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DE102009035144A1 - Verfahren zum Abdecken mindestens eines Oberflächenbereichs eines Bauteils für eine Strömungsmaschine und Bauteil - Google Patents

Verfahren zum Abdecken mindestens eines Oberflächenbereichs eines Bauteils für eine Strömungsmaschine und Bauteil Download PDF

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DE102009035144A1
DE102009035144A1 DE200910035144 DE102009035144A DE102009035144A1 DE 102009035144 A1 DE102009035144 A1 DE 102009035144A1 DE 200910035144 DE200910035144 DE 200910035144 DE 102009035144 A DE102009035144 A DE 102009035144A DE 102009035144 A1 DE102009035144 A1 DE 102009035144A1
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Heinrich Walter
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MTU Aero Engines AG
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MTU Aero Engines GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abdecken mindestens eines Oberflächenbereichs eines Bauteils (10) für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine, bei welchem zumindest auf dem abzudeckenden Oberflächenbereich des Bauteils (10) ein textiles Metallmaterial (18) angeordnet wird. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Bauteil (10) für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine, welches eine Abdeckungsanordnung (16) zum Schutz eines Oberflächenbereichs des Bauteils gegen Alitieren oder Chromieren aufweist, wobei die Abdeckungsanordnung (16) ein textiles Metallmaterial (18) umfasst. Die Erfindung betrifft zudem eine Verwendung eines textilen Metallmaterials (18) zum Abdecken eines Oberflächenbereichs eines Bauteils (10) für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art zum Abdecken mindestens eines Oberflächenbereichs eines Bauteils für eine Strömungsmaschine. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Bauteil der im Oberbegriff des Patentanspruchs 11 genannten Art für eine Strömungsmaschine.
  • Beim Beschichten von metallischen Bauteilen für Strömungsmaschinen, beispielsweise beim Alitieren oder Chromieren von Leit- oder Turbinenschaufeln für thermische Gasturbinen, sollen bestimmte Oberflächenbereiche des Bauteils häufig schichtfrei gehalten werden. Dies wird üblicherweise durch eine Maskierung erreicht. Die DE 1 298 830 offenbar hierzu einen Überzug zum Abdecken bestimmter Oberflächenabschnitte des zu beschichtenden Bauteils, der die abgedeckten Oberflächenbereiche vor einer Eindiffusion während eines anschließenden Diffusionsbeschichtungsprozesses schützt. Der Überzug besteht dabei aus einer wässrigen Suspension (sog. Schlicker) metallischer und keramischer Stoffe wie Nickel- oder Chrompulver, Silikaten und Zirkonium- oder Aluminiumoxiden. Der Überzug setzt sich zudem aus mehreren Schichten zusammen, die nacheinander aufgebracht und jeweils getrocknet werden müssen.
  • Bei diesem Abdeckverfahren handelt es sich um einen aufwendigen und langwierigen Handarbeitsprozess, wodurch entsprechend hohe Produktionszeiten und -kosten entstehen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Abdecken wenigstens eines Oberflächenbereichs eines Bauteils sowie ein abgedecktes Bauteil bereitzustellen, durch welche eine beschleunigte und kostengünstigere Durchführung einer bereichsweisen Oberflächenbeschichtung des Bauteils ermöglicht ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 zum Abdecken mindestens eines Oberflächenbereichs eines Bauteils für eine Strömungsmaschine, ein Bauteil mit den Merkmalen des Patentanspruchs 11 mit einer Abdeckungsanordnung sowie durch eine Verwendung eines textilen Metallmaterials zum Abdecken eines Oberflächenbereichs eines Bauteils für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine, gemäß Patentanspruch 15 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben, wobei vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens als vorteilhafte Ausgestaltungen des Bauteils und umgekehrt anzusehen sind.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Abdecken mindestens eines Oberflächenbereichs eines Bauteils für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine, wird zumindest auf dem abzudeckenden Oberflächenbereich des Bauteils ein textiles Metallmaterial angeordnet. Hierdurch ergibt sich im Gegensatz zum Stand der Technik eine wesentliche Zeit- und Kostenersparnis bei der Herstellung der Abdeckung, wodurch ein anschließendes, bereichsweises Beschichtungsverfahren ebenfalls schneller und unter erheblichen Kostensenkungen durchgeführt werden kann. Das textile Metallmaterial kann dabei aufgrund seiner Flexibilität einfach an unterschiedlichsten Oberflächengeometrien angeordnet werden. Dabei kann vorgesehen sein, dass das textile Metallmaterial eine vorkonfektionierte Ausgestaltung besitzt und somit entsprechend schnell und einfach auf dem betreffenden Oberflächenbereich angeordnet werden kann. Aufgrund der Flexibilität und Nachgiebigkeit wird zudem eine Beschädigung des abgedeckten Oberflächenbereichs vermieden. Mit Hilfe des textilen Metallmaterials wird weiterhin eine Störung eines anschließenden Beschichtungsprozesses zuverlässig verhindert, da keine Ablösungen oder Abplatzungen wie bei den bislang verwendeten mehrlagigen Schlickerbeschichtungen auftreten können. Darüber hinaus treten insbesondere im Alitier- oder Chromierprozess keine Zersetzungsprodukte von Schlickerbindemitteln oder dergleichen auf. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass zum Abdecken des mindestens einen Oberflächenbereichs keine Metallpulver verwendet werden müssen, die aus Arbeitsschutzgründen nach Möglichkeit zu vermeiden sind. Zudem kann das textile Metallmaterial nach dem Beschichten ebenso schnell und einfach wieder vom Bauteil entfernt werden, wodurch weitere Zeit- und Kosteneinsparungen gegeben sind.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass als textiles Metallmaterial ein gewobenes und/oder verfilztes Metallmaterial verwendet wird. Dies erlaubt eine einfache und variable Anpassung des Metallmaterials an unterschiedliche Bauteiltypen, -materialien und -geometrien sowie an die jeweiligen Anforderungen unterschiedlicher Beschichtungsprozesse.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein hochtemperaturbeständiges und/oder oxidationsbeständiges Metallmaterial und/oder ein Metallmaterial mit einem Standardpotential E° > –1,78 V verwendet wird. Dies erlaubt ebenfalls eine optimale Anpassung des Metallmaterials an unterschiedliche Bauteiltypen, -materialien und -geometrien sowie an die jeweiligen Anforderungen unterschiedlicher Beschichtungsprozesse.
  • Weitere Vorteile ergeben sich, wenn ein mit einem Werkstoff des Oberflächenbereichs korrespondierendes Metallmaterial verwendet wird. Hierdurch werden insbesondere chemische Reaktionen zwischen dem Bauteilwerkstoff und der Abdeckung aus dem Metallmaterial zuverlässig verhindert. Zudem besitzen hierdurch das Bauteil und die Abdeckung vergleichbare Wärmeausdehnungskoeffizienten, so dass auch bei hohen Temperaturen eine besonders zuverlässige Abdeckung des mindestens einen Oberflächenbereichs gegeben ist. Zudem besitzen hierdurch die Bauteiloberfläche und das Metallmaterial vergleichbare bzw. identische Härten, wodurch eine Beschädigung des abgedeckten Oberflächenbereichs besonders zuverlässig verhindert wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn das textile Metallmaterial zumindest bereichsweise mit einer Metallfolie abgedeckt wird. Auf diese Weise wird eine geschlossene und gasdichte Oberfläche erzeugt, wodurch eine ungewollte Beschichtung des abgedeckten Oberflächenbereichs in einem folgenden Beschichtungsschritt besonders zuverlässig verhindert wird. Dabei kann auch vorgesehen sein, dass das gesamte textile Metallmaterial mit der Metallfolie abgedeckt wird.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass eine hochtemperaturbeständige und/oder oxidationsbeständige und/oder mit dem Metallmaterial korrespondierende Metallfolie und/oder eine Metallfolie mit einem Standardpotential E° > –1,78 V verwendet wird. Hierdurch werden insbesondere chemische Reaktionen zwischen dem textilen Metallmaterial und der Metallfolie zuverlässig verhindert. Zudem besitzen hierdurch das Metallmaterial und die Metallfolie vergleichbare Wärmeausdehnungskoeffizienten, so dass auch bei hohen Temperaturen eine besonders zuverlässige Abdeckung des mindestens einen Oberflächenbereichs gegeben ist. Zudem besitzen hierdurch das Metallmaterial und die Metallfolie vergleichbare bzw. identische Härten, wodurch eine gegenseitige Beschädigung besonders zuverlässig verhindert wird.
  • Weitere Vorteile ergeben sich, indem das Bauteil nach dem Abdecken zumindest im abgedeckten Oberflächenbereich mit einer Kraft beaufschlagt wird. Mit anderen Worten wird die Abdeckung auf den abgedeckten Oberflächenbereich gepresst, wodurch gewährleistet wird, dass die Abdeckung bündig am Oberflächenbereich anliegt und einen besonders zuverlässigen Schutz vor einer unerwünschten Beschichtung bietet. Zudem wird auf diese Weise der Füllgrad des textilen Metallmaterials wesentlich erhöht und dadurch die Abdeckwirkung weiter verbessert.
  • Dabei hat es sich in weiterer Ausgestaltung als vorteilhaft gezeigt, wenn mittels einer Unterdruckvorrichtung ein gegenüber einem Umgebungsdruck relativer Unterdruck innerhalb des textilen Metallmaterials erzeugt wird und/oder der abgedeckte Oberflächenbereich mittels einer Matrize, insbesondere einer Silikon- und/oder Gummimatrize, mit einer Kraft beaufschlagt wird. Hierdurch wird die Abdeckung besonders schonend an das Bauteil angepresst, so dass etwaige Beschädigungen des Bauteils zuverlässig verhindert werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Bauteil nach dem Abdecken in einem abdeckungsfreien Bereich beschichtet wird. Aufgrund der zuvor angeordneten, erfindungsgemäßen Abdeckung ist hierbei ohne weitere Maßnahmen gewährleistet, dass nur der abdeckungsfreie Bereich beschichtet wird, um das Bauteil mit den jeweils gewünschten Oberflächeneigenschaften zu versehen.
  • Weitere Vorteile ergeben sich, wenn der abdeckungsfreie Bereich des Bauteils mittels eines Diffusionsbeschichtungsverfahrens beschichtet, insbesondere alitiert und/oder chromiert, wird. Auf diese Weise können verschiedene Eigenschaften des Bauteils einfach, zuverlässig und dauerhaft verbessert werden. Insbesondere können hierdurch die Korrosions- und Zunderbeständigkeit des Bauteils wesentlich gesteigert werden.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Bauteil für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine, welches eine Abdeckungsanordnung zum Schutz eines Oberflächenbereichs des Bauteils gegen Alitieren oder Chromieren aufweist, wobei erfindungsgemäß eine beschleunigte und kostengünstigere Durchführung einer bereichsweisen Oberflächenbeschichtung des Bauteils dadurch ermöglicht ist, dass die Abdeckungsanordnung ein textiles Metallmaterial umfasst. Das textile Metallmaterial ermöglicht dabei aufgrund seiner Flexibilität eine besonders einfache Anpassbarkeit an unterschiedlichste Oberflächengeometrien und Bauteiltypen. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Abdeckungsanordnung ein textiles Metallmaterial mit einer vorkonfektionierten Ausgestaltung umfasst, welches entsprechend schnell und einfach auf dem betreffenden Oberflächenbereich anzuordnen ist. Aufgrund der Flexibilität und Nachgiebigkeit des textilen Metallmaterials wird zudem eine Beschädigung des abgedeckten Oberflächenbereichs vermieden. Mit Hilfe des textilen Metallmaterials wird weiterhin eine Störung eines anschließenden Beschichtungsprozesses zuverlässig verhindert, da keine Ablösungen oder Abplatzungen wie bei den bislang verwendeten mehrlagigen Schlickerbeschichtungen auftreten können. Darüber hinaus treten insbesondere bei Alitier- oder Chromierprozessen keine Zersetzungsprodukte von Schlickerbindemitteln oder dergleichen auf. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass zum Abdecken des mindestens einen Oberflächenbereichs keine Metallpulver verwendet werden müssen, die aus Arbeitsschutzgründen nach Möglichkeit zu vermeiden sind. Es kann jedoch grundsätzlich vorgesehen sein, dass die Abdeckungsanordnung – falls erforderlich – zusätzlich zu dem textilen Metallmaterial eine an sich bekannte Schlickerbeschichtung umfasst. Das Bauteil kann beispielsweise als Leit- oder Laufschaufel für eine Turbine oder einen Verdichter einer thermischen Gasturbine ausgebildet sein.
  • Dabei hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn das textile Metallmaterial einen Nickelfilz umfasst. Unter Nickelfilz sind hierbei sowohl reine als auch legierte Nickelmaterialien zu verstehen. Mit Hilfe eines Nickelfilzes kann die Abdeckungsanordnung in einem folgenden Oberflächenbeschichtungsprozess problemlos hohen Temperaturen und sonstigen korrosiven Bedingungen ausgesetzt werden. Weitere Vorteile ergeben sich, wenn das Bauteil selbst aus Nickel oder einer Nickelbasislegierung besteht, da somit die Abdeckungsanordnung und das Bauteil miteinander korrespondierende Wärmeausdehnungskoeffizienten und chemische Eigenschaften besitzen, wodurch unerwünschte Nebenreaktionen im Rahmen von etwaigen Hochtemperaturbeschichtungsverfahren verhindert werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Abdeckungsanordnung eine Metallfolie, insbesondere eine Nickelfolie, umfasst. Auf diese Weise besitzt die Abdeckungsanordnung eine geschlossene und gasdichte Trennfläche, wodurch eine ungewollte Beschichtung des abgedeckten Oberflächenbereichs in einem folgenden Beschichtungsschritt besonders zuverlässig verhindert wird.
  • Dabei hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die Metallfolie auf dem textilen Metallmaterial angeordnet ist und somit ihrerseits das textile Metallmaterial abdeckt. Hierdurch wird verhindert, dass eine ungewollte Beschichtung des abgedeckten Oberflächenbereichs durch das textile Metallmaterial hindurch erfolgen kann. Dabei kann grundsätzlich vorgesehen sein, dass das textile Metallmaterial teilweise oder vollständig mit der Metallfolie abgedeckt ist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine Verwendung eines textilen Metallmaterials zum Abdecken eines Oberflächenbereichs eines Bauteils für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine. Die hierdurch erzielbaren Vorteile sind den vorhergehenden Beschreibungen zu entnehmen, wobei vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens und des Bauteils als vorteilhafte Ausgestaltungen der Verwendung und umgekehrt anzusehen sind.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zusätzliche eine Metallfolie zum Abdecken des textilen Metallmaterials verwendet wird. Mit Hilfe einer Metallfolie kann eine geschlossene und gasdichte Trennfläche erzeugt werden, wodurch eine ungewollte Beschichtung des abgedeckten Oberflächenbereichs in einem folgenden Beschichtungsschritt besonders zuverlässig verhindert wird.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich anhand der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen, in welchen gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit identischen Bezugszeichen versehen sind. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in den Ausführungsbeispielen genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sind dabei nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Dabei zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines als Turbinenlaufschaufel ausgebildeten Bauteils, welches in einem Oberflächenbereich mit einer aus dem Stand der Technik bekannten Abdeckungsanordnung aus mehreren Schlickerschichten versehen ist;
  • 2 eine Seitenansicht eines als Turbinenlaufschaufel ausgebildeten Bauteils mit einer erfindungsgemäßen Abdeckungsanordnung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 3 eine Seitenansicht des in 2 gezeigten Bauteils mit einer erfindungsgemäßen Abdeckungsanordnung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel; und
  • 4 Seitenansichten des in 2 und 3 gezeigten Bauteils sowie der nach einem Beschichtungsprozess vom Bauteil entfernten Abdeckungsanordnung.
  • 1 zeigt eine Seitenansicht eines als Turbinenlaufschaufel ausgebildeten und an sich bekannten Bauteils 10, dessen Oberfläche im Bereich seines Schaufelfußes 12 mit einer aus dem Stand der Technik bekannten Abdeckungsanordnung 14 versehen ist. Die Abdeckungsanordnung 14 besteht aus einer ersten Al2O3-Schlickerschicht, auf die nacheinander drei weitere Schlickerschichten aus einem Nickelpulver (Nickelbasislegierung, H. C. Starck Ni-SA U700) aufgebracht sind. Die einzelnen Schlickerschichten müssen vor dem Aufbringen weiterer Schichten jeweils getrocknet und gegebenenfalls mit einer abschließenden Blechabdeckung versehen werden. Diese Abdeckprozedur ist ein aufwendiger Handarbeitsprozess, der zudem lange dauert und hohe Produktionskosten verursacht.
  • 2 zeigt eine Seitenansicht eines als Turbinenlaufschaufel ausgebildeten Bauteils 10 mit einer erfindungsgemäßen Abdeckungsanordnung 16 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel. Das Bauteil 10 besteht dabei aus einer an sich bekannten Nickelbasislegierung. Die Abdeckungsanordnung 16 umfasst ein textiles Metallmaterial 18, welches vorliegend aus einem Nickelfilz besteht und sowohl im Bereich des Schaufelfußes 12 als auch eines Schaufelblatts 20 des Bauteils 10 angeordnet ist. Der Nickelfilz wird dabei vorzugsweise in Form einer vorkonfektionierten Nickelfilztasche verwendet in an den entsprechenden Oberflächenbereichen des Bauteils 10 angeordnet.
  • Zwischen den hierdurch abgedeckten Oberflächenbereichen (Schaufelfuß 12, Schaufelblatt 20) verbleibt somit ein abdeckungsfreier Bereich II, in welchem das Bauteil 10 in einem anschließenden Beschichtungsprozess beispielsweise mittels eines Diffusionsbeschichtungsverfahrens alitiert und/oder chromiert werden kann. Nickelfilz stellt dabei ein hochtemperatur- und oxidationsbeständiges Metallmaterial dar, welches zudem mit dem Werkstoff des Bauteils 10 korrespondierende Eigenschaften besitzt. Die Verwendung des textilen Metallmaterials ermöglicht dabei eine wesentliche Zeit- und Kostenersparnis beim Abdecken des Bauteils 10. Zudem treten beim anschließenden Beschichtungsprozess keine Störung durch Zersetzungsprodukte eines Schlickerbindemittels auf. Weiterhin wird im Gegensatz zum Stand der Technik das Auftreten von Nickelstäuben beim Ansetzen des Nickelschlickers vorteilhaft vermieden.
  • 3 zeigt eine Seitenansicht des in 2 gezeigten Bauteils 10 mit einer erfindungsgemäßen Abdeckungsanordnung 16 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel ist das textile Metallmaterial 18 (nicht erkennbar) vollständig mit einer zusätzlichen Metallfolie 22 abgedeckt. Als Metallfolie 22 wird dabei eine Nickelfolie verwendet, welche somit ebenfalls hochtemperatur- und oxidationsbeständig ist und mit dem textilen Metallmaterial 18 und dem Werkstoff des Bauteils 10 korrespondierende Eigenschaften besitzt. Die Metallfolie 22 wird dabei vorzugsweise ebenfalls in vorkonfektionierter Form als Nickelfolientasche verwendet und kann entsprechend schnell und einfach auf die abzudeckenden Oberflächenbereiche aufgeschoben werden.
  • Danach wird das Bauteil 10 in einer Unterdruckvorrichtung (nicht gezeigt) angeordnet, mittels welcher ein gegenüber einem Umgebungsdruck relativer Unterdruck innerhalb des textilen Metallmaterials 18 erzeugt wird. Durch den Umgebungsdruck (äußerer Luftdruck) erden das textile Metallmaterial 18 und die Metallfolie 22 formgenau an den abzudeckenden Oberflächenbereich des Bauteils 10 gedrückt. Gleichzeitig wird der Füllgrad im Bereich des textilen Metallmaterials 18 wesentlich erhöht und dadurch die Abdeckwirkung (Getterwirkung für das Beschichtungsgas) verbessert. Zum Anpressen des textilen Metallmaterials 18 und der Metallfolie 22 kann alternativ oder zusätzlich auch eine Silikon- oder Gummimatrize verwendet werden.
  • 4 zeigt Seitenansichten des in 2 und 3 gezeigten Bauteils 10 sowie der nach dem Beschichtungsprozess vom Bauteil 10 entfernten Abdeckungsanordnung 16. Dabei ist insbesondere die vorkonfektionierte Ausgestaltung des textilen Metallmaterials 18 und der Metallfolie 22 erkennbar. Die Abdeckungsanordnung 16 mit dem textilen Metallmaterial 18 und der Metallfolie 22 kann dabei nach dem Beschichten schnell und einfach vom Bauteil 10 abgezogen werden. Weiterhin ist erkennbar, dass das Bauteil 10 lediglich im während des Beschichtungsprozesses abdeckungsfreien Bereich II alitiert bzw. chromiert ist. Die zuvor mittels der Abdeckungsanordnung 16 abgedeckten Oberflächenbereiche, d. h. der Schaufelfuß 12 und das Schaufelblatt 20, sind hingegen beschichtungsfrei.
  • Die in den Unterlagen angegebenen Parameterwerte zur Definition von Prozess- und Messbedingungen für die Charakterisierung von spezifischen Eigenschaften des Erfindungsgegenstands sind auch im Rahmen von Abweichungen – beispielsweise aufgrund von Messfehlern, Systemfehlern, DIN-Toleranzen und dergleichen – als vom Rahmen der Erfindung mitumfasst anzusehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1298830 [0002]

Claims (16)

  1. Verfahren zum Abdecken mindestens eines Oberflächenbereichs eines Bauteils (10) für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest auf dem abzudeckenden Oberflächenbereich des Bauteils (10) ein textiles Metallmaterial (18) angeordnet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein gewobenes und/oder verfilztes Metallmaterial (18) verwendet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein hochtemperaturbeständiges und/oder oxidationsbeständiges Metallmaterial (18) und/oder ein Metallmaterial (18) mit einem Standardpotential E° > –1,78 V verwendet wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit einem Werkstoff des Oberflächenbereichs korrespondierendes Metallmaterial (18) verwendet wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das textile Metallmaterial (18) zumindest bereichsweise mit einer Metallfolie (22) abgedeckt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine hochtemperaturbeständige und/oder oxidationsbeständige und/oder mit dem Metallmaterial (18) korrespondierende Metallfolie (22) und/oder eine Metallfolie (22) mit einem Standardpotential E° > –1,78 V verwendet wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (10) nach dem Abdecken zumindest im abgedeckten Oberflächenbereich mit einer Kraft beaufschlagt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mittels einer Unterdruckvorrichtung ein gegenüber einem Umgebungsdruck relativer Unterdruck innerhalb des textilen Metallmaterials (18) erzeugt wird und/oder der abgedeckte Oberflächenbereich mittels einer Matrize, insbesondere einer Silikon- und/oder Gummimatrize, mit einer Kraft beaufschlagt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (10) nach dem Abdecken in einem abdeckungsfreien Bereich (II) beschichtet wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der abdeckungsfreie Bereich (II) des Bauteils (10) mittels eines Diffusionsbeschichtungsverfahrens beschichtet, insbesondere alitiert und/oder chromiert, wird.
  11. Bauteil (10) für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine, welches eine Abdeckungsanordnung (16) zum Schutz eines Oberflächenbereichs des Bauteils gegen Alitieren oder Chromieren aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckungsanordnung (16) ein textiles Metallmaterial (18) umfasst.
  12. Bauteil (10) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das textile Metallmaterial (18) einen Nickelfilz umfasst.
  13. Bauteil (10) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckungsanordnung (16) eine Metallfolie (22), insbesondere eine Nickelfolie, umfasst.
  14. Bauteil (10) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallfolie (22) auf dem textilen Metallmaterial (18) angeordnet ist.
  15. Verwendung eines textilen Metallmaterials (18) zum Abdecken eines Oberflächenbereichs eines Bauteils (10) für eine Strömungsmaschine, insbesondere für eine thermische Gasturbine.
  16. Verwendung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche eine Metallfolie (22) zum Abdecken des textilen Metallmaterials (18) verwendet wird.
DE200910035144 2009-07-29 2009-07-29 Verfahren zum Abdecken mindestens eines Oberflächenbereichs eines Bauteils für eine Strömungsmaschine und Bauteil Withdrawn DE102009035144A1 (de)

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