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Die
Erfindung betrifft ein Überspannungsschutzelement mit einem
Gehäuse, mit mindestens einem in dem Gehäuse angeordneten überspannungsbegrenzenden
Bauelement, insbesondere einem Varistor, mit zwei Anschlusslaschen
die jeweils mit einem Pol des überspannungsbegrenzenden Bauelements
elektrisch leitend verbunden sind und mit zwei Anschlusselementen
zum elektrischen Anschluss des Überspannungsschutzelements
an den zu schützenden Strom- oder Signalpfad, wobei im Normalzustand
des Überspannungsschutzelements die Anschlusselemente jeweils
mit einer Anschlusslasche in elektrisch leitendem Kontakt stehen.
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Die
bekannten Überspannungsschutzelemente sind in der Regel
als ”Schutzstecker” ausgebildet, die zusammen
mit einem Geräteunterteil ein Überspannungsschutzgerät
bilden. Zur Installation eines derartigen Überspannungsschutzgeräts,
welches beispielsweise die phasenführenden Leiter L1, L2,
L3 sowie den Neutralleiter N und gegebenenfalls auch den Erdleiter
PE schützen soll, sind bei den bekannten Überspannungsschutzgeräten
am Geräteunterteil entsprechende Anschlussklemmen für
die einzelnen Leiter vorgesehen. Zur einfachen mechanischen und
elektrischen Kontaktierung des Geräteunterteils mit dem
jeweiligen Überspannungsschutzelement sind bei dem Überspannungsschutzelement
die Anschlusselemente als Steckerstifte ausgebildet, zu denen im
Geräteunterteil korrespondierende, mit den Anschlussklemmen
verbundene Steckerbuchsen angeordnet sind, so dass das Überspannungsschutzelement
einfach auf das Geräteunterteil aufsteckbar ist. Dadurch
besteht die Möglichkeit, ein defektes Überspannungsschutzelement
einfach auszutauschen, ohne dass die an den Anschlussklemmen des
Geräteunterteils angeschlossenen Leiter abgetrennt werden
müssen.
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Bei
derartigen Überspannungsschutzgeräten ist die
Installation und Montage durch die Steckbarkeit der Überspannungsschutzelemente
sehr einfach und zeitsparend durchführbar. Zusätzlich
weisen derartige Überspannungsschutzgeräte teilweise noch
einen Wechselkontakt als Signalgeber zur Fernmeldung des Zustands
mindestens eines Überspannungsschutzelements sowie eine
optische Zustandsanzeige in den einzelnen Überspannungsschutzelementen
auf.
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Über
die Zustandsanzeige wird angezeigt, ob das in dem Überspannungsschutzelement
angeordnete überspannungsbegrenzende Bauelement noch funktionstüchtig
ist oder nicht. Als überspannungsbegrenzendes Bauelement
werden dabei insbesondere Varistoren verwendet, wobei jedoch je nach
Einsatzzweck des Überspannungsschutzelements auch gasgefüllte Überspannungsableiter,
Funkenstrecken oder Dioden eingesetzt werden können.
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Aus
der
DE 42 41 311 C2 ist
ein eingangs beschriebenes Überspannungsschutzelement bekannt. Bei
dem als Schutzstecker ausgebildeten Überspannungsschutzelement
ist das erste Anschlusselement über ein erstes flexibles
Kupferband direkt mit der ersten Anschlusslasche am Varistor verbunden,
während das zweite Anschlusselement über ein zweites flexible
Kupferband mit einem starren Trennelement verbunden ist, dessen
dem flexiblen Kupferband abgewandtes Ende über eine Lötstelle
mit der zweiten Anschlusslasche des Varistors verbunden ist. Das Trennelement
wird von einem Federsystem mit einer Kraft beaufschlagt, die dazu
führt, dass das Trennelement beim Auftrennen der Lötverbindung
von der Anschlusslasche linear wegbewegt wird, so dass der Varistor
bei thermischer Überlastung elektrisch abgetrennt wird.
Bei dem bekannten Überspannungsschutzelement ist somit
zur Überwachung des Zustands des Varistors eine thermische
Abtrennvorrichtung vorgesehen. Über ein Federsystem wird
beim Auftrennen der Lötverbindung ein Fernmeldekontakt betätigt,
so dass auch eine Fernüberwachung des Zustandes des Überspannungsschutzelements
möglich ist.
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Auch
aus der
DE 699 04
274 T2 ist ein Überspannungsschutzelement mit
einem thermischen Abtrennmechanismus bekannt. Bei diesem Überspannungsschutzelement
ist ein Ende eines starren federbelasteten Schiebers im Normalzustand
des Überspannungsschutzelements sowohl mit dem ersten Anschlusselement
als auch mit einer mit dem Varistor verbundenen Anschlusslasche
verlötet. Eine unzulässige Erwärmung
des Varistors führt auch hier zu einer Erwärmung
der Lötstelle, so dass der Schieber aufgrund der an ihm
angreifenden Kraft einer Feder aus der Verbindungsstelle zwischen
dem ersten Anschlusselement und der Anschlusslasche gezogen wird,
was zu einer elektrischen Abtrennung des Varistors führt.
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Die
steckbaren Verbindungselemente, die von den im Geräteunterteil
angeordneten Steckerbuchsen und den am Überspannungsschutzelement ausgebildeten
Steckerstiften gebildet werden, müssen in der Lage sein,
relativ hohe Impulsströme und Kurzschlussströme
zu übertragen. Darüber hinaus werden die Steckkontakte,
d. h. die Steckerstifte und die Steckerbuchsen, beim Stecken und
Ziehen des Überspannungsschutzelements mechanisch belastet,
so dass bei den bekannten Überspannungsschutzelementen
entsprechend stabile Anschlusselemente verwendet werden, die über
Löt- oder Schweißverbindungen mit den Anschlusslaschen verbunden
sind.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs
beschriebenes Überspannungsschutzelement zur Verfügung
zu stellen, welches einfacher und damit kostengünstiger
hergestellt werden kann. Dabei sollen die Überspannungsschutzelemente
dieselben elektrischen und mechanischen Eigenschaften aufweisen,
wie die bisherigen Überspannungsschutzelemente.
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Diese
Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen Überspannungsschutzelement
dadurch gelöst, dass die erste Anschlusslasche und das
erste Anschlusselement einstückig miteinander verbunden sind,
wobei das dem überspannungsbegrenzenden Bauelement abgewandte,
freie Ende des ersten Anschlusselements als Steckkontakt ausgebildet
ist. Erfindungsgemäß ist somit die erste Anschlusslasche des überspannungsbegrenzenden
Bauelements so ausgebildet, dass deren freies Ende selber als Anschlusselement
dient. Dadurch, dass die erste Anschlusslasche und das erste Anschlusselement
einstückig miteinander verbunden sind, entfällt
der im Stand der Technik bisher erforderliche zusätzliche Produktionsschritt,
bei dem die Anschlusslasche mit dem Anschlusselement durch Löten
oder Schweißen verbunden wird. Neben der Vereinfachung
des Herstellungsprozesses des Überspannungsschutzelements
ist bei der erfindungsgemäßen einstückigen Ausbildung
von Anschlusslasche und Anschlusselement auch gewährleistet,
dass der ”Übergangswiderstand” zwischen
der Anschlusslasche und dem Anschlusselement minimal ist.
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In
der Praxis weisen die Anschlusslaschen des überspannungsbegrenzenden
Bauelements in der Regel eine relativ geringe Materialstärke
auf, so dass die mechanische Festigkeit des als Anschlusselement
fungierenden freien Endes der Anschlusslasche nicht ausreichend
sein kann, um den beim Stecken und Ziehen des Überspannungselements
wirkenden Kräften dauerhaft Stand zu halten, ohne dass es
zu einer Beschädigung des Anschlusselements und damit zu
einer Verschlechterung der steckbaren elektrischen Verbindung zwischen
dem Überspannungsschutzelement und einem Geräteunterteil kommt.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist daher das erste Anschlusselement derart gefaltet, dass es im
Kontaktbereich mehrere Lagen aufweist. Der Kontaktbereich bezeichnet
denjenigen Bereich des Anschlusselements, in dem das Anschlusselement
im gesteckten Zustand des Überspannungsschutzelements von
der korrespondierenden Steckerbuchse des Geräteunterteils
kontaktiert wird. Die Faltung des Anschlusselements erfolgt vorzugsweise
quer zur Längsrichtung des Anschlusselements bzw. der Anschlusslasche.
Ausreichend ist dabei in der Regel eine Einfach- oder Zweifachfaltung, so
dass das Anschlusselement im Kontaktbereich zwei oder drei Lagen
aufweist.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die mechanische
Festigkeit des gefalteten Anschlusselements dadurch erhöht, dass
deren einzelnen Lagen miteinander kraft-, form- oder stoffschlüssig
miteinander verbunden sind. Dabei liegt der Verbindungsbereich außerhalb
des Kontaktbereichs, so dass sich die Kontakteigenschaften des Anschlusselements
durch die realisierte Verbindung der einzelnen Lagen miteinander
nicht verändern.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Überspannungsschutzelements
ist zwischen dem ersten Anschlusselement bzw. der ersten Anschlusslasche
und dem Gehäuse eine formschlüssige Verbindung
ausgebildet. Während des Steck- und Ziehvorgangs des Überspannungsschutzelements
wirkt eine Kraft auf das im Gehäuse angeordnete überspannungsbegrenzende Bauelement,
die der Haftreibung proportional ist, die überwunden werden
muss, um das als Steckkontakt ausgebildete Anschlusselement in die
korrespondierende Steckerbuchse des Geräteunterteils einzustecken
bzw. aus der Steckerbuchse herauszuziehen. Durch die Realisierung
einer formschlüssigen Verbindung zwischen dem ersten Anschlusselement
und dem Gehäuse werden die Steck- und Ziehkräfte
direkt vom Gehäuse auf den Steckkontakt übertragen, bzw.
die an dem Steckkontakt angreifenden Kräfte von dem Gehäuse
aufgenommen, so dass die auf das überspannungsbegrenzende
Bauelement wirkenden Kräfte beim Steck- oder Ziehvorgang
wesentlich reduziert oder sogar ganz vermieden werden.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsvariante weist dabei das freie Ende des
ersten Anschlusselements eine Abkantung auf, die in eine korrespondierende
Aufnahme in der Gehäusewandung des Gehäuses eingreift.
Alternativ zu einer Abkantung können an dem ersten Anschlusselement
auch ein oder zwei seitlich vorstehende Nasen ausgebildet sein, die
ebenfalls in entsprechende Aufnahmen in der Gehäusewandung
des Gehäuses eintauchen und darin gehalten werden. Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung ist in dem ersten Anschlusselement mindestens ein
Loch ausgebildet, in das ein korrespondierender Vorsprung hineinragt,
der an der Gehäusewandung, durch die das Anschlusselement
aus dem Gehäuse herausragt, angeordnet ist.
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Die
kraftschlüssige Verbindung zwischen den als Steckkontakt
ausgebildeten Anschlusselementen des Überspannungsschutzelements
und den korrespondierenden Steckerbuchsen des Geräteunterteils
wird in der Regel durch die Federeigenschaften der Steckerbuchsen
realisiert. Hierzu können die Steckerbuchsen beispielsweise
tulpenförmig ausgebildet sein. Gemäß einer
alternativen Ausgestaltung erfolgt die kraftschlüssige
Verbindung zwischen den Anschlusselementen und den Steckerbuchsen
des Geräteunterteils dadurch, dass nicht die Steckerbuchsen
sondern die Anschlusselemente federnd ausgebildet sind. Hierzu können
mindestens zwei Lagen des Anschlusselements derart zueinander abgebogen
sein, dass das Anschlusselement senkrecht zu seiner Längserstreckung
federnd ausgebildet ist. Das Anschlusselement kann dazu etwa V-förmig ausgebildet
sein.
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Wie
bei den eingangs beschriebenen bekannten Überspannungsschutzelementen
weist auch das erfindungsgemäße Überspannungsschutzelement
vorzugsweise eine thermische Abtrennvorrichtung zur Überwachung
des Zustands des überspannungsbegrenzenden Bauelements
auf. Hierzu ist im Normalzustand des Überspannungsschutzelements die
zweite Anschlusslasche über eine Lötstelle mit dem
zweiten Anschlusselement verbunden, wobei die an der Lötstelle
realisierte Lötverbindung zwischen der zweiten Anschlusslasche
und dem zweiten Anschlusselement dann auftrennt, wenn die Temperatur
des überspanungsbegrenzenden Bauelements eine vorgegebene
Grenztemperatur überschreitet. Damit beim Erreichen der
Grenztemperatur die Lötstelle auftrennt, d. h. das der
Anschlusslasche zugewandte Ende des Anschlusselements von der Anschlusslasche
weg bewegt wird, kann entweder das Anschlusselement selber federnd
ausgebildet oder mit der Kraft einer separaten Feder beaufschlagt sein.
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Das
erfindungsgemäße Überspannungsschutzelement
ist vorzugsweise als ”Schutzstecker” ausgebildet
ist, so dass es zusammen mit einem korrespondierenden Geräteunterteil
ein Überspannungsschutzgerät bildet. Dabei können
in dem Gehäuse des Überspannungsschutzelements
auch mehrere parallel geschaltete überspannungsbegrenzende
Bauelemente, insbesondere mehrere parallel geschaltete Varistoren
angeordnet sein. Weist das Überspannungsschutzelement einen
Doppelvaristor auf, so kann insbesondere die mittlere, innen liegende
Anschlusslasche des Doppelvaristors einstückig mit dem
ersten Anschlusselement des Überspannungsschutzelements
verbunden sein.
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Im
Einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten,
das erfindungsgemäße Überspannungsschutzelement
auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen sowohl auf
die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche
als auch auf die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
eines Überspannungsschutzelements,
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2 eine
vereinfachte Darstellung eines Varistors mit einer ersten Ausgestaltung
einer Anschlusslasche, eingesteckt in eine Steckerbuchse eines Geräteunterteils,
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3 eine
vereinfachte Darstellung eines Varistors mit einer zweiten Ausgestaltung
einer Anschlusslasche, eingesteckt in eine Steckerbuchse,
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4 zwei
separate Darstellungen der Anschlusslaschen gemäß 2 und 3,
jeweils eingesteckt in eine Steckerbuchse,
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5 eine
Variante einer Anschlusslasche gemäß 4,
eingesteckt in eine Steckerbuchse,
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6 eine
vereinfachte Darstellung eines Varistors mit einer Anschlusslasche, ähnlich
der Darstellung gemäß 3,
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7 zwei Prinzipdarstellungen der Befestigung
des ersten Anschlusselements des Varistors im Gehäuse,
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8 eine
vereinfachte Darstellung einer alternativen Kontaktierung von Anschlusselement
und Steckeraufnahme eines Geräteunterteils, und
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9 eine
Darstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Anschlusslasche mit Anschlusselement.
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Die 1 zeigt
ein Überspannungsschutzelement 1 mit einem Gehäuse 2,
wobei in dem Gehäuse 2 ein überspannungsbegrenzendes
Bauelement angeordnet ist. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen
ist das überspannungsbegrenzende Bauelement ein Varistor 3;
alternativ dazu kann das überspannungsbegrenzende Bauelement
auch von mehreren parallel geschalteten Varistoren, insbesondere einem
Doppelvaristor gebildet werden. Ebenso kann als überspannungsbegrenzendes
Bauelement auch ein gasgefüllter Überspannungsableiter
verwendet werden.
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Die
beiden Pole des Varistors 3 sind jeweils mit einer Anschlusslasche 4, 5 elektrisch
leitend verbunden, insbesondere verlötet oder verschweißt. Das
als Schutzstecker ausgebildete Schutzelement 1 weist darüber
hinaus zwei als Steckkontakte ausgebildete Anschlusselemente 6, 7 auf,
die auf der Unterseite des Überspannungsschutzelements 1 durch entsprechende Öffnungen
aus dem Gehäuse 2 herausragen. Die steckerförmigen
Anschlusselemente 6, 7 können in korrespondiere
Steckerbuchsen 8 eines hier nicht dargestellten Geräteunterteils
eingesteckt werden, wobei in den 2 bis 8 jeweils nur
eine Steckerbuchse 8 – schematisch – dargestellt ist.
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Im
Unterschied zu den aus dem Stand der Technik bekannten Überspannungsschutzelementen,
bei denen die Anschlusslaschen 4, 5 und die Anschlusselemente 6, 7 als
separate, Bauteile ausgebildet sind, ist bei dem erfindungsgemäßen
Schutzelement 1 die erste Anschlusslasche 4 einstückig
mit dem ersten Anschlusselement 6 verbunden, d. h. das vom
Varistor 3 weg weisende Ende der Anschlusslasche 4 ist
als Anschlusselement 6 ausgebildet.
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Während
bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 die
Dicke des Anschlusselements 6 der Dicke der Anschlusslasche 4 entspricht,
ist bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel
das Anschlusselement 6 derart gefaltet, dass es im Kontaktbereich 9 zwei
im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Lagen 61, 62 aufweist;
das Anschlusselement 6 ist somit doppellagig ausgebildet,
so dass sich die Materialstärke des Anschlusselements 6 im Kontaktbereich 9 ebenfalls
verdoppelt. Durch eine derartige Faltung des Anschlusselements 6 kann dessen
Festigkeit und Stabilität auf einfache Art und Weise erhöht
werden, so dass das Anschlusselement 6 – trotz
der relativ geringen Materialstärke der Anschlusslasche 4 – auch
bei mehrfachem Stecken in die Steckerbuchse 8 eines Geräteunterteils
nicht beschädigt wird. Anstelle einer einfachen, in 3 und 4a dargestellten Faltung kann das Anschlusselement 6 gemäß 4b auch zweifach gefaltet sein, so dass
das Anschlusselement 6 im Kontaktbereich 9 drei
Lagen 61, 62, 63 aufweist.
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Wie
aus 5 ersichtlich ist, kann die mechanische Festigkeit
des Anschlusselements 6 dadurch weiter erhöht
werden, dass die einzelnen Lagen 61, 62 mechanisch
miteinander verbunden sind, wobei der Verbindungsbereich 10 außerhalb – nämlich
oberhalb – des Kontaktbereichs 9 angeordnet ist, so
dass die Kontakteigenschaften zwischen dem Anschlusselement 6 und
der Steckerbuchse 8 nicht beeinträchtigt werden.
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Eingangs
ist ausgeführt worden, dass der Varistor 3 innerhalb
eines Gehäuses 2 angeordnet ist, wobei an der
Unterseite des Gehäuses 2 Öffnungen ausgebildet
sind, durch die die Anschlusselemente 6, 7 aus
dem Gehäuse 2 herausragen. Aufgrund der Reibkraft
zwischen den Anschlusselementen 6, 7 und den Steckerbuchsen 8 im
Geräteunterteil wirkt beim Aufstecken auf das Geräteunterteil
sowie beim Abziehen des Überspannungsschutzelements 1 von
dem Geräteunterteil eine Kraft auf den über die Anschlusslasche 4 mit
dem Anschlusselement 6 verbundenen Varistor 3.
Zur Reduzierung dieser auf den Varistor 3 wirkenden Kraft
ist zwischen dem ersten Anschlusselement 6 und dem Gehäuse 2 eine
formschlüssige Verbindung ausgebildet. Gemäß 6 weist
dabei das freie Ende des Anschlusselements 6 eine Abkantung 11 auf,
die in einer in der Gehäusewandung 12 des Gehäuses 2 ausgebildeten
Aufnahme 13 eingreift, so dass die Abkantung 11 in
der Gehäusewandung 12 gehalten wird.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß 7a sind
an dem ersten Anschlusselement 6 zwei seitlich überstehende
Nasen 14 ausgebildet, die in zwei korrespondierenden Aufnahmen 15 in
der Gehäusewandung 12 gehalten sind. Bei dem in 7b dargestellten
Ausführungsbeispiel wird die formschlüssige Verbindung
zwischen dem ersten Anschlusselement 6 und dem Gehäuse 2 dadurch
realisiert, dass in dem Anschlusselement 6 zwei Löcher 16 ausgebildet
sind und die Gehäusewandung 12 zu den Löchern 16 korrespondierend
zwei Vorsprünge 17 aufweist, die in die Löcher 16 eingreifen.
Wird das Überspannungsschutzelement 1 von dem
Geräteunterteil getrennt, wozu ein Benutzer das Überspannungsschutzelement 1 am
Gehäuse 2 anfasst und von dem Geräteunterteil
abzieht, so werden die Ziehkräfte direkt vom Gehäuse 2 auf
das Anschlusselement 6 übertragen, so dass auf
den im Gehäuse 2 angeordneten Varistor 3 keine – oder
nur eine deutlich reduzierte – Kraft wirkt.
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Bei
den in den 1 bis 6 dargestellten Ausführungsbeispielen
des erfindungsgemäßen Überspannungsschutzelements 1 wird
die zur Gewährleistung eines guten elektrischen Kontakts
zwischen den Anschlusselementen 6, 7 und den Steckerbuchsen 8 erforderliche
Kontaktkraft durch die Federeigenschaften der Steckerbuchsen 8 gewährleistet,
d. h. die Steckerbuchsen 8 sind federnd ausgebildet, während
die Anschlusselemente 6, 7 im wesentlichen starr
ausgebildet sind. In 8 ist ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem im Unterschied dazu die Steckerbuchse 8 starr
und das Anschlusselement 6 federnd ausgebildet ist, so
dass die Kontaktkraft zwischen dem Anschlusselement 6 und
der Steckerbuchse 8 durch die Federeigenschaften des Anschlusselements 6 realisiert
wird. Hierzu sind die beiden Lagen 61, 62 des
Anschlusselements 6 derart zueinander abgebogen, dass das
Anschlusselement 6 in etwa V-förmig ausgebildet
ist, wodurch das Anschlusselement 6 senkrecht zu seiner
Längserstreckung federnd ausgebildet ist.
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9 zeigt
eine Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform einer
Anschlusslasche 4 mit einem einstückig damit verbundenen
Anschlusselement 6, wobei das Anschlusselement 6 gemäß 3 derart
gefaltet ist, dass es parallel zueinander verlaufende Lagen 61, 62 aufweist.
Wie bei der Darstellung gemäß 7a sind
zwei seitlich überstehende Nasen 14 am Anschlusselement 6,
nämlich an der Lage 62, ausgebildet, die zur Fixierung
des Anschlusselements 6 im Gehäuse dienen. Zur
Erhöhung der Stabilität des Anschlusselements 6 sind
die beiden Lagen 61, 62 an den beiden Punkten 18 miteinander durch
Nieten fest verbunden.
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Aus 1 ist
ersichtlich, dass in der Oberseite des Gehäuses 2 ein
Sichtfenster 19 ausgebildet ist, durch das eine optische
Zustandsanzeige abgelesen werden kann. Die optische Zustandsanzeige
ist dabei derart mit dem zweiten Anschlusselement 7 verbunden,
dass die Zustandsanzeige beim Öffnen einer zwischen dem
zweiten Anschlusselement 7 und der zweiten Anschlusslasche 5 realisierten
Lötverbindung ihren Zustand ändert. Während
im Normalzustand des Überspannungsschutzelements 1 bzw.
des Varistors 3 beispielsweise ein grüner Abschnitt
der optischen Zustandsanzeige durch das Sichtfenster 19 erkennbar
ist, befindet sich im Fehlerfall des Überspannungsschutzelements 1 ein
roter Abschnitt der Zustandsanzeige unterhalb des Sichtfensters.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4241311
C2 [0005]
- - DE 69904274 T2 [0006]