DE102009034923A1 - Verkleidung für ein Airbagmodul bei einem Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Verkleidung (1) für ein Airbagmodul (1) bei einem Kraftfahrzeug, mit einem Schusskanal (2) und mindestens einer in diesem gelagerten Klappe (3, 4) zum Verschließen einer Austrittsöffnung (5) des Schusskanals (2). Die Klappe (3, 4) ist auf einer Seite mittels mindestens eines Scharniers (11, 12) mit dem Schusskanal (2) vens eine durchtrennbare Verbindung (13) auf. Bei einem solchen Modul ist vorgesehen, dass eine Luftsackgleitvorrichtung (6) in einem Zwischenraum zwischen der Klappe (3, 4) und dem Schusskanal (2) angeordnet ist, wobei die Schusskanaloberfläche (14) und die dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Oberfläche (16a) der Luftsackgleitvorrichtung (6) jeweils durch Abschnitte mit unterschiedlichem Höhenniveau gebildet ist, wobei erhöhte Bereiche (14a, 16a) von Schusskanal (2) und Luftsackgleitvorrichtung (6) benachbart angeordnet sind und nicht erhöhte Bereiche (14b, 16b) von Schusskanal (2) und Luftsackgleitvorrichtung (6) benachbart der Klappe (3, 4) angeordnet sind. Eine derartige Verkleidung ist universell im Kraftfahrzeug einsetzbar, insbesondere hinter einer weiteren Verkleidung in einem Kraftfahrzeug, die stark konturiert gebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Verkleidung für ein Airbagmodul bei einem Kraftfahrzeug, mit einem Schusskanal und mindestens einer in diesem gelagerten Klappe zum Verschließen einer Austrittsöffnung des Schusskanals, wobei der Schusskanal eine Oberfläche aufweist, die einem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandt ist, sowie die in Schließstellung befindliche Klappe eine dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte, im Wesentlichen ebene Oberfläche aufweist und die Klappe auf einer Seite mittels mindestens eines Scharniers mit dem Schusskanal verbunden ist, sowie die Klappe auf einer anderen Seite mindestens eine durchtrennbare Verbindung aufweist, die beim Öffnen der Klappe durchtrennt wird.
- Derartige Verkleidungen für Airbagmodule finden umfangreich in Kraftfahrzeugen Verwendung, insbesondere bei Personenkraftwagen im Zusammenhang mit dessen Armaturentafel. Klappen, die die Austrittsöffnung eines Beifahrerairbags in der Armaturentafel verschließen und bei aktiviertem Beifahrerairbag von diesem geöffnet werden, weisen eine flache, wenig oder gar nicht konturierte Oberfläche auf. Da das Öffnen der Klappe ein hochdynamischer Vorgang ist, bei dem die Klappe selbst Vorbelastungen erfährt, wird angestrebt, die Komplexität derselben möglichst gering zu halten. Dies geschieht, indem die Klappe flach und im Wesentlichen eben gestaltet ist.
- Diese flache und ebene Gestaltung der Klappe und überdies die ebene Gestaltung des die Klappe umgebenden Schusskanals auf deren dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite beinhaltet den Nachteil, dass die dem Fahrzeuginnenraum zugewandte, somit dem Fahrzeuginsassen sichtbare weitere Verkleidung, insbesondere eine die weitere Verkleidung bildende Armaturentafel im Erscheinungsbild nicht dynamisch im Sinne einer stärkeren Konturierung gestaltet werden kann.
- Aus der
DE 10 2006 008 564 A1 ist bei einer Verkleidung für ein Airbagmodul eine Luftsackgleitvorrichtung bekannt, die sicherstellt, dass bei ausgelöstem Airbagmodul der sich mit Gas füllende Luftsack des Airbagmoduls beschädigungsfrei entfalten und somit den Fahrzeuginsassen schützen kann. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verkleidung für ein Airbagmodul der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass diese universell im Kraftfahrzeug einsetzbar ist, insbesondere hinter einer weiteren Verkleidung in einem Kraftfahrzeug, die stärker konturiert gebildet ist.
- Gelöst wird die Aufgabe bei einer Verkleidung für ein Airbagmodul der eingangs genannten Art dadurch, dass neben der Klappe eine Luftsackgleitvorrichtung angeordnet ist, die in einem Zwischenraum zwischen der in Schließstellung befindlichen Klappe und dem Schusskanal angeordnet ist, wobei die Schusskanaloberfläche und die dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Oberfläche der Luftsackgleitvorrichtung jeweils durch Abschnitte mit unterschiedlichem Höhenniveau gebildet sind, wobei erhöhte Bereiche von Schusskanal und Luftsackgleitvorrichtung benachbart angeordnet sind und nicht erhöhte Bereiche von Schusskanal und Luftsackgleitvorrichtung benachbart der Klappe angeordnet sind, deren dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Oberfläche im Wesentlichen mit den nicht erhöhten Bereichen von Schusskanal und Luftsackgleitvorrichtung fluchtet.
- Die Erfindung schlägt somit vor, sowohl den Schusskanal als auch die Luftsackgleitvorrichtung mit unterschiedlichem Höhenniveau gestaltet auszubilden, nicht aber die Klappe. Diesen unterschiedlichen Höhenniveaus von Schusskanal und Luftsackgleitvorrichtung können dann die Höhenniveaus der den Fahrzeuginsassen sichtbaren weiteren Verkleidung, insbesondere der Armaturentafel folgen. Diese Gestaltung der Verkleidung bzw. Armaturentafel verleiht dem Fahrzeug ein dynamisch gestaltetes Erscheinungsbild.
- Die Luftsackgleitvorrichtung unterstützt beim Aufblasen des Luftsacks dessen Entfaltung, somit dessen Durchtritt durch den Schusskanal und Austritt aus diesem. Dadurch, dass die Klappe kein unterschiedliches Höhenniveau aufweist, kann diese einfach mittels des Scharniers und der durchtrennbaren Verbindung gelagert werden und es ist nur erforderlich, die Klappe nach dem Durchtrennen der durchtrennbaren Verbindung um die eine, durch das Scharnier gebildete Achse zu schwenken. Beim Öffnen der Klappe gleitet der Luftsack störungsfrei entlang der Luftsackgleitvorrichtung durch die Austrittsöffnung des Schusskanals.
- Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung sind zwei Klappen vorgesehen, wobei die beiden Klappen auf einander abgewandten Seiten mittels der Scharniere mit dem Schusskanal verbunden sind und die beiden Klappen mittels der durchtrennbaren Verbindung verbunden sind.
- Beim Auslösen des Luftsackes des Airbagmoduls werden somit aufgrund der über den Luftsack in die Klappen eingeleiteten Kräfte die Verbindungen zwischen den beiden Klappen durchtrennt, womit beide Klappen unter Einwirkung des Luftsacks um deren Scharnierachse in den Innenraum des Fahrzeuges schwenken.
- Es ist durchaus möglich, nur eine Klappe vorzusehen, die auf einer Seite, insbesondere der der Luftsackgleitvorrichtung abgewandten Seite mittels des mindestens einen Scharniers mit dem Schusskanal verbunden ist und auf einer anderen Seite, insbesondere benachbart der Luftsackgleitvorrichtung die mindestens eine durchtrennbare Verbindung aufweist und über diese mit dem Schusskanal verbunden ist.
- Das Scharnier ist vorzugsweise als flexibles Scharnier, insbesondere als Textilscharnier oder als Filmscharnier ausgebildet. Es kann auf diese Art und Weise besonders einfach hergestellt werden, insbesondere als Spritzgussteil gestaltet sein. Insgesamt können der Schusskanal, die Luftsackgleitvorrichtung, die mindestens eine Klappe und das mindestens eine Scharnier sowie die mindestens eine durchtrennbare Verbindung als ein Spritzgussteil gestaltet sein.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Klappe als Platte, insbesondere dünnwandig ausgebildete Platte mit Verstärkungsrippen gestaltet ist. Hierdurch ergibt sich für die recht dünn gestaltete Klappe eine ausreichende Steifigkeit, die sicherstellt, dass beim Öffnen der Klappe und der damit auf diese einwirkenden hohen Belastungen keine Beschädigung, insbesondere Fragmentierung der Klappe erfolgt.
- Die unterschiedlichen Höhenniveaus von Schusskanaloberfläche und/oder Oberfläche der Luftsackgleitvorrichtung werden insbesondere durch Stufen oder Schrägen erzeugt. Ob eine Stufe oder Schräge gewählt wird, hängt letztendlich davon ab, in welchem Maße der Verkleidung des Airbagmoduls bzw. der weiteren Verkleidung ein dynamisches Erscheinungsbild verliehen werden soll.
- Die Luftsackgleitvorrichtung kann ein in dem Schusskanal gelagertes separates Bauteil sein. Es ist aber durchaus denkbar, dass die Luftsackgleitvorrichtung und der Schusskanal eine Baueinheit bilden, somit einteilig gestaltet sind. Als weitere Alternative kann die Luftsackgleitvorrichtung mit einer Armaturentafelstruktur des Kraftfahrzeuges eine Baueinheit bilden. Insbesondere dann, wenn die Luftsackgleitvorrichtung ein separates Bauteil darstellt, ist diese vorzugsweise als Schaumelement ausgebildet. Die Luftsackgleitvorrichtung besteht insbesondere aus Metall oder Kunststoff.
- Die erfindungsgemäße Verkleidung findet insbesondere Verwendung im Zusammenhang mit einer weiteren, dünnwandigen Verkleidung hierfür, die eine dem Innenraum des Kraftfahrzeugs zugeordnete Oberfläche aufweist. Diese Oberfläche weist Höhenunterschiede auf, die den Höhenunterschieden der Oberflächen von Schusskanal und Luftsackgleitvorrichtung entsprechen. Bei der weiteren Verkleidung handelt es sich vorzugsweise um eine Armaturentafel, insbesondere einer Armaturentafel im Bereich eines Beifahrersitzes. Die weitere Verkleidung kann eine harte oder weiche Oberfläche aufweisen. Findet eine weiche Oberfläche Verwendung, ist diese insbesondere folienkaschiert oder geschäumt.
- Um das Erscheinungsbild von Verkleidungen für Airbagmodule, insbesondere das Erscheinungsbild von Armaturentafeln dynamischer gestalten zu können, schlägt die Erfindung somit insbesondere vor, schräge oder stufenartige Höhenunterschiede an der Armaturentafeloberfläche und der Schusskanaloberfläche sowie der Oberfläche der Luftsackgleitvorrichtung zu realisieren. Diese Höhensprünge können sowohl gradlinig als auch kurvenförmig verlaufen. Die Kontur der Klappe wird derart ausgeführt, dass diese weiterhin möglichst flach und eben gestaltet ist. Dies bedeutet, dass der schräge oder stufenartige Höhenunterschied außerhalb des Bereichs der Klappe erfolgt, nämlich im Bereich der Schusskanaloberfläche und der Oberfläche der Luftsackgleitvorrichtung. Es ergibt sich durch diese Gestaltung eine Austrittsöffnung des Schusskanals, die den Luftsack nur partiell überdeckt. Um den Luftsack bei dessen Entfaltung zu führen, ist die Luftsackgleitvorrichtung vorgesehen. Sie verhindert bei der hochdynamischen Beaufschlagung des Luftsackes eine Beschädigung des Luftsacks bzw. der Armaturentafel, da der Luftsack störungsfrei in Richtung der Austrittsöffnung geleitet wird.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung und der Zeichnung selbst.
- Zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung veranschaulicht und in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigt:
-
1 für ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung eine räumliche Ansicht der erfindungsrelevanten Bauteile der Verkleidung für das Airbagmodul, schräg von oben gesehen, mit verdeutlichter Schnittebene, -
2 einen Schnitt durch die Bauteile gemäß der Schnittebene II-II in1 , -
3 für ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung eine räumliche Ansicht der erfindungsrelevanten Bauteile der Verkleidung, schräg von oben gesehen. - Veranschaulicht sind in den
1 und2 betreffend das erste Ausführungsbeispiel die für das Verständnis der Erfindung relevanten Bauteile einer Verkleidung1 für das Airbagmodul, konkret die Ausbildung eines Schusskanals2 , zweier Klappen3 und4 , die dem Verschließen einer Austrittsöffnung5 des Schusskanals4 dienen, sowie einer Luftsackgleitvorrichtung6 . Nicht gezeigt sind Elemente des Airbagmoduls, wie Luftsack, Zündvorrichtung usw. - Der Schusskanal
2 ist ringförmig ausgebildet und dient dem Durchtreten des Luftsacks des Airbagmoduls bei dessen Auslösen. Der Schusskanal2 weist zwei im Wesentlichen parallel zueinander angeordnete längere Seiten7 und8 und zwei diese verbindende Seiten9 und10 auf. In deren Schließstellung nehmen die beiden Klappen3 und4 im Wesentlichen den Querschnitt der Austrittsöffnung5 ein. Die Klappe3 ist im Bereich ihres einen Endes rechteckig, im Bereich ihres anderen Endes dreieckig ausgebildet. Die andere Klappe4 ist im Bereich des jeweiligen Endes trapezförmig gestaltet. Die Klappe3 ist über ein Scharnier11 mit dem Schlusskanal2 im Bereich dessen Seite7 verbunden. Die Klappe4 ist über ein Scharnier12 mit dem Schusskanal2 im Bereich dessen Seite8 verbunden. Die beiden Klappen3 und4 sind im Bereich der einander zugewandten Seiten mittels mehrerer als Stege ausgebildeter durchtrennbarer Verbindungen13 miteinander verbunden. - Der Schusskanal
2 weist eine der ringförmigen Gestaltung des Schusskanals2 entsprechende, ringförmig umlaufende Oberfläche14 auf, die einem Innenraum des Kraftfahrzeuges, insbesondere eines Personenkraftwagens zugewandt ist. Auch die beiden Klappen3 und4 weisen, bezogen auf deren veranschaulichte Schließstellung, eine dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Oberfläche15 auf. Aufgrund des dreieckförmig gestalteten Endes der Klappe3 ist zwischen der Klappe3 und dem Eckbereich des Schusskanals2 im Bereich dessen Seiten7 und10 ein freier Raum zur Aufnahme der im Schusskanal gelagerten Luftsackgleitvorrichtung6 gebildet. Deren dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Oberfläche ist mit der Bezugsziffer16 bezeichnet. - In nicht gezeigter Art und Weise sind der Schusskanal
2 , die Klappen3 und4 sowie die Luftsackgleitvorrichtung6 im Bereich deren Oberflächen14 ,15 und16 mittels einer weiteren, dünnwandigen Verkleidung abgedeckt, bei der es sich insbesondere um die Armaturentafelverkleidung im Bereich des Beifahrersitzes des Kraftfahrzeuges handelt. Beim Auslösen des Airbags wird der Luftsack gezündet und beim Aufblasen des Luftsacks dieser mittels der Luftsackgleitvorrichtung6 in Richtung der Austrittsöffnung5 geführt. Der Luftsack drückt beim Aufblasen gegen die beiden Klappen3 und4 , womit die Stege13 , aufgrund der in die Klappen3 und4 eingeleiteten Kräfte, durchtrennt werden und die beiden Klappen3 und4 um die Achsen der Scharniere11 und12 in deren Öffnungsstellung schwenken können. Dabei zerreißt die weitere Verkleidung. Hierdurch ist für den Luftsack eine Austrittsöffnung in der Verkleidung gebildet. Durch diese Öffnung kann der Luftsack in den Innenraum des Fahrzeuges austreten und den Fahrzeuginsassen schützen. - Die Scharniere
10 und11 sind als Textilscharniere oder als Filmscharniere ausgebildet, somit flexibel. - Die beiden Klappen
3 und4 sind im Wesentlichen eben ausgebildet, wie es der Schnittdarstellung gemäß2 zu entnehmen ist. Die Klappen3 und4 weisen jeweils über deren gesamte Länge die im Wesentlichen ebene Oberfläche15 auf. Auch weist der Schusskanal2 in seinem der Klappe4 benachbarten Bereich sowie der Schusskanal2 im Bereich der Seite9 einen im Wesentlichen ebenen Bereich der Oberfläche14 auf. In der Schließstellung der beiden Klappen3 und4 bilden diese erörterten Bereiche der Oberfläche14 und die Oberfläche15 der beiden Klappen3 und4 im Wesentlichen eine Ebene. - Im Unterschied hierzu ist die Oberfläche
14 des Schusskanals2 in dem die Luftsackgleitvorrichtung6 umgebenden Bereich nicht eben gestaltet, sondern weist, ausgehend von dem der Seite9 benachbarten Ende der Seite7 des Schusskanals2 einen Höhensprung17 auf. Auf dem hierdurch gebildeten höheren Niveau verläuft die Oberfläche14 bis zu der Ecke im Bereich der Seiten7 und10 des Schusskanals2 und von dort weiter auf dem erhöhten Niveau bis etwa zu der Verlängerung der Trennfuge zwischen den beiden Klappen3 und4 ; von dort zu einem weiteren Höhensprung18 vom höheren Niveau im Bereich der Seite10 zum niedrigeren Niveau im Bereich dieser Seite. Demzufolge weist der Schusskanal2 einen Oberflächenbereich14a erhöhten Niveaus und ein Oberflächenbereich14b nicht erhöhten Niveaus auf. - Die in der Draufsicht im Wesentlichen dreieckförmige Luftsackgleitvorrichtung
6 ist gleichfalls nicht eben ausgebildet. Sie weist im Bereich deren Oberfläche16 , benachbart der Ecke der Seiten7 und10 einen erhöhten Oberflächenbereich16a auf. Der verbleibende Bereich der Luftsackgleitvorrichtung6 , dessen Oberflächenbereich16b nicht erhöht ist, ist über einen in der Flucht der Höhensprünge17 und18 angeordneten Höhensprung19 mit dem erhöhten Oberflächenbereich16a verbunden. Dieser erhöhte Oberflächenbereich16a bildet, bezogen auf den Eckbereich des Schusskanals2 im Bereich der Seiten7 und10 eine ebene Oberfläche, gebildet durch die Oberflächenbereiche16a und14a . - Durch die beschriebenen unterschiedlichen Höhenniveaus des Schusskanals
2 und der Luftsackgleitvorrichtung6 bei Ausbildung ebener Klappen3 und4 lässt sich durch die starke Konturierung dieser Bauteile die diese Bauteile abdeckende Verkleidung gleichfalls stark konturieren. Hierdurch besteht die Möglichkeit, diese dem Fahrzeuginsassen sichtbare Verkleidung des Airbagmoduls im Erscheinungsbild dynamisch im Sinne der starken Konturierung gestalten. - Das Ausführungsbeispiel nach der
3 unterscheidet sich von dem nach den1 und2 nur dadurch, dass statt der beiden Klappen3 und4 nur eine Klappe4 vorgesehen ist, die der Form der Klappen3 und4 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach1 entspricht, wobei die dort zwischen den beiden Klappen3 und4 vorgesehenen Stege13 entfallen und stattdessen eine dauerhafte, feste Verbindung zwischen den Klappen3 und4 zur Bildung der einen Klappe4 gemäß Ausführungsbeispiel nach3 vorgesehen ist. Diese eine Klappe4 ist mittels eines Scharniers12 im Bereich der Seite9 mit dem Schusskanal2 verbunden. Die durchtrennbare Verbindung13 in Art eines Steges verbindet die Platte4 mit dem Schusskanal2 im Bereich dessen Seite10 , und zwar im nicht erhöhten Oberflächenbereich14b vor dem Höhensprung18 . - Die Luftsackgleitvorrichtung
6 ist beispielsweise als Schaumelement ausgebildet. Sie besteht insbesondere aus Kunststoff. Als Material für die Luftsackgleitvorrichtung ist durchaus auch Metall geeignet. - Die dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Oberfläche der weiteren, dem Fahrzeuginsassen sichtbaren Verkleidung weist Höhenunterschiede auf, die den Höhenunterschieden der Oberflächen von Schusskanal
2 und Luftsackgleitvorrichtung6 entsprechen und im Bereich der Klappen3 und4 entsprechend deren im Wesentlichen ebenen Oberfläche gestaltet ist. Diese Verkleidung kann eine harte Oberfläche oder eine weiche Oberfläche aufweisen. Eine Verkleidung mit weicher Oberfläche wird insbesondere mittels einer Folienkaschierung oder durch einen Schaum gebildet. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Verkleidung
- 2
- Schusskanal
- 3
- Klappe
- 4
- Klappe
- 5
- Austrittsöffnung
- 6
- Luftsackgleitvorrichtung
- 7
- Seite
- 8
- Seite
- 9
- Seite
- 10
- Seite
- 11
- Scharnier
- 12
- Scharnier
- 13
- Durchtrennbare Verbindung/Steg
- 14
- Oberfläche
- 14a
- Oberflächenbereich erhöhtes Niveau
- 14b
- Oberflächenbereich nicht erhöhtes Niveau
- 15
- Oberfläche
- 16
- Oberfläche
- 16a
- Oberflächenbereich erhöhtes Niveau
- 16b
- Oberflächenbereich nicht erhöhtes Niveau
- 17
- Höhensprung
- 18
- Höhensprung
- 19
- Höhensprung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102006008564 A1 [0004]
Claims (14)
- Verkleidung (
1 ) für ein Airbagmodulbei einem Kraftfahrzeug, mit einem Schusskanal (2 ) und mindestens einer in diesem gelagerten Klappe (3 ,4 ) zum Verschließen einer Austrittsöffnung (5 ) des Schusskanals (2 ), wobei der Schusskanal (2 ) eine Oberfläche (14 ) aufweist, die einem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandt ist, sowie die in Schließstellung befindliche Klappe (3 ,4 ) eine dem Innenraum des Kraftfahrzeugs zugewandte, im Wesentlichen ebene Oberfläche (15 ) aufweist und die Klappe (3 ,4 ) auf einer Seite mittels mindestens eines Scharniers (11 ,12 ) mit dem Schusskanal (2 ) verbunden ist, sowie die Klappe (3 ,4 ) auf einer anderen Seite mindestens eine durchtrennbare Verbindung (13 ) aufweist, die beim Öffnen der Klappe (3 ,4 ) durchtrennt wird, dadurch gekennzeichnet, dass neben der Klappe (3 ,4 ) eine Luftsackgleitvorrichtung (6 ) angeordnet ist, die in einem Zwischenraum zwischen der in Schließstellung befindlichen Klappe (3 ,4 ) und dem Schusskanal (2 ) angeordnet ist, wobei die Schusskanaloberfläche (14 ) und die dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Oberfläche (16 ) der Luftsackgleitvorrichtung (6 ) jeweils durch Abschnitte mit unterschiedlichem Höhenniveau gebildet ist, wobei erhöhte Bereiche (14a ,16a ) von Schusskanal (2 ) und Luftsackgleitvorrichtung (6 ) benachbart angeordnet sind und nicht erhöhte Bereiche (14b ,16b ) von Schusskanal (2 ) und Luftsackgleitvorrichtung (6 ) benachbart der Klappe (3 ,4 ) angeordnet sind, deren Oberfläche im Wesentlichen mit der Oberfläche der nicht erhöhten Bereiche (14b ,16b ) von Schusskanal (2 ) und Luftsackgleitvorrichtung (6 ) fluchtet. - Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Klappen (
3 ,4 ) vorgesehen sind, wobei die beiden Klappen (3 ,4 ) auf einander abgewandten Seiten mittels der Scharniere (11 ,12 ) mit dem Schusskanal (2 ) verbunden sind und die beiden Klappen (3 ,4 ) mittels der durchtrennbaren Verbindung (13 ) verbunden sind. - Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine einzige Klappe (
4 ) vorgesehen ist, die auf einer Seite, insbesondere der der Luftsackgleitvorrichtung (6 ) abgewandten Seite, mittels des mindestens einen Scharniers (12 ) mit dem Schusskanal (2 ) verbunden ist und auf einer anderen Seite, insbesondere benachbart der Luftsackgleitvorrichtung (6 ), die mindestens eine durchtrennbare Verbindung (13 ) aufweist und über diese mit dem Schusskanal (2 ) verbunden ist. - Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (
11 ,12 ) als flexibles Scharnier, insbesondere als Textilscharnier oder als Filmscharnier ausgebildet ist. - Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Klappe (
3 ,4 ) als Platte, insbesondere dünnwandig ausgebildete Platte mit Verstärkungsrippen ausgebildet ist. - Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Höhenniveaus (
14a ,14b ,16a ,16b ) von Schusskanaloberfläche (14 ) und/oder Oberfläche (16 ) der Luftsackgleitvorrichtung (6 ) durch Stufen und/oder Schrägen (17 ,18 ,19 ) erzeugt werden. - Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftsackgleitvorrichtung (
6 ) ein in dem Schusskanal (2 ) gelagertes separates Bauteil ist. - Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftsackgleitvorrichtung (
6 ) mit dem Schusskanal (2 ) eine Baueinheit bildet. - Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftsackgleitvorrichtung (
6 ) mit einer Armaturentafelstruktur des Kraftfahrzeuges eine Baueinheit bildet. - Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftsackgleitvorrichtung (
6 ) als Schaumelement ausgebildet ist. - Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftsackgleitvorrichtung (
6 ) aus Metall oder Kunststoff besteht. - Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verkleidung der Verkleidung (
1 ) eine dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Oberfläche aufweist, wobei diese Oberfläche den Oberflächen (14 ,15 ,16 ) von Schusskanal (2 ), Klappen (3 ,4 ) und Luftsackgleitvorrichtung (6 ) entsprechende Höhenunterschiede aufweist. - Verkleidung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Verkleidung eine Armaturentafel, insbesondere eine Armaturentafel im Bereich eines Beifahrersitzes ist.
- Verkleidung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Verkleidung eine harte Oberfläche oder eine weiche Oberfläche, insbesondere eine folienkaschierte oder eine geschäumte Oberfläche aufweist.
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