-
Die
Erfindung betrifft ein Sicherheitsdokument, insbesondere einen Reisepass,
und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen.
-
Es
ist bekannt, Sicherheitsdokumente mit einem Transponder-Chip und
einer Antenne zur berührungslosen Auslesung von Daten aus
dem Transponder-Chip mit einem Lesegerät zu versehen.
-
So
beschreibt beispielsweise die
DE 196 306 648 A1 einen Geldschein mit einem
Transponder-Chip. Der Transponder-Chip ist mit einem Metallsicherungsstreifen
des Geldscheins elektrisch verbunden, der als Antenne ausgebildet
ist. Der Transponder-Chip wird sodann in eine zähe schlagfeste Vergussmasse
eingebettet.
-
Es
hat sich nun gezeigt, dass zahlreiche technische Probleme bei der
Einbettung von elektrisch leitfähigen Schichten in Sicherheitsdokumenten
auftreten, die insbesondere die Lebensdauer, Resistenz gegen Umwelteinflüsse
und die Ausschussrate bei der Produktion des Sicherheitsdokuments negativ
beeinflussen.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabenstellung zugrunde, ein verbessertes
Sicherheitsdokument mit elektrisch leitfähigen Schichten
sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen anzugeben.
-
Die
Aufgabe wird durch ein Sicherheitsdokument gelöst, welches
mit einer Trägerschicht und mit einem an der Trägerschicht
mittels einer Kleberschicht festgelegten Folienkörper versehen
ist, der mindestens eine Trägerfolie und mindestens eine elektrisch
leitfähige Schicht aufweist, wobei die Struktur der Trägerfolie
in ein oder mehreren ersten Zonen des Folienkörpers gegenüber
ein oder mehreren zweiten Zonen des Folienkörpers zur Verringerung
der Steifigkeit der Trägerfolie verändert ist.
Die Aufgabe wird weiter durch ein Verfahren zur Herstellung eines
Sicherheitsdokuments gelöst, bei dem ein Folienkörper,
welcher mindestens eine Trägerfolie und mindestens eine
elektrisch leitfähige Schicht aufweist, bereitgestellt
wird, die Struktur der Trägerfolie in einer oder mehreren
ersten Zonen des Folienkörpers gegenüber einer
oder mehreren zweiten Zonen des Folienkörpers zur Verringerung
der Steifigkeit der Trägerfolie verändert wird
und der sich so ergebende Folienkörper mit veränderter
Struktur der Trägerfolie in den ersten Zonen an einer Trägerschicht des
Sicherheitsdokuments mittels einer Kleberschicht festgelegt wird.
-
Untersuchungen
haben gezeigt, dass aus der Einbettung von Folienkörpern,
welche über eine oder mehrere elektrisch leitfähige
Schichten und eine hierfür geeignete Trägerfolie
verfügen, in Sicherheitsdokumente produktionstechnische
Probleme und auch eine reduzierte Lebensdauer resultieren. Es hat sich
hierbei weiter gezeigt, dass die Dicke der Trägerfolie
nicht einfach zur Verringerung der Steifigkeit reduziert werden
kann, da hierdurch zum einen Produktionsprobleme bei der Herstellung
der elektrisch leitfähigen Schichten resultieren, welche
für elektrische Anwendungen wie beispielsweise Antennenstrukturen
oder Leiterbahnen zum Anschluss von elektrischen oder elektronischen
Schaltungen, insbesondere Transponder-Chip, geeignet sind. Zum anderen
kann in vielen Fällen die Dicke der Trägerfolie ebenso
nicht reduziert werden, da dadurch beispielsweise die Performance
doppelseitiger Antennen durch eine Veränderung der Kapazität
beeinflusst werden würde. Durch die Erfindung wird nun
sichergestellt, dass Trägerfolien eingesetzt werden können,
welche über eine ausreichende Stabilität für
den Herstellungsprozess des Folienkörpers verfügen. Durch
die Verringerung der Steifigkeit der Trägerfolie durch Änderung
der Struktur der Trägerfolie in ersten Zonen des Folienkörpers
wird weiter ermöglicht, die Steifigkeit der Trägerfolie
an den Einbettungsprozess des Folienkörpers in das Sicherheitsdokument
anzupassen und die Steifigkeit der Trägerfolie hierbei,
ggf. richtungsabhängig, auf die sonstigen Materialschichten
des Sicherheitsdokuments abzustimmen und damit die Lebensdauer und
Sicherheit des Sicherheitsdokuments zu verbessern.
-
Zur
Veränderung der Struktur der Trägerfolie in den
ersten Zonen ist es hierbei beispielsweise möglich, in
den ersten Zonen mittels eines Lasers Ausnehmungen (Laser Ablation)
in die Trägerfolie einzubringen, beidseitig eine Oberflächenreliefstruktur
in den ersten Zonen in die Trägerfolie abzuformen oder die
Polymerstruktur in den einen oder mehreren ersten Zonen durch Bestrahlung
oder Aufbringen eines Reaktionsmittels zu schwächen.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
bezeichnet.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung handelt es sich
bei dem Sicherheitsdokument um ein Sicherheitsdokument in Form eines Heftes,
beispielsweise eines Passbuches, welches eine Vielzahl von Blättern
aufweist, die miteinander zu dem Heft verbunden sind. Ein erstes
Blatt des Sicherheitsdokuments umfasst hierbei die Trägerschicht
und den Folienkörper. Bei dem ersten Blatt des Sicherheitsdokuments
kann es sich hierbei um ein Einzelblatt oder um ein Doppelblatt
des Heftes handeln und weiter handelt es sich bei dem ersten Blatt
bevorzugt um ein Deckblatt des Hefts, um das vordere Deckblatt,
welches den vorderen Teil des Einbandes des Heftes bildet, oder
das hintere Deckblatt, welches den hinteren Teil des Einbandes des Heftes
bildet. Bei einer derartigen Ausgestaltung des Sicherheitsdokuments
ist die Ausgestaltung des Sicherheitsdokuments wie oben beschrieben
besonders vorteilhaft.
-
Im
Weiteren ist es auch möglich, dass es sich bei dem Sicherheitsdokument
um ein andersartig ausgebildetes Sicherheitsdokument handelt, beispielsweise
um eine ID-Karte oder ein Wertdokument.
-
Die
ein oder mehreren elektrisch leitfähigen Schichten bestehen
bevorzugt jeweils aus einer Metallschicht mit einer Schichtdicke
zwischen 0,1 μm und 1 mm, weiter bevorzugt zwischen 5 μm
und 100 μm. Die Trägerfolie weist bevorzugt eine Schichtdicke
zwischen 4 μm und 500 μm, weiter bevorzugt zwischen
30 μm und 100 μm auf. Die Trägerfolie
besteht bevorzugt aus einer Kunststofffolie aus einem nicht-leitfähigen
Kunststoff, beispielsweise PET, PETG, PMMA, PC, PEC, ABS, ABS-PC,
PE, PS, PVC, Polyamide, PAN, SAN, SBS, PSU, PES, PEEK oder PP.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind eine oder
mehrere der elektrisch leitfähigen Schichten jeweils als
partielle elektrisch leitfähige Schicht ausgebildet, welche
erste Bereiche aufweisen, in welchen das Material der jeweiligen elektrisch
leitfähigen Schicht vorgesehen ist und zweite Bereiche
aufweisen, in welchen das Material der jeweiligen elektrisch leitfähigen
Schicht nicht vorgesehen ist. Vorzugsweise ist eine oder mehrere
der elektrisch leitfähigen Schichten hierbei als Antennenstruktur,
LCR-Schwingkreis oder auch als spulenförmige Struktur ausgeformt
und weiter bevorzugt mit einer elektronischen Schaltung, beispielsweise
einem Transponder-Chip verbunden.
-
Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist hierbei
in den Bereichen, in denen eine der elektrisch leitfähigen
Schichten den ersten Bereich aufweist, eine zweite Zone und keine
der ersten Zonen vorgesehen, d. h. die Struktur der Trägerfolie
ist in dem Bereich, in dem ein elektrisch leitfähiger Bereich
vorgesehen ist, nicht verändert. Hierdurch werden verschieden
Vorteile erzielt. Hierdurch wird zum Einen sichergestellt, dass
die Trägerfolie in dem Bereich, in dem das Material einer
elektrisch leitfähigen Schicht vorliegt, über
ausreichende Stabilität verfügt und so beispielsweise
Leitungsbrüche aufgrund mangelnder Stabilität
des Trägermaterials vermieden werden. Im Weiteren wird
so auch sichergestellt, dass in den Bereichen, in denen das leitfähige Material
und damit beispielsweise eine Leiterbahn vorgesehen ist, ein ausreichender Widerstand
gegen eine zu starke Verbiegung der Trägerfolie und damit des
Folienkörpers in diesem Bereich (ggf. auf Kosten der umgebenden
Bereiche) verhindert wird, wodurch sich die Lebensdauer des Sicherheitsdokuments deutlich
verlängert. Darüber hinaus wird sichergestellt,
dass die Kapazität im Beispiel einer doppelseitigen Antenne
und somit deren Performance nicht beeinflusst wird.
-
Ebenso
wird vorzugsweise im Bereich einer Antennenstruktur, eines LCR-Schwingkreises,
einer Kapazität und/oder einer elektronischen Schaltung eine
zweite Zone und keine der ersten Zonen angeordnet und in einem an
den Bereich der Antennenstruktur, des LCR-Schwingkreises, der Kapazität und/oder
der elektronischen Schaltung angrenzenden Bereich eine Vielzahl
von ersten Zonen vorgesehen. Abweichend hiervon kann es jedoch auch
vorteilhaft sein, wenn ein oder mehrere der elektrisch leitfähigen
Schichten zur Ausbildung mindestens einer spulenförmigen
Struktur ausgeformt sind, in dem von der spulenförmigen
Struktur umschlossenen Bereich eine Vielzahl von ersten Zonen vorzusehen. Durch
die ersten Zonen werden dann weiter auch die elektrischen Eigenschaften
der spulenförmigen Struktur mitbeeinflusst, sodass durch
diese Anordnung von ersten Zonen auch die Nachahmung des Sicherheitsdokuments
erschwert wird und so die Sicherheit des Sicherheitsdokuments verbessert
wird.
-
Vorzugsweise
weisen die hier eingesetzten spulenförmigen Strukturen
zwischen 1 und 15 Windungen, vorzugsweise zwischen 2 und 4 Windungen auf.
Die Breite der Leiterbahnen der spulenförmigen Strukturen
ist bevorzugt kleiner als 5 mm, und beträgt bevorzugt zwischen
0,05 mm und 2 mm. Die Beabstandungen der Windungen der Leiterbahn
der spulenförmigen Strukturen beträgt bevorzugt
weniger als 1 mm, weiter bevorzugt zwischen 0,05 mm und 0,5 mm.
-
Die
eine Kapazität ausformenden leitfähigen Flächen
weisen bevorzugt eine Länge zwischen 1 mm und 100 mm, weiter
bevorzugt zwischen 10 mm und 50 mm, und eine Breite zwischen 1 mm
und 75 mm, weiter bevorzugt zwischen 10 mm und 40 mm auf.
-
Gemäß eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung weist der
Folienkörper eine Vielzahl von ersten Zonen auf, die gemäß einem
ein- oder zweidimensionalen Raster angeordnet sind und voneinander
jeweils durch eine oder mehrere zweite Zonen getrennt sind. Hierbei
ist es möglich, dass es sich bei dem Raster um ein regelmäßiges
Raster handelt, sodass die Steifigkeit der Trägerfolie
im Bereich des Rasters weitgehend gleichmäßig
durch die ersten Zonen verringert wird.
-
Weiter
ist es auch für bestimmte Anwendungen vorteilhaft, beispielsweise
Reisepässe, Personalausweise, Lenkerberechtigungen, Tickets,
Labels, Karten für Sicherheitskontrollen und Identifizierung,
ein aperiodisches Raster vorzulegen, um durch die ersten Zonen die
Steifigkeit des Folienkörpers ortsabhängig zu
variieren. So ist es beispielsweise möglich, dass die Rasterweite
des Rasters in einer ersten Raumrichtung variiert, beispielsweise
sich verringert und so sich die Steifigkeit der Trägerfolie durch
die ersten Zonen in dieser Richtung konstant verringert. Weiter
ist es auch möglich, beispielsweise durch Verwendung eines
zweidimensionalen Rasters mit unterschiedlichen Rasterweiten in
einer ersten Raumrichtung und in einer zweiten Raumrichtung oder
durch Verwendung eines eindimensionalen Rasters und der Formgestaltung
der ersten Zonen zu erreichen, dass die Steifigkeit der Trägerfolie
in einer ersten Raumrichtung von deren Steifigkeit in einer zweiten
Raumrichtung abweicht. Hierdurch lassen sich interessante Effekte
und Vorteile erzielen, beispielsweise im Falle eines Passbuches
eine höhere Steifigkeit parallel zum Buchrücken
und eine geringere Steifigkeit in senkrechter Richtung dazu, was
eine gewisse Formgebung des Sicherheitsdokumentes in vorgegebenen
Grenzen erlaubt. Weiter wird die Verarbeitbarkeit in diversen Beschichtungs-
und Laminationsanlagen optimiert.
-
Vorzugsweise
beträgt die Rasterweite des Rasters zwischen 0,2 mm und
25 mm, bevorzugt zwischen 1 mm und 5 mm.
-
Es
hat sich bewährt, dass die einen oder mehreren ersten Zonen
eine punktsymmetrische Formgebung besitzen, beispielsweise die Form
eines Kreises oder eines punktsymmetrischen Vierecks besitzen oder
auch eine ellipsenförmige Formgebung besitzen. Durch die
Verwendung von ersten Zonen, deren Länge sich von deren
Breite unterscheidet, ist es weiter möglich, den bereits
oben beschriebenen Effekt einer unterschiedlichen Steifigkeit der
Folie in einer ersten Raumrichtung und in einer zweiten Raumrichtung
zu erzielen.
-
Unter
Breite einer ersten Zone wird hierbei die kleinste Distanz zwischen
den Schnittpunkten einer durch den Flächenschwerpunkt der
ersten Zone gehenden Geraden mit der Randlinie der ersten Zone verstanden.
-
Unter
Länge der ersten Zone wird entsprechend die größte
Distanz zwischen solchen Schnittpunkten verstanden. Entsprechend
wird unter Längsrichtung einer Zone eine Richtung parallel
zu dieser Geraden verstanden.
-
Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind ein
oder mehrere der ersten Zonen als linienförmige erste Zonen
ausgebildet, welche eine linienförmige Formgebung besitzen.
Mittels einer derartigen Ausgestaltung der Zonen lassen sich richtungsabhängige
Unterschiede der Steifigkeit der Trägerfolie besonders
gut erzielen.
-
Vorzugsweise
beträgt hierbei die Breite der ersten Zonen in der von
der Oberseite oder Unterseite der Trägerfolie aufgespannten
Ebene zwischen 10 μm und 5 mm und die Länge der
ersten Zonen zwischen 10 μm und 30 mm.
-
Vorzugsweise
ist die Breite der ersten Zonen um mindestens den Faktor 2 geringer
als die Länge der ersten Zonen.
-
Gemäß eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung weisen die
linienförmigen ersten Zonen einen periodisch variierenden
Azimutwinkel auf und sind so beispielsweise schlangenlinienförmig ausgeformt.
So ist es beispielsweise möglich, dass der Azimutwinkel
der linienförmigen ersten Zonen gemäß einer
Sinus-Funktion variiert ist. Durch eine derartige Ausgestaltung
der ersten Zonen lassen sich interessante Effekte erzielen. So ist
es beispielsweise möglich, die Biegungssteifigkeit in einem
ersten Raumwinkelbereich gegenüber der Biegungssteifigkeit
in einem zweiten Raumwinkelbereich im Wesentlichen konstant zu verändern,
wodurch sich beispielsweise der Vorteil: Durch die gezielte Vorgabe von
Biegelinien werden Belastungen von bestimmten Bereichen des elektrischen
Bauelementes oder der leitfähigen Strukturen umgeleitet
und somit die Langzeitstabilität dieser erhöht.
Weiter führt die reduzierte Steifigkeit zu weniger Bruchstellen
beispielsweise beim Einstecken in die Hosentasche, zu besserer Maschinenlesbarkeit
bei der Grenzkontrolle und höherer Sensibilität
gegenüber Manipulationsversuchen.
-
Weiter
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die linienförmigen
ersten Zonen als geschlossene Linien auszuformen, welche insbesondere
eine kreisringförmige Formgebung besitzen. Hierdurch ist
es möglich, eine Steifigkeit der Trägerfolie einzustellen, welche
in einem Flächenbereich der Trägerfolie relativ
konstant in allen Raumrichtungen ist.
-
Gemäß eines
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung
ist eine erste Gruppe von zwei oder mehr ersten Zonen als linienförmige erste
Zonen ausgebildet, welche parallel zueinander jeweils voneinander
durch ein oder mehrere zweite Zonen getrennt angeordnet sind. Die
Beabstandung der linienförmigen ersten •Zonen
der ersten Gruppe ist hierbei vorzugsweise an einem eindimensionalen Raster
ausgerichtet, wobei durch Wahl der Rasterweiten die entsprechend
oben bereits geschilderten Vorteile erzielt werden können.
-
Weiter
hat es sich hierbei als vorteilhaft erwiesen, dass der mittlere
Azimutwinkel der ersten Zonen der ersten Gruppen einen Winkel von
35 bis 55° mit einer Faltlinie des Sicherheitsdokuments
einschließt. Handelt es sich bei dem Sicherheitsdokument
um ein Heft mit mehreren Blättern, so wird als Faltlinie
vorzugsweise die Linie verwendet, an der das Heft zusammengefaltet
ist und die Blätter des Heftes miteinander verbunden sind.
-
Gemäß eines
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung
weist das Sicherheitsdokument weiter eine Gruppe von zwei oder mehr ersten
Zonen auf, die als linienförmige erste Zonen ausgebildet
sind und parallel zueinander und jeweils voneinander durch ein oder
mehrere zweite Zonen getrennt angeordnet sind. Die erste Gruppe
von ersten Zonen und die zweiten Gruppe von zweiten Zonen sind hierbei
vorzugsweise so zueinander angeordnet, dass sich die ersten Zonen
der ersten Gruppe mit den zweiten Zonen der zweiten Gruppe überschneiden.
Im Weiteren ist der mittlere Azimutwinkel der ersten Zonen der ersten
Gruppe und der mittlere Azimutwinkel der ersten Zonen der zweiten
Gruppe vorzugsweise so gewählt, dass sich diese voneinander
unterscheiden und vorzugsweise im Bereich zwischen 40° und
50°. Hierbei ist es weiter von Vorteil, wenn der mittlere
Azimutwinkel der ersten Zonen der ersten Gruppe längs einer
Faltlinie des Sicherheitsdokuments orientiert ist und der mittlere
Azimutwinkel der ersten Zonen der zweiten Gruppe quer zur Faltlinie
des Sicherheitsdokuments orientiert ist.
-
Weiter
ist es auch möglich, dass die Trägerfolie unterschiedliche
Bereiche aufweist, in denen sich der mittlere Azimutwinkel von linienförmigen
Zonen, die Formgebung der ersten Zone sowie deren Beabstandung unterscheidet,
sodass in unterschiedlichen Bereichen der Trägerfolie sich
eine unterschiedliche, ggf. richtungs- und ortsabhängige
Steifigkeit der Trägerfolie ergibt.
-
Wie
bereits oben erwähnt, ist es vorteilhaft zur Veränderung
der Struktur der Trägerfolie in den ein oder mehreren ersten
Zonen in die Oberseite und in die Unterseite der Trägerfolie
eine Oberflächenreliefstruktur abzuformen. Dies wird beispielsweise
mittels eines Prägestempels oder Prägerolle realisiert, der
durch Hitze und Druck auf die Trägerfolie in den ersten
Zonen einwirkt, wodurch entsprechende Oberflächenreliefstrukturen
in die Oberseite und die Unterseite der Trägerfolie abgeformt
werden.
-
Vorzugweise
wird hierbei in die Oberseite und die Unterseite der Trägerfolie
die gleiche Oberflächenreliefstruktur abgeformt. Sind die
in die Oberseite und die Unterseite der Trägerfolie abgeformten Oberflächenreliefstrukturen
passergenau, insbesondere phasengenau, zueinander ausgerichtet und weisen
keinen Phasenversatz auf, so wird die Schichtdicke der Trägerfolie
in den ein oder mehreren ersten Zonen zwar insgesamt konstant gehalten, durch
die sich hierdurch ergebende größere effektive Länge
der Trägerfolie und die sich insgesamt ergebende geringere
Schichtdicke ist die Steifigkeit der Trägerfolie in den
ersten Zonen hierdurch jedoch deutlich beeinflusst.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Lösungsvariante wird – sofern
die in der Oberseite und der Unterseite der Trägerfolie
abgeformten Oberflächenreliefstrukturen gleich sind – ein
Phasenversatz zwischen den Oberflächenreliefstrukturen
vorgesehen oder es werden in die Oberseite und in die Unterseite
der Trägerfolie unterschiedliche Oberflächenreliefstrukturen
abgeformt, sodass die Schichtdicke der Trägerfolie in den
ein oder mehreren ersten Zonen variiert. Auch hierdurch wird die
Steifigkeit der Trägerfolie in den ersten Bereichen entsprechend
verringert.
-
Als
besonders vorteilhaft hat es sich hierbei ergeben, Oberflächenreliefstrukturen
in die Oberseite und in die Unterseite der Trägerfolie
abzuformen, welche eine Spatialfrequenz zwischen 1000 mm–1 und 0,05 mm–1 und
eine Strukturtiefe von 200 nm bis 250 μm aufweisen.
-
Gemäß eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung sind in
den ein oder mehreren ersten Zonen zur Veränderung der
Struktur der Trägerfolie Ausnehmungen eingebracht, wie
bereits oben ausgeführt. Die Ausnehmungen können
beispielsweise mittels eines Lasers oder mittels eines mechanischen
Verfahrens, beispielsweise mittels eines Schneidwerkzeugs, einer
Stanze oder auch eines Prägeverfahren in die Trägerfolie
eingebracht werden.
-
Vorzugsweise
erstrecken sich die Ausnehmungen hierbei bis zur Oberseite und/oder
Unterseite des Folienkörpers und durchstoßen somit
auch optionale ober- oder unterhalb der Trägerfolie in
den ersten Zonen angeordnete Schichten des Folienkörpers.
Es ist jedoch auch möglich, dass sich die Ausnehmungen
nur in der Trägerfolie erstrecken und optionale ober- oder
unterhalb der Trägerfolie angeordnete Schichten des Folienkörpers
nicht durchstoßen.
-
Es
ist weiter möglich, dass das Bearbeitungsverfahren (z.
B. Laser, Prägen, Stanzen), welches zur Herstellung der
Ausnehmungen eingesetzt wird, weiter auch zur Strukturierung der
elektrisch leitfähigen Schicht oder zur Herstellung von
Durchkontaktierung verwendet wird. Weiter ist es auch möglich,
dieses Bearbeitungsverfahren zur Abstimmung eines Schwingkreises
einzusetzen, so beispielsweise mittels eines Lasers die Fläche
einer Kondensatorplatte zu verringern.
-
Es
ist hierbei möglich, dass die ein oder mehreren Ausnehmungen
die Trägerfolie durchbrechen. Weiter ist es jedoch auch
möglich, dass die Ausnehmungen geringer als die Schichtdicke
d der Trägerfolie sind. Hierdurch wird der Vorteil erzielt,
dass die Reißfestigkeit der Trägerfolie gegenüber
der Ausführungsvariante mit den die Trägerfolie
durchbrechenden Ausnehmungen erhöht wird. Als besonders
vorteilhaft hat es sich hierbei erwiesen, die Tiefe t der Ausnehmung
zwischen 10 und 85% der Schichtdicke d zu wählen.
-
Vorzugsweise
werden die Ausnehmungen in die Oberseite und die Unterseite der
Trägerfolie eingebracht.
-
Gemäß eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung beträgt
die Flankenneigung von ein oder mehreren der Ausnehmungen in Bezug
auf die von der Oberseite oder der Unterseite der Trägerfolie
aufgespannten Ebene zwischen 20 und 90 oder 90 und 170°,
weiter bevorzugt zwischen 45° und 80° oder zwischen
100° und 135°. Weitere Vorteile werden dadurch
erzielt, dass bei zwei benachbart angeordneten ersten Zonen in der
einen ersten Zone die Flankenneigung kleiner als 90° und
in der anderen ersten Zone größer als 90° gewählt
wird. Hierdurch wird eine gleichmäßige Steifigkeit
sowohl bei Biegung in Richtung der Oberseite als auch bei Biegung in
Richtung der Unterseite der Trägerfolie erzielt.
-
Gemäß eines
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung
sind die Ausnehmungen mit dem Kleber der Kleberschicht verfüllt.
Hierdurch wird durch die Ausnehmungen noch als Zusatznutzen ein
bessere Haftung des Folienkörpers an der Trägerschicht
des Sicherheitsdokuments erzielt, was zum einen die Sicherheit des
Sicherheitsdokuments erhöht und zum anderen die mechanische
Beständigkeit des Sicherheitsdokuments verbessert. Besonders
vorteilhaft ist hierbei folgende Ausführungsform: Das Sicherheitsdokument
weist weiter eine Deckschicht auf, wobei der Folienkörper zwischen
der Deckschicht und der Trägerschicht angeordnet ist. Die
Ausnehmungen durchbrechen den Folienkörper in den ersten
Zonen und sind vollständig mit der Klebeschicht verfüllt,
sodass die Kleberschicht in den ersten Zonen einerseits an die Trägerschicht
und andererseits an die Deckschicht angrenzt. Dadurch wird ein nachträgliches
Trennen der Schichten des Sicherheitsdokuments erheblich erschwert
und ein besonders fester Verbund der Schichten Deckschicht, Folienkörper
und Trägerschicht erzielt.
-
Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von mehreren Ausführungsbeispielen
unter Zuhilfenahme der beiliegenden Zeichnungen beispielhaft erläutert.
-
1 zeigt
eine schematische Schnittdarstellung eines Sicherheitsdokuments.
-
2 zeigt
eine schematische Schnittdarstellung eines Sicherheitsdokuments.
-
3a bis 3f zeigen
jeweils schematische Darstellungen eines Sicherheitsdokuments.
-
4 bis 5b zeigen
jeweils schematische Schnittdarstellungen eines Sicherheitsdokuments.
-
6a bis 8d zeigen jeweils eine schematische Schnittdarstellung
einer Trägerfolie.
-
1 zeigt
ein Blatt 24 eines Sicherheitsdokuments 1, welches
eine Trägerschicht 20, einen Folienkörper 10 und
eine Deckschicht 22 aufweist.
-
Bei
der Trägerschicht 20 handelt es sich bevorzugt
um eine Kunststofffolie mit einer Dicke zwischen 4 und 250 μm,
welche beispielsweise aus TESLIN besteht. Es ist jedoch auch möglich,
dass es sich bei der Trägerschicht 20 um eine Papierschicht oder
um ein aus mehreren Schichten bestehendes Substrat handelt. Die
Schichtdicke der Trägerschicht 20 beträgt
hierbei vorzugsweise zwischen 50 μm und 500 μm
und die Steifigkeit der Trägerschicht 20 beträgt
vorzugsweise zwischen 0,5 mNm und 200 mNm. Hierbei kann die Steifigkeit
der Trägerfolie mittels des Messverfahren gemäß Taber
(Standards: ASTM D5342, ASTM D5650, ASTM
D747, JIS P8125) bestimmt, wobei die Kraft
bestimmt wird, die benötigt wird, um eine 1/5 Gramm belastete
Probe um 15° auszulenken.
-
Die
Deckschicht 22 besteht vorzugsweise aus einer Kunststofffolie
mit einer Schichtdicke zwischen 4 μm und 350 μm.
Die Deckschicht 22 weist weiter bevorzugt noch ein oder
mehrere Dekorschichten auf, welche das optische Erscheinungsbild des
Blattes 24 beeinflusst. So kann die Deckschicht 22 beispielsweise
auch ein oder mehrere Lackschichten, Reflexionsschichten und/oder
Schichten oder Schichtsystemen umfassen, welche einen optisch variablen
Effekt generieren.
-
Es
ist jedoch auch möglich, dass die Deckschicht 22 aus
einer transparenten Kunststofffolie oder aus einer transparenten
Lackschicht bestehen und das optische Erscheinungsbild des Blattes 24 durch
den Folienkörper 10 bestimmt wird.
-
Die
Steifigkeit der Trägerschicht 20 beträgt vorzugsweise
zwischen 4 mNm und 50 mNm und die der Deckschicht 22 beträgt
vorzugsweise zwischen 5 mNm und 80 mNm.
-
Weiter
ist es auch möglich, auf die Deckschicht 22 zu
verzichten.
-
Der
Folienkörper 10 ist mittels Kleberschichten 21 an
der Trägerschicht 20 und an der Deckschicht 22 festgelegt.
Der Folienkörper 10 kann hierbei dieselbe Abmessung
wie die Trägerschicht 20 besitzen und die Trägerschicht 20 somit
vollflächig bedecken. Es ist jedoch auch möglich,
dass der Folienkörper 10 lediglich einen Teilbereich
der Trägerschicht 20 bedeckt. Besonders vorteilhaft
ist es hierbei, wenn die Randbereiche der Trägerschicht 20 nicht
von dem Folienkörper 10 bedeckt sind und in diesen
Randbereichen die Deckschicht 22 durch die Kleberschicht 21 direkt
mit der Trägerschicht 20 verbunden ist. Hierdurch
wird die Beständigkeit des Blattes 24 gegenüber
Umwelteinflüssen weiter verbessert.
-
Der
Folienkörper 10 weist eine Trägerfolie 11,
elektrisch leitfähige Schichten 12 und 13 sowie Schutzlackschichten 14 und 15 auf.
-
Auf
die Schutzlackschichten 14 und 15 könnte
auch verzichtet werden. Weiter ist es auch möglich, anstelle
der Schutzlackschichten 14 und 15 Haftvermittlungsschichten
vorzusehen oder auch anstelle dieser Schichten oder zusätzlich
zu diesen Schichten ein oder mehrere Dekorschichten vorzusehen.
So ist es beispielsweise möglich, ein oder mehrere eingefärbte
Lackschichten oder ein oder mehrere ein optisch variables Sicherheitsmerkmal
ausbildende Schichten in dem Folienkörper 10 vorzusehen.
Als eine optisch variable Sicherheitsmerkmal ausbildende Schicht
können hierbei insbesondere Schichten verwendet werden,
welche ein mikroskopisches oder makroskopisches Oberflächenrelief,
insbesondere ein beugungsoptisch wirksames Oberflächenrelief oder
ein Oberflächenrelief in Form von Linsenstrukturen, Mattstrukturen
oder Blaze-Gittern aufweisen. Weiter können als solche
Schichten auch Dünnfilmschichtsysteme verwendet werden,
welche ein oder mehrere Distanzschichten aufweisen, die eine optische
Schichtdicke im Bereich der halben oder viertel Wellenlänge
in einem Wellenbereich im Bereich des sichtbaren Lichtes aufweisen
und somit einen blickwinkelabhängigen Farbverschiebungseffekt
zeigen. Weiter ist es auch möglich, Flüssigkristallschichten oder
Schichten mit optisch aktiven Pigmenten, insbesondere Effektpigmenten,
UV- oder IR-aktivierbaren Pigmenten in dem Folienkörper 10 vorzusehen.
-
Bei
den elektrisch leitfähigen Schichten 12 und 13 handelt
es sich vorzugsweise um metallische Schichten, beispielsweise aus
Cu; Al; Ag; Au; Ni oder dergleichen, welche eine Schichtdicke zwischen
0,3 μm und 1 mm, weiter bevorzugt zwischen 3 μm
und 100 μm aufweisen und somit auch geeignet sind, als elektrisch
leitfähigen Schichten einer Komponente einer elektrischen
Schaltung, beispielsweise eines RFID-Transponders, verwendet zu
werden. Es ist weiter auch möglich, dass nur eine der beiden
elektrisch leitfähigen Schichten 12 und 13 vorgesehen
ist oder dass mehr als zwei elektrisch leitfähige Schichten
in dem Folienkörper 10 vorgesehen sind. Ebenso ist
es möglich, dass die elektrisch leitfähigen Schichten 12 und 13 ein
Mehrschichtengebilde aus unterschiedlich leitenden Materialien darstellen.
Die elektrisch leitfähigen Schichten 12 und 13 sind
vorzugsweise als strukturierte Schichten ausgebildet, d. h. die
elektrisch leitfähigen Schichten 12 und 13 weisen erste
Bereiche auf, in denen das Material der elektrisch leitfähigen
Schichten vorgesehen ist, und zweite Bereiche auf, in denen das
Material der elektrisch leitfähigen Schichten nicht vorgesehen
ist, wie dies auch in 1 angedeutet ist.
-
Bei
der Trägerfolie 11 handelt es sich um eine Kunststofffolie,
welche vorzugsweise eine Schichtdicke zwischen 3 μm und
200 μm, weiter bevorzugt zwischen 12 μm und 75 μm
aufweist. Die Trägerfolie 11 besteht hierbei vorzugsweise
aus PET, PEC, PC, PMMA, ABS, ABE-PEC, PVC, PE, PS, PAN, SAN, SBS,
PEEK, PSU, PES; Polyamide oder PP.
-
Der
Folienkörper 10 wird vorzugsweise wie folgt hergestellt:
Die Trägerfolie 11, welche vorzugsweise eine Steifigkeit
von 0,5 mNm bis 20 mNm aufweist, wird bereitgestellt.
-
Auf
die Trägerfolie 11 wird auf die Vorderseite und
auf die Rückseite eine Starterschicht (Seedlayer), beispielsweise
eine Ag-Paste in einem Druckverfahren strukturiert aufgebracht,
und zwar in den Bereichen, in denen später das Metall der
elektrisch leitfähigen Schichten 12 und 13 vorgesehen
sein soll. Dann werden optional Löcher durch die Trägerfolie 11 für
Durchkontaktierungen usw. eingebracht. Anschließend werden
in einem Galvanik-Bad durch galvanische Verstärkung die
elektrisch leitfähigen Schicht 12 und 13 durch
strombehaftete galvanische Verstärkung abgeschieden.
-
Anschließend
werden die weiteren Schichten des Folienkörpers 10 in
den meisten Fällen partiell aufgedruckt, beispielsweise
die Schichten 14 und 15.
-
In
einem nachfolgenden Prozess-Schritt wird nun die Struktur der Trägerfolie
in ein oder mehreren ersten Zonen 31 gegenüber
ein oder mehreren zweiten Zonen 32 des Folienkörpers 10 zur
Verringerung der Steifigkeit der Trägerfolie verändert.
Hierzu werden beispielsweise in den Folien 31 Ausnehmungen 51 in
den Folienkörper 10 eingebracht, wie dies in 1 angedeutet
ist. Hierdurch wird die Steifigkeit der Trägerfolie vorzugsweise
zwischen 10% und 80% verringert.
-
Anschließend
wird in einem weiteren Prozessschritt der Folienkörper 10 mittels
der Kleberschichten 21 an der Trägerschicht 20 und
an der Deckschicht 22 festgelegt. Dies kann beispielsweise auch
durch Einwirkung von Hitze und Druck in einem Laminator durchgeführt
werden, welchem die Trägerschicht 20, der Folienkörper 10 und
die Deckschicht 22 zugeführt wird.
-
Im
Weiteren ist es auch möglich, dass vor Aufdrucken der Starterschicht
(Seedlayer) auf die Oberseite und die Unterseite der Trägerfolie 10 Strukturen
mittels eines Lasers in die nicht bedruckten Bereiche eingebracht
werden oder eine UV-aktivierbare Schicht auf die Trägerfolie 11 aufgebracht wird,
und die UV-aktivierbare Schicht in den Bereichen bestrahlt wird,
in denen die Starterschicht aufgedruckt werden soll.
-
Weiter
ist es auch möglich, dass das Sicherheitsdokument 1 anstelle
des Blattes 24 ein Blatt 24' aufweist, welches
gemäß 2 aufgebaut ist.
-
Das
Blatt 24' weist die Trägerschicht 20,
den Folienkörper 10' und die Deckschicht 22 auf.
Der Folienkörper 10' ist mittels der Kleberschicht 21 an
der Trägerschicht 20 und an der Deckschicht 22 festgelegt.
Der Folienkörper 10' ist entsprechend dem Folienkörper 10 nach 1 aufgebaut
und weist die Trägerfolie 11, die elektrisch leitfähigen
Schichten 12 und 13 und die Schutzlackschichten 14 und 15 auf, wobei
im Gegensatz zu dem Folienkörper 10 nach 1 in
den Zonen 31 zum einen Ausnehmungen 52 vorgesehen
sind, welche die Trägerfolie 11, jedoch nicht
die übrigen Schichten des Folienkörpers 10' durchbrechen
und Ausnehmungen 53 vorgesehen sind, welche die Trägerfolie 11 nicht
vollständig durchbrechen.
-
Im Übrigen
ist das Blatt 24' wie das Blatt 24 aufgebaut und
es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in 1 verwiesen.
-
Die
Figur 3a zeigt nun eine mögliche Ausgestaltung
des Sicherheitsdokuments 1, in welchem das Blatt 24 eingebunden
ist.
-
3a zeigt
das Sicherheitsdokument 1, welches in Form eines Heftes
mit mehreren Blättern, dem Blatt 24 und den Blättern 25 ausgebildet
ist. Die Blätter 24 und 25 sind mittels
Heftung und Klebung miteinander verbunden. Das Blatt 24 bildet
das vordere und hintere Deckblatt des Heftes und damit den vorderen
und hinteren Einband des Sicherheitsdokuments 1. Das Blatt 24 ist
wie in 1 gezeigt aufgebaut, wobei die elektrisch leitfähigen
Schichten 12 und 13 wie in 3a gezeigt
eine spulenförmige Formgebung besitzen und miteinander
zu einer Antennenstruktur 26 verbunden sind, die mit einer
elektronischen Schaltung 27 verbunden sind. Die elektronische
Schaltung 27 wird hierbei vorzugsweise von einem Silizium-Chip
mit dünn geschliffenem Siliziumträger oder von
einem Polymer-Chip gebildet. Der Bereich, in dem die Antennenstruktur 26 vorgesehen ist,
nimmt in dem Ausführungsbeispiel nach 3a beispielsweise
eine Abmessung von 78·48 mm ein. Die Trägerfolie 11 des
Folienkörpers 10 besteht in diesem Ausführungsbeispiel
aus einer PET-Folie mit einer Dicke von 50 μm und die Resonanzfrequenz der
Antennenstruktur 26 beträgt 16,5 MHz. Wie in 3a angedeutet,
sind die Zonen 31 als kreisscheibenförmige Zonen
ausgebildet, die in einem regelmäßigen zweidimensionalen
Raster im Bereich des Blattes 24 angeordnet sind, wobei
in dem Bereich der Antennenstruktur 26 keine der Zonen 31,
sondern lediglich eine Zone 32 vorgesehen ist. Jede der
Zonen 31 ist hierbei von der benachbarten Zone 31 durch die
Zone 32 getrennt.
-
Der
Durchmesser der Zonen 31 beträgt vorzugsweise
zwischen 0.1 mm und 20 mm und die Rasterweise des Rasters in Längsrichtung
des Blattes 24 beträgt 7 mm bis 10 mm und in Querrichtung des
Blattes 24 8 mm bis 12 mm.
-
3b zeigt
ein Sicherheitsdokument 2. Das Sicherheitsdokument 2 ist
wie das Sicherheitsdokuments 1 nach 3a aufgebaut
mit dem Unterschied, dass sich die Formgebung der Zonen 31 und 32 des
Folienkörpers 10 – wie in 3b angedeutet – von
der Formgebung der Zonen 31 und 32 des Sicherheitsdokuments 1 nach 3a unterscheidet. Im
Weiteren sind bei dem Sicherheitsdokument 2 nach 3b die
Zonen 31 auch innerhalb der spulenförmigen Strukturen
vorgesehen, welche von den leitfähigen Schichten 12 und 13 gebildet
werden, wie dies auch in 3b angedeutet
ist.
-
Die
Zonen 31 besitzen hier eine ovale Formgebung, wobei sich
die Länge der Zonen 31 von der Breite der Zonen 31 um
den Faktor 1.1 bis 20 unterscheidet. Die Breite der Zonen 31 beträgt
vorzugsweise zwischen 0.1 mm und 5 mm. Die Länge der Zonen 31 beträgt
vorzugsweise zwischen 0,3 mm und 100 mm. Auch hier sind die Zonen 31 vorzugsweise anhand
eines regelmäßigen zweidimensionalen Rasters ausgerichtet,
wobei die Rasterweiten in Längsrichtung des Blattes 24 zwischen
6 mm und 10 mm betragen und die Rasterweiten in Querrichtung zum Blatt 24 zwischen
0,6 mm und 3 mm betragen. Die Längsrichtung der Zonen 31 ist
hierbei vorzugsweise parallel zur Faltlinie des Sicherheitsdokuments 2 orientiert,
sodass die Steifigkeit des Folienkörpers 10 in Richtung
parallel zur Faltlinie geringer als quer zur Faltlinie ist, insbesondere
um 5 bis 80% geringer ist.
-
Das
Sicherheitsdokument 3 nach 3c ist wie
das Sicherheitsdokument 1 nach 3a ausgebildet
mit dem Unterschied, dass sich die Zonen 31 und 32 der
Trägerfolie 11 in ihrer Formgebung von denen der
Zonen 31 und 32 des Folienkörpers 10 gemäß dem
Sicherheitsdokument 1 unterscheiden. Die Zonen 31 besitzen
hier eine linienförmige Formgebung mit einer Breite der
linienförmigen Zonen 31 zwischen 100 μm
und 10 mm. Weiter sind die linienförmigen Zonen 31 hier
in Form von konzentrischen Kreisen angeordnet, wobei die Kreisringe
voneinander zwischen 0.5 mm und 20 mm beabstandet sind und vorzugsweise
die Beabstandung der Kreisringe voneinander konstant ist. Weiter
ist im Bereich der Antennenstruktur 26 keine Zone 31,
sondern die Zone 32 vorgesehen, wie dies auch oben erläutert worden
ist.
-
Das
Sicherheitsdokument 4 nach 3d ist wie
das Sicherheitsdokument 3 nach 3c aufgebaut,
mit dem Unterschied, dass die linienförmigen Zonen 31 keine
kreisringförmige Formgebung besitzen, sondern als Geraden
ausgebildet sind. Weiter ist bei dem Sicherheitsdokument 4 eine
erste Gruppe von linienförmigen Zonen 31 vorgesehen,
welche parallel zueinander angeordnet sind und mit einer Rasterweite
zwischen 0.5 mm und 20 mm voneinander beabstandet sind. Die Bereiche
einer zweiten Gruppe von linienförmigen Bereichen 31 sind
ebenfalls parallel zueinander angeordnet und mit einer Rasterweise
zwischen 0.5 mm und 20 mm voneinander beabstandet, wobei die linienförmige
Bereiche 31 der ersten Gruppe und die linienförmige
Bereiche 31 der zweiten Gruppe rechtwinkelig zueinander
angeordnet sind. Durch unterschiedliche Wahl der Linienbreiten und
Rasterweiten der linienförmigen Zonen 31 der ersten
und der zweiten Gruppe ist es hierbei möglich, die Steifigkeit
der Trägerfolie 11 in Richtung längs
der Faltlinie des Sicherheitsdokuments 4 und in Richtung
quer zur Faltlinie des Sicherheitsdokuments 4 einzustellen.
-
Im
Weiteren ist bei dem Sicherheitsdokument 4 im Gegensatz
zu dem Sicherheitsdokument 3 nach 3c lediglich
eine elektrisch leitfähige Schicht, die elektrisch leitfähige
Schicht 12 vorgesehen, welche in diesem Fall die Antennenstruktur 26 für
die elektronische Schaltung 27 ausbildet.
-
Das
Sicherheitsdokument 5 nach 3e ist wie
das Sicherheitsdokument 4 nach 3d ausgebildet,
mit dem Unterschied, dass die linienförmigen Zonen 31 eine
andere Formgebung besitzen und dass zusätzlich zu der Antennenstruktur 26 mit
dem elektrischen Schaltkreis 27 ein LCR-Schwingkreis 28 vorgesehen
ist, welcher durch eine entsprechende Strukturierung in der elektrisch
leitfähigen Schicht 12 ausgebildet ist.
-
Die
linienförmigen Zonen 31 des Sicherheitsdokuments 5 weisen,
wie in 3e gezeigt, einen variierenden
Azimutwinkel auf, welcher beispielsweise sinusförmig variiert
wird, sodass sich die in 3e gezeigte
schlangenlinienförmige Ausformung der linienförmigen
Zonen 31 ergibt.
-
Der
mittlere Azimutwinkel der linienförmigen Zonen 31 ist
hierbei in einem 45° Winkel zur Faltlinie des Sicherheitsdokuments 5 orientiert.
-
Die
linienförmigen Zonen 31 besitzen hierbei vorzugsweise
eine Breite zwischen 100 μm und 10 mm und sind voneinander
zwischen 0.5 mm und 5 mm beabstandet.
-
Das
Sicherheitsdokument 6 nach 3f ist wie
das Sicherheitsdokument 5 nach 3e aufgebaut,
mit dem Unterschied, dass sich die linienförmigen Zonen 31 in
ihrer Anordnung von den linienförmigen Zonen 31 nach 3e unterscheiden.
Das Sicherheitsdokument 6 weist hier eine erste Gruppe von
linienförmigen Zonen 31 auf, deren Azimutwinkel – wie
bei 3e beschrieben – periodisch variiert
ist und die parallel zueinander angeordnet sind, und eine zweite
Gruppe von linienförmigen Zonen 31 auf, die ebenfalls
einen periodisch variierenden Azimutwinkel aufweisen und parallel
zueinander angeordnet sind. Der mittlere Azimutwinkel der ersten
Gruppe von linienförmigen Zonen 31 ist hierbei
quer zur Faltlinie des Sicherheitsdokuments 6 orientiert
und der mittlere Azimutwinkel der zweiten Gruppe von linienförmigen
Strukturen ist längs zur Faltlinie des Sicherheitsdokuments 6 orientiert,
sodass die mittleren Azimutwinkel der ersten und zweiten Gruppe
von linienförmigen Zonen 31 etwa einen 90° Winkel
einschließen.
-
4 zeigt
ein Sicherheitsdokument 7 mit der Deckschicht 20, dem Folienkörper 10 und
der Trägerschicht 22.
-
Der
Folienkörper 10 ist wie der Folienkörper 10 nach 1 aufgebaut
und weist Zonen 31 auf, in denen die Struktur der Trägerfolie 11 zur
Verringerung der Steifigkeit der Trägerfolie verändert
ist. Weiter sind hier zusätzlich in der Trägerschicht 20 Zonen 33 vorgesehen,
in denen die Trägerschicht 20 in gleicher Weise
wie oben bezüglich der Trägerfolie beschrieben,
in der Struktur verändert worden ist, um die Steifigkeit
der Trägerschicht 20 zu verringern. So sind beispielsweise
in der Kunststofffolie, beispielsweise einer TESLIN-Folie, welche
die Trägerschicht 20 bildet entsprechende Ausnehmungen
eingebracht. Hierdurch wird die Steifigkeit der Trägerfolie beispielsweise
um 25% verringert. Bezüglich der Art und Weise wie diese
Ausnehmungen eingebracht sind und wie diese Ausnehmungen ausgeformt
sind, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen
zu den in die Trägerfolie eingebrachten Ausnehmungen verwiesen.
-
Die
Figuren 5a und 5b zeigen
die Sicherheitsdokumente 8 und 9, die jeweils
die Deckschicht 22, den Folienkörper 10,
die Kleberschicht 21 und die Trägerschicht 20 aufweisen.
Die Deckschicht 22, die Trägerschicht 20 und
der Folienkörper 10 sind wie in 1 beschrieben
aufgebaut. Wie in 5a und 5b gezeigt,
sind die Ausnehmungen 51, welche in den Zonen 31 vorgesehen
sind, vollständig mit dem Kleber der Kleberschicht 21 verfüllt,
sodass im Bereich der Zonen 31 der Kleber der Kleberschicht sowohl
an der Deckschicht 22 als auch an der Trägerschicht 20 haftet.
Hierdurch wird eine besonders feste Verbindung der Schichten der
Sicherheitsdokumente 8 und 9 erzielt, wie bereits
oben ausgeführt. Bei dem Sicherheitsdokument 8 nach 5a weisen die
Ausnehmungen 51 vorzugsweise eine Breite zwischen 100 μm
und 10 mm und eine Länge zwischen 500 μm und 15
mm auf, wobei die Zonen 31 bevorzugt zwischen 0.1 mm und
10 mm voneinander beabstandet sind. Bei dem Sicherheitsdokument 9 ist
die Fläche der Zonen 31 höher und die
Beabstandung der Zonen 31 ebenfalls höher gewählt,
die Breite der Zonen 31 beträgt hier vorzugsweise
zwischen 1500 μm und 15 mm, die Länge der Zonen 31 zwischen 500 μm
und 250 mm und die Beabstandung benachbarter Zonen 31 zwischen
1 mm und 5 mm, wodurch beispielsweise neben unterschiedlichen Biegesteifigkeitswerten
auch die lokale Transparenz eingestellt werden kann oder auch Einfluss
auf die rheologischen Eigenschaften des Klebers Einfluss genommen
werden kann. Eine Kleberschicht für das Zusammenfügen
von drei Folienlagen verringert die Anzahl der Produktionsschritte
und erschwert die Manipulation des Dokuments.
-
6a, 6b und 6c zeigen
jeweils unterschiedlich ausgeformte Ausnehmungen 51 und 54,
welche in die Trägerfolie 11 nach 1 abgeformt
sein können. Bei der Ausführungsform nach 6a ist
in der Zone 31, welche von einer Zone 32 umgeben
ist, die Ausnehmung 51 ausgebildet, deren Flanke im Wesentlichen
rechtwinklig zu der von der Oberseite und der Unterseite der Trägerfolie 11 aufgespannten
Ebene ist und so eine entsprechende Flankenneigung 42 von
90° ausbildet. Die Schichtdicke 41 der Trägerfolie 11 beträgt
hierbei zwischen 9 μm und 250 μm.
-
Bei
der Ausführungsform nach 6b weist die
in der Zone 31 vorgesehene Ausnehmung 54 einen
Flankenneigung 42 zwischen 25° und 80°,
weiter bevorzugt zwischen 30° und 50° auf. Die
unterschiedlich geneigten Flanken nehmen Einfluss auf das Fliessen
und die Verteilung des Klebers, wodurch gezielt auf die Richtung
der Biegefestigkeit Einfluss genommen werden kann.
-
Bei
der Ausführungsform nach 6c sind in
benachbarten Zonen 31 Ausnehmungen 54 abgeformt,
deren Flankenneigung sich unterscheidet. Hierbei weist die eine
Ausnehmung eine Flankenneigung von kleiner als 90° und
die andere Ausnehmung eine Flankenneigung von größer
als 90° auf. Hierdurch wird zum einen eine besonders gleichmäßige Ausbildung
der Steifigkeit bei Biegung in Richtung Oberseite als auch bei Biegung
in Richtung Unterseite erzielt und zum anderen die mechanische Festigkeit
des Sicherheitsdokuments verbessert.
-
Die
Figuren 6d bis 6f zeigen
weitere Möglichkeiten der Ausgestaltungen von Ausnehmungen 55 und 56,
welche in die Trägerfolie 11 nach 1 in
Zonen 31 vorgesehen sind.
-
So
sind gemäß 6d und 6e in
die Oberseite der Trägerfolie 11 die Ausnehmungen 55 und 56 eingebracht,
welche eine Tiefe 43 besitzen. Die Tiefe 43 beträgt
hierbei vorzugsweise zwischen 5% und 70% der Dicke 41 der
Trägerfolie 11. Im Weiteren weist die Ausnehmung 55 nach 6d eine Flankenneigung 42 zwischen
10° und 85° die Ausnehmung 56 nach 6e eine
Flankenneigung 42 von 90° auf.
-
Bei
der Ausführungsform nach 6f sind die
Ausnehmungen 56 sowohl in die Oberseite als auch in die
Unterseite der Trägerfolie 11 eingebracht. Die
Tiefe 43der Ausnehmungen 56 beträgt
hierbei vorzugsweise zwischen 5% und 70% der Dicke 41 der
Trägerfolie 11.
-
Die
Ausnehmungen 51 bis 56 werden – wie bereits
oben ausgeführt – vorzugsweise mittels eines Lasers
oder eines mechanisch abtragenden Verfahrens, beispielsweise mittels
Stanzens, Schneidens oder Fräsen eingebracht. Es ist jedoch
auch möglich, Ausnehmungen in den Zonen 31 mittels
eines mechanisch verdrängenden Verfahrens, beispielsweise mittels
eines Prägeverfahrens einzubringen. Dies ist den Figuren 7a und 7b verdeutlicht. 7a und 7b zeigen
die Trägerfolie 11, wobei in Zonen 31 eine
Ausnehmung 57 mittels eines Prägestempels in die
Oberseite (7a) bzw. in die Oberseite und
in die Unterseite (7b) eingebracht worden ist.
Die Tiefe 43 der Ausnehmung 57 beträgt
hier vorzugsweise zwischen 3% und 30% der Dicke 41 der
Trägerfolie 11.
-
Im
Weiteren ist es auch möglich, die Trägerfolie 11 in
den Zonen 31 durch Abformung eines Oberflächenreliefs
in die Oberseite und in die Unterseite in ihrer Struktur zu verändern,
um die Steifigkeit der Trägerfolie 11 zu verringern.
Dies ist in den Figuren 8a und 8b gezeigt.
Bei der Ausführungsform nach 8a ist
in dem Bereich 31 in die Oberseite der Trägerfolie 11 eine
Reliefstruktur 61 und in die Unterseite der Trägerfolie 11 eine
Reliefstruktur 62 abgeformt, beispielsweise mittels eines entsprechend
ausgeformten Heißprägestempels. Bei den Oberflächenreliefstrukturen 61 und 62 handelt
es sich hierbei um gleichartige Strukturen, welche auch keinen Phasenversatz
gegeneinander aufweisen. Hierdurch ergibt sich die in 8a verdeutlichte Formgestaltung
der Trägerfolie 11, bei der in der Zone 31 die
effektive Länge der Trägerfolie 11 verlängert
und die effektive Dicke der Trägerfolie verringert ist,
sodass die Steifigkeit der Trägerfolie 11 in diesem Bereich
verringert ist.
-
Bei
der Ausführungsform nach 8b ist
in der Zone 31 in die Oberseite der Trägerfolie 11 die Reliefstruktur 61 und
in die Unterseite der Trägerfolie 11 die Reliefstruktur 63 abgeformt,
wobei die Reliefstrukturen 61 und 63 einen Phasenversatz
von 180° gegeneinander aufweisen. Hierdurch variiert die
Dicke der Trägerfolie 11 in der Zone 31,
wodurch die Steifigkeit der Trägerfolie 11 in
der Zone 31 stark verringert wird.
-
Die
Spatialfrequenz der Oberflächenstrukturen 61, 62 und 63 beträgt
hierbei zwischen 1000 mm–1 und
0,05–1 und deren Strukturtiefe
zwischen 100 nm und 100 μm oder bis zu 80% der Gesamtschichtstärke.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - ASTM D5342 [0051]
- - ASTM D5650 [0051]
- - ASTM D747 [0051]
- - JIS P8125 [0051]