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DE102009034758A1 - Schutzplanke - Google Patents

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DE102009034758A1
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clamp
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DE102009034758A
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Maximilian Aicher
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Sah Verkehrstechnik 83404 Ainring De GmbH
Sah Verkehrstechnik De GmbH
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Stahlwerk Annahuette Max Aicher & Co KG GmbH
Stahlwerk Annahuette Max Aicher GmbH and Co KG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F15/00Safety arrangements for slowing, redirecting or stopping errant vehicles, e.g. guard posts or bollards; Arrangements for reducing damage to roadside structures due to vehicular impact
    • E01F15/02Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes
    • E01F15/04Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes essentially made of longitudinal beams or rigid strips supported above ground at spaced points
    • E01F15/0407Metal rails
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    • E01F15/0407Metal rails
    • E01F15/0438Spacers between rails and posts, e.g. energy-absorbing means

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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)

Abstract

Eine Schutzplanke (1) zur Anbringung am Fahrbahnrand (2) mit der Fahrbahn (3) zugewandten Schutzplankenholmen (4), die mit Abstandshaltern (5) am Pfosten (6) befestigt sind, die auf der von der Fahrbahn (3) abgewandten Seite sich am Boden abstützen und dort befestigt sind, weist ein sich entlang der Schutzplanke (1) erstreckendes Zugglied aus durch Schraubmuffen (22) miteinander verbundenen Gewindestäben (9) auf, die in einem Abstand (a) von den Schutzplankenholmen (4) an den Abstandshaltern (5) befestigt sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzplanke nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Schutzplanken mit der Fahrbahn zugewandten Schutzplankenholmen, die mit Abstandshaltern an den Pfosten befestigt sind, sogenannte Distanzschutzplanken, werden vorrangig an mehrspurigen Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen verbaut.
  • Aus EP 1762660 A1 ist bereits eine Distanzschutzplanke bekannt, bei der in einer Längsvertiefung der Schutzplankenholme, ein grobes Gewinde aufweisende Gewindestäbe mit einem Bügel befestigt sind, der in den Zwischenraum zwischen zwei Gewinderippen eingreift. Die Gewindestäbe in der Längsvertiefung des Schutzplankenholms können die Energie des Aufpralls jedoch nicht ausreichend aufnehmen, da eine dynamische Bewegung der Gewindestäbe durch den Schutzplankenholm verhindert wird. Die Aufnahme und Weiterleitung der Energie des Aufpralls wird stark eingeschränkt, da sich der Gewindestab nicht frei bewegen kann. Auf die Deformation der übrigen Komponenten der Schutzplanke, wie die Pfosten oder die Abstandshalter, hat diese Verstärkung bei einem Aufprall damit nur geringe Wirkung, wodurch die Schutzwirkung der bekannten Schutzplanke insgesamt zu wünschen übrig lässt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schutzplanke hoher Schutzwirkung bereitzustellen, welche insbesondere durch Nachrüsten bestehender Schutzplanken geschaffen werden kann.
  • Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 gekennzeichnete Schutzplanke erreicht. In den Unteransprüchen sind bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wiedergegeben.
  • Nach der Erfindung sind die Gewindestäbe im Abstand von den Schutzplankenholmen an den Abstandshaltern der Distanzschutzplanke befestigt. Damit wird eine erhebliche Verbesserung der Schutzwirkung bei einem Aufprall gegenüber einer Schutzplanke erreicht, bei der die Gewindestäbe an den Holmen befestigt sind. Weil sich erfindungsgemäß der Gewindestab frei, flexibel und dynamisch bewegen kann, kann er die Energie und die Kräfte des Aufpralls aufnehmen und weiterleiten. Die Verformung des Gewindestabs wird nicht eingeschränkt oder blockiert, vielmehr ist eine flexible Bewegung je nach den einwirkenden Kräften, also eine dynamische Verformung und Weiterleitung der Aufprallkräfte durch den Gewindestab möglich. Dadurch ist bei der erfindungsgemäßen Schutzplanke die Deformation der Abstandshalter und vor allem der Pfosten bei einem Aufprall wesentlich geringer, obgleich die Schutzplankenholme stärker eingedrückt werden können. Da die Abstandshalter und insbesondere die Pfosten weniger deformiert und damit weniger in Aufprallrichtung gebogen werden, hält die erfindungsgemäße Schutzplanke insgesamt dem Aufprall viel besser Stand.
  • Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass ein erheblicher Teil der Kraft, der beim Aufprall auf den Abstandshalter wirkt, bei der erfindungsgemäßen Schutzplanke von dem am Abstandshalter befestigten Zugglied in beiden Richtungen des Zuggliedes abgelenkt und damit die auf dem Pfosten einwirkende Kraft entsprechend verringert wird. Damit wird eine Verbesserung der Aufhaltestufe der Distanzschutzplanke erreicht.
  • Die Schutzplankenholme, die Abstandshalter und die Pfosten werden vorzugsweise aus Stahlprofilen gebildet, insbesondere feuerverzinkten Stahlprofilen und zwar insbesondere aus einem W-Profil für die Holme, z. B. einem Sigma-Profil für die Pfosten und einem Profil mit vorzugsweise einem oberen Flansch für die Abstandshalter, wie bei den heutzutage verbauten Distanzschutzplanken auch üblich.
  • Dabei kann die Distanzschutzplanke als einfache Distanzschutzplanke mit in den Boden gerammten Pfosten ausgebildet sein, als einfache Distanzschutzplanke auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken, als doppelte Distanzschutzplanke mit in den Boden gerammten Pfosten oder als doppelte Distanzschutzplanke auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken.
  • Die Pfosten können auf einer Bodenplatte befestigt sein, beispielsweise einem Betonfundament, z. B. verschraubt oder in den Boden eingelassen, um sie am Boden zu befestigten und abzustützen.
  • Als Gewindestäbe für das Zugglied werden vorzugsweise Gewindestäbe aus Stahl verwendet, wie sie z. B. standardmäßig in der Bewehrungs- oder Geotechnik zum Einsatz kommen. Diese Gewindestäbe weisen ein Grobgewinde mit Abflachungen auf gegenüberliegenden Seiten auf. Der Durchmesser der Gewindestäbe kann beispielsweise 12 bis 40 mm betragen, die Höhe der Gewinderippen beispielsweise 0,6 bis 4 mm und der Abstand der Gewinderippen voneinander beispielsweise 0,5 bis 2,5 cm von Rippenmitte zu Rippenmitte. Vorzugsweise werden, um die Montage des Zugankers zu erleichtern, eher leichtere, also dünnere Stäbe eingesetzt. Dabei kann z. B. ein im Handel erhältlicher Stahlgewindestab verwendet werden, der beispielsweise eine Streckgrenze von 200 bis 800 N/mm2 und eine Zugfestigkeit von 300 bis 1200 N/mm2 aufweist.
  • Als Gewindestab kann auch ein Glattstab verwendet werden, der an den Endbereichen mit einem Gewinde versehen ist.
  • Der Abstandshalter kann eine Länge von beispielsweise 20 bis 100 cm, insbesondere 30 bis 50 cm aufweisen. Die Pfosten können, wie üblich, in einem Abstand von 1 bis 4 m angeordnet sein.
  • Die Gewindestäbe sind erfindungsgemäß im Abstand von den Schutzplankenholmen an den Abstandshaltern angeordnet. Dieser Abstand beträgt vorzugsweise mindestens ein Drittel der Länge der Abstandshalter, mindestens jedoch 10 cm. Desgleichen sind die Gewindestäbe vorzugsweise im Abstand von dem Pfosten auf den Abstandshaltern befestigt, beispielsweise in einem Abstand von mehr als ein Drittel der Länge des Abstandshalters, mindestens jedoch 10 cm. Vorzugsweise sind die Gewindestäbe also im mittleren Bereich der Länge des Abstandshalters befestigt.
  • Die Gewindestäbe werden vorzugsweise auf dem oberen Flansch des Abstandshalters befestigt, vorzugsweise durch Verschrauben.
  • Dazu wird vorzugsweise eine Schelle aus Flachstahl verwendet, die mehrere Gewindegänge des Gewindestabs übergreift. Das heißt, die Schelle weist beispielsweise eine Breite von 20 bis 70 mm auf. Das Schelle besitzt damit einen Versagungswiderstand, der deutlich höher ist als beispielsweise der eines Bügels aus einem gebogenen Rundstab.
  • Die Schelle weist beiderseits des bogenförmigen Abschnitts, der den Gewindestab aufnimmt, einen Endabschnitt auf. Die beiden Endabschnitte liegen flächig auf dem oberen Flansch des Abstandshalters auf und werden mit ihm verschraubt.
  • Vorzugsweise ist die Schelle als Doppelspannschelle ausgebildet, d. h. die weist einen mittleren vorzugsweise bogenförmigen Abschnitt zur Aufnahme des Gewindestabs, je einen horizontalen Verbindungsabschnitt beiderseits des bogenförmigen Abschnitts und jeweils einen an dem Verbindungsabschnitt anschließenden Endabschnitt auf, der im ungespannten Zustand der Schelle vom Verbindungsabschnitt zum Abstandshalter hin abgewinkelt ist, wobei in jedem Verbindungsabschnitt wenigstens eine Bohrung für eine Schraube zum Verschrauben der Doppelspannschelle mit dem Abstandshalter vorgesehen ist.
  • Die Doppelspannschelle ist flexibler als ein Bügel; die Doppelspannschelle macht die dynamische Bewegung des Gewindestabs mit. Sie baut die Kräfte bzw. Energie des Aufpralls sukzessive ab, weil sie flexibel und nicht starr ist. Demgegenüber ist ein Bügel starr und leitet die Kräfte bzw. die Energie des Aufpralls weiter, ohne diese wirkenden Kräfte abzubauen. Zudem hat die Doppelspannschelle eine Art „Federwirkung”. Ein Bügel ist zwar stabiler als die Doppelspannschelle, aber für diese Anwendung viel zu starr und nicht flexibel. Ein Bügel wird viel eher aus dem Abstandshalter gerissen als die Doppelspannschelle, da er zu steif ist.
  • Der bogenförmige Abschnitt ist vorzugsweise halbkreisförmig mit einem dem Durchmesser des Gewindestabs entsprechenden Kreisdurchmesser ausgebildet. Wenn die Doppelspannschelle im entspannten Zustand über dem Gewindestab auf dem oberen Flansch des Abstandshalters angeordnet ist, stehen damit nur die Enden der Endabschnitte mit ihren unteren Kanten auf dem Abstandshalter auf, während die Verbindungsabschnitte dann in einem Abstand von beispielsweise 1 bis 2 cm über dem oberen Flansch des Abstandshalters angeordnet sind.
  • Die Breite der Doppelspannschelle, die ebenfalls vorzugsweise aus Stahl besteht, beträgt vorzugsweise 20 bis 70 mm, ihre Länge im ungespannten Zustand, also von der Endkante des einen Endabschnitts zur Endkante des anderen Endabschnitts beispielsweise 10 bis 30 cm, die Länge der abgewinkelten Endabschnitte beispielsweise 1 bis 3 cm, und die Dicke des Stahls beispielsweise 2 bis 8 mm.
  • Wenn die Doppelspannschelle durch Anziehen der Schrauben gespannt wird, werden durch den doppelten Knick zwischen dem jeweiligen Verbindungsabschnitt und dem anschließenden Endabschnitt die Verbindungsabschnitte mit ihrem dem bogenförmigen Abschnitt zugewandten Ende nach unten gedrückt und damit der Gewindestab zwischen dem bogenförmigen Abschnitt und dem oberen Flansch des Abstandshalters mit hohem Anpressdruck fest eingespannt. Dabei sind die Bohrungen für die Schrauben in der Doppelspannschelle dem erwähnten Knick benachbart in den Verbindungsabschnitten vorgesehen.
  • In den Abstandshaltern sind standardmäßig Lochbohrungen vorhanden, welche auf den Herstellungsprozess bzw. die Produktion der Abstandshalter zurückzuführen sind, beispielsweise zum Feuerverzinken der Abstandshalter.
  • Vorzugsweise werden diese standardmäßig vorhandenen Lochbohrungen in dem oberen Flansch des Abstandshalters zur Aufnahme der Schrauben zur Befestigung der Schellen bzw. der Doppelspannschellen verwendet. Durch diese standardmäßig vorhandenen Lochbohrungen in dem oberen Flansch des Abstandshalters ist eine einfache und schnelle Montage des Zugglieds möglich.
  • Die durch die Bohrungen in der Schelle bzw. Doppelspannschelle und die dazu fluchtenden Bohrungen in dem oberen Flansch des Abstandshalters ragenden Schrauben können in Muttern an der Unterseite des oberen Flansches des Abstandshalters eingeschraubt sein, z. B. mit Beilagscheiben. Durch die hohen Kräfte, die einem Aufprall in dem Zugglied wirksam werden, können die Schrauben mit den Muttern jedoch aus dem oberen Flansch des Abstandshalters gerissen werden.
  • Vorzugsweise werden daher die Schrauben, mit denen die Schelle bzw. Doppelspannschelle mit dem Abstandshalter verschraubt ist, in ein Innengewinde in einer Platte eingeschraubt, die auf der gegenüberliegenden Seite, also der unteren Seite des oberen Flansches des Abstandshalters angeordnet ist.
  • Diese Platte liegt an der Unterseite des oberen Flansches flächig an. Sie weist vorzugsweise die gleiche Länge und Breite der Schelle bzw. der Doppelspannschelle auf, also eine Breite von vorzugsweise 20 bis 70 mm und eine Länge von beispielsweise 10 bis 30 cm. Die Dicke der Platte beträgt vorzugsweise 1 bis 2 cm, um ein entsprechend langes Innengewinde zum Einschrauben der Schraubbolzen zu bilden.
  • Die Gewindestäbe werden vorzugsweise mit Schraubmuffen zu einem endlos schraubbaren Zugglied verbunden. Die Schraubmuffe hält die zu verbindenden Gewindestäbe zusammen. Durch Kontermuttern beiderseits jeder Schraubmuffe wird ein Herausziehen der Gewindestäbe aus der Schraubmuffe verhindert. Die Kontermuttern reduzieren das Gewindespiel, also die Bewegung der Gewindestäbe in der Schraubmuffe. Sie dienen als Lagesicherung.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Darin zeigen
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Schutzplanke, die erfindungsgemäß nachgerüstet worden ist;
  • 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II in 1;
  • 3 eine Draufsicht auf die Schutzplanke nach 1;
  • 4 und 5 eine Seitenansicht bzw. Draufsicht auf eine Doppelspannschelle; und
  • 6 und 7 eine Draufsicht bzw. Seitenansicht der Platte zur Befestigung der Doppelspannschelle.
  • In 1 bis 3 ist eine herkömmliche Schutzplanke 1 dargestellt, wie sie beispielsweise in „Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen” der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Verkehrsführung und Verkehrssicherheit, Ausgabe 1989 auf Seite 8 dargestellt und beschrieben ist.
  • Die Schutzplanke 1 ist am Fahrbahnrand 2 einer Fahrbahn 3 angebracht. An der der Fahrbahn 3 zugewandten Seite sind die Schutzplankenholme 4 angeordnet, die mit Abstandshaltern 5 an Pfosten 6 befestigt sind, die in den Boden am Fahrbahnrand 2 eingelassen sind, um sie abzustützen und zu befestigen. Die Länge L der Abstandshalter 5 kann beispielsweise 20 bis 100 cm betragen. An ihrer von der Fahrbahn 3 abgewandten Seite sind die Pfosten 6 mit Abspanngurten 10 miteinander verbunden.
  • Jeder Abstandshalter 5 weist einen oberen horizontalen Flansch 7 und einen unteren horizontalen Flansch 8 auf. Auf dem oberen Flansch 7 sind miteinander verbundene Gewindestäbe 9 mit einem durchgängigen Grobgewinde befestigt, die ein sich entlang der Schutzplanke 1 erstreckendes Zugglied bilden. Der Abstand der Gewindestäbe 9 von dem Holm 4 beträgt vorzugsweise mindestens 10 cm, vorzugsweise etwa die Hälfte der Länge l des Abstandshalters 5.
  • Zur Befestigung der Gewindestäbe 9 auf dem Flansch 7 der Abstandshalter 5 sind Schellen 11 vorgesehen, die, wie insbesondere aus 3 und 4 ersichtlich, als Doppelspannschelle 12 ausgebildet sind.
  • Die Doppelspannschelle 12 weist eine Breite b von z. B. 20 bis 70 mm auf und erstreckt sich damit über mindestens zwei Gewindegänge des Gewindestabs 9. Ihre Länge l kann beispielsweise 10 bis 30 cm und ihre Dicke d beispielsweise 2 bis 8 mm betragen. Die Doppelspannschelle 12 setzt sich aus einem mittleren bogenförmigen Abschnitt 13 zur Aufnahme des Gewindestabs 9, je einen horizontalen Verbindungsabschnitt 14a, 14b beiderseits des bogenförmigen Abschnitts 13 und jeweils einen an den Verbindungsabschnitt 14a, 14b anschließenden Endabschnitt 15a, 15b zusammen, der im ungespannten Zustand von dem Verbindungsabschnitt 14a, 14b zum Abstandshalter 3 hin abgewinkelt ist, wobei in dem Verbindungsabschnitt 14a, 14b eine Bohrung 16a, 16b für einen Schraubbolzen 17a, 17b (2 und 3) zum Verschrauben der Doppelspannschelle 12 mit dem Abstandshalter 5 vorgesehen ist.
  • Der Winkel α zwischen dem Endabschnitt 15a, 15b und dem Verbindungsabschnitt 14a, 14b kann beispielsweise 20 bis 60° betragen.
  • Wenn die in 4 und 5 im ungespannten Zustand dargestellte Doppelspannschelle 12 durch Anziehen der Schraubbolzen 17a, 17b gespannt wird, werden die Verbindungsabschnitte 14a, 14b mit ihrem dem bogenförmigen Abschnitt 13 zugewandten Ende entsprechend den Pfeilen 20a, 20b nach unten gedrückt und damit der Gewindestab 9 zwischen dem bogenförmigen Abschnitt 13 und dem oberen Flansch 7 des Abstandshalters 5 fest eingespannt.
  • Wie aus 2 sowie 6 und 7 ersichtlich, werden die Schraubbolzen 17a, 17b, mit denen die Schelle 11 bzw. die Doppelspannschelle 12 mit dem Abstandshalter 5 verschraubt ist, in ein Innengewinde 19a, 19b in einer Platte 21 angeschraubt, die auf der Unterseite des Flansches 7 des Abstandshalters 5 angeordnet ist.
  • Wie aus 3 ersichtlich, werden die Gewindestäbe 9 durch Schraubmuffen 22 miteinander verbunden. Beiderseits jeder Schraubmuffe 22 sind auf den einen bzw. anderen Gewindestab Kontermuttern 23, 24 aufgeschraubt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1762660 A1 [0003]

Claims (8)

  1. Schutzplanke zur Anbringung am Fahrbahnrand (2), mit der Fahrbahn (3) zugewandten Schutzplankenholmen (4), die mit Abstandshaltern (5) an Pfosten (6) befestigt sind, die auf der von der Fahrbahn (3) abgewandten Seite sich am Boden abstützen und dort befestigt sind, und mit wenigstens einem an der Schutzplanke (1) befestigten, sich entlang der Schutzplanke (1) erstreckenden Zugglied aus miteinander verbundenen Gewindestäben (9), dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindestäbe (9) im Abstand (a) von den Schutzplankenholmen (4) an den Abstandshaltern (5) befestigt sind.
  2. Schutzplanke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandshalter (5) aus Profilstahl mit einem oberen und/oder unteren Flansch (7, 8) gebildet sind, an denen die Gewindestäbe (9) befestigt sind.
  3. Schutzplanke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindestäbe (9) an dem oberen Flansch (7) der Abstandshalter (5) befestigt sind.
  4. Schutzplanke nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Befestigung der Gewindestäbe (9) an dem Abstandshalter (5) eine sich über den Gewindestab (9) erstreckende Schelle (11) vorgesehen ist, die beiderseits des Gewindestabs (9) mit dem Abstandshalter (5) verschraubt ist.
  5. Schutzplanke nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schelle (11) eine solche Breite (b) aufweist, dass sie mehrere Gewindegänge des Gewindestabs (9) übergreift.
  6. Schutzplanke nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schelle als Doppelspannschelle (12) ausgebildet ist, welche einen mittleren bogenförmigen Abschnitt (13) zur Aufnahme des Gewindestabs (9), je einen horizontalen Verbindungsabschnitt (14a, 14b) beiderseits des bogenförmigen Abschnitts (13) und jeweils einen an den Verbindungsabschnitt (14a, 14b) anschließenden Endabschnitt (15a, 15b) aufweist, der im ungespannten Zustand der Doppelspannschelle (12) vom Verbindungsabschnitt (14a, 14b) zu dem Abstandshalter (5) hin abgewinkelt ist, wobei in jedem Verbindungsabschnitt (14a, 14b) wenigstens eine Bohrung (16a, 16b) für einen Schraubbolzen (17a, 17b) zum Verschrauben der Doppelspannschelle (12) mit dem Abstandshalter (5) vorgesehen ist.
  7. Schutzplanke nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubbolzen (17a, 17b), mit denen die Schelle (11) bzw. die Doppelspannschelle (12) mit dem Abstandshalter (5) verschraubt ist, in ein Gewinde (19a, 19b) in einer Platte (21) eingeschraubt sind, die auf der gegenüberliegenden Seite des Flansches (7) des Abstandshalters (5) angeordnet ist.
  8. Schutzplanke nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindestäbe (9) durch Schraubmuffen (22) miteinander verbunden sind und beiderseits jeder Schraubmuffe (22) Kontermuttern (23, 24) auf den einen bzw. anderen Gewindestab (9) aufgeschraubt sind.
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