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DE102009034457A1 - Rotor einer Zerkleinerungsmaschine - Google Patents

Rotor einer Zerkleinerungsmaschine Download PDF

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Abstract

Rotor einer Zerkleinerungsmaschine zur Zerkleinerung von Abfällen oder zur Herstellung von Hackschnitzeln, mit axial in Reihen und radial über dem Umfang des Rotor verteilt festgelegten Schlagwerkzeugen, von denen die einer Reihe zwischen Rotorscheiben mit axial vorstehenden Aufnahmebuchsen von einer die Schlagwerkzeuge und die Rotorscheiben mit den Aufnahmebuchsen gemeinsam durchtretenden Schlägerstange gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) mit axial zu den Aufnahmebuchsen (6) gerichteten Aufnahmen (7) versehen sind, die diese teilweise übergreifen und zumindest in einer Montageposition der Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) an den Rotor (1) ein Auflager (17) für die Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) auf den Aufnahmebuchsen (6) bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Rotor einer Zerkleinerungsmaschine zur Zerkleinerung von Abfällen oder zur Herstellung von Hackschnitzeln gemäß dem Oberbegriff des ersten Patentanspruches.
  • Es ist eine Einrichtung zur Erzeugung von thermisch verwertbaren Hackschnitzeln bekannt, DE 198 48 354 B4 , die einen Rotor aufweist, an dem Schlagwerkzeuge dreh- und schwenkbar gelagert sind. Es ist ebenfalls bekannt eine solche Lagerung so zu gestalten, dass alle in einer Reihe angeordneten Schlagwerkzeuge von einer durch diese und die Rotorscheiben mit ihren Aufnahmebuchsen gemeinsam durchtretenden Schlägerstange gehalten werden.
  • Nachteilig an einer solchen Konstruktion ist jedoch, dass bei der Montage der Werkzeuge jedes Werkzeug von einer ersten Bedienperson manuell in der entsprechenden Montageposition gehalten werden und die Schlägerstange gemäß der jeweiligen Werkzeugbreite von einer zweiten Bedienperson schrittweise in den Rotor eingetrieben werden muss. Neben der nicht unerheblichen körperlichen Belastung durch das einzelne Werkzeuggewicht sind deswegen immer zwei Bedienpersonen bei der Werkzeugmontage erforderlich. Eine Bedienperson hält dabei das jeweilige Werkzeug in der entsprechenden Montageposition, so dass die Schlägerstange für dieses Werkzeug von einer zweiten Bedienperson in den Rotor entsprechend der Werkzeugbreite eingeführt werden kann. Dies ist zum einen sehr kräftezehrend und sehr verletzungsrelevant und zum anderen sehr kostenintensiv, da stets zwei Bedienpersonen benötigt werden, die zudem noch stark aufeinander abgestimmt arbeiten müssen, um den gewünschten Montage- oder Demontageerfolg in einer vertretbaren Zeit zu erzielen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen wirtschaftlich herstellbaren und universell verwendbaren Rotor einer Zerkleinerungsmaschine zur Verfügung zu stellen, der unter anderem einen einfachen und schnellen Werkzeugwechsel ermöglicht, dabei vorhandene Verletzungsrisiken minimiert und den benötigten Personalaufwand auf eine Bedienperson verringert.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt in Verbindung mit den technischen Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß im Zusammenhang mit den erfinderischen Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Hauptanspruches. Dadurch, dass die Schlagwerkzeuge mit axial zu den Aufnahmebuchsen gerichteten Aufnahmen versehen sind, die diese teilweise umgreifen und zumindest in einer Montageposition der Schlagwerkzeuge an den Rotor ein Auflager für die Schlagwerkzeuge auf den Aufnahmebuchsen bilden, wird ein vorläufiges Einhängen der Werkzeuge in den Rotor möglich, ohne gleichzeitig die Schlägerstange in den Rotor einführen zu müssen. Die seitlichen Aufnahmen der Schlagwerkzeuge legen sich auf die Aufnahmebuchsen der Schlägerstange, so dass sich die Werkzeuge bei der Montage ohne diese Unterstützung der Schlägerstange in den Rotor einhängen lassen. Erst nachdem alle einer Schlägerstange zugehörigen Schlagwerkzeuge in den Rotor eingehängt sind, kann diese anschließend von der gleichen Bedienperson in den Rotor eingeführt und dort festgelegt werden.
  • Die einzelnen Schlagwerkzeuge können demnach zur Montage einfach von einer einzelnen Bedienperson aufgenommen und quasi provisorisch in den Rotor eingehängt werden, wobei das Schlagwerkzeug sofort in einer Montageposition gehalten ist, die das spätere Einführen der Schlägerstange ermöglicht. Hierdurch entfällt ein langwieriges Halten eines Schlagwerkzeuges in einer Montageposition, in der eine zweite Bedienposition die Schlägerstange durch die entsprechende Bohrung des Schlagwerkzeuges hindurch treiben muss. Die Montage der Schlagwerkzeuge wird dadurch nicht nur erheblich vereinfacht, sondern auch die Unfallgefahr bei der unsachgemäßen Montage bzw. auftretenden Unachtsamkeit vollständig ausgeschlossen. Die Schlagwerkzeuge müssen dabei nicht notwendigerweise auf beiden Seiten mit solchen Aufnahmen versehen, sondern könnten auch nur auf einer Seite mit entsprechenden Aufnahmen ausgestattet sein.
  • Auch die Demontage der Werkzeuge wird wesentlich verbessert und erleichtert, da bei Herausziehen der Schlägerstange aus dem Rotor die Werkzeuge, die beispielsweise wie Perlen auf einer Perlenkette auf der Schlägerstange aufgereiht sind, nicht mehr aufgrund ihrer Masse aus dem Rotor fallen, sondern in der der Montageposition entsprechenden Demontageposition zunächst an Ort und Stelle verbleiben, um nach dem Herausziehen der Schlägerstange zunächst mit ihren Aufnahmen wieder auf den Aufnahmebuchsen aufzuliegen, bis sie von Hand davon abgehoben werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich mit und in Kombination aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung sind die Durchgangsbohrungen in den Schlagwerkzeugen und in den Aufnahmebuchsen der Rotorscheiben in der Montageposition so in einer Flucht angeordnet, dass die Schlägerstange in Axialrichtung einführbar oder herausziehbar ist. Die Passungen zwischen dem Außendurchmesser der Schlägerstange und den Innendurchmessern der Durchgangsbohrungen der Schlagwerkzeuge sowie die Passungen zwischen den Aufnahmen der Schlagwerkzeuge und den Außendurchmessern der Aufnahmebuchsen der Rotorscheiben sind dabei bevorzugt so ausgewählt, dass in Betrieb des Rotors alle Kräfte von den Schlägerstangen aufgenommen werden und die Auflager der Schlagwerkzeuge auf den Aufnahmebuchsen kräftefrei gehalten sind.
  • Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung lassen sich freischwingende Schlagwerkzeuge oder feststehende Schlagwerkzeuge mit ein und derselben Schlägerstange zwischen den Rotorscheiben des Rotors befestigen, wobei die freischwingenden Schlagwerkzeuge im Rotor der Zerkleinerungsmaschine sich bei der Rotation des Rotors aufgrund der Fliegkraft nach außen steilen. Durch die schnell umlaufende Bewegung der massiv und schwer ausgeführten Schlagwerkzeuge und der damit verbundenen kinetischen Energie wird bei Kontakt mit dem zugeführten Material dieses sehr wirkungsvoll zerkleinert. Die feststehenden Schlagwerkzeuge können auf Basis ihrer geometrischen Gestaltung keine Drehung auf der Schlägerstange vollziehen, wobei diese Eigenschaft abhängig von dem zu zerkleinernden Material auch so beabsichtigt ist.
  • Da die Schlagwerkzeuge abhängig vom eingesetzten Zerkleinerungsmaterial einem hohen Verschleiß unterworfen sind, müssen sie in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden, wobei auch die Befestigung der feststehenden Schlagwerkzeuge im Rotor analog zu den freischwingenden Schlagwerkzeugen einfachst mittels der Schlägerstangen erzeugt wird, wodurch sich ein Werkzeugwechsel auch bei den feststehenden Schlagwerkzeugen erheblich beschleunigen und vereinfachen lässt. Um nicht immer sofort das gesamte Schlagwerkzeug austauschen zu müssen, kann der Körper des Schlagwerkzeuges vorteilhafterweise und bevorzugt im Bereich erhöhten Verschleißes an exponierten Stellen wie etwa an der Außenseite seines Kopfes geteilt ausgeführt sein, wodurch sich besonders stark beanspruchte Bauteile, wie etwa radiale Stirnteile mittels lösbarer Befestigungsmittel schnell und einfach einzeln gegen intakte Bauteile austauschen lassen, wodurch sich die Wirtschaftlichkeit der gesamten Vorrichtung wesentlich verbessert. Eine solche geteilte Ausführung des Kopfes eines Schlagwerkzeuges lässt sich natürlich auch bei anderen bekannten Rotoren von Zerkleinerungsmaschinen mit herkömmlicher Befestigungsvorrichtung verwenden.
  • Vorteilhaft ist des Weiteren, dass sich durch die erfinderische Ausgestaltung des Rotors bzw. der Schlagwerkzeuge deren wirksame Gesamtbreite vergrößern lässt, beispielsweise von 80 mm auf 100 mm, wodurch sich zum einen eine wesentlich vergrößerte Schnittlänge einstellt und zum anderen die Standzeit der Schlagwerkzeuge deutlich verlängert. Die Aufnahmen sind dabei einseitig oder vorteilhafterweise beidseitig als seitliche und in Montageposition nach unten offene u-förmig ausgeführte Ausnehmungen im Schlagwerkzeug ausgebildet und die Aufnahmebuchsen teilweise davon überdeckt, so dass sich des Weiteren ein vorteilhafter mechanischer Schutz der Aufnahmebuchse in der Rotorscheibe einstellt, da die Schlägerstangenbuchsen im Rotor durch die seitlichen Aufnahmen vor dem Zerkleinerungsmaterial geschützt werden. Somit findet eine gezielte Verlagerung des Verschleißes von den im Rotor befindlichen Schlägerstangenbuchsen zu den austauschbaren Werkzeugen hin statt, die sich wesentlich einfacher und kostengünstiger ersetzen lassen, als ein ansonsten erforderlicher Austausch der Schlägerstangenbuchsen im Rotor, der nur mit erhöhtem Aufwand möglich ist.
  • Die Verbreiterung der Schlagwerkzeuge gegenüber den möglichen Breitenabmessungen bekannter Schlagwerkzeuge bringt den weiteren Vorteil mit, dass die Masse jedes einzelnen Schlagwerkzeuges erhöht werden kann, wodurch sich bei gleicher Anzahl von Schlagwerkzeugen die kinetische Energie des sich drehenden Rotors wesentlich vergrößert und sich eine deutliche Verbesserung des Zerkleinerungsvermögens erzielten lässt.
  • Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung sind die Schlagwerkzeuge mit auswechselbaren Wendeschlagköpfen ausgestattet, die mindestens zwei oder auch mehrere Funktionsseiten mit Schlagzähnen aufweisen, wobei die Funktionsseiten mit identischen oder unterschiedlichen Schlagzähnen ausgestattet sein können und beispielsweise ein viereckiger Wendeschlagkopf mit zwei oder vier Reihen von Schlagzähnen ausgestattet sein kann und dem entsprechend um 180° oder 90° verdreht auf den Schlagwerkzeug monierbar ist oder auch drei Reihen von Schlagzähen aufweisen kann und entsprechend um jeweils 120° auf dem Schlagwerkzeug verdreht angeordnet werden kann. Ein solcher Wendeschlagkopf lässt sich natürlich auch bei anders gelagerten Schlagwerkzeugen von Zerkleinerungsmaschinen verwirklichen.
  • Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Ansicht eines teilweise mit frei schwingen könnenden Schlagwerkzeugen bestückten Rotors mit eingesetzter Schlägerstange,
  • 2 eine räumliche Ansicht eines einzelnen frei schwingen könnenden Schlagwerkzeuges mit geteiltem Körper,
  • 3 eine räumliche Ansicht eines teilweise mit feststehenden Schlagwerkzeugen versehenden Rotors in Montagestellung ohne eingeführte Schlägerstange,
  • 4 eine räumliche Ansicht eines feststehenden Schlagwerkzeuges,
  • 5 eine Schnittansicht eines Rotors mit eingesetzten feststehenden Schlagwerkzeug,
  • 6 eine Ansicht eines teilweise mit frei schwingen könnenden Schlagwerkzeugen bestückten Rotors mit eingesetzten Schlägerstangen,
  • 7 ein Schlagwerkzeug mit einem Wendeschlagkopf.
  • Der Rotor 1 der Zerkleinerungsmaschine zur Zerkleinerung von Abfällen oder zur Herstellung von Hackschnitzel besteht aus einer Mehrzahl von beabstandeten Rotorscheiben 5, die die Form von Teilscheiben aufweisen und so angeordnet sind, dass im Außenbereich der Rotorscheiben 5 auf einer Koaxial zur Hauptwelle 16 des Rotors 1 durch diese hindurch geführte Schlägerstange 8 aufgesetzte Schlagwerkzeuge 2; 3; 4 axial versetzt zueinander angeordnet werden können.
  • Wie in 1 dargestellt, lassen sich auf der Schlägerstange 8 frei schwingende Schlagwerkzeuge 2; 4 aufsetzen oder, wie in 3 dargestellt, feststehende Schlagwerkzeuge 3, wobei deren beispielhafte geometrische Gestaltung eine Drehung um die Längsachse der Schlägerstange 8 verhindert.
  • Die Schlagwerkzeuge 2; 3; 4 weisen beidseitig U-förmige Ausnehmungen als Aufnahmen 7 auf, die in Montageposition nach unten geöffnet sind, so dass die Schlagwerkzeuge 2; 3; 4 auf von den Rotorscheiben 5 axial vorstehenden Aufnahmebuchsen 6 aufgesetzt werden können, ohne das die Schlagwerkzeuge 2; 3; 4 sofort von der Schlägerstange 8 festgelegt werden müssten. Eine solche Montageposition ist in den 3 und 5 für feststehende Schlagwerkzeuge dargestellt, wohingegen in der 1 zu Darstellungszwecken eine Schlägerstange 8 eingeführt und in den äußeren Rotorscheiben 5 verriegelt ist.
  • Die in den 2 und 4 dargstellten Schlagwerkzeuge 2; 4 sind jeweils mit einer einzelnen Klingen 12 versehen, die über einen Klemmblock 13 im Kopf des Schlagwerkzeuges 2; 3 festgelegt ist. Der Kopf des in der 2 dargestellten Schlagwerkzeuge 2 ist zudem zweigeteilt ausgebildet und besitzt ein mit Befestigungselementen 15 austauschbar gestaltetes Stirnteil 14, um auf Grund ihrer exponierten Lage stark erhöhtem Verschleiß ausgesetzte Bauteile schnell und einfach gegen unverbrauchte Teile austauschen zu können. Ein Schlagwerkzeug 4, wie es in der 6 dargestellt ist, ist dagegen mit einem Wendeschlagkopf 10 ausgestattet, mit in zwei Reihen 9 angeordneten Schlagzähnen 11, so dass nach Verschleiß der aktiven äußeren Reihe 9 von Schlagzähnen 11 der Wendeschlagkopf 10 um 180° gedreht werden kann, wodurch sich die Wirtschaftlichkeit des erfinderischen Rotors noch weiter verbessert.
  • Die Aufnahmen 7 in den Schlagwerkzeugen 2; 3; 4 bilden radial nach innen gerichtete Auflagerflächen 17, die im Montagezustand auf den radialen Außenseiten der sich von den Rotorscheiben 5 zueinander erstrecken Aufnahmebuchsen 6 der Schlägerstange 8 aufliegen und die auch den radialen Spalt zwischen den Aufnahmebuchsen 6 und den Schlagwerkzeugen 2; 3; 4 überdecken und so die Lagerbuchse der Schlägerstange 8 vor Zerkleinerungsmaterial schützen, so dass der Verschleiß auf die Lagerung der austauschbaren Schlagwerkzeuge 2; 3; 4 verlagert ist.
  • Zur Montage der Schlagwerkzeuge 2; 3; 4 in den Rotor 1 lassen sich so zunächst alle auf einer Schlägerstange 8 anzuordnenden Schlagwerkzeuge 2; 3; 4 frei auf die Aufnahmebuchsen 6 aufsetzen und erst anschließend die Schlägerstange 8 axial durch alle Lagerungen hindurch treiben. Bei einer Demontage der Schlagwerkzeuge 2; 3; 4 des Rotors 1 lässt sich zunächst die Schlägerstange 8 axial aus dem Rotor 1 herausziehen, wobei die Schlagwerkzeuge 2; 3; 4 ihren Sitz von der Schlägerstange 8 auf die Aufnahmebuchsen 6 verändern, aber im wesentlichen in ihrer Position verharren und anschließend frei von den Aufnahmebuchsen 6 abgenommen werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19848354 B4 [0002]

Claims (11)

  1. Rotor einer Zerkleinerungsmaschine zur Zerkleinerung von Abfällen oder zur Herstellung von Hackschnitzeln, mit axial in Reihen und radial über dem Umfang des Rotor verteilt festgelegten Schlagwerkzeugen, von denen die einer Reihe zwischen Rotorscheiben mit axial vorstehenden Aufnahmebuchsen von einer die Schlagwerkzeuge und die Rotorscheiben mit den Aufnahmebuchsen gemeinsam durchtretenden Schlägerstange gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) mit axial zu den Aufnahmebuchsen (6) gerichteten Aufnahmen (7) versehen sind, die diese teilweise übergreifen und zumindest in einer Montageposition der Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) an den Rotor (1) ein Auflager (17) für die Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) auf den Aufnahmebuchsen (6) bilden.
  2. Rotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) auf einer oder beiden Seiten mit solchen Aufnahmen (7) versehen sind.
  3. Rotor nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Durchgangsbohrungen in den Schlagwerkzeugen (2; 3; 4) und in den Aufnahmebuchsen (6) der Rotorscheiben (5) in der Montageposition in einer Flucht angeordnet sind und die Schlägerstange (8) bei mit ihren Auflagern (17) provisorisch frei auf den Aufnahmebuchsen (6) aufliegenden Schlagwerkzeugen (2; 3; 4) in Axialrichtung einführbar oder herausziehbar ausgebildet ist.
  4. Rotor nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Passungen zwischen einem Außendurchmesser der Schlägerstange (8) und den Innendurchmessern der Durchgangsbohrungen der Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) sowie die Passungen zwischen den Aufnahmen der Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) und den Außendurchmessern der Aufnahmebuchsen (6) der Rotorscheiben (5) so ausgewählt sind, dass im drehenden Betrieb des Rotors (1) mit radial ausgelenkten Schlagwerkzeugen (2; 3; 4) alle Kräfte von den Schlägerstangen (8) aufgenommen werden und die Auflager der Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) auf den Aufnahmebuchsen (6) kräftefrei gehalten sind.
  5. Rotor nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) als frei schwingen könnende Schlagwerkzeuge (2; 4) oder feststehende Schlagwerkzeuge (3) ausgebildet sind, die in Betrieb keine Drehung auf der Schlägerstange (8) vollziehen.
  6. Rotor nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagköpfe der Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) Breitenmaße aufweisen, die den Breitenmaßen der Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) im Bereich zwischen den Rotorscheiben (5) inklusive der Breitenmaße der Aufnahmen (7) entsprechen.
  7. Rotor nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (7) als seitliche und in Montageposition nach unten offene U-förmige Ausnehmungen in den Schlagwerkzeugen (2; 3; 4) ausgebildet sind und die Aufnahmebuchsen (6) teilweise davon überdeckt sind und einen mechanischen Schutz der Aufnahmebuchsen (6) bilden.
  8. Rotor einer Zerkleinerungsmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagwerkzeuge (2; 3; 4) mit auswechselbaren Wendeschlagköpfen (10) ausgestattet sind.
  9. Rotor nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Wendeschlagköpfe (10) je Funktionsseite mit identischen oder unterschiedlichen Schlagzähnen (11) ausgestattet sind.
  10. Rotor nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wendeschlagkopf (10) eine beliebige Anzahl an Reihen (9) von Schlägzähnen (11) aufweist und um einen entsprechenden Winkel verdreht auf dem Schlagwerkzeug (2; 3; 4) montierbar ist.
  11. Rotor einer Zerkleinerungsmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper des Schlagwerkzeuges (2) im Bereich seines Kopfes geteilt ausgeführt ist und stärker beanspruchte Bauteile, wie ein radiales Stirnteil (14), über Befestigungsmittel (15) austauschbar miteinander verbunden sind.
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