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DE102009034320A1 - Behälter - Google Patents

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DE102009034320A1
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Germany
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milk
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milk foam
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DE200910034320
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English (en)
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Siegfried Derksen
Sander Dollner
Alexander Kiefer
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WMF Group GmbH
Original Assignee
WMF Group GmbH
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/0005Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper of variable capacity
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen mit Milchschaum bildender Flüssigkeit gefüllten Behälter (1). Erfindungswesentlich ist dabei, dass der Behälter (1) einen verkleinerten, insbesondere gefalteten, Bereich (7) aufweist, der zur Herstellung von Milchschaum vergrößerbar, insbesondere auseinanderziehbar ist, wobei die dabei entstehende Volumenzunahme durch Luft ausgeglichen wird. Hierdurch kann besonders einfach auch kalter Milchschaum erzeugt werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen mit Milchschaum bildender Flüssigkeit gefüllter Behälter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Gattungsgemäße Behälter, wie beispielsweise Behälter für Milch, sind seit langem bekannt und erfreuen sich hoher Beliebtheit, da mit ihnen eine hygienische und ernährungswissenschaftlich unbedenkliche Lagerung von Milch, selbst über längere Zeiträume, problemlos möglich ist. Darüber hinaus sind derartige Behälter aus einem mehrschichtigen Material äußerst robust und aufgrund ihrer vorzugsweise quaderförmigen Ausgestaltung platzsparend transportierbar bzw. lagerbar. Eine Hauptverwendung derartiger Behälter, welche üblicherweise unter dem Markennamen Tetrapak® bekannt sind, findet sich insbesondere in der Verpackung von H-Milch.
  • Im Laufe der letzten Jahre werden Kaffeegetränke mit Milch und Milchschaum immer beliebter, wobei für diese Kaffeemischgetränke die Milch üblicherweise erwärmt und anschließend mit verschiedensten Verfahren aufgeschäumt wird. Zunehmend rücken jedoch aber auch Getränke mit kaltem Milchschaum in den Fokus des Kundeninteresses, wobei insbesondere das Herstellen von kaltem Milchschaum besonders schwierig ist.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für einen gattungsgemäßen Behälter, eine verbesserte oder zumindest eine alternative Ausführungsform anzugeben, die insbesondere die Herstellung von kaltem Milchschaum deutlich vereinfacht.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, einen an sich bekannten Behälter, mit einem verkleinerten, insbesondere gefalteten, Bereich auszustatten, der zur insbesondere Herstellung von Milchschaum vergrößerbar, beispielsweise auseinander ziehbar ist, wobei die dabei entstehende Volumenzunahme durch Luft ausgeglichen wird. Nach dem Vergrößern des Bereichs ist Milch bzw. Milchschaum bildende Flüssigkeit und Luft in einem derartigen Mischungsverhältnis innerhalb des Behälters angeordnet, dass sich bereits bei einem leichten Schütteln des Behälters Milchschaum bildet und dadurch auch in kaltem Zustand feinporiger Milchschaum erzeugt werden kann, ohne dass hierfür weitere, insbesondere technisch aufwändige, Aufschäumvorrichtungen erforderlich wären. Durch die Erfindung lässt sich aber darüber hinaus der erfindungsgemäße Behälter insbesondere für Lager-, Transport- und Verkaufszwecke deutlich kleiner gestalten, wobei das zur Herstellung des Milchschaums erforderliche zusätzliche Luftvolumen erst dann geschaffen wird, wenn der Milchschaum auch tatsächlich hergestellt werden soll. Aufgrund von hohen Transport- und Lagerkosten bietet ein derartig für den Transportzustand komprimierbarer Behälter besondere Vorteile.
  • Zweckmäßig sind in dem vergrößerten bereich des Behälters Milch oder milchartige Flüssigkeit und Luft in einem derartigen Mischungsverhältnis, insbesondere in einem Mischungsverhältnis von ca. 1:9, angeordnet, dass sich bei einem Schütteln des Behälters (1) Milchschaum bildet. Das in dem Behälter vorgesehene Mischungsverhältnis von 1:9 ist besonders vorteilhaft, da sich bei diesem Mischungsverhältnis die Herstellung von kaltem Milchschaum auch über einen vergleichsweise breiten Temperaturbereich einfach erzielen lässt.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung, ist der Behälter temperaturbeständig, insbesondere erwärmbar, ausgebildet. Durch dieses Merkmal ist es auch möglich, den erfindungsgemäßen Behälter leicht zu erwärmen und dadurch warmen Milchschaum vergleichsweise einfach zu erzeugen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung, weist der Behälter eine separate Kammer auf, in welcher ein Getränkebestandteil oder ein Zusatzstoff getrennt von der Milch angeordnet werden können. Als möglicher in dieser separaten Kammer unterzubringender Getränkebestandteil kann beispielsweise Wasser, Kaffee oder Sirup in Frage kommen, während als möglicher in dieser separaten Kammer unterzubringender Zusatzstoff beispielsweise Kakaopulver, Milchpulver oder Kakao Verwendung finden kann. Durch eine derartige separat angeordnete Kammer ist es besonders einfach möglich, beliebte Mischgetränke, wie beispielsweise Cappuccino, vergleichsweise einfach herzustellen, indem zunächst beispielsweise der erfindungsgemäße Behälter geschüttelt und dadurch der gewünschte Milchschaum hergestellt wird, wobei anschließend eine Verbindung zu der separaten Kammer, in welcher sich beispielsweise Kaffee befindet, geschaffen wird, wodurch sich dann besonders einfach, beispielsweise Cappuccino, herstellen lässt. Denkbar ist selbstverständlich auch, dass auf diese Weise kalter Kakaoschaum hergestellt wird, sofern sich in der zunächst separierten Kammer Kakaopulver befindet. Ein Verbinden der separaten Kammer mit dem Raum, in welchem sich Milch und Luft befinden, ist beispielsweise durch eine einfache Krafteinwirkung, insbesondere durch ein Knicken oder ein Aufreißen des Behälters an geeigneter Stelle denkbar.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 einen erfindungsgemäßen Behälter,
  • 2a einen weiteren erfindungsgemäßen Behälter in einer komprimierten Form,
  • 2b eine Darstellung wie in 2a, jedoch in einer dekomprimierten, insbesondere in einer auseinander gezogenen Form.
  • Entsprechend der 1, weist ein erfindungsgemäßer Behälter 1 eine nach außen abgedichtete Kammer 2 auf, welche teilweise mit Flüssigkeit, insbesondere mit Milch oder Milchschaum bildender Flüssigkeit 3 befüllt ist. Denkbar ist selbstverständlich auch, dass in der Kammer 2 Wasser angeordnet ist. Der Behälter 1 kann dabei insbesondere in der Art eines sogenannten Tetrapaks® ausgebildet sein und demgemäß eine Wandung aus einem mehrschichtigen Material aufweisen. Selbstverständlich ist auch die Verwendung eines einschichtigen Materials, insbesondere aus Kunststoff denkbar.
  • Erfindungsgemäß weist nun der Behälter 1 einen verkleinerten, insbesondere gefalteten, Bereich 7 aufweist, der insbesondere zur Herstellung von Milchschaum vergrößerbar, insbesondere auseinander ziehbar ist, wobei die dabei entstehende Volumenzunahme durch Luft ausgeglichen wird.
  • Bei der in der 2 dargestellten Ausführungsform des Behälters 1, weist dieser einen einzigen, ein Transportvolumen verkleinernden, komprimierbaren, insbesondere einen gefalteten, Bereich 7 auf, der zur Herstellung des Milchschaums dekomprimiert, insbesondere auseinander gezogen werden muss, wie dies gemäß der 2b dargestellt ist. Gemäß der 2a befindet sich der Bereich 7 noch in seinem komprimierten Zustand, wodurch ein Lager- oder Transportvolumen des Behälters 1 deutlich reduziert werden kann. Selbstverständlich kann dabei der dekomprimierbare Bereich 7 auch eine andere Form aufweisen. Zur Herstellung des Milchschaums wird bei der gemäß der 2 gezeigten Ausführungsform des Behälters 1 dieser zunächst an seiner Öffnung 4 geöffnet und der Bereich 7 dekomprimiert. Anschließend wird die Öffnung 4 wieder verschlossen und der Behälter 1 geschüttelt, wodurch der Milchschaum in der Kammer 2 hergestellt wird.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters 1, kann dieser eine weitere Kammer 5 aufweisen, welche von der Kammer 2 getrennt ausgebildet ist, und in welcher ein weiterer Getränkebestand oder beispielsweise ein Zusatzstoff getrennt von der Milch 3 angeordnet werden kann. Als weiterer Getränkebestandteil kann hierbei insbesondere Kaffee oder Sirup in Betracht kommen, während als weiterer Zusatzstoff beispielsweise Kakaopulver oder Zucker in die Kammer 5 eingefüllt werden können. Durch das Einfüllen von Kakaopulver in die Kammer 5, kann beispielsweise ein milchschaumhaltiges Kakaogetränk hergestellt werden, wobei zunächst der erfindungsgemäße Behälter 1 geschüttelt und dadurch in der Kammer 2 der Milchschaum hergestellt wird, wobei durch ein anschließendes Knicken oder Aufreißen eine zwischen den beiden Kammern 2 und 5 angeordnete Trennwand 6 beschädigt und dadurch eine Mischung des in der Kammer 2 vorhandenen Milchschaums dem in der Kammer 5 vorhandenen Kakaopulver erfolgen kann. Denkbar ist auch, dass der Zusatzstoff eingekapselt ist, wobei eine Kapselhülle beim Schütteln aufplatzt und dadurch der Zusatzstoff oder Getränkebestandteil, dem in der Kammer 2 erzeugten Milchschaum beigemengt werden kann. Auch vorstellbar ist, dass in der Kammer 2 Wasser oder Trockenmilch und in der Kammer 5 beispielsweise Milchpulver oder Wasser angeordnet sind.
  • Erfindungsgemäß sind in dem Behälter 1 Milch 3 und Luft 9 in einem derartigen Mischungsverhältnis, vorzugsweise in einem Mischungsverhältnis von ca. 1:9, eingefüllt, das sich bei einem Schütteln des Behälters 1 in der Kammer 2 feinporiger Milchschaum bildet. Hierdurch wird es ermöglicht, insbesondere kalten Milchschaum, vergleichsweise einfach und insbesondere ohne technisch aufwändige Zusatzgeräte, wie beispielsweise Aufschäumvorrichtungen, herzustellen. Der Behälter 1 ist dabei insbesondere temperaturbeständig, vor allen Dingen erwärmbar, ausgebildet, so dass mit dem erfindungsgemäßen Behälter 1 nicht nur kalter Milchschaum, sondern theoretisch auch warmer oder heißer Milchschaum erzeugt werden können, sofern der Behälter 1 zunächst erwärmt wird.
  • Zum Schutz der in der Kammer 2 angeordneten Milch 3, ist die Wandung des Behälters 1 vorzugsweise intransparent ausgebildet, wobei auch denkbar ist, dass diese zumindest bereichsweise transparent ausgebildet ist, um dadurch den Mischvorgang bzw. das Herstellen des Milchschaums beim Schütteln des Behälters 1 visuell verfolgen zu können. Oben weist der erfindungsgemäße Behälter 1 üblicherweise eine wiederverschließbare Öffnung 4 mit einem Verschlusselement auf, welcher in bereits bekannter Weise hergestellt sein kann.
  • Um insbesondere den erfindungsgemäßen Behälter 1 platzsparend stapeln zu können, ist dieser vorzugsweise quaderförmig ausgebildet, wobei selbstverständlich auch andere Formen von der Erfindung mitumfasst sein sollen. Darüber hinaus ist vorstellbar, dass an dem erfindungsgemäßen Behälter 1 ein Temperaturindikator 8, beispielsweise ein thermochromes Material, angebracht ist, welches eine für die Erzeugung des Milchschaums besonders günstige Temperatur visuell sichtbar macht. Durch einen derartigen Temperaturindikator 8 kann auch eine kühle Kette besser überwacht werden.
  • Generell ist es auch denkbar, dass die zusätzliche Kammer 5, z. B. für Kaffee, eine nicht dargestellte separate Ausgabeöffnung hat. Diese ermöglicht es, Schichtgetränke, wie z. B. Latte Macchiato in einem Trinkgefäss (Glas) zu erzeugen. Dabei wird der erfindungsgemäße Behälter 1 zuerst geschüttelt, der Milchschaum (bzw. das Milch-Milchschaum-Gemisch) über die Öffnung 4 des Milchschaumbereichs in ein Trinkgefäß geschüttet, anschließend die Zusatzflüssigkeit über die zusätzliche nicht gezeigte Öffnung aus der weiteren Kammer 5 in das Trinkgefäß gegeben. Da hierbei nicht vorab eine Vermischung im Behälter 1 stattfindet, lässt sich die gewünschte Schichtung im Getränk realisieren.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Behälter 1, der selbstverständlich auch eine Dosenform aufweisen kann, ist es erstmals möglich, ohne technischen Aufwand, das heißt vergleichsweise günstig, sowohl kalten als auch warmen Milchschaum herzustellen, wobei sich überraschenderweise gezeigt hat, dass hierfür selbst bereits bekannte Behälter verwendet werden können, sofern sich die darin befindliche Luft und Milch in einem definierten Mischungsverhältnis befinden.

Claims (11)

  1. Mit insbesondere Milchschaum bildender Flüssigkeit gefüllter Behälter (1), dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) einen verkleinerten, insbesondere gefalteten, Bereich (7) aufweist, der insbesondere zur Herstellung von Milchschaum vergrößerbar, beispielsweise auseinander ziehbar ist, wobei die dabei entstehende Volumenzunahme durch Luft ausgeglichen wird.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich bei vergrößertem Bereich Milch oder milchartige Flüssigkeit (3) und Luft (9) in einem derartigen Mischungsverhältnis, insbesondere in einem Mischungsverhältnis von ca. 1:9, im Behälter befinden, dass sich bei einem Schütteln des Behälters (1) Milchschaum bildet.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, – dass der Behälter (1) temperaturbeständig, insbesondere erwärmbar ist, und/oder – dass der Behälter zumindest bereichsweise aus Kunststoff ausgebildet ist.
  4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Bereich einer Wandung des Behälters (1) transparent ausgebildet ist.
  5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) eine wieder verschließbare Öffnung (4) aufweist.
  6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) eine separate Kammer (5) aufweist, in welcher ein Getränkebestandteil oder ein Zusatzstoff getrennt von der Flüssigkeit, insbesondere von der Milch bzw. der milchartigen Flüssigkeit (3) angeordnet sind.
  7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Getränkebestandteil Kaffee, Sirup und/oder der Zusatzstoff Kakaopulver, Milchpulver oder Zucker ist.
  8. Behälter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die separate Kammer (5) durch eine Krafteinwirkung, insbesondere durch Knicken oder durch Aufreißen mit der Milch (3) bzw. mit dem Milchschaum mischbar ist.
  9. Behälter nach Anspruch einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Kammer (5) eine separate Ausgabeöffnung aufweist.
  10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) mit einem Temperaturindikator, insbesondere einem thermochromen Material, ausgestattet ist.
  11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) quaderförmig oder zylindrisch, insbesondere als Dose, ausgebildet ist.
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