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DE102009034307A1 - Hochtemperaturheizung sowie Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Hochtemperaturheizung sowie Verfahren zu dessen Herstellung Download PDF

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DE102009034307A1
DE102009034307A1 DE102009034307A DE102009034307A DE102009034307A1 DE 102009034307 A1 DE102009034307 A1 DE 102009034307A1 DE 102009034307 A DE102009034307 A DE 102009034307A DE 102009034307 A DE102009034307 A DE 102009034307A DE 102009034307 A1 DE102009034307 A1 DE 102009034307A1
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DE
Germany
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electrically conductive
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Withdrawn
Application number
DE102009034307A
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English (en)
Inventor
Harun Erismis
Michael Geiss
Dominik Nemec
Frank JÖRDENS
Gerhard Schmidmayer
Philipp Schaller
Jürgen Salomon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Publication date
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Priority to PCT/EP2010/004389 priority patent/WO2011009577A1/de
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Priority to SI201030272T priority patent/SI2457412T1/sl
Priority to EP10736624.7A priority patent/EP2457412B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Hochtemperaturheizung sowie eine Hochtemperaturheizung, insbesondere für thermische Hausgeräte, bei der auf einem Trägermaterial (12) eine bei Stromdurchfluss Wärme erzeugende Schicht als Heizelement (14) vorgesehen ist, wobei auf dem Trägermaterial (12) eine erste elektrisch leitfähige Schicht (16) aufgebracht wird, welche aus einem fließfähigen, nicht elektrisch leitfähigen Grundmaterial und darin dispergierten Carbon-Nanotubes gebildet wird, dass auf diese erste Schicht (16) eine Schutzschicht (17) aufgebracht wird, welche durch das Aufbringen in die erste Schicht (14) zumindest teilweise penetriert wird oder dass eine Funktionsschicht (21) mit darin eindispergierten Carbon-Nanotubes auf das Trägermaterial (12) aufgebracht und dass die zumindest eine Schicht (16, 17) oder die Funktionsschicht (21) mit streifenförmigen Kontaktelementen (18) kontaktiert und die auf dem Trägermaterial aufgebrachten Schichten (16, 17) oder die Funktionsschicht (21) erhitzt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Hochtemperaturheizung sowie eine solche Hochtemperaturheizung, bei der auf einem Trägermaterial eine bei Stromdurchfluss Wärme erzeugende Schicht vorgesehen ist.
  • Solche Hochtemperaturheizungen werden für Produkte der Weißen Ware, beispielsweise als Heizung für einen Backofen, Toaster oder auch Herdplatten bzw. Glaskeramikkochfelder, eingesetzt. Zur Aufheizung dieser Gegenstände bis zu Temperaturen von > 400°C werden bislang Heizstäbe eingesetzt, von denen aus eine Wärmestrahlung erfolgte, um das angrenzende Trägermaterial aufzuheizen. Durch den Einsatz solcher Heizstäbe kommt es zu einem inhomogenen Aufwärmvorgang. Eine gezielte Fokussierung auf das Kochgut oder das zu erwärmende Gut ist dadurch nicht gegeben. Des Weiteren besteht zwischen den Heizdrähten und dem Trägermaterial ein Luftpolster, welches sich negativ auf die Wärmeübertragung auswirkt.
  • Zur Vermeidung eines inhomogenen Aufheizvorganges sind beispielsweise Induktionskochfelder bekannt, bei denen die Wärme im Kochtopf durch Wirbelströme direkt erzeugt wird. Dadurch wird zwar eine homogene Aufheizung des Kochgutes erzielt, jedoch sind die Anschaffungskosten aufwändig, und es werden spezielle Töpfe zum Erwärmen des Kochgutes benötigt. Diese Hochtemperaturheizung lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres auf beliebige Produkte der Weißen Ware übertragen.
  • Aus der DE 10 2005 049 428 A1 ist ein plattenförmiges Heizelement bekannt geworden, welches zur Raumklimatisierung von Wohnungen und Gebäuden eingesetzt wird. Auf einer Verbundplatte ist eine Heizschicht aus einem Kohlenstoff-Fasergemisch mit nicht leitenden Materialien bekannt geworden, welche auf einer Gipskartonplatte oder eine rückseitig mit einem Verbundbaustoff versehene Verbundplatte aufgebracht ist. Zur Kontaktierung der Heizschicht sind streifenförmige Kontaktelemente vorgesehen, so dass eine flächige Erwärmung der Schicht auf Kohlenstofffaser-Gemisch ermöglicht wird. Solche flächenförmige Heizungen ermöglichen aufgrund deren Ausgestaltung der Heizschicht lediglich Temperaturen in einem Bereich von < 50°C und eignen sich nicht für den Einsatz der Weißen Ware. Darüber hinaus ist das Aufbringen von solchen Fasergemischen oder Fasergeweben sehr kostenintensiv.
  • Analoges gilt beispielsweise für die aus der DE 20 2005 013 822 bekannt gewordenen flächenförmigen Heizelemente, welche analog zum Heizungselement zur Raumklimatisierung aufgebaut sind. Solche Verbundsysteme mit einer papierähnlichen Faserstruktur sind in der Herstellung aufwändig und kostenintensiv. Darüber hinaus ist die Anpassung an beliebige Geometrien und ein leichtes Aufbringen erschwert.
  • Aus der DE 100 01 330 A1 ist eine Elektrokochplatte mit mindestens einer Kochzone bekannt geworden, welche als Trägermaterial Glaskeramik, Glas oder Keramik einsetzt. An deren Unterseite ist zum Beheizen der Kochzonen eine elektrische Isolierschicht vorgesehen sowie eine thermisch isolierende Abdeckschicht, wobei dazwischen liegend ein Heizwiderstandsmaterial vorgesehen ist. Das Heizwiderstandsmaterial besteht aus elektrisch leitfähigem Kohlenstoff, Graphitteilchen oder Kohlenstofffasern, die mit Elektroden kontaktiert sind. Das Heizwiderstandselement kann mit einem Bindemittel aus hitzebeständigen organischen oder anorganischen Stoffen vermischt sein. Die darauf aufgebrachte zweite thermisch isolierende Abdeckschicht schließt luftdicht gegenüber der Atmosphäre des Heizwiderstandselementes ab, wobei die Abdeckschicht aus hitzebeständigem Glas oder einer Emailschicht besteht. Der Zusammenbau des Kochplattenkörpers erfolgt durch elektrochemisches Verbinden der aufeinander liegenden Schichten, wobei vorgesehen ist, dass das Heizwiderstandselement durch Aufheizen auf eine Temperatur über 400°C gebracht wird und zusätzlich eine elektrische Spannung von mehr als 400 V an den Kochplattenkörper und das Heizwiderstandselement angelegt wird.
  • Dieser Schichtaufbau der Kochzone weist den Nachteil auf, dass eine aufwendige Darstellung der Haftungseigenschaften durch hohe Spannungen gegeben ist und keine freie Wahl der Kontaktierungsmethode ermöglicht ist, da die Kontaktierung direkt an der leitfähigen Schicht sein muss.
  • Aus der DE 103 36 920 A1 geht des Weiteren eine Elektrobratofenplatte zum Heizen vor, welche auf einen Aufbau der Elektrokochplatte gemäß der DE 100 01 330 A1 Bezug nimmt, wobei dieser Aufbau für Elektroback-, Gar- oder Elektrobratöfen eingesetzt werden sollen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung einer Hochtemperaturheizung sowie eine Hochtemperaturheizung vorzuschlagen, bei welchem ein Heizelement in einfacher Weise als dünne Schicht ganzflächig aufgebracht werden kann und eine homogene Wärmeübertragung ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine erste Alternative des Verfahrens zur Herstellung der Hochtemperaturheizung gelöst, bei der zur Herstellung eines Heizelementes auf dem Trägermaterial eine erste elektrisch leitfähige Schicht aufgebracht wird, welche aus einem fließfähigen, nicht elektrisch leitfähigen Grundmaterial und darin dispergierten Carbon-Nanotubes gebildet wird, dass auf diese erste Schicht eine zweite Schutzschicht mit einem Bindemittel aufgebracht wird, welche durch das Aufbringen auf die erste Schicht in diese zumindest teilweise penetriert und dass die erste Schicht oder Schutzschicht mit streifenförmigen Kontaktelementen kontaktiert werden und dass die auf dem Trägermaterial aufgebrachte erste Schicht und Schutzschicht erhitzt werden.
  • Des Weiteren wird die Aufgabe durch eine zweite Alternative des Verfahrens zur Herstellung der Hochtemperaturheizung gelöst, bei dem eine Funktionsschicht mit darin dispergierten Carbon-Nanotubes und einem Bindemittel auf das Trägermaterial aufgebracht wird und dass die Funktionsschicht mit streifenförmigen Kontaktelementen kontaktiert werden und anschließend die auf dem Trägermaterial aufgebrachte Funktionsschicht erhitzt wird.
  • Beide Verfahren ermöglichen, dass ein sehr dünnes Heizelement hergestellt wird, welches sehr schnell aufgeheizt werden kann und eine gleichmäßige Wärmeübertragung auf das Trägermaterial ermöglicht. Durch den Wärmebehandlungsprozess nach dem Auftragen der ersten Schicht und der Schutzschicht oder der Funktionsschicht hat sich erstaunlicherweise herausgestellt, dass die als leitfähiges Material ausgewählten Carbon-Nanotubes temperaturbeständig in der ersten Schicht und der Schutzschicht oder der Funktionsschicht eingebracht werden können und ein Verbrennen vermieden wird. Dadurch wird ein Heizelement bereitgestellt, welches einen Betrieb von Temperaturen > 400°C ermöglicht sowie eine entsprechende Thermoschockstabilität und eine mechanische Haftung auf dem Trägermaterial. Durch die anschließende Wärmebehandlung beziehungsweise durch das Erhitzen wird bei der ersten Schicht und der Schutzschicht oder der Funktionsschicht eine Komprimierung der Schichten erzielt. Dies weist den Vorteil auf, dass solche Hochtemperaturheizelemente luft- beziehungsweise sauerstoffdicht komprimiert werden. Dadurch kann auch die Temperaturstabilität der eindispergierten Carbon-Nanotubes erzielt werden.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die aufgebrachte erste Schicht und Schutzschicht oder die aufgebrachte Funktionsschicht, insbesondere auf eine Temperatur zwischen 300°C bis 700°C erhitzt wird. Durch diese Temperaturbehandlung erfolgt ein Sinterprozess der Schichten. Dadurch kann insbesondere eine Komprimierung der Schichten bzw. der Funktionsschicht erfolgen. Dies weist den Vorteil auf, dass solche Hochtemperaturheizungen durch den Sinterprozess luftsauerstoffdicht komprimiert werden und somit für einen Betrieb bei Temperaturen von > 400°C geeignet und beständig sind.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die auf dem Trägermaterial aufgebrachte erste elektrisch leitfähige Schicht und Schutzschicht oder die Funktionsschichten nur durch Anlegen einer Spannung an den streifenförmigen Kontaktelementen erhitzt wird. Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, dass die Hochtemperaturheizung von innen heraus aufgeheizt wird. Dies ermöglicht beispielsweise, dass zunächst organisches Material der ersten elektrisch leitfähigen Schicht ausdiffundiert oder durch die bereits aufgebrachte Schutzschicht hindurch diffundieren kann. Diese von innen heraus erfolgende Aufheizung weist den Vorteil auf, dass mechanische Spannungen in der ersten elektrisch leitfähigen Schicht nicht entstehen. Somit kann diese Erwärmung zur Stabilität der Schicht beitragen. Alternativ ist vorgesehen, dass die Hochtemperaturheizung mit ihrem Trägermaterial nur auf eine Herdplatte oder externe Heizquelle aufgebracht wird, so dass die dadurch entstehende Wärme von unten nach oben steigt sowie zunächst die elektrisch leitfähige Schicht und erst daran anschließend die weitere Schutzschicht erwärmt wird. Dadurch kann ein analoger Effekt wie bei der unmittelbaren Aufheizung des Heizelementes durch die Kontaktelemente gegeben sein.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass die erste Schicht nach dem Aufbringen getrocknet und anschließend die Schutzschicht aufgebracht wird. Dieser Trocknungsvorgang weist den Vorteil auf, dass die erste Schicht zumindest geringfügig komprimiert wird, insbesondere wasserlösliche Bestandteile ausdampfen können, bevor die weitere Schutzschicht aufgetragen wird. Dadurch kann ein dünner Aufbau des Heizungselementes begünstigt werden.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die erste Schicht und getrennt davon die Schutzschicht oder die Funktionsschicht durch ein Sprühverfahren durch Aufrakeln oder ein Druckverfahren aufgebracht werden. Beispielsweise kann ein Siebdruckverfahren vorgesehen sein, durch welches die insbesondere pastöse erste Schicht in einfacher Weise auf das Trägermaterial aufgebracht wird. Anschließend kann in gleicher Weise die ebenfalls bevorzugt pastös ausgebildete zweite Schutzschicht aufgetragen werden. Somit können bekannte Technologien für die Herstellung von Hochtemperaturheizelementen eingesetzt werden. Analoges gilt für das Aufbringen der Funktionsschicht auf das Trägermaterial. Alternativ kann ein Spritzverfahren bzw. ein Sprühverfahren vorgesehen sein, um die erste und zweite Schicht oder die Funktionsschicht das Trägermaterial aufzubringen. Hier kann ein sogenanntes Spraycoating, ein Dipcoating, also eine Tauchbeschichtung oder ein Spincoating realisiert werden.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass die erste Schicht vollflächig oder in nebeneinander liegenden Streifen aufgebracht wird, die Schutzschicht vollflächig auf die erste Schicht aufgebracht wird und diese vollständig zum Trägermaterial umhüllt, wobei insbesondere vor oder nach dem Aufbringen der ersten Schicht streifenförmige Kontaktelemente aufgebracht werden. Dadurch wird die erste Schicht als elektrisch leitfähige Schicht mit den streifenförmigen Kontaktelementen verbunden und anschließend eine elektrische Isolierung durch die Schutzschicht mit Ausnahme von Anschlussstellen an den streifenförmigen Kontaktelementen ermöglicht. Durch die vollständige Umhüllung der ersten elektrisch leitfähigen Schicht durch die Schutzschicht wird des Weiteren ermöglicht, dass für die Herstellung der ersten elektrisch leitfähigen Schicht wasserlösliche Materialien als Basis für eine Dispersion eingesetzt werden können. Diese weisen wiederum den Vorteil auf, dass eine Verarbeitung ohne den Einsatz von Lösungsmitteln möglich und somit gesundheitlich unbedenklich ist.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass vor dem Aufbringen der ersten Schicht oder der Funktionsschicht auf das Trägermaterial im Erwärmungsbereich eine elektrisch isolierende Schicht auf das Trägermaterial aufgebracht wird. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn das Trägermaterial nicht aus einem dielektrischen Material, sondern aus einem elektrisch leitfähigen oder schwach elektrisch leitfähigem Material, hergestellt ist.
  • Eine bevorzugte Ausführung des Verfahrens sieht vor, dass zur Herstellung der ersten Schicht als elektrisch nicht leitfähiges Grundmaterial eine wässrige Lösung, insbesondere Wasser oder destilliertes Wasser, eingesetzt wird, welches vorzugsweise einen Dispergenten, wie beispielsweise Gummi Arabicum umfasst. Dieser ermöglicht ein einfaches Aufbringen, insbesondere als vollflächige Schicht, ohne Lösungsmittel für die Herstellung der Dispersion als auch für die Reinigung von Maschinen einzusetzen.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass in das elektrisch nicht leitende Grundmaterial Füllstoffe aus Carbon-Nanotubes und Graphit eingearbeitet und diese Paste dann verdruckt werden kann. Der letzte Schritt beschreibt das Aufbringen der Schutzschicht (TopCoat), welche vorzugsweise aus Ethylsilikat mit Graphit besteht.
  • Dabei können bevorzugt Single-, Double- oder Multiwalled-Nanotubes eingesetzt werden. Insbesondere die Kombination von Graphit und Carbon-Nanotubes weist den Vorteil auf, dass eine fließfähige Dispersion für die erste Schicht zum vollflächigen Aufbringen auf ein Trägermaterial erzielt wird.
  • Zur Herstellung der Schutzschicht wird bevorzugt ein Silikat, insbesondere ein Ethylsilikat zur Bildung einer anorganischen Schicht vorgesehen. Diese weist den Vorteil auf, dass insbesondere nach der Temperaturbehandlung durch Erhitzen die Herstellung einer anorganischen Schicht erzielt wird, welche im Einsatz robust und luftdicht ist und daher und darüber hinaus einen Betrieb von Temperaturen > 400°C ermöglicht. Gleichzeitig ist dadurch auch eine Thermoschockstabilität sowie eine mechanische Haftung an dem Trägermaterial gegeben.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass in die Schutzschicht oder in die Funktionsschicht ein Füllmittel, insbesondere Graphit, eindispergiert wird. Dies weist den Vorteil auf, dass insbesondere bei der ersten alternativen Ausführungsform des Verfahrens beim Einpenetrieren der Schutzschicht in die erste elektrisch leitfähige Schicht das Füllstoffverhältnis erhöht wird, wodurch sich auch die Leitfähigkeit in der zweiten Schicht erhöht. Dadurch kann die Kontaktierung zu beliebigen Zeitpunkten aufgebracht und an unterschiedlichen Orten flexibel angebracht werden. Die Schutzschicht dient nicht nur zur Isolierung gegen Luftsauerstoff, durch die Zugabe von Graphit, welchestemperaturstabiler an Luft als die CNTs ist, wird ebenso nach der Penetration und der daraus resultierenden Verschiebung der Gewichtsprozentanteile der Füllstoffe eine Funktionsschicht zur effektiven Durchkontaktierung gegeben. Insgesamt hat diese Schicht also drei Merkmale:
    1) Haftung durch Penetration; 2) Isolierung gegen Luftsauerstoff; 3) leitfähige, CNT freie schicht zur Durchkontaktierung.
  • Bei der zweiten Ausführungsform des Verfahrens, bei der die Funktionsschicht Carbon-Nanotubes und/oder Graphit enthält, wird ein einfaches Aufbringen in einem Prozesschritt, wie beispielsweise in einem Druckvorgang, eine gute Haftung erzielt. Es können bevorzugt Elemente auch für höhere Spannungen hergestellt werden.
  • Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass in die erste Schicht ein Haftmittel, insbesondere Gummi Arabicum eindispergiert wird. Dadurch kann eine Haftvermittlung zwischen der ersten Schicht und einem Trägermaterial verbessert werden. Das Gummi Arabicum dient vor dem Aufbringen der Schutzschicht (TopCoat) als Haftvermittler. Dadurch ist garantiert, dass beim Aufdrucken der Schutzschicht (TopCoat) dieses nicht die erste Schicht (PreCoat) zerstört.
  • Während dem Einbrand der Schichten wird das Gummi Arabicum ausgebrannt. Bevor sich die Schutzschicht gasdicht ausbildet, diffundieren die flüchtigen Bestandteile des Gummi Arabicum aus. Alternativ zum Gumnmi Arabicum sind auch ebenso andere Tenside wie SDS oder Triton denkbar.
  • Die Aufgabe wird des Weiteren erfindungsgemäß durch ein Heizelement gelöst, bei dem auf dem Trägermaterial eine erste elektrisch leitfähige Schicht bestehend aus einem nicht leitfähigen Grundmaterial und einem darin dispergierten Carbon-Nanotubes und eine Schutzschicht vorgesehen sind, welche in die erste Schicht zumindest teilweise penetriert ist und die erste Schicht überdeckt oder dass eine Funktionsschicht mit Carbon-Nanotubes aufgebracht ist und dass die erste Schicht und Schutzschicht oder die Funktionsschicht durch eine Temperaturbehandlung komprimiert sind. Dieser besondere Aufbau des Heizelementes ermöglicht aufgrund der Komprimierung der Schutzschicht in der ersten Schicht oder der Funktionsschicht, dass eine hohe Temperaturbeständigkeit sowie die Thermoschockstabilität geschaffen werden kann. Gleichzeitig können dadurch beliebige Geometrien für die Heizelemente auf einem Trägermaterial zur Bildung einer Hochtemperaturheizung ausgewählt werden.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die erste Schicht und die Schutzschicht oder die Funktionsschicht ein Heizelement mit einer Schichtdicke von weniger als 500 μm, insbesondere weniger als 100 μm, bilden. Aufgrund der Auswahl der Materialien kann ein ultradünnes Auftragen ermöglicht sein. Gleichzeitig kann eine homogene Wärmeerzeugung innerhalb der ersten elektrisch leitfähigen Schicht und somit des Trägermaterials erfolgen.
  • Die Hochtemperaturheizung weist bevorzugt eine erste Schicht auf, welche eine Konzentration von 0,1 bis 100 wt% CNT im fließfähigen nicht elektrisch leitfähigen Grundmaterial, insbesondere im Wasser oder destilliertem Wasser, aufweist. Dadurch kann eine hohe elektrische Leitfähigkeit gegeben sein, so dass mit niederen Spannungen gearbeitet werden kann. Bevorzugt ist eine Konzentration von 1 bis 3 wt% CNT und 5 bis 50 wt% Graphit als Füllmittel in dem Grundmaterial vorgesehen. Durch die Hinzugabe von Graphit kann die Fließfähigkeit der ersten Schicht oder des Gemisches erhöht werden.
  • Nach einer alternativen der Hochtemperaturheizung ist vorgesehen, dass die Funktionsschicht eine Konzentration von 0,1 bis 100 wt% CNT im Grundmaterial, welches vorzugsweise aus Silikat, insbesondere Ethylsilikat, besteht, eingebracht wird. Alternativ kann eine Matrix aus einer Konzentration von 1 bis 3 wt% CNT und 5 bis 50 wt% Graphit in die Funktionsschicht eingebracht werden. Durch eine solche Mischung kann die Funktionsschicht beispielsweise durch Siebdruck appliziert werden. Gleichzeitig wird auch die Luftisolation sowie die Stabilität der Carbon-Nanotubes ausreichend erzielt.
  • Das Hochtemperaturheizelement weist bevorzugt ein Heizelement mit einer ersten Schicht und einer Schutzschicht oder einer Funktionsschicht auf, welches einen elektrischen Widerstand von weniger als 100 Ohm/Sq. aufweist. Dies ermöglicht eine Temperaturgenerierung von > 400°C auf großen Substraten mittels einer üblichen Spannungsversorgung im Haushalt. Darüber hinaus könnten die Schichten noch dünner ausgelegt werden, um noch bessere mechanische Stabilitäten zu gewährleisten.
  • Zur Herstellung einer Hochtemperaturheizung ist bevorzugt ein Trägermaterial vorgesehen, welches aus Keramik, Glaskeramik, Cerankeramik, Aluminiumoxidkeramik, MgO, KER 520 besteht. Dadurch werden vielfältige Einsatzbereiche, insbesondere in der Weißen Ware, ermöglicht. Gleichzeitig kann dadurch eine kostengünstige Herstellung erzielt werden.
  • Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform einer Hochtemperaturheizung,
  • 2 eine schematische Seitenansicht von unten auf die Hochtemperaturheizung gemäß 1,
  • 3 eine schematische Seitenansicht einer alternativen Hochtemperaturheizung zu 1,
  • 4 eine schematische Seitenansicht einer alternativen Hochtemperaturheizung zu 1 und
  • 5 eine schematische Seitenansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform zu 1.
  • In 1 ist eine schematische Seitenansicht einer Hochtemperaturheizung 11 dargestellt. 2 zeigt eine schematische Ansicht von unten. Die Hochtemperaturheizung 11 umfasst ein Trägermaterial 12, welches beispielsweise beim Einsatz im Bereich der Weißen Ware als Keramik, Glaskeramik, Cerankeramik, Aluminiumoxidkeramik oder dergleichen ausgebildet sein kann. Auf deren Unterseite ist innerhalb eines Erwärmungsbereiches ein Heizelement 14 vorgesehen. Dieses Heizelement 14 umfasst eine erste elektrisch leitfähige Schicht 16, auf der eine Schutzschicht 17 aufgebracht ist. Bevorzugt umgibt die Schutzschicht 17 vollständig die erste elektrische Schicht 16, so dass diese elektrisch isoliert und mechanisch geschützt gegenüber der Umgebung an dem Trägermaterial 12 vorgesehen ist. Die erste elektrisch leitfähige Schicht 16 erstreckt sich zwischen zwei streifenförmigen Kontaktelementen 18, welche zur Kontaktierung der elektrischen Schicht 16, beispielsweise bis an einen Randbereich des Trägermaterials 12, geführt sind. Zwischen den beiden bevorzugt parallel zueinander verlaufenden Kontaktelementen 18 erstreckt sich die erste Schicht 16 und bildet den Erwärmungsbereich. Die Schutzschicht 17 überdeckt die erste Schicht 16 und bevorzugt die streifenförmigen Kontaktelemente 18, so dass lediglich beispielsweise im Randbereich eine freie Kontaktierungsstelle ausgespart sein kann. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass zunächst die erste Schicht 16 und die Schutzschicht 17 aufgebracht wird und anschließend die streifenförmigen Kontaktelemente 18 zu dem durch die erste Schicht 16 und Schutzschicht 17 gebildeten Erwärmungsbereich gebracht werden.
  • Die erste elektrisch leitfähige Schicht 16 besteht aus einem fließfähigen, elektrisch nicht leitfähigen Grundmaterial. Bevorzugt ist eine Dispersion auf wässriger Basis vorgesehen. In dieser Dispersion sind als elektrisch leitfähiges Material Carbon-Nanotubes dispergiert. Ergänzend umfasst die Dispersion ein Füllmittel, insbesondere Graphit, um die elektrische Leitfähigkeit zu unterstützen und die Fließfähigkeit einzustellen. Ergänzend ist bevorzugt in der Dispersion ein Haftmittel vorgesehen. Dieses kann beispielsweise Gummi Arabicum sein. Auch andere Tenside wie SDS oder Triton sind einsetzbar. Dadurch kann eine fließfähige oder pastöse Masse hergestellt werden, welche durch ein Druckverfahren oder Sprühverfahren auf das Trägermaterial 12 applizierbar ist. Diese Dispersion ist hochtemperatur-, thermoschockstabil und hydrophob. Die Schutzschicht 17 besteht bevorzugt aus einem Silikat, das bevorzugt mit Haftmittel, Füllmittel oder weiteren Partikeln angereichert sein kann, um die Haftungseigenschaften zu erhöhen. Dadurch kann die Thermoschockstabilität sowie die mechanische Haftung auf dem Trägermaterial verbessert werden. Durch das Penetrieren der Schutzschicht 17 in die erste Schicht 16 sind diese CNT's auch für einen Temperatureinsatz oberhalb von 350°C geeignet, da die Schutzschicht 17 die CNT's luftdicht einschließt. Bevorzugt besteht das elektrisch leitfähige Material aus einem Verbund aus CNT's und Graphit oder weiteren elektrisch leitfähigen Partikeln oder Bestandteilen, die das Ausbilden einer pastösen Masse oder einer sprühfähigen Masse ermöglichen.
  • Das in 1 dargestellte Heizelement 14 wird dadurch hergestellt, dass zunächst die Bestandteile aus einem elektrisch nicht leitfähigen Grundmaterial und darin dispergiertem Carbon-Nanotubes oder ein Verbund aus Carbon-Nanotubes mit weiteren elektrisch leitfähigen Materialien gemischt werden, um eine fließfähige oder pastöse Masse zu bilden, die mittels eines Siebdruckverfahrens vollflächig auf das Trägermaterial 12 aufgebracht wird. Anschließend können die streifenförmigen Kontaktelemente 18 vorzugsweise durch Auftragen einer leitfähigen Paste, insbesondere Silberleitpaste, im Siebdruckverfahren aufgedruckt werden. Diese Kontaktelemente 18 können auch vor dem Aufbringen der ersten Schicht 16 auf dem Trägermaterial 12 vorgesehen sein. Darauf folgend kann gemäß einer Variante der ersten Ausführungsform des Herstellungsverfahrens diese erste Schicht 16 temperaturbehandelt werden. Dies weist den Vorteil auf, dass eine Aushärtung und Austrocknung des Grundmaterials beziehungsweise der wässrigen Basis für die als Dispersion ausgebildete erste Schicht 16 erfolgt, wodurch eine anschließende Penetration der Schutzschicht 17 verbessert wird. Anschließend wird die Schutzschicht 17 bevorzugt durch ein Siebdruckverfahren aufgebracht. Alternativ kann diese auch ohne einen dazwischengeschalteten Trocknungsvorgang der ersten Schicht 16 aufgebracht werden. Anschließend wird das Trägermaterial 12 mit den darauf aufgebrachten Schichten 17 als auch den Kontaktelementen 18 temperaturbehandelt, so dass zumindest die Schutzschicht 17 vorzugsweise gesintert wird. Hier findet die Komprimierung statt und bedingt ein weiteres „Zusammenpressen” der leitfähigen Partikel, was wegen der erhöhten Berührungsanzahl und der Kompaktheit zu einem geringeren spez. Widerstand führt. Dadurch kann wiederum eine Leitfähigkeitsverbesserung in der ersten Schicht 16 geschaffen werden.
  • Solche Hochtemperaturheizungen 11 weisen Heizelemente 14 auf, deren Dicke beispielsweise < 100 μm ausgebildet sein können. Darüber hinaus wird aufgrund der vollflächigen Anordnung der elektrisch leitfähigen Schicht 16 an dem Trägermaterial 12 eine homogene Erwärmung und Wärmestrahlung des Trägermaterials 12 ermöglicht.
  • Bevorzugt kann der Schutzschicht 17 ein Reflektor zugeordnet sein, um die vom Heizelement 14 in entgegengesetzter Richtung zum Trägermaterial 12 erfolgende Wärmestrahlung zu reflektieren und das Aufheizen des Trägermaterials 12 zu beschleunigen.
  • Eine alternative Ausführungsform zu 1 ist in 3 gezeigt und dahingehend gegeben, dass anstelle eines nacheinander erfolgenden Aufbringen der ersten Schicht 16 und der Schutzschicht 17 eine Funktionsschicht 21 aufgetragen wird. Diese Funktionsschicht 21 wird aus demselben Grundmaterial wie die Schutzschicht 17 hergestellt. Hierbei wird ein Silikat, insbesondere Ethylsilikat, eingesetzt, in die CNT's eindispergiert sind. Bevorzugt kann diese Funktionsschicht 21 zu den CNT's noch weitere leitfähige Partikel umfassen und insbesondere ein Bindemittel, vorzugsweise Graphit, als weiteren Bestandteil aufweisen. Durch eine solche Funktionsschicht 21 wird ermöglicht, dass eine pastöse Masse gegeben ist, welche durch ein Sprühverfahren oder Siebdruckverfahren aufgebracht werden kann. Des Weiteren wird durch die anschließende Erhitzung ebenfalls eine Komprimierung dieser Schicht durch einen Sintervorgang erzielt, wodurch die Leitfähigkeit erhöht wird. Diese alternative Ausführungsform vereinfacht die Herstellung eines solchen Heizelementes 14, wobei gleichzeitig auch die Anforderungen an einen Betrieb bei Temperaturen von > 400°C sowie eine mechanische Haftung als auch eine Thermostabilität gegeben ist. Die streifenförmigen Kontaktelemente 18 können vor oder nach dem Aufbringen der Funktionsschicht 21 auf das Trägermaterial 12 aufgebracht werden.
  • In 4 ist eine alternative Ausführungsform zu 1 dargestellt. Diese Ausführungsform weicht dahingehend von der in 1 ab, dass vor dem Aufbringen der ersten elektrisch leitfähigen Schicht 16 eine elektrische Isolierschicht 19 vollflächig auf dem Trägermaterial 12 aufgebracht wird, um die elektrisch leitfähige Schicht 16 gegenüber dem Trägermaterial 12 isoliert anzuordnen. Diese Anordnung der Isolierschicht 19 kann ebenfalls beim Aufbringen eines Gemisches bestehend aus der ersten elektrisch leitfähigen Schicht 16 und der Schutzschicht 17 vorgesehen sein. Ebenso kann vor dem Aufbringen der Funktionsschicht 21 auf das Trägermaterial eine elektrisch isolierende Schicht 19 vollflächig aufgebracht werden.
  • In 5 ist eine alternative Ausführungsform zu 1 dargestellt. Diese Ausführungsform unterscheidet sich lediglich dadurch, dass anstelle einer vollflächigen ersten elektrisch leitfähigen Schicht 16 eine streifenförmige Schicht 16 gebildet ist. Solche Stege oder Rippen können in der Geometrie und der Kontur an die entsprechenden Anwendungsfälle angepasst werden. Die Streifengeometrie kann gezielte Bereiche aufheizen. Darüber hinaus begünstigt sie weiterhin die Haftungseigenschaften an dem jeweiligen Substrat. Die Streifen können beliebig angeordnet werden, so dass auf einem Substrat gezielt verschiedene Heizzonen implementiert werden können.
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Claims (18)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Hochtemperaturheizung, insbesondere für thermische Hausgeräte, bei der auf einem Trägermaterial (12) eine bei Stromdurchfluss Wärme erzeugende Schicht als Heizelement (14) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, – dass auf dem Trägermaterial (12) eine erste elektrisch leitfähige Schicht (16) aufgebracht wird, welche aus einem fließfähigen, nicht elektrisch leitfähigen Grundmaterial und darin dispergierten Carbon-Nanotubes gebildet wird, – dass auf diese erste Schicht (16) eine Schutzschicht (17) aufgebracht wird, welche durch das Aufbringen in die erste Schicht (16) zumindest teilweise penetriert wird oder – dass eine Funktionsschicht (21) mit darin eindispergierten Carbon-Nanotubes auf das Trägermaterial (12) aufgebracht wird und – dass die zumindest eine Schicht (16, 17) oder die Funktionsschicht (21) mit streifenförmigen Kontaktelementen (18) kontaktiert und die auf dem Trägermaterial aufgebrachten Schichten (16, 17) oder die Funktionsschicht (21) erhitzt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem Trägermaterial (12) aufgebrachte Schichten (16, 17) oder die Funktionsschicht (21) auf eine Temperatur von 300°C bis 700°C erhitzt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem Trägermaterial (12) aufgebrachte Schicht (16), Schutzschicht (17) oder die Funktionsschicht (21) nur durch Anlegen einer Spannung an den streifenförmigen Kontaktelementen (18) erhitzt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste elektrisch leitfähige Schicht (16) nach dem Aufbringen auf dem Trägermaterial (12) getrocknet und anschließend die Schutzschicht (17) aufgebracht wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste elektrisch leitfähige Schicht (16) und getrennt davon die Schutzschicht (17) oder die Funktionsschicht (21) durch ein Sprühverfahren durch Aufrakeln oder ein Druckverfahren aufgebracht werden.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste elektrisch leitfähige Schicht (16) vollflächig oder in Streifen auf das Trägermaterial (12) aufgebracht wird, die Schutzschicht (17) anschließend vollflächig auf die erste Schicht (16) und diese umhüllend zum Trägermaterial (12) aufgebracht wird, wobei vor oder nach dem Aufbringen der ersten elektrisch leitfähigen Schicht (16) oder die Schutzschicht (17) streifenförmige Kontaktelemente (18) auf dem Trägermaterial (12) aufgebracht werden.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Aufbringen der ersten elektrisch leitfähigen Schicht (16) oder der Funktionsschicht (21) im Erwärmungsbereich eine elektrisch isolierende Schicht (19) auf das Trägermaterial (12) aufgebracht wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der ersten elektrisch leitfähigen Schicht (16) als nicht elektrisch leitfähiges, fließfähiges Grundmaterial eine wässrige Lösung, insbesondere Wasser oder destilliertes Wasser, eingesetzt wird, welches vorzugsweise einen Dispergenten, wie beispielsweise Gummi Arabicum, umfasst.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in das fließfähige Grundmaterial der ersten elektrisch leitfähigen Schicht (16) oder in die Funktionsschicht (21) als elektrisch leitfähiges Material Carbon-Nanotubes und/oder Graphit dispergiert werden.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Schutzschicht (17) oder der Funktionsschicht (21) ein Silikat, insbesondere Ethylsilikat, zur Bildung einer anorganischen Schicht eingesetzt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die Schutzschicht (17) oder Funktionsschicht (21) ein Füllmittel, insbesondere Graphit, eindispergiert wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die erste Schicht (16) ein Haftmittel, insbesondere Gummi Arabicum, eindispergiert wird.
  13. Hochtemperaturheizung, insbesondere für thermische Hausgeräte, welche auf einem Trägermaterial (12) eine bei Stromfluss Wärme erzeugende Schicht als Heizelement (11) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Trägermaterial (12) eine erste elektrisch leitfähige Schicht (16) bestehend aus einem nicht leitfähigen Grundmaterial und darin dispergierten Carbon-Nanotubes und eine Schutzschicht (17) vorgesehen ist, welche in die erste Schicht (16) penetriert ist oder dass auf dem Trägermaterial (12) eine Funktionsschicht (21) mit darin eindispergierten Carbon-Nanotubes aufgebracht ist und dass die Schichten (16, 17) oder die Funktionsschicht (21) mit streifenförmigen Kontaktelementen (18) kontaktiert sind, welche durch eine Temperaturbehandlung komprimiert sind.
  14. Hochtemperaturheizung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Schicht (16, 17) oder die Funktionsschicht (21) eine Schichtdicke von weniger als 500 μm, insbesondere weniger als 100 μm, aufweisen.
  15. Hochtemperaturheizung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die erste elektrisch leitfähige Schicht (16) eine Konzentration von 0,1 bis 100 wt% CNT im fließfähigen, elektrisch nicht leitfähigen Grundmaterial aufweist oder dass eine Matrix aus einer Konzentration von 1 bis 3 wt% CNT und 5 bis 50 wt% Graphit im elektrisch nicht leitfähigen Grundmaterial vorgesehen ist.
  16. Hochtemperaturheizung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsschicht (21) eine Konzentration von 0,1 bis 100 wt% CNT im Grundmaterial oder eine Matrix aus einer. Konzentration von 1 bis 3 wt% CNT und 5 bis 50 wt% Graphit im Grundmaterial aufweist.
  17. Hochtemperaturheizung nach Anspruch 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das aus der ersten und zweiten Schicht (16, 17) oder der Funktionsschicht (21) hergestellte Heizelement (14) einen elektrischen Widerstand von weniger als 100 Ω/Sq aufweist.
  18. Hochtemperaturheizung nach Anspruch 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (12) aus Keramik, Glaskeramik, Cerankeramik, Aluminiumoxidkeramik, MgO, KER500 besteht.
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