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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse für
eine elektrochemische Vorrichtung, das mindestens eine Wärmeisolierung,
innerhalb welcher eine Aufnahme für die elektrochemische
Vorrichtung ausgebildet ist, und mindestens eine Verspannungsvorrichtung
zum Verspannen der elektrochemischen Vorrichtung gegen das Gehäuse
umfasst.
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Insbesondere
Brennstoffzellensysteme mit Brennstoffzellenstacks, die aus einer
Vielzahl übereinander gestapelter Brennstoffzelleneinheiten
gebildet sind, müssen ab dem Zeitpunkt der Herstellung des
Stacks immer unter einer Vorspannung stehen. Während der
Montagephase kann die Verspannung der Brennstoffzelleneinheiten
des Brennstoffzellenstacks gegeneinander mit Hilfe zweier Stack-Endplatten
realisiert werden, zwischen denen die Brennstoffzelleneinheiten
angeordnet sind und die mittels Federelementen gegeneinander verspannt
werden.
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Im
Falle einer Hochtemperatur-Brennstoffzelle mit einer Betriebstemperatur
im Bereich von ungefähr 600°C bis ungefähr
1.000°C muss vor der Inbetriebnahme ein Umspannen von einer
solchen internen Verspannvorrichtung zu einer weiter außen liegenden
Verspannung erfolgen, weil die Federkräfte der internen
Verspannvorrichtung durch die Temperaturerhöhung von der
Umgebungstemperatur auf die Betriebstemperatur abnehmen würden.
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Es
ist bekannt, eine externe Verspannung des Brennstoffzellenstacks
im Betriebszustand dadurch zu erreichen, dass ein Oberteil einer
Wärmeisolierung und ein Unterteil einer Wärmeisolierung mittels
vier Federelementen, welche an der Außenseite der Wärmeisolierung
angeordnet sind und einander paarweise gegenüberliegen,
gegeneinander zu verspannen, wobei diese Verspannkraft dann indirekt über
eine Deckenwand des Oberteils der Wärmeisolierung und eine
Bodenwand des Unterteils der Wärmeisolierung auf den innerhalb
der Wärmeisolierung angeordneten Brennstoffzellenstack übertragen wird.
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Hierbei
neigt jedoch die Wärmeisolierung, welche den Brennstoffzellenstack
indirekt mit der Verspannkraft beaufschlagt, zu einem nicht definierten,
konvexen Ausbeulen, so dass auch die auf den Brennstoffzellenstack
einwirkende Verspannkraft weder hinsichtlich ihrer Richtung noch
hinsichtlich ihres Betrages gut definiert ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gehäuse
für eine elektrochemische Vorrichtung der eingangs genannten
Art zu schaffen, welches es ermöglicht, die elektrochemische
Vorrichtung in einfacher Weise mit einer gut definierten Verspannkraft
zu beaufschlagen.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Gehäuse für eine elektrochemische
Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass die Verspannungsvorrichtung eine außerhalb
der Wärmeisolierung angeordnete externe Trägerstruktur
und mindestens ein Federelement, mittels welchem die elektrochemische Vorrichtung
gegen die externe Trägerstruktur verspannbar ist, umfasst.
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Die
externe Trägerstruktur der erfindungsgemäßen
Verspannungsvorrichtung muss keine wärmeisolierende Funktion übernehmen,
weshalb es nicht erforderlich ist, dass diese externe Trägerstruktur
die elektrochemische Vorrichtung vollständig einschließt.
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Vielmehr
kann die externe Trägerstruktur als ein offenes Gerüst
ausgebildet sein, dessen Bestandteile eine so große Steifigkeit
aufweisen, dass eine unkontrollierte Verformung der externen Trägerstruktur
unter der Einwirkung der Verspannkraft ausgeschlossen ist.
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Die
externe Trägerstruktur bildet somit ein stabiles Widerlager,
gegen welche die elektrochemische Vorrichtung mittels des Federelements
verspannt werden kann.
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Bei
der erfindungsgemäßen Verspannungsvorrichtung
wird die von dem Federelement erzeugte Verspannkraft direkt in die
elektrochemische Vorrichtung eingeleitet und nicht indirekt über
die Wärmeisolierung.
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Die
Wärmeisolierung muss daher bei dem erfindungsgemäßen
Gehäuse keine Verspannkraft aufnehmen und weiterleiten,
weshalb die Wärmeisolierung keinen besonderen mechanischen
Festigkeitsanforderungen genügen muss.
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Die
externe Trägerstruktur des erfindungsgemäßen
Gehäuses befindet sich außerhalb der Wärmeisolierung
und somit außerhalb des Bereiches, welcher im Betrieb der
elektrochemischen Vorrichtung einer erhöhten Temperatur
ausgesetzt ist. Die externe Trägerstruktur muss daher keine
besondere Temperaturbeständigkeit aufweisen.
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Die
externe Trägerstruktur kann dazu ausgebildet sein, die
Wärmeisolierung zu tragen, welche aus mehreren Einzelteilen,
insbesondere aus mehreren Schalenelementen, zusammengesetzt sein
kann.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Verspannungsvorrichtung mindestens ein Druckverteilungselement umfasst,
mittels welchem eine von dem mindestens einen Federelement auf das
Druckverteilungselement ausgeübte Verspannkraft flächig
auf die elektrochemische Vorrichtung übertragbar ist.
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Dieses
Druckverteilungselement kann einteilig oder mehrteilig ausgebildet
sein.
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Vorzugsweise
ist das Druckverteilungselement zumindest teilweise, insbesondere
im Wesentlichen vollständig, innerhalb der Wärmeisolierung
angeordnet.
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Ferner
kann vorgesehen sein, dass die Verspannungsvorrichtung mindestens
ein Druckaufnahmeelement umfasst, mittels welchem eine von dem mindestens
einen Federelement auf die elektrochemische Vorrichtung ausgeübte
Verspannkraft flächig von der elektrochemischen Vorrichtung
aufnehmbar und auf die externe Trägerstruktur übertragbar
ist.
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Das
Druckaufnahmeelement kann dabei einteilig oder mehrteilig ausgebildet
sein.
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Vorzugsweise
ist das Druckaufnahmeelement zumindest teilweise, insbesondere im
Wesentlichen vollständig, innerhalb der Wärmeisolierung
angeordnet.
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Das
Druckverteilungselement und/oder das Druckaufnahmeelement können
mindestens eine Führungseinrichtung zum Führen
der elektrochemischen Vorrichtung beim Einbringen in die Aufnahme des
Gehäuses aufweisen.
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Eine
solche Führungseinrichtung kann insbesondere mindestens
eine Führungsschiene und/oder mindestens eine Führungsnut
umfassen.
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Grundsätzlich
könnte die Verspannungsvorrichtung des erfindungsgemäßen
Gehäuses mehrere Federelemente umfassen, welche in Bezug
auf die elektrochemische Vorrichtung außermittig angeordnet
sind.
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Günstig
ist es jedoch, wenn mindestens ein Federelement relativ zu der externen
Trägerstruktur so angeordnet und ausgerichtet ist, dass
es im verspannten Zustand an einem zentralen Bereich der elektrochemischen
Vorrichtung oder eines Druckverteilungselements, mittels welchem
eine von dem mindestens einen Federelement ausgeübte Verspannkraft
auf die elektrochemische Vorrichtung übertragbar ist, angreift.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass mindestens ein Federelement im Wesentlichen
mittig an der elektrochemischen Vorrichtung oder an dem Druckverteilungselement
angreift.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass eine Längsachse des mindestens einen
Federelements im Wesentlichen koaxial zu einer Längsmittelachse der
elektrochemischen Vorrichtung ausgerichtet und angeordnet ist.
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Wenn
die elektrochemische Vorrichtung bzw. das Druckverteilungselement
eine Druckübertragungsfläche aufweist, an welcher
das mindestens eine Federelement angreift, so ist vorzugsweise vorgesehen,
dass der Abstand des Angriffspunktes des Federelements vom Mittelpunkt
der Druckübertragungsfläche kleiner als die Hälfte
der kleinsten Kantenlänge der Druckübertragungsfläche,
vorzugsweise kleiner als ein Viertel der kleinsten Kantenlänge der
Druckübertragungsfläche, ist.
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Durch
die zentrale Einleitung der Federkraft in die elektrochemische Vorrichtung
wird ein Verkanten der elektrochemischen Vorrichtung und/oder des Federelements
beim Verspannen verhindert.
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Ferner
wird erreicht, dass die Verspannkraft genau in Richtung der Längsmittelachse
der elektrochemischen Vorrichtung in die elektrochemische Vorrichtung
eingeleitet wird.
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Ferner
ist es von Vorteil, wenn die Position des mindestens einen Federelements
relativ zu der externen Trägerstruktur längs der
Verspannrichtung einstellbar ist.
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Hierdurch
kann die Position des Federelements in einer Längsrichtung
des Gehäuses und/oder in einer Längsrichtung der
elektrochemischen Vorrichtung so eingestellt werden, dass genau die
gewünschte Verspannkraft von dem Federelement auf die elektrochemische
Vorrichtung ausgeübt wird, unabhängig von Fertigungstoleranzen
der zu verspannenden Baugruppen, insbesondere unabhängig
von Fertigungstoleranzen der externen Trägerstruktur, der
elektrochemischen Vorrichtung und der Wärmeisolierung.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine Federelement ein
Gewinde aufweist, welches mit einem Gewinde der externen Trägerstruktur
so zusammenwirkt, dass die Position des mindestens einen Federelements
relativ zu der externen Trägerstruktur längs der
Verspannrichtung einstellbar ist.
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Ferner
ist es günstig, wenn die Wärmeisolierung eine
Durchtrittsöffnung für den Durchtritt des mindestens
einen Federelements durch die Wärmeisolierung aufweist.
Hierdurch ist es möglich, das Federelement zumindest teilweise
außerhalb der Wärmeisolierung und somit außerhalb
des einer erhöhten Betriebstemperatur ausgesetzten Bereiches
des Gehäuses anzuordnen und das Federelement dennoch direkt
in Kontakt mit der elektrochemischen Vorrichtung oder mit einem
zwischen der elektrochemischen Vorrichtung und dem Federelement
angeordneten Druckverteilungselement zu bringen.
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Das
Federelement kann grundsätzlich beliebig aufgebaut sein,
solange es zur Erzeugung einer ausreichenden Verspannkraft geeignet
ist.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine Federelement eine
Schraubenfeder, eine Gasdruckfeder und/oder eine hydraulische Feder
umfasst.
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Durch
Wahl eines Federelements mit geringer Federrate lässt sich
der Kraftanstieg bei einer Wärmeausdehnung der elektrochemischen
Vorrichtung auf ein Minimum reduzieren, d. h. der Anstieg der Verspannkraft
aufgrund der Wärmeausdehnung im Betrieb der elektrochemischen
Vorrichtung ist dann nur gering.
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Die
Wärmeisolierung des erfindungsgemäßen
Gehäuses kann mindestens ein Schalenelement umfassen, welches
mindestens eine metallische Lage und mindestens eine wärmeisolierende
Lage aufweist.
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Ein
solches Schalenelement umgibt die Aufnahme für die elektrochemische
Vorrichtung zumindest teilweise.
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Vorzugsweise
weist das Schalenelement zwei metallische Lagen auf, zwischen denen
eine wärmeisolierende Lage eingeschlossen ist.
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Vorzugsweise
umfasst die Wärmeisolierung mindestens ein Schalenelement,
welches an der externen Trägerstruktur, vorzugsweise lösbar,
festgelegt ist.
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Dabei
kann das Schalenelement beispielsweise durch Verschraubung an der
externen Trägerstruktur festgelegt sein.
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Ferner
ist es möglich, das Schalenelement durch flexible Verbindungseinrichtungen
an der Trägerstruktur festzulegen, so dass eine Relativbewegung
zwischen dem Schalenelement und der externen Trägerstruktur
aufgrund einer unterschiedlichen Wärmedehnung im Betrieb
der elektrochemischen Vorrichtung ermöglicht ist.
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Dadurch,
dass das mindestens eine Schalenelement von der externen Trägerstruktur
getragen wird, sind an die mechanische Festigkeit des Schalenelements,
welches einen Bestandteil der Wärmeisolierung des Gehäuses
bildet, geringere Anforderungen zu stellen.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Wärmeisolierung
mindestens zwei Schalenelemente, die beide an der externen Trägerstruktur
festgelegt sind und einander an ihren Randbereichen zumindest abschnittsweise überlappen,
so dass eine Relativbewegung der Schalenelemente zueinander aufgrund
einer unterschiedlichen Wärmedehnung im Betrieb der elektrochemischen Vorrichtung
ermöglicht ist.
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Ferner
ist es günstig, wenn die Wärmeisolierung mindestens
ein Schalenelement umfasst, das nach dem Verspannen der elektrochemischen
Vorrichtung gegen die externe Trägerstruktur an der externen
Trägerstruktur und/oder an einem anderen Schalenelement
der Wärmeisolierung anordenbar ist.
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Hierdurch
ist es möglich, die die elektrochemische Vorrichtung umschließende
Wärmeisolierung erst nach dem Verspannen der elektrochemischen Vorrichtung
gegen die externe Trägerstruktur mittels der externen Verspannungsvorrichtung
zu schließen, so dass vor dem Schließen der Wärmeisolierung
eine die elektrochemische Vorrichtung unter Vorspannung setzende
interne Verspannvorrichtung ganz oder teilweise von der elektrochemischen
Vorrichtung entfernt werden kann.
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Da
sich die externe Trägerstruktur und die Wärmeisolierung
aufgrund der unterschiedlichen Temperaturen, welchen diese Elemente
des Gehäuses im Betrieb der elektrochemischen Vorrichtung ausgesetzt
sind, und/oder aufgrund unterschiedlicher Wärmedehnungskoeffizienten
unterschiedlich ausdehnen können, ist es günstig,
wenn das Gehäuse ein Wärmedehnungsbegrenzungselement
aufweist, welches eine Relativbewegung zwischen der Wärmeisolierung
und der externen Trägerstruktur aufgrund einer Wärmedehnung
begrenzt.
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Ferner
ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Wärmeisolierung mindestens
eine Durchgangsöffnung aufweist, durch welche eine Verbindungsleitung
der elektrochemischen Vorrichtung hindurchgeführt ist.
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Solche
Verbindungsleitungen können beispielsweise Zuführleitungen
oder Abführleitungen für Edukte bzw. Produkte
der elektrochemischen Vorgänge in der elektrochemischen
Vorrichtung oder aber elektrische Versorgungsleitungen, elektrische Signalleitungen
oder Leitungen anderer Art sein.
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Mindestens
eine solche Verbindungsleitung kann mit einer wärmeisolierenden
Lage versehen sein, wobei die wärmeisolierende Lage durch
eine Fixierhülse an der Verbindungsleitung gesichert ist.
Die wärmeisolierende Lage kann insbesondere aus mehreren,
beispielsweise zwei, Schalenelementen zusammengesetzt sein, welche
durch die Fixierhülse relativ zueinander und relativ zu
der Verbindungsleitung fixiert werden.
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Die
Fixierhülse kann einen in radialer Richtung vorstehenden
Bund aufweisen, der eine Verschiebung der wärmeisolierenden
Lage relativ zu der Fixierhülse in der axialen Richtung
der Fixierhülse verhindert.
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Ferner
kann das erfindungsgemäße Gehäuse mindestens
ein Abdeckelement umfassen, welches sich über ein nach
außerhalb der Wärmeisolierung weisendes Ende der
wärmeisolierenden Lage an mindestens einer Verbindungsleitung
der elektrochemischen Vorrichtung erstreckt.
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Wenn
die in die Aufnahme der Wärmeisolierung einzubringende
elektrochemische Vorrichtung eine interne Verspannvorrichtung umfasst,
welche die elektrochemische Vorrichtung unter eine Vorspannung setzt,
bevor die elektrochemische Vorrichtung mittels der externen Verspannungsvorrichtung des
Gehäuses gegen die externe Trägerstruktur verspannt
wird, so ist es günstig, wenn die interne Verspannvorrichtung
mindestens ein Federelement umfasst, dessen maximaler Federweg durch
ein Federwegbegrenzungselement begrenzt ist.
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Ein
solches Federwegbegrenzungselement kann beispielsweise durch eine
Distanzhülse gebildet sein.
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Durch
die Begrenzung des maximalen Federwegs durch das Federwegbegrenzungselement wird
erreicht, dass der Verspannweg der internen Verspannvorrichtung
begrenzt ist und somit eine gut definierte Verspannkraft eingestellt
werden kann.
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Ferner
kann das Federelement durch das Federwegbegrenzungselement, insbesondere
die Distanzhülse, axial geführt sein, wodurch
ein seitliches Verschieben und/oder Verkanten des Federelements
während oder nach dem Aufbringen der Vorspannung verhindert
wird.
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Das
externe Verspannungssystem des erfindungsgemäßen
Gehäuses ist im Hinblick auf eine Leistungssteigerung,
d. h. eine Erhöhung der Bauhöhe der elektrochemischen
Vorrichtung, leicht anpassbar. Baut die elektrochemische Vorrichtung
höher auf, so können ein Druckverteilungselement und/oder
ein Druckaufnahmeelement niedriger ausgebildet werden, und die Position
des Federelements relativ zu der externen Trägerstruktur
kann verändert werden, um die Position des Federelements
(unter Beibehaltung der gewünschten Verspannkraft) der neuen
Gesamthöhe der elektrochemischen Vorrichtung sowie des
Druckverteilungselements und/oder des Druckaufnahmeelements anzupassen.
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Der
Konturverlauf der Schalenelemente, aus denen die Wärmeisolierung
gebildet ist, ist so gestaltet, dass nach dem Verspannen der elektrochemischen
Vorrichtung gegen die externe Trägerstruktur eine Zugänglichkeit
zu der internen Verspannvorrichtung der elektrochemischen Vorrichtung
für deren Demontage gewährleistet ist.
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Die
elektrochemische Vorrichtung kann grundsätzlich eine beliebige
Vorrichtung sein, in welcher elektrochemische Vorgänge
ablaufen, insbesondere eine Wandlung von elektrischer Energie in chemische
Energie oder eine Wandlung von chemischer Energie in elektrische
Energie.
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Die
elektrochemische Vorrichtung kann beispielsweise als eine Batterie
oder ein Akkumulator ausgebildet sein.
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Ferner
kann vorgesehen sein, dass die elektrochemische Vorrichtung als
eine Brennstoffzellenvorrichtung, insbesondere eine Brennstoffzellenvorrichtung
mit Reformereinheit, ausgebildet ist.
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Wenn
die interne Verspannvorrichtung der elektrochemischen Vorrichtung
vor dem Schließen der Wärmeisolierung demontierbar
ist, so bietet dies den Vorteil, dass die Wärmeisolierung
keine Durchbrüche aufweisen muss, durch welche hindurch
Federelemente der internen Verspannvorrichtung demontiert und entnommen
werden können.
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Durch
die Verwendung eines mittig an der elektrochemischen Vorrichtung
oder einem Druckverteilungselement angreifenden Federelements in der
externen Verspannungsvorrichtung wird ein Verkanten des Federelements
relativ zu der elektrochemischen Vorrichtung vermieden.
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Ein
Federwegbegrenzungselement in der internen Verspannvorrichtung verhindert,
dass die elektrochemische Vorrichtung mit undefinierter oder nicht
reproduzierbarer Verspannkraft verspannt wird.
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Durch
eine mittige Beaufschlagung der elektrochemischen Vorrichtung mit
der Verspannkraft durch die externe Verspannungsvorrichtung wird
vermieden, dass Verspannkräfte über außenliegende Ränder
der elektrochemischen Vorrichtung eingeleitet werden, was zu einer
punktförmigen Pressung der elektrochemischen Vorrichtung
an diesen Rändern führen würde. Eine
solche punktförmige Pressung könnte zu Undichtigkeiten
und zu nicht ausreichenden Verspannkräften an anderen Bereichen
der Außenkontur der elektrochemischen Vorrichtung führen.
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Durch
die Wärmeisolierung der Verbindungsleitungen der elektrochemischen
Vorrichtung, welche vom Innenraum der Wärmeisolierung in
deren Außenraum führen, wird der Wärmetransport über
diese Verbindungsleitungen reduziert und damit der Wirkungsgrad
der elektrochemischen Vorrichtung erhöht.
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Außerdem
wird durch die Wärmeisolierung der Verbindungsleitungen
erreicht, dass diese Verbindungsleitungen, insbesondere elektrische
Verbindungsleitungen, vor der Einwirkung zu hoher Temperaturen geschützt
werden, so dass insbesondere Ausfälle von empfindlicher
Elektronik vermieden werden.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden
Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Darstellung eines Gehäuses
für eine elektrochemische Vorrichtung, das eine externe
Trägerstruktur und eine Wärmeisolierung aus einem
hinteren Schalenelement und einem vorderen Schalenelement umfasst,
mit der Blickrichtung auf eine Vorderseite des Gehäuses;
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2 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses aus 1,
mit der Blickrichtung auf eine Rückseite des Gehäuses;
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3 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses aus
den 1 und 2, mit der Blickrichtung auf
eine Oberseite des Gehäuses;
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4 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses aus
den 1 bis 3, mit der Blickrichtung auf
eine Unterseite des Gehäuses;
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5 eine
schematische perspektivische Darstellung des vorderen Schalenelements
der Wärmeisolierung;
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6 eine
schematische perspektivische Darstellung des hinteren Schalenelements
der Wärmeisolierung;
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7 eine
schematische Draufsicht von vorne auf ein Abdeckelement des Gehäuses;
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8 eine
schematische perspektivische Darstellung eines vorderen Wärmeisolierungskörpers;
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9 eine
schematische perspektivische Darstellung eines hinteren Wärmeisolierungskörpers;
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10 eine
schematische perspektivische Darstellung eines Druckverteilungskörpers;
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11 eine
schematische perspektivische Darstellung eines Druckaufnahmekörpers;
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12 eine
schematische perspektivische Darstellung von Rohrisolierungen des
Gehäuses;
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13 eine
schematische perspektivische Darstellung von Dichtungselementen
des Gehäuses;
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14 eine
schematische perspektivische Darstellung der externen Trägerstruktur
des Gehäuses;
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15 eine
schematische perspektivische Darstellung eines Wärmedehnungsbegrenzungselements
des Gehäuses;
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16 eine
schematische perspektivische Darstellung von Druckplatten des Gehäuses;
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17 eine
schematische Darstellung eines Federelements einer externen Verspannungsvorrichtung
des Gehäuses;
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18 eine
schematische perspektivische Darstellung eines Stackmoduls einer
als Brennstoffzellensystem ausgebildeten elektrochemischen Vorrichtung,
mit einer internen Verspannungsvorrichtung, welche vier Federelemente
umfasst;
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19 einen
schematischen Längsschnitt durch eines der Federelemente
der internen Verspannungsvorrichtung aus 18;
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20 eine
schematische perspektivische Darstellung der externen Trägerstruktur,
des hinteren Schalenelements, des hinteren Wärmeisolierungskörpers
und eines Druckaufnahmeelements des Gehäuses in einem Montage-Anfangszustand,
vor dem Einbringen der elektrochemischen Vorrichtung;
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21 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses in
einem Montage-Zwischenzustand, nach dem Einbringen der elektrochemischen
Vorrichtung in eine Aufnahme der Wärmeisolierung;
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22 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses in
einem Montage-Zwischenzustand, nach dem Einbringen eines Druckverteilungselements;
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23 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses in
einem Montage-Zwischenzustand, nach dem Montieren des Federelements
der externen Verspannungsvorrichtung;
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24 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses in
einem Montage-Zwischenzustand, nach dem Entfernen der Federelemente
der internen Verspannungsvorrichtung der elektrochemischen Vorrichtung;
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25 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses in
einem Montage-Zwischenzustand, nach dem Anordnen von Wärmeisolierungselementen
auf Verbindungsleitungen der elektrochemischen Vorrichtung;
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26 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses in
einem Montage-Zwischenzustand, nach dem Anordnen des vorderen Schalenelements
an der externen Trägerstruktur;
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27 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses in
einem Montage-Zwischenzustand, nach dem Anordnen der Dichtungselemente
an den Wärmeisolierungselementen der Verbindungsleitungen
der elektrochemischen Vorrichtung;
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28 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses in
einem Montage-Zwischenzustand, nach dem Anordnen der Abdeckung an
dem vorderen Schalenelement;
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29 eine
schematische perspektivische Darstellung des Gehäuses in
einem Montage-Endzustand, nach dem Anordnen des Wärmedehnungsbegrenzungselements
an der externen Trägerstruktur;
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30 eine
schematische perspektivische Darstellung einer Verbindungsleitung
der elektrochemischen Vorrichtung, nachdem ein erstes halbrohrförmiges
Isolierungselement an der Verbindungsleitung angeordnet worden ist;
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31 eine
schematische perspektivische Darstellung der Verbindungsleitung
aus 30, nachdem ein zweites halbrohrförmiges
Isolierungselement an der Verbindungsleitung angeordnet worden ist;
und
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32 eine
schematische perspektivische Darstellung der Verbindungsleitung
aus den 30 und 31, nachdem
eine Fixierhülse an den beiden halbrohrförmigen
Isolierungselementen angeordnet worden ist.
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Gleiche
oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren
mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
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Ein
in den 1 bis 4 insgesamt dargestelltes, als
Ganzes mit 100 bezeichnetes Gehäuse für
eine elektrochemische Vorrichtung 102 (siehe 21)
umfasst eine als Ganzes mit 104 bezeichnete Wärmeisolierung,
innerhalb welcher eine Aufnahme 106 für die elektrochemische
Vorrichtung 102 ausgebildet ist (siehe 21),
und eine als Ganzes mit 108 bezeichnete Verspannungsvorrichtung
zum Verspannen der elektrochemischen Vorrichtung 102 gegen
das Gehäuse 100, wobei die Verspannungsvorrichtung 108 ihrerseits
eine außerhalb der Wärmeisolierung 104 angeordnete
externe Trägerstruktur 112 und ein Federelement 110,
mittels welchem die elektrochemische Vorrichtung 102 gegen
die externe Trägerstruktur 112 verspannbar ist,
umfasst.
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Die
externe Trägerstruktur 112 ist einzeln in 14 dargestellt
und umfasst einen Tragrahmen 114, der aus mehreren, beispielsweise
vier, sich in einer (beispielsweise vertikalen) Längsrichtung 116 des
Gehäuses 100 erstreckenden Längsträgern 118 gebildet
ist, welche jeweils paarweise durch mehrere, beispielsweise jeweils
zwei, sich in einer senkrecht zur Längsrichtung 116 ausgerichteten
ersten Querrichtung 120 des Gehäuses 100 erstreckende
erste Querträger 122 miteinander verbunden sind.
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Jeder
Längsträger 118a des ersten Paars von
Längsträgern 118 ist an seinem unteren
Ende über einen zweiten Querträger 124,
welcher sich in einer senkrecht zur Längsrichtung 116 und
senkrecht zur ersten Querrichtung 120 des Gehäuses 100 ausgerichteten
zweiten Querrichtung 126 des Gehäuses 100 erstreckt,
mit einem unteren Ende eines der Längsträger 118b des
zweiten Paars von Längsträgern 118 verbunden.
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An
jedem der zweiten Querträger 124 sind jeweils
mehrere, beispielsweise zwei, in der Längsrichtung 116 des
Gehäuses 100 nach unten weisende Standfüße 128 angeordnet,
mittels welchen das Gehäuse auf einem Untergrund aufstellbar
ist.
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Die
Längsträger 118, die ersten Querträger 122 und
die zweiten Querträger 124 können insbesondere
aus Vierkantprofilen, insbesondere aus massiven Vierkantprofilen,
gebildet sein.
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Die
Längsträger 118 sind beispielsweise durch
Verschraubung oder Verschweißung mit den ersten Querträgern 122 und
den zweiten Querträgern 124 verbunden.
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Die
oberen Ende der Längsträger 118 sind über
ein, beispielsweise plattenförmig ausgebildetes, Federaufnahmeelement 130 miteinander
verbunden.
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Das
Federaufnahmeelement 130 kann insbesondere mit den Längsträgern 118 verschraubt sein.
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Das
Federaufnahmeelement 130 ist in seinem mittigen Bereich,
also dort, wo sich die Verbindungsgeraden schneiden, welche die
oberen Enden einander diametral gegenüberliegender Längsträger 118 miteinander
verbinden, mit einem sich in der Längsrichtung 116 erstreckenden
Gewinde-Durchgangsloch 132 versehen, welches ein Innengewinde aufweist.
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Zwischen
dem Federaufnahmeelement 130 und den zweiten Querträgern 124 ist
an den Längsträgern 118 der externen
Trägerstruktur 112 ein Wärmedehnungsbegrenzungselement 134 angeordnet.
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Das
Wärmedehnungsbegrenzungselement 134 ist vorzugsweise
durch Verschraubung an jedem der vier Längsträger 118 der
externen Trägerstruktur 112 lösbar festgelegt.
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Das
Wärmedehnungsbegrenzungselement 134 ist vorzugsweise
im oberen Viertel der Längsträger 118 angeordnet
und erstreckt sich vorzugsweise senkrecht zur Längsrichtung 116 des
Gehäuses 100.
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Das
Wärmedehnungsbegrenzungselement 134 ist beispielsweise
spangenförmig ausgebildet und umfasst einen Stegbereich 136,
welcher außermittig an dem Wärmedehnungsbegrenzungselement 134 vorgesehen
ist und von welchem sich zwei kurze Schenkel 138 im Wesentlichen
in der zweiten Querrichtung 126 bis zu den Längsträgern 118a des
ersten Paars von Längsträgern 118 und
zwei lange Schenkel 140 ebenfalls im Wesentlichen in der
zweiten Querrichtung 126 bis zu den Längsträgern 118b des
zweiten Paars von Längsträgern 118 erstrecken.
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Der
Zwischenraum zwischen den beiden langen Schenkeln 140 des
Wärmedehnungsbegrenzungselements 134 dient als
Durchtrittsbereich 142 für den Durchtritt des
in 17 einzeln dargestellten externen Federelements 110 durch
das Wärmedehnungsbegrenzungselement 134 in der
Längsrichtung 116 des Gehäuses 100.
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Das
externe Federelement 110 kann beispielsweise eine Schraubenfeder,
eine Gasdruckfeder oder eine hydraulische Feder umfassen.
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In
dem in 17 dargestellten Ausführungsbeispiel
umfasst das externe Federelement 110 eine Schrauben-Druckfeder 144.
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Die
Schrauben-Druckfeder 144 ist in einer Führungshülse 146 geführt
und stützt sich mit ihrem in der Längsrichtung 116 oben
liegenden Ende an einem im Wesentlichen zylindrischen Sockel 148 und mit
ihrem in der Längsrichtung 116 unten liegenden Ende
an einem ringförmigen Bund 150 ab, welcher in radialer
Richtung von der Mantelfläche eines im Wesentlichen zylindrischen
Stößels 152 vorsteht.
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Der
ringförmige Bund 150 ist mit seiner Mantelfläche
an der Innenseite der Führungshülse 146 geführt.
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Der
Stößel 152 erstreckt sich in der Längsrichtung 116 und
steht nach unten über das untere Ende der Führungshülse 146 über.
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Der
Sockel 148 liegt mit seiner Oberseite an einem Deckel 154 an,
welcher das obere Ende der Führungshülse 146,
welches dem Stößel 152 abgewandt ist,
verschließt.
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Die
Führungshülse 146 ist von einem mit derselben
koaxial ausgerichteten und angeordneten, im Wesentlichen hohlzylindrischen
Federgehäuse 156 umgeben, welches in 17 zumindest
teilweise transparent dargestellt ist und sich von dem Deckel 154 bis
zum unteren Ende der Führungshülse 146 erstreckt.
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An
seiner Mantelfläche ist dieses Federgehäuse 156 mit
einem (nicht dargestellten) Außengewinde versehen, welches
in das Innengewinde des Gewinde-Durchgangslochs 132 in
dem Federaufnahmeelement 130 eindrehbar ist.
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Dadurch,
dass das externe Federelement 110 um eine gewünschte
Strecke in das Gewinde-Durchgangsloch 132 des Federaufnahmeelements 130 eingedreht
wird, kann die Höhe des Federelements 110, d.
h. dessen Position relativ zu der externen Trägerstruktur 112 längs
der Längsrichtung 116, in gewünschter
Weise einjustiert werden.
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Auf
diese Weise ist es möglich, die von dem externen Federelement 110 auf
die elektrochemische Vorrichtung 102 ausgeübte
Spannkraft auf einen gewünschten Wert einzustellen.
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Das
externe Federelement 110 wird von oben, d. h. von der der
Wärmeisolierung 104 abgewandten Oberseite des
Federaufnahmeelements 130 her, in das Gewinde-Durchgangsloch 132 eingedreht
und in der gewünschten Höhenposition mittels einer
ebenfalls in das Außengewinde des Federgehäuses 156 eingedrehten Überwurfmutter 158 gekontert
und so in der gewünschten Höhenposition fixiert.
-
Im
Montage-Endzustand liegt die Überwurfmutter 158 mit
ihrer Oberseite 160 an der Unterseite des Federaufnahmeelements 130 an.
-
Um
die von dem externen Federelement 110 ausgeübte
Verspannkraft möglichst großflächig und gleichmäßig
auf die elektrochemische Vorrichtung 102 übertragen
zu können, umfasst die Verspannungsvorrichtung 108 ferner
ein als Ganzes mit 162 bezeichnetes Druckverteilungselement 162,
welches einen in 10 dargestellten Druckverteilungskörper 164 und
eine in 16 oben dargestellte obere Druckplatte 166 umfasst.
-
Im
montierten Zustand des Gehäuses 100
sind der Druckverteilungskörper 164 und
die obere Druckplatte 166 zwischen dem externen Federelement 110 und
der elektrochemischen Vorrichtung 102 angeordnet, wobei
die obere Druckplatte 166 von dem Federelement 110 mit
der Verspannkraft beaufschlagt wird und die Verspannkraft auf den
darunter angeordneten Druckverteilungskörper 164 überträgt.
Der Druckverteilungskörper 164 gibt die Verspannkraft über
eine im Wesentlichen ebene Druckverteilungsfläche 168 an
seiner Unterseite an die elektrochemische Vorrichtung 102 weiter.
-
Wie
aus 10 zu ersehen ist, umfasst der Druckverteilungskörper 164 einen
im Wesentlichen quaderförmigen unteren Abschnitt 170,
dessen Unterseite die Druckverteilungsfläche 168 bildet,
und einen im Wesentlichen quaderförmigen oberen Abschnitt 172,
welcher von dem unteren Abschnitt 170 getragen wird und
eine größere Kantenlänge aufweist als
der untere Abschnitt 170.
-
An
der Oberseite 174 des oberen Abschnitts 172 des
Druckverteilungskörpers 164 liegt im montierten
Zustand des Gehäuses 100 die im Wesentlichen quaderförmige
obere Druckplatte 166 mit ihrer Unterseite 176 an.
-
Mit
der Oberseite 178 der oberen Druckplatte 166 kommt
im montierten Zustand des Gehäuses 100 der Stößel 152 des
externen Federelements 110 in Kontakt.
-
Um
die mittels des Druckverteilungselements 162 von dem externen
Federelement 110 auf die elektrochemische Vorrichtung 102 ausgeübte Verspannkraft
möglichst großflächig und gleichmäßig von
der elektrochemischen Vorrichtung 102 aufnehmen und auf
die externe Trägerstruktur 112 übertragen
zu können, umfasst die Verspannungsvorrichtung 108 ferner
ein als Ganzes mit 178 bezeichnetes Druckaufnahmeelement,
welches seinerseits einen in 11 dargestellten
Druckaufnahmekörper 180 sowie eine in 16 unten
dargestellte mittlere Druckplatte 182 und eine ebenfalls
in 16 unten dargestellte untere Druckplatte 184 umfasst.
-
Im
montierten Zustand des Gehäuses 100 liegt die
elektrochemische Vorrichtung 102 mit einer Unterseite an
ihrem unteren Ende an einer Oberseite 186 der mittleren
Druckplatte 182 an.
-
Wie
am besten aus 22 zu ersehen ist, greifen dabei
seitlich vorstehende Führungsleisten 188 der elektrochemischen
Vorrichtung 102, welche sich in der ersten Querrichtung 120 erstrecken,
in seitlich an der mittleren Druckplatte 182 angeordnete Führungsschienen 190 ein,
welche sich ebenfalls in der ersten Querrichtung 120 erstrecken
und einen L-förmigen Querschnitt aufweisen, so dass die
Führungsschienen 190 die jeweils zugeordnete Führungsleiste 188 der
elektrochemischen Vorrichtung 102 übergreifen.
Hierdurch sind die Führungsleisten 188 in den
Führungsschienen 190 geführt und die elektrochemische
Vorrichtung 102 gegen ein Abheben von dem Druckaufnahmeelement 178 gesichert.
-
Die
Führungsleisten 188 der elektrochemischen Vorrichtung 102 können
insbesondere von einer Vorderseite des Druckaufnahmeelements 178 her
in der ersten Querrichtung 120 in die Führungsschienen 190 eingeschoben
und dadurch auf das Druckaufnahmeelement 178 aufgeschoben
werden.
-
Eine
Unterseite 192 der mittleren Druckplatte 182 stützt
sich im montierten Zustand des Gehäuses 100 auf
einer Oberseite 194 des in 11 dargestellten
Druckaufnahmekörpers 180 ab.
-
Der
Druckaufnahmekörper 180 umfasst einen im Wesentlichen
quaderförmigen oberen Abschnitt 196, einen sich
an den oberen Abschnitt 196 nach unten anschließenden,
ebenfalls im Wesentlichen quaderförmigen mittleren Abschnitt 198 und
einen sich an den mittleren Abschnitt 198 nach unten anschließenden,
ebenfalls im Wesentlichen quaderförmigen unteren Abschnitt 200.
-
Der
mittlere Abschnitt 198 weist dabei eine größere
Kantenlänge auf als der obere Abschnitt 196 und
der untere Abschnitt 200 des Druckaufnahmekörpers 180,
so dass der mittlere Abschnitt 198 seitlich über
den oberen Abschnitt 196 und über den unteren
Abschnitt 200 übersteht.
-
Eine
Unterseite 202 des unteren Abschnitts 200 des
Druckaufnahmekörpers 180 stützt sich
im montierten Zustand des Gehäuses 100 an einer Oberseite 204 der
in 16 unten dargestellten, im Wesentlichen quaderförmigen
unteren Druckplatte 184 ab.
-
Eine
Unterseite 206 der unteren Druckplatte 184 stützt
sich im montierten Zustand des Gehäuses 100 an
einer Oberseite einer Bodenwand 208 eines in 6 separat
dargestellten hinteren Schalenelements 210 der Wärmeisolierung 104 ab.
-
Die
Bodenwand 208 des hinteren Schalenelements 210 ruht
auf den zweiten Querträgern 124 des Tragrahmens 114 der
externen Trägerstruktur 112, welche über
die Längsträger 118 des Tragrahmens 114 mit
dem das Federelement 110 haltenden Federaufnahmeelement 130 verbunden
sind, so dass die externe Trägerstruktur 112 ein
Widerlager für die Verspannung der elektrochemischen Vorrichtung 102 mittels
des externen Federelements 110 bildet.
-
Insgesamt
wird somit im montierten Zustand des Gehäuses 100 die
von dem externen Federelement 110 ausgeübte Verspannkraft
mittels des Druckverteilungselements 162 auf die elektrochemische
Vorrichtung 102 übertragen, und die auf die elektrochemische
Vorrichtung 102 übertragene Verspannkraft wird
von dem Druckaufnahmeelement 178 aufgenommen und auf die
externe Trägerstruktur 112 übertragen.
-
Das
in 6 einzeln dargestellte hintere Schalenelement 210 umfasst
außer der Bodenwand 208, welche sich im montierten
Zustand des Gehäuses 100 parallel zur ersten Querrichtung 120 und
parallel zur zweiten Querrichtung 126 des Gehäuses 100 erstreckt,
eine an die Bodenwand 208 angrenzende Rückwand 212,
welche sich im montierten Zustand des Gehäuses 100 parallel
zur Längsrichtung 116 und parallel zur zweiten
Querrichtung 126 des Gehäuses 100 erstreckt,
zwei an die Bodenwand 208 und an die Rückwand 212 angrenzende
Seitenwände 214, welche sich im montierten Zustand
des Gehäuses 100 parallel zur Längsrichtung 116 und
parallel zur ersten Querrichtung 120 des Gehäuses 100 erstrecken,
und eine an die Rückwand 212 und an die beiden
Seitenwände 214 angrenzende Deckenwand 216,
welche im montierten Zustand des Gehäuses 100 parallel
zur ersten Querrichtung 120 und parallel zur zweiten Querrichtung 126 verläuft
und im Wesentlichen parallel zur Bodenwand 208 des hinteren
Schalenelements 210 ausgerichtet ist.
-
Alle
Wände des hinteren Schalenelements 210 sind vorzugsweise
einstückig miteinander ausgebildet.
-
Die
Wände des hinteren Schalenelements 210 sind vorzugsweise
aus zwei metallischen Lagen, zwischen denen eine wärmeisolierende
Lage eingeschlossen ist, gebildet.
-
Die
beiden metallischen Decklagen können insbesondere aus einem
Stahlblech gebildet sein, beispielsweise aus dem feueraluminisierten
Stahlblech mit der Bezeichnung ST 37 (nach der Norm DIN
EN 10143), das mit einer Aluminiumbeschichtung mit der
Bezeichnung AS 120 gemäß der Norm DIN
EN 10327 beschichtet ist.
-
Die
Beschichtungsstärke kann dabei ungefähr 120 mg
Aluminium pro m2 Stahlblech betragen.
-
Das
Stahlblech kann beispielsweise die folgende Zusammensetzung aufweisen:
maximal 0,12 Gewichtsprozent C; maximal 0,5 Gewichtsprozent Si; maximal
0,6 Gewichtsprozent Mn; maximal 0,10 Gewichtsprozent P; maximal
0,045 Gewichtsprozent S; Rest Eisen.
-
Die
Dicke jeder metallischen Lage beträgt vorzugsweise von
ungefähr 0,2 mm bis ungefähr 0,8 mm, beispielsweise
ungefähr 0,4 mm.
-
Die
Dicke der zwischen den metallischen Lagen angeordneten wärmeisolierenden
Lage beträgt vorzugsweise von ungefähr 0,5 mm
bis ungefähr 2 mm.
-
Die
wärmeisolierende Lage kann insbesondere aus einem wärmeisolierenden
Weichstoff gebildet sein.
-
Dieser
wärmeisolierende Weichstoff kann beispielsweise ein Zellulose
enthaltender Dämmstoff sein.
-
Als
Material für die wärmeisolierende Lage eignet
sich insbesondere ein technisches Papier mit der folgenden Zusammensetzung:
ungefähr 88 Gewichtsprozent Glimmer; ungefähr
7 Gewichtsprozent Polyacrylonitril; und ungefähr 5 Gewichtsprozent
Zellulose.
-
Die
einzelnen Lagen des dreilagigen Wandmaterials des hinteren Schalenelements 210 sind
an ihren Außenrändern durch Umbördelung
miteinander verbunden.
-
Das
hintere Schalenelement 210 kann aus einem dreilagigen Ausgangsmaterial
mit einer geeigneten Außenkontur herausgetrennt und anschließend
durch Erzeugung von Biegelinien längs der Geraden, an denen
die Bodenwand 208, die Rückwand 212,
die Seitenwände 214 und die Deckenwand 216 aneinander
angrenzen, in die in 6 dargestellte Form gebracht
werden.
-
Vor
oder nach dem Umbiegen können die Wände des hinteren
Schalenelements 210 zur Versteifung mit Sicken 218 versehen
werden; diese Sicken 218 bilden vorzugsweise eine ringförmig
geschlossene Außenkontur eines von der jeweiligen Sicke 218 umschlossenen
Bereiches der betreffenden Wand.
-
Die
von den Sicken umschlossenen Bereiche 218 der Wände
des hinteren Schalenelements 210 können beispielsweise
ungefähr dreieckig, ungefähr kreuzförmig
oder ungefähr V-förmig ausgebildet sein.
-
Zum
lösbaren Festlegen des hinteren Schalenelements 210 an
der externen Trägerstruktur 112 sind die Wände
des hinteren Schalenelements 210 mit gewinkelten Befestigungslaschen 220 an
den Seitenwänden 214 versehen.
-
Ebene
Befestigungslaschen 222 dienen zur Verbindung der Seitenwände 214 mit
der Bodenwand 208 und mit der Deckenwand 216.
-
Die
Deckenwand 216 des hinteren Schalenelements 210 ist
mit einer Durchtrittsöffnung 223 versehen, welche
den Durchtritt des externen Federelements 110 durch das
hintere Schalenelement 210 im montierten Zustand des Gehäuses 100 ermöglicht, damit
das externe Federelement 110 in Kontakt mit der oberen
Druckplatte 166 des Druckverteilungselements 162 gebracht
werden kann.
-
Im
montierten Zustand des Gehäuses 100 nimmt das
hintere Schalenelement 210 den in 9 einzeln
dargestellten hinteren Wärmeisolierungskörper 224 auf.
-
Der
hintere Wärmeisolierungskörper 224 weist
komplementär zu den Wänden des hinteren Schalenelements 210 ausgebildete
Außenflächen und komplementär zu der
Außenkontur der elektrochemischen Vorrichtung 102 ausgebildete
Innenflächen auf, wobei diese Innenflächen die
Aufnahme 106 begrenzen, in welche die elektrochemische
Vorrichtung 102 eingebracht werden kann.
-
Der
hintere Wärmeisolierungskörper 224 ist vorzugsweise
einstückig ausgebildet.
-
Der
hintere Wärmeisolierungskörper 224 kann
beispielsweise aus einem oder mehreren der folgenden Wärmedämmmaterialien
gebildet sein:
- – aus einem Wärmedämmmaterial
auf der Basis von Silikafasern (vorzugsweise shotfrei), welches beispielsweise
die folgende Zusammensetzung aufweisen kann: mindestens 93,5 Gewichtsprozent
SiO2; ungefähr 4,0 Gewichtsprozent
+/–0,4 Gewichtsprozent Al2O3. Die Silikafasern weisen vorzugsweise einen
Durchmesser von ungefähr 6 μm bis ungefähr 9 μm
auf. Dieses Wärmedämmmaterial weist eine Temperaturbeständigkeit
bis ungefähr 1.100°C auf.
Ein geeignetes
Wärmedämmmaterial dieser Art wird beispielsweise
unter der Bezeichnung ”Asglaboard”® von
der Firma ASGLAWO technofibre GmbH, Lindenstraße 2, 09627
Hilbersdorf, Deutschland, vertrieben.
- – ein Keramikfaser-Material aus Keramik-Rohfasern und
anorganischem und organischem Bindemittel, welches beispielsweise
Aluminiumsilikatfasern enthalten kann. Die chemische Zusammensetzung
eines solchen Materials ist beispielsweise die folgende: 50,0 bis
54,0 Gewichtsprozent SiO2; 46,0 bis 50,0
Gewichtsprozent Al2O3,
weniger als ungefähr 0,25 Gewichtsprozent Alkalien und
weniger als 0,5 Gewichtsprozent Fe2O3. Die Aluminiumsilikat-Fasern weisen vorzugsweise
einen Faserdurchmesser von ungefähr 2,0 μm bis ungefähr
3,0 μm auf. Ein solches Material weist vorzugsweise eine
Temperaturbeständigkeit bis zu ungefähr 1.250°C
auf.
Ein geeignetes Material dieser Art wird beispielsweise
unter der Bezeichnung ”isoKERAM”® von der
Firma FRENZELIT-WERKE GmbH & Co.
KG, 95460 Bad Berneck, Deutschland, vertrieben.
- – ein 2-Komponenten-Keramikschaum, der bei Raumtemperatur
aufschäumt und ohne äußere Wärmezufuhr
aushärtet. Ein solcher Keramikschaum ist vorzugsweise im
Wesentlichen faserfrei ausgebildet und weist eine Temperaturbeständigkeit
bis vorzugsweise ungefähr 1.000°C auf.
Ein
geeigneter Keramikschaum dieser Art wird beispielsweise unter der
Bezeichnung ”KERAGUSS S”® von
der Firma KERAGUSS, Martin-Niemöller-Straße 33,
72829 Engstingen, Deutschland, vertrieben.
-
Der
hintere Wärmeisolierungskörper 224 ist als
Formteil aus einem der vorstehend genannten Materialien ausgebildet
und sowohl an die Form des hinteren Schalenelements 210 als
auch an die Form der darin aufzunehmenden elektrochemischen Vorrichtung 102 angepasst.
-
An
seinem oberen Ende weist der hintere Wärmeisolierungskörper 224 eine
Aufnahme 228 zur Aufnahme des Druckverteilungselements 162 der Verspannungsvorrichtung 108 auf,
welche komplementär zur Außenkontur des Druckverteilungselements 162 ausgebildet
ist.
-
An
seinem unteren Ende weist der hintere Wärmeisolierungskörper 224 eine
Aufnahme 230 für das Druckaufnahmeelement 178 der
Verspannungsvorrichtung 108 auf, welche komplementär
zur Außenkontur des Druckaufnahmeelements 178 ausgebildet
ist.
-
Die
Wärmeisolierung 104 des Gehäuses 100 umfasst
ferner ein in 5 dargestelltes vorderes Schalenelement 232.
-
Das
vordere Schalenelement 232 kann aus demselben Material
gebildet sein wie das hintere Schalenelement 210, also
insbesondere aus einem dreilagigen Material, welches zwei metallische
Decklagen und eine dazwischen angeordnete wärmeisolierende
Lage umfasst.
-
Das
vordere Schalenelement 232 umfasst eine Vorderwand 234,
welche im montierten Zustand des Gehäuses 100 parallel
zur Längsrichtung 116 und parallel zur zweiten
Querrichtung 126 des Gehäuses 100 ausgerichtet
ist, eine an einen oberen Rand der Vorderwand 234 angrenzende
Deckenwand 236, welche im montierten Zustand des Gehäuses 100 parallel
zur ersten Querrichtung 120 und parallel zur zweiten Querrichtung 126 des
Gehäuses 100 ausgerichtet ist, zwei an jeweils
einen seitlichen Rand der Vorderwand 234 angrenzende Seitenwände 238,
welche im montierten Zustand des Gehäuses 100 parallel
zur Längsrichtung 116 und parallel zur ersten
Querrichtung 120ausgerichtet sind, und eine an einen unteren
Rand der Vorderwand 234 angrenzende Bodenwand 240,
welche im montierten Zustand des Gehäuses 100 parallel
zur ersten Querrichtung 120 und parallel zur zweiten Querrichtung 126 des
Gehäuses 100 sowie parallel zu der Deckenwand 236 des
vorderen Schalenelements 232 ausgerichtet ist.
-
Um
eine Befestigung des vorderen Schalenelements 232 an der
externen Trägerstruktur 112 zu ermöglichen,
ist das vordere Schalenelement 232 an seinen Seitenwänden 238 mit
gewinkelten Befestigungslaschen 242 versehen.
-
Zur
Versteifung können die Wände des vorderen Schalenelements 232,
ebenso wie die Wände des hinteren Schalenelements 210,
mit Sicken 244 versehen sein, welche jeweils eine ringförmig
geschlossene Außenkontur eines Wandabschnitts bilden.
-
Die
von den Sicken umschlossenen Wandabschnitte können beispielsweise
ungefähr trapezförmig, ungefähr V-förmig,
ungefähr kreuzförmig, ungefähr M-förmig
oder unregelmäßig ausgebildet sein.
-
Um
das Hindurchführen von Verbindungsleitungen aus einem von
der Wärmeisolierung 104 umgebenen Innenraum des
Gehäuses 100 in den außerhalb der Wärmeisolierung 104 liegenden
Außenraum des Gehäuses 100 zu ermöglichen,
ist die Vorderwand 234 des vorderen Schalenelements 232 mit mehreren
Durchgangsöffnungen 246 versehen.
-
Diese
Durchgangsöffnung 246 in dem vorderen Schalenelement 232 können
beispielsweise eine oder mehrere der folgenden Durchgangsöffnungen umfassen:
eine
Stromabnehmer-Durchgangsöffnung 248, eine Anodengaseingang-Durchgangsöffnung 250,
eine Kathoden-Stack-Eintritt-Temperaturfühler-Durchgangsöffnung 252,
eine Kathodenluftbypass-Durchgangsöffnung 254,
eine Abgasausgang-Durchgangsöffnung 256, eine
Kathodenlufteingang-Durchgangsöffnung 258, eine
Regeltemperatur-Temperaturfühler-Durchgangsöffnung 260,
eine erste Sammel-Durchgangsöffnung 262 für
einen Flammwächter-Temperaturfühler, für
einen Glühstift und für Messdrähte, und
eine zweite Sammel-Durchgangsöffnung 263 für
einen Rezirkulatausgang, für einen Kühllufteingang,
für einen Anoden-Stack-Austritt-Temperaturfühler,
für einen Kathoden-Stack-Austritt-Temperaturfühler
und für weitere Messdrähte.
-
An
dem vorderen Schalenelement 232 ist im montierten Zustand
des Gehäuses 100 ein in 8 einzeln
dargestellter vorderer Wärmeisolierungskörper 264 angeordnet.
-
Der
vordere Wärmeisolierungskörper 264 kann
aus denselben wärmeisolierenden Materialien wie der hintere
Wärmeisolierungskörper 224 gebildet sein.
-
Der
vordere Wärmeisolierungskörper 264 weist
komplementär zu der Innenseite des vorderen Schalenelements 232 ausgebildete
Außenflächen auf.
-
Eine
im montierten Zustand des Gehäuses 100 an der
Innenseite der Vorderwand 234 des vorderen Schalenelements 232 angeordnete
Vorderwand 266 des vorderen Wärmeisolierungskörpers 264 weist
im Wesentlichen mit den Durchgangsöffnungen 246 in
der Vorderwand 234 des vorderen Schalenelements 232 fluchtende
Durchgangsöffnungen 268 auf.
-
Insbesondere
kann die Vorderwand 266 des vorderen Wärmeisolierungskörpers 264 also
eine oder mehrere der folgenden Durchgangsöffnungen umfassen:
eine
Anodengaseingang-Durchgangsöffnung 270, eine Kathoden-Stack-Eintritt-Temperaturfühler-Durchgangsöffnung 272,
eine Kathodenluftbypass-Durchgangsöffnung 274,
eine Abgasausgang-Durchgangsöffnung 276, eine
Kathodenlufteingang-Durchgangsöffnung 278, eine
Regeltemperatur-Temperaturfühler-Durchgangsöffnung 280,
eine erste Sammel-Durchgangsöffnung 282 für
einen Flammwächter-Temperaturfühler, für
einen Glühstift und für Messdrähte, eine
zweite Sammel-Durchgangsöffnung 284 für
einen Rezirkulatausgang, für einen Kühllufteingang,
für einen Anoden-Stack-Austritt-Temperaturfühler,
für einen Kathoden-Stack-Austritt-Temperaturfühler
und für weitere Messdrähte sowie zwei Stromabnehmer-Durchgangsöffnungen 286.
-
Wie
aus den 5 und 8 zu ersehen
ist, kann die zweite Sammel-Durchgangsöffnung 284 in dem
vorderen Wärmeisolierungskörper 264 kleiner ausgebildet
sein als die hierzu korrespondierende zweite Sammel-Durchgangsöffnung 263 in
dem vorderen Schalenelement 232.
-
Ferner
können die beiden Stromabnehmer-Durchgangsöffnungen 286 in
dem vorderen Wärmeisolierungskörper 264 gemeinsam
einen kleineren Durchgangsquerschnitt aufweisen als die Stromabnehmer-Durchgangsöffnung 248 in
dem vorderen Schalenelement 232.
-
Die
im Innenraum des Gehäuses 100 aufzunehmende elektrochemische
Vorrichtung 102 kann beispielsweise als eine Brennstoffzellenvorrichtung mit
Reformer ausgebildet sein und, wie beispielsweise in 21 dargestellt,
ein oben angeordnetes Brennstoffzellenstack-Modul 288 und
eine darunter angeordnete Reformereinheit 290 umfassen.
-
Das
Brennstoffzellenstack-Modul 288 ist in den 18 und 19 einzeln
dargestellt und umfasst eine obere Endplatte 292, eine
untere Endplatte 294 und eine Mehrzahl zwischen der oberen
Endplatte 292 und der unteren Endplatte 294 aufeinander gestapelter
Brennstoffzelleneinheiten, welche in 18 lediglich
schematisch in Form eines Quaders dargestellt sind.
-
In
dem in den 18 und 19 dargestellten
Vormontagezustand ist das Brennstoffzellenstack-Modul 288 mit
einer internen Verspannvorrichtung 298 versehen, welche
mehrere, beispielsweise vier, außermittig an dem Brennstoffzellenstack-Modul 288 angeordnete
interne Federelemente 300 umfasst.
-
Die
internen Federelemente 300 sind symmetrisch zu einer Längsmittelachse 301 des
Brennstoffzellenstack-Moduls 288 angeordnet.
-
Eines
dieser internen Federelemente 300 ist in 19 in
einem schematischen Längsschnitt längs der Längsrichtung 116 des
Gehäuses 100 dargestellt.
-
Das
interne Federelement 300 umfasst eine Druck-Schraubenfeder 302,
die sich mit ihrem oberen Ende an einer Unterlegscheibe 303 und
mit ihrem unteren Ende an der Oberseite der oberen Endplatte 292 abstützt.
-
Die
Druck-Schraubenfeder 302 umgibt einen koaxial zu derselben
angeordneten Gewindebolzen 304, welcher eine Durchtrittsöffnung 305 in
der oberen Endplatte 292 durchsetzt, mit seinem unteren Ende
in ein Gewindeloch 306 in der unteren Endplatte 294 eingedreht
ist und in seinem oberen Endbereich eine Überwurfmutter 308 trägt,
welche einen oberen Anschlag für die Unterlegscheibe 303 bildet.
-
Der
maximale Federweg der Druck-Schraubenfeder 302 ist durch
ein Federwegbegrenzungselement 310 in Form einer Distanzhülse 312 begrenzt, welche
zwischen der Unterlegscheibe 303 einerseits und der Oberseite
der oberen Endplatte 292 des Brennstoffzellenstack-Moduls 288 andererseits
angeordnet und im Wesentlichen koaxial zu dem Gewindebolzen 304 ausgerichtet
ist.
-
Durch
dieses Federwegbegrenzungselement 310 kann die Druck-Schraubenfeder 302 maximal
bis auf die Länge des Federwegbegrenzungselements 310,
d. h. dessen Erstreckung in der Längsrichtung 116,
komprimiert werden, so dass die mit dem internen Federelement 300 erzeugte
Vorspannkraft, welche auf die Brennstoffzelleneinheiten 296 des
Brennstoffzellenstack-Moduls 288 einwirkt, nicht über
die Feder-Rückstellkraft bei der durch das Federwegbegrenzungselement 310 vorgegebenen
minimalen Federlänge hinaus erhöht werden kann.
-
Mittels
des Federwegbegrenzungselements 310 kann somit eine wohldefinierte
Vorspannkraft eingestellt werden, welche das jeweilige interne Federelement 300 auf
das Brennstoffzellenstack-Modul 288 ausüben soll.
-
Außerdem
stabilisiert das Federwegbegrenzungselement 310 die Druck-Schraubenfeder 302 gegen
ein seitliches Verschieben und ein Verkanten gegenüber
der Längsachse des Gewindebolzens 304.
-
Wie
beispielsweise aus 21 zu ersehen ist, umfasst die
elektrochemische Vorrichtung 102 eine Vielzahl von Verbindungsleitungen 314,
welche aus dem von der Wärmeisolierung 104 umgebenen Innenraum
des Gehäuses 100 durch die Wärmeisolierung 104 hindurch
in den Außenraum der Wärmeisolierung 104 hindurchgeführt
werden müssen.
-
Diese
Verbindungsleitungen können insbesondere ein oder mehrere
der folgenden Verbindungsleitungen umfassen:
Stromabnehmerleitungen 316 des
Brennstoffzellenstack-Moduls 288, eine Anodengaseingangsleitung 318,
eine Kathoden-Stack-Eintritt-Temperaturfühler-Leitung 320,
eine Kathodenluftbypass-Leitung 322, eine Abgasausgangsleitung 324,
eine Kathodenlufteingangsleitung 326, eine Regeltemperatur-Temperaturfühler-Leitung 328,
eine Flammwächter-Temperaturfühler-Leitung 330,
Messdrähte 332, eine Rezirkulatausgangsleitung 334,
eine Kühllufteingangsleitung 336, eine Kathoden-Stack-Austritt-Temperaturfühler-Leitung 338 und
eine Anoden-Stack-Austritt-Temperaturfühler-Leitung 340.
-
Die
genannten Verbindungsleitungen 314 erstrecken sich im montierten
Zustand des Gehäuses 100 durch die jeweils zugeordneten
Durchgangsöffnungen 268 in dem vorderen Wärmeisolierungskörper 264 und
durch die jeweils zugeordneten Durchgangsöffnungen 246 in
dem vorderen Schalenelement 232 hindurch.
-
Um
einen Wärmeverlust über die Leitungsdurchbrüche
in dem vorderen Wärmeisolierungskörper 264 und
in dem vorderen Schalenelement 232 zu vermeiden, sind die
genannten Verbindungsleitungen mit in 12 dargestellten
Wärmeisolierungselementen 342 versehen, durch
welche sich im montierten Zustand des Gehäuses 100 jeweils
mindestens eine der vorstehend genannten Verbindungsleitungen 314 zumindest
abschnittsweise hindurch erstreckt.
-
Zumindest
einige der Wärmeisolierungselemente 342 umfassen
eine zumindest abschnittsweise im Wesentlichen hohlzylindrische
wärmeisolierende Lage 344, welche jeweils aus
mehreren, beispielsweise aus zwei halbrohrförmigen, Schalenelementen 346 zusammengesetzt
sind.
-
Die
halbrohrförmigen Schalenelemente 346 können
beispielsweise aus einem gepressten und gebundenen Silikatvlies
gebildet sein.
-
Alternativ
hierzu kann auch vorgesehen sein, dass die halbrohrförmigen
Schalenelemente 346 aus einem Keramikmaterial, insbesondere
aus einem porösen Keramikmaterial, gebildet sind.
-
Wie
aus den 30 bis 32 zu
ersehen ist, wird bei der Montage des Gehäuses 100 zunächst
ein erstes halbrohrförmiges Schalenelement 346a (siehe 30)
und dann ein zweites, das erste halbrohrförmige Schalenelement 346a zu
der rohrförmigen wärmeisolierenden Lage 344 ergänzendes zweites
halbrohrförmiges Schalenelement 346b über die
zu isolierende Verbindungsleitung 314 gelegt (siehe 31).
Anschließend werden die halbrohrförmigen Schalenelemente 346a und 346b mit
einer über die wärmeisolierende Lage 344 geschobenen Fixierhülse 348 demontierbar
gegeneinander und an der zu isolierenden Verbindungsleitung 314 gehalten.
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Die
Fixierhülse 348 ist vorzugsweise im Wesentlichen
hohlzylindrisch ausgebildet.
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Die
Fixierhülse 348 kann beispielsweise als ein ringförmig
gebogenes Blech oder als ein ausgefrästes Rohr ausgebildet
sein.
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Zur
Material- und Gewichtsersparnis ist die Fixierhülse 348 vorzugsweise
mit einer oder mehreren Aussparungen 350 in ihrer Mantelwand 352 versehen.
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Die
Fixierhülse 348 kann in ihrer Umfangsrichtung
ringförmig geschlossen ausgebildet sein.
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Alternativ
hierzu kann die Fixierhülse 348 mit einem in ihrer
Längsrichtung verlaufenden Schlitz versehen sein. In diesem
Fall ist die Fixierhülse 348 vorzugsweise aus
einem federelastischen Material gebildet und weist eine radial nach
innen gerichtete Vorspannung auf, um die Fixierhülse 348 an
der wärmeisolierenden Lage 344 zu sichern.
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Die
Fixierhülse 348 kann eine Verdrehsicherung aufweisen,
beispielsweise einen mit der wärmeisolierenden Lage 344 in
Eingriff kommenden Vorsprung, um eine Verdrehung der Fixierhülse 348 um deren
Längsachse relativ zu der wärmeisolierenden Lage 344 zu
verhindern.
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An
ihrem im montierten Zustand des Gehäuses 100 zur
Außenseite des Gehäuses 100 hin weisenden
vorderen Ende ist die Fixierhülse 348 mit einem
in radialer Richtung nach innen abstehenden Anschlagbund 354 versehen,
welcher an einer vorderen Stirnfläche 356 der
wärmeisolierenden Lage 344 anliegt und eine Ausdehnung
der wärmeisolierenden Lage 344 in Richtung auf
die Außenseite des Gehäuses 100 aufgrund
einer Wärmedehnung der wärmeisolierenden Lage 344 verhindert.
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An
einem im montierten Zustand des Gehäuses 100 der
Innenseite des Gehäuses 100 zugewandten hinteren
Ende der Fixierhülse 348 steht die wärmeisolierende
Lage 344 in der Längsrichtung der zu isolierenden
Verbindungsleitung 314 über die Fixierhülse 348 über.
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Die
Fixierhülse 348 stützt sich somit nicht
an einem Element der elektrochemischen Vorrichtung 102 ab.
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Die
Fixierhülse 348 ist vorzugsweise aus einem metallischen
Material, insbesondere aus einem Stahlmaterial, besonders bevorzugt
aus einem federelastischen Stahlmaterial, gebildet.
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Insbesondere
kann als Material für die Fixierhülse 348 der
Federstahl mit der Werkstoffnummer 1.4310 verwendet werden.
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Nach
dem Abziehen der Fixierhülse 348 von der wärmeisolierenden
Lage 344 (in axialer Richtung zur Außenseite des
Gehäuses 100 hin) können die halbrohrförmigen
Schalenelemente 346 wieder von der Verbindungsleitung 314 abgenommen
werden.
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Grundsätzlich
ist es möglich, mittels der Fixierhülse 348 auch
mehr als zwei halbrohrförmige Schalenelemente zu einer
wärmeisolierende Lage zusammenzufügen.
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Um
eine radiale Positionstoleranz der Verbindungsleitung 314 zu
ermöglichen, treten die Verbindungsleitungen 314 mit
den daran angeordneten Wärmeisolierungselementen 342 derart
durch den vorderen Wärmeisolierungskörper 264 und
das vordere Schalenelement 232 hindurch, dass zwischen den
Wärmeisolierungselementen 342 einerseits und den
Rändern der Durchgangsöffnungen 268 im
vorderen Wärmeisolierungskörper 264 bzw.
den Rändern der Durchgangsöffnungen 246 in
dem vorderen Schalenelement 232 andererseits jeweils ein
Ringspalt 336 (von beispielsweise jeweils ungefähr
4 mm Breite) verbleibt (siehe insbesondere 26).
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Zur
Abdeckung dieser Ringspalte 358 dienen in 13 einzeln
dargestellte Dichtelemente 360, welche von der Außenseite
des vorderen Schalenelements 232 her auf das vordere Schalenelement 232 so
aufgelegt werden, dass sie diese Ringspalte 358 verschließen
(siehe 27).
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Die
Dichtelemente 360 können beispielsweise als Drahtgestricke,
Silikatpresslinge, Silikon-Dichtungen oder PTFE(Polytetrafluorethylen)-Dichtungen ausgebildet
sein.
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Um
die Dichtelemente 360 in ihrer Lage zu fixieren, umfasst
das Gehäuse 100 ferner ein in 7 einzeln
dargestelltes Abdeckelement 362, welches mit zu den Durchgangsöffnungen 246 in
dem vorderen Schalenelement 232 korrespondierenden Durchgangsöffnungen 364 versehen
ist.
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Das
Abdeckelement 362 kann also insbesondere eine oder mehrere
der folgenden Durchgangsöffnungen 364 aufweisen:
eine
Anodengaseingang-Durchgangsöffnung 366, eine Kathoden-Stack-Eintritt-Temperaturfühler-Durchgangsöffnung 368,
eine Kathodenluftbypass-Durchgangsöffnung 370,
eine Abgasausgang-Durchgangsöffnung 372, eine
Kathodenlufteingang-Durchgangsöffnung 374, eine
Regeltemperatur-Temperaturfühler-Durchgangsöffnung 376,
eine erste Sammeldurchgangsöffnung 378 für
einen Flammwächter-Temperaturfühler, für
einen Glühstift und für Messdrähte, eine
Rezirkulatausgang-Durchgangsöffnung 380 und eine
zweite Sammel-Durchgangsöffnung 382 für
einen Kühllufteingang, für einen Kathoden-Stack-Austritt-Temperaturfühler,
für einen Anoden-Stack-Austritt-Temperaturfühler
und für weitere Messdrähte des Brennstoffzellenstack-Moduls 288.
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Zur
Erhöhung der Steifigkeit des Abdeckelements 362 kann
dasselbe mit Sicken 384 versehen sein.
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Die
Sicken 384 sind vorzugsweise ringförmig geschlossen
ausgebildet und umschließen somit jeweils einen Abschnitt
des Abdeckelements 362.
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Ferner
kann vorgesehen sein, dass eine äußere Sicke 386 entlang
des äußeren Randes des Abdeckelements 362 umläuft,
wodurch erreicht wird, dass der von der äußeren
Sicke 386 umschlossene Innenbereich 388 des Abdeckelements 362 in
der ersten Querrichtung 120 des Gehäuses 100 von
einem außerhalb der äußeren Sicke 386 gelegenen Außenbereich 390 des
Abdeckelements 362 beabstandet ist.
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Mit
dem Außenbereich 390 liegt das Abdeckelement 362 an
der Außenseite des vorderen Schalenelements 232 an.
Mittels Befestigungsmittel-Durchtrittsöffnungen 392 im
Außenbereich 390 durchsetzender Befestigungsmittel,
insbesondere Schrauben, ist das Abdeckelement 362 lösbar
an dem vorderen Schalenelement 232 festlegbar.
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Der
Abstand zwischen dem Innenbereich 388 und dem Außenbereich 390 des
Abdeckelements 362 längs der ersten Querrichtung 120 ermöglicht
es somit, die Dichtelemente 360 im Zwischenraum zwischen
dem Innenbereich 388 des Abdeckelements 362 einerseits
und der Außenseite des vorderen Schalenelements 232 andererseits
aufzunehmen.
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Das
Abdeckelement 362 ist vorzugsweise aus einem metallischen
Material, insbesondere aus einem Stahlmaterial, vorzugsweise aus
einem Stahlblech, gebildet.
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Unter
Verwendung der vorstehend beschriebenen Bauteile wird das Gehäuse 100 mit
der darin aufgenommenen elektrochemischen Vorrichtung 102,
unter Bezugnahme auf die 20 bis 29, wie
folgt montiert:
Der Tragrahmen 114 der externen Trägerstruktur 112 wird
aus den Längsträgern 118, den ersten
Querträgern 122 und den zweiten Querträgern 124 zusammengesetzt,
und das Federaufnahmeelement 130 wird am oberen Ende des
Tragrahmens 114 festgelegt. Der hintere Wärmeisolierungskörper 224wird
in das hintere Schalenelement 210 eingesetzt, und das hintere
Schalenelement 210 wird mittels der gewinkelten Befestigungslaschen 220 an
den beiden hinteren Längsträgern 118 des
Tragrahmens 114 festgelegt. Das Druckaufnahmeelement 178,
welches die mittlere Druckplatte 182, den Druckaufnahmekörper 180 und
die untere Druckplatte 184 umfasst, wird in die Aufnahme 230 des
hinteren Wärmeisolierungskörpers 224 für
das Druckaufnahmeelement 178 eingesetzt.
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Damit
ist der in 20 dargestellte Montagezustand
erreicht.
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Anschließend
wird die elektrochemische Vorrichtung 102, welche das Brennstoffzellenstack-Modul 288 und
die Reformereinheit 290 umfasst, in die Aufnahme 106 des
hinteren Wärmeisolierungskörpers 224 für
die elektrochemische Vorrichtung 102 eingeschoben, wobei
die Führungsleisten 188 der elektrochemischen
Vorrichtung 102 in den Führungsschienen 190 der
mittleren Druckplatte 182 des Druckaufnahmeelements 178 geführt
sind.
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Die
Brennstoffzelleneinheiten 296 des Brennstoffzellenstack-Moduls 288 sind
in dieser Montagephase noch mittels der internen Verspannvorrichtung 298 gegeneinander
verspannt.
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Damit
ist der in 21 dargestellte Montagezustand
erreicht.
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Anschließend
wird das Druckverteilungselement 162, welches die obere
Druckplatte 166 und den Druckverteilungskörper 164 umfasst,
in die Aufnahme 228 des hinteren Wärmeisolierungskörpers 224 für
das Druckverteilungselement 162 eingeschoben, so dass der
Druckverteilungskörper 164 mit seiner Unterseite
an der Oberseite der oberen Endplatte 292 des Brennstoffzellenstack-Moduls 288 anliegt.
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Damit
ist der in 22 dargestellte Montagezustand
erreicht.
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Anschließend
wird das externe Federelement 110 der externen Verspannungsvorrichtung 108 von
oberhalb des Federaufnahmeelements 130 in das Gewinde-Durchgangsloch 132 des
Federaufnahmeelements 130 hineingedreht, bis der Stößel 152 des
externen Federelements 110 unter der gewünschten
Verspannkraft an der oberen Druckplatte 166 des Druckverteilungselements 162 anliegt.
In dieser Höhenposition des externen Federelements 110 relativ
zu dem Federaufnahmeelement 130 und relativ zu der externen
Trägerstruktur 112 wird das externe Federelement 110 mittels
der Überwurfmutter 158 fixiert.
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Damit
ist der in 23 dargestellte Montagezustand
erreicht.
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Das
externe Federelement 110 greift mittig an dem Druckverteilungselement 162 an,
so dass die Verspannkraft über die obere Druckplatte 166 und den
Druckverteilungskörper 164 mittig und symmetrisch
zur vertikalen Längsmittelachse 301 des Brennstoffzellenstacks
in das Brennstoffzellenstack-Modul 288 eingeleitet wird.
Hierdurch wird ein Verkanten beim Verspannen des Brennstoffzellenstack-Moduls 288 mittels
der externen Verspannungsvorrichtung 108 vermieden.
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Dadurch,
dass die Höhenposition des externen Federelements 110 relativ
zu der externen Trägerstruktur 112 und damit relativ
zu der in der Aufnahme 106 des hinteren Wärmeisolierungskörpers 224 aufgenommenen
elektrochemischen Vorrichtung 102 genau so einjustierbar
ist, dass die gewünschte Vorspannung von dem externen Federelement 110 auf
die elektrochemische Vorrichtung 102 ausgeübt wird,
wird der Einfluss von Fertigungstoleranzen der zu verspannenden
Baugruppen eliminiert.
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Die
elektrochemische Vorrichtung 102 und insbesondere das Brennstoffzellenstack-Modul 288 befinden
sich somit ab dem Zeitpunkt der korrekten Positionierung des externen
Federelements 110 relativ zu der elektrochemischen Vorrichtung 102 unter der
gewünschten Vorspannung.
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Die
interne Verspannvorrichtung 298, welche die internen Federelemente 300 umfasst,
kann daher in diesem Montagezustand ausgebaut werden.
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Der
Konturverlauf des hinteren Schalenelements 210 und des
hinteren Wärmeisolierungskörpers 224 ist
so gestaltet, dass nach dem Aufbringen der Vorspannung über
das externe Federelement 110 die internen Federelemente 300 der
internen Verspannvorrichtung 298 für eine Demontage
zugänglich sind.
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Die
Demontage jedes internen Federelements 300 erfolgt durch
Herausdrehen der Überwurfmutter 308 aus dem Gewinde
des Gewindebolzens 304, anschließendes Abnehmen
der Unterlegscheibe 303, der Druck-Schraubenfeder 302 und
der Distanzhülse 312 von dem Gewindebolzen 304 und schließlich
durch Herausdrehen des Gewindebolzens 304 aus dem Gewindeloch 306 in
der unteren Endplatte 294 des Brennstoffzellenstack-Moduls 288 sowie
Entnahme des Gewindebolzens 304 durch die zugehörige
Durchtrittsöffnung 305 in der oberen Endplatte 292 des
Brennstoffzellenstack-Moduls 288.
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Nach
dem Ausbauen der internen Federelemente 300 der internen
Verspannvorrichtung 298 ist der in 24 dargestellte
Montagezustand erreicht.
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Anschließend
werden die Wärmeisolierungselemente 342 an den
Verbindungsleitungen 314 der elektrochemischen Vorrichtung 102 angeordnet.
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Dabei
werden die wärmeisolierenden Lagen 344, welche
aus jeweils zwei halbrohrförmigen Schalenelementen 346a, 346b zusammengesetzt
sind, mittels jeweils einer Fixierhülse 348, welche
auf die betreffende wärmeisolierende Lage 344 aufgeschoben
wird, an der jeweiligen Verbindungsleitung 314 fixiert.
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Damit
ist der in 25 dargestellte Montagezustand
erreicht.
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Anschließend
wird das vordere Schalenelement 232 mit dem darin aufgenommenen
vorderen Wärmeisolierungskörper 264 in
der ersten Querrichtung 120 von vorne in den Tragrahmen 114 des
Gehäuses 100 eingeschoben, so dass das vordere Schalenelement 232 mit
dem vorderen Wärmeisolierungskörper 264 und
das hintere Schalenelement 210 mit dem hinteren Wärmeisolierungskörper 224 gemeinsam
eine die elektrochemische Vorrichtung 102 allseits umschließende
Wärmeisolierung 104 bilden.
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Das
vordere Schalenelement 232 wird mittels der gewinkelten
Befestigungslaschen 242 an den vorderen Längsträgern 118 des
Tragrahmens 114 festgelegt.
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Im
montierten Zustand des Gehäuses 100 überlappen
sich die einander zugewandten Randbereiche des vorderen Schalenelements 232 und
des hinteren Schalenelements 210 um beispielsweise 5 mm
oder mehr, vorzugsweise um ungefähr 10 mm oder mehr, um
eine Relativbewegung zwischen dem vorderen Schalenelement 232 und
dem hinteren Schalenelement 210 aufgrund unterschiedlicher Wärmedehnungen
der externen Trägerstruktur 112 einerseits und
der Wärmeisolierung 104 andererseits im Betrieb
der elektrochemischen Vorrichtung 102 zu ermöglichen,
ohne dass eine Lücke in der Wärmeisolierung 104 entsteht.
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Solche
unterschiedlichen Wärmedehnungen können durch
Temperaturgradienten (im Innenraum der Wärmeisolierung 104 liegt
die Temperatur im Betrieb der elektrochemischen Vorrichtung 102 deutlich höher
als im Außenraum der Wärmeisolierung 104) und/oder
durch unterschiedliche Wärmedehnungskoeffizienten der Materialien
der Wärmeisolierung 104 einerseits und der externen
Trägerstruktur andererseits verursacht sein.
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Wie
am besten aus den 3 und 4 zu ersehen
ist, kann insbesondere vorgesehen sein, dass das vordere Schalenelement 232 mit
seinen dem hinteren Schalenelement 210 zugewandten Randbereichen
in das hintere Schalenelement 210 eingreift.
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Mit
der Montage des vorderen Schalenelements 232 an dem Tragrahmen 114 ist
der in 26 dargestellte Montagezustand
erreicht.
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Anschließend
werden die Dichtelemente 360 im Bereich der Durchgangsöffnungen 246 in
der Vorderwand 234 des vorderen Schalenelements 232 angeordnet,
um die Ringspalte 358 zwischen den Wärmeisolierungselementen 342 und
den Rändern der Durchgangsöffnungen 246 zu
verschließen.
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Damit
ist der in 27 dargestellte Montagezustand
erreicht.
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Anschließend
wird das Abdeckelement 362 an der Außenseite der
Vorderwand 234 des vorderen Schalenelements 232 angeordnet,
so dass das Abdeckelement 362 die Dichtelemente 360 überdeckt, und
in dieser Position an dem vorderen Schalenelement 232 lösbar
festgelegt.
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Damit
ist der in 28 dargestellte Montagezustand
erreicht.
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Schließlich
wird das Wärmedehnungsbegrenzungselement 134 oberhalb
des vorderen Schalenelements 232 und des hinteren Schalenelements 210 in
den Tragrahmen 114 eingeschoben und an den Längsträgern 118 festgelegt.
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Das
Wärmedehnungsbegrenzungselement 134 begrenzt im
Betrieb der elektrochemischen Vorrichtung 102 eine mögliche
Relativbewegung zwischen dem vorderen Schalenelement 232 und
dem hinteren Schalenelement 210 einerseits und dem Tragrahmen 114 der
externen Trägerstruktur 112 andererseits, welche
durch unterschiedliche Wärmedehnungen dieser Elemente verursacht
sein kann.
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Mit
der Montage des Wärmedehnungsbegrenzungselements 134 ist
die Montage des Gehäuses 100 mit der darin angeordneten
elektrochemischen Vorrichtung 102 abgeschlossen und der
in 29 dargestellte Montage-Endzustand erreicht.
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Dieser
Montage-Endzustand des Gehäuses 100 ist auch in
den 1 bis 4 dargestellt, welche das fertig
montierte Gehäuse 100 von vorne (1),
von hinten (2), von oben (3)
bzw. von unten (4) zeigen.
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Die
externe Verspannungsvorrichtung 108 des Gehäuses 100 ist
im Hinblick auf eine Leistungssteigerung der elektrochemischen Vorrichtung 102 durch
Verwendung zusätzlicher Brennstoffzelleneinheiten 296 und
eine dadurch bedingte größere Bauhöhe
des Brennstoffzellenstack-Moduls 288 leicht anpassbar,
da im Falle einer veränderten Bauhöhe des Brennstoffzellenstack-Moduls 288 lediglich
ein niedrigeres Druckverteilungselement 162 verwendet werden
muss und die Position des externen Federelements 110 zur
Erzeugung derselben gewünschten Vorspannung durch entsprechendes
Eindrehen bzw. Ausdrehen des Federelements 110 in das bzw.
aus dem Gewinde-Durchgangsloch 132 des Federaufnahmeelements 130 der
neuen Gesamthöhe von Druckverteilungselement 162 und
Brennstoffzellenstack-Modul 288 angepasst werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Norm DIN EN
10143 [0148]
- - Norm DIN EN 10327 [0148]