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DE102009023538A1 - Turm einer Windkraftanlage, Windkraftanlage sowie Verfahren zum Anheben von Komponenten einer Windkraftanlage - Google Patents

Turm einer Windkraftanlage, Windkraftanlage sowie Verfahren zum Anheben von Komponenten einer Windkraftanlage Download PDF

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DE102009023538A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Turm einer Windkraftanlage, eine Windkraftanlage sowie ein Verfahren zum Anheben von Komponenten einer Windkraftanlage.

Description

  • Gegenstand der Erfindung sind ein Turm einer Windkraftanlage, eine Windkraftanlage sowie ein Verfahren zum Anheben von Komponenten einer Windkraftanlage.
  • Windkraftanlagen dienen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Windkraft.
  • Wesentliche Komponenten der heutzutage üblichen Windkraftanlagen sind der Turm, die Gondel sowie der Rotor. Der Turm der Windkraftanlage wird auf dem Untergrund errichtet. Auf den Turm wird eine Gondel (auch ”Maschinenhaus” genannt) aufgesetzt, die um eine vertikale Schwenkachse schwenkbar ist. Der Rotor umfasst Rotorblätter, die um eine im wesentlichen horizontal verlaufende Drehachse drehbar an der Gondel angeordnet sind. Durch den Rotor wird die kinetische Energie des Windes in Rotationsenergie umgewandelt und über ein Getriebe auf einen in der Gondel angeordneten elektrischen Generator übertragen. Der Generator wandelt die Rotationsenergie in elektrische Energie um.
  • Die Effizienz von Windkraftanlagen nimmt mit steigender Windgeschwindigkeit zu. Da die durchschnittliche Windgeschwindigkeit mit zunehmender Höhe steigt, wird der Rotor einer Windkraftanlage in möglichst großer Höhe angeordnet. Hierzu ist es nötig, dass die Windkraftanlage einen möglichst hohen Turm aufweist.
  • Türme hoher Windkraftanlagen wurden in den vergangenen Jahre vornehmlich als Stahlrohrtürme konfektioniert, die sich nach oben leicht verjüngen. Selten wurden Türme hoher Windkraftanlagen auch als Betontürme ausgeführt.
  • Stahlrohrtürme bestehen üblicherweise aus einzelnen Segmenten von etwa 20 bis 30 Metern Länge, die über Flansche am vorgesehene Standort der Windkraftanlage miteinander verschraubt werden. Bei der Errichtung des Stahlrohrturmes wird zunächst ein Fundament errichtet, auf dem das erste Segment des Stahlrohrturmes angeordnet wird. Anschließend werden die weiteren Segmente auf dieses Segment übereinander aufgesetzt. Zum Anheben der Segmente dienen einer oder mehrere Baukräne, beispielsweise fahrbare Autokräne. Die Baukräne heben die Segmente an und bewegen sie an die vorgesehene Position. Nachdem der Stahlrohrturm errichtet ist, heben die Baukräne die weiteren Komponenten der Windkraftanlage an, also insbesondere die Gondel, den Rotor und deren Bestandteile, und bewegen sie an die jeweils vorgesehene Position.
  • Betontürme können ebenfalls aus einzelnen Segmenten bestehen, die am vorgesehenen Standort der Windkraftanlage aufeinander aufgesetzt werden. Ansonsten kann der Betonturm am Standort auch unmittelbar aus Beton errichtet werden. Soweit Betontürme Segmente umfassen, werden diese ebenfalls durch Baukräne angehoben und an die vorgesehene Position bewegt.
  • Grundsätzlich haben sich für hohe Windkraftanlage entsprechende Techniken zum Errichten der Windkraftanlagen bewährt. Nachteilig an dieser Technik ist jedoch, dass die Höhe von Windkraftanlagen, die durch diese Technik errichtet werden können, begrenzt ist. Dies liegt insbesondere an den derzeit verfügbaren Baukränen, die Lasten nur bis zu einer maximalen Höhe von etwa 130 Metern anheben können.
  • Es besteht jedoch das Bedürfnis, Windkraftanlagen zu errichten, die eine Turmhöhe von über 130 Metern aufweisen, um die höheren Windgeschwindigkeiten in größeren Höhen nutzen zu können.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Turm einer Windkraftanlage zur Verfügung zu stellen, der die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Höhe ermöglicht, die über der Höhe von Windkraftanlagen nach dem Stand der Technik liegt.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Windkraftanlage mit einem solchen Turm zur Verfügung zu stellen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es schließlich, ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, das die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Höhe ermöglicht, die über der Höhe von Windkraftanlagen nach dem Stand der Technik liegt.
  • Zur Lösung der erstgenannten Aufgabe wird erfindungsgemäß zur Verfügung gestellt ein Turm einer Windkraftanlage mit einer daran angeordneten Hebevorrichtung zum Anheben von Komponenten der Windkraftanlage.
  • Zur Lösung der zweitgenannten Aufgabe wird erfindungsgemäß zur Verfügung gestellt eine Windkraftanlage mit einem Turm, wobei der Turm eine daran angeordnete Hebevorrichtung zum Anheben von Komponenten der Windkraftanlage aufweist.
  • Zur Lösung der drittgenannten Aufgabe wird erfindungsgemäß schließlich zur Verfügung gestellt ein Verfahren zum Anheben von Komponenten einer Windkraftanlage mit einem Turm, bei dem zunächst ein Abschnitt des Turms mit einer daran angeordneten Hebevorrichtung errichtet und anschließend Komponenten der Windkraftanlage mittels der Hebevorrichtung angehoben werden.
  • Die Erfindung beruht auf der Grundidee, eine Hebevorrichtung zum Anheben von Komponenten der Windkraftanlage vorzusehen, die am Turm dieser Windkraftanlage selbst angeordnet ist. Der Turm der Windkraftanlage dient damit – entgegen bisherigen Windkraftanlagen – nicht nur zur Aufnahme von Gondel und Rotor, sondern dient darüber hinaus als Mittel zur Anordnung einer Hebevorrichtung zum Anheben von Komponenten der Windkraftanlage.
  • Ein wesentlicher Vorteil eines entsprechend gestalteten Turms liegt darin, dass mit diesem Komponenten der Windkraftanlage in größere Höhen angehoben werden können als durch den bisherigen Stand der Technik, also mittels Baukränen. Denn die errichtbare Turmhöhe eines erfindungsgemäßen Turms beziehungsweise einer Windkraftanlage mit einem solchen Turm ist nicht mehr durch die maximale Hubhöhe eines Baukrans, sondern nur noch durch die Turmhöhe selbst begrenzt.
  • Der erfindungsgemäße ”Turm” der Windkraftanlage muss nicht der gesamte Turm der Windkraftanlage, sondern kann auch nur ein Abschnitt des Turms sein.
  • Die ”Komponenten” der Windkraftanlage sind insbesondere die ”Hauptkomponenten” der Windkraftanlage, also insbesondere wenigstens eine der folgenden Komponenten: Turmsegmente, Gondel, Triebstrang, Generator, Transformator und Rotor. Neben den vorgenannten Komponenten sind auch Teile dieser Komponenten von dem Begriff ”Komponenten” umfasst, also beispielsweise Verkleidungsteile der Gondel. Die ”Turmsegmente” können insbesondere Stahlrohrturmsegemente und Betonturmsegmente sein. Der ”Triebstrang” umfasst insbesondere auch die Rotorwelle, die Rotorarretierung und das Getriebe.
  • Die Art und Gestaltung der Hebevorrichtung ist grundsätzlich beliebig. Die Hebevorrichtung muss allein dazu in der Lage sein, zur Errichtung der Windkraftanlage notwendige Komponenten anheben und an eine vorgesehene Position bewegen zu können, so dass sie dort anschließend montiert werden können.
  • Komponenten einer Windkraftanlage können ein erhebliches Gewicht aufweisen. Beispielsweise kann eine Gondel – mit sämtlichen Maschinen – über 300 Tonnen und ein Rotor bis zu 150 Tonnen wiegen. Die Hebevorrichtung ist erfindungsgemäß demnach bevorzugt derart gestaltet, dass sie Lasten von bis zu 400 Tonnen, also beispielsweise auch von bis zu 350 Tonnen oder von bis zu 300 Tonnen anheben kann.
  • Die Hebevorrichtung kann beispielsweise in Form eines Krans gestaltet sein, beispielsweise in Form eines Turmkranes oder eines anderen, im wesentlichen auf Basis einer Gitterkonstruktion aufbauenden Kranes. Zur Aufnahme der Komponenten der Windkraftanlage weist der Kran bevorzugt einen Kranhaken auf, der – wie aus dem Stand der Technik bekannt – über ein an einer Winde angeordnetes Seil auf- und abbewegbar ist.
  • Es können aber auch beliebige andere Konstruktionen für die Hebevorrichtung vorgesehen sein. Beispielsweise kann die Hebvorrichtung auch in Form eines Lastenaufzuges vorgesehen sein, der an der Außenseite des Turms herauf- und herunterfahrbar ist.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Hebevorrichtung mehrteilig konfektioniert ist und mehrere Komponenten zum Anheben von Komponenten der Windkraftanlage umfasst. Beispielsweise kann die Hebevorrichtung mehrere Kräne umfassen. Beispielsweise können zwei oder mehr Kräne vorgesehen sein, die bevorzugt entlang des Umfangs des Turms an diesem angeordnet sind. Hierdurch können Komponenten der Windkraftanlage besonders sicher angehoben und bewegt werden. Ferner hat eine mehrteilig gestaltete Hebevorrichtung den Vorteil, insbesondere wenn deren Komponenten entlang des Umfangs des Turms verteilt angeordnet sein, dass die durch die Hebevorrichtung aufgenommene Last gleichmäßiger auf den Turm der Windkraftanlage verteilt wird. Hierdurch kann beispielsweise das Auftreten von Momenten, insbesondere von auf den Turm einwirkenden Biegemomenten, die zu einer Beschädigung des Turmes führen könnten, verhindert werden.
  • Die Hebevorrichtung ist bevorzugt elektrisch antreibbar.
  • Die Hebevorrichtung ist bevorzugt lösbar an dem Turm angeordnet, beispielsweise insbesondere auch über Schraubverbindungen. Dies hat den Vorteil der besonderen Flexibilität der Hebevorrichtung. Diese kann demnach beispielsweise – bei zunehmendem Baufortschritt des Turmes der Windkraftanlage – aus einer bestimmtem Position, in der sie an dem Turm angeordnet ist, gelöst und anschließend in einer größeren Höhe wieder an diesem angeordnet beziehungsweise befestigt werden. Ferner hat eine lösbare Anordnung den Vorteil, dass die Hebevorrichtung nach Vollendung der Windkraftanlage von dieser abgenommen und zur Errichtung weiterer Windkraftanlagen verwendet werden kann. Ebenso kann die Hebevorrichtung zu Reparaturzwecken oder für Rückbaumaßnahmen wieder an dem Turm befestigt und zum Anheben (worunter erfindungsgemäß auch das Absenken verstanden wird) von Komponenten der Windkraftanlage verwendet werden.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Turm einer Windkraftanlage vorgesehen, der Mittel zur Anordnung der Hebevorrichtung aufweist. Diese Mittel können beispielsweise Stahlelemente sein, an denen die Hebevorrichtung anordenbar beziehungsweise befestigbar ist. Diese Mittel können bevorzugt bereits werkseitig bei der Herstellung der Turmkomponenten konfektioniert werden.
  • Der Turm der Windkraftanlage kann beispielsweise als Stahlrohrturm oder als Betonturm gestaltet sein.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßer Turm einer Windkraftanlage vorgesehen, bei der der Turm in seinem unteren Abschnitt als Betonturm und in seinem oberen Abschnitt als Stahlrohrturm ausgebildet ist. Entsprechende Türme werden auch als Hybridtürme bezeichnet. Der besondere Vorteil eines solchen Turms liegt unter anderem darin, dass der Betonturm äußerst belastbar ist und sich daher besonders zur Anordnung der Hebevorrichtung zum Anheben von Komponenten der Windkraftanlage eignet. Erfindungsgemäß kann demnach bevorzugt vorgesehen sein, dass die Hebevorrichtung an dem Betonturm – des Hybridturmes – angeordnet ist. Nach einer Ausgestaltung dieses Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass die Hebevorrichtung am oberen Abschnitt des Betonturms angeordnet ist und demnach beispielsweise am oberen endseitigen Bereich des Betonturms angeordnet ist. Dies hat den besonderen Vorteil, dass durch eine entsprechende Anordnung der Hebevorrichtung die Komponenten der Windkraftanlage in sehr große Höhen angehoben werden können und daher besonders hohe Türme beziehungsweise Windkraftanlagen errichtbar sind.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Hebevorrichtung eine oder mehrere Stützen aufweist, mit denen sie sich auf dem Untergrund abstützt.
  • Beispielsweise können entsprechenden Stützen in Form von Gitterkonstruktionen vorgesehen sein. Entsprechende Stützen dienen für die Hebevorrichtung damit – neben dem Turm der Windkraftanlage – als ”weitere Standbeine”.
  • Die erfindungsgemäße Windkraftanlage sowie der erfindungsgemäße Turm hierfür können beispielsweise auch eine Windkraftanlage für den Offshore-Betrieb sein.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann insbesondere zur Errichtung eines Turms beziehungsweise einer Windkraftanlage, wie vorstehend ausgeführt, verwendet werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann demnach insbesondere zum Anheben, Absenken und Bewegen von Komponenten einer wie vorstehend ausgeführten Windkraftanlage mit einem wie vorstehend ausgeführten Turm verwendet werden, wobei verfahrensgemäß zunächst ein Abschnitt des Turms mit einer daran angeordneten Hebevorrichtung errichtet und anschließend Komponenten der Windkraftanlage mittels der Hebevorrichtung angehoben werden.
  • Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren kann demnach beispielsweise zunächst ein Abschnitt des Turmes der Windkraftanlagen errichtet und die Hebevorrichtung daran angeordnet werden. Anschließend werden mittels der Hebevorrichtung die Komponenten des weiteren Abschnitts des Turms, der auf dem bereits errichteten Abschnitt aufbaut, angehoben und an die vorgesehene Position bewegt. Anschließend werden die Komponenten montiert und die Windkraftanlage auf diese Art und Weise errichtet. Schließlich werden die auf dem Turm anzuordnenden Komponenten der Windkraftanlage, also insbesondere die Gondel (einschließlich zugehöriger Komponenten) und Rotor, durch die Hebevorrichtung angehoben und an die vorgesehene Position bewegt, wo sie anschließend montiert werden.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Hebevorrichtung während der Errichtung des Turms beziehungsweise der zugehörigen Windkraftanlage während des Baufortschritts des Turms von einer ersten Position, in der die Hebevorrichtung angeordnet ist, in wenigstens eine weitere, höhere Position versetzt wird. So kann der zunehmenden Höhe des Turms Rechnung getragen werden.
  • Nachdem sämtliche Komponenten, die durch die Hebevorrichtung für eine Windkraftanlage angehoben werden sollen, durch diese angehoben worden sind, kann die Hebevorrichtung wieder vom Turm dieser Windkraftanlage gelöst und abgenommen werden.
  • Selbstverständlich können Komponenten der Windkraftanlage durch die Hebevorrichtung nicht nur angehoben, sondern auch bewegt werden. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Komponenten durch die Hebevorrichtung in eine Position bewegbar sind, in der sie montierbar sind. Ergänzend können für die Bewegung der Komponenten gegebenenfalls auch Nachführkräne eingesetzt werden, beispielsweise externe Baukräne.
  • Nach einer Ausführungsform des Verfahrens wird zunächst ein als Betonturm ausgebildeter Abschnitt des Turms mit einer daran angeordneten Hebevorrichtung errichtet und anschließend die auf dem Betonturm anzuordnenden Komponenten der Windkraftanlage mittels der Hebevorrichtung angehoben werden. Nach einer besonders bevorzugten Fortbildung dieser Ausführungsform umfassen die auf dem Betonturm anzuordnenden Komponenten der Windkraftanlage die Komponenten eines auf dem Betonturm zu errichtenden, als Stahlrohrturms ausgebildeten Abschnitts des Turms.
  • Dieses Verfahren dient demnach zur Errichtung einer Windkraftanlage mit einem wie oben beschriebenen Hybridturm, dessen Turm aus einem unteren Abschnitt in Form eines Betonturms und einem oberen, auf den Betonturm aufgesetzten Abschnitt in Form eines Stahlrohrturms besteht. Dabei kann die Hebevorrichtung, wie oben beschrieben, bevorzugt am oberen Abschnitt des Betonturms, besonders bevorzugt am oberen endseitigen Bereich des Betonturms angeordnet angeordnet werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figuren, die die Erfindung stark schematisiert illustrieren, näher erläutert.
  • Dabei zeigt
  • 1 den als Betonturm ausgebildeten, unteren Abschnitt eines Turmes einer zu errichtenden Windkraftanlage in einer Seitenansicht,
  • 2 den Betonturm nach 1 mit einer daran angeordneten Hebevorrichtung,
  • 3 die Darstellung nach 2 mit einem durch die Hebevorrichtung angehobenen Segment eines Stahlrohrturmes,
  • 4 den fertigen Turm der Windkraftanlage nach 1 mit einer auf den Turm aufgesetzten Gondel und mit einem durch die Hebevorrichtung angehobenen Rotor,
  • 5 die errichtete Windkraftanlage nach 1 mit der daran angeordneten Hebevorrichtung,
  • 6 die errichtete Windkraftanlage nach 1 ohne die daran angeordnete Hebevorrichtung und
  • 7 den Betonturm nach 1 mit einer anderen Ausführungsform einer daran angeordneten Hebevorrichtung.
  • 1 zeigt den als Betonturm 3 ausgebildeten, unteren Abschnitt eines Turmes einer zu errichtenden Windkraftanlage in einer Seitenansicht. Der Betonturm 1 ist auf einem Untergrund 5 errichtet, weist einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt auf und verjüngt sich nach oben leicht konisch.
  • In 2 ist der Betonturm 3 nach 1 mit einer daran angeordneten Hebevorrichtung 7 dargestellt. Die Hebevorrichtung 7 ist als obendrehender Turmkran mit Katzausleger ausgebildet und am oberen, endseitigen Bereich 4 des Betonturms 3 angeordnet. Der Turmkran 7 ist über erste, sich im wesentlich horizontal erstreckende Träger 9 (von denen in 2 nur der dem Betrachter zugewandte dargestellt ist) und zweite Träger 11 (von denen in 2 wiederum nur der dem Betrachter zugewandte dargestellt ist) mit dem Turm 3 verbunden. Die zweiten Träger 11 stützen die ersten Träger 9 an ihrem freien Ende ab und verlaufen schräg nach unten bis an den Betonturm 3. Die ersten Träger 9 sind über Verbindungselemente 10 und die zweiten Träger 11 über Verbindungselemente 12, mit denen sie jeweils lösbar verbunden sind, an dem Betonturm 3 befestigt. Die Verbindungselemente 10, 12 sind jeweils fest mit dem Betonturm 3 verbunden.
  • Vom freien Ende der ersten Träger 9 erstreckt sich der Kranturm 13 des Turmkrans 7 vertikal nach oben. Am oberen Ende des Kranturms 13 erstrecken sich horizontal der Ausleger 15 und der Gegenausleger 17 mit einem Gewicht 19. Ausleger 15 und Gegenausleger 17 sind um eine vertikale Drehachse drehbar auf dem Kranturm 13 angeordnet. Am Ausleger 15 ist eine Laufkatze mit einer Winde angeordnet, über die das Hubseil 21 des Turmkrans 7 entlang der Längsachse des Auslegers sowie auf- und abbewegbar ist. Am unteren Ende des Hubseils 21 weist dieses einen Kranhaken 23 auf. Turmkran 7 sowie die ersten und zweiten Träger 9, 11 sind auf Basis einer Gitterkonstruktion aus Stahl konfektioniert.
  • In 3 ist eine Situation dargestellt, in der ein Segment 31 eines Stahlrohrturmes durch den Turmkran 7 angehoben wird. Hierzu ist das Segment 31 über Stahlseile 27 an den Kranhaken 23 gehängt. Das Segment 31 ist das unterste Segment eines auf dem Betonturm 3 zu errichtenden Stahlrohrturms 25 (siehe 46).
  • 4 zeigt den fertig errichteten Hybridturm 29 der zu errichtenden Windkraftanlage, wobei der Hybridturm 29 in seinem unteren Abschnitt aus dem Betonturm 3 und in seinem oberen Abschnitt als Stahlrohrturm 25 ausgebildet ist. Der Stahlrohrturm 31 besteht vier einzelnen Segmenten 31, 33, 35, 37. Das unterste Segment 31 ist auf dem Betonturm angeordnet und die weiteren Segmente 33, 35, 37 nachfolgend übereinander auf dem untersten Segment 31. Der Stahlrohrturm 25 weist – ebenso wie die Segmente 31, 33, 35, 37 – einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt auf und verjüngt sich nach oben leicht konisch.
  • Auf dem obersten Segment 37 des Stahlrohrturms 25 ist die Gondel 39 der Windkraftanlage angeordnet.
  • Zur Errichtung des als Stahlrohrturm 25 ausgebildeten Abschnitts des Hybridturms 29 hat der Turmkran 7, wie in 3 dargestellt, die einzelnen Segmente 31, 33, 35, 37 des Stahlrohrturms 25 angehoben und an die jeweils vorgegebene Position oberhalb des Betonturms 3 bewegt, wo sie anschließend montiert wurden.
  • Anschließend wurde durch den Turmkran 7 der untere Teil der Gondel 39 mit dem Maschinenträger angehoben und auf das oberste Segment 37 aufgesetzt. Daraufhin wurden Triebstrang, Generator, Transformator und schließlich der obere Teil der Abdeckung der Gondel 39 durch den Turmkran 7 angehoben und an die vorgegebene Position gesetzt.
  • Wie in 4 dargestellt, wird schließlich der Rotor 41 durch den Turmkran 7 angehoben und an die vorgegebene Position an der Gondel 39 bewegt, wo der Rotor 41 montiert wird, wie in 5 dargestellt.
  • Nachdem die Windkraftanlage 43 insoweit errichtet ist, wird der Turmkran 7 einschließlich der Träger 9, 11 wieder abmontiert. Die Verbindungselemente 10, 12, über die die Träger 9, 11 lösbar am Betonturm 3 befestigt sind, sind fest am Betonturm 3 angeordnet und verbleiben an diesem, so dass der Turmkran 7 zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise zu Reparaturzwecken oder für Rückbaumaßnahmen, wieder einfach und sicher am Betonturm 3 angeordnet werden kann. 6 zeigt die errichtete Windkraftanlage 43 mit abgebautem Turmkran 7 und den am Betonturm 3 verbliebenen Verbindungselementen 10, 12.
  • In 7 ist, gegenüber der zuvor beschriebenen Ausführungsform nach den 1 bis 6, eine alternative Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Bei dieser Ausführungsform sind die Träger 9, 11 des Turmkrans 7 über ein zusätzliches Stützelement 45, das auf dem Untergrund 5 steht, abgestützt.

Claims (12)

  1. Turm (29) einer Windkraftanlage (43) mit einer daran angeordneten Hebevorrichtung (7) zum Anheben von Komponenten (31, 33, 35, 37, 39, 41) der Windkraftanlage (43).
  2. Turm (29) einer Windkraftanlage (43) nach Anspruch 1 mit einer Hebevorrichtung (7) in Form eines Krans.
  3. Turm (29) einer Windkraftanlage (43) nach Anspruch 1, wobei der Turm (29) in seinem unteren Abschnitt als Betonturm (3) und in seinem oberen Abschnitt als Stahlrohrturm (25) ausgebildet ist.
  4. Turm (29) einer Windkraftanlage (43) nach Anspruch 3, bei dem die Hebevorrichtung (7) an dem Betonturm (3) angeordnet ist.
  5. Turm (29) einer Windkraftanlage (43) nach Anspruch 3, bei der die Hebevorrichtung (7) am oberen Abschnitt des Betonturms (3) angeordnet ist.
  6. Turm (29) einer Windkraftanlage (43) nach Anspruch 3, bei der die Hebevorrichtung (7) am oberen endseitigen Bereich (4) des Betonturms (3) angeordnet ist.
  7. Windkraftanlage (43) mit einem Turm (29) nach Anspruch 1.
  8. Verfahren zum Anheben von Komponenten (31, 33, 35, 37, 39, 41) einer Windkraftanlage (43) mit einem Turm (29), bei dem zunächst ein Abschnitt (3) des Turms (29) mit einer daran angeordneten Hebevorrichtung (7) errichtet und anschließend Komponenten (31, 33, 35, 37, 39, 41) der Windkraftanlage (43) mittels der Hebevorrichtung (7) angehoben werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem zunächst ein als Betonturm (3) ausgebildeter Abschnitt des Turms (29) mit einer daran angeordneten Hebevorrichtung (7) errichtet und anschließend die auf dem Betonturm (3) anzuordnenden Komponenten (31, 33, 35, 37, 39, 41) der Windkraftanlage (43) mittels der Hebevorrichtung (7) angehoben werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem die auf dem Betonturm (3) anzuordnenden Komponenten (31, 33, 35, 37, 39, 41) der Windkraftanlage (43) die Komponenten (31, 33, 35, 37) eines auf dem Betonturm (3) zu errichtenden, als Stahlrohrturm (25) ausgebildeten Abschnitts des Turms (29) umfassen.
  11. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem die Hebevorrichtung (7) im oberen Abschnitt des Betonturms (3) angeordnet wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 9, bei der die Hebevorrichtung (7) am oberen endseitigen Bereich (4) des Betonturms (3) angeordnet wird.
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