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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Versehen eines
Werkstücks mit einer Beschichtung, umfassend die folgenden
Verfahrensschritte:
- – Beschichten
des Werkstücks; und
- – Trocknen des Werkstücks mittels einer Trocknungsvorrichtung.
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Es
ist bekannt, ein mit einer Beschichtung zu versehendes Werkstück
in eine Prozesskabine einzubringen und das in der Prozesskabine
ortsfest angeordnete Werkstück manuell oder mittels automatischer
Beschichtungsvorrichtungen zu beschichten. Anschließend
wird die Prozesskabine aufgeheizt, um das beschichtete Werkstück
zu trocknen. Nach erfolgter Trocknung des Werkstücks und
anschließender Abkühlung der Prozesskabine wird
das Werkstück aus der Prozesskabine entnommen. Während des
gesamten Bearbeitungsvorgangs, der auch eine Vorbehandlungsphase
und eine Abdunstphase einschließen kann, bewegt sich das
Werkstück nicht relativ zu der unter anderem auch als Trocknungsvorrichtung
dienenden Prozesskabine.
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Die
gesamte Bearbeitungszeit eines Werkstücks setzt sich bei
diesem bekannten Verfahren aus den für das Beschichten
des Werkstücks, die Aufheizung der Prozesskabine, die Trocknung
des Werkstücks und die Abkühlung der Prozesskabine benötigten
Zeiten zusammen, was die Kapazität der Beschichtungsanlage
und des damit durchgeführten Beschichtungsverfahrens beschränkt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Versehen eines Werkstücks mit einer Beschichtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, welches eine erhöhte
Kapazität aufweist und insbesondere auch für sehr
lange Werkstücke geeignet ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs
von Anspruch 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass das Werkstück relativ zu der Trocknungsvorrichtung
bewegt wird, nachdem das Beschichten des Werkstücks begonnen
worden ist und bevor das Trocknen des Werkstücks beendet
ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt somit das Konzept zugrunde, das Werkstück
nicht während des gesamten, die Beschichtung und die Trocknung
des Werkstücks umfassenden Bearbeitungsvorgangs relativ
zu der Trocknungsvorrichtung ortsfest zu belassen, sondern zumindest
in dem Zeitraum zwischen dem Beginn des Beschichtungsauftrags auf
das Werkstück und dem Abschluss der Trocknung des Werkstücks
relativ zu der Trocknungsvorrichtung zu bewegen.
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Hierdurch
ist es möglich, die für die Behandlung eines Werkstücks
insgesamt benötigte Zeit deutlich zu reduzieren.
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Dabei
kann die Relativbewegung zwischen dem Werkstück und der
Trocknungsvorrichtung durch eine Bewegung des Werkstücks
bei ortsfester Trocknungsvorrichtung, durch eine Bewegung der Trocknungsvorrichtung
bei ortsfestem Werkstück oder auch durch eine gleichzeitige
Bewegung von Werkstück und Trocknungsvorrichtung erzeugt
werden.
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Bei
einer besonderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das Werkstück sowohl während des
Beschichtens als auch während des Trocknens bewegt.
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Dabei
kann insbesondere vorgesehen sein, dass das Werkstück im
Durchlaufbetrieb, intermittierend oder vorzugsweise kontinuierlich,
durch eine Beschichtungszone und eine in der Förderrichtung des
Werkstücks hinter der Beschichtungszone liegende Trocknungszone
gefördert wird. Hierdurch ist es möglich, die
Vorgänge des Beschichtens und des Trocknens des Werkstücks
an verschiedenen Teilen des Werkstücks gleichzeitig durchzuführen,
wodurch eine ganz erhebliche Reduktion der pro Werkstück erforderlichen
Gesamtbearbeitungszeit erzielt wird.
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Außerdem
ermöglicht es der Durchlaufbetrieb, sowohl die Beschichtungszone
als auch die Trocknungszone deutlich kürzer auszubilden
als das zu beschichtende Werkstück.
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Wenn
außer dem Vorgang des Beschichtens und dem Vorgang des
Trocknens noch weitere Bearbeitungsvorgänge an dem Werkstück
ausgeführt werden, beispielsweise ein Vorbehandlungsvorgang und/oder
ein Abdunstvorgang, so können diese zusätzlichen
Vorgänge ebenfalls in separaten Zonen, also beispielsweise
einer Vorbehandlungszone und einer Abdunstzone, durchgeführt
werden, deren Länge kürzer sein kann als die Länge
des zu beschichtenden Werkstücks.
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Durch
die kleinere Kabinengröße der einzelnen Zonen
und den deshalb verringerten Luftdurchsatz durch diese Zonen wird
eine deutliche Energieersparnis erzielt.
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Ferner
ist es nicht mehr erforderlich, die gesamte Prozesskabine zum Trocknen
des Werkstücks aufzuheizen und nach dem Trocknen des Werkstücks
wieder abzukühlen, was ebenfalls zu einer deutlichen Energieersparnis
beiträgt.
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Ferner
muss die für die Durchführung des Verfahrens verwendete
Beschichtungsanlage nicht in Abhängigkeit von der Werkstückgröße
dimensioniert werden, sondern kann in Abhängigkeit von
dem gewünschten Durchsatz ausgelegt werden.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass
das Werkstück, vorzugsweise kontinuierlich, bewegt wird,
nachdem das Beschichten des Werkstücks abgeschlossen ist
und während das Werkstück getrocknet wird.
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In
diesem Fall kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Trocknung
des Werkstücks im Durchlaufbetrieb erfolgt, während
das Beschichten des Werkstücks bei ortsfestem Werkstück
durchgeführt wird.
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Auch
weitere Bearbeitungsvorgänge, insbesondere ein Vorbehandlungsvorgang
und ein Abdunstvorgang, können in diesem Fall bei ortsfestem Werkstück
durchgeführt werden.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass
die Trocknungsvorrichtung, vorzugsweise kontinuierlich, bewegt wird,
während das Werkstück getrocknet wird.
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In
diesem Fall kann der Beschichtungsvorgang bei ortsfestem Werkstück
durchgeführt werden.
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Auch
weitere Bearbeitungsvorgänge, beispielsweise ein Vorbehandlungsvorgang
und ein Abdunstvorgang, können in diesem Fall bei ortsfestem Werkstück
durchgeführt werden.
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Das
Werkstück kann auch während des Trocknungsvorgangs
ortsfest bleiben. Da in diesem Fall das Werkstück während
der Bearbeitung in der Prozesskabine nicht im Durchlaufbetrieb gefördert wird,
kann eine einfacher aufgebaute Fördervorrichtung zum Fördern
des Werkstücks verwendet werden, da an die Laufruhe der
Werkstückförderung dann geringere Anforderungen
zu stellen sind.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens kann vorgesehen sein,
dass das Werkstück relativ zu der Trocknungsvorrichtung
bewegt wird, nachdem das Beschichten des Werkstücks abgeschlossen
ist und bevor das Trocknen des Werkstücks beginnt.
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In
diesem Fall können sowohl das Beschichten des Werkstücks
als auch das Trocknen des Werkstücks bei ortsfestem Werkstück
erfolgen. Es genügt, das Werkstück zwischen dem
Beschichtungsvorgang und dem Trocknungsvorgang von einer Beschichtungszone
in eine Trocknungszone zu bewegen. Da in diesem Fall kein Bearbeitungsvorgang
am bewegten Werkstück stattfindet, kann die Fördervorrichtung
für das Fördern des Werkstücks einfacher
ausgebildet werden als bei einem Durchlaufbetrieb, da an die Laufruhe
der Werkzeugbewegung geringere Anforderungen zu stellen sind.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird das Werkstück
während des Beschichtens und/oder während des
Trocknens im Wesentlichen kontinuierlich durch eine Prozesskabine
der Beschichtungsanlage gefördert.
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Die
Fördergeschwindigkeit des Werkstücks beträgt
dabei vorzugsweise zwischen 0,2 m/min und 1 m/min.
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Das
Werkstück kann insbesondere mittels eines spurgeführten
Werkstücktransportwagens relativ zu der Trocknungsvorrichtung
bewegt werden.
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Die
Fördervorrichtung der zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens verwendeten Beschichtungsanlage umfasst vorzugsweise
eine Längsförderspur, längs welcher der
Werkstücktransportwagen in einer Längsförderrichtung
bewegbar ist, und eine Querförderspur, längs welcher
der Werkstücktransportwagen in einer quer zur Längsförderrichtung
verlaufenden Querförderrichtung bewegbar ist.
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Um
den Werkstücktransportwagen außerhalb einer Prozesskabine
der Beschichtungsanlage vom Ausgang der Prozesskabine zum Eingang
der Prozesskabine zurückbewegen zu können, umfasst die
Fördervorrichtung vorzugsweise eine Rückförderspur, über
welche der Werkstücktransportwagen von einem Ende der Längsförderspur
zu dem Anfang der Längsförderspur zurückbewegbar
ist.
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Vorzugsweise
verläuft die Rückförderspur außerhalb
der Prozesskabine der Beschichtungsanlage.
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Insbesondere
kann die Rückförderspur im Wesentlichen parallel
zu der Längsförderspur verlaufen.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorgesehen, dass das Werkstück mittels eines
selbstfahrenden Werkstücktransportwagen bewegt wird.
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Um
eine Antriebsvorrichtung eines selbstfahrenden Werkstücktransportwagens
mit der erforderlichen elektrischen Energie zu versorgen, kann vorgesehen
sein, dass die Fördervorrichtung der Beschichtungsanlage
mit einer Vorrichtung zur berührungslosen Übertragung
von Energie zu dem Werkstücktransportwagen versehen ist.
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Alternativ
oder ergänzend zu einer solchen berührungslosen
Energieübertragung kann vorgesehen sein, dass der Werkstücktransportwagen
einen Speicher für elektrische Energie, insbesondere einen Akkumulator,
aufweist.
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Um
den Werkstücktransportwagen sowohl in einer Längsförderrichtung
als auch in einer quer dazu verlaufenden Querförderrichtung
bewegen zu können, ist es günstig, wenn der Werkstücktransportwagen
mittels eines ersten Satzes von Laufrädern in einer ersten
Richtung und mittels eines zweiten Satzes von Laufrädern
in einer zweiten Richtung, welche quer zu der ersten Richtung verläuft,
bewegt wird.
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Insbesondere
kann der Werkstücktransportwagen Längslaufräder
für den Längstransport in einer Längsförderrichtung
und Querlaufräder für einen Quertransport in einer
quer zur Längsförderrichtung verlaufenden Querförderrichtung
aufweisen.
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Vorzugsweise
sind die Längslaufräder und/oder die Querlaufräder
höhenverstellbar an dem Werkstücktransportwagen
angeordnet, so dass durch ein Absenken bzw. Anheben dieser Laufräder der
Werkstücktransportwagen von Längstransport auf
Quertransport bzw. von Quertransport auf Längstransport
umgestellt werden kann.
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Um
eine möglichst große Laufruhe des Werkstücktransportwagens
zu erzielen, kann vorgesehen sein, dass der Werkstücktransportwagen
an mindestens einer Schiene geführt ist, welche eine, vorzugsweise
konvex, gekrümmte Lauffläche aufweist.
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Eine
solche Schiene kann insbesondere als Rundschiene ausgebildet sein.
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In
diesem Fall weist der Werkstücktransportwagen vorzugsweise
mindestens ein Laufrad auf, welches eine komplementär zu
der gekrümmten Lauffläche der Schiene, vorzugsweise
konkav, gekrümmte Lauffläche längs seines
Umfangs aufweist.
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Um
eine Verschmutzung der Schiene, an welcher der Werkstücktransportwagen
geführt ist, zu vermeiden, ist die Schiene in der Beschichtungszone der
Beschichtungsanlage vorzugsweise durch ein Abschirmelement, beispielsweise
eine Einhausung, von einem Applikationsbereich der Beschichtungszone
getrennt, in welchem das Beschichtungsmaterial auf das Werkstück
appliziert wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
das Werkstück vor dem Beschichten vorbehandelt wird, um
die zu beschichtende Werkstückoberfläche zu aktivieren.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass das Werkstück vor dem Beschichten
mittels einer, vorzugsweise auf einer robotergeführten
oder automatischen Verfahreinheit befestigten, Vakuumsaugstrahlvorrichtung
vorbehandelt wird.
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Bei
einer solchen Vakuumsaugstrahlvorrichtung wird ein Strahlmedium
unter einer Haube, die sich auf dem Werkstück ansaugt,
gegen die Oberfläche des Werkstücks ausgeblasen
und sofort wieder abgesaugt, so dass außerhalb der Haube
kein Staub entsteht.
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Alternativ
oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass das Werkstück
vor dem Beschichten mittels eines robotergeführten Bürstensystems
mit Absaugung vorbehandelt wird.
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Die
Beschichtung des Werkstücks kann grundsätzlich
mit einem beliebigen Beschichtungsmaterial erfolgen.
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Vorzugsweise
wird zur Beschichtung ein Lack, insbesondere ein lösemittelfreier
Lack, beispielsweise ein Wasserlack, verwendet.
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Das
Beschichten des Werkstücks erfolgt vorzugsweise in einer
Beschichtungszone, in welcher ein Luftstrom überschüssiges
Beschichtungsmaterial aufnimmt, wobei das überflüssige
Beschichtungsmaterial anschließend mittels einer Abscheidevorrichtung
aus dem Luftstrom abgetrennt wird.
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Diese
Abscheidevorrichtung ist vorzugsweise als eine Trockenabscheidungsvorrichtung
ausgebildet.
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Eine
solche Trockenabscheidungsvorrichtung kann insbesondere mit einem
Precoat-Material belegbare Filterelemente umfassen.
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An
der Precoat-Schicht aus einem solchen Precoat-Material, beispielsweise
Steinmehl, können sich klebrige Partikel aus dem Beschichtungsmaterial
ablagern.
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Alternativ
oder ergänzend hierzu kann die Trockenabscheidungsvorrichtung
Labyrinthfilter zur Abscheidung des Beschichtungsmaterials umfassen.
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Die
Trocknung des Werkstücks kann beispielsweise mittels Zufuhr
von warmer Luft zu dem Werkstück erfolgen.
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Die
Trocknungsvorrichtung, mittels welcher das Werkstück getrocknet
wird, kann beispielsweise als ein Konvektionstrockner ausgebildet
sein.
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Alternativ
oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass die an
dem Werkstück erzeugte Beschichtung zumindest teilweise
mittels einer Bestrahlungseinheit getrocknet und/oder ausgehärtet wird.
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Dabei
kann die Bestrahlungseinheit beispielsweise Infrarotstrahlung und/oder
UV-Strahlung (im Falle einer durch UV-Bestrahlung aushärtbaren Beschichtung)
emittieren.
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Ferner
kann eine Kühlvorrichtung zur Kühlung der mindestens
einen Bestrahlungsvorrichtung vorgesehen sein.
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Die
mindestens eine Bestrahlungseinheit kann ortsfest in einer Trocknungszone
angeordnet sein.
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Alternativ
hierzu kann vorgesehen sein, dass mindestens eine Bestrahlungseinheit,
vorzugsweise in einer Längsrichtung einer Prozesskabine
der Beschichtungsanlage, beweglich ist, so dass mit dieser Bestrahlungseinheit
ein größerer Bereich der Oberfläche des
Werkstücks überstrichen werden kann, ohne dass
das Werkstück relativ zu der Bestrahlungseinheit bewegt
werden muss.
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Insbesondere
dann, wenn das Werkstück eine in seiner Längsrichtung
variierende Querschnittsgeometrie aufweist, ist es von Vorteil,
wenn die Bestrahlungseinheit mindestens eine Bestrahlungsvorrichtung
umfasst, die relativ zu der beschichteten Oberfläche des
Werkstücks verfahrbar ist, so dass deren Abstand von der
beschichteten Oberfläche des Werkstücks variabel
einstellbar ist. Auf diese Weise kann die Position der Bestrahlungsvorrichtung an
die Variierende Querschnittsgeometrie des Werkstücks angepasst
werden und eine gleichmäßige Bestrahlungsstärke
an allen Oberflächen des Werkstücks erzielt werden.
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Der
Prozesskabine der Beschichtungsanlage zugeführte Luft wird
vorzugsweise in einem Umluftkreislauf geführt, wodurch
eine erhebliche Energieersparnis erzielt wird, weil es dann nicht
erforderlich ist, ständig Frischluft auf die in der Prozesskabine benötigte
Temperatur zu erwärmen.
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Ferner
ist es günstig, wenn die Beschichtungsanlage mehrere Umluftkreisläufe
umfasst, so dass die Kabinenluft je nach Bedarf in den verschiedenen
Umluftkreisläufen unterschiedlich konditioniert werden
kann.
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Insbesondere
ist es günstig, wenn ein erster Umluftkreislauf vorhanden
ist, welcher Zuluft einer Vorbehandlungszone zuführt, und
ein zweiter Umluftkreislauf vorhanden ist, welcher Zuluft einer
Beschichtungszone zuführt, so dass die Zuluft für
die Vorbehandlungszone einerseits und für die Beschichtungszone
andererseits unterschiedlich konditionierbar ist.
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Ferner
ist es günstig, wenn die Prozesskabine mehrere voneinander
getrennte Zonen umfasst, denen jeweils über eine eigene
Zuluftleitung die Zuluft zugeführt wird, weil auf diese
Weise die jeweils einer Zone zugeführte Zuluftmenge an
den jeweiligen Bedarf genau angepasst werden kann. Durch eine solche
sektionale Luftführung wird eine weitere Energieeinsparung
erzielt.
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Das
Trocknen des Werkstücks erfolgt vorzugsweise in einer Trocknungszone,
deren Längsausdehnung in der Richtung, in welcher das Werkstück
relativ zu der Trocknungsvorrichtung bewegt wird, kleiner ist als
die Längsausdehnung des Werkstücks in dieser Richtung.
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Ebenso
ist es günstig, wenn das Beschichten des Werkstücks
in einer Beschichtungszone erfolgt, deren Längsausdehnung
in der Richtung, in welcher das Werkstück relativ zu der
Trocknungsvorrichtung bewegt wird, kleiner ist als die Längsausdehnung
des Werkstücks in dieser Richtung.
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Vorzugsweise
erfolgen alle an dem Werkstück in der Beschichtungsanlage
durchzuführenden Bearbeitungsvorgänge im Normalbetrieb
der Anlage vollautomatisch.
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Es
kann aber vorgesehen sein, dass die Prozesskabine der Beschichtungsanlage
mindestens eine Reservezone oder Back-up-Zone aufweist, in der eine
manuelle Bearbeitung des Werkstücks durchführbar
ist.
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Auf
diese Weise kann das Werkstück auch dann ordnungsgemäß beschichtet
werden, wenn eine in der Förderrichtung des Werkstücks
vorausgehende automatisch betriebene Bearbeitungszone ausfällt
oder ein mangelhaftes Arbeitsergebnis erzeugt, so dass eine manuelle
Nacharbeit erforderlich ist.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass eine solche Reservezone oder Back-up-Zone
zwischen einer Vorbehandlungszone und einer Beschichtungszone der
Beschichtungsanlage angeordnet ist.
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Alternativ
oder ergänzend hierzu kann auch vorgesehen sein, dass eine
solche Reservezone oder Back-up-Zone zwischen einer Beschichtungszone
und einer Trocknungszone der Beschichtungsanlage angeordnet ist.
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Das
erfindungsgemäße Beschichtungsverfahren eignet
sich insbesondere zur Beschichtung sehr langer Werkstücke,
insbesondere von langgestreckten Werkstücken, bei denen
die Längserstreckung deutlich größer
ist als die maximale Erstreckung in einer senkrecht zur Längsrichtung
des Werkstücks verlaufenden Querrichtung.
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Vorzugsweise
ist die Längserstreckung des Werkstücks mindestens
fünfmal so groß wie die maximale Quererstreckung
des Werkstücks.
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Bei
dem zu beschichtenden Werkstück handelt es sich vorzugsweise
um ein Einzelteil mit vorgegebener Längserstreckung, also
nicht um ein Bandmaterial unbestimmter Länge.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner einer Beschichtungsanlage
zum Versehen eines Werkstücks mit einer Beschichtung, welche
mindestens eine Beschichtungseinheit, mittels welcher das Werkstück
mit einer Beschichtung versehbar ist, und mindestens eine Trocknungsvorrichtung,
mittels welcher die Beschichtung an dem Werkstück trockenbar
ist, umfasst.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, eine
solche Beschichtungsanlage zu schaffen, welche eine erhöhte
Kapazität aufweist und insbesondere zur Beschichtung sehr
langer Werkstücke geeignet ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Beschichtungsanlage mit den Merkmalen des
Oberbegriffs von Anspruch 16 erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass die Beschichtungsanlage mindestens eine Bewegungsvorrichtung
umfasst, mittels welcher eine Relativbewegung zwischen dem Werkstück
und der Trocknungsvorrichtung erzeugbar ist, nachdem das Beschichten
des Werkstücks begonnen worden ist und bevor das Trocknen
des Werkstücks beendet ist.
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Eine
solche Beschichtungsanlage eignet sich insbesondere zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Die
Bewegungsvorrichtung kann zur Bewegung des Werkstücks und/oder
zur Bewegung der Trocknungsvorrichtung ausgebildet sein.
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Insbesondere
kann die Bewegungsvorrichtung einen Werkstücktransportwagen
und/oder eine verfahrbare Bestrahlungseinheit zum Trocknen des Werkstücks
umfassen.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden
Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine Beschichtungsanlage mit einer sich
in einer Längsrichtung erstreckenden Prozesskabine und
einer Fördervorrichtung, welche eine durch die Prozesskabine verlaufende
Längsförderspur, eine außerhalb der Prozesskabine
und parallel zur Längsförderspur verlaufende Rückförderspur
sowie die Rückförderspur und die Längsförderspur
miteinander verbindende Querförderspuren umfasst;
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2 einen
schematischen Grundriss der Prozesskabine der Beschichtungsanlage
aus 1, welche eine Vorbehandlungszone, eine erste Back-up-Zone,
eine Schleusenzone, eine Beschichtungszone, eine weitere Back-up-Zone,
eine Abdunstzone und eine Trocknungszone umfasst, die in der Längsrichtung
der Prozesskabine aufeinanderfolgen;
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3 ein
Luftführungsschema, welches die Zuluftführung
zu und die Abluftführung von der Prozesskabine aus 2 darstellt;
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4 einen
weiteren schematischen Grundriss der Prozesskabine mit einem Werkstücktransportwagen,
der ein sehr langes Werkstück (beispielsweise in der Form
eines Rotorblattes für ein Windkraftwerk) trägt
und in einer Längsförderrichtung durch die Prozesskabine
fördert, während in der Längsrichtung
des Werkstücks aufeinanderfolgende Teile des Werkstücks
in unterschiedlichen Zonen der Prozesskabine gleichzeitig bearbeitet
werden;
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5 eine
schematische Seitenansicht des Werkstücktransportwagens
mit dem daran gehaltenen Werkstück;
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6 einen
ausschnittsweisen schematischen vertikalen Querschnitt durch den
Werkstücktransportwagen und eine Längsförderschiene,
auf welcher ein Längsförderlaufrad des Werkstücktransportwagens
abrollt;
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7 eine
schematische Ansicht des Werkstücktransportwagens, des
daran gehaltenen Werkstücks und von gegen das Werkstück
zustellbaren Bestrahlungsvorrichtungen, mit Blickrichtung in der Längsförderrichtung
der Beschichtungsanlage;
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8 einen
schematischen Schnitt durch eine Vakuumsaugstrahlvorrichtung, die
zur Vorbehandlung des Werkstücks in der Vorbehandlungszone
verwendet wird;
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9 einen
schematischen Grundriss einer Prozesskabine einer zweiten Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage, bei welcher die Vorbehandlung und die
Beschichtung des Werkstücks sowie das Abdunsten in einer
gemeinsamen Arbeitszone bei stationärem Werkstück
durchgeführt werden und anschließend das Werkstück
durch eine Trocknungszone gefördert wird;
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10 einen
schematischen Grundriss der Prozesskabine einer dritten Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage, bei welcher die Vorbehandlung und die
Beschichtung des Werkstücks sowie das Abdunsten in einer
gemeinsamen Arbeitskabine bei stationärem Werkstück
durchgeführt werden und anschließend eine Trocknungsvorrichtung
an dem Werkstück entlang bewegt wird, während
das Werkstück stationär bleibt; und
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11 einen
schematischen Grundriss der Prozesskabine einer vierten Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage, bei der die Vorbehandlung und die Beschichtung
des Werkstücks sowie das Abdunsten in einer gemeinsamen
Arbeitszone bei stationärem Werkstück durchgeführt
werden und anschließend das Werkstück in eine
Trocknungszone gefördert und in der Trocknungszone im stationären Zustand
getrocknet wird.
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Gleiche
oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren
mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
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Eine
in den 1 bis 8 dargestellte, als Ganzes mit 100 bezeichnete
Beschichtungsanlage umfasst eine Prozesskabine 102 und
eine Fördervorrichtung 104, mit welcher ein zu
beschichtendes Werkstück 106 (siehe 4 und 5)
in einer Längsförderrichtung 108 durch
die Prozesskabine 102 förderbar ist (siehe 1).
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Als
zu beschichtende Werkstücke sind erfindungsgemäß häufig
einstückig ausgeführte Einheiten wie Rotorblätter
von Windkraftanlagen, Schiffsrümpfe, Automobilkarosserien
oder Flugzeug-Tragflügel bzw. -Leitwerke vorgesehen.
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Besondere
Vorteile entfaltet eine erfindungsgemäße Beschichtungsanlage
bei Substraten mit einer Längenausdehnung von 10 m oder
mehr, wie weiter unten näher erläutert wird.
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Die
Fördervorrichtung 104 umfasst eine in der Längsförderrichtung 108 verlaufende
Längsförderspur 110 mit zwei parallel
zur Längsförderrichtung 108 verlaufenden
und senkrecht zur Längsförderrichtung 108 voneinander
beabstandeten Längsförderschienen 112.
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Um
das Werkstück 106 nach einem ersten Beschichtungsvorgang
in der Prozesskabine 102 vom Ausgang der Prozesskabine 102 für
einen zweiten Beschichtungsvorgang an den Eingang der Prozesskabine 102 zurückfördern
zu können, umfasst die Fördervorrichtung 104 ferner
eine Rückförderspur 114, welche längs
einer entgegengesetzt parallel zur Längsförderrichtung 108 gerichteten
Rückförderrichtung 116 verläuft.
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Die
Rückförderspur 114 umfasst zwei parallel
zur Rückförderrichtung 116 verlaufende
und senkrecht zur Rückförderrichtung 116 voneinander
beabstandete Rückförderschienen 118.
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Um
das Werkstück 106 vom Ende der Längsförderspur 110 zum
Anfang der Rückförderspur 114 fördern
zu können, ist das Ende der Längsförderspur 110 über
eine erste Querförderspur 120, welche längs
einer senkrecht zu der Längsförderrichtung 108 und
senkrecht zu der Rückförderrichtung 116 gerichteten
ersten Querförderrichtung 122 verläuft,
mit dem Anfang der Rückförderspur 114 verbunden.
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Die
erste Querförderspur 120 umfasst zwei parallel
zur ersten Querförderrichtung 122 verlaufende
und senkrecht zur ersten Querförderrichtung 122 voneinander
beabstandete Querförderschienen 124, welche mit
den Längsförderschienen 112 der Längsförderspur 110 eine
erste Schienenkreuzung 126 und mit den Rückförderschienen 118 der
Rückförderspur 114 eine zweite Schienenkreuzung 128 bilden.
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Um
das Werkstück 106 vom Ende der Rückförderspur 114 zum
Anfang der Längsförderspur 110 zurückfördern
zu können, umfasst die Fördervorrichtung 104 ferner
eine zweite Querförderspur 130, welche in einer
senkrecht zur Rückförderrichtung 116 und
senkrecht zur Längsförderrichtung 108 gerichteten
zweiten Querförderrichtung 132 verläuft
und das Ende der Rückförderspur 114 mit
dem Anfang der Längsförderspur 110 verbindet.
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Die
zweite Querförderspur 130 umfasst zwei Querförderschienen 134,
die parallel zur zweiten Querförderrichtung 132 verlaufen
und mit den Rückförderschienen 118 der
Rückförderspur 114 eine dritte Schienenkreuzung 136 und
mit den Längsförderschienen 112 der Längsförderspur 110 eine
vierte Schienenkreuzung 138 bilden.
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Die
Prozesskabine 102 der Beschichtungsanlage 100 ist
in größerem Detail in den 2 und 3 dargestellt.
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Die
Prozesskabine 102 umfasst eine vollautomatische Vorbehandlungszone 140,
eine erste Reservezone oder Back-up-Zone 142 zur Durchführung einer
manuellen Vorbehandlung, eine Schleusenzone 144, eine vollautomatische
Beschichtungszone 146, eine zweite Reservezone oder Back-up-Zone 148 zur
Durchführung einer manuellen Beschichtung, eine Abdunstzone 150 und
eine Trocknungszone 152.
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Die
vorstehend genannten Zonen folgen in einer Längsrichtung 153 der
Prozesskabine 102, welche mit der Längsförderrichtung 108 übereinstimmt, in
der genannten Reihenfolge aufeinander.
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Die
Vorbehandlungszone 140 ist als eine geschlossene Kabine
ausgebildet, welche aus selbsttragenden Rahmenelementen aus Stahlblechprofilen mit
in die Rahmenelemente integrierten Glasausfachungen und Blechausfachungen
zusammengesetzt ist.
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Die
aus diesen Rahmenelementen gebildeten Seitenwände 154 der
Vorbehandlungszone 140 umfassen, in der Reihenfolge von
oben nach unten, ein oberes Blechfeld, ein oberes Glasfeld zur Anordnung
von Leuchten (mit einer Höhe von beispielsweise ungefähr
1 m), ein mittleres Blechfeld, ein unteres Glasfeld (mit einer Höhe
von beispielsweise ungefähr 1,6 m) und ein unteres Blechfeld.
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Die
Glasausfachungen der Seitenwände 154 bestehen
vorzugsweise aus Einscheibensicherheitsglas.
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Die
Glasausfachungen und die Blechausfachungen sind so in Dichtungen
geschraubt oder geklemmt, dass bei einer Reinigung der Kabine Reinigungsmedien
nicht nach außen dringen können und ein Herausfallen
der Ausfachungen im Brandfall verhindert wird.
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Die
für die oberen Glasfelder der Seitenwände 154 vorgesehenen
Leuchten umfassen asymmetrische Reflektoren und Blechgehäuse,
die von außen an die Glasfelder angedrückt werden.
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Die
Leuchtengehäuse können mit einstellbaren Befestigungs-
und Spannvorrichtungen, Sicherungsketten oder einer Aufstelleinrichtung
sowie einer Abdichtung gegen die Glasscheibe hin versehen sein.
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Die
Beleuchtung der Kabine ist vor Ort an einem Beleuchtungsschrank
einschaltbar.
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An
dem unteren Blechfeld ist jeweils eine parallel zur Längsförderrichtung 108 verlaufende
Verfahrschiene 156 für eine parallel zur Längsförderrichtung 108 verfahrbare
automatische Vorbehandlungseinheit 158 angeordnet.
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Die
automatische Vorbehandlungseinheit 158 kann insbesondere
als ein Vorbehandlungsroboter ausgebildet sein.
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Die
Seitenwände 154 sind somit zur Integration der
Vorbehandlungseinheiten 158 vorbereitet.
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In
den Seitenwänden 154 sind Türen vorgesehen,
damit der Innenraum der Kabine von Wartungs- oder Reinigungspersonal
betreten werden kann.
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Die
Türen können beispielsweise als Stahltüren
mit Sichtfenster ausgebildet sein.
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Zur
Betätigung der Türen sind vorzugsweise auf der
Kabineninnenseite Druckplatten und auf der Außenseite Griffe
angebracht.
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Die
Türen öffnen vorzugsweise nach außen.
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Am
Anfang und am Ende der Kabine befindet sich jeweils eine Stirnwand 160 in
Panel-Bauweise, die zum Anschluss weiterer Anlagenteile, insbesondere
weiterer Kabinen, vorbereitet ist.
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Die
Stirnwand 160 kann beispielsweise aus verzinktem Blech
ausgebildet sein.
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Die
Stirnwand 160 ist vorzugsweise glattflächig und
doppelwandig ausgeführt und für verdeckte Kabelführung
vorbereitet.
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Um
das Werkstück 106 aus der Kabine heraus in die
nachfolgende Kabine fördern zu können, ist die
Stirnwand 160 mit einer Durchfahrtsöffnung versehen,
welche vorzugsweise eine starre Silhouette aufweist.
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Der
Abstand der Silhouette bis zur Werkstückoberfläche
beträgt bei der Durchfahrt des Werkstücks 106 vorzugsweise
mindestens 0,5 m.
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Um
eine Fehlorientierung des Werkstücks 106 beim
Hindurchbewegen durch die Durchfahrtsöffnung erkennen und
die Beschichtungsanlage 100 in einem solchen Fall abschalten
zu können, sind an der Durchfahrtsöffnung Pendelblenden
vorgesehen, welche aus ihrer Ruhelage ausgelenkt werden, wenn ein nicht
ordnungsgemäß orientiertes Werkstück 106 in
Kontakt mit einer solchen Pendelblende kommt. Die Auslenkung einer
solchen Pendelblende wird von einem der Pendelblende zugeordneten
Initiator registriert, welcher daraufhin ein Signal an die Steuereinrichtung
der Beschichtungsanlage 100 sendet, welches zu einer Notfallabschaltung
der Beschichtungsanlage 100 führt.
-
Die
Initiatoren der Pendelblenden sind vorzugsweise in der jeweiligen
Stirnwand 160 integriert.
-
Der
Boden der Kabine ist als selbsttragende Stahlkonstruktion mit Gitterrostauflage
ausgeführt.
-
Unter
der Gitterrostauflage ist eine Bodenwanne aus Edelstahl, vorzugsweise
ohne Gefälle, installiert.
-
Die
Zugangstüren der Kabine liegen auf dem Niveau der Gitterrostauflage
oder sind von dem Gitterrostniveau aus über Podeste, vorzugsweise
Glattblechpodeste, mit Treppenstufen zugänglich.
-
Nach
oben wird der Arbeitsraum der Kabine durch eine Filterdecke 162 (siehe 3)
abgeschlossen.
-
Die
Filterdecke kann aus verzinkten und/oder lackierten Blechelementen
mit einem integrierten lackierten Drahtgitter gebildet sein.
-
Der
Rahmen der Filterdecke 162 ist vorzugsweise begehbar ausgeführt.
-
Die
Verschmutzung der Filter der Filterdecke 162 ist durch
ein Differenzdruckmanometer überwachbar.
-
Das
Differenzdruckmanometer weist vorzugsweise eine vor Ort in der Kabine
ablesbare Anzeige auf.
-
Der
Differenzdruck über die Filterdecke 162 hinweg
wird in einer für die Filterverschmutzung repräsentativen
Zone der Kabine bestimmt.
-
Über
der Filterdecke 162 befindet sich ein Filterplenum 164,
wobei die Filterplenen von in der Längsförderrichtung 108 aufeinanderfolgenden
Kabinen ebenfalls durch Trennwände 166 voneinander getrennt
sind, so dass eine nach Arbeitszonen getrennte sektionale Luftzufuhr
zu den Zonen der Prozesskabine 102 möglich ist.
-
Das
Filterplenum 164 ist mit einer Beleuchtung versehen, die
vorzugsweise von einer zentralen Stelle des Filterplenums 164 aus über
einen Schalter mit Kontrolllampe einschaltbar ist.
-
Das
Filterplenum 164 ist über eine luftdichte Wartungstür
von Wartungs- oder Reinigungspersonal begehbar.
-
Die
Kabine der Vorbehandlungszone 140 wird im Umluftbetrieb
belüftet; die Belüftung der Kabine im Einzelnen
wird nachstehend noch unter Bezugnahme auf 3 erläutert
werden.
-
Zur
Vorbehandlung des Werkstücks 106 ist jede der
verfahrbaren automatischen Vorbehandlungseinheiten 158 mit
einer in 8 schematisch dargestellten
Vakuumsaugstrahlvorrichtung 168 versehen.
-
Die
Vakuumsaugstrahlvorrichtung 168 umfasst eine Strahlhaube 170,
welche zum Werkstück 106 hin offen ist und mittels
einer Abdichtung, die an dem dem Werkstück 106 zugewandten
Rand der Strahlhaube 170 angeordnet ist, im Wesentlichen luftdicht
auf die Oberfläche 172 des Werkstücks 106 aufsetzbar
ist.
-
In
den Innenraum 174 der Strahlhaube 170 mündet
eine Strahllanze 176, mittels welcher die den Innenraum 174 begrenzende
Oberfläche 172 des Werkstücks 106 mit
einem Strahlmedium 178 beaufschlagbar ist.
-
Durch
das Auftreffen des Strahlmediums 178 auf die Oberfläche 172 des
Werkstücks 106 wird die zu beschichtende Oberfläche 172 aktiviert.
-
Das
Strahlmedium wird über eine Absaugleitung 180 aus
dem Innenraum 174 der Strahlhaube 170 abgesaugt.
-
Die
Absaugleitung 180 ist an eine Unterdruckquelle angeschlossen,
so dass im Innenraum 174 der Strahlhaube 170 ein
Unterdruck erzeugt wird, durch welchen die Strahlhaube 170 gegen
die Oberfläche 172 des Werkstücks 106 gepresst
wird.
-
Um
die gesamte zu beschichtende Oberfläche 172 des
Werkstücks 106 zu erfassen, werden die Strahlhauben 170 mittels
der jeweils zugeordneten, als verfahrbare Roboter ausgebildeten
Vorbehandlungseinheiten 158 über die gesamte zu
beschichtende Oberfläche 172 des Werkstücks 106 bewegt.
-
Dadurch,
dass das Strahlmedium 178 und der jeweils damit beaufschlagte
Teil der Oberfläche 172 des Werkstücks 106 durch
die Strahlhaube 170 von der Umgebung getrennt sind, entsteht
während des Aktivierungsvorgangs mittels der Vakuumsaugstrahlvorrichtung 168 kein
Staub in der Vorbehandlungszone 140.
-
Alternativ
zu einer Vakuumsaugstrahlvorrichtung 168 kann zur Aktivierung
der zu beschichtenden Oberfläche 172 des Werkstücks 106 auch
ein robotergeführtes Bürstensystem mit Absaugvorrichtung eingesetzt
werden.
-
Die
in der Längsförderrichtung 108 auf die Vorbehandlungszone 140 folgende
erste Back-up-Zone 142 ist ebenso wie die Vorbehandlungszone 140 als
eine geschlossene Kabine ausgebildet, deren Aufbau der Kabine der
Vorbehandlungszone 140 entspricht, auf deren vorstehende
Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
-
Die
erste Back-up-Zone 142 ist jedoch nicht mit automatischen
Vorbehandlungseinheiten 158 versehen. Vielmehr dient die
erste Back-up-Zone 142 dazu, bei einem Ausfall oder bei
ungenügendem Arbeitsergebnis der automatischen Vorbehandlungseinheiten 158 in
der Vorbehandlungszone 140 eine manuelle Vorbehandlung
des Werkstücks 106 durch Arbeiter 181 (siehe 4)
mit geeignetem Vorbehandlungsgerät durchzuführen.
-
An
die erste Back-up-Zone 142 schließt sich in der
Längsförderrichtung 108 die Schleusenzone 144 an,
in welcher ein die Schleusenzone 144 in vertikaler Richtung
durchsetzender Luftvorhang erzeugbar ist, um die Vorbehandlungszone 140 und
die erste Back-up-Zone 142 lufttechnisch von der auf die Schleusenzone 144 folgenden
Beschichtungszone 146 zu trennen und so zu verhindern,
dass Verunreinigungen aus der Vorbehandlungszone 140 oder
der ersten Back-up-Zone 142 in die Beschichtungszone 146 oder
Beschichtungsmaterial aus der Beschichtungszone 146 in
die Vorbehandlungszone 140 oder die erste Back-up-Zone 142 gelangen
können.
-
Die
in der Längsförderrichtung 108 auf die Schleusenzone 144 folgende
Beschichtungszone 146 ist ebenso wie die Vorbehandlungszone 140 als geschlossene
Kabine aufgebaut, deren Aufbau von der Gitterrostebene aufwärts
mit dem Aufbau der Kabine der Vorbehandlungszone 140 identisch
ist, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit verwiesen wird.
-
Statt
der Vorbehandlungseinheiten 158 werden in der Beschichtungszone 146 jedoch
Beschichtungseinheiten 182 verwendet, welche an den in
die Seitenwände 154 der Kabine integrierten Verfahrschienen 156 parallel
zur Längsförderrichtung 108 verfahrbar
sind.
-
Die
Beschichtungseinheiten 182 können beispielsweise
als Beschichtungsroboter, insbesondere als 7-Achs-Roboter, ausgebildet
sein.
-
Die
Beschichtungseinheiten 182 sind mit geeigneten Applikationsvorrichtungen
zum Applizieren von Beschichtungsmaterial auf die Oberfläche 172 des
Werkstücks 106 versehen.
-
Als
Beschichtungsmaterial kann insbesondere ein Lack, vorzugsweise ein
lösemittelfreier Lack, insbesondere ein Wasserlack, verwendet
werden.
-
Zusätzlich
zu den Beschichtungseinheiten 182, welche auf den beiden
Längsseiten der Beschichtungszone 146 angeordnet
sind, können optional weitere Beschichtungseinheiten stirnseitig über dem
Einlauf der Beschichtungszone 146 und/oder über
dem Auslauf der Beschichtungszone 146 angeordnet sein.
-
Durch
ihre Verfahrbarkeit ermöglichen die Beschichtungseinheiten 182 einen
kontinuierlichen Auftrag des Beschichtungsmaterials, insbesondere des
Lacks, auf das Werkstück 106.
-
Unter
der Beschichtungszone 146 ist eine Abscheidevorrichtung 184 (siehe 3)
zum Abscheiden von überschüssigem Beschichtungsmaterial
aus einem die Beschichtungszone 146 von oben nach unten
durchsetzenden Luftstrom vorgesehen.
-
Die
Abscheidevorrichtung 184 ist vorzugsweise als Trockenabscheidungsvorrichtung
ausgebildet und umfasst mit Precoat-Material belegte Filterelemente,
auf deren Precoat-Schicht sich klebrige Partikel aus dem Beschichtungsmaterial
ablagern.
-
Als
Precoat-Material kann beispielsweise Steinmehl verwendet werden.
-
Ein
Vorrat des Precoat-Materials befindet sich in einem (beispielsweise
trichterförmigen) Vorratsbehälter unterhalb der
Filterelemente und wird intervallweise mittels Luftdüsen
aufgewirbelt, um die Filterelemente mit frischem Precoat-Material
zu belegen.
-
Wenn
die aus dem Precoat-Material gebildete Precoat-Schicht an einem
Filterelement über ein bestimmtes Maß hinaus mit
Beschichtungsmaterial gesättigt ist, wird die mit dem Beschichtungsmaterial gesättigte
Precoat-Schicht durch einen Druckluftimpuls von der Reingasseite
des Filterelements aus von dem Filterelement gelöst, worauf
die Mischung aus Precoat-Material und Beschichtungsmaterial in den Vorratsbehälter
fällt und von dort abgesaugt wird.
-
Eine
solche Trockenabscheidungsvorrichtung ist beispielsweise aus der
DE 10 2007 040 901 A1 bekannt,
auf welche hinsichtlich des Aufbaus und der Funktionsweise einer
solchen Trockenabscheidungsvorrichtung hiermit Bezug genommen wird
und welche diesbezüglich zum Bestandteil dieser Anmeldung
gemacht wird.
-
Eine
solche Trockenabscheidungsvorrichtung, die unterhalb der Gitterrostebene
der Beschichtungszone 146 angeordnet ist, kann insbesondere eine
Einhausung der Filterelemente beidseits der vertikalen Kabinenlängsmittelebene
umfassen, welche parallel zur Längsförderrichtung 108 ausgerichtet
ist, sowie Filtermodule, welche die Filterelemente enthalten, einen
zwischen den Filtereinhausungen angeordneten begehbaren Steg, eine
Zuführeinheit für die Zufuhr von frischem Precoat-Material
zu den Vorratsbehältern unterhalb der Filterelemente und eine
Abführeinheit für die Abfuhr des Gemisches aus Precoat-Material
und Beschichtungsmaterial aus den Vorratsbehältern.
-
Alternativ
oder ergänzend zu der vorstehend beschriebenen Trockenabscheidungsvorrichtung
mit precoatierten Filterelementen kann auch eine Trockenabscheidungsvorrichtung
verwendet werden, welche Papp-Labyrinthfilter umfasst, an denen
das Beschichtungsmaterial aus dem mit Beschichtungsmaterial beladenen
Luftstrom abgeschieden wird.
-
Außerdem
ist es möglich, statt einer Trockenabscheidungsvorrichtung
eine Nassauswaschungsvorrichtung als Abscheidevorrichtung 184 zu verwenden.
-
Die
auf die Beschichtungszone 146 in der Längsförderrichtung 108 folgende
zweite Back-up-Zone 148 ist ebenso wie die Beschichtungszone 146 als
geschlossene Kabine ausgebildet, deren Aufbau von der Gitterrostebene
aufwärts mit dem Aufbau der Kabine der Beschichtungszone 146 identisch
ist, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit verwiesen wird.
-
Die
zweite Back-up-Zone 148 weist jedoch keine automatischen
Beschichtungseinheiten 182 auf. Vielmehr dient die zweite
Back-up-Zone 148 dazu, im Falle eines Ausfalls oder eines
mangelhaften Arbeitsergebnisses der Beschichtungseinheiten 182 in
der automatischen Beschichtungszone 146 eine manuelle Beschichtung
des Werkstücks 106 durch Arbeiter 185 (siehe 4)
mit geeignetem Beschichtungsgerät durchzuführen.
-
Unterhalb
der zweiten Back-up-Zone 148 ist ebenso wie bei der Beschichtungszone 146 eine
Abscheidevorrichtung 186 zum Abscheiden von überschüssigem
Beschichtungsmaterial aus einem die zweite Back-up-Zone 148 von
oben nach unten durchsetzenden Luftstrom vorgesehen.
-
Da
in der zweiten Back-up-Zone 148 jedoch nur ein kurzzeitiger
Notfall-Beschichtungsbetrieb durchgeführt werden soll,
kann diese Abscheidevorrichtung 186 für eine geringere
Abscheideleistung ausgelegt werden.
-
In
der Regel wird es daher genügen, die Abscheidvorrichtung 186 als
Trockenabscheidungsvorrichtung mit einem Papp-Labyrinthsystem auszubilden.
-
Ein
solches Papp-Labyrinthsystem umfasst beispielsweise unterhalb der
Gitterrostebene angeordnete Absaugkanäle, die mit vertikal
angeordneten, klappbaren Aufnahmerahmen für Beschichtungsmittelabscheider
ausgestattet sind. Die Abscheidung des Beschichtungsmaterials erfolgt
durch Glasfaservlies-Filter und nachgeschaltete Papp-Labyrinthfilter.
-
Die
in der Längsförderrichtung 108 auf die zweite
Back-up-Zone 148 folgende Abdunstzone 150 ist
ebenso wie die vorstehend beschriebenen Zonen als eine geschlossene
Kabine ausgebildet und umfasst vorzugsweise ein Gehäuse
aus verzinktem Stahlblech, welches mit einer Innenbeleuchtung und einer
dicht schließenden Tür versehen ist.
-
Im
Deckenbereich der Abdunstzone 150 ist ein Zuluftkanal mit
von unten auswechselbaren Filterrahmen vorgesehen.
-
Die
Absaugung der der Abdunstzone 150 zugeführten
Luft erfolgt im Bodenbereich der Abdunstzone 150.
-
Die
in der Längsförderrichtung 108 auf die Abdunstzone 150 folgende
Trocknungszone 152 ist ebenso wie die vorstehend bereits
beschriebenen Zonen als eine geschlossene Kabine ausgebildet, die vorzugsweise
in selbsttragender Bauweise aus vorgefertigten Gehäusesegmenten
montiert ist.
-
Die
gesamte Innenkontur der Trocknungszone 152 ist vorzugsweise
reinigungs- und wartungsfreundlich ausgeführt.
-
Damit
sich bei Reinigungsarbeiten keine Flusen in der Trocknungszone 152 festsetzen,
sind alle Blechkanten und Schweißnähte im Nutzraum
der Trocknungszone 152 vorzugsweise entgratet, und der
Trocknertunnel ist vorzugsweise glatt ausgeführt.
-
In
der Trocknungszone 152 sind zu beiden Seiten des Förderweges
des Werkstücks 106 Bestrahlungseinheiten 188 angeordnet,
von denen eine in 7 im Detail dargestellt ist.
-
Die
Bestrahlungseinheit 188 umfasst ein Gestell oder Stativ 190,
an welchem mehrere, beispielsweise drei, Bestrahlungsvorrichtungen 192 gehalten sind.
-
Mittels
der Bestrahlungsvorrichtungen 192 ist die beschichtete
Oberfläche 172 des Werkstücks 106 mit
einer Strahlung beaufschlagbar, welche die Beschichtung trocknet
und/oder aushärtet.
-
Bei
dieser Strahlung kann es sich beispielsweise um Infrarotstrahlung
und/oder um UV-Strahlung (im Falle einer durch UV-Bestrahlung aushärtbaren
Beschichtung) handeln.
-
Die
Trocknungszone 152 mit den darin enthaltenen Bestrahlungseinheiten 188 bildet
somit eine Trocknungsvorrichtung 189, relativ zu welcher
das Werkstück 106 bewegt wird, während
das Werkstück 106 beschichtet und während
das Werkstück 106 getrocknet wird.
-
Die
Bestrahlungsvorrichtungen 192 sind, vorzugsweise unabhängig
voneinander, hinsichtlich ihrer vertikalen Position und hinsichtlich
ihrer Position in der Querrichtung 194 der Trocknungszone 152 (vorzugsweise
motorisch, hydraulisch oder pneumatisch) verstellbar, um automatisch
einen gewünschten Abstand der jeweiligen Bestrahlungsvorrichtung 192 von
dem jeweils bestrahlten Teil der Oberfläche 172 des
Werkstücks 106 einzustellen.
-
Da
das Werkstück 106 einen längs seiner Längsrichtung 196 variierenden
Querschnitt aufweist, werden die Bestrahlungsvorrichtungen 192 also
während des Vorbeilaufs des Werkstücks 106 zu dem
Werkstück 106 hin oder von dem Werkstück 106 weg
bewegt.
-
Hierdurch
wird erreicht, dass die mittlere Bestrahlungsleistung an der beschichteten
Oberfläche 172 des Werkstücks 106 trotz
des variierenden Querschnitts des Werkstücks 106 im
Wesentlichen konstant bleibt, da sich die Position der Bestrahlungsvorrichtungen 192 automatisch
der Geometrie des Werkstücks 106 anpasst.
-
Ferner
ist es möglich, zur Erzielung einer gewünschten
Bestrahlungsleistung an der Werkstückoberfläche
einzelne Bestrahlungsvorrichtungen 192 abzuschalten oder
zuzuschalten und/oder die Bestrahlungsvorrichtungen 192 in
ihrer Leistung zu verändern.
-
Um
eine gleichmäßige Oberflächentemperatur
des Werkstücks 106 zu erreichen, wird die Temperatur
der Werkstückoberfläche erfasst und die von den
Bestrahlungsvorrichtungen 192 jeweils emittierte Bestrahlungsleistung
sowie der Abstand der Bestrahlungsvorrichtungen 192 von
der Oberfläche 172 des Werkstücks 106 in
Abhängigkeit von dem Ergebnis der Temperaturerfassung geregelt.
-
Die
Temperaturerfassung kann insbesondere mittels eines Pyrometers erfolgen.
Ein solches Pyrometer erfasst die von einem Gegenstand emittierte Wärmestrahlung
berührungslos und wertet diese aus, um die Temperatur des
Gegenstands zu ermitteln, wobei ausgenutzt wird, dass die Intensität
der von einem Gegenstand emittierten Wärmestrahlung von
dessen Temperatur abhängt.
-
Die
Bestrahlungsvorrichtungen 192 sind mittels Kühlluft
kühlbar, welche über flexible Schläuche an
die zu kühlenden Flächen der Bestrahlungsvorrichtungen 192 geblasen
wird.
-
Nach
der Beschreibung der einzelnen Zonen der Prozesskabine 102 wird
nun die Luftführung durch die Prozesskabine 102 unter
Bezugnahme auf das Luftführungsschema aus 3 erläutert:
Die
Beschichtungsanlage 100 umfasst eine erste Umluftanlage 198,
welche die Vorbereitungszone 140, die erste Back-up-Zone 142 und
die Schleusenzone 144 über Zuluftleitungen 200 mit
Zuluft versorgt, und eine zweite Umluftanlage 202, welche
die Beschichtungszone 146, die zweite Back-up-Zone 148 und
die Abdunstzone 150 über Zuluftleitungen 204 mit
Zuluft versorgt.
-
Die
Trocknungszone 152 erhält Zuluft indirekt aus
der Abdunstzone 150; Abluft aus der Trocknungszone 152 wird über
eine Abluftleitung 206 aus der Trocknungszone 152 abgeführt
und in die Umgebung abgegeben.
-
Die
der Vorbehandlungszone 140 und der ersten Back-up-Zone 142 durch
das jeweilige Filterplenum 164 und die jeweilige Filterdecke 162 zugeführte
Kabinenluft wird, beispielsweise über im Bodenbereich der
jeweiligen Seitenwände 154 angeordnete Überstromöffnungen,
aus den Kabinen abgesaugt und über Abluftkanäle 208,
die in einen Abluftsammelkanal 210 münden, wieder
der ersten Umluftanlage 198 zugeführt.
-
Die Überstromöffnungen,
durch welche die Luft aus den Kabinen abgesaugt wird, können
mit klappbaren Aufnahmerahmen ausgestattet sein.
-
In
die Aufnahmerahmen können Faserfilter, beispielsweise aus
Glasfaservlies, eingeklemmt werden.
-
Im
Abluftsammelkanal 210 ist ein Gebläse 212 angeordnet,
welches die Abluft aus der Vorbereitungszone 140 und der
ersten Back-up-Zone 142 ansaugt und der ersten Umluftanlage 198 zuführt,
wodurch der Umluftkreislauf durch die erste Umluftanlage 198 und
die Vorbehandlungszone 140 bzw. die erste Back-up-Zone 142 geschlossen
ist.
-
In
der ersten Umluftanlage 198 wird die Kreislaufluft durch
Konditioniervorrichtungen (beispielsweise eine Heizeinrichtung,
eine Kühleinrichtung, eine Befeuchtungseinrichtung und/oder
eine Entfeuchtungseinrichtung) an die gewünschten Luftkonditionen
angepasst und erforderlichenfalls mit Frischluft ergänzt,
die über eine Frischluftzuführleitung 214 der
ersten Umluftanlage 198 zugeführt wird.
-
Durch
den Umluftbetrieb beschränkt sich die für die
Konditionierung der Kabinenluft notwendige Energie (für
das Heizen, Kühlen, Befeuchten und/oder Entfeuchten) auf
ein Minimum.
-
Die
Belüftung der Beschichtungszone 146, der zweiten
Back-up-Zone 148 und der Abdunstzone 150 erfolgt
ebenfalls im Umluftbetrieb.
-
Dabei
wird die in der Abscheidevorrichtung 184 von überschüssigem
Beschichtungsmaterial befreite Abluft der Beschichtungszone 146 durch
einen Abluftkanal 216 mit Gebläse 218 in
einen Abluftsammelkanal 220 gesaugt und von dort der zweiten
Umluftanlage 202 zugeführt.
-
Die
in der Abscheidevorrichtung 186 gegebenenfalls von überschüssigem
Beschichtungsmaterial befreite Abluft aus der zweiten Back-up-Zone 148 und
die aus dem Bodenbereich der Abdunstzone 150 abgesagte
Abluft der Abdunstzone 150 wird durch einen Abluftkanal 222 mit
Gebläse 224 in den Abluftsammelkanal 220 gesaugt
und von dort ebenfalls der zweiten Umluftanlage 202 zugeführt.
-
Dadurch
ist der Umluftkreislauf durch die zweite Umluftanlage 202 und
die Beschichtungszone 146, die zweite Back-up-Zone 148 bzw.
die Abdunstzone 150 geschlossen.
-
Auch
in der zweiten Umluftanlage 202 wird die Kreislaufluft
durch Konditioniereinrichtungen (beispielsweise eine Heizeinrichtung,
eine Kühleinrichtung, eine Befeuchtungseinrichtung und/oder
eine Entfeuchtungseinrichtung) an die gewünschten Luftkonditionen
angepasst und gegebenenfalls mit Frischluft ergänzt, die über
eine Frischluftzuführleitung 226 der zweiten Umluftanlage 202 zugeführt wird.
-
Durch
den Umluftbetrieb der Beschichtungszone 146, der zweiten
Back-up-Zone 148 und der Abdunstzone 150 wird
die für die Luftkonditionierung notwendige Energie (insbesondere
für das Heizen, Kühlen, Befeuchten und/oder Entfeuchten)
weiter reduziert.
-
Durch
die Aufteilung der Zonen der Prozesskabine 102 auf zwei
verschiedene Umluftanlagen 198 und 202 kann die
Kabinenluft je nach Bedarf unterschiedlich konditioniert werden,
insbesondere unterschiedlich konditioniert werden für die
Vorbehandlungszone 140 einerseits und für die
Beschichtungszone 146 andererseits.
-
Dadurch,
dass die Zuluft jeder Kabine über eine eigene Zuluftleitung 200 bzw. 204 zugeführt wird,
kann die jeweils einer Kabine zugeführte Zuluftmenge an
den jeweiligen Bedarf genau angepasst werden. Durch diese sektionale
Luftführung (selektive Belüftung der einzelnen
Zonen der Prozesskabine 102) wird eine weitere Energieeinsparung
erzielt.
-
Die
Schleusenzone 144 stellt ein Bindeglied zwischen den beiden
Umluftkreisläufen der Beschichtungsanlage 100 dar,
da sie zwar ihre Zuluft von der ersten Umluftanlage 198 erhält,
aber die Abluft aus der Schleusenzone 144, welche mit überschüssigem
Beschichtungsmaterial aus der Beschichtungszone 146 beladen
sein kann, nicht wieder der ersten Umluftanlage 198, sondern über
die Abscheidevorrichtung 184 der zweiten Umluftanlage 202 zugeführt
wird. Dennoch wird der Schleusenzone 144 stets in einem
Umluftkreislauf geführte Zuluft zugeführt, was
eine Energieeinsparung zur Folge hat.
-
Überschüssige
Luft wird aus dem Umluftkreislauf der ersten Umluftanlage 198 über
eine Fortluftleitung 228 in die Umgebung abgegeben, welche an
die Zuluftleitungen 200 des ersten Umluftkreislaufs angeschlossen
ist.
-
Aus
dem Umluftkreislauf der zweiten Umluftanlage 202 wird überschüssige
Luft über eine Fortluftleitung 230, welche an
die Zuluftleitungen 204 des zweiten Umluftkreislaufs angeschlossen
ist, an die Umgebung abgegeben.
-
Der
Transport des zu beschichtenden Werkstücks 106 durch
die Prozesskabine 102 erfolgt mittels eines Werkstücktransportwagens 232,
der in den 4 bis 7 dargestellt
ist.
-
Der
Werkstücktransportwagen 232 umfasst einen im Wesentlichen
rechteckigen Rahmen 233 aus zwei kastenförmigen
Längsträgern 234, die durch senkrecht
zur Längsrichtung 238 des Werkstückstransportwagens 232 verlaufende
Querträger 236 miteinander verbunden sind.
-
Zwischen
den in der Längsrichtung 238 aufeinanderfolgenden
Querträgern 236 bleibt genügend Zwischenraum
für den Durchtritt des Kabinenluftstroms in vertikaler
Richtung durch den Werkstücktransportwagen 232.
-
Die
beiden Längsträger 134 tragen an ihren vorderen
Enden gemeinsam eine Werkstückhalterung 240.
-
Das
zu beschichtende Werkstück 106, beispielsweise
ein Rotorblatt für ein Windkraftwerk, wird an einem Ende
an der Werkstückhalterung 240 festgelegt, beispielsweise
durch Anschrauben oder Anklemmen.
-
Dabei
wird das Werkstück 106 so an dem Werkstücktransportwagen 232 angeordnet,
dass die Längsrichtung 196 des Werkstücks 106 im
Wesentlichen mit der Längsrichtung 238 des Werkstücktransportwagens 232 übereinstimmt.
-
Wie
aus den 4 und 5 zu ersehen
ist, ist die Längserstreckung L des Werkstücks 106 längs der
gemeinsamen Längsrichtung deutlich größer
als die Längserstreckung l des Werkstücktransportwagens 232.
-
Das
Werkstück 106 steht daher über eine beträchtliche
Länge über das hintere Ende des Werkstücktransportwagens 232 über.
-
Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass der Überstand des Werkstücks 106 über
den Werkstücktransportwagen 232 mindestens die
Hälfte, vorzugsweise mindestens zwei Drittel, der Längserstreckung
L des Werkstücks 106 längs dessen Längsrichtung 196 beträgt.
-
Wie
am besten aus 5 zu ersehen ist, weist der
Werkstücktransportwagen 232 für die Fortbewegung
in der Längsförderrichtung 108 an jedem Längsträger 234 zwei
Längslaufräder 242 auf, welche um parallel
zur Querrichtung 244 des Werkstücktransportwagens 232 verlaufende
Achsen drehbar sind.
-
Da
der Werkstücktransportwagen 232 zur Erzielung
einer gleichmäßigen Beschichtung sehr ruhig laufen
muss, sind die Längsförderschienen 112, auf
denen die Längslaufräder 242 abrollen,
als Rundschienen mit einer konvex gekrümmten Lauffläche 246 (siehe 6)
ausgebildet.
-
Die
Längslaufräder 242 sind in bevorzugter Weise
aus einem gehärteten Stahl, aus einer Aluminiumlegierung
oder aus einem duroplastischen Kunststoff hergestellt und weisen
eine komplementär zu der konvex gekrümmten Lauffläche 246 der Längsförderschienen 112 ausgebildete,
konkav gekrümmte Lauffläche 248 längs
ihres Umfangs auf.
-
Durch
die glatten Oberflächen der Längsförderschienen 112 und
die komplementär hierzu geschliffenen Längslaufräder 242 wird
ein sehr ruhiger Lauf des Werkstücktransportwagens 232 in
der Längsförderrichtung 108 erreicht.
-
In
alternativen Ausführungsbeispielen sind die Längslaufräder
mit Vollgummi-Radreifen oder mit gasgefüllten Radreifen
ausgestattet.
-
Der
Durchmesser der Längsförderschienen 112 kann
beispielsweise ungefähr 60 mm und der Durchmesser der Längslaufräder 242 ungefähr
250 mm betragen.
-
Die
Rückförderschienen 118 der Rückförderspur 114 sind
ebenso ausgebildet wie die Längsförderschienen 112 der
Längsförderspur 110.
-
Für
den Quertransport des Werkstücktransportwagens 232 von
der Längsförderspur 110 zu der Rückförderspur 114 bzw.
von der Rückförderspur 114 zu der Längsförderspur 110 ist
jeweils ein Querlaufrad 250 an jeder Stirnseite jedes Längsträgers 234 des
Werkstücktransportwagens 232 angeordnet (siehe 5).
-
Die
Querlaufräder 250 sind höhenverstellbar an
dem Rahmen des Werkstücktransportwagens 232 gehalten
und können in ihrer Höhenlage relativ zu dem Rahmen 233 und
damit relativ zu den Längslaufrädern 242 (beispielsweise
motorisch oder hydraulisch) verstellt werden. Im Übrigen
lassen sich die Querlaufräder im Detail ähnlich
wie die Längslaufräder (oder identisch) ausgestalten.
-
Während
der Bewegung des Werkstücktransportwagens 232 in
der Längsförderrichtung 108 oder der
Rückförderrichtung 116 befinden sich
die Querlaufräder 250 in ihrer oberen Position,
in welcher die Querlaufräder 250 vom Untergrund
abgehoben sind, so dass der Werkstücktransportwagen 232 sich über
die Längslaufräder 242 an den Längsförderschienen 112 bzw.
den Rückförderschienen 118 abstützt.
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Wenn
der Werkstücktransportwagen 232 den Bereich der
ersten Schienenkreuzung 126 oder der dritten Schienenkreuzung 136 erreicht,
werden die stirnseitigen Querlaufräder 250 abgesenkt,
bis der Werkstücktransportwagen 232 sich mit den
Querlaufrädern 250 an den Querförderschienen 124 bzw. 134 abstützt
und die Längslaufräder 242 von den Längsförderschienen 112 bzw.
den Rückförderschienen 118 abgehoben
sind. In dieser Stellung der Querlaufräder 250 ist
der Werkstücktransportwagen 232 für einen
Quertransport in der ersten Querförderrichtung 122 bzw.
in der zweiten Querförderrichtung 132 frei.
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Grundsätzlich
könnten auch die Querförderschienen 124 und 134 ebenso
wie die Längsförderschienen 112 mit einer
konvex gekrümmten Lauffläche und die Querlaufräder 250 mit
einer konkav gekrümmten Lauffläche versehen sein.
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Für
den Quertransport des Werkstücks 106 außerhalb
der Prozesskabine 102 sind die an die Laufruhe zu stellenden
Anforderungen jedoch niedriger, so dass die Querförderschienen 124 und 132 als Flachschienen
mit im Wesentlichen ebener Lauffläche und die Querlaufräder 250 mit
zylindrischer Lauffläche ausgebildet werden können.
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Die
Verwendung von Querlaufrädern 250 mit zylindrischer
Lauffläche bietet den Vorteil, dass sie schmaler ausgebildet
werden können als Laufräder mit konkav gekrümmter
Lauffläche und deshalb nur einen kleineren Einbauraum benötigen,
damit die erforderliche Radlast erzielt werden kann.
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Der
Durchmesser der Querlaufräder 250 kann beispielsweise
ungefähr 400 mm betragen.
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Der
Werkstücktransportwagen 232 ist vorzugsweise selbstfahrend
ausgebildet.
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Vorzugsweise
sind wenigstens zwei Längslaufräder 242 und
wenigstens zwei Querlaufräder 250 pro Wagen motorisch
angetrieben. Besonders bevorzugt werden dabei alle Längslaufräder 242 und alle
Querlaufräder 250 angetrieben.
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Die
hierfür benötigten Antriebsvorrichtungen werden
vorzugsweise im Innenraum der kastenförmigen Längsträger 234 des
Werkstücktransportwagens 232 untergebracht, damit
der für die Durchströmung durch die Kabinenluft
in vertikaler Richtung zur Verfügung stehende freie Querschnitt
des Werkstücktransportwagens 232 möglichst
groß bleibt.
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Die Übertragung
der Antriebsbewegung von der Antriebsvorrichtung auf das jeweils
angetriebene Laufrad kann beispielsweise über einen Antriebsriemen 252 (siehe 6),
insbesondere einen Zahnriemen, erfolgen.
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Die
Antriebsvorrichtungen für die Laufräder umfassen
vorzugsweise mindestens einen Elektromotor. Optional ist jedem angetriebenen
Rad getriebelos ein eigener Elektromotor zugeordnet.
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Die
für die Speisung des Elektromotors benötigte elektrische
Energie wird vorzugsweise berührungsfrei von einem zwischen
den Förderschienen einer Förderspur verlegten
Leitersystem 254 durch elektrische Induktion in einer Pick-up-Spule 256 auf den
Werkstücktransportwagen 232 übertragen
(siehe 6).
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Damit
diese induktive Energieübertragung möglich wird,
muss die Umgebung der Pick-up-Spule 256 und des Leitersystems 254 eisenfrei
sein.
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Zur
Erzielung des notwendigen eisenfreien Raumes wird in allen Zonen
der Prozesskabine 102 die Gitterrostebene, beispielsweise
um mindestens ungefähr 20 cm, über die Flurhöhe
im Bereich des Leitersystems 254 angehoben. Die Pick-up-Spule 256 wird
unterhalb der Gitterrostebene geführt.
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Die
Pick-up-Spule 256 ist (beispielsweise motorisch oder hydraulisch)
höhenverstellbar an dem Rahmen 233 des Werkstücktransportwagens 232 gehalten,
so dass die Pick-up-Spule 256 beim Übergang vom
Längstransport zum Quertransport relativ zum Rahmen 233 abgesenkt
werden kann, um denselben Abstand von dem Leitersystem 254 einzuhalten
wie während des Längstransports.
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Die
Leiter 258 des Leitersystems 254 werden innerhalb
der Prozesskabine 102 in Kunststoffrohren geführt
und können beispielsweise über Kunststoffklötze
auf Querträgern der Prozesskabine 102 abgestützt
werden.
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Bei
Verwendung einer berührungsfreien Energieübertragung
zu dem Werkstücktransportwagen 232 wird bevorzugt
ein lösemittelfreies Beschichtungsmaterial, insbesondere
ein lösemittelfreier Lack, verwendet.
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Zur
berührungsfreien, insbesondere induktiven Energieübertragung
wird bevorzugt ein hochfrequentes Feld mit einer Frequenz von beispielsweise 25
kHz verwendet.
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Statt
einer berührungsfreien Energieübertragung auf
den Werkstücktransportwagen 232 kann auch vorgesehen
sein, dass der Werkstücktransportwagen 232 mit
einem Speicher für elektrische Energie, insbesondere mit
einem Akkumulator, versehen ist. Die für diese Antriebsvariante
erforderlichen Antriebselemente stehen in explosionsgeschützter
Ausführung zur Verfügung.
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Insbesondere
dann, wenn mehrere Werkstücktransportwagen 232 in
der Beschichtungsanlage 200 verwendet werden, beispielsweise
mindestens drei Stück, steht ausreichend Zeit zur Verfügung,
um den Akkumulator während des Rücklaufs eines
Werkstücktransportwagens 232 längs der Rückförderspur 114 wieder
aufzuladen.
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Um
eine Verschmutzung der Längsförderschienen in
der Prozesskabine 102 zu vermeiden, werden die Längsförderschienen 112 und
die Längsträger 234 des Werkstücktransportwagens 232 mit den
Längslaufrädern 242 zumindest in der
Beschichtungszone 146 und der zweiten Back-up-Zone 148 durch
eine Einhausung 260, die beispielsweise als eine Blechverkleidung
ausgebildet sein kann, von dem Applikationsbereich, in dem das Beschichtungsmaterial
auf das Werkstück 106 aufgebracht wird, abgetrennt,
so dass die Längsförderschienen 112 und die
Längslaufräder 242 vor einer Verschmutzung
mit Beschichtungsmaterial-Ouerspray und vor einem Kontakt mit dem
Kabinen-Abluftstrom, der mit überschüssigem Beschichtungsmaterial
beladen ist, geschützt sind. Wie aus 6 zu
ersehen ist, weist die Einhausung 260 nur einen schmalen
Durchtrittsspalt 262 auf, durch welchen sich die Querträger 236 des Werkstücktransportwagens 232 aus
dem Applikationsbereich außerhalb der Einhausung 260 in
den geschützten Innenraum der Einhausung 260 hinein
erstrecken. Zwischen dem Werkstücktransportwagen 232 und
den Rändern des Durchtrittsspaltes 262 verbleibt
dabei nur ein kleiner Zwischenraum, so dass im Wesentlichen kein
Beschichtungsmaterial durch diesen engen Zwischenraum in den Innenraum
der Einhausung 260 hinein gelangen kann.
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Die
Längsförderschienen 112, die Längslaufräder 242 und
die Längsträger 234 des Werkstücktransportwagens 232 sind
vollständig in der schützenden Einhausung 260 aufgenommen.
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Die
vorstehend beschriebene Beschichtungsanlage 100 eignet
sich insbesondere zur Beschichtung sehr langer Werkstücke,
insbesondere von langgestreckten Werkstücken, bei denen
die Längserstreckung L deutlich größer
ist als die maximale Erstreckung B in einer senkrecht zur Längsrichtung 196 verlaufenden
Querrichtung (siehe 5).
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Vorzugsweise
ist die Längserstreckung L des Werkstücks 106 mindestens
fünfmal so groß wie die maximale Quererstreckung
B.
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Insbesondere
eignet sich die Beschichtungsanlage 100 zur Beschichtung
von Werkstücken, welche eine Länge von mindestens
10 m, vorzugsweise von mindestens 30 m, beispielsweise von ungefähr 50
m, aufweisen.
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Ein
geeignetes Werkstück 106 kann beispielsweise als
das Rotorblatt eines Windkraftwerks ausgebildet sein.
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Mit
der vorstehend beschriebenen Beschichtungsanlage 100 wird
ein Verfahren zum Versehen eines Werkstücks mit einer Beschichtung
wie folgt durchgeführt:
Das zu beschichtende Werkstück 106 wird
derart an der Werkstückhalterung 240 des Werkstücktransportwagens 232 festgelegt,
dass die Längsrichtung 196 des Werkstücks 106,
d. h. die Richtung der größten Längserstreckung
des Werkstücks 106, im Wesentlichen mit der Längsrichtung 238 des
Werkstücktransportwagens 232 und mit der Längsförderrichtung 108 der
Beschichtungsanlage 100 übereinstimmt.
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Dann
wird der Werkstücktransportwagen 232 mit dem daran
gehaltenen Werkstück 106, der sich mit den Längslaufrädern 242 auf
den Längsförderschienen 112 der Längsförderspur 110 abstützt, von
dem Bereich der ersten Schienenkreuzung 126 aus in Bewegung
gesetzt, so dass er in die Vorbehandlungszone 140 der Prozesskabine 102 eintritt und
nacheinander alle weiteren Zonen der Prozesskabine 102 durchläuft.
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Dabei
beträgt die Fördergeschwindigkeit des Werkstücktransportwagens 232 vorzugsweise
1 m/min oder weniger, solange das Werkstück 106 innerhalb
der Prozesskabine 102 behandelt wird.
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Während
der Behandlung des Werkstücks 106 beträgt
die Fördergeschwindigkeit vorzugsweise ungefähr
0,8 m/min.
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Sobald
das Werkstück 106 die Prozesskabine 102 vollständig
verlassen hat, kann die Fördergeschwindigkeit, insbesondere
längs der Rückförderspur 114,
auf eine Fördergeschwindigkeit von mehr als 1 m/min erhöht
werden, beispielsweise auf ungefähr 12 m/min.
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Der
Werkstücktransportwagen 232 kann mit variabler
Geschwindigkeit durch die Prozesskabine 102 bewegt, insbesondere
auch vorübergehend stillgesetzt und wieder angefahren,
werden. Vorzugsweise bewegt sich der Werkstücktransportwagen 232 jedoch
kontinuierlich, vorzugsweise mit im Wesentlichen konstanter Geschwindigkeit,
durch die Prozesskabine 102.
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Während
das Werkstück 106 auf diese Weise die aufeinanderfolgenden
Zonen der Prozesskabine 102 durchläuft, wird jeder
Abschnitt der Oberfläche 172 des Werkstücks 106 nacheinander
in diesen Zonen in der jeweils vorgesehenen Weise behandelt.
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Der
jeweils gerade in der Vorbehandlungszone 140 befindliche
Teil der Oberfläche 172 des Werkstücks 106 wird
mittels der verfahrbaren Vorbehandlungseinheiten 158 aktiviert,
während sich dieser Teil des Werkstücks 106 durch
die Vorbehandlungszone 140 bewegt.
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Der
jeweils in der Beschichtungszone 146 befindliche Teil der
Oberfläche 172 des Werkstücks 106 wird
mittels der verfahrbaren Beschichtungseinheiten 182 mit
dem Beschichtungsmaterial versehen, während sich der betreffende
Teil des Werkstücks 106 durch die Beschichtungszone 146 bewegt.
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Von
dem jeweils in der Abdunstzone 150 befindlichen Teil der
Oberfläche 172 des Werkstücks 106 dunsten
flüchtige Bestandteile des Beschichtungsmaterials ab, während
sich der betreffende Teil des Werkstücks 106 durch
die Abdunstzone 150 bewegt.
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Der
jeweils in der Trocknungszone 152 befindliche Teil der
Oberfläche 172 des Werkstücks 106 wird
mittels der Bestrahlungseinheiten 188 getrocknet und/oder
ausgehärtet, während der betreffende Teil des
Werkstücks 106 sich durch die Trocknungszone 152 bewegt.
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Wie
am besten aus 4 zu ersehen ist, ist die Längserstreckung
L des Werkstücks 106 deutlich größer
als die Längserstreckung der Vorbehandlungszone 140,
der Beschichtungszone 146, der Abdunstzone 150 und
der Trocknungszone 152.
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Insbesondere
ist die Längserstreckung des Werkstücks 106 so
groß, dass verschiedene Teile der Oberfläche 172 des
Werkstücks 106 zumindest zeitweise gleichzeitig
in unterschiedlichen Zonen der Prozesskabine 102 unterschiedlich
behandelt werden.
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So
befindet sich das vordere Ende des Werkstücks 106 (beispielsweise
die Rotorblattwurzel des Rotorblattes eines Windkraftwerks) bereits
in der Abdunstzone 150, während ein mittlerer
Abschnitt des Werkstücks 106 gleichzeitig in der
Beschichtungszone 146 beschichtet wird und das hintere
Ende des Werkstücks 106 (beispielsweise die Rotorblattspitze) gleichzeitig
in der Vorbehandlungszone 140 aktiviert wird.
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Durch
diese Gleichzeitigkeit der an dem Werkstück 106 ablaufenden
Prozesse wird die gesamte Bearbeitungszeit des Werkstücks 106 in
der Prozesskabine 102, d. h. die Durchlaufzeit des Werkstücks 106 durch
die Prozesskabine 102, deutlich verringert.
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Aufgrund
des verwendeten Durchlaufprinzips können die einzelnen
Bearbeitungszonen der Prozesskabine 102 deutlich kürzer
sein als das zu bearbeitende Werkstück 106.
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So
können bei einer beispielhaften Längserstreckung
L des Werkstücks 106 von ungefähr 50
m die Vorbehandlungszone 140 eine Längserstreckung in
der Längsförderrichtung 108 von ungefähr
6 m, die erste Back-up-Zone 142 eine Längserstreckung
von ungefähr 3 m, die Schleusenzone 144 eine Längserstreckung
von ungefähr 3 m, die Beschichtungszone 146 eine
Längserstreckung von ungefähr 6 m, die zweite
Back-up-Zone 148 eine Längserstreckung von ungefähr
3 m, die Abdunstzone 150 eine Längserstreckung
von ungefähr 24 m und die Trocknungszone 152 eine
Längserstreckung von ungefähr 10 m aufweisen.
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Durch
die kleinere Kabinengröße der einzelnen Zonen
und die sektionale Luftzufuhr sowie den Umluftbetrieb in den meisten
Zonen der Prozesskabine 102 wird eine deutliche Energieersparnis
erzielt.
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Die
Beschichtungsanlage 100 muss nicht in Abhängigkeit
von der Werkstückgröße dimensioniert werden,
sondern kann in Abhängigkeit von dem gewünschten
Durchsatz ausgelegt werden.
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Wenn
das Werkstück 106 die Prozesskabine 102 vollständig
durchlaufen hat, das hintere Ende des Werkstücks 106 die
Trocknungszone 152 verlassen hat und der Werkstücktransportwagen 232 die erste
Schienenkreuzung 126 erreicht hat, wird der Werkstücktransportwagen 232 durch
Absenken der Querlaufräder 250 von Längstransport
auf Quertransport umgestellt.
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Anschließend
werden die Querlaufräder 250 des Werkstücktransportwagens 232 angetrieben,
um den Werkstücktransportwagen 232 in der ersten Querförderrichtung 122 von
der Längsförderspur 110 zu der Rückförderspur 114 zu
bewegen.
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Nach
Erreichen der zweiten Schienenkreuzung 128 wird der Werkstücktransportwagen 232 durch
Anheben der Querlaufräder 250 von Quertransport
auf Längstransport umgestellt, und der Werkstücktransportwagen 232 wird
durch Antreiben der Längslaufräder 242 in
der Rückförderrichtung 116 längs
der Rückförderspur 114 bis zu der dritten Schienenkreuzung 136 zurückbewegt.
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Nach
Erreichen der dritten Schienenkreuzung 136 wird der Werkstücktransportwagen 232 durch
Absenken der Querlaufräder 250 von Längstransport
auf Quertransport umgestellt, und der Werkstücktransportwagen 232 wird
durch Antreiben der Querlaufräder 250 längs
der zweiten Querförderspur 130 in der zweiten
Querförderrichtung 132 von der Rückförderspur 114 zu
der Längsförderspur 110 bewegt.
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Nach
Erreichen der vierten Schienenkreuzung 138 wird der Werkstücktransportwagen 232 durch
Anheben der Querlaufräder 250 wieder von Quertransport
auf Längstransport umgestellt, und der Werkstücktransportwagen 232 mit
dem daran gehaltenen Werkstück 106 wird durch
Antreiben der Längslaufräder 242 ein
weiteres Mal durch die Prozesskabine 102 bewegt, um einen
zweiten Beschichtungsvorgang an dem Werkstück 106 durchzuführen.
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Nach
dem zweiten Durchlaufen der Prozesskabine 102 kann das
Werkstück 106 von dem Werkstücktransportwagen 232 abgenommen
werden, beispielsweise wenn der Werkstücktransportwagen 232 die
erste Schienenkreuzung 126 erreicht hat.
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Es
ist aber auch möglich, den Werkstücktransportwagen 232 mit
dem daran gehaltenen Werkstück 106 in der vorstehend
beschriebenen Weise bis zu dem Ausgangspunkt an der vierten Schienenkreuzung 138 zurückzubewegen
und das Werkstück 106 erst dann von dem Werkstücktransportwagen 232 abzunehmen.
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Ferner
ist es auch möglich, das Werkstück 106 gleich
nach dem ersten Durchlaufen der Prozesskabine 102 von dem
Werkstücktransportwagen 232 abzunehmen, wenn nämlich
nur eine einlagige Beschichtung ohne Zwischentrocknung an dem Werkstück 106 appliziert
werden soll.
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Eine
in 9 dargestellte zweite Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage 100 unterscheidet sich von der
vorstehend beschriebenen und in den 1 bis 8 dargestellten
ersten Ausführungsform dadurch, dass die Prozesskabine 102 bei dieser
zweiten Ausführungsform vor der Trocknungszone 152 nur
eine einzige Arbeitszone 264 aufweist, deren Längserstreckung
in der Längsförderrichtung 108 mindestens
der Längserstreckung L des Werkstücks 106 entspricht,
so dass das Werkstück 106 vollständig
in die Arbeitszone 264 eingefahren werden kann.
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Die
Arbeitszone 264 dient zum Vorbehandeln und zum Beschichten
des Werkstücks 106 sowie zum Durchführen
des Abdunstvorgangs nach dem Beschichten.
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Hierzu
wird das auf dem Werkstücktransportwagen 232 angeordnete
Werkstück 106 in der Längsförderrichtung 108 in
die Arbeitszone 264 eingefahren, bis das Werkstück 106 vollständig
in der Arbeitszone 264 aufgenommen ist, und dann angehalten.
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Der
grundsätzliche Aufbau der Arbeitszone 264 entspricht
dem Aufbau der Beschichtungszone 146 der Prozesskabine 102 der
ersten Ausführungsform der Beschichtungsanlage 100.
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Zusätzlich
zu den Beschichtungseinheiten 182, die an in der Längsförderrichtung 108 verlaufenden
Verfahrschienen 156 verfahrbar sind, umfasst die Arbeitszone 264 aber
auch Vorbehandlungseinheiten 158, die an denselben Verfahrschienen 156 oder
an anderen, ebenfalls parallel zur Längsförderrichtung 108 verlaufenden
Verfahrschienen verfahrbar sind.
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Nach
dem Eintreffen des Werkstücks 106 in der Arbeitszone 264 werden
die Vorbehandlungseinheiten 158 über die gesamte
Länge des Werkstücks 106 hinweg verfahren,
um eine Aktivierungs-Vorbehandlung der gesamten Oberfläche 172 des
Werkstücks 106 durchzuführen. Die Beschichtungseinheiten 182 folgen
den Vorbehandlungseinheiten 158 in kurzem Abstand und führen
so sukzessive eine vollständige Beschichtung der zuvor
aktivierten Bereiche der Oberfläche 172 des Werkstücks 106 durch.
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Wenn
sowohl die Vorbehandlungseinheiten 158 als auch die Beschichtungseinheiten 182 sich über
die gesamte Länge des Werkstücks 106 hinweg bewegt
haben (in der 9 beispielsweise von rechts
nach links), sind die Vorbehandlung und die Beschichtung des Werkstücks 106 abgeschlossen, und
der Werkstücktransportwagen 232 wird in der Längsförderrichtung 108 in
Bewegung gesetzt, um das vollständig beschichtete Werkstück 106,
vorzugsweise kontinuierlich, durch die Trocknungszone 152 zu
bewegen, welche deutlich kürzer ist als die Längserstreckung
L des Werkstücks 106.
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Die
Trocknungszone 152 bildet somit eine Trocknungsvorrichtung 189,
relativ zu welcher das Werkstück 106 bewegt wird,
nachdem das Beschichten des Werkstücks 106 abgeschlossen
ist und während das Werkstück 106 getrocknet
wird.
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Von
dem Teil des Werkstücks 106, welcher die Trocknungszone 152 noch
nicht erreicht hat, dunsten flüchtige Bestandteile des
Beschichtungsmaterials innerhalb der Arbeitszone 264 ab.
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Wenn
das gesamte Werkstück 106 die Trocknungszone 152 durchlaufen
hat und die gesamte Beschichtung des Werkstücks 106 in
der Trocknungszone 152 durch Bestrahlung mittels der Bestrahlungseinheiten 188 getrocknet
und/oder gehärtet worden ist, ist der erste Beschichtungsvorgang
an dem Werkstück 106 abgeschlossen, und das Werkstück
kann in der vorstehend im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform
beschriebenen Weise an den Eingang der Prozesskabine 102 zurückbewegt
werden, um einen zweiten Beschichtungsvorgang durchzuführen.
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Diese
zweite Ausführungsform einer Beschichtungsanlage 100 bietet
den Vorteil, dass das Werkstück 106 während
des Beschichtens nicht bewegt wird, was einen besonders gleichmäßigen
Auftrag der Beschichtung ermöglicht.
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Kennzeichnend
für diese Ausführungsform ist es, im Unterschied
zu der ersten Ausführungsform, dass eine lange Arbeitszone 264 verwendet wird,
welche das gesamte Werkstück 106 aufnehmen kann.
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Ferner
werden sehr lange Verfahrschienen 156 für die
verfahrbaren Vorbehandlungseinheiten 158 und für
die verfahrbaren Beschichtungseinheiten 182 verwendet,
damit diese Einheiten die gesamte. Oberfläche 172 des
Werkstücks 106 überstreichen können.
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Fall
Backup-Zonen fehlen, ist ein manueller Notbetrieb bei dieser Ausführungsform
nur eingeschränkt möglich.
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Die
Vorbehandlung und die Beschichtung finden bevorzugt gleichzeitig
in derselben Kabine statt, wobei die Zuluft für den Vorbehandlungsvorgang
und für den Beschichtungsvorgang identisch konditioniert
wird.
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Die
Verwendung einer Trockenabscheidungsvorrichtung mit precoatierten
Filterelementen ist bei einer Länge der für den
Beschichtungsvorgang verwendeten Arbeitszone 264 von weniger
als 10 m vorgesehen.
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Die
Fördergeschwindigkeit, mit welcher das Werkstück 106 durch
die Trocknungszone 152 gefördert wird, liegt vorzugsweise
bei mindestens 1 m/min, beispielsweise bei ungefähr 1,6
m/min.
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Im Übrigen
stimmt die in 9 dargestellte zweite Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage 100 hinsichtlich Aufbau und Funktion
mit der in den 1 bis 8 dargestellten
ersten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende
Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
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Eine
in 10 dargestellte dritte Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage 100 unterscheidet sich von der
in 9 dargestellten zweiten Ausführungsform
dadurch, dass in der Prozesskabine 102 bei dieser dritten
Ausführungsform in der Arbeitszone 264 ein parallel
zur Längsförderrichtung 112 verfahrbares
Trocknerportal 266 angeordnet ist, an welchem die Bestrahlungsvorrichtungen 192 zur Bestrahlung
der beschichteten Oberfläche 172 des Werkstücks 106 gehalten
sind. Auf eine sich an die Arbeitszone 264 anschließende
Trocknungszone 152 kann somit in bevorzugter Weise verzichtet
werden.
-
Das
Trocknerportal 266 kann an denselben Verfahrschienen 156 wie
die Vorbehandlungseinheiten 158 und die Beschichtungseinheiten 182 verfahrbar
sein, oder es können separate Verfahrschienen für
das Trocknerportal 266 vorgesehen sein, welche sich parallel
zur Längsförderrichtung 108 erstrecken.
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Die
Arbeitszone 264 ist bei dieser Ausführungsform
deutlich länger als das Werkstück 106 ausgebildet,
da zwischen dem vorderen Ende des Werkstücks 106 und
der hinteren Stirnwand der Arbeitszone 264 noch genügend
Platz zur Verfügung stehen muss, um das Trocknerportal 266 zu
parken.
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Bei
dieser Ausführungsform einer Beschichtungsanlage 100 wird
das Werkstück 106 auf dem Werkstücktransportwagen 232 in
der Längsförderrichtung 108 vollständig
in die Arbeitszone 264 eingefahren und dort angehalten.
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Anschließend
wird das Werkstück 106 vollständig von
den parallel zur Längsförderrichtung 108 verfahrenden
Vorbehandlungseinheiten 158 vorbehandelt und von den parallel
zur Längsförderrichtung 108 verfahrenden
Beschichtungseinheiten 182 beschichtet.
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Nach
Beendigung des Beschichtungsvorgangs wird das Trocknerportal 266 parallel
zur Längsförderrichtung 108 über
die gesamte Länge des Werkstücks 106 hinweg
verfahren, wobei die an dem Trocknerportal 266 angeordneten
Bestrahlungsvorrichtungen 192 das beschichtete Werkstück 106 bestrahlen
und dadurch die Beschichtung trocknen und/oder aushärten.
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Das
Trocknerportal 266 bildet somit eine Trocknungsvorrichtung 189,
die relativ zu dem Werkstück 106 bewegt wird,
während das Werkstück 106 getrocknet
wird.
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Das
Werkstück 106 kann während des gesamten
Vorgangs, von der Vorbehandlung bis zum Abschluss der Trocknung,
unbeweglich in der Arbeitszone 264 gehalten werden oder
mit besonders geringer Geschwindigkeit von weniger als 0,1 m/min verfahren
werden.
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Nach
Abschluss des Trocknungsvorgangs kann in der Arbeitszone 264,
bei weiterhin unbewegtem Werkstück 106, ein zweiter
Beschichtungsvorgang mit anschließender Trocknung durch
Verfahren des Trocknerportals 266 durchgeführt
werden.
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Nach
Abschluss des zweiten Beschichtungsvorgangs einschließlich
der zweiten Trocknung wird das Werkstück 106 auf
dem Werkstücktransportwagen 232 in der Rückförderrichtung 116 aus
der Arbeitszone 264 und damit aus der Prozesskabine 102 herausbewegt
und kann von dem Werkstücktransportwagen 232 abgenommen
werden.
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Da
bei dieser Ausführungsform eine zweite Beschichtung des
Werkstücks 106 erfolgen kann, ohne dass das Werkstück 106 außerhalb
der Prozesskabine 102 zum Eingang der Prozesskabine 102 zurückbewegt
werden muss, können bei dieser Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage 100 die Rückförderspur 114 und
die Querförderspuren 120 und 130 entfallen.
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Ferner
muss der Werkstücktransportwagen 232 bei dieser
Ausführungsform nur für den Längstransport
geeignet sein, so dass auch die höhenverstellbaren Querlaufräder 250 entfallen
können.
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Bei
dieser Ausführungsform kann das Werkstück 106 während
beider Beschichtungsvorgänge ortsfest verbleiben und muss
nicht zwischen den beiden Beschichtungsaufträgen bewegt
werden.
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Wie
bei der zweiten Ausführungsform wird das Werkstück 106 bei
der dritten Ausführungsform einer Beschichtungsanlage 100 während
des Aufbringens des Beschichtungsmaterials nicht bewegt, was einen
besonders gleichmäßigen Auftrag des Beschichtungsmaterials
ermöglicht.
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Kennzeichnend
für diese Ausführungsform ist es, dass eine besonders
lange Arbeitszone 264 verwendet wird, in der das Trocknerportal 266 geparkt
werden kann.
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Außerdem
ist kennzeichnend, dass das Trocknerportal 266 durch einen
Bereich der Arbeitszone 264 bewegt wird, in welchem ein
Beschichtungsauftrag stattgefunden hat.
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Für
das Verfahren der Vorbehandlungseinheiten 158, der Beschichtungseinheiten 182 und
des Trocknerportals 266 werden sehr lange Verfahrschienen 156 verwendet,
damit diese Vorrichtungen alle über die gesamte Länge
des Werkstücks 106 hinweg verfahrbar sind.
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Falls
die Vorbehandlung und die Beschichtung des Werkstücks 106 in
derselben Zone der Prozesskabine 102 stattfinden, ist eine
gemeinsame, identische und/oder einheitliche Konditionierung der Zuluft
für den Vorbehandlungsvorgang und für den Beschichtungsvorgang
vorgesehen.
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Im Übrigen
stimmt die in 10 dargestellte dritte Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage 100 hinsichtlich Aufbau und Funktion
mit der in 9 dargestellten zweiten Ausführungsform überein,
auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
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Eine
in 11 dargestellte vierte Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage 100 unterscheidet sich von der
in 9 dargestellten zweiten Ausführungsform
dadurch, dass statt einer kurzen Trocknungszone 152, durch
welche das Werkstück 106 kontinuierlich hindurchbewegt
wird, eine lange Konvektionstrocknungszone 268 vorgesehen
ist, welche das Werkstück 106 vollständig
aufnehmen kann.
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In
dieser Konvektionstrocknungszone 268 wird das Werkstück 106 nicht
durch Bestrahlung mittels Bestrahlungsvorrichtungen 192 getrocknet,
sondern mittels warmer Luft, welche im Umluftbetrieb durch die Konvektionstrocknungszone 268 hindurchgeführt
wird.
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Bei
dieser Ausführungsform wird das Werkstück 106 auf
dem Werkstücktransportwagen 232 zunächst
in der Längsförderrichtung 108 vollständig
in die Arbeitszone 264 eingefahren und dort angehalten.
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Anschließend
wird mittels der verfahrbaren Vorbehandlungseinheiten 158 eine
Vorbehandlung des gesamten Werkstücks 106 und
mittels der verfahrbaren Beschichtungseinheiten 182 eine
Beschichtung des gesamten Werkstücks 106 durchgeführt.
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Nach
vollständig abgeschlossener Beschichtung des Werkstücks 106 wird
das Werkstück 106 auf dem Werkstücktransportwagen 232 von
der Arbeitszone 264 in die Konvektionstrocknungszone 268 bewegt
und dort erneut angehalten.
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Die
Konvektionstrocknungszone 268 bildet somit eine Trocknungsvorrichtung 189,
relativ zu welcher das Werkstück 106 bewegt wird,
nachdem das Beschichten des Werkstücks 106 abgeschlossen
ist und bevor das Trocknen des Werkstücks 106 beginnt.
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Nach
der für die Trocknung mittels Warmluft erforderlichen Trocknungszeit
wird das Werkstück 106 auf dem Werkstücktransportwagen 232 in
der Längsförderrichtung 108 aus der Konvektionstrocknungszone 268 und
somit aus der Prozesskabine 102 vollständig herausbewegt
und anschließend, in der vorstehend im Zusammenhang mit
der ersten Ausführungsform einer Beschichtungsanlage 100 erläuterten
Weise, über die erste Querförderspur 120, die
Rückförderspur 114 und die zweite Querförderspur 130 bis
an den Eingang der Prozesskabine 102 zurückgefördert,
worauf das Werkstück 106 für einen weiteren
Beschichtungsvorgang wieder in die Arbeitszone 264 eingefahren
werden kann.
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Nach
dem zweiten Beschichtungsvorgang einschließlich eines zweiten
Trocknungsvorgangs bei stillstehendem Werkstück 106 in
der Konvektionstrocknungszone 268 wird das Werkstück 106 auf dem
Werkstücktransportwagen 232 wieder vollständig
aus der Prozesskabine 102 herausgefahren und anschließend
von dem Werkstücktransportwagen 232 abgenommen.
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Diese
Ausführungsform bietet den Vorteil, dass das Werkstück 106 während
des Auftrags des Beschichtungsmaterials nicht bewegt werden muss, wodurch
ein besonders gleichmäßiger Auftrag des Beschichtungsmaterials
erzielbar ist.
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Für
die Trocknung des Werkstücks 106 in der Konvektionstrocknungszone 268 sind
warme Umluft und/oder IR-Strahler (Infrarot-Strahler) vorgesehen.
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Falls
die Beschichtungsanlage 100 gemäß dieser
Ausführungsform ausreichenden Platz zur Verfügung
hat, können zwei hintereinander angeordnete Zonen, nämlich
die Arbeitszone 264 und die Konvektionstrocknungszone 268,
jeweils mindestens die volle Länge des Werkstücks 106 aufweisen.
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Zum
Verfahren der Vorbehandlungseinheiten 158 und der Beschichtungseinheiten 182 über
die gesamte Länge des Werkstücks 106 hinweg
sind über die gesamte Länge der Anlage Verfahrschienen 156 vorgesehen.
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Falls
Back-up-Zonen fehlen, ist ein manueller Notbetrieb bei dieser Ausführungsform
nur eingeschränkt möglich.
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Falls
Vorbehandlung und Beschichtung des Werkstücks 106 zeitgleich
in derselben Zone der Prozesskabine 102 stattfinden, ist
es vorgesehen, die Zuluft für die Vorbehandlung und die
Zuluft für die Beschichtung einheitlich zu konditionieren.
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Ferner
ist eine Verwendung einer Trockenabscheidungsvorrichtung mit precoatierten
Filterelementen bei einer Länge der für den Beschichtungsauftrag
verwendeten Zone von weniger als 10 m vorgesehen.
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Im Übrigen
stimmt die in 11 dargestellte vierte Ausführungsform
einer Beschichtungsanlage 100 hinsichtlich Aufbau und Funktion
mit der in 9 dargestellten zweiten Ausführungsform überein,
auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102007040901
A1 [0166]