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DE102009022803A1 - Dreiteiliger Universaltürbeschlag - Google Patents

Dreiteiliger Universaltürbeschlag Download PDF

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DE102009022803A1
DE102009022803A1 DE200910022803 DE102009022803A DE102009022803A1 DE 102009022803 A1 DE102009022803 A1 DE 102009022803A1 DE 200910022803 DE200910022803 DE 200910022803 DE 102009022803 A DE102009022803 A DE 102009022803A DE 102009022803 A1 DE102009022803 A1 DE 102009022803A1
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door
door leaf
clamping plate
contact surface
bridge
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DE200910022803
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Jörg SUNDERBRINK
Ralf Kreyenborg
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Dorma Deutschland GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Türbeschlag (1) zur Montage an einem Türblatt (2), umfassend eine Trägerbrücke (6), welche zur Verbindung des Türbeschlags (1) mit einer Türschließer/öffnerwelle oder einem Scharnier oder einem Schloss ausgebildet ist, eine erste Klemmplatte (7), welche zur Montage an einer Seite (2a) des Türblatts (2) ausgebildet ist, und eine zweite Klemmplatte (8), welche zur Montage an der anderen Seite (2b) des Türblatts (2) gegenüberliegend zur ersten Klemmplatte (7) ausgebildet ist, wobei die Trägerbrücke (6) dazu ausgebildet ist, um in einer Ebene (2c) mit dem Türblatt (2) montiert zu werden, und wobei die beiden gegenüberliegenden Klemmplatten (7, 8) einen Teil des Türblatts (2) und zumindest einen Teil der Trägerbrücke (6) überlappen, so dass das Türblatt (2) und die Trägerbrücke (6) zwischen der ersten Klemmplatte (7) und der zweiten Klemmplatte (8) einklemmbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen dreiteiligen Türbeschlag zur Montage an einem Türblatt, insbesondere einen Eckbeschlag für eine Glastüre.
  • Aus dem Stand der Technik sind zweiteilige Türbeschläge, insbesondere für Glastüren bekannt. Den typischen Aufbau eines solchen Beschlages nach dem Stand der Technik zeigt die 1. In 1 sind zwei Varianten eines montierten Türbeschlages nach dem Stand der Technik dargestellt. Die linke Variante zeigt eine Montage an einem dicken Türblatt 2 und der Stärke s, wohingegen die rechte Darstellung eine Montage an einem dünnen Türblatt 2 mit der Stärke s' zeigt. Bei beiden Montagevarianten setzt sich der Beschlag aus denselben Trageplatten 3 und denselben Gegenplatten 4 zusammen. Wie in 1 gut zu sehen ist, werden die verschiedenen Türblattstärken s und s' durch verschieden dicke Distanzlagen 5 ausgeglichen.
  • Diese bekannte Methode zum Ausgleich der unterschiedlichen Türblattstärken mit unterschiedlich dicken Distanzlagen 5 ist in vielerlei Hinsicht nachteilhaft: Der Monteur des Beschlages muss hier die passende Distanzlage 5 auswählen bzw. verschiedene Distanzlagen 5 aufeinander stapeln und dann den Beschlag so montieren, dass diese Distanzlagen 5 nicht verrutschen. Neben dieser Montageunfreundlichkeit ergibt sich auch in ästhetischer Hinsicht ein Nachteil bei Verwendung von Dekorkappen auf der Trageplatte 3 bzw. der Gegenplatte 4. Durch die unterschiedlichen Abstände zwischen dem Türblatt und dem Beschlag liegen diese Dekorkappen unterschiedlich nahe am Türblatt an, wodurch uneinheitliche Spaltbreiten entstehen. Insbesondere bei Verwendung von Glastüren und Glastrennwänden mit unterschiedlichen Glasstärken sind solche Abweichungen in den Spalten an den Dekorkappen besonders auffällig.
  • Es ist Aufgabe vorliegender Erfindung, einen Türbeschlag bereitzustellen, welcher sowohl kostengünstig herstellbar ist als auch montagefreundlich aufgebaut ist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur effektiven Herstellung des Türbeschlages bereitzustellen.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 14. Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weitergestaltungen der Erfindung zum Gegenstand.
  • Damit wird die Erfindung gelöst durch einen Türbeschlag zur Montage an einem Türblatt, umfassend eine Trägerbrücke, welche zur Verbindung des Türbeschlags mit einer Türschließer/Öffnerwelle oder einem Scharnier oder einem Schloss ausgebildet ist, eine erste Klemmplatte, welche zur Montage an einer Seite der Türblatts ausgebildet ist, und eine zweite Klemmplatte, welche zur Montage an der anderen Seite des Türblatts gegenüberliegend zur ersten Klemmplatte ausgebildet ist. Der erfindungsgemäße Türbeschlag umfasst also drei als einzeln zu montierende Teile, nämlich die Trägerbrücke, die erste Klemmplatte und die zweite Klemmplatte. Erfindungsgemäß ist die Trägerbrücke dazu ausgebildet, um in einer Ebene mit dem Türblatt montiert zu werden, und die beiden gegenüberliegenden Klemmplatten sind dazu ausgebildet einen Teil des Türblatts und zumindest einen Teil der Trägerbrücke zu überlappen, so dass das Türblatt und die Trägerbrücke zwischen der ersten Klemmplatte und der zweiten Klemmplatte einklemmbar sind. Durch diesen dreiteiligen Aufbau ergibt sich der Vorteil, dass nicht mehr verschieden dicke Distanzlagen wie im Stand der Technik einzufügen sind. Vielmehr können einheitliche Klemmplatten und variable Trägerbrücken verwendet werden.
  • Die Trägerbrücke ist so ausgebildet, dass sie in einer Ebene mit dem Türblatt zu montieren ist. Das heißt also, dass vorteilhafterweise die Trägerbrücke stirnseitig an das Türblatt angesetzt wird, wodurch dann die erste Klemmplatte und die zweite Klemmplatte so ausgebildet sind, dass im montierten Zustand die erste Klemmplatte und die zweite Klemmplatte jeweils am Türblatt und der Trägerbrücke anliegen. Vorteilhafterweise kann ein Eck des Türblattes ausgespart sein, wobei die Trägerbrücke mit ihrer Kontur exakt in dieses Eck passt. Die Trägerbrücke ergänzt somit das ausgesparte Eck und wird über die beiden Klemmplatten mit dem Türblatt verbunden.
  • In vortelihafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die erste Klemmplatte und/oder die zweite Klemmplatte auf ihrer dem Türblatt und der Trägerbrücke zugewandten Seite eine gegenüber Türblatt und der Trägerbrücke weichere Zwischenschicht aufweisen. Die nach dem Stand der Technik verwendeten Distanzlagen erfüllten zwei Funktionen, nämlich den Dickenausgleich gegenüber dem Türblatt sowie ein weiches und zerstörungsfreies Anliegen des Beschlages an dem Türblatt. Da nun erfindungsgemäß der Türbeschlag dreiteilig ausgeführt wird, können die zwei Klemmplatten unabhängig von der Türblattstärke mit einheitlicher Stärke ausgebildet sein, da die Anpassung an die Türblattstärke über das dritte Teil, die Trägerbrücke, möglich ist. Somit sind die umständlich zu montierenden Distanzlagen zwischen Türblatt und Klemmplatten nicht nötig und es kann um die Funktion des weichen und zerstörungsfreien Anliegens an die Türplatte zu erfüllen eine Zwischenschicht in einheitlicher Dicke verwendet werden.
  • In besonders vorteilhafter Ausgestaltung wird diese Zwischenschicht direkt im Spritzgießverfahren auf die Innenseiten der beiden Klemmplatten aufgebracht. Dadurch ist die Zwischenschicht keine lose zu montierende Einheit, sondern ist werkseitig fest mit den Klemmplatten verbunden. Vorteil hafterweise wird für die Zwischenschicht Kunststoff mit ähnlichen Eigenschaften wie Hochdruckdichtungen verwendet.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Türbeschlages ist vorgesehen, dass die Trägerbrücke, die erste Klemmplatte und die zweite Klemmplatte so ausgebildet sind, dass die erste Klemmplatte mit der zweiten Klemmplatte durch die Trägerbrücke hindurch und/oder durch das Türblatt hindurch verschraubbar ist. Die beiden Klemmplatten überlappen ja sowohl einen Teil es Türblattes und zumindest einen Teil der Trägerbrücke. Somit kann man vorteilhafterweise durch beide Klemmplatten und die dazwischen befindliche Trägerbrücke eine Verschraubung setzen. Zusätzlich oder anstatt dessen kann man die beiden Klemmplatten durch eine Bohrung im Türblatt verschrauben.
  • Ferner ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Trägerbrücke ein in die Trägerbrücke montierbares Einsatzteil zur Verbindung des Türbeschlags mit einer Türschließer/öffnerwelle oder einem Scharnier oder einem Schloss umfasst. Durch die Verwendung dieses modularen Einsatzteils ist es möglich, einheitliche Trägerbrücken an verschiedenste Anwendungsmöglichkeiten anzupassen. Unter Türschließer/öffnerwelle ist hierbei die Abtriebswelle sowohl eines Türschließers, eines Türöffners als auch einer Kombination aus Türschließer und -öffner zu verstehen.
  • Des Weiteren ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Trägerbrücke eine erste Anlagefläche in einem Abstand von einer zweiten Anlagefläche umfasst, wobei die erste Anlagefläche dazu ausgebildet ist, an der ersten Kontaktplatte anzuliegen, und die zweite Anlagefläche dazu ausgebildet ist, an der zweiten Kontaktplatte anzuliegen. Die Trägerbrücke weist also eine bestimmte Dicke bzw. einen bestimmten Abstand zwischen den beiden Anlageflächen auf.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung entspricht dieser Abstand einer Türblattstärke des Türblatts, an welche der erfindungsgemäße Türbeschlag montiert wird, so dass die Trägerbrücke an beiden Seiten des Türblatts bündig mit dem Türblatt abschließt. In vorteilhafter Ausgestaltung sind die erste Anlagefläche sowie die zweite Anlagefläche die äußersten Flächen der Trägerbrücke, so dass die größte Dicke der Trägerbrücke exakt der Türblattstärke entspricht. Dadurch kann jede der beiden Klemmplatten bündig auf dem Türblatt und auf der Trägerbrücke aufliegen. Durch diese vorteilhafte Anpassung der Trägerbrücke an die Türblattstärke wird die Verwendung der umständlich zu montierenden Distanzlagen vermieden. Da die beiden Anlageflächen der Trägerbrücke bündig mit dem Türblatt verlaufen, können die beiden Klemmplatten gegeneinander parallel verschraubt werden.
  • Alternativ zu der exakten Abstimmung der Trägerbrücke auf das Türblatt, ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass der Abstand zwischen der ersten Anlagefläche und der zweiten Anlagefläche einstellbar ist. Das heißt, dass der Abstand durch den Monteur beim Montieren des Beschlages an dem Türblatt auf die entsprechende Türblattstärke justiert wird. Dies hat zum Vorteil, dass einheitliche Trägerbrücken für verschiedenste Türblattstärken produziert werden können.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der einstellbaren Trägerbrücke ist vorgesehen, dass die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche mit einem Zahnrad in Wirkverbindung stehen, so dass die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche durch Drehen des Zahnrades synchron zueinander einstellbar sind. Das heißt also, dass vorteilhafterweise zwischen den beiden Anlageflächen in der Trägerbrücke ein Zahnrad sitzt, wobei sich von jeder der Anlageflächen eine Zahnstange nach innen an das Zahnrad erstreckt. Dadurch, dass die Zahnstange der ersten Anlagefläche an dem Zahnrad gegenüber der Zahnstange der zweiten Anlagefläche sitzt, kön nen durch Drehen des Zahnrades die beiden Anlageflächen gleichzeitig nach außen bzw. gleichzeitig nach innen bewegt werden.
  • Alternativ zu dieser Verstellung mittels Zahnrad und Zahnstangen ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche an einer drehbaren Scheibe mit verschiedenen Breiten angeordnet sind, so dass die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche durch Drehen der Scheibe synchron zueinander einstellbar sind. Die beiden Anlageflächen liegen also an dieser Scheibe an und durch Drehen der Scheibe verstellt sich der Abstand.
  • Dabei ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass diese Scheibe sowohl punktsymmetrisch zu ihrem Mittelpunkt ausgebildet ist als auch mehrere gegenüberliegende Flächen bzw. Seiten aufweist. Durch diese symmetrische polygone Ausgestaltung der Scheibe kann der Abstand auf feste vordefinierte Werte eingestellt werden.
  • Alternativ zu der polygonen Ausgestaltung der Scheibe ist es vorteilhafterweise auch möglich, die Scheibe als Evolvente zu gestalten. Dadurch steigt ein Umfangsabstand vom Mittelpunkt der Scheibe zur Außenkante der Scheibe entlang ihres Umfangs stetig an, wodurch eine stufenlose Justierung des Abstandes der beiden Anlageflächen möglich ist.
  • Vorteilhafte Fertigungsverfahren für die Trägerbrücke sind sowohl Kunststoffspritzen als auch Stahlguss oder Aluminiumkokillenguss. Vorteilhafterweise können sowohl die Trägerbrücken als auch die Klemmplatten dekorative Funktionen erfüllen und für das Design des Türbeschlages entscheidende Oberflächen darstellen.
  • In vorteilhafter Anwendung ist der erfindungsgemäße Türbeschlag zur Verwendung mit einer Glastür ausgebildet.
  • Die Erfindung umfasst ferner ein Herstellverfahren für die Klemmplatten des erfindungsgemäßen Türbeschlages mit dem Schritt: Spritzgießen einer Zwischenschicht auf die Klemmplatte. Es wird also vorteilhafterweise auf die erste Klemmplatte und/oder die zweite Klemmplatte auf ihrer dem Türblatt und der Trägerbrücke zugewandten Seite eine gegenüber Türblatte und Trägerbrücke weichere Zwischenschicht im Spritzgießverfahren aufgebracht. Das verwendete Material ähnelt dabei vorteilhafterweise den Kunststoffen einer Hochdruckdichtung. Da der erfindungsgemäße Türbeschlag dreiteilig ausgeführt ist und vorteilhafterweise die Einstellung auf die verschiedenen Türblattstärken über die Trägerbrücke erfolgt, können die Klemmplatten unabhängig von der Türblattstärke einheitlich gefertigt werden. Dabei ist es besonders montagefreundlich, wenn die Zwischenschicht sich bereits auf den Klemmplatten befindet, so dass die Einzelteile für die Montage auf ein Minimum reduziert sind.
  • Im Folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der begleitenden Zeichnung genauer erläutert.
  • Dabei zeigt:
  • 1: einen Türbeschlag nach dem Stand der Technik,
  • 2: einen montierten Türbeschlag nach einem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 3: einen teilmontierten Türbeschlag nach dem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 4: eine Trägerbrücke nach dem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 5: eine stirnseitige Ansicht des montierten Türbeschlages nach dem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 6: eine stirnseitige Ansicht eines montierten Türbeschlages nach einem zweiten Ausführungsbeispiel,
  • 7: einen ersten Verstellmechanismus des zweiten Ausführungsbeispiels, und
  • 8: einen zweiten Verstellmechanismus des zweiten Ausführungsbeispiels.
  • Im Folgenden wird anhand der 2 bis 5 das erste Ausführungsbeispiel des Türbeschlags 1 gezeigt.
  • Die 2 bis 4 zeigen verschiedene Montagezustände des Türbeschlages 1. Dieser Türbeschlag 1 besteht aus einer Trägerbrücke 6 zwischen einer ersten Klemmplatte 7 und einer zweiten Klemmplatte 8.
  • Zur Darstellung der Funktion des Türbeschlages 1 ist in den 2 und 3 ein Türblatt 2 gezeigt. Dieses Türblatt 2 ist kein Bestandteil des erfindungsgemäßen Türbeschlages 1, jedoch zur Erklärung der Montage von Vorteil. Wie in der 2 eingezeichnet, erstreckt sich dieses Türblatt 2 in einer Ebene 2c und hat eine erste Seite 2a sowie eine zweite Seite 2b.
  • Weitere Bestandteile des Türbeschlages 1 sind gemäß den 2 bis 4 eine erste Verschraubung 9 in einem ersten Durchgangsloch 10 des Türblattes 2 und eine zweite Verschraubung 11 in einem zweiten Durchgangsloch 12a in der Trägerbrücke 6. Des Weiteren ist in dem Türblatt 2 ein Eck 16 bogenförmig ausgespart, so dass die Trägerbrücke 6 mit einer Rundung 15 exakt in das ausgesparte Eck 16 passt.
  • Die Trägerbrücke 6 erstreckt sich also im Wesentlichen in der gleichen Ebene 2c wie das Türblatt 2 und kann folglich stirnseitig an das Türblatt 2 in das ausgesparte Eck 16 eingepasst werden. Auf die erste Seite 2a des Türblattes 2 wird die erste Klemmplatte 7 und auf die zweite Seite 2b des Türblattes 2 die zweite Klemmplatte 8 montiert. Die beiden Klemmplatten 7, 8 überlappen dabei sowohl einen Teil des Türblattes 2 sowie die gesamte Trägerbrücke 6. Um die Trägerbrücke 6 fest mit dem Türblatt 2 zu verbinden, wird durch das erste Durchgangsloch 10 fluchtend mit entsprechenden Durchgangslöchern in den Klemmplatten 7 und 8 die erste Verschraubung 9 eingesetzt. Des Weiteren wird die zweite Verschraubung 11 durch fluchtende Löcher in den beiden Klemmplatten 7 und 8 und durch das zweite Durchgangsloch 12a in der Trägerbrücke 6 eingesetzt. Dadurch können die beiden Klemmplatten 7, 8 parallel zueinander verschraubt werden. Ein drittes Durchgangsloch 12b in der Trägerbrücke 6 ermöglicht eine nicht dargestellte dritte Verschraubung.
  • Die Trägerbrücke 6 dieses Ausführungsbeispiels ist zur Anbindung des Türblattes 2 an eine Bodentürschließerwelle ausgebildet. Dazu weist die Trägerbrücke 6 die Aussparung 14 auf. In diese Aussparung 14 kann ein Einsatzteil 13 eingesetzt werden. Dieses Einsatzteil 13 wiederum stellt die Schnittstelle zum Bodentürschließer dar.
  • 5 zeigt den montierten Türbeschlag 1 von einer stirnseitigen Ansicht. Hier ist noch einmal zu sehen, wie die erste Seite 2a und die zweite Seite 2b des Türblattes 2 definiert sind und sich zwischen diesen beiden Seiten die Türblattstärke s erstreckt.
  • Des Weiteren zeigt 5, dass auf der der inneren Seite der Klemmplatten 7, 8 eine Zwischenschicht 17 aufgebracht ist. Diese Zwischenschicht 17 wurde im Spritzgießverfahren auf die Innenseiten der Klemmplatten 7, 8 aufgebracht und ermöglichen ein weiches zerstörungsfreies Anliegen der Klemmplatten 7, 8, insbesondere bei einem Türblatt 2 aus Glas.
  • Ferner ist in 5 gut zu sehen, dass ein Abstand d zwischen einer ersten Anlagefläche 18 der ersten Klemmplatte 7 an der Trägerbrücke 6 und einer zweiten Anlagefläche 19 der zweiten Klemmplatte 8 an der Trägerbrücke 6 exakt der Türblattstärke s entspricht. Durch Verwenden solcher Trägerbrücken 6, angepasst an die Türblattstärken s ist es möglich, dass einheitliche Klemmplatten 7, 8 mit einheitlich dicken Zwischenschichten 17 verwendet werden können.
  • Anhand der 6 bis 8 wird im Folgenden das zweite Ausführüngsbeispiel des Türbeschlages 1 erläutert.
  • 6 zeigt zwei Varianten des montierten Türbeschlages 1 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel an einem dicken Türblatt 2 mit Stärke s und einem dünnen Türblatt mit Stärke s'. Im zweiten Ausführungsbeispiel sind gleiche bzw. funktional gleiche Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen wie im ersten Ausführungsbeispiel bezeichnet.
  • In dem Türbeschlag 1 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel wählt der Monteur die Trägerbrücke 6 nicht mehr entsprechend der verwendeten Türblattstärke s aus, sondern der Abstand d zwischen der ersten Anlagefläche 18 und der zweiten Anlagefläche 19 der Trägerbrücke 6 ist hier im zweiten Ausführungsbeispiel durch den Monteur einstellbar. Dadurch können auch bei dem Türbeschlag 1 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel unabhängig von der Türblattstärke s einheitliche Klemmplatten 7, 8 mit einheitlichen Zwischenschichtstärken 17 verwendet werden.
  • Um ein paralleles Anliegen der Klemmplatten 7, 8 auch bei der kleinsten einstellbaren Türblattstärke s sicherzustellen, weisen die Klemmplatten 7, 8 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel sich zueinander erstreckende Endanschlagsflächen 20 auf.
  • Die Darstellung in 6 zeigt das Türblatt 2 bzw. den Türbeschlag 1 von oben. Die beiden mit X gekennzeichneten Pfeile in 6 deuten die Blickrichtung für die Ansichten der 7 und 8 an.
  • Die 7 und 8 zeigen zwei verschiedene Verstellmechanismen für den Abstand d der Trägerbrücke 6 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel.
  • Die erste Variante des Verstellmechanismus in 7 umfasst einen Werkzeugeingriff 22 mittig in einem Zahnrad 21. Dieses Zahnrad 21 befindet sich mittig in der Trägerbrücke 6. Jede Seite des Zahnrades 21 steht mit einer Zahnstange 6a, 6b im Eingriff. Diese beiden Zahnstangen 6a, 6b verschieben bei Drehen des Zahnrades 21 die erste Anlagefläche 18 und die zweite Anlagefläche 19 synchron zueinander.
  • 8 zeigt eine zweite Variante dieses Einstellmechanismus. Dabei wird anstatt des Zahnrades 21 mit den Zahnstangen 6a, 6b eine Scheibe 23 verwendet. Diese Scheibe 23 ist in der Trägerbrücke 6 mittig zwischen der ersten Anlagefläche 18 und der zweiten Anlagefläche 19 gelagert und verfügt über einen Werkzeugeingriff 22 zum Verdrehen der Scheibe. Die Scheibe 23 ist polygonal und punktsymmetrisch und weist dadurch verschiedene Seitenflächen mit verschiedenen Abständen zum Mittelpunkt der Scheibe 23 auf. Dabei sind jeweils zwei gegenüberliegende Seitenflächen der Scheibe 23 parallel zueinander und gleich weit vom Mittelpunkt der Scheibe 23 entfernt. Die dargestellte Scheibe 23 hat acht Seitenflächen, wodurch vier verschiedenen Varianten 24a bis 24d für den Abstand d entstehen. In der dargestellten Stellung der Scheibe 23 ist die zweite Variante 24b gewählt, wodurch der Abstand d entsteht. Würde man die Scheibe 23 gegen den Uhrzeigersinn um eine Stufe verdrehen, so ent steht die erste Variante 24a mit dem Abstand d'. Dadurch würde sich der Abstand zwischen der ersten Anlagefläche 18 und der zweiten Anlagefläche 19 verkleinern, wodurch der Türbeschlag 1 für ein Türblatt 2 mit geringerer Türblattstärke s verwendet werden könnte.
  • In dem ersten gezeigten Ausführungsbeispiel wählt man also die Trägerbrücke 6 entsprechend der Türblattstärke s aus, wohingegen man im zweiten Ausführungsbeispiel die Trägerbrücke 6 durch einen Verstellmechanismus auf die entsprechende Türglasstärke s anpassen kann. In beiden Ausführungsbeispielen ergibt sich jedoch der entscheidende Vorteil, dass unabhängig von der Türblattstärke s einheitliche Klemmplatten 7, 8 mit einheitlich starken Zwischenschichten 17 verwendet werden können. Dank des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens mit den spritzgegossenen Zwischenschichten 17 direkt auf die Innenfläche der Klemmplatten 7, 8 erübrigt sich die umständliche Montage mit verschiedensten Distanzlagen 5. Des Weiteren ist ein einheitlicher Spalt zwischen den Klemmplatten 7, 8 und dem Türblatt 2 gewährleistet, wodurch bei Aufsetzen von Dekorplatten auf die Klemmplatten 7, 8 ein einheitlicher Spalt zwischen Dekorplatten und Türblatt 2 sichergestellt ist.
  • 1
    Türbeschlag
    2
    Türblatt
    2a
    Erste Seite des Türblatts
    2b
    Zweite Seite des Türblatts
    2c
    Türblattebene
    3
    Trageplatte
    4
    Gegenplatte
    5
    Distanzlagen
    6
    Trägerbrücke
    6a, b
    Zahnstangen
    7
    Erste Klemmplatte
    8
    Zweite Klemmplatte
    9
    Erste Verschraubung
    10
    Erstes Durchgangsloch
    11
    Zweite Verschraubung
    12a, 12b
    Durchgangsloch
    13
    Einsatzteil
    14
    Aussparung
    15
    Rundung
    16
    Ausgespartes Eck
    17
    Zwischenschicht
    18
    Erste Anlagefläche
    19
    Zweite Anlagefläche
    20
    Endanschlagsflächen
    21
    Zahnrad
    22
    Werkzeugeingriff
    23
    Scheibe
    24a–d
    Vier Varianten
    d, d'
    Abstand
    s, s'
    Türblattstärke
    x
    Ansicht

Claims (14)

  1. Türbeschlag (1) zur Montage an einem Türblatt (2), umfassend eine Trägerbrücke (6) welche zur Verbindung des Türbeschlags (1) mit einer Türschließer/öffnerwelle oder einem Scharnier oder einem Schloss ausgebildet ist, eine erste Klemmplatte (7), welche zur Montage an einer Seite (2a) des Türblatts (2) ausgebildet ist, und eine zweite Klemmplatte (8), welche zur Montage an der anderen Seite (2b) des Türblatts (2) gegenüberliegend zur ersten Klemmplatte (7) ausgebildet ist, wobei die Trägerbrücke (6) dazu ausgebildet ist, um in einer Ebene (2c) mit dem Türblatt (2) montiert zu werden, und wobei die beiden gegenüberliegenden Klemmplatten (7, 8) einen Teil des Türblatts (2) und zumindest einen Teil der Trägerbrücke (6) überlappen, so dass das Türblatt (2) und die Trägerbrücke (6) zwischen der ersten Klemmplatte (7) und der zweiten Klemmplatte (8) einklemmbar sind.
  2. Türbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (6), die erste Klemmplatte (7) und die zweite Klemmplatte (8) so ausgebildet sind, dass im montierten Zustand die erste Klemmplatte (7) und die zweite Klemmplatte (8) jeweils am Türblatt (2) und der Trägerbrücke (6) anliegen.
  3. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Klemmplatte (7) und/oder die zweite Klemmplatte (8) auf ihrer dem Türblatt (2) und der Trägerbrücke (6) zugewandten Seite eine gegenüber Türblatt (2) und Trägerbrücke (6) weichere Zwischenschicht (17) aufweisen.
  4. Türbeschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenschicht (17) im Spritzgießverfahren auf die Klemmplatten (7, 8) aufgebracht ist.
  5. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (6), die erste Klemmplatte (7) und die zweite Klemmplatte (8) so ausgebildet sind, dass die erste Klemmplatte (7) mit der zweiten Klemmplatte (8) durch die Trägerbrücke (6) hindurch und/oder durch das Türblatt (2) hindurch verschraubbar sind.
  6. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (6) ein in die Trägerbrücke (6) montierbares Einsatzteil (13) zur Verbindung des Türbeschlags (1) mit einer Türschließer/öffnerwelle oder einem Scharnier oder einem Schloss umfasst.
  7. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (6) eine erste Anlagefläche (18) in einem Abstand (d) von einer zweiten Anlagefläche umfasst, wobei die erste Anlagefläche (18) dazu ausgebildet ist, an der ersten Kontaktplatte (7) anzuliegen, und die zweite Anlagefläche (19) dazu ausgebildet ist, an der zweiten Kontaktplatte (8) anzuliegen.
  8. Türbeschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (d) einer Türblattstärke (s) des Türblatts (2) entspricht, so dass die Trägerbrücke (6) an beiden Seiten (2a, 2b) des Türblatts (2) bündig mit dem Türblatt (2) abschließt.
  9. Türbeschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (d) einstellbar ist.
  10. Türbeschlag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Anlagefläche (18) und die zweite Anlagefläche (19) mit einem Zahnrad (21) in Wirkverbindung stehen, so dass die erste Anlagefläche (18) und die zweite Anlagefläche (19) durch Drehen des Zahnrads (21) synchron zueinander einstellbar sind.
  11. Türbeschlag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Anlagefläche (18) und die zweite Anlagefläche (19) an einer drehbaren Scheibe (23) mit verschiedenen Breiten angeordnet sind, so dass die erste Anlagefläche (18) und die zweite Anlagefläche (19) durch Drehen der Scheibe (23) synchron zueinander einstellbar sind.
  12. Türbeschlag nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (23) punktsymmetrisch zu ihrem Mittelpunkt ausgebildet ist und mehrere gegenüberliegende Flächen (24a–d) ausweist.
  13. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Türbeschlag (1) zur Verwendung mit einer Glastür ausgebildet ist.
  14. Herstellungsverfahren für eine Klemmplatte (7, 8) eines Türbeschlags (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend den Schritt: – Spritzgießen einer Zwischenschicht (17) auf die Klemmplatte (7, 8).
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