DE102009022803A1 - Dreiteiliger Universaltürbeschlag - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft einen dreiteiligen Türbeschlag zur Montage an einem Türblatt, insbesondere einen Eckbeschlag für eine Glastüre.
- Aus dem Stand der Technik sind zweiteilige Türbeschläge, insbesondere für Glastüren bekannt. Den typischen Aufbau eines solchen Beschlages nach dem Stand der Technik zeigt die
1 . In1 sind zwei Varianten eines montierten Türbeschlages nach dem Stand der Technik dargestellt. Die linke Variante zeigt eine Montage an einem dicken Türblatt2 und der Stärke s, wohingegen die rechte Darstellung eine Montage an einem dünnen Türblatt2 mit der Stärke s' zeigt. Bei beiden Montagevarianten setzt sich der Beschlag aus denselben Trageplatten3 und denselben Gegenplatten4 zusammen. Wie in1 gut zu sehen ist, werden die verschiedenen Türblattstärken s und s' durch verschieden dicke Distanzlagen5 ausgeglichen. - Diese bekannte Methode zum Ausgleich der unterschiedlichen Türblattstärken mit unterschiedlich dicken Distanzlagen
5 ist in vielerlei Hinsicht nachteilhaft: Der Monteur des Beschlages muss hier die passende Distanzlage5 auswählen bzw. verschiedene Distanzlagen5 aufeinander stapeln und dann den Beschlag so montieren, dass diese Distanzlagen5 nicht verrutschen. Neben dieser Montageunfreundlichkeit ergibt sich auch in ästhetischer Hinsicht ein Nachteil bei Verwendung von Dekorkappen auf der Trageplatte3 bzw. der Gegenplatte4 . Durch die unterschiedlichen Abstände zwischen dem Türblatt und dem Beschlag liegen diese Dekorkappen unterschiedlich nahe am Türblatt an, wodurch uneinheitliche Spaltbreiten entstehen. Insbesondere bei Verwendung von Glastüren und Glastrennwänden mit unterschiedlichen Glasstärken sind solche Abweichungen in den Spalten an den Dekorkappen besonders auffällig. - Es ist Aufgabe vorliegender Erfindung, einen Türbeschlag bereitzustellen, welcher sowohl kostengünstig herstellbar ist als auch montagefreundlich aufgebaut ist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur effektiven Herstellung des Türbeschlages bereitzustellen.
- Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 14. Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weitergestaltungen der Erfindung zum Gegenstand.
- Damit wird die Erfindung gelöst durch einen Türbeschlag zur Montage an einem Türblatt, umfassend eine Trägerbrücke, welche zur Verbindung des Türbeschlags mit einer Türschließer/Öffnerwelle oder einem Scharnier oder einem Schloss ausgebildet ist, eine erste Klemmplatte, welche zur Montage an einer Seite der Türblatts ausgebildet ist, und eine zweite Klemmplatte, welche zur Montage an der anderen Seite des Türblatts gegenüberliegend zur ersten Klemmplatte ausgebildet ist. Der erfindungsgemäße Türbeschlag umfasst also drei als einzeln zu montierende Teile, nämlich die Trägerbrücke, die erste Klemmplatte und die zweite Klemmplatte. Erfindungsgemäß ist die Trägerbrücke dazu ausgebildet, um in einer Ebene mit dem Türblatt montiert zu werden, und die beiden gegenüberliegenden Klemmplatten sind dazu ausgebildet einen Teil des Türblatts und zumindest einen Teil der Trägerbrücke zu überlappen, so dass das Türblatt und die Trägerbrücke zwischen der ersten Klemmplatte und der zweiten Klemmplatte einklemmbar sind. Durch diesen dreiteiligen Aufbau ergibt sich der Vorteil, dass nicht mehr verschieden dicke Distanzlagen wie im Stand der Technik einzufügen sind. Vielmehr können einheitliche Klemmplatten und variable Trägerbrücken verwendet werden.
- Die Trägerbrücke ist so ausgebildet, dass sie in einer Ebene mit dem Türblatt zu montieren ist. Das heißt also, dass vorteilhafterweise die Trägerbrücke stirnseitig an das Türblatt angesetzt wird, wodurch dann die erste Klemmplatte und die zweite Klemmplatte so ausgebildet sind, dass im montierten Zustand die erste Klemmplatte und die zweite Klemmplatte jeweils am Türblatt und der Trägerbrücke anliegen. Vorteilhafterweise kann ein Eck des Türblattes ausgespart sein, wobei die Trägerbrücke mit ihrer Kontur exakt in dieses Eck passt. Die Trägerbrücke ergänzt somit das ausgesparte Eck und wird über die beiden Klemmplatten mit dem Türblatt verbunden.
- In vortelihafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die erste Klemmplatte und/oder die zweite Klemmplatte auf ihrer dem Türblatt und der Trägerbrücke zugewandten Seite eine gegenüber Türblatt und der Trägerbrücke weichere Zwischenschicht aufweisen. Die nach dem Stand der Technik verwendeten Distanzlagen erfüllten zwei Funktionen, nämlich den Dickenausgleich gegenüber dem Türblatt sowie ein weiches und zerstörungsfreies Anliegen des Beschlages an dem Türblatt. Da nun erfindungsgemäß der Türbeschlag dreiteilig ausgeführt wird, können die zwei Klemmplatten unabhängig von der Türblattstärke mit einheitlicher Stärke ausgebildet sein, da die Anpassung an die Türblattstärke über das dritte Teil, die Trägerbrücke, möglich ist. Somit sind die umständlich zu montierenden Distanzlagen zwischen Türblatt und Klemmplatten nicht nötig und es kann um die Funktion des weichen und zerstörungsfreien Anliegens an die Türplatte zu erfüllen eine Zwischenschicht in einheitlicher Dicke verwendet werden.
- In besonders vorteilhafter Ausgestaltung wird diese Zwischenschicht direkt im Spritzgießverfahren auf die Innenseiten der beiden Klemmplatten aufgebracht. Dadurch ist die Zwischenschicht keine lose zu montierende Einheit, sondern ist werkseitig fest mit den Klemmplatten verbunden. Vorteil hafterweise wird für die Zwischenschicht Kunststoff mit ähnlichen Eigenschaften wie Hochdruckdichtungen verwendet.
- In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Türbeschlages ist vorgesehen, dass die Trägerbrücke, die erste Klemmplatte und die zweite Klemmplatte so ausgebildet sind, dass die erste Klemmplatte mit der zweiten Klemmplatte durch die Trägerbrücke hindurch und/oder durch das Türblatt hindurch verschraubbar ist. Die beiden Klemmplatten überlappen ja sowohl einen Teil es Türblattes und zumindest einen Teil der Trägerbrücke. Somit kann man vorteilhafterweise durch beide Klemmplatten und die dazwischen befindliche Trägerbrücke eine Verschraubung setzen. Zusätzlich oder anstatt dessen kann man die beiden Klemmplatten durch eine Bohrung im Türblatt verschrauben.
- Ferner ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Trägerbrücke ein in die Trägerbrücke montierbares Einsatzteil zur Verbindung des Türbeschlags mit einer Türschließer/öffnerwelle oder einem Scharnier oder einem Schloss umfasst. Durch die Verwendung dieses modularen Einsatzteils ist es möglich, einheitliche Trägerbrücken an verschiedenste Anwendungsmöglichkeiten anzupassen. Unter Türschließer/öffnerwelle ist hierbei die Abtriebswelle sowohl eines Türschließers, eines Türöffners als auch einer Kombination aus Türschließer und -öffner zu verstehen.
- Des Weiteren ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Trägerbrücke eine erste Anlagefläche in einem Abstand von einer zweiten Anlagefläche umfasst, wobei die erste Anlagefläche dazu ausgebildet ist, an der ersten Kontaktplatte anzuliegen, und die zweite Anlagefläche dazu ausgebildet ist, an der zweiten Kontaktplatte anzuliegen. Die Trägerbrücke weist also eine bestimmte Dicke bzw. einen bestimmten Abstand zwischen den beiden Anlageflächen auf.
- In vorteilhafter Ausgestaltung entspricht dieser Abstand einer Türblattstärke des Türblatts, an welche der erfindungsgemäße Türbeschlag montiert wird, so dass die Trägerbrücke an beiden Seiten des Türblatts bündig mit dem Türblatt abschließt. In vorteilhafter Ausgestaltung sind die erste Anlagefläche sowie die zweite Anlagefläche die äußersten Flächen der Trägerbrücke, so dass die größte Dicke der Trägerbrücke exakt der Türblattstärke entspricht. Dadurch kann jede der beiden Klemmplatten bündig auf dem Türblatt und auf der Trägerbrücke aufliegen. Durch diese vorteilhafte Anpassung der Trägerbrücke an die Türblattstärke wird die Verwendung der umständlich zu montierenden Distanzlagen vermieden. Da die beiden Anlageflächen der Trägerbrücke bündig mit dem Türblatt verlaufen, können die beiden Klemmplatten gegeneinander parallel verschraubt werden.
- Alternativ zu der exakten Abstimmung der Trägerbrücke auf das Türblatt, ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass der Abstand zwischen der ersten Anlagefläche und der zweiten Anlagefläche einstellbar ist. Das heißt, dass der Abstand durch den Monteur beim Montieren des Beschlages an dem Türblatt auf die entsprechende Türblattstärke justiert wird. Dies hat zum Vorteil, dass einheitliche Trägerbrücken für verschiedenste Türblattstärken produziert werden können.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der einstellbaren Trägerbrücke ist vorgesehen, dass die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche mit einem Zahnrad in Wirkverbindung stehen, so dass die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche durch Drehen des Zahnrades synchron zueinander einstellbar sind. Das heißt also, dass vorteilhafterweise zwischen den beiden Anlageflächen in der Trägerbrücke ein Zahnrad sitzt, wobei sich von jeder der Anlageflächen eine Zahnstange nach innen an das Zahnrad erstreckt. Dadurch, dass die Zahnstange der ersten Anlagefläche an dem Zahnrad gegenüber der Zahnstange der zweiten Anlagefläche sitzt, kön nen durch Drehen des Zahnrades die beiden Anlageflächen gleichzeitig nach außen bzw. gleichzeitig nach innen bewegt werden.
- Alternativ zu dieser Verstellung mittels Zahnrad und Zahnstangen ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche an einer drehbaren Scheibe mit verschiedenen Breiten angeordnet sind, so dass die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche durch Drehen der Scheibe synchron zueinander einstellbar sind. Die beiden Anlageflächen liegen also an dieser Scheibe an und durch Drehen der Scheibe verstellt sich der Abstand.
- Dabei ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass diese Scheibe sowohl punktsymmetrisch zu ihrem Mittelpunkt ausgebildet ist als auch mehrere gegenüberliegende Flächen bzw. Seiten aufweist. Durch diese symmetrische polygone Ausgestaltung der Scheibe kann der Abstand auf feste vordefinierte Werte eingestellt werden.
- Alternativ zu der polygonen Ausgestaltung der Scheibe ist es vorteilhafterweise auch möglich, die Scheibe als Evolvente zu gestalten. Dadurch steigt ein Umfangsabstand vom Mittelpunkt der Scheibe zur Außenkante der Scheibe entlang ihres Umfangs stetig an, wodurch eine stufenlose Justierung des Abstandes der beiden Anlageflächen möglich ist.
- Vorteilhafte Fertigungsverfahren für die Trägerbrücke sind sowohl Kunststoffspritzen als auch Stahlguss oder Aluminiumkokillenguss. Vorteilhafterweise können sowohl die Trägerbrücken als auch die Klemmplatten dekorative Funktionen erfüllen und für das Design des Türbeschlages entscheidende Oberflächen darstellen.
- In vorteilhafter Anwendung ist der erfindungsgemäße Türbeschlag zur Verwendung mit einer Glastür ausgebildet.
- Die Erfindung umfasst ferner ein Herstellverfahren für die Klemmplatten des erfindungsgemäßen Türbeschlages mit dem Schritt: Spritzgießen einer Zwischenschicht auf die Klemmplatte. Es wird also vorteilhafterweise auf die erste Klemmplatte und/oder die zweite Klemmplatte auf ihrer dem Türblatt und der Trägerbrücke zugewandten Seite eine gegenüber Türblatte und Trägerbrücke weichere Zwischenschicht im Spritzgießverfahren aufgebracht. Das verwendete Material ähnelt dabei vorteilhafterweise den Kunststoffen einer Hochdruckdichtung. Da der erfindungsgemäße Türbeschlag dreiteilig ausgeführt ist und vorteilhafterweise die Einstellung auf die verschiedenen Türblattstärken über die Trägerbrücke erfolgt, können die Klemmplatten unabhängig von der Türblattstärke einheitlich gefertigt werden. Dabei ist es besonders montagefreundlich, wenn die Zwischenschicht sich bereits auf den Klemmplatten befindet, so dass die Einzelteile für die Montage auf ein Minimum reduziert sind.
- Im Folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der begleitenden Zeichnung genauer erläutert.
- Dabei zeigt:
-
1 : einen Türbeschlag nach dem Stand der Technik, -
2 : einen montierten Türbeschlag nach einem ersten Ausführungsbeispiel, -
3 : einen teilmontierten Türbeschlag nach dem ersten Ausführungsbeispiel, -
4 : eine Trägerbrücke nach dem ersten Ausführungsbeispiel, -
5 : eine stirnseitige Ansicht des montierten Türbeschlages nach dem ersten Ausführungsbeispiel, -
6 : eine stirnseitige Ansicht eines montierten Türbeschlages nach einem zweiten Ausführungsbeispiel, -
7 : einen ersten Verstellmechanismus des zweiten Ausführungsbeispiels, und -
8 : einen zweiten Verstellmechanismus des zweiten Ausführungsbeispiels. - Im Folgenden wird anhand der
2 bis5 das erste Ausführungsbeispiel des Türbeschlags1 gezeigt. - Die
2 bis4 zeigen verschiedene Montagezustände des Türbeschlages1 . Dieser Türbeschlag1 besteht aus einer Trägerbrücke6 zwischen einer ersten Klemmplatte7 und einer zweiten Klemmplatte8 . - Zur Darstellung der Funktion des Türbeschlages
1 ist in den2 und3 ein Türblatt2 gezeigt. Dieses Türblatt2 ist kein Bestandteil des erfindungsgemäßen Türbeschlages1 , jedoch zur Erklärung der Montage von Vorteil. Wie in der2 eingezeichnet, erstreckt sich dieses Türblatt2 in einer Ebene2c und hat eine erste Seite2a sowie eine zweite Seite2b . - Weitere Bestandteile des Türbeschlages
1 sind gemäß den2 bis4 eine erste Verschraubung9 in einem ersten Durchgangsloch10 des Türblattes2 und eine zweite Verschraubung11 in einem zweiten Durchgangsloch12a in der Trägerbrücke6 . Des Weiteren ist in dem Türblatt2 ein Eck16 bogenförmig ausgespart, so dass die Trägerbrücke6 mit einer Rundung15 exakt in das ausgesparte Eck16 passt. - Die Trägerbrücke
6 erstreckt sich also im Wesentlichen in der gleichen Ebene2c wie das Türblatt2 und kann folglich stirnseitig an das Türblatt2 in das ausgesparte Eck16 eingepasst werden. Auf die erste Seite2a des Türblattes2 wird die erste Klemmplatte7 und auf die zweite Seite2b des Türblattes2 die zweite Klemmplatte8 montiert. Die beiden Klemmplatten7 ,8 überlappen dabei sowohl einen Teil des Türblattes2 sowie die gesamte Trägerbrücke6 . Um die Trägerbrücke6 fest mit dem Türblatt2 zu verbinden, wird durch das erste Durchgangsloch10 fluchtend mit entsprechenden Durchgangslöchern in den Klemmplatten7 und8 die erste Verschraubung9 eingesetzt. Des Weiteren wird die zweite Verschraubung11 durch fluchtende Löcher in den beiden Klemmplatten7 und8 und durch das zweite Durchgangsloch12a in der Trägerbrücke6 eingesetzt. Dadurch können die beiden Klemmplatten7 ,8 parallel zueinander verschraubt werden. Ein drittes Durchgangsloch12b in der Trägerbrücke6 ermöglicht eine nicht dargestellte dritte Verschraubung. - Die Trägerbrücke
6 dieses Ausführungsbeispiels ist zur Anbindung des Türblattes2 an eine Bodentürschließerwelle ausgebildet. Dazu weist die Trägerbrücke6 die Aussparung14 auf. In diese Aussparung14 kann ein Einsatzteil13 eingesetzt werden. Dieses Einsatzteil13 wiederum stellt die Schnittstelle zum Bodentürschließer dar. -
5 zeigt den montierten Türbeschlag1 von einer stirnseitigen Ansicht. Hier ist noch einmal zu sehen, wie die erste Seite2a und die zweite Seite2b des Türblattes2 definiert sind und sich zwischen diesen beiden Seiten die Türblattstärke s erstreckt. - Des Weiteren zeigt
5 , dass auf der der inneren Seite der Klemmplatten7 ,8 eine Zwischenschicht17 aufgebracht ist. Diese Zwischenschicht17 wurde im Spritzgießverfahren auf die Innenseiten der Klemmplatten7 ,8 aufgebracht und ermöglichen ein weiches zerstörungsfreies Anliegen der Klemmplatten7 ,8 , insbesondere bei einem Türblatt2 aus Glas. - Ferner ist in
5 gut zu sehen, dass ein Abstand d zwischen einer ersten Anlagefläche18 der ersten Klemmplatte7 an der Trägerbrücke6 und einer zweiten Anlagefläche19 der zweiten Klemmplatte8 an der Trägerbrücke6 exakt der Türblattstärke s entspricht. Durch Verwenden solcher Trägerbrücken6 , angepasst an die Türblattstärken s ist es möglich, dass einheitliche Klemmplatten7 ,8 mit einheitlich dicken Zwischenschichten17 verwendet werden können. - Anhand der
6 bis8 wird im Folgenden das zweite Ausführüngsbeispiel des Türbeschlages1 erläutert. -
6 zeigt zwei Varianten des montierten Türbeschlages1 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel an einem dicken Türblatt2 mit Stärke s und einem dünnen Türblatt mit Stärke s'. Im zweiten Ausführungsbeispiel sind gleiche bzw. funktional gleiche Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen wie im ersten Ausführungsbeispiel bezeichnet. - In dem Türbeschlag
1 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel wählt der Monteur die Trägerbrücke6 nicht mehr entsprechend der verwendeten Türblattstärke s aus, sondern der Abstand d zwischen der ersten Anlagefläche18 und der zweiten Anlagefläche19 der Trägerbrücke6 ist hier im zweiten Ausführungsbeispiel durch den Monteur einstellbar. Dadurch können auch bei dem Türbeschlag1 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel unabhängig von der Türblattstärke s einheitliche Klemmplatten7 ,8 mit einheitlichen Zwischenschichtstärken17 verwendet werden. - Um ein paralleles Anliegen der Klemmplatten
7 ,8 auch bei der kleinsten einstellbaren Türblattstärke s sicherzustellen, weisen die Klemmplatten7 ,8 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel sich zueinander erstreckende Endanschlagsflächen20 auf. - Die Darstellung in
6 zeigt das Türblatt2 bzw. den Türbeschlag1 von oben. Die beiden mit X gekennzeichneten Pfeile in6 deuten die Blickrichtung für die Ansichten der7 und8 an. - Die
7 und8 zeigen zwei verschiedene Verstellmechanismen für den Abstand d der Trägerbrücke6 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel. - Die erste Variante des Verstellmechanismus in
7 umfasst einen Werkzeugeingriff22 mittig in einem Zahnrad21 . Dieses Zahnrad21 befindet sich mittig in der Trägerbrücke6 . Jede Seite des Zahnrades21 steht mit einer Zahnstange6a ,6b im Eingriff. Diese beiden Zahnstangen6a ,6b verschieben bei Drehen des Zahnrades21 die erste Anlagefläche18 und die zweite Anlagefläche19 synchron zueinander. -
8 zeigt eine zweite Variante dieses Einstellmechanismus. Dabei wird anstatt des Zahnrades21 mit den Zahnstangen6a ,6b eine Scheibe23 verwendet. Diese Scheibe23 ist in der Trägerbrücke6 mittig zwischen der ersten Anlagefläche18 und der zweiten Anlagefläche19 gelagert und verfügt über einen Werkzeugeingriff22 zum Verdrehen der Scheibe. Die Scheibe23 ist polygonal und punktsymmetrisch und weist dadurch verschiedene Seitenflächen mit verschiedenen Abständen zum Mittelpunkt der Scheibe23 auf. Dabei sind jeweils zwei gegenüberliegende Seitenflächen der Scheibe23 parallel zueinander und gleich weit vom Mittelpunkt der Scheibe23 entfernt. Die dargestellte Scheibe23 hat acht Seitenflächen, wodurch vier verschiedenen Varianten24a bis24d für den Abstand d entstehen. In der dargestellten Stellung der Scheibe23 ist die zweite Variante24b gewählt, wodurch der Abstand d entsteht. Würde man die Scheibe23 gegen den Uhrzeigersinn um eine Stufe verdrehen, so ent steht die erste Variante24a mit dem Abstand d'. Dadurch würde sich der Abstand zwischen der ersten Anlagefläche18 und der zweiten Anlagefläche19 verkleinern, wodurch der Türbeschlag1 für ein Türblatt2 mit geringerer Türblattstärke s verwendet werden könnte. - In dem ersten gezeigten Ausführungsbeispiel wählt man also die Trägerbrücke
6 entsprechend der Türblattstärke s aus, wohingegen man im zweiten Ausführungsbeispiel die Trägerbrücke6 durch einen Verstellmechanismus auf die entsprechende Türglasstärke s anpassen kann. In beiden Ausführungsbeispielen ergibt sich jedoch der entscheidende Vorteil, dass unabhängig von der Türblattstärke s einheitliche Klemmplatten7 ,8 mit einheitlich starken Zwischenschichten17 verwendet werden können. Dank des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens mit den spritzgegossenen Zwischenschichten17 direkt auf die Innenfläche der Klemmplatten7 ,8 erübrigt sich die umständliche Montage mit verschiedensten Distanzlagen5 . Des Weiteren ist ein einheitlicher Spalt zwischen den Klemmplatten7 ,8 und dem Türblatt2 gewährleistet, wodurch bei Aufsetzen von Dekorplatten auf die Klemmplatten7 ,8 ein einheitlicher Spalt zwischen Dekorplatten und Türblatt2 sichergestellt ist. -
- 1
- Türbeschlag
- 2
- Türblatt
- 2a
- Erste Seite des Türblatts
- 2b
- Zweite Seite des Türblatts
- 2c
- Türblattebene
- 3
- Trageplatte
- 4
- Gegenplatte
- 5
- Distanzlagen
- 6
- Trägerbrücke
- 6a, b
- Zahnstangen
- 7
- Erste Klemmplatte
- 8
- Zweite Klemmplatte
- 9
- Erste Verschraubung
- 10
- Erstes Durchgangsloch
- 11
- Zweite Verschraubung
- 12a, 12b
- Durchgangsloch
- 13
- Einsatzteil
- 14
- Aussparung
- 15
- Rundung
- 16
- Ausgespartes Eck
- 17
- Zwischenschicht
- 18
- Erste Anlagefläche
- 19
- Zweite Anlagefläche
- 20
- Endanschlagsflächen
- 21
- Zahnrad
- 22
- Werkzeugeingriff
- 23
- Scheibe
- 24a–d
- Vier Varianten
- d, d'
- Abstand
- s, s'
- Türblattstärke
- x
- Ansicht
Claims (14)
- Türbeschlag (
1 ) zur Montage an einem Türblatt (2 ), umfassend eine Trägerbrücke (6 ) welche zur Verbindung des Türbeschlags (1 ) mit einer Türschließer/öffnerwelle oder einem Scharnier oder einem Schloss ausgebildet ist, eine erste Klemmplatte (7 ), welche zur Montage an einer Seite (2a ) des Türblatts (2 ) ausgebildet ist, und eine zweite Klemmplatte (8 ), welche zur Montage an der anderen Seite (2b ) des Türblatts (2 ) gegenüberliegend zur ersten Klemmplatte (7 ) ausgebildet ist, wobei die Trägerbrücke (6 ) dazu ausgebildet ist, um in einer Ebene (2c ) mit dem Türblatt (2 ) montiert zu werden, und wobei die beiden gegenüberliegenden Klemmplatten (7 ,8 ) einen Teil des Türblatts (2 ) und zumindest einen Teil der Trägerbrücke (6 ) überlappen, so dass das Türblatt (2 ) und die Trägerbrücke (6 ) zwischen der ersten Klemmplatte (7 ) und der zweiten Klemmplatte (8 ) einklemmbar sind. - Türbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (
6 ), die erste Klemmplatte (7 ) und die zweite Klemmplatte (8 ) so ausgebildet sind, dass im montierten Zustand die erste Klemmplatte (7 ) und die zweite Klemmplatte (8 ) jeweils am Türblatt (2 ) und der Trägerbrücke (6 ) anliegen. - Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Klemmplatte (
7 ) und/oder die zweite Klemmplatte (8 ) auf ihrer dem Türblatt (2 ) und der Trägerbrücke (6 ) zugewandten Seite eine gegenüber Türblatt (2 ) und Trägerbrücke (6 ) weichere Zwischenschicht (17 ) aufweisen. - Türbeschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenschicht (
17 ) im Spritzgießverfahren auf die Klemmplatten (7 ,8 ) aufgebracht ist. - Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (
6 ), die erste Klemmplatte (7 ) und die zweite Klemmplatte (8 ) so ausgebildet sind, dass die erste Klemmplatte (7 ) mit der zweiten Klemmplatte (8 ) durch die Trägerbrücke (6 ) hindurch und/oder durch das Türblatt (2 ) hindurch verschraubbar sind. - Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (
6 ) ein in die Trägerbrücke (6 ) montierbares Einsatzteil (13 ) zur Verbindung des Türbeschlags (1 ) mit einer Türschließer/öffnerwelle oder einem Scharnier oder einem Schloss umfasst. - Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (
6 ) eine erste Anlagefläche (18 ) in einem Abstand (d) von einer zweiten Anlagefläche umfasst, wobei die erste Anlagefläche (18 ) dazu ausgebildet ist, an der ersten Kontaktplatte (7 ) anzuliegen, und die zweite Anlagefläche (19 ) dazu ausgebildet ist, an der zweiten Kontaktplatte (8 ) anzuliegen. - Türbeschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (d) einer Türblattstärke (s) des Türblatts (
2 ) entspricht, so dass die Trägerbrücke (6 ) an beiden Seiten (2a ,2b ) des Türblatts (2 ) bündig mit dem Türblatt (2 ) abschließt. - Türbeschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (d) einstellbar ist.
- Türbeschlag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Anlagefläche (
18 ) und die zweite Anlagefläche (19 ) mit einem Zahnrad (21 ) in Wirkverbindung stehen, so dass die erste Anlagefläche (18 ) und die zweite Anlagefläche (19 ) durch Drehen des Zahnrads (21 ) synchron zueinander einstellbar sind. - Türbeschlag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Anlagefläche (
18 ) und die zweite Anlagefläche (19 ) an einer drehbaren Scheibe (23 ) mit verschiedenen Breiten angeordnet sind, so dass die erste Anlagefläche (18 ) und die zweite Anlagefläche (19 ) durch Drehen der Scheibe (23 ) synchron zueinander einstellbar sind. - Türbeschlag nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (
23 ) punktsymmetrisch zu ihrem Mittelpunkt ausgebildet ist und mehrere gegenüberliegende Flächen (24a –d) ausweist. - Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Türbeschlag (
1 ) zur Verwendung mit einer Glastür ausgebildet ist. - Herstellungsverfahren für eine Klemmplatte (
7 ,8 ) eines Türbeschlags (1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend den Schritt: – Spritzgießen einer Zwischenschicht (17 ) auf die Klemmplatte (7 ,8 ).
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