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Die
Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge, insbesondere
Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, sowie ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen
Sicherheitseinrichtung.
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Um
das Verletzungsrisiko von Fahrzeuginsassen bei einem Unfall zu reduzieren,
besteht das Bedürfnis,
Fahrzeuge derart zu konstruieren, dass die Unfallenergie durch die
Fahrzeugkonstruktion größtmöglich absorbiert
wird. Ein besonderes Risiko geht dabei von Gepäckstücken aus dem Kofferraum eines
Fahrzeugs aus, die bei einem Aufprallunfall beschleunigt werden
und die Rückenlehne
der Fondsitze stark belasten.
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Um
die Bewegungsenergie der Gepäckstücke im Bereich
der Rücksitzlehne
abzufangen, ist es aus der Praxis bekannt, die Rücksitzlehne zu versteifen.
Insbesondere bei umklappbaren Rücksitzlehnen,
die eine Durchlademöglichkeit
für Gepäckstücke bereitstellen,
ist dazu eine relativ komplexe Lehnenstruktur erforderlich, um die
Beschleunigungsenergie von Gepäckstücken bei
einem Unfall gezielt in die Verriegelungspunkte zwischen der Rücksitzlehne und
dem Fahrzeugrohbau bzw. der Fahrzeugkarosserie zu übertragen.
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Nachteilig
bei der bekannten Verstärkung der
Rücksitzlehne
ist das relativ hohe Gewicht der versteiften Lehnenstruktur. Überdies
erfordert die bekannte Verstärkung
der Lehnenstruktur einen erhöhten
Materialaufwand.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, das Unfallverhalten eines Kraftfahrzeugs,
insbesondere einer Kraftfahrzeug-Sitzlehne, zu verbessern.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch eine Sicherheitseinrichtung gemäß Anspruch 1 bzw. durch ein
Kraftfahrzeug gemäß Anspruch
14 gelöst.
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Die
Erfindung beruht auf dem Gedanken, eine Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge,
insbesondere Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, mit einem Sperrelement anzugeben,
das zum Abbau von Aufprallenergie angepasst ist derart, dass die
Aufprallenergie auf einen Stützträger, insbesondere
Querträger,
des Kraftfahrzeugs übertragbar
ist. Das Sperrelement ist dabei starr oder schwenkbar mit einem Halteelement
gekoppelt, das fest mit dem Stützträger, insbesondere
Querträger,
verbindbar oder verbunden ist und mindestens eine Biegekante aufweist, die
mit dem Sperrelement zur energieabsorbierbaren Deformation zusammenwirkt.
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Die
der Erfindung zugrundeliegende Idee besteht also darin, ein zusätzliches
Bauteil, nämlich
die Sicherheitseinrichtung, vorzusehen, das die Lehnenstruktur der
Kraftfahrzeugsitzlehne, insbesondere einer Rücksitzlehne, im Falle eines
Unfalls entlastet. Dabei wird die Aufprallenergie, die beispielsweise von
beschleunigter Ladung aus dem Kofferraum des Fahrzeugs ausgeht,
einerseits durch Deformation des Sperrelements gezielt abgebaut
und andererseits direkt in den Stützträger, insbesondere einen Querträger, des
Kraftfahrzeugs bzw. Kraftfahrzeugrohbaus eingeleitet. Die von der
Lehnenstruktur zu absorbierende Aufprallenergie wird auf diese Weise reduziert.
Das ermöglicht
einen einfacheren, insbesondere gewichtsreduzierten, Aufbau der
Lehnenstruktur.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung
weist das Halteelement ein U-Profil auf, das den Stützträger, insbesondere
den Querträger,
durchgreift. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Verbindung
zwischen der Sicherheitseinrichtung und dem Stützträger eine ausreichende Stabilität aufweist,
um Aufprallenergie vom Sperrelement über das Halteelement in den
Stützträger einzuleiten.
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Das
Halteelement kann ferner eine Halteplatte und eine Befestigungsplatte
aufweisen, die jeweils zu einer in Fahrtrichtung vorderen Fläche des Stützträgers, insbesondere
Querträgers,
im Wesentlichen parallel angeordnet sind. Im Falle eines Aufpralles
wird bei Deformation des Stützträgers eine
relativ große
Kontaktfläche
zwischen dem Halteelement und dem Stützträger bereitgestellt, so dass
vermieden wird, dass das Halteelement aus dem Stützträger ausreißt.
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Vorzugsweise
ist die Biegekante in der Halteplatte ausgebildet. Die Biegekante
kann mit einer Unterkante des Stützträgers, insbesondere
Querträgers,
fluchten. Durch die Biegekante wird erreicht, dass das Sperrelement
an einer zuvor bestimmten Stelle deformiert bzw. biegt, so dass
die Aufprallenergie gezielt abbaubar ist. Die zur Unterkante des Stützträgers fluchtende
Anordnung der Biegekante bewirkt eine Verbesserung des Deformationsverhaltens
und somit des Energieabbaus durch das Sperrelement selbst.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung
ist zwischen der Halteplatte und der Befestigungsplatte eine Schwenkachse
angeordnet, die sich im Wesentlichen senkrecht zur vorderen Fläche des
Stützträgers, insbesondere
Querträgers,
erstreckt. Die Schwenkachse ermöglicht
ein Verschwenken des Sperrelements, so dass die Sicherheitseinrichtung vorteilhaft
bei Kraftfahrzeugen eingesetzt werden kann, die eine umklappbare
Rücksitzlehne
aufweisen.
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Dabei
kann die Rücksitzlehne
sowohl einteilig, als auch mehrteilig umklappbar sein. Somit bietet die
Sicherheitseinrichtung nicht nur eine Entlastung von starren Sitzlehnen,
die unveränderbar
in einer im Wesentlichen aufrechten Position im Fahrzeug verankert
sind, sondern auch die Entlastung von klappbaren Sitzlehnen, die
durch den Benutzer zur Erhöhung
des Laderaums in eine Durchladeposition klappbar sind.
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Das
Halteelement weist vorzugsweise eine Sicherheitsschraube auf, die
die Schwenkachse bildet und die Befestigungsplatte, den Stützträger, insbesondere
Querträger,
das Sperrelement und die Halteplatte durchgreift. Auf diese Weise
wird der Aufbau der Sicherheitseinrichtung vereinfacht, da die Sicherheitsschraube
als einzelnes Bauteil sowohl eine Verbindungsfunktion zur Verankerung
der Sicherheitseinrichtung an dem Stützträger, als auch die Funktion
der Schwenkachse übernimmt. Überdies wird
mit der Sicherheitsschraube ein unbefugtes Lösen der Sicherheitseinrichtung
von dem Stützträger verhindert.
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Insbesondere
bei Kraftfahrzeugen mit einer umklappbaren Sitzlehne ist es von
Vorteil, wenn das Sperrelement einen U-förmigen Bügel aufweist, der aus einer
Ladeposition in eine Sperrposition schwenkbar ist. Dabei ist das
Sperrelement in der Sperrposition zur Aufnahme der Unfallenergie
wirksam. In der Ladeposition ist das Sperrelement hingegen derart
angeordnet, dass die durch die umgeklappte Sitzlehne freigegebene
Durchladeöffnung freigegeben
ist. Das bedeutet, dass das Sperrelement in der Ladeposition im
Wesentlichen außerhalb der
Durchladeöffnung
angeordnet ist.
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Alternativ
kann der U-förmige
Bügel in
der Sperrposition starr angeordnet sein. Bei Kraftfahrzeugen mit
einer festen, d. h. nicht klappbaren, Rücksitzlehne ermöglicht der
starre Bügel
eine einfache und kostengünstige
Konstruktion der Sicherheitseinrichtung.
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Das
Sperrelement kann ferner ein Betätigungsmittel
aufweisen, das zum Schwenken des Sperrelements mit einer klappbaren
Sitzlehne zusammenwirkt. Durch das Zusammenwirken des Betätigungselements
mit der klappbaren Sitzlehne wird gewährleistet, dass das Sperrelement
die Sperrposition automatisch einnimmt, wenn die Sitzlehne in der aufrechten
Position ist.
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Das
schließt
allerdings nicht aus, dass das Sperrelement mithilfe des Betätigungsmittels
auch manuell von der Ladeposition in die Sperrposition bewegbar
ist. Aus Sicherheitsgründen
wird der automatisierten Betätigung
des Sperrelements, zumindest um die Sperrposition einzunehmen, der
Vorzug gegeben.
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Das
Betätigungsmittel
ist vorzugsweise einteilig mit dem Sperrelement ausgebildet, so
dass die Sicherheitseinrichtung einen einfachen und stabilen Aufbau
aufweist.
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Das
Sperrelement kann ferner zumindest teilweise eine Verriegelung für die klappbare
Sitzlehne bilden, um eine sichere Verankerung der Sitzlehne mit
dem Stützträger bzw.
allgemein dem Fahrzeugrohbau zu gewährleisten. Die durch das Sperrelement
gebildete Verriegelung für
die klappbare Sitzlehne kann alternativ oder zusätzlich zu bestehenden Verriegelungsmechanismen
vorliegen.
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Des
weiteren kann das Sperrelement eine Hülle und einen Kern aufweisen,
die aus unterschiedlichen Materialien bestehen können. Vorzugsweise weist der
Kern einen energieabsorbierenden Metallbügel auf, insbesondere Stahldrahtbügel. Der
Kern besitzt somit eine ausreichende Stabilität, um Aufprallenergie einerseits
durch Deformation aufzunehmen und andererseits in den Stützträger bzw.
Querträger
zu übertragen.
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Gemäß einem
nebengeordneten Aspekt beruht die Erfindung auf dem Gedanken, ein
Kraftfahrzeug mit einer zuvor beschriebenen Sicherheitseinrichtung
anzugeben.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beigefügten,
schematischen Zeichnungen näher
erläutert.
Darin zeigen
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1 Eine
Vorderansicht eines Sperrelements einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel;
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2 eine
Seitenansicht des Sperrelements gemäß 1;
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3 eine
isometrische Ansicht des Sperrelements gemäß 1;
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4 eine
Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel;
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5 eine
symmetrische Ansicht der Sicherheitseinrichtung gemäß 4;
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6 eine
Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung
gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel;
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7 eine
isometrische Ansicht der Sicherheitseinrichtung gemäß 6;
und
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8 einen
Längsschnitt
durch eine erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung
gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel.
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Das
Sperrelement 10 gemäß 1 weist
einen U-förmigen
Bügel 11 auf,
wobei die Enden des U-förmigen
Bügels 11 durch
einen Abstandshalter 16 verbunden sind. Der Abstandshalter 16 kann
mit dem U-förmigen
Bügel 11 fest
verbunden bzw. mit dem U-förmigen
Bügel 11 einteilig
ausgebildet sein.
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Vorzugsweise
ist der Abstandshalter 16 in Form einer Platte bzw. eines
Blechs ausgebildet. Es ist auch möglich, dass der Abstandshalter 16 vierkantförmig ausgebildet
ist. Der Abstandshalter 16 kann auch einen kreisförmigen oder
ovalen Querschnitt besitzen.
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Am
Abstandshalter 16 ist ein Fortsatz 14 angeordnet,
der sich im Wesentlichen quer bzw. schräg zu einem Schenkel 11a des
U-förmigen
Bügels
ausgerichtet ist und sich bezüglich
des Abstandshalters 16 entgegengesetzt zum U-förmigen Bügel 11 erstreckt.
Der Fortsatz 14 kann mit dem U-förmigen Bügel 11 und dem Abstandshalter 16 einteilig
ausgebildet sein.
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Vorzugweise
weisen der U-förmige
Bügel 11 und
der Fortsatz 14 einen Stahldraht auf. Der Stahldraht besitzt
vorteilhafterweise einen Querschnittsdurchmesser, der zwischen 6
mm und 10 mm, insbesondere 8 mm, beträgt. Der Abstandshalter 16 kann dabei
mit dem Stahldraht stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen,
verbunden sein.
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Der
Stahldraht bildet einen Kern 13 des U-förmigen Bügels 11, der vorzugsweise
einen runden Querschnitt besitzt. Dabei ist nicht ausgeschlossen,
dass der Kern 13 ein anderes Querschnittsprofil aufweist,
beispielsweise ein rechteckiges oder ovales Querschnittsprofil.
Der Kern 13 kann durch eine Hülle 12 umgeben sein,
die ein anderes Material aufweist.
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Beispielsweise
kann die Hülle 12 einen Kunststoff
aufweisen. Vorzugsweise erstreckt sich die Hülle 12 über das
gesamte Sperrelement 10, wobei die Hülle 12 im wesentlichen
ein U-förmiges
Profil aufweist, in das das Sperrelement, insbesondere der Kern 13 eingebettet
bzw. eingelegt ist.
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Senkrecht
zum Abstandshalter 16 erstreckt sich ferner mindestens
eine Öse 15,
die eine Befestigungsmöglichkeit
des Sperrelements 10 an einen Stützträger, insbesondere Querträger 50,
eines Kraftfahrzeugrohbaus bietet. Die Öse 15 ist vorzugsweise einteilig
mit dem Abstandshalter 16 ausgebildet. Wie in den 2 und 3 gut
zu erkennen, weist das Sperrelement 10 vorzugsweise zwei
parallel zueinander ausgerichtete Ösen 15 auf. Die Ösen 15 können durch
ein rohrförmiges
Element verbunden sein. Das rohrförmige Element ist dabei vorzugsweise
einteilig mit den Ösen 15 ausgebildet.
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4 zeigt
das Sperrelement 10 in eingebautem Zustand bzw. als Bestandteil
der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel.
Die Sicherheitseinrichtung weist zusätzlich zum Sperrelement 10 ein Halteelement 20 auf,
das eine Halteplatte 22 und eine parallel dazu angeordnete Befestigungsplatte 23 besitzt.
Die Halteplatte 22 und die Befestigungsplatte 23 sind
durch eine Verbindungsplatte 25 gekoppelt. Insgesamt bildet
das Halteelement 20 somit ein U-Profil, wobei die Verbindungsplatte 25 die
Basis des U-Profils darstellt.
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Die
Verbindungsplatte 25 ist rechtwinklig zum Querträger 50 ausgerichtet.
Die Halteplatte 22 ist im montierten Zustand beabstandet
vom Querträger 50 angeordnet
und zum Querträger 50 parallel ausgerichtet.
Die Halteplatte 22 erstreckt sich vorzugsweise bis zu einer
Unterkante 51 des Querträgers 50. Das bedeutet,
dass die Halteplatte 22 mit der Unterkante 51 des
Querträgers 50 im
wesentlichen bündig
abschließt.
Insbesondere weist die Halteplatte 22 eine Biegekante 21 auf,
die sich parallel zur Unterkante 51 erstreckt.
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Die
Verbindungsplatte 25 verbindet die Halteplatte 22 mit
der Befestigungsplatte 23, die an einer Rückseite
des Querträgers 50 angeordnet
ist. Die Halteplatte 22 ist somit in Fahrtrichtung vor
dem Querträger 50 angeordnet,
wogegen die Befestigungsplatte 23 in Fahrtrichtung hinter
dem Querträger 50 angeordnet
ist. Dabei durchgreift die Verbindungsplatte 25 den Querträger 50.
Die Verbindungsplatte 25 weist ferner ein wellenförmiges Profil
auf, wodurch die Aufnahme von Deformationskräften durch das Halteelement 20 verbessert
wird. Das Wellenprofil der Verbindungsplatte 25 ist in 5 gut
erkennbar.
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Die
Halteplatte 22 weist in der Vorderansicht ferner eine L-Form
auf. Die L-förmige
Halteplatte 22 besitzt dabei einen senkrechten Schenkel 22a und
einen waagrechten Schenkel 22b, wobei der waagrechte Schenkel 22b eine Öffnung 26 aufweist,
die im montierten Zustand mit den Ösen 15 des Sperrelements 10 fluchtet
und zur Aufnahme einer Sicherheitsschraube (nicht dargestellt) angepasst
ist. Entsprechend weist die Befestigungsplatte 23 eine
weitere Öffnung 26' auf, die mit
der Öffnung 26 in
der Halteplatte 22 und den Ösen 15 des Sperrelements 10 fluchtet.
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Die
Sicherheitsschraube durchdringt also die Halteplatte 22,
die Ösen 15,
den Querträger 50 sowie die
Befestigungsplatte 23 und bildet eine Schwenkachse 24 zum
Verschwenken des Sperrelements 10. Die Schwenkachse 24 ist
im Wesentlichen senkrecht zum Querträger 50 ausgerichtet.
Das Sperrelement 10 ist also in einer. parallelen Ebene
zu einer vorderen Fläche
des Querträger 50 verschwenkbar.
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Die 4 und 5 zeigen
das Sperrelement 10 in der Sperrposition, wobei das Sperrelement 10 senkrecht
zum Querträger 50 bzw.
nach unten gerichtet ist. Das bedeutet, dass das Sperrelement 10 in
die unterhalb des Querträgers 50 gebildete
Ladeöffnung 52 hineinragt.
Das Sperrelement 10 kann in der Sperrposition fest angeordnet
sein. Insbesondere ist das Sperrelement 10 derart fixiert, dass
das Sperrelement 10 dauerhaft in der Sperrposition gehalten
ist.
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Alternativ
kann das Sperrelement 10 um die Schwenkachse 24 verschwenkbar
sein derart, dass das Sperrelement 10 parallel zum Querträger 50 ausgerichtet
ist. Dabei dient der Fortsatz 14 als Betätigungselement
zum Verschwenken des Sperrelements 10. Das Verschwenken
des Sperrelements erfolgt vorzugsweise derart, dass das Sperrelement 10 vollständig aus
der Ladeöffnung 52 herausgeschwenkt
wird. Das bedeutet, dass das Sperrelement 10 in einer Ladeposition
außerhalb
der Ladeöffnung 52 bzw.
Durchladeöffnung
angeordnet ist, wie in den 6 und 7 dargestellt.
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In 8 ist
ein Längsschnitt
durch eine erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung
gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
dargestellt, wobei die Schnittdarstellung die Durchgangsöffnung zeigt, die
durch die Öffnung 26 der
Halteplatte 22, die Öffnung 26' der Befestigungsplatte 23 und
die Ösen 15 des
Sperrelements 10 gebildet ist. Das Sperrelement 10 weist
eine Hülle 12 auf,
die vorzugsweise durch Spritzgießen aus Kunststoff hergestellt
ist. Dabei bildet die Hülle 12 vorteilhafterweise
eine Buchse 17, die sich zwischen den Ösen 15 erstreckt.
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Auf
diese Weise kann das Lager für
das Schwenkgelenk des Sperrelements 10 einfach hergestellt
werden. Alternativ kann können
die Ösen 15 auch
durch ein rohrförmiges
Element verbunden sein. Das Sperrelement 10 kann auch eine
einzige Öse
aufweisen, die sich über
die gesamte Breite des Sperrelements 10 bzw. des Abstandshalters 16 erstreckt.
Durch das Umspritzen des Kerns 13 des Sperrelements 10 mit
einem Kunststoffmaterial als Hülle 12,
wird die Herstellung der Sicherheitseinrichtung insgesamt kostengünstig ermöglicht.
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Die
Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung ergibt sich wie folgt:
Durch
Ladungsstücke,
die beispielsweise durch einen Unfallmechanismus stark beschleunigt
auf das Sperrelement 10 der Sicherheitseinrichtung auftreffen,
wird eine Kraft in das Sperrelement 10 eingeleitet, die
zunächst
zu einer Verformung des Schwenkgelenks, insbesondere der Ösen 15 des
Sperrelements 10 bzw. der Sicherheitsschraube, führt.
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Dabei
wird das Sperrelement 10 nach vorne bzw. in Fahrtrichtung
gebogen. Die Biegekante 21 der Halteplatte 22,
sich im wesentlichen parallel zur Unterkante 51 des Querträgers 50 erstreckt,
begrenzt die Verformung des Schwenkgelenks. Durch das Anschlagen
des U-förmigen
Flügels 11 des Sperrelements 10 an
der Biegekante 21 wird die in das Schwenkgelenk eingeleitete
Kraft reduziert und teilweise in die Halteplatte 22 bzw.
das Halteelement 20 übertragen.
Das Halteelement 20 weist dabei eine relativ hohe Stabilität auf. Beispielsweise
besitzt das Haltelement 20 eine relativ hohe Wandstärke.
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Vorzugsweise
beträgt
die Wandstärke
des Halteelements 20 mindestens 2 mm, insbesondere mindestens
2,5 mm, insbesondere mindestens 3 mm, insbesondere mindestens 3,5
mm. Das Halteelement 20 kann aus einem Stahlblech geformt
sein. Das wellenförmige
Profil der Verbindungsplatte 25 bildet dabei eine zusätzliche
Versteifung. Auf diese Weise wird die Aufprallenergie des Ladegutes
auf die Sicherheitseinrichtung nicht nur durch Deformation des Sperrelements 10 und
des Halteelements 20 abgebaut, sondern auch über das
Haltelement 20 in den Querträger 50 eingeleitet.
Dabei kann sich der Querträger 50 zum
Abbau von Aufprallenergie verformen.
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Die
Sicherheitseinrichtung ermöglicht
also die Aufnahme von Aufprallenergie, so dass die Belastung für eine Rückenlehne
eines Fahrzeugsitzes reduziert wird, wodurch ermöglicht wird, die Lehnenstruktur
in Leichtbauweise zu konstruieren.
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Für die Funktionalität der Sicherheitseinrichtung
ist es erforderlich, dass sich das Sperrelement 10 zumindest
in der Sperrposition in die Ladeöffnung 52 hinein
erstreckt. Dabei weist das Sperrelement 10 eine Länge auf,
die nach fachmännischem
Ermessen ausreicht, um den Kontakt zu beschleunigten Ladegütern herzustellen.
Die Länge
des Sperrelements 10 wird also vom Fachmann anhand der
zu erwartenden Lastfälle
bestimmt. Vorzugsweise weist das Sperrelement eine Länge von
mindestens 4 cm, insbesondere mindestens 6 cm, insbesondere mindestens
10 cm auf.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung,
bei dem das Sperrelement 10 zwischen einer Sperrposition
und einer Ladeposition verschwenkbar ist, ist es zweckmäßig, wenn
das Verschwenken von der Ladeposition in die Sperrposition durch
die Betätigung
der Rückenlehne,
insbesondere das Umklappen der Rückenlehne,
erfolgt.
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Dazu
wirkt die Rückenlehne
vorzugsweise mit dem Fortsatz 14 zusammen. Ferner kann
eine Drehfeder im Bereich der Ösen 15 bzw.
im Bereich des Schwenkgelenks vorgesehen sein, die eine selbsttätige Rückführung des
Sperrelements 10 in die Ladeposition bewirkt. Es ist auch
möglich,
dass das Verschwenken von der Sperrposition in die Ladeposition
und/oder das Verschwenken von der Ladeposition in die Sperrposition
manuell erfolgt.
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Vorzugsweise
ist das Sperrelement 10 bzw. allgemein die Sicherheitseinrichtung
in der Sperrpostion von der Rücksitzlehne
entkoppelt. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Sicherheitseinrichtung
in unmittelbarer Nähe
zu einem Verriegelungsmechanismus der klappbaren Rücksitzlehne
angeordnet ist. Alternativ kann die Sicherheitseinrichtung, insbesondere
das Sperrelement 10 in der Sperrposition eine Verriegelung
für die
klappbare Rückenlehne bilden.
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Dabei
kann ein Arretierungselement der Rückenlehne in den U-förmigen Bügel 11 eingreifen. Vorteilhafterweise
wirkt der Verrieglungsmechanismus mit dem Sperrelement 10,
insbesondere mit dem Fortsatz 14, derart zusammen, dass
beim Entriegeln bzw. Umklappen der Rücksitzlehne zur Freigabe der
Ladeöffnung 52 oder
Durchladeöffnung
das Sperrelement 10 in die Ladeposition bewegt wird.
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Es
wird eine Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge angegeben,
deren Halteelement 20 fest mit einem Stützträger verbunden sein kann, wobei die
Sicherheitseinrichtung und der Stützträger dann ein Bauteil zur Abstützung einer
Sitzlehne für
ein Kraftfahrzeug bzw. ein Lehnensystem für ein Kraftfahrzeug bilden.
Die Sicherheitseinrichtung wird jedoch auch gesondert als separates
Bauteil gesondert vom Stützträger angegeben
und ist dann mit letzterem verbindbar. Damit können dann auch bestehende Lehnensysteme
nachgerüstet
werden.
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- 10
- Sperrelement
- 11
- U-förmiger Bügel
- 12
- Hülle
- 13
- Kern
- 14
- Fortsatz
- 15
- Öse
- 16
- Abstandshalter
- 17
- Buchse
- 20
- Halteelement
- 21
- Biegekante
- 22
- Halteplatte
- 22a
- senkrechter
Schenkel
- 22b
- waagrechter
Schenkel
- 23
- Befestigungsplatte
- 24
- Schwenkachse
- 25
- Verbindungsplatte
- 26,
26'
- Öffnung
- 50
- Querträger
- 51
- Unterkante
- 52
- Ladeöffnung