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DE102009021830A1 - Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, und Kraftfahrzeug mit einer derartigen Sicherheitseinrichtung - Google Patents

Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, und Kraftfahrzeug mit einer derartigen Sicherheitseinrichtung Download PDF

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Publication number
DE102009021830A1
DE102009021830A1 DE200910021830 DE102009021830A DE102009021830A1 DE 102009021830 A1 DE102009021830 A1 DE 102009021830A1 DE 200910021830 DE200910021830 DE 200910021830 DE 102009021830 A DE102009021830 A DE 102009021830A DE 102009021830 A1 DE102009021830 A1 DE 102009021830A1
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DE
Germany
Prior art keywords
safety device
blocking element
motor vehicle
impact energy
cross member
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200910021830
Other languages
English (en)
Inventor
Michael STRÄTER
Alexander Koblischke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
IMPETRO GmbH
Original Assignee
IMPETRO GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by IMPETRO GmbH filed Critical IMPETRO GmbH
Priority to DE200910021830 priority Critical patent/DE102009021830A1/de
Publication of DE102009021830A1 publication Critical patent/DE102009021830A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
    • B60N2/22Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being adjustable
    • B60N2/2245Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being adjustable provided with a lock mechanism on the upper part of the back-rest
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60N2/42Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles the seat constructed to protect the occupant from the effect of abnormal g-forces, e.g. crash or safety seats
    • B60N2/427Seats or parts thereof displaced during a crash
    • B60N2/42709Seats or parts thereof displaced during a crash involving residual deformation or fracture of the structure

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, mit einem Sperrelement (10), das zum Abbau von Aufprallenergie angepasst ist derart, dass die Aufprallenergie auf einen Stützträger, insbesondere einen Querträger (50), des Kraftfahrzeugs übertragbar ist, wobei das Sperrelement (10) starr oder schwenkbar mit einem Halteelement (20) gekoppelt ist, das fest mit dem Stützträger, insbesondere dem Querträger (50), verbindbar oder verbunden ist und mindestens eine Biegekante (21) umfasst, die mit dem Sperrelement (10) zur energieabsorbierbaren Deformation zusammenwirkt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, sowie ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Sicherheitseinrichtung.
  • Um das Verletzungsrisiko von Fahrzeuginsassen bei einem Unfall zu reduzieren, besteht das Bedürfnis, Fahrzeuge derart zu konstruieren, dass die Unfallenergie durch die Fahrzeugkonstruktion größtmöglich absorbiert wird. Ein besonderes Risiko geht dabei von Gepäckstücken aus dem Kofferraum eines Fahrzeugs aus, die bei einem Aufprallunfall beschleunigt werden und die Rückenlehne der Fondsitze stark belasten.
  • Um die Bewegungsenergie der Gepäckstücke im Bereich der Rücksitzlehne abzufangen, ist es aus der Praxis bekannt, die Rücksitzlehne zu versteifen. Insbesondere bei umklappbaren Rücksitzlehnen, die eine Durchlademöglichkeit für Gepäckstücke bereitstellen, ist dazu eine relativ komplexe Lehnenstruktur erforderlich, um die Beschleunigungsenergie von Gepäckstücken bei einem Unfall gezielt in die Verriegelungspunkte zwischen der Rücksitzlehne und dem Fahrzeugrohbau bzw. der Fahrzeugkarosserie zu übertragen.
  • Nachteilig bei der bekannten Verstärkung der Rücksitzlehne ist das relativ hohe Gewicht der versteiften Lehnenstruktur. Überdies erfordert die bekannte Verstärkung der Lehnenstruktur einen erhöhten Materialaufwand.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, das Unfallverhalten eines Kraftfahrzeugs, insbesondere einer Kraftfahrzeug-Sitzlehne, zu verbessern.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Sicherheitseinrichtung gemäß Anspruch 1 bzw. durch ein Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 14 gelöst.
  • Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, eine Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, mit einem Sperrelement anzugeben, das zum Abbau von Aufprallenergie angepasst ist derart, dass die Aufprallenergie auf einen Stützträger, insbesondere Querträger, des Kraftfahrzeugs übertragbar ist. Das Sperrelement ist dabei starr oder schwenkbar mit einem Halteelement gekoppelt, das fest mit dem Stützträger, insbesondere Querträger, verbindbar oder verbunden ist und mindestens eine Biegekante aufweist, die mit dem Sperrelement zur energieabsorbierbaren Deformation zusammenwirkt.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Idee besteht also darin, ein zusätzliches Bauteil, nämlich die Sicherheitseinrichtung, vorzusehen, das die Lehnenstruktur der Kraftfahrzeugsitzlehne, insbesondere einer Rücksitzlehne, im Falle eines Unfalls entlastet. Dabei wird die Aufprallenergie, die beispielsweise von beschleunigter Ladung aus dem Kofferraum des Fahrzeugs ausgeht, einerseits durch Deformation des Sperrelements gezielt abgebaut und andererseits direkt in den Stützträger, insbesondere einen Querträger, des Kraftfahrzeugs bzw. Kraftfahrzeugrohbaus eingeleitet. Die von der Lehnenstruktur zu absorbierende Aufprallenergie wird auf diese Weise reduziert. Das ermöglicht einen einfacheren, insbesondere gewichtsreduzierten, Aufbau der Lehnenstruktur.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung weist das Halteelement ein U-Profil auf, das den Stützträger, insbesondere den Querträger, durchgreift. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Verbindung zwischen der Sicherheitseinrichtung und dem Stützträger eine ausreichende Stabilität aufweist, um Aufprallenergie vom Sperrelement über das Halteelement in den Stützträger einzuleiten.
  • Das Halteelement kann ferner eine Halteplatte und eine Befestigungsplatte aufweisen, die jeweils zu einer in Fahrtrichtung vorderen Fläche des Stützträgers, insbesondere Querträgers, im Wesentlichen parallel angeordnet sind. Im Falle eines Aufpralles wird bei Deformation des Stützträgers eine relativ große Kontaktfläche zwischen dem Halteelement und dem Stützträger bereitgestellt, so dass vermieden wird, dass das Halteelement aus dem Stützträger ausreißt.
  • Vorzugsweise ist die Biegekante in der Halteplatte ausgebildet. Die Biegekante kann mit einer Unterkante des Stützträgers, insbesondere Querträgers, fluchten. Durch die Biegekante wird erreicht, dass das Sperrelement an einer zuvor bestimmten Stelle deformiert bzw. biegt, so dass die Aufprallenergie gezielt abbaubar ist. Die zur Unterkante des Stützträgers fluchtende Anordnung der Biegekante bewirkt eine Verbesserung des Deformationsverhaltens und somit des Energieabbaus durch das Sperrelement selbst.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung ist zwischen der Halteplatte und der Befestigungsplatte eine Schwenkachse angeordnet, die sich im Wesentlichen senkrecht zur vorderen Fläche des Stützträgers, insbesondere Querträgers, erstreckt. Die Schwenkachse ermöglicht ein Verschwenken des Sperrelements, so dass die Sicherheitseinrichtung vorteilhaft bei Kraftfahrzeugen eingesetzt werden kann, die eine umklappbare Rücksitzlehne aufweisen.
  • Dabei kann die Rücksitzlehne sowohl einteilig, als auch mehrteilig umklappbar sein. Somit bietet die Sicherheitseinrichtung nicht nur eine Entlastung von starren Sitzlehnen, die unveränderbar in einer im Wesentlichen aufrechten Position im Fahrzeug verankert sind, sondern auch die Entlastung von klappbaren Sitzlehnen, die durch den Benutzer zur Erhöhung des Laderaums in eine Durchladeposition klappbar sind.
  • Das Halteelement weist vorzugsweise eine Sicherheitsschraube auf, die die Schwenkachse bildet und die Befestigungsplatte, den Stützträger, insbesondere Querträger, das Sperrelement und die Halteplatte durchgreift. Auf diese Weise wird der Aufbau der Sicherheitseinrichtung vereinfacht, da die Sicherheitsschraube als einzelnes Bauteil sowohl eine Verbindungsfunktion zur Verankerung der Sicherheitseinrichtung an dem Stützträger, als auch die Funktion der Schwenkachse übernimmt. Überdies wird mit der Sicherheitsschraube ein unbefugtes Lösen der Sicherheitseinrichtung von dem Stützträger verhindert.
  • Insbesondere bei Kraftfahrzeugen mit einer umklappbaren Sitzlehne ist es von Vorteil, wenn das Sperrelement einen U-förmigen Bügel aufweist, der aus einer Ladeposition in eine Sperrposition schwenkbar ist. Dabei ist das Sperrelement in der Sperrposition zur Aufnahme der Unfallenergie wirksam. In der Ladeposition ist das Sperrelement hingegen derart angeordnet, dass die durch die umgeklappte Sitzlehne freigegebene Durchladeöffnung freigegeben ist. Das bedeutet, dass das Sperrelement in der Ladeposition im Wesentlichen außerhalb der Durchladeöffnung angeordnet ist.
  • Alternativ kann der U-förmige Bügel in der Sperrposition starr angeordnet sein. Bei Kraftfahrzeugen mit einer festen, d. h. nicht klappbaren, Rücksitzlehne ermöglicht der starre Bügel eine einfache und kostengünstige Konstruktion der Sicherheitseinrichtung.
  • Das Sperrelement kann ferner ein Betätigungsmittel aufweisen, das zum Schwenken des Sperrelements mit einer klappbaren Sitzlehne zusammenwirkt. Durch das Zusammenwirken des Betätigungselements mit der klappbaren Sitzlehne wird gewährleistet, dass das Sperrelement die Sperrposition automatisch einnimmt, wenn die Sitzlehne in der aufrechten Position ist.
  • Das schließt allerdings nicht aus, dass das Sperrelement mithilfe des Betätigungsmittels auch manuell von der Ladeposition in die Sperrposition bewegbar ist. Aus Sicherheitsgründen wird der automatisierten Betätigung des Sperrelements, zumindest um die Sperrposition einzunehmen, der Vorzug gegeben.
  • Das Betätigungsmittel ist vorzugsweise einteilig mit dem Sperrelement ausgebildet, so dass die Sicherheitseinrichtung einen einfachen und stabilen Aufbau aufweist.
  • Das Sperrelement kann ferner zumindest teilweise eine Verriegelung für die klappbare Sitzlehne bilden, um eine sichere Verankerung der Sitzlehne mit dem Stützträger bzw. allgemein dem Fahrzeugrohbau zu gewährleisten. Die durch das Sperrelement gebildete Verriegelung für die klappbare Sitzlehne kann alternativ oder zusätzlich zu bestehenden Verriegelungsmechanismen vorliegen.
  • Des weiteren kann das Sperrelement eine Hülle und einen Kern aufweisen, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen können. Vorzugsweise weist der Kern einen energieabsorbierenden Metallbügel auf, insbesondere Stahldrahtbügel. Der Kern besitzt somit eine ausreichende Stabilität, um Aufprallenergie einerseits durch Deformation aufzunehmen und andererseits in den Stützträger bzw. Querträger zu übertragen.
  • Gemäß einem nebengeordneten Aspekt beruht die Erfindung auf dem Gedanken, ein Kraftfahrzeug mit einer zuvor beschriebenen Sicherheitseinrichtung anzugeben.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen
  • 1 Eine Vorderansicht eines Sperrelements einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel;
  • 2 eine Seitenansicht des Sperrelements gemäß 1;
  • 3 eine isometrische Ansicht des Sperrelements gemäß 1;
  • 4 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel;
  • 5 eine symmetrische Ansicht der Sicherheitseinrichtung gemäß 4;
  • 6 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel;
  • 7 eine isometrische Ansicht der Sicherheitseinrichtung gemäß 6; und
  • 8 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel.
  • Das Sperrelement 10 gemäß 1 weist einen U-förmigen Bügel 11 auf, wobei die Enden des U-förmigen Bügels 11 durch einen Abstandshalter 16 verbunden sind. Der Abstandshalter 16 kann mit dem U-förmigen Bügel 11 fest verbunden bzw. mit dem U-förmigen Bügel 11 einteilig ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise ist der Abstandshalter 16 in Form einer Platte bzw. eines Blechs ausgebildet. Es ist auch möglich, dass der Abstandshalter 16 vierkantförmig ausgebildet ist. Der Abstandshalter 16 kann auch einen kreisförmigen oder ovalen Querschnitt besitzen.
  • Am Abstandshalter 16 ist ein Fortsatz 14 angeordnet, der sich im Wesentlichen quer bzw. schräg zu einem Schenkel 11a des U-förmigen Bügels ausgerichtet ist und sich bezüglich des Abstandshalters 16 entgegengesetzt zum U-förmigen Bügel 11 erstreckt. Der Fortsatz 14 kann mit dem U-förmigen Bügel 11 und dem Abstandshalter 16 einteilig ausgebildet sein.
  • Vorzugweise weisen der U-förmige Bügel 11 und der Fortsatz 14 einen Stahldraht auf. Der Stahldraht besitzt vorteilhafterweise einen Querschnittsdurchmesser, der zwischen 6 mm und 10 mm, insbesondere 8 mm, beträgt. Der Abstandshalter 16 kann dabei mit dem Stahldraht stoffschlüssig, insbesondere durch Schweißen, verbunden sein.
  • Der Stahldraht bildet einen Kern 13 des U-förmigen Bügels 11, der vorzugsweise einen runden Querschnitt besitzt. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass der Kern 13 ein anderes Querschnittsprofil aufweist, beispielsweise ein rechteckiges oder ovales Querschnittsprofil. Der Kern 13 kann durch eine Hülle 12 umgeben sein, die ein anderes Material aufweist.
  • Beispielsweise kann die Hülle 12 einen Kunststoff aufweisen. Vorzugsweise erstreckt sich die Hülle 12 über das gesamte Sperrelement 10, wobei die Hülle 12 im wesentlichen ein U-förmiges Profil aufweist, in das das Sperrelement, insbesondere der Kern 13 eingebettet bzw. eingelegt ist.
  • Senkrecht zum Abstandshalter 16 erstreckt sich ferner mindestens eine Öse 15, die eine Befestigungsmöglichkeit des Sperrelements 10 an einen Stützträger, insbesondere Querträger 50, eines Kraftfahrzeugrohbaus bietet. Die Öse 15 ist vorzugsweise einteilig mit dem Abstandshalter 16 ausgebildet. Wie in den 2 und 3 gut zu erkennen, weist das Sperrelement 10 vorzugsweise zwei parallel zueinander ausgerichtete Ösen 15 auf. Die Ösen 15 können durch ein rohrförmiges Element verbunden sein. Das rohrförmige Element ist dabei vorzugsweise einteilig mit den Ösen 15 ausgebildet.
  • 4 zeigt das Sperrelement 10 in eingebautem Zustand bzw. als Bestandteil der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel. Die Sicherheitseinrichtung weist zusätzlich zum Sperrelement 10 ein Halteelement 20 auf, das eine Halteplatte 22 und eine parallel dazu angeordnete Befestigungsplatte 23 besitzt. Die Halteplatte 22 und die Befestigungsplatte 23 sind durch eine Verbindungsplatte 25 gekoppelt. Insgesamt bildet das Halteelement 20 somit ein U-Profil, wobei die Verbindungsplatte 25 die Basis des U-Profils darstellt.
  • Die Verbindungsplatte 25 ist rechtwinklig zum Querträger 50 ausgerichtet. Die Halteplatte 22 ist im montierten Zustand beabstandet vom Querträger 50 angeordnet und zum Querträger 50 parallel ausgerichtet. Die Halteplatte 22 erstreckt sich vorzugsweise bis zu einer Unterkante 51 des Querträgers 50. Das bedeutet, dass die Halteplatte 22 mit der Unterkante 51 des Querträgers 50 im wesentlichen bündig abschließt. Insbesondere weist die Halteplatte 22 eine Biegekante 21 auf, die sich parallel zur Unterkante 51 erstreckt.
  • Die Verbindungsplatte 25 verbindet die Halteplatte 22 mit der Befestigungsplatte 23, die an einer Rückseite des Querträgers 50 angeordnet ist. Die Halteplatte 22 ist somit in Fahrtrichtung vor dem Querträger 50 angeordnet, wogegen die Befestigungsplatte 23 in Fahrtrichtung hinter dem Querträger 50 angeordnet ist. Dabei durchgreift die Verbindungsplatte 25 den Querträger 50. Die Verbindungsplatte 25 weist ferner ein wellenförmiges Profil auf, wodurch die Aufnahme von Deformationskräften durch das Halteelement 20 verbessert wird. Das Wellenprofil der Verbindungsplatte 25 ist in 5 gut erkennbar.
  • Die Halteplatte 22 weist in der Vorderansicht ferner eine L-Form auf. Die L-förmige Halteplatte 22 besitzt dabei einen senkrechten Schenkel 22a und einen waagrechten Schenkel 22b, wobei der waagrechte Schenkel 22b eine Öffnung 26 aufweist, die im montierten Zustand mit den Ösen 15 des Sperrelements 10 fluchtet und zur Aufnahme einer Sicherheitsschraube (nicht dargestellt) angepasst ist. Entsprechend weist die Befestigungsplatte 23 eine weitere Öffnung 26' auf, die mit der Öffnung 26 in der Halteplatte 22 und den Ösen 15 des Sperrelements 10 fluchtet.
  • Die Sicherheitsschraube durchdringt also die Halteplatte 22, die Ösen 15, den Querträger 50 sowie die Befestigungsplatte 23 und bildet eine Schwenkachse 24 zum Verschwenken des Sperrelements 10. Die Schwenkachse 24 ist im Wesentlichen senkrecht zum Querträger 50 ausgerichtet. Das Sperrelement 10 ist also in einer. parallelen Ebene zu einer vorderen Fläche des Querträger 50 verschwenkbar.
  • Die 4 und 5 zeigen das Sperrelement 10 in der Sperrposition, wobei das Sperrelement 10 senkrecht zum Querträger 50 bzw. nach unten gerichtet ist. Das bedeutet, dass das Sperrelement 10 in die unterhalb des Querträgers 50 gebildete Ladeöffnung 52 hineinragt. Das Sperrelement 10 kann in der Sperrposition fest angeordnet sein. Insbesondere ist das Sperrelement 10 derart fixiert, dass das Sperrelement 10 dauerhaft in der Sperrposition gehalten ist.
  • Alternativ kann das Sperrelement 10 um die Schwenkachse 24 verschwenkbar sein derart, dass das Sperrelement 10 parallel zum Querträger 50 ausgerichtet ist. Dabei dient der Fortsatz 14 als Betätigungselement zum Verschwenken des Sperrelements 10. Das Verschwenken des Sperrelements erfolgt vorzugsweise derart, dass das Sperrelement 10 vollständig aus der Ladeöffnung 52 herausgeschwenkt wird. Das bedeutet, dass das Sperrelement 10 in einer Ladeposition außerhalb der Ladeöffnung 52 bzw. Durchladeöffnung angeordnet ist, wie in den 6 und 7 dargestellt.
  • In 8 ist ein Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dargestellt, wobei die Schnittdarstellung die Durchgangsöffnung zeigt, die durch die Öffnung 26 der Halteplatte 22, die Öffnung 26' der Befestigungsplatte 23 und die Ösen 15 des Sperrelements 10 gebildet ist. Das Sperrelement 10 weist eine Hülle 12 auf, die vorzugsweise durch Spritzgießen aus Kunststoff hergestellt ist. Dabei bildet die Hülle 12 vorteilhafterweise eine Buchse 17, die sich zwischen den Ösen 15 erstreckt.
  • Auf diese Weise kann das Lager für das Schwenkgelenk des Sperrelements 10 einfach hergestellt werden. Alternativ kann können die Ösen 15 auch durch ein rohrförmiges Element verbunden sein. Das Sperrelement 10 kann auch eine einzige Öse aufweisen, die sich über die gesamte Breite des Sperrelements 10 bzw. des Abstandshalters 16 erstreckt. Durch das Umspritzen des Kerns 13 des Sperrelements 10 mit einem Kunststoffmaterial als Hülle 12, wird die Herstellung der Sicherheitseinrichtung insgesamt kostengünstig ermöglicht.
  • Die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung ergibt sich wie folgt:
    Durch Ladungsstücke, die beispielsweise durch einen Unfallmechanismus stark beschleunigt auf das Sperrelement 10 der Sicherheitseinrichtung auftreffen, wird eine Kraft in das Sperrelement 10 eingeleitet, die zunächst zu einer Verformung des Schwenkgelenks, insbesondere der Ösen 15 des Sperrelements 10 bzw. der Sicherheitsschraube, führt.
  • Dabei wird das Sperrelement 10 nach vorne bzw. in Fahrtrichtung gebogen. Die Biegekante 21 der Halteplatte 22, sich im wesentlichen parallel zur Unterkante 51 des Querträgers 50 erstreckt, begrenzt die Verformung des Schwenkgelenks. Durch das Anschlagen des U-förmigen Flügels 11 des Sperrelements 10 an der Biegekante 21 wird die in das Schwenkgelenk eingeleitete Kraft reduziert und teilweise in die Halteplatte 22 bzw. das Halteelement 20 übertragen. Das Halteelement 20 weist dabei eine relativ hohe Stabilität auf. Beispielsweise besitzt das Haltelement 20 eine relativ hohe Wandstärke.
  • Vorzugsweise beträgt die Wandstärke des Halteelements 20 mindestens 2 mm, insbesondere mindestens 2,5 mm, insbesondere mindestens 3 mm, insbesondere mindestens 3,5 mm. Das Halteelement 20 kann aus einem Stahlblech geformt sein. Das wellenförmige Profil der Verbindungsplatte 25 bildet dabei eine zusätzliche Versteifung. Auf diese Weise wird die Aufprallenergie des Ladegutes auf die Sicherheitseinrichtung nicht nur durch Deformation des Sperrelements 10 und des Halteelements 20 abgebaut, sondern auch über das Haltelement 20 in den Querträger 50 eingeleitet. Dabei kann sich der Querträger 50 zum Abbau von Aufprallenergie verformen.
  • Die Sicherheitseinrichtung ermöglicht also die Aufnahme von Aufprallenergie, so dass die Belastung für eine Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes reduziert wird, wodurch ermöglicht wird, die Lehnenstruktur in Leichtbauweise zu konstruieren.
  • Für die Funktionalität der Sicherheitseinrichtung ist es erforderlich, dass sich das Sperrelement 10 zumindest in der Sperrposition in die Ladeöffnung 52 hinein erstreckt. Dabei weist das Sperrelement 10 eine Länge auf, die nach fachmännischem Ermessen ausreicht, um den Kontakt zu beschleunigten Ladegütern herzustellen. Die Länge des Sperrelements 10 wird also vom Fachmann anhand der zu erwartenden Lastfälle bestimmt. Vorzugsweise weist das Sperrelement eine Länge von mindestens 4 cm, insbesondere mindestens 6 cm, insbesondere mindestens 10 cm auf.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung, bei dem das Sperrelement 10 zwischen einer Sperrposition und einer Ladeposition verschwenkbar ist, ist es zweckmäßig, wenn das Verschwenken von der Ladeposition in die Sperrposition durch die Betätigung der Rückenlehne, insbesondere das Umklappen der Rückenlehne, erfolgt.
  • Dazu wirkt die Rückenlehne vorzugsweise mit dem Fortsatz 14 zusammen. Ferner kann eine Drehfeder im Bereich der Ösen 15 bzw. im Bereich des Schwenkgelenks vorgesehen sein, die eine selbsttätige Rückführung des Sperrelements 10 in die Ladeposition bewirkt. Es ist auch möglich, dass das Verschwenken von der Sperrposition in die Ladeposition und/oder das Verschwenken von der Ladeposition in die Sperrposition manuell erfolgt.
  • Vorzugsweise ist das Sperrelement 10 bzw. allgemein die Sicherheitseinrichtung in der Sperrpostion von der Rücksitzlehne entkoppelt. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Sicherheitseinrichtung in unmittelbarer Nähe zu einem Verriegelungsmechanismus der klappbaren Rücksitzlehne angeordnet ist. Alternativ kann die Sicherheitseinrichtung, insbesondere das Sperrelement 10 in der Sperrposition eine Verriegelung für die klappbare Rückenlehne bilden.
  • Dabei kann ein Arretierungselement der Rückenlehne in den U-förmigen Bügel 11 eingreifen. Vorteilhafterweise wirkt der Verrieglungsmechanismus mit dem Sperrelement 10, insbesondere mit dem Fortsatz 14, derart zusammen, dass beim Entriegeln bzw. Umklappen der Rücksitzlehne zur Freigabe der Ladeöffnung 52 oder Durchladeöffnung das Sperrelement 10 in die Ladeposition bewegt wird.
  • Es wird eine Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge angegeben, deren Halteelement 20 fest mit einem Stützträger verbunden sein kann, wobei die Sicherheitseinrichtung und der Stützträger dann ein Bauteil zur Abstützung einer Sitzlehne für ein Kraftfahrzeug bzw. ein Lehnensystem für ein Kraftfahrzeug bilden. Die Sicherheitseinrichtung wird jedoch auch gesondert als separates Bauteil gesondert vom Stützträger angegeben und ist dann mit letzterem verbindbar. Damit können dann auch bestehende Lehnensysteme nachgerüstet werden.
  • 10
    Sperrelement
    11
    U-förmiger Bügel
    12
    Hülle
    13
    Kern
    14
    Fortsatz
    15
    Öse
    16
    Abstandshalter
    17
    Buchse
    20
    Halteelement
    21
    Biegekante
    22
    Halteplatte
    22a
    senkrechter Schenkel
    22b
    waagrechter Schenkel
    23
    Befestigungsplatte
    24
    Schwenkachse
    25
    Verbindungsplatte
    26, 26'
    Öffnung
    50
    Querträger
    51
    Unterkante
    52
    Ladeöffnung

Claims (14)

  1. Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, mit einem Sperrelement (10), das zum Abbau von Aufprallenergie angepasst ist derart, dass die Aufprallenergie auf einen Stützträger, insbesondere einen Querträger (50), des Kraftfahrzeugs übertragbar ist, wobei das Sperrelement (10) starr oder schwenkbar mit einem Halteelement (20) gekoppelt ist, das fest mit dem Stützträger, insbesondere dem Querträger (50), verbindbar oder verbunden ist und mindestens eine Biegekante (21) aufweist, die mit dem Sperrelement (10) zur energieabsorbierbaren Deformation zusammenwirkt.
  2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (20) ein U-Profil aufweist, das den Stützträger, insbesondere einen Querträger (50), durchgreift.
  3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (20) eine Halteplatte (22) und eine Befestigungsplatte (23) aufweist, die jeweils zu einer in Fahrtrichtung vorderen Fläche des Stützträgers, insbesondere eines Querträgers (50), im wesentlichen parallel angeordnet sind.
  4. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegekante (21) in der Halteplatte (20) ausgebildet ist.
  5. Sicherheitseinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegekante (21) mit einer Unterkante (51) des Stützträgers, insbesondere Querträger (50), fluchtet.
  6. Sicherheitseinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Halteplatte (22) und der Befestigungsplatte (23) eine Schwenkachse (24) angeordnet ist, die sich im wesentlichen senkrecht zur vorderen Fläche des Stützträgers, insbesondere Querträgers (50), erstreckt.
  7. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (20) eine Sicherheitsschraube aufweist, die die Schwenkachse (24) bildet und die Befestigungsplatte (23), den Stützträger, insbesondere den Querträger (50), das Sperrelement (10) und die Halteplatte (20) durchgreift.
  8. Sicherheitseinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (10) einen U-förmigen Bügel (11) aufweist, der aus einer Ladeposition in eine Sperrposition schwenkbar ist.
  9. Sicherheitseinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (10) ein Betätigungsmittel aufweist, das zum Schwenken des Sperrelements (10) mit einer klappbaren Sitzlehne zusammenwirkt.
  10. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel mit dem Sperrelement (10) einteilig ausgebildet ist.
  11. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (10) zumindest teilweise eine Verriegelung für die klappbare Sitzlehne bildet.
  12. Sicherheitseinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (10) eine Hülle (12) und einen Kern (13) aufweist, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
  13. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (13) einen energieabsorbierenden Metallbügel, insbesondere einen Stahldrahtbügel, aufweist.
  14. Kraftfahrzeug mit einer Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1.
DE200910021830 2009-05-19 2009-05-19 Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, und Kraftfahrzeug mit einer derartigen Sicherheitseinrichtung Withdrawn DE102009021830A1 (de)

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DE200910021830 DE102009021830A1 (de) 2009-05-19 2009-05-19 Sicherheitseinrichtung für Kraftfahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeug-Sitzlehnen, und Kraftfahrzeug mit einer derartigen Sicherheitseinrichtung

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US11629532B2 (en) * 2019-06-06 2023-04-18 Toyota Boshoku Kabushiki Kaisha Striker

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