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DE102009021371B4 - Rahmengerüst mit vorlaufendem Geländer mit Aushebesicherung - Google Patents

Rahmengerüst mit vorlaufendem Geländer mit Aushebesicherung Download PDF

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DE102009021371B4
DE102009021371B4 DE102009021371.6A DE102009021371A DE102009021371B4 DE 102009021371 B4 DE102009021371 B4 DE 102009021371B4 DE 102009021371 A DE102009021371 A DE 102009021371A DE 102009021371 B4 DE102009021371 B4 DE 102009021371B4
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    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G1/00Scaffolds primarily resting on the ground
    • E04G1/14Comprising essentially pre-assembled two-dimensional frame-like elements, e.g. of rods in L- or H-shape, with or without bracing
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G5/00Component parts or accessories for scaffolds
    • E04G5/14Railings
    • E04G5/147Railings specially adapted for mounting prior to the mounting of the platform

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  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Emergency Lowering Means (AREA)

Abstract

Rahmengerüst mit vorlaufendem Geländer (3), bestehend aus
- wenigstens zwei vertikal ausgerichteten Stellrahmen (1), zwischen denen
- wenigstens eine horizontale Auflage (2) als Trittfläche befestigt ist und
- vertikalen Geländerstützen (31),die
- mit zwei Tragarmen (32) am Stellrahmen (1) und/ oder der Auflage (2) befestigt sind und
- über die oberste Auflage (2) nach oben hin herausragen und
- an ihrem oberen Ende durch eine horizontale Geländerbrüstung (33) miteinander verbunden sind, wobei
- am freien Ende jedes Tragarmes (32) wenigstens eine Haltegabel (34) angeordnet ist, die
- nach unten hin geöffnet ist und
- auf dazu partiell komplementäre Abschnitte (4)
- eines Trägers (11) am Stellrahmen (1) und/oder
- eines anderen Bauteils am Stellrahmen (1) und/oder
- der Auflage (2) absenkbar ist und
- zur Blockierung wenigstens einer Haltegabel (34) einer jeden Geländerstütze (31) im Zustand des Aufliegens auf dem jeweiligen Abschnitt (4) eine Aushebesicherung (5) an der Geländerstütze (31) beweglich befestigt ist, die
- durch Verschwenken oder Verschieben eine nach unten weisende Sperrfläche (41) untergreift, die fest mit dem Abschnitt (4) verbunden ist, wobei
die Aushebesicherung (5) an ihrem oberen Ende eine von der Geländerstütze (31) hinweg weisende Bedienfläche (53) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebesicherung (5) aus mehrfach abgewinkelten Teilstreifen besteht, wobei in einem langen, in einer Blockierposition senkrechten Teilstreifen eine horizontale Schwenkachse (51) angeordnet ist und der lange Teilstreifen am oberen Ende die Bedienfläche (53) aufweist und sich am unteren Ende in einem waagrechten Profil fortsetzt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Rahmengerüst mit vorlaufendem Geländer gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Gerüste an der Außenwand von Bauwerken sind bereits seit sehr langem bekannt. Auf aktuellem Stand der Technik sind in den meisten Fällen zwei benachbarte, senkrechte Stile, die mit wenigstens einem horizontalen Träger verbunden sind, zu einem fest miteinander verbundenen U-förmigen Stellrahmen zusammengefasst. Auf den obersten, horizontalen Trägern von je zwei benachbarten Stellrahmen liegt je eine horizontale Auflage als Trittfläche auf.
  • Für jede neue Gerüstebene kann die horizontale Auflage von der nächst niedrigen Auflagefläche aus montiert werden. Dabei sind die Monteure durch die Geländerbrüstung dieser bereits fertig montierten Gerüstebene gegen Herunterfallen geschützt. Beim Errichten der Stellrahmen und erforderlichenfalls beim Einsetzen von Diagonalstreben für die nächste, höhere Ebene ist es ein prinzipbedingtes Sicherheitsrisiko, dass dabei auf der obersten Ebene ohne eine Brüstung als Sicherung gegen Herunterstürzen gearbeitet werden muss.
  • Um diesen Nachteil zu vermeiden, sind so genannte „vorlaufende Geländer“ bekannt, die von der vorletzten Auflagefläche aus nach oben an den Rand der noch geländerlosen, obersten Auflagefläche angehoben und dort befestigt werden.
  • So beschreibt z. B. die DE 20 2004 001 357 U1 ein „Sicherheitsgeländer“, das aus vertikalen Geländerstützen besteht, die mit zwei horizontalen Tragarmen an den vertikalen Stielen eines Baugerüstes befestigt werden können und zwar von der zweithöchsten Auflage des Gerüstes aus. Das Sicherheitsgeländer ist also zur Montage „von unten her“ vorgesehen. Es kann deshalb als „vorlaufendes“ Geländer eingesetzt werden, also als ein Geländer, das der Montage des eigentlichen Gerüstes „vorläuft“.
  • Dabei sind benachbarte Geländerstützen jeweils durch einen waagerechten Geländerholm miteinander verbunden. Das besondere und zugleich auch nachteilige der oben genannten Gebrauchsmusterschrift ist, dass die Geländerholme eine bestimmte, unveränderbare Länge aufweisen. Deshalb ist es nicht möglich, ein längeres, auf der zweithöchsten Auflagefläche bereits mit allen seinen Elementen verbundenes Geländer schrittweise in die Höhe zur obersten Auflagefläche zu versetzen. Stattdessen müssen die Elemente sequentiell miteinander verbunden und dann immer wieder nach oben gehoben und befestigt werden. Dass wird jedoch dadurch sehr erschwert, dass an der zweiten und jeden weiteren anzuhebenden Geländerstütze jeweils zwei Geländerholme befestigt sind. Dabei wird das Hantieren des ersten Geländerholmes nur dadurch vereinfacht, dass es am anderen Ende gelenkig an der zuvor bereits nach oben verschobenen Geländerstütze befestigt ist.
  • Der zweite Geländerholm ist an seinem freien Ende jedoch nicht fixiert. Deshalb pendelt er gegenüber der jeweils angehobenen Geländerstütze frei umher, was aber ein hohes Unfallrisiko einschließt, da der frei pendelnde Holm auf das Gerüst treffen kann und dort Beschädigungen verursachen kann oder auf den Monteur trifft, was das Risiko von Verletzungen heraufbeschwört.
  • Um das freie Pendeln des jeweils letzten Geländerholmes beim Anheben zu vermeiden, muss der Monteur dieses freie Ende zusammen mit der Geländerstütze ergreifen und nach oben anheben. Die Erfindung überlässt es dem Monteur, wie er diese komplexe Aufgabe handhabt und gibt ihm keinerlei Hilfen dafür an die Hand.
  • Da gemäß der oben genannten Gebrauchsmusterschrift der untere Abschnitt der Geländerstütze mit den beiden Tragarmen gegenüber dem oberen Abschnitt der Geländerstütze mit der Befestigung des Geländerholmes drehbar ist, kann der Monteur beim Anheben der Geländerstütze zuerst das Unterteil mit den beiden Tragarmen gegenüber dem Oberteil verdrehen, sodass er nunmehr den frei pendelnden Geländerholm parallel zu der Geländerstütze halten und beide gemeinsam greifen kann.
  • Wenn er jedoch die beabsichtigte, erhöhte Position der Geländerstütze fast erreicht hat, so muss er den unteren Teil der Geländerstütze mit den beiden Tragarmen wieder soweit zurückschwenken, dass die Tragarme mit den bereits stehenden Stielen verbunden werden können. Dabei berühren die Tragarme den nach unten hängenden, frei pendelnden Geländerholm. Er muss deshalb gegenüber der Geländerstütze verschwenkt werden, so dass er nicht länger parallel dazu verläuft und deshalb nicht mehr gemeinsam mit der Geländerstütze durch eine einzige Hand des Monteurs ergriffen werden.
  • Der Monteur muss also eine Hand von dem unteren Teil der Geländerstütze lösen, um den frei pendelnden Geländerholm zu führen, so dass ihm nur noch eine einzige Hand zur Führung der Geländerstütze verbleibt. Mit nur einer einzigen Hand wird es ihm aber kaum gelingen, die beiden Tragarme so zu verschwenken, dass sie auf den Stiel treffen, an dem sie befestigt werden sollen und zugleich etwa senkrecht zur Vorderkante der Auflagen ausgerichtet sind.
  • Deshalb wird er kurz vor dem Erreichen der gewünschten Position der Geländerstütze den zweiten Geländerholm doch loslassen müssen, sodass er wiederum frei pendelt. Durch seine Schwerkraft schwenkt er soweit nach unten, bis er auf den oberen der beiden Tragarme auftrifft und dort eine Kraft ausübt, die dem Monteur das sachgerechte Ausrichten des Tragarmes erschwert.
  • Und auch im weiteren Verlauf braucht der Monteur seine zweite Hand, nämlich um eine Befestigungsschelle aufzusetzen oder aufzuklappen und mit einer Schraubverbindung zu sichern. Derweil hat er mit seiner anderen Hand weiterhin die Geländerstütze und deren Unterteil mit den beiden Tragarmen in der korrekten Position zu halten.
  • Entgegen der Aufgabenstellung dieser Erfindung ist die vertikale Verschiebung einer Geländerstütze nach dem Prinzip der genannten Gebrauchsmusteranmeldung also für einen einzigen Monteur eine relativ schwierige und Kräfte zehrende Arbeit. Deshalb besteht das Risiko, dass er diese komplexe Arbeit unterlässt und seine Arbeitskraft nicht an dieser Sicherheitseinrichtung „verschwendet“, sondern stattdessen seine eigentliche Aufgabe, nämlich das Errichten eines Gerüstes erfüllt - jedoch mit mangelhafter Sicherheit.
  • Ein weiterer Nachteil ist, dass die Geländerstütze durch den zweiteiligen Aufbau mit einem Drehgelenk komplizierter, teurer und gewichtiger als eine einteilige ist.
  • Insgesamt benötigt die Montage eines derartigen Sicherheitsgeländers durch das komplexe Hantieren von vier gelenkig miteinander verbundenen Teilen, nämlich dem verschwenkbaren Unterteil der Geländerstütze, dem Oberteil der Geländerstütze, dem bereits an einem Ende fixierten Geländerholm und dem zweiten, nicht anderweitig geführten Geländerholm relativ sehr viel Arbeitszeit, was die Kosten für die Errichtung des Gerüstes spürbar erhöht.
  • Auf bekanntem Stand der Technik stellt die JP 2001 288883 A ein vorlaufendes Geländer vor, bei dem die horizontalen Holme des Geländers aus zwei ineinander verschiebbaren Profilabschnitten bestehen. Dadurch wird das Versetzen von zwei zueinander benachbarten Geländerstützen stark vereinfacht, da sich während des Versetzens der Geländerholm jeweils an die Länge anpasst, die sich durch die Position der bewegten Geländerstütze ergibt.
  • Nachteilig ist, dass zur Verbindung der verschiebbaren Geländerstützen mit den Stielen des Gerüstes das oben genannte Patent metallene Befestigungen vorsieht, deren Montage und deren Sicherung im Verhältnis so relativ langwierig und mühevoll ist, dass zu befürchten ist, dass sie in der Praxis kaum genutzt werden.
  • Bekannt sind auch vorlaufende -Geländer, deren Geländerstützen „eingehängt“ und/oder „verkeilt“ werden. Ein schwerwiegender Nachteil ist, dass eine Geländerstütze, die nur eingehängt ist, sich bei versehentlichem oder beabsichtigtem leichten Anheben wieder lösen kann und dann unkontrolliert abstürzt.
  • Eine Sicherung durch Verkeilen erfordert das Bereithalten und das Einbringen des Keils sowie eine Kontrolle von dessen ordnungsgemäßem Sitz. Das schließt die Gefahr ein, dass bei dem üblichen, massiven Zeitdruck für das Errichten der Gerüste eine ordnungsgemäße Sicherung unterbleibt.
  • Dadurch kann im ungünstigsten Fall sogar ein schlimmer Unfall entstehen, wenn nämlich ein Monteur sich auf ein vorlaufendes Geländer verlässt und es - unbeabsichtigt - etwas anhebt, obwohl es nicht ordnungsgemäß dagegen gesichert und dabei das Geländer löst, sodass er mit samt dem Geländer abstürzt.
  • Die Offenlegungsschrift FR 2 516 141 A1 Philippe Robert, offenbart ein Verfahren zur Montage eines Gerüstes bei welchem vorlaufende Geländer zum Einsatz kommen. Die Geländersegmente sind hierbei mit rechts und links je einer nach unten offenen Gabel auf entsprechende aus den Vertikalstielen der Gerüstrahmen vorspringenden Zapfen aufgelagert und gegen ungewolltes ausheben durch einen exzentrisch gelagerten, den jeweiligen Zapfen untergreifenden Haken als Aushebesicherung versehen. Bei einem solchen vorlaufenden Geländer bestehen vielerlei Nachteile. Zum einen ist aufgrund der starren Verbindung zwischen den Geländerstützen eine Verschiebung des Segments nur als Ganzes möglich, weswegen mindestens zwei Monteure benötigt werden. Darüber ist die Aushebesicherung so konstruiert, dass der Monteur diese beim Lösen einer Geländerstütze mit einer Hand deaktivieren und dann zumindest beim anfänglichen Hochheben aktiv offen halten muss, wodurch er für das Halten und die Führung des Geländersegments nur noch eine freie Hand zur Verfügung hat und sich zudem tief hinunter bücken muss. Der Zugewinn an Sicherheit im montierten Zustand geht dort also Zulasten der Sicherheit beim Versetzen des vorlaufenden Geländers und es müssen für diesen Vorgang zwei oder mehr Monteure abgestellt werden, was einen nicht unerheblichen Mehraufwand bedeutet.
  • Die Offenlegungsschrift DE 102 43 356 A1 der Peri GmbH beschreibt ein zerlegbares Gerüst mit schnell montierbaren Geländerpfosten eines vorlaufenden Geländers in verschiedenen Ausführungen, von denen manche über eine Aushebesicherung in Form eines einen Auflagebalken des Gerüstes untergreifenden Stiftes, welcher senkrecht abstehend an einem um eine vertikale Achse schwenkbaren, in einem Tragarm des Geländerpfosten gelagerten zylindrischen Bolzen befestigt ist. Die Bedienung der Aushebesicherung kann hierbei konstruktionsbedingt ebenfalls nur mit der Hand erfolgen, so dass der Monteur beim Versetzen des vorlaufenden Geländers sich unvorteilhafterweise zum Lösen der Sicherung unter die Geländerbrüstung bücken muss, was eine Unfallgefahr bedeutet.
  • Auf diesem Hintergrund hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, ein vorlaufendes Geländer zu entwickeln, das von einem einzigen Monteur errichtet werden kann, der dabei möglichst wenig Zeit für das Versetzen des vorlaufenden Geländers auf die nächsthöhere Stufe aufbringen muss und das wunschgemäß positionierte Geländer durch eine selbsttätig wirksam werdende Sicherheitseinrichtung gegen unbeabsichtigtes Ausheben und daraus resultierendes Abstürzen gesichert ist.
  • Als Lösung lehrt die Erfindung ein Rahmengerüst mit vorlaufendem Geländer nach dem unabhängigen Anspruch 1 und ein Verfahren zur Errichtung eines solchen Rahmengerüsts nach Anspruch 14.
  • Ein wesentliches Merkmal des erfinderischen, vorlaufenden Geländers sind also die beiden Tragarme mit jeweils einer nach unten geöffneten Haltegabel an ihrem freien Ende. Damit wird eine einfache und sekundenschnelle Montage der Geländerstützen möglich. Wenn die Gabeln sich an ihrer Eingangsöffnung zusätzlich noch trichterförmig erweitern, muss der Monteur die Geländerstützen nur mit einer verringerten Genauigkeit positionieren, bevor er sie absenkt. Der Trichter sorgt dann für eine selbsttätige Zentrierung.
  • Als eine weitere optionale Montageerleichterung berührt die eine der beiden Gabeln beim Einsetzen frühzeitiger den für sie vorgesehenen Abschnitt als die andere, sodass sie in einer Richtung geführt wird und zuerst noch gelenkig angebunden ist. Wenn der Monteur die zweite Gabel auf ihr entsprechendes Gegenstück auflegt, kann er dieser seine volle Aufmerksamkeit widmen, da die erste Gabel bereits für eine Führung der Geländerstütze sorgt, aber - in diesem Zwischenstand - eine noch gelenkige Verbindung zwischen Geländerstütze und dem Gerüst bildet. Der Monteur muss also nur jeweils eine der beiden Gabeln exakt positionieren.
  • Das weitere, wesentliche Merkmal des erfinderische, vorlaufenden Geländers ist die „Aushebesicherung“: Nach dem erfolgreichen Einhängen beider Haltegabeln wird die Aushebesicherung verschwenkt oder verschoben, sodass sie sich direkt unterhalb einer nach unten weisenden Fläche des Gegenstückes oder unterhalb einer mit dem Gegenstück fest verbundenen Sperrfläche befindet. Dadurch wird ein Anheben der Geländerstütze verhindert. Der Monteur kann nunmehr ohne Sicherheitsrisiko das vorlaufende Geländer so nutzen, wie es von einem fest installierten Geländer zu erwarten ist. Also auch dann, wenn er beim Besteigen des Gerüstes oder beim Hantieren mit sperrigen Elementen eine nach oben wirkende Kraft auf die Geländerstütze ausübt, ist deren fester Sitz gewährleistet.
  • Für den Fall, dass die dabei ausgeübte Kraft relativ groß werden könnte, schlägt die Erfindung vor, dass die Aushebesicherung im blockierenden Zustand zusätzlich auch auf dem jeweiligen Tragarm aufliegt oder sich zumindest in sehr geringem Abstand dazu befindet. Damit wird ausgeschlossen, dass die Aushebesicherung zwar ordnungsgemäß am Gegenstück oder an einer damit verbundenen Sperrfläche anliegt, aber beim Anheben der Gerüststütze verformt wird und dadurch unwirksam werden könnte.
  • Um bei der Montage und bei der Demontage der Geländerstütze das Deaktivieren der Aushebesicherung zu erleichtern, schlägt die Erfindung vor, dass an ihrem oberen Ende eine von dem Stiel des Gerüstes hinweg weisende Bedienfläche angeordnet wird. Dadurch wird die Zeit zur Betätigung der Aushebesicherung weiter reduziert, da die Aushebesicherung vom Monteur sehr viel schneller aufgefunden und aktiviert oder deaktiviert werden kann.
  • Erfindungsgemäß besteht die Aushebesicherung aus mehrfach abgewinkelten Teilstreifen, wobei in einem langen, in einer Blockierposition senkrechten Teilstreifen eine horizontale Schwenkachse angeordnet ist und der lange Teilstreifen an einem oberen Ende die Bedienfläche aufweist und sich an einem unteren Ende in einem waagrechten Profil fortsetzt.
  • Als Gegenstück zur Auflage der Haltegabel können natürlich entsprechende Bauteile an den Stiel oder an den Träger oder an die Auflage des Rahmengerüstes angebracht werden. Um diese zusätzlichen Aufwendungen jedoch zu vermeiden, bevorzugt die Erfindung, dass als Gegenstücke bestimmte Abschnitte genutzt werden, die sowieso vorhanden sind und für die Funktion des Gerüstes als solches erforderlich sind. In einer Ausführungsvariante wird z. B. ein bestimmter Abschnitt des obersten waagerechten Trägers des Stellrahmens als Gegenstück benutzt. Eine andere Ausführungsvariante ist ein waagerechter Abschnitt in einer Öffnung in einem Aussteifungsdreieck zwischen einem waagerechten Träger des Stellrahmens und dem daran anschließenden Stiel.
  • Für beide Beispiele eines Gegenstückes können verschiedene Flächen als Auflagefläche für die Aushebesicherung genutzt werden.
  • Eine sehr elegante Variante ist es, dazu die Unterseite eines waagerechten Trägers zu nutzen.
  • Eine erfindungsgemäße Aushebesicherung ist grundsätzlich an der Geländerstütze beweglich befestigt und kann gegenüber der Geländerstütze verschwenkt werden. Hierzu weist die Aushebesicherung eine horizontal ausgerichtete Schwenkachse auf wobei die Schwenkbewegung im blockierten Zustand der Haltegabel durch einen Anschlag begrenzt werden kann. Der damit erreichte Vorteil ist, dass bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Aktivierung der Aushebesicherung nicht das Erreichen eines bestimmten Wertes - z. B. des Anzugsdrehmomentes einer Schraubverbindung oder das Erreichen einer bestimmten Position aus einer großen Bandbreite von möglichen Positionen überprüft werden muss sondern lediglich eine einzige digitale Prüfung vorzunehmen ist: „Anschlag erreicht, ja oder nein?“.
  • Als weiter verfeinerte Ausführungsvariante schlägt die Erfindung vor, dass sich bei einer verschwenkbaren Aushebesicherung mit horizontal ausgerichteter Schwenkachse der Massenschwerpunkt der Aushebesicherung im blockierten Zustand der Haltegabel außerhalb einer durch die Schwenkachse verlaufenden senkrechten Bezugslinie befindet. Dadurch wird vermieden, dass die Aushebesicherung auch bei einer - z. B. durch Verschleiß - etwas zunehmenden Reibung in der Schwenkachse kurz vor dem Erreichen der korrekten Sicherungsposition in ein labiles Gleichgewicht gerät, das bei sehr oberflächlichem Hinsehen zwar noch eine ordnungsgemäße Sicherung zu gewährleisten scheint, aber bei genauer Überprüfung erkennen lässt, dass die jeweilige Geländerstütze doch über die kritische Grenze hinaus angehoben werden kann.
  • Stattdessen wird die Aushebesicherung stets mit einer gewissen Kraft an ihren Anschlag gedrückt und bleibt deshalb auch bei Vibrationen und Erschütterungen des Gerüstes oder der Gerüststütze sicher in ihrer Position.
  • Wenn eine erfindungsgemäße Aushebesicherung also so konzipiert wird, dass ihr Massenschwerpunkt außerhalb einer vertikalen Bezugslinie durch die Schwenkachse auf der vom Anschlag weg weisenden Seite angeordnet ist, wird dadurch die Sicherheit des ordnungsgemäßen Einschwenkens der Aushebesicherung auch bei nur oberflächlicher Kontrolle weiter erhöht.
  • Wenn die untere Haltgabel einer Geländerstütze zusätzlich zur Auflage auf einem Gegenstück auch noch den Stiel des Stellrahmens von beiden Seiten umfasst, dann wird dadurch bei der Montage der Geländerstütze ein erheblicher Vorteil erzielt: Der untere Teil der Geländerstütze kann schon vor dem Erreichen seiner Endposition gegen seitliches Verschwenken gegenüber dem Stiel abgesichert werden. Dadurch muss der Monteur auf den unteren Bereich der Geländerstütze nur noch eine Kraft in eine Richtung ausüben; die Mühe einer exakten Positionierung in zwei Richtungen entfällt. Stattdessen kann der Monteur seine Aufmerksamkeit vor allem darauf konzentrieren, die obere Haltegabel korrekt auf ihr entsprechendes Gegenstück aufzulegen.
  • In einer Variante ist es sinnvoll, dass die untere Haltegabel der Geländerstütze auf der waagerechten Fläche eines Anbauteiles an einem Stiel ruht. Dieses zusätzliche Anbauteil könnte z. B. ein horizontaler Holm eines Geländers sein, das sich zwischen zwei benachbarten Stielen erstreckt.
  • Eine sinnvolle Ausführungsvariante der Geländerbrüstung zwischen den oberen Enden zweier benachbarter Geländerstützen besteht aus zwei teleskopisch ineinander verschiebbaren Profilen, die an ihrem jeweils freien Ende gelenkig an den oberen Enden der Geländerstützen befestigt sind. Der Vorteil dieser Ausführungsvariante ist, dass zur Anhebung einer bereits vormontierten Geländerreihe eine einzelne Geländerstütze frei bewegt werden kann. Wenn die teleskopierenden Profile sich mit geringem Kraftaufwand gegeneinander verschieben lassen, ist dadurch das Handling der einzeln anzuhebenden Geländerstütze kaum beeinträchtigt.
  • Dabei ist es eine sinnvolle Ausführungsvariante, dass der maximale Auszug der beiden Profilabschnitte gegeneinander begrenzt wird, z. B. durch ein Langloch oder eine Nut in dem einen Profilabschnitt, in welches ein Stift vom anderen Profilabschnitt her eingreift. Eine andere Variante zur Längenbegrenzung ist ein Seil oder anderes flexibles Element, das sich bei maximaler Ausdehnung strafft.
  • Eine andere Variante für die Geländerbrüstung ist ein Seil oder ein anderes, flexibles, längliches Element, das an der Spitze einer Geländerstütze befestigt ist und durch eine Öse an der Spitze der benachbarten Geländerstütze hindurch läuft. Dieses Seil ist an seinem freien Ende durch einen Ring oder einen anderen Handgriff gegen ein Durchrutschen durch die Öse gesichert. Gleichzeitig dient die Öse oder der Handgriff als ein Gegengewicht, welches das Seil gegen die Masse des durchhängenden Abschnittes zwischen den beiden Geländerstützen etwas strafft, so dass es sich während der Bewegung einer Geländerstütze nicht verheddert. Nach abschließender Montage der Geländerstütze muss das freie Ende des Seils an einem Haken, z. B. an der Geländerstütze befestigt werden, damit das Seil zwischen den beiden benachbarten Geländerstützen derart straff gespannt ist, dass es dem Gewicht einer sich dagegen lehnenden Person standhalten kann.
  • Ein sinnvolles Verfahren zum Erhöhen eines Rahmengerüstes mit einem vorlaufenden Geländer nach der Lehre dieser Erfindung ist, dass im ersten Schritt an zwei benachbarte, vertikalen Gerüstachsen auf der Höhe der obersten, bereits mit Sicherheit begehbaren Ebene jeweils eine Geländerstütze eingehängt wird, die mit der benachbarten Geländerstütze durch eine Geländerbrüstung verbunden ist.
  • Zu Beginn der Gerüstaufstellung - also in einer Phase, bei der auf der vorgegebenen Grundfläche des Gerüstes vorerst nur Stellrahmen errichtet sind - die eine einzige erste Ebene von Auflagen tragen, werden die Geländerstützen nur provisorisch an den jeweiligen Stellrahmen angehängt. Wenn jedoch von einer Auflagefläche aus das Gerüst weiter erhöht werden soll, dann werden die jeweiligen Geländerstützen vorzugsweise aus derjenigen Position entnommen, in der sie bereits einmal als Sicherheitsgeländer gedient haben, bei der sie also über die beiden Tragarme und die daran befestigten Haltegabeln auf den dafür vorgesehenen Abschnitten aufgelegen haben In beiden Fällen sind die Geländerstützen durch Geländerbrüstungen miteinander verbunden.
  • Dann werden im zweiten Schritt von der Grundfläche des Gerüstes oder von der zweiten Auflage aus, also von der höchsten, mit Sicherheit begehbaren Ebene, die erste der beiden Geländerstützen von ihrer jeweiligen Auflage gelöst und die Haltegabeln der beiden Tragarme auf ihren jeweils obersten Abschnitt aufgelegt. Zusätzlich wird auch die erfindungsgemäße Aushebesicherung für wenigstens eine Haltegabel aktiviert. Die Geländerstütze ist also jetzt bereits um eine Ebene nach oben verlegt.
  • Dabei ändert sich der Abstand zwischen den oberen Enden zweier benachbarter Geländerstützen, da jeweils nur eine Geländerstütze zugleich versetzt werden soll, weil nur ein einziger Monteur diese Arbeit erledigen soll. Die Geländerbrüstung verläuft in diesem Zwischenzustand nicht mehr waagerecht, sondern diagonal, was aber durch eine Änderung der effektiven Länge der Geländerbrüstung ausgeglichen wird. Dabei werden teleskopierende Geländerbrüstungen also ausgezogen.
  • Wenn alternativ ein Seil als Geländerbrüstung eingesetzt wird, läuft es durch je eine Öse auf der Spitze der benachbarten Geländerstütze hindurch. Das gleiche gilt für einen festen Stab als Geländerbrüstung, der an einer Stirnseite durch ein Seil verlängert ist, damit die Geländerbrüstung auch während der Aufbauphase ihre Zuordnung zur jeweiligen Geländerstütze behält.
  • Beim dritten Schritt des Verfahrens wird auch die zweite Geländerstütze nach dem gleichen Prinzip wie die erste Geländerstütze in der höchsten, möglichen Position mit ihren Haltegabeln auf den dafür vorgesehenen Abschnitten aufgelegt. Dadurch verkürzt sich die Länge der ersten Geländerbrüstung wieder auf das ursprüngliche Maß. Stattdessen wird durch das Versetzen der nächsten Geländerstütze die Geländerbrüstung des zweiten Gerüstabschnittes gelängt.
  • Bei diesem Verfahren haben teleskopierende Geländerstützen den Vorteil, dass sie weder während der Phase des Anhebens gesondert behandelt werden müssen, noch nach dem Abschluss des Versetzens, sondern sofort nutzbar sind. Dabei ist das für eine leichte Verschiebbarkeit der beiden Profilabschnitte gegeneinander erforderliche Spiel bei der Funktion als Geländerbrüstung kaum relevant, da es in der Regel so klein ist, dass es nicht als ein Sicherheitsrisiko interpretiert werden dürfte.
  • Wenn jedoch in einer anderen Ausführungsvariante die Geländerbrüstung als ein Seil ausgeführt ist, das nur mit einer einzigen Geländerstütze an einer Begrenzung des Gerüstes fest verbunden ist und ansonsten durch Ösen auf der Spitze der anderen Geländerstützen verläuft, dann muss es nach dem erfolgreichen Versetzen und akkuraten Wiedereinhängen aller Geländerstützen so stark gestrafft werden, dass es den von den jeweils gültigen Vorschriften geforderten Druckkräften beim Anlehnen einer Person Stand hält. Zum Straffen kann z. B. eine Öse oder ein Handgriff am Ende des Seils in eine entsprechende Haltung eingehakt werden. Diese Halterung kann sich z. B. an der letzten Geländerstütze befinden aber auch an jeder anderen Stelle des Rahmengerüstes.
  • Vorteilhafterweise sollte die Öse oder der Handgriff auch als Gewicht dienen, dass das Seil während der Phase des Versetzens straff hält und so die Gefahr eines Verhedderns oder Verknotens reduziert.
  • Im Folgenden sollen weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung anhand von zwei beispielhaften Ausführungsformen näher erläutert werden. Diese sollen die Erfindung jedoch nicht einschränken, sondern nur erläutern. Es zeigt in schematischer Darstellung:
    • 1 Rahmengerüst mit vorlaufendem Geländer in dessen oberster Position
    • 2a Geländerstütze mit beiden Tragarmen in einer ersten Ausführung
    • 2b Oberster Tragarm mit Aushebesicherung in der ersten Ausführung
    • 3a Geländerstütze in der ersten Ausführung kurz vor dem Auflegen auf den dafür vorgesehenen Abschnitt
    • 3b - 3d Schritte des Auflegens des obersten Tragarmes in der ersten Ausführungsform
    • 4 Oberer Tragarm in einer zweiten Ausführungsform
  • Die Figuren zeigen im Einzelnen:
  • In 1 ist ein Gerüst gezeichnet, das aus zwei Stück Stellrahmen 1 besteht, wobei jeder Stellrahmen aus zwei vertikalen Stielen 12 besteht, die in dieser Variante oben sowie unten durch je einen Träger 11 miteinander verbunden sind. Zwischen den beiden oberen Trägern 11 der beiden Stellrahmen 1 ist eine Auflage 2 aufgelegt.
  • In der 1 ist eine erste Ausführungsform dargestellt, bei der die vertikalen Stiele 12 über je ein Aussteifungsdreieck 13 mit dem obersten Träger 11 verbunden sind, wobei das Aussteifungsdreieck 13 für die Befestigung der Geländerstütze 31 genutzt wird.
  • In 1 sind zwei Stück Geländerstützen 31 eingezeichnet, die sich in ihrer obersten möglichen Position befinden. Sie tragen an ihrem oberen Ende eine Geländerbrüstung 33. In 1 ist sehr gut nachvollziehbar, dass eine Person, die sich auf der obersten Auflage 2 befindet, durch diese Geländerbrüstung 33 gegen ein Herunterfallen in die vom Betrachter weg weisende Richtung geschützt ist.
  • In der Praxis ist ein Abstürzen in die andere Richtung nicht möglich, da sich das dargestellte Gerüst mit dieser Seite direkt an die Fläche eines Gebäudes anschließt.
  • In 1 sind von der Aushebesicherung 5 nicht alle Einzelheiten mit ausreichender Genauigkeit erkennbar.
  • Deshalb ist in 2 a eine Geländerstütze 31 in der ersten Ausführungsform wie in 1 vergrößert dargestellt. Am oberen Ende der Geländerstütze 31 ist ein gekrümmter Haken befestigt, an dem die Geländerbrüstung 33 verschwenkbar befestigt ist.
  • Etwa in der Mitte der Geländerstütze 31 ist die Aushebesicherung 5 zu erkennen. Sie ist in dieser Ausführungsform oberhalb des Tragarmes 32 angeordnet, an dessen Ende eine Haltegabel 34 befestigt ist, die in diesem Fall gegen den Tragarm 32 abgewinkelt ist.
  • Am unteren Ende der Geländerstütze 31 ist der zweite Tragarm 32 zu sehen, der in der hier gezeigten Ausführungsform aus einem U-förmig gebogenen Rundstahl besteht, der am Ende des Tragarmes 32 in die beiden Schenkel der daran anschließenden Haltegabel 34 übergeht. Die Besonderheit der hier gezeigten Ausführungsform der Haltegabel 34 ist es, dass sie an zwei gegenüberliegenden Flächen eines vertikalen Stiels 12 anliegt oder diesen Flächen zumindest sehr nahe ist.
  • Dadurch muss die Geländerstütze 31 beim Einsetzen zuerst nur mit dem unteren Tragarm 32 an den Stiel 12 herangeführt werden und zwar so weit, dass die beiden Schenkel der Haltegabel 34 beide am Stiel 12 anliegen, jedoch noch in einer höheren Position als letztendlich zu erreichen ist. Dann kann als nächstes der obere Tragarm 32 ganz nahe an seine endgültige Position herangeführt werden. Derweil muss der ausführende Monteur das untere Ende der Geländerstütze 31 nur noch in einer Richtung gegen den Stiel 12 drücken, wodurch er sich vor allem auf die korrekte Positionierung der oberen Haltegabel 34 konzentrieren kann.
  • Wenn er sie korrekt auf den dafür als Auflagefläche vorgesehenen und zu ihrer Öffnung komplementären Abschnitt 4 - hier auf dem Träger 11 - abgesenkt hat, senkt sich dabei auch die untere Haltegabel 34 auf den für sie vorgesehenen Abschnitt 4 ab, in diesem Fall eine fest an den beiden Stielen 12 angebrachte, horizontale Strebe.
  • In 2b ist die Aushebesicherung 5 nochmals vergrößert dargestellt. Dadurch wird deutlich, dass die Aushebesicherung 5 in diesem, ersten Ausführungsbeispiel aus mehrfach abgewinkelten Teilstreifen besteht. In dem langen und in Blockierposition senkrechten Teilstreifen ist die horizontale Schwenkachse 51 der Aushebesicherung 5 angeordnet. Oberhalb dieses Streifens ist die Bedienfläche 53 abgewinkelt. Am unteren Ende des senkrechten Teilstreifens setzt sich die Aushebesicherung 5 mit einem waagerechten Profil fort. Erst dessen Ende ist der funktionelle Bereich der Aushebesicherung, der sich im blockierenden Zustand an eine - in 2b nicht gezeichnete - Sperrfläche 41 anlehnt.
  • In 2b ist auch der Tragarm 32 nochmals gegenüber 2a vergrößert. An seinem Ende ist die abgewinkelte Haltegabel 34 erkennbar. Die nach unten weisende Öffnung der Haltegabel 34 ist in diesem Ausführungsbeispiel trichterförmig geöffnet, sodass für das Auflegen der Haltegabel 34 auf den dafür vorgesehenen - hier nicht gezeichneten - Abschnitt 4 eine verringerte Positioniergenauigkeit erforderlich ist.
  • Der in 2b parallel zur Haltegabel 34 gezeichnete Ansatz am Tragarm 32 blockiert in diesem Ausführungsbeispiel eine Bewegung der Geländerstütze 31 in Richtung des Tragarms 32. Er ist jedoch nicht ein prinzipbedingter Teil eines erfindungsgemäßen, vorlaufenden Geländers.
  • In 3a ist die in den 1 bis 2b dargestellte, erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Geländerstütze 31 kurz vor dem Einsetzen der Haltegabel 34 in eine Öffnung des Aussteifungsdreieckes 13 gezeigt, das den horizontalen Träger 11 des Stellrahmens mit dem vertikalen Stiel 12 verbindet.
  • In 3a ist gut zu erkennen, dass der Abschnitt 4, auf dem die Haltegabel 34 aufliegt unterhalb der Sperrfläche 41 für die Aushebesicherung angeordnet ist und mechanisch fest mit dieser Sperrfläche 41 verbunden ist.
  • Im Gegensatz zu dieser in 3a gezeigten ersten Ausführungsform zeigt die in 4 dargestellte zweite Ausführungsform, dass die Sperrfläche 41 auch unterhalb des Abschnittes 4 angeordnet sein kann.
  • In den 3b, 3c, und 3d sind drei verschiedene Stadien des Einhängens und Sicherns einer erfindungsgemäßen Geländerstütze 31 gezeigt.
  • In der 3b befindet sich die Haltegabel 34 noch in einem geringen Abstand zu dem Aussteifungsdreieck 13, in dem in einer Öffnung ein Teil deren unterer Kante als Abschnitt 4 zum Einhängen der Haltefabel 34 vorgesehenen ist. In diesem Zustand ist auch die Aushebesicherung 5 noch deaktiviert, indem sie gegenüber der blockierenden, in 3d gezeigten Stellung verschwenkt ist.
  • 3c zeigt ein weiteres Stadium des Einhängens, in dem die Geländerstütze 31 in horizontaler Richtung so weit wie möglich an das Aussteifungsdreieck 13 heran bewegt ist. Es ist in 3c gut zu erkennen, dass sich die nach unten hin weisende Öffnung der Haltegabel 34 noch oberhalb des zu ihr komplementären Abschnittes 4 der unteren Kante der Öffnung im Aussteifungsdreieckes 13 befindet.
  • In 3c ist die Richtung des zum Aktivieren der Aushebesicherung 5 erforderlichen Verschwenkens durch einen Doppelpfeil dargestellt. Eine Aktivierung der Aushebesicherung 5 ist jedoch in diesem Stadium des Einhängens noch nicht möglich, da ihr unterer Teil beim Verschwenken noch gegen die Seitenfläche des Trägers 11 stoßen würde, so dass ihm die Berührung der zum Aktivieren vorgesehenen Sperrfläche 41 noch verwehrt ist.
  • In 3d ist die Haltegabel 34 und damit auch der Tragarm 32 sowie die daran befestigte Geländerstütze 31 samt Aushebesicherung 5 so weit abgesenkt, dass die nach unten weisende Öffnung in der Haltegabel 34 sich auf den dafür vorgesehenen Abschnitt im Aussteifungsdreieck 13 abgesenkt hat. Damit hat die Haltegabel 34 ihre finale Position erreicht.
  • Dabei bildet sich zwischen dem Tragarm 32 und einem Teil der Unterseite des Trägers 11, die hier als Sperrfläche 41 für die Aushebesicherung dient, ein Spalt, der etwas breiter als die Breite des entsprechenden, horizontalen Streifens der Aushebesicherung 5 ist. In 3c ist gut zu erkennen, dass in diesem - finalen - Zustand der Aushebesicherung 5 dessen horizontaler Streifen den Spalt zwischen der Haltegabel 34 und der Sperrfläche 41 an der Unterkante des Trägers 11 ausfüllt.
  • Dadurch ist die sichernde Funktion der Aushebesicherung 5 sehr gut nachvollziehbar: Wenn die Geländerstütze 31 aus irgendeinem Grund angehoben wird, so bewegt sich damit auch die Aushebesicherung 5 nach oben. Diese Bewegung ist ihr jedoch verwehrt, da ihre horizontale Oberkante sofort gegen die Sperrfläche 41 auf der Unterkante des Trägers 11 stößt.
  • In 3a ist die Sperrfläche 41, an die sich der entsprechende Abschnitt der Aushebesicherung 5 andrückt durch einen Pfeil deutlich gekennzeichnet.
  • In 4 wird eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Aushebesicherung 5 präsentiert. Sie unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform durch eine andere Form der Haltegabel 34 und durch eine Vertauschung des Abschnitt 4 und der Sperrfläche 41 in vertikaler Richtung.
  • Anders als bei der ersten Ausführungsform, die in den 1 - 3d präsentiert worden ist, ist also bei der in 4 dargestellten Ausführungsform der Abschnitt 4, auf dem die Haltegabel 34 aufliegt, ein Stück der Oberseite des Trägers 11. Im Unterschied dazu ist sie in der ersten Ausführungsform die untere Kante einer Öffnung im Aussteifungsdreieck 13 zwischen einem Träger 11 und dem angrenzenden Stiel 12.
  • In 4 wird deutlich, dass in der zweiten Ausführungsform die Haltegabel 34 aus einem abgewinkelten Rundstahl besteht und gegenüber der ersten Ausführungsform so weit nach oben verlängert ist, dass sie bis auf die Oberseite eines Trägers 11 hinaufreicht.
  • Zum Einhängen der Haltegabel 34 wird von ihren beiden Schenkeln der links dargestellte, kurze Schenkel durch den Spalt zwischen dem oberen Träger 11 und der - hier nicht gezeichneten - angrenzenden Auflage 2 hindurch geführt und dann auf der anderen Seite des Trägers 11 wieder abgesenkt, sodass die Haltegabel 34 in dieser Ausführungsform mit beiden Schenkeln die Seitenwände des Trägers 11 berührt.
  • Diese finale Position ist in 4 nicht dargestellt, ist aber leicht vorstellbar. Um sie zu erreichen, wird die Haltegabel 34 zusammen mit ihrem Tragarm 32 und der daran hängenden Geländerstütze 1 samt der Aushebesicherung 5 nach unten abgesenkt, und zwar so weit, bis der horizontale Abschnitt der Haltegabel 34 auf dem Abschnitt 4 des horizontalen Trägers 11 aufliegt. Dann bildet sich zwischen der oberen Kante des Tragarmes 32 und der unteren Fläche des Trägers 11 ein Zwischenraum, in den das nach oben weisende Ende der Aushebesicherung 5 einschwenkt.
  • Sollte dennoch einmal die Geländerstütze nach oben bewegt werden- z. B. beim Besteigen der obersten Auflagefläche oder versehentlich über mittelbares Touchieren z.B. durch Traglasten, so verhindert die Aushebesicherung 5, dass sich die Geländerstütze 31 löst und mit samt den Personen, die sich womöglich daran festhalten, abstürzt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Stellrahmen, vertikal, zum Tragen von Auflagen 2
    11
    Träger, horizontaler Teil des Stellrahmens 1
    12
    Stiel vertikaler Teil des Stellrahmens 1
    13
    Aussteifungsdreieck zwischen einem Träger 11 und einem Stiel 12
    2
    Auflage, horizontale Trittfläche, an zwei benachbarten Stellrahmen 1 befestigt
    3
    „vorlaufendes“ Geländer
    31
    Geländerstütze, über Tragarm 32 und Haltegabel 34 auf Abschnitt 4 aufliegend
    32
    Tragarm, zur Befestigung der Geländerstütze 31
    33
    Geländerbrüstung, an den oberen Enden zweier benachbarter Geländerstützen 31 befestigt
    34
    Haltegabel, am freien Ende eines Tragarms 32
    4
    Abschnitt des Stellrahmens 1 und/oder der Auflage 2 und/oder eines anderen horizontalen Elements zur Auflage der Haltegabel 34
    41
    Sperrfläche zur Aushebesicherung 5, mechanisch mit dem Abschnitt 4 fest verbunden
    5
    Aushebesicherung zur Blockierung der Haltegabel 34
    51
    Schwenkachse der Aushebesicherung 5
    52
    vertikale Bezugslinie durch Schwenkachse 51
    53
    Bedienfläche der Aushebesicherung

Claims (16)

  1. Rahmengerüst mit vorlaufendem Geländer (3), bestehend aus - wenigstens zwei vertikal ausgerichteten Stellrahmen (1), zwischen denen - wenigstens eine horizontale Auflage (2) als Trittfläche befestigt ist und - vertikalen Geländerstützen (31),die - mit zwei Tragarmen (32) am Stellrahmen (1) und/ oder der Auflage (2) befestigt sind und - über die oberste Auflage (2) nach oben hin herausragen und - an ihrem oberen Ende durch eine horizontale Geländerbrüstung (33) miteinander verbunden sind, wobei - am freien Ende jedes Tragarmes (32) wenigstens eine Haltegabel (34) angeordnet ist, die - nach unten hin geöffnet ist und - auf dazu partiell komplementäre Abschnitte (4) - eines Trägers (11) am Stellrahmen (1) und/oder - eines anderen Bauteils am Stellrahmen (1) und/oder - der Auflage (2) absenkbar ist und - zur Blockierung wenigstens einer Haltegabel (34) einer jeden Geländerstütze (31) im Zustand des Aufliegens auf dem jeweiligen Abschnitt (4) eine Aushebesicherung (5) an der Geländerstütze (31) beweglich befestigt ist, die - durch Verschwenken oder Verschieben eine nach unten weisende Sperrfläche (41) untergreift, die fest mit dem Abschnitt (4) verbunden ist, wobei die Aushebesicherung (5) an ihrem oberen Ende eine von der Geländerstütze (31) hinweg weisende Bedienfläche (53) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebesicherung (5) aus mehrfach abgewinkelten Teilstreifen besteht, wobei in einem langen, in einer Blockierposition senkrechten Teilstreifen eine horizontale Schwenkachse (51) angeordnet ist und der lange Teilstreifen am oberen Ende die Bedienfläche (53) aufweist und sich am unteren Ende in einem waagrechten Profil fortsetzt.
  2. Rahmengerüst nach dem vorhergehenden Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebesicherung (5) im blockierenden Zustand zusätzlich auch auf dem jeweiligen Tragarm (32) aufliegt oder sich in sehr geringem Abstand dazu befindet.
  3. Rahmengerüst nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (4) ein waagerechter Träger (11) des Stellrahmens (1) ist.
  4. Rahmengerüst nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (4) eine Öffnung in einem Aussteifungsdreieck (13) zwischen einem waagerechten Träger (11) des Stellrahmens (1) und dem daran anschließenden Stiel (12) ist.
  5. Rahmengerüst nach den Ansprüchen 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrfläche (41) die Unterseite des waagerechten Trägers (11) ist.
  6. Rahmengerüst nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebesicherung (5) im blockierten Zustand der Haltegabel (34) an einem Anschlag anliegt.
  7. Rahmengerüst nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich im blockierten Zustand der Haltegabel (34) der Massenschwerpunkt der Aushebesicherung (5) außerhalb einer durch die Schwenkachse (51) verlaufenden senkrechten Bezugslinie (52) befindet.
  8. Rahmengerüst nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Haltegabel (34) einer Geländerstütze (31) einem Stiel (12) des Stellrahmens (1) auf zwei gegenüberliegenden Seiten - sehr nahe kommt und/oder - ihn berührt.
  9. Rahmengerüst nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Haltegabel (34) einer Geländerstütze (31) auf der waagerechten Fläche eines Anbauteils an einem Stiel (12) des Stellrahmens (1) ruht.
  10. Rahmengerüst nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbauteil an dem Stiel (12) ein horizontaler Geländerholm ist.
  11. Rahmengerüst nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Geländerbrüstung (33) zwei teleskopisch ineinander verschiebbare Profile mit ihrem jeweils freien Ende gelenkig an den oberen Enden der Geländerstütze (31) befestigt sind.
  12. Rahmengerüst nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Geländerbrüstung (33) ein Seil oder ein anderes flexibles, längliches Element - an der Spitze einer Geländerstütze (33) befestigt ist und - durch je eine Öse an der Spitze wenigstens einer benachbarten Geländerstütze (33) hindurch läuft und - an seinem freien Ende durch einen Ring oder einen anderen Handgriff gegen Durchrutschen durch die Öse gesichert ist und - mit dieser Öse oder dem Handgriff als Gegengewicht gegen die Masse des durchhängenden Seils gestrafft und - an einem Haken befestigbar ist, der auf der Geländerstütze (33) oder an einem anderen Bauteil befestigt ist.
  13. Rahmengerüst nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Teil des Seiles ein unflexibles, festes Teil ist, das in das flexible Seil übergeht.
  14. Verfahren zum Erhöhen eines Rahmengerüstes nach einem der vorhergehenden Ansprüche umfassend mindestens eine Geländerstütze mit einer Haltegabel (34) und einer oberhalb dieser angeordneten Aushebesicherung (5) bestehend aus mehrfach abgewinkelten Teilstreifen, wobei in einem langen, in einer Blockierposition senkrechten Teilstreifen eine horizontale Schwenkachse (51) angeordnet ist und der lange Teilstreifen am oberen Ende eine Bedienfläche (53) aufweist und sich am unteren Ende in einem waagrechten Profil fortsetzt, und wobei die Aushebesicherung um die Schwenkachse (51) zwischen der Blockierposition, in der sich das waagrechte Profil unmittelbar oberhalb der Haltegabel (34) befindet, in eine Freigabeposition, in der sich unmittelbar oberhalb der Haltegabel (34) kein Teil der Aushebesicherung befindet, verschwenkt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass - im ersten Schritt an zwei benachbarten, vertikalen Gerüstachsen auf der Höhe der obersten, bereits mit Sicherheit begehbaren Ebene jeweils eine Geländerstütze (31) eingehängt wird, die mit der benachbarten Geländerstütze (31) durch eine Geländerbrüstung (33) verbunden ist und - im zweiten Schritt von der Grundfläche des Gerüstes oder der zweithöchsten Auflage (2) aus - die erste der beiden Geländerstützen (31) von ihrem jeweiligen Stiel (12) gelöst wird und die Haltegabeln (34) beider Tragarme (32) auf ihren jeweils obersten Abschnitt (4) aufgelegt werden, wobei sich die Aushebesicherung (5) hierbei in der Freigabeposition befindet, und - die Aushebesicherung (5) für wenigstens eine Haltegabel (34) aktiviert wird, indem sie aus der Freigabeposition in die Blockierpostion verschwenkt wird, wobei - sich der Abstand zwischen den oberen Enden der beiden Geländerstützen (31) ändert, aber ihre Verbindung miteinander durch eine Änderung der effektiven Länge der Geländerbrüstung (33) erhalten bleibt und - im dritten Schritt auch die zweite Geländerstütze (31) nach dem gleichen Prinzip wie die erste Geländerstütze (31) in der höchstmöglichen Position auf ihren jeweiligen Abschnitten (4) aufgelegt wird.
  15. Verfahren zum Erhöhen eines Rahmengerüstes nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass im ersten Schritt zum Einhängen der beiden Geländerstützen (31) wenigstens eine der beiden Haltegabeln (34) auf dem zweithöchsten der von ihr nutzbaren Abschnitte (4) aufgelegt wird
  16. Verfahren zum Erhöhen eines Rahmengerüstes nach den Ansprüchen 12 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass nach Abschluss der Montage aller mit einem Seil als Geländerbrüstung (33) verbundenen Geländerstützen (31) das Seil gestrafft wird, z.B. indem die Öse oder ein Handgriff am Ende des Seils in eine entsprechende Halterung eingehakt werden.
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