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DE102009021028A1 - Verfahren und Server zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail - Google Patents

Verfahren und Server zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail Download PDF

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DE102009021028A1
DE102009021028A1 DE200910021028 DE102009021028A DE102009021028A1 DE 102009021028 A1 DE102009021028 A1 DE 102009021028A1 DE 200910021028 DE200910021028 DE 200910021028 DE 102009021028 A DE102009021028 A DE 102009021028A DE 102009021028 A1 DE102009021028 A1 DE 102009021028A1
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Bareiß Reinhold Dr
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Bareiß Reinhold Dr
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Abstract

Ein Verfahren zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail umfasst die Schritte: Versenden der E-Mail von einem Absender (SE) an mindestens einen Empfänger (RE), Versenden der E-Mail von dem Absender zusätzlich an einen Server (SRV), automatisches Speichern der E-Mail in dem Server, automatisches Versenden einer Aufforderungs-E-Mail von dem Server an den mindestens einen Empfänger, die einen Verweis auf die E-Mail umfasst und die um eine Aufforderung ergänzt ist, den Empfang der E-Mail und/oder den Empfang der Aufforderungs-E-Mail an den Server zu bestätigen, Überprüfen durch den Server, ob eine Bestätigung von dem mindestens einen Empfänger eingeht, und wenn eine Bestätigung von dem mindestens einen Empfänger eingeht, Speichern der Bestätigung im Server und Senden einer Quittungs-E-Mail an den Absender.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und einen Server zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail.
  • E-Mail wird zunehmend zur Kommunikation zwischen Unternehmen, Institutionen, Privatpersonen usw. verwendet. Der Nachweis darüber, ob eine E-Mail tatsächlich beim Empfänger empfangen worden ist und welchen Inhalt die E-Mail hatte, ist jedoch nur schwer zu führen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie einen Server zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail zur Verfügung zu stellen, mit denen der Zugang der E-Mail bei einer Quittierung durch den Empfänger zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wobei darüber hinaus auch ein sicherer Nachweis über den Inhalt der quittierten E-Mail möglich ist. Das Verfahren und der Server sollen es weiter ermöglichen, dass herkömmliche E-Mail-Programme ohne Änderung weiter verwendet werden können.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch ein Verfahren nach Anspruch 1 und einen Server nach Anspruch 8.
  • Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche, die hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht werden.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail wird, wie üblich, die E-Mail von einem Absender an (mindestens) einen Empfänger gesendet. Zusätzlich wird die E-Mail parallel bzw. gleichzeitig auch an einen speziell hierfür vorgesehen Server gesendet, der weder vom Absender noch vom Empfänger, zumindest mit vertretbarem Aufwand, manipulierbar ist. Wenn die E-Mail des Absenders durch den Server empfangen wird, speichert dieser die E-Mail, insbesondere inklusive aller gegebenenfalls vorhandenen Anlagen, automatisch ab. Der Server ermittelt nun, beispielsweise durch geeignetes Auslesen von Adressenfeldern der E-Mail, den Empfänger und versendet eine Aufforderungs-E-Mail an den Empfänger, wobei die Aufforderungs-E-Mail einen Verweis auf die E-Mail umfasst, beispielsweise eine Betreffzeile, den Absender, ein Verzeichnis der Anlagen, eine gemeinsame Kontrollziffer etc., die es dem Empfänger ermöglicht, die unmittelbar an den Empfänger gesendete E-Mail zu identifizieren bzw. der Aufforderungs-E-Mail zuzuordnen, und um eine Aufforderung ergänzt ist, den Empfang der E-Mail und/oder der Aufforderungs-E-Mail an den Server zu bestätigen. Der Server überprüft anschließend, ob der Empfänger auf die Aufforderung reagiert, d. h. ob eine Bestätigung von dem Empfänger tatsächlich beim Server eingeht. Wenn die Bestätigung des Empfängers eingeht, wird die Bestätigung, insbesondere mit dem exaktem Bestätigungszeitpunkt und gegebenenfalls weiteren Informationen zur E-Mail, im Server gespeichert und eine Quittungs-E-Mail an den Absender gesendet, die dem Absender mitteilt, dass der Empfänger den Empfang der E-Mail bestätigt hat. Wenn ein Absender den Zugang und den Inhalt einer von ihm gesendeten E-Mail nachweisen will, genügt es, zusätzlich die Server-E-Mail-Adresse (z. B. einschrei ben@trusteemail.com) beispielsweise in ein An-Feld, ein Carbon Copy(CC)-Adressenfeld und/oder in ein Blind Carbon Copy(BCC)-Adressenfeld einzutragen. Der Server bewerkstelligt dann automatisiert die Abwicklung des Nachweises über die Zustellung und den Nachweis über den Inhalt der zugestellten E-Mail. Üblicherweise wird der Server von einem vertrauenswürdigen Dienstleister betrieben, wodurch eine Manipulation der im Server gespeicherten Daten weder vom Absender noch vom Empfänger (mit vertretbarem Aufwand) möglich ist. Hierdurch unterscheidet sich das erfindungsgemäße Verfahren beispielsweise auch vom bloßen Bestätigen des Erhalts der E-Mail durch den Empfänger, beispielsweise durch simples Bestätigen des Empfangs durch Reply-E-Mail, da die derart entstehenden Daten vom Absender bzw. vom Empfänger in ihren jeweiligen Systemen vergleichsweise einfach manipuliert werden können.
  • In einer Weiterbildung umfasst das Versenden der E-Mail von dem Absender an den Empfänger und das Versenden der E-Mail von dem Absender an den Server ein Eintragen der E-Mail-Adresse des Empfängers in ein An-Adressenfeld der E-Mail und ein Eintragen der E-Mail-Adresse des Servers in ein CC-Adressenfeld und/oder in ein BCC-Adressenfeld der E-Mail durch den Absender. Auf diese Weise können Empfängeradresse und Serveradresse logisch voneinander getrennt werden, wodurch es dem Server erleichtert wird, die Empfängeradresse zu extrahieren.
  • In einer Weiterbildung ist die Aufforderung, den Empfang der E-Mail an den Server zu bestätigen, in der vom Server gesendeten Aufforderungs-E-Mail als ein HTTP-Link ausgebildet, wobei ein Klick auf den HTTP-Link durch den Empfänger einen Zugriff auf den Server bewirkt, der im Server protokolliert wird, wobei beispielsweise ein Serverzugriffszeitpunkt und eine eindeutige E-Mail-Identifikation mitprotokolliert werden können.
  • In einer Weiterbildung umfasst die vom Server gesendete E-Mail einen Nicht-Empfangen-HTTP-Link, wobei ein Klick auf den Nicht-Empfangen-HTTP-Link einen Zugriff auf den Server bewirkt, der im Server, beispielsweise mit Zeitstempel und E-Mail-Identifikation, protokolliert wird und der ein erneutes Versenden der Aufforderungs-E-Mail von dem Server an den mindestens einen Empfänger bewirkt. Mittels des Nicht-Empfangen-HTTP-Links kann der der Empfänger dem Server mitteilen, dass er die E-Mail vom Absender nicht empfangen hat. In diesem Fall versendet der Server bevorzugt erneut eine vollständige Kopie der originalen bzw. ursprünglichen E-Mail an den Empfänger, erneut zusammen mit einem Aufforderungslink, den Empfang dieser Mail zu bestätigen. Auch dieser Vorgang wird bevorzugt auf dem Server mit Zeitstempel und E-Mail-Identifikation protokolliert.
  • In einer Weiterbildung des Verfahrens überprüft der Server während eines vorgegebenen Zeitintervalls, ob eine Bestätigung vom Empfänger eingeht, und sendet eine Protokoll-E-Mail an den Absender mit dem Inhalt, dass der Empfänger den Empfang der E-Mail nicht bestätigt hat, wenn während des vorgegebenen Zeitintervalls keine Bestätigung beim Server eingeht. Die Protokoll-E-Mail kann darüber hinaus Informationen darüber umfassen, welcher Empfänger wann die E-Mail bestätigt hat, welcher Empfänger die E-Mail als Kopie nochmals über den Nicht-Empfangen-HTTP-Link angefordert hat und welcher Empfänger den Empfang der E-Mail innerhalb des vorgegebenen Zeitintervalls nicht quittiert bzw. bestätigt hat.
  • In einer Weiterbildung wird das Versenden der E-Mail von dem Absender an den Server durch den Server quittiert, indem dieser nach dem Empfangen der E-Mail von dem Absender eine E-Mail an den Absender zurücksendet.
  • In einer Weiterbildung umfasst die Aufforderungs-E-Mail den Verweis in Form einer vollständigen Kopie der E-Mail und aller Anlagen und ist um eine Aufforderung ergänzt, den Empfang der Aufforderungs-E-Mail an den Server zu bestätigen.
  • Der erfindungsgemäße Server zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail umfasst Mittel zum Empfangen einer E-Mail von einem Absender, beispielsweise in Form eines Netzwerkzugangs, eines E-Mail-Servers etc., Mittel zum automatischen Speichern der E-Mail, insbesondere mit allen Protokolldaten, die Mittel zum automatischen Speichern der E-Mail beispielsweise in Form eines ausfallssicheren, redundanten Speichersystems, Mittel zum Ermitteln einer Adresse eines weiteren Empfängers, der in der E-Mail angegeben ist, d. h. des Empfängers, der die E-Mail quittieren soll, beispielsweise in Form von Hard- und Software, welche die Adressenfelder der empfangenen E-Mail durchsucht, Mittel zum automatischen Versenden einer Aufforderungs-E-Mail an den weiteren Empfänger, die einen Verweis auf die E-Mail umfasst und die um eine Aufforderung ergänzt ist, den Empfang der E-Mail an den Server zu bestätigen, beispielsweise wiederum in Form eines Netzwerkzugangs und eines E-Mail-Servers, Mittel zum Überprüfen, ob eine Bestätigung vom Empfänger eingeht, beispielsweise in Form der oben genannten Hard- und Softwarekomponenten, und Mittel zum Speichern der Bestätigung im Server und Senden einer Quittungs-E-Mail an den Absender, wenn eine Bestätigung vom Empfänger eingeht, beispielsweise ebenfalls in Form von Soft- und Hardwarekomponenten, Speichern etc.
  • In einer Weiterbildung ist der Server dazu ausgebildet, während eines vorgegebenen Zeitintervalls zu überprüfen, ob eine Bestätigung vom Empfänger eingeht, und eine Protokoll-E-Mail an den Absender mit dem Inhalt zu senden, dass der Empfänger den Empfang der E-Mail nicht bestätigt hat, wenn während des vorgegebenen Zeitintervalls keine Bes tätigung beim Server eingeht. Das vorgegebene Zeitintervall kann beispielsweise wenige Stunden bis mehrere Tage betragen.
  • In einer Weiterbildung ist die Aufforderung, den Empfang der E-Mail an den Server zu bestätigen, in der vom Server gesendeten Aufforderungs-E-Mail als ein HTTP-Link abgebildet, wobei ein Klick des Empfängers auf den HTTP-Link einen Zugriff auf den Server bewirkt, der im Server protokolliert wird.
  • In einer Weiterbildung sind die Mittel zum Ermitteln einer Adresse eines weiteren Empfängers, der in der E-Mail angegeben ist, dazu ausgebildet, ein CC-Adressenfeld und/oder ein BCC-Adressenfeld der vom Absender empfangenen E-Mail nach der Adresse des weiteren Empfängers zu durchsuchen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Hierbei zeigt:
  • 1 einen Ablauf eines Verfahrens zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail unter Verwendung eines Servers gemäß einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform und
  • 2 einen Ablauf eines Verfahrens zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail unter Verwendung eines Servers gemäß einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform.
  • Bezugnehmend auf 1 versendet ein Absender SE in einem ersten Schritt 1, der in Teilschritte 1a und 1b unterteilt ist, eine E-Mail in dem Teilschritt 1a an einen Empfänger RE und in dem Teilschritt 1b an einen Server SRV. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass der Absender SE die E-Mail-Adresse des Empfängers RE in ein An-Adressenfeld der zu sendenden E-Mail einträgt und die E-Mail-Adresse des Servers SRV in ein BCC-Adressenfeld derselben zu sendenden E-Mail einträgt. Nach dem Eintragen der Adressen des Empfängers RE und des Servers SRV in die zu sendende E-Mail wird diese herkömmlich versendet.
  • In einem Schritt 2 wird das Versenden der E-Mail im Schritt 1b an den Server SRV durch den Server SRV dadurch quittiert, dass dieser eine E-Mail an den Absender SE sendet, die bestätigt, dass der Server SRV eine E-Mail erhalten hat, deren Zugang zu protokollieren ist. Weiter wird die im Schritt 1b an den Server SRV gesendete E-Mail mit allen für die E-Mail relevanten Daten einschließlich des Routing-Protokolls automatisch in einem nicht näher dargstellten Massenspeicher des Servers SRV einschließlich eines Empfangsdatums gespeichert.
  • In einem Schritt 3 wird/werden die durch den Server SRV empfangene E-Mail bzw. deren Adressenfelder durchsucht, um die Adresse des Empfängers RE zu ermitteln, der die E-Mail quittieren soll. Nachdem die Adresse des Empfängers RE im Server SRV ermittelt worden ist, sendet der Server SRV im Schritt 3 weiter eine Aufforderungs-E-Mail an den Empfänger RE, die einen Verweis auf die im Teilschritt 1a gesendete E-Mail und eine Aufforderung enthält, den Empfang der im Teilschritt 1a gesendeten E-Mail an den Server SRV zu bestätigen. Die Aufforderung, den Empfang der E-Mail bzw. der Aufforderungs-E-Mail an den Server SRV zu bestätigen, ist in der im Schritt 3 gesendeten Aufforderungs-E-Mail als ein Bestätigungs-HTTP-Link abgebildet. Weiter umfasst die im Schritt 3 gesendete Aufforderungs-E-Mail einen Nicht-Empfangen-HTTP-Link, mit dem der Empfänger RE dem Server mitteilen kann, die E-Mail vom Absender SE nicht empfangen zu haben.
  • Wenn der Empfänger RE den Empfang der E-Mail bzw. der Aufforderungs-E-Mail bestätigen will, klickt er auf den Bestätigungs-HTTP-Link der Aufforderungs-E-Mail, wodurch ein Zugriff 4 auf den Server SRV bewirkt wird, der im Server SRV mit Zeitstempel protokolliert wird. Der Server SRV sendet darauf eine Quittungs-E-Mail 5 an den Absender SE, wobei für diesen Fall der Vorgang abgeschlossen ist. Der Absender SE kann nun anhand der Protokolldatensätze im Server SRV nachweisen, dass die im Schritt 1 gesendete E-Mail beim Empfänger RE angekommen ist und welchen Inhalt bzw. welche Anhänge die E-Mail hatte.
  • Falls der Empfänger RE auf den Nicht-Empfangen-HTTP-Link klickt, bewirkt dies einen Zugriff 6 auf den Server SRV, was im Server entsprechend protokolliert wird. Dies kann nun im Server SRV dahingehend ausgewertet werden, dass eine Kopie der ursprünglichen E-Mail mit allen Anhängen mit der Bitte um Bestätigung erneut, möglicherweise mehrfach, an den Empfänger RE versendet wird, siehe hierzu 3a und 3b. Alternativ kann diese Rückmeldung des Empfängers RE auch unmittelbar vom Server SRV zum Absender gemeldet werden.
  • Wenn der Empfänger RE trotz mehrfacher Nachfragen 3a und 3b durch den Server SRV innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls, beispielsweise 3 Tagen, keine Bestätigung an den Server SRV sendet, benachrichtigt der Server SRV in einem Schritt 7 den Absender SE mittels einer Protokoll-E-Mail, dass der Zugang der E-Mail nicht nachgewiesen werden konnte. Der Absender SE kann sich nun für alternative Methoden entscheiden, um die der E-Mail zugrunde liegende Nachricht an den Empfänger RE zu versenden, beispielsweise das Versenden per Post mit Einschreiben und Rückschein.
  • 2 zeigt einen Ablauf des Verfahrens gemäß einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform. Die mit 1 übereinstimmenden Bezugszeichen bezeichnen identische funktionale Blöcke, so dass insoweit auf die Beschreibung von 1 verwiesen sei.
  • Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform umfasst die in einem Schritt 3' an den Empfänger RE gesendete Aufforderungs-E-Mail eine vollstän dige Kopie der E-Mail und aller Anlagen der E-Mail. Die Aufforderungs-E-Mail ist um eine Aufforderung ergänzt, den Empfang der Aufforderungs-E-Mail an den Server zu bestätigen. Die in Schritt 3' gesendete E-Mail umfasst keinen Nicht-Empfangen-HTTP-Link, mit dem der Empfänger RE dem Server SRV mitteilen kann, die E-Mail vom Absender SE nicht empfangen zu haben, da die Aufforderungs-E-Mail eine vollständige Kopie der E-Mail und aller Anlagen der E-Mail ist, folglich entfallen die Schritte 6, 3a und 3b.
  • Falls mehrere Empfänger vorhanden sind, werden die in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen dahingehend erweitert, dass der Server SRV jedem der Empfänger eine Aufforderungs-E-Mail sendet und überwacht, welcher der Empfänger den Empfang der Aufforderungs-E-Mail bestätigt. Der Server SRV teilt dem Absender SE dann mittels einer abschließenden Protokoll-E-Mail mit, welche Empfänger den Empfang bestätigt haben und welche nicht.
  • Der erfindungsgemäße Server SRV umfasst zur Durchführung des Verfahrens Mittel zum Empfangen der E-Mail von dem Absender SE, beispielsweise einen Netzwerkzugang und einen E-Mail-Server. Zum Speichern der E-Mail und zum Speichern der Bestätigung bzw. von Protokolldateien umfasst der Server SRV entsprechende Speichermittel, beispielsweise redundante Plattenspeicher.
  • Zum Ermitteln der Adresse des weiteren Empfängers RE umfasst der Server SRV Soft- und Hardwarekomponenten, die die in Schritt 1b empfangene E-Mail bzw. deren Adressenfelder durchsucht, um die entsprechende Adresse zu ermitteln. Zum Versenden der Aufforderungs-E-Mail an den Empfänger RE in den Schritten 3, 3a und 3b umfasst der Server SRV entsprechende E-Mail-Sendesoftware, die beispielsweise ein SMTP-Protokoll unterstützt.
  • Die gezeigten Ausführungsformen ermöglichen einen zuverlässigen Nachweis des Zugangs und des Inhalts der vom Absender SE gesendeten E-Mail, falls der Empfänger RE den Empfang bestätigt bzw. quittiert. Die diesbezüglichen Protokollinformationen werden in dem Server SRV gespeichert, der üblicherweise von einem Dienstleister betrieben wird, der einen manipulationssicheren Betrieb des Servers SRV sicherstellt. Mit anderen Worten können weder der Absender SE noch der Empfänger RE die entsprechenden Datensätze manipulieren, was beispielsweise bei einer einfachen Antwort-E-Mail bzw. einer Lesebestätigung des Empfängers RE möglich wäre.
  • Darüber hinaus ist das Verfahren aufgrund des erfindungsgemäßen Servers SRV, auf dem die zum Nachweisen wesentlichen Protokollschichten ablaufen, in Verbindung mit herkömmlichen E-Mail-Programmen verwendbar, ohne dass hierfür aufwändige Änderungen, beispielsweise sogenannten Plug-Ins, notwendig wären. Es muss lediglich in einem An-Feld, einem CC-Feld bzw. einem BCC-Feld die E-Mail-Adresse des Servers SRV eingetragen werden, beispielsweise exemplarisch Einschreiben@trusteemail.de. Die weiteren wesentlichen Schritte werden anschließend vom Server SRV durchgeführt.

Claims (11)

  1. Verfahren zum Nachweisen des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail, mit den Schritten: – Versenden der E-Mail von einem Absender (SE) an mindestens einen Empfänger (RE), – Versenden der E-Mail von dem Absender zusätzlich an einen Server (SRV), – automatisches Speichern der E-Mail in dem Server, – automatisches Versenden einer Aufforderungs-E-Mail von dem Server an den mindestens einen Empfänger, die einen Verweis auf die E-Mail umfasst und die um eine Aufforderung ergänzt ist, den Empfang der E-Mail und/oder den Empfang der Aufforderungs-E-Mail an den Server zu bestätigen, – Überprüfen durch den Server, ob eine Bestätigung von dem mindestens einen Empfänger eingeht, und – wenn eine Bestätigung vom dem mindestens einen Empfänger eingeht, – Speichern der Bestätigung im Server und – Senden einer Quittungs-E-Mail an den Absender.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – das Versenden der E-Mail von dem Absender an den mindestens einen Empfänger und das Versenden der E-Mail von dem Absender zusätzlich an den Server umfasst: – Eintragen der E-Mail-Adresse des mindestens einen Empfängers in ein An-Adressenfeld und Eintragen der E-Mail-Adresse des Servers in ein CC-Adressenfeld und/oder in ein BCC-Adressenfeld der zu sendenden E-Mail.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Aufforderung, den Empfang der E-Mail an den Server zu bestätigen, in der vom Server gesendeten Aufforderungs-E-Mail als ein HTTP-Link abgebildet ist, wobei ein Klick auf den HTTP-Link einen Zugriff auf den Server bewirkt, der im Server protokolliert wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die vom Server gesendete Aufforderungs-E-Mail einen Nicht-Empfangen-HTTP-Link umfasst, wobei ein Klick auf den Nicht-Empfangen-HTTP-Link einen Zugriff auf den Server bewirkt, der im Server protokolliert wird und der ein erneutes Versenden der Aufforderungs-E-Mail von dem Server an den mindestens einen Empfänger bewirkt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die im Server ausgeführten Schritte: – Überprüfen während eines vorgegebenen Zeitintervalls, ob eine Bestätigung vom dem mindestens einen Empfänger eingeht, und – Senden einer Protokoll-E-Mail von dem Server an den Absender mit dem Inhalt, dass der mindestens eine Empfänger den Empfang der E-Mail nicht bestätigt hat, wenn während des vorgegebenen Zeitintervalls keine Bestätigung eingeht.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – das Versenden der E-Mail von dem Absender an den Server durch den Server quittiert wird, indem dieser eine E-Mail an den Absender sendet.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Aufforderungs-E-Mail den Verweis in Form einer vollständigen Kopie der E-Mail und aller Anlagen der E-Mail umfasst und – die Aufforderungs-E-Mail um die Aufforderung ergänzt ist, den Empfang der Aufforderungs-E-Mail an den Server zu bestätigen.
  8. Server zum Nachweis des Zugangs und des Inhalts einer E-Mail, umfassend: – Mittel zum Empfangen einer E-Mail von einem Absender, – Mittel zum automatischen Speichern der E-Mail, – Mittel zum Ermitteln einer Adresse mindestens eines weiteren Empfängers, der in der E-Mail angegeben ist, – Mittel zum automatischen Versenden einer Aufforderungs-E-Mail an den mindestens einen weiteren Empfänger, die einen Verweis auf die E-Mail umfasst und die um eine Aufforderung ergänzt ist, den Empfang der E-Mail an den Server zu bestätigen, – Mittel zum Überprüfen, ob eine Bestätigung von dem mindestens einen weiteren Empfänger eingeht, und – Mittel zum Speichern der Bestätigung im Server und Senden einer Quittungs-E-Mail an den Absender, wenn eine Bestätigung von dem mindestens einen Empfänger eingeht.
  9. Server nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass er dazu ausgebildet ist, – während eines vorgegebenen Zeitintervalls zu überprüfen, ob eine Bestätigung von dem mindestens einen Empfänger eingeht, und – eine Protokoll-E-Mail an den Absender mit dem Inhalt zu senden, dass der mindestens eine Empfänger den Empfang der E- Mail nicht bestätigt hat, wenn während des vorgegebenen Zeitintervalls keine Bestätigung eingeht.
  10. Server nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufforderung, den Empfang der E-Mail an den Server zu bestätigen, in der vom Server gesendeten Aufforderungs-E-Mail als ein HTTP-Link abgebildet ist, wobei ein Klick auf den HTTP-Link einen Zugriff auf den Server bewirkt, der im Server protokolliert wird.
  11. Server nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Ermitteln einer Adresse des mindestens einen weiteren Empfängers, der in der E-Mail angegeben ist, dazu ausgebildet sind, ein An-Adressenfeld, ein CC-Adressenfeld und/oder ein BCC-Adressenfeld nach der Adresse des mindestens einen weiteren Empfängers zu durchsuchen.
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