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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Schmelztabletten
enthaltend ein pharmazeutisch verträgliches Salz von Vardenafil,
umfassend die Schritte (i) Herstellen einer Mischung enthaltend
pharmazeutisch verträgliches Vardenafil-Salz, Schleimstoff,
Süßungsmittel, Aromamittel, und (ii) Direktkompression
der Mischung zu Schmelztabletten. Ebenfalls betrifft die Erfindung
Tabletten erhältlich gemäß dem erfindungsgemäßen
Verfahren.
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Der
IUPAC-Name von Vardenafil [INN] ist 2-Ethoxy-5-[(4-ethyl-1-piperazinyl)sulfonyl]phenyl}-5-methyl-7-propylimidazo[5,1-f][1,2,4]triazin-4(3H)-on.
Die chemische Struktur von Vardenafil wird in nachstehender Formel
(1) dargestellt:
Vardenafil
ist ein potenter selektiver Hemmer der cGMP-spezifischen Phosphodiesterase
vom Typ 5 (PDE-5), die für die Herabsetzung von cGMP im
Corpus Cavernosum verantwortlich ist. Vardenafil wird unter dem
Handelsnamen Levitra
® zur Behandlung
der erektilen Dysfunktion vertrieben. Die Herstellung von Vardenafil
wurde in
WO 99/24433 beschrieben.
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Im
Stand der Technik werden verschiedene Formulierungen für
PDE-5 Inhibitoren vorgeschlagen.
WO 2007/02125 beschreibt
Sublingualtabletten, die PDE-5 Inhibitoren, wie beispielsweise Vardenafil
oder auch Vardenafil-Salze, enthalten. Die in den Beispielen aufgeführten
hergestellten Tabletten weisen jedoch einen für den Patienten
nicht akzeptablen, bitteren Geschmack auf.
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Des
Weiteren wurden in
WO 2006/092222 im
Mund zerfallende Tabletten enthaltend Vardenafil oder Salze davon
mit niedriger Bioverfügbarkeit vorgeschlagen. Um diese
niedrige Bioverfügbarkeit zu erreichen, mussten im Fall
von Vardenafil-Salzen große Mengen an Eudragit
® mittels
aufwendigem Kompaktierverfahren in die Tablette eingearbeitet werden.
Die resultierenden Tabletten zeigten daher eine unerwünschte Größe.
Zudem hat sich gezeigt, dass im Hinblick auf die gewünschten
pharmakokinetischen Eigenschaften (z. B. Vermeidung eines zu raschen
Abfalls der Plasmakonzentration nach Applikation) Darreichungsformen
mit niedriger Bioverfügbarkeit unerwünscht sind,
siehe Seite 1 von
WO 2006/92207 .
Deshalb werden in
WO 2006/092207 im
Mund zerfallende Tabletten mit hoher Bioverfügbarkeit vorgeschlagen.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass Formulierungen gemäß
WO 2006/092207 , insbesondere
bei der Verwendung von Vardenafil-Salzen, einen unerwünscht
unangenehmen Geschmack aufweisen. Weiterhin hat sich gezeigt, dass
die in
WO 2006/092207 und
WO 2006/092222 vorgeschlagenen
Formulierungen problematisch im Hinblick auf die Lagerstabilität
sind.
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Zusammenfassend
ist festzustellen, dass die im Stand der Technik vorgeschlagenen
Formulierungen Nachteile aufweisen. Aufgabe der Erfindung war es
daher, diese Nachteile zu überwinden.
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Im
Speziellen war es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
orale Darreichungsform mit kurzer Zerfallszeit im Mund und ein Verfahren
zu deren Herstellung bereit zu stellen. Die orale Darreichungsform soll
mit variablem Wirkstoffgehalt herstellbar sein. Das Gesamtgewicht
der Tabletten soll niedrig sein. Die Verwendung der freien Vardenafil-Base
sollte vermieden werden.
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Im
Speziellen war es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
orale Darreichungsform bereit zu stellen, die zu einem vorteilhaften
pharmakokinetischen Profil in-vivo führt.
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Ferner
war es eine Aufgabe der Erfindung, eine orale Darreichungsform bereit
zu stellen, die für den Patienten angenehm zum Einnehmen
ist, z. B. eine Darreichungsform, die einen akzeptablen Geschmack beim
Patienten erzielt (d. h. der Patient sollte keinen bitteren Geschmack
empfinden). Der Patient soll die Darreichungsform nicht unangenehm
im Mund empfinden.
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Der
akzeptable Geschmack soll auch mit einer zuckerfreien Formulierung
ermöglicht werden.
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Des
Weiteren war es Aufgabe der Erfindung, die orale Darreichungsform
in einer Form bereit zu stellen, die eine vorteilhafte Lagerstabilität
gewährleistet.
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Schließlich
sollen die vorstehend genannten Aufgaben mittels eines technisch
einfachen (und somit kostengünstigen) Verfahrens in hoher
Raum-Zeit-Ausbeute gelöst werden.
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Die
Aufgaben konnten durch Herstellung einer Schmelztablette enthaltend
ein pharmazeutisch verträgliches Salz von Vardenafil, einen
Schleimstoff sowie weitere pharmazeutische Hilfsstoffe mittels Direktverpressung,
gelöst werden.
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Gegenstand
der Erfindung ist daher ein Verfahren zur Herstellung von Schmelztabletten
enthaltend ein pharmazeutisch verträgliches Salz von Vardenafil,
umfassend die Schritte
- (i) Herstellen einer
Mischung enthaltend
(a) pharmazeutisch verträgliches
Vardenafil-Salz,
(b) Schleimstoff,
(c) Süßungsmittel,
(d)
Aromamittel, und
- (ii) Direktkompression der Mischung zu Schmelztabletten.
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Ferner
sind Gegenstand der Erfindung Tabletten, erhältlich durch
das erfindungsgemäße Verfahren.
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Schließlich
ist Gegenstand der Erfindung die Verwendung einer Folie, die eine
Wasserdampfdurchlässigkeit von weniger als 0,50 g/m2d aufweist, zur Verpackung einer Schmelztablette
enthaltend ein Medikament zur Behandlung der erektilen Dysfunktion,
insbesondere zur Verpackung der erfindungsgemäßen
Schmelztablette.
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Wie
vorstehend erläutert, betrifft die vorliegende Erfindung
eine Schmelztablette. Unter dem Begriff ”Schmelztablette” wird
im Rahmen dieser Erfindung eine Schmelztablette verstanden wie im Europäischen Arzneibuch,
6. Auflage, Grundwerk 2008, definiert. Somit handelt es
sich bei einer Schmelztablette um eine orale, in der Mundhöhle
zerfallende Tablette. Bei der Schmelztablette handelt es sich um
eine nicht überzogene Tablette, das heißt die
Tablette ist nicht beschichtet oder unbefilmt.
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Gemäß Ph.
Eur. 6. Ausgabe müssen Schmelztabletten innerhalb von 3
Minuten zerfallen. Im Rahmen dieser Erfindung ist es bevorzugt,
dass die erfindungsgemäßen Schmelztabletten eine
Zerfallszeit von weniger als 60 Sekunden, mehr bevorzugt weniger
als 30 Sekunden, insbesondere von weniger als 20 Sekunden im Mund
aufweisen.
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Die
Zerfallszeit wird gemäß Ph. Eur. 6. Auflage
Kapitel 2.9.1 Prüfung A bestimmt. Sofern im Rahmen dieser
Anmeldung auf die durchschnittliche Zerfallszeit Bezug genommen
wird, ist darunter der Mittelwert aus der Zerfallszeitbestimmung
von 10 Tabletten zu verstehen.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten weisen üblicherweise
ein Gesamtgewicht von weniger als 750 mg auf, mehr bevorzugt von
weniger als 500 mg, insbesondere von weniger als 300 mg. Üblicherweise weisen
die erfindungsgemäßen Schmelztabletten ein Gewicht
von mehr als 50 mg, bevorzugt 100 mg oder mehr, insbesondere mehr
als 150 mg, auf.
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Das
Gewichtsverhältnis von Wirkstoff zu Hilfsstoffen beträgt
in den erfindungsgemäßen Schmelztabletten üblicherweise
4:1 bis 1:5, bevorzugt von 2:1 bis 1:3, insbesondere 1:1 bis 1:2.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten sind daher
eindeutig von so genannten ”Kautabletten” zu unterscheiden,
da diese üblicherweise ein höheres Gewicht (ca.
1,5 bis 3 g) und eine längere Zerfallszeit aufweisen.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten weisen üblicherweise
eine Härte von 25 bis 80 N, bevorzugt von 35 bis 70 N,
mehr bevorzugt von 40 bis 65 N, insbesondere von 45 bis 60 N, auf.
Die Härte wird üblicherweise gemäß Ph.
Eur., 6. Auflage, Kapitel 2.9.8 bestimmt. Sofern im Rahmen
dieser Anmeldung auf die mittlere Harte Bezug genommen wird, ist
darunter der Mittelwert aus der Härtebestimmung von 10
Tabletten zu verstehen.
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Zudem
zeigen die resultierenden Tabletten bevorzugt eine Friabilität
von kleiner 5%, besonders bevorzugt von kleiner 3%, insbesondere
kleiner 1%, auf. Die Friabilität wird gemäß Ph.
Eur. 6.0, Abschnitt 2.9.7, bestimmt.
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Die
erfindungsgemäße Schmelztablette enthält
als Komponente (a) ein pharmazeutisch verträgliches Vardenafil-Salz.
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Beispiele
für pharmazeutisch verträgliche Salze sind Ammoniumsalze,
Hydrochloride, Carbonate, Hydrogencarbonate, Acetate, Lactate, Butyrate,
Propionate, Sulfate, Methansulfonate, Citrate, Tartrate, Nitrate, Sulfonate,
Oxalate und/oder Succinate. Zudem können Solvate oder Hydrate
der vorstehend genannten Salze als Komponente (a) verwendet werden.
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Bevorzugt
verwendet wird Vardenafil-Hydrochlorid. Insbesondere wird Vardenafil-Hydrochlorid
in Form des Trihydrats verwendet. Vardenafil-Hydrochlorid in Form
des Trihydrats wird hierbei bevorzugt gemäß
WO 2008/151811 A2 hergestellt.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten enthalten Komponente
(a) üblicherweise in einem Anteil von 1 bis 60 Gew.-%,
bevorzugt 2 bis 25 Gew.-%, insbesondere 5 bis 20 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Schmelztablette. Ferner enthalten die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten Komponente
(a) üblicherweise in einer Menge von 2 bis 50 mg, mehr
bevorzugt von 5 bis 20 mg. Insbesondere enthalten die erfindungsgemäßen
Schmelztabletten 5 mg, 10 mg oder 20 mg an Komponente (a), bezogen
auf den Gehalt an Vardenafil-Base. Beispielsweise entspricht 11,85
mg Vardenafil-Hydrochloridtrihydrat umgerechnet 10 mg Vardenafil-Base.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten enthalten als
Komponente (b) einen (oder mehrere) Schleimstoff(e). Unter Schleimstoffe
werden im Rahmen dieser Erfindung üblicherweise Stoffe
verstanden, die z. B. durch Erhöhung der Viskosität
oder durch Einhüllung den Kontakt von Arzneistoffen mit
den Zungenpapillen verringern. Dadurch wird üblicherweise
eine Verringerung der Intensität der Geschmacksempfindung
erzielt.
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In
einer möglichen Ausführungsform werden als Komponente
(b) Stoffe gewählt, die als 2 Gew.-%ige Lösung
oder Mischung in destilliertem Wasser zu einer Viskosität
von mehr als 2 mPa/s, bevorzugt von mehr als 4 mPa/s, insbesondere
von mehr als 6 mPa/s führen, gemessen bei 25°C,
gemäß Ph. Eur., 6. Auflage, Kapitel 2.2.10 bestimmt.
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Als
Schleimstoffe (b) können natürliche Stoffe oder
synthetische Stoffe (z. B. quellbare Polymere) verwendet werden.
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Beispiele
für (natürliche) Schleimstoffe (b) sind Agar,
Alginsäure, Alginat, Chicle, Carrageenan, Dammar, Eibischextrakte,
Gellan (E 418), Guarkernmehl (E 412), Gummi Arabicum (E 414), Gummi
aus Wegerichkernspelze, Gummi aus Fichtensaft, Johannisbrotkernmehl
E 410), Karaya (E 416), Konjakmehl (E 425), aus der Konjakwurzel
gewonnen, Tarakernmehl (E 417), Traganth (E 413), Xanthan Gummi
(E 415), bevorzugt hergestellt durch bakterielle Fermentation, Guargummi
und/oder Lecithin.
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Neben
den vorstehend genannten natürlichen Schleimstoffen können
auch synthetische Schleimstoffe verwendet werden. Bevorzugt werden
polymere synthetische Schleimstoffe verwendet. Unter Polymer ist
hierbei ein Stoff mit zwei oder mehr sich wiederholenden Monomereinheiten
zu verstehen.
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Die
polymeren Schleimstoffe weisen gegebenenfalls hydrophile Gruppen
auf. Beispiele für geeignete hydrophile Gruppen sind Hydroxy,
Amino, Ester, Carbonsäure oder Carboxylat. Bevorzugt weisen
die als Schleimstoffe (b) verwendeten Polymere Estergruppen oder
Ester- und Aminogruppen auf.
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Ferner
weisen die polymeren Schleimstoffe (b) bevorzugt ein gewichtsmittleres
Molekulargewicht von 1000 bis 108 g/mol,
mehr bevorzugt von 10000 bis 106 g/mol,
auf.
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Die
polymeren Schleimstoffe (b) sind bevorzugt quervernetzt. Das Polymer
(b) weist in diesem Fall bevorzugt einen Quervernetzungsgrad von
0,01 bis 10%, insbesondere von 0,1 bis 5%, auf. (Quervernetzungsgrad
= Anzahl an Kohlenstoffatomen, die mehr als an eine Kette anknüpfen/Anzahl
an Kohlenstoffatomen in der Polymerkette gesamt).
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In
einer bevorzugten Ausführungsform wird ein ”in
Wasser quellbares Polymer” als Schleimstoff (b) verwendet.
Unter „quellbar” wird hierbei verstanden, dass
das Polymer bei Kontakt mit Wasser in der Lage ist, Wassermoleküle
an- oder einzulagern. Bevorzugt liegt das Gewichtsverhältnis
Polymer dehydratisiert zu Polymer gequollen bei 1:1,1 bis 1:100,
mehr bevorzugt 1:2 bis 1:20.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform wird ein Polymer mit
einer pH-abhängigen Löslichkeit als Schleimstoff
(b) verwendet. Bevorzugt ist das Polymer (b) nicht wasserlöslich
in einer wässrigen Lösung mit einem pH-Wert von
größer als 4,5, 5,0 oder 5,5. Bevorzugt ist das
Polymer (b) wasserlöslich in einer wässrigen Lösung
mit einem pH-Wert von kleiner als 4,5, 5,0 oder 5,5. ”Nicht-wasserlöslich” bedeutet
hierbei eine Löslichkeit von 10 mg/l oder weniger (bestimmt
gemäß Säulenelutionsmethode nach EU-Richtlinie RL67-548-EWG,
Anhang V, Kap. A6).
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Besonders
bevorzugt wird Carrageenan (insbesondere gemäß Ph.
Eur.) oder ein Acrylpolymer als Komponente (b) verwendet.
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Bevorzugte
Acrylpolymere sind z. B. Polyacrylate, Polymethacrylate sowie deren
Derivate und Gemische beziehungsweise Copolymere daraus. Die verwendeten
Polyacrylate weisen bevorzugt vorstehend genannte Parameter auf
(z. B. Mw, Löslichkeit, etc.).
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In
einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei dem
Acrylpolymer (b) um ein Polymer, das aus Strukturen gemäß den
allgemeinen Formeln (2) und (3) zusammengesetzt ist.
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In
den Formeln (2) und (3) bedeuten:
R1 ein
Wasserstoffatom oder ein Alkylrest, bevorzugt ein Wasserstoffatom
oder ein Methylrest, insbesondere ein Methylrest;
R2 ein Wasserstoffatom oder ein Alkylrest,
bevorzugt ein Wasserstoffatom oder ein C1 bis
C4 Alkylrest, insbesondere ein Methylrest,
Ethylrest oder Butyl;
R3 ein Wasserstoffatom
oder ein Alkylrest, bevorzugt ein Wasserstoffatom oder ein Methylrest;
R4 ein organischer Rest, bevorzugt eine Carbonsäuregruppe
oder ein Derivat davon, mehr bevorzugt eine Gruppe der Formel -COOH,
-COOR5,
R5 ein
Alkylrest oder ein substituierter Alkylrest, bevorzugt Methyl, Ethyl,
Propyl oder Butyl als Alkylrest oder -CH2-CH2-N(CH3)2 oder
-CH2-CH2-N(CH3)3 + Halogen– (insbesondere Cl–)
als substituierter Alkylrest.
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Das
Acrylpolymer (b) enthält Strukturen gemäß den
Formeln (2) und (3) üblicherweise in molaren Verhältnissen
von 1:40 bis 40:1. Bevorzugt beträgt das Verhältnis
von Strukturen gemäß Formel (2) zu Strukturen gemäß Formel
(3) 2:1 bis 1:1, insbesondere 1:1. Sofern R4 -COO
-CH2-CH2-N(CH3)3 +Cl– ist beträgt das Verhältnis
von Strukturen gemäß Formel (2) zu Strukturen
gemäß Formel (3) bevorzugt 20:1 bis 40:1.
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Sofern
eine alternierende Polymerisation im Verhältnis 1:1 erfolgt,
ergibt sich bevorzugt ein Polymer gemäß der Formel
(2 + 3)
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Besonders
bevorzugt sind Polyacrylate gemäß vorstehenden
Formeln (2) und (3), wobei R1 und R3 Alkyl, insbesondere Methyl, R2 Methyl
und/oder Butyl, und R4 -COO-CH2-CH2-N(CH3)2 ist.
Bevorzugt beträgt in diesem Fall das Verhältnis
von Strukturen gemäß Formel (2) zu Strukturen
gemäß Formel (3) 1:1. Ein entsprechendes Polymer
weist insbesondere ein gewichtsmittleres Molekulargewicht von 50.000
bis 250.000 g/mol, mehr bevorzugt von 120,000 bis 180,000 g/mol,
auf.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform stellt in vorstehender
Formel (2) (oder auch in Formel (2 + 3) der Rest R2 sowohl
eine Methyl- als auch eine Butylgruppe dar, wobei das Verhältnis
von Methyl- zu Butylgruppen bevorzugt 1:1 beträgt.
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In
diesem Fall handelt es sich bevorzugt um ein ternäres Polymer,
enthaltend die Strukturen gemäß den allgemeinen
Formeln (2a), (2b) und (3)
wobei
R
1 und R
3 Alkyl,
insbesondere Methyl, R
2 Methyl, R
2' Butyl, und R
4 -COO-CH
2-CH
2-N(CH
3)
2 ist. Bevorzugt
liegen in diesem Fall die Strukturen in Formel (2a):(2b):(3) im
Verhältnis 1:1:2 vor.
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In
der erfindungsgemäßen Schmelztablette wird die
Komponente (b) üblicherweise in einer Menge von 0,1 bis
30 Gew.-%, bevorzugt von 1,0 bis 25 Gew.-%, mehr bevorzugt von 1,5
bis 20 Gew.-%, noch mehr bevorzugt von 2,0 bis 15 Gew.-%, besonders
bevorzugt von 2,5 bis 10 Gew.-%, insbesondere von 3,0 bis 8 Gew.-%
verwendet, bezogen auf das Gesamtgewicht der Tablette.
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In
einer möglichen Ausführungsform enthält
die erfindungsgemäße Schmelztablette mehrere verschiedene
Schleimstoffe, beispielsweise kann die erfindungsgemäße
Tablette 2 oder 3 verschiedene Schleimstoffe enthalten.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten enthalten als
Komponente (c) ein oder mehrere Süßungsmittel.
Als Süßungsmittel werden im Allgemeinen Stoffe
bezeichnet, die beim Patienten üblicherweise einen süßen
Geschmackseindruck bei der Einnahme bewirken.
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Bevorzugt
werden Süßungsmittel verwendet, die eine Süßkraft
von 0,2 bis 13000, bevorzugt von > 1 bis
4000, insbesondere von 10 bis 3000 haben, bezogen auf die Süßkraft
des Rohrzuckers (= 1,0).
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Beispiele
sind Milchzucker (0,27–0,3), Glycerin (0,5–0,8),
D-Glucose (0,5–0,6), Maltose (0,6), Galactose (0,6), Invertzucker
(0,8–0,9), Rohrzucker (1,0), Xylit (1,0), D-Fructose (1,0–1,5),
Natriumcyclamat (30), D-Tryptophan (35), Chloroform (40), Glycyrrhizin
(50), Acesulfam (130), Aspartam (180–200), Dulcin (200),
Suosan® (350), Saccharin (Natriumsalz)
(400–500), Saccharin (Ammoniumsalz) (600), 1-Brom-5-Nitroanilin (700),
Naringindedehydrochalcon (1000–1500), Thaumatin, Monellin
(Peptide) (3000), P-4000, n-Propoxy-2-Amino-4-Nitrobenzol (4000),
Alitam (3000) und/oder Neotam (13.000). Der Zahlenwert in Klammern
gibt die Süßkraft bezogen auf Rohzucker an. Ebenfalls
können Thaumatin und/oder Neohesperidin DC verwendet werden.
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In
der erfindungsgemäßen Schmelztablette wird die
Komponente (c) üblicherweise in einer Menge von 0,01 bis
10 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,1 bis 5 Gew.-%, insbesondere von
0,5 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Tablette, verwendet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform enthält die
erfindungsgemäße Schmelztablette mehrere verschiedene
Süßungsmittel, besonders bevorzugt enthält
die erfindungsgemäße Tablette 2, 3 oder 4 verschiedene
Süßungsmittel.
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In
einer mehr bevorzugten Ausführungsform enthält
die Komponenten (c)
(c-1) ein Süßungsmittel
mit sofortiger Süße und
(c-2) ein Süßungsmittel
mit verzögerter Süße.
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Die
Komponenten (c-1) und (c-2) können üblicherweise
in einem Gewichtsverhältnis von 5:1 bis 1:5, bevorzugt
von 3:1 bis 1:3, eingesetzt werden.
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Beispiele
für ein Süßungsmittel mit sofortiger
Süße (c-1) sind Saccharin-Natriumsalz, Saccharin-Ammoniumsalz,
Sucralose, Neotam, Alitam, Aspartam, Cyclamat, Thaumatin und/oder
Acesulfam.
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Beispiele
für Süßungsmittel mit verzögerter
Süße (c-2) sind Glycyrrhizin oder Derivate davon,
insbesondere Glycyrrhizin in Form des Mono-Ammoniumsalzes, Thaumatin
und Neohesperidin DC.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten enthalten als
Komponente (d) ein oder mehrere Aromamittel. Im Rahmen dieser Anmeldung
ist der Begriff
"Aromamittel" wie in der
Richtlinie des Rates 88/388/EWG „Aromastoffe" vom
22. Juni 1988 definiert zu verstehen.
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Aromamittel
(d) können wie folgt gewonnen werden:
- i)
durch geeignete physikalische Verfahren (einschließlich
Destillation und Extraktion mit Lösungsmitteln) oder enzymatische
beziehungsweise mikrobiologische Verfahren aus Stoffen pflanzlichen
oder tierischen Ursprungs, die als solche verwendet oder mittels
herkömmlicher Lebensmittelzubereitungsverfahren (einschließlich
Trocknen, Rösten und Fermentierung) für den menschlichen
Verzehr verarbeitet werden;
- ii) durch chemische Synthese oder durch Isolierung mit chemischen
Verfahren, wobei ihre chemische Beschaffenheit mit einer Substanz
identisch ist, die in einem Stoff pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
im Sinne von Ziffer i) natürlich vorkommt;
- iii) durch chemische Synthese, wobei jedoch ihre chemische Beschaffenheit
nicht mit einer Substanz identisch ist, die in einem Stoff pflanzlichen
oder tierischen Ursprungs im Sinne von Ziffer i) natürlich
vorkommt.
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Ein
Aromamittel kann hierbei aus einem oder bevorzugt aus mehreren chemischen
Verbindungen bestehen. Beispielsweise kann Pfefferminzaroma ein
Kollektiv aus mehr als 10 chemischen Verbindungen enthalten.
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In
der erfindungsgemäßen Schmelztablette wird die
Komponente (d) üblicherweise in einer Menge von 0,001 bis
5 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,1 bis 4 Gew.-%, insbesondere von
0,2 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Tablette, verwendet.
Bei diesen Mengenangaben ist zu beachten, dass die Komponente (d)
gegebenenfalls in einer ”geträgerten Form” eingesetzt
wird. In diesem Fall bezieht sich die oben genannte Angabe auf Aromamittel
inklusive Träger.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform enthält die
erfindungsgemäße Schmelztablette mehrere verschiedene
Aromamittel (d. h. mehrere verschiedene Aromarichtungen), besonders
bevorzugt enthält die erfindungsgemäße
Tablette 2, 3 oder 4 verschiedene Aromamittel.
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Bevorzugte
Kombinationen von Aromamitteln sind z. B. Aroma Pfefferminz mit
Aroma Menthol, Aroma Pfefferminz mit Aroma Zitrone, Aroma Pfefferminz
mit Aroma Menthol und Aroma Zitrone, Aroma Gartenminze mit Aroma
Zitrone, Aroma Gartenminze mit Aroma Menthol, Aroma Gartenminze
mit Aroma Zitrone und Aroma Menthol, Aroma Grapefruit mit Aroma
Pfefferminze, Aroma Grapefruit mit Aroma Menthol und Aroma Pfefferminze,
Aroma Grapefruit mit Aroma Gartenminze, Aroma Grapefruit mit Aroma
Gartenminze und Aroma Menthol.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform enthält die
erfindungsgemäße Schmelztablette ferner ein oder mehrere
Mittel zur Verbesserung des Mundgefühls (als Komponente
(e)).
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Der
Ausdruck ”Mundgefühl” beschreibt die
physikalischen und chemischen Interaktionen einer Substanz oder
eines Substanzgemisches (im vorliegenden Fall insbesondere der erfindungsgemäßen
Schmelztablette) im Mund. Umfasst werden hierbei die Eindrücke
vom ersten Gaumenkontakt über das Zerkauen bis zum Schlucken
und dem Nachgeschmack.
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Das
Mundgefühl kann beispielsweise anhand folgender Kriterien
beschrieben werden:
- – Auskleidung
des Mundes: Art und Ausmaß der Beschichtung von Zähnen
und Schleimhaut des Mundraumes. Von Interesse ist meist die Auskleidung
nach Zerkauen oder Zerfall der Probe, also direkt vor dem Schlucken;
- – Dichte: Dichte der Schnittfläche im Sinne
einer Dichte der Packung, nachdem eine Probe mit den Backenzähnen
vollständig durchtrennt wurde;
- – Elastizität: Fähigkeit der Probe
nach der Krafteinwirkung wieder in die ursprüngliche Form
zurückzukehren;
- – Härte: Maß für die subjektiv
empfundene Kraft, um die Probe um eine definierte Strecke zu deformieren;
- – Feuchtigkeit: Menge der an der Oberfläche
der Probe wahrgenommenen Flüssigkeit;
- – Feuchtigkeits-Absorption: Menge des durch die Probe
aufgenommenen Speichels;
- – Gleichmäßigkeit: Beschreibt die
Einheitlichkeit einer Probe (Geschmack, Textur, Farbe etc.);
- – Granularität: Grad der während
des Kauvorganges gefühlten Körnigkeit;
- – Haftung: Die Kraft, die benötigt wird, um
das zu testende Material von einer bestimmten Oberfläche
(Lippen, Zähne, Gaumen etc.) zu entfernen;
- – Rauheit: Grad des gefühlten Abriebes, den
die Probe auf der Zunge hinterlässt;
- – Rutschigkeit: Ausmaß, in dem die Probe über
die Zunge gleitet;
- – Schwere: Beim ersten Kontakt auf der Zunge gefühltes
Gewicht der Probe;
- – Zerkleinerbarkeit: Die Kraft, die benötigt
wird, damit die Probe zerfällt.
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In
einer möglichen Ausführungsform werden als Komponente
(e) Stoffe gewählt, die wasserlöslich sind. Bevorzugt
handelt es sich hierbei um wasserlösliche Polymere oder
um Zuckeralkohole.
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Bevorzugt
weist das wasserlösliche Polymer eine Löslichkeit
von mehr als 10 mg/l, noch mehr bevorzugt von mehr als 30 mg/l,
insbesondere von mehr als 250 mg/l, auf. Im Rahmen dieser Erfindung
wird die Wasserlöslichkeit gemäß Säulenelutionsmethode
nach EU-Richtlinie RL67-548-EWG, Anhang V, Kap. A6,
bestimmt.
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Bevorzugt
werden, wie vorstehend beschrieben, als wasserlösliche
Komponente (b) hydrophile Polymere- verwendet. Darunter sind Polymere
zu verstehen, die hydrophile Gruppen aufweisen. Beispiele für
geeignete hydrophile Gruppen sind Hydroxy, Alkoxy, Acrylat, Methacrylat,
Sulfonat, Carboxylat und quartäre Ammoniumgruppen.
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Das
wasserlösliche Polymer (e) kann beispielsweise folgende
Polymere umfassen: Stärke, insbesondere pregelatisierte
Stärke, Carboxymethylcellulose (CMC, insbesondere Natrium-
und Calciumsalze), Crospovidon, Polyvinylpyrrolidon (Povidon), Polyvinylacetat
(PVAC), Polyvinylalkohol (PVA), Vinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymere
(beispielsweise Kollidon® VA64,
BASF), Polyalkylenglykole, wie Polvpropylenglykol oder bevorzugt
Polyethylenglykol, Co-blockpolymere des Polyethylenglykols, insbesondere
Coblockpolymere aus Polyethylenglykol und Polypropylenglykol (Pluronic®, BASF) sowie Gemische aus den
genannten Polymeren. Das wasserlösliche Polymer weist bevorzugt
ein gewichtsmittleres Molekulargewicht (bestimmt mittels Lichtstreuungsmethode)
von 1.000 bis 100.000 g/mol, mehr bevorzugt von 4.000 bis 70.000
g/mol, insbesondere von 5000 bis 50.000 g/mol auf. Im Falle der
Polyalkylenglykole beträgt das gewichtsmittlere Molekulargewicht
bevorzugt 2.000 bis 10.000 g/mol.
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Beispiele
für geeignete Zuckeralkohole (e) sind Mannitol, Sorbitol,
Xylitol, Isomalt, Glucose, Fructose, Maltose und Gemische daraus.
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Besonders
bevorzugt enthält Komponente (e) eine oder mehrere Verbindungen
aus der Gruppe bestehend aus Zuckeralkoholen (insbesondere Mannitol),
Polyvinylacetat, Vinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymere, Polyvinylpyrrolidon
und Stärke (insbesondere pregelatisierte Stärke).
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In
der erfindungsgemäßen Schmelztablette wird die
Komponente (e) üblicherweise in einer Menge von 0 bis 50
Gew.-%, mehr bevorzugt von 1 bis 35 Gew.-%, insbesondere von 5 bis
25 Gew.-% verwendet, bezogen auf das Gesamtgewicht der Tablette.
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In
einer möglichen Ausführungsform enthält
die erfindungsgemäße Schmelztablette mehrere verschiedene
Stoffe zur Verbesserung des Mundgefühls, besonders bevorzugt
enthält die erfindungsgemäße Tablette
2 bis 5 verschiedene Stoffe zur Verbesserung des Mundgefühls.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform enthält die
erfindungsgemäße Schmelztablette ferner ein Gleitmittel
(als Komponente (f)). Gleitmittel dienen hierbei als Mittel zur
Verbesserung der Pulverfließfähigkeit (= Fließreguliermittel)
und/oder als Schmiermittel.
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Fließreguliermittel
(f) haben die Aufgabe, in einem Tablettiergemisch sowohl die interpartikuläre
Reibung (Kohäsion) zwischen den einzelnen Partikeln als
auch das Haften dieser an den Wandflächen der Pressform
(Adhäsion) zu vermindern. Ein Beispiel für einen
Zusatz zur Verbesserung der Pulverfließfähigkeit
ist disperses Siliciumdioxid. Bevorzugt wird Siliciumdioxid mit
einer spezifischen Oberfläche von 50 bis 400 m2/g
bestimmt nach Gasadsorption gemäß Ph.
Eur., 6. Auflage 2.9.26., verwendet. In diesem Zusammenhang
wurde unerwartet gefunden, dass durch die Verwendung von Siliciumdioxid
mit einer spezifischen Oberfläche von 50 bis 400 m2/g die Menge an Füllstoff vorteilhaft
reduziert werden kann.
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Ferner
können als Komponente (f) Schmiermittel verwendet werden.
Schmiermittel dienen im Allgemeinen zur Verringerung der Gleitreibung.
Insbesondere soll die Gleitreibung vermindert werden, die beim Tablettieren
einerseits zwischen den sich in der Matrizenbohrung auf- und abbewegenden
Stempeln und der Matrizenwand sowie andererseits zwischen Tablettensteg
und Matrizenwand besteht. Geeignete Schmiermittel stellen z. B.
Stearinsäure, Adipinsäure, Natriumstearylfumarat,
Natriumstearylsulfat, Natriumlaurylsulfat, Magnesiumstearat und/oder
Calciumstearat dar.
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In
der erfindungsgemäßen Schmelztablette wird die
Komponente (f) üblicherweise in einer Menge von 0 bis 5
Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,1 bis 3 Gew.-%, insbesondere von 0,3
bis 2 Gew.-% verwendet, bezogen auf das Gesamtgewicht der Tablette.
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Die
erfindungsgemäße Schmelztablette kann aus den
Komponenten (a) bis (d) sowie gegebenenfalls (e) und (f) bestehen.
Gegebenenfalls kann die erfindungsgemäße Tablette
jedoch weitere übliche, pharmazeutische Hilfsstoffe enthalten.
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Beispiele
hierfür sind Sprengmittel, Füllstoffe und Säuerungsmittel.
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Als
Sprengmittel werden im Allgemeinen Stoffe bezeichnet, die den Zerfall
einer Darreichungsform, insbesondere einer Tablette, nach Einbringen
in Wasser beschleunigen. Geeignete Sprengmittel sind z. B. organische
Sprengmittel wie mikrokristalline Cellulose, Starke, vorverkleisterte
Stärke, Natriumcarboxymethylstärke, Natriumcarboxy-methylcellulose
und Crospovidon. Bevorzugt wird mikrokristalline Cellulose als Sprengmittel
verwendet. In einer möglichen Ausführungsform
ist es bevorzugt, dass auf so genannte ”Supersprengmittel”,
insbesondere auf Croscarmellose und Crospovidon, verzichtet wird.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten enthalten Sprengmittel,
insbesondere Supersprengmittel (z. B. Croscarmellose und Crospovidon) üblicherweise
in einer Menge von 0 bis 25 Gew.-%, mehr bevorzugt von 1 bis 15
Gew.-%, insbesondere von 2 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Tablette. Alternativ enthalten die erfindungsgemäßen
Schmelztabletten im Falle von mikrokristalliner Cellulose als Sprengmittel
diese in einer Menge von 1 bis 50 Gew.-%, mehr bevorzugt von 5 bis
35 Gew.-%, insbesondere von 10 bis 25 Gew.-%. Größere
Mengen an mikrokristalliner Cellulose sollten vermieden werden,
da sonst das Mundgefühl nachteilig beeinflusst wird.
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Unter
Füllstoffe sind im Allgemeinen Stoffe zu verstehen, die
zur Bildung des Tablettenkörpers bei Tabletten mit geringen
Wirkstoffmengen (z. B. kleiner 30 Gew.-%) dienen. Das heißt,
Füllstoffe erzeugen durch ”Strecken” der
Wirkstoffe eine ausreichende Tablettiermasse. Füllstoffe
dienen üblicherweise also dazu, eine geeignete Tablettengröße
zu erhalten.
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Beispiele
für bevorzugte Füllstoffe sind Lactose, Calciumphosphat,
Saccharose, Calciumcarbonat, Calciumsilikat, Magnesiumcarbonat,
Magnesiumoxid, Maltodextrin, Calciumsulfat, Dextrat, Dextrin, Dextrose, hydrogeniertes
Pflanzenöl und/oder Cellulosederivate.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten enthalten Füllstoffe üblicherweise
in einer Menge von 0 bis 30 Gew.-%, mehr bevorzugt von 1 bis 20
Gew.-%, insbesondere von 2 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Tablette.
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Säuremittel
dienen zur Erzielung einer sauren Geschmackskomponente. Beispiele
für Säuremittel sind Citronensäure, Weinsäure
und Salze davon.
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Die
erfindungsgemäßen Schmelztabletten enthalten Säuremittel üblicherweise
in einer Menge von 0 bis 15 Gew.-%, mehr bevorzugt von 1 bis 10
Gew.-%, insbesondere von 2 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Tablette.
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Es
liegt in der Natur von pharmazeutischen Hilfsstoffen, dass diese
teilweise mehrere Funktionen in einer pharmazeutischen Formulierung
wahrnehmen. Im Rahmen dieser Erfindung gilt zur unzweideutigen Abgrenzung
daher bevorzugt die Fiktion, dass ein Stoff, der als ein bestimmter
Hilfsstoff verwendet wird, nicht zeitgleich auch als weiterer pharmazeutischer
Hilfsstoff eingesetzt wird. Beispielsweise wird Mannitol – sofern als
Füllstoff eingesetzt, nicht auch als Süßungsmittel
verwendet. Ebenfalls wird mikrokristalline Cellulose – sofern
als Sprengmittel eingesetzt – nicht auch zusätzlich
als Füllstoff eingesetzt (obwohl mikrokristalline Cellulose
auch Füllstoffeigenschaften hat). Analog wird Crospovidon – sofern
als Mittel zur Verbesserung des Mundgefühls (e) eingesetzt – nicht
auch zusätzlich als Sprengmittel eingesetzt (obwohl Crospovidon
starke Sprengwirkung zeigt).
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In
einer bevorzugten Ausführungsform werden in der erfindungsgemäßen
Schmelztablette die Hilfsstoffe so gewählt, dass die erfindungsgemäße
Schmelztablette frei von Sacchariden ist.
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Die
vorstehend beschriebenen Bestandteile werden in dem erfindungsgemäßen
Verfahren zur Schmelztabletten verarbeitet. Bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren handelt es sich um eine ”Direktkompression” (auch
als Direktverpressung bekannt).
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Gegenstand
der Erfindung ist daher ein Verfahren zur Herstellung einer Schmelztablette
enthaltend ein pharmazeutisch verträgliches Salz von Vardenafil,
umfassend die Schritte:
- (i) Vermischen eines
pharmazeutisch verträglichen Vardenafil-Salzes mit (den
vorstehend beschriebenen) pharmazeutischen Hilfsstoffen, und
- (ii) Direktkompression der Mischung zu Schmelztabletten, wobei
das Verfahren bevorzugt in Abwesenheit von Lösungsmitteln
ausgeführt wird.
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Bevorzugt
werden im Schritt (i) des erfindungsgemäßen Verfahrens
die Komponenten
- (a) pharmazeutisch verträgliches
Vardenafil-Salz;
- (b) Schleimstoff;
- (c) Süßungsmittel;
- (d) Aromamittel;
- (e) gegebenenfalls Mittel zur Verbesserung des Mundgefühls;
und
- (f) gegebenenfalls Gleitmittel vermischt.
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Grundsätzlich
finden für das erfindungsgemäße Verfahren
alle vorstehenden Erläuterungen zu bevorzugten Ausführungsformen
der einzelnen Bestandteile der Mischung Anwendung, beispielsweise
betreffend der Art und Menge der Komponenten (a) bis (f) und der
möglichen Zugabe von weiteren Hilfsstoffen wie Sprengmitteln,
Füllstoffen und Säuremitteln.
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Im
Schritt (i) des erfindungsgemäßen Verfahrens werden
Vardenafil-Salz (a) und pharmazeutische Hilfsstoffe vermischt. Die
Vermischung kann in üblichen Mischern erfolgen. Beispielsweise
kann die Vermischung in Zwangsmischern oder Freifallmischern erfolgen,
z. B. mittels Turbula® T 10B (Bachofen
AG, Schweiz).
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In
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden vor der Durchführung des Schrittes (i)
die Komponenten (a) und (b) miteinander vermischt. Diese Vorvermischung
erfolgt beispielsweise in Zwangsmischern oder in Freifallmischern.
Bei Vermischung in Zwangsmischern werden üblicherweise
Zeiten von 3 bis 15 Minuten benötigt, um eine homogene
Mischung zu erzielen. Bei Verwendung von Freifallmischern z. B.
mittels Turbula® T 10B (Bachofen
AG, Schweiz) oder Containermischern z. B. mittels CM 500 (J. Engelsmann
AG, Deutschland) oder Fassmischern z. B. Typ Rhönradmischer
(J. Engelsmann AG, Deutschland) werden üblicherweise Zeiten
von 10 bis 20 Minuten benötigt, um die homogene Mischung
zu erzeugen.
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Die
Mischbedingungen der ”Vorvermischung” (der Komponenten
(a) und (b)) werden üblicherweise so gewählt,
dass mindestens 10% der Anzahl der eingesetzten Vardenafil-Salzes
Teilchen an den Schleimstoff (bevorzugt kohäsiv) gebunden
sind, mehr bevorzugt mindestens 30% der Teilchen, besonders bevorzugt
mindestens 50% der Teilchen, insbesondere mindestens 90% der Teilchen.
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In
Schritt (ii) erfolgt ein Verpressen der Mischung (aus Schritt (i)),
d. h. eine Kompression zu Tabletten. Die Kompression kann mit im
Stand der Technik bekannten Tablettiermaschinen erfolgen. Die Kompression erfolgt
in Abwesenheit von Lösungsmitteln.
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Beispiele
für geeignete Tablettiermaschinen sind Exzenterpressen
oder Rundlaufpressen. Beispielsweise kann eine Fette 102i (Fette
GmbH, Deutschland) verwendet werden. Im Falle von Rundlaufpressen
wird üblicherweise eine Presskraft von 3 bis 50 kN, bevorzugt
von 7,5 bis 45 kN, angewandt.
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Gegebenenfalls
kann die Mischung aus Schritt (i) vor dem Verpressen kompaktiert
und granuliert werden. Die Granulation erfolgt bevorzugt als Trockengranulation.
Alternativ kann auch eine Feuchtgranulation erfolgen.
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Die
Bestandteile (a) bis (d) und gegebenenfalls (e) und (f) sowie die
Kompressionsbedingungen können so gewählt werden,
dass die resultierende Schmelztablette eine Wirkstofffreisetzung
in physiologischer Kochsalzlösung nach 5,0 Minuten mehr
als 50% bis weniger als 70% aufweist, besonders bevorzugt von 52% bis
68%, insbesondere von 55% bis 65%.
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Die
Wirkstofffreisetzung wird hierbei in-vitro bei 37°C in
900 ml physiologischer Kochsalzlösung gemäß US-Pharmacopeia
(USP) bestimmt, wobei die Messung in der Blattrührerapparatur
bei 50 Umdrehungen pro Minute durchgeführt wird.
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Es
hat sich im Rahmen dieser Erfindung herausgestellt, dass die vorstehend
genannte Wirkstofffreisetzung sowohl im Hinblick auf Bioverfügbarkeit
als auch im Hinblick auf Geschmack und Mundgefühl vorteilhaft
ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das erfindungsgemäße
Verfahren einen weiteren Schritt (iii). In diesem Schritt erfolgt
ein Verpacken der resultierenden Schmelztabletten mittels einer
Folie, die eine Wasserdampfdurchlässigkeit von weniger
als 0,50 g/m2d, bevorzugt 0,001 bis 0,4
g/m2d, mehr bevorzugt von 0,01 bis 0,3 g/m2 aufweist. Der Parameter ”d” bedeutet
hierbei „Tag”. Die Verpackung erfolgt hierbei
bevorzugt in Blisterpackungen, insbesondere in Mono-Blisterpackungen.
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Die
Wasserdampfdurchlässigkeit wird gemäß Kassis
et al., Pharm. Ind. 43, 1036 (1981) bestimmt.
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Beispiele
für geeignete Folien sind Aluminium, PET; PVC-CTFE (= Polyvinylchlorid-Chlorotrifluoroethylen,
vermarktet als Aclar®), biaxial
orientiertes Polyamid sowie Verbundfolien der genannten Materialien.
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Nicht
geeignet als Folien in Schritt (iii) des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind PVC, PP (= Polypropylen) oder PVDC (Polyvinylidenchlorid).
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Es
hat sich gezeigt, dass Schritt (iii) des erfindungsgemäßen
Verfahrens insbesondere zur Erhöhung der Lagerstabilität
der erfindungsgemäßen Schmelztabletten vorteilhaft
ist. Gleiches gilt auch für Schmelztabletten, die alternative
Wirkstoffe zur Behandlung der erektilen Dysfunktion enthalten. Gegenstand
der Erfindung ist daher auch die Verwendung einer Folie, die Wasserdampfdurchlässigkeit
von weniger als 0,50 g/m2d aufweist, zur
Verpackung einer Schmelztablette enthaltend ein Medikament zur Behandlung
der erektilen Dysfunktion.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren gewährleistet
eine technisch vorteilhafte Herstellmethode. Verglichen mit der
im Stand der Technik vorgeschlagenen Nassgranulierung ist es technisch
weniger aufwendig und die Raum-Zeit-Ausbeute kann erhöht
werden. Neben dem erfindungsgemäßen Verfahren
sind auch Schmelztabletten, erhältlich nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren, Gegenstand dieser Erfindung.
-
Die
Erfinder haben zudem festgestellt, dass sich ein Acrylpolymer oder
Carrageenan vorteilhaft zur Geschmacksmaskierung von Medikamenten
zur Behandlung der erektilen Dysfunktion (die üblicherweise
einen bitteren Geschmack haben) eignet.
-
Gegenstand
der Erfindung ist daher ferner die Verwendung eines Acrylpolymers
oder von Carrageenan zur Geschmacksmaskierung von Schmelztabletten,
die einen Wirkstoff zur Behandlung der erektilen Dysfunktion enthalten
und bevorzugt mittels Direktkompression hergestellt werden.
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Die
Erfindung soll durch nachfolgende Beispiele veranschaulicht werden.
-
BEISPIELE
-
Beispiele 1 bis 3: Erfindungsgemäße
Schmelztablette mittels Direktkompression
-
Es
wurden erfindungsgemäße Schmelztabletten mittels
des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt.
Die eingesetzten Formulierungen (pro Tablette) und die Eigenschaften
der erhaltenen Schmelztabletten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle
1. Tabelle 1
| | Beispiel
1 [mg] | Beispiel
2 [mg] | Beispiel
3 [mg] |
| Vardenafil-HCl
Trihydrat | 11,85 | 11,85 | 11,85 |
| Mikrokristalline
Cellulose (MCC) | 50,00 | 40,00 | 15,00 |
| Pregelatisierte
Stärke | 7,50 | 7,50 | 7,50 |
| Disperses
Siliciumdioxid | 0,60 | 0,60 | 0,60 |
| Polyacrylat* | 6,50 | - | - |
| Carrageenan** | - | 15,65 | 30,15 |
| Na-Stearylfumarat | 1,95 | 1,95 | 1,95 |
| Sprengmittel*** | 20,00 | 20,00 | 20,00 |
| Mischung
zur Verbesserung des Mundgefühls**** | 53,00 | 53,00 | 53,00 |
| Pfefferminz-Aroma***** | 4,00 | 4,00 | 4,00 |
| Menthol-Aroma***** | 4,00 | 4,00 | 4,00 |
| Aspartam | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
| Disperses
Siliciumdioxid | 0,60 | 0,60 | 0,60 |
| Mittlere
Härte | > 40 N | > 40 N | > 40 N |
| Durchschnittliche
Zerfallszeit | < 30 sek | < 30 sek | < 30 sek |
| in-vitro
Löslichkeit nach 5 Minuten****** | 50
bis 70% | 50
bis 70% | 50
bis 70% |
| Geschmack | angenehmer
Pfefferminzgeschmack, nicht bitter | akzeptabler
Pfefferminzgeschmack | akzeptabler
Pfefferminzgeschmack, etwas bitterer Abgang |
| Mundgefühl | leicht
sahnig | leicht
sahnig | sahnig |
- *: Polyacrylat
gemäß allgemeiner Formel 2 und 3 (im Verhältnis
1 : 1), wobei R1 bis R3 Methyl,
und R4 -COO-CH2-CH2-N(CH3)2 ist;
- **: In Form einer Mischung umfassend
Carrageenan und MCC, kommerziell erhältlich als Lustreclear®
- ***: Natriumstärkeglykolat
- ****: Mischung aus Crospovidon, Kollidon,
Povidon und Polyvinylacetat
- *****: Geträgert
- ******: Bei 37°C in 900 ml
physiologischer Kochsalzlösung gemäß US-Pharmacopeia
(USP) bestimmt, wobei die Messung in der Blattrührerapparatur
bei 50 Umdrehungen pro Minute durchgeführt wird.
-
Vardenafil-Salz
wurde zusammen mit MCC, Stärke, Siliciumdioxid und Polyacrylat
beziehungsweise Carrageenan 15 min im Freifallmischer (Turbula®) vorgemischt. Anschließend
wurden die verbleibenden Stoffe ergänzt und es wurde weitere
15 min gemischt. Die Fertigmischung wurde auf einer Rundläuferpresse
mit biconvex Stempeln verpresst.
-
Da
Geschmacksempfindungen individuell verschieden sein können,
wurde zur Geschmacksprüfung der vorstehend durchgeführten
Beispiele 10 Versuchspersonen herangezogen und das durchschnittliche
Geschmacksempfinden ermittelt. Die Degustation erfolgte 1 Stunde
nach der letzten Mahlzeit. Die Versuchspersonen waren alle Nichtraucher.
Der Prüfraum war von neutralem Geruch, die Temperatur betrug
20°C. Die Beurteilung der Reizempfindungen und die Ausbildung
der Prüfpersonen erfolgte gemäß DIN
10950.
-
Vergleichsbeispiel 1:
-
Es
wurden Tabletten gemäß Beispiel 6 von
WO 2 006/092207 hergestellt.
-
Diese
zeigten einen unangenehmen bitteren Aprikosengeschmack und kein
sahniges Mundgefühl.
-
Beispiel 4: Lagerstabilität
-
Gemäß den
Beispielen 1 bis 3 hergestellte Tabletten wurden in Blisterpackungen
verpackt. Aus nachfolgender Tabelle sind die unterschiedlichen Lagerstabilitäten
bei Verwendung unterschiedlicher Folien ersichtlich: Tabelle 2: Ergebnisse der Stabilitätstest
| | Tabletten
von Beispiel 1 | Tabletten
von Beispiel 2 | Tabletten
von Beispiel 3 |
| PVC/PVDC
mit Wasserdampfdurchlässigkeit von 0,55 g/m2d | nicht
bestanden | nicht
bestanden | nicht
bestanden |
| Alu/Alus
mit Wasserdampfdurchlässigkeit von 0,10 g/m2d | bestanden | bestanden | bestanden |
-
Die
Stabilitätstests erfolgten durch Einlagerung in Klimaschränke
(Hauptkriterium 40°C/75% relative Luftfeuchte, Kontrolle
bei Abweichungen bei 25°C/60% relative Luftfeuchte).
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 99/24433 [0002]
- - WO 2007/02125 [0003]
- - WO 2006/092222 [0004, 0004]
- - WO 2006/92207 [0004]
- - WO 2006/092207 [0004, 0004, 0004, 0115]
- - WO 2008/151811 A2 [0026]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Europäischen
Arzneibuch, 6. Auflage, Grundwerk 2008 [0016]
- - Ph. Eur. 6. Auflage Kapitel 2.9.1 [0018]
- - Ph. Eur., 6. Auflage, Kapitel 2.9.8 [0022]
- - Ph. Eur. 6.0, Abschnitt 2.9.7 [0023]
- - Ph. Eur., 6. Auflage, Kapitel 2.2.10 [0029]
- - EU-Richtlinie RL67-548-EWG, Anhang V, Kap. A6 [0037]
- - ”Aromamittel” wie in der Richtlinie des
Rates 88/388/EWG „Aromastoffe” vom 22. Juni 1988 [0058]
- - EU-Richtlinie RL67-548-EWG, Anhang V, Kap. A6 [0068]
- - Ph. Eur., 6. Auflage 2.9.26. [0076]
- - Kassis et al., Pharm. Ind. 43, 1036 (1981) [0104]
- - DIN 10950 [0114]