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DE102009020385A1 - Druckluftbehälter für Nutzfahrzeuge und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Druckluftbehälter für Nutzfahrzeuge und Verfahren zu dessen Herstellung Download PDF

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DE102009020385A1
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DE
Germany
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compressed air
air tank
sleeve
bore
welded
Prior art date
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Withdrawn
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DE102009020385A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Petzendorfer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Erhard and Soehne GmbH
Original Assignee
Erhard and Soehne GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Erhard and Soehne GmbH filed Critical Erhard and Soehne GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Druckluftbehälter für Nutzfahrzeuge, mit einem rohr- bzw. zylinderförmigen Mantel, welcher an seinen beiden Enden durch angeschweißte Außenböden verschlossen ist. Wenigstens ein Außenboden und/oder der Mantel ist mit einer Bohrung versehen. Auf der Bohrung ist eine Muffe aufgeschweißt. Wenigstens die Innenseite des Druckluftbehälters ist mit einer Innenbeschichtung versehen. Die Kontaktflächen zwischen dem Mantel und den Außenböden sind derart gestaltet, dass die Kontaktflächen auf Stoß bzw. stumpf aneinandergrenzen und die Kontaktflächen ohne Schweißmaterial durch Laserschweißen miteinander verschweißbar sind. Die Muffe ist durch Laserschweißen oder durch CD-Schweißen auf die Bohrung aufgeschweißt. Die Innenbeschichtung des Behälters ist durch eine Pulverbeschichtung hergestellt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Druckluftbehälter für Nutzfahrzeuge gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen von Druckluftbehältern gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 22 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahren.
  • Druckluftbehälter für Nutzfahrzeuge sind aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt und werden für verschiedene Funktionalitäten eingesetzt, insbesondere zur Druckluftversorgung von Luftfederungen von Nutzfahrzeugen.
  • Druckluftbehälter können in Nutzfahrzeugen zur Versorgung einer Vielzahl von Verbrauchern eingesetzt werden. Hierbei kann es sich beispielsweise neben Druckluftbremsanlagen und Luftfederungen auch um Rettungssysteme (z. B. Airbag) oder Systeme, die den Reifendruck von Nutzfahrzeugen verändern, handeln. Druckbehälter werden jedoch nicht nur im Bereich der Nutzfahrzeuge und der Personenkraftwagen, sondern auch bei anderen Fahrzeugen, z. B. bei Schienenfahrzeugen, eingesetzt.
  • Ein Druckbehälter zur Versorgung von Fahrzeugen, insbesondere von Nutzfahrzeugen, mit einem unter Druck stehendem gasförmigen Medium ist beispielsweise aus der DE 20 2005 018 579 U1 bekannt.
  • Herkömmliche Druckbehälter weisen eine rohrförmige bzw. zylindrische Umfangswandung (Mantel) auf, deren offene Stirnflächen mit entsprechenden Deckeln (Außenböden) verschlossen, im Regelfall verschweißt, werden. Dadurch entsteht ein Hohlraum zur Speicherung des vorgesehenen Gases. Der Hohlraum kann über Anschlüsse (Bohrungen) im Mantel oder den Außenböden be- und/oder entladen werden.
  • Die DE 20 2005 018 579 U1 beschreibt eine vorteilhafte Ausbildung eines Druckluftbehälters derart, dass wenigstens ein Außenboden mit dem Mantel einstückig ausgebildet ist. Gegebenenfalls können auch beide Außen böden mit jeweils einem Teil der Umfangswandung einstückig ausgebildet sein.
  • Allgemein müssen Druckluftbehälter mechanischen Beanspruchungen durch Innen- bzw. Außendruck sowie weiteren mechanischen, physikalischen (Temperatur) und chemischen Belastungen standhalten. Ein gängiges Material zur Herstellung entsprechender Druckbehälter ist Stahl. Stahlbehälter haben grundsätzlich den Vorteil einer hohen mechanischen Festigkeit und damit einer hohen Druckfestigkeit und auch einer guten Temperaturbeständigkeit. Dagegen ist die chemische Beständigkeit von Stahl gegenüber korrosiven Substanzen eher schlecht. Auch gegenüber äußeren Witterungseinflüssen sind Stahlbehälter relativ anfällig, so dass in der Regel eine zusätzliche äußere und gegebenenfalls innere Beschichtung bzw. Lackierung vorgesehen ist. Die Innenbeschichtung eines Druckluftbehälters wird im Stand der Technik durch eine sog. Nasslackierung erzielt, welche jedoch nicht zu befriedigenden Ergebnissen führt und insbesondere nicht kostengünstig aufgetragen werden kann. Zudem besteht bei den bekannten Druckluftbehältern das Problem, dass an der Verbindungsstelle zwischen dem Außenboden und der Umfangswandung (Mantel) eine sog. Schmutzkante (auch als Chemiekante bezeichnet) ausgebildet wird. An dieser haften Partikel bzw. allgemein Verunreinigungen an, die dann dort das Aufbringen einer Innenbeschichtung stören bzw. unmöglich machen. Die Schmutzkante, die bei einer einer Verbindung des Außenbodens mit dem Mantel entsteht, lässt sich bspw. der 6 der DE 20 2005 018 579 U1 entnehmen. Der Außenboden weist im allgemeinen eine sich nach innen verjüngende Sicke (Einführschräge) auf, über die der Mantel bzw. die Umfangswandung geschoben wird. Dadurch wird ein Kontaktbereich geschaffen, der dann anschließend durch eine MAG-Verschweißung so verschweißt wird, dass der Außenboden mit dem Mantel verbunden ist.
  • Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Druckluftbehältern bei denen beide Außenböden unabhängig vom Mantel ausgebildet sind, entstehen folglich zwei derartige Schmutzkanten. Die Ausführungsform gemäß der 1 der DE 20 2005 018 579 U1 vermeidet zwar derartige Schmutzkanten, erfordert jedoch einen höheren Aufwand zur Herstellung der Hülsen.
  • Ein Nachteil des MAG-Schweißverfahrens zur Verbindung des Außenbodens mit dem Mantel besteht darin, dass das MAG-Schweißverfahren verhältnismäßig langsam ist.
  • Ein weiteres Problem bei den aus dem Stand der Technik bekannten Druckluftbehältern besteht in der Anbringung von Muffen auf bzw. um die Bohrungen in den Außenböden bzw. im Mantel. Die Bohrungen dienen verschiedenen Zwecken, bspw. dem Anschluss von Leitungen. Derartige Anschlüsse sind bspw. der 1 der DE 200 23 422 U1 zu entnehmen, welche einen Druckluftbehälter aus Kunststoff zeigt. Bei einer Ausbildung eines Druckbehälters aus Metall ist in der Regel vorgesehen, auf die Bohrungen in dem Außenboden oder dem Mantel Muffen aufzuschweißen. Die Aufschweißung der Muffen erfolgt dabei wiederum über ein MAG-Schweißverfahren. Von Nachteil dabei ist, dass das Aufschweißen der Muffe einen hohen Aufwand verursacht, insbesondere weil das MAG-Schweißverfahren verhältnismäßig langsam ist und zudem Schweißmaterial notwendig ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Standes der Technik zu lösen, insbesondere einen Druckluftbehälter für Nutzfahrzeuge zu schaffen, der kostengünstig und einfach herstellbar ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein vorteilhaftes Verfahren zum Herstellen eines Druckluftbehälters zu schaffen sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird hinsichtlich eines zu schaffenden Druckluftbehälters durch Anspruch 1 gelöst.
  • Ein vorteilhaftes Verfahren zum Herstellen eines Druckluftbehälters ergibt sich aus Anspruch 22.
  • Eine vorteilhafte Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ergibt sich aus Anspruch 25.
  • Dadurch, dass die Kontaktflächen zwischen dem Mantel und den Außenböden derart gestaltet sind, dass die Kontaktflächen auf Stoß bzw. stumpf aneinandergrenzen und eine Verbindung ohne Schweißmaterial durch Laserschweißen erfolgt, wird ein Druckluftbehälter ohne die bislang übliche Schmutz- bzw. Chemiekante geschaffen. D. h. der bislang vorhandene, sich nach innen verjüngende Überstand bzw. die Sicke an den Außenböden über die der Mantel zur Vorbereitung einer Schweißverbindung geschoben wird, entfällt durch die erfindungsgemäß vorgesehene Lösung.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung ergibt sich an der Innenseite des Behälters eine Fläche die sich optimal zum Lackieren und Beschichten eignet, da Vorsprünge und Rücksprünge (Schmutzkanten bzw. Chemiekanten) vermieden werden. Dadurch ergibt sich für die Lackierung bzw. die Beschichtung eine hohe Qualität. Zudem wird vermieden, dass sich Rückstände an den innenliegenden Kanten ansammeln können, die beim Betrieb durch die Leitungen wandern und gegebenenfalls in Bremsleitungen oder dergleichen Probleme verursachen.
  • Die Außenböden können mit dem Mantel durch eine orbital umlaufende Schweißnaht, hergestellt durch Laserschweißen, schnell und prozesssicher verbunden werden.
  • Um einen Einsatz eines Lasers zu ermöglichen, werden die jeweiligen Kontaktflächen derart aufbereitet, dass die zu verbindenden Kontaktflächen flächig bzw. stumpf bzw. auf Maß gegeneinander angesetzt werden können. Der dabei zwischen den Kontaktflächen entstehende Spalt sollte möglichst gering sein, d. h. die Kontaktflächen werden derart präzise bearbeitet, dass der entstehende Spalt klein, d. h. zum Laserschweißen geeignet, ist.
  • Zur Herstellung einer optimalen Schweißnaht kann es vorteilhaft sein, den Laser derart auszurichten, dass der Laserstrahl lichtspaltfrei auf den Spalt zwischen den beiden Kontaktflächen auftrifft.
  • In einer Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die aufeinander ausgerichteten Kontaktflächen eine Schrägung von bis zu 45°, vorzugsweise 15° +/– 5° aufweisen. Die aufeinander ausgerichteten Kontaktflächen können dabei vorzugsweise eine identische Schrägung aufweisen. Die Schrägung führt dazu, dass sich beim Ansetzen des Außenbodens an die Stirnseite des Mantels eine Selbstzentrierung der beiden Bauteile ergibt. Die Schrägung kann so ausgebildet sein, dass sich zwischen den beiden zu verbindenden Bauteilen eine Art Schwalbenschwanzverbindung ergibt.
  • Die Schrägung kann sowohl von innen nach außen abfallend als auch ansteigend ausgebildet sein. In beiden Fällen ergibt sich eine Selbstzentrierung der Bauteile zudem wird ein Lichtspalt vermieden.
  • Der Nachteil bei der Schrägung besteht darin, dass diese einen zusätzlichen Herstellungsaufwand verursacht. Daher ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Kontaktflächen keine Schrägung aufweisen. D. h. die Kontaktflächen verlaufen bzw. liegen in einer Radialebene des Druckluftbehälters bzw. verlaufen in einer Ebene, die senkrecht zur Achse des Druckbehälters steht.
  • Von Vorteil ist es, wenn der Laser zusätzlich zu der Verschweißung der Außenböden mit den Stirnseiten des Mantels auch dazu eingesetzt wird, den Mantel (nach dem Biegen) mit einer Längsschweißnaht zu versehen.
  • Von Vorteil ist es, wenn zur Herstellung der Orbitalschweißnaht zur Verbindung eines Außenbodens mit dem Mantel zwei Laserköpfe eingesetzt werden, die gleichzeitig die Kontaktfläche zwischen dem Außenboden und dem Mantel schweißen. Dadurch ergibt sich ein weiterer Geschwindigkeitsvorteil.
  • Alle Schweißverbindungen zur Herstellung des Druckluftbehälters, d. h. z. B. die Längsschweißnaht und die beiden Orbitalschweißnähte können mittels des Lasers ohne Schweißmaterial erzeugt werden. Ein Vorteil dabei ist, dass in diesem Fall keine Oxidschicht entsteht, weil das Bauteil nur handwarm wird.
  • Erfindungsgemäß ist ferner vorgesehen, dass die Muffe durch Laserschweißen oder durch CD-Schweißen auf die Bohrung aufgeschweißt ist.
  • Dies ermöglicht ein wesentlich schnelleres Anschweißen der Muffe als beim Stand der Technik. Ein Zusatz von Schweißmaterial ist nicht mehr notwendig.
  • Ein weiterer Vorteil des Laserschweißens besteht darin, dass die beim MAG-Schweißen regelmäßig entstehende optisch negative Schweißnahtwulst vermieden wird. Zudem ist eine Reinigung der Schweißnaht beim Laserschweißen nicht erforderlich, so dass dieser bei einer MAG-Schweißnaht häufig notwendige Arbeitsgang entfallen kann.
  • Druckluftbehälter weisen im Regelfall mehrere mit Muffen versehene Bohrungen auf, die sowohl in einem oder beiden Außenböden und/oder auf dem Mantel angeordnet sind. Vorteilhaft ist es dabei, wenn der Innendurchmesser der Bohrung etwas größer ist als der Innendurchmesser der Muffe. Die Muffe kann in bekannter Art und Weise ausgebildet sein, vorzugsweise mit einem Innengewinde. Die Muffe ist vorzugsweise aus Stahl oder Edelstahl ausgebildet.
  • Die Bohrungen bzw. die Löcher in dem Außenboden können bspw. durch Lochstempel oder durch Stanzen hergestellt werden.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Laser die Muffe radial außen umlaufend mit dem Druckluftbehälter verschweißt.
  • In einer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Muffe einen Einstich, eine Anschrägung, eine (vorzugsweise keilförmige) Nut oder dergleichen aufweist, die derart angeordnet ist, dass zwischen dieser und dem Druckluftbehälter ein durch die Muffe gebildeter Grat, ein ringförmiger Vorsprung oder dergleichen verbleiben. Dabei kann vorgesehen sein, dass der Laserstrahl eines von außen angesetzten Lasers in den Einstich, die Anschrägung oder die Nut derart eindringt, dass der Grat oder der ringförmige Vorsprung der Muffe mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters verschweißt wird. Dadurch lässt sich die Muffe besonders prozesssicher, schnell und höchst belastbar mit dem Druckluftbehälter verschweißen. Von Vorteil ist es zudem, wenn die Verschweißung der Muffe mit dem Druckluftbehälter radial außenliegend und umlaufend an der Unterseite der Muffe erfolgt. Dadurch ist zwischen der Muffe und dem Druckluftbehälter kein Spalt vorhanden in den gegebenenfalls Verunreinigungen eindringen können.
  • Das Verschweißen der Muffe durch einen außenseitig angesetzten Laser eignet sich sowohl zur Verschweißung der Muffe an den Außenböden als auch an dem Mantel.
  • Alternativ oder ergänzend dazu kann auch vorgesehen sein, dass der Laser, insbesondere um Muffen auf Bohrungen des Außenbodens aufzuschweißen von innen angesetzt wird. Vorzugsweise kann der Laser dabei eine möglichst weit radial außenliegende Ringfläche der Muffe mit dem Druckluftbehälter verschweißen. Dadurch wird wiederum ein radial umlaufender Spalt zwischen der Muffe und dem Druckluftbehälter vermieden.
  • Die Verschmelzkante soll vorzugsweise radial möglichst weit außen liegen.
  • Ein Vorteil des Anschweißens der Muffe dadurch, dass der Laser an der Innenseite eines Außenbodens angesetzt wird, besteht darin, dass die Muffe besonders vorteilhaft mit dem Material des Druckluftbehälters verschmilzt. Das Schweißverfahren ist, wie der Erfinder herausgefunden hat, hierbei besonders prozesssicher beherrschbar. Das Verfahren eignet sich besonders zum Anbringen von Muffen an dem Außenboden, da in diesem Fall der Laser besonders einfach an der Innenseite des Außenbodens angesetzt werden kann. Die Muffen können dabei vorzugsweise an den Außenboden angeschweißt werden bevor der Außenboden mit dem Mantel verschweißt wird, da im Mantel nicht mit dem Laser geschweißt werden kann.
  • Eine weitere Möglichkeit die Muffe auf bzw. um die Bohrung des Druckluftbehälters aufzuschweißen besteht darin, ein sog. CD-Schweißverfahren anzuwenden. CD-Schweißverfahren bedeutet Capacitor Discharge oder Kondensator-Entladungs-Schweißen. Das CD-Schweißen ist eine Sonderform des Buckelschweißens und weist, wie die Erfinder herausgefunden haben, besondere Vorteile beim Verbinden von Muffen an Druckluftbehältern auf. Durch eine entsprechende Erdung des Druckluftbehälters kann nach dem Ansetzen der Muffe durch einen entsprechenden Stromstoß innerhalb von wenigen Millisekunden eine dauerhafte und zuverlässige Verschweißung der Muffe an der vorgesehenen Stelle des Druckluftbehälters erfolgen. Die Muffe kann bspw. über einen Kupferstempel an der vorgesehenen Stelle des Druckluftbehälters angesetzt werden. Durch einen geeigneten Stromstoß erfolgt dann die Verschweißung der Muffe an dem Druckluftbehälter. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass mehrere Muffen gleichzeitig in einem Arbeitsgang durch den Einsatz einer entsprechenden Anzahl von Kupferstempeln verschweißt werden können.
  • In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Muffe an ihrer an den Druckluftbehälter angrenzenden Unterseite wenigstens eine Schmelzkante aufweist, welche durch das CD-Schweißen mit dem Druckluftbehälter verbunden wird. Die Verbindung der Muffe mit dem Druckluftbehälter erfolgt somit nicht durch ein flächiges Verschweißen, sondern nur durch ein Verschweißen der (vorzugsweise ringförmig) umlaufenden Schmelzkante mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters. Der Erfinder hat dabei erkannt, dass ein flächiges Verschweißen der Muffe gegenüber der Ausbildung einer Schmelzkante an der Unterseite der Muffe nachteilig ist. Von Vorteil ist es, wenn die Schmelzkante radial (möglichst weit) außen an der Unterseite der Muffe ringförmig umläuft. Dadurch wird ein radial umlaufender Spalt zwischen der Oberseite des Druckluftbehälters und der Unterseite der Muffe vermieden. Gegebenenfalls können an der Unterseite der Muffe mehrere umlaufende Schmelzkanten ausgebildet bzw. mehrere Schmelzpunkte oder Schmelzlinien vorhanden sein. Dadurch wird das Verschweißen der Muffe auf dem Druckluftbehälter weiter verbessert, allerdings erhöhen die Schmelzkanten die Herstellungskosten der Muffe.
  • Von Vorteil ist es, wenn zwei ringförmig umlaufende Schmelzkanten ausgebildet sind. Dabei kann eine Schmelzkante radial außen umlaufend an der Unterseite der Muffe ausgebildet sein und die andere radial innenliegend. Dadurch wird vermieden, dass Schmutz bzw. Verunreinigungen unterhalb der Muffe eindringen können. Gegebenenfalls können auch mehrere, bspw. fünf umlaufende Schmelzkanten vorgesehen sein.
  • Von Vorteil ist es, wenn eine Vorrichtung zu Durchführung des CD-Schweißverfahrens vorgesehen ist, welche Stempel aufweist, die die Muffe an den Druckluftbehälter anfedern um zu gewährleisten, dass die Muffe bei einer Bestromung an den Druckluftbehälter angedrückt wird. Dadurch wird das Schweißverfahren weiter verbessert. Vorzugsweise drücken die Federn die Muffe mit einer leichten Vorspannung an.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Muffe eine Gestalt aufweist, die es ermöglicht, die Muffe wenigstens mit einem Teilstück in die Bohrung einzusetzen. Vorzugsweise kann die Muffe dabei so weit in die Bohrung im Mantel oder in einem der Außenböden des Druckluftbehälters eingesetzt werden, dass die Unterseite der Muffe im Wesentlichen in einer Ebene mit der angrenzenden Innenseite des Druckluftbehälters liegt. Dadurch werden Schmutz- und Chemiekanten vermieden. Das Einsetzen der Muffe in die Bohrung kann beispielsweise dadurch ermöglicht werden, dass die Muffe einen Außendurchmesser aufweist, der geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser der Bohrung. Gegebenenfalls kann auch eine Presspassung vorgesehen sein. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die Muffe einen Vorsprung, eine Nase, eine Verjüngung oder eine Stufe aufweist, die in die Bohrung eingesetzt wird. Die Muffe kann dabei insgesamt einen Außendurchmesser aufweisen, der größer ist als der Innendurchmesser der Boh rung, so dass die Muffe von außen auf die Bohrung aufgesetzt werden kann und lediglich die Verjüngung bzw. der Vorsprung der Muffe in die Bohrung hineinragt. Die Muffe kann somit im Wesentlichen flach auf der Außenseite des Druckluftbehälters aufliegen und von außen mit dem Behälter verschweißt werden.
  • Unabhängig davon, ob die Muffe mittels Laser oder CD-Schweißen verschweißt wird, hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn der die Bohrung umgebende Bereich des Mantels und/oder der Außenböden eben bzw. abgeflacht ist. Der Mantel, aber auch die Außenböden weisen im Regelfall eine Krümmung auf. Bislang wurde diese toleriert und entsprechend durch das Aufbringen von Schweißdraht ausgeglichen. Der Erfinder hat jedoch erkannt, dass sich das Verschweißen der Muffe erheblich verbessern lässt, wenn der Bereich auf den die Muffe aufgeschweißt werden soll, keine Krümmung aufweist. Eine Abflachung lässt sich besonders vorteilhaft durch ein Prägewerkzeug erzeugen.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Innenbeschichtung des Behälters durch eine Pulverbeschichtung hergestellt ist. Bei den bisher bekannten Druckbehältern wurde die Beschichtung durch ein Nassbeschichtungsverfahren (Nasslackierung) aufgebracht. Dies erschien notwendig, da man aufgrund der Vorsprünge und Kanten an der Innenseite des Behälters glaubte nur durch ein Nassbeschichtungsverfahren eine vollständige Innenbeschichtung sicherstellen zu können. Nachdem nunmehr erfindungsgemäß Schmutzkanten und dergleichen an der Innenseite des Behälters vermieden werden, können die Vorteile eines Pulverbeschichtungsverfahrens genutzt werden.
  • Von Vorteil ist es dabei, wenn die Pulverbeschichtung elektrostatisch auf die Innenseite des Behälters aufgebracht ist, vorzugsweise durch eine Tribo-Aufladung. Der Erfinder hat erkannt, dass der Einsatz eines Pulverbeschichtungsverfahrens zwar besonders geeignet ist jedoch Probleme bei der Realisierung bereiten kann. Eine Pulverbeschichtung des Mantels und des Außenbodens bevor diese miteinander verschweißt werden, hat sich als wenig geeignet herausgestellt. Es ist vorteilhafter die Pulverbeschichtung erst dann aufzubringen, wenn der Mantel und die Außenböden miteinander verschweißt sind. In diesem Fall stellt sich das Problem, dass das Pulver in dem Druckbehälter eingebracht werden muss. Ferner muss sichergestellt werden, dass das Pulver dort so an der Innenseite des Behälters anhaftet, dass eine vollständige und zuverlässige Beschichtung erreicht wird. Der Erfinder hat dabei erkannt, dass sich dies am besten durch ein elektrostatisches Pulverbeschichtungsverfahren erreicht wird und besonders bevorzugt dadurch, dass eine Tribo-Aufladung verwendet wird. Allgemein ist unter einem elektrostatischen Pulverbeschichtungsverfahren sowohl eine Corona-Aufladung als auch eine Tribo-Aufladung zu verste hen. Die Corona-Aufladung ist ein Hochspannungsprozess. Bei der Tribo-Aufladung werden die Pulverpartikel mit hoher Geschwindigkeit an der Oberfläche entlang getrieben, wodurch sie aufgeladen werden. Zum Einbringen des Pulvers in den Druckluftbehälter kann eine Tribo-Lanze eingesetzt werden. Vorzugsweise kann dabei als Zugangsöffnung eine Muffenöffnung bzw. eine der Bohrungen im Druckluftbehälter, vorzugsweise eine der Bohrungen im Außenboden des Druckluftbehälters verwendet werden. Über eine Düse bzw. einen Sprühkopf an der Spitze der Tribo-Lanze kann das durch die Reibung aufgeladene Pulver in den Innenraum des Druckbehälters eingespritzt werden. Aufgrund der Aufladung legt sich das Pulver an der Innenseite des Druckluftbehälters an.
  • Der Prozess der elektrostatischen Aufladung und des Anliegens an der Innenwand ist grundsätzlich bekannt. Der Erfinder hat erkannt, dass sich bei dem Druckluftbehälter eine optimale, zuverlässige und gleichmäßige Pulververteilung im Innenraum des Druckluftbehälters ergibt. Dies insbesondere, da die Geometrie im Innenraum des Druckluftbehälters erfindungsgemäß so geschaffen wurde, dass keine Vorsprünge und Rücksprünge mehr vorhanden sind.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass die Tribo-Lanze zunächst so weit in den Druckluftbehälter eingefahren wird, dass das von der Zugangsöffnung entfernte Ende des Druckluftbehälters mit einer Pulverschicht versehen werden kann. Während des Aussprühens des Pulvers kann dann die Tribo-Lanze zurückgezogen werden, so dass eine gleichmäßige Verteilung des Pulvers sichergestellt wird.
  • Die Innenbeschichtung kann anschließend bei einer Temperatur von 150° bis 250°, vorzugsweise 200° (+/–10°) getrocknet werden.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen eines Druckluftbehälters für Nutzfahrzeuge ist zunächst vorgesehen, dass aus einer Platine ein zylinderförmiger bzw. rohrförmiger Mantel gebogen wird. Des Weiteren ist vorgesehen, dass durch Ziehen oder Prägen zwei Außenböden hergestellt und mit den Stirnseiten des Mantels verschweißt werden. Wenigstens ein Außenboden und/oder der Mantel werden vorzugsweise vor dem Zusammenschweißen mit einer Bohrung versehen, auf die eine Muffe aufgeschweißt wird. Die Muffe kann dabei ebenfalls bereits aufgeschweißt werden bevor der Mantel mit den Außenböden zusammengesetzt wird, jedoch auch anschließend. Vorgesehen ist, dass wenigstens die Innenseite des Druckluftbehälters mit einer Innenbeschichtung versehen wird. Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen, dass die Innenbeschichtung durch eine Pulverbeschichtung hergestellt wird. Ferner ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Kontaktflächen zwischen dem Mantel und den Außenböden derart gestaltet werden, dass die Kontaktflächen flächig bzw. stumpf aneinander stoßbar sind, wonach die Kontaktflächen ohne Schweißmaterial durch Laserschweißen miteinander verbunden werden. Erfindungsgemäß ist ferner vorgesehen, dass die Muffe durch Laserschweißen oder durch CD-Schweißen auf die Bohrungen aufgebracht wird.
  • Eine besonders bevorzugte Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens im Hinblick auf die Herstellung einer Pulverbeschichtung an der Innenseite des Druckluftbehälters ergibt sich aus Anspruch 25. Die Vorrichtung soll dabei eine Lanze, vorzugsweise eine Tribo-Lanze mit einem Sprühkopf zum Einbringen in den Druckluftbehälter aufweisen. Ferner soll die Vorrichtung einen Bolzen mit einer Innenbohrung zum Einbringen in eine Bohrung im Außenboden zum Herstellen einer Zugangsöffnung für die Lanze aufweisen. Ferner soll ein Träger vorgesehen sein, um den Druckluftbehälter so aufzunehmen, dass die Zugangsöffnung nach unten ausgerichtet ist. Des Weiteren soll eine Einrichtung vorgesehen sein, um die Lanze durch die Zugangsöffnung einzuführen und unter Abgabe von Beschichtungspulver wieder zurückzuziehen.
  • Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn der in den Bolzen einzuführende Teil der Lanze und der Sprühkopf einen Durchmesser von höchstens 20 mm, vorzugsweise von höchstens 15 mm aufweisen. Dadurch lässt sich die Lanze mit dem Sprühkopf besonders einfach durch die Innenbohrung des Bolzens in den Druckluftbehälter einbringen.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Vorrichtung eine Einrichtung zur Vorbehandlung der Innenseite des Druckluftbehälters aufweist. Die Vorbehandlung kann dabei darin bestehen, die Innenseite des Druckluftbehälters zu reinigen, bspw. zu entfetten, zu waschen und von Chemikalien zu befreien. Der nachfolgende Beschichtungsprozess wird dadurch verbessert.
  • Die Tribo-Lanze kann bspw. aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus Polyamid oder Polyethylen gebildet sein. Vorzugsweise ist der Träger derart ausgebildet, dass mehrere Druckluftbehälter angebracht werden können, bspw. zwölf Druckluftbehälter. Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn eine entsprechende Anzahl von Tribo-Lanzen und Bolzen vorgesehen ist.
  • Von Vorteil ist es, wenn der Druckluftbehälter zunächst auf dem Träger fixiert wird. Anschließend kann in die Zugangsöffnung der Bolzen, der mit einer Innenbohrung versehen ist, eingebracht werden. Der Bolzen kann dabei vorzugsweise eine Einführhilfe, bspw. ein Trichter aufweisen, durch den die Lanze eingeschoben werden kann.
  • Die Vorrichtung kann einer Einrichtung zum Trocknen des aufgebrachten Pulvers aufweisen. Wobei die Ein richtung vorzugsweise derart gestaltet ist, dass die Trocknung bei einer Temperatur von 150° bis 250°C, vorzugsweise 200°C (+/–10°C) erfolgt. Dieser Prozess ist aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannt.
  • Die Tribo-Lanze kann auch aus Teflon ausgebildet sein oder Teflon aufweisen. Der Sprühkopf ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass dieser in alle Richtungen, d. h. sowohl radial als auch nach vorne und hinten sprüht.
  • Die Ansprüche 1 und 22 beanspruchen eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung bzw. ein besonders vorteilhaftes Verfahren um einen Druckluftbehälter herzustellen. Die Kombination der Merkmale 1.1 bis 1.3 bzw. der Verfahrensschritte 22.1 bis 22.3 führen zu einem besonders vorteilhaften Druckluftbehälter, wobei sich die Vorteile gegenseitig so ergänzen, dass sich die Effekte gegenseitig verstärken. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Merkmale 1.1., 1.2 und 1.3 des Anspruchs 1 sowie die Verfahrensschritte 22.1, 22.2 und 22.3 des Anspruchs 22 jeweils alle für sich genommen eine Erfindung darstellen. D. h. die Merkmale 1.1, 1.2 und 1.3 bzw. die Merkmale 22.1, 22.2 und 22.3 müssen nicht miteinander kombiniert werden um eine erfindungsgemäße Lösung darzustellen. Nach diesseitiger Überzeugung stellt das Merkmal 1.1, das Merkmal 1.2 und das Merkmal 1.3 jeweils in Kombination mit dem Oberbegriff für sich genommen eine eigenstän dige erfinderische Lösung dar auf die gegebenenfalls noch Ansprüche gerichtet werden. Dasselbe gilt analog für die Merkmale 22.1, 22.2 und 22.3 des Anspruchs 22. Die Merkmale können dabei selbstverständlich auch in Zweier-Gruppen miteinander vorteilhaft kombiniert werden.
  • Ferner umfasst die vorliegende Patentanmeldung auch noch zwei voneinander unabhängige erfinderische Ausgestaltungen der Muffe. Der Anmelder behält sich diesbezüglich vor einen Anspruch auf eine Muffe zu richten, die an ihrer Unterseite wenigstens eine umlaufende Schmelzkante aufweist, so wie dies in Anspruch 9 beansprucht wird. Ferner behält sich der Anmelder unabhängig davon vor eine Muffe zu beantragen, die entsprechend Anspruch 5 gestaltet ist.
  • Die vorliegende Patentanmeldung umfasst auch noch eine dritte erfinderische Ausgestaltung der Muffe, so wie dies im Anspruch 13 gegebenenfalls in Kombination mit den Ansprüchen 14 bis 17 dargestellt ist. Der Anmelder behält sich auch diesbezüglich vor, einen Anspruch auf eine entsprechende Muffe zu richten.
  • Der erfindungsgemäße Druckluftbehälter eignet sich für beliebige Gase.
  • Der Druckluftbehälter kann gegebenenfalls einen einstückig mit dem Mantel ausgebildeten Außenboden aufweisen, so wie dies in der 6 der DE 20 2005 018 579 U1 dargestellt ist.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den weitern abhängigen Ansprüchen. Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
  • Es zeigt:
  • 1 Eine perspektivische Darstellung eines Druckluftbehälters;
  • 2 einen Längsschnitt durch einen Druckluftbehälter;
  • 3 eine Draufsicht auf einen Außenboden eines Druckluftbehälters;
  • 4a einen vergrößerten Längsschnitt durch einen Ausschnitt eines Druckluftbehälters gemäß der Einzelheit IV der 2 im Bereich der Kontaktebene zwischen den Kontaktflächen eines Außenbodens und des Mantels mit schräg verlaufenden Kontaktflächen;
  • 4b einen vergrößerten Längsschnitt durch einen Ausschnitt eines Druckluftbehälters gemäß der Einzelheit IV der 2 im Bereich der Kontaktebene zwischen den Kontaktflächen eines Außenbodens und des Mantels mit gerade verlaufenden Kontaktflächen;
  • 5 eine Schnittdarstellung des Bereiches eines Außenbodens in dem eine Muffe auf eine Bohrung geschweißt ist;
  • 6 eine besonders geeignete Gestaltung einer Muffe um diese mittels einem außenseitig angesetzten Laser auf den Druckluftbehälter aufzuschweißen;
  • 7a bis 7c drei weitere geeignete Gestaltungen einer Muffe um diese mittels einem Laser mit dem Druckluftbehälter zu verschweißen;
  • 8 eine Ansicht auf eine Innenseite eines Außenbodens auf welchen außenseitig eine Muffe aufgebracht ist, welche durch einen an der Innenseite angesetzten Laser mit dem Außenboden verschweißt ist;
  • 9 eine Ansicht einer Unterseite einer Muffe mit einer Schmelzkante für den Einsatz eines CD-Schweißverfahrens;
  • 10 einen Längsschnitt durch einen Druckluftbehälter mit einer prinzipmäßigen Darstellung einer in den Druckluftbehälter eingebrachten Tribo-Lanze; und
  • 11 eine vorteilhafte Vorrichtung zur Innenbeschichtung eines Druckbehälters in einer prinzipmäßigen Darstellung.
  • Druckluftbehälter für Nutzfahrzeuge sind aus dem allgemeinen Stand der Technik hinlänglich bekannt, weshalb auf deren grundsätzliche Funktionsweise und deren Integration in ein Nutzfahrzeug nachfolgend nicht näher eingegangen wird. Nur bspw. wird auf die DE 20 2005 018 579 U1 und die DE 200 23 422 U1 verwiesen.
  • Der erfindungsgemäße Druckluftbehälter 1 eignet sich um hohe Drücke bspw. von über 70 bar aufzunehmen.
  • Die 1 und 2 zeigen einen Druckluftbehälter 1 für Nutzfahrzeuge welcher aus einem rohr- bzw. zylinderförmigen Mantel 2 und zwei Außenböden 3 gebildet ist. Der Mantel 2 kann bspw. aus einer entsprechend großen Platine durch Biegen hergestellt werden. Die Außenböden können in grundsätzlich bekannter Weise durch Ziehen oder durch Prägen hergestellt werden.
  • Die Außenböden 3 sind im Ausführungsbeispiel schalenförmig ausgebildet bzw. weisen eine Vertiefung auf.
  • Als Material für den Mantel 2 und die Außenböden 3 eignen sich verschiedene Materialien, im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Mantel 2 und die Außenböden 3 aus Metall, vorzugsweise Stahl oder Edelstahl oder Legierungen hieraus gebildet sind. Grundsätzlich können Druckluftbehälter 1 auch aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen gebildet sein.
  • Im Ausführungsbeispiel weisen die Druckluftbehälter 1 eine Länge zwischen 200 mm und 1400 mm auf. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt den kürzesten Behälter mit einer Länge von 200 bis 300 mm auszubilden und den längsten Behälter mit einer Länge von 1300 bis 1400 mm.
  • Wie sich aus den 1 bis 3 ergibt, weist der Druckluftbehälter 1 sowohl im Mantel 2 als auch in einem der Außenböden 3 Bohrungen 4 auf, die zum Anschluss verschiedener Leitungen, bspw. zum Verbraucher oder zum Ablassen von Kondenswasser dienen können. Die Bohrungen 4 sind jeweils mit einer Muffe 5 versehen, die im Ausführungsbereich mit einem Innengewinde versehen sein kann, um ein einfaches anschließen von weiterführenden Leitungen zu ermöglichen. Die Innenseite 1a des Druckluftbehälters 1 ist mit einer Innenbeschichtung 6 versehen, deren Aufbringen in den 10 und 11 näher dargestellt ist.
  • Wie sich insbesondere aus den 1 bis 4 ergibt, weist der Mantel 2 Kontaktflächen 2a und die Außenböden 3 Kontaktflächen 3a auf, die derart gestaltet sind, dass die Kontaktflächen 2a, 3a auf Stoß (bzw. stumpf, bzw. flächig) aneinandergrenzen. Der Mantel 2 und die Außenböden 3 können an den Kontaktflächen 2a, 3a ohne Schweißmaterial durch Laserschweißen miteinander verschweißt werden. Ein hierfür eingesetzter Laser 7 ist in 4 prinzipmäßig dargestellt. Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Laser 7 zwei Laserköpfe aufweist, die gleichzeitig die Kontaktflächen 2a, 3a zwischen einem Außenboden 3 und dem Mantel 2 miteinander verschweißen. Alternativ können selbstverständlich auch zwei oder mehrere Laser eingesetzt werden.
  • Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt wenn der Mantel 2 eine Materialstärke von 2,2 mm +/– 0,5 mm aufweist.
  • 4a zeigt Kontaktflächen 2a, 3a die gegenüber einer sich radial erstreckenden Ebene des Druckluftbehälters 1 geneigt sind bzw. einen Winkel zur Radialen aufweisen. Dadurch wird eine Schrägung 8 ausgebildet, die bis zu 45°, vorzugsweise 15° betragen kann. Hierdurch ergibt sich eine Selbstzentrierung des Außenbodens 3 zu dem Mantel 2.
  • Zur Herstellung der Schrägung 8 ist im Ausführungsbeispiel vorgesehen die Kanten des Mantels 2 bzw. der Außenböden 3 zu prägen.
  • 4b zeigt eine zu 4a alternative Ausgestaltung der Kontaktflächen 2a, 3a, die gegenüber einer sich radial erstreckenden Ebene des Druckluftbehälters 1 nicht geneigt sind bzw. in der Ebene verlaufen. Die Kontaktflächen 2a, 3a stoßen somit gerade bzw. flach, d. h. ohne Neigung gegeneinander. Diese Ausführung ist gegenüber der in 4a dargestellten Ausführung zu bevorzugen.
  • Die Bohrungen 4 in dem Mantel 2 und dem Außenboden 3 können vorzugsweise durch Stanzen eingebracht werden. Hierbei ist vorgesehen, dass die Bohrungen 4 bzw. die Löcher von innen nach außen gestanzt werden. Anschließend kann in nicht näher dargestellter Weise mittels einem Prägestempel der Bereich um die Bohrung 4 mit einer Abflachung 9 versehen werden. Die Abflachung 9 ist prinzipmäßig in der 3 dargestellt. Eine Abflachung 9 ist im Ausführungsbeispiel bei allen Bohrungen 4 vorgesehen.
  • Auf die Bohrung 4 kann die Muffe 5 außenseitig angesetzt und mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters 1 verschweißt. Im Ausführungsbeispiel gemäß den 5 bis 9 ist vorgesehen, dass der Innen durchmesser der Bohrung größer ist als der Innendurchmesser der Muffe 5.
  • Die Verschweißung der Muffen 5 an dem Druckluftbehälter 1 erfolgt im Ausführungsbeispiel durch Laserschweißen oder durch CD-Schweißen.
  • Die Muffe 5 ist im Ausführungsbeispiel aus Metall, vorzugsweise aus Stahl oder Edelstahl ausgebildet.
  • Gemäß 5 ist vorgesehen, dass die Muffe 5 einen im Wesentlichen gleichmäßigen Außenumfang aufweist. Gegebenenfalls kann vorgesehen sein, dass die stirnseitigen Kanten leicht angeschrägt sind. Gemäß 5 ist dabei vorgesehen, dass der Laser 7 von außen, d. h. an der Außenseite des Außenbodens oder des Mantels 2 angesetzt wird. Der Laser 7 soll die Muffe 5 möglichst weit radial außenliegend und ringförmig umlaufend mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters 1 verschweißen. Eine vorteilhafte Positionierung einer durch den Laser 7 hergestellten Schweißnaht 10 ist in 5 prinzipmäßig dargestellt.
  • 6 zeigt eine besonders geeignete Gestaltung der Muffe 5 um das gemäß 5 beschriebene Laserschweißverfahren durchzuführen. Die Muffe 5 weist dabei einen Einstich 11 bzw. eine Nut auf, die derart in der Umfangswandung der Muffe 5 angeordnet ist, dass zwischen dem Einstich 11 bzw. der Nut und der Außen seite des Druckluftbehälters 1 ein durch die Muffe 5 gebildeter Grat 12 oder ein ringförmiger Vorsprung verbleibt. Der Laserstrahl des von außen angesetzten Lasers 7 bringt vorzugsweise in den Einstich 11 bzw. die Nut ein, um den Grat 12 bzw. den ringförmigen Vorsprung der Muffe 5 mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters 1 zu verschmelzen bzw. zu verschweißen. Eine vorzugsweise vorgesehene Positionierung der dadurch gebildeten Schweißnaht 10 ist in 6 strichliniert dargestellt. Der Einstich kann auch einen keilförmigen Verlauf aufweisen, so dass unterhalb der keilförmigen Nut ein Grat bzw. ein ringförmiger Vorsprung zum Verschweißen mit dem darunter angeordneten Material des Druckluftbehälters verbleibt. Alternativ dazu kann die Unterseite der Muffe 5 umlaufend auch mit einer Anschrägung versehen sein.
  • Die 7a bis 7c zeigen drei besonders geeignete Gestaltungen von Muffen. Die 7a bis 7c zeigen zudem eine besonders geeignete Lösung, um die Muffe 5 mit dem Druckluftbehälter 1 zu verschweißen.
  • Wie sich aus den 7a bis 7c ergibt, ist in der bevorzugten Ausführungsform der Muffe 5 vorgesehen, dass diese einen Außendurchmesser aufweist, der geringer ist als der Innendurchmesser der Bohrung 4. Dadurch kann die Muffe 5 wenigstens mit einem Teilstück ihrer axialen Länge in die Bohrung 4 eingeführt bzw. eingesetzt und dort verschweißt werden.
  • Die 7a zeigt eine Ausführungsform, bei der die Muffe 5 einen über ihre axiale Länge im wesentlichen konstanten Außendurchmesser aufweist. Die Muffe 5 wird dabei mit einem stirnseitigen Ende in die Bohrung 4 eingesetzt und dort verschweißt. Vorzugsweise kann die Muffe 5 so weit in die Bohrung 4 eingesetzt werden, dass die in die Bohrung 4 eingebrachte Unterseite der Muffe 5 im wesentlichen bündig mit der Innenseite des Außenbodens 3 oder des Mantels 2 ist.
  • Die Verschweißung der Muffe 5 gemäß 7a kann durch einen außenseitig und/oder innenseitig angesetzten Laser 7 erfolgen. In 7a ist eine außenseitig angebrachte Schweißnaht 10 dargestellt.
  • Der Vorteil der in 7a dargestellten Lösung besteht darin, dass die Muffe 5 besonders kostengünstig, vorzugsweise als Drehteil, herstellbar ist.
  • Gemäß der in 7b und 7c dargestellten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Muffe 5 an ihrer der Bohrung 4 zugewandten Unterseite eine Verjüngung 13 und/oder einen axiale überstehenden Vorsprung und/oder eine Nase aufweist. Die Verjüngung 13 und/oder der Vorsprung und/oder die Nase weisen dabei wenigstens an ihrem von der Muffe 5 abgewandten Ende einen Außendurchmesser auf, der geringer ist als der Innendurchmesser der Bohrung 4. Die Muffe 5 kann somit mit ihrer Verjüngung 13 bzw. dem Vorsprung bzw. der Nase in die Bohrung 4 eingesetzt werden, so wie dies in den 7b und 7c dargestellt ist.
  • Gemäß der in 7b und 7c dargestellten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Verjüngung 13 bzw. der Vorsprung bzw. die Nase mit der Muffe 5 einstückig sind. Wie sich ferner aus 7b und 7c ergibt, ist der Verlauf des Außendurchmessers der Verjüngung 13 bzw. des Vorsprungs bzw. der Nase vorzugsweise an den Verlauf der Innenkante der Bohrung 4 angepasst. Dadurch lässt sich die Verjüngung 13 besonders einfach in die Bohrung 4 einsetzen. Zudem wird sichergestellt, dass kein Lichtspalt beim Laserschweißen vorhanden ist.
  • Wie sich aus den 7b und 7c ergibt, weist die Verjüngung 13 bzw. der Vorsprung bzw. die Nase einen Außendurchmesser auf, der die Bohrung 4 wenigstens annähernd vollständig ausfüllt. Die Schweißnaht 10 kann bei beiden Ausführungsformen von innen und/oder von außen angebracht werden. In den 7b und 7c ist eine Schweißnaht 10 von außen mittels Laserschweißen angebracht. Diese Ausführungsform ist zu bevorzugen.
  • Wie sich aus 7b ergibt, weist die Muffe in dieser Ausführungsform eine Verjüngung 13 bzw. einen Vorsprung bzw. eine Nase mit einem schrägen Verlauf auf. Die Verjüngung 13 bzw. der Vorsprung bzw. die Nase weisen eine angeschrägte Außenkante auf, so dass sich der Außendurchmesser der Verjüngung 13 bzw. des Vorsprungs bzw. der Nase zu deren freien Ende hin verjüngt. Der Winkel α der Anschrägung kann dabei beispielsweise 30° bis 70°, vorzugsweise 60°, betragen. Durch die Anschrägung ergibt sich eine Selbstzentrierung.
  • 7c zeigt eine besonders zu bevorzugende Ausführungsform der Muffe 5. Dabei ist vorgesehen, dass die Verjüngung 13, der Vorsprung oder die Nase als Stufe mit einem im Wesentlichen konstanten Außendurchmesser ausgebildet ist. Die Muffe 5 kann dabei als Drehteil hergestellt sein. Es ist dadurch nicht notwendig, die Bohrung 4 im Außenboden 3 bzw. im Mantel 2 mit einer Anschrägung herzustellen. Alternativ kann jedoch zusätzlich eine Anschrägung im Außenboden vorgesehen sein.
  • Durch den Entfall der Anschrägung im Außenboden 3 bzw. im Mantel 2 kann die Bohrung 4 in besonders einfacher und kostengünstiger Weise durch Stanzen hergestellt werden.
  • Gemäß der in 7b und der in 7c dargestellten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Unterseite der Verjüngung 13 im Wesentlichen in einer Ebene mit der Innenseite des Außenbodens 3 bzw. des Mantels 2 im Bereich der Bohrung 4 verläuft.
  • Der Vorteil der in den 7a bis 7c dargestellten Ausführungsformen gegenüber den Ausführungsformen gemäß den 5 und 6 besteht darin, dass keine Schmutzkante innerhalb des Druckluftbehälters 1 entsteht, da durch die Gestaltung und Anordnung der Muffe 5 Rücksprünge an der Innenseite des Druckluftbehälters 1 vermieden werden.
  • Grundsätzlich lassen sich die in den 7a bis 7c dargestellten Ausführungsbeispiele mit den weiteren Merkmalen kombinieren, die bezüglich der anderen Ausführungsformen oder allgemein bezüglich der Erfindung dargestellt wurden.
  • 8 zeigt prinzipmäßig ein alternatives Verschweißen der Muffe 5 mit dem Druckluftbehälter 1. Dabei ist vorgesehen, dass der Laser 7 an der Innenseite eines Außenbodens 3 angesetzt wird. Die außenseitig auf den Druckluftbehälter 1 aufgesetzte Muffe 5 wird somit auf der Bohrung 4 dadurch verschweißt, dass der Laser 7 auf die Innenseite des Außenbodens 3 einwirkt. Vorzugsweise wird der Laser 7 so angesetzt, dass dieser eine radial außenliegende Ringfläche der Muffe 5 mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters 1 verschweißt. Die radial außenliegende Ringfläche ist in 8 strichliniert dargestellt. Da der Innendurchmesser der Muffe 5 geringer ist als der Innendurchmesser der Bohrung 4 überlappt die Innenkante der Muffe 5 die Innenkante der Bohrung 4. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass der Laser nicht nur eine Ringfläche der Muffe 5 mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters verschweißt sondern zwei oder mehrere.
  • 9 zeigt eine weitere Möglichkeit die Muffe 5 auf der Bohrung 4 bzw. auf den Druckluftbehälter 1 zu verschweißen. Hierzu wird ein CD-Schweißverfahren eingesetzt. Die Muffe 5 wird an der vorgesehenen Stelle des Druckluftbehälters 1 angesetzt und durch einen kurzen Stromstoß bzw. die Anwendung des CD-Schweißverfahrens mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters 1 verschweißt. Wie sich aus 9 ergibt weist die Muffe 5 an ihrer Unterseite 5a eine umlaufende Schmelzkante 14 auf. Die Schmelzkante 14 weist dabei einen ringförmigen Verlauf auf. Die Schmelzkante 14 wird durch das CD-Schweißverfahren mit dem Druckluftbehälter verbunden bzw. verschmolzen. Vorzugsweise weist die Schmelzkante 14 einen keilförmigen Verlauf auf, d. h. verjüngt sich ausgehend von der Unterseite 5a der Muffe 5 in Richtung auf den Druckluftbehälter 1. Gegebenenfalls können auch zwei oder mehrere Schmelzkanten 14 an der Unterseite 5a der Muffe 5 ausgebildet sein. Vorteilhaft ist es, wenn die Schmelzkante 14 radial außenliegend ringförmig an der Unterseite 5a der Muffe 5 umläuft.
  • Der im Ausführungsbeispiel dargestellte Druckluftbehälter 1 weist eine Innenbeschichtung 6 auf der Innenseite 1a des Druckluftbehälters auf die durch ein Pulverbeschichtungsverfahren hergestellt ist. Im Ausführungsbeispiel ist dabei vorgesehen, dass die Pulverbeschichtung elektrostatisch auf die Innenseite 1a des Druckluftbehälters aufgebracht ist und hierzu eine Tribo-Aufladung verwendet wird. Wie sich aus 10 ergibt ist im Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass die Pulverbeschichtung durch eine Tribo-Lanze 15 in den Druckluftbehälter 1 eingebracht wird. Die Tribo-Lanze 15 weist dabei einen Sprühkopf 16 auf, der sowohl radial als auch nach vorne und nach hinten Pulver abgibt. Dies ist in 10 entsprechend dargestellt.
  • Eine besonders geeignete Vorrichtung zur Durchführung der Pulverbeschichtung ist in 11 dargestellt. Hierbei ist ein Träger 17 vorgesehen um mehrere Druckluftbehälter 1 aufzunehmen. Für jeden Druckluftbehälter 1 ist dabei eine Tribo-Lanze 15 mit einem Sprühkopf 16 vorgesehen. Ferner ist ein Bolzen 18 mit einer Innenbohrung vorgesehen. Der Bolzen 18 wird in eine Bohrung 4 im Außenboden 3 eingebracht um somit eine Zugangsöffnung für die Lanze 15 bereitzustellen. Der in den Bolzen 18 einzuführende Teil der Tribo-Lanze 15 und der Sprühkopf 16 sollen vorzugsweise höchstens einen Außendurchmesser von 20 mm, besonders bevorzugt höchstens 15 mm aufweisen. Ferner weist die in 11 dargestellte Vorrichtung eine Einrichtung 19 auf, um die Tribo-Lanzen 15 durch die Zugangsöffnung einzuführen und unter Abgabe von Beschichtungspulver wieder zurückzuziehen. Gemäß 11 ist ferner eine Einrichtung 20 zur Vorbehandlung der Innenseite 1a des Druckluftbehälters 1 vorgesehen. Ferner ist eine Einrichtung 21 zum Trocknen des aufgebrachten Pulvers bei einer Temperatur von 150°C bis 250°C, vorzugsweise 200°C vorgesehen. Der Träger 17 kann durch eine entsprechende Aufhängung beweglich sein. Der Träger 17 fixiert die Druckluftbehälter 1 sowohl oben als auch unten. Vorgesehen ist, dass mehrere Druckluftbehälter 1 gleichzeitig behandelt werden.
  • Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass auch die Außenseite des Druckluftbehälters 1 mit einer Pulverbeschichtung versehen wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (28)

  1. Druckluftbehälter für Nutzfahrzeuge, mit einem rohr- bzw. zylinderförmigen Mantel, welcher an seinen beiden Enden durch angeschweißte Außenböden verschlossen ist, wobei wenigstens ein Außenboden und/oder der Mantel mit einer Bohrung versehen ist, wobei auf der Bohrung eine Muffe aufgeschweißt ist und wobei wenigstens die Innenseite des Druckluftbehälters mit einer Innenbeschichtung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass 1.1. Kontaktflächen (2a, 3a) zwischen dem Mantel (2) und den Außenböden (3) derart gestaltet sind, dass die Kontaktflächen (2a, 3a) auf Stoß bzw. stumpf aneinandergrenzen und die Kontaktflächen (2a, 3a) ohne Schweißmaterial durch Laserschweißen miteinander verschweißt sind; 1.2. die Muffe (5) durch Laserschweißen oder durch CD-Schweißen auf die Bohrung (4) aufgeschweißt ist; und 1.3. die Innenbeschichtung (6) des Druckluftbehälters (1) durch eine Pulverbeschichtung hergestellt ist.
  2. Druckluftbehälter nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktflächen (2a, 3a) in einer Radialebene des Druckluftbehälters (1) verlaufen.
  3. Druckluftbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktflächen (2a, 3a) eine Schrägung (8) von bis zu 45°, vorzugsweise von 15° +/–5° aufweisen.
  4. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Laser (7) zwei Laserköpfe aufweist, die gleichzeitig die Kontaktflächen (2a, 3a) zwischen einem Außenboden (3) und dem Mantel (2) miteinander verschweißen.
  5. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Muffe (5) einen Einstich (11), eine Anschrägung oder eine Nut aufweist, die derart angeordnet sind, dass zwischen diesen und dem Druckluftbehälter (1) ein durch die Muffe (5) gebildeter Grat (12) oder ein ringförmiger Vorsprung verbleibt.
  6. Druckluftbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Laserstrahl eines von außen angesetzten Lasers (7) in den Einstich (11), die Anschrägung oder die Nut (13) derart eindringt, dass der Grat (12) oder der ringförmige Vorsprung der Muffe (5) mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters (1) verschmilzt.
  7. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Muffe (5) dadurch außenseitig auf der Bohrung (4) verschweißt ist, dass der Laser (7) an der Innenseite (1a) des Außenbodens (3) angesetzt wird.
  8. Druckluftbehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Laser (7) eine radial außenliegende Ringfläche der Muffe (5) mit dem angrenzenden Material des Druckluftbehälters (1) verschweißt.
  9. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Muffe (5) an ihrer an den Druckluftbehälter (1) angrenzenden Unterseite (5a) wenigstens eine wenigstens annähernd ringförmig umlaufende Schmelzkante (14) aufweist, welche durch CD-Schweißen mit dem Druckluftbehälter (1) verbunden bzw. verschmolzen ist.
  10. Druckluftbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmelzkante (14) ringförmig ausgebildet ist und radial außenliegend an der Unterseite der Muffe (5) umläuft.
  11. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Muffe (5) einen Außendurchmesser aufweist, der geringer ist als der Innendurchmesser der Bohrung 4.
  12. Druckluftbehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Muffe (5) wenigstens mit einem Teilstück ihrer axialen Länge in die Bohrung (4) eingeführt und dort verschweißt ist.
  13. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Muffe (5) an ihrer der Bohrung (4) zugewandten Unterseite eine Verjüngung (13) und/oder einen axial überstehenden Vorsprung und/oder eine vorstehende Nase aufweist, wobei die Verjüngung (13) und/oder der Vorsprung und/oder die Nase wenigstens an ihrem von der Muffe (5) abgewandten Ende einen Außendurchmesser aufweisen, der geringer ist als der Innendurchmesser der Bohrung (4).
  14. Druckluftbehälter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verlauf des Außendurchmessers der Verjüngung (13), des Vorsprungs oder der Nase an den Verlauf der Innenkante der Bohrung (4) angepasst ist.
  15. Druckluftbehälter nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verjüngung (13), der Vorsprung oder die Nase einen Außendurchmesser aufweist, der die Bohrung (4) wenigstens annähernd vollständig ausfüllt.
  16. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verjüngung (13), der Vorsprung oder die Nase eine angeschrägte Außenkante aufweist, so dass sich der Außendurchmesser der Verjüngung (13), des Vorsprungs oder der Nase zu deren freien Ende hin verjüngt.
  17. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verjüngung (13), der Vorsprung oder die Nase als Stufe mit einem im Wesentlichen konstanten Außendurchmesser ausgebildet ist.
  18. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der die Bohrung (4) umgebende Bereich des Mantels (2) und/oder der Außenböden (3) eben bzw. abgeflacht ist.
  19. Druckluftbehälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Abflachung (9) durch ein Prägewerkzeug erzeugt ist.
  20. Druckluftbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Pulverbeschichtung elektrostatisch auf die Innenseite (1a) des Druckluftbehälters (1) aufgebracht ist, vorzugsweise durch eine Tribo-Aufladung.
  21. Druckluftbehälter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenbeschichtung (6) bei einer Temperatur von 150° bis 250°C, vorzugsweise 200°C getrocknet ist.
  22. Verfahren zum Herstellen eines Druckluftbehälters für Nutzfahrzeuge, insbesondere für Luftfederungen von Nutzfahrzeugen, wonach aus einer Platine ein rohr- bzw. zylinderförmiger Mantel gebogen wird, wonach durch Ziehen oder Prägen zwei Außenböden hergestellt und mit den Stirnseiten des Mantels verschweißt werden, wobei wenigstens ein Außenboden und/oder der Mantel mit einer Bohrung versehen ist auf die eine Muffe aufgeschweißt wird, und wonach wenigstens die Innenseite des Druckluftbehälters mit einer Innenbeschichtung versehen wird dadurch gekennzeichnet, dass 22.1. die Kontaktflächen (2a, 3a) zwischen dem Mantel (2) und den Außenböden (3) derart gestaltet werden, dass die Kontaktflächen (2a, 3a) flächig bzw. stumpf aneinander stoßbar sind, wonach die Kontaktflächen (2a, 3a) ohne Schweißmaterial durch Laserschweißen miteinander verschweißt werden; 22.2. die Muffe (5) durch Laserschweißen oder durch CD-Schweißen auf die Bohrungen (4) aufgebracht wird; und 22.3. die Innenbeschichtung (6) durch eine Pulverbeschichtung hergestellt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Pulverbeschichtungsverfahren ein elektrostatisches Pulverbeschichtungsverfahren, vorzugsweise unter Verwendung einer Tribo-Aufladung, ist.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass zur Aufbringung des Pulvers auf die Innenseite (1a) des Druckluftbehälters (1) eine Tribo-Lanze (15) eingesetzt wird.
  25. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch die nachfolgenden Merkmale 25.1 eine Lanze (15) mit einem Sprühkopf (16) zum Einbringen in den Druckluftbehälter (1); 25.2 einem Bolzen (18) mit einer Innenbohrung zum Einbringen in eine Bohrung (4) im Außenboden (3) um eine Zugangsöffnung für die Lanze (15) bereitzustellen; 25.3 einem Träger (17) um den Druckluftbehälter (1) so aufzunehmen, dass die Zugangsöffnung nach unten ausgerichtet ist; und 25.4 einer Einrichtung (19) um die Lanze (15) durch die Zugangsöffnung einzuführen und unter Abgabe von Beschichtungspulver wieder zurückzuziehen.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (20) zur Vorbehandlung der Innenseite (1a) des Druckluftbehälters (1) vorgesehen ist.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (21) zum Trocknen des aufgebrachten Pulvers bei einer Temperatur von 150° bis 250°C, vorzugsweise 200°C vorgesehen ist.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 25, 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass der in dem Bolzen (18) einführbare Teil der Lanze (15) und dem Sprühkopf (16) einen Außendurchmesser von höchstens 20 mm, vorzugsweise von höchstens 15 mm aufweisen.
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