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Die
Erfindung befasst sich mit einer Vorrichtung und einem Verfahren
zum Herstellen von Packungen für Zigaretten.
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Ein
Aspekt bei der Herstellung von Packungen für Zigaretten
ist die Anordnung bzw. Anbringung von Druckträgern wie
Banderolen, Coupons oder dergleichen an den Packungen, wobei zum
Beispiel die Anbringung von Banderolen, insbesondere Steuerbanderolen,
an Seitenflächen von Zigarettenpackungen bekannt ist.
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Die
vorliegende Erfindung befasst sich insbesondere mit der Anbringung
solcher Banderolen im Bereich von Schmalseitenflächen von
Zigarettenpackungen. Durch gesetzliche Vorschriften, wie zum Beispiel
die Pflicht zur Anbringung eines Gesundheitswarnhinweises (health
warning message) an der Zigarettenpackung, Barcodes oder dergleichen,
wird die zur Gestaltung der Zigarettenpackung verfügbare Fläche
immer kleiner. Insofern ist eine Anbringung der Banderole ausschließlich
im Bereich der Schmalseitenflächen von Vorteil, weil dadurch
die großflächige Vorderseite und/oder Rückseite
der Packung nicht durch die Banderole verdeckt wird.
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Problematisch
ist jedoch grundsätzlich die Anpassung der Relativlage
der Packung an die Anordnung und Ausrichtung von Einrichtungen zur
Anbringung der Banderolen. Es muss zum einen gewährleistet
sein, dass die Packungen ausgehend von einer anfänglichen Relativlage,
in der die Packungen zugeführt werden, in eine passende
Relativlage zur Anbringung der Banderolen gedreht bzw. geschwenkt
werden. Zum anderen darf hierdurch die Leistungsfähigkeit
der Anlage nicht leiden. Weiterhin muss die Packung so transportiert
werden, dass sie in der richtigen Relativlage für die nachfolgenden Verfahrensschritte
angeordnet ist, beispielsweise das Umhüllen der Packung
in eine Außenumhüllung.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht hiervon ausgehend darin
eine Vorrichtung vorzuschlagen, die eine auf einfache Weise eine Änderung
der Relativlage der Packungen insbesondere im Zusammenhang mit der
Anbringung von Druckträgern erlaubt und die die Leistungsfähigkeit
der Vorrichtung nicht beeinträchtigt.
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Eine
Vorrichtung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale
des Anspruchs 1 auf. Es wird demnach eine Vorrichtung vorgesehen,
mit einer ersten Förderstrecke zum Aufstauen der Packungen und
einer daran anschließenden zweiten Förderstrecke,
die winklig, insbesondere quer, zur ersten Förderstrecke
gerichtet ist zum kontinuierlichen Transport der Packungen, und
mit einer Einrichtung zum Anbringen von Druckträgern, insbesondere
Banderolen, Coupons oder dergleichen an einer Seitenfläche der
Packungen, wobei die Einrichtung im Bereich der zweiten Förderstrecke
angeordnet ist, und mit einer dritten Förderstrecke, die
an die zweite Förderstrecke anschließt und die
eine andere Förderrichtung aufweist als die zweite Förderstrecke,
und wobei eine Umlenkreinrichtung, insbesondere eine Umlenkrolle, im Übergang
zwischen der zweiten Förderstrecke und der dritten Förderstrecke
vorgesehen ist, und mit einer vierten Förderstrecke, die
an die dritte Förderstrecke anschließt und winklig,
insbesondere quer, zur dritten Förderstrecke gerichtet
ist, zum Transport der Packungen in Richtung einer Einrichtung zum Anbringen
einer Außenumhüllung.
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Es
hat sich gezeigt, dass eine solche Vorrichtung die vorstehend genannte
Aufgabe löst.
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Gemäß eine
besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die zweite Förderstrecke und die dritte Förderstrecke
durch ein gemeinsames Fördermittel gebildet sind, insbesondere
einen Mitnehmer aufweisenden Transportgurt, der über eine
Umlenkrolle im Übergang zwischen der zweiten Förderstrecke
und der dritten Förderstrecke geführt ist zur
Umlenkung der Packungen.
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Auf
diese Weise kann während des kontinuierlichen Transports
der Packungen auf einfache Weise die Transportrichtung der Packungen
geändert werden.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
vorgesehen, dass die Packungen im Bereich des Fördermittels
auf einer feststehenden Transportbahn aufliegen und seitlich am
Transportgurt anliegen sowie rückseitig über die
Mitnehmer des Transportgurts entlang der Transportbahn transportierbar
sind, wobei der Transportgurt über Umlenkrollen geführt
ist, die um eine gedachte vertikale Achse drehbar sind.
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Diese
Lösung ermöglicht einen sicheren Transport der
Packungen am Umfang des Transportgurts.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Packungen im Bereich der zweiten und dritten
Förderstrecke mit einer Stirnwand oder Bodenwand in Förderrichtung
weisend angeordnet sind und dass die Packungen im Bereich der zweiten
und dritten Förderstrecke mit einer Schmalseitenfläche
auf der Transportbahn aufliegen zur Anbringung des Druckträgers
auf die jeweils andere Schmalseitenfläche mittels der oberhalb
der Packungsbahn angeordneten Einrichtung.
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Auf
diese Weise ist die Packung optimal für die Anbringung
von Banderolen oder anderen Druckträgern ausgerichtet.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
vorgesehen, dass die Packungen im Bereich der ersten Förderstrecke
mit einer großflächigen Vorderseite oder Rückseite
in Förderrichtung weisend auf einem Fördermittel
angeordnet sind.
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Eine
weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass die Packungen zur Übergabe
von der dritten an die vierte Förderstrecke in eine Aufnahme
einschiebbar sind, wobei die Aufnahme ortsfest im Schnittpunkt der
dritten und der vierten Förderstrecke angeordnet ist und
Ausnehmungen zum Durchgriff der Fördermittel der dritten
und der vierten Förderstrecke aufweist, insbesondere eine
horizontal gerichtete Ausnehmung im Bereich einer aufrechten Seitenwand
der Aufnahme für den Durchgriff des Transportgurts im Bereich
der dritten Förderstrecke und eine vertikal gerichtete
Ausnehmung im Bereich einer anderen aufrechten Seitenwand und der
Bodenwand der Aufnahme für den Durchgriff eines Transportgurts
im Bereich der vierten Förderstrecke.
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Die
Aufnahme ermöglicht eine sichere Übergabe zwischen
den beiden Förderstrecken bzw. zwischen den dort befindlichen
Transportgurten.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass im
Bereich der vierten Förderstrecke ein vertikal umlaufender
Transportgurt als Fördermittel für die Packungen
angeordnet ist zur Übernahme der Packungen vom Transportgurt
der dritten Förderstrecke, insbesondere aus der ortsfesten
Aufnahme, und dass die Packungen im Bereich des Transportgurts der
vierten Förderstrecke mit einer Schmalseitenfläche
in Förderrichtung des Transportgurts weisend und auf einer
großflächigen Vorderseite oder Rückseite
auf dem Transportgurt ruhend angeordnet sind.
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Weiterhin
kann im Anschluss an den vertikal umlaufenden Transportgurt der
vierten Förderstrecke ein Drehstern angeordnet sein zum
Transport der Packungen entlang einer gekrümmten Führungsbahn und Übergabe
der Packungen an einen horizontal gerichteten Transportgurt, auf
dem die Packungen mit der gleichen Relativlage wie auf dem vertikal
umlaufenden Transportgurt förderbar sind.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen betreffen die Anordnung von Führungsmitteln
am Umfang der Fördermittel, beispielsweise in Form von
Oberführungen, Führungsschienen und dergleichen.
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Eine
weiteres besonderes Details betrifft die Anordnung des Transportgurts
im Bereich der Aufnahme für die Packung, so dass der Transportgurt
im Bereich der Aufnahme derart schräg zur Förderstrecke
der Packungen stromaufwärts der Aufnahme angeordnet ist,
dass die Mitnehmer des Transportgurts nach Einschub der Packungen
nicht mehr rückseitig an den Packungen anliegen.
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren zur Lösung
der eingangs genannten Aufgabe, weist die Maßnahmen des
Anspruchs 12 auf, wobei die Packungen entlang einer ersten Förderstrecke
einem Packungsstau zugeführt und von dort an ein quergerichtetes
Fördermittel, insbesondere einen Transportgurt, übergeben
werden, der entlang einer zweiten Förderstrecke verläuft,
wobei die Packungen im Bereich der zweiten Förderstrecke
mit Druckträgern, insbesondere Banderolen, Coupons oder
dergleichen versehen werden, und dass die Packungen mittels einer
Umlenkeinrichtung in eine dritte Förderstrecke umgelenkt
werden von dort an eine quergerichtete vierte Förderstrecke übergeben
werden in Richtung einer Einrichtung zum Anbringen einer Außenumhüllung.
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Es
hat sich gezeigt, dass ein solches Verfahren die eingangs genannte
Aufgabe löst.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorgesehen, dass die Packungen im Bereich der ersten
Förderstrecke mit einer großflächigen
Vorderseite oder Rückseite in Förderrichtung weisend
transportiert werden, und dass die Packungen im Bereich der zweiten
Förderstrecke und der dritten Förderstrecke mit
einer Stirnwand oder einer Bodenwand in Förderrichtung
weisend transportiert werden und dabei mit einer Schmalseitenfläche
auf einer Transportbahn ruhen, und dass die Packungen im Bereich
der vierten Förderstrecke mit einer Schmalseitenfläche
in Förderrichtung weisend transportiert werden und dabei
mit einer großflächigen Vorderseite der Rückseite
auf dem oder den Fördermitteln entlang der vierten Förderstrecke
ruhen.
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Vorzugsweise
werden die Packungen jeweils winklig, insbesondere quer, zur Förderrichtung
auf einem jeweiligen Fördermittel von einem jeweils nachfolgenden
Fördermittel abtransportiert, wobei weiterhin die Packungen
mittels der Umlenkeinrichtung und eine gedachte vertikale Achse
gedreht werden, vorzugsweise um 90°.
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In
einer bevorzugten Konfiguration für die Praxis ist vorgesehen,
dass die Druckträger an den nach oben weisenden Schmalseitenflächen
der Packungen angebracht werden.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
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1 eine
Packung für Zigaretten in räumlicher Darstellung,
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2 einen
Teil einer Vorrichtung zum Herstellen von Packungen für
Zigaretten in schematischer räumlicher Darstellung,
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3 eine
Einzelheit III der Vorrichtung gemäß 2 in
vergrößertem Maßstab,
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4 eine
Draufsicht auf die Vorrichtung im Bereich gemäß Pfeil
IV in 3,
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5 einen
Schnitt durch die Vorrichtung entlang Schnittlinie V-V in 4,
und
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6 einen
Schnitt durch die Vorrichtung entlang Schnittlinie VI-VI in 4.
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Beide
Ausführungsbeispiele befassen sich mit der Herstellung
von Packungen 10 für Zigaretten. Bei den in den
Ausführungsbeispielen gezeigten Packungen 10 handelt
es sich um Zigarettenpackungen des Typs Hinge-Lid. Dabei sind die
Packungen 10 quaderförmig ausgebildet, mit einem
unteren Schachtelteil 11 und einem oberen Deckel 12,
die über Liniengelenk 13 schwenkbar miteinander
verbunden sind.
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Die
Packungen 10 verfügen über eine Stirnwand 14 oberseitig
am Deckel 12 sowie eine gegenüberliegende Bodenwand 15 am
Schachtelteil 11. Ferner ist eine großflächige
Vorderseite 16 vorhanden, die aus Deckel-Vorderwand 17 und
Schachtel-Vorderwand 18 gebildet ist. Gegenüberliegend der
Vorderseite 16 ist eine Rückseite 19 gebildet,
bestehend aus Deckel-Rückwand 20 und Schachtel-Rückwand 21.
Zwischen Deckel-Rückwand 20 und Schachtel-Rückwand 21 verläuft
das Liniengelenk 13. Zwei weitere Seitenflächen
der Packung 10 sind die sogenannten Schmalseitenflächen 22, 23, die
einander gegenüberliegen und durch Deckel-Seitenwände 24 sowie
Schachtel-Seitenwände 25 gebildet sind. Im Bereich
der Schmalseitenflächen 22, 23 verläuft
eine schräggerichtete Schließkante zwischen Deckel 12 und
Schachtelteil 11.
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Im
Rahmen dieser Anmeldung sind mit den Seitenflächen der
Packung 10, die Vorderseite 16, die Rückseite 19,
die Schmalseitenflächen 22, 23, die Stirnwand 13 und
die Bodenwand 15 gemeint.
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Im
Bereich einer der beiden Schmalseitenflächen 22 ist
ein Druckträger in Form einer Banderole 26 an
der Packung 10 angebracht. Die Banderole 26 erstreckt
sich lediglich im Bereich der Schmalseitenfläche 22,
also insbesondere nicht (auch) im Bereich der Vorderseite 16,
Rückseite 19 oder Stirnwand 14. Die Banderole 26 erstreckt
sich nahezu über die gesamte Breite der Schmalseitenfläche 22 im
Bereich der schräggerichteten Schließkante zwischen
Deckel 12 und Schachtelteil 11. Entsprechend wird
die Banderole 26 beim erstmaligen Öffnen der Packung 10 zerstört.
Um das erstmalige Öffnen bzw. die erstmalige Ingebrauchnahme
der Packung 10 zu erleichtern, weist die Banderole 26 eine
Schwächungslinie 27 auf, die entlang der Schließkante
angebracht ist. Die Banderole 26 wird gegen die Packung 10 geklebt,
beispielsweise mit Leim.
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Es
versteht sich, dass die Vorrichtung auch zur Anbringung anderer
Druckträger an der Packung 10 benutzt werden kann.
Beispielsweise ist auch eine Anbringung von Coupons oder dergleichen
möglich. Des weiteren kann die Vorrichtung auch zum Einsatz kommen,
um andere Packungen als Zigarettenpackungen mit einem Druckträger
zu versehen.
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In
2 sind
Teile einer Verpackungsmaschine für Zigarettenpackungen
dargestellt, soweit sie für die vorliegende Erfindung von
Bedeutung sind. Eine komplette Verpackungslinie ist beispielsweise
in
US 6,751,934 B2 der
Anmelderin gezeigt.
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Im
Bereich einer ersten Förderstrecke 28 wird ein
Packungsstau aus Packungen 10 gebildet. Die Packungen 10 ruhen
dabei mit einer Schmalseitenfläche 23 auf einer
Unterlage 29 und werden mittels eines oberseitig angeordneten
Transportgurts 30 in horizontaler Richtung entlang der
Unterlage gefördert.
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Die
erste Förderstrecke 28 wird von einer zweiten
Förderstrecke 31 gekreuzt, die in der gleichen
horizontalen Ebene angeordnet ist. Entlang der zweiten Förderstrecke 31 verläuft
ein weiterer Transportgurt 32 als Fördermittel
für die Packungen 10. Der Transportgurt 32 weist
außenseitig Mitnehmer 33 auf, die zueinander beabstandet
sind und mit denen jeweils eine Packung 10 aus dem Packungsstau
im Bereich der ersten Förderstrecke 28 erfasst
und in Förderrichtung entlang der zweiten Förderstrecke 31 transportiert
wird. Entsprechend liegen die Packungen 10 im Bereich der
Rückseite 19 am Transportgurt 32 an und
werden durch die Mitnehmer 33 im Bereich der Bodenwand 15 erfasst.
Auf diese Weise ist die Stirnwand 14 in Förderrichtung
gerichtet und die mit der Banderole 26 zu versehende Schmalseitenfläche 22 nach
oben gerichtet. Unterseitig liegt die Packung 10 auf einer
horizontalen Transportbahn 35 auf bzw. wird auf dieser
Transportbahn 35 in Förderrichtung geschoben.
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Der
Transportgurt 32 dient damit zur Vereinzelung der Packungen 10 aus
dem Packungsstau und zum Transport der Packungen entlang der zweiten
Förderstrecke.
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Weiterhin
können entlang der zweiten Förderstrecke 31 Führungsmittel
entlang des Transportwegs der Packungen 10 vorgesehen sein,
um die Packungen 10 am Transportgurt 32 zu halten.
Die Führungsmittel können entsprechend im Bereich
der Vorderseiten 16 der Packungen 10 angeordnet
sein.
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Entlang
der zweiten Förderstrecke
31 ist eine an sich
bekannte Einrichtung
36 zum Anbringen der Banderolen
26 an
den Packungen
10 angeordnet. Der Aufbau eines solchen Banderolenapparates
ist beispielsweise aus der
WO 2007/087885 A1 bekannt. Wesentliche Bestandteile
sind ein Banderolenmagazin
37, eine drehend angetriebene
Entnahmewalze
38, eine drehend angetriebene Übergabewalze
39 und
ein nicht gezeigtes Leimaggregat. Mit der Entnahmewalze
38 werden
die Banderolen
26 einzeln dem Banderolenmagazin
37 entnommen
und an die Übergabewalze
39 übergeben.
Am Umfang der Übergabewalze
39 werden die Banderolen
26 dann
mittels des Leimaggregats mit Leim versehen und nachfolgend der
Packung
10 zugeführt. Die Übergabe der
Banderole
26 an die Packungen
10 erfolgt, wenn
die Packung
10 unterseitig an der Übergabewalze
39 entlang
geführt wird. Der Transport der Banderolen
26 und
der Packungen
10 ist dabei so aufeinander abgestimmt, dass
die Banderole
26 an der gewünschten Position an
der Packung
10 zu liegen kommt.
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An
die zweite Förderstrecke 31 schließt
sich eine dritte Förderstrecke 40 an, die auch
durch den Transportgurt 32 gebildet ist, aber winklig zur
zweiten Förderstrecke 31 verläuft. Zu
diesem Zweck ist im Übergang zwischen der zweiten Förderstrecke 31 und
der dritten Förderstrecke 40 eine Umlenkrolle 41 als
Umlenkeinrichtung angeordnet, die um eine gedachte vertikale Achse
dreht, sodass die Packungen 10 am Umfang des Transportgurts 32 eine
Richtungsänderung erfahren, nämlich um 90° in
eine andere Richtung transportiert werden. Die zweite Förderstrecke 31 und
die dritte Förderstrecke 40 verlaufen höhengleich
in der gleichen horizontalen Ebene. Hinsichtlich des konstruktiven
Aufbaus sind die Förderstrecken 31, 40 übereinstimmend,
d. h. insbesondere hinsichtlich der Transportbahn 35, der
seitlichen Führungen und des Transports der Packungen 10 durch
die Mitnehmer.
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Wie
aus 2 ersichtlich ist der Transportgurt 32 über
weitere Umlenkrollen 42 ... 45 geführt
als endloser Transportgurt 32.
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Am
Ende der dritten Förderstrecke 40 wird die Packung 10 in
eine Aufnahme 46 eingeschoben. Die Aufnahme ist feststehend,
d. h. ortsfest am Ende der dritten Förderstrecke 40 bzw.
in Verlängerung der Transportbahn 35 angeordnet.
Die Aufnahme 46 verfügt über eine Bodenwand 47 in
Verlängerung der Transportbahn 35 sowie drei aufrechte
Wände, nämlich eine Stirnwand 48 sowie
zwei Seitenwände 49, 50, die U-förmig
angeordnet sind zur Aufnahme jeweils einer Packung 10.
Gegenüberliegend der Stirnwand 48 ist die Aufnahme 46 offen
zum Einschieben der Packung 10. Oberseitig ist die Aufnahme 46 ebenfalls
offen zum Ausschub der Packung 10.
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Der
Einschub von Packungen 10 in die Aufnahme 46 erfolgt
mittels des Transportgurts 32. Zu diesem Zweck verläuft
der Transportgurt 32 zwischen den Umlenkrollen 42 und 43 schräg
gerichtet zum Verlauf des Transportgurts 32 zwischen der
Umlenkrolle 41 und der Umlenkrolle 42. Weiterhin
weist die Seitenwand 49 der Aufnahme 46 eine Ausnehmung 51 auf,
durch die der Transportgurt 32 und dessen Mitnehmer 33 durch
die Seitenwand 49 hindurchtreten können. Der Transportgurt 32 verläuft
derart, dass die jeweilige Packung 10 durch einen Mitnehmer 33 solange
rückseitig im Bereich der Bodenwand 15 erfasst
wird, bis die Packung 10 vollständig in die Aufnahme 46 eingeschoben
ist. Danach verliert der jeweilige Mitnehmer 33 aufgrund
des schrägen Verlaufs des Transportgurts 32 den
Kontakt zur Packung 10 und wird durch die Ausnehmung 41 aus
der Aufnahme 46 herausgeführt.
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Der
Abtransport der Packungen 10 aus der Aufnahme 46 erfolgt über
einen weiteren Transportgurt 52, der vertikal umlaufend
angetrieben ist und auf Umlenkrollen 53, 54, 55 geführt
ist, die um eine gedachte horizontale Achse drehen. Außenseitig sind
wiederum Mitnehmer 56 am Transportgurt 52 angeordnet
zum Transport der Packungen 10. Der Transportgurt 52 ist
quer zum Transportgurt 32 im Bereich der dritten Förderstrecke 40 angeordnet
und transportiert die Packungen 10 aus der Aufnahme 46 entlang
einer weiteren, vierten Förderstrecke 57. Die vierte
Förderstrecke 57 verläuft winklig, nämlich
im vorliegenden Fall quer zur dritten Förderstrecke 40 in Richtung
einer Einrichtung 58 zum Einhüllen der Packungen
in eine Außenumhüllung. Von der Einrichtung 58 ist
nur schematisch ein Faltrevolver gezeigt.
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Auch
der Transportgurt 52 erstreckt sich durch die Aufnahme 46,
die hierzu im Bereich der Seitenwand 50 und der Bodenwand 47 entsprechende
Ausnehmungen 59, 60 aufweist. Der Transportgurt 52 ist
so angeordnet, dass die Packung 10 in der Aufnahme 46 unterseitig,
d. h. im Bereich der Schmalseitenfläche 23 durch
einen Mitnehmer 56 erfasst wird und in aufrechter Richtung
aus der Aufnahme 46 abtransportiert wird. Dabei ist der
Transportgurt 32 im Bereich der zweiten Förderstrecke 31 und der
dritten Förderstrecke 40 auf den Transportgurt 52 im
Bereich der vierten Förderstrecke 57 derart abgestimmt,
dass die Packungen 10 nach dem Einschub in die Aufnahme 46 mittels
des Transportgurts 32 durch den Transportgurt 52 abtransportiert
werden.
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Die
Packungen 10 werden danach am Umfang der oberen Umlenkrolle 53 transportiert
und in diesem Bereich durch ein Führungsmittel in Form
einer Oberführung 61 am Umfang des Transportgurts 52 gehalten.
Im Bereich der abwärts gerichteten Förderstrecke
des Transportgurts 52 zwischen der Umlenkrolle 53 und
der Umlenkrolle 54 gelangen die Packungen 10 auf
eine gekrümmte Führungsbahn 62, die die
Packungen 10 wieder in eine horizontale Förderrichtung
umlenkt. Diese ist durch eine einen weiteren Transportgurt 63 gebildet,
auf dem die Packungen aufliegen, nämlich mit der die Banderole 26 aufweisenden
Schmalseitenfläche 22 in Förderrichtung weisend.
Auch der Transportgurt 63 weist beabstandete Mitnehmer
auf, die rückseitig an den im Abstand auf den Transportgurt 63 angeordneten
Packungen 10 anliegen. Mit Hilfe des Transportgurts 63 werden die
Packungen 10 der Einrichtung 58 zum Anbringen der
Außenumhüllung zugeführt.
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Im
Bereich der gekrümmten Führungsbahn 62 im Übergang
zwischen dem Transportgurt 52 und dem Transportgurt 63 ist
weiterhin ein Drehstern 64 entlang der vierten Förderstrecke 57 angeordnet.
Der Drehstern verfügt über paarweise angeordnete
Arme 65 zum gemeinsamen Erfassen einer Packung 10 im Bereich
der gekrümmten Führungsbahn 62 und Zuführung
der Packung 10 zum Transportgurt 52.
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Die
Führungsbahn 62 weist zwei Ausnehmungen 66, 67 auf
zum Durchtritt der Transportgurte 52, 63.
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Im
Bereich des Transportgurts 63 ist im Anschluss an den Drehstern 64 eine
weitere Oberführung 68 für die Packungen 10 vorgesehen.
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Die
gesamte Vorrichtung arbeitet kontinuierlich, d. h. mit kontinuierlich
angetriebenen Transportgurten 32, 52 und 63.
Auf den Transportgurten 32, 52 und 63 werden
die Packungen 10 jeweils im Abstand zueinander transportiert,
entsprechend der beabstandeten Mitnehmer der Transportgurte.
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- 10
- Packung
- 11
- Schachtelteil
- 12
- Deckel
- 13
- Liniengelenk
- 14
- Stirnwand
- 15
- Bodenwand
- 16
- Vorderseite
- 17
- Deckel-Vorderwand
- 18
- Schachtel-Vorderwand
- 19
- Rückseite
- 20
- Deckel-Rückwand
- 21
- Schachtel-Rückwand
- 22
- Schmalseitenfläche
- 23
- Schmalseitenfläche
- 24
- Deckel-Seitenwand
- 25
- Schachtel-Seitenwand
- 26
- Banderole
- 27
- Schwächungslinie
- 28
- erste
Förderstrecke
- 29
- Unterlage
- 30
- Transportgurt
- 31
- zweite
Fördertrecke
- 32
- Transportgurt
- 33
- Mitnehmer
- 34
- Pfeil
- 35
- Transportbahn
- 36
- Einrichtung
- 37
- Banderolenmagazin
- 38
- Entnahmewalze
- 39
- Übergabewalze
- 40
- dritte
Förderstrecke
- 41
- Umlenkrolle
- 42
- Umlenkrolle
- 43
- Umlenkrolle
- 44
- Umlenkrolle
- 45
- Umlenkrolle
- 46
- Aufnahme
- 47
- Bodenwand
- 48
- Stirnwand
- 49
- Seitenwand
- 50
- Seitenwand
- 51
- Ausnehmung
- 52
- Transportgurt
- 53
- Umlenkrolle
- 54
- Umlenkrolle
- 55
- Umlenkrolle
- 56
- Mitnehmer
- 57
- vierte
Förderstrecke
- 58
- Einrichtung
- 59
- Ausnehmung
- 60
- Ausnehmung
- 61
- Oberführung
- 62
- Führungsbahn
- 63
- Transportgurt
- 64
- Drehstern
- 65
- Arme
- 66
- Ausnehmung
- 67
- Ausnehmung
- 68
- Oberführung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 6751934
B2 [0038]
- - WO 2007/087885 A1 [0043]