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DE102009020108A1 - Radaufhängung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Radaufhängung für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE102009020108A1
DE102009020108A1 DE200910020108 DE102009020108A DE102009020108A1 DE 102009020108 A1 DE102009020108 A1 DE 102009020108A1 DE 200910020108 DE200910020108 DE 200910020108 DE 102009020108 A DE102009020108 A DE 102009020108A DE 102009020108 A1 DE102009020108 A1 DE 102009020108A1
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turntable
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spring
suspension
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Karl-Heinz Meitinger
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Audi AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug, mit einem am Kraftfahrzeugaufbau (22) angelenkten Lenker (18), der gelenkig mit einem Radträger (12) verbunden ist und der ein Tragfederelement (26, 28) trägt, das am Aufbau (22) abgestützt ist, wobei die Kraftwirkungslinie (50) des Tragfederelements (26, 28) in Fahrzeugquerrichtung verstellbar ist. Das Tragfederelement (26, 28) ist mittels dazwischen geschalteter Drehteller (30, 32) am Lenker (18) und am Aufbau (22) verdrehbar abgestützt und durch zwei diametral zur Drehachse (M) der Drehteller (30, 32) angeordnete Federn, insbesondere Schraubendruckfedern, gebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Radaufhängung für Kraftfahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 sowie ein Verfahren zur Verstellung einer Federhärte eines Tragfederelements in einer Radaufhängung nach dem Anspruch 16.
  • Eine derartige Radaufhängung beschreibt beispielsweise die DE 25 38 103 A1 , bei der zur Niveauverstellung der Karosserie des Kraftfahrzeuges oder zur Kompensation von Zusatzlasten die Schraubendruckfedern der zwischen jeweils einem Lenker der Radaufhängung und dem Aufbau des Kraftfahrzeuges verstellt werden. Dazu sind die Federn außermittig auf Drehtellern abgestützt, wobei durch Verdrehen der Drehteller die Kraftwirkungslinie (Federmittelachse) mehr oder weniger von der Schwenkachse des Lenkers weg verlagert wird. Damit wird die Federhärte bzw. Vorspannkraft verändert, nicht aber die Federrate. Die außermittige Abstützung führt zudem zu einer Verspannung oder zu Torsionsmomenten an den Lenkerlagerungen.
  • Zur Vermeidung derartiger Torsionsmerkmale ist es durch die DE 10 2006 049 726 A1 ferner bekannt, die Verstellmechanik der Federteller derart auszubilden, dass die Kraftwirkungslinien der Federn linear und im Wesentlichen entlang der Lenkerlängsmittelachse auswandern.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Radaufhängung der gattungsgemäßen Art vorzuschlagen, die eine vorteilhafte Beeinflussung der Federeigenschaften der Radaufhängung ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung beinhalten die Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass das Tragfederelement durch zwei diametral zur Drehachse der Federteller angeordnete Federn, insbesondere Schraubendruckfedern, gebildet ist, deren Kraftwirkungslinien zumindest im wesentlichen gleiche Abstände zur Drehachse der Drehteller aufweisen können. Die beiden Federn können dabei unterschiedliche Federraten D1 und D2 aufweisen. Diese Federraten bilden bei einer entsprechenden Verstellung der beiden Federn durch Veränderung deren Übersetzungsverhältnisse i in einfacher Weise eine veränderliche Gesamtfederkonstante. Ferner kann durch eine geeignete Auslegung der beiden Federn erreicht werden, dass sich deren Gesamtfederkonstante zur Beeinflussung eines definierten Fahrverhaltens des Kraftfahrzeuges in mehr komfortabel oder mehr sportlich verstellen lässt.
  • Die Federlängen der beiden Federn können so bestimmt werden, dass in Konstruktionslage der Radaufhängung die wirkenden Federkräfte gleich sind. Durch Drehung der Drehteller werden die Federübersetzungen i1 und i2 verändert. Die am Rad wirkende Kraft bleibt dabei gleich, so dass keine Höhenverstellung des Fahrzeugs im Auslegungspunkt, das heißt in Konstruktionslage, erfolgt, sondern sich nur die effektive Federhärte ändert. In der Konstruktionslage ergibt sich bei vorbestimmtem Fahrzeuggewicht eine entsprechend vorbestimmte Einfederung.
  • Im obigen Ausführungsbeispiel können die beiden Federn in der Konstruktionslage mit gleicher Kraft vorgespannt sein. Sind dagegen die Vorspannungen der beiden Federn in der Konstruktionslage unterschiedlich, so kann durch Drehung der Drehteller gleichzeitig eine Verstellung von Niveau und wirksamer Federhärte erreicht werden.
  • Das Verhältnis von Niveauverstellung und Federhärtenverstellung kann dabei durch Wahl der Anfangsparameter (Federraten und Vorspannung) eingestellt werden. Durch eine stärkere Vorspannung der weichen Feder kann gleichzeitig das Fahrzeug abgesenkt und die wirksame Federhärte vergrößert werden.
  • Beispielhaft wird im Folgenden von einer Ausgangslage (Konstruktionslage) ausgegangen, bei der die weiche Feder in Querrichtung außen liegt sowie stark vorgespannt ist, während die harte Feder innen, das heißt näher an der Fahrzeugmitte, liegt und weniger vorgespannt ist: Bei einer Drehbewegung der Drehteller wird demnach die weiche Feder nach innen und die harte Feder nach außen verstellt. Auf diese Weise erhöht sich innen die Vorspannung, so dass das Fahrzeug insgesamt abgesenkt wird. Die größere Federrate verlagert sich dabei nach außen, wodurch die wirksame Federhärte steigt.
  • Bevorzugt können die Kraftwirkungslinien der beiden Federn in zumindest einer Auslegungsanordnung die Lenkerlängsmittelachse durchstoßen. Das heißt, dass in einer Grundabstimmung die beiden Federn in Fahrzeugquerrichtung ausgerichtet sind, so dass eine Feder näher und die andere Federweiter von der Lenkerschwenkachse entfernt ist.
  • Des Weiteren können die Längen der beiden Federn derart ausgelegt sein, dass in der Konstruktionslage der Radaufhängung (unter Konstruktionslast) die wirkenden Federkräfte F1 und F2 gleich sind. Daraus resultiert, dass bei einer Verstellung der beiden Federn die Federkräfte annähernd gleich bleiben, während sich die Gesamtfederkonstante ändert.
  • Insbesondere können nach mathematischer Gleichung und ggf. durch empirische Versuche die beiden Federn so abgestimmt sein, dass bei einer definierten Verdrehung der Drehteller die Federkräfte unter Konstruktionslast gleich bleiben und sich nur die effektive Federrate ändert. Insbesondere können die Drehteller dabei über einen Drehwinkel α von ca. 180° verstellbar sein.
  • Die Drehteller können ferner in an sich bekannter Weise über Wälzlager am Lenker und am Aufbau gelagert und mittels zumindest eines Elektromotors mit einem selbsthemmenden Getriebe verstellbar sein. Bevorzugt können dabei der Elektromotor und das Getriebe an dem aufbauseitigen Drehteller angeordnet sein.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann das Tragfederelement insbesondere linear entlang einer Lenkerlängsachse des Lenkers verstellt werden, um die Federhärte, jedoch nicht die Fahrzeughöhe, zu ändern.
  • Im Bereich des Verstellwegs des Tragfederelements können die Lenkerabstützung und die Federabstützung zueinander parallel ausgerichtet sein. Bei einer Verstellung des Tragfederelements ändert sich daher die Federübersetzung und damit auch die Federkraft. Zusammen mit einer damit verbundenen Längenänderung des Tragfederelements führt dies zu einer Verstellung des Fahrzeugniveaus.
  • Beispielhaft kann der Drehbewegung der Drehteller über ein Verstellgetriebe zusätzlich auch eine lineare Verstellung entlang der Lenkerlängsachse überlagert sein. Die Kombination der Drehverstellung und einer linearen Verstellung ermöglicht vorteilhafte, weitere Freiheitsgrade in der konstruktiven Auslegung der Fahrzeugfederung, wobei neben der variablen Auslegung der Federraten auch eine Höhenverstellung der Karosserie bewerkstelligbar ist.
  • Das Verstellgetriebe kann fertigungstechnisch und baulich besonders einfach durch jeweils eine ortsfeste Zahnstange und eine Außenverzahnung am Drehteller gebildet sein, wobei der Drehteller über eine Kulissenführung mit einem verschiebbaren, als Drehlagerung für den Drehteller dienenden Kulissenstein linear verschiebbar ist. Das Verstellgetriebe kann alternativ jedoch auch gemäß der vorstehend angeführten DE 10 2006 049 726 A1 ausgeführt sein.
  • Des Weiteren kann in der Konstruktionslage der Radaufhängung im Bereich des Verstellweges des Tragfederelements die Lenkerabstützung relativ zur aufbauseitigen Federabstützung nicht parallel, sondern konvergierend oder divergierend ausgerichtet sein. Dies stellt eine weitere, baulich relativ einfache Maßnahme dar, um die Federrate und die Fahrzeughöhe abhängig von konstruktiven Gegebenheiten gezielt abzustimmen. Durch eine konvergierende oder divergierende Ausrichtung der Lenkerabstützung sowie der aufbauseitigen Federabstützung kann eine Höhenänderung des Fahrzeugs verstärkt, abgeschwächt oder umgekehrt werden.
  • Schließlich kann ohne jeglichen Mehraufwand und in weiterer Spezifizierung der Federeigenschaften über die auftretenden statischen und fahrdynamischen Belastungen die Kennlinie zumindest einer der beiden Schraubendruckfedern progressiv oder degressiv ausgelegt sein.
  • Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im folgenden mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Die schematische Zeichnung zeigt in:
  • 1 eine Heckansicht einer nur teilweise dargestellten, hinteren Radaufhängung für Kraftfahrzeuge, mit einem unteren Radführungs-Lenker und zwei über Drehteller verstellbaren Schraubendruckfedern, die am Aufbau des Kraftfahrzeuges abgestützt sind;
  • 2 eine skizzenhafte Draufsicht auf den unteren Lenker gemäß 1 mit Darstellung der Federnanordnung relativ zur Schwenkachse des Lenkers;
  • 3 ein Diagramm der sich über den Verdrehwinkel der Drehteller ändernden Federhärte DR zu DRmax,
  • 4 eine Draufsicht auf eine alternative Anordnung der beiden Schraubendruckfedern am Lenker der Radaufhängung mit einem zusätzlichen Verstellgetriebe, das der Drehbewegung des Drehtellers eine lineare Verstellung überlagert; und
  • 5 eine Heckansicht einer Radaufhängung nach 4, bei der im Bereich der linearen Verstellung der Schraubendruckfedern der untere Lenker der Radaufhängung nach außen konvergierend zur Abstützfläche der Schraubendruckfedern am Aufbau verläuft.
  • In der 1 ist grob schematisch eine hintere Radaufhängung 10 für Kraftfahrzeuge dargestellt, mit einem an einem Radträger 12 drehbar gelagerten Hinterrad 14. An dem Radträger 12 sind ein oberer, nur teilweise dargestellter Querlenker 16 und ein unterer, in Konstruktionslage etwa horizontal ausgerichteter Lenker 18 über entsprechende Gelenke 20 angelenkt. Gegenüberliegend sind die Lenker 16, 18 am Aufbau 22 der Karosserie des Kraftfahrzeuges schwenkbar gelagert. Es sind nur die Schwenklager 24 des unteren Lenkers 18 ersichtlich.
  • An dem unteren Lenker 18 sind zwei Schraubendruckfedern 26, 28 als Tragfedern unter Zwischenschaltung eines Drehtellers 30 abgestützt, die an ihrem oberen Ende ebenfalls unter Zwischenschaltung eines Drehtellers 32 im Bereich eines Längsträgers 34 am Aufbau 22 anliegen.
  • Die Drehteller 30, 32 sind über ringförmige Wälzlager 36 relativ zum Lenker 18 und zum Aufbau 22 verdrehbar gelagert. Zudem ist der obere Drehteller 32 über eine zentrische Achse 38 mit einem selbsthemmenden Getriebe 40 und einem Elektromotor 42 trieblich verbunden.
  • Das selbsthemmende Getriebe 40 kann z. B. ein auf der Achse 38 befindliches Schneckenrad sein, das über eine Antriebsschnecke (nicht dargestellt) von dem Elektromotor 42 angetrieben ist und den Drehteller 32 über einen definierten Drehwinkel α verstellt. Über die Federn 26, 28 wird der untere Drehteller 30 entsprechend mitverdreht. Der Elektromotor 42 kann über ein elektronisches Steuergerät (nicht dargestellt) nach Maßgabe fahrdynamischer Parameter angesteuert werden, um dessen Federeigenschaften (komfortbetont oder sportlich) einzustellen.
  • Die Anordnung und Auslegung der beiden Federn 26, 28 ist mit Bezug zur 2 und anhand des unteren, am Lenker 18 angeordneten Drehtellers 30 näher erläutert.
  • Die Gesamtlänge lges des Lenkers 18 ist definiert durch die Gelenk- bzw. Schwenkachsen 44, 46 des Lenkers 18. Der Drehpunkt M des Drehtellers 30 weist einen Abstand Im zur Schwenkachse 46 auf und liegt zudem in der Längsmittelachse 48, die sich wiederum durch die nicht eingezeichneten Gelenkmittelpunkte des Lenkers 18 bestimmt.
  • Die beiden im Durchmesser geringer als der Drehteller 30 ausgeführten, kreissymmetrischen Federn 26, 28 liegen sich mit ihrer Kraftwirkungslinie 50 diametral in einem Abstand Ie zum Mittelpunkt M gegenüber. Die auf den Drehteller 30 ausgeübten Federkräfte F kompensieren weitgehend sich dementsprechend und üben weder ein Kippmoment auf den Drehteller 30 noch ein Torsionsmoment um die Längsmittelachse 48 des Lenkers 18 aus, sofern die Kräfte der beiden Federn 26, 28 in etwa gleich sind.
  • Die Federn 26, 28 sind in der besagten Konstruktionslage der Radaufhängung 10 und bei einer definierten Beladung des Kraftfahrzeuges so ausgelegt, dass sie unterschiedliche Federraten D1, D2 aufweisen.
  • Zudem sind in diesem Auslegungszustand die Längen der beiden Federn 26, 28 so bestimmt, dass die wirkenden Federkräfte F1, F2 gleich sind.
  • Durch eine Drehung der Drehteller 30, 32 um einen definierten Winkel α, bevorzugt zwischen 0° und 180°, werden die Federübersetzungen i1 und i2 verändert, weil deren Kraftwirkungslinien 50 sich zur Schwenkachse 46 des Lenkers 18 verschieben.
  • Die am Hinterrad 14 wirkende Kraft bleibt dabei gleich, so dass keine Höhenverstellung des Kraftfahrzeuges in dessen Konstruktionslage stattfindet. Die am Hinterrad 14 wirkende effektive Federhärte DR ändert sich jedoch gemäß nachstehender Gleichung: DR = D1i21 + D2i22
  • Dabei gilt für die Kraft F am Hinterrad 14:
    Figure 00090001
  • Daraus resultiert, dass FR für alle Drehwinkel α konstant bleibt, wenn wie ausgeführt F1 = F2 ist (gilt exakt nur in der Konstruktionslage mit horizontal ausgerichtetem Lenker 18).
  • Für die wirksame Federrate DR gilt demgemäß:
    Figure 00090002
  • Das Diagramm gemäß 3 zeigt den qualitativen Verlauf für DR (effektive Federhärte) über den Drehwinkel α des Drehtellers 30 bzw. der die Federn 26, 28 aufnehmenden Drehteller 30, 32.
  • Durch das Verdrehen der Drehteller 30, 32 über das selbsthemmende Getriebe 40 und den Elektromotor 42 und eine entsprechender Verlagerung der Kraftwirkungslinien 50 der Federn 26, 28 kann also die effektive Federhärte DR am Hinterrad 14 stufenlos eingestellt werden.
  • Die 4 der Zeichnung zeigt in einer Draufsicht auf den Lenker 18 der Radaufhängung 10 eine alternative Ausgestaltung, bei der an den Drehtellern 30, 32 (es ist nur der untere Drehteller 30 ersichtlich) ein zusätzliches Verstellgetriebe 52 angeordnet ist, das bei einer Verdrehung der Drehteller 30, 32 eine lineare Verschiebung der beiden Schraubendruckfedern 26, 28 um einen definierten Verstellweg s bewirkt.
  • Das Verstellgetriebe 52 weist eine ortsfeste Zahnstange 54 auf, die an dem Lenker 18 befestigt ist. Die Zahnstange 54 ist in Eingriff mit einer Außen verzahnung 56, die an einem mit dem Drehteller 30 fest verbundenen Zahnrad ausgebildet sein kann oder wie vereinfacht dargestellt an den Drehteller 30 angeformt ist. Der Verstellweg s bei einer definierten Verdrehung des Drehtellers 30 bestimmt sich durch den Durchmesser der Außenverzahnung 56.
  • Der Drehteller 30 (oder ein mit dem Drehteller 30 verbundenes Zahnrad) ist in einem Kulissenstein 58 über eine Lagerachse 60 drehbar gelagert. Der Kulissenstein 58 wiederum ist in einer schlitzförmigen Kulissenführung 62 entlang der Längsachse 48 des Lenkers 18 verschiebbar geführt.
  • Es sei bemerkt, dass der Drehteller 32 am Aufbau des Kraftfahrzeuges analog linear verstellbar angeordnet ist und über die zentrische Achse 38, das selbsthemmende Getriebe 40 und den Elektromotor 42 (vgl. 1) verdrehbar ist.
  • Werden die Drehteller 30, 32 wie vorbeschrieben z. B. mittels des Elektromotors 42 verdreht, so werden sie zusätzlich über die ortsfesten Zahnstangen 54 als Stützorgane und über deren Außenverzahnungen 56 entlang den Kulissenführungen 62 linear über den Verstellweg s verlagert, wobei sich der Abstand zwischen der Mittelachse M, die mit der Lagerachse 60 bzw. der zentrischen Achse 38 der Drehteller 30, 32 zusammenfällt, zur Schwenkachse 46 des Lenkers 18 entsprechend verändert.
  • Dies bewirkt neben der vorbeschriebenen Veränderung der Federraten zudem eine Erhöhung oder Verminderung der Federkräfte F1, F2, weil sich durch die zusätzliche, lineare Verschiebung der beiden Federn 26, 28 deren Übersetzungsverhältnis i1, i2 entsprechend zusätzlich verändert. Das Fahrzeugniveau kann dementsprechend angehoben oder abgesenkt werden.
  • Die 5 zeigt dazu eine weitere Variante der Beeinflussung der Federkräfte F1, F2 der beiden Federn 26, 28, bei der die Bereiche 18a, 22a der Federabstützungen am Lenker 18 und/oder am Aufbau 22 des Kraftfahrzeuges nicht wie aus 1 ersichtlich im Wesentlichen horizontal und parallel zueinander, sondern konvergierend oder divergierend (vgl. Linien 64, 66) ausgeführt sind. Alternativ zu den in den 4 und 5 gezeigten Ausführungsbeispielen kann das aus den beiden Federn 26, 28 gebildete Tragfederelement auch als eine Einzelfeder ausgeführt sein.
  • Im Ausführungsbeispiel 5 ist in Konstruktionslage der Radaufhängung 10 der Bereich 18a des Lenkers 18 nach innen, dem Lenkerlager 24 zu divergierend in Bezug zum etwa horizontalen Bereich 22a des Aufbaus 22 ausgelegt. Daraus resultiert, dass bei einer linearen Verschiebung der beiden Federn 26, 28 mit deren Drehtellern 30, 32 nach außen die Federvorspannung erhöht und das Fahrzeugniveau angehoben wird.
  • Ein umgekehrter Effekt wird erzielt, wenn die Bereiche 18a, 22a konvergierend ausgeführt sind, wodurch bei einer Verstellung nach außen das Fahrzeugniveau abgesenkt wird.
  • Eine zusätzliche Möglichkeit stellt die Verwendung von einer oder mehrerer Federn mit nichtlinearer Federkennlinie dar (degressive oder progressive Feder). Wird beispielsweise in einer Anordnung, in der die Bereiche 18a, 22a in Fahrzeugquerrichtung nach außen konvergierend ausgeführt sind, eine progressive Feder (Federrate wird mit der Kraft größer) benutzt, kann eine Höhenverstellung des Fahrzeugs erfolgen, ohne die wirksame Federhärte zu ändern. So ändert sich bei einer Verstellung der Feder nach außen die Federübersetzung. Dadurch nimmt die Federkraft ab, so dass das Tragfederelement länger wird und sich das Fahrzeug hebt.
  • Anstelle des geneigten Bereiches 18a am Lenker 18 kann auch oder alternativ der Bereich 22a des Aufbaus entsprechend geneigt gestaltet sein, abhängig auch von konstruktiven und baulichen Zwängen oder Anforderungen.
  • Durch die Gestaltung der geneigten Bereiche 18a, 22a mehr oder weniger konvergierend oder divergierend kann zusätzlicher konstruktiver Einfluss auf die Federungseigenschaften ausgeübt werden, wobei in vermehrtem Maße die Federkräfte F1, F2 und die Gesamtfederhärte abhängig von geforderten Fahreigenschaften unter unterschiedlichen Beladungszuständen des Kraftfahrzeuges variiert werden können.
  • Zumindest eine der beiden Schraubendruckfedern 26, 28 kann des Weiteren mit einer nichtlinearen Kennlinie (progressiv oder degressiv) ausgelegt sein.
  • Werden beispielsweise bei einer konvergierenden Auslegung der Federstützflächen 18a, 22a zwischen dem Lenker 18 und dem Aufbau 22 progressiv ausgelegte Schraubendruckfedern 26, 28 mit über den Federweg zunehmender Federrate eingesetzt, kann eine Höhenverstellung des Fahrzeuges erfolgen, ohne die wirksame Federhärte zu ändern.
  • Durch eine Kombination der vorgenannten Möglichkeiten (zwei in der Auslegung unterschiedliche Schraubendruckfedern 26, 28, zusätzlicher linearer Verstellweg s, geneigte Stützflächen 18a, 22a, nichtlineare Kennlinien) ist eine Optimierung der Federungs- und Fahreigenschaften des Kraftfahrzeuges, insbesondere hinsichtlich Bauraum, Federwege, Minimierung des Beladungseinflusses, etc. geschaffen, wobei im Rahmen der Erfindung einzelne oder alle der beschriebenen Möglichkeiten ausschöpfbar sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2538103 A1 [0002]
    • - DE 102006049726 A1 [0003, 0018]

Claims (16)

  1. Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug, mit einem am Kraftfahrzeugaufbau (22) angelenkten Lenker (18), der gelenkig mit einem Radträger (12) verbunden ist und der ein Tragfederelement (26, 28) trägt, das am Aufbau (22) abgestützt ist, wobei die Kraftwirkungslinie (50) des Tragfederelements (26, 28) in Fahrzeugquerrichtung verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragfederelement (26, 28) mittels dazwischen geschalteter Drehteller (30, 32) am Lenker (18) und am Aufbau (22) verdrehbar abgestützt ist, und durch zwei diametral zur Drehachse (M) der Drehteller (30, 32) angeordnete Federn, insbesondere Schraubendruckfedern, gebildet ist.
  2. Radaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftwirkungslinien (50) der Federn (26, 28) zumindest im Wesentlichen gleiche Abstände (Ie) zur Drehachse (M) der Drehteller (30, 32) aufweisen.
  3. Radaufhängung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftwirkungslinien (50) der beiden Federn (26, 28) in zumindest einer Auslegungslage die Lenkerlängsmittelachse (48) durchstoßen.
  4. Radaufhängung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Federn (26, 28) unterschiedliche Federraten (D1) und (D2) aufweisen.
  5. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längen der beiden Federn (26, 28) in einem unbelasteten Zustand derart ausgelegt sind, dass in einer Konstruktionslage der Radaufhängung (10) die wirkenden Federkräfte (F1, F2) gleich sind.
  6. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Längen der beiden Federn (26, 28) im unbelasteten Zustand derart ausgelegt sind, dass in der Konstruktionslage der Radaufhängung (10) die wirkenden Federkräfte (F1 und F2) unterschiedlich sind, das heißt die Federn (26, 28) mit unterschiedlicher Vorspannung beaufschlagt sind.
  7. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Federn (26, 28) so abgestimmt sind, dass bei einer Verdrehung der Drehteller (30, 32) die Federkräfte (F1, F2) gleich bleiben und sich nur die effektive Federhärte (DR) ändert.
  8. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehteller (30, 32) über einen Drehwinkel (α) von ca. 180° verstellbar sind.
  9. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehteller (30, 32) über Wälzlager (36) am Lenker (18) und am Aufbau (22) gelagert sind, und insbesondere mittels zumindest eines Elektromotors (42) mit einem selbsthemmenden Getriebe (40) verstellbar sind.
  10. Radaufhängung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor (42) und das Getriebe (40) mit dem aufbauseitigen Drehteller (32) zusammenwirken.
  11. Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem am Kraftfahrzeugaufbau (22) angelenkten Lenker (18), der gelenkig mit einem Radträger (12) verbunden ist, und der ein Tragfederelement (26, 28) trägt, das am Aufbau (22) abgestützt ist, wobei die Kraftwirkungslinie (50) des Tragfederelements (26, 28) in Fahrzeugquerrichtung verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragfederelement (26, 28) entlang einer Lenkerlängsachse (48) verstellbar ist.
  12. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Konstruktionslage der Radaufhängung (10) im Bereich des Verstellweges (s) des Tragfederelements (26, 28) in der Fahrzeugquerrichtung die Lenkerabstützung (18a) und die aufbauseitige Federabstützung (22a) zueinander konvergierend oder divergierend ausgerichtet sind.
  13. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennlinie zumindest des Tragfederelements (26, 28) oder der beiden Federn des Tragfederelements progressiv oder degressiv ausgelegt ist.
  14. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehbewegung der Drehteller (30, 32) über ein Verstellgetriebe (52) eine lineare Verstellung entlang der Lenkerlängsachse (48) überlagert ist.
  15. Radaufhängung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstellgetriebe (52) durch jeweils eine ortsfeste Zahnstange (54) und eine Außenverzahnung (56) am Drehteller (30, 32) gebildet ist, wobei der Drehteller (30, 32) über eine Kulissenführung (62) mit einem verschiebbaren, als Drehlagerung für den Drehteller (30, 32) dienenden Kulissenstein (58) linear verschiebbar ist.
  16. Verfahren zur Verstellung einer Federhärte eines Tragfederelements (26, 28) in einer Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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