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Die
Erfindung betrifft einen chirurgischen Bohrer mit einem Bohrabschnitt,
der den distalen Endbereich des Bohrers ausbildet und am distalen Ende
mindestens eine Schneide trägt, und mit einem Befestigungsabschnitt,
der den proximalen Endbereich des Bohrers ausbildet, wobei am Bohrabschnitt mindestens
eine Spannut angeordnet ist, die sich bis zu einer Schneide erstreckt.
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Chirurgische
Bohrer kommen in vielfältiger Ausgestaltung in der Chirurgie
und auch in der Implantologie zum Einsatz, beispielsweise beim Implantieren
eines Zahnimplantates. Zahnimplantate werden üblicherweise
formkongruent in ein Implantatbett des Kieferknochens eingesetzt,
um eine möglichst hohe Primärstabilität
und ein schnelles Anwachsen des Knochens an den Implantatkörper
zu erreichen. Beim Implantieren kann es erforderlich sein, Hohlräume
im Knochen, zum Beispiel Defekte, zu schließen. Hierzu
ist am besten körpereigenes Knochenmaterial geeignet, wie
es beim Herstellen einer Bohrung in dem Knochen anfällt.
Kommt zum Herstellen der Bohrung ein üblicher Spiralbohrer
zum Einsatz, wie er beispielsweise aus der
DE 693 26 339 T2 bekannt ist,
so besteht die Schwierigkeit, dass sich das abgetragene Knochenmaterial
in die spiralförmigen Spannuten einpresst. Es ist daher
mühsam, mittels derartiger Spiralbohrer körpereigenes
Knochenmaterial zu gewinnen.
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Es
wurde auch schon vorgeschlagen, Knochenmaterial mittels so genannter
Kernbohrer zu gewinnen. Bei derartigen Kernbohrern ist der Bohrabschnitt
hohlzylindrisch gestaltet und weist an seiner distalen Stirnseite
sägezahnartige Schneiden auf, so dass bei Einsatz des Kernbohrers
einem Knochen des Patienten gezielt Material in der Form eines Zylinders
entnommen werden kann. In der
DE 198 01 181 A1 wird vorgeschlagen, in Ergänzung
zum hohlzylindrischen Bohrabschnitt einen Spiralbohrer zu verwenden,
der den Bohrabschnitt in Längsrichtung durchsetzt, so dass
das zu entnehmende Knochenmaterial zentral durchbohrt wird und ein
Kreisring entsteht.
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Zur
Entnahme von Knochenmaterial sind auch spezielle Instrumente bekannt,
die eine Klinge aufweisen. Derartige Instrumente zur Knochenentnahme
werden beispielsweise in der
DE 696 30 900 T2 vorgeschlagen. Sie eignen
sich lediglich zur Knochenentnahme, nicht aber zum Einbringen einer Bohrung
in einen Knochen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen chirurgischen Bohrer der
eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass die Entnahme
von Knochenmaterial einfacher ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem chirurgischen Bohrer der gattungsgemäßen
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
zwischen dem Bohrabschnitt und dem Befestigungsabschnitt ein Sammelabschnitt angeordnet
ist mit mindestens einer Ausnehmung, in die zumindest eine Spannut
einmündet zum Aufnehmen und Sammeln von abgetragenem Knochenmaterial.
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Die
Entnahme von Knochenmaterial gestaltet sich beim erfindungsgemäßen
chirurgischen Bohrer einfach, da das beim Bohrvorgang anfallende Knochenmaterial
während des Bohrvorganges in der Ausnehmung des Sammelabschnitts
des Bohrers gesammelt werden kann. Das Knochenmaterial wird von
der mindestens einen, an der distalen Stirnseite des Bohrers angeordneten Schneide
vom Knochen abgetragen. Es gelangt dann von der Schneide unmittelbar
in eine Spannut, die sich entlang des Bohrabschnitts bis zur Ausnehmung
des Sammelabschnitts erstreckt. Während des Bohrvorganges
entsteht an der mindestens einen Schneide laufend zusätzliches
Knochenmaterial, so dass das bereits abgetragene Knochenmaterial
allmählich entlang der Spannut verschoben wird, bis es
in die in proximaler Richtung an die Spannut anschließende
Ausnehmung gelangt. Diese bildet ein Reservoir für abgetragenes
Knochenmaterial. Ist der Bohrvorgang abgeschlossen, so kann der
Bohrer aus der soeben hergestellten Bohrung herausgezogen und anschließend
das abgetragene Knochenmaterial der Spannut und insbesondere auch
der Ausnehmung entnommen werden. Körpereigenes Knochenmaterial,
das beim Herstellen einer Bohrung anfällt, kann somit auf einfache
Weise gesammelt und anschließend beispielsweise zum Schließen
von Defekten verwendet werden.
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Das
Sammeln des beim Bohrvorgang anfallenden Knochenmaterials hat darüber
hinaus den Vorteil, dass die Entnahme des abgetragenen Knochenmaterials
aus der Bohrung verbessert wird. Üblicherweise wird anfallendes
Knochenmaterial aus der soeben hergestellten Bohrung ausgespült.
Hierbei besteht allerdings das Risiko, dass ein Teil des abgetragenen
Knochenmaterials in der Bohrung verbleibt. Dieses Knochenmaterial
behindert anschließend das Einbringen des Implantats in
die Bohrung. Beim erfindungsgemäßen Bohrer wird
jedoch das abgetragene Knochenmaterial zu einem sehr großen Anteil
in der Ausnehmung des Bohrers gesammelt und somit zuverlässig
der Bohrung entnommen. Die Gefahr, dass das Einbringen eines Implantats
in die Bohrung durch darin verbleibendes Knochenmaterial behindert
wird, wird deutlich reduziert.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Bohrers
besteht darin, dass die Bohrstelle besser gekühlt werden
kann, denn das Kühlmedium, beispielsweise eine sterile,
gekühlte physiologische Kochsalzlösung, kann auf
einfachere Weise in die Bohrung eingebracht werden, da sie nicht
von abgetragenem Knochenmaterial behindert wird.
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Von
Vorteil ist es, wenn die mindestens eine Spannut parallel zur Längsachse
des Bohrers ausgerichtet ist. Die Spannut kann zwei im Winkel zueinander
ausgerichtete, ebene Nutwände aufweisen, die jeweils parallel
zur Längsachse des Bohrers verlaufen. Es hat sich gezeigt,
dass durch geradlinige Spannuten das Überführen
von abgetragenem Knochenmaterial in die Ausnehmung des Sammelabschnitts
verbessert wird.
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Es
kann vorgesehen sein, dass der Bohrabschnitt eine einzige Spannut
aufweist, über die abgetragenes Knochenmaterial in die
Ausnehmung des Sammelabschnitts überführbar ist.
Von besonderem Vorteil ist es jedoch, wenn der Bohrabschnitt mehrere Spannuten
aufweist, die günstigerweise in Umfangsrichtung des Bohrabschnitts
gleichmäßig verteilt angeordnet sind. Die Spannuten
können im Querschnitt jeweils identisch ausgebildet sein.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist der Bohrabschnitt
zwei Spannuten auf, die einander diametral gegenüberliegen.
Bei einer derartigen Ausführungsform kann der Bohrabschnitt
an seiner distalen Stirnseite zwei Schneiden tragen. Die Spannuten
enden jeweils an einer Schneide und erstrecken sich in proximaler
Richtung auf einander gegenüberliegenden Seiten des Bohrers
bis zu einer Ausnehmung.
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Günstigerweise
erstreckt sich die mindestens eine Spannut in Umfangsrichtung des
Bohrabschnitts über einen Winkelbereich von mindestens 60°,
insbesondere über einen Winkelbereich von mehr als 90°.
Die Spannut weist somit eine verhältnismäßig
große Breite auf. Dadurch wird das Aufnehmen und Sammeln
von Knochenmaterial verbessert.
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Der
Sammelabschnitt des chirurgischen Bohrers weist bei einer vorteilhaften
Ausführungsform einen zylindrischen Grundkörper
auf, der die mindestens eine Ausnehmung umfasst.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen
der Grundkörper und der Bohrabschnitt denselben Durchmesser
auf.
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Es
kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Durchmesser des Grundkörpers
größer ist als der Durchmesser des Bohrabschnitts
und/oder des Befestigungsabschnitts. Durch den vergrößerten
Durchmesser des Grundkörpers kann das Volumen der mindestens
einen Ausnehmung vergrößert werden, so dass eine
besonders große Menge an abgetragenem Knochenmaterial während
des Bohrvorgangs gesammelt werden kann.
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Günstig
ist es, wenn der Sammelabschnitt über eine konische Verengung
in den Bohrabschnitt übergeht.
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Das
Aufnehmen und Sammeln von abgetragenem Knochenmaterial und insbesondere
auch dessen Entnahme nach Beendigung eines Bohrvorganges wird vereinfacht,
wenn die Ausnehmung einen sich bevorzugt quer zur Längsachse
des Bohrers durch den Sammelabschnitt hindurch erstreckenden Durchgang ausbildet.
Eine derartige Ausgestaltung ist insbesondere von Vorteil, wenn
der Bohrabschnitt zwei einander diametral gegenüberliegende
Spannuten aufweist, denn diese können sich dann auf einander
gegenüberliegenden Seiten bis zum gemeinsamen Durchgang
erstrecken, in dem das abgetragene Knochenmaterial gesammelt wird.
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Der
Durchgang kann beispielsweise in Form eines Langlochs ausgebildet
sein. Dies vereinfacht die Herstellung des erfindungsgemäßen
Bohrers.
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Das
Langloch kann geradlinig verlaufen, das heißt es kann sich
parallel zur Längsachse des Bohrers erstrecken.
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Das
Langloch kann zwei einander gegenüberstehende, jeweils
eben ausgebildete Längswände aufweisen, die am
distalen Ende des Langlochs und am proximalen Ende des Langlochs
jeweils über einen kreisbogenförmigen Wandabschnitt
miteinander verbunden sind.
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Der
Abstand der einander gegenüberstehenden Längswände
des Langlochs beträgt bevorzugt mindestens die Hälfte
des Durchmessers des zylindrischen Grundkörpers des Sammelabschnitts.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verengt sich die
mindestens eine Spannut beim Übergang in die Ausnehmung.
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Günstigerweise
erfolgt der Übergang von der Spannut zu der Ausnehmung über
zumindest einen gekrümmten oder konischen Wandabschnitt
am proximalen Ende der Spannut.
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Die
mindestens eine Ausnehmung erstreckt sich bei einer vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung über mindestens
75% der Länge des Sammelabschnitts. Insbesondere kann vorgesehen
sein, dass die Ausnehmung sich über mehr als 80% des Sammelabschnitts
erstreckt.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn sich die mindestens eine Ausnehmung über
mindestens 50% der Gesamtlänge des Bohr- und Sammelabschnitts erstreckt.
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Bevorzugt
ist die mindestens eine Ausnehmung länger als der Bohrabschnitt.
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Das
Volumen der mindestens einen Ausnehmung ist bei einer vorteilhaften
Ausgestaltung größer als das Volumen der in die
Ausnehmung einmündenden Spannut. Dadurch lässt
sich eine besonders große Menge an während des
Bohrvorganges anfallendem Knochenmaterial in der mindestens einen
Ausnehmung sammeln.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren
Erläuterung. Es zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen chirurgischen Bohrers
und
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2:
eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen chirurgischen Bohrers.
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Der
in 1 dargestellte chirurgische Bohrer 10 weist
in seinem proximalen Endbereich einen Befestigungsabschnitt 12 auf,
der nach Art eines Schafts ausgestaltet ist und am proximalen Ende
einen Befestigungszapfen 14 trägt. Derartige Befestigungszapfen
sind dem Fachmann an sich bekannt. Sie bedürfen daher vorliegend
keiner näheren Erläuterung.
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In
distaler Richtung schließt sich an den Befestigungsabschnitt 12 über
einen sich in radialer Richtung konisch erweiternden Ringbund 16 ein Sammelabschnitt 18 an.
Der Sammelabschnitt 18 weist einen zylindrischen Grundkörper 20 auf,
der senkrecht zur Längsachse 22 des Bohrers 10 von
einer Ausnehmung in Form eines Langlochs 24 durchsetzt
ist. Das Langloch 24 weist zwei einander gegenüberstehende,
jeweils eben ausgestaltete, parallel zur Längsachse 22 ausgerichtete
Längswände 26, 28 auf, die am
proximalen Ende des Langlochs 24 über einen ersten
bogenförmig gekrümmten Wandabschnitt 30 und
am distalen Ende des Langlochs 24 über einen zweiten
bogenförmig gekrümmten Wandabschnitt 32 miteinander
verbunden sind.
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An
den Sammelabschnitt 18 schließt sich in distaler
Richtung über eine konische Verengung 34 ein Bohrabschnitt 36 an
den Sammelabschnitt 18 an. Der Bohrabschnitt 36 ist
zylindrisch ausgestaltet und weist am distalen Ende eine Spitze 38 auf,
von der zwei Schneiden 40, 42 schräg
zur Längsachse 22 ausgerichtet in einander abgewandte
Richtungen radial nach außen verlaufen.
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An
die Schneiden 40, 42 schließt sich in
proximaler Richtung jeweils eine geradlinige Spannut 44 bzw. 46 an,
die sich von der jeweiligen Schneide 40, 42 ausgehend über
die gesamte Länge des Bohrabschnitts 36 erstreckt
und in das Langloch 24 einmündet. Die beiden Spannuten 44 und 46 stehen
einander diametral gegenüber und sind identisch ausgebildet.
In Umfangsrichtung des Bohrabschnitts 36 erstrecken sie
sich jeweils über einen Winkelbereich von mindestens 90°.
Sie weisen jeweils zwei ebene, schräg zueinander und parallel
zur Längsachse 22 ausgerichtete Seitenwände
auf. Sie treffen auf einander gegenüberliegenden Seiten
in das Langloch 24, wobei sie in ihrem proximalen Endbereich
jeweils eine Verengung ausbilden mit einem gekrümmten Wandabschnitt 48 bzw. 50.
Die Volumina der Spannuten 44 und 46 sind identisch
und jeweils kleiner als das Volumen des Langlochs 24. Die
Länge des Langlochs 24 ist deutlich größer
als die Länge der Spannuten 44, 46.
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Bei
Einsatz des chirurgischen Bohrers 10 wird mittels der Schneiden 40 und 42 Knochenmaterial
abgetragen. Das Knochenmaterial wird über die Spannuten 44 und 46 auf
einander gegenüberliegenden Seiten in das Langloch 24 überführt
und dort gesammelt. Nach Beendigung des Bohrvorganges wird der Bohrer 10 aus
der Bohrung herausgezogen und das angefallene Knochenmaterial kann
dem Langloch 24 und den geradlinigen Spannuten 44 und 46 auf
einfache Weise entnommen werden. Mittels des Bohrers 10 ist
sichergestellt, dass ein sehr großer Anteil des während
des Bohrvorgangs anfallenden Knochenmaterials gesammelt werden kann,
so dass nur ein sehr geringer Anteil des abgetragenen Knochenmaterials
in der Bohrung verbleibt und ausgespült werden muss, bevor
ein Implantat in die Bohrung eingesetzt werden kann. Die Gefahr,
dass das Einsetzen eines Implantats in die Bohrung durch darin verbliebenes
Knochenmaterial behindert wird, wird somit deutlich reduziert. Darüber
hinaus ermöglicht der chirurgische Bohrer 10 eine
verbesserte Kühlung der Bohrstelle, da das Kühlmedium
praktisch nicht durch in der Bohrung verbleibendes Knochenmaterial
beeinträchtigt wird.
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In 2 ist
eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
chirurgischen Bohrers dargestellt, der insgesamt mit dem Bezugszeichen 60 belegt
ist. Dieser ist weitgehend identisch ausgebildet wie der voranstehend
unter Bezugnahme auf 1 erläuterte Bohrer 10.
Für identische Bauteile werden daher in 2 dieselben
Bezugszeichen verwendet wie in 1. Bezüglich
dieser Bauteile wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die voranstehenden
Erläuterungen verwiesen.
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Der
in 2 dargestellte chirurgische Bohrer 60 umfasst
ebenfalls einen Befestigungsabschnitt 12, der nach Art
eines Schafts ausgestaltet ist und am proximalen Ende einen Befestigungszapfen 14 trägt.
In distaler Richtung schließt sich an den Befestigungsabschnitt 12 über
eine radial nach außen gerichtete erste Stufe 62 ein
Ringbund 64 an, dessen Durchmesser deutlich größer
gewählt ist als der Durchmesser des Befestigungsabschnitts 12. Über eine
radial nach innen gerichtete zweite Stufe 66 geht der Ringbund 64 in
den Sammelabschnitt 18 über, an den sich in distaler
Richtung der Bohrabschnitt 36 anschließt.
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Bei
dem in 2 dargestellten Bohrer 60 weist der Sammelabschnitt 18 denselben
Durchmesser auf wie der Bohrabschnitt 36, es ist also zwischen dem
Sammelabschnitt 18 und dem Bohrabschnitt 36 des
chirurgischen Bohrers 60 keine konische Verengung vorgesehen.
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Der
Bohrabschnitt 36 des chirurgischen Bohrers 60 trägt
in entsprechender Weise wie der Bohrabschnitt 36 des voranstehend
erläuterten Bohrers 10 auf einander diametral
gegenüberliegenden Seiten Spannuten 44, 46,
die jeweils von einer Schneide 40 bzw. 42 des
Bohrers 10 ausgehen. Die Schneiden 40 und 42 verlaufen
in proximaler Richtung bis zum Langloch 24 des Sammelabschnitts 18.
Beim Bohrer 60 beträgt die Länge des
Langlochs 24 ein Vielfaches der Länge des Bohrabschnitts 36,
beispielsweise kann das Langloch 24 des Bohrers 60 mindestens dreimal
so lang sein wie dessen Bohrabschnitt 36, insbesondere
eine drei- bis fünffache Länge des Langlochs 24 hat
sich für den Bohrer 60 als besonders vorteilhaft
erwiesen.
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Die
beiden Spannuten 44 und 46 des chirurgischen Bohrers 60 sind
jeweils rinnenförmig ausgebildet und erstrecken sich in
Umfangsrichtung über einen Winkelbereich von deutlich mehr
als 90°.
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Auch
mittels des chirurgischen Bohrers 60 kann Knochenmaterial
abgetragen werden, das über die Spannuten 44 und 46 auf
einander gegenüberliegenden Seiten in das Langloch 24 überführt
und dort gesammelt werden kann. Nach Beendigung des Bohrvorganges
kann der Bohrer 60 aus der Bohrung herausgezogen und anschließend
kann das angefallene Knochenmaterial auf einfache Weise dem Langloch 24 und
den Spannuten 44 und 46 entnommen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 69326339
T2 [0002]
- - DE 19801181 A1 [0003]
- - DE 69630900 T2 [0004]