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DE102009028759A1 - Beleuchteter Abfluss - Google Patents

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DE102009028759A1
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Carlo SCHÜTZ
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Roehm GmbH Darmstadt
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Evonik Roehm GmbH
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Abstract

In einer Duscheinrichtung (11) nach Art einer Duschkabine sind elektrische Zusatzeinrichtungen wie Wandleuchten (21) vorgesehen (siehe Fig. 1). An einem Abfluss (13) einer Duschtasse (12) ist eine flache Bedieneinrichtung (30) vorgesehen als Deckel über einer Abflussöffnung (28), welche sowohl eine durch Druck betätigbare Schalteinrichtung (45) aufweist als auch eine Beleuchtung (41). Mit der Schalteinrichtung (45) kann eine der Zusatzeinrichtungen (19, 21) der Duscheinrichtung (11) angesteuert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Duscheinrichtung wie beispielsweise eine Duschkabine, wobei die Duscheinrichtung einen Abfluss aufweist, der insbesondere an einer Duschtasse der Duscheinrichtung angeordnet bzw. vorgesehen ist. Des weiteren weist die Duscheinrichtung eine elektrische Zusatzeinrichtung auf.
  • Duscheinrichtungen mit genannten elektrischen Zusatzeinrichtungen sind bekannt, wobei die Zusatzeinrichtungen beispielsweise eine Beleuchtung sind. So kann eine die Duscheinrichtung benutzende Bedienperson die Duscheinrichtung ausleuchten. Es sind auch wechselnde Beleuchtungen bekannt, so genannte Lichtduschen. Schließlich ist es noch bekannt, in Duscheinrichtungen als so genannte Dampfdusche Dampfgeneratoren vorzusehen, um in der Duschkabine eine Atmosphäre ähnlich einem Dampfbad zu erzeugen.
  • Aufgabe und Lösung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Duscheinrichtung zu schaffen, die erweitere Funktionen aufweist, insbesondere wie die genannte elektrische Zusatzeinrichtung eingeschaltet bzw. bedient werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Duscheinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass eine weitere elektrische Zusatzeinrichtung, unter Umständen sogar die einzige elektrische Zusatzeinrichtung, an dem Abfluss angeordnet ist. Sie weist eine Schalteinrichtung auf, um eine Funktionseinrichtung der Duscheinrichtung zu schalten, wobei diese Funktionseinrichtung elektrisch geschaltet wird und vorteilhaft eine der beispielhaft vorgenannten Einrichtungen wie Licht oder Dampfgenerator ist. Dadurch wird die Schalteinrichtung an einer zum Schalten gut zugänglichen Stelle vorgesehen. Des weiteren kann dadurch ein Schalten mit einem Fuß vorgenommen werden, was unter Umständen im ersten Moment zwar ungewöhnlich ist. Es hat sich jedoch im Rahmen der Erfindung überraschend herausgestellt, dass beim Duschen wie beispielsweise beim Haare waschen eine Bedienperson üblicherweise die Augen geschlossen hält und dann nach einem sonstigen in der Dusche angeordneten Schalter erst aufwendig suchen bzw. tasten muss. Eine zielgerichtete Betätigung mit dem Fuß dagegen ist sehr viel leichter durchzuführen, vor allem deswegen, weil ein Abfluss vorteilhaft auch in der Mitte der Duscheinrichtung angeordnet sein kann und mit dem Fuß leichter zu finden ist. Außerdem ist, egal in welche Richtung eine Bedienperson in der Dusche gedreht ist, ein solcher Abfluss mit Schalteinrichtung stets gleich leicht zu erreichen.
  • In Ausgestaltung der Erfindung kann die elektrische Zusatzeinrichtung am Abfluss als Bedieneinrichtung ausgebildet sein und mittels der Schalteinrichtung eine Funktion der Duscheinrichtung steuern bzw. schalten, wie beispielsweise Licht, einen genannten Dampfgenerator oder eine Brausefunktionseinrichtung. Des weiteren kann durch Betätigung der Schalteinrichtung eine Zeitmesseinrichtung gestartet werden, beispielsweise um entweder für eine gewisse Zeit wie beispielsweise eine Minute eine Kopfbrause odgl. zu aktivieren. Ebenso kann ein Licht in der Duscheinrichtung für einige Minuten angehen und dann durch die Zeitmesseinrichtung abgeschaltet werden, also als eine Art Zeitvorgabe für einen Duschvorgang. Eine solche Bedieneinrichtung in Ringform oder Deckelform am Abfluss weist den Vorteil auf, dass sie gut von oben zu erreichen ist zur Betätigung der Schalteinrichtung. Die Bedieneinrichtung kann beispielsweise über die Duschtasse überstehen und so vorteilhaft mit dem Fuß gut ertastet werden. Des weiteren kann auch eine Schalteinrichtung im oberen Bereich der Bedieneinrichtung vorgesehen sein, beispielsweise unter einer Abdeckung nach Art des genannten Deckels. Derartige deckelartige Abdeckungen sind auch aus dem Stand der Technik bekannt und können so leicht mit der Schalteinrichtung versehen werden. Die Bedieneinrichtung kann in weiterer Ausbildung der Erfindung auch als Stopfen für den Abfluss ausgebildet sein, also bewegbar bzw. veränderbar.
  • Als Schalteinrichtung kann gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ein Berührungsschalter vorgesehen sein, der also durch leichtes Berühren oder sogar Antippen schaltet. Unter Umständen kann hier sogar vorgesehen sein, dass an dem Abfluss vorbeiströmendes Wasser den Schaltvorgang auslöst und somit automatisch bei Betrieb einer Brausefunktionseinheit beispielsweise das Licht angeht oder sich ändert odgl.. Als Berührungsschalter können grundsätzlich beliebige Berührungsschalter verwendet werden, vorteilhaft entweder solche, die nach Art einer Reflektions-Lichtschranke arbeiten oder als kapazitiver Berührungsschalter. Ein solcher kapazitiver Berührungsschalter weist ein kapazitives Sensorelement auf, welches an bzw. unter der deckelartigen Abdeckung angeordnet sein kann. Es kann eine berührungsempfindliche Fläche auf der Abdeckung aufweisen, welche entweder einen Teilbereich einnimmt oder die wesentliche oder gesamte Oberfläche.
  • Alternativ zu einem Berührungsschalter kann ein mechanischer Schalter mit einem Schaltweg vorgesehen sein. Dies kann entweder ein normaler Kontaktschalter sein, der durch Druck gegen oder auf einen unter Umständen etwas nach oben überstehenden Deckel des Abflusses ausgelöst wird. Alternativ kann ein solcher Schalter ein Piezo-Element aufweisen zum Schalten, wobei dann der mechanische Schaltweg sehr gering ist, wie dies bei Piezo-Elementen üblich ist. Ein solcher Schalter mit Piezo-Element weist weitere Vorteile auf, auf die nachfolgend noch genauer eingegangen wird.
  • Eine als Bedieneinrichtung am Abfluss ausgebildete Zusatzeinrichtung kann eine Signalverbindung zu einer sonstigen elektrischen Zusatzeinrichtung der Dusche aufweisen, um diese zu steuern Diese Signalverbindung kann zwar kabelgebunden ausgebildet sein, vorteilhaft jedoch ist sie drahtlos. Dazu kann die Bedieneinrichtung in einer Ausgestaltung der Erfindung einen Sender aufweisen, um Signale an einen Empfänger der Duscheinrichtung zu senden. Dazu weist die Duscheinrichtung eine mit dem genannten Empfänger verbundene Steuerung auf, um Licht, eine Brausefunktionseinrichtung oder eine sonstige Zusatzeinrichtung auf vorgenannte Art und Weise zu steuern. Die Bedieneinrichtung am Abfluss bildet damit also eine Art Fernsteuerung.
  • In einer einfachen Ausgestaltung der Erfindung kann diese signalübertragende Verbindung als Funkverbindung ausgebildet sein. Dazu ist eine Energieversorgung notwendig, die entweder durch eingebaute Batterien bzw. Akkumulatoren gebildet sein kann. Alternativ kann eine Energieversorgung darin bestehen, dass die Schalteinrichtung ein vorgenanntes Piezo-Element aufweist und durch dessen Betätigung so viel elektrische Energie erzeugt wird, dass ein geeigneter Sender ein kurzes Signal an einen Empfänger der Duscheinrichtung sendet zum Schalten. Ein Abschalten kann dann entweder zeitgesteuert erfolgen oder aber durch einen weiteren kurzen Sendeimpuls.
  • Alternativ zu einer Signalübertragung per Funk kann eine Signalübertragung mit Transpondertechnik vorgesehen sein. Dazu weist die Bedieneinrichtung einen Transponder auf, der durch die Schalteinrichtung beeinflussbar ist, insbesondere hinsichtlich einer seiner elektrischen Eigenschaften. An der Duscheinrichtung ist eine Sendestation für den Transponder zu dessen Ansteuerung und Auswertung vorgesehen, welche mit einer Steuerung verbunden ist, die die Zusatzeinrichtung an der Dusche steuert. Der Transponder an der Bedieneinrichtung kann auch mittels eines kapazitiven Berührungsschalters beeinflusst werden, beispielsweise indem durch Berührung durch einer Bedienperson eine Kapazität in einem Schwingkreis des Transponders geändert wird und er somit ein anderes Ansprechverhalten aufweist. Dies kann die Sendestation an der Duscheinrichtung erfassen als Bedienung und somit einen Schaltvorgang auslösen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Zusatzeinrichtung selber Leuchtmittel aufweist. Vorteilhaft werden LED als Leuchtmittel verwendet, da diese eine lange Lebensdauer, geringe Wärmeentwicklung und vor allem einen geringen Energieverbrauch haben. So kann ihre Energieversorgung über Batterien bzw. einen eingesetzten Akkumulator erfolgen. In einer besonders einfachen Ausgestaltung der Erfindung ist die Bedieneinrichtung nur dazu ausgebildet, mit ihrer Schalteinrichtung ihre eigenen Leuchtmittel einzuschalten.
  • Die Leuchtmittel an der Bedieneinrichtung können in einer Weiterbildung der Erfindung oberhalb des Abflusses vorgesehen sein bzw. etwa auf Höhe des Bodens der Duschtasse. So können sie Licht sowohl nach oben als auch zur Seite hin abstrahlen. Vorteilhaft sind sie dabei von einer plattenartigen Abdeckung überdeckt als Schutz und Einbauverblendung.
  • In anderer Weiterbildung der Erfindung können die Leuchtmittel im Abfluss unterhalb des Bodens der Duschtasse angeordnet sein, also versenkt. Dabei kann vor allem auch bei einer versenkt angeordneten Bedieneinrichtung eine Leuchtwirkung erzielt werden, insbesondere als indirekte Beleuchtung.
  • Ein Gehäuse der Zusatzeinrichtung bzw. Bedieneinrichtung kann vorteilhaft zumindest teilweise aus durchsichtigem oder lichtdurchlässigem Material bestehen. Dieses Material kann von dem vorgenannten Leuchtmittel bzw. der LED durchstrahlt werden, um eine entweder punktartige oder flächige Leuchtwirkung hervorzurufen. Somit kann also beispielsweise eine gesamte Abdeckung der Bedieneinrichtung bzw. des Abflusses leuchten. Alternativ oder zusätzlich kann Licht aus dem Abfluss herausgestrahlt werden, insbesondere zur Seite hin unter einer geschlossenen deckelartigen Abdeckung.
  • Wie zuvor angesprochen, können zur Energieversorgung eines Senders und/oder der genannten Leuchtmittel Batterien oder Akkumulatoren in der Zusatzeinrichtung vorgesehen sein, vorteilhaft in einem Gehäusebereich in den Abfluss hinein versenkt, da dort üblicherweise mehr Raum zur Verfügung steht. Mehrere Batterien können dabei in länglicher Ausbildung senkrecht stehen und um eine Mittelachse des Abflusses herum verteilt sein. Dabei sind sie in einer wasserdichten Batterieaufnahme angeordnet. Eine solche Batterieaufnahme kann einen abnehmbaren Deckel aufweisen, vorteilhaft mit Verschraubung und Dichtung. So ist ein Wechsel der Batterien leicht und vorteilhaft durchzuführen.
  • Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 Eine Schrägansicht einer erfindungsgemäßen Duscheinrichtung mit verschiedenen Lichtquellen und einer Bedieneinrichtung an einem Abfluss,
  • 2 eine Schrägdarstellung des Innenaufbaus der Bedieneinrichtung am Abfluss und
  • 3 eine seitliche Schnittdarstellung der Bedieneinrichtung aus 2.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 ist eine Schrägansicht einer erfindungsgemäßen Duscheinrichtung 11 dargestellt in einem Badezimmer. Sie weist eine Duschtasse 12 üblicher Art auf, auf der nach links eine fest montierte Wand 14 aus Glas steht. Nach rechts vorne zu weist die Duscheinrichtung 11 eine Schwenktür 15 ebenfalls aus Glas auf, welche mit Schwenkgelenken 16 an einer Wand des Badezimmers befestigt ist. Die Schwenktür 15 weist an üblicher Stelle einen Griff 26 auf zum Öffnen und Schließen der Tür 15.
  • Im Inneren der Duscheinrichtung 11 sind auf übliche Art und Weise eine Stellarmatur 18 sowie eine Kopfbrause 19 dargestellt. Weitere Brausefunktionseinheiten wie Seitenbrausen oder eine Handbrause samt Schlauch können selbstverständlich vorgesehen sein und sind für den Fachmann leicht zu realisieren. In der hinteren Ecke ist eine üblicher Dampfgenerator 25 vorgesehen, wie er von Dampfduschen bekannt ist.
  • Des Weiteren ist an der linken hinteren Wand oben über der Duscheinrichtung 11, aber dazu gehörend, eine Wandleuchte 21 montiert mit einem zugehörigen Empfänger 22, auf deren Funktion noch genauer eingegangen wird. Im Bereich der Verbindung der festen Wand 14 an die Mauer dahinter ist eine Leuchtleiste 24 über eine größere Länge vorgesehen, welche ebenfalls einen nicht dargestellten Empfänger aufweist. Auch auf deren Funktion wird nachfolgend noch genauer eingegangen.
  • An dem Abfluss 13 bzw. in die Abflussöffnung 28 ist eine Bedieneinrichtung 30 eingesetzt bzw. aufgesetzt mit einem Deckel 48. Ein Leuchteffekt ist angedeutet.
  • In 2 ist in der aufgeschnittenen Schrägdarstellung zu erkennen, wie die Bedieneinrichtung 30 ausgebildet ist. Sie besteht dabei aus einem Grundkörper 52, der im Wesentlichen, wie auch aus den seitlichen Schnittdarstellungen in 3 und 4 zu erkennen ist, scheibenförmig ausgebildet ist mit Rippen 33 an seiner Unterseite. Er kann auf der Duschtasse 12 bzw. der Abflussöffnung 28 aufliegen und gleichzeitig unter sich das Abfließen von Wasser ermöglichen.
  • Auf dem Grundkörper 52 ist ein runder, leicht gewölbter Deckel 48 vorgesehen. Er ist gegenüber dem Grundkörper 52 mit einer nicht dargestellten umlaufenden Dichtung abgedichtet und mittels einer ebenfalls nicht dargestellten Verbindung damit verbunden. Diese kann eine lösbare Verbindung wie Schraubverbindung oder Rastverbindung sein.
  • Im mittleren Bereich weist der Grundkörper 52 einen flachen Batteriehalter 50 mit einem umlaufenden Rand 51 auf für drei Batterien 38, die liegend angeordnet sind. Nach geht der Grundkörper 52 mit einem zylindrischen Fortsatz 55 weiter, der in eine Hülse 54 eingeschraubt ist. Diese Hülse liegt unter der Abflussöffnung 28 an, wie dies an sich bekannt ist. Durch die Wölbung des Deckels 48 nach oben entsteht ein Innenraum zur Aufnahme von Bauteilen. Dieser Innenraum ist dann bei aufgesetztem Deckel 48 abgedichtet.
  • In dem Innenraum unter dem Deckel 48 ist ein Träger 49 dargestellt, der in dem Batteriehalter 50 sitzt und drei LED 41 als Leuchtmittel aufweist. Des weiteren weist der Träger 49 eine nicht dargestellte Steuerung 43 samt möglicherweise enthaltenem, nicht dargestelltem Funksender auf. Der Träger 49 ist mit den Batterien 38 über nicht dargestellte elektrische Verbindungen verbunden.
  • Eine Schalteinrichtung 45 ist unterhalb der Verbindung 37 vorgesehen, entweder als mechanischer Schalter mit Schaltkontakten oder als vorbeschriebener Schalter mit Piezoelement. Diese Schalteinrichtung 45 kann die LED 41 entweder direkt oder aber über die Steuerung anschalten nach Betätigen und nach erneutem Betätigen wieder ausschalten. In weiterer Ausgestaltung sind Zeitmessglieder in der Steuerung enthalten für ein automatisches Abschalten nach einer bestimmten Zeit, beispielsweise nach 5 oder 10 Minuten.
  • In nochmals weiterer Ausgestaltung kann auf die Batterien 38 verzichtet werden und die Schalteinrichtung 45 weist ein vorgenanntes Piezoelement auf, welches durch Ausüben von Druck darauf ausreichend elektrische Energie erzeugt, damit die Steuerung samt dem Funksender ein kurzes Signal an den Empfänger 22 an der Wandleuchte 21 in der Duscheinrichtung 11 oder einen sonstigen Empfänger senden kann.
  • Alternativ zu derartigen mechanisch betätigten Schaltern kann die Schalteinrichtung 45 ein vorgenannter Berührungsschalter sein, insbesondere ein kapazitiver Berührungsschalter oder einer mit Reflektions-Lichtschranke. Bei einem kapazitiven Berührungsschalter ist zumindest ein Bereich des Deckels 48, der mit dem Berührungsschalter bzw. der Schalteinrichtung elektrisch verbunden ist, elektrisch leitfähig, beispielsweise als metallische Fläche oder Beschichtung an der Unterseite des Deckels 48. Diese Fläche bildet dann das für einen kapazitiven Berührungsschalter benötigte Sensorelement. Ein Berührungsschalter mit einer Reflektions-Lichtschranke kann durch eine zentrale Öffnung nach oben strahlen und von beispielsweise einem Fuß einer Bedienperson zurückgeworfenes Licht wieder empfangen und als Bedienung auswerten.
  • Damit die Leuchtwirkung der LED 41, wie in 1 dargestellt ist, auch zu erkennen bzw. wirkungsvoll ist, gibt es mehrere Möglichkeiten. Einerseits kann der gesamte Deckel 48 aus durchscheinendem Material gefertigt sein. Des weiteren kann er lichtdurchlässige Einsätze aufweisen als eine Art Leuchtfenster. In nochmals weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann der Deckel 48 bzw. eventuell auch der Grundkörper 52 zur Seite hin aus lichtdurchlässigem Material bestehen oder solches bereichsweise aufweisen, so dass eine Leuchtwirkung weniger nach oben, sondern vielmehr zur Seite hin erzeugt wird.
  • Wie vorstehend beschrieben worden ist, kann also mit der Schalteinrichtung 45 entweder das Licht der LED 41 an der Bedieneinrichtung 30 selbst ein- und ausgeschaltet werden. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann, beispielsweise gleichzeitig damit, eine der Funktionseinheiten der Duscheinrichtung 11, wie die Wandleuchte 21 oder die Leuchtleiste 24, angesteuert werden. Ebenso kann der Dampfgenerator 25 an- oder ausgeschaltet werden. Schließlich kann beispielsweise die Kopfbrause 19 auch über ein elektronisches Ventil samt entsprechendem Empfänger an- oder ausgeschaltet werden.
  • Es ist anhand der 2 bis 4 leicht zu erkennen, wie in Abwandlung der Ausbildung auch eine oder zwei Batterien 38 senkrecht, also nach unten stehend, angeordnet sein könnten, also im Wesentlichen unterhalb der Duschtasse 12, liegen könnten und darüber dann auf alle Fälle ausreichend Platz für LED 41 samt Steuerung und Funksender wäre. Dann baut die Bedieneinrichtung 30 mit dem Grundkörper 52 und dem zylindrischen Fortsatz 55 zwar tiefer, aber Raum wäre vorhanden. Weist die Schalteinrichtung 45 ein genanntes Piezoelement auf zum Erzeugen der Energie für die Steuerung samt Funksender und sind keine LED vorgesehen, kann auf Batterien oder sonstige Energiespeicher vollständig verzichtet werden.

Claims (13)

  1. Duscheinrichtung wie Duschkabine (11) mit einem Abfluss (13) aus der Duscheinrichtung, der insbesondere an einer Duschtasse (12) der Duscheinrichtung angeordnet ist, mit mindestens einer elektrischen Zusatzeinrichtung (30), dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Zusatzeinrichtung (30) an dem Abfluss (13) angeordnet ist und eine Schalteinrichtung (45) aufweist zum Schalten einer Funktionseinrichtung (21, 19) der Duscheinrichtung.
  2. Duscheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Zusatzeinrichtung als eine ring- oder deckelartige Bedieneinrichtung (30) ausgebildet ist für eine Funktion wie Licht (21), Brausefunktionseinrichtung (19) oder Zeitmesseinrichtung der Duscheinrichtung (11) durch Betätigung der Schalteinrichtung (45).
  3. Duscheinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Zusatzeinrichtung als Bedieneinrichtung (30) über die Duschtasse (12) übersteht und/oder die Schalteinrichtung (45) am oberen Bereich der Zusatzeinrichtung angeordnet ist, insbesondere unter einer deckelartigen Abdeckung (48).
  4. Duscheinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung ein Berührungsschalter ist, wobei vorzugsweise ein kapazitives Sensorelement des kapazitiv arbeitenden Berührungsschalters unter der deckelartigen Abdeckung (48) angeordnet ist.
  5. Duscheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung ein mechanischer Schalter (45) mit Schaltweg ist, wobei vorzugsweise der Schalter ein Piezoelement aufweist zur Energieerzeugung für einen Sender der Bedieneinrichtung (30).
  6. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Zusatzeinrichtung als Bedieneinrichtung (30) einen Sender für Signale an einen Empfänger (22) der Duscheinrichtung (11) aufweist, wobei die Duscheinrichtung eine mit dem Empfänger (22) verbundene Steuerung aufweist zum Steuern von Licht (21) oder einer Brausefunktionseinrichtung (30) der Duscheinrichtung (11).
  7. Duscheinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender zum Senden der Signale an den Empfänger (22) der Duscheinrichtung (11) per Funk ausgebildet ist.
  8. Duscheinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinrichtung (30) bzw. deren Sendet eine Signalübertragung aufweist mit Transpondertechnik, wobei vorzugsweise die Bedieneinrichtung einen Transponder aufweist, der insbesondere durch eine Schalteinrichtung (45) beeinflussbar ist, wobei eine Sendestation für den Transponder an der Duscheinrichtung (11) bzw. an einer Steuerung des Lichts (21) oder der Brausefunktionseinrichtung (19) der Duscheinrichtung ausgebildet ist.
  9. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Zusatzeinrichtung (30) selber Leuchtmittel aufweist, wobei vorzugsweise LED (41) als Leuchtmittel vorgesehen sind.
  10. Duscheinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel (41) oberhalb des Abflusses bzw. etwa auf Höhe des Bodens der Duschtasse (12) angeordnet sind, wobei vorzugsweise die Leuchtmittel mit einer plattenartigen Abdeckung (48) odgl. überdeckt sind, insbesondere zur Lichtabstrahlung im wesentlichen zur Seite hin.
  11. Duscheinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel (41) im Abfluss unterhalb des Bodens der Duschtasse (12) angeordnet sind derart, dass das Licht aus dem Abfluss (13) herausstrahlt als indirekte Beleuchtung.
  12. Duscheinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse (50, 51, 52) der elektrischen Zusatzeinrichtung (30) am Abfluss (13) zumindest teilweise aus durchsichtigem oder lichtdurchlässigem Material besteht zur Erzeugung einer Beleuchtungswirkung derart, dass die Leuchtmittel (41) durch das durchsichtige oder lichtdurchlässige Material hindurchstrahlen.
  13. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Zusatzeinrichtung (30) mindestens eine Batterie (38) oder einen wiederaufladbaren Akkumulator aufweist, die in einer Batterieaufnahme (50) im Abfluss (13) angeordnet sind, wobei vorzugsweise mehrere Batterien um eine Mittelachse des Abflusses herum verteilt sind und als längliche Batterie liegen, wobei insbesondere nach oben eine deckelartige Abdeckung (48) mit einem an der Batterieaufnahme (50) verbundenen Deckel vorgesehen ist.
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