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Die
Erfindung betrifft eine Duscheinrichtung wie beispielsweise eine
Duschkabine, wobei die Duscheinrichtung einen Abfluss aufweist,
der insbesondere an einer Duschtasse der Duscheinrichtung angeordnet
bzw. vorgesehen ist. Des weiteren weist die Duscheinrichtung eine
elektrische Zusatzeinrichtung auf.
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Duscheinrichtungen
mit genannten elektrischen Zusatzeinrichtungen sind bekannt, wobei
die Zusatzeinrichtungen beispielsweise eine Beleuchtung sind. So
kann eine die Duscheinrichtung benutzende Bedienperson die Duscheinrichtung
ausleuchten. Es sind auch wechselnde Beleuchtungen bekannt, so genannte
Lichtduschen. Schließlich
ist es noch bekannt, in Duscheinrichtungen als so genannte Dampfdusche
Dampfgeneratoren vorzusehen, um in der Duschkabine eine Atmosphäre ähnlich einem Dampfbad
zu erzeugen.
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Aufgabe und Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Duscheinrichtung
zu schaffen, die erweitere Funktionen aufweist, insbesondere wie
die genannte elektrische Zusatzeinrichtung eingeschaltet bzw. bedient
werden kann.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Duscheinrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung
sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden
näher erläutert. Der
Wortlaut der Ansprüche
wird durch ausdrückliche
Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass eine weitere elektrische Zusatzeinrichtung, unter Umständen sogar
die einzige elektrische Zusatzeinrichtung, an dem Abfluss angeordnet
ist. Sie weist eine Schalteinrichtung auf, um eine Funktionseinrichtung
der Duscheinrichtung zu schalten, wobei diese Funktionseinrichtung
elektrisch geschaltet wird und vorteilhaft eine der beispielhaft
vorgenannten Einrichtungen wie Licht oder Dampfgenerator ist. Dadurch
wird die Schalteinrichtung an einer zum Schalten gut zugänglichen
Stelle vorgesehen. Des weiteren kann dadurch ein Schalten mit einem
Fuß vorgenommen werden,
was unter Umständen
im ersten Moment zwar ungewöhnlich
ist. Es hat sich jedoch im Rahmen der Erfindung überraschend herausgestellt, dass
beim Duschen wie beispielsweise beim Haare waschen eine Bedienperson üblicherweise
die Augen geschlossen hält
und dann nach einem sonstigen in der Dusche angeordneten Schalter
erst aufwendig suchen bzw. tasten muss. Eine zielgerichtete Betätigung mit
dem Fuß dagegen
ist sehr viel leichter durchzuführen,
vor allem deswegen, weil ein Abfluss vorteilhaft auch in der Mitte
der Duscheinrichtung angeordnet sein kann und mit dem Fuß leichter
zu finden ist. Außerdem ist,
egal in welche Richtung eine Bedienperson in der Dusche gedreht
ist, ein solcher Abfluss mit Schalteinrichtung stets gleich leicht
zu erreichen.
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In
Ausgestaltung der Erfindung kann die elektrische Zusatzeinrichtung
am Abfluss als Bedieneinrichtung ausgebildet sein und mittels der
Schalteinrichtung eine Funktion der Duscheinrichtung steuern bzw.
schalten, wie beispielsweise Licht, einen genannten Dampfgenerator
oder eine Brausefunktionseinrichtung. Des weiteren kann durch Betätigung der
Schalteinrichtung eine Zeitmesseinrichtung gestartet werden, beispielsweise
um entweder für
eine gewisse Zeit wie beispielsweise eine Minute eine Kopfbrause
odgl. zu aktivieren. Ebenso kann ein Licht in der Duscheinrichtung
für einige
Minuten angehen und dann durch die Zeitmesseinrichtung abgeschaltet
werden, also als eine Art Zeitvorgabe für einen Duschvorgang. Eine
solche Bedieneinrichtung in Ringform oder Deckelform am Abfluss
weist den Vorteil auf, dass sie gut von oben zu erreichen ist zur Betätigung der
Schalteinrichtung. Die Bedieneinrichtung kann beispielsweise über die
Duschtasse überstehen
und so vorteilhaft mit dem Fuß gut
ertastet werden. Des weiteren kann auch eine Schalteinrichtung im
oberen Bereich der Bedieneinrichtung vorgesehen sein, beispielsweise
unter einer Abdeckung nach Art des genannten Deckels. Derartige
deckelartige Abdeckungen sind auch aus dem Stand der Technik bekannt
und können
so leicht mit der Schalteinrichtung versehen werden. Die Bedieneinrichtung kann
in weiterer Ausbildung der Erfindung auch als Stopfen für den Abfluss
ausgebildet sein, also bewegbar bzw. veränderbar.
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Als
Schalteinrichtung kann gemäß einer
ersten Ausgestaltung der Erfindung ein Berührungsschalter vorgesehen sein,
der also durch leichtes Berühren
oder sogar Antippen schaltet. Unter Umständen kann hier sogar vorgesehen
sein, dass an dem Abfluss vorbeiströmendes Wasser den Schaltvorgang
auslöst
und somit automatisch bei Betrieb einer Brausefunktionseinheit beispielsweise
das Licht angeht oder sich ändert
odgl.. Als Berührungsschalter können grundsätzlich beliebige
Berührungsschalter verwendet
werden, vorteilhaft entweder solche, die nach Art einer Reflektions-Lichtschranke
arbeiten oder als kapazitiver Berührungsschalter. Ein solcher kapazitiver
Berührungsschalter
weist ein kapazitives Sensorelement auf, welches an bzw. unter der
deckelartigen Abdeckung angeordnet sein kann. Es kann eine berührungsempfindliche
Fläche
auf der Abdeckung aufweisen, welche entweder einen Teilbereich einnimmt
oder die wesentliche oder gesamte Oberfläche.
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Alternativ
zu einem Berührungsschalter
kann ein mechanischer Schalter mit einem Schaltweg vorgesehen sein.
Dies kann entweder ein normaler Kontaktschalter sein, der durch
Druck gegen oder auf einen unter Umständen etwas nach oben überstehenden
Deckel des Abflusses ausgelöst
wird. Alternativ kann ein solcher Schalter ein Piezo-Element aufweisen
zum Schalten, wobei dann der mechanische Schaltweg sehr gering ist,
wie dies bei Piezo-Elementen üblich
ist. Ein solcher Schalter mit Piezo-Element weist weitere Vorteile auf,
auf die nachfolgend noch genauer eingegangen wird.
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Eine
als Bedieneinrichtung am Abfluss ausgebildete Zusatzeinrichtung
kann eine Signalverbindung zu einer sonstigen elektrischen Zusatzeinrichtung
der Dusche aufweisen, um diese zu steuern Diese Signalverbindung
kann zwar kabelgebunden ausgebildet sein, vorteilhaft jedoch ist
sie drahtlos. Dazu kann die Bedieneinrichtung in einer Ausgestaltung der
Erfindung einen Sender aufweisen, um Signale an einen Empfänger der
Duscheinrichtung zu senden. Dazu weist die Duscheinrichtung eine
mit dem genannten Empfänger
verbundene Steuerung auf, um Licht, eine Brausefunktionseinrichtung
oder eine sonstige Zusatzeinrichtung auf vorgenannte Art und Weise
zu steuern. Die Bedieneinrichtung am Abfluss bildet damit also eine
Art Fernsteuerung.
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In
einer einfachen Ausgestaltung der Erfindung kann diese signalübertragende
Verbindung als Funkverbindung ausgebildet sein. Dazu ist eine Energieversorgung
notwendig, die entweder durch eingebaute Batterien bzw. Akkumulatoren
gebildet sein kann. Alternativ kann eine Energieversorgung darin bestehen,
dass die Schalteinrichtung ein vorgenanntes Piezo-Element aufweist
und durch dessen Betätigung
so viel elektrische Energie erzeugt wird, dass ein geeigneter Sender
ein kurzes Signal an einen Empfänger
der Duscheinrichtung sendet zum Schalten. Ein Abschalten kann dann
entweder zeitgesteuert erfolgen oder aber durch einen weiteren kurzen Sendeimpuls.
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Alternativ
zu einer Signalübertragung
per Funk kann eine Signalübertragung
mit Transpondertechnik vorgesehen sein. Dazu weist die Bedieneinrichtung
einen Transponder auf, der durch die Schalteinrichtung beeinflussbar
ist, insbesondere hinsichtlich einer seiner elektrischen Eigenschaften.
An der Duscheinrichtung ist eine Sendestation für den Transponder zu dessen
Ansteuerung und Auswertung vorgesehen, welche mit einer Steuerung
verbunden ist, die die Zusatzeinrichtung an der Dusche steuert.
Der Transponder an der Bedieneinrichtung kann auch mittels eines
kapazitiven Berührungsschalters
beeinflusst werden, beispielsweise indem durch Berührung durch
einer Bedienperson eine Kapazität
in einem Schwingkreis des Transponders geändert wird und er somit ein
anderes Ansprechverhalten aufweist. Dies kann die Sendestation an
der Duscheinrichtung erfassen als Bedienung und somit einen Schaltvorgang
auslösen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
die Zusatzeinrichtung selber Leuchtmittel aufweist. Vorteilhaft
werden LED als Leuchtmittel verwendet, da diese eine lange Lebensdauer,
geringe Wärmeentwicklung
und vor allem einen geringen Energieverbrauch haben. So kann ihre
Energieversorgung über
Batterien bzw. einen eingesetzten Akkumulator erfolgen. In einer
besonders einfachen Ausgestaltung der Erfindung ist die Bedieneinrichtung
nur dazu ausgebildet, mit ihrer Schalteinrichtung ihre eigenen Leuchtmittel
einzuschalten.
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Die
Leuchtmittel an der Bedieneinrichtung können in einer Weiterbildung
der Erfindung oberhalb des Abflusses vorgesehen sein bzw. etwa auf
Höhe des
Bodens der Duschtasse. So können
sie Licht sowohl nach oben als auch zur Seite hin abstrahlen. Vorteilhaft
sind sie dabei von einer plattenartigen Abdeckung überdeckt
als Schutz und Einbauverblendung.
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In
anderer Weiterbildung der Erfindung können die Leuchtmittel im Abfluss
unterhalb des Bodens der Duschtasse angeordnet sein, also versenkt. Dabei
kann vor allem auch bei einer versenkt angeordneten Bedieneinrichtung
eine Leuchtwirkung erzielt werden, insbesondere als indirekte Beleuchtung.
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Ein
Gehäuse
der Zusatzeinrichtung bzw. Bedieneinrichtung kann vorteilhaft zumindest
teilweise aus durchsichtigem oder lichtdurchlässigem Material bestehen. Dieses
Material kann von dem vorgenannten Leuchtmittel bzw. der LED durchstrahlt
werden, um eine entweder punktartige oder flächige Leuchtwirkung hervorzurufen.
Somit kann also beispielsweise eine gesamte Abdeckung der Bedieneinrichtung bzw.
des Abflusses leuchten. Alternativ oder zusätzlich kann Licht aus dem Abfluss
herausgestrahlt werden, insbesondere zur Seite hin unter einer geschlossenen
deckelartigen Abdeckung.
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Wie
zuvor angesprochen, können
zur Energieversorgung eines Senders und/oder der genannten Leuchtmittel
Batterien oder Akkumulatoren in der Zusatzeinrichtung vorgesehen
sein, vorteilhaft in einem Gehäusebereich
in den Abfluss hinein versenkt, da dort üblicherweise mehr Raum zur
Verfügung steht.
Mehrere Batterien können
dabei in länglicher Ausbildung
senkrecht stehen und um eine Mittelachse des Abflusses herum verteilt
sein. Dabei sind sie in einer wasserdichten Batterieaufnahme angeordnet.
Eine solche Batterieaufnahme kann einen abnehmbaren Deckel aufweisen,
vorteilhaft mit Verschraubung und Dichtung. So ist ein Wechsel der Batterien
leicht und vorteilhaft durchzuführen.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne
Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die
unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und
werden im Folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 Eine
Schrägansicht
einer erfindungsgemäßen Duscheinrichtung
mit verschiedenen Lichtquellen und einer Bedieneinrichtung an einem
Abfluss,
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2 eine
Schrägdarstellung
des Innenaufbaus der Bedieneinrichtung am Abfluss und
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3 eine
seitliche Schnittdarstellung der Bedieneinrichtung aus 2.
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Detaillierte Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
eine Schrägansicht
einer erfindungsgemäßen Duscheinrichtung 11 dargestellt
in einem Badezimmer. Sie weist eine Duschtasse 12 üblicher
Art auf, auf der nach links eine fest montierte Wand 14 aus
Glas steht. Nach rechts vorne zu weist die Duscheinrichtung 11 eine
Schwenktür 15 ebenfalls
aus Glas auf, welche mit Schwenkgelenken 16 an einer Wand
des Badezimmers befestigt ist. Die Schwenktür 15 weist an üblicher
Stelle einen Griff 26 auf zum Öffnen und Schließen der
Tür 15.
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Im
Inneren der Duscheinrichtung 11 sind auf übliche Art
und Weise eine Stellarmatur 18 sowie eine Kopfbrause 19 dargestellt.
Weitere Brausefunktionseinheiten wie Seitenbrausen oder eine Handbrause
samt Schlauch können
selbstverständlich vorgesehen
sein und sind für
den Fachmann leicht zu realisieren. In der hinteren Ecke ist eine üblicher Dampfgenerator 25 vorgesehen,
wie er von Dampfduschen bekannt ist.
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Des
Weiteren ist an der linken hinteren Wand oben über der Duscheinrichtung 11,
aber dazu gehörend,
eine Wandleuchte 21 montiert mit einem zugehörigen Empfänger 22,
auf deren Funktion noch genauer eingegangen wird. Im Bereich der
Verbindung der festen Wand 14 an die Mauer dahinter ist
eine Leuchtleiste 24 über
eine größere Länge vorgesehen,
welche ebenfalls einen nicht dargestellten Empfänger aufweist. Auch auf deren
Funktion wird nachfolgend noch genauer eingegangen.
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An
dem Abfluss 13 bzw. in die Abflussöffnung 28 ist eine
Bedieneinrichtung 30 eingesetzt bzw. aufgesetzt mit einem
Deckel 48. Ein Leuchteffekt ist angedeutet.
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In 2 ist
in der aufgeschnittenen Schrägdarstellung
zu erkennen, wie die Bedieneinrichtung 30 ausgebildet ist.
Sie besteht dabei aus einem Grundkörper 52, der im Wesentlichen,
wie auch aus den seitlichen Schnittdarstellungen in 3 und 4 zu
erkennen ist, scheibenförmig
ausgebildet ist mit Rippen 33 an seiner Unterseite. Er
kann auf der Duschtasse 12 bzw. der Abflussöffnung 28 aufliegen
und gleichzeitig unter sich das Abfließen von Wasser ermöglichen.
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Auf
dem Grundkörper 52 ist
ein runder, leicht gewölbter
Deckel 48 vorgesehen. Er ist gegenüber dem Grundkörper 52 mit
einer nicht dargestellten umlaufenden Dichtung abgedichtet und mittels
einer ebenfalls nicht dargestellten Verbindung damit verbunden.
Diese kann eine lösbare
Verbindung wie Schraubverbindung oder Rastverbindung sein.
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Im
mittleren Bereich weist der Grundkörper 52 einen flachen
Batteriehalter 50 mit einem umlaufenden Rand 51 auf
für drei
Batterien 38, die liegend angeordnet sind. Nach geht der
Grundkörper 52 mit einem
zylindrischen Fortsatz 55 weiter, der in eine Hülse 54 eingeschraubt
ist. Diese Hülse
liegt unter der Abflussöffnung 28 an,
wie dies an sich bekannt ist. Durch die Wölbung des Deckels 48 nach
oben entsteht ein Innenraum zur Aufnahme von Bauteilen. Dieser Innenraum
ist dann bei aufgesetztem Deckel 48 abgedichtet.
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In
dem Innenraum unter dem Deckel 48 ist ein Träger 49 dargestellt,
der in dem Batteriehalter 50 sitzt und drei LED 41 als
Leuchtmittel aufweist. Des weiteren weist der Träger 49 eine nicht
dargestellte Steuerung 43 samt möglicherweise enthaltenem, nicht
dargestelltem Funksender auf. Der Träger 49 ist mit den
Batterien 38 über
nicht dargestellte elektrische Verbindungen verbunden.
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Eine
Schalteinrichtung 45 ist unterhalb der Verbindung 37 vorgesehen,
entweder als mechanischer Schalter mit Schaltkontakten oder als
vorbeschriebener Schalter mit Piezoelement. Diese Schalteinrichtung 45 kann
die LED 41 entweder direkt oder aber über die Steuerung anschalten
nach Betätigen
und nach erneutem Betätigen
wieder ausschalten. In weiterer Ausgestaltung sind Zeitmessglieder
in der Steuerung enthalten für
ein automatisches Abschalten nach einer bestimmten Zeit, beispielsweise
nach 5 oder 10 Minuten.
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In
nochmals weiterer Ausgestaltung kann auf die Batterien 38 verzichtet
werden und die Schalteinrichtung 45 weist ein vorgenanntes
Piezoelement auf, welches durch Ausüben von Druck darauf ausreichend
elektrische Energie erzeugt, damit die Steuerung samt dem Funksender
ein kurzes Signal an den Empfänger 22 an
der Wandleuchte 21 in der Duscheinrichtung 11 oder
einen sonstigen Empfänger senden
kann.
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Alternativ
zu derartigen mechanisch betätigten
Schaltern kann die Schalteinrichtung 45 ein vorgenannter
Berührungsschalter
sein, insbesondere ein kapazitiver Berührungsschalter oder einer mit
Reflektions-Lichtschranke. Bei einem kapazitiven Berührungsschalter
ist zumindest ein Bereich des Deckels 48, der mit dem Berührungsschalter
bzw. der Schalteinrichtung elektrisch verbunden ist, elektrisch leitfähig, beispielsweise
als metallische Fläche
oder Beschichtung an der Unterseite des Deckels 48. Diese
Fläche
bildet dann das für
einen kapazitiven Berührungsschalter
benötigte
Sensorelement. Ein Berührungsschalter
mit einer Reflektions-Lichtschranke kann durch eine zentrale Öffnung nach
oben strahlen und von beispielsweise einem Fuß einer Bedienperson zurückgeworfenes
Licht wieder empfangen und als Bedienung auswerten.
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Damit
die Leuchtwirkung der LED 41, wie in 1 dargestellt
ist, auch zu erkennen bzw. wirkungsvoll ist, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Einerseits kann der gesamte Deckel 48 aus durchscheinendem
Material gefertigt sein. Des weiteren kann er lichtdurchlässige Einsätze aufweisen
als eine Art Leuchtfenster. In nochmals weiterer Ausgestaltung der
Erfindung kann der Deckel 48 bzw. eventuell auch der Grundkörper 52 zur
Seite hin aus lichtdurchlässigem
Material bestehen oder solches bereichsweise aufweisen, so dass
eine Leuchtwirkung weniger nach oben, sondern vielmehr zur Seite
hin erzeugt wird.
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Wie
vorstehend beschrieben worden ist, kann also mit der Schalteinrichtung 45 entweder
das Licht der LED 41 an der Bedieneinrichtung 30 selbst ein-
und ausgeschaltet werden. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung
kann, beispielsweise gleichzeitig damit, eine der Funktionseinheiten
der Duscheinrichtung 11, wie die Wandleuchte 21 oder
die Leuchtleiste 24, angesteuert werden. Ebenso kann der
Dampfgenerator 25 an- oder ausgeschaltet werden. Schließlich kann
beispielsweise die Kopfbrause 19 auch über ein elektronisches Ventil
samt entsprechendem Empfänger
an- oder ausgeschaltet werden.
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Es
ist anhand der 2 bis 4 leicht
zu erkennen, wie in Abwandlung der Ausbildung auch eine oder zwei
Batterien 38 senkrecht, also nach unten stehend, angeordnet
sein könnten,
also im Wesentlichen unterhalb der Duschtasse 12, liegen
könnten
und darüber
dann auf alle Fälle
ausreichend Platz für
LED 41 samt Steuerung und Funksender wäre. Dann baut die Bedieneinrichtung 30 mit
dem Grundkörper 52 und
dem zylindrischen Fortsatz 55 zwar tiefer, aber Raum wäre vorhanden.
Weist die Schalteinrichtung 45 ein genanntes Piezoelement
auf zum Erzeugen der Energie für
die Steuerung samt Funksender und sind keine LED vorgesehen, kann
auf Batterien oder sonstige Energiespeicher vollständig verzichtet
werden.