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DE102009028574A1 - Vorrichtung zum Lagern einer Querblattfeder eines Fahrzeuges - Google Patents

Vorrichtung zum Lagern einer Querblattfeder eines Fahrzeuges Download PDF

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DE102009028574A1
DE102009028574A1 DE102009028574A DE102009028574A DE102009028574A1 DE 102009028574 A1 DE102009028574 A1 DE 102009028574A1 DE 102009028574 A DE102009028574 A DE 102009028574A DE 102009028574 A DE102009028574 A DE 102009028574A DE 102009028574 A1 DE102009028574 A1 DE 102009028574A1
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Volker Wagner
Stephan Pollmeyer
Andreas Vossel
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ZF Friedrichshafen AG
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ZF Friedrichshafen AG
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung (3) zum Lagern einer Querblattfeder (1) eines Fahrzeuges an einem Fahrzeugaufbau mit einem Aufnahmebereich (7) beschrieben, von dem die Querblattfeder (1) in montiertem Zustand bereichsweise vollständig umgriffen ist. Die Vorrichtung (3) umfasst zwei zylindrische Haltebereiche (8, 9), die sich in Fahrzeuglängsrichtung jeweils an den Aufnahmebereich (7) anschließen und in Lagereinrichtungen (10, 11) mit hohlzylindrischen Lagerelementen (12, 13) eingreifen, die zumindest bereichsweise elastisch ausgebildet sind. Die Lagereinrichtungen (10, 11) sind fahrzeugaufbauseitig festlegbar. Erfindungsgemäß sind zwei einstückig ausgebildete Halbschalenelemente (20, 21) vorgesehen, die jeweils einen Teil des Aufnahmebereiches (7) und Teile der zylindrischen Haltebereiche (8, 9) umfassen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Lagern einer Querblattfeder eines Fahrzeuges gemäß der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 näher definierten Art.
  • Aus der US 4,768,807 ist eine Radaufhängung mit einer Querblattfeder bekannt, die in Fahrzeugquerrichtung verlaufend Radträger abstützt. Drehbare Haftelemente und abstimmbare gummielastische Lagereinrichtungen verbinden die Querblattfeder mit einem Fahrzeugrahmen.
  • Die Querblattfeder ist in montiertem Zustand von einem Aufnahmebereich vollständig umgriffen, der ein oberes hutförmiges Aufnahmeelement umfasst. Das hutartige Aufnahmeelement erstreckt sich über die obere Seite und die beiden Außenseiten der Querblattfeder. Zusätzlich ist der Aufnahmebereich mit einem unteren flachen Aufnahmeelement ausgebildet, das sich über die untere Seite der Querblattfeder erstreckt und über Nieten mit dem oberen hutförmigen Aufnahmeelement fest verbunden ist. Zwischen dem Aufnahmebereich und der Querblattfeder ist eine dünne Gummihülse angeordnet, die mit dem Aufnahmebereich fest verbunden ist.
  • Das obere Aufnahmeelement ist im Bereich der Seitenflächen mit Gewindebolzen ausgeführt, die mit dem oberen Aufnahmeelement verpresst und verschweißt sind. Die Gewindebolzen greifen in die gummielastischen Lagereinrichtungen ein und sind über Verschraubungen in den Lagereinrichtungen fixiert. Die Lagereinrichtungen sind über weitere Verschraubungen mit dem Fahrzeugaufbau wirkverbunden.
  • Die vorbeschriebene Lagerung weist jedoch einen hohe Herstellkosten verursachenden komplexen konstruktiven Aufbau auf und ist nur mit einem unerwünscht hohen Aufwand montierbar.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine konstruktiv einfache, kostengünstig herstellbare und mit geringem Aufwand montierbare Vorrichtung zum Lagern einer Querblattfeder eines Fahrzeuges an einem Fahrzeugaufbau zur Verfügung zu stellen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Lagern einer Querblattfeder eines Fahrzeuges an einem Fahrzeugaufbau ist mit einem Aufnahmebereich ausgebildet, von dem die Querblattfeder in montiertem Zustand bereichsweise vollständig umgriffen ist. Zwei zylindrische Haltebereiche schließen sich in Fahrzeuglängsrichtung jeweils an den Aufnahmebereich an. Darüber hinaus greifen die Haltebereiche in Lagereinrichtungen mit hohlzylindrischen Lagerelementen ein, die zumindest bereichsweise elastisch ausgebildet sind. Die Lagereinrichtungen sind fahrzeugaufbauseitig festlegbar.
  • Erfindungsgemäß sind zwei einstückig ausgebildete Halbschalenelemente vorgesehen, die jeweils einen Teil des Aufnahmebereiches und Teile der Haltebereiche umfassen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist im Vergleich zu aus dem Stand der Technik bekannten Lagereinrichtungen durch einen wesentlich einfacheren konstruktiven Aufbau und geringere Herstellkosten gekennzeichnet sowie mit geringerem Aufwand montierbar, da die Vorrichtung nach der Erfindung lediglich zwei einstückig ausgebildete Halbschalenelemente aufweist, die einfach herstellbar und während der Montage lediglich an der Querblattfeder anzulegen sind. Anschließend werden die Halbschalenelemente durch Aufschieben der hohlzylindrischen Lagerelemente auf die Haltebereiche der Halbschalenelemente ohne zusätzliche Befestigungsmittel wie Verschraubungen oder dergleichen mit der Querblattfeder fest verbunden.
  • Bei einer vorteilhaften und konstruktiv einfachen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weisen die Lagereinrichtungen jeweils die elastischen Lagerelemente zumindest bereichsweise radial umfassende Verbindungselemente auf, die mit einem Fahrzeugaufbau in Wirkverbindung bringbar sind.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Gegenstandes ergeben sich aus den Patentansprüchen und den nachfolgend anhand der Zeichnung beschriebenen Ausführungsbeispielen, wobei in der Beschreibung der verschiedenen Ausführungsbeispiele zugunsten der Übersichtlichkeit für bau- und funktionsgleiche Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
  • Es zeigt:
  • 1 eine stark schematisierte Darstellung einer Querblattfeder mit einer 4-Punkt-Lagerung;
  • 2 eine schematisierte dreidimensionale Teildarstellung einer Querblattfeder und zwei Vorrichtungen zum Lagern der Querblattfeder;
  • 3 eine vereinfachte dreidimensionale Einzelansicht der Vorrichtung zum Lagern einer Querblattfeder gemäß 2;
  • 4 eine Längsschnittansicht der Vorrichtung gemäß 3;
  • 5 eine vereinfachte dreidimensionale Einzelansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Lagern einer Querblattfeder.
  • 6 eine stark schematisierte Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Lagern einer Querblattfeder; und
  • 7 eine Teillängsschnittansicht der Vorrichtung gemäß 6 entlang der Schnittlinie VII-VII.
  • 1 zeigt eine schematisierte Darstellung einer Querblattfeder 1, die als ein balkenähnliches Federelement ausgebildet ist. Die Querblattfeder 1 ist über zwei Zentrallager bzw. Vorrichtungen zum Lagern 3, 4 mit einem in der Zeichnung nicht näher dargestellten Fahrzeugaufbau und über Endbereichslagereinrichtungen 5, 6 mit den Rädern einer Fahrzeugachse eines Fahrzeuges verbunden und in den Endbereichen des Federelementes 2 gelagert. Die sogenannte 4-Punkt-Lagerung ermöglicht im Bereich der Querblattfeder 1 sowohl eine Hubfederung als auch eine Wankfederung zur Verfügung zu stellen, womit konventionelle Aufbaufedern sowie aus der Praxis bekannte Stabilisatoreinrichtungen nicht vorzusehen sind. Bei entsprechender Ausführung der Vorrichtungen 3 und 4 sowie der Endbereichslagereinrichtungen 5, 6 sind über die Querblattfeder 1 neben den letztgenannten Federungsfunktionen auch Radführungsfunktionen zur Verfügung stellbar.
  • Das in 1 dargestellte Federsystem bietet neben einem hohen Kosteneinsparungspotential bei entsprechender Werkstoffwahl zur Herstellung der Querblattfeder 1, beispielsweise Faserverbundwerkstoffe, auch die Möglichkeit der Gewichtsreduzierung im Bereich einer Fahrzeugachse.
  • Eine vereinfachte dreidimensionale Teildarstellung eines in 1 näher gekennzeichneten Bereiches II ist in 2 dargestellt, der neben der Querblattfeder 1 auch die beiden Vorrichtungen 3 und 4 umfasst. Die Vorrichtungen 3 und 4 weisen im Wesentlichen denselben Aufbau auf, weshalb in der nachfolgenden Beschreibung lediglich auf die Vorrichtung 3 Bezug genommen wird.
  • In 3 ist die Vorrichtung 3 gemäß 2 in einer dreidimensionalen Einzelansicht gezeigt, während 4 die Vorrichtung 3 gemäß 2 in einer Längsschnittansicht entlang der Schnittlinie IV-IV graphisch wiedergibt.
  • Die Vorrichtung 3 zum Lagern der Querblattfeder 1 eines Fahrzeuges an einem Fahrzeugaufbau ist mit einem sich in montiertem Zustand der Querblattfeder 1 in Fahrzeuglängsrichtung x erstreckenden Aufnahmebereich 7 ausgebildet, von dem die Querblattfeder 1 in montiertem Zustand bereichsweise vollständig umgriffen ist. Darüber hinaus umfasst die Vorrichtung 3 zwei zylindrische Haltebereiche 8, 9, die sich in Fahrzeuglängsrichtung x jeweils an den Aufnahmebereich 7 anschließen und in Lagereinrichtungen 10, 11 mit hohlzylindrischen Lagerelementen 12, 13 eingreifen.
  • Die hohlzylindrischen Lagerelemente 12, 13 sind zumindest bereichsweise elastisch ausgebildet. Die Lagereinrichtungen 10, 11 sind über die elastischen Lagerelemente 12, 13 radial umfassende Verbindungselemente 14, 15 mit einem Fahrzeugaufbau in Wirkverbindung bringbar. Die Verbindungselemente 14, 15 sind vorliegend als Schellen ausgeführt und auf die Lagerelemente 12 und 13 aufgeschoben und werden vorliegend mit dem Fahrzeugaufbau oder mit einem mit dem Fahrzeugaufbau verbundenen Hilfsrahmen verschraubt.
  • Über die Vorrichtung 3 werden vor allem Schwingungs- und schalldämpfende Eigenschaften sowie die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, über die Federsteifigkeit im Bereich der Lagereinrichtungen 10 und 11 das Achsverhalten im Bereich einer Fahrzeugachse unter Reifenkräften zu beeinflussen.
  • Um hohe Radialsteifigkeiten bei gleichzeitig niedrigen Torsionssteifigkeiten zur Verfügung stellen zu können, umfassen die elastischen Lagerelemente 12, 13 vorliegend zwei koaxial zueinander angeordnete hohlzylindrische und elastisch ausgebildete Lagerringelemente 12A, 12B und 13A, 13B, zwischen welchen in radialer Richtung eine mit höherer Steifigkeit als die Lagerringelemente 12A, 12B und 13A, 13B ausgeführte Lagerhülsen 16 und 17 vorgesehen sind. Zusätzlich sind zwischen den inneren Lagerringelementen 12B und 13B und den Haltebereichen 8 und 9 und zwischen den äußeren Lagerringelementen 12A und 13A und den Verbindungselementen 14 und 15 weitere Lagerhülsen 18, 19 und 36, 37 vorgesehen, die ebenfalls mit höherer Steifigkeit als die Lagerringelemente 12B und 13B ausgebildet sind.
  • Sowohl der Aufnahmebereich 7 als auch die Haltebereiche 8 und 9 der Vorrichtung 3 sind aus zwei einstückig ausgebildeten Halbschalenelementen 20, 21 zusammengesetzt, die im wesentlichen symmetrisch ausgeführt sind und mit für die Aufnahme der Querblattfeder 1 vorgesehenen Aussparungen 22, 23 ausgebildet sind, die in zusammengesetztem Zustand der Halbschalenelemente 20, 21 die Aufnahmeöffnung des Aufnahmebereiches 7 für die Querblattfeder 1 begrenzen.
  • Die Halbschalenelemente 20 und 21 bilden in zusammengesetzten bzw. in montiertem Zustand in ihren äußeren halbzylindrischen Bereichen 20A, 20B und 21A, 21B jeweils die Haltebereiche 8 und 9 in Form von zylindrischen Zapfen aus, auf welche die bereichsweise gummielastisch ausgeführten Lagereinrichtungen 11 und 12 mit den Lagerhülsen 16 bis 19 und 36, 37 und den Lagerringelementen 12A, 12B, 13A, 13B aufgepresst werden, womit die Halbschalenelemente 20 und 21 wiederum über die als Befestigungseinrichtungen wirkenden Lagereinrichtungen 10, 11 zusammengepresst und kraft- und formschlüssig fest miteinander verbunden sind.
  • Die Verbindung der Halbschalenelemente 20 und 21 kann in Abhängigkeit des jeweils vorliegenden Anwendungsfalles entweder formschlüssig, kraftschlüssig oder in Form einer Kombination aus einem Form- und Kraftschluss hergestellt sein. Die Halbschalenelemente 20 und 21 sind neben der im Bereich der Lagereinrichtungen 10, 11 vorgesehenen Pressverbindung zusätzlich auch mittels als Verschraubungen, Vernietungen, Klebungen und/oder Clipverbindungen ausgeführten Befestigungseinrichtungen miteinander verbindbar.
  • Im Anlagebereich zwischen der Querblattfeder 1 und dem Halbschalenelement 21 ist das Halbschalenelement 21 mit einer konvexen Erhebung 34 ausgebildet, die in montiertem Zustand der Querblattfeder 1 in eine Ausnehmung der Querblattfeder 1 formschlüssig eingreift, womit eine Relativbewegung zwischen der Vorrichtung 3 und der Querblattfeder 1 in Fahrzeugquerrichtung im Wesentlichen vermieden ist.
  • Die Lagereinrichtungen 10 und 11 sind bei dem in 4 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 3 im Wesentlichen identisch ausgebildet. Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, die Lagereinrichtungen 10 und 11 in Abhängigkeit des jeweils vorliegenden Anwendungsfalles unterschiedlich zu dimensionieren, um die Vorrichtung 3 beispielsweise an jeweils zur Verfügung stehende Bauräume im Bereich einer Fahrzeugbodengruppe anpassen zu können.
  • Die Halbschalenelemente 20 und 21 weisen zur Vereinfachung einer Montage vorliegend Zentriereinrichtung 24, 25 auf, die in entsprechende Bohrungen 20C, 20D des Halbschalenelementes 20 und Bohrungen 21C und 21D des Halbschalenelementes 21 eingepasste Passstifte 26 und 27 umfassen. Es liegt im Ermessen des Fachmannes in Abhängigkeit des jeweils vorliegenden Anwendungsfalles zur Zentrierung der Halbschalenelemente 20, 21 zueinander auch Feder-Nut-Ausführungen oder dergleichen vorzusehen.
  • Optional sind die beiden Halbschalenelemente 20 und 21 in Anlagebereichen 2A und 2B der Aussparungen 22 und 23 jeweils mit einer dünnen Schutzschicht 28, 29 versehen, die aus gummielastischem Material hergestellt sein kann. Über die Schutzschichten 28, 29 soll auf einfache Art und Weise eine Beschädigung der Querblattfeder 1 im Betrieb eines Fahrzeuges insbesondere im Bereich der Kanten der Halbschalenelemente 20 und 21 durch Abrasion vermieden werden.
  • Die Querblattfeder 1 ist im mittleren Bereich über die Vorrichtungen 3 und 4 mit dem Fahrzeugaufbau verbunden. Die wesentlichen Bauteile der Vorrichtung 3 sind neben den beiden Halbschalenelementen 20 und 21, innerhalb welchen die Querblattfeder 1 angeordnet ist, die beiden Haltebereiche 8 und 9 sowie die Lagereinrichtungen 10 und 11 mit den elastischen Lagerelementen 12 und 13 und die Vorrichtungen 3 und 4 mit dem Fahrzeugaufbau verbindenden und vorzugsweise aus Metall hergestellten Verbindungselemente 14 und 15 sowie die weiteren Verbindungselemente 32, 33.
  • 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 3, welches sich von dem ersten in 2 bis 4 gezeigten ersten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 3 im Wesentlichen im Bereich der Lagereinrichtungen 10 und 11 unterscheidet, weshalb in der nachfolgenden Beschreibung lediglich auf die Unterschiede eingegangen wird und bezüglich der weiteren Funktionsweise der Vorrichtung 3 auf die vorstehende Beschreibung zu 2 bis 4 verwiesen wird.
  • Die Verbindungselemente 14 und 15 der Lagereinrichtungen 10 und 11 der Vorrichtung 3 gemäß 5 sind im Unterschied zu der Vorrichtung 3 gemäß 2 bis 4 als tiefgezogene, topfähnliche Blechteile ausgeführt, die die gummielastischen Lagerelemente 12 und 13 und die Lagerhülsen 16 bis 19 und 36, 37 umschließen sowie in flanschartigen Außenbereichen 14A, 15A mit dem Fahrzeugaufbau oder einem wiederum mit dem Fahrzeugaufbau verbundenen Hilfsrahmen durch Verschrauben oder andere geeignete Befestigungseinrichtungen gekoppelt werden.
  • In 6 ist eine zweidimensionale stark schematisierte Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispieles der Vorrichtung 3 gezeigt, welche sich von der zweiten Ausführungsform der Vorrichtung 3 gemäß 5 im Wesentlichen im Bereich der Lagereinrichtungen 10 und 11 unterscheidet, weshalb in der nachfolgenden Beschreibung im Wesentlichen auf die beiden Lagereinrichtungen 10 und 11 Bezug genommen wird und bezüglich der weiteren Funktionsweise der Vorrichtung 3 auf die Beschreibung zu 2 bis 5 verwiesen wird.
  • Die Lagereinrichtungen 10 und 11 der Vorrichtung 3 gemäß 6 sind im Bereich der gummielastischen Lagerringelemente 12A, 12B und 13A, 13B zumindest bereichsweise mit sich in montiertem Zustand der Querblattfeder 1 in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden und im Querschnitt wenigstens annähernd nierenförmig ausgebildeten Hohlräumen 30, 31 ausgeführt, womit die Lagereinrichtungen 10 und 11 richtungsabhängige Radialsteifigkeiten aufweisen, um ein gewünschtes Fahrverhalten darstellen zu können.
  • Bei weiteren in der Zeichnung nicht näher dargestellten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Lagern einer Querblattfeder eines Fahrzeuges an einem Fahrzeugaufbau sind in axialer Richtung der Lagereinrichtungen Anschläge vorgesehen, um eine starke Progression der axialen Lagerkennung der Vorrichtung nach der Erfindung zu erreichen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Querblattfeder
    2A, 2B
    Anlagebereich
    3, 4
    Vorrichtung
    5, 6
    Endbereichslagereinrichtung
    7
    Aufnahmebereich
    8, 9
    Haltebereich
    10, 11
    Lagereinrichtung
    12
    Lagerelement
    12A, 12B
    Lagerringelement
    13
    Lagerelement
    13A, 13B
    Lagerringelement
    14
    Verbindungselement
    14A
    flanschartiger Randbereich
    15
    Verbindungselement
    15A
    flanschartiger Randbereich
    16 bis 19
    Lagerhülse
    20
    Halbschalenelement
    20A, 20B
    halbzylindrischer Bereich
    20C, 20D
    Bohrung
    21A, 21B
    halbzylindrischer Bereich
    21C, 21D
    Bohrung
    22, 23
    Aussparung
    24, 25
    Zentriereinrichtung
    26, 27
    Passstift
    28, 29
    Schutzschicht
    30, 31
    Hohlraum
    32, 33
    weiteres Verbindungselement
    34
    Erhebung
    35
    Ausnehmung
    36, 37
    weitere Lagerhülse
    x
    Fahrzeuglängsrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 4768807 [0002]

Claims (10)

  1. Vorrichtung (3, 4) zum Lagern einer Querblattfeder (1) eines Fahrzeuges an einem Fahrzeugaufbau mit einem Aufnahmebereich (7), von dem die Querblattfeder (1) in montiertem Zustand bereichsweise vollständig umgriffen ist, und zwei zylindrischen Haltebereichen (8, 9), die sich in Fahrzeuglängsrichtung jeweils an den Aufnahmebereich (7) anschließen und in Lagereinrichtungen (10, 11) mit hohlzylindrischen Lagerelementen (12, 13) eingreifen, die zumindest bereichsweise elastisch ausgebildet sind, wobei die Lagereinrichtungen (10, 11) fahrzeugaufbauseitig festlegbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwei einstückig ausgebildete Halbschalenelemente (20, 21) vorgesehen sind, die jeweils einen Teil des Aufnahmebereiches (7) und Teile der zylindrischen Haltebereiche (8, 9) umfassen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinrichtungen (10, 11) jeweils die elastischen Lagerelemente (12, 13) zumindest bereichsweise radial umfassende Verbindungselemente (14, 15) aufweisen, die mit einem Fahrzeugaufbau in Wirkverbindung bringbar sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (14, 15) als Schellen ausgeführt sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (14, 15) als topfartige Tiefziehteile ausgebildet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der elastischen Lagerelemente (12, 13) mindestens zwei koaxial zueinander angeordnete hohlzylindrisch und elastisch ausgebildete Lagerringelemente (12A, 12B, 13A, 13B) umfasst, zwischen welchen in radialer Richtung eine mit höherer Steifigkeit als die Lagerringelemente (12A, 12B, 13A, 13B) ausgeführte Lagerhülse (16, 17) vorgesehen ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerelemente (12, 13) zumindest bereichsweise mit Hohlräumen (30, 31) ausgeführt sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinrichtungen (10, 11) unterschiedlich dimensioniert sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Halbschalenelementen (20, 21) Zentriereinrichtungen (24, 25) aufweisen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halbschalenelemente über Befestigungseinrichtungen miteinander verbunden sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halbschalenelemente (20, 21) in für die Querblattfeder (1) vorgesehen Anlagebereichen (2A, 2B) zumindest bereichsweise mit einer Schutzschicht (28, 29) ausgebildet sind.
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