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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Befestigungssystem zum in einer vorbestimmten Führungsrichtung Führen und lösbaren Befestigen eines Moduls, insbesondere eines Sitzes, in einem Luft- und Raumfahrzeug.
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Im Passagierflugzeugbau sind der Anmelderin Standardsitzschienen betriebsbekannt, welche einen als Krone ausgebildeten Befestigungsabschnitt besitzen, der zur Übertragung einer Last von einem Passagiersitz auf die Sitzschiene dient. Die Krone weist dabei in Längsrichtung der Sitzschiene im Allgemeinen eine T-förmige Nut auf, wobei der vertikale Steg der Nut zur Oberseite der Krone weist. Die den horizontalen Steg der T-förmigen Nut begrenzenden Stege der Krone weisen hierbei Ausnehmungen senkrecht zur Längsrichtung der Sitzschiene auf, welche in einem vorgegebenen Abstand zueinander positioniert sind. Die Lastübertragung von den Sitzen auf die Krone erfolgt über sogenannte Studs, welche von oben in die Krone einschiebbar sind. Die äußere Geometrie der Studs ist derart ausgebildet, dass diese einen formschlüssigen Eingriff in die T-förmige Nut und die Ausnehmungen der Krone gewährleistet.
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Durch die Anordnung der Ausnehmungen in der Krone in einem vorgegebenen Raster sind die Sitze entsprechend dieser Rasterung in Längsrichtung der Schiene fixierbar. Zur Fixierung eines Sitzes in der gewünschten Position wird dieser mit den Studs verschraubt. Dabei werden die Studs in Eingriff mit den Ausnehmungen in der Krone gebracht. Die erforderliche aufzunehmende Last bestimmt dabei die Anzahl der Studs pro Sitz.
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Bei der vorstehend beschriebenen Anordnung hat sich zum einen der hohe manuelle Aufwand zur Montage der Sitze als nachteilig herausgestellt. Außerdem stellt dieser eine Fehlerquelle dar, beispielsweise durch das Vergessen eines Studs, das Vergessen einer Verschraubung oder auch nur durch ein unzureichendes Festziehen der Verschraubungen. Weiterhin sind die Studs sehr stark mechanisch belastet, wobei durch ihre Bauhöhe bedingt ein großes Biegemoment auf die Studs wirkt. Um dieses aufnehmen zu können, müssen die Studs und damit auch die Sitzführungsschienen entsprechend dimensioniert werden, was eine deutliche Gewichtszunahme mit sich bringt. Dies gilt es verständlicherweise zu vermeiden.
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Die Druckschrift
DE 298 25 000 U1 offenbart beispielsweise eine Vorrichtung zum zeitweiligen Verbinden eines bewegbaren Gegenstandes mit einer eine hinterschnittene Längsnut aufweisenden Halteschiene, wobei in Formrippen, welche die hinterschnittenen Bereiche der Längsnut übergreifen, in Abständen zueinander. Bohrungen eingebracht sind, deren Durchmesser größer ist als der Abstand der Formrippen voneinander, sowie von der Vorrichtung wenigstens ein Klemmstift abragt, der in die Längsnut einsetzbar und mit einem Fußteller im hinterschnittenen Bereich der Halteschiene anbringbar ist.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Befestigungssystem zum Führen und zum lösbaren Befestigen eines Moduls bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Befestigungssystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Demgemäß ist ein Befestigungssystem vorgesehen zum in einer vorbestimmten Führungsrichtung Führen und lösbaren Befestigen eines Moduls, insbesondere eines Sitzes, in einem Luft- und Raumfahrzeug, mit: einer sich in Führungsrichtung erstreckenden Führungsschiene, welche eine Führungseinrichtung umfasst, die sich in Führungsrichtung erstreckende und voneinander beabstandete Führungsabschnitte und zumindest abschnittsweise zwischen den Führungsabschnitten vorgesehene Arretierungsabschnitte aufweist; mindestens einem Adapter, welcher an dem Modul anbringbar, in einer Ein-/Ausführstellung zwischen zwei benachbarten Führungsabschnitten der Führungsschiene ein-/ausführbar, in einer Verschiebestellung in Führungsrichtung entlang den Führungsabschnitten verschiebbar und für eine Arretierung in Führungsquer- und Führungshochrichtung in einer Arretierstellung mit den Führungsabschnitten in Eingriff bringbar ist; und einem Arretiermittel, welches an dem Modul anbringbar und in der Arretierstellung in einen zugeordneten Arretierungsabschnitt der Führungsschiene für eine Arretierung in Führungsrichtung einrastbar und in der Verschiebestellung entsprechend ausrastbar ist. Das Befestigungssystem kennzeichnet sich dadurch, dass der mindestens eine Adapter einen Eingriffsabschnitt aufweist, welcher derart gestaltet ist, dass dieser sowohl in der Führungshochrichtung als auch in der Führungsquerrichtung in die Arretierungsabschnitte einführbar ist.
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Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin, dass der mindestens eine Adapter zur Montage oder Demontage eines Moduls, beispielsweise eines Passagiersitzes, zwischen zwei Führungsabschnitten ein- oder ausführbar ist, wobei der mindestens eine Adapter mit den Führungsabschnitten in Eingriff bringbar ist. In der Verschiebestellung des Befestigungssystems ist der mindestens eine Adapter in Führungsrichtung verschiebbar, wohingegen in der Arretierstellung der Adapter sich derart mit den Führungsabschnitten in Eingriff befindet, dass dieser in Führungshoch- und Führungsquerrichtung festgelegt ist, und das Arretiermittel in einem zugeordneten Arretierungsabschnitt in der Arretierstellung derart eingerastet ist, dass der mindestens eine Adapter in Führungsrichtung festgelegt ist. Dabei ist das Arretiermittel in der Verschiebestellung aus dem entsprechenden Arretierungsabschnitt ausrastbar.
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Somit ist ein Verschieben und Fixieren des mindestens einen Adapters in Führungsrichtung ohne ein vollständiges Demontieren des Befestigungssystems möglich. Weiterhin erlaubt das erfindungsgemäße Befestigungssystem eine komfortable und werkzeugfreie Verschiebung und Entnahme oder Einführung des mindestens einen Adapters in die Führungseinrichtung.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen und aus der Beschreibung in Zusammenschau mit den Figuren der Zeichnung.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems sind die Führungsabschnitte profiliert, insbesondere in Form eines T-Profils, und der mindestens einen Adapter weist einen Eingriffsabschnitt auf, welcher entsprechend komplementär zu den profilierten Führungsabschnitten ausgebildet ist und mit diesen formschlüssig in Eingriff bringbar ist. Hierdurch ist es mittels eines einfach ausgebildeten Profils, beispielsweise in Form eines Strangpressprofils möglich, dass der mindestens eine Adapter und die Führungsabschnitte sich formschlüssig und damit spielfrei in Eingriff befinden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems sind die Arretierungsabschnitte und die Führungsabschnitte wechselseitig angeordnet. Hierdurch ist der mindestens eine Adapter nach jedem Führungsabschnitt ein- und ausführbar, wodurch sich die Flexibilität und damit die Anwendbarkeit des erfindungsgemäßen Befestigungssystems erhöht.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems weist das Befestigungssystem zwei Adapter auf, wobei das Arretiermittel zwischen den beiden Adaptern angeordnet ist. Hierdurch ist es möglich, höhere Lasten zu übertragen, wodurch der Anwendungsbereich des erfindungsgemäßen Befestigungssystems erweitert wird.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems ist das Arretiermittel in der Arretierstellung formschlüssig in einen entsprechenden Arretierungsabschnitt der Führungseinrichtung einrastbar. Hierdurch wird ein spielfreies Fixieren der beiden Adapter in Führungsrichtung gewährleistet, wodurch sich beispielsweise der Sitzkomfort eines Passagiers erhöht.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems ist das Arretiermittel als Suchstift ausgebildet, welcher durch eine Federeinrichtung selbsttätig in der Arretierstellung des mindestens einen Adapters in einen Arretierungsabschnitt der Führungseinrichtung einrastet. Durch das Vorsehen eines Federmechanismus wird das Arretiermittel bereits während dem Verschieben des mindestens einen Adapters gegen die Führungseinrichtung gepresst und beim Überfahren eines Arretierungsabschnitts in diesen hinein gedrückt. Hierdurch erhöht sich der Montagekomfort des erfindungsgemäßen Befestigungssystems, da ein Vergessen der Arretierung ausgeschlossen wird.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems weist das Arretiermittel einen Führungsabschnitt zur Führung des Arretiermittels in Führungsrichtung und Festlegung des Arretiermittels in Führungsquerrichtung auf. Hierdurch ist gewährleistet, dass der mindestens eine Adapter, und das Arretiermittel bei einem Verschieben in Führungsrichtung immer entlang der Führungseinrichtung geführt werden. Dies erhöht den Montage- bzw. Verstellkomfort des erfindungsgemäßen Befestigungssystems.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems weist die Führungsschiene einen Befestigungsabschnitt zur Befestigung in oder an dem Luft- und Raumfahrzeug auf, wobei der Befestigungsabschnitt als Hohl-, T-, I-Profil oder dergleichen ausgebildet ist. Der Befestigungsabschnitt ermöglicht die Übertragung hoher Lasten von der Führungsschiene auf den Rumpf eines Luft- und Raumfahrzeuges. Hierdurch kann das erfindungsgemäße Befestigungssystem auch zur Übertragung hoher Lasten eingesetzt werden, wodurch sich dessen Anwendungsbereich signifikant erweitert.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems weisen die Arretierungsabschnitte und/oder das Arretiermittel Einführschrägen zum Einführen des Arretiermittels in die Arretierungsabschnitte auf. Hierdurch wird das selbsttätige Einrasten des Arretiermittels unterstützt, wodurch sich die Betriebssicherheit des erfindungsgemäßen Befestigungssystems signifikant erhöht.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems weisen die Arretierungsabschnitte zur Führungsrichtung senkrecht ausgebildete Abschnitte zur Verhinderung eines ungewollten Lösens des Arretiermittels auf. Durch das Vorsehen der senkrecht ausgebildeten Abschnitte wird bei der Wirkung einer Kraft in Führungsrichtung auf das Arretiermittel zuverlässig verhindert, dass dieses sich selbsttätig löst und über die Einführschrägen gleitet. Hierdurch erhöht sich die Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit des erfindungsgemäßen Befestigungssystems.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems weist das Befestigungssystem Sicherungsmittel zur Sicherung des Arretiermittels in einer ausgerasteten Position in der Ein-/Ausführstellung und/oder in der Verschiebestellung und/oder in einer eingerasteten Position in der Arretierstellung in einem entsprechenden Arretierungsabschnitt auf. Hierdurch wird zuverlässig ein selbsttätiges Lösen des Arretiermittels in der Arretierstellung, beispielsweise durch starke Erschütterungen verhindert. Weiterhin wird dadurch ein Festlegen des Arretiermittels in der ausgerasteten Position ermöglicht, beispielsweise zum Verschieben des mindestens einen Adapters ohne ein selbsttätiges Einrasten des Arretiermittels in einem entsprechenden Arretierungsabschnitt. Dies erhöht den Bedienkomfort des erfindungsgemäßen Befestigungssystems.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems weisen die Führungsabschnitte und die Arretierungsabschnitte in Führungsrichtung in etwa eine gleiche Länge auf. Hierdurch ist das Ein- und Ausführen des mindestens einen Adapters in einer Vielzahl von Positionen möglich, wodurch sich die Flexibilität und das Einsatzgebiet des erfindungsgemäßen Befestigungssystems erweitert.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems sind die Arretierungsabschnitte in Führungshochrichtung als Unterbrechungen der Führungseinrichtung ausgebildet. Dies vereinfacht die Herstellbarkeit und reduziert damit die Kosten zur Herstellung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems.
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Die obigen Ausgestaltungen und Weiterbildungen lassen sich – sofern sinnvoll – auf beliebige Weise miteinander kombinieren.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren der Zeichnung näher erläutert.
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Von den Figuren zeigen:
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1A–B eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Befestigungssystems in einer Vorderansicht;
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2A–B eine bevorzugte Ausführungsform eines Adapters des erfindungsgemäßen Befestigungssystems;
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3 die bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungssystems nach 1A–B in einer Ein-/Ausführstellung in einer Seitenansicht;
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4 die bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungssystems nach 1A–B in einer Verschiebestellung in einer Seitenansicht;
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5 die bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungssystems nach 1A–B in einer Arretierstellung in einer Seitenansicht; und
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6 eine bevorzugte Ausführungsform eines Arretiermittels des erfindungsgemäßen Befestigungssystems in einer Querschnittsansicht.
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In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist.
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1A-B zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Befestigungssystems in einer Vorderansicht.
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1A–B illustriert zunächst ein Befestigungssystem 1 mit einer Führungsschiene 2, einem Adapter 3 und einem Modul 4. Das Modul 4 ist bevorzugt als Sitz zur Personenbeförderung ausgebildet. Alternativ dazu kann das Modul 4 auch als Energieversorgungsmodul oder als jedes beliebige andere im Luft- und Raumfahrtbereich genutzte Modul ausgebildet sein.
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Die Führungsschiene 2 weist eine Führungseinrichtung 21, einen Befestigungsabschnitt 22 und Abstützabschnitte 23 auf. Der Befestigungsabschnitt 22 ist bevorzugt als Hohlprofil mit einem quadratischen Querschnitt ausgebildet, wie in 1A dargestellt. In einer dazu alternativen aber ebenso bevorzugten Ausführungsform der Führungsschiene 2 ist der Befestigungsabschnitt 22 als umgedrehtes T-Profil ausgebildet, wie in 1B illustriert. Alternativ dazu kann der Befestigungsabschnitt 22 auch als Hohlprofil mit einem beliebigen anderen Querschnitt oder als beliebiges anderes flächiges Profil, beispielsweise als I-, Z- oder L-Profil ausgebildet sein. Die Abstützabschnitte 23 erstrecken sich ausgehend von einer Oberseite des Hohlprofils senkrecht von zwei Seitenwänden des Hohlprofils hinweg. Die Abstützabschnitte 23 weisen im Querschnitt eine L-Form auf, wobei die langen Schenkel der L-Form sich von den Seitenwänden des Hohlprofils weg erstrecken, und wobei die kürzeren Schenkel des L-Profils bevorzugt von der Oberseite des Hohlprofils weg weisen. Die Führungsschiene 2 weist weiterhin eine profilierte Führungseinrichtung 21 auf, welche bevorzugt als T-Profil ausgebildet ist. Die Führungseinrichtung 21 ist vorzugsweise auf der Oberseite des Hohlprofils angeordnet, wobei der vertikale Steg des T-Profils der Führungseinrichtung 21 senkrecht auf der Oberfläche des Hohlprofils steht.
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Die Führungsschiene 2 ist vorzugsweise als Endlosprofil, beispielsweise als Strangpressprofil ausgeführt. Als Materialien für die Führungsschiene 2 können metallische Werkstoffe wie zum Beispiel eine Aluminiumlegierung oder beliebige andere Werkstoffe wie beispielsweise Verbundwerkstoffe Anwendung finden.
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Die Führungsschiene 2 ist über den Befestigungsabschnitt 22 in oder an einem Luft- und Raumfahrzeug befestigbar. Die Abstützabschnitte 23 dienen der Aufnahme von Querkräften, welche in einer Querrichtung zu der Führungseinrichtung 21 wirken. Zur Führung des Moduls kann wie in 1A–B dargestellt nur eine Führungsschiene 2 oder auch mehrere parallel zueinander laufende Führungsschienen 2 eingesetzt werden.
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2A–B zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines Adapters des erfindungsgemäßen Befestigungssystems.
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2A zeigt den Adapter 3 mit einem Befestigungsabschnitt 31 und einem Eingriffsabschnitt 32 in einer Vorderansicht. Der Eingriffsabschnitt 32 ist komplementär zu der Profilierung der Führungseinrichtung ausgebildet und erlaubt einen formschlüssigen Eingriff in diese. Der Eingriffsabschnitt 32 ist gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel derart geformt, dass er die Führungseinrichtung der Führungsschiene zumindest teilweise formschlüssig umgreift. Alternativ zu der in 2A dargestellten sich in einer Längsrichtung des Adapters 3 vollständig durch diesen erstreckenden T-förmigen Aussparung des Eingriffsabschnitts 32 kann der Eingriffsabschnitt 32 je nach der Profilierung der Führungseinrichtung beispielsweise auch eine rechteckige, runde oder annähernd runde Form aufweisen. Über den Befestigungsabschnitt 31 ist das Modul an den Adapter 3 direkt oder über ein in den 1A–B und 2A–B nicht dargestelltes Zwischenstück bzw. einen Zwischenabschnitt anbindbar.
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2B stellt den Adapter 3 mit dem Befestigungsabschnitt 31 und dem Eingriffsabschnitt 32 in einer Seitenansicht dar. Pro Modul sind bevorzugt zwei Adapter 3 vorgesehen. Je nach der Höhe der zu übertragenden Lasten von dem Modul auf die Führungsschiene bzw. die Führungseinrichtung sind jedoch auch nur ein Adapter 3 oder mehr als zwei Adapter 3 pro Modul vorsehbar. Die Adapter 3 sind entlang einer Führungseinrichtung oder auch parallel zueinander auf mehreren zueinander parallel angeordneten Führungsschienen bzw. Führungseinrichtungen anordenbar. Der Adapter 3 weist weiterhin Befestigungsmittel 33 zur Anbindung des Adapters 3 an das Modul oder einen Zwischenabschnitt, welcher zur Verbindung des Moduls mit dem Adapter 3 dient, auf. Die Befestigungsmittel 33 können beispielsweise als Bohrungen, Bolzen oder Einschnapphaken vorgesehen sein, welche eine lösbare Verbindung mit dem Modul erlauben. Neben einer formschlüssigen Verbindung des Adapters 3 und des Moduls kann auch eine stoffschlüssige Verbindung, beispielsweise mittels Schweißen, zwischen dem Adapter 3 und dem Modul oder dem Zwischenstück hergestellt werden. Der Eingriffsabschnitt 32 weist vorzugsweise einen schrägen Abschnitt 34 und einen horizontal verlaufenden Abschnitt 35 auf.
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Die Adapter 3 sind vorteilhafterweise aus einem Endlosprofil, beispielsweise einem Strangpressprofil gefertigt, welches zur Herstellung der Adapter 3 entsprechend abgelängt und mit entsprechenden Abschrägungen und/oder Ausfräsungen versehen wird. Als Material für die Adapter finden metallische Werkstoffe wie Aluminium- oder Stahllegierungen oder Kunststoffe sowie Verbundwerkstoffe Anwendung. Es sind jedoch auch beliebige andere Materialien oder Materialkombinationen denkbar.
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3 illustriert die bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungssystems nach 1A–B in einer Ein-/Ausführstellung in einer Seitenansicht. 3 zeigt zunächst die Führungsschiene 2 mit der Führungseinrichtung 21, zwei Adapter 3 und ein Arretiermittel 5. Das Arretiermittel 5 ist bevorzugt zwischen den beiden Adaptern 3 angeordnet.
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Die Führungseinrichtung 21 weist voneinander beabstandete Führungsabschnitte 24 und zwischen den Führungsabschnitten 24 vorgesehene Arretierungsabschnitte 25 auf. Die Arretierungsabschnitte 25 sind dabei bevorzugt als Unterbrechungen der Führungseinrichtung 21 ausgebildet, welche die Führungseinrichtung 21 bis auf den Befestigungsabschnitt 22 der Führungsschiene 2 durchbrechen. Alternativ dazu können die Arretierungsabschnitte 25 auch als Ausnehmungen oder Vertiefungen in der Führungseinrichtung 21 ausgebildet sein, welche die Führungseinrichtung 21 nur teilweise und/oder bis zu einer bestimmten Tiefe durchbrechen. Bevorzugt sind die Führungsabschnitte 24 und die Arretierungsabschnitte 25 wechselseitig angeordnet. Weiterhin weisen die Führungsabschnitte 24 und die Arretierungsabschnitte 25 in etwa gleiche Längen l auf.
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In einer dazu alternativen Ausführungsform, welche in 3 nicht dargestellt ist, ist die Länge der Führungsabschnitte 24 größer als die Länge der Arretierungsabschnitte 25.
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Die Arretierungsabschnitte 25 weisen Einführschrägen 26 auf, welche derart vorgesehen sind, dass die Arretierungsabschnitte 25 sich ausgehend von einer Oberseite der Führungseinrichtung 21 zum Befestigungsabschnitt 22 hin verjüngen. Weiterhin weisen die Arretierungsabschnitte 25 senkrechte Abschnitte 27 auf, welche senkrecht zur Oberfläche der Führungseinrichtung 21 angeordnet sind. Ausgehend von der Oberfläche der Führungseinrichtung verlaufen die Arretierungsabschnitte 25 zunächst über die Einführschräge 26 und dann über den senkrechten Abschnitt 27 zum Befestigungsabschnitt 22 hin. Bevorzugt sind an beiden Enden jeweils eines Arretierungsabschnittes 25 Einführschrägen 26 und senkrechte Abschnitte 27 vorgesehen.
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Die Adapter 3 sind über ihre Befestigungsabschnitte 31 mit dem Modul 4 oder einem Zwischenstück, welches zwischen dem Modul 4 und den Befestigungsabschnitten 31 vorgesehenen ist, verbunden. Das Zwischenstück ist in 3 nicht dargestellt. Die Adapter 3 sind somit bezüglich des Moduls 4 oder des Zwischenstücks in allen Raumrichtungen festgelegt. Die Länge und die Form der Eingriffsabschnitte 32 in einer Führungsrichtung 6 ist dabei durch die Länge l der Arretierungsabschnitt 25 bestimmt. Der Eingriffsabschnitt 32 jeweils eines Adapters ist dabei derart gestaltet, dass dieser sowohl in einer Führungshochrichtung 8 als auch in einer Führungsquerrichtung 7 in die Arretierungsabschnitte einführbar ist. Dieses Einführen geschieht zunächst ohne einen Formschluss zwischen den Arretierungsabschnitten 25 und dem Eingriffsabschnitt 32. Die Adapter 3 bzw. die Eingriffsabschnitte 32 können derart gestaltet sein, dass sie mit ihren horizontal verlaufenden Abschnitten 35 zur Führung in der Führungshochrichtung 8 auf der Führungsschiene 2 aufliegen.
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Alternativ dazu ist der jeweilige Eingriffsabschnitt 32 derart gestaltet, dass sich bereits beim Einführen des Adapters 3 in einen entsprechenden Arretierungsabschnitt 25 eine teilweise Überdeckung des Eingriffsabschnitts mit mindestens einem Führungsabschnitt 24 ergibt. Durch die Abschrägung des Eingriffsabschnitts 32 und der Einführschrägen 26 ergibt sich geometrisch die Möglichkeit dieser zuvor beschriebenen bereichsweisen Überdeckung. Ein Einführen der Adapter 3 in die Arretierungsabschnitte 25 ist dann nur in Führungshochrichtung möglich.
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Das Arretiermittel 5 ist bezüglich des Moduls 4 oder dem Zwischenstück in der Führungsrichtung 6 und der Führungsquerrichtung 7 festgelegt. In der Führungshochrichtung 8 ist das Arretiermittel 5 bezüglich des Moduls 4 verschiebbar. Bevorzugt ist das Arretiermittel 5 als Arretierungsschnapper oder sogenannter Suchstift mit einer Federeinrichtung 52 ausgebildet, welche eine Federkraft in Führungshochrichtung 8 von dem Modul 4 weg hin zur Führungsschiene 2 bewirkt, d. h. der Arretierungsschnapper bzw. der Suchstift ist in Richtung der Führungsschiene 2 federvorgespannt. Die Federeinrichtung 52 ist dabei bevorzugt als Schraubenfeder ausgebildet, welche als Druckfeder wirkt.
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Alternativ dazu kann die Federeinrichtung 52 auch als elastomere Feder oder pneumatische Feder ausgebildet sein. Die Federeinrichtung 52 ist bevorzugt in einer entsprechenden Aussparung, beispielsweise in einer Bohrung in dem Modul 4 oder dem Zwischenstück angeordnet.
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Das Arretiermittel 5 ist durch eine in 3 nicht dargestellte Sicherungseinrichtung in einer in 3 dargestellten ausgerasteten Position des Arretiermittels 5 fixierbar, d. h. das Arretiermittel befindet sich nicht im Eingriff mit einem entsprechenden Arretierungsabschnitt 25. Alternativ dazu kann das Befestigungssystem 1 auch ohne die Sicherungseinrichtung des Arretiermittels 5 ausgebildet sein.
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4 zeigt die bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungssystems nach 1A–B in einer Verschiebestellung in einer Seitenansicht. 4 zeigt zunächst die Führungsschiene 2 mit den Führungsabschnitten 24 und den Arretierungsabschnitten 25. Weiterhin zeigt 4 die beiden Adapter 3, das Modul 4 und das Arretiermittel 5.
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Durch ein Verschieben der Adapter 3 bzw. des Moduls 4 in der Führungsrichtung 6 kommen die Eingriffsabschnitte 32 der Adapter 3 mit den profilierten Führungsabschnitten 24 in Eingriff. Während dem Verschieben der Adapter 3 in Führungsrichtung 6 befinden sich die Eingriffsabschnitte 32 aufgrund der abwechselnden Anordnung der Führungsabschnitte 24 und der Arretierungsabschnitte 25 nur zeitweise im Eingriff mit den Führungsabschnitten 24, wobei die Adapter 3 dann in Führungshochrichtung 8 festgelegt sind. Zeitweise befinden sich die Adapter 3 während dem Verschieben in den Arretierungsabschnitten 25. Um eine kontinuierliche Führung des Moduls 4 in Führungsrichtung 6 sowohl während einem Eingriff der Eingriffsabschnitte 32 mit den Führungsabschnitten 24 als auch bei einer Positionierung der Adapter 3 in den Arretierungsabschnitten 25 zu gewährleisten, ist an einer dem Modul 4 abgewandten Stirnseite des Arretiermittels 5 eine Ausnehmung vorgesehen, welche die Führungsabschnitte 24 bereits in der in 3 dargestellten Ein-/Ausführstellung U-förmig umgreift. Hierdurch ist während des Verschiebens des Moduls 4 in Führungsrichtung 6 durchgehend eine exakte Führung gewährleistet.
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Das Arretiermittel 5 kann in der Verschiebeposition durch das Sicherungsmittel fixiert sein. Beim Verzicht auf diese Sicherungseinrichtung rastet das Arretiermittel 5 beim Verschieben der Adapter 3 bzw. des Moduls 4 in Führungsrichtung aufgrund der Federeinrichtung selbsttätig in die jeweiligen Arretierungsabschnitte 25 ein.
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5 illustriert die bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungssystems nach 1A–B in einer Arretierstellung in einer Seitenansicht. 5 zeigt zunächst die Führungsschiene 2 mit der Führungseinrichtung 21, den Führungsabschnitten 24 und den Arretierungsabschnitten 25. Weiterhin zeigt 5 zwei Adapter 3, das Modul 4 und das Arretiermittel 5.
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In der Arretierstellung befinden sich die Eingriffsabschnitte 32 der Adapter 3 vollständig im Eingriff mit den Führungsabschnitten 24 der Führungseinrichtung 21, wodurch eine sichere Festlegung der, Adapter in Führungshoch-/-querrichtung 8, 7 gewährleistet ist. Das Arretiermittel 5 greift in der Arretierstellung des Befestigungssystems bevorzugt formschlüssig zwischen zwei Arretierungsabschnitte 25 ein. Dabei befinden sich Seitenflächen des Arretiermittels 5 in Kontakt mit den senkrechten Abschnitten 27 des Arretierungsabschnitts 25.
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Beim Bewegen des Befestigungssystems 1 von der in 4 dargestellten Verschiebestellung in die Arretierstellung rastet das Arretiermittel 5 selbsttätig aufgrund der Federeinrichtung in den jeweiligen Arretierungsabschnitt 25 ein. Das Arretiermittel 5 „sucht” quasi die Arretierungsabschnitte 25, daher wird es auch als Suchstift bezeichnet. Die Einführschrägen 26 der Arretierungsabschnitte 25 dienen dabei einem erleichternden Einrasten des Arretiermittels 5 in dem jeweiligen Arretierungsabschnitt 25. In einem eingerasteten Zustand des Arretiermittels 5 verhindern die senkrechten Abschnitte 27 der Arretierungsabschnitte 25 ein ungewolltes Lösen des Arretiermittels 5 aus der eingerasteten Position beim Einwirken einer Kraft in Führungsrichtung 6 auf das Arretiermittel 5.
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Ein versehentliches Entrasten des Arretiermittels 5, beispielsweise durch Passagiere oder starke Erschütterungen kann durch ein weiteres Sicherungssystem, beispielsweise in Form eines Sicherungsstiftes zuverlässig verhindert werden.
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6 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines Arretiermittels des erfindungsgemäßen Befestigungssystems in einer Querschnittsansicht. 6 illustriert zunächst die Führungsschiene 2 mit der Führungseinrichtung 21 bzw. den Führungsabschnitten 24, das Arretiermittel 5 und das Modul 4.
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Das Arretiermittel 5 weist an seiner die Führungseinrichtung 21 berührenden Stirnseite einen Führungsabschnitt 53, bevorzugt in Form einer Ausfräsung auf. Weiterhin weist das Arretiermittel 5 die Federeinrichtung 52 und die Sicherungseinrichtung 51 auf. Die Sicherungseinrichtung 51 kann als System von Bohrungen und Bolzen ausgebildet sein. Beispielsweise sind in dem Arretiermittel 5 eine oder mehrere Bohrungen vorgesehen, welche mit einem Bolzen in Eingriff bringbar sind, der durch eine weitere Bohrung in einem Zwischenabschnitt 41 durchführbar ist.
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Das Arretiermittel 5 ist beispielsweise über das Zwischenstück bzw. den Zwischenabschnitt 41 mit dem Modul 4 gekoppelt. In dem Zwischenabschnitt 41 ist bevorzugt eine Aussparung 42, beispielsweise in Form einer quadratischen Ausfräsung oder einer Bohrung zur Aufnahme des Arretiermittels 5 und der Federeinrichtung 52 vorgesehen. Der Zwischenabschnitt 41 kann integraler Bestandteil des Moduls 4 sein. Alternativ dazu kann der Zwischenabschnitt 41 auch als von dem Modul 4 lösbar ausgebildetes Bauteil ausgebildet sein. Weiterhin kann der Zwischenabschnitt 41 auch die Adapter aufnehmen. Das Arretiermittel 5 weist bevorzugt im Querschnitt eine rechteckige Form auf. Alternativ dazu können als Querschnitt des Arretiermittels auch quadratische, runde oder beliebig andere Querschnitte vorgesehen sein. Weiterhin kann das Arretiermittel 5 sowohl an seinen Außenflächen, um ein vereinfachtes Einrasten in den entsprechenden Arretierungsabschnitt zu gewährleisten, als auch an Innenflächen des Führungsabschnitts 53 abgeschrägt oder angefast sein, um ein erleichtertes Aufsetzen auf die Führungseinrichtung 21 zu ermöglichen.
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Der Zwischenabschnitt 41 legt das Arretiermittel in Führungsquerrichtung 7 und Führungsrichtung 6 fest, ermöglicht allerdings eine Bewegung des Arretiermittels 5 in Führungshochrichtung 8. Die Federeinrichtung 52 ist beispielsweise in Form einer Schraubenfeder ausgebildet, welche eine Kraft auf das Arretiermittel 5 in Führungshochrichtung 8 bewirkt. Die Federeinrichtung 52 ist dabei derart ausgestaltet, dass sie das Arretiermittel 5 gegen die Führungseinrichtung 21 presst bzw. vorspannt.
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Mittels des Sicherungsmittels 51 kann das Arretiermittel 5 in verschiedenen Sicherungspositionen festgelegt werden. Beispielsweise kann das Arretiermittel 5 so in der Verschiebe- oder Arretierposition des Befestigungssystems in einer aus- oder eingerasteten Position des Arretiermittels 5 fixiert werden. 6 zeigt das Arretiermittel in einer ausgerasteten Stellung, d. h. in der Ein-/Ausführstellung oder in der Verschiebestellung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems. Alternativ dazu kann das erfindungsgemäße Befestigungssystem auch ohne das Sicherungsmittel 51 ausgebildet sein.
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Der Führungsabschnitt 53 bewirkt eine Führung des Befestigungssystems in Führungsrichtung, wenn sich die Adapter nicht oder nur teilweise mit der Führungseinrichtung 21 im Eingriff befinden. Zum Einführen der Adapter in die Führungseinrichtung 21 in Führungsquerrichtung 7 kann das Arretiermittel 5 derart von der Führungseinrichtung 21 zurückgezogen werden, dass der Führungsabschnitt 53 sich nicht mehr im Eingriff mit der Führungseinrichtung 21 befindet. Diese Position des Arretiermittels 5 kann ebenfalls mittels des Sicherungsmittels 51 festgelegt werden.
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Alternativ zu dem in 6 dargestellten Führungsabschnitt 53 in Form einer Ausfräsung kann der Führungsabschnitt 53 auch als Dorn auf der Stirnfläche des Arretiermittels 5 vorgesehen sein, welcher in eine entsprechende in Führungsrichtung 6 verlaufende Ausnehmung in der Führungseinrichtung 21 formschlüssig eingreift.
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Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vollständig beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar. Insbesondere können Merkmale der einzelnen, oben aufgeführten Ausführungsbeispiele – sofern dies technisch sinnvoll ist – beliebig miteinander kombiniert werden.
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Die aufgeführten Materialien, Zahlenangaben und Dimensionen sind beispielhaft zu verstehen und dienen lediglich der Erläuterung der Ausführungsformen und Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung.
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Selbstverständlich ist auch eine Anwendung der Erfindung in anderen Gebieten, insbesondere im Fahrzeug- oder Schiffsbau denkbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Befestigungssystem
- 2
- Führungsschiene
- 3
- Adapter
- 4
- Modul
- 5
- Arretiermittel
- 6
- Führungsrichtung
- 7
- Führungsquerrichtung
- 8
- Führungshochrichtung
- 21
- Führungseinrichtung
- 22
- Befestigungsabschnitt
- 23
- Abstützabschnitt
- 24
- Führungsabschnitt
- 25
- Arretierungsabschnitt
- 26
- Einführschräge
- 27
- senkrechter Abschnitt
- 31
- Befestigungsabschnitt
- 32
- Eingriffsabschnitt
- 33
- Befestigungsmittel
- 34
- Schräge
- 35
- Horizontal verlaufender Abschnitt
- 41
- Zwischenabschnitt
- 42
- Aussparung
- 51
- Sicherungsmittel
- 52
- Federeinrichtung
- 53
- Führungsabschnitt
- l
- Länge