-
Die
Erfindung betrifft ein Vorrichtung und ein Verfahren zur Produktion
von Biomasse. Sie bezieht sich insbesondere auf eine transportable
Vorrichtung und deren Nutzung zur Biomasseproduktion. Die entsprechende
Vorrichtung besteht aus einem Photobioreaktor zur Kultivierung in
einer Nährlösung enthaltener phototropher oder
mixotropher Organismen oder Zellen durch Licht und Nährstoffzufuhr,
der mit peripheren Einrichtungen verbindbar beziehungsweise verbunden
ist. Bei Letzteren handelt es sich insbesondere um eine Einrichtung
zur Ernte der durch die Kultivierung der Organismen oder Zellen
erzeugten Biomasse und um eine Reinigungs- und Desinfektionseinrichtung.
-
Bereits
seit vielen Jahren wird mit unterschiedlichen Zielstellungen die
Produktion von Biomasse systematisch betrieben. Die Produktion der Biomasse
erfolgt dabei unter anderem durch die Kultivierung phototropher
oder mixotropher Organismen oder Zellen. Beispielhaft sei die Produktion
von Biomasse aus phototrophen Mikroalgen genannt, welche sowohl
im Labormaßstab als auch im Großmaßstab
einer industriellen Produktion betrieben wird. Die erzeugte Biomasse
dient beispielsweise der Herstellung ernährungsphysiologisch
hochwertiger Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel oder
als Zusatzstoff für dermatologische Medikamente oder kosmetische
Erzeugnisse. Sie wird ferner auch in zunehmendem Maße als
Energieträger genutzt. Insbesondere mit Blick auf das letztgenannte
Einsatzgebiet ist es dabei als besonders vorteilhaft anzusehen,
dass zum Beispiel bei der Kultivierung phototropher oder mixotropher
Organismen in Abgasen enthaltenes CO2 als
Nährstoff dienen kann, welcher durch die Mikroorganismen
verstoffwechselt wird.
-
Kultiviert
werden phototrophe oder mixotrophe Organismen oder Zellen in einer
Nährlösung, mit welcher sie eine Suspension bilden.
In einem Photobioreaktor werden der die Organismen oder Zellen enthaltenden
Suspension nach einem jeweils vorgeschriebenen Verfahrensregime
Licht und Nährstoffe zugeführt. Bei der durch
den Lichteintrag angeregten Photosynthese werden die Nährstoffe
verstoffwechselt, wobei sich die der Erzeugung von Biomasse dienenden Organismen
vermehren beziehungsweise Zellen teilen. Ein entsprechender Photobioreaktor,
in welchem die Suspension zur Kultivierung der Organismen oder Zellen
in einem Umlauf gehalten wird, ist beispielsweise in der
DE 198 14 253 C2 beschrieben.
-
Eine
erfolgreiche Produktion von Biomasse auf der Basis phototropher
oder mixotropher Organismen oder Zellen ist vor allem an optimale
Kultivierungsbedingungen gebunden. Sehr wesentlich ist dabei insbesondere
die Versorgung der Mikroorganismen oder Zellen mit dem für
die Photosynthese zur Erzeugung der Biomasse benötigten
Licht. Es liegt auf der Hand, dass im Falle einer Großproduktion
von Biomasse aus Kostengründen vorzugsweise natürliches
Sonnenlicht für die Kultivierung genutzt wird. Für
die Errichter und/oder die Betreiber entsprechender Anlagen gilt
es daher, geeignete Standorte zu finden, an welchen vorzugsweise
sowohl ein ausreichender Eintrag natürlichen Sonnenlichts
in die Anlagen beziehungsweise deren Photobioreaktor sichergestellt
ist, aber andererseits ein nicht zu hoher Aufwand für die
Temperierung der Anlagen erforderlich ist. Letzteres gilt, zumal
eine effiziente Biomasseproduktion an die Einhaltung eines günstigen
Temperaturbereichs gebunden ist, wobei beispielsweise zu hohe Temperaturen
den Kultivierungsprozess zum Erliegen kommen lassen können.
-
Vor
diesem Hintergrund ist es für die Errichter beziehungsweise
die späteren Betreiber von Großanlagen wünschenswert,
den Standort zunächst auf seine Eignung eingehend untersuchen
zu können. Dabei besteht die beste Möglichkeit
darin, zunächst an einer kleineren bis mittelgroßen
Anlage in einem Versuchsbetrieb Aufschlüsse über
die Eignung des jeweiligen Standorts zu erhalten. Allerdings ist
es wiederum aus Kostengründen eher ungünstig, an
dem betreffenden Standort zunächst eine kleinere Anlage
zu errichten und diese dann, im Falle einer Eignung des Standorts,
später durch eine größere zu ersetzen.
Die hierdurch gegebenen Nachteile könnten vermieden werden,
wenn die Standortprüfung mit Hilfe mobiler beziehungsweise
transportabler Vorrichtungen erfolgen könnte.
-
Durch
die
DE 296 07 285
U1 wird eine solche transportable Vorrichtung beschrieben.
Die Druckschrift beschreibt eine Lösung, bei welcher ein Photobioreaktor
mit einer Steuerung und peripheren Einrichtungen zur Ernte auf einer
rollfähigen Grundplatte montiert ist. Hierdurch ist es
möglich, die insoweit relativ kompakte Vorrichtung in einen
geeigneten Transportbehälter hineinzubewegen, aus dem sie
am Bestimmungsort herausgerollt und sehr schnell einsatzbereicht
gemacht werden kann. Da jedoch große Teile der Vorrichtung,
insbesondere aber wesentliche Teile des eigentlichen Kultivierungssegments
beziehungsweise der Photosyntheseeinheit, aus Glas bestehen, werden
an den Transportbehälter und die sichere Verpackung der
Vorrichtung in dem Behälter hohe Anforderungen gestellt,
wobei der Transport der Vorrichtung zur Vermeidung von Beschädigungen
dennoch besondere Vorsicht erfordert. Die Vorrichtung ist somit
am Bestimmungsort zwar vergleichsweise schnell einsatzbereit, jedoch
ist ihre sichere Verfrachtung am Absendeort sehr zeitaufwendig.
Zudem muss sie auch am Einsatzort zu ihrem Schutz in geeigneter,
vorzugsweise den Eintritt natürlichen Lichts ermöglichender
Weise umbaut beziehungsweise in einer entsprechende Halle oder einem Gebäude
aufgestellt werden. Insoweit ist die Einsatzbereitschaft der Vorrichtung
auch nur relativ schnell herstellbar.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, eine ein Verfahren und eine Vorrichtung umfassende
technische Lösung zur Produktion von Biomasse bereitzustellen, welche
die vorgenannten Nachteile vermeidet. Hierzu ist insbesondere eine
transportable Vorrichtung zur Produktion der Biomasse zu schaffen,
welche an einem Absendeort mit einem geringen logistischen und zeitlichen
Aufwand verfrachtet werden kann und am bestimmungsgemäßen
Einsatzort schnell einsatzfähig ist.
-
Die
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs
gelöst. Ein die Aufgabe lösendes Verfahren ist
durch den ersten Verfahrensanspruch charakterisiert. Vorteilhafte
Aus- beziehungsweise Weiterbildungen der Erfindung sind durch die
jeweiligen Unteransprüche gegeben.
-
Die
zur Lösung der Aufgabe vorgeschlagene Vorrichtung zur Produktion
von Biomasse besteht aus einem Photobioreaktor zur Kultivierung
der phototrophen oder mixotrophen Organismen oder Zellen, der mit
peripheren Einrichtungen, nämlich mindestens einer Einrichtung
zur Ernte der bei der Kultivierung erzeugten Biomasse und einer
Reinigungs- und Desinfektionseinrichtung in eine Wirkverbindung bringbar
ist. Letzteres schließt dabei ausdrücklich die Möglichkeit
ein, dass der Photobioreaktor bei entsprechenden Ausbildungsformen
der Erfindung bereits in eine entsprechende Wirkverbindung mit der genannten
Peripherie gebracht ist.
-
Der
Photobioreaktor selbst besteht dabei, in an sich bekannter Weise,
im Wesentlichen aus mindestens einer, bei seinem Betrieb von natürlichem und/oder
künstlichem Licht durchsetzten Photosyntheseeinheit, aus
einem Rohrleitungssystem mit Ventilen und mindestens einer Systempumpe
und aus einer Kontroll- und Steuereinrichtung. Er weist außerdem
mittels der Kontroll- und Steuereinrichtung auswertbare Sensoren
auf. Dem Photobioreaktor sind eine die zu kultivierenden Organismen
oder Zellen enthaltende Suspension und CO2 sowie
gegebenenfalls weitere Nährstoffe zuführbar. Über
das auch Bestandteile des Photobioreaktors untereinander verbindende
Rohleitungssystem sowie die Kontroll- und Steuereinrichtung ist
der Photobioreaktor mit den genannten peripheren Einrichtungen in
eine Wirkverbindung bringbar beziehungsweise zu bringen, wobei die
Kontroll- und Steuereinrichtung als Benutzerinterface zur Bedienung
der Vorrichtung und zur Ausgabe prozessrelevanter Daten betreffend
sowohl den Photobioreaktor, als auch dessen Peripherie dient und gegebenenfalls
Prozessabläufe in diesen Teilen der Vorrichtung steuert.
Die dem Photobioreaktor zugeführte und in als solches bekannter
Weise, durch Inokulation einer aus Wasser und Nährstoffen
gebildeten Nährlösung mit den zu kultivierenden
Organismen oder Zellen, erzeugte Suspension, wird bei der Kultivierung
in dem Rohrleitungssystem mittels der Pumpe in einem Umlauf durch
den Photobioreaktor gehalten. Außerdem wird bei der Kultivierung
unter Lichtzufuhr, also bei der Photosynthese, entstehender Sauerstoff
durch geeignete Maßnahmen ausgetrieben. Dies kann beispielsweise
durch die Zudosierung von Luft in das Rohrleitungssystem geschehen, welche
unter Mitnahme des Sauerstoffs an einer dafür vorgesehenen
Stelle des Systems wieder entweicht. Bei den bereits angesprochenen
Sensoren handelt es sich insbesondere um Temperaturfühler und
um Sensoren zur Erfassung des PH-Wertes der Suspension, der Sauerstoffkonzentration
in der Suspension und gegebenenfalls zur Erfassung von Durchflussmengen
und Drücken. Diese Größen werden mittels
der Kontroll- und Steuereinrichtung ausgewertet und gegebenenfalls
als Führungsgröße für Regelkreisläufe
zur geeigneten Beeinflussung für die Kultivierung oder
sonstige Prozessabläufe wesentlicher Parameter verwendet.
-
Erfindungsgemäß ist
zumindest der Photobioreaktor mit der oder den Photosyntheseeinheiten
in einem Container angeordnet, welcher ohne zusätzliche
Schutz- und Stabilisierungsmaßnahmen beziehungsweise Schutzelemente
als Frachteinheit transportierbar sowie mit anderen, beliebige Fracht
enthaltenden Containern stapelbar ist. In diesem Container kann
der Photobioreaktor bei seinem Betrieb, also bei der Kultivierung
von phototrophen oder mixotrophen Organismen, verbleiben, wobei
durch die Ausbildung beziehungsweise Ausstattung des Containers
erfindungsgemäß sichergestellt ist, dass die Photosyntheseeinheit
oder -einheiten mit dem für die Kultivierung erforderlichen
Licht versorgt beziehungsweise durchsetzt werden. Genaueres soll
dazu später ausgeführt werden.
-
Die
peripheren Einrichtungen, nämlich insbesondere die Einrichtung
zur Ernte der bei der Kultivierung erzeugten Biomasse sowie die
Reinigungs- und Desinfektionseinrichtung können dem Container beigestellt
werden, wobei der Container in diesem Falle mit den erforderlichen
Anschlüssen, Stutzen und dergleichen versehen ist, um den
von ihm aufgenommenen Photobioreaktor in eine Wirkverbindung mit
den beigestellten Einrichtungen zu bringen. Gegebenenfalls können
dabei diese peripheren Einrichtungen ebenfalls in einem vergleichbaren
Container angeordnet sein, welcher dem Container mit dem Photobioreaktor
beigestellt wird.
-
Vorzugsweise
ist jedoch die erfindungsgemäße Vorrichtung so
ausgebildet, dass der Photobioreaktor mit der Ernteeinrichtung und
der Reinigungs- und Desinfektionseinrichtung sowie mit deren zugehörigen
Bestandteilen eine integrale Einheit ausbildet und mit ihnen gemeinsam
in einem Container angeordnet ist. Dabei sind der Photobioreaktor und
die peripheren Einrichtungen außerdem vorzugsweise bereits
bei der Auslieferung der Vorrichtung in eine Wirkverbindung miteinander
gebracht.
-
Der
den Photobioreaktor oder den Photobioreaktor nebst Peripherie aufnehmende
Container ist vorzugsweise als ein genormter Frachtcontainer ausgebildet,
dessen Geometrie und Abmaße der ISO 668 entsprechen,
wobei der Container entsprechend dieser Norm bezüglich
seiner Länge als ein 40- oder 20-Fuß-Container
ausgebildet sein kann.
-
Insbesondere
dann, wenn der Photobioreaktor gemeinsam mit den genannten peripheren
Einrichtungen als integrale Einheit in einem Container vereinigt
ist, ist es grundsätzlich denkbar, die erfindungsgemäße
Vorrichtung weitgehend oder sogar vollständig autark auszubilden.
In diesem Falle wären in dem Container zusätzlich
Vorratsbehälter für zuzuführende Medien,
wie beispielsweise Wasser und CO2 sowie
für abzuführende Medien und, im Falle einer vollständig
autarken Ausbildung, gegebenenfalls ein Aggregat zur Stromerzeugung
anzuordnen. Gemäß einer bevorzugten Ausbildungsform
der Vorrichtung ist jedoch der Container mit Schnittstellen für mindestens
Strom, Wasser, Nährstoffe sowie für flüssige
und gasförmige Abprodukte der Kultivierung ausgestattet.
Ferner sind die Wände des Containers vorzugsweise so ausgebildet
oder veränderbar, dass im Betrieb der Vorrichtung während
der Kultivierung im Bereich der mindestens einen Photosyntheseeinheit
des Photobioreaktors der Eintritt externen, vorzugsweise natürlichen
Lichtes in den Container ermöglicht ist, so dass die Kultivierung
der phototrophen oder mixotrophen Organismen oder Zellen unter Nutzung
natürlichen Sonnenlichtes erfolgen kann. Dazu wie dies
bewerkstelligt wird, sollen später noch nähere
Erläuterungen gegeben werden.
-
Durch
die Erfindung wird eine Vorrichtung zur Produktion von Biomasse
zur Verfügung gestellt, welche als integrale Einheit ohne
zusätzliche Verpackungsmaßnahmen verfrachtet werden
kann und am bestimmungsgemäßen Einsatzort gegebenenfalls nach
dem Anschluss der Medien an die an dem Container vorgesehenen Schnittstellen
dem Grunde nach sofort an nahezu beliebiger Stelle den Betrieb aufnehmen
kann. Die transportable Vorrichtung ist damit dazu prädestiniert,
an wechselnden Standorten betrieben zu werden, um beispielsweise
in einem Testbetrieb die grundsätzliche Eignung von Standorten
für die Biomasseproduktion zu überprüfen.
Der Errichter oder spätere Betreiber von Großanlagen zur
Produktion von Biomasse, welcher sich für die Standortüberprüfung
der erfindungsgemäßen transportablen Vorrichtung
bedient, hat dabei den Vorteil, alle für die Standortprüfung
erforderlichen Werte unmittelbar selbst an der mobilen Testanlage
aufnehmen zu können, ohne sich auf Aussagen oder Erfahrungsberichte
Dritter verlassen zu müssen. Unter Nutzung des erfindungsgemäßen
Vorrichtungskonzepts ist es auch denkbar, dass eine oder mehrere solcher
kompakten transportablen Vorrichtungen den sie beispielsweise zu
Testzwecken vorübergehend nutzenden Firmen im Rahmen eines
Leasing- oder Leihgeschäfts zur Verfügung gestellt
werden. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird insoweit ein System mit einzigartiger Flexibilität
bereitgestellt. Die Mobilität der Vorrichtung und die Möglichkeit
auf eine Festinstallation für Versuchszwecke oder ausgewählte
Anwendungsfälle verzichten zu können, wirken dabei
zugleich wertsteigernd.
-
In
der gemäß dem Hauptanspruch gestalteten Konfiguration
ist die Vorrichtung grundsätzlich einsatzfähig,
könnte jedoch möglicherweise nur an wenigen ausgesuchten
Standorten betrieben werden, da für eine effiziente Biomasseproduktion
vorzugsweise stabile Temperaturverhältnisse innerhalb eines
in Abhängigkeit der Art der zu kultivierenden Organismen
oder Zellen festgelegten Temperaturbereichs sichergestellt werden
müssen. Bei einer bevorzugten Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist daher in den Container außerdem mindestens eine Einrichtung
zur Temperierung des mindestens einen Photobioreaktors integriert.
Diese ist Teil eines von ihr, der Kontroll- und Steuereinrichtung
und von mindestens einem, an oder in der jeweiligen Photosyntheseeinheit
angeordneten Temperatursensor gebildeten Regelkreises. Für
diesen Regelkreis bildet die Temperatur der Suspension mit den zu
kultivierenden Organismen oder Zellen die Führungsgröße.
Entsprechend einer möglichen Variante der vorgenannten
Ausbildungsform besteht die dem Photobioreaktor zugeordnete Einrichtung
zur Temperierung aus einem ersten, während des Betriebs
der Vorrichtung über im Container angeordnete Schienen
aus dem Containerinnenraum herausfahrbaren Wärmetauscher
und einem zweiten im Container verbleibenden Wärmetauscher.
Im Falle einer zu hohen Suspensionstemperatur wird über
den ersten im Betrieb der Vorrichtung außerhalb des Containers anzuordnenden
Wärmetauscher überschüssige Wärme
an die Umgebung abgegeben und mittels des zweiten, mit dem ersten
Wärmetauscher in einer Wirkverbindung stehenden Wärmetauschers
der Photobioreaktor gekühlt. Umgekehrt wird im Falle einer
zu geringen Suspensionstemperatur mittels des ersten Wärmetauschers
der Umgebung Wärme entzogen und diese Wärme über
den zweiten Wärmetauscher an die betreffende Photosyntheseeinheit abgegeben.
-
Der
erfindungsgemäße Container, welcher die Einheiten
und Einrichtungen zur Biomasseproduktion aufnimmt, besteht vorzugsweise
aus einer Rahmenkonstruktion, welche von den Containerwänden überdeckt
oder durch sie ausgefacht ist. Entsprechend einer besonders bevorzugten
Ausbildungsform besteht die genannte Rahmenkonstruktion aus verschweißten
Stahlelementen, wobei jedoch im Bereich des Containerdachs mindestens
eine Quertraverse lösbar mit den übrigen Elementen
der Rahmenkonstruktion verbunden ist. In vorteilhafter Weise kann
diese lösbare Quertraverse bei der Errichtung beziehungsweise
Herstellung der Vorrichtung vorübergehend entfernt werden,
um die mindestens eine in der Regel vergleichsweise voluminöse
Photosyntheseeinheit in den Container hineinzuheben.
-
Wie
bereits ausgeführt, können die Wände des
Containers, unabhängig von dessen sonstiger konstruktiver
Gestaltung, so ausgebildet oder veränderbar sein, dass
im Betrieb der Vorrichtung während der Kultivierung im
Bereich der mindestens einen Photosyntheseeinheit des Photobioreaktors
der Eintritt externen beziehungsweise natürlichen Lichts
in den Container ermöglicht ist. Dieses Merkmal kann auf
unterschiedliche Weise verwirklicht sein. Gemäß einer
möglichen Ausbildungsform bestehen dabei die Wände
des Containers im Bereich der Photosyntheseeinheit oder Photosyntheseeinheiten
aus einem lichtdurchlässigen Material. Dabei können
im Bereich der mindestens einen Photosyntheseeinheit sowohl die
Seitenwände als auch Teile des Containerdachs aus einem
entsprechenden lichtdurchlässigen Material bestehen. Vorzugsweise
wird als lichtdurchlässiges Material für die entsprechenden
Bereiche der Containerwände Plexiglas eingesetzt. Bei einer
weiteren möglichen Ausbildungsform des erfindungsgemäßen
Containers beziehungsweise der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind im Bereich der mindestens einen Photosyntheseeinheit
Abschnitte der Containerwände entfernbar. Dies kann dadurch
realisiert sein, dass die entfernbaren Abschnitte der Containerwände
herausziehbar sind, wobei sie an Schienen oder in Führungsnuten
geführt sind, welche am Containerboden, an Rahmenelementen
des Containers und/oder am Containerdach ausgebildet sein können.
-
Unabhängig
davon, ob der Container über im Bereich der Photosyntheseeinheit
oder -einheiten lichtdurchlässige Wände verfügt
und unabhängig davon, ob zur Belichtung der Photosyntheseeinheit oder
-einheiten natürliches und/oder künstliches Licht
verwendet wird, kann der Container vorteilhafterweise so ausgebildet
sein, dass die Innenseiten der nicht lichtdurchlässigen
Bereiche oder der nicht entfernbaren Bereiche der Containerwände
lichtreflektierend gestaltet sind. Dies kann durch die Materialwahl,
eine Beschichtung der Innenseiten oder deren Anstrich mit einer
reflektierenden Farbe bewerkstelligt werden. Auf diese Weise kann
von diesen Bereichen reflektierte Licht zumindest zum Teil ebenfalls
in die Photosyntheseeinheit oder -einheiten gelangen.
-
Aus
dem Stand der Technik sind unterschiedliche Formen von Photobioreaktoren
bekannt. Deren unterschiedlicher Aufbau betrifft insbesondere den
eigentlichen Kultivierungsbereich beziehungsweise die mindestens
eine Photosyntheseeinheit. In der Praxis sehr gebräuchlich
sind so genannte Rohrreaktoren, in deren Photosyntheseeinheit mehrere miteinander
verbundene Glasrohre oder mehrere Abschnitte eines Glasrohrs zueinander
parallel angeordnet sind, in denen die Organismen oder Zellen bei der
Kultivierung dem Licht ausgesetzt werden. Gemäß einer
bevorzugten Ausbildungsform der Vorrichtung ist daher der in dem
Container angeordnete Photobioreaktor als ein solcher Rohrreaktor
ausgebildet. Sie ist vorteilhaft dadurch weitergebildet, das die
Photosyntheseeinheit oder -einheften am Boden des Containers federnd
gelagert sind. Hierdurch wird insbesondere beim Transport des Containers,
bei dem Erschütterungen im Grunde unvermeidlich sind, eine
eventuelle Beschädigung der empfindlichen Glasteile insbesondere
des Rohreaktors verhindert. Entsprechend einer darüber
hinaus vorgesehenen Weiterbildung einer mit einem Rohr- beziehungsweise
Glasrohrreaktor ausgestatteten Einrichtung ist im Bereich der Photosyntheseeinheit
oder Photosyntheseeinheiten je ein Sprühsystem angeordnet, über welches
Wasser zur Kühlung und Reinigung der Glasrohre ausgebracht
wird. Eine eventuell erforderliche Kühlung der Suspension
kann alternativ auch durch die Anordnung von Tropfschläuchen
oberhalb der Photosyntheseeinheit oder -einheiten erfolgen. Die
genannten Kühlmaßnahmen mittels Sprüheinrichtung
oder Tropfschläuchen können dabei gegebenenfalls
auch zusätzlich zur der früher beschriebenen Kühleinrichtung
mit Wärmetauschern vorgesehen sein kann. Dabei ist das
zur Ausbringung über die Sprüheinrichtung oder
die Tropfschläuche verwendete Wasser vorzugsweise deionisiert,
um Kalkflecken an Teilen der Anlage zu vermeiden. Insbesondere an
den Glasrohren gilt es Kalkflecken zu vermeiden, um einen ungehinderten
Lichteintritt in diesen der eigentlichen Kultivierung dienenden
Teil des Photobioreaktors zu gewährleisten.
-
Ferner
ist eine vorteilhafte Ausbildungsform der Einrichtung mit einem
Rohrreaktor dadurch gegeben, dass dessen Photosyntheseeinheit oder – einheiten
modular ausgebildet sind. Wie später noch ausgeführt
werden soll, weist eine solche Ausbildungsform beispielsweise Vorteile
im Zusammenhang mit einem schrittweisen Anfahren der Vorrichtung
beziehungsweise Anlage auf.
-
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung kann unabhängig
von der Art der Ausbildung ihrer Photosyntheseeinheit oder -einheiten
ferner noch dadurch weitergebildet sein, dass sie zusätzlich
zu der oder den Systempumpen eine weitere, der Ernte der erzeugten
Biomasse dienende, so genannte „Erntepumpe” aufweist.
Bei einer solchen Ausbildungsform geschieht das Anfahren der Vorrichtung
vorzugsweise nach einem Scale-Up-Regime. Dabei wird während
der Anlaufphase des Kultivierungsprozesses der Umlauf der Suspension
in dem Photobioreaktor mittels der schon erwähnten Erntepumpe
mit geringen Durchlaufmengen beziehungsweise Volumenströmen
der Suspension in Gang gesetzt und erst später mittels
der zugehörigen Systempumpe mit größeren
Volumenströmen aufrechterhalten. Hierdurch wird sichergestellt,
dass während der Anlaufphase des Kultivierungsprozesses
ein nicht zu hoher Durchfluss von Suspension durch den Bioreaktor entsteht.
Erst wenn der Kultivierungsprozess richtig in Gang ist, wird der
Umlauf mittels der gegenüber der Erntepumpe deutlich leistungsfähigeren
Systempumpe aufrechterhalten und somit die Durchflussmenge an Suspension
durch den Bioreaktor erhöht.
-
Je
nach dem vorgesehenen Einsatzzweck beziehungsweise dem bei ihrem
Betrieb vorgesehenen Kultivierungsregime kann die Vorrichtung mit
Beleuchtungseinheiten zur künstlichen Beleuchtung der Photosyntheseeinheit
oder -einheiten ausgestattet sein. Vorzugsweise sind dabei die entsprechenden Beleuchtungseinheiten
innerhalb des Containers und oberhalb der jeweiligen Photosyntheseeinheit
verschieblich angeordnet. Möglich ist es aber auch, die Beleuchtungseinrichtungen
im Container verteilt anzuordnen. Dies begünstigt eine
gleichmäßige Ausleuchtung und insbesondere bei
Rohrreaktoren einen nahezu gleichen Lichteintrag in alle Rohre.
Letzteres ist bei der im Hinblick auf die Verschieblichkeit vorteilhaften
Anordnung der Beleuchtungseinrichtungen oberhalb der Photosyntheseeinheiten
nicht immer gewährleistet. Hier kann unter Umständen
die Lichtstärke an den oberen Rohren der Photosyntheseeinheit
zu hoch, an den unteren Rohren dagegen zu gering sein.
-
Gegebenenfalls
können die Beleuchtungseinheiten zudem so gestaltet sein,
dass sie einen Reflektor aufweisen. Auf diese Weise je nach Erfordernissen
und Gestaltung kann entweder von den Beleuchtungseinheiten eigentlich
nicht in Richtung der Photosyntheseeinheit oder -einheiten abgestrahltes Licht
dennoch für die Photosynthese nutzbar gemacht werden oder
die Photosyntheseeinheit oder -einheiten können zur Vermeidung
einer zu starken Erwärmung nur indirekt beleuchtet werden.
Das zur ausschließlichen Verwendung oder zusätzlich
zum natürlichen Licht für die Kultivierung verwendete künstliche
Licht kann in den Beleuchtungseinheiten beispielsweise durch Glühlampen
oder LEDs erzeugt werden. Bei einer auch für die Nutzung
natürlichen Lichts bei der Kultivierung vorgesehenen Ausgestaltungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung können
die Beleuchtungseinheiten zur künstlichen Beleuchtung vorteilhaft
außerdem so ausgebildet sein, dass sie im Falle eines Überangebots
von externem Licht und demnach ausgeschalteter künstlicher
Beleuchtung, als Verschattungseinrichtung nutzbar sind. Hierdurch
wird die Funktion der vorzugsweise vorhandenen Temperierungseinrichtung
wirkungsvoll unterstützt. Dies ist insbesondere an Einsatzorten
mit hohen Tagestemperaturen beziehungsweise sehr langer Sonnenscheindauer
sehr vorteilhaft, da zum Beispiel phototrophe Mikroorganismen wie
Algen bei einer zu hohen Suspensionstemperatur durch eine Denaturierung
des Eiweißes absterben. Das Erfordernis einer Verminderung
der Sonneneinstrahlung besteht darüber hinaus gegebenenfalls
auch beim Anfahren der Anlage, da bei geringen Trockenmassenanteilen
das Chlorophyll in der Biomasse durch zu starke Sonneneinstrahlung
zerstört werden kann.
-
Phototrophe
Organismen oder Zellen werden bei der Kultivierung bekanntlich mit
CO2 als Nährstoff versorgt. Im
Falle einer Kultivierung mixotropher Organismen oder Zellen wird
diesen neben CO2 zusätzlich organischer
Kohlenstoff als Nährstoff zugeführt. Die Zuführung
von CO2 kann beispielsweise aus einem in
dem Container angeordneten CO2-Vorratsbehälter
beziehungsweise einer entsprechenden Gasflasche erfolgen. Wie jedoch
bereits ausgeführt, verfügt der Container der
erfindungsgemäßen Vorrichtung über mehrere
Schnittstellen, unter denen vorzugsweise mindestens eine Schnittstelle
für gasförmige Nährstoffe, also insbesondere
CO2, vorgesehen ist. Entsprechend einer
vorgesehenen vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
handelt es sich bei der vorgenannten Schnittstelle für
gasförmige Nährstoffe um einen Anschluss zum Eintrag
von Rauchgasen. Hierdurch ist es möglich, die erfindungsgemäße
Vorrichtung mit Industrieeinrichtungen zu koppeln, in welchen CO2 enthaltendes Rauchgas entsteht. Da es sich
jedoch bei Rauchgasen nicht um reines CO2 handelt,
sondern CO2 in den Rauchgasen vielmehr in
nur vergleichsweise niedriger Konzentration vorliegt, ist die entsprechende
Schnittstelle im Hinblick auf Anschlussstutzen, Ventile, Klappen
und dergleichen mit einem größeren Durchmesser
auszubilden, als etwa eine Schnittstelle zur Versorgung mit reinem
CO2.
-
Bei
einer vorgesehenen praxisgerechte Ausbildungsform, welche nachfolgend
noch im Zusammenhang mit der Darstellung eines Ausführungsbeispiels
erläutert werden soll, verfügt der Photobioreaktor
der erfindungsgemäßen Vorrichtung über
zwei oder mehr Photosyntheseeinheiten, welche die Peripherieeinrichtungen,
also insbesondere die Ernteeinrichtung, die Reinigungs- und Desinfektionseinrichtung
sowie die Kontroll- und Steuereinrichtung, gemeinsam nutzen. Die
Verwendung von wenigstens zwei Photosyntheseteilen kann gleich mehrere
Vorteile mit sich bringen. So wird zum Beispiel bei einer Platzierung
von zwei gleichartigen Photosyntheseteilen an den bezüglich
der Längserstreckung des Containers entgegengesetzten Seiten
des Containers eine im Hinblick auf Transport und Lagerung vorteilhafte
Gleichgewichtslage des Gesamtsystems erreicht. Ferner ist es in
Abhängigkeit des Verfahrensregimes möglich, zeitweise
nur eine Photosyntheseeinheit zu betreiben, während die
andere Photosyntheseeinheit abgeernet, gereinigt oder angefahren
wird. Ähnliches gilt für die gemäß einer
bereits erwähnten Ausbildungsform mögliche Aufspaltung
der Photosyntheseeinheit oder -einheiten in Module. Die Module können
am Ein- und Auslauf mit einem von Hand oder elektronisch regelbaren
Schieberventil ausgestattet werden, so dass sie einzeln in den Kreislauf
der Anlage ab- und zugeschaltet werden können. Damit kann
das photoaktive Volumen zum Beispiel beim Anfahren der Anlage schrittweise
erhöht werden, beispielsweise in 200 Liter-Schritten von
200 auf bis zu 2.000 Liter (bei zwei Photosyntheseeinheiten mit
jeweils fünf Modulen a 200 Liter). So ist es ratsam, den
Reaktor mit einer Konzentration von ca. 0,2 g Biotrockenmasse pro
Liter zu starten. Steht aber für das gesamte Anlagenvolumen
nicht genügend Biomasse zur Verfügung, kann der
Reaktor auch modulweise hochgefahren werden.
-
Des
Weiteren ist beobachtet worden, dass zum Beispiel Algen keinen Schaden
nehmen, wenn sie nicht ständig umgewälzt werden.
Durch ein zeitweises Absperren einer Photosyntheseeinheit lassen sich
dabei die Pumpleistung und damit auch der Stromverbrauch der Anlage
reduzieren. Des Weiteren wird der Scherstress für die Algen
reduziert. Darüber hinaus kann in den Modulen je nach Ventilstellung
mit verschiedenen Fließgeschwindigkeiten gearbeitet werden,
Dies ist vorteilhaft, wenn sich Biomasse bei dem Rohreaktor an den
Innenseiten der Glasrohre der Photosyntheseeinheit oder -einheiten absetzt,
In einem solchen Fall können die betroffenen Module beziehungsweise
deren Ventile weiter geöffnet werden als die anderen, so
dass sie stärker durchströmt werden, was zu einem
Ablösen der Ablagerungen führt.
-
Der
Container mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist vorzugsweise begehbar ausgebildet. Dies ist insbesondere dann
erforderlich, wenn die in dem Rohrsystem angeordneten Ventile zum
Wechsel zwischen den einzelnen Betriebszuständen der Vorrichtung
händisch betätigt werden müssen und/oder Bedienelemente
für die Vorrichtung oder Mittel zur Anzeige von Messwerten
der Sensoren oder von Betriebszuständen der Vorrichtung
als Bestandteil der im Inneren des Containers angeordneten Kontroll- und
Steuereinrichtung ausgebildet sind. Bei der bereits beschriebenen
Ausbildungsform mit entfernbaren Abschnitten der Containerwände
kann der Zugang nach dem Entfernen dieser Abschnitte über
die entsprechenden Bereiche des Containers erfolgen. Denkbar ist
es aber auch, für das Betreten des Containers eine gesonderte
Tür vorzusehen. Im Hinblick auf eine manuelle Bedienung
beziehungsweise Einstellung von Prozessparametern an der Kontroll-
und Steuereinrichtung sowie im Hinblick auf das Ablesen von den
Sensoren gelieferter Messwerte kann die Vorrichtung auch derart
ausgebildet sein, dass sie über eine Schnittstelle verfügt, über
welche ein Datenaustausch der Kontroll- und Steuereinrichtung mit an
die Schnittstelle anzuschließenden Bedien- und/oder Anzeigeeinheiten
erfolgt.
-
Eine
mögliche Weiterbildung der Erfindung ist ferner dadurch
gegeben, dass die in dem Rohrleitungssystem angeordneten Ventile
als elektromagnetische Ventile ausgebildet sind und mittels der
Kontroll- und Steuereinrichtung betätigt werden. Schließlich
kann die Erfindung noch dadurch weitergebildet sein, dass am Boden
des Containers, das heißt unterhalb des Photobioreaktors
und der peripheren Einrichtungen, eine Sammelwanne für
Flüssigkeiten ausgebildet ist, deren Boden bezüglich
der Längserstreckung des Containers zur Mitte hin, bezüglich
seiner Quererstreckung zu einer Außenseite des Containers
hin geneigt ist. Über eine am tiefsten Punkt dieser Sammelwanne
ausgebildete Rinne beziehungsweise einen entfernten Wandabschnitt
kann somit Flüssigkeit ablaufen, welche sich hier zum Beispiel
im Falle einer Besprühung der Rohre eines Rohrreaktors
mit Kühlwasser oder des Austretens von Suspension aufgrund
einer Havarie ansammelt.
-
Nach
dem zur Lösung der Aufgabe vorgeschlagenen Verfahren erfolgt
die Produktion von Biomasse auf der Grundlage phototropher Mikroorganismen
oder Zellen unter Verwendung der zuvor in ihrer grundsätzlichen
Ausgestaltung und mit ihren Ausbildungsvarianten beschriebenen Vorrichtung.
Dabei ist das Verfahren wie folgt gestaltet. Zunächst wird
eine wässrige, die phototrophen oder mixotrophen Organismen
oder Zellen enthaltende Kultursuspension in dem mindestens eine
Photosyntheseeinheit aufweisenden Photobioreaktor bereitgestellt.
Dazu wird, wie bereits ausgeführt, eine Nährlösung
mit den Organismen oder Zellen inokuliert. Die Organismen oder Zellen
werden dann in dem Photobioreaktor unter Eintag von Licht (natürliches
und/oder künstliches Licht) in der mindestens einen Photosyntheseeinheit kultiviert,
wobei ihnen ferner mindestens Kohlendioxid als gasförmiger
Nährstoff zugeführt wird. Im Falle mixotropher
Organismen oder Zellen erfolgt zudem eine Zufuhr von organischem
Kohlenstoff aus geeigneten Quellen. Bei der Kultivierung wird die
Kultursuspension in dem Photobioreaktor in einem Kreislauf gefördert,
aus welchem Sauerstoff und/oder sonstige bei der Kultivierung entstehende
Stoffwechselprodukte entfernt werden. Schließlich erfolgt
die Ernte der bei der Kultivierung entstandenen Biomasse durch Abtrennen
und Entfernen der Organismen oder Zellen aus der Suspension.
-
Bei
der Entwicklung geeigneter Verfahrensregimes zur Produktion von
Biomasse unter Nutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
hat es sich in überraschender gezeigt, dass manche phototrophe oder
mixotrophe Organismen, wie zum Beispiel Algen, ein jahreszeitenabhängiges
Wachstumspotential aufweisen. So wurde festgestellt, dass die Wachstumsraten
im Herbst geringer sind als in einem hinsichtlich der Temperatur
und der Sonnenstundenzahl vergleichbaren Frühjahreszeitraum.
Zudem wurde festgestellt, dass insbesondere Algen je nach natürlicher
Strahlungsmenge unterschiedlich auf die künstliche Beleuchtung
reagieren. So wurde beobachtet, dass kaum zusätzliches
Biomassewachstum erreicht wird, wenn nach einem Tag mit langer und
starker Sonneneinstrahlung (Sommer), welcher bereits ein starkes
Biomassewachstum gebracht hat, die Algen noch darüber hinaus
künstlich beleuchtet werden. Auf der anderen Seite ist
gefunden worden, dass im Winter, wenn sich die Algen sowieso an
ein geringes Strahlungsniveau adaptiert haben, eine wesentlich weniger
intensive künstliche Beleuchtung ausreicht, um das gesamte
Wachstumspotential der Biomasse auszuschöpfen. Ausgehend
von diesen Erkenntnissen ist es entsprechend einer möglichen
Gestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen, durch
Beschattung und anschließende künstliche Beleuchtung
einen kurzen Winter zu simulieren und so mehrere starke Wachstumsperioden
pro Jahr zu erzielen. Das heißt, es wird demnach ein für
das Wachstum der vorgenannten Organismen optimaler Jahreszeitenablauf
simuliert. Durch eine solche Gestaltung des Kultivierungs- beziehungsweise
Beleuchtungsregimes ist es gegebenenfalls auch möglich,
bei gleichzeitig guten Kultivierungsergebnissen Betriebskosten einzusparen.
-
Bezüglich
der Ernte hat sich insbesondere bei der Biomasseproduktion aus Algen
ein Verfahrensregime als vorteilhaft erwiesen, wonach etwa alle
2 Wochen etwa 1/3 des Volumens der Kultursuspension erneuert wird.
Dazu wird vorzugsweise der aus der Ernteeinrichtung zurückerhaltene
Klarlauf verworfen und durch frisches Kultivierungsmedium ersetzt.
-
Vorzugsweise
werden die Innenseiten der die Kultursuspension beinhaltenden Teile
des Photobioreaktors, insbesondere die mindestens eine Photosyntheseeinheit
und das Rohrleitungssystem periodisch abgereinigt. Dabei hat es
sich als sehr vorteilhaft erwiesen, eine solche Abreinigung dadurch
zu bewirken, dass der Kultursuspension periodisch Reinigungskörper,
insbesondere in Form eines Reinigungsgranulats, beigegeben werden,
welche von ihr durch die entsprechenden Einheiten der Vorrichtung mitgeführt
werden.
-
Zur
nochmaligen Verdeutlichung wesentlicher Aspekte der Erfindung sind
in den Zeichnungen mögliche Ausbildungsformen der Vorrichtung
gezeigt. Die Zeichnungen zeigen:
-
1:
eine erste Ausbildungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung
-
2:
eine weitere, gegenüber der 1 geringfügig
abgewandelte Ausbildungsform
-
Die
in der 1 gezeigte Ausbildungsform betrifft eine Vorrichtung
mit einem Photobioreaktor, der zwei Photosyntheseeinheiten 2, 2' aufweist,
welche die zugehörige Peripherie gemeinsam nutzen. Bei
den bezüglich seiner Längserstreckung x am linken
und rechten Ende des Containers 1 angeordneten Photosyntheseeinheiten 2, 2' handelt
es sich um Glasrohre, in welchen die in der Nährlösung
enthaltenen phototrophen oder mixotrophen Organismen oder Zellen
unter Eintritt beziehungsweise Einbringung von Licht bei gleichzeitigem
Eintrag von Nährstoffen kultiviert werden. Bei dem hier
im Ganzen offen gezeigten Container 1 sind dazu die Containerwände
im Bereich der Photosyntheseeinheiten 2, 2' so
gestaltet, dass sie den Eintritt von Sonnenlicht aus der Umgebung
ermöglichen. Der Container 1 besteht aus einer
Stahl-Rahmenkonstruktion 9, wobei die einzelnen in der
Figur erkennbaren Segmente des Stahlrahmens durch die hier zur besseren
Veranschaulichung nicht gezeigten Wände abgedeckt sind. Dabei
bestehen die Seitenwände und das Containerdach im Bereich
der Photosyntheseeinheiten 2, 2' aus Plexiglas.
Der gesamte Container 1 ist begehbar, sein Boden ist als
eine Sammelwanne 12 für eventuell austretende
Flüssigkeit ausgebildet. Er nimmt neben dem Photobioreaktor
beziehungsweise dessen Photosyntheseeinheiten 2, 2' eine
Kontroll- und Steuereinrichtung 4 sowie als Peripherie
eine Ernteeinrichtung 5 sowie eine Reinigungs- und Desinfektionseinrichtung 6 und
für jede Photosyntheseeinheit 2, 2' je
eine Einrichtung zur Temperierung 7, 7', 8, 8' auf.
-
Die
Inokulation des über hier nicht ersichtliche Schnittstellen
zugeführten, mit Nährstoffen versetzten Wassers
erfolgt im Bereich eines so genannten Systembehälters 14.
Der Systembehälter 14 ist mit den Photosyntheseeinheiten 2, 2' verbunden
und bildet den Ausgangs- und Endpunkt des Kreislaufs für
die Kultursuspension. Er gleicht die Volumenänderung der
Suspension bei Temperaturänderungen aus und dient zur Nährstoffzuführung
und zum Gasaustausch.
-
Der
Systembehälter kann doppelwandig ausgestaltet und so indirekt
beheizbar oder kühlbar sein. Des Weiteren soll der von
den kultivierten Organismen oder Zellen durch Photosynthese produzierte Sauerstoff
möglichst effizient abgeschieden werden, da er sich sonst
in der Suspension anreichert und ab einer bestimmten Konzentration
als Zellgift wirkt. Daher erfolgt durch eine spezielle Ausbildung
des Systembehälters 14 eine effiziente Entfernung
von Sauerstoff, so dass insbesondere bei schnell wachsenden Organismen,
wie Algen, das Wachstum nicht durch toxische O2-Konzentrationen
gebremst wird.
-
Dies
ist insoweit von Bedeutung, als dass für eine effektive
Kultivierung große Rohlängen in den Photosyntheseeinheiten 2, 2' bevorzugt
werden, aber mit steigender Rohrlänge auch die Aufenthaltsdauer
der Kultursuspension in der entsprechenden Photosyntheseeinheit 2, 2' ansteigt,
bis diese wieder in den Systembehälter 14 zurück
gelangt und dort den gebildeten Sauerstoff abgeben kann.
-
Eine
effektive Abtrennung von Sauerstoff im Systembehälter 14 lässt
sich zum Beispiel erreichen, indem das von oben in den Systembehälter
führende Rücklaufrohr der Photosyntheseeinheiten 2, 2' mit
einem T-Stück endet, auf eine Prallscheibe stößt,
oder die Suspension über einen Sprühkopf in den
Behälter verteilt wird. Allerdings kann durch das Versprühen der
Suspension jedoch Schaum entstehen, der dann wieder von der Pumpe
angesaugt und in die Glasröhren gedrückt wird.
Um dies zu verhindern, kann eine nicht gezeigte horizontale Trennwand
im Systembehälter 14 angebracht werden, die die
aus dem Rücklauf strömende Suspension beruhigt.
-
Der
Austrag von Sauerstoff im Systembehälter 14 lässt
sich weiter verbessern, wenn in dem Systembehälter 14 Luft
in die Suspension eingeleitet wird, welche nach dem Durchlaufen
der Photosyntheseeinheiten 2, 2' unter Mitnahme
des Sauerstoffs durch ein in dem Systembehälter 14 angeordnetes (im
Detail nicht erkennbares) Rohr, dessen Ende in der Art eines Siphons
mit Wasser gefüllt ist, wieder entweichen kann. Das Ende
dieses Rohres kann zusätzlich mit einem Luftfilter versehen
sein, so dass keine ungereinigte Umgebungsluft in den Behälter gelangen
kann.
-
In
Bezug auf das Verhältnis der Größe des Systembehälters 14 zur
Gesamtanlage hat sich ein Volumenverhältnis von Photosyntheseteil
und Systembehälter 14 von 2–4:1 als ideal
hinsichtlich der Minimierung der Schaumbildung und hinsichtlich
einer Maximierung des Sauerstoffaustrags herausgestellt.
-
Im
Hinblick auf eine effektive Verhinderung von Verunreinigungen und
Beschädigungen der Anlage ist vorzugsweise zwischen dem
Ausgang des Systembehälters 14, der oder den Systempumpe 13 ein
Ventil, ein Sieb und danach ein zweites Ventil angeordnet. Der oben
zu öffnende Systembehälter 14 ist die
einzige Stelle, an der zum Beispiel bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten
fremde Gegenstände in die Vorrichtung beziehungsweise Anlage
gelangen können. Durch das vorgenannte Sieb, dessen jeweilige
Maschenweite auf die Zellgröße der zu kultivierenden
Organismen oder Zellen (beispielsweise Algen) abgestimmt ist, wird
dies verhindert. Durch die Absperrventile vor und nach dem Sieb
kann dieses gereinigt werden, ohne die Suspension aus der Anlage
ablassen zu müssen. Das Eindringen von fremder Biomasse
kann ferner dadurch verhindert werden, dass im Kopf des Systembehälters 14 ein
ständiger Überdruck eingestellt wird (”Kopfspülung”).
Dieser Überdruck ist dadurch erzeugbar, dass eine elektrische
Pumpe gefilterte Umgebungsluft ansaugt und in den Systembehälter 14 drückt,
welche gleichzeitig in der schon beschriebenen Weise den Sauerstoffaustrag
aus dem System unterstützt.
-
Die
Zudosierung des als Nährstoff dienenden CO2 kann über
eine entsprechende Schnittstelle ebenfalls im Bereich des Systembehälters 14 oder
im Bereich je einer in dem Rohrsystem 3 in der Nähe
der Photosyntheseeinheiten 2, 2' angeordneten
Systempumpe 13 erfolgten. Die je Photosyntheseeinheit 2, 2' vorgesehene
Einrichtung 7, 7', 8, 8' zur
Temperierung besteht aus einem ersten Wärmetauscher 7, 7', welcher
für den Betrieb der Anlage beziehungsweise Vorrichtung über
Schienen aus dem Container 1 herausfahrbar ist, und einem
zweiten, mit dem ersten Wärmetauscher 7, 7' in
Wirkverbindung stehenden im Container 1 verbleibenden Wärmetauscher 8, 8'. Die
Temperierung wird durch die Kontroll- und Steuereinrichtung 4 auf
der Grundlage von Temperaturmesswerten gesteuert, welche mittels
in beziehungsweise an den Photosyntheseeinheiten 2, 2 zur
Erfassung der Suspensionstemperatur angeordneten (nicht gezeigten)
Sensoren gewonnen werden. Mittels dieser und gegebenenfalls weiterer
Sensoren sowie der ihre Signale auswertenden Kontroll- und Steuereinrichtung 4 können
der Lichteintrag, die Belüftung und/oder die Beschattung
und/oder die Heizung und/oder die Kühlung der Anlage in
Abhängigkeit von der Suspensionstemperatur geregelt werden.
Durch eine in der Kontroll- und Steuereinrichtung 4 erfolgende
Aufzeichnung aller relevanten Umwelt- und Reaktordaten können
statistische Auswertungen (zum Beispiel Wachstumsrate in Bezug auf die
Lichteinstrahlung oder die Temperatur) vorgenommen werden. Dabei
können gegebenenfalls für alle oder einzelne Parameter
Ober- und Untergrenzen definiert werden, deren Über- bzw.
Unterschreitung eine Alarmmeldung, beispielsweise auf ein Handy,
auslöst.
-
Messsonden
für die Suspensionstemperatur, den pH-Wert und die optische
Dichte werden vorzugsweise nicht im Systembehälter 14,
sondern in einer Bypassleitung zwischen Vor- oder Rücklauf
am Systembehälter angeordnet. Anfang und Ende der Bypass-Leitung
können mit Kugelhähnen verschließbar
sein, so können die Sonden problemlos im laufenden Betrieb
entnommen werden. Vorzugsweise ist vor der Bypass-Leitung ein Siebfilter
angebracht, um gegebenenfalls für Reinigungszwecke in der
Suspension befindliches Reinigungsgranulat abzuhalten, da dieses
sonst die Sonden beschädigen könnte.
-
Auch
der Container 1 selbst ist vorliegend in besonderer Weise
ausgebildet. Auf der linken Seite ist (im Vergleich mit der rechten
Seite) zu erkennen, dass eine oberhalb der Photosyntheseeinheiten 2, 2' angeordnete
Quertraverse 10 der Rahmenkonstruktion 9 lösbar
ausgebildet und, wie in der Darstellung gezeigt, von den übrigen
Teilen der Rahmenkonstruktion 9 entfernbar ist. Das Entfernen
der entsprechenden Quertraverse 10 ermöglicht
es insbesondere, bei der Herstellung der Vorrichtung die jeweilige Photosyntheseeinheit 2, 2' mit
den Glasrohren mittels eines Hebezeugs in den Container 1 hineinzuheben.
-
Nach
Beendigung eines Kultivierungsprozesses und der Ernte der dabei
erhaltenen Biomasse kann das System gereinigt werden, indem bei
der gezeigten Ausbildungsform ebenfalls über den Systembehälter 14 ein
Reinigungsmittel beziehungsweise ein schon erwähntes Reinigungsgranulat
und/oder ein Desinfektionsmittel in den durch das Rohrsystem ausgebildeten
Systemkreislauf eingebracht wird. Der Systembehälter 14 ist
somit Teil einer Reinigungs- und Desinfektionseinheit 6,
deren sonstige Details in der Figur nicht dargestellt sind.
-
Die
Ernteeinrichtung 5 ist als ein trichterförmiger
Behälter ausgebildet, an dessen inneren Wänden
sich die Biomasse absetzt, welche dann an der Unterseite dieses
Behälters entnommen werden kann. Darüber hinaus
kann die Ernteeinrichtung 5 eine Zentrifuge oder einen
Sedimentationsbehälter aufweisen. Ein Sedimentationsbehälter
ist hierbei preisgünstiger und schonender für
das abgetrennte Material, kann jedoch im Hinblick auf einer Erzeugung
von Biomasse aus Algen nur bei Algenspezies mit einer Zellgröße
ab ca. 50 μm eingesetzt werden und arbeitet nicht so effizient
wie eine Zentrifuge. Die Ernteeinrichtung 5 ist mit einer
Entnahme- oder Fördermöglichkeit für
die geerntete Biomasse versehen.
-
Wie
aus der Abbildung ersichtlich, ist die beispielhaft gezeigte Vorrichtung
mit zusätzlichen Beleuchtungseinheiten 11 ausgestattet,
mittels welcher im Falle einer unzureichenden Versorgung mit natürlichem
Licht, die Photosyntheseeinheiten 2, 2' zusätzlich
mit künstlichem Licht bestrahlt werden können.
Die Beleuchtungseinheiten 11 sind an Schienen angeordnet
und dadurch bezüglich der Längserstreckung x des
Containers 1 in ihrer Position veränderlich. Sie
können ferner im Falle eines Überangebots von
Sonnenlicht als Beschattungseinrichtung dienen.
-
Die
beispielhaft dargestellte Vorrichtung ist, wie ersichtlich und bereits
ausgeführt, mit einem Photobioreaktor ausgestattet, der
zwei Photosyntheseeinheiten 2, 2' aufweist, welche
zudem vorzugsweise im Hinblick auf ihre Glasrohre modular ausgebildet sind.
Vorzugsweise sind darüber hinaus in dem Container 1 zwei
oder mehr Systempumpen 13 angeordnet. Dies ermöglicht
es beispielsweise, dass ein Teil der Anlage (eine Photosyntheseeinheit 2, 2' oder
einzelne Module der Photosyntheseeinheiten 2, 2')
abgeerntet und gereinigt werden, während die Kultivierung
der Organismen oder Zellen im anderen Teil weiterläuft.
Dies ist insbesondere insofern vorteilhaft, als das Up-Scaling der
für den Photobioreaktor benötigten Starterkultur
aus dem Labormaßstab bis zu mehrere Monate dauern kann.
Ist der Reaktor jedoch im hier beschriebenen Sinne geteilt, können
beide Hälften (Photosyntheseeinheiten 2, 2')
im laufenden Betrieb, nacheinander gereinigt werden, während
in der jeweils anderen Hälfte die Kultur gehalten wird. Dadurch
erübrigen sich das wiederholte Anfahren des gesamten Reaktors
und lange Wartezeiten, bis die neu angesetzte Kultursuspension den
gewünschten Feststoffgehalt an Biomasse aufweist.
-
Darüber
hinaus ist die geteilte Ausbildung des Photobioreaktors beziehungsweise
seine Ausbildung mit wenigstens zwei Photosyntheseeinheiten 2, 2' insoweit
vorteilhaft, als manche Algen hochwertige Inhaltsstoffe nur unter
bestimmten Stressbedingungen bilden. So ist zum Beispiel bei der
Produktion von Astaxanthin aus Haematococcus pluvialis (Blutregenalge)
eine vegetative, ”Grünphase”, und eine Stressphase
(”Rotphase”) notwendig: In der Grünphase
wächst die Alge normal, in der Rotphase wird sie gestresst
und bildet dadurch Astaxanthin. Für einen solchen zweiphasigen
Produktionsprozess sind – sofern man kontinuierlich und
nicht im Batch-System arbeiten will – ansonsten zwei Reaktoren
notwendig. Bei einem wie hier eingesetzten Rohrreaktor mit zwei
Photosyntheseeinheiten 2, 2' kann jedoch zunächst
der ganze Reaktor ”grün” gefahren werden. Dann
wird ein Teil abgetrennt und unter Stress die Rotphase initiiert
und abgeerntet, so dass dann wieder aus dem ”grünen” Teil
der Suspension Algenmaterial für die Rotphase in der anderen
Anlagenhälfte beziehungsweise in der jeweils anderen Photosyntheseeinheit 2, 2' zur
Verfügung steht.
-
Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann der Photobioreaktor
im Rahmen weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen durch weitere periphere Anlagen
ergänzt werden, welche bei Bedarf zugeschaltet werden können.
Dabei kann gegebenenfalls ein Bypass im Kultivierungskreislauf vorgesehen werden,
in den die periphere oder externe Anlage zuschaltbar ist. So können
Nährstoffe aufgelöst, autoklaviert und über
eine Dosierpumpe langsam in die Suspension eingeleitet werden. Dies
bietet gegenüber der herkömmlichen Düngung,
bei der Nährsalze in kristalliner Form in den Systembehälter 14 gegeben
werden, folgende Vorteile:
- – der Systembehälter 14 (und
damit der gesamte Photobioreaktor) kann gekapselt werden,
- – eine Kontamination mit Fremdorganismen oder -zellen über
verunreinigte Nährstoffe wird ausgeschlossen,
- – es ist sichergestellt, dass die Nährstoffe
tatsächlich gelöst sind und sich nicht etwa ungelöste
Salze am Boden des Systembehälters 14 sammeln,
- – eine Überkonzentration von Nährsalzen
aufgrund einer nicht zeitverzögerten, chargenweisen Zuführung
wird durch kontinuierliches Einspeisen verhindert,
- – durch kontinuierliches Einspeisen der notwendigen
Nährstoffe über einen langen Zeitraum kann die
Nährstoffkonzentration immer annähernd konstant
gehalten werden.
-
Weiterhin
kann zur Entfernung von Kontaminationen ein Spinfilter in einer
Bypassleitung vorgesehen werden, welcher kontinuierlich Fremdorganismen
oder -zellen ausfiltert, sofern diese einen Größenunterschied
zur Zielkultur aufweisen. Schließlich kann zur Erzeugung
von Stress (zum Beispiel zur Astaxanthin-Bildung) oder auch zur
Bekämpfung von Kontaminanten die Suspension mittels einer
Bypass-Leitung durch das Licht einer UV-Lampe geführt werden.
-
Die
in der Abbildung gezeigte Vorrichtung kann nach der Komplettierung
mit den hier nicht gezeigten Containerwänden ohne weitere
Sicherungsmaßnahmen zusammen mit anderen Containern genormter
Bauart verfrachtet und dabei erforderlichenfalls auch mit diesen
Containern gestapelt werden.
-
In
der 2 ist eine grundsätzlich vergleichbare
Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gezeigt. Diese unterscheidet sich von der nach der 1 im
Wesentlichen dadurch, dass der Container 1 keine Stahlrahmenkonstruktion,
sondern selbsttragende Wände aufweist, wobei die Wände
in der Fig. nicht vollständig dargestellt, sondern mit
einem Ausbruch gezeigt sind, um die Sichtbarkeit wesentlicher Vorrichtungskomponenten
zu gewährleisten. Auch einige andere Details der Vorrichtung
sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in dieser
Darstellung nicht gezeigt. Hierzu wird aufgrund des, abgesehen vom
Container 1, grundsätzlich gleichen Aufbaus auf
die 1 verwiesen. Ein Entfernbarkeit von Wänden
beziehungsweise deren Teilen, um Umgebungslicht den Eintritt in
die Photosyntheseeinheiten zu ermöglichen, ist bei dieser
Ausbildungsform nicht gegeben. Die Kultivierung der Organismen oder
Zellen erfolgt deshalb entweder ausschließlich unter Nutzung
künstlichen Lichts oder die Containerwände bestehen
zumindest teilweise (insbesondere im Bereich der Photosyntheseeinheiten 2, 2')
aus einem transparenten Material. Die Vorrichtung ist in der Abbildung
ohne die vorzugsweise aber auch hier vorhandene Einrichtung zur
Temperierung dargestellt.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Container
- 2,
2'
- Photosyntheseeinheit
- 3
- Rohrleitungssystem
- 4
- Kontroll-
und Steuereinrichtung
- 5
- periphere
Einrichtung, Ernteeinrichtung
- 6
- periphere
Einrichtung, Reinigungs- und Desinfektionseinrichtung
- 7,
7'
- Wärmetauscher,
als Teil der Einrichtung zur Temperierung
- 8,
8'
- Wärmetauscher,
als Teil der Einrichtung zur Temperierung
- 9
- Rahmenkonstruktion
- 10
- Quertraverse
- 11
- Beleuchtungseinheiten
- 12
- Sammelwanne
- 13
- Systempumpe
- 14
- Systembehälter
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19814253
C2 [0003]
- - DE 29607285 U1 [0006]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-