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Die
Erfindung betrifft einen Stoffauflauf für eine Maschine
zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier-, Karton-
oder Tissuebahnen aus wenigstens einer Faserstoffsuspension, mit mindestens
einer, die wenigstens eine Faserstoffsuspension zuführenden
Zuführvorrichtung, einer einen Austrittsspalt aufweisenden
Düse zur Abgabe der Faserstoffsuspension in einem Freistrahl
und einer in Strömungsrichtung der Düse unmittelbar
vorgeordneten Turbulenzerzeugungseinrichtung, in welcher bei Betrieb
des Stoffauflaufs die mindestens eine Faserstoffsuspension durch
eine Vielzahl von turbulenzerzeugenden Kanälen in Teilströmen
geführt wird, wobei innerhalb des einzelnen turbulenzerzeugenden
Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung zumindest ein, einen Fluidisierungsbereich
bildender Bereich vorgesehen ist, in welchem ein Druckverlust in
dem durch diesen geführten Teilstrom der Faserstoffsuspension
erzeugbar ist.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Blattbildungseinheit für
eine Maschine zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere
Papier-, Karton- oder Tissuebahnen, umfassend einen Stoffauflauf und
eine diesem nachgeordnete Formiereinheit, in welche die Faserstoffsuspension
aus dem Austrittsspalt des Stoffauflaufs in dem Freistrahl auf zumindest
eine Bespannung aufgebracht wird und ein Verfahren zum Betreiben
einer derartigen Blattbildungseinheit.
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Der
Herstellungsprozess von Faserstoffbahnen ist maßgeblich
von der Stoffkonsistenz der dieser zugrunde liegenden Faserstoffsuspension
abhängig. Dabei ist mit zunehmender Stoffkonsistenz der
verwendeten Faserstoffsuspension eine sich verschlechternde, durch
die makroskopische und mikroskopische Verteilung von Fasern und
Füllstoffen beschreibbare Formation innerhalb der am Ende
des Prozesses vorliegenden Faserstoffbahn zu beobachten. Um noch
befriedigende Ergebnisse hinsichtlich der Qualität der
Faserstoffbahn zu erreichen, werden mit derzeit üblichen
Stoffaufläufen Faserstoffsuspensionen mit Stoffkonsistenzen
im Bereich von 0,8–1,2% in die nachgeordneten Formiereinheiten eingebracht.
Werden Stoffkonsistenzen höherer Werte verwendet, muss
mit einer grobwolkigen Formation innerhalb der Faserstoffsuspension
bereits beim Austritt des Strahls aus dem Stoffauflauf durch starke
Faserflockung gerechnet werden. Daher sind Maßnahmen zu
treffen, die der Zerstörung dieser Flocken und zur rechzeitigen
Fixierung der Strömung dienen, insbesondere ist über
den Stoffauflauf ein möglichst flockenfreier Faserstoffsuspensionsstrahl an
dem Austritt aus diesem bereitzustellen. Innerhalb der vor der Düse
angeordneten Turbulenzeinrichtung werden daher in turbulenzerzeugenden
Kanälen der Turbulenzerzeugungseinrichtung der Entflockung und
besseren Fluidisierung dienende Bereiche für die Faserstoffsuspension
durch unterschiedliche Maßnahmen ausgebildet. Allerdings
sind diese häufig nicht ausreichend. Die Ursache liegt
in der stark reduzierten Reflockulationszeit bei erhöhter
Stoffkonsistenz. Um jedoch befriedigende Formationskennwerte für
die entstehende Faserstoffbahn zu erzielen, ist die Reflockulation
der Faserstoffsuspension nach der letzten erfolgten Fluidisierung
in dem Stoffauflauf möglichst gänzlich zu vermeiden.
Dies setzt jedoch entsprechend kurz gebaute Einheiten voraus, die wiederum
zu anderen Anforderungen, insbesondere an die Festigkeit und Reduzierung
der Schwingungsneigung sowie die Vermeidung hydraulischer Störungen
konträr sind.
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Die
Problematik der Flockenbildung und deren Auswirkung auf die Qualität
der entstehenden Faserstoffbahn ist in der Druckschrift
EP 1 313 912 B1 beschrieben.
Zur Lösung wird eine Ausführung eines Stoffauflaufs
mit Modifizierung der Turbulenzerzeugungseinrichtung vorgeschlagen,
mit welcher innerhalb der Turbulenzerzeugungseinrichtung eine Fluidisierung
lediglich einmal in einer Stufe in jedem turbulenzerzeugenden Kanal
der Turbulenzerzeugungseinrichtung vorgenommen wird, wodurch eine Beschleunigung
der Strömung und kurze Verweildauer der Faserstoffsuspension
in dem Stoffauflauf erzielt wird. Der Fluidisierungsgrad kann dann
durch die spezielle Gestaltung der Lamellen der Düse beibehalten
werden. Zur Fluidisierung werden den Fluidisierungsbereich bildende
stufenartige Änderungen der Querschnittsflächen
des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung
und Längen der einzelnen Teilbereiche der Strömungskanäle
der Turbulenzerzeugungseinrichtung vorgeschlagen, welche eine Länge
der Turbulenzerzeugungseinrichtung im Bereich von 400 mm ergeben.
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Zur
Verbesserung der Formation und des Reißlängenverhältnisses
der entstehenden Faserstoffbahn ist eine Vielzahl weiterer Maßnahmen
vorbekannt, die durch eine Modifikation der Düse oder der
Turbulenzerzeugungseinrichtung charakterisiert sind.
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Die
Druckschrift
DE 101
06 684 A1 offenbart eine Ausführung eines Stoffauflaufs
mit zur Vermeidung von Strömungsinstabilitäten
innerhalb der Düse und damit einer Schwingungsanregung
speziell ausgeführtem Lamellenende, welches eine Schräge
an der zu der Düsenwand gerichteten Seite aufweist und an
der von dieser weggerichteten Seite mit einer Struktur versehen
ist. Zur Formationsbeeinflussung ist gemäß der
Druckschrift
DE 199
02 621 A1 des Weiteren vorbekannt, die Düse mit
unterschiedlichen geometrischen Bereichen zur Erzeugung unterschiedlicher
Strömungsquerschnitte innerhalb der Düse auszubilden.
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Die
Druckschrift
WO
2008/077585 A1 offenbart die Begünstigung der
Ausbildung symmetrischer Eigenschaften in Z-Richtung über
symmetrisch ausgebildete Stoffauflaufdüsen und die Ausgestaltung und
Dimensionierung dieser.
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Maßnahmen
zur Verbesserung der Quersteifigkeit durch Ausrichtung der Fasern
in dem Bereich des Austritts aus der Düse sind in der Druckschrift
EP 1 022 378 A2 beschrieben.
Die Ausbildung der Düse erfolgt mit einem Bereich mit stetiger
Querschnittsverringerung und sich daran anschließenden
kürzeren Bereich mit stetiger Querschnittserweiterung.
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Um
beim Austritt des Freistrahls aus der Düse ein Aufplatzen
dessen zu verhindern, offenbart die Druckschrift
DE 297 13 433 U1 eine Ausführung eines
Stoffauflaufs mit einer aus maschinenbreit verlaufenden Begrenzungsflächen
gebildeten Düse, bei welcher zumindest eine der Begrenzungsflächen durch
zumindest drei Abschnitte unterschiedlicher Konvergenzwinkel charakterisiert
ist.
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Die
Druckschrift
DE 102
34 559 A1 offenbart eine Ausführung eines Stoffauflaufs
in einem Blattbildungssystem, bei welchem die Düse durch
eine Länge von ≥ 400 mm charakterisiert ist, wobei
der dieser vorgeordnete Turbulenzblock, welcher von der Turbulenzerzeugungseinrichtung
gebildet wird, vorzugsweise ebenfalls in diesem Längenbereich
liegt.
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Alle
bekannten Maßnahmen sind dabei jedoch nicht geeignet, die
Verweilzeit der einzelnen Faserstoffsuspension unter ihre Reflockulationszeit, insbesondere
bei einer höheren Stoffkonsistenz, zu drücken.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Stoffauflauf der
eingangs genannten Art für eine Maschine zur Herstellung
von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier-, Karton- oder Tissuebahnen
derart weiterzuentwickeln, dass die genannten Nachteile vermieden
werden. Insbesondere soll die Reflockulation der Faserstoffsuspension
nach der letzten erfolgten Fluidisierung innerhalb der Turbulenzerzeugungseinrichtung
vor der Düse bis zu dem Austritt aus der Düse
und nach Möglichkeit auch nach der Düse vermieden
werden.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ist durch die Merkmale
der unabhängigen Ansprüche 1, 12 und 14 charakterisiert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Ansprüchen
beschrieben.
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Ein
Stoffauflauf für eine Maschine zur Herstellung von Faserstoffbahnen,
insbesondere Papier-, Karton- oder Tissuebahnen aus wenigstens einer
Faserstoffsuspension, mit mindestens einer, die wenigstens eine
Faserstoffsuspension zuführenden Zuführvorrichtung,
einer einen Austrittsspalt aufweisenden Düse zur Abgabe
der Faserstoffsuspension in einem Freistrahl und einer in Strömungsrichtung der
Düse unmittelbar vorgeordneten Turbulenzerzeugungseinrichtung,
in welcher bei Betrieb des Stoffauflaufs die mindestens eine Faserstoffsuspension durch
eine Vielzahl von, vorzugsweise in Reihe angeordneten, turbulenzerzeugenden
Kanälen in Teilströmen geführt wird,
wobei innerhalb des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung
zumindest ein, einen Fluidisierungsbereich bildender Bereich, vorgesehen
ist, in welchem ein Druckverlust in dem durch diesen geführten
Teilstrom der Faserstoffsuspension erzeugbar ist, ist erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass die Düse und die der Düse
unmittelbar vorgeordnete Turbulenzerzeugungseinrichtung derart ausgeführt
und dimensioniert sind, dass diese geeignet sind, eine Verweildauer
der diese durchströmenden Faserstoffsuspension von einem
letzten Fluidisierungsbereich eines einzelnen turbulenzerzeugenden
Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung vor dem Einlauf in die
Düse bis zu dem Austrittsspalt der Düse von ≤ 200
ms, vorzugsweise ≤ 175 ms, insbesondere ≤ 150
ms, und einen Druckverlust in dem letzten Fluidisierungsbereich
vor dem Eintritt in die Düse von ≥ 50 mbar, vorzugsweise
von ≥ 75 mbar, insbesondere von ≥ 100 mbar, ganz
insbesondere von ≥ 150 mbar, einzustellen.
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Unter
einem Fluidisierungsbereich wird ein Bereich verstanden, in welchem
derart auf die Faserstoffsuspension, insbesondere den jeweiligen
Teilstrom der Faserstoffsuspension aktiv oder passiv eingewirkt
wird, dass nahezu kein Fasernetzwerk ausgebildet ist. Die Einwirkung
kann dabei aktiv durch, hinsichtlich ihrer Wirkung steuerbare Elemente,
wie beispielsweise statische Mischeinrichtungen oder passiv durch
die geometrischen Ausgestaltung des Strömungswegs und die
dadurch bedingte Erzeugung von Turbulenzen auf die Faserstoffsuspension unter
Auflösung von Ansammlungen, insbesondere Flocken erfolgen.
Der Bereich kann in Durchströmungsrichtung betrachtet örtlich
auf einen Linie in Maschinenquerrichtung beschränkt oder
aber sich in Durchströmungsrichtung erstreckend ausgeführt sein.
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Die
erfindungsgemäße Lösung bietet den Vorteil
einer Erweiterung des Einsatzbereichs von Stoffaufläufen
auf Faserstoffsuspensionen mit erhöhten Stoffkonsistenzen
(Fasern und Füllstoffe), vorzugsweise von ≥ 1%,
insbesondere im Bereich von ≥ 0,5% bis ≤ 4%, vorzugsweise
von ≥ 1% bis ≤ 3%, insbesondere von ≥ 1%
bis ≤ 2,5%, bei gleichzeitig optimierter Faser- und Füllstoffverteilung
beziehungsweise Formation beim Austritt dieser in dem Freistahl in
die Formiereinheit durch Vermeidung von Faser- und Füllstoffballungen.
So kann die Neubildung von Flocken in Durchströmungsrichtung
bis zu dem Austritt aus der Düse, welche durch der Mindestdruckverlust
in dem letzten Fluidisierungsbereich sicher aufgelöst wurde,
sicher vermieden werden. Die Mobilität der Fasern und damit
Fluidisierungshöhe wird durch die kurze Verweildauer bis
zu dem Austritt in dem Freistrahl beibehalten.
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Die
Ausbildung des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung
erfolgt vorzugsweise derart, dass die Verweildauer der Faserstoffsuspension
zwischen dem letzten Fluidisierungsbereich eines einzelnen turbulenzerzeugenden
Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung bis zu dem Austritt aus
der Turbulenzerzeugungseinrichtung von ≥ 10 ms bis ≤ 100
ms ist.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausführung des Stoffauflaufs ist
dazu dadurch charakterisiert, dass die Düse eine Länge
lD im Bereich von 100 mm ≤ lD ≤ 500 mm, vorzugsweise 100 mm ≤ lD ≤ 400 mm, insbesondere 200 mm ≤ lD ≤ 400 mm, aufweist und dass der
Abstand zwischen dem letzten Fluidisierungsbereich innerhalb eines
einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung
vor der Düse und dem Austritt aus der Turbulenzerzeugungseinrichtung ≤ 180
mm, vorzugsweise ≤ 150 mm, insbesondere ≤ 120
mm, ganz insbesondere ≤ 100 mm, ist. Diese Kombination
an Maßnahmen ermöglicht eine kurze und kompakte
Ausführung eines Stoffauflaufs mit Eignung für
Faserstoffsuspensionen mit einem breiten Konsistenzbereich und Vermeidung
einer Rückflockung durch die sich durch den minimalen Abstand
von letztem Fluidisierungsbereich und Austritt aus der Düse
und die durch Druckverlust erfolgende Beschleunigung sich ergebende minimale
Verweildauer.
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In
Abhängigkeit der Art und Zusammensetzung der auszubringenden
Faserstoffsuspensionen, insbesondere der Höhe der Stoffkonsistenz
ist zur Gewährleistung der Stabilität des aus
dem Austrittsgalt der Düse austretenden Faserstoffsuspensionsstrahls
in einer vorteilhaften Weiterentwicklung die Länge der
Düse, welche durch den Abstand zwischen Austritt aus der
vorgeordneten Turbulenzerzeugungseinrichtung und Austrittsgalt charakterisiert ist,
durch die nachfolgende Vorgabe, welche die dämpfende Wirkung
der Fasern berücksichtigt, begrenzt: lD × SK ≤ 1000, vorzugsweise ≤ 800,
insbesondere ≤ 700, mit
- lD
- = Länge der
Düse, gemessen in mm; und
- SK
- = Stoffkonsistenz
in %.
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Der
Düsenraum der Düse ist von zwei in Strömungsrichtung
unter Ausbildung des Austrittsgalts konvergierenden Düsenwänden,
einer oberen und einer unteren Düsenwand, begrenzt, wobei
es unter strömungstechnischen Aspekten von Vorteil ist, wenn
der Konvergenzwinkel zwischen diesen zumindest in dem Bereich des
Austrittsgalts zwischen 5° und 45°, vorzugsweise
10° und 20°, ist.
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Um
in einer vorteilhaften Ausbildung immer eine Entmischung von Fasern
und Fluid innerhalb der letzten Turbulenzerzeugungseinrichtung vor
der Düse sicher zu vermeiden, ist die Länge lTE der Turbulenzerzeugungseinrichtung und
damit des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung
bevorzugt im Bereich von 100 mm ≤ lTE ≤ 500
mm, vorzugsweise 100 mm ≤ lTE ≤ 400 mm,
insbesondere 150 mm ≤ lTE ≤ 300
mm.
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In
einer besonders vorteilhaften Weiterentwicklung ist der einzelne
turbulenzerzeugende Kanal der Turbulenzerzeugungseinrichtung derart
ausgeführt und dimensioniert, dass in dem letzten Fluidisierungsbereich
vor dem Eintritt in die Düse der Druckverlust innerhalb
des in diesem geführten Teilstroms von ≥ 50 mbar,
vorzugsweise ≥ 75 mbar, insbesondere ≥ 100 mbar,
ganz insbesondere ≥ 150 mbar, erzeugt wird. Die Größe
des Druckverlusts bietet den Vorteil einer sicheren Gewährleistung
eines hohen Entflockungsgrads und hoher Fasermobilität
auch bei hohen Konsistenzen, welche über die genannten Längenbereiche
in Durchströmungsrichtung bis zu dem Austritt aus der Düse
und darüber hinaus aufrechterhalten werden kann.
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Bezüglich
der Realisierung des Druckverlusts innerhalb des in Strömungsrichtung
letzten Fluidisierungsbereichs vor der Düse besteht eine
Mehrzahl von Möglichkeiten. Dabei kann der letzte Fluidisierungsbereich
in Strömungsrichtung betrachtet örtlich stark
begrenzt oder aber über einen Teilbereich des turbulenzerzeugenden
Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung in Durchströmungsrichtung
erstreckend ausgebildet werden. Der Druckverlust kann gemäß einer
ersten Variante passiv, im einfachsten Fall als Funktion der Geometrie
und/oder Dimensionierung des Strömungswegs in dem einzelnen
turbulenzerzeugenden Kanal der Turbulenzerzeugungseinrichtung oder
aktiv durch Vorsehen zusätzlicher Einrichtungen und/oder
Möglichkeiten zu dem Energieeintrag in die Faserstoffsuspension
innerhalb des turbulenzerzeugenden Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung
erzeugt werden.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführung einer ersten Variante
zur Erzeugung eines Druckverlusts wird der letzte Fluidisierungsbereich vor
dem Eintritt in die Düse von einer örtlichen,
stufenartigen Änderung der Querschnittsfläche
des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung
in Durchströmungsrichtung betrachtet gebildet. Die Querschnittsfläche
des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung
ist durch eine geometrische Form und Dimension beschreibbar. Die
stufenartige Änderung bietet den Vorteil der einfachen
Erzeugung höherer Druckverluste in einem örtlich
stark begrenzten Bereich innerhalb des Strömungswegs unter
Erzeugung einer sehr starken Turbulenz zum Aufbrechen von Flocken,
wodurch die Fluidisierung insgesamt verbessert wird. Die dadurch
eingestellte hohe Fasermobilität wird dann durch die erfindungsgemäße
kurze Verweildauer sowie den geringen Abstand des Fluidisierungsbereichs
zu dem Austritt aus der Düse beibehalten.
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In
einer weiteren Ausführung kann der letzte Fluidisierungsbereich
vor dem Eintritt in die Düse von einer stetigen Änderung
der Querschnittsfläche des einzelnen turbulenzerzeugenden
Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung in Durchströmungsrichtung
betrachtet gebildet werden.
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Die
Größe der Änderung der Querschnittsfläche
bei stufenartiger oder stetiger Änderung von der minimalen
Querschnittsfläche zu der maximalen Querschnittsfläche,
welche als Differenz der die Querschnittsflächen charakterisierenden
hydraulischen Durchmesser beschreibbar ist, wird dabei zur Erzeugung
des erforderlichen Mindestdruckverlusts geeignet gewählt.
In Abhängigkeit der Eigenschaften der einzusetzenden Faserstoffsuspension
wird die Änderung der Querschnittsfläche in dem
Fluidisierungsbereich derart gewählt und ausgebildet, dass die Änderung,
insbesondere die Höhe des die Querschnittsänderung
charakterisierenden Stufensprungs mindestens der mittleren Faserlänge
der eingesetzten Faserstoffsuspension entspricht. Dadurch wird die
für die kurze Verweildauer erforderliche Fluidisierungshöhe
gewährleistet.
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Gemäß einer
weiteren Ausführung kann der Druckverlust zusätzlich
oder alternativ durch zumindest eine in dem Fluidisierungsbereich
vorzusehende statische Mischeinrichtung oder zumindest ein Mittel
zum Energieeintrag unter Erzeugung des gewünschten Duckverlusts
in der Faserstoffsuspension hervorgerufen werden. Diese Möglichkeiten
bieten den Vorteil einer einfach zu realisierenden freien Einstellbarkeit
des Druckverlusts, unabhängig von der Geometrie in dem
turbulenzerzeugenden Kanal der Turbulenzerzeugungseinrichtung.
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In
vorteilhafter Ausführung ist der einzelne turbulenzerzeugende
Kanal der Turbulenzerzeugungseinrichtung derart ausgeführt
und dimensioniert, dass dessen maximale Querschnittsfläche durch
einen hydraulischen Durchmesser dhydr im
Bereich von 5 mm ≤ dhydr ≤ 25
mm, vorzugsweise 5 mm ≤ dhydr ≤ 20
mm, insbesondere 10 mm ≤ dhydr ≤ 20
mm, charakterisiert ist. Dadurch kann die sich nach dem Fluidisieren
einstellende Flockengröße minimal gehalten werden Um
Faserwischbildungen zu vermeiden, ist der hydraulische Durchmesser
dhydr-8E beim Eintritt in den einzelnen
turbulenzerzeugenden Kanal der Turbulenzerzeugungseinrichtung bevorzugt
im Bereich von 8 mm ≤ dhydr-8E ≤ 20
mm, vorzugsweise 10 mm ≤ dhydr-8E ≤ 20
mm, insbesondere 10 mm ≤ dhydr-8E ≤ 15
mm.
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Die
Führung des jeweiligen Teilstroms der Faserstoffsuspension
von dem letzten Fluidisierungsbereich vor dem Eintritt in die Düse
erfolgt in einer vorteilhaften Ausführung über
einen weiteren Bereich mit stetiger Querschnittsänderung
im Bereich von 50 mm bis 100 mm.
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Bezüglich
des Aufbaus und der Ausbildung der Turbulenzerzeugungseinrichtung
bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten,
für die jedoch die oben genannten Bedingungen gelten. Die
Turbulenzerzeugungseinrichtung kann aus einer Mehrzahl von maschinenbreit
ausgeführten turbulenzerzeugenden Kanälen bestehen,
welche senkrecht zu der Durchströmungsrichtung übereinander
angeordnet sind oder aber aus einer Mehrzahl von in Maschinenquerrichtung
in Zeilen und senkrecht zu der Maschinenquerrichtung in Spalten
zueinander angeordneten, als Einzelkanäle ausgeführten,
turbulenzerzeugenden Kanälen gebildet werden. In vorteilhafter Ausführung
ist jedoch die Anzahl der Zeilen der Strömungskanäle
der Turbulenzerzeugungseinrichtung derart gewählt, dass
die Strömungsgeschwindigkeit des in dem engsten Querschnitt
eines derartigen turbulenzerzeugenden Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung
geführten Teilstroms zwischen 5 m/s und 20 m/s, vorzugsweise
zwischen 7 m/s und 15 m/s, ist. Diese Ausführung bietet
in Kombination mit den konstruktiven Merkmalen den Vorteil einer feinfühligen
und effektiven Fluidisierung.
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Ein
erfindungsgemäß ausgebildeter Stoffauflauf wird
vorzugsweise in einer Blattbildungseinheit für eine Maschine
zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier-, Karton-
oder Tissuebahnen, umfassend des Weiteren eine dieser nachgeordnete
Formiereinheit, in welcher die Faserstoffsuspension aus dem Austrittsspalt
des Stoffauflaufs in die Formiereinheit, insbesondere auf eine Bespannung
oder zwischen zwei Bespannungen unter Definition einer Auftrefflinie in
dem Freistrahl aufgebracht wird, zum Einsatz gelangen. Dabei erfolgt
die Ausführung und Anordnung von Stoffauflauf und Formiereinheit
derart, dass die Verweildauer der Faserstoffsuspension von dem letzten
Fluidisierungsbereich bis zu der Auftrefflinie von ≥ 30
ms bis ≤ 300 ms, vorzugsweise von ≥ 50 ms bis ≤ 200
ms, insbesondere von ≥ 80 ms bis ≤ 200 ms, ist.
Die erfindungsgemäße Anordnung eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Stoffauflaufs und einer Formiereinheit bietet den Vorteil, dass
bis zum Auftreffen auf die Bespannung eine im Hinblick auf die zu
erzielende Formation der Faserstoffbahn hinsichtlich der Faserverteilung und
Orientierung optimierte Faserstoffsuspension in die Formiereinheit
eingebracht wird.
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Die
Formiereinheit kann dabei als Hybridformer, Spaltformer, umfassend
zwei einen Einlaufspalt für die Faserstoffsuspension bildende
Siebbänder oder Langsiebformer ausgeführt sein,
umfassend ein Siebband, auf dessen Oberfläche die Faserstoffsuspension
mittels des Stoffauflaufs aufgebracht wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben einer
Blattbildungseinheit, bei welchem die zumindest eine Faserstoffsuspension
des Stoffauflaufs über die Maschinenbreite zugeführt
wird, unter Ausbildung von Teilströmen in einer Mehrzahl
turbulenzerzeugender Kanäle der Turbulenzerzeugungseinrichtung
geleitet und zu einer Düse geführt wird, aus welcher
die zumindest eine Faserstoffsuspension in dem Freistrahl in die
Formiereinheit eingebracht, insbesondere auf eine Bespannung der
Formiereinheit unter Definition einer Auftrefflinie aufgebracht
wird, wobei innerhalb eines einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals
der Turbulenzerzeugungseinrichtung ein Druckverlust in der Faserstoffsuspension
eingestellt wird, ist dadurch gekennzeichnet, dass in einem letzten
Fluidisierungsbereich eines einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals
der Turbulenzerzeugungseinrichtung vor dem Einlauf in die Düse
ein Druckverlust innerhalb der Faserstoffsuspension von ≥ 50
mbar, vorzugsweise von ≥ 75 mbar, insbesondere von ≥ 100
mbar, ganz insbesondere von ≥ 150 mbar, erzeugt wird und
dass die Faserstoffsuspension von diesem letzten Fluidisierungsbereich
bis zu dem Austrittsspalt aus der Düse derart geführt
wird, dass deren Verweildauer in dem von dem letzten Fluidisierungsbereich
bis zu dem Austrittsspalt beschreibenden Bereich ≤ 200
ms, vorzugsweise ≤ 175 ms, insbesondere ≤ 150
ms, ist und/oder die Verweildauer in dem sich von dem letzten Fluidisierungsbereich
bis zu der Auftrefflinie erstreckenden Bereich von ≥ 30
ms bis ≤ 300 ms, vorzugsweise von ≥ 50 ms bis ≤ 200
ms, insbesondere von ≥ 80 ms bis ≤ 200 ms, ist.
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Die
erfindungsgemäße Lösung wird nachfolgend
anhand von Figuren erläutert. Darin ist im Einzelnen Folgendes
dargestellt:
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1 verdeutlicht
anhand eines Ausschnitts aus einem Axialschnitt einer Blattbildungseinheit
für eine Maschine zur Herstellung einer Materialbahn den
Aufbau eines erfindungsgemäßen Stoffauflaufs;
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2 verdeutlicht
anhand eines Diagramms den Zusammenhang zwischen Stoffkonsistenz
und Ausbildung der Flockenstruktur in dem Freistrahl;
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3 zeigt
noch einmal im Detail einen Ausschnitt aus einem erfindungsgemäßen
Stoffauflauf gemäß 1;
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4a1 und 4a2 zeigen
eine erste Anordnung der turbulenzerzeugenden Kanäle der
Turbulenzerzeugungseinrichtung;
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4b1 und 4b2 zeigen
eine zweite Anordnung der turbulenzerzeugenden Kanäle der Turbulenzerzeugungseinrichtung;
und
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5 zeigt
eine besonders vorteilhafte Ausführung eines turbulenzerzeugenden
Kanals der Turbulenzerzeugungseinrichtung.
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Die 2 verdeutlicht
in schematisiert vereinfachter Darstellung anhand eines Diagramms
den Einfluss der Höhe der Stoffkonsistenz SK innerhalb einer
Faserstoffsuspension FS auf die Formation. Dazu ist die Ausbildung
der Flockenstruktur FL in dem Freistrahl im Hinblick auf die Dimension
der sich bildenden Flocken über die Stoffkonsistenz SK
aufgetragen. Daraus ersichtlich ist der Zusammenhang zwischen hoher
Stoffkonsistenz SK und einer hinsichtlich der Anordnung der Fasern
und Füllstoffe ungleichen und grobwolkigen Formation durch
erhöhte Faserflockung, das heißt, die Tendenz
zum Vorliegen größerer Flocken in dem aus dem
Austrittsspalt eines Stoffauflaufs austretenden Freistrahl F an
Faserstoffsuspension bei herkömmlichen bekannten Stoffaufläufen.
Ersichtlich ist ferner, dass bei Faserstoffsuspensionen mit geringeren
Stoffkonsistenz, hier unterhalb eines Stoffkonsistenzkennwerts SKx von 1,2%, die Flockenbildung geringer ist,
das heißt nur noch kleinere Flocken in dem Freistrahl an
dem Austritt aus dem Austrittsspalt des Stoffauflaufs zu beobachten
sind. Die 2 verdeutlicht dabei lediglich
den Grundzusammenhang zwischen der Konsistenz einer Faserstoffsuspension
FS und der Flockenneigung. Diese ist auch von dem Faserstoff selbst
abhängig.
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Zur
Reduzierung und nach Möglichkeit Vermeidung einer Reflockulation,
das heißt Rückflockung innerhalb der Faserstoffsuspension
FS vor oder beim Austritt aus dem Stoffauflauf 1 wird ein
erfindungsgemäß ausgeführter Stoffauflauf 1 entsprechend
der Darstellung in der 1 für den Einsatz in einer
Blattbildungseinheit 3 vorgeschlagen. Der Stoffauflauf 1 ist
hier einer Formiereinheit 2 vorgeordnet und bildet mit
dieser die Blattbildungseinheit 3 für eine Maschine
zur Herstellung einer Materialbahn, insbesondere Faserstoffbahn
in Form einer Papier-, Karton- oder Tissuebahn. Der Stoffauflauf 1 dient
dabei dem maschinenbreiten Einbringen zumindest einer Faserstoffsuspension
FS in die Formiereinheit 2. Zur Verdeutlichung der einzelnen
Richtungen ist an die Blattbildungseinheit 3 ein Koordinatensystem
angelegt, wobei die X-Richtung die Längsrichtung beschreibt,
welche auch als Maschinenrichtung MD bezeichnet wird die mit der
Durchlaufrichtung der Faserstoffbahn F zusammenfällt. Die
Y-Richtung beschreibt die Richtung quer zu der Durchlaufrichtung der
Faserstoffbahn, insbesondere Breitenrichtung der Maschine, welche
daher auch als Maschinenquerrichtung CD bezeichnet wird, während
die Z-Richtung die Höhenrichtung charakterisiert.
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Der
Stoffauflauf 1 umfasst eine Zuführvorrichtung 4, über
welche die zumindest eine Faserstoffsuspension FS auf die gesamte
Breite des Stoffauflaufs 1 verteilt werden kann. Diese
ist im einfachsten Fall als sich in Maschinenquerrichtung CD erstreckendes,
einen Verteilkanal bildendes Element, insbesondere Verteilrohr ausgeführt,
welches in Durchströmungsrichtung in Maschinenquerrichtung
verjüngend ausgebildet ist. Von der Zuführvorrichtung 4 gelangt
die Faserstoffsuspension FS im dargestellten Fall beispielhaft in
eine erste Turbulenzerzeugungseinrichtung 5, umfassend
eine Vielzahl von Turbulenzerzeugungselementen. Die Turbulenzerzeugungseinrichtung 5 kann
verschiedenartig ausgeführt sein und ist im einfachsten
Fall als Strömungskanäle, insbesondere turbulenzerzeugende
Kanäle 6 beschreibende und Durchgangsöffnungen
aufweisende Lochplatte oder Rohrbündel ausgebildet. In
Durchströmungsrichtung schließt sich an die erste
Turbulenzerzeugungseinrichtung 5 ein Zwischenraum 13 an,
dem eine weitere zweite Turbulenzerzeugungseinrichtung 7,
umfassend Turbulenzerzeugungselemente unter Ausbildung von turbulenzerzeugenden Kanälen 8 folgt.
An die zweite Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 schließt
sich an dem Austritt 7A aus dieser eine Düse 9 unter
Ausbildung eines Düsenraums 10, der geeignet ist,
im Betrieb die Strömung der Faserstoffsuspension FS wesentlich
zu beschleunigen und die Faserstoffsuspension FS durch einen, hier
beispielhaft mittels einer Blende 11 und den, den Düsenraum 10 in
Richtung senkrecht zu einer von der Maschinenrichtung MD und Maschinenquerrichtung
CD aufgespannten Ebene begrenzenden Düsenwandung 16.1, 16.2 angedeuteten
Austrittsspalt 12, an die Formiereinheit 2 für
die Maschine zur Herstellung einer Materialbahn abzugeben, an. Innerhalb
der einzelnen Turbulenzerzeugungseinrichtungen 5 und 7 wird
die Faserstoffsuspension FS entsprechend einer vordefinierten Teilung
aufgeteilt und in Teilströmen verteilt geführt.
Die Turbulenzerzeugungseinrichtungen 5 beziehungsweise 7 umfassen
dazu eine Vielzahl von sich in Längsrichtung der Maschine,
das heißt in Maschinenrichtung MD erstreckenden turbulenzerzeugenden
Kanälen 6, 8, welche entweder maschinenbreit
ausgebildet sind oder in Maschinenquerrichtung CD in Reihen und
in vertikaler Richtung, das heißt senkrecht zu einer durch
die Durchströmungsrichtung und die Maschinenquerrichtung.
CD beschreibbaren Ebene in Spalten parallel zueinander angeordnet
sind.
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Innerhalb
des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals 8 der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 ist
zumindest ein, einen Fluidisierungsbereich 15 bildender
Bereich, vorgesehen, in welchem ein Druckverlust in dem in diesem
geführten einzelnen Teilstrom der Faserstoffsuspension
FS erzeugbar ist.
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Erfindungsgemäß sind
dabei die zweite Turbulenzerzeugungseinrichtung 7, welche
der Düse 9 in Strömungsrichtung der Faserstoffsuspension
FS vorgeordnet angeordnet ist, und die Düse 9 derart ausgeführt
und dimensioniert, dass die Verweildauer TV der
Faserstoffsuspension FS beim Durchlaufen der zweiten Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 bis zu
dem Austritt aus dem Austrittsspalt 12 der Düse 9 ≤ 200
ms, vorzugsweise ≤ 175 ms, insbesondere ≤ 150
ms, ist. Dies wird in einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel
durch die entsprechende Aufeinanderabstimmung der Geometrie der
zweiten Turbulenzerzeugungseinrichtung 7, das heißt
dem vor der Düse 9 unmittelbar angeordneten Element des
Stoffauflaufs 1 und die Ausgestaltung der Düse 9 erzielt.
Die zweite Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 ist dabei derart
ausgebildet, angeordnet und dimensioniert, dass mittels dieser in
dem letzten Fluidisierungsbereich 15 vor der Düse 9 zumindest
ein Druckverlust innerhalb des in diesem geführten Teilstroms von ≥ 50
mbar, vorzugsweise von ≥ 75 mbar, insbesondere von ≥ 100
mbar, ganz insbesondere von ≥ 150 mbar, erzeugt wird. Dazu
sind mehrere Möglichkeiten denkbar, wobei hier zwischen
aktiven und passiven Maßnahmen, das heißt einer
festen Einstellung des erzielbaren Druckverlusts oder einer freien
Einstellbarkeit unterschieden wird. Der Druckverlust kann, wie nachfolgend
noch erörtert, durch die geometrische Ausführung
des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals 6, 8,
insbesondere die örtliche Änderung der diesen
beschreibenden Querschnittsflächen und/oder die Anordnung
von zusätzlichen Einrichtungen, wie statische Mischer oder
einen zusätzlichen Energieeintrag in den einzelnen Teilstrom
erzielt werden.
-
Die
Länge der letzten turbulenzerzeugenden Einrichtung 7 vor
der Düse 9 in Maschinenrichtung MD betrachtet
ist mit lTE bezeichnet und durch eine Länge
im Bereich von ≥ 100 mm bis ≤ 500 mm, vorzugsweise
von ≥ 100 mm bis ≤ 400 mm, insbesondere von ≥ 150
mm bis ≤ 300 mm, charakterisiert. Die Länge lD der Düse 9, gemessen
von dem Austritt 7A aus der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 bis
zu dem Austrittsspalt 12 in Maschinenrichtung MD, ist von ≥ 100
mm bis ≤ 500 mm, vorzugsweise von ≥ 100 mm bis ≤ 400
mm, insbesondere von ≥ 200 mm bis ≤ 400 mm,. Dabei
kann die Strahlstabilität nur dann beibehalten werden,
wenn die dämpfende Wirkung der Fasern zunimmt und die Länge
lD der Düse 9 die Bedingung lD × SK ≤ 1000,
vorzugsweise ≤ 800, insbesondere ≤ 700, erfüllt,
wobei lD der Länge der Düse
in mm und SK der Stoffkonsistenz in % entspricht.
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Ein
weiteres wesentliches geometrisches Merkmal ist die Länge
l1, welche den Abstand zwischen dem letzten
Fluidisierungsbereich 15 in der vor der Düse 9 unmittelbar
vorgeordneten Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 und dem
Austritt 7A aus der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7,
die mit einem Eintritt 14 in die Düse 9 zusammenfällt,
beschreibt und die ≤ 180 mm, vorzugsweise ≤ 150
mm, insbesondere ≤ 120 mm, ganz insbesondere ≤ 100
mm, ist.
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Der
zwischen den einzelnen, den Düsenraum 10 begrenzenden
Düsenwänden 16.1, 16.2 in dem
Bereich des Austrittsgalts 12 vorgesehene Konvergenzwinkel α,
welcher den Winkel zwischen diesen in dem Bereich des Austrittsspalts 12 beschreibt, wird
im Bereich zwischen 5° und 45°, vorzugsweise zwischen
10° und 20°, gewählt. Mit dieser geometrischen
Ausführung der Kombination der Merkmale, wobei im Wesentlichen
die Länge der Düse lD und
der Abstand l1 maßgeblich sind,
kann die Verweildauer TV auf eine Zeitdauer
innerhalb eines vordefinierten Bereichs und insbesondere unterhalb
der Reflockulationszeit der Faserstoffsuspension FS bei höheren Stoffkonsistenzen
SK eingestellt werden.
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Die 3 verdeutlicht
noch einmal anhand eines Ausschnitts aus des Stoffauflaufs 1 die
erfindungswesentlichen Komponenten für die Erzeugung der
erforderlichen geometrischen Verhältnisse an dem Stoffauflauf 1.
Dargestellt ist die Düse 9 und der in Strömungsrichtung
vorgeordnete letzte auf die Faserstoffsuspension FS aktiv einwirkende
Bereich, welcher von einer Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 gebildet
wird und einen Fluidisierungsbereich 15 aufweist. Dargestellt
sind noch einmal die grundlegenden geometrischen Größen
lD in Form der Länge der Düse,
l1 als Abstand des letzten Fluidisierungsbereichs 15 innerhalb
der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 vor dem Eintritt 14 in
die Düse 9. Dabei wird der Abstand an dem Ende
des Fluidisierungsbereichs 15 gemessen. Der Fluidisierungsbereich 15 kann
flächenartig über einen Teilbereich des Strömungswegs
erstreckend oder aber in Maschinenquerrichtung CD linienförmig,
das heißt örtlich sehr stark begrenzt, ausgebildet
sein. Ferner dargestellt sind der Konvergenzwinkel α der
Düse 9 in dem Bereich des Austrittsspalts 12 und
die Länge lTE der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 sowie
die Länge l1 zu der Angabe des
Abstands zwischen Fluidisierungsbereich 15 und Eintritt 14 in
die Düse 9 in Strömungsrichtung. Die
Verweildauer in l1 ist dabei zwischen 10 ms
und 100 ms.
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Die 4a1, 4a2 und 4b1, 4b2 verdeutlichen
in schematisiert stark vereinfachter Darstellung vorteilhafte Ausbildungen
von Turbulenzerzeugungseinrichtungen 7. Die zur Fluidisierung
der Faserstoffsuspension FS eingesetzte Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 kann
verschiedenartig ausgebildet sein. Diese kann gemäß 4a1, 4a2 aus
einer Vielzahl von als Einzelkanäle ausgebildeten Kanälen 8,
welche quer zu der Maschinenrichtung CD in Zeilen und in Höhenrichtung
in Spalten angeordnet sind bestehen. Die einzelnen Kanäle 8 der
Turbulenzerzeugungseinrichtung 7, hier 8.11 bis 8.nn,
können dabei in Form von Rohren, Vierkant- oder Rechteckprofilen
etc. in bekannter Weise ausgebildet sein. Denkbar ist ferner die
Integration dieser in Lochplatten. Die 4a2 verdeutlicht
die Anordnung in Reihen frei von Versatz in Maschinenquerrichtung
CD zueinander. Es versteht sich, dass auch der wechselweise Versatz
der einzelnen Kanäle 8 der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 zueinander
zwischen zwei in vertikaler Richtung übereinander angeordneten
Reihen möglich ist.
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Gemäß 4b2 ist es ferner denkbar, die Strömungskanäle 8 als
sich über die Breite in Maschinenquerrichtung CD erstreckende
Kanäle 8.1 bis 8.n der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 auszuführen,
die in Höhenrichtung übereinander angeordnet sind.
Diese Kanäle der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 sind
hier beispielhaft mit 8.1 bis 8.n bezeichnet und
in zwei Ansichten in den 4b1, 4b2 dargestellt. Für die Richtungszuordnung
ist das Koordinatensystem gemäß 1 übertragen
worden.
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Allen
Ausführungen gemeinsam ist die Ausbildung der Kanalgeometrie,
welche einen Bereich ermöglicht, der durch eine stufenartige
Querschnittsänderung 17, insbesondere Stufensprung
charakterisiert ist. Beispielhaft ist in der 5 ein derartiger
turbulenzerzeugender Kanal 8 der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 dargestellt.
Die Ansicht entspricht der Erstreckung in Längsrichtung,
das heißt Durchströmungsrichtung beim Einbau in
einer Maschine zur Herstellung von Materialbahnen. Die 5 verdeutlicht
dabei die Ausbildung des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals 8 der
Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 in schematisiert stark
vereinfachter Darstellung. Der turbulenzerzeugende Kanal 8 der
Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 ist hier in eine Mehrzahl
unterschiedlicher Teilbereiche 18.1 bis 18.4 unterteilt.
Die Eintrittsseite 8E des turbulenzerzeugenden Kanals 8 der
Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 beschreibt im Zusammenwirken
mit weiteren derartigen Kanälen der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 den
Eintritt 7E in die Turbulenzerzeugungseinrichtung 7.
Der Austritt 8A entspricht dem Eintritt 14 in
die Düse 9. Zwischen diesen sind mehrere Teilbereiche 18.1 bis 18.4 unterschiedlicher
Querschnittsflächen Q1 bis Q3 angeordnet. Der Bereich der
letzten Fluidisierung vor dem Austritt in die Düse 9 wird dabei
durch eine stufenartige Querschnittsänderung 17,
insbesondere einen Stufensprung zwischen zwei Querschnittsflächen
Q1 und Q2 realisiert. Dazu weist der turbulenzerzeugende Kanal 8 der
Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 einen ersten Teilbereich 18.1 auf,
der durch eine über seinen Erstreckungsbereich in Durchströmungsrichtung
konstante Querschnittsfläche Q1 charakterisiert ist, die
durch einen hydraulischen Durchmesser dhydr beschreibbar
ist, im dargestellten Fall bei kreisrundem Querschnitt durch einen Durchmesser
D1. Der sich in Durchflussrichtung zwischen dem Eingang 8E zu
dem Ausgang 8A anschließende zweite Teilbereich 18.2 ist über
die Erstreckung des Teilbereichs 18.2 in Strömungsrichtung
ebenfalls durch einen konstanten Querschnitt charakterisiert, welcher
durch einen Durchmesser D2 beschreibbar ist. An den zweiten Teilbereich
schließt sich ein Übergangsbereich 18.3 an,
der einen stetigen, das heißt kontinuierlichen Übergang
auf einen dritten Teilbereich 18.4 ermöglicht,
der durch eine Querschnittsfläche Q3 charakterisiert ist,
die durch einen Durchmesser D3 beschreibbar ist.
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Die
Ausbildung des Stufensprungs, das heißt der Querschnittsänderung 17 zwischen
den Querschnittsflächen Q1 auf Q2, welcher in vorteilhafter
Weise durch eine Durchmesseränderung D2/D1 der die Teilbereiche
des turbulenzerzeugenden Kanals 8 der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 beschreibenden
Geometrie charakterisiert ist, erfolgt derart, dass ein Druckverlust
zwischen dem ersten Teilbereich 18.1 und dem zweiten Teilbereich 18.2 größer
als 50 mbar erzeugt wird. Entscheidend ist dabei, dass die Länge
l1 von zweiten Teilbereich 18.2 und
dem dritten Teilbereich 18.4 unter Berücksichtigung
des Übergangsbereichs 18.3, welche den Abstand
von dem Stufensprung gebildeten Fluidisierungsbereich 15 zu
dem Austritt 8A aus dem turbulenzerzeugenden Kanal 8 beziehungsweise
der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 charakterisiert, zumindest ≤ 180
mm, vorzugsweise ≤ 150 mm, insbesondere ≤ 120
mm, ganz insbesondere ≤ 100 mm, sein muss. Die Länge
lTE des einzelnen turbulenzerzeugenden Kanals 8 ist
im Bereich zwischen 100 mm und 500 mm, vorzugsweise 100 mm bis 500
mm, insbesondere zwischen 150 mm und 300 mm.
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Sind
die Querschnittsflächen Q1, Q2 und Q3 nicht durch einen
Durchmesser D1, D2 und D3 beschreibbar, das heißt im Fall
anderer Querschnittsgeometrien, wird anstatt des Durchmessers jeweils
der hydraulische Durchmesser dhydr = 4·Q/U,
mit Q = Querschnittsfläche und U = Umfang gesetzt.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführung sollte der zur Fluidisierung
notwendige letzte Stufensprung vor der Düse 9 mindestens
im Bereich der mittleren Faserlänge der eingesetzten Faserstoffsuspension
FS liegen, das heißt (D2 – D1)/2. lFmittel, wobei
hier der Durchmesser bei kreisrundem Querschnitt, ansonsten der
jeweilige hydraulische Durchmesser dhydr angesetzt
wird.
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Da
sich die nach dem Fluidisieren, das heißt dem letzten Stufensprung
in Durchflussrichtung ausbildende Flockengröße
innerhalb der Faserstoffsuspension FS vom zur Verfügung
stehenden Raum, das heißt der Querschnittsfläche
Q abhängt, sollte der größte hydraulische
Durchmesser dhydr-8 innerhalb des turbulenzerzeugenden
Kanals 8 der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 im
Bereich von 5 mm ≤ dhydr ≤ 25
mm, vorzugsweise 5 mm ≤ dhydr ≤ 20
mm, insbesondere 10 mm ≤ dhydr ≤ 20
mm betragen, wegen der Faserwischbildung der hydraulische Durchmesser
dhydr-8E in dem Bereich des Eintritts 8E an
dem turbulenzerzeugenden Kanal 8 der Turbulenzerzeugungseinrichtung 7 im
Bereich von 8 mm ≤ dhydr-8E ≤ 20
mm, vorzugsweise 10 mm ≤ dhydr-8E ≤ 20
mm, insbesondere 10 mm ≤ dhydr-8E ≤ 15
mm gewählt werden.
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Die
Zeilenanzahl, das heißt die Anzahl der Strömungskanäle 8 innerhalb
einer Spalte sollte derart gewählt werden, dass die Strömungsgeschwindigkeit
in dem engsten Querschnitt zwischen 5 m/s und 20 m/s, vorzugsweise
zwischen 7 m/s und 15 m/s, liegen.
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Ein
derart ausgestalteter Stoffauflauf 1 kann in beliebiger
Art und Weise weiter modifiziert werden. Es kann sich dabei um Stoffaufläufe
handeln, welchem mit Lamellen ausgestattet sind und/oder mit der
Verdünnungsfasertechnologie, das heißt zumindest
einer Zudosiereinrichtung zur Zudosierung eines Fluids in die Strömungskanäle 8 charakterisiert sind.
-
Der
erfindungsgemäße Stoffauflauf kann ferner in Kombination
mit beliebig ausgebildeten Formiereinheiten 2, insbesondere
Langsieb, Hybridformer und Doppelsiebformer eingesetzt werden. Die
in der 1 dargestellte Ausführung stellt eine
vorteilhafte Ausführung in Kombination mit einem Gapformer
dar, bei welcher der Freistrahl F in einen zwischen zwei an Walzen
abstützenden Bespannungen 20.1, 20.2 gebildeten
Spalt 19 eingebracht wird, ist jedoch nicht auf diese beschränkt.
-
Bezugszeichenliste
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- 1
- Stoffauflauf
- 2
- Formiereinheit
- 3
- Blattbildungseinheit
- 4
- Zuführvorrichtung
- 5
- Turbulenzerzeugungseinrichtung
- 6
- Turbulenzerzeugender
Kanal
- 7
- Turbulenzerzeugungseinrichtung
- 7E
- Eintritt
in die Turbulenzerzeugungseinrichtung
- 7A
- Austritt
aus der Turbulenzerzeugungseinrichtung
- 8
- Turbulenzerzeugender
Kanal
- 8.1–8.n,
8.11–8.nn
- Turbulenzerzeugender
Kanal
- 8E
- Eintritt
in den turbulenzerzeugenden Kanal
- 8A
- Austritt
aus dem turbulenzerzeugenden Kanal
- 9
- Düse
- 10
- Düsenraum
- 11
- Blende
- 12
- Austrittsspalt
- 13
- Zwischenraum
- 14
- Eintritt
- 15
- Bereich
- 16.1
- Düsenwand
- 16.2
- Düsenwand
- 17
- Querschnittsänderung
- 18.1
- Erster
Teilbereich
- 18.2
- Zweiter
Teilbereich
- 18.3
- Übergangsbereich
- 18.4
- Dritter
Teilbereich
- 19
- Spalt
- 20.1,
20.2
- Siebband
- 21
- Auftrefflinie
- CD
- Maschinenquerrichtung
- D1
- Durchmesser
des ersten Teilbereichs
- D2
- Durchmesser
des zweiten Teilbereichs
- D3
- Durchmesser
des dritten Teilbereichs
- dhydr
- Hydraulischer
Durchmesser
- dhydr-8
- Hydraulischer
Durchmesser des turbulenzerzeugenden Kanals
- dhydr-8E
- Hydraulischer
Durchmesser an dem Eintritt in den turbulenzerzeugenden Kanal
- 8E
- Eingang
- 8A
- Ausgang
- FL
- Flockenstruktur
- FS
- Faserstoffsuspension
Länge des Abstands zwischen Stufensprung und Eintritt in
die Düse
- lD
- Länge
der Düse
- lFmittel
- Mittlere
Faserlänge
- lTE
- Länge
der Turbulenzerzeugungseinrichtung
- MD
- Maschinenrichtung
- Q1
- Querschnittsfläche
des ersten Teilbereichs
- Q2
- Querschnittsfläche
des zweiten Teilbereichs
- Q3
- Querschnittsfläche
des dritten Teilbereichs
- SK,
SKx
- Stoffkonsistenz
- TV
- Verweildauer
- α
- Düsenkonvergenzwinkel
- Δp
- Druckverlust
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1313912
B1 [0004]
- - DE 10106684 A1 [0006]
- - DE 19902621 A1 [0006]
- - WO 2008/077585 A1 [0007]
- - EP 1022378 A2 [0008]
- - DE 29713433 U1 [0009]
- - DE 10234559 A1 [0010]