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Die
Erfindung betrifft ein Gasführungssystem für eine
Peripherie einer Brennkraftmaschine zur Führung von Gas
in der Brennkraftmaschine, aufweisend: eine zuströmseitige
Gaszuführung zur Zuführung von Gas zur Brennkraftmaschine;
eine abströmseitige Gasabführung mit einem Abgasnachbehandlungs-System
zur Abführung von Gas aus der Brennkraftmaschine; und eine
erste Gasausführung zur Ausführung eines ersten
Teilgasstroms aus wenigstens einem Zylinder einer ersten Zylindergruppe;
und eine zweite Gasausführung zur Ausführung eines zweiten
Teilgasstroms aus wenigstens einem Zylinder einer zweiten Zylindergruppe,
wobei für den Fall eines Teilbetriebs der Brennkraftmaschine
der wenigstens eine Zylinder der ersten Zylindergruppe zum Betrieb
mit Einspritzung ausgelegt ist und der wenigstens eine Zylinder
der zweiten Zylindergruppe zum Betrieb ohne Einspritzung ausgelegt
ist. Die Erfindung betrifft weiter ein Brennkraftsystem, aufweisend
eine Brennkraftmaschine mit einem in der Peripherie der Brennkraftmaschine
angeordneten Gasführungssystem zur Führung von
Gas der Brennkraftmaschine. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren
zum Betrieb eines Brennkraftsystems mit einem Gasführungssystem
für eine Peripherie der Brennkraftmaschine zur Führung
von Gas der Brennkraftmaschine, aufweisend die Schritte: zuströmseitiges Gaszuführen
von Gas zur Brennkraftmaschine; abströmseitiges Gasabführen
von Gas aus der Brennkraftmaschine mit einer Abgasnachbehandlung;
Ausführen eines ersten Teilgasstroms aus wenigstens einem
Zylinder einer ersten Zylindergruppe; und Ausführen eines
zweiten Teilgasstroms aus wenigstens einem Zylinder einer zweiten
Zylindergruppe, wobei für den Fall eines Teilbetriebs der
Brennkraftmaschine der wenigstens eine Zylinder der ersten Zylindergruppe
mit Einspritzung und der wenigstens eine Zylinder der zweiten Zylindergruppe
ohne Einspritzung betrieben wird.
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Ein
solches Verfahren zum Betrieb einer Brennkraftmaschine wie eines
Motors oder dergleichen, insbesondere eines Großdieselmotors,
sieht ein eingangs genanntes Gasführungssystem für
die Peripherie der Brennstoffmaschine vor. Beispielsweise in einem
Schwachlastbetrieb oder Leerlauf kann ein Motor in einem Teilbetrieb
betrieben werden, bei welchem die Kraftstoffeinspritzung in einzelne
Zylinder oder in eine Zylindergruppe, beispielsweise in eine ganze
Zylinderbank, abgeschaltet werden kann. Dieser Teilbetrieb – oder
Teilmotorbetrieb – wird auch als sogenannter ZA-Betrieb
(Zylinder-Abgeschaltet) bezeichnet. Die nicht mit Kraftstoffeinspritzung
versehenen Zylinder werden auch als ungefeuerte Zylinder bezeichnet.
Die mit Kraftstoffeinspritzung versehenen Zylinder werden auch als
gefeuerte Zylinder bezeichnet. Ein zum Betrieb mit Einspritzung
ausgelegter Zylinder weist einen Injektor auf, der im Vollbetrieb und
Teilbetrieb zur Einspritzung angesteuert wird. Ein zum Betrieb ohne
Einspritzung ausgelegter Zylinder weist einen Injektor auf, der
im Vollbetrieb zur Einspritzung angesteuert wird und im Teilbetrieb
angesteuert wird, eine Einspritzung zu unterlassen. Der Teilbetrieb
eines Motors hat den Vorteil, dass bei gleicher effektiver Leistung
des Motors in die weiterhin gefeuerten Zylinder entsprechend mehr
Kraftstoff eingespritzt werden kann und somit die gleiche Abgabeleistung
wie im vollmotorischen Betrieb dargestellt wird. Der Vollbetrieb – oder
Vollmotorbetrieb – sieht vor, dass alle Zylinder des Motors
gefeuert werden, d. h. in alle Zylinder wird Kraftstoff eingespritzt.
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In
einem Teilbetrieb eines Motors unterscheidet sich die Abgastemperatur
bei einem Abgasnachbehandlungs-System des Gasführungssystems
in der Peripherie des Motors aufgrund der Vermischung von heißem
Abgas aus den gefeuerten Zylindern mit vergleichsweise kaltem Gas – korrekterweise
vergleichsweise kalter komprimierter Luft ohne Kraftstoffverbrennungsreste – der
ungefeuerten Zylinder von einer Abgastemperatur im Vollbetrieb.
Bei modernen Dieselmotoren hat sich insbesondere gezeigt, dass diese – mit
einer konventionellen Abgasführung ausgestattet – im
Leerlauf und Schwachlastbetrieb, also im Falle des Teilbetriebs,
eine zu niedrige Abgastemperatur aufweisen. Die niedrige Abgastemperatur
ist infolge der Vermischung heißen Abgases gefeuerter Zylinder
und vergleichsweise kalten Gases ungefeuerter Zylinder derart abgesenkt,
dass ein nachgeschaltetes Abgasnachbehandlungs-System im Bereich
des Teilbetriebs nur eine unzureichende Wirksamkeit aufweisen kann.
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Ein
Abgasnachbehandlungs-System kann beispielsweise einen Partikelfilter
(PF) – auch als Russpartikelfilter (RPF) oder Dieselpartikelfilter (DPF)
bezeichnet – aufweisen, insbesondere einen katalytisch
reaktiven Partikelfilter (CPF). Solche Partikelfilter arbeiten beispielsweise
nach dem CRT-Prinzip (CRT = Continuously Regeneration Trap). Katalytisch
regenerierte und anders regenerierte Partikelfilter (PF) benötigen
zur Regeneration üblicherweise eine gewisse Mindesttemperatur. Ähnliche
Mindesttemperaturanforderungen bestehen für Katalysatoren,
die in einem Abgasnachbehandlungs-System eingesetzt werden, wie
z. B. für einen Oxidationskatalysator, einen SCR-Katalysator
(selektive katalytische Reaktion), einen 3-Wege-Katalysator, einen
NOx-Speicherkatalysator oder einen anderen
dergleichen geeigneten Fahrzeugkatalysator.
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Wünschenswert
ist es, auch in einem Teilbetrieb der Brennkraftmaschine, die Abgastemperatur im
Abgasnachbehandlungs-System ausreichend hoch zu halten, um dadurch
dessen Wirksamkeit ohne Kraftstoffmehrverbrauch zu steigern.
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Bisher
bekannte Maßnahmen des Standes der Technik heben aktiv
die Temperatur im Abgasnachbehandlungs-System an, um damit die Wirksamkeit
des Abgasnachbehandlungs-Systems zu verbessern.
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So
ist beispielsweise aus
DE
10 333 933 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Steuerung
einer Brennkraftmaschine bekannt, bei dem/der Emissionen der Brennkraftmaschine
im Abgas erfasst wird. Abhängig von dem Vergleich der erfassten Emissionen
mit einem Sollwert wird eine für die Verbrennung in der
Brennkraftmaschine maßgebliche Stellgröße
korrigiert. Die Stellgröße ist beispielsweise
die der Brennkraftmaschine zugeführte Luftmenge. Eine solche
luftseitige Androsselung der Brennkraftmaschine ist üblicherweise
mit einem deutlichen Kraftstoffmehrverbrauch und einer Leistungsminderung
der Brennkraftmaschine verbunden.
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Aus
DE 42 39 357 C1 ist
ein Verfahren zur thermischen Regeneration eines Partikelfilters
für das Abgas eines Dieselmotors bekannt, bei dem bei Teillast
eine Abgastemperatur durch Beheizen mit elektrischer Energie angehoben
wird, so dass diese zur Selbstentzündung der im Partikelfilter
angesammelten brennbaren Abgasbestandteile ausreicht. Ein solches
Verfahren ist mit einem Kraftstoffmehrverbrauch verbunden.
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Aus
DE 36 05 255 A1 ist
ein Verfahren zur Regeneration von Abgaspartikelfiltersystemen bekannt,
bei welchem demjenigen Zylinder bzw. derjenigen Zylindergruppe,
dem/der das zu regenerierende Partikelfilter zugeordnet ist, für
die Regeneration des Filters benötigte Kraftstoffmenge
bzw. Menge an Kraftstoff-Luft-Gemisch zugeführt wird. Solche
Verfahren mit beispielsweise verspäteter Haupteinspritzung
oder mit einer oder mehreren Nacheinspritzungen sind mit deutlichem
Kraftstoffmehrverbrauch verbunden. Eine späte innermotorische
Nacheinspritzung birgt zudem die Gefahr eines Kraftstoffeintrags in
das Motoröl.
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Wünschenswert
wäre es, die vorgenannten Nachteile des Standes der Technik,
insbesondere eine Erhöhung des Kraftstoffverbrauchs und/oder
die Gefahr eines Kraftstoffeintrags in das Motoröl, einzuschränken.
Dennoch sollte eine verlässliche und vergleichsweise einfach
realisierte Abgasnachbehandlung in einem Abgasnachbehandlungs-System
erreicht werden.
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An
dieser Stelle setzt die Erfindung an, deren Aufgabe es ist, ein
Gasführungssystem, ein Brennkraftsystem und ein Verfahren
zum Betrieb eines Brennkraftsystems mit einem Gasführungssystem
für die Peripherie einer Brennkraftmaschine anzugeben, das
hinsichtlich der Abgasnachbehandlung verbessert ist. Insbesondere
soll die Verbesserung zu einem verlässlich arbeitenden
Abgasnachbehandlungs-System auch im Teilbetrieb führen,
vorzugsweise indem die Abgastemperatur im Teilbetrieb vergleichsweise
hoch gehalten wird. Insbesondere soll ein Abgasnachbehandlungs-System
auch im Teilbetrieb einer Brennkraftmaschine möglichst
wirksam arbeiten können.
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Die
Aufgabe hinsichtlich des Gasführungssystems wird durch
die Erfindung mit einem eingangs genannten Gasführungssystem
gelöst, bei dem erfindungsgemäß vorgesehen
ist, dass die erste Gasausführung und die zweite Gasausführung über
wenigstens eine gasführende Verbindung, die ein erstes Trennmittel
aufweist, miteinander verbunden sind, wobei das erste Trennmittel
ausgelegt ist, im Falle des Teilbetriebs die gasführende
Verbindung zu verschließen. Im Rahmen einer besonders bevorzugten Weiterbildung
weist die zweite Gasausführung eine Sammelführung
auf, die mit einer Zuführstrecke des Gasführungssystems
gasführend verbunden ist, derart, dass für den
Fall des Teilbetriebs wenigstens ein Teil des zweiten Teilgasstroms
zunächst der Zuführstrecke anstatt dem Abgasnachbehandlungssystem zugeführt
wird.
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Betreffend
das Brennkraftsystem wird die Aufgabe durch die Erfindung mittels
einem Brennkraftsystem der eingangs genannten Art gelöst,
bei dem erfindungsgemäß ein Gasführungssystem
gemäß dem Konzept der Erfindung vorgesehen ist,
wobei die Brennkraftmaschine für einen Teilbetrieb ausgelegt
ist, und im Falle des Teilbetriebs der wenigstens eine Zylinder
der ersten Zylindergruppe zum Betrieb mit Einspritzung ausgelegt
ist und der wenigstens eine Zylinder der zweiten Zylindergruppe
zum Betrieb ohne Einspritzung ausgelegt ist, und wobei die Brennkraftmaschine
für einen Vollbetrieb ausgelegt ist, und im Falle des Vollbetriebs
der wenigstens eine Zylinder der ersten Zylindergruppe zum Betrieb mit
Einspritzung ausgelegt ist und der wenigstens eine Zylinder der
zweiten Zylindergruppe zum Betrieb mit Einspritzung ausgelegt ist.
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Betreffend
das Verfahren wird die Aufgabe durch die Erfindung mittels einem
Verfahren der eingangs genannten Art gelöst, bei dem erfindungsgemäß vorgesehen
ist, dass für den Fall des Teilbetriebs der erste Teilgasstrom
und der zweite Teilgasstrom getrennt geführt werden. Im
Rahmen einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung wird
wenigstens ein Teil des zweiten Teilgasstroms zunächst
einer Zuführstrecke des Gasführungssystem anstatt
der Abgasnachbehandlung zugeführt.
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Insbesondere
ist dazu weiterbildend vorgesehen, dass wenigstens ein Teil des
zweiten Teilgasstroms in eine Zuführstrecke des Gasführungssystems
separat rückgeführt wird. Entsprechend ist weiterbildend
vorgesehen, dass für den Fall eines Vollbetriebs der Brennkraftmaschine
der wenigstens eine Zylinder der ersten Zylindergruppe mit Einspritzung
und der wenigstens eine Zylinder der zweiten Zylindergruppe mit
Einspritzung betrieben wird und der erste Teilgasstrom und der zweite
Teilgasstrom zusammen geführt werden.
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Das
Konzept der Erfindung geht von der Überlegung aus, dass über
eine erhöhte Abgastemperatur die Wirksamkeit eines Abgasnachbehandlungs-Systems
auch im Teilbetrieb maßgeblich verbessert werden kann.
Dazu wird eine Gasführung gemäß dem Konzept
der Erfindung im Unterschied zum Stand der Technik vorgeschlagen.
Die Erfindung hat erkannt, dass eine übliche Mischung des
ersten Teilgasstroms und des zweiten Teilgasstroms auch im Teilbetrieb
des Standes der Technik nachteilig sein kann im Hinblick auf die
für die Wirksamkeit eines Abgasnachbehandlungs-Systems
erforderliche Mindesteingangstemperatur des Abgases.
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Der
wenigstens eine Zylinder der zweiten Zylindergruppe ist im Teilbetrieb
ungefeuert.
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Die
zweite Zylindergruppe umfasst im Teilbetrieb gemäß dem
Konzept der Erfindung besonders vorteilhaft nur ungefeuerte Zylinder.
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Der
wenigstens eine Zylinder der ersten Zylindergruppe ist auch im Teilbetrieb
gefeuert. Die erste Zylindergruppe umfasst im Teilbetrieb gemäß dem Konzept
der Erfindung besonders vorteilhaft nur gefeuerte Zylinder, insbesondere
aber überwiegend gefeuerte Zylinder. Betreffend die letzte
Alternative kann in bestimmten Betriebsarten auch z. B. eine Mehrzahl
von gefeuerten Zylindern und eine Minderzahl von ungefeuerten Zylindern
für die erste Zylindergruppe vorgesehen sein. Im Extremfall
aber hat die erste Zylindergruppe wenigstens einen gefeuerten Zylinder
im Unterschied zu nur ungefeuerten Zylindern der zweiten Zylindergruppe.
Die Erfindung hat nun erkannt, dass bei einem Teilbetrieb Abgas
aus der ersten Zylindergruppe eine wesentlich höhere Temperatur
aufweist als eine Abluft aus der zweiten Zylindergruppe. Eine Vermischung
des Abgases und Abluft im Teilbetrieb wurde als nachteilig für
das Abgasnachbehandlungs-System erkannt.
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Ausgehend
von dieser Erkenntnis schlägt das Konzept der Erfindung
im wesentlichen vor, im Falle des Teilbetriebs den ersten Teilgasstrom
und den zweiten Teilgasstrom möglichst getrennt zu führen
bzw. beim Gasausführungssystem im Falle des Teilbetriebs
die erste Gasausführung und die zweite Gasausführung
zu trennen, indem eine entsprechende gasführende Verbindung
derselben mittels einem Trennmittel verschlossen ist. Konkret wird
eine gasführende Verbindung zwischen der ersten und zweiten
Gasausführung in einem abströmseitigen Bereich des
Gasführungssystems in einem Teil desselben stromaufwärtig
vor dem Abgasnachbehandlungssystem geschlossen. Das Konzept vermeidet
also die Vermischung von Abluft aus gänzlich ungefeuerten Zylindern
einer zweiten Zylindergruppe und Abgas aus gänzlich gefeuerten,
jedenfalls aber teilweise gefeuerten, Zylindern einer ersten Zylindergruppe – dazu
wird die entsprechende gasführende Verbindung von Abluft
und Abgas im Teilbetrieb verschlossen. Das Trennmittel kann insbesondere
in Form von einem oder mehreren Ventilen, vorzugsweise einem oder
mehreren Abgasventilen und/oder Abgasrückführ-Ventilen
gebildet sein. Im Rahmen einer besonders bevorzugten Weiterbildung
enthält die gasführende Verbindung einen Anschluss
an eine Leitung der Gasabführung.
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Zusätzlich
kann gemäß der oben genannten besonders bevorzugten
Weiterbildung der Erfindung wenigstens ein Teil des zweiten Teilgasstroms
zunächst einer Zuführstrecke des Gasführungssystems,
insbesondere separat vom ersten Teilgasstrom, zugeführt werden,
anstatt der Abgasnachbehandlung. Mit anderen Worten, es wird gemäß dem Konzept
der Erfindung ein Mischen des ersten Teilgasstroms und zweiten Teilgasstroms
im Teilbetrieb weitestgehend vermieden und zusätzlich der
zweite Teilgasstrom einer Zuführstrecke des Gasführungssystems
zugeführt. Dazu ist eine Zuführstrecke so gewählt,
dass sich die Temperatur des Abgases der Brennkraftmaschine im Abgasnachbehandlungssystem
vergleichsweise erhöht. Das Gasführungssystem
sieht dazu eine Sammelführung vor, die in eine geeignet
angeordnete Zuführstrecke des Gasführungssystems
mündet. Dabei wird eine unmittelbare Zuführung
des zweiten Teilgasstroms zum Abgasnachbehandlungssystem vermieden.
Insbesondere ist die Zuführstrecke so angeordnet, dass
das Abgasnachbehandlungssystem vom zweiten Teilgasstrom zunächst
umgangen wird. Die von der Sammelführung bespeiste Zuführstrecke
gemäß der besonders bevorzugten Weiterbildung
dient insgesamt der Zuführung von Abluft aus dem im Teilbetrieb
ungefeuerten wenigstens einen Zylinder der zweiten Zylindergruppe
zum Gasführungssystem. Diese kann so angeordnet sein, dass
die Abluft der Brennkraftmaschine wieder zugeführt wird
oder auch in die Umgebung abgegeben wird, jedenfalls aber dem Abgasnachbehandlungs-System
nicht direkt zugeführt wird bzw. dieses umgangen wird.
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Mit
einer Gasführung des Gasführungssystems gemäß dem
Konzept der Erfindung ist somit gewährleistet, dass die
Temperatur bei einem Abgasnachbehandlungs-System erhöht
ist im Vergleich zu einer gemischten Führung des ersten
und zweiten Teilgasstromes. Die im Stand der Technik bekannten Zusatzmaßnahmen
können damit grundsätzlich entfallen oder eingeschränkt
werden und die damit verbundenen Nachteile sind weitgehend vermieden bzw.
eingeschränkt.
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Die
Brennkraftmaschine hat eine zuströmseitige Peripherie und
eine abströmseitige Peripherie. Die Gaszuführung
ist zuströmseitig der Brennkraftmaschine angeordnet. Das
Abgasnachbehandlungs-System ist gemäß dem Konzept
der Erfindung Teil einer abströmseitigen Gasabführung
des Gasführungssystems. Die ersten und zweiten Gasausführungen
umfassen insbesondere den oder die Krümmer eines Zylinders
oder einer Zylindergruppe. Eine Zylindergruppe kann im Prinzip jede
Anzahl von Zylindern umfassen, also ein oder mehrere Zylinder, die
z. B. einen echten Teil einer Zylinderbank bilden. Die Zylindergruppe
kann auch durch eine gesamte Zylinderbank, umfassend alle Zylinder
der Zylinderbank, gebildet sein. Gemäß dem Konzept
der Erfindung ist eine Gasausführung zur Ausführung
eines Teilgasstromes aus wenigstens einem Zylinder einer Zylindergruppe
ausgelegt. Insbesondere ist dazu eine gasausführende Verbindung
der Gasausführung zum wenigstens einen Zylinder der Zylindergruppe vorgesehen.
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Unter
Gas ist gemäß dem Konzept der Erfindung prinzipiell
jedes für die Brennkraftmaschine geführte Arbeitsgas
(Luft, Ladeluft, Verbrennungsgas, Abgas und Gemische davon od. dgl.)
gemeint, insbesondere abströmseitig der Brennstoffmaschine – betreffend
die gefeuerten Zylinder: Abgas bzw. – betreffend die ungefeuerten
Zylinder: Abluft. Zuströmseitig der Brennkraftmaschine
ist die Gaszuführung des Gasführungssystems, insbesondere
für Frischluft und/oder Ladeluft ausgelegt; entsprechend
ist eine Frischluftstrecke vor einem Verdichter bzw. nach einem
Verdichter vorgesehen. Die Gaszuführung ist auch ausgelegt
für eine Gasrückführung zur Rückführung
von abströmseitigem Gas zurück zur Brennkraftmaschine,
also Abgas aus einem gefeuerten Zylinder oder Abluft aus einem ungefeuerten
Zylinder.
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Im
Rahmen einer besonders bevorzugten Weiterbildung ist in der Sammelführung
ein zweites Trennmittel vorgesehen, wobei das zweite Trennmittel
ausgelegt ist, im Falle des Teilbetriebs die zweite Gasausführung
mit der Zuführstrecke zu verbinden, bzw. im Falle des Vollbetriebs
die zweite Gasausführung von der Zuführstrecke
zu trennen. Beispielsweise öffnet ein zweites Trennmittel
in Form eines Ventils im Teilbetrieb und schließt im Vollbetrieb.
Zusätzlich kann die Sammelführung ein Rückschlagventil aufweisen.
Dies kann sich bei einem erhöhten Druckniveau an der Rückführstrecke
als vorteilhaft erweisen. Das Ventil und/oder Rückschlagventil
ist entsprechend ein Gasventil.
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Das
zweite Trennmittel und/oder das Rückschlagventil dienen
zum sicheren Verschließen der Sammelführung im
Vollbetrieb. Dadurch ist grundsätzlich vermieden, dass
im Vollbetrieb Abgas aus den – im Teilbetrieb nur Abluft
auslassenden ungefeuerten – dann aber gefeuerten Zylindern
unbehandelt in die Peripherie oder gar in eine Umgebung der Brennkraftmaschine
gelangt. Das erste und/oder zweite Trennmittel und/oder das Rückschlagventil weist
vorteilhaft eine Steuermittelverbindung insbesondere eine überwachte
Steuermittelverbindung auf. Eine Steuermittelverbindung ist vorteilhaft
mit einer Motorsteuerung verbunden.
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Ein
erstes und/oder zweites Trennmittel ist vorteilhaft in Form eines
Ventils gebildet, jedoch nicht darauf beschränkt. Grundsätzlich
ist es vorteilhaft ein dichtschließendes Trennmittel vorzusehen.
Insbesondere eignet sich ein Abgasventil. Andere Trennmittel wie
Klappen oder dergleichen sind grundsätzlich auch möglich.
Das erste Trennmittel ist ausgelegt, im Falle des Teilbetriebs die
erste Gasausführung und die zweite Gasausführung
zu trennen und im Falle des Vollbetriebs die erste Gasausführung und
die zweite Gasausführung miteinander zu verbinden. Beispielsweise öffnet
ein Ventil des ersten Trennmittels im Vollbetrieb und schließt
im Teilbetrieb; umgekehrt ein zweites Trennmittel. Das erste und/oder
zweite Trennmittel ist vorteilhaft mit einer Steuermittelverbindung
zur Verbindung mit einem Steuermittel, beispielsweise einer Motorsteuerung oder
dergleichen, versehen.
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Vorteilhaft
ist je nach Betriebszustand – im Teilbetrieb – nur
die erste Gasausführung oder – im Vollbetrieb – die
erste Gasausführung und die zweite Gasausführung
mit der Gasabführung gasführend verbunden.
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Weitere
besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen und geben im Einzelnen vorteilhafte Möglichkeiten
an, das oben erläuterte Konzept im Rahmen der Aufgabenstellung,
sowie hinsichtlich weiterer Vorteile zu realisieren. Dies betrifft
insbesondere die Anordnung der Zuführstrecke im Gasführungssystem,
derart, dass im Falle des Teilbetriebs wenigstens ein Teil des zweiten
Teilgastroms zunächst der Zuführstrecke anstatt
dem Abgasnachbehandlungssystem zugeführt wird. Dies führt
vorteilhaft dazu, dass die Abgastemperatur im Vergleich zu einer
gemischten Zuführung des ersten und zweiten Teilgasstroms
direkt zum Abgasnachbehandlungssystem erhöht ist.
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Im
Rahmen einer besonders bevorzugten Weiterbildung ist die Zuführstrecke
in der Gaszuführung angeordnet. Die Gaszuführung
weist bevorzugt eine Frischluftstrecke auf, die wenigstens einen,
insbesondere zwei Verdichter, ggf. auch eine Anzahl von mehr als
zwei Verdichtern aufweist. Eine Strecke der Frischluftstrecke vor
einem ersten Verdichter wird vorliegend auch als Rohluftstrecke
bezeichnet und eignet sich in besonderer Weise zur Anordnung einer Zuführstrecke.
Gegebenenfalls kann die Zuführstrecke auch in einer Ladeluftstrecke
zwischen einem ersten und zweiten Verdichter der Frischluftstrecke angeordnet
sein. Die Zuführstrecke kann in einer weiteren Abwandlung
auch in einer Ladeluftstrecke hinter einem ersten und/oder hinter
einem zweiten Verdichter angeordnet sein.
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Eine
weiterbildende erste Variante einer in einer Rohluftstrecke angeordneten
Zuführstrecke hat den Vorteil, dass sie bei einem vergleichsweise
niedrigen Druckniveau in der Frischluftstrecke integriert ist. Ein
Gegendruck der Rohluft gegen den in der Sammelführung geführten
zweiten Teilgasstrom in Form der Abluft aus den ungefeuerten Zylindern
ist also vergleichsweise gering.
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Eine
in einer zweiten Variante bevorzugte Anordnung der Zuführstrecke
hinter einem ersten und/oder hinter einem zweiten Verdichter kann
sich als vorteilhaft erweisen, wenn ein höherer Gegendruck
der Ladeluft gegen die Abluft aus einem ungefeuerten Zylinder vorliegen
soll. Die Wahl der ersten oder zweiten Variante kann anwendungsbezogen,
je nach Ausführung des Gegendruckniveaus im Gasführungssystem,
erfolgen.
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In
einer Abwandlung der zweiten Variante kann die Zuführstrecke
vor oder nach einem Ladeluftkühler in der Frischluftstrecke
angeordnet sein. Eine Anordnung der Zuführstrecke nach
einem Ladeluftkühler hat den zusätzlichen Vorteil,
dass die Abgastemperatur erheblich erhöht werden kann.
In der Wahl der Abwandlungen kann der konkrete Zustand eines Gegendruckniveaus
im Gasführungssystem berücksichtigt werden. Ein
in der Zuführstrecke vor einem Ladeluftkühler
bestehender Gegendruck gegen die Sammelführung ist höher
als ein in der Zuführstrecke vorhandener Gegendruck bei
Anordnung derselben nach einem Ladeluftkühler.
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Vor
dem Hintergrund der im Zusammenhang mit der ersten und zweiten Variante
erläuterten unterschiedlichen Gegendruckniveaus hat es
sich insbesondere bei erhöhtem Gegendruck als vorteilhaft
erwiesen, in der Sammelführung neben dem zweiten Trennmittel
auch ein Rückschlagventil vorzusehen. Ein Rückschlagventil
ist insbesondere bei den Weiterbildungen der zweiten Variante vorteilhaft,
da diese im Vergleich zur Weiterbildung der ersten Variante ein
erhöhtes Gegendruckniveau aufweisen.
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Im
Rahmen einer weiterbildenden dritten Variante der Erfindung kann
es sich auch als vorteilhaft erweisen, die Zuführstrecke
in der Gasabführung, und zwar in einer Strecke nach dem
Abgasnachbehandlungs-System, anzuordnen. Es hat sich gezeigt, dass
im Rahmen der dritten Variante ein Gegendruck in der Zuführstrecke
gegen das in der Sammelführung enthaltene Gas – das
heißt genauer: verdichtete Abluft – am geringsten
ist. Insofern kann prinzipiell bei der dritten Variante ein Rückschlagventil
entfallen. Bei dieser dritten Variante hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, das zweite Trennmittel in der Sammelführung zur
Zuführstrecke der Gasabführung mit einer Überwachung
zu versehen. Die Überwachung des zweiten Trennmittels in
der Sammelführung hat sich im Rahmen der dritten Variante
als besonders sinnvoll erwiesen, um eine missbräuchliche
Umgehung des Abgasnachbehandlungs-Systems im gefeuerten Betrieb
durch den zweiten Teilgasstrom zu vermeiden bzw. gesichert zu vermeiden.
Eine Überwachung des zweiten Trennmittels kann beispielsweise
durch die Motorsteuerung erfolgen. Dazu weist das zweite Trennmittel
der dritten Variante vorteilhaft eine überwachte Steuermittelverbindung
auf, insbesondere eine überwachte Steuermittelverbindung
zur Motorsteuerung. Eine überwachte Steuermittelverbindung
ist dazu ausgelegt, im Falle einer Fehlfunktion eine Warnung abzugeben
und/oder Gegenmaßnahmen zur Behebung der Fehlfunktion oder
Eingrenzung der Fehlerwirkung zu veranlassen.
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Im
Rahmen einer weiterbildenden besonders bevorzugten vierten Variante
ist vorgesehen, dass die Sammelführung Teil einer Gasrückführung
der Gaszuführung ist. Im Rahmen dieser vierten Variante wird
in besonders bevorzugter Weise eine Gasrückführung
der Gaszuführung im ungefeuerten Betrieb der Brennkraftmaschine
als Sammelführung für den zweiten Teilgasstrom
genutzt. Mit anderen Worten bildet die Gasrückführung
wenigstens teilweise die Sammelführung aus. In diesem Zusammenhang
hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, die Gasrückführung
zur Verbindung mit wenigstens einem Zylinder der zweiten Zylindergruppe
auszulegen, welche im Teilbetrieb ohne Einspritzung betrieben wird.
Die zweite Zylindergruppe kann nur einen echten Teil der Zylinder
einer Zylinderbank umfassen. Im Rahmen einer Abwandlung kann die
zweite Zylindergruppe auch alle Zylinder der zweiten Zylinderbank umfassen.
Im Rahmen der vierten Variante ist es vorteilhaft möglich – praktisch
ohne größere bauliche Veränderung – eine
Sammelführung als Teil einer Gasrückführung
zu realisieren. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nur ein echter
Teil der Zylinder einer Zylinderbank in Form der zweiten Zylindergruppe
gebildet wird. In dem Fall ist es möglich, eines oder mehrere
der – ggfs. vorhandenen – Abgasrückführ-Ventile
als erstes und/oder zweites Trennmittel in der Gasrückführung
zu nutzen.
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Insbesondere
kann im Rahmen der vierten Variante ein Abgasrückführkühler-Bypass
ein Teil der Sammelführung sein. In besonders vorteilhafter
Weise ist dabei die Zuführstrecke stromabwärts
nach einem Abgasrückführkühler angeordnet.
Dies hat den Vorteil, dass Gas – genauer: verdichtete Abluft – aus ungefeuerten
Zylindern ungekühlt der Gasrückführung
zugeführt wird und damit besonders wirksam zur Erhöhung
der Abgastemperatur beiträgt. Der Vorteil der vierten Variante,
insbesondere wenn nur ein echter Teil der Zylinder einer Zylinderbank
ungefeuert im Teilbetrieb ist, liegt darin, dass bei der Gasrückführung
des Gasführungssystems praktisch kein zusätzliches
Ventil und keine zusätzliche Sammelleitung erforderlich
ist. Diese Abwandlung ist insbesondere vorteilhaft, wenn bereits
ein echter Teil der Zylinder einer Zylinderbank im ungefeuerten
Zustand ausreicht, um einen ausreichenden Teilbetrieb zu gewährleisten.
Bei diesem Betriebszustand werden die ungefeuerten Zylinder auch
als Spenderzylinder bezeichnet.
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Sollen
im Rahmen der weiteren Abwandlung der vierten Variante alle Zylinder
einer Zylinderbank für den Teilbetrieb ungefeuert bleiben,
ist es vorteilhaft, die gesamte Zylinderbank mit einer Sammelführung
zu versehen. Vorteilhaft weist dann ein erstes Trennmittel – zusätzlich
zu einem Abgasrückführ-Ventil – ein weiteres
Gasventil zum Trennen der Gasabführung von der zweiten
Gasausführung im Falle des Teilbetriebs vorgesehen. Auch
bei dieser Abwandlung wird vorteilhaft ein Abgasrückführkühler-Bypass
als Teil der Sammelführung genutzt und die Zuführstrecke
nach einem Abgasrückführkühler angeordnet.
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Alle
zuvor erläuterten vier Varianten und deren Abwandlungen
bewirken eine Erhöhung der Temperatur des Abgases der Brennkraftmaschine
am Abgasnachbehandlungssystem und ggf. eine Erhöhung der
NOx-Konzentration im ersten Teilgasstrom,
welcher im Teilbetrieb durch das Abgasnachbehandlungs-System strömt.
Dadurch kann die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung im Leerlauf
und im Schwachlastbereich erheblich verbessert werden. Dies betrifft
insbesondere die passive Regeneration von Partikelfiltern im Rahmen
des CRT-Prinzips (Continuous Regenerating Trap).
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Alle
zuvor erläuterten weiterbildenden Varianten der Erfindung
sowie ihre Abwandlungen lassen sich allein oder in Kombination miteinander
realisieren.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nun nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben.
Diese sollen die Ausführungsbeispiele nicht notwendigerweise
maßstäblich darstellen, vielmehr sind die Zeichnungen,
wo zur Erläuterung dienlich, in schematisierter und/oder
leicht verzerrter Form ausgeführt. Im Hinblick auf Ergänzungen
der aus der Zeichnung unmittelbar erkennbaren Lehren wird auf den
einschlägigen Stand der Technik verwiesen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass vielfältige Modifikationen
und Änderungen betreffend die Form und das Detail einer
Ausführungsform vorgenommen werden können, ohne
von der allgemeinen Idee der Erfindung abzuweichen. Die in der Beschreibung,
in der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale
der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Weiterbildung der Erfindung wesentlich
sein. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kombinationen
aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder
den Ansprüchen offenbarten Merkmale. Die allgemeine Idee
der Erfindung ist nicht beschränkt auf die exakte Form
oder das Detail der im folgenden gezeigten und beschriebenen bevorzugten
Ausführungsformen oder beschränkt auf einen Gegenstand, der
eingeschränkt wäre im Vergleich zu dem in den Ansprüchen
beanspruchten Gegenstand. Bei angegebenen Bemessungsbereichen sollen
auch innerhalb der genannten Grenzen liegende Werte als Grenzwerte
offenbart und beliebig einsetzbar und beanspruchbar sein.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen sowie
anhand der Zeichnung; im Einzelnen zeigen die Zeichnungen in:
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1 in
schematischer Darstellung ein Brennkraftsystem mit einer Brennkraftmaschine
und einem Gasführungssystem einer ersten Ausführungsform
gemäß der ersten weiterbildenden Variante der
Erfindung;
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2 in
schematischer Darstellung ein Brennkraftsystem mit einer Brennkraftmaschine
und einem Gasführungssystem einer zweiten Ausführungsform
gemäß einer ersten Abwandlung der zweiten weiterbildenden
Variante der Erfindung;
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3 in
schematischer Darstellung ein Brennkraftsystem mit einer Brennkraftmaschine
und einem Gasführungssystem einer dritten Ausführungsform
gemäß einer zweiten Abwandlung der zweiten weiterbildenden
Variante der Erfindung;
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4 in
schematischer Darstellung ein Brennkraftsystem mit einer Brennkraftmaschine
und einem Gasführungssystem einer vierten Ausführungsform
gemäß der dritten weiterbildenden Variante der
Erfindung;
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5 in
schematischer Darstellung ein Brennkraftsystem mit einer Brennkraftmaschine
und einem Gasführungssystem einer fünften Ausführungsform
gemäß einer ersten Abwandlung der vierten weiterbildenden
Variante der Erfindung;
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6 in
schematischer Darstellung ein Brennkraftsystem mit einer Brennkraftmaschine
und einem Gasführungssystem einer sechsten Ausführungsform
gemäß einer zweiten Abwandlung der vierten weiterbildenden
Variante der Erfindung;
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7 ein
Flussdiagramm zur Verdeutlichung einer bevorzugten Ausführungsform
eines Verfahrens zum Betrieb eines Brennkraftsystems, wie es in den 1 bis 6 beispielhaft
dargestellt ist.
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Die
vorliegende Beschreibung nutzt der Einfachheit halber, wo immer
möglich und sinnvoll, für identische oder ähnliche
Teile oder Teile identischer oder ähnlicher Funktion gleiche
Bezugszeichen.
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1 zeigt
ein Brennkraftsystem 100 mit einem Gasführungssystem 10 in
einer ersten Ausführungsform gemäß der
ersten weiterbildenden Variante der Erfindung. Das Gasführungssystem 10 ist
an der Peripherie einer Brennkraftmaschine 20 zur Führung
von Gas, d. h. Frischluft und Abgas, angeordnet. Die Brennkraftmaschine 20 hat
eine zuströmseitige und eine abströmseitige Peripherie.
Die Brennkraftmaschine 20 ist vorliegend in Form eines
Großdieselmotors symbolisch dargestellt und hat eine erste
Zylinderbank 21 von Zylindern A1 bis A6 mit einer ersten
Gasausführung 3 und eine zweite Zylinderbank 22 von
Zylindern B1 bis B6 mit einer zweiten Gasausführung 4.
Das Gasführungssystem 10 weist eine zuströmseitige
Gaszuführung 1 zur Zuführung von Gas zu
einer Eingangsseite der Brennkraftmaschine 20 auf. Die
Gaszuführung 1 hat vorliegend eine Frischluftstrecke 11 und
eine Gasrückführung 12 für Abgas bzw.
Abluft, welche beiden weiter stromabwärts vor einer Eingangsseite
der Brennkraftmaschine 20, das heißt vor den Zylinderbänken 21, 22,
zu einem gemeinsamen Teil der Gaszuführung 1 zusammengeführt
werden. Die Frischluftstrecke 11 der Gaszuführung 1 ist
eingangs durch eine Rohluftstrecke 11.1 zum Ansaugen von
Rohluft vor einem Niederdruckverdichter 11.2 mit einem
nachgeschaltetem Zwischenkühler 11.3 gebildet.
Vorliegend sind zwei Rohluftstrecken 11.1 und zwei erste
Verdichter 11.2 und Zwischenkühler 11.3 vorgesehen.
Die beiden Rohluftstrecken 11.1 werden zu einer gemeinsamen
Ladeluftstrecke 11.4 vor einem Hochdruckverdichter 11.5 zusammengeführt,
an den sich eine weitere Ladeluftstrecke 11.6 anschließt,
die vom Hochdruckverdichter 11.5 zum Ladeluftkühler 11.7 führt.
Abströmseitig des Ladeluftkühlers 11.7 schließen
sich vorliegend zwei weitere Strecken 11.8 der Frischluftstrecke 11 an,
welche die Frischluftstrecke 11 mit der Gasrückführung 12 der
Gaszuführung 1 zusammenführt.
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Die
Verdichter, nämlich die zwei Niederdruckverdichter 11.2 und
der Hochdruckverdichter 11.5, werden jeweils durch eine
Turbine 13.2, 13.5 der abströmseitigen
Gasabführung 2 angetrieben. Dazu sind zwei Niederdruckturbinen 13.2 in
einer Strecke 13.1 vor einem Abgasnachbehandlungs-System 14 und
eine Hochdruckturbine 13.5 in einer Strecke 13.4zwischen
den Niederdruckturbinen 13.2 und einem Anschluss 13.3 an
die zwei Gasausführungen 3, 4 angeordnet.
Eine abströmseitige Gasabführung 2 schließt
sich abströmseitig an den Anschluss 13.3 der Gasausführungen 3, 4 an.
Die Gasausführungen 3, 4 sind abströmseitig
der Brennkraftmaschine 20 jeweils an die Zylinder der Zylinderbänke 21, 22 angeschlossen,
dass heißt vorliegend an einer Ausgangsseite der Brennkraftmaschine 20 angeordnet.
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Die
Brennkraftmaschine 20 kann im Vollbetrieb (auch Vollmotorbetrieb)
oder im Teilbetrieb (auch Teilmotorbetrieb) gefahren werden. Die
erste Zylinderbank 21 mit Zylindern A1 bis A6 ist bei dieser Ausführungsform
in Form einer gefeuerten Zylinderbank gebildet, d. h. im Falle eines
Teilbetriebs der Brennkraftmaschine als auch im Falle eines Vollbetriebs
der Brennkraftmaschine 20 werden die Zylinder A1 bis A6
der Zylinderbank 21 mit Einspritzung betrieben. Dagegen
ist die zweite Zylinderbank 22 der Brennkraftmaschine 20 als
ungefeuerte Zylinderbank ausgelegt, d. h. im Falle eines Teilbetriebs
der Brennkraftmaschine 20 werden die Zylinder B1 bis B6
der zweiten Zylinderbank 22 ohne Einspritzung betrieben
und im Falle eines Vollbetriebs der Brennkraftmaschine 20 werden
die Zylinder B1 bis B6 der zweiten Zylinderbank 22 mit
Einspritzung betrieben.
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Die
erste Gasausführung 3 – umfassend Krümmer
und dergleichen – dient zur Ausführung eines ersten
Teilgasstroms 7 aus den Zylindern A1 bis A6 der ersten
Zylinderbank 21, nämlich der im Voll- und Teilbetrieb
befeuerten Zylinderbank.
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Die
zweite Gasausführung 4 – umfassend Krümmer
und dergleichen – dient zur Ausführung eines zweiten
Teilgasstroms 8 aus den Zylindern B1 bis B6 der zweiten
Zylinderbank 22, nämlich der im Teilbetrieb ungefeuerten
Zylinderbank. Vorliegend wird dadurch eine erste Zylindergruppe
durch die Zylinder A1 bis A6 der ersten Zylinderbank 21 und
eine zweite Zylindergruppe durch die Zylinder B1 bis B6 der zweiten
Zylinderbank 22 gebildet. Die Teilgasströme 7, 8 sind
in 1 für den Teilbetrieb eingezeichnet.
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Die
erste Gasausführung 3 für die gefeuerte, erste
Zylinderbank 21 weist einen ersten Zweig 3.1 für
die Zylinder A1 bis A3 auf, der in die Gasrückführung 12 der
Gaszuführung 1 mündet. Dieser erste Zweig 3.1 der
ersten Gasausführung 3 ist auch an den Anschluss 13.3 der
Gasabführung 2 angeschlossen. Für die
Zylinder A4 bis A6 ist ein zweiter Zweig 3.2 der ersten
Gasausführung 3 vorgesehen, welcher ebenfalls
an den Anschluss 13.3 angeschlossen ist. Der erste Zweig 3.1 der
ersten Gasausführung 3 weist ein Abgasrückführ-Ventil 3.3 in
Abström-Richtung zur Gasrückführstrecke 12 auf
und ein Abgasrückführ-Ventil 3.4 in Abström-Richtung
zum Anschluss 13.3 an die Leitung 13 der Gasabführung 2 auf.
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In
der Gasrückführung 12 ist ein Abgasrückführkühler 12.1 angeordnet,
der – je nach Stellung einer Bypass-Klappe 12.2 – mit
einer Bypass-Leitung 12.3 umgangen werden kann. D. h. es
kann ein aus der gefeuerten, ersten Zylinderbank 21 in
die erste Gasausführung 3 austretendes Abgas über
den ersten Zweig 3.1 derselben und die Gasrückführstrecke 12 dem
Abgasrückführkühler 12.1 zugeführt
werden oder aber durch die Bypass-Klappe 12.2 der Bypass-Leitung 12.3 zugeleitet
werden. Die Bypass-Leitung 12.3 mündet hinter
dem Abgasrückführkühler 12.1 wieder
in die Abgasrückführung.
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Die
zweite Gasausführung 4 dient zum Ausführen
eines zweiten Teilgasstroms 8 aus allen Zylindern B1 bis
B6 der zweiten Zylinderbank 22. Die Gasausführung 4 weist
einen ersten Zweig 4.1 auf, welcher zum Anschluss 13.3 der
Leitung 13 der Gasabführung 2 führt.
Zur Umgehung der Hochdruckturbine 13.5 weist die zweite
Gasausführung 4 einen zweiten Zweig 4.2 auf,
welcher in die Leitung 13 der Gasabführung 2 mündet,
nämlich zwischen der Hochdruckturbine 13.5 und
der Niederdruckturbine 13.2, d. h. in die Strecke 13.4.
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Beide
Zweige 4.1, 4.2 der zweiten Gasausführung 4 weisen
jeweils ein Abgasventil 4.3 und 4.4 auf. Das Abgasventil 4.4 dient
im zweiten Zweig 4.2 als Bypass-Ventil. Im Falle der Bypass-Funktion
des zweiten Zweigs 4.2 der zweiten Gasausführung 4 sind
beide Abgasventile 4.3 und 4.4 offen. Das Abgasventil 4.4 und
das Abgasventil 4.3 dient vorliegend – dem Konzept
der Erfindung folgend – als erstes Trennmittel in der gasführenden
Verbindung V der ersten Gasausführung 3 und der
zweiten Gasausführung 4. Die Gasausführungen 3, 4 sind
am Anschluss 13.3 und/oder über den Bypass-Anschluss
in der Strecke 13.4 verbunden. Im Falle eines Teilbetriebs
trennen die Abgasventile 4.3, 4.4 die erste Gasausführung 3 und
die zweite Gasausführung 4. Das heißt
im Teilbetrieb schließen beide Abgasventile 4.3, 4.4.
Im Vollbetrieb ist ein Gasventil 5.1 in einer Sammelführung 5 geschlossen.
Das Abgasventil 4.4 kann im Vollbetrieb geschlossen sein
oder ganz/teilweise geöffnet sein.
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Weiter
ist – einer Weiterbildung der Erfindung folgend – die
zweite Gasausführung 4 über eine Anschlussstelle
A mit einer Sammelführung 5 verbunden. Im Falle
des Teilbetriebs dient diese zur Zuführung wenigstens eines
Teils des zweiten Teilgasstroms 8 in der zweiten Gasausführung 4 zur
Zuführstrecke 6.0 – vorliegend an einer
Anschlussstelle B – des Gasführungssystems 10.
Die Zuführstrecke 6.0 an der Anschlussstelle B
der Sammelleitung 5 ist gemäß der ersten
Variante in der Gaszuführung 1 – in der
Frischluftstrecke 11 derselben, nämlich in einer Rohluftstrecke 11.1 – vor
einem Niederdruckverdichter 11.2 der Frischluftstrecke 11 angeordnet.
In der Sammelleitung 5 ist ein zweites Trennmittel in Form des
Gasventils 5.1 angeordnet. Das weitere Trennmittel ist
ausgelegt, im Falle des Teilbetriebs die zweite Gasausführung 4 über
die Anschlussstelle A mit der Zuführstrecke 6.0 an
der Anschlussstelle B zu verbinden. Das heißt, das Gasventil 5.1 öffnet
im Falle des Teilbetriebs und schließt im Falle des Vollbetriebs.
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Der
Betrieb des Brennkraftsystems 100 mit Brennkraftmaschine 20 und
Gasführungssystem 10 wird für den Vollbetrieb
und den Teilbetrieb durch Führen des Gases mittels der
Abgasrückführ-Ventile 3.3, 3.4 sowie
der Abgasventile 4.3, 4.4 und des Gasventils 5.1 gesteuert.
Die Abgasrückführ-Ventile 3.3, 3.4 sowie
die Abgasventile 4.3, 4.4 und das Gasventil 5.1 – im
Folgenden auch als Ventile bezeichnet – sind dazu mit einer
Motorsteuerung verbunden, welche diese mittels Steuergrößen
S bzw. S1, S2 steuert. Dazu werden die Werte der Steuergrößen
S1, S2 für das Abgasventil 4.3, 4.4 und
das Gasventil 5.1 gemäß der Funktion
des ersten und zweiten Trennmittels in Bezug auf 7 erläutert.
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Im
Vollbetrieb stellt sich die Gasführung im Gasführungssystem 10 wie
folgt dar: Die Abgase der Zylinder A1 bis A3 der gefeuerten, ersten
Zylinderbank 21 können bei geschlossenem Abgasrückführ-Ventil 3.4 und
geöffnetem Abgasrückführ-Ventil 3.3 über
den ersten Zweig 3.1 der Gasausführung zu der
Gasrückführung 12 und dann über
den weiteren Verlauf der Gaszuführung 1 zurück
zur Eingangsseite der Brennkraftmaschine 20 geleitet werden.
Dabei kann das Abgas entweder über den Abgasrückführkühler 12.1 geleitet
und gekühlt werden oder – bei Umstellung der Bypass-Klappe 12.2 – über
die Bypass-Leitung 12.3 geführt werden und ungekühlt
zur Eingangsseite der Brennkraftmaschine 20 geleitet werden.
Die Zylinder A1 bis A3 der gefeuerten, ersten Zylinderbank 21 werden
auch als Spenderzylinder bezeichnet; die Anordnung wird als Spenderabgasrückführung
bezeichnet und über die Abgasrückführ-Ventile 3.3 und 3.4 gesteuert.
Dazu dient eine Steuergröße S gemäß der
die Ventile 3.3, 3.4 öffnen oder schließen.
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Bei
geschlossenem Ventil 3.3 und geöffnetem Ventil 3.4 wird
das Abgas aus den Zylindern A1 bis A3, ebenso wie zuvor auch das
Abgas der Zylinder A4 bis A6 der gefeuerten, ersten Zylinderbank 21 über
die erste Gasausführung 3 und den Anschluss 13.3 der
Leitung 13 der abströmseitigen Gasabführung 2 zugeleitet.
Dies erfolgt unter Antrieb der Turbinen 13.5 und 13.2,
bevor die Abgase dem Abgasnachbehandlungs-System 14 und über
den weiter abströmseitigen Leitungsabschnitt 13.0 in
die Umgebung abgeleitet werden. Die Turbinen 13.5 und 13.2 treiben
dabei die Verdichter 11.5 und 11.2 zur Verdichtung
der Rohluft in der zuströmseitigen Gaszuführung 1 an.
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Im
Vollbetrieb sind auch die Zylinder B1 bis B6 der zweiten Zylinderbank 22 gefeuert,
d. h. sie werden unter Einspritzung von Kraftstoff betrieben. Das
Gasventil 5.1 in der Sammelführung 5 ist
im Vollbetrieb der Brennkraftmaschine 20 geschlossen, sodass über
die Sammelführung 5 kein Gas in die Gaszuführung 1 gelangt.
Das Ventil 4.3 ist geöffnet, sodass der Teilgasstrom
der ersten Zylinderbank 21 über die erste Gasausführung 3 und
der Teilgasstrom der zweiten Zylinderbank 22 über
die zweite Gasausführung 4 der abströmseitigen
Gasabführung 2 zugeführt werden. Im Vollbetrieb
kann bei geschlossenem Ventil 4.4 und geöffnetem
Ventil 4.3 der Teilgasstrom der zweiten Zylinderbank 22 der
Hochdruckturbine 13.5 zugeleitet werden.
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Die
Teilgasströme der ersten und zweiten Zylinderbank 21, 22 werden
im Teilbetrieb anders geführt und sind nur für
den Teilbetrieb in 1 sowie den weiteren 2 bis 6 jeweils
mit Bezugszeichen 7, 8 eingezeichnet.
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Im
Teilbetrieb stellt sich die Gasführung im Gasführungssystem 10 vorteilhaft
wie folgt dar: Die Kraftstoffeinspritzung in die Zylinder B1 bis
B6 der zweiten Zylinderbank 22 ist abgeschaltet. Bei im
Prinzip gleicher effektiver Abgabeleistung der Brennkraftmaschine 20 wird
in die weiterhin gefeuerten Zylinder A1 bis A6 der ersten Zylinderbank 21 entsprechend mehr
Kraftstoff eingespritzt und somit im Prinzip die gleiche Abgabeleistung
wie im Vollbetrieb dargestellt. Dieser auch als ZA-Betrieb (Zylinder
abgeschaltet) bezeichnete Teilbetrieb ermöglicht aufgrund
des Konzepts der vorliegenden Erfindung dennoch eine ausreichend
hohe Abgastemperatur für das Abgasnachbehandlungs-System 14.
Dies wird durch die Auslegung des Gasführungssystems 10 und
die Steuerung der Ventile 4.3, 4.4 und 5.1 erreicht.
Im Teilbetrieb sind die Ventile 4.3 und 4.4 geschlossen, sodass
die erste Gasausführung 3 und die zweite Gasausführung 4 voneinander
getrennt sind. Die als erstes Trennmittel wirkenden Ventile 4.3, 4.4 schließen
eine gasführende Verbindung V zwischen der ersten Gasausführung 3 und
der zweiten Gasausführung 4 und eine Vermischung
des ersten Teilgasstroms 7 aus der ersten Gasausführung 3 und
des zweiten Teilgasstroms 8 aus der zweiten Gasausführung 4 aus.
Vielmehr wird das Gas der ungefeuerten Zylinder B1 bis B6 der zweiten
Zylinderbank 22 – genauer die verdichtete Heißluft – über
die Anschlussstelle A, bei geschlossenen Ventilen 4.3 und 4.4 und geöffnetem
Ventil 5.1, der Sammelführung 5 zugeführt.
Der zweite Teilgasstrom 8 wird über die Sammelführung 5 und
das geöffnete Ventil 5.1 der Zuführstrecke 6.0 an
der Anschlussstelle B in der Rohluftstrecke 11.1 als Teil
der Frischluftstrecke 11 der Gaszuführung 1 zugeleitet.
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Da
der erste Teilgasstrom 7 aus der ersten Gasausführung 3 ohne
Vermischung mit dem zweiten Teilgasstrom 8 aus der zweiten
Gasausführung 4 dem Abgasnachbehandlungssystem 14 zugeleitet wird,
ist dort eine ausreichend hohe Temperatur gewahrt, jedenfalls wird
eine Temperaturabsenkung weitgehend vermieden. Vorteilhaft weist
auch die über die Gaszuführung 1 der
Brennkraftmaschine 20 zugeführte Ladeluft eine
höhere Temperatur auf. Diese ist mit der verdichteten Heißluft
der Zylinder B1 bis B6 aus der zweiten Gasausführung 4 über
die Zuführstrecke 6.0 angereichert. Der zweite
Teilgasstrom 8 wird also zunächst der Zuführstrecke 6.0 anstatt
dem Abgasnachbehandlungssystem 14 zugeführt.
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2 zeigt
eine zweite Ausführungsform eines Brennkraftsystems 200,
das – im Wesentlichen ähnlich wie das zuvor beschriebene
Brennkraftsystem 100 aufgebaut – eine geänderte
Anordnung der Sammelführung 5 und eine andere
Zuführstrecke 6.1 und 6.2 vorsieht. Zur
grundsätzlichen Funktionsweise kann die Beschreibung der 1 herangezogen werden,
wobei – wie erläutert – für
identische oder ähnliche Teile oder Teile mit identischer
oder ähnlicher Funktion der Einfachheit halber gleiche
Bezugszeichen verwendet sind. Im Folgenden werden vor allem die
Unterschiede zum Brennkraftsystem 100 der 1 erläutert.
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Das
Brennkraftsystem 200 sieht wiederum ein Gasführungssystem 10 an
der Peripherie einer Brennkraftmaschine 20 vor. Die Brennkraftmaschine 20 weist
eine erste Zylindergruppe auf, die alle Zylinder A1 bis A6 einer
gefeuerten, ersten Zylinderbank 21 umfasst, sowie eine
zweite Zylindergruppe, die alle im Teilbetrieb der Brennkraftmaschine 20 ungefeuerten
Zylinder B1 bis B6 dieser ungefeuerten, zweiten Zylinderbank 22 umfasst.
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Das
Gasführungssystem 10 weist wiederum eine zuströmseitige
Gaszuführung 1 sowie eine abströmseitige
Gasabführung 2 auf. Die Gaszuführung 1 hat
eine Frischluftstrecke 11 sowie eine Gasrückführung 12 und
eine Leitung 13 der Gasabführung 2. Die
entsprechenden Gasführungen 1, 2 weisen
die gleichen Einbauten, wie Verdichter, Turbinen, Ventile etc. auf,
wie sie anhand von 1 bereits erläutert wurden.
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Darüber
hinaus ist die erste Gasausführung 3 und die zweite
Gasausführung 4 – bis auf die Anschlussstellen
B und C – wie in 1 ausgeführt,
sodass ein Vollbetrieb des Brennkraftsystems 200 wie beim
Brennkraftsystem 100 der 1 erfolgt.
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Im
Unterschied zum Brennkraftsystem 100 der 1 ist
die Sammelführung 5 von der Anschlussstelle A
der zweiten Gasausführung 4 zu Zuführstrecken 6.1, 6.2 bei
zwei Anschlussstellen B und C der Gaszuführung 1 geführt.
Ausserdem weist die Sammelführung 5 – zusätzlich
zum Gasventil 5.1 – ein Rückschlagventil 5.2 auf.
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An
den Anschlussstellen B, C ist die Zuführstrecke 6.1, 6.2 in
einer weiteren Strecke 11.8 der Frischluftstrecke 11 der
Gaszuführung 1 angeordnet. Die Zuführstrecke 6.1 ist
an der Anschlussstelle B und die Zuführstrecke 6.2 ist
an der Anschlussstelle C stromabwärtig nach einem Ausgang
des Ladeluftkühlers 11.7 angeordnet. Das Druckniveau
an den Anschlussstellen B, C im Bereich der Zuführstrecken 6.1, 6.2 – also
in einer Strecke 11.8, welche eine Ladeluftstrecke nach
dem Ladeluftkühler 11.7 darstellt – ist
bei dem Brennkraftsystem 200 grundsätzlich höher
als im Bereich einer Rohluftstrecke 11.1. Die Anschlussstelle
B im Bereich der Zuführstrecke 6.0 beim Brennkraftsystem 100 der 1 ist
im Bereich einer Rohluftstrecke 11.1 angeordnet.
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Im
Teilbetrieb wird der zweite Teilgasstrom 8 aus der zweiten
Gasausführung 4 durch Öffnen des Ventils 5.1 und
Schließen der Ventile 4.3 und 4.4 zu den
Anschlussstellen B, C in die Zuführstrecken 6.1 und 6.2 geleitet
und damit in Strecken 11.8 für Ladeluft stromabwärts
nach einem Hochdruckverdichter 11.5 und nach dem Ladeluftkühler 11.7.
Um eine Druckbelastung des Ventils 5.1 zu begrenzen, ist
in der Sammelführung 5 das Rückschlagventil 5.2 vorgesehen,
welches in stromabwärtiger Richtung des zweiten Teilgasstroms
von A nach B, C öffnet. Im Teilbetrieb wird der zweite
Teilgasstrom 8 nach Zuführung in die Strecken 11.8 der
Frischluftstrecke 11 ggf. mit rückgeführtem
Abgas aus der Rückführung 12 gemischt
und der Brennkraftmaschine 20, d. h. den Zylindern der
gefeuerten, ersten Zylinderbank 21 und der ungefeuerten,
zweiten Zylinderbank 22 wieder zugeführt. Durch
die Trennung des zweiten Teilgasstroms 8 vom ersten Teilgasstrom 7 bei
geschlossenen Ventilen 4.3, 4.4 und durch die
separate Zuführung von verdichteter Abluft aus der ungefeuerten, ersten
Zylinderbank 22 bei geöffneten Ventilen 5.1, 5.2 zur
Ladeluft der Brennkraftmaschine 20 im Teilbetrieb wird
die Temperatur des Abgases im Bereich der Gasabführung 2 – und
insbesondere am Abgasnachbehandlungs-System 14 – höher
sein als bei direkter Vermischung des ersten und zweiten Teilgasstroms 7, 8.
Durch das Brennkraftsystem 200 kann somit eine effektivere
Abgasnachbehandlung im Abgasnachbehandlungs-System 14 erfolgen.
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In 3 ist
eine dritte Ausführungsform eines Brennkraftsystems 300 gezeigt.
Diese realisiert – wie das Brennkraftsystem 200 – im
Wesentlichen das Konzept der weiterbildenden zweiten Variante der
Erfindung, dies allerdings in abgewandelter Form. Dazu wird im Einzelnen
auf die Beschreibung der 2 verwiesen und es werden im
Folgenden vor allem die Unterschiede in Bezug auf das Brennkraftsystem 200 der 2 erläutert.
Beim Brennkraftsystem 300 führt die Sammelführung 5 zu
einer Zuführstrecke 6.3 im Bereich einer Anschlussstelle
B, welche sich im Abschnitt der Frischluftstrecke 11 der
zuströmseitigen Gaszuführung 1 befindet.
Die Zuführstrecke 6.3 ist dort im Bereich einer
Ladeluftstrecke 11.6 angeordnet, d. h. vorliegend stromabwärtig
nach dem Hochdruckverdichter 11.5 der Frischluftstrecke 11 und stromaufwärtig
vor dem Ladeluftkühler 11.7. Das Druckniveau im
Bereich der Ladeluftstrecke 11.6 ist damit nochmals höher
als an den Strecken 11.8 der Frischluftstrecke 11 stromabwärtig
nach dem Ladeluftkühler 11.7. Das Druckniveau
im Bereich der Ladeluftstrecke 11.6 ist auch höher
als im Bereich einer Rohluftstrecke 11.1. Zur Absicherung
der Sammelführung 5 und zur Druckbegrenzung am
Gasventil 5.1 ist in der Sammelführung 5 ein
Rückschlagventil 5.2 vorgesehen.
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Im
Vollbetrieb funktioniert das Brennkraftsystem 300 wie die
Brennkraftsysteme 100 oder 200.
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Im
Teilbetrieb der Brennkraftmaschine 20 beim Brennkraftsystem 300 wird
der zweite Teilgasstrom 8 aus der zweiten Gasausführung 4 bei
geschlossenen Ventilen 4.3 und 4.4 vom ersten
Teilgasstrom 7 der gefeuerten, ersten Zylinderbank 21 getrennt
und bei geöffneten Gasventil 5.1 und in Durchlassrichtung
des Rückschlagventils 5.2 der Anschlussstelle
B, also der Zuführstrecke 6.3 in der Ladeluftstrecke 11.6 der
Frischluftstrecke 11, zugeführt. Durch die Anordnung
der Zuführstrecke 6.3 im Bereich der Ladeluftstrecke 11.6 stromabwärtig
nach dem Hochdruckverdichter 11.5 ist der Gegendruck bei
Einspeisung des zweiten Teilgasstroms 8, wie erläutert,
höher als bei einem Brennkraftsystem 200 oder
bei einem Brennkraftsystem 100. Die abgewandelte Ausführungsform
gemäß der weiterbildenden zweiten Variante der
Erfindung in Form des Brennkraftsystems 300 eignet sich
somit für vergleichsweise hohe Drücke im zweiten
Teilgasstrom 8 der zweiten Gasausführung 4,
d. h. konkret für vergleichsweise hohe Drücke
der verdichteten Abluft aus der ungefeuerten, zweiten Zylinderbank 22.
Da im Teilbetrieb die Abgasventile 4.3 und 4.4 geschlossen
sind wird nur der erste Teilgasstrom 7 aus der ersten Gasausführung 3 direkt
dem Abgasnachbehandlungs-System 14 zugeführt,
sodass auch im Teilbetrieb eine vergleichsweise hohe Temperatur
für eine wirksame Abgasnachbehandlung zur Verfügung
steht. Der zweite Teilgasstrom 8 wird zunächst
der Zuführstrecke 6.3 zugeführt anstatt
dem Abgasnachbehandlungs-System 14. Anschließend
wird dieser aus der zweiten Gasabführung 4 zusammen
mit der Frischluft in der Frischluftstrecke 11 dem Ladeluftkühler 11.7 zugeführt
und ggf. nach Zumischung von rückgeführtem Abgas
aus der Gasrückführung 12 der Brennkraftmaschine 20 zugeführt.
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4 zeigt
eine vierte Ausführungsform eines Brennkraftsystems 400,
das – vergleichsweise einfach – gemäß einer
weiterbildenden dritten Variante der Erfindung realisiert ist. Zur
Erläuterung der Funktionsweise im Vollbetrieb wird auf
die Beschreibung der Brennkraftsysteme 100, 200, 300 Bezug genommen.
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Für
den Teilbetrieb weist die zweite Gasabführung 4 des
Brennkraftsystems 400 eine Sammelführung 5 auf,
die von Anschlussstelle A der zweiten Gasausführung 4 zu
einer Anschlussstelle B der abströmseitigen Gasabführung 2 führt.
Als wesentlicher Unterschied zwischen dem Brennkraftsystem 400 und
den zuvor beschriebenen Brennkraftsystemen 100, 200, 300 ist
vorliegend die Sammelführung 5 nicht mehr zur
zuströmseitigen Gaszuführung 1 geführt,
sondern zur abströmseitigen Gasabführung 2; genauer
zur Anschlussstelle B in einem Leitungsabschnitt 13.0,
welcher stromabwärtig nach dem Abgasnachbehandlungs-System 14 angeordnet
ist. Die Zuführstrecke 6.4 an der Anschlussstelle
B ist in die dem Abgasnachbehandlungs-System 14 ausgangsseitig
angeschlossene Teilstrecke 13.0 integriert. Aufgrund des
in der Teilstrecke 13.0 herrschenden vergleichsweise geringen
Druckniveaus kann ein Rückschlagventil in der Sammelführung 5 entfallen; in
der Sammelführung 5 ist – ähnlich
wie beim Brennkraftsystem 100 – lediglich ein
Gasventil 5.1 vorgesehen.
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Im
Teilbetrieb wird der zweite Teilgasstrom 8 in der zweiten
Gasausführung 4 durch Schließen der Ventile 4.3 und 4.4 vom
ersten Teilgasstrom 7 getrennt bzw. eine gasführende
Verbindung für die Teilgasströme 7, 8 geschlossen.
Sattdessen wird der zweite Teilstrom 8 über die
Sammelführung 5 bei geöffnetem Gasventil 5.1 in
die Zuführstrecke 6.4 als Teil des Leitungsabschnittes 13.0 geleitet.
Dadurch wird im Teilbetrieb tatsächlich nur der erste Teilgasstrom 7 aus
der ersten Gasausführung 3 einem Abgasnachbehandlungs-System 14 zugeführt.
Die Sammelführung 5 hat vorliegend die Funktion
einer Bypass-Leitung zur Umgehung des zum Abgasnachbehandlungs-System 14 für
den zweiten Teilgasstrom 8 aus der zweiten Gasausführung 4.
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Die
Funktion einer Bypass-Leitung für die Sammelführung 5 ist
vorliegend nur im Teilbetrieb erwünscht. Im Vollbetrieb
ist sichergestellt, dass die Sammelführung 5 durch
das Gasventil 5.1 tatsächlich geschlossen ist.
Durch eine Überwachung des Gasventils 5.1 ist
sichergestellt, dass eine ungewollte Ausübung der Bypass-Funktion
durch die Sammelführung 5 im Vollbetrieb der Brennkraftmaschine 20 nicht
stattfindet. Dazu ist die Steuerverbindung für das Gasventil 5.1 mit
einer Überwachungsfunktion, vorliegend durch die Motorsteuerung,
versehen. Bei Bedarf kann die Sammelführung 5 auch
mit einem zusätzlichen, hier nicht gezeigten Sicherungsventil versehen
werden, das – selbst bei Versagen des Gasventils 5.1 – im
Vollbetrieb schließt und im Teilbetrieb öffnet.
Zusätzlich oder alternativ kann das Gasventil 5.1,
z. B. im Rahmen der Überwachungsfunktion, auch so eingestellt
sein, dass es im Falle einer Fehlfunktion in die Schließstellung
geht. Dadurch kann im Vollbetrieb sicher vermieden werden, dass ungewollt
Abgas aus den im Vollbetrieb gefeuerten Zylindern B1 bis B6 in die
Umgebungsluft stromabwärts nach dem Abgasnachbehandlungs-System 14 gelangt.
Im Teilbetrieb kann im Falle einer Fehlfunktion des Gasventils 5.1 optional
auch vorgesehen sein, dass – ausnahmsweise für
diesen Fall der Fehlfunktion – eines der Ventile 4.3 oder 4.4 öffnet.
Aufgrund eines solchen abgewandelten Überwachungsschematas
kann für den Notfall mit einem weniger unvorteilhaften
Teilbetrieb der Brennkraftmaschine 20 ein Fehler durch
Abgasfreisetzung aus den im Vollbetrieb gefeuerten Zylindern B1
bis B6 vermieden werden.
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Das
Brennkraftsystem 400 ist in vorteilhafter Weise vergleichsweise
einfach zu realisieren. Es eignet sich vorteilhaft im Teilbetrieb
für besonders niedrige Ausgangsdrücke des zweiten
Teilgasstroms 8 in der zweiten Gasausführung 4 und
der Sammelführung 5. Eine Rückführung
des zweiten Teilgasstroms 8 aus den im Teilbetrieb ungefeuerten
Zylindern B1 bis B6 der ungefeuerten, zweiten Zylinderbank 22 zur Brennkraftmaschine 20 ist
bei dem Brennkraftsystem 400 nicht vorgesehen. Insofern
dient bei dieser vierten Ausführungsform die von der Sammelführung 5 bespeiste
Zuführstrecke 6.4 der Zuführung von Abluft aus
den im Teilbetrieb ungefeuerten Zylindern B1 bis B6 zur abströmseitigen
Gasabführung 2 des Gasführungssystems 20.
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5 zeigt
eine fünfte Ausführungsform eines Brennkraftsystems 500,
das im Wesentlichen dem Konzept der weiterbildenden vierten Variante der
Erfindung folgt. Dieses Konzept baut auf dem sogenannten Spenderzylinderkonzept
auf, das teilweise im Zusammenhang mit 1 erläutert
wurde. Das Brennkraftsystem 500 kann im Teilbetrieb in
zwei unterschiedlichen Arten betrieben werden. In einer ersten Betriebsart
ist im Teilbetrieb vorgesehen, dass alle Zylinder A1 bis A6 der
ersten Zylinderbank 21 ungefeuert sind, während
in die Zylinder B1 bis B6 der zweiten Zylinderbank 22 Kraftstoff
eingespritzt wird. Bei dieser Betriebsart wird das Abgasrückführ-Ventil 3.4 geschlossen
und das Abgasrückführ-Ventil 3.3 geöffnet.
Die Abluft der ungefeuerten Spenderzylinder A1 bis A3 wird daher
nicht zur Hochdruckturbine 13.5 sondern zur Bypass-Leitung 12.3 des
Abgasrückführkühlers 12.1 geleitet.
Auf diese Weise wird vermieden, dass die relativ kalte Abluft der
Spenderzylinder A1 bis A3 mit dem heißen Abgas der gefeuerten
Zylinder B1 bis B6 der zweiten Zylinderbank 22 vermischt
wird. Lediglich die Abluft der Zylinder A4 bis A6 wird mit dem Abgas
der Zylinder B1 bis B6 gemischt.
-
In
einer zweiten Betriebsart ist vorgesehen, dass lediglich die Zylinder
A1 bis A3 der ersten Zylinderbank 21 der Brennkraftmaschine 20 ungefeuert sind,
d. h. ohne Einspritzung betrieben werden. Bei dieser Ausführungsform
bilden also die Zylinder A1 bis A3 die zweite Zylindergruppe, die
im Teilbetrieb ohne Einspritzung betrieben werden und die Zylinder A4
bis A6 und B1 bis B6 bilden die erste Zylindergruppe, die auch im
Teilbetrieb mit Einspritzung betrieben werden. Im Teilbetrieb ist
für beide Betriebsarten der erste Teilgasstrom 7 der
Zylinder A4 bis A6 und B1 bis B6 und der zweite Teilgasstrom 8 der
Zylinder A1 bis A3 in 5 eingetragen.
-
Das
Brennkraftsystem 500 weist gemäß der vierten
Variante ein an der Peripherie der Brennkraftmaschine 20 angeordnetes
Gasführungssystem 10 auf. Die abströmseitige
Gasabführung 2 des Gasführungssystems 10 wird
im Vollbetrieb mit einem Teilgasstrom aus einer ersten Gasausführung 3 für
die Zylinder A1 bis A6 der ersten Zylindergruppe 21 und mit
einem weiteren Teilgasstrom aus einer zweiten Gasausführung 4 der
Zylinder B1 bis B6 der zweiten Zylindergruppe 22 bespeist.
Im weiter unten näher erläuterten Teilbetrieb
wird in der zweiten Betriebsart die abströmseitige Gasabführung 2 jedoch
nur mit einem ersten Teilgasstrom 7 bespeist, der aus dem zweiten
Zweig 3.2 der ersten Gasausführung 3 für
die weiterhin gefeuerten Zylinder A4 bis A6 der ersten Zylinderbank 21 und
der zweiten Gasausführung 4 der Zylinder B1 bis
B6 der zweiten Zylinderbank 22 gebildet wird. Das Gasführungssystem 10 baut
sich wiederum aus einer zuströmseitigen Gaszuführung 1 sowie
der erwähnten abströmseitigen Gasabführung 2 auf.
Die Gaszuführung 1 weist eine Frischluftstrecke 11 und
eine Gasrückführung 12 auf. Die Einbauten
der Gaszuführung 1 und der Gasabführung 2,
wie Turbinen 13.2, 13.5 und Verdichter 11.2, 11.5 etc., wurden
anhand von 1 beschrieben, worauf vorliegend
konkret Bezug genommen ist. Insbesondere ist auch bei dem Brennkraftsystem 500 die
Gasrückführung 12 an den ersten Zweig 3.1 der
ersten Gasausführung 3 angeschlossen und mit einem
Abgasrückführkühler 12.1 sowie
einer zugeordneten Bypass-Leitung 12.3 versehen. Über eine
Bypass-Klappe 12.2 – oder ein anderes geeignetes
Umleitmittel, je nach Bedarf – kann ein Gasstrom entweder über den
Abgasrückführkühler 12.1 oder
die Bypass-Leitung 12.3 geleitet werden. Das abströmseitige
Gas des zweiten Zweigs 3.1 wird über die Gasrückführung 12 unter
Anschluss an die Frischluftstrecke 11 der Gaszuführung 1 im
Teilbereich 11.8 mit Ladeluft gemischt und über
den weiteren Verlauf der Gaszuführung 1 der ersten
Zylindergruppe 21 und der zweiten Zylindergruppe 22 der
Brennkraftmaschine 20 zugeführt.
-
Das
Spenderzylinderkonzept sieht gemäß der Ausführungsform
des Brennkraftsystems 500 der 5 vorliegend
in der zweiten Betriebsart vor, dass – im Unterschied zum
Vollbetrieb – im Teilbetrieb lediglich ein echter Teil
einer Zylinderbank, vorliegend der ersten Zylinderbank 21,
ungefeuert ist, d. h. nur eine beschränkte Anzahl von Zylindern,
vorliegend die Zylinder A1 bis A3 der ersten Zylinderbank 21 ungefeuert
sind. Die zuvor erläuterten Ausführungsformen
von Brennkraftsystemen 100 bis 400 hatten vorgesehen,
dass alle Zylinder B1 bis B6 der zweiten Zylinderbank 22 im
Teilbetrieb ungefeuert sind – also alle Zylinder B1 bis
B6 der zweiten Zylinderbank 22 die zweite Zylindergruppe
im Teilbetrieb bilden. Die Erkenntnis der weiterbildenden vierten
Variante der Erfindung liegt darin, dass – aufbauend auf
dem Spenderzylinderkonzept – Teilstrecken bzw. Ventile der
ersten Gasausführung 3 und der Gasrückführung 12 die
Funktion einer Sammelführung bzw. die Funktion eines Trennmittels übernehmen
können, um im Teilbetrieb in der zweiten Betriebsart Abluft
aus den ungefeuerten Zylindern A1 bis A3 von vergleichsweise heißem
Abgas aus den gefeuerten Zylindern A4 bis A6 und B1 bis B6 zu trennen.
Im Teilbetrieb kann bei dem Brennkraftsystem 500 der erste
Teilgasstrom 7 im zweiten Zweig 3.2 der ersten
Gasausführung 3 sowie der zweiten Gasausführung 4 getrennt werden
von einem zweiten Teilgasstrom 8 im ersten Zweig 3.1 der
ersten Gasausführung 3 und der Gasrückführung 12.
Im Vollbetrieb mit Abgasrückführung ist das Ventil 3.3 offen
und das Ventil 3.4 geöffnet. Der erste Zweig 3.1 dient
zusammen mit dem stromaufwärts vor der Bypass-Klappe 12.2 liegenden
Teil der Gasrückführung 12 und der Bypass-Leitung 12.3 als
Sammelführung. Diese führt den zweiten Teilgasstrom 8 aus
den im Teilbetrieb ungefeuerten Spenderzylindern A1 bis A3 in die
Gaszuführung 1 zurück. Dazu mündet
die so gestaltete Sammelführung in die Zuführstrecke 6.5,
die als Teil der weiteren Gasrückführung 12 in
den Teil 11.8 der Frischluftstrecke 11 mündet,
welcher stromabwärtig vom Ladeluftkühler angeordnet
ist. Konkret wird der zweite Teilgasstrom 8 aus den Spenderzylindern
A1 bis A3 bei geschlossenem Abgasrückführventil 3.4 über
die Gasrückführung 12 unter Umgehung
des Abgasrückführkühlers 12.1 mittels
der Bypass-Leitung 12.3 in die Frischluftstrecke 11 stromabwärts
hinter dem Ladeluftkühler 11.7zurückgeführt.
Dadurch wird – dem Konzept der Erfindung folgend – wiederum
der zweite Teilgasstrom 8 aus der zweiten Zylindergruppe
ungefeuerter Zylinder A1 bis A3 – im Teilbetrieb in der
zweiten Betriebsart getrennt vom ersten Teilgasstrom 7 der
gefeuerten Zylinder A4 bis A6 und B1 bis B6. Dadurch hat das Abgas
am Abgasnachbehandlungs-System 14 auch im Teilbetrieb eine
ausreichend hohe Temperatur, um ein wirksames Betreiben des Abgasnachbehandlungs-Systems 14 zu
ermöglichen. Dem Abgasnachbehandlungs-System 14 wird
vorliegend nur der erste Teilgasstrom 7 aus dem zweiten
Zweig 3.2 und der zweiten Gasausführung 4 im
Teilbetrieb direkt zugeführt. In vorteilhafter Weise ist
bei der Ausführungsform des Brennkraftsystems 500 der 5 keine
separate Leitung für die Sammelführung vorgesehen,
während bei den Brennkraftsystemen 100 bis 400 der
zuvor erläuterten Ausführungsformen jeweils eine
separate Leitung für die Sammelführung 5 vorzusehen
ist. Das auf dem Konzept der Spenderzylinder aufbauende Brennkraftsystem 500 nutzt
vielmehr den erläuterten ersten Zweig 3.1 der
ersten Gasausführung 3 sowie die Bypass-Leitung 12.3 der
Gasrückführung 12, um ein Sammeln des
zweiten Teilgasstroms 8 aus den ungefeuerten Zylindern
A1 bis A3 zu ermöglichen. Weiter nutzt das vorliegende
weiterbildende Konzept der vierten Variante der Erfindung das vorhandene
Abgasrückführ-Ventil 3.4 als Trennmittel,
um den zweiten Teilgasstrom 8 vom ersten Teilgasstrom 7 im
Teilbetrieb zu trennen. Weiter wird das weitere Abgasventil 3.3 genutzt,
um die aus dem ersten Zweig 3.1, der Bypass-Klappe 12.2 und der
Bypass-Leitung 12.3 sowie der weiteren Strecke der Gasrückführung 12 gebildete
Sammelführung zu öffnen. Der zweite Teilgasstrom 8 wird
zur Zuführstrecke 6.5 in der Strecke 11.8,
d. h. zur Frischluftstrecke 11 geführt. Auch beim
Brennkraftsystem 500 wird der zweite Teilgasstrom 8 (hier:
aus den ungefeuerten Zylindern A1 bis A3) im Teilbetrieb nicht mit
dem ersten Teilgasstrom 7 (hier: aus den Zylindern A4 bis
A6 und den gefeuerten Zylindern B1 bis B6) gemischt und/oder dem
Abgasnachbehandlungs-System 14 zugeführt – vielmehr
ist beim weiterbildenden Konzept der vierten Variante der Erfindung
ein unmittelbares Rückführen des zweiten Teilgasstroms 8 zur Brennkraftmaschine 20 vorgesehen.
-
6 zeigt
eine abgewandelte Ausführungsform eines Brennkraftsystems 600,
welches sich am Konzept der weiterbildenden vierten Variante der
Erfindung anlehnt. Bei sonst gleichem Aufbau der Brennkraftmaschine 20 und
des Gasführungssystems 10 wie beim Brennkraftsystem 500 sieht
das Brennkraftsystem 600 allerdings vor, dass im Teilbetrieb
die gesamte erste Zylinderbank 21, mit Zylindern A1 bis
A6 ungefeuert ist, d. h. ohne Einspritzung betrieben wird, während
die zweite Zylinderbank 22 mit Zylindern B1 bis B6 weiterhin
gefeuert ist, d. h. mit Einspritzung betrieben wird. Die Zylinder
B1 und B6 bilden somit die erste Zylindergruppe mit Einspritzung
und die Zylinder A1 bis A6 die zweite Zylindergruppe ohne Einspritzung
im Teilbetrieb.
-
Auch
bei dem Brennkraftsystem 600 der 6 – wie
beim Brennkraftsystem 500 – ist vorgesehen, dass
die Gasrückführung 12 unter Nutzung der
Bypass-Leitung 12.3 die Funktion einer Sammelführung
für einen zweiten Teilgasstroms 8 von verdichteter
Abluft aus ungefeuerten Zylindern im Teilbetrieb übernimmt.
Beim Brennkraftsystem 600 handelt es sich jedoch um alle
Zylinder A1 bis A6 der ersten Zylinderbank 21. Zusätzlich – da
vorliegend alte Zylinder A1 bis A6 der ersten Zylinderbank 21 im
Teilbetrieb ungefeuert sind – ist eine Sammelführung 5 zwischen
den Anschlussstellen A und B der ersten Gasausführung 3 vorgesehen.
Dies ermöglicht eine effektive Führung des zweiten
Teilgasstroms 8 zur Zuführstrecke 6.6 im
Bereich 11.8 der Frischluftstrecke 11 der Gaszuführung 1.
Für den Teilbetrieb übernimmt das Abgasrückführ-Ventil 3.4 die
Funktion eines Trennmittels, um den zweiten Teilgasstrom 8 aus den
ungefeuerten Zylindern A1 bis A6 der ersten Zylinderbank 21 im
Teilbetrieb vom ersten Teilgasstrom 7 der gefeuerten Zylindern
B1 bis B6 der zweiten Zylinderbank 22 im Teilbetrieb zu
trennen. Eine Rückführstrecke des zweiten Teilgasstroms 8 wird
aus Teilstrecken des ersten Zweigs 3.1 der ersten Gasausführung 3 sowie
der zusätzlichen Sammelführung 5 zwischen
den Anschlussstellen A und B gebildet. Die Rückführstrecke
umfasst weiter – bei geöffnetem zweiten Trennmittel
in Form des Abgasrückführventils 3.3 – die
weitere Gasrückführung 12, insbesondere
die Bypass-Klappe 12.2 und die Bypass-Leitung 12.3 bis
zur Zuführstrecke 6.6.
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Auch
das Brennkraftsystem 600 nutzt wie das Brennkraftsystem 500,
eine Gasrückführung 12, um eine vom ersten
Teilgasstrom 7 aus gefeuerten Zylindern separate Rückführung
des zweiten Teilgasstroms 8 aus ungefeuerten Zylindern
zur Brennkraftmaschine 20 zu realisieren. In vorteilhafter
Weise kann – im Unterschied zum Brennkraftsystem 500 – beim
Brennkraftsystem 600 eine gesamte erste Zylinderbank 21,
d. h. die mit Zylindern A1 bis A6 gebildete zweite Zylindergruppe
im Teilbetrieb ungefeuert bleiben, sodass sämtliche Vorteile
eines Teilbetriebs genutzt werden können. Beim Brennkraftsystem 600 wird
im Teilbetrieb lediglich der erste Teilgasstrom aus der zweiten
Gasausführung 4 einem Abgasnachbehandlungs-System 14 zugeführt.
Dadurch werden für das Abgasnachbehandlungs-System 14 ausreichend
hohe Temperaturen für den effektiven Betrieb und die Regeneration
desselben zur Verfügung gestellt. Die zusätzliche
Sammelführung 5 zwischen den Anschlussstellen
A und B beim Brennkraftsystem 600 und das zusätzliche Gasventil 3.5 zur
Realisierung des Trennmittels (zusammen mit dem Abgasrückführventil 3.4)
kann vergleichsweise einfach nachgerüstet werden.
-
Im
Vollbetrieb des Brennkraftsystems 600 ist ein Betrieb der
Hochdruckturbine 13.5 bei geschlossenem Ventil 4.4 möglich.
Es kann auch bei geöffnetem Ventil 4.4 der Teilgasstrom
aus den Zylindern B1 bis B6 jedenfalls teilweise an der Hochdruckturbine vorbei
direkt der Niederdruckturbine 13.2 zugeleitet werden.
-
Das
als erstes Trennmittel wirkende Ventil 3.4 sowie das als
zweites Trennmittel wirkende Ventil 3.3 wird zur Umschaltung
von Vollbetrieb auf Teilbetrieb der Brennkraftmaschine 20 wiederum
von einer Motorsteuerung mit Steuergrößen, S1,
S2 angesteuert. Auch das Gasventil 4.4 kann über
eine Motorsteuerung je nach Lastbereich der Brennkraftmaschine 20 mit
Steuergrößen S angesteuert werden, um einen ersten
Teilgasstrom der Hochdruckturbine 13.5 zuzuleiten oder
diese bei Bedarf zu umgehen.
-
Ein
veranschaulichendes Flussdiagramm zur Erläuterung eines
Umschaltvorganges zwischen Vollbetrieb und Teilbetrieb der Brennkraftmaschine 20 in
den Brennkraftsystemen 100, 200, 300, 400, 500, 600 ist
in 7 gezeigt. Nach dem Start einer Brennkraftmaschine 20 wird
zunächst im Verfahrensschritt VS1 festgestellt, ob eine
Anforderung zur Temperaturerhöhung vom Abgasnachbehandlungs-System
besteht. Solange keine Anforderung vorliegt, wird die Routine zur
Ausführung des Verfahrens beendet. Das vorliegende Verfahren
wird somit nur bei Bedarf einer Abgasnachbehandlungs-Steuerung weitergeführt.
Sofern ein stationärer Betriebspunkt erreicht ist, ergibt
sich in Verfahrensschritten VS2, VS3, VS4, VS5 die Möglichkeit
zu prüfen, ob – bei Schwachlast – die
Brennkraftmaschine 20, vorliegend ein Großdieselmotor,
in einen Teilbetrieb oder in einen Vollbetrieb gebracht wird. Dazu
wird im Verfahrensschritt VS2 festgestellt, ob sich die Brennkraftmaschine 20 in
einem Schwachlastzustand oder einem Leerlaufzustand befindet. Ein
Kriterium für einen Schwachlastzustand kann beispielsweise
sein, dass das Drehmoment M (Einspritzmenge) des Motors unterhalb
eines gewissen Grenzwerts liegt oder ein Mitteldruck pME unterhalb
eines bestimmten Grenzwerts liegt. Wird darauf erkannt, dass kein
Schwachlastzustand vorliegt, kann die Brennkraftmaschine 20 weiter
im Vollbetrieb verbleiben, was im Verfahrensschritt VS3 dargestellt
ist. Vorliegend wird dazu eine Steuergröße S1
und S2 auf 0 gesetzt. Die Steuergröße S1 und S2
ist vorliegend in 1 bis 6 als Eingang
zu einer Steuerverbindung des ersten bzw. zweiten Trennmittels dargestellt,
nämlich der Ventile 4.3, 3.4 bzw. der
Ventile 5.1, 3.3. Der Wert einer Steuergröße
S1 und S2 bei 0 für einen Vollbetrieb ist in Bezug auf 1 bis 6mit
einer Anweisung zum Öffnen des mit S1 angesteuerten Ventils
(4.3, 3.4) und zum Schließen des mit
S2 angesteuerten Ventils (5.1) verbunden. In diesem Zustand
bleibt im Vollbetrieb eine Sammelführung 5 bzw.
eine die Sammelführung bewirkende Rückführstrecke
(bei 5, 6) des Gasführungssystems 10 verschlossen. Sowohl
die erste Gasausführung 3 als auch die zweite
Gasausführung 4 wird geöffnet, um aus
allen gefeuerten Zylindern A1 bis A6 (außer den Spenderzylindern
A1 bis A3) und B1 bis B6 Abgas in die Gasabführung zum
Abgasnachbehandlungssystem 14 zu geben.
-
Sollte
dagegen im Verfahrensschritt VS2 auf Schwachlast erkannt werden,
kann im Verfahrensschritt VS4 eine Zylinderabschaltung erfolgen
und anschließend bzw. zeitgleich eine Umschaltung des ersten
und zweiten Trennmittels im Verfahrensschritt VS5 vorgenommen werden.
Die dort aufgeführten Zustände der Steuergrößen
S1 = 1 und S2 = 1 bedeuten, dass das mit S1 angesteuerte Ventil
(4.3, 3.4) schließt, während
das mit S2 angesteuerte Ventil (5.1, 3.3) öffnet.
Dies hat zur Folge, dass eine Sammelführung 5 bzw.
eine die Funktion der Sammelführung bewirkende Rückführstrecke
(bei 5, 6) des Gasführungssystems 10 öffnet.
Dadurch wird ein erster Teilgasstrom 7 aus den gefeuerten
Zylindern von einem zweiten Teilgasstrom 8 aus den ungefeuerten
Zylindern getrennt und der zweite Teilgasstrom 8 einer
Sammelführung/Rückführstrecke zugeführt um
diesen ggfs. an einer Zuführstrecke dem Gasführungssystem 10 wieder
zuzuführen. Dabei wird dem Konzept der Erfindung folgend
sichergestellt, dass nur der erste Teilgasstrom 7 einem
Abgasnachbehandlungs-System direkt zugeführt wird, sodass
am Abgasnachbehandlungs-System 14 grundsätzlich eine
ausreichend hohe Temperatur zum wirksamen Betreiben desselben zur
Verfügung steht. Der zweite Teilgasstrom 8 kann
entweder – wie in den Brennkraftsystemen 100, 200, 300, 500 und 600 – der Brennkraftmaschine
mittelbar oder unmittelbar wieder zugeführt werden, oder
aber unter Umgehung des Abgasnachbehandlungs-Systems 14 – wie
in dem Brennkraftsystem 400 – der Gasabführung 2 abströmseitig
nach dem Abgasnachbehandlungssystem 14 zugeführt
werden.
-
Auf
diese Weise für Schwachlast im Teilbetrieb betriebene Brennkraftsysteme 100–600 haben den
Vorteil, dass, bei gleicher effektiver Leistung des Motors, in die
weiterhin gefeuerten Zylinder entsprechend mehr Kraftstoff eingespritzt
werden kann und somit die gleiche Abgabeleistung wie im vollmotorischen
Betrieb dargestellt wird. Die Dauer des Teilbetriebs kann im Rahmen
eines Steuerverfahrens, beispielsweise durch einen Timer im Verfahrensschritt VS6,
nach routinemäßig wiederkehrenden Zeitpunkten überprüft
werden. Vorliegend wird im Verfahrensschritt VS6 überprüft,
ob ein Zeitzähler einen gewissen Zeitgrenzwert GW überschritten
hat. Solange dies nicht der Fall ist, wird weiter geprüft,
ob der Schwachlastzustand anhält. Sollte ein gewisser Zeitgrenzwert
GW überschritten werden, ist vorliegend beim Steuerverfahren
der 7 vorgesehen, im Verfahrensschritt VS7 wieder
in den Vollbetrieb, bzw. Vollmotorbetrieb, zurückzukehren.
Dazu werden die Steuergrößen S1 und S2 wieder
auf 0 gesetzt. Dadurch wird das mit S1 angesteuerte Ventil (4.3, 3.4), d.
h. das erste Trennmittel, geöffnet und das mit S2 angesteuerte
Ventil (5.1, 3.3), d. h. das zweite Trennmittel,
in der Sammelführung/Rückführstrecke,
geschlossen.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- zuströmseitige
Gaszuführung
- 2
- abströmseitige
Gasabführung
- 3
- erste
Gasausführung
- 3.1
- erster
Zweig der ersten Gasausführung 3
- 3.2
- zweiter
Zweig der ersten Gasausführung 3
- 3.3,
3.4
- Abgasrückführ-Ventil,
Ventil
- 4
- zweite
Gasausführung
- 4.1
- erster
Zweig der zweiten Gasausführung 4
- 4.2
- zweiter
Zweig der zweiten Gasausführung 4
- 4.3,
4.4
- Abgasventil,
Ventil
- 5
- Sammelführung
- 5.1
- Ventil,
Gasventil
- 5.2
- Rückschlagventil
- 6.0–6.6
- Zuführstrecke
- 7
- erster
Teilgasstrom
- 8
- zweiter
Teilgasstrom
- 10
- Gasführungssystem
- 11
- Frischluftstrecke
- 11.1
- Rohluftstrecke
- 11.2
- Niederdruckverdichter,
Verdichter
- 11.3
- Zwischenkühler
- 11.4
- Ladeluftstrecke
- 11.5
- Hochdruckverdichter,
Verdichter
- 11.6
- weitere
Ladeluftstrecke
- 11.7
- Ladeluftkühler
- 11.8
- erste
und zweite weitere Strecken der Frischluftstrecke, Ladeluftstrecke
- 12
- Gasrückführung
- 12.1
- Abgasrückführkühler
- 12.2
- Bypass-Klappe
- 12.3
- Bypass-Leitung
- 13
- Leitung
der Gasabführung 2
- 13.0
- Leitungsabschnitt
- 13.1
- Strecke
vor Abgasnachbehandlungs-System
- 13.2
- Niederdruckturbine,
Turbine
- 13.3
- Anschluss
- 13.4
- Strecke
zwischen Niederdruckturbinen 13.2 und Anschluss 13.3
- 13.5
- Hochdruckturbine,
Turbine
- 14
- Abgasnachbehandlungs-System
- 20
- Brennkraftmaschine
- 21
- erste
Zylinderbank
- 22
- zweite
Zylinderbank
- 100–600
- Brennkraftsystem
- A1–A6
- Zylinder
der ersten Zylinderbank 21, davon A1–A3 Spenderzylinder
- B1–B6
- Zylinder
der zweiten Zylinderbank 22
- A,
B, C
- Anschlussstelle
- S,
S1, S2
- Steuergröße
- VS1–VS7
- Verfahrensschritt
- V
- gasführende
Verbindung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10333933
A1 [0007]
- - DE 4239357 C1 [0008]
- - DE 3605255 A1 [0009]