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Die
Erfindung betrifft eine Trockenpartie zur Trocknung einer Papier-,
Karton- oder einer anderen Faserstoffbahn in einer Maschine zur
Herstellung derselben, mit zumindest zwei Trockengruppen, in denen
die Faserstoffbahn von einem endlos umlaufenden Trockenband gestützt
und abwechselnd über beheizte, in einer Reihe nebeneinander
angeordnete Trockenzylinder und über Leitwalzen geführt
wird. Das Trockenband drückt die Faserstoffbahn gegen die
Mantelfläche der Trockenzylinder. In den Trockengruppen
kommt jeweils nur eine bestimmte Seite der Faserstoffbahn mit den
Trockenzylindern in Kontakt, wobei in der letzten Trockengruppe
die Oberseite der Faserstoffbahn und in allen davor liegenden Trockengruppen
die Unterseite der Faserstoffbahn mit den beheizten Trockenzylindern
in Kontakt kommt.
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In
Papiermaschinen werden zunehmend Trockenpartien mit einreihigen
Trockengruppen eingesetzt. Diese zeichnen sich durch einen einfachen Aufbau
und einer guten Runability aus.
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Aus
dem Dokument
DE4218595
A1 ist sowohl eine einreihige Trockenpartie mit ausschließlich oben
liegenden Trockenzylindern bekannt, als auch mit Trockengruppen,
bei denen die Trockenzylinder abwechselnd oben und unten liegen.
Im ersten Fall kommt ausschließlich die Unterseite der
Faserstoffbahn mit den Trockenzylindern in Kontakt. Daher bildet
sich bei diesen Trockenpartien auch eine relativ starke Rollneigung
oder ein starker Curl der Faserstoffbahn aus. Im zweiten Fall wird
diesem Problem dadurch Rechnung getragen, dass die Trockenpartie aus
Trockengruppen mit abwechselnd oben liegenden bzw. unten liegenden
Trockenzylindern gebildet wird. Hierdurch werden abwechselnd die
Oberseite und die Unterseite der Faserstoffbahn getrocknet Diese
Ausführung hat jedoch den Nachteil einer schlechten Runability
bei Bahnabrissen während der Produktion. Die dabei entstehenden
Papierfetzen und Faserstoffbahnreste können nicht schnell
und kontrolliert abgeführt werden, wodurch eine schnelle Aufnahme
der Produktion verzögert wird.
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Im
Dokument
DE 10
2006 033 201 A1 wird eine Ausführung einer Trockenpartie
zur Lösung der beschriebenen Probleme offenbart. Bei dieser
Lösung wird vorgeschlagen, die letzte Trockengruppe so
anzuordnen, dass die Trockenzylinderreihe nach unten geneigt ist.
Diese Ausführung ist allerdings kompliziert und erfordert
einen hohen apparativen Aufwand. Weitere Nachteile sind die schlechte
Zugänglichkeit und die erschwerte Überwachung
und Kontrolle des Bahnlaufes durch das Maschinenpersonal.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Trockenpartie anzugeben,
mit der sowohl die Rollneigung der Faserstoffbahn beherrschbar wird
als auch eine gute Runability der Papiermaschine erreicht werden
kann. Gleichzeitig soll die Lösung kostengünstig
sein und eine einfache Überwachung und Zugänglichkeit
ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die letzte
Trockengruppe eine horizontal verlaufende Trockenzylinderreihe aufweist
und so gestaltet ist, dass Faserstoffbahnreste zuverlässig abgeführt
werden.
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Durch
die ausschließliche Verwendung von einreihigen Trockengruppen
bleibt die Anordnung in ihrem Aufbau einfach. Der horizontale Verlauf
der letzten Trockengruppe ermöglicht eine leichte Zugänglichkeit
und Überwachungsmöglichkeit des Bahnlaufes durch
das Maschinenpersonal. Störungen können somit
leicht erkannt und beseitigt werden. Durch die horizontale Anordnung
können aufwändige Ausführungen der Maschinenstuhlung
vermieden werden.
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In
einer bevorzugten Ausführung weist die Trockenpartie eine
geschlossene Bahnführung innerhalb der Trockengruppen auf.
Die Faserstoffbahn wird dabei ständig von einem Trockenband
unterstützt. Dies gewährleistet insbesondere bei
hohen Geschwindigkeiten eine gute Runability der Papiermaschine.
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Die
letzte Trockengruppe mit untenliegenden Trockenzylindern wird möglichst
kurz ausgeführt. Die Länge wird so gewählt,
dass eine Korrektur der Rollneigung durch Beheizen der Oberseite
der Faserstoffbahn ermöglicht wird. Die geringe Länge
der invertierten letzten Trockengruppe ermöglicht eine kontrollierte
Abfuhr von Faserstoffbahnresten.
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In
einer praktischen Ausführung beträgt die Länge
der letzten Trockengruppe in horizontaler Richtung weniger als 15
m, insbesondere weniger als 12 m.
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Gemäß einer
praktischen Ausführungsform ist die Zahl der Trockenzylinder
der letzten Trockengruppe kleiner als 5, insbesondere kleiner als
4 ist. In manchen Fällen sind 2 oder 3 Trockenzylinder
ausreichend.
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Um
bei einer kurzen letzten Trockengruppe die erforderliche Heizleistung
zur Korrektur des Curls bereitstellen zu können, kann es
zweckmäßig sein, mindestens einen der Trockenzylinder
der letzten Trockengruppe als Hochleistungstrockenzylinder auszuführen.
Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die mit der Faserstoffbahn
in Kontakt kommende Zylinderoberfläche eine Temperatur
von über 120°C aufweist. Dies führt zu
einer hohen Wärmestromdichte. Die Wärmestromdichte
soll größer als 25 kW/m2, insbesondere
größer als 38 kW/m2 und
vorzugsweise größer als 42 kW/m2 betragen.
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Die
letzte Trockengruppe umfasst, insbesondere für Trockenzylinderdurchmesser
kleiner oder gleich 2500 mm, insbesondere kleiner oder gleich 1800
mm und ganz besonders bei Durchmesser kleiner oder gleich 1500 mm,
mindestens 2 Trockenzylinder.
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Zur
Erhöhung der Wirkung ist der Durchmesser mindestens eines
Trockenzylinders der letzten Trockengruppe größer
als 1000 mm, vorzugsweise gleich oder größer als
1800 mm. Insbesondere für große Durchmesser größer
als 1800 mm, insbesondere größer als 2500 mm,
kann auch nur 1 Trockenzylinder vorgesehen sein.
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In
einer weiteren Ausgestaltungsform weist in der letzten Trockengruppe
die Richtung des gemeinsamen Bahnlaufs von Trockenband und Faserstoffbahn
zwischen mindestens einem Trockenzylinder und der nachfolgenden
Leitwalze eine Richtungskomponente in Maschinenlaufrichtung auf
oder weicht weniger als 20°, insbesondere weniger als 10° von
der Senkrechten ab. Der Bahnlauf ist somit in den Bereichen der
letzten Trockengruppe, in denen die Oberseite der Faserstoffbahn
nicht abgedeckt ist, im Wesentlichen zum Ende der Trockengruppe
hin gerichtet. Dadurch werden Faserstoffbahnreste bei einem Abriss
aus der Trockengruppe in beispielsweise einen Pulper befördert.
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Zur
Verbesserung der Abfuhr von Faserstoffbahnresten aus der letzten
invertierten Trockengruppe ist mindestens eine Leitwalze in Maschinenlaufrichtung
versetzt angeordnet, so dass der horizontale Abstand zwischen dieser
Leitwalze und dem vorausgehendem Trockenzylinder größer
ist, als der horizontale Abstand zwischen dieser Leitwalze und dem nachgeordneten
Trockenzylinder.
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In
einer alternativen Ausgestaltung ist mindestes eine Leitwalze zumindest
teilweise zwischen zwei Trockenzylindern so angeordnet, dass der
vertikale Abstand zwischen der Achse der Leitwalze und der Achse
eines Trockenzylinders geringer ist, als die Summe aus den Radien
der Leitwalze und eines Trockenzylinders.
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Ferner
ist es möglich, dass der vertikale Abstand zwischen der
Achse der Leitwalze und der Achse eines Trockenzylinders geringer
ist, als die Hälfte der Summe aus den Radien der Leitwalze
und eines Trockenzylinders.
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In
einer vorteilhaften praktischen Ausführung ist der vertikale
Abstand zwischen der Achse der Leitwalze und der Achse eines Trockenzylinders
so gewählt, dass die obere horizontale Tangentialebene der
Leitwalze niedriger liegt als die obere horizontale Tangentialebene
des Trockenzylinders oder mit dieser zusammenfällt. Diese
Lösung ist besonders günstig für eine
schnelle Abfuhr von Faserstoffbahnresten.
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Zweckmäßigerweise
ist in der letzten Trockengruppe mindestens eine Hilfsvorrichtung
zur Beseitigung von Faserstoffbahnresten vorgesehen.
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Diese
Hilfsvorrichtungen können als Blaseinrichtung ausgeführt
sein.
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Vorteilhafterweise
kann die Blasvorrichtung als maschinenbreites Blasrohr mit einem
maschinenbreiten Blasschlitz über die Breite der Papiermaschine
verteilten Blasdüsen ausgeführt sein. Die Bahnreste
können so kontrolliert über die kurze Trockengruppe
abgeführt werden.
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Alternativ
oder zusätzlich ist mindestens eine Blasvorrichtungen in
mindestens einer Tasche, die durch zwei Leitwalzen und einem Trockenzylinder gebildet
wird, angeordnet. Die Blasrichtung solcher Luftblaseinrichtungen
weist auch hier eine Komponente in Maschinenlaufrichtung auf. Die
Luftblaseinrichtungen können mit anderen Komponenten der letzten
Trockengruppe eine Einheit bilden. So kann die Luftblaseinrichtung
beispielsweise in einen Schaberkörper integriert oder an
diesem angeordnet sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform sind die Leitwalzen der
letzten Trockengruppe als Saugwalzen ausgeführt.
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Damit
bei einem Abriß die Faserstoffbahn schnell und somit mit
nur minimalem Produktionsverlust bei möglichst unveränderter
Betriebsgeschwindigkeit wieder aufgeführt werden kann,
ist am Ende der letzten Trockengruppe eine Transfervorrichtung zur Überführung
der Faserstoffbahn in den nächsten Maschinenabschnitt,
wie beispielsweise zu einem Auftragsaggregat oder zu einer Aufwicklung,
angeordnet. Die Bahnführung wird dadurch verbessert.
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Bei
hohen Geschwindigkeiten steigt die mechanische Belastung der Faserstoffbahn
und insbesondere bei hohen Flächengewichten ist das Risiko, die
Trockenbänder bei einem Abriß zu beschädigen, groß.
Deshalb ist die erfindungsgemäße Trockenpartie
mit einer schnellen Abfuhr von Faserstoffbahnresten besonders vorteilhaft
bei Papiermaschinengeschwindigkeiten an der Aufwickelstation von
mehr als 1000 m/min, insbesondere von mehr als 1200 m/min und vorzugsweise
von mehr als 1300 m/min und bei Flächenmassen ab 40 g/m2 oder bis zu 180 g/m2,
insbesondere zwischen 50 g/m2 und 180 g/m2, vorzugsweise zwischen 50 g/m2 und
130 g/m2.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Trockenpartie fallen die abgeführten
Bahnreste und Verschmutzungen in den Maschinenkeller oder in eine, am
Ende der Trockenpartie im Maschinenkeller angeordneten Auffangvorrichtung.
Die Auffangvorrichtung kann beispielsweise ein Pulper sein.
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Zur
Gewährleistung der Zugänglichkeit der Trockenpartie
sollten die Trockenzylinder vorzugsweise über dem Maschinenkeller
angeordnet sein.
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In
einer praktischen Ausführungsform ist die Maschinenstuhlung
der letzten Trockengruppe, im Querschnitt gesehen, außerhalb
des Laufweges der Faserstoffbahn zwischen den Trockenzylindern und den
Leitwalzen, angeordnet. Dies verbessert die Überwachungsmöglichkeit
des Bahnlaufes.
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Im
Interesse einer sicheren Bahnführung ist es des Weiteren
vorteilhaft, wenn die Faserstoffbahn in der gesamten Trockenpartie
ständig von einem Band und/oder einer Walze und/oder einem
Zylinder gestützt wird. In diesem Zusammenhang ist es auch vorteilhaft,
wenn die Bahnführung auch in den vor- bzw. nachgeschalteten
Maschinenabschnitten ohne freien Zug, das heißt ständig
gestützt, ausgeführt ist.
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Zum
Zwecke des Überführens wird vorzugsweise aus der
Breite der Faserstoffbahn ein schmaler Überführstreifen
mit einer Schneideinrichtung herausgeschnitten und mittels der Transfereinrichtung überführt.
Die Transfereinrichtung kann eine Kombination einer Blaseinrichtung
mit Seilführung und/oder mindestens einem Vakuumband und/oder
Luftleiteinrichtungen umfassen. Insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten
kann die Transfereinrichtung für ein zuverlässiges Überführen
seillos ausgeführt sein, zum Beispiel durch mehrere hintereinander
angeordnete Vakuumbänder.
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Ein
zuverlässiges Überführen setzt auch die sichere
Abnahme der Faserstoffbahn oder des Überführstreifens
von der vorausgehenden Band- oder Walzenoberfläche voraus.
Die Abnahmevorichtung kann zum Beispiel mit einer Saugvorrichtung und/oder
mit Blasrohren ausgestattet sein, die den Überführstreifen
von der abgebenden Oberfläche ablösen und so den
Transfer einleiten und den Überführstreifen zur
Transfervorrichtung lenken.
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Zur
Bildung des Überführstreifens ist eine Schneideinrichtung
im Bereich der letzten besaugten Leitwalze der letzten Trockengruppe
und/oder vor der vorletzten Trockengruppe im Bereich z. B. eines Trockenzylinders
vorgesehen. Bei der letzten Variante liegt die Faserstoffbahn berührend
auf der Trockenzylinderoberfläche. Die Schneideinrichtung kann
vorzugsweise als Wasserstrahlschneideinrichtung ausgebildet sein.
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Für
den Fall, dass der Überführstreifen vor der letzten
oder vorletzten Trockengruppe geschnitten wird, ist es vorteilhaft,
wenn mindestens die besaugten Leitwalzen der letzten Trockengruppe
besaugte Randsaugzonen auf zumindest einer Seite zum Überführen
des Überführstreifens aufweisen.
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In
einer Ausgestaltungsvariante ist die letzte Trockengruppe mit einer
weiteren Trocknungsvorrichtung kombiniert. Dies kann zum Beispiel
ein Pralllufttrockner oder Strahlungstrockner sein.
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Die
erfindungsgemäße Trockenpartie kann in einer Vortrockenpartie
und/oder in einer Nachtrockenpartie einer Papiermaschine angeordnet
sein. Im Falle der Vortrockenpartie kann die Trockenpartie unmittelbar
vor einer Glätt- und/oder einer Auftragseinrichtung einer
Papiermaschine angeordnet sein. Die Auftragseinrichtung kann eine
Leimauftragseinrichtung oder eine Auftragseinrichtung für
Streichfarbe sein. In diesen Fällen kann durch die letzte
Trockengruppe eine Curlkorrektur der Faserstoffbahn durchgeführt
werden. Es ist auch möglich den Einfluss des Auftragsaggregates
auf den Curl vorab zu kompensieren. Die erfindungsgemäße
Trockenpartie läßt sich in ihrer Wirkung auf den
Einfluss des nachfolgenden Maschinenabschnitts abstimmen. Dies kann
z. B. über die Anpassung der Trocknungstemperatur der Trockenzylinder
in der letzten Trockengruppe geschehen.
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Insbesondere
diesbezüglich ist es vorteilhaft, die Trockenzylinder der
letzten Trockengruppe in einer separaten Heizstufe zusammenzufassen.
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Für
eine gute Einflussnahme ist der Dampfdruck der Trockenzylinder der
letzten Trockengruppe höher als in mindestens einer der
vorhergehenden Trockengruppen. So ist es vorteilhaft, wenn der Differenzdruck
zwischen der letzten und vorletzten Trockengruppe zwischen 2 bis
8 bar beträgt. Der Dampfdruck der Trockenzylinder der letzten
Trockengruppe ist insbesondere größer als 10 bar,
vorzugsweise größer als 12 bar, und insbesondere
größer als 12,5 bar.
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Für
eine gute Leistungsanpassung ist es vorteilhaft, wenn im Bereich
des gemeinsamen Bahnlaufes von Trockenband und Faserstoffbahn in
der letzten Trockengruppe zwischen der Übergabestelle und der
folgenden ersten Leitwalze dieser Trockengruppe eine zusätzliche
Trocknungseinrichtung vorgesehen ist. Dies kann ein Pralllufttrockner
sein.
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Es
ist auch vorteilhaft, wenn im Bereich der letzten Trockengruppe
und/oder im Bereich der vorletzten Trockengruppe mindestens eine
zusätzliche Vorrichtung zur Korrektur des Curls der Faserstoffbahn
vorgesehen ist. Eine solche Vorrichtung kann eine Befeuchtungseinrichtung,
wie zum Beispiel ein Düsenfeuchter, Dampffeuchter etc.
sein oder auch eine Pralllufteinrichtung. Diese sind vorzugsweise sektioniert über
die Breite einstellbar.
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Eine
weitere Ausgestaltungsvariante zeichnet sich dadurch aus, dass die
letzte Trockengruppe außerhalb der Haube der Trockenpartie
angeordnet ist. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die
Trocknungsrate am Ende der Trockenpartie gering ist und der Hauptzweck
die Curlbeeinflussung ist. Durch diese Variante wird die Zugänglichkeit
für Wartungs- und Servicearbeiten verbessert. Ebenso sind
die Belastungen des Personals durch hohe Temperaturen, wie sie in
der Haube auftreten, eliminiert. Der Bahnlauf kann leicht eingesehen
und beobachtet werden.
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Nachfolgend
soll die Erfindung an Ausführungsbeispielen anhand der 1 bis 4 näher erläutert
werden.
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Die 1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch das Ende der Trockenpartie
mit den letzten zwei Trockengruppen 2 und 3.
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In 2 ist
die Trockenpartie der 1 mit der Anordnung der Maschinenstuhlung
dargestellt.
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In 3 sind
die Leitwalzen der letzten Trockengruppe in Maschinenlaufrichtung
versetzt.
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Die 4 zeigt
eine weitere Ausgestaltung der Erfindung, bei der die Leitwalzen
zwischen den Trockenzylindern der letzten Trockengruppe angeordnet
sind.
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In
der 1 ist ein Ausschnitt einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Trockenpartie 1 in einem schematischen Querschnitt dargestellt.
Die vorletzte Trockengruppe 2 ist als eine sogenannte einreihige
Anordnung ausgeführt, bei der die Trockenzylinder 4 in
einer Reihe über den Leitwalzen 5 angeordnet sind.
Im Gegensatz hierzu ist die letzte Trockengruppe 3 erfindungsgemäß als
invertierte, einreihige Trockengruppe, in horizontaler Anordnung,
ausgeführt. Die Leitwalzen 5, 7, 7.1, 7.2 sind zur
Stabilisierung des Laufs der Faserstoffbahn, insbesondere bei hohen
Maschinengeschwindigkeiten, als Saugwalzen ausgeführt.
Im vorliegenden Beispiel werden die Leitwalzen 5, 7, 7.1, 7.2 über
die jeweiligen gebohrten Mantelflächen durch die Bahnstabilisatoren 14, 15, 16, 17 besaugt,
die ihrerseits mit einer Unterdruckquelle verbunden sind. Die Bahnstabilisatoren 14, 15, 16, 17 erzeugen
auf der der Faserstoffbahn 100 abgewandten Seite des Trockenbandes über
die gesamte Breite einen Unterdruck. Die Faserstoffbahn 100 wird
dadurch an das Trockenband gesaugt und deren Lauf stabilisiert.
In den durch die jeweils durch zwei Leitwalzen 5, 7, 7.1, 7.2 und
jeweils einen Trockenzylinder 4, 6, 6.1, 6.2 gebildeten
Taschen sind Schaber 18, 19 angeordnet. Die Schaber 18 umfassen
jeweils einen Schaberbalken und eine am jeweiligen Trockenzylinder 4, 6, 6.1, 6.2 anliegende
Schaberklinge zur Sauberhaltung der Mantelfläche der Trockenzylinder 4, 6, 6.1, 6.2 und zur
Verhinderung des Einpackens der Trockenzylinder 4, 6, 6.1, 6.2 bei
Bahnabriss. Jede Trockengruppe 2, 3 umfasst ein
Trockenband 11, 22 das zusammen mit der Faserstoffbahn 100 mäanderförmig durch
die jeweilige Trockengruppe 2, 3 geführt
ist. Die Faserstoffbahn 100 wird dabei durch das Trockenband 11, 22 ständig
gestützt. In jeder Trockengruppe 2, 3 kommt
die Faserstoffbahn 100 in direkten Kontakt mit der Mantelfläche
des Trockenzylinders 4, 6, 6.1, 6.2 und
wird zusätzlich durch das Trockenband angedrückt.
Im Bereich der Leitwalzen 5, 7, 7.1, 7.2 liegt
die Faserstoffbahn 100 außen und wird durch den
Unterdruck in den Leitwalzen 5, 7, 7.1, 7.2 an
das Trockenband 11, 22 gesaugt und stabilisiert. Am
Ende der vorletzten Trockengruppe 2, 3 wird die Faserstoffbahn 100 durch
eine Saugwalze 9 vom Trockenband 22 auf das Trockenband 11 überführt und
durch die Trockengruppe 3 geführt. Die letzte Trockengruppe 3 ist
im Wesentlichen über dem Maschinenboden angeordnet, dadurch
wird eine gute Zugänglichkeit gewährleistet. Am
Ende der Trockengruppe 3 ist eine Auffangvorrichtung 29 oder
Pulper 29 vorgesehen, wodurch Bahnfetzen, Faserstoffbahnreste
und während des abschnittweisen Überführvorganges,
die Faserstoffbahn 100 selbst, kontrolliert abgeführt
werden. Mit Hilfe der Überführ- oder Transfervorrichtung 12 wird
ein schmaler Überführstreifen zur nächsten
Maschinensektion, wie beispielsweise einem Aufroller, eines Kalanders
oder einer Streichstation geführt. Nach erfolgter Überführung
wird der Überführstreifen wieder auf Bahnbreite verbreitert.
In diesem Bereich, nach der letzten Trockengruppe 3, wird
die Faserstoffbahn 100 nur abschnittsweise durch eine Bahnleitwalze 13 gestützt. Die
invertierte Trockengruppe 3 und die vorletzte Trockengruppe 2 sind
von einer Trockenhaube 20 umgeben. Es ist jedoch auch möglich,
die letzte Trockengruppe 3 außerhalb der Trockenhaube 20 anzuordnen.
Im Bereich der letzten Trockengruppe 3 sind verschiedene
Blasvorrichtungen 30, 31 zur Unterstützung
der kontrollierten Abfuhr von Bahnfetzen und Faserstoffbahnresten
bei einem Abriss der Faserstoffbahn 100, vorgesehen. Die
Blasvorrichtungen 31 befinden sich innerhalb im Bereich
der Taschen. Im vorliegenden Beispiel sind die Blasvorrichtungen 31 in
den Schaberbalken integriert. Die Blasvorrichtungen 30 ist
dagegen oberhalb der Leitwalzen 7, 7.1, 7.2 angeordnet.
Die Blasvorrichtungen 30, 31 werden bei einem
Abriss, durch das Maschinenpersonal oder über einen Sensor
und Steuer- oder Regeleinrichtungen, aktiviert. Die Blasrichtungen
der Blasvorrichtungen 30, 31 weisen eine Richtungskomponente
in Maschinenlaufrichtung 27 auf.
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In
der 2 ist die Anordnung der Maschinenstuhlung 21 für
beide Trockengruppen 2, 3 dargestellt, auf die
in den 1, 3, 4 aus Gründen
einer übersichtlichen Darstellung verzichtet wurde. Die
Anordnung ist so gewählt, dass der Laufweg der Faserstoffbahn 100 zwischen
den Trockenzylindern 4, 6, 6.1, 6.2 und
den Leitwalzen 5, 7, 7.1, 7.2 frei
von Stuhlungsteilen ist. Dadurch können der Laufweg der
Faserstoffbahn 100 durch das Maschinenpersonal überwacht
und Schwachstellen erkannt werden.
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Die 3 zeigt
eine erfindungsgemäße Variante der letzten Trockengruppe 3.
Die Leitwalzen 7, 7.1, 7.2 sind in Maschinenlaufrichtung 27 relativ
zu den Trockenzylindern 6, 6.1, 6.2 versetzt.
Der Abstand 23 der Trockenzylinder 6, 6.1, 6.2 kann
bei dieser Ausgestaltung minimal gestaltet werden. Die Länge
der Trockengruppe 3 kann minimiert werden. Die Abfuhr von
Bahnfetzen und Faserstoffbahnresten wird dadurch verbessert.
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In
der 4 sind die Leitwalzen 7, 7.1, 7.2 vollständig
zwischen den Trockenzylindern 6, 6.1, 6.2 der
letzten Trockengruppe 3 angeordnet. Die Größe der
Taschen wird so minimiert. Die Abfuhr von Bahnfetzen und Faserstoffbahnresten
wird dadurch ebenfalls verbessert.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Trockenpartie
- 2
- Trockengruppe
- 3
- letzte
Trockengruppe
- 4
- Trockenzylinder
- 5
- Leitwalze
- 6
- Trockenzylinder
- 6.1
- Trockenzylinder
- 6.2
- Trockenzylinder
- 7
- Leitwalze
- 7.1
- Leitwalze
- 7.2
- Leitwalze
- 8
- Leitwalze
- 9
- Saugwalze
- 10
- Leitwalze
- 11
- Trockenband
- 12
- Transfervorrichtung
- 13
- Bahnleitwalze
- 14
- Bahnstabilisator
- 15
- Bahnstabilisator
- 16
- Bahnstabilisator
- 17
- Bahnstabilisator
- 18
- Schaber
- 19
- Schaber
- 20
- Trockenhaube
- 21
- Stuhlung
- 22
- Trockenband
- 23
- Abstand
- 24
- Abstand
- 25
- Abstand
- 26
- Abstand
- 27
- Maschinenlaufrichtung
- 28
- obere
Tangentialebene
- 29
- Auffangvorrichtung,
Pulper
- 30
- Blasvorrichtung
- 31
- Blasvorrichtung
- 100
- Faserstoffbahn
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4218595
A1 [0003]
- - DE 102006033201 A1 [0004]