-
Stand der Technik
-
Die Erfindung betrifft eine Brandmeldeanlage mit mindestens einem Sensor zur Erfassung von Umgebungsgrößen und zur Umwandlung in ein Signal mit einem brandspezifischem und/oder einem brandunabhängigen Signalanteil und mit einer ersten Auswerteeinrichtung zur Auswertung des brandspezifischen Signalanteils.
-
Bei vielen Ausführungen weisen Brandmeldeanlagen einen Brand- oder Feuermelder zur manuellen oder automatischen Auslösung eines Alarms auf, optional können Brandmeldeanlagen zudem Sprinkleranlagen umfassen. Oft haben diese Brandmeldeanlagen bzw. Brand- oder Feuermelder einen Sensor, der dazu ausgebildet ist, Umgebungsgrößen, wie z.B. Temperaturverläufe, Rauchentwicklung und/oder Gaskonzentrationen, zu registrieren und diese in Form von Signalen an eine Auswerteinrichtung weiterzuleiten, wo sie ausgewertet werden. Hierbei erkennt die Auswerteeinrichtung einen Alarmzustand, wenn z.B. eine Temperatur und/oder eine Gaskonzentration, wie eine CO2-Konzentration, überschritten wird bzw. werden oder wenn eine Lichtmessstrecke durch Rauch in erhöhtem Maße beeinträchtigt wird. Oftmals steuert die Auswerteeinrichtung daraufhin einen akustischen oder visuellen Alarm an.
-
Die Druckschrift
DE 199 45 856 A1 beschreibt eine Brandmeldeanlage, in die eine Sprinkleranlage integriert ist. Die Brandmeldeanlage weist einen Brandmelder in einem Gehäuse auf, in dem neben mehreren Sensoren ein Ventil für die Sprinklerflüssigkeit der Sprinkleranlage angeordnet ist. Die Sensoren sind dazu ausgebildet, verschiedene Parameter eines Feuers wahrzunehmen, die dann von den Sensoren in entsprechende Signale gewandelt werden. Die Signale werden an eine Auswerteeinrichtung übergeben und dort ausgewertet. Erkennt die Auswerteeinrichtung Signale, die auf einen Brand deuten, so steuert sie die Sprinkleranlage durch Öffnen des Ventils an und alarmiert eine Brandzentrale.
-
In der Druckschrift
US 2009 / 0 065 596 A1 ist ein System beschrieben, das ein tragbares WiFi-Gerät zur Steuerung einer Gebäudeautomatisierung nutzt. Aus der Druckschrift
US 2008 / 0 291 036 A1 ist ein Feuermelder bekannt, der neben einem Rauch-/Verbrennungsdetektor einen Bewegungssensor oder Anwesenheitssensor umfasst.
-
Die Druckschrift
US 2009 / 0 027 225 A1 , die den nächstkommenden Stand der Technik bildet, beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Bestimmung einer Personenanzahl mittels einer Brandmeldeanlage, um bei Alarmierung zum Beispiel an die Rettungsleitstelle bzw. Feuerwehr Informationen über Personengefährdungen übermitteln zu können.
-
Aus der
EP 1 492 070 A2 ist ein Verfahren zum Nachweis einer Verbrennungschemikalie in einem Gebiet und Einstellen eines Alarms auf der Basis der Konzentration der Verbrennungschemikalie bekannt.
-
Die Druckschrift
US 2009 / 0 134 993 A1 offenbart ein Thermostat zur Steuerung eines Heizungs-, Lüftungs- und Klimasystems auf der Grundlage eines akustischen Schallsignals.
-
Offenbarung der Erfindung
-
Im Rahmen der Erfindung wird eine Brandmeldeanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung einer Brandmeldeanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 10 vorgeschlagen. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und/oder den beigefügten Figuren.
-
Erfindungsgemäß wird eine Brandmeldeanlage beschrieben, die zur Detektion eines Brandes und/oder zur Überwachung eines oder mehrerer Räume ausgebildet und/oder geeignet ist. Die Brandmeldeanlage kann mit einer oder mehreren Alarmeinrichtungen verbunden und/oder verbindbar sein und/oder eine Notrufeinrichtung zur Alarmierung von Einsatzkräften aufweisen. Optional umfasst die Brandmeldeanlage ein Sprinklersystem, das dazu ausgebildet ist, den Brand mit einer Flüssigkeit, vorzugsweise mit Wasser, einzudämmen.
-
Die Brandmeldeanlage umfasst mindestens einen Sensor, der zur Erfassung von einer oder mehreren Umgebungsgrößen ausgebildet ist, wobei der oder die Umgebungsgrößen qualitative und/oder quantitative physikalische und/oder chemische Messgrößen der Umgebung und/oder deren Ableitungen umfassen können. Der Sensor ist zur Umwandlung der Umgebungsgrößen in ein Signal mit einem brandspezifischen und/oder einem brandunabhängigen Signalanteil geeignet und/oder ausgebildet. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Signal um ein analoges, digitales und/oder zwischenverarbeitetes Signal.
-
Die Brandmeldeanlage weist eine erste Auswerteeinrichtung zur Auswertung des brandspezifischen Signalanteils auf. Vorzugsweise trifft die erste Auswerteeinrichtung anhand eines Auswerteergebnisses eine brandspezifische Aussage.
-
Erkennt die erste Auswerteeinrichtung bei einer möglichen Ausführungsform anhand des brandspezifischen Signalanteils einen Hinweis auf „kein Brand“, wird „Normalzustand“ ausgewertet. Wird ein brandspezifisches Signalanteil ausgewertet, der auf einen „Brand“ deutet, wird „Alarmzustand“ erkannt. Im „Normalzustand“ wird die erste Auswerteeinrichtung vorzugsweise untätig und/oder passiv bleiben und/oder keine weiteren Aktivitäten ansteuern. Im „Alarmzustand“ kann die erste Auswerteeinrichtung z.B. einen Lautsprecher umfassen und ein Warnsignal ansteuern. Weiterhin kann die erste Auswerteeinrichtung eine Kommunikationsschnittstelle umfassen, über die eine Brandmeldezentrale über den Alarmzustand informiert werden kann.
-
Vorzugsweise bilden diejenigen Umgebungsgrößen eine Grundlage für den brandspezifischen Signalanteil, die signalisieren, ob im überwachten Raum ein Brand besteht oder nicht besteht. Insbesondere wird das Signal als ein brandspezifischer Signalanteil ausgewertet und/oder interpretiert und/oder verarbeitet, wenn dieser Signalanteil direkt auf einer Messgröße, die einen bestehenden oder nicht bestehenden Brand anzeigt, basiert und/oder der Signalanteil unmittelbar eine Aussage zu einem bestehenden oder nicht bestehenden Brand erlaubt.
-
Erfindungsgemäß weist die Brandmeldeanlage eine zweite Auswerteeinrichtung auf, welche zur Auswertung des brandunabhängigen Signalanteils geeignet und/oder ausgebildet ist. Vorzugsweise trifft die zweite Auswerteeinrichtung anhand des Auswerteergebnisses eine brandunabhängige Aussage.
-
Das Signal wird als ein brandunabhängiger Signalanteil ausgewertet, wenn dieser unabhängig von dem brandspezifischen Signalanteil ist und/oder auf Umgebungsgrößen basiert, die nicht mit einem bestehenden oder nicht bestehenden Brand in Verbindung stehen. Insbesondere bilden diese Umgebungsgrößen keine Basis für einen brandspezifischen Signalanteil, der signalisiert, ob im überwachten Raum ein Brand besteht oder nicht besteht.
-
Es ist alternativ oder ergänzend möglich, dass das Signal als ein brandunabhängiger Signalanteil ausgewertet wird, der identisch und/oder ähnlich zum brandspezifischen Signalanteil ist. Jedoch erlaubt dieser brandunabhängige Signalanteil eine andere, brandunabhängige Aussage.
-
Es ist ein Vorteil der Erfindung, dass die Brandmeldeanlage nicht auf die Erfassung und Meldung von Brandanzeichen beschränkt ist, sondern ergänzend weitere Messgrößen aufnehmen kann, die in einem weiteren, optionalen Schritt für vielfältige Funktionen bereit gestellt werden können. Die Brandmeldeanlage wird im Rahmen der Erfindung als eine Mehrfunktionsanlage ausgebildet.
-
Erfindungsgemäß umfasst die Brandmeldeanlage einen ersten Sensor, der zur Erfassung von mindestens einer brandspezifischen Umgebungsgröße ausgebildet ist und einen zweiten Sensor, der zur Erfassung mindestens einer brandunabhängigen Umgebungsgröße ausgebildet ist. Optional umfasst die Brandmeldeanlage noch weitere Sensoren. Der erste Sensor ist zur Umwandlung der mindestens einen brandspezifischen Umgebungsgröße in ein Signal ausgebildet, das ausschließlich von der ersten Auswerteeinrichtung als brandspezifischer Signalanteil ausgewertet wird. Der zweite Sensor ist zur Umwandlung der mindestens einen brandunabhängigen Umgebungsgröße in ein Signal geeignet und/oder ausgebildet, das ausschließlich von der zweiten Auswerteeinrichtung als brandunabhängiger Signalanteil ausgewertet wird.
-
In einer möglichen Ausbildung weist die Brandmeldeanlage ein Gehäuse für den mindestens einen Sensor auf, welches in einem zu überwachenden Raum, insbesondere an der Decke des Raumes, angeordnet werden kann. Vorzugsweise sind eine Mehrzahl von Sensoren, insbesondere der erste und der zweite Sensor und optional weitere Sensoren, in dem Gehäuse angeordnet.
-
Als ein Vorteil des gemeinsamen Gehäuses lassen sich zum einen ästhetische und/oder innenarchitektonische Gesichtspunkte anführen. Oft müssen eine Vielzahl technischer Bauteile in einem Raum integriert werden. Durch die Vereinigung mehrerer technischer Funktionen in einem Gehäuse kann die Integration mehrerer, unterschiedlicher, oft unschöner Gehäuse und/oder Bauteile an einem bestimmungsgemäßen Ort entfallen. Somit kann Platz gespart werden und der freie Raum anderweitig verwendet werden. Vorteilhaft sind weiterhin entstehende Kostenvorteile, da eventuelle Material- und/oder Fertigungskosten für ein weiteres Gehäuse entfallen.
-
In einer Weiterbildung der Erfindung ist dem Gehäuse ein gemeinsames Modul zur Energieversorgung und/oder ein gemeinsames Modul zur Datenübertragung zugeordnet. Vorzugsweise ist das gemeinsame Modul am oder innerhalb des Gehäuses angeordnet und/oder mit diesem verbunden.
-
Das gemeinsame Modul zur Energieversorgung kann eine gemeinsame Energiequelle für die Sensoren in dem Gehäuse, insbesondere für den ersten und den zweiten Sensor und optional für jeden weiteren Sensor darstellen. Vorzugsweise handelt es sich um eine gemeinsam genutzte Batterie, Akku, etc. Alternativ hierzu kann das Gehäuse eine gemeinsame Leitung für eine Versorgungsspannung für die Sensoren aufweisen.
-
Das gemeinsame Modul zur Datenübertragung ist ausgebildet, die Signale aller Sensoren des Gehäuses zu übertragen und insbesondere das Signal des ersten Sensors zur ersten Auswerteeinrichtung und/oder das Signal des zweiten Sensors zur zweiten Auswerteeinrichtung zu übermitteln. Vorzugsweise umfasst das gemeinsame Modul zur Datenübertragung eine gemeinsam von den Sensoren, insbesondere vom ersten und vom zweiten Sensor benutzte Leitung oder Funkeinrichtung.
-
Der Einsatz der gemeinsamen Module zur Energie- und/oder Datenübertagung ermöglicht einen Kostenvorteil, da durch die Mehrfachnutzung mehrere Einzelmodule eingespart werden können.
-
In einer möglichen Ausbildung der Erfindung sind die erste und die zweite Auswerteeinrichtung einteilig oder mehrteilig ausgebildet. Z.B. sind sie unabhängig voneinander, beispielsweise in verschiedenen Gehäusen und/oder in unterschiedlichen Räumen angeordnet. Sie können aber auch beide innerhalb desselben Raumes und/oder innerhalb eines gemeinsamen Auswerteeinrichtungsgehäuses angeordnet sein, so dass sie eine Einheit bilden. Eine weitere Möglichkeit umfasst die Anordnung einer oder beider Auswerteeinrichtungen innerhalb des Gehäuses der Brandmeldeanlage, in der auch der mindestens eine Sensor angeordnet ist.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die zweite Auswerteeinrichtung eine Steuerungseinrichtung zur Steuerung und/oder Regelung und/oder Kontrolle brandunabhängiger Aktionen. Insbesondere bilden die Umgebungsgrößen die Ist-Größen innerhalb eines Steuer- und/oder Regelkreises der brandunabhängigen Aktionen. Die brandunabhängigen Aktionen können z.B. darin bestehen, ein weiteres oder mehrere weitere technische Einrichtungen zu steuern, zu regeln und/oder zu kontrollieren.
-
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht folglich darin, dass die Brandmeldeanlage eine oder mehrere zusätzliche technische Funktionen gegenüber herkömmlichen Brandmeldeanlagen umsetzen kann und dadurch die Funktionalität der Brandmeldeanlage wesentlich vergrößert.
-
In einer möglichen erfindungsgemäßen Umsetzung sind die brandunabhängigen Umgebungsgrößen als klimatische Größen, wie z. B eine Temperatur, einen Luftdruck und/oder einen Feuchtigkeitsgrad, etc., in dem Überwachungsbereich der Brandmeldeanlage, insbesondere des zu überwachenden Raumes ausgebildet.
-
Erfindungsgemäß umfasst die zweite Auswerteeinrichtung eine Anlage zur Protokollierung und/oder die Steuerungseinrichtung zur Regelung und/oder Steuerung und/oder Kontrolle der klimatischen Größen. Die Anlage zur Protokollierung kann z. B. eine Anlage zur Klimadatenerfassung sein, die insbesondere Verläufe der Temperatur, des Luftdrucks, der Luftfeuchtigkeit, etc., notiert. Die Steuerungseinrichtung kann zur Steuerung einer Heizungsanlage, einer Klimaanlage, eines Luftbefeuchters und/oder einer Anlage zum Öffnen und Schließen der Fenster und/oder Rollladen ausgebildet sein.
-
Übersteigt z. B. die Temperatur des Raumes einen vorherbestimmten Grenzwert, so wird durch die Steuerungseinrichtung die Heizwärme der Heizungsanlage verringert und/oder ausgeschaltet, was vorteilhafter Weise zu einer Energieeinsparung führen kann. Wird eine bestimmte Temperatur unterschritten, so wird durch die Steuerungseinrichtung die Heizungsanlage wieder aktiviert, um die Temperatur innerhalb eines gewünschten Temperaturbereichs in dem Raum zu gewährleisten. Es ist auch denkbar, dass die Steuerungseinrichtung bei Überschreitung des Grenzwertes ein oder mehrere Fenster öffnet, um zu lüften und/oder die Rollladen schließt, um eine Sonneneinstrahlung in dem Raum zu verringern. Damit kontrolliert die zweite Auswerteeinrichtung bzw. die Steuerungseinrichtung insbesondere die Temperatur und/oder die Luftfeuchtigkeit in dem Raum. In einer optionalen Ausbildung mit einer Steuereinrichtung für einen Luftbefeuchter sorgt die zweite Auswerteeinrichtung für ein angenehmes Raumklima, indem die Steuerungseinrichtung den Luftbefeuchter entsprechend einem gewünschten Luftfeuchtigkeitswert in dem Raum an- und abschaltet.
-
In einer weiteren möglichen Ausprägung ist die brandunabhängige Umgebungsgröße eine Objektbewegung und/oder eine Objektexistenz, wobei die Objektbewegung und/oder die Objektexistenz in der Umgebung der Brandmeldeanlage, insbesondere in dem zu überwachenden Raum, erfasst werden. Bei der Objektbewegung und/oder der Objektexistenz handelt es sich vorzugsweise um die Zustandsgrößen einer oder mehrerer Personen, die den zu überwachenden Raum betreten und/oder darin anwesend sind. In einer möglichen Ausbildungsform der Erfindung umfasst die zweite Auswerteeinrichtung eine Anlage zur Detektion der Objektbewegung und/oder der Objektexistenz.
-
Bei Erfassung einer Objektbewegung kann als eine brandunabhängige Aktion durch die Steuerungseinrichtung ein elektrisches Gerät, wie z. B. ein Radio, eine Lichtquelle, und/oder eine und/oder ein Alarmtonlautsprecher aktiviert werden. Dies eröffnet u.a. den Vorteil, dass die zweite Auswerteeinrichtung in dieser Ausbildungsform mit dem Bewegungsdetektor zur Energieeinsparung verhilft, indem nur bei Auftreten einer Objektbewegung z.B. für eine gewisse Zeit eine Lichtquelle in dem Raum eingeschaltet wird. Weiterhin kann sie eine größere Sicherheit gewährleisten, indem sie z. B. akustische und/oder optische Hinweise auf einen unerwünschten Zutritt in den Raum, wie z. B. einen Einbruch, gibt.
-
Die zweite Auswerteeinrichtung kann aber auch einen Präsenzmelder umfassen, der eine Anwesenheit von Personen als eine Objektexistenz im Raum erkennt und in Abhängigkeit davon z.B. klimatische Größen, insbesondere durch Ansteuerung der Klimaanlage und/oder der Heizungsanlage, in dem Raum steuert und/oder regelt.
-
In einer weiteren Ausgestaltung umfasst die zweite Auswerteeinrichtung eine Einrichtung zur Erstellung und/oder Speicherung von Objektbewegungs- und/oder Objektexistenzprotokollen. Insbesondere protokolliert die Einrichtung, ob und wann eine Objektbewegung und/oder eine Objektexistenz, insbesondere eine Anwesenheit von Personen, in dem Überwachungsbereich stattgefunden haben.
-
Ein solches Objektbewegungs- und/oder Objektexistenzprotokoll kann in bestimmten Situationen, wie z. B. in einem Notfall, für Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und/oder des Notarztes von erheblicher Bedeutung sein. Das Objektbewegungs- und/oder Objektexistenzprotokoll ermöglicht den Einsatzkräften schnell und gezielt einen Überblick darüber zu bekommen, ob und wie viele Personen sich in einem Gefahrenbereich aufhalten, und wo diese zu finden sind. Somit kann ein Evakuierungsplan effektiver ausgearbeitet und umgesetzt werden. Dadurch wird eine Verbesserung und/oder Erweiterung der Sicherheitsüberwachung ermöglicht.
-
In einer weiteren möglichen erfindungsgemäßen Bestimmung ist die brandunabhängige Umgebungsgröße Schall. Vorzugsweise handelt es sich bei der Messgröße um den Schall, der durch eine Stimme und/oder eine Sprache einer oder mehreren Personen ausgelöst wird, die sich in dem Überwachungsbereich der Brandmeldeanlage, vorzugsweise in dem zu überwachenden Raum aufhalten. Konstruktiv betrachtet ist es bevorzugt, wenn die Brandmeldeanlage ein Mikrofon, insbesondere als zweiten Sensor, aufweist.
-
In einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst die zweite Auswerteeinrichtung eine Freisprecheinrichtung, die dazu ausgebildet ist, drahtlose Gespräche mit Personen zu führen, die sich nicht im selben Raum aufhalten. Optional ergänzend oder alternativ umfasst die zweite Auswerteeinrichtung oder die Brandmeldeanlage einen Lautsprecher und/oder ein Lautsprechersystem, das es beispielsweise ermöglicht, in Verbindung mit der Freisprecheinrichtung ohne Hörer zu telefonieren, Durchsagen zu machen oder eine Musik oder einen Alarmton zu übermitteln.
-
In einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung umfasst die zweite Auswerteeinrichtung eine Sprachsteuerung, die in einer möglichen Ausbildung statt über gewöhnliche Eingabegeräte, wie Schalter, Maus und/oder Tastatur, über Sprachbefehle vorzugsweise jedes beliebige elektronische Gerät ansteuert. Ein solches elektronisches Gerät ist z. B. eine automatische Rollladen-, Türen- und/oder Fenster- und/oder Lichtsteuerung, uvm. Weiterhin ist es vorstellbar, dass die Sprachsteuerung eine Personenidentifikationsvorrichtung umfasst, die z. B. nur dann eine Türe öffnet, wenn sie die Person durch den Klang ihrer Stimme eindeutig identifiziert.
-
Erfindungsgemäß ist die brandunabhängige Umgebungsgröße eine Gaskonzentration und/oder eine Partikelkonzentration in der Umgebungsluft. Die Gaskonzentration kann auf einem oder mehreren Gasen basieren, die insbesondere durch Personen und/oder Einrichtungsgegenstände und/oder Farben und/oder Lacke in dem zu überwachenden Raum verursacht werden. Die Partikelkonzentration basiert auf Teilchen, wie z. B. Rußpartikel in der Umgebungsluft
-
Optional ist die Steuerungseinrichtung der zweiten Auswerteeinrichtung zur Ansteuerung einer Lüftungsanlage ausgebildet, die bei Erreichen einer vorherbestimmten Gaskonzentration, wie z. B. einer erhöhten Kohlendioxidkonzentration, und/oder bei Erreichen einer erhöhten Partikelkonzentration, die beispielsweise durch Zigarettenrauch entstehen kann, einen Austausch von Luft ansteuert und/oder regelt. Dies kann beispielsweise durch einen Ventilator oder eine Anlage zum Öffnen und Schließen der Fenster erfolgen.
-
Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung.
-
Dabei zeigen:
- 1 ein schematisches Blockdiagramm einer Brandmeldeanlage als ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- 2 ein Blockdiagramm einer Abwandlung der Brandmeldeanlage aus 1.
-
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in 1 dargestellt, die eine schematische Blockdarstellung einer Brandmeldeanlage 1 zeigt. Die Brandmeldeanlage 1 ist zu einer Detektion eines Brandes und/oder zur Überwachung eines oder mehrerer Räume ausgebildet und/oder geeignet. Sie kann als Notrufeinrichtung und/oder als Alarmeinrichtung ausgebildet sein und/oder eine Sprinklersystem umfassen.
-
Die Brandmeldeanlage 1 umfasst mindestens einen Sensor 2 zur Erfassung einer oder mehreren Umgebungsgrößen 3, die qualitative und/oder quantitative physikalische und/oder chemische Messgrößen der Umgebung und/oder deren Ableitungen umfassen können.
-
Der Sensor 2 ist zur Umwandlung der Umgebungsgrößen 3 in ein Signal 4 mit einem brandspezifischen Signalanteil 5 und/oder einem brandunabhängigen Signalanteil 6 geeignet und/oder ausgebildet.
-
Die Brandmeldeanlage 1 weist eine erste Auswerteeinrichtung 7 zur Auswertung des brandspezifischen Signalanteils 5 auf, die anhand eines Auswerteergebnisses eine brandspezifische Aussage trifft. Beispielsweise stellt die erste Auswerteeinrichtung 7 fest, ob ein „Normalzustand“ oder ein „Alarmzustand“ besteht. Vorzugsweise umfasst die erste Auswerteeinrichtung 7 im Falle des „Normalzustands“ eine Entwarnungsfunktion, im Falle des „Alarmzustands“ eine Alarmierungsfunktion.
-
Die Brandmeldeanlage 1 weist weiterhin eine zweite Auswerteeinrichtung 8 zur Auswertung des brandunabhängigen Signalanteils 6 auf, die anhand des Auswerteergebnisses eine brandunabhängige Aussage trifft und brandunabhängige Aktionen einleiten kann.
-
Die erste und die zweite Auswerteeinrichtung 7; 8 sind jeweils einteilig ausgebildet und unabhängig voneinander, z. B. in verschiedenen Räumen und/oder separaten Gehäusen angeordnet. Optional sind sie in einem gemeinsamen Auswerteeinrichtungsgehäuse 10 angeordnet.
-
Die Brandmeldeanlage 1 umfasst ein Gehäuse 9, in dem der Sensor 2 angeordnet ist. Das Gehäuse 9 ist vorzugsweise an einer Decke eines zu überwachenden Raumes angeordnet und kann jede beliebige Form mit Aussparungen und/oder Öffnungen unterschiedlicher Größen und Formen aufweisen.
-
Das Gehäuse 9 weist ein gemeinsames zentrales Modul zur Energieversorgung 11 in Form eines Stromkabels und ein gemeinsames zentrales Modul zur Datenübertragung 12 in Form eines Datenkabels auf, das an dem Gehäuse 9 angeordnet ist bzw. mit diesem verbunden ist.
-
2 zeigt eine schematische Blockdarstellung einer Abwandlung der Brandmeldeanlage 1 aus 1, wobei einander entsprechende oder gleiche Teile in den Figuren jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind.
-
Die Brandmeldeeinrichtung 1 umfasst einen ersten Sensor 2a, der zur Erfassung von mindestens einer brandspezifischen Umgebungsgröße 3a ausgebildet ist. Weiterhin umfasst die Brandmeldeeinrichtung 1 einen zweiten Sensor 2b, der zur Erfassung mindestens einer brandunabhängigen Umgebungsgröße 3b ausgebildet ist.
-
Der erste Sensor 2a wandelt die mindestens eine brandspezifische Umgebungsgröße 3a in das Signal 4 um. Das Signal 4 wird an die erste Auswerteeinrichtung 7 gesendet, welche den brandspezifischen Signalanteil 5 auswertet und eine brandspezifische Aussage trifft.
-
Der zweite Sensor 2b wandelt die mindestens eine brandunabhängige Umgebungsgröße 3b in das Signal 4 um, das an die zweite Auswerteeinrichtung 8 weitergeleitet wird. Diese wertet den brandunabhängigen Signalteil 6 aus und trifft eine brandunabhängige Aussage.
-
Die zweite Auswerteeinrichtung 8 umfasst eine Steuerungseinrichtung 13, die zur Steuerung und/oder Regelung und/oder Kontrolle brandunabhängiger Aktionen geeignet und/oder ausgebildet ist. Die brandunabhängigen Aktionen können z.B. darin bestehen, ein weiteres oder mehrere weitere technische Einrichtungen 14 zu steuern, zu regeln und/oder zu kontrollieren. Bei den technischen Einrichtungen 14 handelt es sich beispielsweise um eine Regelung und/oder Steuerung von klimatischen Größen oder um eine Lüftungsanlagensteuerung.
-
Weitere mögliche brandunabhängige Aktionen umfassen optional eine Anlage zur Protokollierung von klimatischen Größen 15 und/oder eine Anlage zur Erkennung von Objektbewegung und/oder Objektexistenz 16. Ergänzend oder weiterhin denkbar ist eine Anlage zur Erstellung und/oder Speicherung von Objektbewegungs- und/oder Objektexistenzprotokollen 17 und/oder eine Freisprecheinrichtung 18 und/oder eine Sprachsteuerungseinrichtung 19.
-
In der Ausführungsform der 2 beinhaltet das Gehäuse 9 den ersten und den zweiten Sensor 2a; 2b und die erste und zweite Auswerteeinrichtung 7; 8. Optional ist es möglich, dass eine oder beide Auswerteeinrichtungen 7; 8 separat, also außerhalb des Gehäuses 9, angeordnet sind. Dabei können die beiden Auswerteeinrichtungen 7; 8 unabhängig voneinander oder in einem gemeinsamen Auswerteeinrichtungsgehäuse 10 angeordnet sein.