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Stand der Technik
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Aus
der
WO 2005/066488
A1 ist eine sogenannte Laserzündung bekannt. Diese
Laserzündung umfasst einen Zündlaser, der in den
Brennraum einer Brennkraftmaschine hineinragt. Dieser Zündlaser
ist über einen Lichtleiter mit einer Pumplichtquelle verbunden.
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An
einem dem Brennraum zugewandten Ende des Zündlasers ist
ein sogenanntes Brennraumfenster vorhanden, welches transmissiv
für die im Zündlaser erzeugten Laserimpulse ist.
Die Laserwellenlänge liegt zwischen 500 nm und 1500 nm,
vorzugsweise zwischen 900 nm und 1100 nm. Dieses Brennraumfenster
muss dichtend in einem Gehäuse des Zündlasers
aufgenommen werden. Dabei werden an die Abdichtung zwischen Brennraumfenster und
Gehäuse hohe Anforderungen gestellt, weil während
des Betriebs bspw. in einer Brennkraftmaschine Oberflächentemperaturen
von über 600°C an dem Brennraumfenster auftreten
können. Zusätzlich kommen noch intermittierende
Druckbelastungen von über 250 bar hinzu. Wenn ein Zündlaser
zum Zünden einer Gasturbine eingesetzt wird, herrschen
im Brennraum der Gasturbine zwar geringere Drücke, allerdings
kann die Oberfläche des Brennraumfensters Temperaturen
von bis zu 1.000°C erreichen.
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Damit
die Laserzündung störungsfrei arbeitet, muss das
Brennraumfenster über die gesamte Lebensdauer der Brennkraftmaschine
durchlässig für die Laserstrahlen sein. Allerdings
können sich während des Betriebs Ablagerungen
auf dem Brennraumfenster niederschlagen, so dass die erforderliche
optische Transparenz des Brennraumfensters verloren geht. Um diese
Ablagerungen zu verhindern, ist der Zündlaser so auszulegen,
dass die Betriebstemperatur an der dem Brennraum zugewandten Oberfläche
des Brennraumfensters hoch genug ist, um Ablagerungen, vor allem
organischer Art, abzubrennen beziehungsweise zu oxidieren.
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Allerdings
darf die Oberflächentemperatur des Brennraumfensters nicht
so hoch werden, dass es zu Selbstentzündungen des Kraftstoff-Luft-Gemisches
an der Oberfläche des Brennraumfensters oder der Bildung
von Ablagerungen, insbesondere Ölaschen auf dem Brennraumfenster
kommen kann.
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Aus
der
DE 198 10 750
A1 ist ein Zündlaser bekannt, bei dem die Temperatur
des Brennraumfensters durch eine Erhöhung der Wärmeabfuhr
in den Fuß des Zündlasers abgesenkt werden kann.
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Im
Ergebnis muss die Oberflächentemperatur des Brennraumfensters
im gesamten Betriebsbereich des Verbrennungsmotors oberhalb der
Abbrandtemperatur für organische Beläge, die bei
etwa 400°C liegt, und unterhalb einer Temperatur von 600°C,
ab der ein Wachstum von kristallinen Phosphaten aus den Ölaschen
bekannt ist, gehalten werden. Dies bedeutet, dass ein Temperaturbereich
zwischen 420°C bis 550°C an der Oberfläche
des Brennraumfensters dauerhaft erreicht werden soll.
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Da
mindestens beim Kaltstart der Brennkraftmaschine dieser genannte
Temperaturbereich nicht eingehalten werden kann, ist eine schnelle
Aufheizung des Zündlasers beziehungsweise des Brennraumfensters
erwünscht. Gleichzeitig muss im stabilen Betrieb der Brennkraftmaschine
die Wärme aus dem Zündlaser ausreichend abgeführt
werden, um Übertemperaturen zu vermeiden.
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Offenbarung der Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zündlaser bereitzustellen,
der insbesondere eine rasche Aufheizung des Zündlasers
beziehungsweise des zugehörigen Brennraumfensters auf die
erforderliche Temperatur von 400°C ermöglicht,
damit möglichst rasch nach dem Kaltstart der Brennkraftmaschine
die Abbrandtemperatur für organische Beläge erreicht
wird und somit diese Beläge sich nicht auf dem Brennraumfenster
dauerhaft niederschlagen können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem gattungsgemäßen
Zündlaser dadurch gelöst, dass Mittel zur Beeinflussung
der Wärmeleitung vorgesehen, die eine Einstellung des Wärmetransport vom
Brennraum über das Gehäuse des Zündlasers zum
Brennraumfenster erlauben, so dass für alle Anwendungsfälle
ein rasches Aufheizen des Brennraumfensters erreicht wird.
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Dabei
können die Mittel zur Beeinflussung der Wärmeleitung
an einem dem Brennraum zugewandten Ende des Gehäuses ein
Wärmeleitelement, insbesondere ein Wärmeleitring
aus einem gut wärmeleitenden Material, insbesondere aus
Nickel und/oder vernickeltem Kupfer, umfassen. Dieses Wärmeleitelement
kann entweder einstückig mit dem Gehäuse des Zündlasers
ausgebildet sein oder es kann aus einem anderen Material als das
Gehäuse des Zündlasers bestehen und mit diesem,
beispielsweise durch Löten oder Schweißen, gut
wärmeleitend verbunden werden. Als geeignete Materialien für
ein solches Wärmeleitelement haben sich Nickel oder Kupfer
bewährt, da sie über eine sehr gute Wärmeleitfähigkeit
verfügen. Das erfindungsgemäße Wärmeleitelement
funktioniert ähnlich wie eine Kühlrippe, da durch
die vergrößerte Oberfläche des Wärmeleitelements
die Wärmeaufnahme aus den heißen Rauchgasen und
die Einleitung dieser Wärme in das Gehäuse des
Zündlasers beschleunigt und verbessert wird.
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Dabei
können die Mittel zur Beeinflussung der Wärmeleitung
bei einem Zündlaser an dessen Gehäuse ein Außengewinde
ausgebildet ist, darin bestehen, dass das Außengewinde
in einem Abstand von einem dem Brennraum zugewandten Ende des Zündlasers
endet. Wenn nämlich das Außengewinde, welches
in aller Regel dazu dient, den Zündlaser in den Zylinderkopf
einer Brennkraftmaschine einzuschrauben, nicht bis ans Ende des
Zündlasers geführt wird, dann wird die Wärmeabfuhr
aus dem Brennraum zugewandten Ende des Zündlasers verringert
und somit die Aufheizung des Zündlasers beschleunigt.
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In
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass zwischen dem Gehäuse und dem Brennraumfenster mindestens
ein Zwischenelement, insbesondere einringförmiges Zwischenelement,
aus einem schlecht wärmeleitenden Material, bevorzugt aus
Glimmer, vorgesehen ist. Dieses Zwischenelement dient dazu, die
Wärmeabfuhr aus dem Brennraumfenster zu verringern und dadurch
die Aufheizung des Brennraumfensters zu beschleunigen beziehungsweise
die stationäre Oberflächentemperatur des Brennraumfensters
zu erhöhen.
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Die
Zwischenelemente können als kreisringförmige Scheibe
ausgebildet sein und in axialer Richtung vor beziehungsweise hinter
auf einer oder beiden Seiten des Brennraumfensters zwischen dem Gehäuse
und dem Brennraumfenster vorgesehen werden. Wenn beispielsweise
nur ein Zwischenelement vorgesehen ist und dieses Zwischenelement auf
der dem Brennraum abgewandten Kontaktfläche zwischen dem
Brennraumfenster und dem Gehäuse angeordnet ist, wird dadurch
die Ableitung von Wärme aus dem Brennraumfenster in den
Fuß des Gehäuses verringert und infolgedessen
die Aufheizung beschleunigt.
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Des
Weiteren ist es aber auch möglich, auf der dem Brennraum
zugewandten Kontaktfläche zwischen Brennraumfenster und
dem Gehäuse ein solches Zwischenelement vorzusehen. Dadurch
wird die Wärmeeinleitung aus der Stirnseite des Gehäuses
in das Brennraumfenster verringert, so dass auch auf diese Weise
die Aufheizgeschwindigkeit beziehungsweise die stationäre
Oberflächentemperatur des Brennraumfensters beeinflusst
und den Anforderungen des Einzelfalls entsprechend, angepasst werden
kann.
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Die
eingangs genannte Aufgabe wird ebenfalls dadurch gelöst,
dass das Brennraumfenster aus zwei verschiedenen Materialien besteht.
Selbstverständlich muss das Brennraumfenster transparent beziehungsweise
transmissiv für Licht mit der Wellenlänge des
Zündlasers sein, damit der Laserimpuls aus dem Inneren
des Zündlasers in den Brennraum gelangen kann. Ein besonders
geeignetes Material für die Fokussierung des Laserimpulses
ist kristalliner Saphir, der allerdings eine relativ hohe Wärmeleitfähigkeit
von cirka 40 W/mK bei Raumtemperatur hat.
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Erfindungsgemäß ist
nun vorgesehen, in dem unmittelbar an die optische Achse des Zündlasers
anschließenden Bereiche des Brennraumfensters als Material
für das Brennraumfenster kristallinen Saphir vorzusehen
und die radial außenliegenden Bereiche des Brennraumfensters
aus einem anderen Werkstoff herzustellen, der eine geringere Wärmeleitfähigkeit
hat. Das Brennraumfenster wird also erfindungsgemäß aus
einem zentralen Bereich mit optimalen optischen Eigenschaften und
einem radial äußeren Bereich hinsichtlich der
Wärmeleitfähigkeit optimierten ringförmigen
Bereich gebildet. Geeignete Werkstoffe für den zweiten, äußeren
Bereich des Brennraumfensters sind zum Beispiel Quarzglas, das eine
Wärmeleitfähigkeit von nur etwa 4 W/mK bei Raumtemperatur
hat, YAG, mit einer Wärmeleitfähigkeit von etwa
14 W/mK bei Raumtemperatur oder Zirkonoxid mit etwa 10,5 W/mK bei
Raumtemperatur.
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Schon
der Vergleich der Wärmeleitfähigkeit der genannten
Werkstoffe macht deutlich, dass durch ein Brennraumfenster, welches
aus zwei verschiedenen Werkstoffen besteht, die Wärmeabfuhr
aus dem Brennraumfenster in sehr weiteren Grenzen gesteuert werden
kann, so dass auch hier durch geeignete Dimensionierung und Kombination
der genannten Werkstoffe die Oberflächentemperatur des
Brennraumfensters auf die gewünschten Werte eingestellt werden
kann und gleichzeitig eine sehr rasche Aufheizung des Brennraumfensters
auf Temperaturen oberhalb 400°C erreicht werden kann.
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Es
versteht sich von selbst, dass die Merkmale der nebengeordneten
Ansprüche einzeln bei einem erfindungsgemäßen
Zündlaser eingesetzt werden können. Es ist jedoch
auch ohne Weiteres möglich, mehrere dieser Merkmale miteinander
zu kombinieren. So ist es beispielsweise ohne Weiteres möglich
und in 2 dargestellt, einen Wärmeleitring vorzusehen
und gleichzeitig das Außengewinde des Gehäuses 38 des
Zündlasers nicht bis an die Stirnseite des Zündlasers
zu führen.
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Entsprechendes
gilt auch für die Zwischenelemente zwischen Brennraumfenster 58 und
dem Gehäuse beziehungsweise dem einen Brennraumfenster,
welches aus zwei verschiedenen Materialien zusammengesetzt wird.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Nachfolgend
werden anhand der Figuren Ausführungsbeispiele der Erfindung
beispielhaft erläutert. Es zeigen:
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1a eine
schematische Darstellung einer laserbasierten Zündeinrichtung
in einer Brennkraftmaschine;
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1b eine
schematische und detaillierte Darstellung der Zündeinrichtung
aus 1; und
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2 bis 4 Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Zündlaser.
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Detaillierte Beschreibung
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Anhand
der Figuren wird die erfindungsgemäße Zündeinrichtung
beispielhaft in einer Brennkraftmaschine erläutert. Der
Zündlaser kann jedoch auch in einer Gasturbine implementiert
sein.
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Eine
Brennkraftmaschine trägt in 1a insgesamt
das Bezugszeichen 10. Sie kann zum Antrieb eines nicht
dargestellten Kraftfahrzeugs dienen oder als Gasmotor zur Stromerzeugung
eingesetzt werden. Die Brennkraftmaschine 10 umfasst üblicherweise
mehrere Zylinder, von denen in 1a nur
einer mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnet ist. Ein Brennraum 14 des
Zylinders 12 wird von einem Kolben 16 begrenzt.
Kraftstoff gelangt in den Brennraum 14 durch einen Injektor 18,
der an einen auch als Rail bezeichneten Kraftstoff-Druckspeicher 20 angeschlossen
ist. Alternativ kann das Kraftstoff-Luft-Gemisch auch außerhalb
des Brennraums 14, zum Beispiel im Saugrohr, gebildet werden.
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Das
im Brennraum 14 vorhandene Kraftstoff-Luft-Gemisch 22 wird
mittels eines Laserimpulses 24 entzündet, der
von einer einen Zündlaser 26 umfassenden Zündeinrichtung 27 in
den Brennraum 14 abgestrahlt wird. Hierzu wird der Zündlaser 26 über
eine Lichtleitereinrichtung 28 mit einem Pumplicht gespeist,
welches von einer Pumplichtquelle 30 bereitgestellt wird.
Die Pumplichtquelle 30 wird von einem Steuergerät 32 gesteuert,
das auch den Injektor 18 ansteuert.
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Wie
aus 1b hervorgeht, speist die Pumplichtquelle 30 mehrere
Lichtleitereinrichtungen 28 für verschiedene Zündlaser 26,
die jeweils einem Zylinder 12 der Brennkraftmaschine 10 zugeordnet sind.
Hierzu weist die Pumplichtquelle 30 mehrere einzelne Laserlichtquellen 34 auf,
die mit einer Pulsstromversorgung 36 verbunden sind. Durch
das Vorhandensein der mehreren einzelnen Laserlichtquellen 34 ist
gleichsam eine „ruhende” Verteilung von Pumplicht
an die verschiedenen Lasereinrichtungen 26 realisiert,
so dass keine optischen Verteiler oder dergleichen zwischen der
Pumplichtquelle 30 und den Zündlasern 26 erforderlich
sind.
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Der
Zündlaser 26 weist einen laseraktiven Festkörper 44 mit
einer passiven Güteschaltung 46 auf, die zusammen
mit einem Einkoppelspiegel 42 und einem Auskoppelspiegel 48 einen
optischen Resonator bildet. Unter Beaufschlagung mit von der Pumplichtquelle 30 erzeugtem
Pumplicht erzeugt der Zündlaser 26 in an sich
bekannter Weise einen Laserimpuls 24, der durch eine Fokussieroptik 52 auf
einen in dem Brennraum 14 (1a) befindlichen Zündpunkt
ZP fokussiert ist. Die in dem Gehäuse 38 des Zündlasers 26 vorhandenen
Komponenten sind durch ein scheibenförmiges Brennraumfenster 58 von
dem Brennraum 14 getrennt. Das Brennraumfenster 58 kann
quadratisch oder bevorzugt rund ausgeführt sein.
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In
den 2 bis 4 werden unterschiedliche erfindungsgemäße
Ausführungsformen von Lasereinrichtungen 26 vergrößert
dargestellt. Dabei ist vor allem das dem Brennraum 15 zugewandte
Ende des Zündlasers 26 dargestellt.
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Die
dem Brennraum 14 (siehe 1a) zugewandte
Oberfläche des Brennraumfensters 58 ist in 2 mit
dem Bezugszeichen 60 versehen.
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Bei
dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
das Gehäuse 38 zweiteilig ausgebildet. In dem
dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Innenteil 62 mit
einem Außenteil 64 des Gehäuses 38 verschraubt.
Es sind auch andere Verbindungen möglich, insbesondere
stoffschlüssige Verbindungen durch Löten oder
Schweißen. Zwischen einer Stirnseite (ohne Bezugszeichen)
des Innenteils und einem Absatz 66 des Außenteils 64 ist
das Brennraumfenster 58 dichtend eingespannt. Eventuell
erforderliche zusätzliche Dichtelemente sind in 2 nicht dargestellt.
Da Außenteil 64 und Innenteil 62 durch ein
Gewinde 68 miteinander verbunden werden können,
kann durch ein entsprechendes Anzugsmoment die Anpresskraft mit
der das Brennraumfenster 58 zwischen Innenteil 62 und
dem Absatz 66 des Außenteils 64 eingespannt
wird, eingestellt werden. Bei Schweiß- oder Lötverbindungen
ist diese Anpresskraft durch eine geeignete Prozessführung,
zum Beispiel durch mechanisches Pressen während des Fügevorgangs,
zu realisieren.
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Der
Außenteil 64 beziehungsweise das Gehäuse 38 weisen
ein Außengewinde 70 auf, das dazu dient, den Zündlaser 26 in
einen nicht dargestellten Zylinderkopf einer Brennkraftmaschine
beispielsweise einzuschrauben.
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Erfindungsgemäß ist
nun vorgesehen, das Außengewinde 70 nicht bis
an eine Stirnseite 72 des Gehäuses 38 zu
führen, sondern es in einem Abstand L vor der Stirnseite 72 enden
zu lassen. Dies bedeutet, dass der Durchmesser des Gehäuses 38 in dem
Bereich zwischen dem Ende des Außengewindes 17 und
der Stirnseite 72 des Gehäuses kleiner ist als
der Kernlochdurchmesser des Außengewindes 70.
Infolgedessen wird der Querschnitt des Gehäuses 38,
insbesondere des Außenteils 64, in diesem Bereich
verringert und somit der Wärmestrom von der Stirnseite 72 in
die dem Brennraum abgewandten Bereiche des Gehäuses 38 reduziert.
Dies führt dazu, dass sich bei einem Kaltstart der Brennkraftmaschine
sich das Brennraumfenster 58 und insbesondere die dem Brennraum
zugewandte Oberfläche 60 des Brennraumfensters 58 schneller
aufheizen und somit die Abbrandtemperatur von 400° schneller
erreicht wird.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist
ein weiteres erfindungsgemäßes konstruktives Merkmal
zur Steuerung beziehungsweise Erhöhung der Oberflächentemperatur
des Brennraumfensters 58 dargestellt. An der Stirnseite 72 ist
nämlich ein Wärmeleitring 74 ausgebildet,
der entweder einstückig mit dem Außenteil 64 des
Gehäuses 38 ausgebildet sein kann oder als separates
Bauteil aus einem gut wärmeleitfähigen Material,
wie beispielsweise Nickel oder Kupfer, hergestellt sein kann. In
diesem Fall empfiehlt es sich, den Wärmeleitring 74 zum
Beispiel durch Löten oder Schweißen mit dem Gehäuse 38 stoffschlüssig
und somit gut wärmeleitend zu verbinden.
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Der
Wärmeleitring 74 hat gewissermaßen die
Aufgabe einer Kühlrippe, wobei er erfindungsgemäß Warme
aus dem Brennraum in das Gehäuse 38 und damit
auch in das Brennraumfenster 58 einleiten soll. Es versteht
sich von selbst, dass durch die Geometrie und die Abmessungen des
Wärmeleitrings weitere Parameter zur Beeinflussung der
Oberflächentemperatur beziehungsweise der Betriebstemperatur
des Brennraumfensters vorhanden sind. Grundsätzlich gilt,
dass eine große wärmeübertragende Oberfläche
zwischen Wärmeleitring 74 und der umgebenden Brennluft
und den Abgasen im Brennraum zu einer erhöhten Wärmeübertragung führt.
Eine große Masse beziehungsweise ein großes Volumen
des Wärmeleitrings führt zu einer erhöhten thermischen
Trägheit. Diese Parameter können eingesetzt werden,
um einerseits ein rasches Aufheizen zu ermöglichen und
andererseits eine gewisse thermische Trägheit zu erreichen,
so dass unter allen Betriebszuständen die höchst
zulässige Oberflächentemperatur des Brennraumfensters 58 nicht
erreicht beziehungsweise überschritten wird.
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Es
versteht sich von selbst, dass die beiden erfindungsgemäßen
Merkmale, nämlich dass der Wärmeleitring 74 und
das nicht bis an die Stirnseite 72 ausgebildete Außengewinde 70 auch
einzeln an einem Zündlaser 26 ausgebildet werden
können. Es ist nicht erforderlich, diese beiden Merkmale
zusammen an einem Zündlaser 26 zu realisieren.
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In 3 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Zündlasers 26 dargestellt.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel sind zwischen dem Gehäuse 38 und
dem Brennraumfenster 58 Zwischenringe 76 und 78 eingelegt.
Diese Zwischenringe 76 beziehungsweise 78 bestehen
aus einem schlecht wärmeleitenden Material, wie zum Beispiel
Glimmer. Allerdings sind auch alle anderen Materialien, die eine
schlechte Wärmeleitfähigkeit und ausreichende
Temperaturbeständigkeit haben, geeignet. Der erste Zwischenring 76 und
der zweite Zwischenring 78 können auch einzeln
eingesetzt werden, je nachdem in welchem Umfang die Wärmeleitung
beziehungsweise die Wärmeabfuhr innerhalb des Zündlasers 26 gesteuert
werden soll.
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Wenn
beispielsweise nur der erste Zwischenring 76 zwischen dem
Innenteil 62 und dem Brennraumfenster 58 eingelegt
wird, wird die Wärmeleitung vom Brennraumfenster 58 in
das Innenteil 62 reduziert, so dass die Temperatur des
laseraktiven Festkörpers 44 reduziert wird. Gleichzeitig
erhöht sich die Betriebstemperatur des Brennraumfensters 58.
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Durch
die Dicke des ersten Zwischenrings 76 kann die Wärmeabfuhr
aus dem Brennraumfenster in das Innenteil 62 in weiten
Grenzen gesteuert werden. Wenn der zweite Zwischenring 78 zwischen
dem Brennraumfenster 58 und dem Absatz 66 des
Außenteils 64 eingelegt wird, wird die Wärmeübertragung von
dem Gehäuse 38 in das Brennraumfenster 58 verringert.
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Somit
kann durch das Anbringen des ersten Zwischenrings 76 und/oder
des zweiten Zwischenrings 78 die Betriebstemperatur des
Brennraumfensters 58 und die Geschwindigkeit, mit der das
Brennraumfenster 58 sich erwärmt, bei einem Kaltstart
in weiten Grenzen gesteuert werden.
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In 4 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Zündlasers 26 dargestellt. Dabei ist das Brennraumfenster 58 aus
zwei verschiedenen Materialien aufgebaut. Konzentrisch beziehungsweise
koaxial zu einer optischen Achse 80 des Zündlasers 26 ist
das Brennraumfenster 50 aus einem ersten Material mit optimierten
optischen Eigenschaften hergestellt. Dieser erste Bereich ist in 4 mit
dem Bezugszeichen 82 versehen. Beispielsweise kann in diesem
ersten Bereich 82 das Brennraumfenster 58 aus
einem kristallinen Saphir (Al2O3)
hergestellt werden. Kristalliner Saphir hat eine relative hohe Wärmeleitfähigkeit
von cirka 40 W/mK bei Raumtemperatur.
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In
einem radial äußeren zweiten Bereich 84 ist
das Brennraumfenster 58 aus einem anderen transparenten
Material wie zum Beispiel Quarz, YAG oder Zirkonoxid hergestellt.
Die genannten Materialen sind beispielhaft genannt und nicht als
abschließende Aufzählung zu verstehen. Allen diesen
Materialien ist gemeinsam, dass sie eine deutlich niedrigere Wärmeleitfähigkeit
als kristalliner Saphir haben. Daher ist es durch den erfindungsgemäßen
Aufbau des Brennraumfensters 58 aus zwei verschiedenen
Materialien möglich, die Wärmeableitung beziehungsweise
die Wärmeeinleitung in das Brennraumfenster 58 in
weiten Grenzen zu steuern.
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Um
beispielsweise ein solches Brennraumfenster herzustellen, ist es
möglich, auf ein Saphirfenster einen Quarzring mit geringerer
Wärmeleitfähigkeit aufzuschmelzen. Es ist naturgemäß auch möglich,
andere Werkstoffe miteinander zu kombinieren. Im Zusammenhang mit
der Erfindung umfasst der allgemeine Begriff „Quarz” auf
jeden Fall Quarzglas, fused silica, sowie SiO2 in
amorpher Form.
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Allen
Ausführungsformen, die exemplarisch anhand der 2 bis 4 dargestellt
und erläutert worden sind, ist gemeinsam, dass sie einzeln
oder in beliebiger Kombination in einem Zündlaser 26 realisiert
werden können. Dadurch kann ein in Serie gefertigter Zündlaser 26 durch
Kombination einzelner oder mehrerer erfindungsgemäßer
Merkmale bezüglich der Betriebstemperatur und der Aufheizgeschwindigkeit
des Brennraumfensters 58 in weiten Bereichen an die Einsatzbedingungen
angepasst werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2005/066488
A1 [0001]
- - DE 19810750 A1 [0005]