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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Möbelkorpus, insbesondere für ein Küchenmöbel, der zum
Einbau eines elektrischen Haushaltsgerätes, insbesondere eines Kältegerätes, geeignet
ist. Korpuselemente einer Einbauküche sind im Allgemeinen kastenförmig, mit
zwei Seitenwänden
und Decken- bzw. Bodenplatten, die fest mit den oberen und unteren
Enden der Seitenwände
verbunden sind. Zwischenplatten können fest oder lose in verschiedenen Höhen zwischen
den Decken- und Bodenplatten montiert sein. Die Bodenplatte ruht
auf Füßen, die
zur Höhenanpassung
an benachbarte Korpuselemente sowie zum Ausgleich von Bodenunebenheiten
höhenverstellbar
sind. Diese Füße sind
im Allgemeinen hinter einer Sockelblende verborgen. Der Sockelbereich
unterhalb der Bodenplatte eines solchen Möbelkorpus bleibt in den meisten
Fällen
ungenutzt.
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In
jüngerer
Zeit sind vermehrt Kältegeräte für den Einbau
in einen Möbelkorpus
aufgekommen, die den Sockelbereich nutzen, indem ein Maschinengehäuse des
Kältegerätes unterhalb
einer Stellfläche desselben
abgehängt
ist, um, wenn die Stellfläche auf
der Bodenplatte eines Möbelkorpus
ruht, durch eine in diese Bodenplatte geschnittene Öffnung hindurch
in den Sockelbereich einzugreifen.
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Küchenmöbel sind
mit unterschiedlich hohen Sockelbereichen verfügbar. Während das in einem hohen Sockel
verfügbare
Volumen vollauf genügen kann,
um darin das Maschinengehäuse
mit üblichen Einbauten
wie Verdichter, Verflüssiger,
Verdunstungsschale etc. unterzubringen, kann dies bei einem Möbelkorpus
mit geringer Sockelhöhe
zu Problemen führen.
Um in einem solchen Möbelkorpus
ein Einbaugerät
unterbringen zu können,
bei dem der abgehängte
Maschinengehäuse
höher ist
als der Sockelbereich, muss als Auflagefläche für das Gerät eine Trägerplatte oberhalb der Bodenplatte
eingezogen werden, die wie die Bodenplatte einen Ausschnitt aufweisen
muss, durch den das Maschinengehäuse nach
unten ausgreifen kann. Während
jedoch die Bodenplatte unmittelbar auf den Füßen des Möbelkorpus ruht und deshalb
belastbar ist, ist dies für
die zusätzlich
eingezogene Trägerplatte
nicht der Fall.
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1 und 2 veranschaulichen
diesen Sachverhalt: In 1 ist ein Einbau-Kältegerät mit abgehängtem Maschinengehäuse mit 1 bezeichnet, und
ein Möbelkorpus,
in dem das Kältegerät 1 montiert
werden soll, mit 2. Ein abgehängtes Maschinengehäuse 3 des
Kältegeräts 1 ist
höher als
ein Sockelbereich 4 des Möbelkorpus 2, so dass
als Standfläche
für das
Kältegerät 1 ein
Fachboden 5 benötigt wird,
der in einem Abstand von einigen Zentimeter oberhalb einer Bodenplatte 6 zwischen
Seitenwänden 7 des
Korpus eingezogen ist. Um Platz für das Maschinengehäuse 3 zu
schaffen, müssen
sowohl aus der Bodenplatte 6 als auch aus dem Fachboden 5 ein
mittiger Bereich herausgeschnitten werden. Selbst wenn diese Ausschnitte
sich nicht wie in 2 dargestellt bis zur Rückwand des
Möbelkorpus 2 erstrecken,
sondern die zwei seitlichen Schenkel der Bodenplatte durch einen
sich benachbart zur Rückwand
erstreckenden Steg einteilig verbunden bleiben, ist die Stabilität des Möbelkorpus 2 durch
die Ausschnitte erheblich beeinträchtigt. Übliche Fachbodenaufhängungen,
wie etwa in Bohrungen der Seitenwände 7 eingesteckte
Stifte, auf denen der Fachboden lose aufliegt, können nur einen an beiden Seitenwänden unterstützten Fachboden
tragen, so dass die Gefahr besteht, dass die beiderseits des zentralen
Ausschnitts verbleibenden Schenkel 8 des Fachbodens 5 unter
dem Gewicht des Kältegerätes 1 einknicken.
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Aufgabe
der Erfindung ist, einen Möbelkorpus
zu schaffen, der in der Lage ist, ein Kältegerät mit abgehängtem Maschinengehäuse sicher
zu unterstützen,
auch wenn eine Stellfläche
des Kältegerätes oberhalb
einer Bodenplatte des Korpus liegt.
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Die
Aufgabe wird gelöst,
indem bei einem Möbelkorpus
mit zwei Seitenwänden
und zwei in einem unteren Bereich des Korpus übereinander angeordneten, jeweils
einen rechten und einen linken Schenkel aufweisenden horizontalen
Platten unter jedem Schenkel der oberen der beiden Platten wenigstens
eine den Schenkel abstützende
Stütze
angeordnet ist.
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Um
einen nachträglichen
Einbau der Stützen zu
erleichtern, ist es hilfreich, wenn die Stützen höhenjustierbar sind.
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Die
Stütze
könnte
unmittelbar auf dem Fußboden
stehen; vorzugsweise jedoch steht sie auf der Bodenplatte. Denkbar
ist auch, sie an einer Seitenwand des Möbelkorpus zu befestigen.
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Die
Höhenjustierbarkeit
der Stütze
kann zweckmäßigerweise
erreicht werden, indem die Stütze
einen Schaft und ein zwischen dem Schaft und einer ersten der beiden
Platten angeordnetes Abschlussstück
umfasst, die gegeneinander in Längsrichtung
der Stütze
verstellbar sind.
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Insbesondere
können
der Schaft und das Abschlussstück
ineinandergreifende Gewinde oder einen Schneckentrieb aufweisen.
Die Steigung des Gewindes oder Schneckentriebs sollte so gering sein,
dass unter Last Selbsthemmung auftritt.
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Im
Interesse einer einfachen und sicheren Montage kann die Säule ein
an der ersten Platte befestigbares Halteelement, insbesondere eine
auf einen Rand der ersten Platte aufschiebbare Klammer aufweisen.
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Diese
Klammer kann eine an einer ersten Seite der ersten Platte anliegende
Grundplatte, eine stumpfwinkelig mit der Grundplatte verbundene
Federzunge und einen an ein freies Ende der Federzunge angeformten,
einen Rand der ersten Platte umgreifenden Haken umfassen. Die Grundplatte
ist vorzugsweise durch die Stütze
selbst an die erste Platte angedrückt. Haken und Grundplatte
bilden vorzugsweise eine U-förmige
Aufnahme, in die der Rand der ersten Platte eingesteckt werden kann.
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Um
die Säule
sicher an der ersten Platte zu fixieren, kann eine Durchgangsbohrung
für eine Schraube
oder dgl. in einem an der entgegengesetzten, zweiten Seite der ersten
Platte anliegenden Endstück
des Hakens gebildet sein. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn
die erste Platte die obere Platte ist, da dann das Endstück des Hakens
an der Oberseite der Platte anliegt und zum Festschrauben bequem
zugänglich
ist.
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Um
eine einfache Höhenjustierung
der Stütze
auch dann zu ermöglichen,
wenn diese nicht auf ihrem gesamten Umfang zugänglich ist, kann ihr Schaft
wenigstens einen horizontalen Durchgang aufweisen, in den zum Drehen
des Schafts ein Hebel einsteckbar ist. Dieser Durchgang ist zweckmäßigerweise
an einem von dem Abschlussstück
abgewandten Ende des Schafts gebildet, damit er nicht abgeschnitten
werden muss, wenn der Schaft zur Anpassung an den Abstand zwischen
den Platten gekürzt wird.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren. Es zeigen:
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1,
bereits behandelt, eine schematische perspektivische Ansicht eines
Möbelkorpus
und eines darin zu montieren Kältegerätes;
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2 bereits
behandelt, den Möbelkorpus nach
Anpassung an das Kältegerät;
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3 eine
perspektivische Teilansicht des erfindungsgemäß mit stützenden Säulen versehenen Möbelkorpus;
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4 eine
Ansicht einer einzelnen Säule;
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5 den
Schaft der Säule
aus 4; und
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6 und 7 perspektivische
Ansichten eines oberen Abschlussstücks der Säule.
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3 zeigt
in einer perspektivischen Ansicht den unteren Bereich eines Möbelkorpus 2 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Wie bereits mit Bezug auf 1 und 2 erläutert, hat
der Möbelkorpus 2 eine
auf höhenverstellbaren
Füßen 9 ruhende
Bodenplatte 6 und mit der Bodenplatte 6 fest verbundene
Seitenwände 7.
An Stelle der in 3 in zwei voneinander getrennte
Schenkel 10 aufgeteilten Bodenplatte 6 könnte auch – je nach
Tiefe des Maschinengehäuses 3 des
unterzubringenden Kältegeräts 1 – eine einstückige Bodenplatte
mit einem mittigen, nach vorne offenen Ausschnitt vorgesehen sein.
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Von
den vier Füßen 9 sind
die zwei vorderen hinter einer entfernbaren Sockelleiste 11 verborgen.
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Über der
Bodenplatte 6 ist ein Fachboden 5 an den Seitenwänden 7 befestigt.
Die Gestalt des Fachbodens 5 entspricht derjenigen der
Bodenplatte 6, das heißt
im hier gezeigten Fall ist der Fachboden 5 ebenfalls in
zwei voneinander getrennte Schenkel 8 unterteilt. Da die
Befestigung dieser Schenkel 8 an den Seitenwänden 7 nicht
belastbar genug ist, um das Gewicht des Kältegerätes 1 zu tragen, sind
zwischen den Schenkeln 8, 10 des Fachbodens 5 und der
Bodenplatte 6 jeweils zwei Stützen, hier in Form von Säulen 12, eingezogen,
die das Gewicht des Kältegerätes 1 auf
die Bodenplatte 6 ableiten. Wie an der hinteren linken
Säule 12 zu
erkennen, können
die Säulen 12 zweckmäßigerweise
unmittelbar über
den Füßen 9 platziert
sein.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer einzelnen Säule 12. Sie besteht
aus zwei jeweils aus Kunststoff spritzgeformten Teilen, einem in 5 isoliert
gezeigten Schaft 13 und einem in 6 und in 7 gezeigten,
auf ein oberes Ende des Schafts 13 aufgeschraubten Abschlussstück 14.
Der Schaft 13 umfasst einen hohlen, mit einem Außengewinde versehenen
Rohrabschnitt 15 und, an einem unteren Ende des Rohrabschnitts 15,
einen Basisflansch 16, der zur Verbesserung der Standfestigkeit
der Säule einen
größeren Durchmesser
als der Rohrabschnitt 15 hat. Unmittelbar angrenzend an
den Basisflansch 16 sind vier Öffnungen 17 gleichmäßig über den
Umfang des Rohrabschnitts 15 verteilt.
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Das
Abschlussstück 14 umfasst
eine ebene, von Randstegen 19 verstärkte Grundplatte 18,
an die eine Klammer 20 und ein Rohrstutzen 21 mit
in dem Gewinde angeformt sind. Der Rohrstutzen 21 ist vorgesehen
zum Aufschrauben auf den Rohrabschnitt 15. Die Klammer 20 umfasst
eine Federzunge 22, die im unbelasteten Zustand mit der
Grundplatte 18 einen stumpfen Winkel aufspannt. An ein
von der Grundplatte 18 abgewandtes freies Ende der Federzunge 22 ist
ein Haken 23 mit zwei zueinander rechtwinkeligen Schenkeln 24, 25 angeformt.
Der zur Grundplatte 18 parallele äußere Schenkel 25 ist
mit einer Durchgangsbohrung 26 versehen.
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Zur
Montage der Säulen 12 werden
zunächst die
Schäfte 13 auf
eine geringfügig
kleinere Länge gekürzt, als
dem Abstand des Fachbodens 5 von der Bodenplatte 6 entspricht,
so dass die Schäfte 13 mit aufgeschraubten
Abschlussstücken 14 bequem
zwischen Fachboden 5 und Bodenplatte 6 passen.
Die Säulen 12 werden
so platziert, dass die Haken 23, wie in 3 zu
sehen, die einander zugewandten Ränder der Schenkel 8 der
Bodenplatte 6 umgreifen. Die Schäfte 13 werden nun
so weit aus den Abschlussstücken 14 herausgeschraubt,
dass sie spielfrei und reibschlüssig
zwischen Fachboden 5 und Bodenplatte 6 sitzen.
Wenn die verbliebenen Schenkel 10, 8 des Fachbodens 5 und
der Bodenplatte 6 so schmal sind, dass die Schäfte 13 zum
Herausschrauben aus den Abschlussstücken 14 nicht bequem
umgriffen werden können,
oder wenn aus anderen Gründen
die Schäfte
schlecht erreichbar sind, kann in zwei sich gegenüberliegende Öffnungen 17 des Schafts 13 jeweils
ein Hebel eingeschoben werden, mit dessen Hilfe der Schaft 13 bequem
gedreht werden kann.
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Nach
dem Einstellen ihrer Länge
werden die Säulen 12 jeweils
mit Hilfe einer Schraube fixiert, die durch die Durchgangsbohrung 26 hindurch
in die Bodenplatte 6 eingeschraubt wird. So können die
Säulen
nicht mehr verrutschen, wenn anschließend zeitweilig die Sockelleiste 10 entfernt
und das Kältegerät 1 von
vorn in den Korpus 2 eingeschoben wird.