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Eine
derartige Sämaschine ist beispielsweise durch die
US 2008/03 14 302
A1 bekannt. Diese Sämaschine weist einen zentralen
Vorratsbehälter auf, von dem aus über eine Dosiereinrichtung
und zugeordneten Förderleitungen Säscharen das
auszubringende Material zugeleitet wird. Um große Flächenleistungen
zu erreichen, ist an dem Tragrahmen der Sämaschine über
eine Zugdeichsel an einer an dem Tragrahmen angeordneten Kupplungseinrichtung
ein gezogener Tankwagen angeordnet. Dieser Tankwagen ist über
die Zugdeichsel und die zugeordnete Kupplung während des
gesamten Ausbringvorganges ständig angekuppelt und wird
während des gesamten Ausbringvorganges mitgezogen. Der Tankwagen
weist einen Materialbehälter auf, von dem eine über
eine als Fördereinrichtung ausgebildeten Überladeeinrichtung
Material in den Vorratsbehälter der Sämaschine überladen
werden kann.
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In
manchen Fällen ist es wünschenswert, dass in einigen
Einsatzfällen der Tankwagen nicht ständig von
der Sämaschine während des Ausbringvorganges mitgeführt
werden muss. Ein Abkuppeln ist hier nicht möglich und nicht
vorgesehen.
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Durch
EP 05 84 463 B1 ist
eine weitere Sämaschine bekannt. Diese Sämaschine
weist einen Vorratsbehälter auf. Dieser Vorratsbehälter
kann im absetzigen Verfahren, wenn der Vorratsbehälter nachgefüllt
werden muss, durch einen am Feldrand stehenden Tankwagen, der dort
stationär positioniert ist, über eine an dem Tankwagen
angeordnete und als Förderschnecke ausgebildete Überladeeinrichtung
nachgefüllt werden. Dies hat den Vorteil, dass der Tankwagen
zum Nachfüllen des Vorratsbehälters der Sämaschine
während des Ausbringvorganges nicht mit über das
zu bestellende Feld gezogen werden muss. Es ist jedoch hier nicht
möglich, falls es beim Einsatz erforderlich ist, den Tankwagen
hinter der Sämaschine während des Ausbringvorganges nachzuziehen
und während des Ausbringvorganges Material vom Materialtank
des Tankwagens in den Vorratsbehälter der Sämaschine
nachzuladen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs beschriebene
Sämaschine mit hoher Säleistung flexibler an die
Einsatzgegebenheiten anpassbar auszugestalten.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass wahlweise von dem Tankwagen in an die Kuppeleinrichtung angekuppelter
Position während des Ausbringvorganges oder in abgekuppelter
Position in absetziger Weise mittels der Überladeeinrichtung
Material aus dem Materialtank des Tankwagens in den Vorratsbehälter
der Sämaschine überladbar ist. Infolge dieser
Maßnahmen ist weiterhin eine hohe Drillleistung möglich.
Es ist zusätzlich eine hohe Flexibilität durch
das wahlweise Mitnehmen des Tankwagens oder nur das Aussäen
des Materiales mit der Sämaschine ohne angehängten Tankwagen,
z. B. bei weichem Boden möglich. Hier folgt dann in absetziger
Weise das Nachtanken am Feldrand.
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Eine
einfache Ausgestaltung der Überladeeinrichtung ergibt sich
dadurch, dass diese als zumindest eine Förderschnecke ausgebildet
ist.
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Es
ist auch möglich, mehrere Förderschnecken für
jedes Material vorzusehen, wenn der Tankwagen mehrere Behältereinheiten
für die Aufnahme verschiedener Materialien aufweist.
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Um
mit der Überladeeinrichtung auch bei Kurvenfahrt Material
vorteilhaft überladen zu kennen, ist vorgesehen, dass die Überladeeinrichtung
um eine zumindest annähernd aufrechte Achse verschwenkbar
angeordnet und in verschiedene Position bringbar ist. Auch ist diese
verschwenkbare Anordnung der Überladeeinrichtung vorteilhaft,
um eine genaue Justierung zwischen Überladeeinrichtung und
Vorratsbehälter der Sämaschine beim absetzigen
Verfahren vornehmen zu können.
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Um
einen optimalen Nachlauf des Tankwagens zur Sämaschine,
enge Wenderadien sowie eine gedrungene Zuordnung von Sämaschine
und Tankwagen bei angekuppeltem Tankwagen gewährleisten zu
können, ist vorgesehen, dass die Kupplungseinrichtung versetzbar
an dem Tragrahmen angeordnet ist. Infolge dieser Maßnahme
kann die Kupplungseinrichtung entsprechend der vorgegebenen Einsatzbedingungen
angeordnet werden. Diese verstellbare Anordnung der Kupplungseinrichtung
lässt sich in einfacher Weise dadurch realisieren, dass
die Kupplungseinrichtung mittels einer vorzugsweise als ein Verstellgestänge
ausgebildete Verstelleinrichtung am Tragrahmen angeordnet ist und
zwar derart, dass der Kupplungspunkt zum Ankuppeln der Zugdeichsel beim
Wendevorgang entgegen der Fahrtrichtung verlagerbar ist.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung sind der Beispielsbeschreibung und den
Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen
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1 die
Sämaschine mit angekuppeltem Tankwagen in Seitenansicht
und Prinzipdarstellung,
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2 die Sämaschine mit angekuppeltem Tankwagen
in der Draufsicht und in Prinzipdarstellung,
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3 die
Sämaschine mit Tankwagen in der Darstellungsweise nach 3,
jedoch ohne die Darstellung ... des Saatstriegels und der Förderschnecken
des Tankwagens bei Geradeausfahrt und
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4 die
Sämaschine mit Tankwagen in der Darstellungsweise nach 3 bei
Kurvenfahrt.
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Die
Sämaschine weist einen Tragrahmen 1 auf, an dessen
Vorderseite 2 die Zugdeichsel 3 und an dessen
Rückseite 4 das die Laufräder 5 aufweisende
Fahrwerk angeordnet ist. An dem Tragrahmen 1 sind die Säschare 6 in
mehreren Querreihen hintereinander und quer zur Fahrtrichtung beabstandet und
auf Lücke zueinander angeordnet. Auf der Rückseite 4 des
Tragrahmens 1 ist oberhalb der Laufräder 5 eine
aus zwei Vorratsbehältern bestehende Vorratsbehältereinheit 7 angeordnet.
Dieser Vorratsbehältereinheit 7 sind nicht im
einzelnen dargestellte Dosier- und Fördereinrichtungen
zugeordnet, die über den Verteilerkopf 8 das Saatgut
auf nicht dargestellte und zu den als Säscharen 6 ausgebildeten Ausbringelementen
fördern. Hinter den Säscharen 6 und den
Laufrädern 5 ist die Striegelvorrichtung 9 zur Bedeckung
des abgelegten Saatgutes mit Boden angeordnet.
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An
der Rückseite 4 des Tragrahmens 1 der Sämaschine
ist eine Kupplungseinrichtung 10 zum Ankuppeln eines Tankwagens 11 angeordnet.
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Der
Tankwagen 11 weist die Zugdeichsel 12 auf, mit
der er an der Kupplungseinrichtung 10 in lösbarer
Weise zu befestigen ist. Weiterhin weist der Tankwagen 11 das
die Laufräder 13 aufweisende Fahrwerk und zumindest
einen Materialbehälter 14 mit einer zugeordneten,
im Ausführungsbeispiel als Förderschnecke 15 ausgebildeten Überladeeinrichtung
auf.
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Mittels
der Förderschnecke 15 kann dass sich in dem jeweiligen
Materialbehälter 14 des Tankwagens 11 befindliche
Material in den jeweiligen Vorratsbehälter der Vorratsbehältereinheit 7 überladen werden.
In nicht dargestellter Weise sind die Förderschnecken 15 um
eine zumindest annähernd aufrechten Achse mittels einer
Verschenkeinrichtung verschwenkbar und in verschiedenen Position
in nicht dargestellter Weise bringbar.
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Aufgrund
der lösbaren ankuppelweise des Tankwagens 11 an
die Kuppeleinrichtung 10 der Sämaschine ist es
möglich, das wahlweise von dem Tankwagen 11 in
an die Kuppeleinrichtung angekuppelter Position, wie im Ausführungsbeispiel
dargestellt, während des Ausbringvorganges mittels der Förderschnecke 15 Material
aus dem Materialbehälter 14 des Tankwagens 11 in
den Vorratsbehälter 7 der Sämaschine überladbar
ist.
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Wenn
es die Einsatzbedingungen sinnvoll erscheinen lassen, dass der Tankwagen 11 nicht
während des Ausbringvorganges von der Sämaschine mit über
das zu bestellende Feld gezogen wird, kann der Tankwagen 11 von
der Kuppeleinrichtung 10 abgekuppelt und am Feldrand an
geeigneter Stelle abgestellt werden. Dann kann in absetziger Weise
mittels der Überladeeinrichtung 15 Material aus
dem Tankwagen 11 in den Vorratsbehälter 7 der
Sämaschine überladen werden, wenn die Sämaschine
sich dann in Überladeposition zu dem Tankwagen 11 und der Überladeeinrichtung 15 befindet.
Somit kann also wahlweise von dem Tankwagen 11 in an die
Kuppeleinrichtung 10 angekuppelter Position während
des Ausbringvorganges oder in abgekuppelter Position in absetziger
Weise mittels der als Förderschnecke 15 ausgebildeten Überladeeinrichtung
Material aus dem Behälter 14 des Tankwagens 11 in
den jeweiligen Vorratsbehälter 7 der Sämaschine überladen
werden. Hierdurch ist eine hohe Drillleistung mit einer hohen Flexibilität
möglich. Somit kann der Zusatztank 14 wahlweise
während des Ausbringvorganges der Sämaschine mitgenommen
werden. Es ist jedoch auch, nur ein Solodrillen bei weicherem Boden
ohne mitschleppen des Zusatztankes 14 und somit mit geringerer
Zugkraft möglich.
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Die
Kupplungseinrichtung 10 ist, wie insbesondere in den 2 bis 4 gezeigt,
mit einem versetzbaren Ankupplungspunkt 15 für
die Ankupplung des Kupplungspunktes 17 der Zugdeichsel 12 ausgerüstet.
Hierzu ist die Zugvorrichtung mit einem Verstellgestänge 18 ausgestattet,
so dass der Kupplungspunkt 16, 17 zum Ankuppeln
der Zugdeichsel 12 beim Wendevorgang entgegen der Fahrtrichtung verlagerbar
ist, um so enge Wendemanöver bei einer kompakten Ankupplung
bei Geradeausfahrt zu ermöglichen. Das Verstellgestänge 18 der
Kupplungseinrichtung 10 ist mit einer nicht dargestellten
Verstelleinrichtung, der beispielsweise ein Hydraulikzylinder zugeordnet
sein kann, in der in 2 und 3 dargestellten
Position für die Geradeausfahrt festzusetzen und für
den Wendevorgang die in 4 dargestellte Position zu verlagern.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 2008/0314302
A1 [0001]
- - EP 0584463 B1 [0003]