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Die Erfindung betrifft eine Ausstoßvorrichtung für ein bewegliches Möbelteil, insbesondere eine drehbare Tür, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zum Ansteuern der Ausstoßvorrichtung.
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Eine Ausstoßvorrichtung bekannter Art zeigt die
DE 20 2004 007 168 U1 . Diese bekannte Lösung ist allerdings für einen praktischen Einsatz wenig geeignet, da sie einen relativ großen Bauraum beansprucht und die Optik des Möbels, an dem sie montiert ist, stark beeinträchtigt.
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Eine demgegenüber weiterentwickelte Ausstoßvorrichtung für bewegliche Möbelteile wie Drehtüren zeigt die gattungsgemäße
WO 2008/135315 A2 . Danach ist die Ausstoßvorrichtung derart ausgestaltet, dass sie in eine der Wände des Möbels integrierbar ist. Dies spart Bauraum und ist optisch damit besonders vorteilhaft.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der Erfindung, die gattungsgemäße Ausstoßvorrichtung weiter zu optimieren. In Hinsicht auf das gattungsgemäße Verfahren ist es darüber hinaus die Aufgabe der Erfindung, den Betrieb der Ausstoßvorrichtung nach einem Stromausfall zu optimieren.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Gegenstände des Anspruchs 1 und des Anspruchs 7.
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Nach Anspruch 1 wird folgender Gegenstand geschaffen: eine Ausstoßvorrichtung für ein bewegliches Möbelteil, insbesondere eine drehbare Tür, eines Möbels, das einen Möbelkorpus mit wenigstens einer oder mehreren Wänden aufweist, wobei die Ausstoßvorrichtung folgendes aufweist: ein von einer Antriebsvorrichtung bewegliches Aktuatorelement, insbesondere einen Auswurfstößel, der lösbar an oder in einer Aktuatorelementaufnahme, insbesondere einer Auswurfstößelaufnahme befestigbar ist.
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Das lösbare Aktuatorelement, insbesondere ein beweglicher Auswurfstößel, ist vorteilhaft, da es nach einem Stromausfall entfernt werden kann. Dies ist vorteilhaft, wenn der Stromausfall genau in dem Moment erfolgt, in welchem sich das Aktuatorelement im ausgefahrenen (bzw. ausgeschwenkten) Zustand befindet, so dass es unter Umständen nicht möglich ist, das bewegliche Möbelteil gegen den Stößel zu schließen. Dies kann der Fall sein, weil die Getriebehemmung eines ggf. einer elektrischen Antriebsvorrichtung nachgeschalteten Getriebes zwischen der Antriebsvorrichtung und dem Aktuatorelement nicht von Hand überwunden werden kann, ohne das Getriebe zu beschädigen.
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Zudem können mit Hilfe des lösbaren und damit austauschbaren Aktuatorelementes auch, auf einfache Weise, bei der Herstellung verschiedene Varianten von Ausstoßvorrichtungen erzeugt werden, indem einfach der jeweils passende Auswurfstößel gewählt wird (z. B. je nach Einsatzort und Einsatzzweck zum Beispiel ein längerer oder kürzeres Aktuatorelement, insbesondere ein längerer oder kürzerer Auswurfstößel).
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Besonders zweckmäßig ergänzt wird dieser Gegenstand durch eine Sensorvorrichtung zum Sensieren der Auswurfstößelbewegung; und eine Steuervorrichtung, insbesondere einen Mikrocontroller, an welche die Sensorvorrichtung und die Antriebsvorrichtung angeschlossen sind, und die mit einem Steuerungsprogramm versehen ist, welches dazu ausgelegt ist, die Antriebsvorrichtung derart anzusteuern, dass das Aktuatorelement in eine ausgefahrene Stellung und in eine eingefahrene Stellung bewegt wird, wobei das Steuerungsprogramm ferner eine Aktuatorelement-Störfallroutine aufweist, mit welcher die Aktuatorelementaufnahme nach einem Abnehmen des Aktuatorelementes in eine Stellung zum erneuten Ansetzen des Aktuatorelementes beweglich ist.
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Vorzugsweise ist das Aktuatorelement als Auswurfstößel ausgelegt und die Aktuatorelementaufnahme als Auswurfstößelaufnahme.
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Um ein schnelles Montieren und Demontieren des Auswurfstößels zu erlauben, ist der Auswurfstößel mit einem Bajonettverschluss an oder in der der Auswurfstößelaufnahme lösbar befestigt. Es sind auch andere lösbare Verbindungen einsetzbar.
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Zur Anzeige der Aktuatorelement-Störfallroutine könnte, auch ggf. durch den Motor direkt, eine Tonerzeugung erfolgen, wenn dieser so angesteuert wird, dass er ein hörbares Signal erzeugt.
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Die Erfindung schafft zudem auch ein Verfahren zum Ansteuern einer Ausstoßvorrichtung für ein bewegliches Möbelteil bei dem die Aktuatorelementaufnahme nach einem Abnehmen des Aktuatorelementes mit einer Aktuatorelement-Störfallroutine in eine Öffnungsstellung bewegt wird, in welcher das Aktuatorelement an der Aktuatorelementaufnahme montierbar ist.
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Vorzugsweise ermittelt die Aktuatorelement-Störfallroutine mit Hilfe der Sensorvorrichtung, ob sich das bewegliche Möbelteil nach einem Durchführen einer Öffnungsbewegung in seiner Öffnungsstellung befindet und bewegt die Aktuatorelementaufnahme in eine Montagestellung zum Anbringen des Aktuatorelementes, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Aktuatorelement-Störfallroutine zumindest nach einem Stromausfall durchlaufen wird, der während eines Ausstoßvorganges aufgetreten ist, da bei einem Stromausfall u. U. das Aktuatorelement, insbesondere der Auswurfstößel entfernt wurde, um das bewegliche Möbelteil schließen zu können, falls sich das bewegliche Möbelteil im Moment des Stromausfalls im geöffneten Zustand befindet. Wird der Strom in diesem Zustand wieder angeschaltet, wird nach einem bekannten Steuerverfahren die Auswurfstößelaufnahme wieder eingezogen. In diesem Zustand ist aber das Aktuatorelement in der Regel nicht montierbar. Dieses Problem behebt die Erfindung auf einfache Weise.
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Um es dem Benutzer zu signalisieren, dass er das bewegliche Aktuatorelement wieder montieren kann, ist es in diesem Fall zweckmäßig, wenn ein optisches oder akustisches Signal ausgegeben wird, wenn sich das bewegliche Möbelteil nach einem Durchführen einer Öffnungsbewegung nicht in seiner Öffnungsstellung befindet bzw. wenn die erwähnte Routine gestartet wird.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den übrigen Unteransprüchen zu entnehmen.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Es zeigt:
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1 eine perspektivische Ansicht einer Ausstoßvorrichtung mit abgenommenen Auswurfstößel;
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2 eine Teilansicht der Ausstoßvorrichtung aus 1 in einer Stellung, wo die Zapfen des Auswurfstößels mit den Rastkonturen der Auswurfstößelaufnahme noch im Eingriff sind;
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3 eine Teilansicht der Ausstoßvorrichtung aus 3 in einer Stellung, wo der Auswurfstößel mit der Auswurfstößelaufnahme nicht mehr in Kontakt steht; und
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4 ein Schaltschema zur Veranschaulichung des Aufbaus der Erfindung; und
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5 zeigt eine perspektivische Ansicht eines beispielhaft kastenförmigen Möbelkorpus.
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5 zeigt eine perspektivische Ansicht eines beispielhaft kastenförmigen Möbelkorpus 1 mit mehreren Wänden, die hier beispielhaft eine als Boden dienende Bodenwand 2, eine Ober- bzw. Deckwand 3, zwei Seitenwände, 4, 5 und eine Rückwand 6 umfassen.
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Die Wände 2–6 sind vorzugsweise rechtwinklig zueinander ausgerichtet, wobei die Bodenwand 2 und die Deckwand 3 üblicherweise horizontal und die Seitenwände 3, 4 sowie die Rückwand 6 vertikal ausgerichtet sind.
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Der derart zu einer Seite hin offene Möbelkorpus ist mit einem beweglichen Möbelteil, einer Drehtür 7, verschließbar, die an wenigstens einem oder mehreren Ein- oder Mehrachsscharnier(en) 8 um eine – üblicherweise vertikal ausgerichtete – feststehende oder sich im Raum bewegende (jedenfalls theoretisch vorhandene) Drehachse D geschwenkt und derart geöffnet und geschlossen werden kann.
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Die Scharniere 8 können an sich nahezu beliebig ausgebildet sein. Bevorzugt werden Scharniere verwendet, welche gedämpft ausgelegt sind und vorzugsweise die Bewegung der Tür 7 zur geschlossenen und/oder maximalen Öffnungsstellung hin, insbesondere ab einer Öffnungswinkelstellung von 40° bis 50°, abdämpfen.
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Um die Tür 7 aus ihrer Schließstellung (hier nicht dargestellt) in eine geöffnete Stellung zu bewegen, ist am Möbelkorpus 1 eine Ausstoßvorrichtung 9 angeordnet, welche einen Antriebsabschnitt mit einem Gehäuse 10 und einen relativ zum Gehäuse 10 beweglichen Auswurfstößel 11 aufweist (als hier bevorzugten, aber nicht zwingenden Spezialfall eines Aktuatorelements).
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Der Auswurfstößel 11 ist dazu ausgelegt, bei einer Bewegung aus einer ersten in eine zweite Position das bewegliche Möbelteil zu bewegen, d. h. hier die Tür 7 aufzudrücken bzw. -stoßen, wodurch die Tür 7 um die Drehachse D aus der geschlossenen Stellung in die in 5 dargestellte Öffnungsstellung bzw. -position geschwenkt wird. Nach Überstreichen eines ersten Öffnungswinkels kann das weitere Öffnen auch von Hand erfolgen.
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Die Ausstoßvorrichtung 10 ist hier derart ausgelegt, dass ihre Dicke bzw. Bauhöhe nicht größer ist als die Dicke der sie aufnehmenden Wand, in 5 als die Dicke d der Bodenwand 2.
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Die Ausstoßvorrichtung 9 dient dazu, die Tür 7 über einen gewissen Öffnungswinkel aufzustoßen, wozu der Auswurfstößel 11 aus dem Gehäuse 10 ausgefahren wird. Das Schließen der Tür erfolgt dagegen in der Regel von Hand. Zuvor wird der Auswurfstößel 11 wieder in das Gehäuse 10 eingezogen, welches hier einen Stößelbasis 18 als Führungshülse aufweist.
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Die Antriebsvorrichtung der Ausstoßvorrichtung 9 zum Bewegen des Auswurfstößels 11 wird vorzugsweise mit elektrischer Energie betrieben, wozu sie einen Elektromotor 19 aufweisen kann (4), dem eine Antriebsmechanik (ein Getriebe) 20 nachgeschaltet ist, die auf den Auswurfstößel 11 wirkt. Dem Motor 19 kann eine Motorendstufe 22 vorgeschaltet sein, die mit der Steuervorrichtung 16 verbunden ist. Die Ausstoßvorrichtung ist ferner an eine Spannungsversorgung 21 angeschlossen und weist vorzugsweise eine Einrichtung 23 zur Tonerzeugung auf.
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Um hier die Tür 7 nach einem Stromausfall in dem Moment, in welchem sich der Auswurfstößel 11 im ausgefahrenen Zustand befindet, die Tür auch gegen die Getriebehemmung des elektrischen Antriebs schließen zu können, ist der Auswurfstößel 11 lösbar an der Ausstoßvorrichtung 9 befestigt (1 bis 4). Der Auswurfstößel 11 ist vorzugsweise derart lösbar an der Ausstoßvorrichtung 9 befestigt, dass ihn der Nutzer werkzeuglos demontieren und bei Bedarf auch wieder montieren kann.
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Hierzu ist der Auswurfstößel 11 – siehe 1, 2 und 3 – lösbar an bzw. in 1 „in” einer im Gehäuse 10 hier in der Führung 18 beweglich geführten Auswurfstößelaufnahme (als hier bevorzugter, aber nicht zwingender Spezialfall einer Aktuatorelementaufnahme) 12 (zu erkennen in 3) befestigt, was auf verschiedene Weise realisierbar ist, so beispielsweise durch ein Gewinde (hier nicht dargestellt) oder durch einen (hier in einem zylindrischen Abschnitt geringeren Durchmessers ausgebildeten) Bajonettverschluß 13 mit Zapfen 14 an dem Auswurfstößel 11 und korrespondierenden Führungs- und Rastkonturen 15 in der Auswurfstößelaufnahme 12.
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Derart ist es möglich, den Auswurfstößel 11 mittels einer axialen Einsetzbewegung und anschließender Drehbewegung um seine Längsachse in der Auswurfstößelaufnahme 12 zu verrasten.
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Die Auswurfstößelaufnahme 12 ist selbst beweglich in dem Gehäuse 10 angeordnet.
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Sie ist das eigentliche von einer in 4 im Verfahrensschema dargestellten Antriebsvorrichtung bewegte Teil der Ausstoßvorrichtung, welches durch den abnehmbaren Auswurfstößel 11 aus dem Gehäuse 10 nach außen verlängert wird. Die Auswurfstößelaufnahme 12 und der Auswurfstößel 11 vollziehen den gleichen Hub.
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Wird nach einem Stromausfall die Stromversorgung wieder hergestellt, zieht die Antriebsmechanik 20 die Auswurfstößelaufnahme 12 in das Gehäuse 10 ein, da dies der nächste Schritt des Steuerungsprogramms ist.
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Dies kann aber das Problem mit sich bringen (siehe 2), dass sich die Auswurfstößelaufnahme 12 derart weit im Gehäuse 10 befindet, dass es nicht mehr möglich ist, auf sie den Auswurfstößel 11 aufzurasten.
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Diesem Problem wirkt die Erfindung auf einfache Weise entgegen.
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Hierzu wird ein an die Steuervorrichtung 16 (4) drahtlos oder über Kabel angeschlossener Sensor 17 genutzt, mit welchem die Öffnungsbewegung der Tür 7 überwacht wird. Dieser Sensor 17 ist in 5 beispielhaft räumlich getrennt von der Ausstoßvorrichtung 9 angeordnet. Als der Türsensor wird vorzugsweise der Sensor 17 genutzt. Es kann aber zu diesem Zweck auch noch ein weiterer Sensor vorhanden sein, z. B. an der Ausstoßvorrichtung (4).
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Hat während eines Öffnungsvorganges ein Stromausfall stattgefunden, ist nach einem Abnehmen des Auswurfstößels 11 zunächst die Tür 7 von Hand zu schließen.
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Wird jetzt eine Öffnungsbewegung durchgeführt, d. h. die Auswurfstößelaufnahme 12 wird von der Antriebsvorrichtung in ihre Öffnungsstellung bewegt, wird mit dem Sensor 17 überwacht, ob sich die Stellung der Tür verändert. Ist dies nicht der Fall, bedeutet dies, dass sich kein Auswurfstößel 11 an/in der Auswurfstößelaufnahme 12 befindet. Die Steuervorrichtung bewegt in diesem Fall die Auswurfstößelaufnahme in eine Position (typischerweise in die vollständige Öffnungsposition), in welcher es möglich ist, den Auswurfstößel 11 wieder an der Auswurfstößelaufnahme 12 zu befestigen (hier in die Auswurfstößelaufnahme 12 einzurasten). Diese Position wird durch den Positionssensor 25 erfasst.
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Vorzugsweise realisiert die Erfindung ein vorteilhaftes Steuerverfahren zum Ansteuern der Ausstoßvorrichtung 9 nach einem Stromausfall zum Wiederansetzen eines abnehmbaren Auswurfstößels 11 mit folgenden Schritten:
- a) im geschlossenen Zustand der Tür – welche mit der Sensorvorrichtung 17 sensierbar ist – wird die bewegliche Auswurfstößelaufnahme 12 in die Öffnungsstellung des beweglichen Möbelteils bewegt;
- b) mit der Sensorvorrichtung 17 wird sensiert, ob sich das bewegliche Möbelteil im geöffneten Zustand befindet;
- c) wird im Schritt b) sensiert und erkannt, dass sich das bewegliche Möbelteil im geöffneten Zustand befindet, wird die Auswurfstößelaufnahme 12 wieder eingezogen;
- d) wird im Schritt b) dagegen sensiert und von der Steuervorrichtung 16 erkannt, dass sich das bewegliche Möbelteil trotz der Öffnungsbewegung der Auswurfstößelaufnahme noch im geschlossenen Zustand befindet, wird die Auswurfstößelaufnahme 12 zumindest in eine Montagestellung bewegt, in welcher der Auswurfstößel 11 an oder in der Auswurfstößelaufnahme 12 befestigt werden kann.
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Nachfolgend sei die Erfindung nochmals näher betrachtet.
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Da sich der Auswurfstößel 11 im spannungslosen Zustand der Antriebsvorrichtung aufgrund der Getriebehemmung nicht oder nur sehr schwer von Hand in seine Grundposition bewegen lässt, ist der Auswurfstößel 11 der Antriebsvorrichtung konstruktiv so ausgeführt, dass sich dieser über ein Bajonettsystem aus dem Auswurfstößelaufnafme 12 entnehmen lässt. Somit wird nach dem Entfernen des Auswurfstößels bei Stromausfall ein Schließen der Tür ermöglicht. Allerdings entsteht bei entferntem Auswurfstößel und erfolgter Spannungswiederkehr folgende Problemstellung:
Durch das Aufschalten der Versorgungsspannung (siehe auch die Einrichtung zur Spannungsausfallerkennung 24 in 4; vorzugsweise ”merkt” sich ein nichtflüchtiger Speicher einen beginnenden Stromausfall, z. B. wenn während des Ausstoßvorganges die Spannung um mehr als 2 Volt abfällt; Stromausfälle außerhalb der Ausstoßvorgänge werden nicht berücksichtigt, da hier der Stößel ja nicht ausgefahren ist) fährt die Antriebsmechanik zur Initialisierung in die Grundstellung. Beim Einstecken des zuvor entfernten Auswurfstößels 1, kann dieser im Bajonett 15 nicht verrastet werden, weil der in die Antriebsvorrichtung eingeführte Auswurfstößel 11 nicht die für die verrastende Drehbewegung erforderliche Angriffsfläche für eine händische Betätigung bereitstellt.
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Vorzugsweise veranlasst die Steuervorrichtung 16 der Antriebsvorrichtung, die ein Steuerungsprogramm mit einer entsprechenden Spannungsausfall-Erkennungsroutine zu diesem Zweck aufweist, zunächst nach einem Spannungsausfall das Fahren der Antriebsmechanik des Auswurfstößels 11 in die Grundstellung (Systeminitialisierung, Schritt 1),
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Die Steuervorrichtung bzw. -elektronik 16 der Antriebsvorrichtung (hier das Gehäuse 10, der Elektromotor 19, die Antriebsmechanik 20, die Spannungsversorgung 21, die Motorendstufe 22) veranlasst das Fahren der Antriebsvorrichtung (hier der Elektromotor 19, die Antriebsmechanik 20) des Auswurfstößels 11 in Öffnungsrichtung, jedoch nur, wenn ein Stromausfall während des Ausstoßvorganges stattgefunden hat, die eine geringe Türöffnung erwarten lässt (Schritt 2).
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Die Steuervorrichtung 16 überwacht mit Hilfe einer mit der Tür in Eingriff befindlichen Sensorvorrichtung 17 (in diesem Fall ist dies auch die Auslöseeinheit) die zu erwartende Türbewegung (Schritt 3).
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Bleibt die Türbewegung jedoch aus, erkennt die Steuervorrichtung 16 der Antriebsvorrichtung hieran ein Nichtvorhandensein des Auswurfstößels (Schritt 4).
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Die Steuervorrichtung 16 der Antriebsvorrichtung veranlasst nun das Fahren der Antriebsmechanik 20 mit der Stößelaufnahme 12 für den Auswurfstößel 11 (1) in eine Position, die genügend Angriffsfläche für ein sicheres Aufstecken und Verrasten des Auswurfstößels 11 mit dem Bajonettverschluß 13 ermöglicht (Schritt 5).
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Die auf diese Position ausgefahrene Antriebsmechanik verharrt dort für ein definiertes Zeitfenster (z. B. ca. 30 Sekunden; Schritt 6). Während dieser Zeit hat der Anwender die Möglichkeit die Tür von Hand zu öffnen um den Auswurfstößel 11 aufzustecken und zu verrasten.
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War die erneute Auswurfstößelprüfung erfolgreich, gilt der Auswurfstößel als „erkannt” und die Steuerelektronik der Antriebsvorrichtung veranlasst das Fahren der Antriebsmechanik des Auswurfstößels 11 in Grundstellung (das System ist nun bereit zur Auslösung eines Auswurfvorganges); (Schritt 7).
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War die erneute Auswurfstößelprüfung nicht erfolgreich, werden die Verfahrenspunkte 2 bis 6 fortwährend wiederholt, bis die Routine zur Auswurfstößelprüfung einen Auswurfstößel „erkennt.”
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Der Anwender wird auf jede neue Auswurfstößelprüfung vorzugsweise durch ein akustisches Signal aufmerksam gemacht. Der Anwender hat immer nach dem Ertönen des Signals erneut die Möglichkeit, den Auswurfstößel in der Antriebsvorrichtung zu verrasten.
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Der Begriff der Auswurfstößelaufnahme 12 ist nicht zu eng zu fassen. Der Auswurfstößel 11 kann entweder in die Auswurfstößelaufnahme 12 einsetzbar sein, er kann aber auch nach Art einer Außenhülse auf eine innere Auswurfstößelaufnahme 12 aufsetzbar sein.
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Es ist denkbar, die Ausstoßvorrichtung 9 optional mit einer Dämpfvorrichtung zu versehen, was insbesondere im Nachrüstfall an Türen 7 sinnvoll ist, welche mit nicht gedämpften Scharnieren 8 versehen sind. Derart wird auf einfache Weise eine Dämpfungsfunktion beim Schließen des beweglichen Möbelteils, hier der Tür 7 realisiert, ohne dass die Optik des Möbels und der Ausstoßvorrichtung 9 beeinträchtigt wird.
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Sinnvoll ist es ferner, am Gehäuse 10 oder Möbelkorpus ggf. einen Auslösetaster zu installieren, der manuell betätigbar ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Möbelkorpus
- 2
- Bodenwand
- 3
- Ober- bzw. Deckwand
- 4, 5
- Seitenwände
- 6
- Rückwand
- 7
- Drehtür
- 8
- Scharnier
- D
- Drehachse
- 9
- Ausstoßvorrichtung
- 10
- Gehäuse
- 11
- Auswurfstößel
- 12
- Auswurfstößelaufnahme
- 13
- Bajonettverschluß
- 14
- Zapfen
- 15
- Rastkonturen
- 16
- Steuervorrichtung
- 17
- Sensor
- 18
- Stößelbasis
- 19
- Elektromotor
- 20
- Antriebsmechanik
- 21
- Spannungsversorgung
- 22
- Motorendstufe
- 23
- Einrichtung zur Tonerzeugung
- 24
- Einrichtung zur Spannungsausfallerkennung
- 25
- Positionssensor