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DE102009025278A1 - Verfahren und Gerät zur Bewertung der Fahrzeugabnutzung zur Abrechnung von zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugen - Google Patents

Verfahren und Gerät zur Bewertung der Fahrzeugabnutzung zur Abrechnung von zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugen Download PDF

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DE102009025278A1
DE102009025278A1 DE200910025278 DE102009025278A DE102009025278A1 DE 102009025278 A1 DE102009025278 A1 DE 102009025278A1 DE 200910025278 DE200910025278 DE 200910025278 DE 102009025278 A DE102009025278 A DE 102009025278A DE 102009025278 A1 DE102009025278 A1 DE 102009025278A1
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Germany
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vehicle
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ifk
acceleration
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DE200910025278
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C5/00Registering or indicating the working of vehicles
    • G07C5/08Registering or indicating performance data other than driving, working, idle, or waiting time, with or without registering driving, working, idle or waiting time
    • G07C5/0841Registering performance data
    • G07C5/085Registering performance data using electronic data carriers
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
    • G07B15/00Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
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Abstract

Zur Nutzung überlassener Kraftfahrzeuge (insbesondere Mietfahrzeuge) werden heutzutage über Preismodelle abgerechnet, bei denen die unbeschränkte Fahrstrecke besonders kundenfreundlich ist. Langstreckenfahrer sind bei diesem Preismodell für den Vermieter wirtschaftlich problematisch. Kilometerbeschränkungen sind genauso wenig durchsetzbar, wie Langstreckenfahrer kaum als Kundengruppe ausgeschlossen werden können. Vorliegende Erfindung löst dieses Problem durch ein Verfahren und ein Gerät, indem die Fahrweise (z. B. schonend, normal, sportlich) als relevanter Abrechnungs-Parameter ermittelt wird. Da lange Wegstrecken auch hohe Geschwindigkeiten bedingen, und hohe Geschwindigkeiten ebenso wie starkes Beschleunigen und Bremsen (allg. hohe auf die Räder wirkende Kräfte) mit einem erhöhten Verschleiß einhergehen, werden Langstreckenfahrer über den erhöhten Fahrzeugverschleiß mit höheren Mietpreisen belastet. Der Mieter kann damit sehr weit fahren, und solange er schonend fährt, ist dies auch weiterhin sehr günstig. Dem Vermieter eröffnet das Gerät neuartige und optimal auf die Kundenbedürfnisse sowie dem Kraftfahrzeugmarkt angepasste Preismodelle. In gleicher Weise können Eltern von Fahranfängern das Fahrzeug mit der überprüfbaren Auflage überlassen, schonend und damit auch vorsichtig zu fahren.

Description

  • Beschreibung des Problems
  • Mietfahrtfahrzeuge werden i. a. R. zum Pauschalpreis ohne Kilometerbegrenzung vermietet. Dieses sehr kundenfreundliche Angebot ist für Vermieter nur dann wirtschaftlich tragfähig, wenn die mit den Mietfahrzeugen zurückgelegten Wegstrecken nicht zu groß sind.
  • Die Abwandlung des Pauschalpreis-Modells z. B. um Frei-Kilometer und kostenpflichtige Zusatzkilometer sind am Markt kaum durchsetzbar.
  • Langstreckenfahrer verursachen folgende Zusatzkosten:
    • 1. zusätzlicher Wertverlust je Mietvorgang (geringerer Veräußerungserlös)
    • 2. zusätzlicher Adiministrationsaufwand, da die Fahrzeuge vorzeitig ersetzt werden müssen
    • 3. erhöhte Betriebskosten, durch erhöhte Wartungsaufwände und erhöhten Verschleiß
  • Autovermieter können auf diese Herausforderung mit modifizierten Mietmodellen reagieren. Diese sollten.
    • 1. verständlich und für Kunden und Vermieter kalkulierbar sein
    • 2. einfach anzuwenden und rechtssicher sein
    • 3. kostensenkend und erlössteigernd wirken
  • Aus der Art und Weise, wie die mit einem Mietfahrzeug zurückgelegten Kilometer den Mietpreis beeinflussen, lassen sich folgende Lösungsvarianten unterscheiden:
    • 1. Die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst direkte den Mietpreis Das Fahrzeug wird zum Pauschalpreis mit einer zusätzlichen Preiskomponente für die zurückgelegte Wegstrecke vermietet.
    • 2. Die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst den künftigen Mietpreis Das Fahrzeug wird zum Pauschalpreis vermietet. Die Höhe des Mietpreises entwickelt sich über aufeinander folgende Mietvorgänge dynamisch. So können Langstreckenfahrer z. B. dadurch belastet werden, dass zurückgelegte Wegstrecken den Mietpreis des nächsten Mietvorgangs positiv oder negativ beeinflussen.
    • 3. Die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst indirekt den Mietpreis Das Fahrzeug wird zum Pauschalpreis ohne Kilometerbegrenzung vermietet. Es können sich jedoch Zusatzkosten abhängig von der Fahrzeugnutzung (Fahrstil, insbesondere im Hinblick auf den verursachten Verschleiß) ergeben. Der Mieter akzeptiert bei sportlicher Fahrweise höhere Preise und realisiert bei schonender Fahrweise einen Preisvorteil. Das Zurücklegen langer Strecken (z. B. teilweise mit über 1.500 km je Tag) setzt schnelles Fahren voraus. Hohe Durchschnittsgeschwindigkeiten gehen allgemein mit einer als sportlich zu bezeichnenden Fahrweise einher (starkes beschleunigen und bremsen). Ein schonender Fahrstil impliziert andererseits geringere zurückgelegte Strecken.
  • Die geschilderte Problematik ist bei car-sharing-Betreibern ebenfalls gegeben. Auch diese wünschen sich den sorgsamen und schonenden Umgang mit den Fahrzeugen. Deshalb ist das im folgenden beschriebene Verfahren und das hierzu entwickelte Gerät auch für sie in gleicher Weise relevant.
  • Den Fahrer zu einer schonenden Fahrweise anzuhalten liegt nicht nur im Interesse von z. B. Fahrzeugvermietern. Auch Eltern von Fahranfängern wünschen sich, dass diese schonend und damit vorsichtig fahren.
  • Technischer Stand für die Abrechnung von Mietfahrzeugen
  • Auswertung von Fahrzeugdaten als Basis von KFZ-Versicherungen oder zur Erhöhung der Fahrsicherheit.
  • DE 10 2000 392 86 beschreibt eine Vorrichtung/ein Verfahren zur Bewertung des Betriebsrisikos von Kraftfahrzeugen. Wesentliches Merkmal dieser Erfindung ist es, dass die statistisch aufbereiteten Messdaten abhängig von Grenzwerten weitergeleitet und verarbeitet werden, d. h. abhängig von diesen Grenzwerten schlagen sich Messdaten gerade nicht in Kennziffern nieder. Das beschriebene Gerät leitet die Kennziffern dann zur Weiterverarbeitung per Funk an einen Zentralrechner weiter.
  • DE 10 2004 038 215 beschreibt ein Verfahren, bei dem Fahrzeugdaten gesammelt, ausgewertet und in das Fahrzeug rückgekoppelt werden. Die Rückkopplung soll dabei der Erfahrung und dem Fahrstil des Fahrers (abhängig vom Fahrzeug) Rechnung tragen, und so für mehr Sicherheit sorgen.
  • Auswertung von Fahrzeugdaten zur Treibstoffeinsparung.
  • EP2028058 beschreibt ein Gerät, das Fahrzeugdaten auswertet und daraus eine verhaltensbezogene und den Verbrauch beeinflussende Information anzeigt. Diese Information zielt darauf ab Kraftstoff einzusparen (Schaltanzeige, sparsames Beschleunigen, reduzierte Kraftstoffzufuhr im Vollastbetrieb etc.). Das Gerät ist integraler Bestandteil der Fahrzeugelektrik.
  • Auswertung von Fahrzeugdaten um z. B. aktiv in den Fahrbetrieb einzugreifen.
  • DE4325413 beschreibt ein Verfahren zur Auswertung von Fahrzeugdaten zum Zweck der Erstellung von Bewegungsgleichungen, insbesondere unter Einbeziehung der Gierwinkelgeschwindigkeit, des Lenkwinkels etc. Derartige Verfahren sind die Grundlage für Fahrstabilisatoren (ESP).
  • Auswertung von Fahrzeugdaten, um mit dem Fahrzeug eine „wirtschaftliche Transaktion” durchzuführen.
  • DE 10 2006 047 132 beschreibt ein Verfahren, das primär auf Basis von Positionsdaten (Standortdaten) und Routen den Fahrzeugeinsatz optimiert.
  • Auswertung von Fahrzeugdaten für Abrechnungszwecke.
  • US005796084 und DE60127874T2 beschreiben Geräte, die in erster Linie für den Einsatz in Wasserfahrzeugen gedacht sind. Teil dieser Geräte sind ein Abrechnungssystem (prepaid-Karte/Gebührentabellen), eine GPS-Einheit zur Bestimmung des Standorts und der Route bzw. zur Zuordnung von Tarifgebieten/Gebühreninformationen, eine Betriebszustandserkennung (Motor an/aus) und eine Funkanbindung zur Aktivierung des Geräts.
  • Auswertung von Fahrzeugdaten für Abrechnungszwecke.
  • DE 20 2005 018 152 beschreibt ein Hilfsmittel zur Abrechnung gegenüber dem Finanzamt (elektr. Fahrtenbuch). Hierbei werden Fahrtdaten (in erster Linie sind das „zurück gelegte km” und Fahrdauer) Positionsdaten und Routen zugeordnet.
  • Auswertung von Fahrzeugdaten zur Rekonstruktion von Unfallhergängen.
  • DE 10 2004 002 184 beschreibt eine sog. Blackbox zur Aufzeichnung von Betriebsdaten, d. h. die ursprünglichen Betriebsdaten (Messgrößen) des Fahrzeugs werden für einen Zeitraum unverfälscht gespeichert. Dagegen wertet vorliegende Erfindung Betriebsdaten (Signale, Messwerte) aus, um daraus Verschleißdaten (Kennziffern, wie z. B. die auf die Räder wirkende Kräfte) zu ermitteln und zu speichern.
  • Beschreibung
  • Ausgehend von der Überlegung, dass sich der Verschleiß eines Fahrzeugs letztlich in Kräften niederschlägt, die auf die Räder des Kraftfahrzeugs wirken, werden erfindungsgemäß ein Verfahren und ein Gerät zur Ermittlung von Kennziffern beschrieben, die diesen Kräften entsprechen bzw. mit dem Verschleiß des Fahrzeugs korrelieren. Den schematischen Aufbau des Geräts gibt Zeichnung 1 wieder. Zeichnung 2 stellt beispielhaft die Benutzeroberfläche des Geräts dar. Mittels der Kennziffern wird ein Fahrer bereits während der Fahrt über den durch seinen Fahrstil verursachten momentanen Verschleiß informiert, sowie über den von ihm während des Mietvorgangs insgesamt verursachten Verschleiß. Der Vermieter lässt dann diese Kennziffern z. B. nach Rückgabe des Fahrzeugs in die Ermittlung des endgültigen Mietpreises einfließen. Denkbar ist auch, dass dem Fahrer bereits während der Fahrt der Abrechnungspreis angezeigt wird.
  • Nachfolgend werden die Begriffe Fahrzeugnutzung, Verschleiß, Abnutzung, Fahrzeugnutzung synonym verwendet; ebenso wird mit den Begriffen Fahrstil und Fahrweise letztlich auf die damit verbundene Abnutzung des Fahrzeugs verwiesen. Nachfolgend werden die Begriffe GPS, GPS-Dienst, GPS-Funktion und GPS-Signal synonym für Signale und Systeme benutzt, mittels denen bzw. bei denen über Signallaufzeitdifferenzen Positionsdaten, Geschwindigkeiten und ggf. Beschleunigungen ermittelt werden können, wie dies z. B. auch mit dem Galileo-System möglich sein wird.
  • Das Verfahren zur abnutzungs-abhängigen Abrechnung von Mietfahrzeugen nutzt ein Gerät zur Ermittlung von Kennziffern, die im wesentlichen die verschleißverursachenden und auf die Räder wirkenden Kräfte repräsentieren. Hierbei ist die Antriebsart genauso unwesentlich, wie die Zahl und Anordnung der Antriebsräder. Dieses Gerät könnte herstellerseitig bereits Teil der Fahrzeugausstattung sein. Ebenso könnte der Vermieter die Mietfahrzeuge mit diesem Gerät ausstatten. Zweckmäßig erscheint insbesondere die Ausrüstung eines Mietfahrzeugs je Mietvorgang. Im folgenden wird lediglich dieser Fall näher beschrieben.
  • Mietkunden, die sich für das abnutzungs-abhängige Mietmodell entscheiden, wird mit Übergabe der Fahrzeugschlüssel auch das hierfür benötigte Gerät übergeben, das zuvor vom Vermieter für den neuen Mietvorgang initialisiert worden ist (beispielsweise werden die Werte für die zurückgelegte Wegstrecke, die Kennziffern, Fahrzeugdaten, Mieterdaten, Mietvorgangsdaten, u. a. adäquat vorbelegt). Sollte das Gerät dauernd im Fahrzeug verbleiben, dann ist vom Vermieter vor der nächsten Vermietung zu initialisieren.
  • Vermieter und Mieter halten den Kilometerstand des Fahrzeugs fest, da dieser bei Mietende zusammen mit der vom Gerät registrierten Wegstrecke darüber Auskunft gibt, ob der Mieter das Gerät (zur Ermittlung der Kennziffern) auch vereinbarungsgemäß betrieben hat, d. h. es während der gesamten Fahrt den Fahrstil registriert und aufgezeichnet hat. Alternativ zum diesem Abgleich der Kilometerstände kann das Gerät auch so ausgeführt sein, dass der Betrieb des Fahrzeugs die funktionale Verfügbarkeit (z. B. eingeschaltet ist) des Geräts voraussetzt. Eine derartige Lösung würde jedoch eine Rückkopplung eines sog. Verfügbarkeitssignals in die Fahrzeugelektrik erfordern. Eine weitere Ausführungsvariante ergibt sich dadurch, dass das Gerät mit dem Betrieb des Fahrzeugs seinen Betrieb aufnimmt (z. B. durch Anbindung an die Stromversorgung des Fahrzeugs). Bei einer derartigen Lösung ist es zweckmäßig, wenn das Gerät vor einem Mietvorgang durch ein Code- oder Schlüssel-System (z. B. einen Schlüssel, eine PIN, einen zu scannenden Bar-Code o. ä.) zurückgesetzt/initialisiert wird.
  • Die Kennziffern, die den momentanen Fahrstil (MFK = Momentane Fahr-Kennziffer) und den während der gesamten zurückgelegten Strecke gepflegten Fahrstil (IFK = Integrierte Fahr-Kennziffer) repräsentieren, werden zweckmäßigerweise in Kategorien (15) eingeteilt, z. B. ”schonende Nutzung”/”normale Nutzung” und ”sportliche Nutzung”. Für die endgültige Abrechnung können a) lediglich die Kategorien (15) oder b) lediglich die Kennziffern selbst, insbesondere IFK (5) oder c) ein kombinierter Ansatz zum Tragen kommen.
  • Erläuterung anhand von Beispielen:
    • zu a) Bei schonender und normaler Nutzung gilt der vereinbarte Pauschalpreis. Genauso gut könnte dem Kunden bei (sehr) schonender Fahrweise ein niedrigerer Preis in Rechnung gestellt werden. Oder der Vermieter bewirbt den Preis, der bei schonender Fahrzeugnutzung abgerechnet wird, und verlangt für die anderen Kategorien (15) höhere Preise.
    • zu b) Die Einteilung in Kategorien (15) gibt lediglich Orientierung und garantiert einen kilometer-unabhängigen Mietpreis für eine definierte Kennziffer oder einen Bereich von Kennziffern. Ansonsten wird proportional zu der ermittelten Kennziffer abgerechnet.
    • zu c) Für Kunden und Vermieter dürfte ein kombinierte Ansatz besonders attraktiv sein. Beispielsweise gilt für die normale Nutzung der Pauschalpreis und bei geringerer oder erhöhter Abnutzung ein proportional verringerter bzw. erhöhter Mietpreis. Auf diese Weise lassen sich darauf aufbauend beliebige Preismodelle umsetzen.
  • Der Vermieter bzw. Mieter hat vor Beginn jeder Fahrt dafür zu sorgen, dass das Gerät betriebsbereit ist. Hierzu muss das Gerät, sofern es nicht mittels einer eigenen Stromversorgung (7) ausgestattet ist, mit der Stromversorgung (12) des Fahrzeugs verbunden sein (z. B. über den üblichen Bordstecker, der als Doppelstecker den parallelen Betrieb anderer Geräte erlaubt). Das Gerät zeigt über die Anzeigeeinheit (3) dem Mieter vor Beginn der ersten Fahrt neben der Betriebsbereitschaft und anhand einer Kennziffernanzeige den Minimalwert für den momentanen Fahrstil (Fahrzeug steht noch) und den Minimalwert für den Fahrstil für die bisher zurückgelegte Wegstrecke bzw. Mietdauer (Mietbeginn <=> 0 km) an.
  • Ebenfalls zweckmäßig ist die Anzeige der vom Gerät registrierten zurückgelegten Wegstrecke, entweder seit Verwendung des Geräts oder seit Mietbeginn, was einem Anfangskilometerstand von 0 km entspräche. Eine weitergehende Ausführung eines derartigen Gerätes kann den über die Kennziffern (4) und (5) ermittelten Abrechnungspreis direkt anzeigen bzw. über einen Protokolldrucker ausdrucken. Ermittelt das Gerät den Abrechnungspreis, so kann dieser über ein Bezahlsystem direkt zur Bezahlung weiterverarbeitet werden.
  • Während der Fahrt registriert das Gerät zumindest die zurückgelegten Wegstrecke und die verschleiß-verursachenden und auf die Räder wirkenden Kräfte bzw. eine diese Kräfte repräsentierende Größe. Diese Kräfte resultieren aus dem Fahrwiderstand und den auf das Fahrzeug wirkenden Beschleunigungskräften. Anhand dieser Kräfte wird eine den momentanen Fahrstil repräsentierenden Kennziffer MFK (4) ermittelt, die wiederum zu einer den Fahrstil über den insgesamt zurückgelegten Weg repräsentierenden Kennziffer integriert IFK (5) wird. Der Fahrer wird über MFK (4) und IFK (5) zweckmäßigerweise mit einer graphischen Darstellung informiert. Der Fahrer ist so jederzeit über seinen momentanen Fahrstil und die Gesamtbewertung seines Fahrstil informiert, der letztlich den Mietpreis beeinflusst.
  • Werden die Mietdauer und die Betriebszeit (Nutzungszeit) des Fahrzeugs ebenfalls von dem Gerät registriert, so können abnutzungs-abhängige Mietpreismodelle mit variabler Mietdauer realisiert werden.
  • Damit der Fahrer während der Fahrt den Kennziffern MFK/IFK keine Aufmerksamkeit schenken muss, bietet sich die automatische Überwachung eines vom Fahrer gewünschten Fahrstils und eines damit akzeptierten Mietpreises dergestalt an, dass bei Überschreitung eines bestimmten Wertes (insbesondere des IFK) der Fahrer über eine integrierten Meldeeinheit (8) durch ein akustisches oder optisches Signal informiert wird. Ebenso könnte ein erneutes Unterschreiten des Wertes einer Kennziffer abweichend signalisiert werden. Statt eines akustischen oder optischen Signals kann die Meldeeinheit (8) z. B. mit einer Sprachausgabeeinheit ausgestattet sein.
  • Sollte das Gerät während der Fahrt nicht mehr betriebsbereit sein, so kann dies auf einen Defekt oder auf einen Eingriff zurückzuführen sein (z. B. könnte die Stromversorgung (12) unterbrochen oder das Gerät anderweitig manipuliert worden sein). In dem zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Vertrag sind hierzu entsprechende Vereinbarungen festgeschrieben. Beispielsweise wird im Falle einer nachweislich auf den Benutzer zurückzuführenden Funktionsstörung fahrstrecken-abhängig erhöhte Entgelte fällig, und im Falle eines nicht vom Mieter zu verantwortenden Defekts der vereinbarte Pauschalpreis.
  • Ob eine vom Mieter zu verantwortende Funktionsstörung oder ein Gerätedefekt vorliegt wird nach Rückgabe des Geräts anhand der Funktionsfähigkeit, dem Vergleich der Kilometerzähler von Gerät und Fahrzeug und anhand der vom Gerät aufgezeichneten Protokolldaten ermittelt.
  • Mit der Rückgabe des Fahrzeugs wird das Gerät dem Vermieter ausgehändigt. Wird das Fahrzeug lediglich abgestellt und die Fahrzeugschlüssel beispielsweise in einen Schlüsseltresor eingeworfen, verbleibt das Gerät z. B. solange im Fahrzeug, bis es vom Vermieter dem Fahrzeug entnommen wird. Der Mieter sollte in diesem Fall die zur Abrechnung relevante Kennziffer protokollieren. Weitergehende Maßnahmen zur Erhöhung der Manipulationssicherheit und Vermeidung von sonstigen Fehlern (Ablesefehler, Geräteverwechslungen/-austausch, im Nachhinein durchgeführte Fahrten seitens Dritter, usw.) können mit dem Gerät kombiniert oder integriert zum Einsatz kommen (z. B. durch eine zum Endablesezeitpunkt ausgegebene/angezeigte Zufallszahl, die geräteintern zusammen mit der zu diesem Zeitpunkt ermittelten Kennziffer in einer Protokolldatei aufgezeichnet wird. Verbleibt das Gerät dauerhaft im Fahrzeug, so unterscheidet sich die Fahrzeugrückgabe nicht grundsätzlich.
  • Im Rahmen der Abrechnung werden die Daten des Gerätes vom Vermieter abgelesen und in die Abrechnung einbezogen, oder z. B. über einen Arbeitsplatzrechner (13) aus dem Gerät ausgelesen. Mieter- und Fahrzeugdaten helfen fehlerhafte Zuordnungen und damit einhergehende fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden.
  • Das Gerät zur abnutzungs-abhängigen Abrechnung von Mietfahrzeugen bzw. von Fahrzeugen, die von mehreren Fahrern genutzt und deshalb differenziert abgerechnet werden sollen, zeichnet die auf das Fahrzeug wirkenden Kräfte bzw. daraus resultierende Kennziffern auf. Diese Kräfte werden zum einen durch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs induziert, zum anderen durch die auf das Fahrzeug wirkenden Beschleunigungskräfte. Je höher diese Kräfte sind, desto höher ist die Abnutzung des Fahrzeugs.
  • Der Fahrwiderstand steigt proportional zum Quadrat der Fahrzeuggeschwindigkeit. Die Beschleunigungskräfte können in ihren Richtungen und damit Ursachen (Kurven, Bremsen, Beschleunigung) unterschieden werden.
  • Geräteintern werden die Fahrzeuggeschwindigkeit und die Beschleunigungen zusammen mit weiteren Parametern zur der den momentanen Fahrstil repräsentierenden Kennziffer (MFK, Momentane Fahrkennziffer) verarbeitet, die ihrerseits kontinuierlich oder schrittweise zu einer Kennziffer über die Zeit oder den zurückgelegten Weg integriert wird (IFK, Integrierte Fahrkennziffer). Letztere repräsentiert den Fahrstil für die insgesamt zurückgelegte Fahrstrecke bzw. die gesamte Mietdauer.
  • Aus Gründen der Einfachheit können einzelne Einflussgrößen wie z. B. die Querbeschleunigung und/oder die Vertikalbeschleunigung vernachlässigt werden.
  • Die interne Erzeugung der MFK (4) über die Fahrzeuggeschwindigkeit und ggf. diverse Beschleunigungen muss nicht zwingend den zur Kräfteermittlung zugrunde liegenden physikalischen Gesetzen folgen. So kann es zweckmäßig sein, dass z. B. ab einer Geschwindigkeit von 140 km/h diese in der dritten Potenz (statt lediglich im Quadrat) in die Kennziffer MFK (4) einfließt, oder bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h diese z. B. lediglich linear verrechnet wird. Ebenso können die in die Berechnung der MFK (4) eingehenden anderen Parameter zeit-, weg- oder geschwindigkeits-variabel sein.
  • Darauf aufbauend kann die Kennziffer-Ermittlung fahrzeugbezogen über aufeinander folgende Mietvorgänge so optimiert werden (fuzzy logic, kennlinien-bezogene Verarbeitung oder trainierbar über lernende Neuronale Netze), dass der Vermieter im Mittel einen kalkulierten Mietpreis erzielt.
  • Aus Gründen des Datenschutz verarbeitet das Gerät keine schutzbedürftigen, wie z. B. fahrt-bezogene geographische Daten. Verwendete GPS-Funktionen und -Dienste können auf die Berechnung und Weitergabe der Fahrzeuggeschwindigkeit und der Beschleunigung in Fahrrichtung beschränkt werden.
  • Das Gerät kann unabhängig vom Fahrzeug betrieben werden (keine Einbau maßnahmen) und kann ausschließlich mit geräteinternen Registriereinrichtungen (9) wie z. B. im Gerät eingebaute Sensoren, Zähler, Uhren, „Parameter” (software- oder hardwareseitig implementiert), Empfänger etc. betrieben werden. Es kann aber auch über standardisierte Schnittstellen und Adapter (z. B. Autoradiostecker, drahtgebundene oder drahtlose Can-Bus-Adapter) mit dem Fahrzeug verbunden sein und dort verfügbare Signale, wie z. B. das Tachosignal (9), verwenden. Ansonsten ist das Gerät mit dem Fahrzeug lediglich, aber nicht notwendigerweise, über eine Halterung und/oder Stromversorgung (12) verbunden.
  • Fahrzeuggeschwindigkeit und auf das Fahrzeug wirkende Beschleunigungen werden entweder a) ausschließlich über Beschleunigungs- und ggf. Gierratensensoren, b) ausschließlich über GPS-Signale, c) ausschließlich über das vom Fahrzeug generierte Tachosignal (11) oder d) über eine Kombination der zuvor genannten Konfigurationen ermittelt.
  • Beschleunigungs- und Gierratensensoren sind bzgl. ihrer Einbaulage sehr empfindlich. Entspricht die Einbaulage nicht der angenommenen Einbaulage entstehen Messfehler. Außerdem weisen Beschleunigungssensoren temperaturabhängige Offsets auf, die ebenfalls zur Fehlerbildung beitragen. Daher sind nach dem derzeitigen Stand der Technik alleinig auf derartigen Sensoren basierende Lösungen als zu fehleranfällig einzustufen. Alternativ können Geschwindigkeits- und Beschleunigungswerte durch Auswertung von GPS-Signalen ermittelt werden. Bei guten Empfangsbedingungen sind derzeit damit Positionsauflösungen von 5 Metern möglich. Das Galileo-System wird deutlich bessere Auflösungen ermöglichen. Typische update-Raten liegen heute in der Größenordnung von 1 Messung pro Sekunde. Damit lässt sich die gefahrene Wegstrecke sowie die Beschleunigung in Fahrtrichtung für die erfindungsgemäße Anwendung ausreichend genau bestimmen. Ist die Richtungsänderung bekannt (z. B. aus den GPS-Signalen abgeleitet oder über geeignete Sensoren ermittelt), so kann über adäquate Rechenmodelle auch die in Kurven auftretende Querbeschleunigung berechnet werden. Ein auf GPS-Signalen basierendes System ist robust gegenüber Lageänderungen des Gerätes, solange dieses im Fahrzeug verbleibt. Allerdings ist ein derartiges System auf den Empfang von GPS-Signalen angewiesen (d. h. die ”Sichtbarkeit” der Satelliten), was in Tunneln, Straßenschluchten etc. nur eingeschränkt oder überhaupt nicht gewährleistet ist.
  • In der vereinfachten Ausführung gemäß c) ist auch die alleinige Verwendung eines Tachosignals (11) möglich. Ein solches Signal ist z. B. standardisiert als Pulssignal zur Steuerung der Lautstärke auf dem sog. Autoradiostecker mittels eines speziellen Adapters (drahtlos oder drahtgebunden) abgreifbar. Aus dem Tachosignal (11) kann mittels Zähler und Uhr die Geschwindigkeit ermittelt werden.
  • Ebenso ist Ausführung gem. d) möglich, bei der die Fahrzeuggeschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke über ein GPS-System und z. B. zusätzlich ein Tachosignal (11) ermittelt werden, und Beschleunigungswerte entweder aus den Geschwindigkeitsänderungen oder geeigneten Sensoren ermittelt werden. Dies ist deshalb vorteilhaft, weil das Gerät durch die Verwendung des Tachosignals nach dem Einschalten sofort betriebsbereit sein kann und auch dann noch funktioniert, wenn keine GPS-Signale empfangen werden können (z. B. in Tunnels, tiefen Täler, Häuserschluchten). Die Wegstrecke und die Geschwindigkeit wird bei fehlendem GPS-Signal hilfsweise (bis zur Verfügbarkeit des GPS-Signals) beispielsweise über das Tachosignal (11) und/oder Beschleunigungssensoren ermittelt werden. Die Kombination von Beschleunigungs sensoren mit GPS-Signalen zur Gewinnung der Geschwindigkeit kompensiert die Nachteile jedes einzelnen Systems. Die GPS-Signale werden auch zur Korrektur bzw. Driftkompensation der Beschleunigungssensoren verwendet. Darüber hinaus ermöglicht die Kombination mit einer GPS-basierten Geschwindigkeitsvektor-Bestimmung die Korrektur der Beschleunigungssensoren im Falle einer Lageänderung durch Verkippung bzw. Drehung des Gerätes. Diese Korrekturwerte können ebenso über Gierratensensoren gewonnen werden.
  • Anstatt eines GPS-Empfängers können die Fahrzeuggeschwindigkeit und die dafür ursächlichen Beschleunigungen z. B. mittels eines elektrooptischen Systems z. B. Kamerasystems aus dem optischen Fluß ermittelt werden.
  • Das Gerät zeigt dem Fahrer über die Anzeigeeinheit (3) die Kennziffern MFK (4) und IFK (5) an, und zwar zweckmäßigerweise gleichzeitig und graphisch oder mittels Leuchtmitteln aufbereitet, wobei jede anzuzeigende Fahrstil-Kategorie (15) durch mindestens ein Leuchtmittel repräsentiert wird, jedoch nicht jede Fahrstil-Kategorie zwingend anzuzeigen ist (z. B. ist eine schonende Fahrweise dann gegeben, wenn kein Leuchtmittel aktiv ist). Zur grafischen Darstellung sind beispielsweise Balkendarstellungen, Kreisdiagramme u. ä. vorteilhaft, eventuell ergänzt um die Anzeige des jeweiligen numerischen Wertes der Kennziffern (MFK, IFK).
  • Die Einbeziehung der Fahrstil-Kategorien (15) in die graphische Darstellung der Kennziffern, z. B. durch deren farbliche Unterscheidung, bietet dem Fahrer den direkten Bezug zum Fahrpreismodell. Zweckmäßig kann es sein, dass die aktuell abrechnungsrelevante Kategorie (15) durch Leuchtmittel hervorgehoben dargestellt wird.
  • Damit der Fahrer die Kennziffern nicht aktiv zu beobachten braucht, kann das Gerät über eine Meldeeinheit (8) das Über- oder Unterschreiten von Kennzifferwerten (insbesondere IFK) akustisch, optisch oder mittels andersartiger Aktuatoren, wie z. B. Vibrationsgeber, melden. Die Vorgabe einer oder ggf. mehrerer Meldeschwellen für eine Kennziffer orientiert sich zweckmäßigerweise eher an den Fahrstil-Kategorien (15) als an den absoluten Werten der jeweiligen Kennziffern. Über die Auswahl einer Fahrstil-Kategorie (15) (ob mittels den Kategorien zugeordnete geeignete Eingabemittel (14) wie z. B. Taster, Wählschalter, Spracheingabesystem oder anderen geeigneten Auswahlelementen), kann der Fahrer seinen gewünschten Mietpreis/Fahrstil vorgeben und sich dann informieren lassen, wenn die vorgewählte Kategorie (15) verlassen wird, d. h. der Mietpreis höher ausfallen wird. Auf diese Weise wird primär die obere Meldeschwelle einer Kennziffer definiert, deren überschreiten und ggf. auch unterschreiten akustisch und/oder visuelle dem Fahrer mitgeteilt wird. Für den Fahrer ist es dabei hilfreich, wenn er das Über- und Unterschreiten anhand der Qualität der Meldung (Tonhöhe, eine Sequenz, optische Effekte etc) unterscheiden kann. Die Definition und Meldung mehrerer Meldeschwellen über eine oder mehrere Fahrstil-Kategorien (15) hinweg ist ebenfalls möglich.
  • Die Vorteile der zuvor dargestellten Lösung sind:
    • • das Gerät kann vom Fahrzeug unabhängig betrieben werden
    • • das Gerät kann bzgl. des Fahrzeugs lageunabhängig betrieben werden
    • • das Gerät ist während des Betriebs gegen Veränderungen seiner Lage robust
    • • die vom Gerät ermittelten und die Fahrzeugabnutzung repräsentierenden Kennziffern sind hinsichtlich ihrer Höhe vorhersagbar und damit auch nachprüfbar (beispielsweise durch Versorgung des Geräts mit simulierten Sensordaten oder durch Transport mehrerer Geräte und Vergleich der dabei ermittelten Kennziffern).
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10200039286 [0008]
    • - DE 102004038215 [0009]
    • - EP 2028058 [0010]
    • - DE 4325413 [0011]
    • - DE 102006047132 [0012]
    • - US 005796084 [0013]
    • - DE 60127874 T2 [0013]
    • - DE 202005018152 [0014]
    • - DE 102004002184 [0015]

Claims (22)

  1. Gerät zur Bewertung der Fahrzeugabnutzung zur Abrechnung von zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugen, das aus den auf das Fahrzeug einwirkenden Kräften oder aus den diesen Kräften zugrunde liegenden physikalischen Größen Bewertungskennziffern bildet, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät physikalische Größen ausschließlich über geräteinterne Registriereinrichtungen (9) wie z. B. Sensoren, Empfänger, Uhren und Zähler ermittelt, und für den Betrieb bei Einsatz einer geräteinternen Energiequelle nicht mit dem Fahrzeug verbunden, sondern, es lediglich darin mitgeführt werden muss und das Gerät mindestens aus einer Recheneinheit (1), einem Speicher (2), einer Anzeigeeinheit (3), einer optionalen Meldeeinheit (8) und einer Energieversorgung aufgebaut ist, wobei diese über das Bordnetz des Fahrzeugs oder eine geräteinterne Energiequelle (7) erfolgen kann und die Recheneinheit (1) aus den Eingangsgrößen eine Kennziffer MFK (4) errechnet, welche die momentane Verschleißsituation des Fahrzeugs repräsentiert, und durch Integration dieser Kennziffer über die Zeit oder den Weg mindestens eine weitere Kennziffer IFK (5) ermittelt, welche die Verschleißsituation des Fahrzeugs für eine Dauer und/oder eine Strecke repräsentiert und über eine Anzeige-Einheit (3) zumindest die Kennziffern MFK (4) und IFK (5) in einer von Menschen wahrnehmbaren Weise ausgegeben werden und der Speicher (2) neben Daten zur fahrzeug- und nutzungsbezogenen Gerätekonfiguration mindestens die ermittelte IFK-Kennziffer (5) und die zurückgelegte Strecke speichert, sofern der zeit-parallele Betrieb von Fahrzeug und Gerät nicht anderweitig sichergestellt wird (wie z. B. durch eine Blockierung des Fahrzeugbetriebs bei nicht verfügbarem/eingeschaltetem Gerät).
  2. Gerät nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass seine Registriereinrichtungen (9) auch drahtgebunden Signalquellen des Fahrzeugs abgreift, wie z. B. das Tachosignal (11).
  3. Gerät nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsgrößen direkt oder indirekt die Fahrzeugbewegung beschreibende Folgen von Messwerten wie Position, Geschwindigkeit, Beschleunigung, Gierraten etc. darstellen.
  4. Gerät nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass es über das Kommunikationsmodul (6) drahtgebunden oder drahtlos, oder direkt über integrierte Eingabemittel (14) (z. B. Tasten) mit technischen und/oder organisatorischen Daten, sowie mit die Verarbeitung beeinflussenden Parametern konfiguriert werden kann.
  5. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Kennziffer MFK (4) zumindest als Summe aus Fahrwiderstand und Beschleunigungskräften oder entsprechenden diese Kräfte repräsentierende Größen ermittelt wird und die einzelnen Summanden mit beliebigen Konstanten und/oder beliebig von anderen Größen (wie z. B. Geschwindigkeit, Ursache der Beschleunigung) abhängigen Parametern gewichtet werden können.
  6. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der in die Kennziffer MFK (4) eingehende Fahrwiderstand abhängig oder unabhängig von anderen Größen (wie z. B. Geschwindigkeit) durch eine qualitativ entsprechende Berechnungsformel ermittelt werden kann, bei der die Geschwindigkeit mit vom Quadrat abweichenden Exponenten in die Berechnung eingeht.
  7. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die von der Recheneinheit (1) verarbeiteten Eingangsgrößen neben möglichen Gierraten ausschließlich GPS-Signale oder ausschließlich Beschleunigunswerte oder ausschließlich ein Tachosignal (11) sind, oder eine Kombination der zuvor genannten darstellen.
  8. Gerät nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die über Registriereinrichtungen (9) registrierten Beschleunigungswerte und daraus errechneten Geschwindigkeiten und/oder Wegstrecken mittels GPS-Signalen korrigiert werden.
  9. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die in die Berechnung der Kennziffer MFK (4) für einen Fahrzeugtyp (z. B. Golf III, 1,9 TDI, usw.) eingehenden Parameter über mehrere von einander unabhängige Fahrzeugnutzungen (z. B. Mietvorgänge) so berechnet werden, dass die Kennziffer IFK (5) im statistischen Mittel innerhalb eines bestimmten Wertebereichs liegt.
  10. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die in die Berechnung von MFK (4) und IFK (5) einfließenden Parameter so bemessen werden, dass sich bei Fahrt mit einer definierten Geschwindigkeit (z. B. Richtgeschwindigkeit 130 km/h) oder bei definierter Beschleunigung bzw. Verzögerung des Fahrzeugs (z. B. „Beschleunigung max. 50% der Antriebsleistung”, „Beschleunigung um 30 km/h in wenigstens 5 Sekunden” – wobei für Beschleunigungs- und Verzögerungsangaben unterschiedliche Werte maßgebend sein können) ein maximaler Wert für MFK (4) und damit für IFK (5) einstellt.
  11. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinheit (3) die über das Gerät registrierte zurückgelegte Wegstrecke darstellt, wobei es sich um die zurückgelegte Wegstrecke seit Überlassung des Fahrzeugs an einen Fahrer (Mietbeginn) und/oder seit Nutzung des Fahrzeugs (Absolutwert über alle Mietvorgänge) handeln kann.
  12. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Kennziffern MFK (4) und IFK (5) zur graphischen Darstellung auf definierte Wertebereiche (beispielsweise [0 bis 100]) abgebildet werden, die wiederum in die Verschleißsituation bzw. den Fahrstil repräsentierende Kategorien (15) eingeteilt werden (wie z. B. schonend/normal/sportlich).
  13. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die den Kennziffern zugeordneten Fahrstil-Kategorien 15) abhängig von der jeweiligen Kennziffer (MFK oder IFK) durch Leuchtmittel hervorgehoben werden können.
  14. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die den Kennziffern zugeordneten Fahrstil-Kategorien (15) über geeignete Eingabemittel (14) wie z. B. durch Taster, Wählschalter, Spracheingabe u. a. vom Benutzer ausgewählt werden können, damit eine Meldeeinheit (8) den Fahrer über eine Über- und/oder Unterschreitung von Kennzifferwerten informiert (z. B. akustisch, optisch, oder anderen Mitteln).
  15. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät über ein codiertes Eingabemittel (14) zurückgesetzt werden kann.
  16. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Daten des Geräts (zurückgelegte Wegstrecke, alle eingespeisten technischen und organisatorischen Daten, log-Daten, Kennziffern, u. a.) über ein Kommunikationsmodul (6) ausgelesen werden können.
  17. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass ein integrierter Protokolldrucker zur Ausgabe der zur Fahrzeugnutzung/Abrechnung relevanten Daten dient.
  18. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass Betriebszustände (10) (Bereitschaft, Störung, Ein, Aus, wartend, u. a.) mittels einer Anzeigeeinheit (3) angezeigt werden (z. B. mittels einer Hintergrund-beleuchteten Text-Anzeige).
  19. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Betrieb des Fahrzeugs den Betrieb des Geräts voraussetzt, indem das Gerät der Fahrzeugsteuerung über ein Signal seine Verfügbarkeit anzeigt und dieses Signal von der Fahrzeugsteuerung als notwendige Betriebsvoraussetzung verlangt.
  20. Gerät nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Kennziffern MFK (4) und IFK (5) zu einem Abrechnungspreis verrechnet werden, der über die Anzeigeeinheit (3) angezeigt und/oder einen Protokolldrucker ausgedruckt und/oder ein Bezahlungssystem (z. B. Kredit- oder Debit-Karten basierend) abgerechnet wird.
  21. Verfahren zur Bewertung der Fahrzeugabnutzung zur Abrechnung von zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugen, das aus den auf das Fahrzeug einwirkenden Kräften oder aus den diesen Kräften zugrunde liegenden physikalischen Größen Bewertungskennziffern bildet, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gerät zur Bewertung der Verschleißsituation und Abrechnung von zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugen, das aus den auf das Fahrzeug einwirkenden Kräften oder aus den diesen Kräften zugrunde liegenden physikalischen Größen eine den momentanen Fahrstil bzw. die momentane Verschleißsituation beschreibende Bewertungskennziffer (MFK) bildet und aus dieser Kennziffer eine den Fahrstil bzgl. der zurückgelegten Fahrstrecke bzw. die verstrichene Dauer repräsentierende Kennziffer (IFK) ermittelt und die korrekte und andauernde Ermittlung der Kennziffern durch Abgleich der Kilometerstände des Fahrzeugs mit den zurückgelegten Kilometern des Gerätes verifiziert werden kann oder die korrekte und andauernde Ermittlung der Kennziffern dadurch gewährleistet wird, dass die funktionale Verfügbarkeit des Geräts eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb des Fahrzeugs darstellt.
  22. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass Fehlfunktionen des verwendeten Gerätes über eine aus dem Gerät auslesbare Protokolldatei nachvollzogen werden können.
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