DE102009024989A1 - Dekorschicht mit beidseitigen Ausnehmungen - Google Patents
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Abstract
Interieurteil und Verfahren zur Herstellung eines Interieurteils zur Verwendung in Fahrzeugen, mit einer Dekorschicht, die eine Sichtseite und eine der Sichtseite abgewandte Seite aufweist, wobei die Dekorschicht sowohl auf der Sichtseite als auch auf der der Sichtseite abgewandten Seite jeweils zumindest eine Ausnehmung (A1, A2) aufweist.
Description
- TECHNISCHES GEBIET
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Interieurteil zur Verwendung in Fahrzeugen aller Art (z. B. Kraftfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge) mit einer Dekorschicht und ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Dekorschicht.
- STAND DER TECHNIK
- In den heutigen Fahrzeugen überwiegen bei den Bedienelementen klassische Drucktaster und Schalter, die in Form von Bedieneinheiten getrennt von Interieur- oder Zierteilen vorgesehen sind.
- Es ist jedoch ein Trend zur Integrierung von Funktionselementen, beispielsweise Sensorschaltern, in Interieurteile zu erkennen. Üblicherweise weist ein Interieurteil zumindest einen Träger auf, auf den eine Dekorschicht aufgebracht ist. Aufwändigere Schichtaufbauten, beispielsweise mit einer Haptikschicht, Abdeckschicht usw., sind aus dem Stand der Technik bekannt. Gegenwärtig werden in Fahrzeugen überwiegend Interieurteile mit geschlossenen Oberflächen, die je nach Ausstattung aus hochwertigen Naturprodukten, beispielsweise Leder oder Holz, oder aus Kunststoffen gefertigt sein können, verwendet. Eine Integration von Funktionselementen verkompliziert den Schichtaufbau und die Herstellung des Interieurteils.
- Insbesondere müssen Haptikschicht, Träger und/oder andere Schichten so modifiziert werden, dass Funktionselemente in das Interieurteil eingebaut werden können. Eine modulare Herstellungsweise wird dadurch erschwert.
- ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
- Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Interieurteil zur Verwendung in Fahrzeugen mit einer Dekorschicht und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Interieurteils bereit zu stellen, bei dem eine Integrierung von Funktionselementen mit optimiertem Herstellungsaufwand ermöglicht wird.
- Die Aufgabe wird mit einem Interieurteil gemäß Anspruch 1 und einem Verfahren gemäß Anspruch 13 gelöst.
- Das erfindungsgemäße Interieurteil weist eine Dekorschicht mit einer Sichtseite und einer der Sichtseite abgewandten Seite auf. Die Sichtseite ist im eingebauten Zustand des Interieurteils dem Fahrzeuginsassen zugewandt. Die Dekorschicht kann mehrlagig sein, ist bevorzugt jedoch nur aus einer Materiallage gebildet. Die andere Seite, d. h. die der Sichtseite abgewandte Seite, kann als Schnittstelle zur Verbindung beispielsweise mit einem, insbesondere formstabilen, Trägermaterial dienen. Auf beiden Seiten der Dekorschicht ist jeweils zumindest eine Aussparung vorgesehen. Die Fläche und die Kontur der Aussparungen sind frei wählbar. Es können auch mehrere Aussparungen nebeneinander liegen. Durch die Aussparung kann z. B. auch eine Symbolik oder ein Ornament gebildet sein. Durch die Aussparungen erfolgt eine Ausdünnung der Dekorschicht sowohl von der Vorderseite als auch von der Rückseite.
- Die Aussparungen sind zur Aufnahme von Einlegern vorgesehen. Unter „Einleger” seien hier sowohl funktionale Elemente (Leuchtelemente, lichtoptische Elemente mit Lichtstreu- oder Lichtfokussierfunktion (z. B. Linsen), optoelektronische Elemente, Taster, Schalter, Piezoelemente, Lautsprecher, Lüftungselemente, Solar-/Photovoltaikelemente, Verstärkungs-/Verankerungselemente usw.) als auch gestalterische Elemente (transparente Schicht, Holz, Kunststoff, Folie, Kork, Metall, Glas, Textil, Vlies, Stein (natürlich oder künstlich), strukturierte Elemente, Mehrschichtenelemente usw.) verstanden. Die Einleger können je nach Anforderung geformt, vorbehandelt und/oder bearbeitet werden. Auch mehrlagige Einleger sind denkbar. Dadurch können besondere optische Effekte gebildet werden, wenn z. B. eine Schicht des Einlegers transparent und die zweite Schicht des Einlegers partiell eingefärbt ist. Möglich ist auch die Einbringung mehrerer Einleger in eine Ausnehmung. Die Einleger können erhaben, versenkt oder eben zur Dekorschicht angebracht sein. Auch „Einleger im Einleger” sind zur Erreichung von besonderen Effekten möglich. Die Einleger können auch in einer Haut bildenden Form eingesprüht werden. Bei den Einlegern kann es sich um funktionale Elemente oder etwaige Einlegeschichten, die sowohl separat hergestellt und eingebracht (z. B. eingeklebt) als auch direkt in die Aussparungen (z. B. durch ein Sprühverfahren, ein Gießverfahren, ein Spritzverfahren oder ein Thermoformverfahren wie das HPF-Verfahren) eingebracht werden können, handeln. Aussparungen sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite der Dekorschicht vorzusehen, ermöglicht die Kombination und Integration gestalterischer Elemente, wie Holzeinlagen, Steineinlagen (Naturstein oder künstliche Steinarten wie Feinsteinzeug, Glassteine, Polymersteine), Naturfasereinlagen, auch mit Polymerbeschichtung, Mehrschichtmaterialien, Textilien, Vliese, Folien oder transparente Schichten, Designstrukturen usw., mit funktionalen Elementen, wie etwa Leuchtelementen, lichtoptischen Elementen, Piezoelementen, Sensorelementen, Solar-/Photovoltaikelemente, Taster, Schalter usw., in nur einer Schicht des Interieurteils. Beispielsweise kann in der Aussparung auf der Sichtseite eine optische Anzeige durch Leuchtmittel oder einen Einleger mit lichtoptischen Eigenschaften (z. B. ein Linsenelement) realisiert werden, die auf eine Funktion hinweist, die durch ein funktionales Element in der Aussparung auf der der Sichtseite abgewandten Seite realisiert wird. Eine solche oder ähnliche Nutzung der Aussparungen führt zu einer funktionalisierten Dekorschicht, die als Verbund vorliegt und folglich modular verwendet werden kann. Eine Anpassung weiterer Schichten, etwa eine Aussparung im Trägermaterial, ist nicht zwingend notwendig. Auf diese Weise wird die Herstellung eines funktionalisierten Interieurteils optimiert. Ferner lässt sich vorzugsweise eine gleichmäßige Dicke der Dekorschicht trotz funktionaler Elemente realisieren, wodurch sich die Dekorschicht auf eine ebene, geschlossene Oberfläche aufkaschieren lässt. Ein funktionaler Unterbau zeichnet sich auf der Dekorschicht nicht ab. Sind in der Dekorschicht Funktionselemente und/oder gestalterische Elemente vorgesehen, wird ein ebener Übergang der Dekorschichtoberflächen mit den eingebrachten Einheiten angestrebt. Alternativ ist bei einer konturierten Ausbildung der Dekorschicht eine exakte Positionierung der Dekorschicht in Bezug auf den entsprechend vorbereiteten Träger möglich. Mit der vorliegenden Erfindung kann auf zusätzliche Bauteile für die Funktionselemente, z. B. Schaltergehäuse oder Befestigungselemente, verzichtet werden. Die Erfindung kann beispielsweise bei der Verkleidung und Funktionalisierung der Instrumententafel, beim Schaltwählhebel und/oder der Innenverkleidung in Fahrzeugen verwendet werden.
- Vorzugsweise überlappen sich die beiden Ausnehmungen in einer Richtung entlang der Dekorschicht. Mit anderen Worten befindet sich zumindest ein Teil beider Ausnehmungen in einer Schnittansicht, die den Schichtaufbau zeigt, direkt übereinander. Auf diese Weise erfolgt in einem Bereich eine beidseitige Ausdünnung der Dekorschicht. Dadurch lassen sich die Ausnehmungen funktional verbinden. Eine solche Verbindung wurde oben bereits beispielhaft angedeutet. Eine Ausdünnung von beiden Seiten macht den Funktionsbereich ferner laserfähig, um beispielsweise eine Perforation in den ausgedünnten Bereich einzubringen. Ferner kann eine Ausnehmung zum Einbringen einer Stabilisierungsschicht verwendet werden, wenn das Dekormaterial durch die Ausnehmung für ein funktionales oder gestalterisches Element geschwächt wird oder eine lokale Verstärkung anderweitig erforderlich ist.
- Vorzugsweise ist in der Ausnehmung auf der Sichtseite eine transparente Schicht eingebracht, um den Funktionsbereich optisch hervorzuheben und/oder eine Hinterleuchtung zu gewährleisten.
- Vorzugsweise weist die Dekorschicht auf der Sichtseite eine Polymerbeschichtung auf, um die Dekorschicht zu stabilisieren, die Sichtseite der Dekorschicht zu schützen und/oder die Ausnehmung, insbesondere die Randbereiche, zu modellieren oder Ungleichmäßigkeiten auszugleichen. Bei Verwendung von Leder oder Spaltleder kann eine solche Polymerschicht auch zur Modellierung der sichtseitigen Oberfläche dienen.
- Vorzugsweise ist in der Ausnehmung auf der der Sichtseite abgewandten Seite ein Funktionselement, z. B. ein Drucktaster eingebracht, wodurch die Dekorschicht einen Schaltbereich aufweist, ohne dass die Ebenheit beeinträchtigt ist. Werden die Dekorschicht und ein oder mehrere funktionale oder gestalterische Elemente, hier der Drucktaster, als Verbund ausgebildet, kann der Dekorverbund wie eine nicht funktionalisierte Dekorschicht auf ein Trägermaterial aufkaschiert werden.
- Vorzugsweise weist die Dekorschicht im Überlappungsbereich Bohrungen oder Öffnungen auf, die mittels eines Lasers, eines Wasserstrahls, eines Stanzwerkzeugs oder eines Schneidwerkzeugs erzeugt werden. Die Bohrungen oder Öffnungen können dazu dienen, den Funktionsbereich der Dekorschicht hinterleuchtbar zu machen. Weiterhin dienen sie zur Erhöhung der Standfestigkeit der Funktionsbereiche und verhindern ein Eindrücken der Bereiche bei Krafteinwirkung. Weiter können die Bohrungen oder Öffnungen dazu dienen, eine Verankerung oder Verbindung eines Einlegers auf der Sichtseite und eines Einlegers auf der der Sichtseite abgewandten Seite zu ermöglichen.
- Vorzugsweise ist in die Bohrungen oder Öffnungen ein Haftvermittler eingebracht, der auf beiden Seiten je mit einem Funktionselement verbunden ist. Selbstverständlich kann ein transparenter Haftvermittler verwendet werden, so dass gleichzeitig eine Verankerung und eine Hinterleuchtung ermöglicht wird. Zur Hinterleuchtung ist in der Aussparung auf der der Sichtseite abgewandten Seite ein Leuchtmittel eingebracht, beispielsweise eine Leuchtfolie, ein oder mehrere LEDs, ein Lichtleiter oder Kombinationen hiervon usw., um eine Such- und/oder Funktionsbeleuchtung zu realisieren. Bevorzugt werden Leuchtelemente mit keiner oder nur wenig Wärmeentwicklung verwendet.
- Vorzugsweise ist die Dekorschicht biegeschlaff, flexibel und/oder dehnbar, insbesondere aus Leder, Kunstleder oder einem lederähnlichen Material gefertigt. Kunstleder oder lederähnliche Materialien können auch lichttransparente Eigenschaften besitzen. Bei solchen Materialien ist die Funktionalisierung besonders wünschenswert, da diese tendenziell bei Fahrzeugen im Hochpreissegment Anwendung finden. Der Materialabtrag zur Herstellung der Ausnehmungen kann hierbei mittels eines Spaltverfahrens, eines Schärfspaltverfahrens, eines Laserverfahrens, eines Fräsverfahrens und/oder eines Schleifverfahrens erfolgen. Bei Verwendung von Leder oder anderen Materialien, bei denen eine weitergehende Oberflächenbehandlung erforderlich ist, kann ein Polymer mittels eines Sprühverfahrens aufgesprüht und modelliert werden. Unter die Gruppe der lederähnlichen Materialien sollen auch in Polymere eingebettete Textilien fallen. Andere Materialien für die Dekorschicht sind denkbar. Beispielsweise ist die vorliegende Erfindung für textile Dekormaterialien, Vliese, Filze, Kunststoffe und Holz geeignet.
- Bei manchen Verfahren zum Herstellen der Aussparungen, beispielsweise bei dem unten genauer beschriebenen Spaltverfahren, weisen die Ränder oder Kanten der Aussparungen eine geringe Kantenschärfe auf. Um die Kantenschärfe zu verbessern, wird der auszunehmende Bereich zumindest teilweise bis zu einer Restwandstärke geschnitten. Der Schnitt erfolgt vorzugsweise umlaufend entlang der Kontur des auszunehmenden Bereichs. Durch eine höhere Kantenschärfe lassen sich Einleger besser mit der Dekorschicht verbinden. Außerdem wirken die Übergänge zwischen Einleger und Dekoroberfläche hochwertiger.
- KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
-
1 zeigt eine Dekorschicht mit je einer Ausnehmung auf der Sichtseite und auf der der Sichtseite abgewandten Seite, wobei in die Ausnehmungen Funktionselemente eingebracht sind. -
2 zeigt eine Abwandlung der in1 gezeigten Dekorschicht. -
3 ist eine Skizze zum Erläutern eines Spaltverfahrens. -
4 zeigt eine Vergrößerung des Querschnitts des Randbereichs einer Ausnehmung, die mit einem Spaltverfahren erzeugt wurde. -
5A bis5D demonstrieren die Wirkung eines Schnitts auf dem Randbereich einer Aussparung, die mit einem Spaltverfahren erzeugt wird. - BESTE WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
-
1 zeigt den Querschnitt einer Dekorschicht mit zwei gegenüberliegenden Ausnehmungen A1 und A2, wobei sich die Ausnehmung, die mit dem Referenzzeichen A1 bezeichnet ist, zur Sichtseite der Dekorschicht öffnet. Das Dekormaterial3 kann im vorliegenden Fall Leder, insbesondere auch Spaltleder, sein. - Die sichtseitige Oberfläche der Dekorschicht weist eine Polymerbeschichtung
2 , beispielsweise aus PU, auf. Die Polymerbeschichtung2 kann mit einer Narbung versehen werden, um der Oberfläche eine Strukturierung zu verleihen. Die Polymerbeschichtung kann im Funktionsbereich (Nähe A1) aus einem anderen Material bestehen als in den umgebenden Bereichen. Zur Aufbringung der unterschiedlichen Materialien sind Maskierungsverfahren geeignet. - In die Ausnehmung A1 ist vorzugsweise eine transparente Schicht
1 eingebracht. Die transparente Schicht1 kann eine Folie, ein Film aus PC, PMMA, PUR, COC, TPU, PMU (Mischmaterial PMMA + TPU) usw. sein. In einer anderen Ausführungsform ist die Schicht1 vollflächig oder partiell zumindest teiltransparent, nicht-transparent und/oder mehrschichtig ausgebildet, um gewünschte optische und/oder funktionale Eigenschaften aufzuweisen. Die Schicht1 kann ferner ein Einleger aus Holz, Kunststoff, Stein oder einem anderen Material sein. Die Schicht1 kann haptische Eigenschaften aufweisen, die sich vom umliegenden Bereich der Dekorschicht unterscheiden. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Dekorschicht mit einer Tasterfunktion versehen ist. - Für die Herstellung kann es vorteilhaft sein, den Einleger
1 herzustellen, ihn in ein Werkzeug einzulegen und mit einem Polymer2 zu übersprühen. Auf der dem Einleger abgewandten Seite des Polymers kann anschließend ein Haftvermittler aufgebracht werden. Die Dekorschicht wird ebenfalls mit einem Haftvermittler versehen. Abschließend wird die Dekorschicht auf die Polymerschicht mit dem Einleger aufkaschiert. - In die Dekorschicht sind Laserbohrungen
14 eingebracht, welche die beiden Ausnehmungen A1 und A2 verbinden. In die Laserbohrungen kann beispielsweise ein Haftvermittler eingebracht sein. Dadurch lassen sich die Einleger in den beiden Aussparungen miteinander verbinden und verankern, wodurch die Stabilität des funktionalisierten Dekorverbunds verbessert wird. Optional sind Überlaufbohrungen8 für einen Polymerfluss oder für eine Verankerung vorgesehen. - Beispielhaft ist in der gezeigten Ausführungsform mit dem Referenzzeichen
6 ein Leuchtmittel gezeigt, das in die Aussparung A2 eingebracht ist. Das Leuchtmittel kann eine Leuchtschicht, einen Leuchtlack, eine Leuchtfolie oder dergleichen umfassen. Anstelle des Leuchtmittels6 oder zusätzlich dazu kann ein Drucktaster7 in die Aussparung A2 eingebracht sein. -
1 zeigt eine plane, ebene, funktionalisierte Dekorschicht, die beispielsweise auf ein Trägermaterial aufgebracht werden kann. - Eine alternative Ausführungsform der Dekorschicht ist in der
2 gezeigt. Der Funktionsbereich ist hier verstärkt ausgebildet. Ferner ist eine Abdeckschicht15 , beispielsweise aus PU, gezeigt, die den Aussparungsbereich A2 und die darin enthaltenen funktionalen Elemente versiegelt. Ferner sind Klebschichten10 und16 vorgesehen. - Die Ausführungsform gemäß
2 ist auf der der Sichtseite abgewandten Seite mit einer Kontur versehen. Diese kann zur genauen Positionierung der Dekorschicht mit Einleger an einem nicht gezeigten Trägerteil dienen. - Die Polymerschicht oder Abdeckschicht
2 kann im Funktionsbereich (Nähe A1) eine Dicke von 20 μm – 3 mm aufweisen. In den Bereichen neben dem Funktionsbereich beträgt die Dicke 50–250 μm. Auf diese Weise lässt sich neben einer verbesserten Stabilisierung auch die Lebensdauer der Dekorschicht verbessern. Weitere Klebschichten können vorgesehen sein, um die verschiedenen Elemente miteinander so zu verbinden, dass ein stabiler Schichtverbund entsteht. - Im Folgenden wird ein Weg zur Herstellung der Dekorschicht beschrieben. Zunächst wird die Schicht
1 in eine Werkzeugform, beispielsweise aus Silikon, Alu oder Stahl, eingelegt. Optional wird die Schicht mit einem Kleber und/oder einer Polymerschicht besprüht. Parallel dazu kann bereits das Ausgangsmaterial der Dekorschicht beidseitig gespalten werden, um die Ausnehmungen A1 und A2 auszubilden. Danach erfolgt, sofern erforderlich, eine Laserbearbeitung für die Durchleuchtungs-/Verankerungsperforierung. Danach können die Schicht1 , die vorbereitete Dekorschicht und Einleger für die Aussparung A2 zusammengebracht und gegebenenfalls versiegelt oder mit einer Ausgleichsschicht überzogen werden. -
3 skizziert ein Spaltverfahren, mit dem sich eine Ausnehmung bei einem spaltbaren Material herstellen lässt. Dazu wird das Dekormaterial3 auf eine dreidimensionale Schablone20 gelegt. Die Schablone weist hier eine Erhöhung21 auf, wodurch das Ausgangsmaterial3 gewölbt wird. Die gestrichelte Linie S deutet eine Ebene an, entlang der das Material oberhalb der Linie S abgeschnitten wird. Selbstverständlich kann der Materialabtrag auch über ein Schleifverfahren, ein Laserverfahren oder ein anderes Verfahren erfolgen. - Eine auf diese Weise hergestellte Ausnehmung weist eine verhältnismäßig geringe Kantenschärfe auf, wie es in
4 gezeigt ist. Zum Einbringen funktionaler Elemente und/oder Schichten in die Ausnehmung ist es wünschenswert, die Kantenschärfe zu verbessern. Vor allem auf der Sichtseite ist es erforderlich, dass eine hochwertige Einfassung der Funktionselemente gewährleistet ist. Zur Verbesserung der Kantenschärfe kann ein Schnitt, bevorzugt mit einer Messerklinge, durchgeführt werden. Ein Messerklingenverfahren ist einem Laserverfahren dann vorzuziehen, wenn die Oberfläche des Dekormaterials durch das Lasern beschädigt werden könnte. - Die
5A bis5C zeigen verschiedene Profile des Schnitts. Hierbei bezeichnet das Referenzzeichen25 zwei mögliche Messerklingen. Die dadurch entstandene Nut26 , zu sehen in5C , wird beim Auflegen der Dekorschicht3 auf die Schablone20 weiter aufgeweitet. Der auszunehmende Bereich wird umlaufend bis zu einer zu definierenden Restwandstärke vorgeschnitten. Nach dem Auflegen der Dekorschicht3 auf die Schablone20 wird das Material27 oberhalb der Schnittlinie28 (5D ) abgetragen. Die Schnittlinie7 kann ober- oder unterhalb des Nutgrunds liegen. Auf diese Weise lässt sich die Kantenschärfe deutlich verbessern.
Claims (24)
- Interieurteil zur Verwendung in Fahrzeugen, mit einer Dekorschicht, die eine Sichtseite und eine der Sichtseite abgewandte Seite aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht sowohl auf der Sichtseite als auch auf der der Sichtseite abgewandten Seite jeweils zumindest eine Ausnehmung (A1, A2) aufweist.
- Interieurteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Ausnehmungen (A1, A2) in einer Richtung entlang der Dekorschicht überlappen.
- Interieurteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die Ausnehmungen (A1) auf der Sichtseite ein Einleger eingebracht ist.
- Interieurteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in die Ausnehmung (A1) auf der Sichtseite eine transparente Schicht (
1 ) eingebracht ist. - Interieurteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht auf der Sichtseite eine Polymerbeschichtung (
2 ) aufweist. - Interieurteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die Ausnehmung (A2) auf der der Sichtseite abgewandten Seite ein Einleger eingebracht ist.
- Interieurteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ausnehmung (A2) auf der der Sichtseite abgewandten Seite der Dekorschicht ein Drucktaster eingebracht ist.
- Interieurteil nach Anspruch 2 und einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht im Überlappungsbereich Bohrungen oder Öffnungen (
14 ) aufweist. - Interieurteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in die Bohrungen oder Öffnungen (
14 ) ein Haftvermittler eingebracht ist. - Interieurteil nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen oder Öffnungen (
14 ) durchleuchtet werden können. - Interieurteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ausnehmung (A2) auf der der Sichtseite abgewandten Seite ein Leuchtmittel (
6 ) eingebracht ist. - Interieurteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht Leder, Kunstleder oder ein lederähnliches Material aufweist.
- Interieurteil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht ein in Polymer eingebettetes Textil aufweist.
- Interieurteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht zumindest teilweise entlang der Kontur zumindest einer Ausnehmung (A1, A2) einen Einschnitt aufweist, der tiefer als die Ausnehmung ist.
- Interieurteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Interieurteil ferner einen formstabilen Träger umfasst.
- Verfahren zur Herstellung einer Dekorschicht für ein Interieurteil zur Verwendung in Fahrzeugen, wobei in einer Schicht zur Ausbildung der Dekorschicht beidseitig Material abgetragen wird, so dass die Schicht zur Ausbildung der Dekorschicht sowohl auf der Sichtseite als auch auf der der Sichtseite abgewandten Seite jeweils zumindest eine Ausnehmung (A1, A2) aufweist.
- Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass vor oder nach dem Abtragen von Material zumindest einer der auszunehmenden Bereiche zumindest teilweise bis zu einer Restwandstärke geschnitten wird.
- Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnitt umlaufend entlang der Kontur des auszunehmenden Bereichs erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnitt aufgeweitet wird, vorzugsweise durch ein dreidimensionales Umformen der Schicht zur Ausbildung der Dekorschicht.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht ein spaltbares Material, vorzugsweise Leder, Kunstleder oder ein lederähnliches Material, umfasst und das Abtragen von Material mittels Spalten des Materials erfolgt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass in zumindest eine Ausnehmung (A1, A2) zumindest ein Einleger eingebracht wird.
- Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Einleger separat von der Dekorschicht hergestellt wird und anschließend in die Ausnehmung eingebracht und befestigt wird.
- Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Einleger direkt, vorzugsweise mittels eines Sprüh- oder Gießverfahrens, in die Ausnehmung eingebracht wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Ausnehmungen (A1, A2) in einer Richtung entlang der Dekorschicht überlappen und Bohrungen oder Öffnungen in den Überlappungsbereich eingebracht werden.
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