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Die
Erfindung betrifft eine Halterung für ein Schild, nämlich
ein Fahrzeug-Immatrikulationsnummernschild.
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Die
US 1,390,732 zeigt eine
Nummernschildhalterung, welche einen zweiteiligen U-förmigen
Rahmen und eine obere und eine untere Klemmplatte besitzt. Die dem
Rahmen zugewandten Enden der oberen und der untere Klemmplatte sind
als U-förmig Klauen ausgeformt. Dabei sind die U-förmigen
Klauen der Klemmplatten in ihren Abmessungen so dimensioniert, dass
der U-förmige Rahmen darin einschiebbar ist. Die obere
und die untere Klemmplatte sind durch zwei Schrauben miteinander
verbunden.
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Zur
Montage einer Nummerntafel werden die beiden Teile des U-förmigen
Rahmens über die Nummerntafel geschoben. Anschliessend
wird der Rahmen mitsamt der Nummerntafel zwischen die obere und
untere Klemmplatte in die U-förmigen Klauen eingeschoben.
Zur Fixierung des Rahmens mitsamt der Nummerntafel zwischen den
Klemmplatten sind die beiden Schrauben anzuziehen. Das Anziehen
der Schrauben bewirkt, dass sich der Abstand zwischen der oberen
und der unteren Klemmplatte verringert, was zur erwünschten
Klemmwirkung zwischen Rahmen und Klemmplatten führt.
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Die
Nummernschildhalterung ist durch wenige Teile aufgebaut. Allerdings
sind zur Herstellung der Halterung drei verschieden geformte Profile (Rahmen,
obere Klemmplatte und untere Klemmplatte) benötigt. Ein
weiterer Nachteil dieser Nummernschildhalterung liegt darin, dass
die U-förmigen Klauen beim Betrachten der montierten Nummerntafel sichtbar
sind und dadurch das optische Erscheinungsbild der Halterung beeinträchtigen.
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Es
sind Halterungen für Wechselnummern-Schilder bekannt. Diese
weisen einen Rahmen aus einem U-Profil auf. Das Profil umschliesst
den Rand des Schildes einerseits das Schild umlaufend und andererseits
den Rand vorne, seitlich und hinten fassend. Damit ein Schild in
diese Halterung eingeführt werden kann, ist es erforderlich,
dass die Halterung aus zwei Profilen zusammengesetzt ist. Ein erstes
Profil umläuft den oberen Rand und die beiden Seitenränder
des Schildes jeweils zur Hälfte. Ein zweites Profil umläuft
den unteren Rand und die beiden Seitenränder des Schildes
zur Hälfte. Die beiden Profile sind im Bereich der Seitenränder
miteinander Verbunden. Zur Verbindung dient eine Platte, die auf denjenigen
Schenkel des U-Profils geschraubt ist, welcher die Rückseite
des Schildes hält. In dieser Platte sind Löcher
ausgebildet, in welche am Fahrzeug befestigte Köpfe eingeführt
werden können, welche köpfe danach durch Verschieben
der Halterung in Eingriff mit der Platte gebracht werden können.
Mit einer Federplatte sind die Köpfe in Eingriff gehalten.
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Nachteilig
an dieser Halterung ist, dass die Platte sichtbar ist, weil sie
die beiden Profilteile miteinander verbinden muss. Zudem ist ein
grosser Materialaufwand für die Platte erforderlich, da
sie sich über die längste Abmessung der Halterung
erstrecken muss.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Halterung
für Schilder vorzuschlagen, bei der die Befestigungsmittel
durch den Rahmen und die Nummer versteckt sind.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch einen Halter gemäss
Anspruch 1. Ein solcher Halter für ein Nummernschild besitzt
in bekannter Art einen Profilrahmen, welcher in zwei an voneinander
lösbare Rahmenteile geteilt ist. Das Profil dieser Rahmenteile weist
jeweils einen im Querschnitt U-förmigen Haltebereich auf,
mit welchem der Profilrahmen einen Rand des Nummernschilds umgreifen
kann. Die Rahmenteile umlaufen zusammen das Nummernschild und sind
zum Einführen oder Entnehmen des Nummernschilds voneinander
lösbar. Die Rahmenteile können dadurch gebildet
sein, dass der Profilrahmen an seinen beiden Längsseiten
oder seinen beiden Breitseiten geteilt ist. Der Halter umfasst ferner
ein an einem Fahrzeug montierbares Befestigungsorgan, an welchem
der Profilrahmen lösbar festgemacht werden kann.
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Erfindungsgemäss
weist das Profil im Querschnitt an den U-förmigen Haltebereich
anschliessend einen Flansch auf, der auf der Rückseite
des Halters senkrecht zur Ebene des Profilrahmens verläuft.
Dieser Flansch bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten,
den Profilrahmen mit einem Halteorgan zu verbinden. Er ermöglicht
sowohl Verbindungen für Wechselschilder als auch Verbindungen
für permanent angeordnete Schilder.
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In
einer Ausführungsform ist der Flansch mit einem Winkelbereich
ausgebildet. Das Befestigungsorgan kann hinter diesen Winkelbereich
greifen, so dass der Profilrahmen formschlüssig mit dem
Befestigungsorgan verbunden ist.
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Zum
Einfahren des Befestigungsorgans zwischen die Flansche oder zum Überstecken
des Befestigungsorgans über einen Flansch ist der Flansch, insbesondere
der Winkelbereich des Flansches, stellenweise ausgeschnitten. Ist
der Flansch nicht nur um den Winkelbereich beschnitten, sondern
im ausgeschnittenen Bereich auch weniger breit als der nicht ausgeschnittene
Flansch, so kann dort der Flansch vom Befestigungsorgan umgriffen
werden.
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Der
Flansch dient dabei einerseits als Abdeckung und Verschmutzungsschutz
für das Befestigungsorgan, und andererseits auch als Teil,
an dem das Befestigungsorgan befestigbar ist.
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Zweckmässigerweise
kann das Befestigungsorgan einerseits am einen der beiden Rahmenteile
und andererseits am anderen Rahmenteil befestigbar sein. Damit werden
die beiden Rahmenteile vom Befestigungsorgan zusätzlich
zusammengebunden. In anderen Ausbildungen ist das Befestigungsorgan
in einem der Rahmenteile lediglich eingehängt und mit dem
anderen Rahmenteil verschraubt oder geklemmt. Jedenfalls ist es
zweckmässig, wenn das Befestigungsorgan beide Rahmenteile
fasst, ob durch Formschluss oder durch Verschraubung. Die Ausrichtung
quer zur Teilung des Profilrahmens hat den Vorteil, dass der Schwächung
des Profilrahmens infolge der Teilung durch das Befestigungsorgan
entgegengewirkt ist.
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Bei
einer zweckmässigen Ausführungsform greift das
Befestigungsorgan am einen Rahmenteil hinter den Winkelbereich und
kann am anderen Rahmenteil mit einer geschraubten Verbindung mit
dem Flansch verbunden werden.
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Eine
vorteilhafte geschraubte Verbindung besteht darin, dass die geschraubte
Verbindung den Flansch klemmt, bzw. mit einer Schraubenspitze in den
Flansch einsticht.
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Wenn
auch das Befestigungsorgan einstückig ausgebildet sein
kann, so hat die gewählte Aufbildung des Profilrahmens
den Vorteil, dass das Befestigungsorgan auch zwei Befestigungsstege
umfassen kann, die unabhängig voneinander am Fahrzeug montiert
werden können. Dadurch kann das Befestigungsorgan unabhängig
vom Abstand der bestehenden Löcher am Fahrzeug immer gleich
ausgebildet sein.
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Die
beiden Rahmenteile umfassten zweckmässigerweise zwei Biege-Ecken,
wobei in den Biege-Ecken der Winkelbereich des Flansches, falls
ein solcher vorhanden ist, ausgeschnitten ist.
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Am
einen, nämlich vorzugsweise am oberen Rahmenteil, kann
der Winkelbereich von Ecke zu Ecke durchgehend ausgebildet sein.
Am anderen Rahmenteil, nämlich dem unteren, kann der Winkelbereich
fehlen oder lediglich partiell in der Mittel zwischen den Ecken
vorhanden sein. Zwischen dieser Mitte und den Ecken sind dann durch
Ausschneiden des Flansches Befestigungsbereiche ausgebildet, in denen
die beiden Befestigungsstege an vielen Positionen mit dem Flansch
durch federnde Hinterschneidung verbunden, klemmend verbunden oder
verschraubt werden können.
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Mit
dem Vorteil, dass ein Werkzeug zur Entfernung des Profilrahmens
notwendig ist, kann das Befestigungsorgan mit Schrauben am Flansch
befestigt sein. Sollen die Rahmenteile zur Montage verbindbar sein,
erstrecken sich diese Schrauben in einer Richtung parallel zur Ebene
des Profilrahmens. Falls der Profilrahmen vor der Montage zusammengesetzt
wird, können sie auch senkrecht zu dieser Ebene durch den
Winkelbereich hindurch geführt sein, so dass sie nach der
Montage versteckt sind.
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Es
kann bei verschraubten Verbindungen zwischen Befestigungsorgan und
Flansch auch zweckmässig sein, wenn das Befestigungsorgan
den Flansch umgreift, also ausserhalb und innerhalb des Flansches
vorliegt.
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Das
Befestigungsorgan kann ein Federmittel umfassen, das hinter den
Winkelbereich greift und in Richtung einer Ebene des Profilrahmens
gegen den Flansch drückt.
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Für
eine permanente Montage kann auch zweckmässig sein, dass
der Profilrahmen mit dem Befestigungsorgan lediglich verbindbar
ist, indem die beiden Rahmenteile miteinander verbunden werden und
in verbundenem Zustand das Befestigungsorgan umgreifen.
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In
einer anderen Ausführungsform der Erfindung besitzt der
Halter die Rahmenteile und eine horizontale Schiene, wobei Befestigungsorgane
zur Befestigung des Halters an der Schiene angreifen. Erfindungsgemäss
haben die Rahmenteile wiederum einen Flansch und sind mit diesem
Flansch mit der Stirnseite der Schiene verbunden sind. Die Schiene ist
vorteilhaft ein C-Profil. Ein Befestigungsorgan greift zweckmässigerweise
mit einem Kopf in die Nut des C-Profils ein. Das Befestigungsorgan
ist z. B. durch zwei Schrauben mit Schraubenköpfen gebildet.
Für das Einführen von Schraubenköpfen
in die Nut ist es zweckmässig, wenn wenigstens eine Einführöffnung
ausgebildet ist. Diese kann stirnseitig neben der Schiene vorhanden
sein. Dann ist die Schiene über Distanzhalter an dem Flanschen
der Rahmenteile befestigt. Die Einführungsöffnung
kann aber auch durch eine Erweiterung des Schlitzes der Nut gebildet
sein. Die Einführungsöffnung dient dem Einführen
des Kopfes in die Nut des C-Profils. Das Befestigungsorgan kann
aber auch ein Winkelprofil sein, das mit Federmitteln ausgerüstet
ist. Mit einem Flansch und mit den Federmitteln greift dieses Winkelprofil
in die Nut des C-Profils ein. Es kann unter Druck gegen die Federkraft
ausgehängt und eingehängt werden.
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Anhand
der Figuren wird die Erfindung im Detail erläutert. Es
zeigt:
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1 zeigt
die Rückseite eines Wechselschildrahmens gemäss
dem Stand der Technik,
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2 einen
Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemässen
Rahmens mit einem ersten Befestigungsorgan.
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3 einen
Querschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemässen
Rahmens mit einem zweiten Befestigungsorgan.
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4 einen
Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemässen
Rahmens mit einem dritten Befestigungsorgan.
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5 die
Rückseite eines erfindungsgemässen Nummernschildhalters,
eingeteilt in drei Abschnitte mit jeweils einem der ersten drei
Befestigungsorgane.
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6 einen
Querschnitt eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemässen
Rahmens mit einem vierten Befestigungsorgan.
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7 einen
Teil-Querschnitt des dritten Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemässen Rahmens mit einem fünften Befestigungsorgan.
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8 einen
Teil-Querschnitt des dritten Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemässen Rahmens mit einem sechsten Befestigungsorgan.
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9 einen
Querschnitt des vierten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemässen
Rahmens mit einem siebten Befestigungsorgan.
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10 die
Rückseite eines erfindungsgemässen Nummernschildhalters,
eingeteilt in vier Abschnitte mit jeweils einem der vorhergehenden
vier Befestigungsorgane.
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11 einen
erfindungsgemässen Nummernschildhalter in der Seitenansicht.
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12 einen
Schnitt durch eine Verbindungsstelle einer ersten Art zwischen den
zwei Rahmenteilen.
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13 einen
Schnitt durch eine Verbindungsstelle einer zweiten Art zwischen
den zwei Rahmenteilen.
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14 eine
perspektivische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
des Halters.
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15 einen
Querschnitt durch den Halter gemäss 14.
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16 ein
Befestigungsorgan für den Halter gemäss 14 und 15.
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17 eine
Rückseite eines weiteren Ausführungsbeispiels
eines Halters mit längs verlaufender C-Schiene.
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18 einen
Querschnitt durch die C-Schiene und die für diese geeigneten
Befestigungsorgane.
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19 einen
Ausschnitt mit einer alternativen Anbindung der C-Schiene an den
Flansch der Rahmenteile und einer alternativen Ausbildung einer Einführungsöffnung.
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20 einen
Querschnitt durch eine C-Schiene mit alternativem Befestigungsorgan.
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Die
Wechselnummern-Halterung 1 gemäss der 1 ist
bekannt. Sie setzt sich zusammen aus einem Profilrahmen 2 und
einer Befestigungsplatte 3. Die Befestigungsplatte 3 besitzt
zwei birnenförmige Ausschnitte 4, 5,
die dazu ausgelegt sind, einen Befestigungskopf durch den Öffnungsbereich 4 mit
dem grösseren Radius hindurch aufzunehmen und nach einem
Verschieben des Befestigungskopfes relativ zur Befestigungsplatte 3 mit
der Befestigungsplatte im Schlitzbereich 5 des Ausschnittes
den Befestigungskopf zu hintergreifen.
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Diese
Halterung 1 benötigt daher eine Montageplatte
(nicht dargestellt) die an einem Fahrzeug festgeschraubt werden
kann und zwei der erwähnten Befestigungsköpfe
aufweist. Mit einem Federmittel (Blattfeder) werden die Befestigungsköpfe
gegen die Befestigungsplatte 3 gedrückt.
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Der
Profilrahmen 2 ist aus zwei Rahmenteilen 6, 7 gefertigt.
Diese Rahmenteile sind aus einem U-förmigen Profil gebogen.
Ein Schenkel ist jeweils an den Enden des Profils mit der Befestigungsplatte 3 verschraubt
(Stellen 8). Zum Anordnen eines Nummernschilds im Profilrahmen 1 muss
ein Rahmenteil 6 entfernt werden, das Nummernschild in
das Profil des Rahmenteils 7 einschoben, der gelöste Rahmenteil 6 auf
das Nummernschild aufgesteckt und wieder an der Befestigungsplatte 3 befestigt
werden.
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Nachteilig
an dieser Halterung ist, dass die Befestigungsplatte seitlich sichtbar
ist und die Verbindungsmittel (Befestigungsplatte, Befestigungsköpfe, Blattfeder,
Montageschrauben) hinter dem Nummernschild ungenügend geschützt
sind. Es tritt daher eine Verschmutzung und Verkrustung ein.
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Die
erfindungsgemässe Nummernschildhalterung 11 ist
in den 2 bis 13 in verschiedenen Varianten
dargestellt. Einheitlich umfassen diese Halterungen 11 einen
Profilrahmen 13 aus zwei Rahmenteilen 15, 16,
und ein Befestigungsorgan 17, vorzugsweise aus zwei Befestigungsstegen.
Die in den Figuren dargestellten Bestandteile der Nummernschildhalterung 11 können
auch abweichend von den Figuren kombiniert werden. Insbesondere
sind die dargestellten Befestigungsorgane 17 und Profile
der Profilrahmen 13 beliebig kombinierbar. Dabei müssen
lediglich einzelne Anpassungen an den Rahmenteilen 15, 16 vorgenommen
werden.
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In
den Figuren sind vier verschiedene Profile 21, 23, 25, 27 dargestellt,
aus denen die Profilrahmen 13 hergestellt sind. Diese Profile
unterscheiden sich in der Flanschausbildung. Es sind vier verschiedene Flansche 51, 53, 55 und 57 dargestellt.
In den Figuren sind 7 verschiedene Befestigungsstege 31, 32, 33, 34, 35, 36 und 37 dargestellt,
die auf unterschiedliche Weise, die Profilrahmen 13 an
den Flanschen 51, 53, 55, 57 halten
und jeweils an einem Fahrzeug festschraubbar sind.
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Zwei
solche Befestigungsstege bilden zusammen ein Befestigungsorgan 17.
Es ist möglich, dass zwei unterschiedliche Befestigungsstege
zusammen ein Befestigungsorgan bilden, wenn auch bevorzugt zwei
identische Befestigungsstege verwendet werden.
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Bei
der Nummernschildhalterung 11 gemäss 2 ist
der Profilrahmen 13 aus einem ersten Profil 21 gefertigt.
Das Profil 21 besitzt einen U-förmigen Haltebereich 41,
in den das Nummernschild (nicht dargestellt) mit seinem Rand eingreift.
An diesen Haltebereich 41 anschliessend ist ein einfacher
Flansch 51 ausgebildet, der senkrecht zur Ebene des Profilrahmens 13 steht.
Der Flansch setzt am Ende des einen Schenkels des U-Profils an.
Zwischen den Flansch 51 des oberen Rahmenteils 15 und
den Flansch 51 des unteren Rahmenteils 16 greift
der Befestigungssteg 31 ein. Am oberen Rahmenteil 15 sind auf
der Innenseite des Flansches 51 Noppen 61 ausgebildet.
Am Befestigungssteg 31 ist an einem oberen Finger ein Öffnung
ausgebildet, in welche der Noppen 61 eingreifen kann. An
einem unteren Finger des Befestigungsstegs 31 ist eine
Gewindebohrung vorhanden. Eine Schraube 63 ist durch den
Flansch 51 des unteren Rahmenteils 16 in den unteren
Finger des Befestigungsstegs 31 geschraubt.
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Bei
der Nummerschildhalterung 11 gemäss 3 ist
der Flansch 53 etwa mittig am Schenkel des den Haltebereich 41 bildenden
U-Profils ausgebildet. Der Schenkel bildet zusammen mit dem Flansch 53 im
Querschnitt ein T.
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Selbstverständlich
ist das Profil 23 mit den Befestigungsstegen 31 und 33 kombinierbar.
Der Befestigungssteg 32 ist ein Profilabschnitt, der wie
das Profil des Befestigungsstegs 31 U-förmig ausgebildet ist.
Im Unterschied zu diesem sind daran jedoch jeweils an jedem Ende
des Steges zwei parallele Finger ausgebildet. Zwischen diese Finger
am einen Ende des Steges hinein reicht der Flansch des oberen Rahmenteils 15.
Zwischen die Finger am anderen Ende des Steges hinein reicht der
Flansch 53 des unteren Rahmenteils 16. Eine Schraube
ist jeweils durch die beiden Finger und den dazwischen angeordneten
Flansch hindurch geschraubt. Im Flansch sind zu diesem Zweck Schlitze
ausgebildet, durch die die Schrauben hindurchreichen können.
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Bei
der in 4 dargestellten Nummerschildhalterung 11 ist
wieder das bevorzugte Profil 21 verwendet. In den Flanschen 51 ist
eine Lochung oder sind einzelne Löcher vorgesehen. Ein
Befestigungssteg 35 ist als L-Profil ausgebildet und mit
einer Einrast-Blattfeder 65 versehen. Diese Blattfeder 65 ist
an einem Schenkel des L-Profils befestigt. Am anderen Schenkel ist
ein Befestigungsloch zur Befestigung des Befestigungsstegs am Fahrzeug
vorgesehen. Die Blattfeder besitzt zwei Arme. An beiden Armen ist
ein Einrastbolzen 67 vorhanden. Diese wirken jeweils mit
einem Loch im Flansch 51 des oberen oder des unteren Rahmenteils
zusammen. Da das L-Profil des Befestigungsstegs 35 zwischen
den Flanschen angeordnet ist, kann der Profilrahmen in Richtung
der Befestigungsstege 35 nicht verschoben werden. Indem
die Einrastbolzen ausser Eingriff mit den Löchern im Flansch 51 gebracht
werden, kann die Verbindung von Profilrahmen 13 und Befestigungsorgan 17 gelöst
werden.
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In 5 ist
eine Nummernschildhalterung 11 dargestellt, bei der der
Flansch 51 wie in den 2 und 4 ausgebildet
ist. Die dargestellte Rückseite dieser Halterung ist in
drei Abschnitte unterteilt. Zur Illustration und besseren Verständlichkeit
der 2 bis 4 sind die drei Befestigungsstege 31, 32, 33 in
dieser Darstellung noch in einer Ansicht gezeigt. Der Flansch ist
jeweils auf der strichpunktierten Linie von einem bolzenartigen
Teil durchdrungen, oder mit einem bolzenartigen Teil versehen, das
den Befestigungssteg durchdringt.
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In
den 6 bis 10 sind Nummernschildhalterungen
dargestellt, die in bevorzugter Weise einen winkelförmigen
Flansch 55, 57 aufweisen. Das Profil 25 besitzt
einen winkelförmigen Flansch 55, der an bestimmten
Stellen entfernt ist. An diesen Stellen ist der Flansch mit 55' bezeichnet.
Der nach innen gerichtete Winkelbereich 69 dieser Flansche 55, 57 ersetzt
die Lochungen oder bolzenförmigen Teile und bildet einen
hintergreifbaren Bestandteil des Profilrahmens 13. Auch
dieser Flansch kann am Ende eines Schenkels des U-förmigen
Haltebereichs befestigt sein (Flansch 55) oder aber von
diesem Schenkel T-förmig abstehen (Flansch 57).
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Es
ist ein winkelförmiger Befestigungssteg 34, 35, 36, 37 vorgesehen,
der mit seinem einen Schenkel 39 hinter den Winkelbereich 69 des
Flansches 55 am oberen Rahmenteils 15 greift,
und dessen anderer Schenkel 38 ein Loch zur Befestigung mit
einer Schraube am Fahrzeug aufweist.
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Der
Befestigungssteg 34 ist mit einer Klemmvorrichtung 71 versehen.
Um diese Klemmvorrichtung vorsehen zu können, braucht der
untere Rahmenteil 16 Abschnitte, in denen der Flansch 55' zurückgeschnitten
ist. Dort ist der Flansch weniger Breit, so dass ein Klemmteil diesen
Restflansch 55' umgreifen kann. Dabei soll der Abstand
vom Haltebereich des Profilrahmens zur rückwärtigen
Befestigungsebene (Fuge zwischen Nummernschildhalterung und Fahrzeug)
umlaufend gleich gross sein. Die Klemmvorrichtung 71 besteht
aus dem Klemmteil und einer Schraube. Das Klemmteil ist am winkelförmigen
Befestigungssteg 34 angenietet oder angeschraubt. Es ist
durch einen Profilabschnitt gebildet. Eine Schraube mit Spitze ist
in dieses Klemmteil eingeschraubt und kann durch Anziehen zum Festklemmen
des Restflansches 55' im Klemmteil genutzt werden. Dabei
dreht sich die Spitze in das Material des Flansches 55 ein.
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Der
Befestigungssteg 35 ist an seinen beiden Enden gleich ausgebildet.
Ein Schenkel 39 des Befestigungsstegs greift oben wie unten
hinter den Winkelbereich 69 des Flansches 55.
Zum Zusammenfügen des Profilrahmens mit dem Befestigungssteg 35 muss
der Profilrahmen in seinen zwei Rahmenteile 15, 16 zerteilt
werden. Es wird beispielsweise der obere Rahmenteil 15 gelöst,
das Nummernschild in den unteren Rahmenteil 16 eingeschoben, der
untere Rahmenteil 16 zusammen mit dem Nummerschild von
unten über die Befestigungsstege 35 des Befestigungsorgans 17 gesteckt,
von oben der obere Rahmenteil 15 sowohl über das
Nummernschild als auch mit dem Winkelbereich 69 hinter
den Schenkel 39 der Befestigungsstege 35 gesteckt,
um dann das obere Rahmenteil 15 seitlich mit dem unteren
Rahmenteil 165 zu verbinden. Mögliche Verbindungsarten
sind weiter unten diskutiert.
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Diese
Art der Befestigung eignet sich für die Dauerbefestigung
des Nummernschilds am Fahrzeug.
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Für
Wechselschilder ist die Ausführungsform gemäss 8 vorgesehen.
Hier ist der Befestigungssteg 36 an einem Ende mit einer
Blattfeder 73 verlängert. Diese Verlängerung
greift wie der Schenkel 39 hinter den Winkelbereich 69 des
Flansches 55 Profils 25. Dank der gegenüber
dem Befestigungssteg 35 verkürzten Ausführung
des Winkelprofils kann nun der Profilrahmen 13 entgegen
der Federkraft der Blattfeder angehoben werden. Danach kann der
Flansch 55 des oberen Rahmenteils 16 des Profilrahmens 13 ausser
Eingriff mit dem Schenkel 39 des Befestigungsstegs 36 gebracht
werden. Danach kann der Profilrahmen nach unten weg genommen werden.
Die Blattfeder 73 kann in der Art der Blattfeder im Befestigungssteg 33 mit
einem Einrastbolzen 67 versehen sein, der eine seitliche
Verschiebung des Profilrahmens gegenüber dem Befestigungsorgan 17 verhindern.
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Schliesslich
ist ein Befestigungssteg 37 in 9 dargestellt,
der oben wie die andern vom Winkelbereich 69 des Flansches 57 hintergriffen
wird, aber unten mit dem um den Winkelbereich 69 gekürzten
Restflansch 57' verschraubt werden kann. Es ist dazu ein
Gewindeblock 75 am Winkelprofil des Befestigungsstegs 37 vorhanden,
in welches hinein eine Schraube festgeschraubt werden kann.
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In 10 sind
die vier mit Winkelflanschen zusammenwirkenden Befestigungsstege 34, 35, 36, 37 im
Zusammenhang mit dem Profilrahmen 13 einer Nummernschildhalterung 11 dargestellt.
Das Profil ist das mit 25 bezeichnete Profil, bei welchem
jedoch an gewissen Stellen (Restflansch 55') der Flansch
beschnitten ist. Der Winkelbereich 69 ist in 10 halb transparent
dargestellt, so dass die hinter dem Winkelbereich eingreifenden
Arme der Befestigungsstege 34, 35, 36, 37 und
die Feder 73 sichtbar sind.
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In 11 bis 13 ist
die Verbindungsstelle zwischen dem oberen Rahmenteil 15 und
dem unteren Rahmenteil 16 dargestellt. Beide Rahmenteile 15, 16 umfangen
das Nummernschild je zur Hälfte. Eine bevorzugte Teilungsebene
liegt horizontal auf halber Höhe des Nummernschildes, bzw.
des Profilrahmens 13. Diese Teilung ist zum Einsetzen in
den oder Herausnehmen des Nummernschilds aus dem Profilrahmen notwendig.
Die Teilung könnte aber auch in einer Vertikalebene liegen
oder ausserhalb der Mitte liegen. Jedes Rahmenteil 15, 16 ist
zweimal gebogen. Das Profil ist an den beiden Ecken des Profilrahmens
90 Grad umgebogen. Gegebenenfalls ist in den Biegestellen der Winkelbereich
des Flansches vor dem Biegen entfernt worden. Zwischen den Biegestellen
und den Verbindungsstellen erstreckt sich das Seitenstück
des Rahmenteils. Diese Seitenstücke des oberen und des
unteren Rahmenteils sind stumpf gestossen, so dass die Haltebereiche 41 für das
Nummernschild fluchtend angeordnet sind. In dieser Stellung sind
die beiden Rahmenteile miteinander verbunden. In 11 und 13 ist
ein Gegenstück 81 auf der Innenseite des Flansches 55 angeordnet
(nur in 13 sichtbar). Schrauben sind durch
Löcher im Flansch hindurch in Gewindebohrungen im Gegenstück
oder durch das Gegenstück hindurch in Muttern verschraubt.
Das Gegenstück 81 versteift somit diese Verbindungsstelle
und hält die beiden Rahmenteile zusammen. Wenn der Flansch einen
Winkelbereich 69 besitzt und die Rahmenteile vor der Montage
des Profilrahmens am Fahrzeug zusammengesetzt werden kann, ist es
auch möglich, die Schrauben durch den Winkelbereich 69 hindurch zu
führen. In der Folge sind beim montierten Profilrahmen 13 keine
Schrauben sichtbar.
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Eine
alternative Ausführung ist in 12 dargestellt.
Hier ist der Flansch 55 um Flanschstärke zurückgebogen
und um den Winkelbereich 69 beschnitten. Somit kann der
Flansch eines Rahmenteils zusammengesteckt werden mit dem anderen
Rahmenteil und mit dessen Flansch verschraubt werden.
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In
einer Nummernschildhalterung gemäss 4 beispielsweise,
wo eine durchgehende Rasterlochung im Flansch sinnvoll ist, liegt
diese Rasterlochung auch in den Seitenstücken vor. Sie
wird daher vorteilhaft dazu benutzt werden, um die Schrauben durch
den Flansch zu führen und in das Gegenstück 81 einzuschrauben.
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In
den 14 bis 16 sind
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Halters 11 und
das dazu gehörige Befestigungsorgan 17 dargestellt.
Diese Nummerschildhalterung 11 entspricht derjenigen gemäss 6.
Aus dieser Ansicht sind die Ausschnitte im Winkelbereich 69 des
Flansches 55 und in dem Flansch 55' besser ersichtlich.
Zudem ist die Niet-Befestigung der Klemmvorrichtung 71 am
Befestigungssteg 34 erkennbar. In den Befestigungsstegen
sind jeweils zwei Bohrungen vorhanden, durch die hindurch die Befestigungsorgane 17 an
einem Fahrzeug befestigt werden können. Ferner ist aus
der 14 zu erkennen, dass die Rahmenteile 15, 16 dadurch gebildet
sind, dass der Profilrahmen 13 an seinen Breitseiten geteilt
ist. Denkbar wäre es auch, dass die Rahmenteile 15, 16 dadurch
gebildet sind, dass der Profilrahmen 13 an seinen beiden
Längsseiten geteilt ist.
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In 17 bis 20 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel mit Variante dargestellt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel sind das obere Rahmenteil 15 und
das untere Rahmenteil 16 identisch ausgebildet. Bei der
Stossfuge zwischen den beiden Rahmenteilen 15, 16 sind
diese mit einem C-Profil 38 verschraubt. Die Schrauben
sind durch den Flansch 55 hindurch in eine Stirnseite des
C-Profils eingeschraubt. Im C-Profil sind dazu und zur Gewichtsreduktion
zylindrische Hohlräume ausgebildet.
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Damit
ein Schraubenkopf in die Nut des C-Profils eingeschoben werden kann
und dabei die Flansche des C-Profils hintergreift, ist eine Einführöffnung 91 ausgebildet.
In 17 ist diese Einführöffnung 91 dadurch
gebildet, dass das C-Profil mit Abstandhaltern 83 an den
Flanschen 55 der Rahmenteile 15, 16 befestigt
ist. In 19 bildet eine Bohrung durch
die Flansche des C-Profils diese Einführöffnung 91.
Daher kann das C-Profil 38 bis an die Flansche 55 der
Rahmenteile geführt sein und direkt mit diesen verschraubt
sein.
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In 20 ist
ein Befestigungsorgan 17 für Wechselnummern und
einer Halterung mit einem horizontal bzw. längs verlaufenden
C-Profil 38 dargestellt. Das Befestigungsorgan 17 ist
ein Winkelprofil 89. Einer der Flansche des Winkelprofils 89 ist
am Blech 85 des Fahrzeugs befestigbar. Der andere Flansch
greift hinter einen der Flansche des C-Profils 38. Ein
Federelement greift hinter den anderen Flansch des C-Profils. Durch
Anheben der Halterung und anschliessendes Abkippen und Absenken
kann die Halterung ausser Eingriff mit dem Befestigungsorgan gebracht
werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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