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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Entfernen von Blut
aus einem extrakorporalen Blutkreislauf gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1. Sie betrifft ferner eine Behandlungsvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 29 sowie ein
Schlauchsystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
45.
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Bei
extrakorporaler Blutbehandlung ist großes Augenmerk zu
legen auf das Erkennen und Beseitigen von eventuellen Gas- oder
Lufteinschlüssen in einem zur Blutbehandlung verwendeten
extrakorporalen Blutkreislauf.
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Extrakorporale
Blutkreisläufe sind üblicherweise Einweg-Artikel
und werden nach ihrer Verwendung entsorgt. Dabei kann es aus verschiedenen
Gründen von Vorteil sein, Flüssigkeiten aus dem
extrakorporalen Blutkreislauf im Anschluss an eine Blutbehandlungssitzung
zu entfernen. Zu diesen Gründen zählen Hygieneaspekte
und die Kosten für das Entsorgen des gebrauchten extrakorporalen
Blutkreislaufs.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein weiteres Verfahren zum
Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf nach
Beenden einer Blutbehandlungssitzung anzugeben. Ferner soll ein Verfahren
angegeben werden zum Erkennen und/oder Beseitigen von Luft, welche
innerhalb eines extrakorporalen Blutkreislaufs vorliegt.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch ein Verfahren mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Eine „Blutbehandlungssitzung” wie
hier diskutiert kann beispielsweise eine Behandlung mittels Hämodialyse,
Hämofiltration, Hämodiafiltration und/oder eines
Zellseparationsverfahrens umfassen. Sie kann auf die Reinigung von
Blut gerichtet sein.
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Zum
Durchführen einer solchen Blutbehandlung wird eine geeignete
Behandlungsvorrichtung verwendet.
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Eine
zum Durchführen des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignete „Behandlungsvorrichtung” weist im
Gebrauch wenigstens einen extrakorporalen Blutkreislauf oder eine
Aufnahmevorrichtung für einen solchen, wenigstens eine
Blutpumpe sowie wenigstens eine zweite Fördereinrichtung
auf.
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Ein „extrakorporaler
Blutkreislauf” weist wenigstens einen arteriellen Leitungsabschnitt
und wenigstens einen venösen Leitungsabschnitt auf. Jeder
dieser Leitungsabschnitte umfasst ein Leitungsinneres.
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Der
extrakorporale Blutkreislauf kann geeignet sein, mit dem Gefäßsystem
eines Patienten verbunden zu werden. Der extrakorporale Blutkreislauf
kann jedoch auch ein solcher sein, welcher bei der Behandlung des
Patienten extrakorporal Blut führt, mit dem Gefäßsystem
des Patienten jedoch nicht verbunden ist.
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Unter
dem „Gefäßsystem des Patienten” ist
hier der Blutkreislauf des Patienten als anatomische Struktur zu
verstehen, welcher u. a. post partum angelegte Fisteln, Shunts und
dergleichen, ferner arterielle und venöse Leitungsstrukturen
des Körpers und dergleichen umfasst.
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Unter
dem Begriff „Blutpumpe” ist eine Fördereinrichtung
zu verstehen, die zum Fördern von Blut im extrakorporalen
Blutkreislauf geeignet und vorgesehen (im Weiteren synonym verwendet
für „konfiguriert”) ist.
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Ein „Patient” im
Sinne der vorliegenden Erfindung kann ein Mensch oder Tier sein.
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Eine „zweite
Fördereinrichtung” ist zum Einbringen wenigstens
einer Substituatflüssigkeit in den extrakorporalen Blutkreislauf
geeignet und vorgesehen.
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Eine „Substituatflüssigkeit” kann
dabei beispielsweise jede zur Verwendung bei einer Blutbehandlung übliche
Substituatflüssigkeit sein. Vorzugsweise ist die Substituatflüssigkeit
eine bereits während der Blutbehandlungssitzung verwendete
und somit über eine Fluidverbindung bereits in den extrakorporalen
Blutkreislauf eingebundene oder einbringbare Lösung. Sie
kann vorzugsweise eine isotone Kochsalzlösung sein, wie
z. B. eine 0,9%-ige NaCl-Lösung. Unter der Substituatflüssigkeit
kann beispielsweise auch ein z. B. mittels Perfusor über
eine Zugabestelle eingebrachtes Medikament verstanden werden.
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Unter
der Substituatflüssigkeit kann – ungeachtet ihres
Namens – erfindungsgemäß auch ein anderes Fluid
als eine Flüssigkeit verstanden werden, deren Verwendung
sich erfindungsgemäß ebenfalls anbietet.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren umfasst den Schritt
des Einbringens oder Eintragens von Substituatflüssigkeit
in den extrakorporalen Blutkreislauf, vorzugsweise durch Betreiben
der zweiten Fördereinrichtung.
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Die
in den extrakorporalen Blutkreislauf eingebrachte oder eingetragene
Substituatflüssigkeit kann unter Betreiben der Blutpumpe
und/oder der zweiten Fördereinrichtung durch den extrakorporalen
Blutkreislauf gefördert werden.
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Mittels
der im extrakorporalen Blutkreislauf geförderten Substituatflüssigkeit
kann das im extrakorporalen Blutkreislauf nach der Blutbehandlungssitzung
vorhandene Blut des Patienten gleichzeitig sowohl aus dem arteriellen
Leitungsabschnitt als auch aus dem venösen Leitungsabschnitt
des extrakorporalen Blutkreislaufs verdrängt werden.
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Der
Begriff „gleichzeitig”, wie er hierin verwendet
wird, bedeutet, dass sowohl das Fördern von Blut aus dem
arteriellen Leitungsabschnitt als auch das Fördern von
Blut aus dem venösen Leitungsabschnitt zu ein und demselben
Zeitpunkt x und/oder über ein und dieselbe Zeitdauer y
erfolgen kann.
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„Gleichzeitig” kann
erfindungsgemäß als „simultan” oder „im
selben Moment” verstanden werden.
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Das „gleichzeitige
Verdrängen” von Blut sowohl aus dem arteriellen
Leitungsabschnitt als auch aus dem venösen Leitungsabschnitt
des extrakorporalen Blutkreislaufs bedeutet, dass das Blut mittels
der im extrakorporalen Blutkreislauf geförderten Substituatflüssigkeit
zum gleichen Zeitpunkt x bzw. im gleichen Zeitraum y aus beiden
Leitungsabschnitten des extrakorporalen Blutkreislaufs aus dem extrakorporalen
Blutkreislauf entfernt wird.
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Das
im extrakorporalen Blutkreislauf nach einer Blutbehandlungssitzung
vorhandene Blut wird aus dem extrakorporalen Blutkreislauf entfernt
und kann verworfen werden.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind jeweils Gegenstand der Unteransprüche.
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Obwohl
die vorliegende Beschreibung an verschiedenen Stellen auf eine Behandlungsvorrichtung
für eine Dialysebehandlung, wie beispielsweise eine Hämodialyse,
Bezug nimmt, ist die vorliegende Erfindung keinesfalls auf die Durchführung
des Verfahrens zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen
Blutkreislauf nach einer Dialysebehandlung beschränkt.
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Vielmehr
ist das erfindungsgemäße Verfahren zum Entfernen
oder Verdrängen von Blut aus jedem extrakorporalen Blutkreislauf,
wie er zur Verwendung in einer Vielzahl von extrakorporalen Blutbehandlungen oder
allen extrakorporalen Blutbehandlungen bekannt ist, geeignet.
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Der
extrakorporale Blutkreislauf kann vorzugsweise mittels eines so
genannten DoubleNeedle-Zugangs oder mittels eines so genannten SingleNeedle-Zugangs
mit dem Gefäßsystem des Patienten konnektiert
sein.
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Unter
einem „DoubleNeedle-Zugang” zum Gefäßsystem
eines Patienten ist eine Konnektionsform zu verstehen, bei der jeweils
eine arterielle Konnektionsnadel und eine venöse Konnektionsnadel
mit dem Gefäßsystem des Patienten und mit dem
extrakorporalen Blutkreislauf bzw. dessen arteriellen und venösen
Abschnitt konnektiert sind.
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Obwohl
die vorliegende Beschreibung beispielhaft anhand eines DoubleNeedle-Zugangs
beschrieben ist, ist sie nicht auf eine solche Ausführung
beschränkt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren kann ebenso unter Verwenden
eines SingleNeedle-Zugangs durchgeführt werden. Dabei kann
gleichzeitig aus dem arteriellen Leitungsabschnitt und dem venösen
Leitungsabschnitt in Richtung zur einzigen Nadel zur Konnektion
mit dem Patienten rückgeführtes Blut in einer „Y”-förmigen
Aufgabelung aufeinander treffen.
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Zu
diesem Zweck können die „Y”-förmige
Aufgabelung und/oder die Konnektionsnadel zum Gefäßsystem
des Patienten geeignet vorgesehen bzw. ausgestaltet sein, beispielsweise
durch geeignete Abmessungen des Querschnitts der Komponenten und/oder
durch Anordnen von strömungsberuhigenden Elementen, Umströmungselementen
oder dergleichen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform wird Blut unter gleichzeitigem
Betreiben der Blutpumpe und der zweiten Fördereinrichtung
aus dem extrakorporalen Blutkreislauf gefördert.
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Bevorzugt
kann das Blut sowohl gleichzeitig als auch mit gleichem relativem
Fortschritt sowohl aus dem arteriellen Leitungsabschnitt als auch
dem venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs gefördert
werden.
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Das
Blut kann jedoch alternativ gleichzeitig, jedoch mit unterschiedlichem
relativem Fortschritt sowohl aus dem arteriellen Leitungsabschnitt
als auch dem venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen
Blutkreislaufs gefördert werden.
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Der
Begriff (relativer) „Fortschritt” kann sich hierbei
auf die Bewegung bzw. das Fortschreiten des Bluts beziehen, z. B.
eines Blutabschnitts, einer Blutfront und dergleichen in einem Leitungsabschnitt
(im arteriellen oder venösen Leitungsabschnitt) des extrakorporalen
Blutkreislaufs in Bezug auf Patienten bzw. einen Zugang zum Gefäßsystem
desselben.
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Der
Begriff „relativ” bezeichnet dabei das Fortschreiten
des Bluts im Verhältnis zu der zu durchströmenden
Länge des jeweiligen Leitungsabschnitts des extrakorporalen
Blutkreislaufs. D. h., dass das Fortschreiten des Bluts im arteriellen
Leitungsabschnitt und im venösen Leitungsabschnitt relativ
gesehen beispielsweise gleichschnell erfolgen kann. Da ein Leitungsabschnitt
länger, mit größerem Durchmesser, mit
Verzweigungen usw. ausgestaltet sein kann als der andere Leitungsabschnitt,
entspricht das relative Fortschreiten demnach nicht dem absoluten
Fortschreiten zum Beispiel bzgl. der Angabe exakter Volumen- oder
Zentimeterangaben. Vielmehr kann das Fortschreiten beispielsweise
als Prozentsatz eines von Blut bereits entleerten Leitungsabschnitts
oder noch zu entleerenden Leitungsabschnitts angegeben werden.
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Das
gleichschnelle Fortschreiten des Bluts in unterschiedlich ausgestalteten
Leitungsabschnitten kann beispielsweise über unterschiedliche
Rotationsgeschwindigkeiten der Fördereinrichtungen erreicht
werden. Das gleichschnelle Fortschreiten kann beispielsweise auch
durch die Menge und die Lage der Zugabestelle der Substituatflüssigkeit
und dergleichen erreicht werden.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform können
der arterielle Leitungsabschnitt und/oder der venöse Leitungsabschnitt
des extrakorporalen Blutkreislaufs während der Durchführung
des Verfahrens mit einem Patienten konnektiert sein.
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Eine
solche Konvektion kann, wie vorstehend angegeben, in Form eines
DoubleNeedle- oder eines SingleNeedle-Zugangs ausgeführt
sein.
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Das
aus dem extrakorporalen Blutkreislauf verdrängte Blut kann
vorzugsweise im Wesentlichen oder vollständig in das Gefäßsystem
des Patienten rückgeführt werden. Im Falle z.
B. eines SingleNeedle-Zugangs kann das Blut über einen
gemeinsamen Zugang in das Gefäßsystem des Patienten
erneut eingebracht bzw. rückgeführt werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das Blut solange gefördert, bis eine Phasengrenze
bzw. ein Mischbereich zwischen Blut und Substituatflüssigkeit
eine Erfassungseinrichtung erreicht, welche in oder an einem Abschnitt
des extrakorporalen Blutkreislaufs der Behandlungsvorrichtung angeordnet
ist.
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Die
Erfassungseinrichtung kann vorzugsweise zum Erfassen einer qualitativen Änderung
des Inhalts des (Leitungsinneren des) extrakorporalen Blutkreislaufs
ausgestaltet und vorgesehen sein.
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Eine „Erfassungseinrichtung” kann
z. B. ein – vorzugsweise optischer – Sensor sein,
der eine, z. B. optische, Änderung des Inhalts des Leitungsinneren
oder eine Eigenschaft des Inhalts erfasst.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren kann vorzugsweise dann
beendet werden, wenn die Erfassungseinrichtung beispielsweise das
Auftreten der Phasengrenze bzw. des Mischbereichs zwischen Blut
und Substituatflüssigkeit erkennt.
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Besonders
bevorzugter Weise sind wenigstens zwei Erfassungseinrichtungen,
die gleich oder unterschiedlich ausgestaltet sein können,
im extrakorporalen Blutkreislauf angeordnet. Insbesondere kann es
von Vorteil sein, eine erste Erfassungseinrichtung im arteriellen
Leitungsabschnitt und eine zweite Erfassungseinrichtung im venösen
Leitungsabschnitt anzuordnen. Die beiden Erfassungseinrichtungen
können beispielsweise in bzw. mit einem solchen Abstand
zum jeweiligen Patientenzugang, zum Beispiel zur arteriellen Konnektionsnadel
bzw. zur venösen Konnektionsnadel, angeordnet und vorgesehen
sein, derart, dass, wenn die Erfassungseinrichtung jeweils das Auftreten
einer Phasengrenze bzw. eines Mischbereichs zwischen Blut und Substituatflüssigkeit
erkennt, das Blut im Wesentlichen bereits vollständig aus
dem extrakorporalen Blutkreislauf in das Gefäßsystem
des Patienten rückgeführt wurde.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Förderleistung oder die Förderrate
der Blutpumpe unter Berücksichtigung wenigstens eines Parameters
den extrakorporalen Blutkreislauf und/oder eine Förderleistung
oder eine Förderrate der zweiten Fördereinrichtung
betreffend, gesteuert oder geregelt.
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Die
Förderleistung oder die Förderrate der Blutpumpe
können beispielsweise durch Steuern oder Regeln einer Rotationsgeschwindigkeit
der Blutpumpe eingestellt werden.
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Die
Förderleistung oder die Förderrate der zweiten
Fördereinrichtung kann einem vorgegebenen Wert bzw. vorgegebenen
Werten entsprechen und beispielsweise in einer geeigneten Einrichtung
im oder am extrakorporalen Blutkreislauf hinterlegt und auslesbar
sein und/oder kontinuierlich erfasst und – vorzugsweise
in Echtzeit – zum dynamischen Steuern bzw. Regeln der Förderleistung
oder Förderrate der Blutpumpe eingesetzt werden.
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Alternativ
oder ergänzend ist in einer weiteren erfindungsgemäßen
Ausführungsform vorgesehen, eine Förderleistung
oder eine Förderrate der zweiten Fördereinrichtung
unter Berücksichtigung wenigstens eines Parameters den
extrakorporalen Blutkreislauf und/oder eine Förderleistung
oder eine Förderrate der Blutpumpe betreffend, zu steuern
oder zu regeln. Eine Steuerung oder Regelung der zweiten Fördereinrichtung bzw.
einer Förderleistung oder einer Förderrate derselben
kann analog der vorstehend angegebenen Vorgehensweise ausgeführt
werden.
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Unter
dem Begriff „Parameter” wie vorstehend verwendet
kann eine Größe und/oder Eigenschaft zu verstehen
sein, welche einer Komponente des extrakorporalen Blutkreislaufs
und/oder der zweiten Fördereinrichtung zugeordnet werden
kann, beispielsweise ein Volumen, z. B. das Volumen oder die Länge
des Leitungsinneren eines Leitungsabschnitts des extrakorporalen
Blutkreislaufs, eine Förderrate der zweiten Fördereinrichtung,
eine Geschwindigkeit, eine Förderrichtung und dergleichen.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform wird durch Betreiben
der zweiten Fördereinrichtung eine vorbestimmte Menge an
Substituatflüssigkeit in das Leitungsinnere des extrakorporalen
Blutkreislaufs eingebracht.
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Eine „vorbestimmte
Menge an Substituatflüssigkeit bzw. eine vorbestimmte Substituatflüssigkeitsmenge” kann
einem bestimmten Fördervolumen und/oder einer bestimmten
Förderstrecke des zu fördernden bzw. zu verdrängenden
Bluts entlang des Leitungsinneren des extrakorporalen Blutkreislaufs
entsprechen. Das Einbringen einer vorbestimmten Menge an Substituatflüssigkeit
kann beispielsweise durch Betreiben einer hochgenau dosierenden
Membranpumpe erfolgen.
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Die
Menge an Substituatflüssigkeit kann vorzugsweise beispielsweise
in einer Steuereinrichtung hinterlegt und/oder eingebbar sein.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt mittels eines Lufterkennungsdetektors bzw. ABD
(Air Rubble Detector), wie er aus dem Stand der Technik bekannt
ist und auch weiter unten noch erläutert wird, und welcher
in einen arteriellen Schenkel bzw. Leitungsabschnitt eines extrakorporalen
Blutkreislaufs oder eines Schlauchsets eingefügt ist, eine
Lufterkennung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „Luft” hier
nicht einschränkend verstanden werden soll. Die vorliegende
Erfindung betrifft gleichermaßen jede Art von Gas.
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Dabei
kann eine Warnung beim Erkennen von Luft im arteriellen Leitungsabschnitt
ergehen. Unabhängig hiervon kann die Blutförderung
angehalten und/oder weitere Maßnahmen ergriffen werden.
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In
dieser Situation ist es insbesondere möglich, den Fehler,
der zur Luftinfusion geführt hat, zu beheben, sei es automatisch
oder durch Personal bzw. den Anwender. Die Warnung kann überbrückt
werden, um die Förderung erneut aufzunehmen.
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Auf
diese Weise kann die Menge der eingetretenen Luftmenge und des möglicherweise
erzeugten Blutschaumvolumens durch rasches Eingreifen vorteilhaft
minimiert werden.
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Alternativ
oder ergänzend kann bei Erkennen von Lufteinschluss oder
bei Ausgabe einer Warnung aufgrund von erkanntem Lufteinschluss
eine Luftentfernung im arteriellen Leitungsabschnitt erfolgen, im
Folgenden auch als arterielle Luftentfernung bezeichnet. Das dabei
eingesetzte Verfahren kann einer venösen Luftentfernung
gleich sein.
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Die
arterielle Luftentfernung kann sich in ihrer Anwendung für
Onlinebehandlung und Standardbehandlung unterscheiden:
Bei
der Onlinebehandlung wird der Patient arteriell dekonnektiert und
statt des Patienten ein externes Behältnis, z. B. ein NaCl-Beutel,
am arteriellen Patientenschlauch angeschlossen. Anschließend
wird – vorzugsweise nach entsprechenden Sicherheitsabfragen – mit
Hilfe der Substituatpumpe Substituat aus der Hydraulik – oder einer
anderen Quelle – vorzugsweise über das Prädilutions-Ventil
in den arteriellen Leitungsabschnitt des Schlauchsystems gefördert.
Dies geschieht derart, dass die dort befindliche Luft in das angeschlossene
Behältnis verdrängt wird. Dies ist auch in 3 dargestellt.
Ist das Schlauchsystem luftfrei, wird das Behältnis dekonnektiert
und der Patient erneut mit dem arteriellen Patientenschlauch oder
Leitungsabschnitt verbunden. Auf diese Weise gelangt und/oder verbleibt
keine Luft in das extrakorporale Blutsystem.
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U.
a. bei der HD-Behandlung (Hämodialyse) kann eine Luftentfernung
allerdings auch wie folgt vonstatten gehen: Bei erkanntem Lufteinschluss
wird der Patient sowohl arteriell als auch venös dekonnektiert. Beide
Patientenschläuche oder Leitungsabschnitte werden an ein
Behältnis – vorzugsweise den zuvor erwähnten
NaCl-Beutel – oder verschiedene Behältnisse angeschlossen.
Anschließend wird – vorzugsweise nach vorherigen
Sicherheitsabfragen – durch Rückwärtsförderung
durch die Blutpumpe Inhalt des Behältnisses, z. B. NaCl,
in das venöse Blutschlauchsystem bzw. den venösen
Leitungsabschnitt gesaugt und damit die im arteriellen Patientenschlauch
befindliche Luft in das Behältnis gefördert. Erkennt
der Anwender oder eine entsprechende Einrichtung, dass das Schlauchsystem
luftfrei ist (hierzu bietet sich eine zusätzliche Kontrolle des
venösen Zweigs bzw. Schenkels an), so wird das Behältnis
dekonnektiert und wiederum der Patient mit den Patientenschläuchen
angeschlossen. Auch hierbei gelangt und/oder verbleibt die Luft
nicht in das extrakorporale Blutsystem.
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Neben
den beiden letzten der vorstehend beschriebenen Verfahren, welche
sich auch als „Vorwarnfunktionen für arteriell
angesaugte Luft” bezeichnen lassen, kann unter Einsatz
wenigstens eines Lufterkennungsdetektors (im Folgenden auch kurz:
ABD) auch ein erfindungsgemäßes Verfahren zur
sicheren Rückwärtsförderung im extrakorporalen
System durchgeführt werden. Bei diesem Verfahren ist eine
sichere Rückwärtsförderung von Blut mittels
der Blutpumpe vorteilhaft auch bei konnektiertem Patienten möglich.
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Erkennen
der ABD und die entsprechende Steuerung dabei arteriell Luft, so
wird ein arterieller Luftalarm ausgelöst. Dieser kann zum
unverzüglichen Schließen der arteriellen Patientenschlauchklemme
und/oder zum Anhalten der Blutförderung führen
oder darin bestehen. Dabei kann eine wie oben beschriebene Luftentfernung
erfolgen. Alternativ kann die Flussrichtung umgekehrt werden. Die
Luft kann auf diese Weise vorteilhaft über die venöse
Tropfkammer abgeschieden werden.
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Vorzugsweise
wird hierbei mittels ABD und der entsprechenden Steuerung überprüft,
dass sich auch im jeweiligen Schlauchabschnitt keine Luft befindet.
Auf diese Weise wird vorteilhaft vermieden, dem Patienten Luft zu
infundieren.
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Dabei
kann folgendes Verfahren eingesetzt werden: Wird vom Anwender (oder
automatisch) eine Flussumkehr angefordert, so wird zunächst
bei aktivierter Luftwarnung noch ein definierte Volumen (vorzugsweise
mindestens das Volumen des Blutsystems bis hinter den jeweiligen
ABD) weiter in die bisherige Förderrichtung gefördert,
bevor die eigentliche Umkehr der Flussrichtung erfolgt bzw. eingeleitet
wird. Vorzugsweise soll diese nur zulässig sein, wenn das
gesamte Vorvolumen ohne Luftwarnung gefördert worden ist.
Vorzugsweise hat der Anwender keine Möglichkeit der Manipulation
oder des Eingreifens zwischen Luftwarnung und Umkehr der Flussrichtung.
Mittels des vorstehend erläuterten Verfahrens lässt
sich vorteilhaft auch ein Fistelfluss bestimmen.
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Mittels
des im arteriellen Schenkel eingesetzten ABD ist ferner eine sog.
simultane Reinfusion möglich, wie im Folgenden beschrieben.
Dabei soll bevorzugt sein, die Einleitung von Substituat ohne zusätzliche Handlungen
des Anwenders wie etwa Umstecken des Konnektors und dergleichen
zwischen Prä- und Postdilution umschalten zu können.
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Bei
der simultanen Reinfusion verbleiben beide Konnektionsnadeln im
Gefäßsystem des Patienten. Im venösen
Teil des Schlauchsystems wird das Blut durch Fördern von
Substituat über den Prädilutionsport verdrängt,
bis der venöse optische Detektor kein Blut mehr erkennt.
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Vorzugsweise
soll die Blutpumpe gleichzeitig hierzu rückwärts
laufen. Die Blutpumpe kann dabei vorzugsweise mit sehr niedriger
Rate oder Geschwindigkeit laufen.
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Ein
Teil des Substituats wird hierdurch in den arteriellen Teil des
Systems gefördert und verdrängt auch dort das
Blut zum Patienten hin. Beide ABDs sind dabei aktiv. Die arterielle
Förderung kann – da es sich um vergleichsweise
kleine oder sehr kleine Volumina handelt – volumengesteuert
angehalten werden. Vorzugsweise kann ein im ABD enthaltener optischer
Sensor (OD) hierzu verwendet werden.
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Bei
diesem Verfahren kann bei Auftreten eines arteriellen Luftalarms
vorzugsweise nur die Blutpumpe angehalten werden. Die venöse
Reinfusion kann dabei weiter erfolgen. Ein hierbei ggf. in Kauf
zu nehmender Blutverlust beträgt weniger als 30 ml und
ist damit vernachlässigbar bzw. führt nicht zu
einer nennenswerten Beeinträchtigung des Patienten oder
seines Befindens.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner durch eine
Behandlungsvorrichtung gemäß Anspruch 29 gelöst.
Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erzielbaren
Vorteile sind ungeschmälert auch mit der erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung erzielbar.
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Die
erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung weist
wenigstens einen extrakorporalen Blutkreislauf, welcher einen arteriellen
Leitungsabschnitt und einen venösen Leitungsabschnitt aufweist,
wenigstens eine Fördereinrichtung zum Einbringen und/oder
Fördern eines Fluids im extrakorporalen Blutkreislauf sowie
wenigstens eine Steuer- oder Regeleinrichtung auf, die geeignet
und vorgesehen ist zum Ausführen oder Betreiben bzw. Steuern
oder Regeln des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Die „Fördereinrichtung” zum
Einbringen und/oder Fördern eines Fluids in den bzw. innerhalb
des extrakorporalen Blutkreislaufs schließt eine an oder
in dem extrakorporalen Blutkreislauf angeordnete Blutpumpe zum Fördern
von Blut innerhalb des Leitungsinneren des extrakorporalen Blutkreislaufs
ein. Die „Blutpumpe” kann z. B. als Schlauchpumpe
oder Rollenpumpe oder jede andere geeignete Pumpe ausgeführt
sein.
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Ferner
weist die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung
wenigstens eine zweite Fördereinrichtung zum Einbringen
wenigstens einer Substituatflüssigkeit in das Leitungsinnere
des extrakorporalen Blutkreislaufs zu deren Fördern im
Leitungsinneren auf. Die zweite Fördereinrichtung kann
eine peristaltische Pumpe, z. B. eine Schlauchpumpe oder eine Rollenpumpe,
sein. Es kann jedoch auch ein anderer Pumpentyp, z. B. eine Membranpumpe,
insbesondere eine hochgenau dosierende Membranpumpe eingesetzt werden.
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Die
zweite Fördereinrichtung kann Zuleitungen, beispielsweise
eine Substituatflüssigkeitszuleitung, zu verschiedenen
Aufbewahrungseinrichtungen, wie Substituatflüssigkeitsvorratseinrichtungen
oder Vorratsbehältern mit Substituatflüssigkeit,
aufweisen.
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Die
zweite Fördereinrichtung kann ferner wenigstens eine Steuer-
oder Regeleinrichtung aufweisen, die ein automatisiertes Einbringen
und/oder Fördern der wenigstens einen Substituatflüssigkeit,
beispielsweise einer vorbestimmten Substituatflüssigkeitsmenge,
erlaubt und (auch) hierzu vorgesehen ist.
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Die
zweite Fördereinrichtung und ihre Komponenten, insbesondere
ihre Zuleitungen in den extrakorporalen Blutkreislauf, stellen vorzugsweise
einen Teil des Schlauchsatzes bzw. Schlauchsystems für
die extrakorporale Blutbehandlung dar. Sie können an oder
im extrakorporalen Blutkreislauf vorgesehen sein. Sie können
insbesondere mit diesem in geeigneter Weise, beispielsweise mit
Hilfe von Klemmen, Anschlussstutzen oder dergleichen, verbunden
sein.
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Die
zweite Fördereinrichtung kann sich alternativ auch innerhalb
des extrakorporalen Blutkreislaufs befinden. Die zweite Fördereinrichtung
kann Substituatflüssigkeit, z. B. über die Substituatflüssigkeitszuleitung,
ansaugen.
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Eine
Substituatleitung bzw. Substituatflüssigkeitszuleitung
ist vorzugsweise eine Zuleitung, die von einer Substituatquelle
bzw. einer Substituatflüssigkeitvorratseinrichtung angeschlossen
werden kann. Die Substituatleitung kann Bestandteil oder Zubehörteil
eines Schlauchsatzes für die extrakorporale Blutbehandlung sein.
Sie kann jedoch auch derart ausgestaltet sein, dass sie nicht unmittelbar
Bestandteil des extrakorporalen Blutkreislaufs in dem Sinne ist,
dass durch die Substituatleitung kein Blut strömt.
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Die
erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung kann ferner
beispielsweise eine Behandlungseinrichtung zum Behandeln des Bluts
des Patienten, wie einen oder mehrere Blutfilter und/oder einen
oder mehrere Dialysatoren, beispielsweise einen Hämodialysator,
und/oder einen oder mehrere Ab- oder Adsorber, aufweisen.
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Die
Behandlungsvorrichtung kann des Weiteren auch Behälter
zum Aufbewahren von Fluiden, Elemente zum Einbringen der Fluide,
wie beispielsweise Schlauchelemente und/oder Ventile, sowie weitere
Einrichtungen, wie z. B. eine Tropfkammer zum Entfernen von Luft
aus dem Blut während der Blutbehandlung und/oder Sensoren
und/oder Detektoren zum Erfassen verschiedener relevanter Parameter,
wie beispielsweise einen Druck im extrakorporalen Blutkreislauf,
aufweisen.
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Die
einzelnen Komponenten können in Differentialbauweise miteinander
verbunden werden, d. h. die Komponenten können additiv
durch Fügetechnologie, z. B. durch Kleben und/oder Schweißen
wie Kunststoffschweißen oder Laserschweißen, zusammengefügt
werden. Die Komponenten können Bestandteil einer externen
Funktionseinrichtung, wie beispielsweise einer Blutkassette, sein.
Eine solche Blutkassette ist zum Beispiel in den von der Anmelderin
der vorliegenden Erfindung am 23. April 2009 bzw. am 10. Juni 2009
beim DPMA hinterlegten Anmeldungen 10 2009 018 664.6 (Vertreterakte
FM19A27) bzw. (09/33-d01; 11FM19A27) mit jeweils dem Titel „Externe
Funktionseinrichtung, Blutbehandlungsvorrichtung zum Aufnehmen einer
erfindungsgemäßen externen Funktionseinrichtung,
sowie Verfahren” offenbart, auf deren diesbezügliche
Offenbarungen hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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Die
erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung kann wenigstens
eine derartige externe Funktionseinrichtung, bevorzugt in Form einer
solchen Blutkassette, aufweisen.
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Einzelne
Komponenten einer Behandlungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung können den in der von der Anmelderin
der vorliegenden Erfindung am 11. Februar 2009 beim DPMA hinterlegten
Anmeldung 10 2009 008 346.4 (Vertreterakte FM19A20) mit dem Titel „Verfahren
zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf für
eine Behandlungsvorrichtung nach Beenden einer Blutbehandlungssitzung und
Vorrichtung zum Ausführen desselben” offenbarten
Ausführungsformen entsprechen, weshalb auf deren diesbezügliche
Offenbarung hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform weist die Behandlungsvorrichtung
wenigstens eine Steuer- oder Regeleinrichtung auf, die dazu geeignet
und vorgesehen (also konfiguriert) ist, eine Förderleistung
oder eine Förderrate der Blutpumpe und/oder der zweiten
Fördereinrichtung unter Berücksichtigung wenigstens
eines Parameters den extrakorporalen Blutkreislauf betreffend zu
steuern oder zu regeln.
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Der
Parameter, beispielsweise Daten oder Informationen in Form von Kenngrößen
oder Eigenschaften den extrakorporalen Blutkreislauf betreffend,
kann ausgewählt sein aus Parameter, die ein Innenvolumen
des arteriellen Leitungsabschnitts des extrakorporalen Blut betreffen,
Parameter, die ein Innenvolumen des venösen Leitungsabschnitts
des extrakorporalen Blutkreislaufs betreffen, Parameter, die eine
Zugabestelle für die Substituatflüssigkeit, wie
die Lage einer Prädilutions-Zugabestelle für die
Substituatflüssigkeit und/oder die Lage einer Postdilutions-Zugabestelle
für die Substituatflüssigkeit, betreffen und/oder
Parameter, welche die Förderleistung oder Förderrate
der zweiten Fördereinrichtung betreffen, ohne jedoch auf
die vorstehend genannten Beispiele beschränkt zu sein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Behandlungsvorrichtung
wenigstens eine Speichereinrichtung aufweisen, in welcher der Parameter
den extrakorporalen Blutkreislauf betreffend speicherbar oder hinterlegbar
ist.
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Bei
der „Speichereinrichtung” kann es sich um eine
permanent vorhandene Speichereinrichtung, wie beispielsweise eine
Festplatte, und/oder um eine externe Speichereinrichtung, wie eine
CD, eine Diskette, eine SD-Karte bzw. SD Memory Card (Secure Digital
Memory Card) und dergleichen, handeln.
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Die
Behandlungsvorrichtung kann wenigstens eine Eingabeeinrichtung aufweisen,
mittels welcher der Parameter in einer Speichereinrichtung hinterlegbar
ist.
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Eine
solche „Eingabeeinrichtung” kann eine Tastatur,
ein Touch-Pad, ein Touch-Screen, ein Mikrophon, ein Lesegerät
und dergleichen sein.
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Das
Eingeben des Parameters kann durch einen Benutzer, zum Beispiel
manuell durch Eintippen in eine Tastatur, erfolgen. Das Hinterlagen
des Parameters in der Speichereinrichtung kann auch mittels Übertragung
von einem externen Datenträger und/oder einer anderen Speichereinrichtung,
beispielsweise über eine IR-Schnittstelle, Bluetooth, einen
USB-Port, Firewire, SATA und dergleichen in die Behandlungseinrichtung
erfolgen.
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Nach
Eingeben bzw. Hinterlegen des Parameters in der Speichereinrichtung
kann der Parameter dauerhaft abgespeichert werden. Er kann jedoch
auch nur für die Dauer einer Behandlungssitzung hinterlegt
und beispielsweise temporär gespeichert werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Speichereinrichtung
geeignet und vorgesehen bzw. konfiguriert, Parameter verschiedener
und auch unterschiedlicher extrakorporaler Blutkreisläufe
zu speichern. Die für das in einer Behandlungssitzung eingesetzte
Schlauchsystem bzw. den Blutschlauchsatz gespeicherten Daten können
beispielsweise vor Behandlungsbeginn ausgewählt werden.
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Dies
kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn verschiedene oder unterschiedliche
Arten oder Systeme oder Anordnungen extrakorporaler Blutkreisläufe
bzw. von Schlauchsystemen in bzw. an einer Behandlungsvorrichtung
eingesetzt werden sollen.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform kann die Speichereinrichtung
an oder in wenigstens einem Abschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs
vorgesehen sein. Beispielsweise kann die Speichereinrichtung als
Barcode und/oder 2D-Code (Dot-Matrix-Code) und/oder RFID-Chip ausgestaltet
sein. Die Behandlungsvorrichtung kann die Daten bzw. Parameter so
beispielsweise automatisch einlesen und der Steuer- oder Regeleinrichtung
zur Verfügung stellen. Sie kann beispielsweise am Schlauchsystem,
z. B. am arteriellen und/oder venösen Leitungsabschnitt
des extrakorporalen Blutkreislaufs, vorgesehen sein.
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Die
Speichereinrichtung kann an oder in einer externen Funktionseinrichtung,
wie beispielsweise der vorstehend erwähnten Blutkassette,
vorgesehen sein. In der Speichereinrichtung können dann
zum Beispiel die während der Herstellung der Blutkassette
ermittelten Spezifikationen der einzelnen Komponenten bzw. Abschnitte
der Blutkassette hinterlegt sein.
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Wenn
die Speichereinrichtung als externe Speichereinrichtung vorgesehen
ist, kann die Behandlungsvorrichtung vorzugsweise ferner wenigstens
eine Aufnahmeeinrichtung und/oder wenigstens eine Leseeinrichtung
aufweisen, die zum Aufnehmen und Auslesen der externen Speichereinrichtung
geeignet und vorgesehen ist.
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Bei
der „Aufnahmeeinrichtung” kann es sich zum Beispiel
um ein Kartenlesegerät, einen Slot zum Aufnehmen einer
SD-Karte oder einer Diskette, einen Einschub zum Aufnehmen einer
CD und dergleichen handeln. Die auf der Speichereinrichtung hinterlegten
Parameter bzw. Daten bzw. Informationen können nach Einbringen
bzw. Einführen bzw. Einschieben der Speichereinrichtung
in die Aufnahmeeinrichtung ausgelesen bzw. abgelesen werden. Dies
kann mittels einer Leseeinrichtung, wie beispielsweise einem Laser,
erfolgen.
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Bei
der „Leseeinrichtung” kann es sich auch um eine
externe Einrichtung bzw. eine exponierte Einrichtung der Behandlungsvorrichtung
handeln, wie beispielsweise einen Scanner. Das Einführen
bzw. Einschieben oder Einbringen der Speichereinrichtung in eine
Aufnahmeeinrichtung ist somit nicht erforderlich. Die Parameter
bzw. Daten oder Informationen können durch einfaches Anordnen
bzw. Dagegenhalten der Speichereinrichtung vor die Leseeinrichtung
aus- bzw. abgelesen werden.
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Eine
geeignete externe Speichereinrichtung kann beispielsweise auch in
oder auf einer Patientenkarte, beispielsweise in Form eines Chips,
vorgesehen sein.
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Die
ausgelesenen bzw. abgelesenen Parameter können an einen
zentralen Prozessor einer Steuer- oder Regeleinrichtung der Behandlungsvorrichtung übermittelt
und beispielsweise zum Steuern oder Regeln der Förderleistung
oder Förderrate der Blutpumpe eingesetzt werden.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner auch durch
ein Schlauchsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 45 gelöst,
welcher zur Verwendung in einem erfindungsgemäßen
Verfahren bzw. zur Verwendung mit einer erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung geeignet ist. Die mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren erzielbaren Vorteile sind ungeschmälert auch
mit dem erfindungsgemäßen Schlauchsystem erzielbar.
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Das
erfindungsgemäße Schlauchsystem weist wenigstens
eine Speichereinrichtung auf, in bzw. aus welcher Parameter das
Schlauchsystem und/oder einen extrakorporalen Blutkreislauf betreffend
ablesbar sind.
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Das
Schlauchsystem kann Teil eines extrakorporalen Blutkreislaufs sein.
Es kann beispielsweise den arteriellen Leitungsabschnitt und/oder
den venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs
aufweisen oder diese bilden.
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Das
Schlauchsystem kann beispielsweise aus üblichem Kunststoffmaterial
ausgestaltet sein.
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Das
erfindungsgemäße Schlauchsystem und/oder die erfindungsgemäße
Behandlungsvorrichtung (z. B. die Dialysevorrichtung) weist vorzugsweise
wenigstens einen ABD (Air Rubble Detector) auf. Dieser kann im arteriellen
Leitungsabschnitt bzw. Schenkel und/oder im venösen Leitungsabschnitt
des Schlauchsystems vorgesehen sein. Der ABD kann wie in der
EP 1 952 832 A1 offenbart
ausgestaltet sein. Deren diesbezügliche Offenbarung wird
daher durch Bezugsnahme zum Gegenstand auch der vorliegenden Anmeldung
gemacht.
-
Mittels
des erfindungsgemäßen Verfahrens kann Blut, das
sich nach Beenden einer Blutbehandlungssitzung in einem extrakorporalen
Blutkreislauf einer Behandlungsvorrichtung befindet, vorteilhaft
zügig aus sowohl dem arteriellen Leitungsabschnitt als
auch dem venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen
Blutkreislaufs entfernt werden.
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Die
erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung kann mittels
der Steuereinrichtung in der Lage sein, auf Basis der Daten der
Innenvolumina aller oder einiger Abschnitte des Blutschlauchsatzes,
ggf. unter Berücksichtigung der Lage der gewählten
Zugabestelle für das Substituat, und/oder der vorgegebenen
Förderrate oder Förderleistung der Substituatpumpe,
die erforderliche Förderrate oder die erforderliche Förderleistung der
Blutpumpe oder einer anderen Fördereinrichtung automatisch
derart zu berechnen und die Blutpumpe oder andere Fördereinrichtung
entsprechend zu steuern, dass eine gleichzeitige Verdrängung
des Blut aus den i. d. R. unterschiedlichen Volumina des arteriellen
und des venösen Leitungsabschnitts in den Patienten erfolgen
kann.
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Besonders
vorteilhaft kann die Blutpumpe oder eine andere Fördereinrichtung
derart gesteuert werden, dass die Blutrückgabe nicht nur
gleichzeitig, sondern auch gleichschnell erfolgen kann. Erfindungsgemäß kann
es dadurch vorteilhaft möglich sein, das Entfernen des
Bluts aus beiden Leitungsabschnitten des extrakorporalen Blutkreislaufs
gleichzeitig abzuschließen. Auf diese Weise können
auf besonders vorteilhafte Weise Zeit und Kosten eingespart werden.
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Da
das Blut gleichzeitig und mit gleichem Fortschritt aus den beiden
Leitungsabschnitten in das Gefäßsystem des Patienten
rückgeführt werden kann, kann vorteilhaft eine
unnötige oder ungewollte Infusion von Substituatflüssigkeit
nach Beenden der Blutbehandlung in das Gefäßsystem
des Patienten vermieden werden.
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Da
das Blut im Wesentlichen vollständig aus dem extrakorporalen
Blutkreislauf entfernt und der extrakorporale Blutkreislauf gleichzeitig
mit Substituatflüssigkeit gespült werden kann,
kann vorteilhaft die Gefahr einer Kontamination Dritter oder der
Umgebung mit Patientenblut vermindert werden. Dies gilt insbesondere für
die Entsorgung des extrakorporalen Blutkreislaufs nach Beendigung
der Behandlung.
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Im
Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen
derselben unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. In der
Zeichnung bezeichnen identische Bezugszeichen gleiche oder identische
Elemente. Es gilt:
-
1 zeigt
eine schematische Übersicht einer beispielhaften erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens;
-
2 zeigt
schematisch vereinfacht eine Phase während der Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens; und
-
3 zeigt
eine Prinzipskizze eines extrakorporalen Blutsystems mit arteriellem
ABD (Air Rubble Detector).
-
Zur
beispielhaften Erläuterung der vorliegenden Erfindung sind
als Behandlungsvorrichtung eine Blutbehandlungsvorrichtung, beispielsweise
eine Hämodialysiervorrichtung, und als Verfahren ein Blutbehandlungsverfahren,
beispielsweise eine Hämodialyse, ausgewählt. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entleerung
des extrakorporalen Blutkreislaufs auch gemäß der
Erfindung erfolgen kann ohne dass das entleerte Blut dem Patienten
rückgeführt wird.
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Die
normalen Pfeile in der 2 zeigen eine Richtung des Blutstroms
an. Die Blockpfeile zeigen jeweils eine Richtung des Substituatstroms
an.
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In 1 ist
ein extrakorporaler Blutkreislauf 1000 einer erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung 2000 mit einem DoubleNeedle-Zugang
zum Gefäßsystem eines Patienten 3000 dargestellt.
Der extrakorporale Blutkreislauf 1000 weist einen arteriellen
Leitungsabschnitt 1 sowie einen venösen Leitungsabschnitt 3 auf.
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Der
arterielle Leitungsabschnitt 1 ist über einen
arteriellen Patientenzugang, beispielsweise, wie in 1 gezeigt,
in Form einer arteriellen Konnektionsnadel 5, mit dem Gefäßsystem
des Patienten 3000 verbunden. Der venöse Leitungsabschnitt 3 ist über
einen venösen Patientenzugang, beispielsweise, wie in 1 gezeigt,
in Form einer venösen Konnektionsnadel 7, mit
dem Gefäßsystem des Patienten 3000 verbunden.
-
Der
arterielle Leitungsabschnitt 1 weist eine arterielle Patientenschlauchklemme 9 auf,
der venöse Leitungsabschnitt 3 weist eine venöse
Patientenschlauchklemme 11 auf. In 1 sind sowohl
die arterielle Patientenschlauchklemme 9 als auch die venöse
Patientenschlauchklemme 11 in einem geöffneten
bzw. offenen Zustand dargestellt.
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Der
extrakorporale Blutkreislauf 1000 weist eine Blutpumpe 13 auf.
Die Blutpumpe 13 ist exemplarisch als Rollenpumpe ausgestaltet.
Die Blutpumpe 13 fördert Blut des Patienten 3000 durch
den extrakorporalen Blutkreislauf 1000.
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Der
extrakorporale Blutkreislauf 1000 weist eine Blutbehandlungseinrichtung 15,
beispielsweise einen Hämodialysator, auf.
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Wie
in 1 gezeigt, ist im arteriellen Leitungsabschnitt 1 ein
arterieller Drucksensor 17 stromabwärts (bezogen
auf die während einer Blutbehandlung übliche Förderrichtung)
von der Blutpumpe 13 angeordnet.
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Im
venösen Leitungsabschnitt 3 sind eine venöse
Tropfkammer 19 und ein venöser Drucksensor 21 stromaufwärts
der venösen Tropfkammer 19 angeordnet.
-
Mittels
einer zweiten Fördereinrichtung, beispielsweise einer Substituatpumpe 23,
kann Substituatflüssigkeit aus einer Substituatflüssigkeitsvorratseinrichtung 25 über
eine Substituatsflüssigkeitszuleitung 27 an einer
Prädilutions-Zugabestelle 29 für Substituatflüssigkeit
und/oder einer Postdilutions-Zugabestelle 31 für Substituatflüssigkeit
in den extrakorporalen Blutkreislauf 1000 eingebracht werden.
Die Substituatpumpe 23 ist hier exemplarisch als Rollenpumpe
ausgestaltet.
-
Die
Behandlungsvorrichtung 2000 weist eine Regel- oder Steuereinrichtung 33 auf.
Die Steuereinrichtung 33 ist über eine Steuerleitung 35 mit
der Blutpumpe 13 und über eine Steuerleitung 37 mit
der Substituatpumpe 23 verbunden. Es kann allerdings genügen,
nur eine Regel- oder Steuerleitung, wahlweise zur Blutpumpe 13 oder
zur Substituatpumpe 23 vorzusehen zum Ausführen
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Die
Steuereinrichtung 33 kann beispielsweise eine Förderrate
oder eine Förderleistung der Blutpumpe 13 in Abhängigkeit
von Betriebsparametern der Substituatpumpe 23, z. B. deren
Förderrate oder Förderleistung, steuern.
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Die
Steuerleitungen 35 und 37 können eine
bidirektionale Kommunikation zwischen der Steuereinrichtung 33 und
der Blutpumpe 13 bzw. der Substituatpumpe 23 zulassen.
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1 zeigt
eine Verbindung der erfindungsgemäßen Blutbehandlungsvorrichtung 2000 mit
dem Gefäßsystem des Patienten. Eine solche Verbindung
ist zur Verwirklichung der erfindungsgemäßen Blutbehandlungsvorrichtung
jedoch nicht zwingend erforderlich, sondern stellt nur eine besondere
Ausgestaltung und eine bevorzugte Nutzung dar.
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In 2 weist
die Behandlungsvorrichtung 2000 eine externe Funktionseinrichtung,
wie beispielsweise eine Blutkassette 4000, auf. Die Blutkassette 4000 kann
eine Blutkassette sein, wie sie in den von der Anmelderin der vorliegenden
Erfindung am 23. April 2009 und am 10. Juni 2009 beim DPMA hinterlegten
Anmeldungen mit jeweils dem Titel „Externe Funktionseinrichtung,
Blutbehandlungsvorrichtung zum Aufnehmen einer erfindungsgemäßen
externen Funktionseinrichtung, sowie Verfahren”, siehe
oben, offenbart ist, auf deren diesbezügliche Offenbarungen
hiermit wiederum vollinhaltlich Bezug genommen wird.
-
2 zeigt
eine Phase eines erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Entfernen von Blut aus dem extrakorporalen Blutkreislauf 1000 nach
Beendigung einer Blutbehandlung in einer besonderen Ausführungsform, bei
welcher das Blut in das Gefäßsystem des Patienten
rückgeführt wird.
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Sowohl
die arterielle Patientenschlauchklemme 9 als auch die venöse
Patientenschlauchklemme 11 befinden sich in einem geöffneten
bzw. offenen Zustand.
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Die
Blutpumpe 13 und die Substituatpumpe 23 werden
betrieben.
-
Im
Folgenden beziehen sich die Begriffe „Uhrzeigersinn” oder „gegen
den Uhrzeigersinn” auf die Zeichenebene der 2.
Sie sollen dazu dienen, die Förderrichtung der Pumpen während
einer Dialysebehandlung und während des erfindungsgemäßen
Verfahrens anzugeben: Während eines Blutbehandlungsverfahrens
fördern die Blutpumpe 13 und die Substituatpumpe 23 gewöhnlich
gegen den Uhrzeigersinn, wie er 2 zu entnehmen
wäre.
-
Während
der Durchführung der erfindungsgemäßen
Verfahrens rotiert die Blutpumpe 13 im Uhrzeigersinn und
damit gegen die während einer Blutbehandlung übliche
Förderrichtung (Patient – arterieller Leitungsabschnitt – Blutbehandlungseinrichtung – venöser
Leitungsabschnitt – Patient).
-
Die
Substituatpumpe 23 rotiert gegen den Uhrzeigersinn.
-
Die
Rotationsgeschwindigkeiten der Blutpumpe 13 und der Substituatpumpe 23 können
voneinander verschieden sein. Die Rotationsgeschwindigkeiten der
Blutpumpe 13 und der Substituatpumpe 23 können identisch
sein. Die Blutpumpe 13 und die Substituatpumpe 23 können
zum gleichen Zeitpunkt gestartet werden und/oder für eine
gleiche (vorgegebene) Zeitdauer rotieren gelassen werden. Die Blutpumpe 13 und
die Substituatpumpe 23 können zu verschiedenen
Zeitpunkten und/oder verschiedene (vorgegebene) Zeitdauern lang rotieren
gelassen werden.
-
Im
extrakorporalen Blutkreislauf 1000 befindet sich Blut (einfach
schraffierter Bereich). Über die Substituatflüssigkeitszuleitung 27 wird
Substituatflüssigkeit eingebracht (mit Kreuzmuster schraffierter
Bereich in 2).
-
Ein
Prädilutions-Zugabeventil 291 der Prädilutions-Zugabestelle 29 ist
geöffnet. Alternativ oder zusätzlich kann auch
ein Postdilutions-Zugabeventil 311 der Postdilutions-Zugabestelle 31 geöffnet
sein. In der in 2 gezeigten Darstellung ist
das Postdilutions-Zugabeventil 311 der Postdilutions-Zugabestelle 31 jedoch geschlossen.
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Das
Prädilutions-Zugabeventil 291 und das Postdilutions-Zugabeventil 311 können
beispielsweise als so genannte Phantomventile ausgestaltet sein,
wie sie in den o. g. Anmeldungen der vorliegenden Anmelderin mit
dem Titel „Externe Funktionseinrichtung, Blutbehandlungsvorrichtung
zum Aufnehmen einer erfindungsgemäßen externen
Funktionseinrichtung, sowie Verfahren” sowie in der Anmeldung
10 2009 012 632.5 (Vertreterakte FM19A25) mit dem Titel „Abdichtungseinrichtung
zum Abdichten eines Volumens einer medizinischen Behandlungsanordnung
gegen ein weiteres Volumen sowie Anordnung und Verfahren”,
eingereicht am 10. März 2009 beim DPMA, offenbart sind
und auf deren diesbezügliche Offenbarung hiermit vollinhaltlich
Bezug genommen wird.
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Über
das Prädilutions-Zugabeventil 291 kann Substituatflüssigkeit
in den extrakorporalen Blutkreislauf 1000 eintreten.
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2 zeigt
die Konfiguration der Blutbehandlungsvorrichtung 2000 in
einer Momentaufnahme während des Blutentleerungs- bzw.
Blutrückführungsprozesses, bei welcher die Substituatflüssigkeit
durch das geöffnete Prädilutions-Zugabeventil 291 stromaufwärts
(bezogen auf die während einer Blutbehandlung übliche Förderrichtung)
in den extrakorporalen Blutkreislauf 1000 eingebracht wird.
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Die
Substituatflüssigkeit kann das Blut zwischen dem Prädilutions-Zugabeventil 291 und
der venösen Konnektionsnadel 7, also das im stromaufwärts
des Prädilutions-Zugabeventils 291 befindliche
Blut im arteriellen Leitungsabschnitt 1 und das im venösen
Leitungsabschnitt 3 befindliche Blut, verdrängen.
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Das
verdrängte Blut kann durch die venöse Konnektionsnadel 7 in
das Gefäßsystem des Patienten rückgeführt
werden.
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Die
Substituatflüssigkeit wird durch den arteriellen Leitungsabschnitt 1 des
extrakorporalen Blutkreislaufs 1000 stromaufwärts
des Prädilutions-Zugabeventils 291 durch die Behandlungseinrichtung 15 und
den venösen Leitungsabschnitt 3 zum Patienten 3000 hin
gefördert.
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Gleichzeitig
wird das im extrakorporalen Blutkreislauf 1000 in Förderrichtung
vor dem bzw. stromabwärts des Prädilutions-Zugabeventils 291 befindliche
Blut durch den arteriellen Leitungsabschnitt 1 zum Patienten 3000 gefördert.
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Die
Substituatflüssigkeit wird dabei vom Prädilutions-Zugabeventil 291 aus
in den stromabwärts vom Prädilutions-Zugabeventil 291 angeordneten
arteriellen Leitungsabschnitt 1 eingebracht und in Richtung
des Patienten 3000 gefördert.
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Das
gleichzeitige Entleeren des Bluts aus dem arteriellen Leitungsabschnitt 1 des
extrakorporalen Blutkreislaufs 1000 und dem venösen
Leitungsabschnitt 3 des extrakorporalen Blutkreislaufs 1000 kann,
wie es bevorzugt ist, mit gleichem Fortschritt erfolgen, d. h. das
Ausmaß der Entleerung (z. B. in Prozent eines Leitungsinhalts)
des sich jeweils noch in den Leitungsabschnitten 1 und 3 befindlichen
Bluts kann zu jedem Zeitpunkt identisch sein.
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Das
Entleeren bzw. Rückführen des Bluts aus dem extrakorporalen
Blutkreislauf 1000 kann gleichzeitig beendet werden. Zum
Beispiel können, kurz bevor die Substituatflüssigkeit
die arterielle Konnektionsnadel 5 erreicht und entsprechend
kurz bevor die Substituatflüssigkeit die venöse
Konnektionsnadel 7 erreicht, die Blutpumpe 13 und
die Substituatpumpe 23 gestoppt werden.
-
Alternativ
kann die Substituatflüssigkeit, wie vorstehend bereits
erwähnt, auch oder zusätzlich auch über
das Postdilutions-Zugabeventil 311 in den extrakorporalen
Blutkreislauf 1000 eingebracht werden.
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Die
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
entspricht aber im Wesentlichen der vorstehend für mittels
Prädilution zugeführte Substituatflüssigkeit
angegebenen Vorgehensweise, so dass an dieser Stelle auf die obigen
Ausführungen verwiesen wird.
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3 zeigt
eine Prinzipskizze eines extrakorporalen Blutsystems mit arteriellem
ABD (Air Rubble Detector) bzw. Lufterkennungsdetektor zum Ausführen
von erfindungsgemäßen Verfahren. Die dargestellten Komponenten
sind im Wesentlichen bereits aus den 1 und 2 bekannt.
Gegenüber diesen hinzugekommen sind lediglich eine Hydraulik 39,
ein arterieller ABD (Air Rubble Detector) 41 und ein venöser
ABD 43.
-
Die
mit durchgezogenen Pfeilen angegebenen Pumprichtungen entsprechend
den regulären Richtungen oder den Vorwärtsrichtungen.
Die mit Punktlinien angegebene Pumprichtung der Blutpumpe
13 entspricht deren
Rückwärtslauf oder einem Ansaugen durch die Blutpumpe
13. Bezugszeichenliste
| Bezugszeichen | Beschreibung |
| 1000 | extrakorporaler
Blutkreislauf |
| 2000 | Behandlungsvorrichtung |
| 3000 | Patient |
| 4000 | Blutkassette |
| 1 | arterieller
Leitungsabschnitt |
| 3 | venöser
Leitungsabschnitt |
| 5 | arterielle
Konnektionsnadel |
| 7 | venöse
Konnektionsnadel |
| 9 | arterielle
Patientenschlauchklemme |
| 11 | venöse
Patientenschlauchklemme |
| 13 | Blutpumpe |
| 15 | Blutbehandlungseinrichtung |
| 17 | arterieller
Drucksensor |
| 19 | venöse
Tropfkammer |
| 21 | venöser
Drucksensor |
| 23 | Substituatpumpe |
| 25 | Substituatflüssigkeitsvorratseinrichtung |
| 27 | Substituatflüssigkeitszuleitung |
| 29 | Prädilutions-Zugabestelle |
| 291 | Prädilutions-Zugabeventil |
| 31 | Postdilutions-Zugabestelle |
| 311 | Postdilutions-Zugabeventil |
| 33 | Steuereinrichtung |
| 35 | Steuerleitung
zur Blutpumpe |
| 37 | Steuerleitung
zur Substituatpumpe |
| 39 | Hydraulik |
| 41 | Arterieller
Lufterkennungsdetektor (ABD) |
| 43 | Venöser
Lufterkennungsdetektor (ABD) |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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