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DE102009024606A1 - Verfahren zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf, Behandlungsvorrichtung sowie Schlauchsystem - Google Patents

Verfahren zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf, Behandlungsvorrichtung sowie Schlauchsystem Download PDF

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DE102009024606A1
DE102009024606A1 DE102009024606A DE102009024606A DE102009024606A1 DE 102009024606 A1 DE102009024606 A1 DE 102009024606A1 DE 102009024606 A DE102009024606 A DE 102009024606A DE 102009024606 A DE102009024606 A DE 102009024606A DE 102009024606 A1 DE102009024606 A1 DE 102009024606A1
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Germany
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blood circulation
extracorporeal blood
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treatment device
blood
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DE102009024606A
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English (en)
Inventor
Götz Dr. Günther
Joachim Dr. Manke
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Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
Original Assignee
Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
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Publication date
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Priority to EP20157600.6A priority patent/EP3689392B1/de
Priority to US12/765,928 priority patent/US9592332B2/en
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf (1000) nach Beenden einer Blutbehandlungssitzung, bei welchem Blut gleichzeitig sowohl aus einem arteriellen Leitungsabschnitt (1) als auch aus einem venösen Leitungsabschnitt (3) des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) entfernt wird. Sie betrifft ferner eine Behandlungsvorrichtung sowie ein Schlauchsystem.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Sie betrifft ferner eine Behandlungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 29 sowie ein Schlauchsystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 45.
  • Bei extrakorporaler Blutbehandlung ist großes Augenmerk zu legen auf das Erkennen und Beseitigen von eventuellen Gas- oder Lufteinschlüssen in einem zur Blutbehandlung verwendeten extrakorporalen Blutkreislauf.
  • Extrakorporale Blutkreisläufe sind üblicherweise Einweg-Artikel und werden nach ihrer Verwendung entsorgt. Dabei kann es aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein, Flüssigkeiten aus dem extrakorporalen Blutkreislauf im Anschluss an eine Blutbehandlungssitzung zu entfernen. Zu diesen Gründen zählen Hygieneaspekte und die Kosten für das Entsorgen des gebrauchten extrakorporalen Blutkreislaufs.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein weiteres Verfahren zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf nach Beenden einer Blutbehandlungssitzung anzugeben. Ferner soll ein Verfahren angegeben werden zum Erkennen und/oder Beseitigen von Luft, welche innerhalb eines extrakorporalen Blutkreislaufs vorliegt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Eine „Blutbehandlungssitzung” wie hier diskutiert kann beispielsweise eine Behandlung mittels Hämodialyse, Hämofiltration, Hämodiafiltration und/oder eines Zellseparationsverfahrens umfassen. Sie kann auf die Reinigung von Blut gerichtet sein.
  • Zum Durchführen einer solchen Blutbehandlung wird eine geeignete Behandlungsvorrichtung verwendet.
  • Eine zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignete „Behandlungsvorrichtung” weist im Gebrauch wenigstens einen extrakorporalen Blutkreislauf oder eine Aufnahmevorrichtung für einen solchen, wenigstens eine Blutpumpe sowie wenigstens eine zweite Fördereinrichtung auf.
  • Ein „extrakorporaler Blutkreislauf” weist wenigstens einen arteriellen Leitungsabschnitt und wenigstens einen venösen Leitungsabschnitt auf. Jeder dieser Leitungsabschnitte umfasst ein Leitungsinneres.
  • Der extrakorporale Blutkreislauf kann geeignet sein, mit dem Gefäßsystem eines Patienten verbunden zu werden. Der extrakorporale Blutkreislauf kann jedoch auch ein solcher sein, welcher bei der Behandlung des Patienten extrakorporal Blut führt, mit dem Gefäßsystem des Patienten jedoch nicht verbunden ist.
  • Unter dem „Gefäßsystem des Patienten” ist hier der Blutkreislauf des Patienten als anatomische Struktur zu verstehen, welcher u. a. post partum angelegte Fisteln, Shunts und dergleichen, ferner arterielle und venöse Leitungsstrukturen des Körpers und dergleichen umfasst.
  • Unter dem Begriff „Blutpumpe” ist eine Fördereinrichtung zu verstehen, die zum Fördern von Blut im extrakorporalen Blutkreislauf geeignet und vorgesehen (im Weiteren synonym verwendet für „konfiguriert”) ist.
  • Ein „Patient” im Sinne der vorliegenden Erfindung kann ein Mensch oder Tier sein.
  • Eine „zweite Fördereinrichtung” ist zum Einbringen wenigstens einer Substituatflüssigkeit in den extrakorporalen Blutkreislauf geeignet und vorgesehen.
  • Eine „Substituatflüssigkeit” kann dabei beispielsweise jede zur Verwendung bei einer Blutbehandlung übliche Substituatflüssigkeit sein. Vorzugsweise ist die Substituatflüssigkeit eine bereits während der Blutbehandlungssitzung verwendete und somit über eine Fluidverbindung bereits in den extrakorporalen Blutkreislauf eingebundene oder einbringbare Lösung. Sie kann vorzugsweise eine isotone Kochsalzlösung sein, wie z. B. eine 0,9%-ige NaCl-Lösung. Unter der Substituatflüssigkeit kann beispielsweise auch ein z. B. mittels Perfusor über eine Zugabestelle eingebrachtes Medikament verstanden werden.
  • Unter der Substituatflüssigkeit kann – ungeachtet ihres Namens – erfindungsgemäß auch ein anderes Fluid als eine Flüssigkeit verstanden werden, deren Verwendung sich erfindungsgemäß ebenfalls anbietet.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst den Schritt des Einbringens oder Eintragens von Substituatflüssigkeit in den extrakorporalen Blutkreislauf, vorzugsweise durch Betreiben der zweiten Fördereinrichtung.
  • Die in den extrakorporalen Blutkreislauf eingebrachte oder eingetragene Substituatflüssigkeit kann unter Betreiben der Blutpumpe und/oder der zweiten Fördereinrichtung durch den extrakorporalen Blutkreislauf gefördert werden.
  • Mittels der im extrakorporalen Blutkreislauf geförderten Substituatflüssigkeit kann das im extrakorporalen Blutkreislauf nach der Blutbehandlungssitzung vorhandene Blut des Patienten gleichzeitig sowohl aus dem arteriellen Leitungsabschnitt als auch aus dem venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs verdrängt werden.
  • Der Begriff „gleichzeitig”, wie er hierin verwendet wird, bedeutet, dass sowohl das Fördern von Blut aus dem arteriellen Leitungsabschnitt als auch das Fördern von Blut aus dem venösen Leitungsabschnitt zu ein und demselben Zeitpunkt x und/oder über ein und dieselbe Zeitdauer y erfolgen kann.
  • „Gleichzeitig” kann erfindungsgemäß als „simultan” oder „im selben Moment” verstanden werden.
  • Das „gleichzeitige Verdrängen” von Blut sowohl aus dem arteriellen Leitungsabschnitt als auch aus dem venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs bedeutet, dass das Blut mittels der im extrakorporalen Blutkreislauf geförderten Substituatflüssigkeit zum gleichen Zeitpunkt x bzw. im gleichen Zeitraum y aus beiden Leitungsabschnitten des extrakorporalen Blutkreislaufs aus dem extrakorporalen Blutkreislauf entfernt wird.
  • Das im extrakorporalen Blutkreislauf nach einer Blutbehandlungssitzung vorhandene Blut wird aus dem extrakorporalen Blutkreislauf entfernt und kann verworfen werden.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind jeweils Gegenstand der Unteransprüche.
  • Obwohl die vorliegende Beschreibung an verschiedenen Stellen auf eine Behandlungsvorrichtung für eine Dialysebehandlung, wie beispielsweise eine Hämodialyse, Bezug nimmt, ist die vorliegende Erfindung keinesfalls auf die Durchführung des Verfahrens zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf nach einer Dialysebehandlung beschränkt.
  • Vielmehr ist das erfindungsgemäße Verfahren zum Entfernen oder Verdrängen von Blut aus jedem extrakorporalen Blutkreislauf, wie er zur Verwendung in einer Vielzahl von extrakorporalen Blutbehandlungen oder allen extrakorporalen Blutbehandlungen bekannt ist, geeignet.
  • Der extrakorporale Blutkreislauf kann vorzugsweise mittels eines so genannten DoubleNeedle-Zugangs oder mittels eines so genannten SingleNeedle-Zugangs mit dem Gefäßsystem des Patienten konnektiert sein.
  • Unter einem „DoubleNeedle-Zugang” zum Gefäßsystem eines Patienten ist eine Konnektionsform zu verstehen, bei der jeweils eine arterielle Konnektionsnadel und eine venöse Konnektionsnadel mit dem Gefäßsystem des Patienten und mit dem extrakorporalen Blutkreislauf bzw. dessen arteriellen und venösen Abschnitt konnektiert sind.
  • Obwohl die vorliegende Beschreibung beispielhaft anhand eines DoubleNeedle-Zugangs beschrieben ist, ist sie nicht auf eine solche Ausführung beschränkt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann ebenso unter Verwenden eines SingleNeedle-Zugangs durchgeführt werden. Dabei kann gleichzeitig aus dem arteriellen Leitungsabschnitt und dem venösen Leitungsabschnitt in Richtung zur einzigen Nadel zur Konnektion mit dem Patienten rückgeführtes Blut in einer „Y”-förmigen Aufgabelung aufeinander treffen.
  • Zu diesem Zweck können die „Y”-förmige Aufgabelung und/oder die Konnektionsnadel zum Gefäßsystem des Patienten geeignet vorgesehen bzw. ausgestaltet sein, beispielsweise durch geeignete Abmessungen des Querschnitts der Komponenten und/oder durch Anordnen von strömungsberuhigenden Elementen, Umströmungselementen oder dergleichen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird Blut unter gleichzeitigem Betreiben der Blutpumpe und der zweiten Fördereinrichtung aus dem extrakorporalen Blutkreislauf gefördert.
  • Bevorzugt kann das Blut sowohl gleichzeitig als auch mit gleichem relativem Fortschritt sowohl aus dem arteriellen Leitungsabschnitt als auch dem venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs gefördert werden.
  • Das Blut kann jedoch alternativ gleichzeitig, jedoch mit unterschiedlichem relativem Fortschritt sowohl aus dem arteriellen Leitungsabschnitt als auch dem venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs gefördert werden.
  • Der Begriff (relativer) „Fortschritt” kann sich hierbei auf die Bewegung bzw. das Fortschreiten des Bluts beziehen, z. B. eines Blutabschnitts, einer Blutfront und dergleichen in einem Leitungsabschnitt (im arteriellen oder venösen Leitungsabschnitt) des extrakorporalen Blutkreislaufs in Bezug auf Patienten bzw. einen Zugang zum Gefäßsystem desselben.
  • Der Begriff „relativ” bezeichnet dabei das Fortschreiten des Bluts im Verhältnis zu der zu durchströmenden Länge des jeweiligen Leitungsabschnitts des extrakorporalen Blutkreislaufs. D. h., dass das Fortschreiten des Bluts im arteriellen Leitungsabschnitt und im venösen Leitungsabschnitt relativ gesehen beispielsweise gleichschnell erfolgen kann. Da ein Leitungsabschnitt länger, mit größerem Durchmesser, mit Verzweigungen usw. ausgestaltet sein kann als der andere Leitungsabschnitt, entspricht das relative Fortschreiten demnach nicht dem absoluten Fortschreiten zum Beispiel bzgl. der Angabe exakter Volumen- oder Zentimeterangaben. Vielmehr kann das Fortschreiten beispielsweise als Prozentsatz eines von Blut bereits entleerten Leitungsabschnitts oder noch zu entleerenden Leitungsabschnitts angegeben werden.
  • Das gleichschnelle Fortschreiten des Bluts in unterschiedlich ausgestalteten Leitungsabschnitten kann beispielsweise über unterschiedliche Rotationsgeschwindigkeiten der Fördereinrichtungen erreicht werden. Das gleichschnelle Fortschreiten kann beispielsweise auch durch die Menge und die Lage der Zugabestelle der Substituatflüssigkeit und dergleichen erreicht werden.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform können der arterielle Leitungsabschnitt und/oder der venöse Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs während der Durchführung des Verfahrens mit einem Patienten konnektiert sein.
  • Eine solche Konvektion kann, wie vorstehend angegeben, in Form eines DoubleNeedle- oder eines SingleNeedle-Zugangs ausgeführt sein.
  • Das aus dem extrakorporalen Blutkreislauf verdrängte Blut kann vorzugsweise im Wesentlichen oder vollständig in das Gefäßsystem des Patienten rückgeführt werden. Im Falle z. B. eines SingleNeedle-Zugangs kann das Blut über einen gemeinsamen Zugang in das Gefäßsystem des Patienten erneut eingebracht bzw. rückgeführt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Blut solange gefördert, bis eine Phasengrenze bzw. ein Mischbereich zwischen Blut und Substituatflüssigkeit eine Erfassungseinrichtung erreicht, welche in oder an einem Abschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs der Behandlungsvorrichtung angeordnet ist.
  • Die Erfassungseinrichtung kann vorzugsweise zum Erfassen einer qualitativen Änderung des Inhalts des (Leitungsinneren des) extrakorporalen Blutkreislaufs ausgestaltet und vorgesehen sein.
  • Eine „Erfassungseinrichtung” kann z. B. ein – vorzugsweise optischer – Sensor sein, der eine, z. B. optische, Änderung des Inhalts des Leitungsinneren oder eine Eigenschaft des Inhalts erfasst.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann vorzugsweise dann beendet werden, wenn die Erfassungseinrichtung beispielsweise das Auftreten der Phasengrenze bzw. des Mischbereichs zwischen Blut und Substituatflüssigkeit erkennt.
  • Besonders bevorzugter Weise sind wenigstens zwei Erfassungseinrichtungen, die gleich oder unterschiedlich ausgestaltet sein können, im extrakorporalen Blutkreislauf angeordnet. Insbesondere kann es von Vorteil sein, eine erste Erfassungseinrichtung im arteriellen Leitungsabschnitt und eine zweite Erfassungseinrichtung im venösen Leitungsabschnitt anzuordnen. Die beiden Erfassungseinrichtungen können beispielsweise in bzw. mit einem solchen Abstand zum jeweiligen Patientenzugang, zum Beispiel zur arteriellen Konnektionsnadel bzw. zur venösen Konnektionsnadel, angeordnet und vorgesehen sein, derart, dass, wenn die Erfassungseinrichtung jeweils das Auftreten einer Phasengrenze bzw. eines Mischbereichs zwischen Blut und Substituatflüssigkeit erkennt, das Blut im Wesentlichen bereits vollständig aus dem extrakorporalen Blutkreislauf in das Gefäßsystem des Patienten rückgeführt wurde.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Förderleistung oder die Förderrate der Blutpumpe unter Berücksichtigung wenigstens eines Parameters den extrakorporalen Blutkreislauf und/oder eine Förderleistung oder eine Förderrate der zweiten Fördereinrichtung betreffend, gesteuert oder geregelt.
  • Die Förderleistung oder die Förderrate der Blutpumpe können beispielsweise durch Steuern oder Regeln einer Rotationsgeschwindigkeit der Blutpumpe eingestellt werden.
  • Die Förderleistung oder die Förderrate der zweiten Fördereinrichtung kann einem vorgegebenen Wert bzw. vorgegebenen Werten entsprechen und beispielsweise in einer geeigneten Einrichtung im oder am extrakorporalen Blutkreislauf hinterlegt und auslesbar sein und/oder kontinuierlich erfasst und – vorzugsweise in Echtzeit – zum dynamischen Steuern bzw. Regeln der Förderleistung oder Förderrate der Blutpumpe eingesetzt werden.
  • Alternativ oder ergänzend ist in einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform vorgesehen, eine Förderleistung oder eine Förderrate der zweiten Fördereinrichtung unter Berücksichtigung wenigstens eines Parameters den extrakorporalen Blutkreislauf und/oder eine Förderleistung oder eine Förderrate der Blutpumpe betreffend, zu steuern oder zu regeln. Eine Steuerung oder Regelung der zweiten Fördereinrichtung bzw. einer Förderleistung oder einer Förderrate derselben kann analog der vorstehend angegebenen Vorgehensweise ausgeführt werden.
  • Unter dem Begriff „Parameter” wie vorstehend verwendet kann eine Größe und/oder Eigenschaft zu verstehen sein, welche einer Komponente des extrakorporalen Blutkreislaufs und/oder der zweiten Fördereinrichtung zugeordnet werden kann, beispielsweise ein Volumen, z. B. das Volumen oder die Länge des Leitungsinneren eines Leitungsabschnitts des extrakorporalen Blutkreislaufs, eine Förderrate der zweiten Fördereinrichtung, eine Geschwindigkeit, eine Förderrichtung und dergleichen.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform wird durch Betreiben der zweiten Fördereinrichtung eine vorbestimmte Menge an Substituatflüssigkeit in das Leitungsinnere des extrakorporalen Blutkreislaufs eingebracht.
  • Eine „vorbestimmte Menge an Substituatflüssigkeit bzw. eine vorbestimmte Substituatflüssigkeitsmenge” kann einem bestimmten Fördervolumen und/oder einer bestimmten Förderstrecke des zu fördernden bzw. zu verdrängenden Bluts entlang des Leitungsinneren des extrakorporalen Blutkreislaufs entsprechen. Das Einbringen einer vorbestimmten Menge an Substituatflüssigkeit kann beispielsweise durch Betreiben einer hochgenau dosierenden Membranpumpe erfolgen.
  • Die Menge an Substituatflüssigkeit kann vorzugsweise beispielsweise in einer Steuereinrichtung hinterlegt und/oder eingebbar sein.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt mittels eines Lufterkennungsdetektors bzw. ABD (Air Rubble Detector), wie er aus dem Stand der Technik bekannt ist und auch weiter unten noch erläutert wird, und welcher in einen arteriellen Schenkel bzw. Leitungsabschnitt eines extrakorporalen Blutkreislaufs oder eines Schlauchsets eingefügt ist, eine Lufterkennung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „Luft” hier nicht einschränkend verstanden werden soll. Die vorliegende Erfindung betrifft gleichermaßen jede Art von Gas.
  • Dabei kann eine Warnung beim Erkennen von Luft im arteriellen Leitungsabschnitt ergehen. Unabhängig hiervon kann die Blutförderung angehalten und/oder weitere Maßnahmen ergriffen werden.
  • In dieser Situation ist es insbesondere möglich, den Fehler, der zur Luftinfusion geführt hat, zu beheben, sei es automatisch oder durch Personal bzw. den Anwender. Die Warnung kann überbrückt werden, um die Förderung erneut aufzunehmen.
  • Auf diese Weise kann die Menge der eingetretenen Luftmenge und des möglicherweise erzeugten Blutschaumvolumens durch rasches Eingreifen vorteilhaft minimiert werden.
  • Alternativ oder ergänzend kann bei Erkennen von Lufteinschluss oder bei Ausgabe einer Warnung aufgrund von erkanntem Lufteinschluss eine Luftentfernung im arteriellen Leitungsabschnitt erfolgen, im Folgenden auch als arterielle Luftentfernung bezeichnet. Das dabei eingesetzte Verfahren kann einer venösen Luftentfernung gleich sein.
  • Die arterielle Luftentfernung kann sich in ihrer Anwendung für Onlinebehandlung und Standardbehandlung unterscheiden:
    Bei der Onlinebehandlung wird der Patient arteriell dekonnektiert und statt des Patienten ein externes Behältnis, z. B. ein NaCl-Beutel, am arteriellen Patientenschlauch angeschlossen. Anschließend wird – vorzugsweise nach entsprechenden Sicherheitsabfragen – mit Hilfe der Substituatpumpe Substituat aus der Hydraulik – oder einer anderen Quelle – vorzugsweise über das Prädilutions-Ventil in den arteriellen Leitungsabschnitt des Schlauchsystems gefördert. Dies geschieht derart, dass die dort befindliche Luft in das angeschlossene Behältnis verdrängt wird. Dies ist auch in 3 dargestellt. Ist das Schlauchsystem luftfrei, wird das Behältnis dekonnektiert und der Patient erneut mit dem arteriellen Patientenschlauch oder Leitungsabschnitt verbunden. Auf diese Weise gelangt und/oder verbleibt keine Luft in das extrakorporale Blutsystem.
  • U. a. bei der HD-Behandlung (Hämodialyse) kann eine Luftentfernung allerdings auch wie folgt vonstatten gehen: Bei erkanntem Lufteinschluss wird der Patient sowohl arteriell als auch venös dekonnektiert. Beide Patientenschläuche oder Leitungsabschnitte werden an ein Behältnis – vorzugsweise den zuvor erwähnten NaCl-Beutel – oder verschiedene Behältnisse angeschlossen. Anschließend wird – vorzugsweise nach vorherigen Sicherheitsabfragen – durch Rückwärtsförderung durch die Blutpumpe Inhalt des Behältnisses, z. B. NaCl, in das venöse Blutschlauchsystem bzw. den venösen Leitungsabschnitt gesaugt und damit die im arteriellen Patientenschlauch befindliche Luft in das Behältnis gefördert. Erkennt der Anwender oder eine entsprechende Einrichtung, dass das Schlauchsystem luftfrei ist (hierzu bietet sich eine zusätzliche Kontrolle des venösen Zweigs bzw. Schenkels an), so wird das Behältnis dekonnektiert und wiederum der Patient mit den Patientenschläuchen angeschlossen. Auch hierbei gelangt und/oder verbleibt die Luft nicht in das extrakorporale Blutsystem.
  • Neben den beiden letzten der vorstehend beschriebenen Verfahren, welche sich auch als „Vorwarnfunktionen für arteriell angesaugte Luft” bezeichnen lassen, kann unter Einsatz wenigstens eines Lufterkennungsdetektors (im Folgenden auch kurz: ABD) auch ein erfindungsgemäßes Verfahren zur sicheren Rückwärtsförderung im extrakorporalen System durchgeführt werden. Bei diesem Verfahren ist eine sichere Rückwärtsförderung von Blut mittels der Blutpumpe vorteilhaft auch bei konnektiertem Patienten möglich.
  • Erkennen der ABD und die entsprechende Steuerung dabei arteriell Luft, so wird ein arterieller Luftalarm ausgelöst. Dieser kann zum unverzüglichen Schließen der arteriellen Patientenschlauchklemme und/oder zum Anhalten der Blutförderung führen oder darin bestehen. Dabei kann eine wie oben beschriebene Luftentfernung erfolgen. Alternativ kann die Flussrichtung umgekehrt werden. Die Luft kann auf diese Weise vorteilhaft über die venöse Tropfkammer abgeschieden werden.
  • Vorzugsweise wird hierbei mittels ABD und der entsprechenden Steuerung überprüft, dass sich auch im jeweiligen Schlauchabschnitt keine Luft befindet. Auf diese Weise wird vorteilhaft vermieden, dem Patienten Luft zu infundieren.
  • Dabei kann folgendes Verfahren eingesetzt werden: Wird vom Anwender (oder automatisch) eine Flussumkehr angefordert, so wird zunächst bei aktivierter Luftwarnung noch ein definierte Volumen (vorzugsweise mindestens das Volumen des Blutsystems bis hinter den jeweiligen ABD) weiter in die bisherige Förderrichtung gefördert, bevor die eigentliche Umkehr der Flussrichtung erfolgt bzw. eingeleitet wird. Vorzugsweise soll diese nur zulässig sein, wenn das gesamte Vorvolumen ohne Luftwarnung gefördert worden ist. Vorzugsweise hat der Anwender keine Möglichkeit der Manipulation oder des Eingreifens zwischen Luftwarnung und Umkehr der Flussrichtung. Mittels des vorstehend erläuterten Verfahrens lässt sich vorteilhaft auch ein Fistelfluss bestimmen.
  • Mittels des im arteriellen Schenkel eingesetzten ABD ist ferner eine sog. simultane Reinfusion möglich, wie im Folgenden beschrieben. Dabei soll bevorzugt sein, die Einleitung von Substituat ohne zusätzliche Handlungen des Anwenders wie etwa Umstecken des Konnektors und dergleichen zwischen Prä- und Postdilution umschalten zu können.
  • Bei der simultanen Reinfusion verbleiben beide Konnektionsnadeln im Gefäßsystem des Patienten. Im venösen Teil des Schlauchsystems wird das Blut durch Fördern von Substituat über den Prädilutionsport verdrängt, bis der venöse optische Detektor kein Blut mehr erkennt.
  • Vorzugsweise soll die Blutpumpe gleichzeitig hierzu rückwärts laufen. Die Blutpumpe kann dabei vorzugsweise mit sehr niedriger Rate oder Geschwindigkeit laufen.
  • Ein Teil des Substituats wird hierdurch in den arteriellen Teil des Systems gefördert und verdrängt auch dort das Blut zum Patienten hin. Beide ABDs sind dabei aktiv. Die arterielle Förderung kann – da es sich um vergleichsweise kleine oder sehr kleine Volumina handelt – volumengesteuert angehalten werden. Vorzugsweise kann ein im ABD enthaltener optischer Sensor (OD) hierzu verwendet werden.
  • Bei diesem Verfahren kann bei Auftreten eines arteriellen Luftalarms vorzugsweise nur die Blutpumpe angehalten werden. Die venöse Reinfusion kann dabei weiter erfolgen. Ein hierbei ggf. in Kauf zu nehmender Blutverlust beträgt weniger als 30 ml und ist damit vernachlässigbar bzw. führt nicht zu einer nennenswerten Beeinträchtigung des Patienten oder seines Befindens.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner durch eine Behandlungsvorrichtung gemäß Anspruch 29 gelöst. Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erzielbaren Vorteile sind ungeschmälert auch mit der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung erzielbar.
  • Die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung weist wenigstens einen extrakorporalen Blutkreislauf, welcher einen arteriellen Leitungsabschnitt und einen venösen Leitungsabschnitt aufweist, wenigstens eine Fördereinrichtung zum Einbringen und/oder Fördern eines Fluids im extrakorporalen Blutkreislauf sowie wenigstens eine Steuer- oder Regeleinrichtung auf, die geeignet und vorgesehen ist zum Ausführen oder Betreiben bzw. Steuern oder Regeln des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Die „Fördereinrichtung” zum Einbringen und/oder Fördern eines Fluids in den bzw. innerhalb des extrakorporalen Blutkreislaufs schließt eine an oder in dem extrakorporalen Blutkreislauf angeordnete Blutpumpe zum Fördern von Blut innerhalb des Leitungsinneren des extrakorporalen Blutkreislaufs ein. Die „Blutpumpe” kann z. B. als Schlauchpumpe oder Rollenpumpe oder jede andere geeignete Pumpe ausgeführt sein.
  • Ferner weist die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung wenigstens eine zweite Fördereinrichtung zum Einbringen wenigstens einer Substituatflüssigkeit in das Leitungsinnere des extrakorporalen Blutkreislaufs zu deren Fördern im Leitungsinneren auf. Die zweite Fördereinrichtung kann eine peristaltische Pumpe, z. B. eine Schlauchpumpe oder eine Rollenpumpe, sein. Es kann jedoch auch ein anderer Pumpentyp, z. B. eine Membranpumpe, insbesondere eine hochgenau dosierende Membranpumpe eingesetzt werden.
  • Die zweite Fördereinrichtung kann Zuleitungen, beispielsweise eine Substituatflüssigkeitszuleitung, zu verschiedenen Aufbewahrungseinrichtungen, wie Substituatflüssigkeitsvorratseinrichtungen oder Vorratsbehältern mit Substituatflüssigkeit, aufweisen.
  • Die zweite Fördereinrichtung kann ferner wenigstens eine Steuer- oder Regeleinrichtung aufweisen, die ein automatisiertes Einbringen und/oder Fördern der wenigstens einen Substituatflüssigkeit, beispielsweise einer vorbestimmten Substituatflüssigkeitsmenge, erlaubt und (auch) hierzu vorgesehen ist.
  • Die zweite Fördereinrichtung und ihre Komponenten, insbesondere ihre Zuleitungen in den extrakorporalen Blutkreislauf, stellen vorzugsweise einen Teil des Schlauchsatzes bzw. Schlauchsystems für die extrakorporale Blutbehandlung dar. Sie können an oder im extrakorporalen Blutkreislauf vorgesehen sein. Sie können insbesondere mit diesem in geeigneter Weise, beispielsweise mit Hilfe von Klemmen, Anschlussstutzen oder dergleichen, verbunden sein.
  • Die zweite Fördereinrichtung kann sich alternativ auch innerhalb des extrakorporalen Blutkreislaufs befinden. Die zweite Fördereinrichtung kann Substituatflüssigkeit, z. B. über die Substituatflüssigkeitszuleitung, ansaugen.
  • Eine Substituatleitung bzw. Substituatflüssigkeitszuleitung ist vorzugsweise eine Zuleitung, die von einer Substituatquelle bzw. einer Substituatflüssigkeitvorratseinrichtung angeschlossen werden kann. Die Substituatleitung kann Bestandteil oder Zubehörteil eines Schlauchsatzes für die extrakorporale Blutbehandlung sein. Sie kann jedoch auch derart ausgestaltet sein, dass sie nicht unmittelbar Bestandteil des extrakorporalen Blutkreislaufs in dem Sinne ist, dass durch die Substituatleitung kein Blut strömt.
  • Die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung kann ferner beispielsweise eine Behandlungseinrichtung zum Behandeln des Bluts des Patienten, wie einen oder mehrere Blutfilter und/oder einen oder mehrere Dialysatoren, beispielsweise einen Hämodialysator, und/oder einen oder mehrere Ab- oder Adsorber, aufweisen.
  • Die Behandlungsvorrichtung kann des Weiteren auch Behälter zum Aufbewahren von Fluiden, Elemente zum Einbringen der Fluide, wie beispielsweise Schlauchelemente und/oder Ventile, sowie weitere Einrichtungen, wie z. B. eine Tropfkammer zum Entfernen von Luft aus dem Blut während der Blutbehandlung und/oder Sensoren und/oder Detektoren zum Erfassen verschiedener relevanter Parameter, wie beispielsweise einen Druck im extrakorporalen Blutkreislauf, aufweisen.
  • Die einzelnen Komponenten können in Differentialbauweise miteinander verbunden werden, d. h. die Komponenten können additiv durch Fügetechnologie, z. B. durch Kleben und/oder Schweißen wie Kunststoffschweißen oder Laserschweißen, zusammengefügt werden. Die Komponenten können Bestandteil einer externen Funktionseinrichtung, wie beispielsweise einer Blutkassette, sein. Eine solche Blutkassette ist zum Beispiel in den von der Anmelderin der vorliegenden Erfindung am 23. April 2009 bzw. am 10. Juni 2009 beim DPMA hinterlegten Anmeldungen 10 2009 018 664.6 (Vertreterakte FM19A27) bzw. (09/33-d01; 11FM19A27) mit jeweils dem Titel „Externe Funktionseinrichtung, Blutbehandlungsvorrichtung zum Aufnehmen einer erfindungsgemäßen externen Funktionseinrichtung, sowie Verfahren” offenbart, auf deren diesbezügliche Offenbarungen hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
  • Die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung kann wenigstens eine derartige externe Funktionseinrichtung, bevorzugt in Form einer solchen Blutkassette, aufweisen.
  • Einzelne Komponenten einer Behandlungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung können den in der von der Anmelderin der vorliegenden Erfindung am 11. Februar 2009 beim DPMA hinterlegten Anmeldung 10 2009 008 346.4 (Vertreterakte FM19A20) mit dem Titel „Verfahren zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf für eine Behandlungsvorrichtung nach Beenden einer Blutbehandlungssitzung und Vorrichtung zum Ausführen desselben” offenbarten Ausführungsformen entsprechen, weshalb auf deren diesbezügliche Offenbarung hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Behandlungsvorrichtung wenigstens eine Steuer- oder Regeleinrichtung auf, die dazu geeignet und vorgesehen (also konfiguriert) ist, eine Förderleistung oder eine Förderrate der Blutpumpe und/oder der zweiten Fördereinrichtung unter Berücksichtigung wenigstens eines Parameters den extrakorporalen Blutkreislauf betreffend zu steuern oder zu regeln.
  • Der Parameter, beispielsweise Daten oder Informationen in Form von Kenngrößen oder Eigenschaften den extrakorporalen Blutkreislauf betreffend, kann ausgewählt sein aus Parameter, die ein Innenvolumen des arteriellen Leitungsabschnitts des extrakorporalen Blut betreffen, Parameter, die ein Innenvolumen des venösen Leitungsabschnitts des extrakorporalen Blutkreislaufs betreffen, Parameter, die eine Zugabestelle für die Substituatflüssigkeit, wie die Lage einer Prädilutions-Zugabestelle für die Substituatflüssigkeit und/oder die Lage einer Postdilutions-Zugabestelle für die Substituatflüssigkeit, betreffen und/oder Parameter, welche die Förderleistung oder Förderrate der zweiten Fördereinrichtung betreffen, ohne jedoch auf die vorstehend genannten Beispiele beschränkt zu sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Behandlungsvorrichtung wenigstens eine Speichereinrichtung aufweisen, in welcher der Parameter den extrakorporalen Blutkreislauf betreffend speicherbar oder hinterlegbar ist.
  • Bei der „Speichereinrichtung” kann es sich um eine permanent vorhandene Speichereinrichtung, wie beispielsweise eine Festplatte, und/oder um eine externe Speichereinrichtung, wie eine CD, eine Diskette, eine SD-Karte bzw. SD Memory Card (Secure Digital Memory Card) und dergleichen, handeln.
  • Die Behandlungsvorrichtung kann wenigstens eine Eingabeeinrichtung aufweisen, mittels welcher der Parameter in einer Speichereinrichtung hinterlegbar ist.
  • Eine solche „Eingabeeinrichtung” kann eine Tastatur, ein Touch-Pad, ein Touch-Screen, ein Mikrophon, ein Lesegerät und dergleichen sein.
  • Das Eingeben des Parameters kann durch einen Benutzer, zum Beispiel manuell durch Eintippen in eine Tastatur, erfolgen. Das Hinterlagen des Parameters in der Speichereinrichtung kann auch mittels Übertragung von einem externen Datenträger und/oder einer anderen Speichereinrichtung, beispielsweise über eine IR-Schnittstelle, Bluetooth, einen USB-Port, Firewire, SATA und dergleichen in die Behandlungseinrichtung erfolgen.
  • Nach Eingeben bzw. Hinterlegen des Parameters in der Speichereinrichtung kann der Parameter dauerhaft abgespeichert werden. Er kann jedoch auch nur für die Dauer einer Behandlungssitzung hinterlegt und beispielsweise temporär gespeichert werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Speichereinrichtung geeignet und vorgesehen bzw. konfiguriert, Parameter verschiedener und auch unterschiedlicher extrakorporaler Blutkreisläufe zu speichern. Die für das in einer Behandlungssitzung eingesetzte Schlauchsystem bzw. den Blutschlauchsatz gespeicherten Daten können beispielsweise vor Behandlungsbeginn ausgewählt werden.
  • Dies kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn verschiedene oder unterschiedliche Arten oder Systeme oder Anordnungen extrakorporaler Blutkreisläufe bzw. von Schlauchsystemen in bzw. an einer Behandlungsvorrichtung eingesetzt werden sollen.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform kann die Speichereinrichtung an oder in wenigstens einem Abschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs vorgesehen sein. Beispielsweise kann die Speichereinrichtung als Barcode und/oder 2D-Code (Dot-Matrix-Code) und/oder RFID-Chip ausgestaltet sein. Die Behandlungsvorrichtung kann die Daten bzw. Parameter so beispielsweise automatisch einlesen und der Steuer- oder Regeleinrichtung zur Verfügung stellen. Sie kann beispielsweise am Schlauchsystem, z. B. am arteriellen und/oder venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs, vorgesehen sein.
  • Die Speichereinrichtung kann an oder in einer externen Funktionseinrichtung, wie beispielsweise der vorstehend erwähnten Blutkassette, vorgesehen sein. In der Speichereinrichtung können dann zum Beispiel die während der Herstellung der Blutkassette ermittelten Spezifikationen der einzelnen Komponenten bzw. Abschnitte der Blutkassette hinterlegt sein.
  • Wenn die Speichereinrichtung als externe Speichereinrichtung vorgesehen ist, kann die Behandlungsvorrichtung vorzugsweise ferner wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung und/oder wenigstens eine Leseeinrichtung aufweisen, die zum Aufnehmen und Auslesen der externen Speichereinrichtung geeignet und vorgesehen ist.
  • Bei der „Aufnahmeeinrichtung” kann es sich zum Beispiel um ein Kartenlesegerät, einen Slot zum Aufnehmen einer SD-Karte oder einer Diskette, einen Einschub zum Aufnehmen einer CD und dergleichen handeln. Die auf der Speichereinrichtung hinterlegten Parameter bzw. Daten bzw. Informationen können nach Einbringen bzw. Einführen bzw. Einschieben der Speichereinrichtung in die Aufnahmeeinrichtung ausgelesen bzw. abgelesen werden. Dies kann mittels einer Leseeinrichtung, wie beispielsweise einem Laser, erfolgen.
  • Bei der „Leseeinrichtung” kann es sich auch um eine externe Einrichtung bzw. eine exponierte Einrichtung der Behandlungsvorrichtung handeln, wie beispielsweise einen Scanner. Das Einführen bzw. Einschieben oder Einbringen der Speichereinrichtung in eine Aufnahmeeinrichtung ist somit nicht erforderlich. Die Parameter bzw. Daten oder Informationen können durch einfaches Anordnen bzw. Dagegenhalten der Speichereinrichtung vor die Leseeinrichtung aus- bzw. abgelesen werden.
  • Eine geeignete externe Speichereinrichtung kann beispielsweise auch in oder auf einer Patientenkarte, beispielsweise in Form eines Chips, vorgesehen sein.
  • Die ausgelesenen bzw. abgelesenen Parameter können an einen zentralen Prozessor einer Steuer- oder Regeleinrichtung der Behandlungsvorrichtung übermittelt und beispielsweise zum Steuern oder Regeln der Förderleistung oder Förderrate der Blutpumpe eingesetzt werden.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner auch durch ein Schlauchsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 45 gelöst, welcher zur Verwendung in einem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. zur Verwendung mit einer erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung geeignet ist. Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erzielbaren Vorteile sind ungeschmälert auch mit dem erfindungsgemäßen Schlauchsystem erzielbar.
  • Das erfindungsgemäße Schlauchsystem weist wenigstens eine Speichereinrichtung auf, in bzw. aus welcher Parameter das Schlauchsystem und/oder einen extrakorporalen Blutkreislauf betreffend ablesbar sind.
  • Das Schlauchsystem kann Teil eines extrakorporalen Blutkreislaufs sein. Es kann beispielsweise den arteriellen Leitungsabschnitt und/oder den venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs aufweisen oder diese bilden.
  • Das Schlauchsystem kann beispielsweise aus üblichem Kunststoffmaterial ausgestaltet sein.
  • Das erfindungsgemäße Schlauchsystem und/oder die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung (z. B. die Dialysevorrichtung) weist vorzugsweise wenigstens einen ABD (Air Rubble Detector) auf. Dieser kann im arteriellen Leitungsabschnitt bzw. Schenkel und/oder im venösen Leitungsabschnitt des Schlauchsystems vorgesehen sein. Der ABD kann wie in der EP 1 952 832 A1 offenbart ausgestaltet sein. Deren diesbezügliche Offenbarung wird daher durch Bezugsnahme zum Gegenstand auch der vorliegenden Anmeldung gemacht.
  • Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens kann Blut, das sich nach Beenden einer Blutbehandlungssitzung in einem extrakorporalen Blutkreislauf einer Behandlungsvorrichtung befindet, vorteilhaft zügig aus sowohl dem arteriellen Leitungsabschnitt als auch dem venösen Leitungsabschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs entfernt werden.
  • Die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung kann mittels der Steuereinrichtung in der Lage sein, auf Basis der Daten der Innenvolumina aller oder einiger Abschnitte des Blutschlauchsatzes, ggf. unter Berücksichtigung der Lage der gewählten Zugabestelle für das Substituat, und/oder der vorgegebenen Förderrate oder Förderleistung der Substituatpumpe, die erforderliche Förderrate oder die erforderliche Förderleistung der Blutpumpe oder einer anderen Fördereinrichtung automatisch derart zu berechnen und die Blutpumpe oder andere Fördereinrichtung entsprechend zu steuern, dass eine gleichzeitige Verdrängung des Blut aus den i. d. R. unterschiedlichen Volumina des arteriellen und des venösen Leitungsabschnitts in den Patienten erfolgen kann.
  • Besonders vorteilhaft kann die Blutpumpe oder eine andere Fördereinrichtung derart gesteuert werden, dass die Blutrückgabe nicht nur gleichzeitig, sondern auch gleichschnell erfolgen kann. Erfindungsgemäß kann es dadurch vorteilhaft möglich sein, das Entfernen des Bluts aus beiden Leitungsabschnitten des extrakorporalen Blutkreislaufs gleichzeitig abzuschließen. Auf diese Weise können auf besonders vorteilhafte Weise Zeit und Kosten eingespart werden.
  • Da das Blut gleichzeitig und mit gleichem Fortschritt aus den beiden Leitungsabschnitten in das Gefäßsystem des Patienten rückgeführt werden kann, kann vorteilhaft eine unnötige oder ungewollte Infusion von Substituatflüssigkeit nach Beenden der Blutbehandlung in das Gefäßsystem des Patienten vermieden werden.
  • Da das Blut im Wesentlichen vollständig aus dem extrakorporalen Blutkreislauf entfernt und der extrakorporale Blutkreislauf gleichzeitig mit Substituatflüssigkeit gespült werden kann, kann vorteilhaft die Gefahr einer Kontamination Dritter oder der Umgebung mit Patientenblut vermindert werden. Dies gilt insbesondere für die Entsorgung des extrakorporalen Blutkreislaufs nach Beendigung der Behandlung.
  • Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen derselben unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung bezeichnen identische Bezugszeichen gleiche oder identische Elemente. Es gilt:
  • 1 zeigt eine schematische Übersicht einer beispielhaften erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 2 zeigt schematisch vereinfacht eine Phase während der Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens; und
  • 3 zeigt eine Prinzipskizze eines extrakorporalen Blutsystems mit arteriellem ABD (Air Rubble Detector).
  • Zur beispielhaften Erläuterung der vorliegenden Erfindung sind als Behandlungsvorrichtung eine Blutbehandlungsvorrichtung, beispielsweise eine Hämodialysiervorrichtung, und als Verfahren ein Blutbehandlungsverfahren, beispielsweise eine Hämodialyse, ausgewählt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entleerung des extrakorporalen Blutkreislaufs auch gemäß der Erfindung erfolgen kann ohne dass das entleerte Blut dem Patienten rückgeführt wird.
  • Die normalen Pfeile in der 2 zeigen eine Richtung des Blutstroms an. Die Blockpfeile zeigen jeweils eine Richtung des Substituatstroms an.
  • In 1 ist ein extrakorporaler Blutkreislauf 1000 einer erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung 2000 mit einem DoubleNeedle-Zugang zum Gefäßsystem eines Patienten 3000 dargestellt. Der extrakorporale Blutkreislauf 1000 weist einen arteriellen Leitungsabschnitt 1 sowie einen venösen Leitungsabschnitt 3 auf.
  • Der arterielle Leitungsabschnitt 1 ist über einen arteriellen Patientenzugang, beispielsweise, wie in 1 gezeigt, in Form einer arteriellen Konnektionsnadel 5, mit dem Gefäßsystem des Patienten 3000 verbunden. Der venöse Leitungsabschnitt 3 ist über einen venösen Patientenzugang, beispielsweise, wie in 1 gezeigt, in Form einer venösen Konnektionsnadel 7, mit dem Gefäßsystem des Patienten 3000 verbunden.
  • Der arterielle Leitungsabschnitt 1 weist eine arterielle Patientenschlauchklemme 9 auf, der venöse Leitungsabschnitt 3 weist eine venöse Patientenschlauchklemme 11 auf. In 1 sind sowohl die arterielle Patientenschlauchklemme 9 als auch die venöse Patientenschlauchklemme 11 in einem geöffneten bzw. offenen Zustand dargestellt.
  • Der extrakorporale Blutkreislauf 1000 weist eine Blutpumpe 13 auf. Die Blutpumpe 13 ist exemplarisch als Rollenpumpe ausgestaltet. Die Blutpumpe 13 fördert Blut des Patienten 3000 durch den extrakorporalen Blutkreislauf 1000.
  • Der extrakorporale Blutkreislauf 1000 weist eine Blutbehandlungseinrichtung 15, beispielsweise einen Hämodialysator, auf.
  • Wie in 1 gezeigt, ist im arteriellen Leitungsabschnitt 1 ein arterieller Drucksensor 17 stromabwärts (bezogen auf die während einer Blutbehandlung übliche Förderrichtung) von der Blutpumpe 13 angeordnet.
  • Im venösen Leitungsabschnitt 3 sind eine venöse Tropfkammer 19 und ein venöser Drucksensor 21 stromaufwärts der venösen Tropfkammer 19 angeordnet.
  • Mittels einer zweiten Fördereinrichtung, beispielsweise einer Substituatpumpe 23, kann Substituatflüssigkeit aus einer Substituatflüssigkeitsvorratseinrichtung 25 über eine Substituatsflüssigkeitszuleitung 27 an einer Prädilutions-Zugabestelle 29 für Substituatflüssigkeit und/oder einer Postdilutions-Zugabestelle 31 für Substituatflüssigkeit in den extrakorporalen Blutkreislauf 1000 eingebracht werden. Die Substituatpumpe 23 ist hier exemplarisch als Rollenpumpe ausgestaltet.
  • Die Behandlungsvorrichtung 2000 weist eine Regel- oder Steuereinrichtung 33 auf. Die Steuereinrichtung 33 ist über eine Steuerleitung 35 mit der Blutpumpe 13 und über eine Steuerleitung 37 mit der Substituatpumpe 23 verbunden. Es kann allerdings genügen, nur eine Regel- oder Steuerleitung, wahlweise zur Blutpumpe 13 oder zur Substituatpumpe 23 vorzusehen zum Ausführen des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Die Steuereinrichtung 33 kann beispielsweise eine Förderrate oder eine Förderleistung der Blutpumpe 13 in Abhängigkeit von Betriebsparametern der Substituatpumpe 23, z. B. deren Förderrate oder Förderleistung, steuern.
  • Die Steuerleitungen 35 und 37 können eine bidirektionale Kommunikation zwischen der Steuereinrichtung 33 und der Blutpumpe 13 bzw. der Substituatpumpe 23 zulassen.
  • 1 zeigt eine Verbindung der erfindungsgemäßen Blutbehandlungsvorrichtung 2000 mit dem Gefäßsystem des Patienten. Eine solche Verbindung ist zur Verwirklichung der erfindungsgemäßen Blutbehandlungsvorrichtung jedoch nicht zwingend erforderlich, sondern stellt nur eine besondere Ausgestaltung und eine bevorzugte Nutzung dar.
  • In 2 weist die Behandlungsvorrichtung 2000 eine externe Funktionseinrichtung, wie beispielsweise eine Blutkassette 4000, auf. Die Blutkassette 4000 kann eine Blutkassette sein, wie sie in den von der Anmelderin der vorliegenden Erfindung am 23. April 2009 und am 10. Juni 2009 beim DPMA hinterlegten Anmeldungen mit jeweils dem Titel „Externe Funktionseinrichtung, Blutbehandlungsvorrichtung zum Aufnehmen einer erfindungsgemäßen externen Funktionseinrichtung, sowie Verfahren”, siehe oben, offenbart ist, auf deren diesbezügliche Offenbarungen hiermit wiederum vollinhaltlich Bezug genommen wird.
  • 2 zeigt eine Phase eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum Entfernen von Blut aus dem extrakorporalen Blutkreislauf 1000 nach Beendigung einer Blutbehandlung in einer besonderen Ausführungsform, bei welcher das Blut in das Gefäßsystem des Patienten rückgeführt wird.
  • Sowohl die arterielle Patientenschlauchklemme 9 als auch die venöse Patientenschlauchklemme 11 befinden sich in einem geöffneten bzw. offenen Zustand.
  • Die Blutpumpe 13 und die Substituatpumpe 23 werden betrieben.
  • Im Folgenden beziehen sich die Begriffe „Uhrzeigersinn” oder „gegen den Uhrzeigersinn” auf die Zeichenebene der 2. Sie sollen dazu dienen, die Förderrichtung der Pumpen während einer Dialysebehandlung und während des erfindungsgemäßen Verfahrens anzugeben: Während eines Blutbehandlungsverfahrens fördern die Blutpumpe 13 und die Substituatpumpe 23 gewöhnlich gegen den Uhrzeigersinn, wie er 2 zu entnehmen wäre.
  • Während der Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahrens rotiert die Blutpumpe 13 im Uhrzeigersinn und damit gegen die während einer Blutbehandlung übliche Förderrichtung (Patient – arterieller Leitungsabschnitt – Blutbehandlungseinrichtung – venöser Leitungsabschnitt – Patient).
  • Die Substituatpumpe 23 rotiert gegen den Uhrzeigersinn.
  • Die Rotationsgeschwindigkeiten der Blutpumpe 13 und der Substituatpumpe 23 können voneinander verschieden sein. Die Rotationsgeschwindigkeiten der Blutpumpe 13 und der Substituatpumpe 23 können identisch sein. Die Blutpumpe 13 und die Substituatpumpe 23 können zum gleichen Zeitpunkt gestartet werden und/oder für eine gleiche (vorgegebene) Zeitdauer rotieren gelassen werden. Die Blutpumpe 13 und die Substituatpumpe 23 können zu verschiedenen Zeitpunkten und/oder verschiedene (vorgegebene) Zeitdauern lang rotieren gelassen werden.
  • Im extrakorporalen Blutkreislauf 1000 befindet sich Blut (einfach schraffierter Bereich). Über die Substituatflüssigkeitszuleitung 27 wird Substituatflüssigkeit eingebracht (mit Kreuzmuster schraffierter Bereich in 2).
  • Ein Prädilutions-Zugabeventil 291 der Prädilutions-Zugabestelle 29 ist geöffnet. Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Postdilutions-Zugabeventil 311 der Postdilutions-Zugabestelle 31 geöffnet sein. In der in 2 gezeigten Darstellung ist das Postdilutions-Zugabeventil 311 der Postdilutions-Zugabestelle 31 jedoch geschlossen.
  • Das Prädilutions-Zugabeventil 291 und das Postdilutions-Zugabeventil 311 können beispielsweise als so genannte Phantomventile ausgestaltet sein, wie sie in den o. g. Anmeldungen der vorliegenden Anmelderin mit dem Titel „Externe Funktionseinrichtung, Blutbehandlungsvorrichtung zum Aufnehmen einer erfindungsgemäßen externen Funktionseinrichtung, sowie Verfahren” sowie in der Anmeldung 10 2009 012 632.5 (Vertreterakte FM19A25) mit dem Titel „Abdichtungseinrichtung zum Abdichten eines Volumens einer medizinischen Behandlungsanordnung gegen ein weiteres Volumen sowie Anordnung und Verfahren”, eingereicht am 10. März 2009 beim DPMA, offenbart sind und auf deren diesbezügliche Offenbarung hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
  • Über das Prädilutions-Zugabeventil 291 kann Substituatflüssigkeit in den extrakorporalen Blutkreislauf 1000 eintreten.
  • 2 zeigt die Konfiguration der Blutbehandlungsvorrichtung 2000 in einer Momentaufnahme während des Blutentleerungs- bzw. Blutrückführungsprozesses, bei welcher die Substituatflüssigkeit durch das geöffnete Prädilutions-Zugabeventil 291 stromaufwärts (bezogen auf die während einer Blutbehandlung übliche Förderrichtung) in den extrakorporalen Blutkreislauf 1000 eingebracht wird.
  • Die Substituatflüssigkeit kann das Blut zwischen dem Prädilutions-Zugabeventil 291 und der venösen Konnektionsnadel 7, also das im stromaufwärts des Prädilutions-Zugabeventils 291 befindliche Blut im arteriellen Leitungsabschnitt 1 und das im venösen Leitungsabschnitt 3 befindliche Blut, verdrängen.
  • Das verdrängte Blut kann durch die venöse Konnektionsnadel 7 in das Gefäßsystem des Patienten rückgeführt werden.
  • Die Substituatflüssigkeit wird durch den arteriellen Leitungsabschnitt 1 des extrakorporalen Blutkreislaufs 1000 stromaufwärts des Prädilutions-Zugabeventils 291 durch die Behandlungseinrichtung 15 und den venösen Leitungsabschnitt 3 zum Patienten 3000 hin gefördert.
  • Gleichzeitig wird das im extrakorporalen Blutkreislauf 1000 in Förderrichtung vor dem bzw. stromabwärts des Prädilutions-Zugabeventils 291 befindliche Blut durch den arteriellen Leitungsabschnitt 1 zum Patienten 3000 gefördert.
  • Die Substituatflüssigkeit wird dabei vom Prädilutions-Zugabeventil 291 aus in den stromabwärts vom Prädilutions-Zugabeventil 291 angeordneten arteriellen Leitungsabschnitt 1 eingebracht und in Richtung des Patienten 3000 gefördert.
  • Das gleichzeitige Entleeren des Bluts aus dem arteriellen Leitungsabschnitt 1 des extrakorporalen Blutkreislaufs 1000 und dem venösen Leitungsabschnitt 3 des extrakorporalen Blutkreislaufs 1000 kann, wie es bevorzugt ist, mit gleichem Fortschritt erfolgen, d. h. das Ausmaß der Entleerung (z. B. in Prozent eines Leitungsinhalts) des sich jeweils noch in den Leitungsabschnitten 1 und 3 befindlichen Bluts kann zu jedem Zeitpunkt identisch sein.
  • Das Entleeren bzw. Rückführen des Bluts aus dem extrakorporalen Blutkreislauf 1000 kann gleichzeitig beendet werden. Zum Beispiel können, kurz bevor die Substituatflüssigkeit die arterielle Konnektionsnadel 5 erreicht und entsprechend kurz bevor die Substituatflüssigkeit die venöse Konnektionsnadel 7 erreicht, die Blutpumpe 13 und die Substituatpumpe 23 gestoppt werden.
  • Alternativ kann die Substituatflüssigkeit, wie vorstehend bereits erwähnt, auch oder zusätzlich auch über das Postdilutions-Zugabeventil 311 in den extrakorporalen Blutkreislauf 1000 eingebracht werden.
  • Die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens entspricht aber im Wesentlichen der vorstehend für mittels Prädilution zugeführte Substituatflüssigkeit angegebenen Vorgehensweise, so dass an dieser Stelle auf die obigen Ausführungen verwiesen wird.
  • 3 zeigt eine Prinzipskizze eines extrakorporalen Blutsystems mit arteriellem ABD (Air Rubble Detector) bzw. Lufterkennungsdetektor zum Ausführen von erfindungsgemäßen Verfahren. Die dargestellten Komponenten sind im Wesentlichen bereits aus den 1 und 2 bekannt. Gegenüber diesen hinzugekommen sind lediglich eine Hydraulik 39, ein arterieller ABD (Air Rubble Detector) 41 und ein venöser ABD 43.
  • Die mit durchgezogenen Pfeilen angegebenen Pumprichtungen entsprechend den regulären Richtungen oder den Vorwärtsrichtungen. Die mit Punktlinien angegebene Pumprichtung der Blutpumpe 13 entspricht deren Rückwärtslauf oder einem Ansaugen durch die Blutpumpe 13. Bezugszeichenliste
    Bezugszeichen Beschreibung
    1000 extrakorporaler Blutkreislauf
    2000 Behandlungsvorrichtung
    3000 Patient
    4000 Blutkassette
    1 arterieller Leitungsabschnitt
    3 venöser Leitungsabschnitt
    5 arterielle Konnektionsnadel
    7 venöse Konnektionsnadel
    9 arterielle Patientenschlauchklemme
    11 venöse Patientenschlauchklemme
    13 Blutpumpe
    15 Blutbehandlungseinrichtung
    17 arterieller Drucksensor
    19 venöse Tropfkammer
    21 venöser Drucksensor
    23 Substituatpumpe
    25 Substituatflüssigkeitsvorratseinrichtung
    27 Substituatflüssigkeitszuleitung
    29 Prädilutions-Zugabestelle
    291 Prädilutions-Zugabeventil
    31 Postdilutions-Zugabestelle
    311 Postdilutions-Zugabeventil
    33 Steuereinrichtung
    35 Steuerleitung zur Blutpumpe
    37 Steuerleitung zur Substituatpumpe
    39 Hydraulik
    41 Arterieller Lufterkennungsdetektor (ABD)
    43 Venöser Lufterkennungsdetektor (ABD)
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1952832 A1 [0105]

Claims (48)

  1. Verfahren zum Entfernen von Blut aus einem extrakorporalen Blutkreislauf (1000) für eine Behandlungsvorrichtung (2000) zur extrakorporalen Blutbehandlung eines Patienten (3000) nach Beenden einer Blutbehandlungssitzung, wobei die Behandlungsvorrichtung (2000) aufweist: – wenigstens eine Einrichtung zum Aufnehmen eines extrakorporalen Blutkreislaufs (1000), umfassend einen arteriellen Leitungsabschnitt (1) mit einem Leitungsinneren und einen venösen Leitungsabschnitt (3) mit einem Leitungsinneren; – wenigstens eine Blutpumpe (13) zum Fördern von Blut innerhalb des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000); – wenigstens eine zweite Fördereinrichtung zum Einbringen wenigstens einer Substituatflüssigkeit in den extrakorporalen Blutkreislauf (1000) und/oder zum Fördern der Substituatflüssigkeit im extrakorporalen Blutkreislauf (1000); mit dem Schritt: – Einbringen von Substituatflüssigkeit in den extrakorporalen Blutkreislauf (1000); gekennzeichnet durch den Schritt: – Fördern von Substituatflüssigkeit zum gleichzeitigen Austragen von Blut sowohl aus dem arteriellen Leitungsabschnitt (1) und als auch aus dem venösen Leitungsabschnitt (3) des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei Blut unter gleichzeitigem Betreiben der Blutpumpe (13) und der zweiten Fördereinrichtung aus dem extrakorporalen Blutkreislauf (1000) gefördert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei Blut mit gleich schnellem relativem Fortschritt sowohl aus dem arteriellen Leitungsabschnitt (1) als auch dem venösen Leitungsabschnitt (3) des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) gefördert wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Blut mit unterschiedlichem relativem Fortschritt sowohl aus dem arteriellen Leitungsabschnitt (1) als auch dem venösen Leitungsabschnitt (3) des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) gefördert wird.
  5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der arterielle Leitungsabschnitt (1) und/oder der venöse Leitungsabschnitt (3) des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) während der Durchführung des Verfahrens mit einem Patienten (3000) konnektiert sind.
  6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, unter Verwendung einer Behandlungsvorrichtung (2000), welche wenigstens eine in einem Abschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) angeordnete Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer qualitativen Änderung des Inhalts des extrakorporalen Blutkreislaufs aufweist, mit den Schritten: – Fördern von Blut, bis eine Phasengrenze oder ein Mischbereich zwischen Blut und Substituatflüssigkeit von der Erfassungseinrichtung erkannt wird; und – Beenden des Förderns des Bluts bei Erkennen der Phasengrenze oder des Mischbereichs durch die Erfassungseinrichtung.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 6, wobei die die Förderleistung oder die Förderrate der Blutpumpe (13) unter Berücksichtigung wenigstens eines Parameters den extrakorporalen Blutkreislauf (1000) und/oder eine Förderleistung oder eine Förderrate der zweiten Fördereinrichtung betreffend gesteuert oder geregelt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei durch Betreiben der zweiten Fördereinrichtung eine vorbestimmte Substituatflüssigkeitsmenge in den extrakorporalen Blutkreislauf (1000) eingebracht wird.
  9. Verfahren zum Erkennen und/oder Beseitigen von Lufteinschlüssen in bzw. aus einem extrakorporalen Blutkreislauf (1000) für eine Behandlungsvorrichtung (2000) zur extrakorporalen Blutbehandlung eines Patienten (3000), wobei die Behandlungsvorrichtung (2000) aufweist: – wenigstens eine Einrichtung zum Aufnehmen eines extrakorporalen Blutkreislaufs (1000), umfassend einen arteriellen Leitungsabschnitt (1) mit einem Leitungsinneren und einen venösen Leitungsabschnitt (3) mit einem Leitungsinneren; – wenigstens eine Blutpumpe (13) zum Fördern von Blut innerhalb des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000); – wenigstens eine zweite Fördereinrichtung zum Einbringen wenigstens einer Substituatflüssigkeit in den extrakorporalen Blutkreislauf (1000) und/oder zum Fördern der Substituatflüssigkeit im extrakorporalen Blutkreislauf (1000); und – wenigstens einen arteriellen Lufterkennungsdetektor (41) gekennzeichnet durch den Schritt: – Erkennen von Luft im arteriellen Leitungsabschnitt (1) des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) mittels des arteriellen Lufterkennungsdetektors (41).
  10. Verfahren nach Anspruch 9, mit dem weiteren Schritt: – Ausgeben einer Warnung bei Erkennen von Luft im arteriellen Leitungsabschnitt (1).
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, mit dem weiteren Schritt: – Anhalten der Blutförderung.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, mit dem weiteren Schritt: – Verbinden des arteriellen Leitungsabschnitts (1) mit einem Behältnis
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, mit dem weiteren Schritt: – Fördern von Substituat mit Hilfe der Substituatpumpe (23) aus einer Hydraulik oder einer anderen Quelle in den arteriellen. Leitungsabschnitt (1) unter Verdrängen der sich dort befindenden Luft in das angeschlossene Behältnis
  14. Verfahren nach Anspruch 13, mit dem weiteren Schritt: – Durchführen von Sicherheitsabfragen
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14, mit dem weiteren Schritt: – Verbinden sowohl des arteriellen Leitungsabschnitts (1) als auch des venösen Leitungsabschnitts (3) mit einem Behältnis
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 15, mit dem weiteren Schritt: – Rückwärtsfördern von Inhalt des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) mittels der Blutpumpe (13) zum Fördern der sich im arteriellen Leitungsabschnitt (1) befindenden Luft in das Behältnis.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 16, mit dem weiteren Schritt: – Dekonnektieren der arteriellen und venösen Leitungsabschnitte (1, 3) vom Behältnis.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 17, mit dem weiteren Schritt: Schließen der arteriellen Patientenschlauchklemme (9) und/oder Anhalten der Blutförderung bei Erkennen von Luft durch den arteriellen Lufterkennungsdetektor (41) vor oder hinter der arteriellen Patientenschlauchklemme (9).
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 18, mit dem weiteren Schritt: – Anhalten der Blutförderung.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 19, mit dem weiteren Schritt: – Verbinden des arteriellen Leitungsabschnitts (1) mit einem Behältnis.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 20, mit dem weiteren Schritt: – Fördern von Substituat mit Hilfe der Substituatpumpe (23) aus einer Hydraulik (39) oder einer anderen Quelle in den arteriellen Leitungsabschnitt (1) unter Verdrängen der sich dort befindenden Luft in das angeschlossene Behältnis.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 21, mit dem weiteren Schritt: – Umkehren der Förderrichtung der Blutpumpe (13).
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 22, mit dem weiteren Schritt: – Sicherstellen, dass sich auch im jeweiligen Leitungsabschnitt, welcher sich nach der Umkehr der Flussrichtung hinter dem Lufterkennungsdetektor/Air Rubble Detector befindet, keine Luft befindet.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 23, mit dem weiteren Schritt: – Fördern eines definierten Volumens weiter in die bisherige Förderrichtung vor Umkehren der Flussrichtung.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, mit dem weiteren Schritt: – Sicherstellen, dass das definierte Volumen ohne Luft gefördert worden ist.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 25, mit dem weiteren Schritt: – Unterbinden eines Eingriffs des Anwenders während des Entfernens der eingeschlossenen Luft.
  27. Verfahren mit Merkmalen einer beliebigen Kombination von Ansprüchen 1 bis 26.
  28. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Behandlungsvorrichtung (2000) einen extrakorporalen Blutkreislauf (1000) aufweist.
  29. Behandlungsvorrichtung (2000) mit – einer Einrichtung zum Aufnehmen wenigstens eines extrakorporalen Blutkreislaufs (1000), umfassend einen arteriellen Leitungsabschnitt (1) mit einem Leitungsinneren und einen venösen Leitungsabschnitt (3) mit einem Leitungsinneren; – wenigstens einer an oder in dem extrakorporalen Blutkreislauf (1000) angeordneten Blutpumpe (13) zum Fördern von Blut innerhalb des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000); – wenigstens einer zweiten Fördereinrichtung zum Einbringen wenigstens einer Substituatflüssigkeit in den extrakorporalen Blutkreislauf (1000); gekennzeichnet durch – wenigstens eine Steuer- oder Regeleinrichtung (33), die geeignet und vorgesehen ist zum Ausführen eines Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 28.
  30. Behandlungsvorrichtung (2000) nach Anspruch 29, wobei die Behandlungsvorrichtung (2000) ferner wenigstens eine Steuer- oder Regeleinrichtung (33) aufweist, die dazu geeignet und vorgesehen ist, eine Förderleistung oder eine Förderrate der Blutpumpe (13) und/oder der zweiten Fördereinrichtung unter Berücksichtigung wenigstens eines Parameters den extrakorporalen Blutkreislauf (1000) betreffend zu steuern oder zu regeln.
  31. Behandlungsvorrichtung (2000) nach Anspruch 30, wobei der Parameter den extrakorporalen Blutkreislauf (1000) betreffend ausgewählt ist aus Parametern, die ein Innenvolumen des arteriellen Leitungsabschnitts (1) des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) betreffen, Parametern, die ein Innenvolumen des venösen Leitungsabschnitts (3) des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) betreffen, Parametern, die eine Zugabestelle für die Substituatflüssigkeit, wie die Lage einer Prädilutions-Zugabestelle (29) für die Substituatflüssigkeit und/oder die Lage einer Postdilutions-Zugabestelle (31) für die Substituatflüssigkeit, betreffen und/oder Parametern, welche die Förderleistung oder die Förderrate der zweiten Fördereinrichtung betreffen.
  32. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 29 bis 31, wobei die Behandlungsvorrichtung (2000) ferner wenigstens eine Speichereinrichtung aufweist, welche ausgestaltet und vorgesehen ist, den Parameter zu speichern.
  33. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 29 bis 32, wobei die Behandlungsvorrichtung (2000) ferner wenigstens eine Eingabeeinrichtung aufweist, mittels welcher der Parameter in einer Speichereinrichtung hinterlegbar ist.
  34. Behandlungsvorrichtung (2000) nach Anspruch 32 oder 33, wobei die Speichereinrichtung geeignet und vorgesehen ist, Parameter verschiedener extrakorporaler Blutkreisläufe (1000) zu speichern.
  35. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 32 bis 34, wobei die Speichereinrichtung an oder in wenigstens einem Abschnitt des extrakorporalen Blutkreislaufs (1000) vorgesehen ist.
  36. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 32 bis 35, wobei die Speichereinrichtung als Barcode und/oder 2D-Code (Dot-Matrix-Code) und/oder RFID-Chip ausgestaltet ist.
  37. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 29 bis 36, wobei die Behandlungsvorrichtung (2000) ferner wenigstens eine externe Funktionseinrichtung, insbesondere eine Blutkassette (4000), aufweist.
  38. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 32 bis 37, wobei die Speichereinrichtung an oder in einer externen Funktionseinrichtung vorgesehen ist.
  39. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 32 bis 38, wobei die Speichereinrichtung eine externe Speichereinrichtung ist und die Behandlungsvorrichtung (2000) ferner wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung und/oder wenigstens eine Leseeinrichtung aufweist, die zum Aufnehmen oder Auslesen der externen Speichereinrichtung geeignet und vorgesehen ist.
  40. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 29 bis 39, wobei die Behandlungsvorrichtung eine Dialysiervorrichtung ist.
  41. Behandlungsvorrichtung (2000) nach Anspruch 40, wobei die Dialysiervorrichtung eine Hämodialysiervorrichtung ist.
  42. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 29 bis 41, wobei die Blutpumpe (13) als Rollenpumpe ausgestaltet ist.
  43. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 29 bis 42, wobei die zweite Fördereinrichtung als Rollenpumpe ausgestaltet ist.
  44. Behandlungsvorrichtung (2000) nach einem der Ansprüche 29 bis 43 mit wenigstens einem extrakorporalen Blutkreislauf (1000).
  45. Schlauchsystem zur Verwendung in einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 28.
  46. Schlauchsystem nach Anspruch 45, welches wenigstens eine Speichereinrichtung (33) aufweist, aus welcher wenigstens ein Parameter das Schlauchsystem und/oder einen extrakorporalen Blutkreislauf (1000) betreffend aus- oder ablesbar ist.
  47. Schlauchsystem nach einem der Ansprüche 45 oder 46, welches wenigstens einen arteriellen Lufterkennungsdetektor (41) aufweist.
  48. Schlauchsystem nach einem der Ansprüche 45 bis 47, welches wenigstens einen venösen Lufterkennungsdetektor (43) aufweist.
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