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DE102009024357A1 - Industrieanlage mit Regallager sowie Regallagersystem für eine Industrieanlage - Google Patents

Industrieanlage mit Regallager sowie Regallagersystem für eine Industrieanlage Download PDF

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DE102009024357A1
DE102009024357A1 DE102009024357A DE102009024357A DE102009024357A1 DE 102009024357 A1 DE102009024357 A1 DE 102009024357A1 DE 102009024357 A DE102009024357 A DE 102009024357A DE 102009024357 A DE102009024357 A DE 102009024357A DE 102009024357 A1 DE102009024357 A1 DE 102009024357A1
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DE
Germany
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plant
internal
electrical energy
power supply
power grid
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Application number
DE102009024357A
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English (en)
Inventor
Martin Müller
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Psb Intralogistics GmbH
Original Assignee
Psb Intralogistics GmbH
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Publication date
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Abstract

Industrieanlage 1 mit einer anlageninternen Stromversorgungseinrichtung 3, welche eine Mehrzahl von Wechselspannungs-Stromanschlüssen 5 aufweist, an welche elektrische Verbraucher X, M, 15 unterschiedlichen Typs angeschlossen sind, einem Regallager 9, welches aufweist: mehrere elektrisch betriebene Regalbediengeräte 15 als ein Typ der Verbraucher, von denen wenigstens eines derart ausgebildet ist, dass es unter Abgabe von elektrischer Energie an die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung 3 im Generatorbetrieb arbeiten kann, und eine Steuereinrichtung 29, welche eingerichtet ist, um die Regalbediengeräte 15 das Ein- und Auslagern von Regalwaren 19 durchführen zu lassen ohne Berücksichtigung der jeweiligen elektrischen Energieaufnahme und Energieabgabe durch die ansonsten angeschlossenen Verbraucher X, M, 15, wobei die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung 3 derart ausgebildet ist, dass von ihr die von dem wenigstens einen Regalbediengerät 15 abgegebene elektrische Energie ungeregelt in das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz rückgespeist wird, sodass die dadurch von dem Regalbediengerät 15 abgegebene elektrische Energie dem anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz und daran angeschlossenen Verbrauchern X, M, 15 allgemein zur Verfügung gestellt wird, ohne dass eine Verteilung der abgegebenen elektrischen Energie an bestimmte Verbraucher erfolgt, und wobei die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung 3 bremseinheitsfrei ausgebildet ist, sodass die von ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Industrieanlage mit einem Regallager, ein Verfahren zum Betreiben einer solchen Industrieanlage sowie ein Regallagersystem für eine Industrieanlage.
  • Industrieanlagen benötigen elektrische Energie zur elektrischen Energieversorgung von unterschiedlichen elektrischen Verbrauchern, wie Leuchten, Heizungen, Klimaanlagen, Aufzügen, Antriebsmotoren, Kommunikationsgeräten (Telefonen, Fernsehapparaten, Rechnern, etc.), elektrischen Arbeitsmaschinen (wie Bohr-, Fräs-, Schleif-, Drehmaschinen) und dergleichen weiteren elektrischen Vorrichtungen.
  • Die anlageninterne Energieversorgung kann durch ein anlageninternes Kraftwerk erfolgen, z. B. auch über einen Notstromgenerator. Industrieanlagen verfügen meistens aber auch über eine Verbindung bzw. Schnittstelle zu einem anlagenexternen Wechselspannungs-Stromnetz, d. h. zu dem öffentlichen, von einem Betreiber zur Verfügung gestellten Stromnetz, welche Schnittstelle in der Regel Transformatorstationen aufweist, um die öffentlich bereitgestellte Hochspannung in anlagenkonforme niedrigere Spannungen zu transformieren.
  • Nutzer von Industrieanlagen sind stets bestrebt, den kostenträchtigen Energieverbrauch ihrer Anlagen gering zu halten. Hierzu ist es aus dem Stand der Technik, vgl. z. B. WO 2008/031608 , DE 196 54 620 A1 , WO 2005/117248 , bekannt, Antriebsmotoren zum Bremsen deren Bewegungen im Generatorbetrieb arbeiten zu lassen, um dadurch elektrische Energie rückzugewinnen. In diesem Stand der Technik werden jedoch aufwändige Regelungen vorgeschlagen, um den Motorbetrieb und den Generatorbetrieb der Energie rückspeisenden Antriebsmotoren derart aufeinander abzustimmen, dass möglichst gleichzeitig Motor- und Generatorbetrieb vorliegt, sodass keine Spannungs- bzw. Stromspitzen aus rückgewonnener elektrischer Energie auftreten. Aus der DE 198 36 325 A1 ist es bekannt, in der anlageninternen Stromversorgungseinrichtung eine Bremseinheit vorzusehen, z. B. in Form eines Energiespeichers oder eines Bremswiderstands, die bei Bedarf zur Speicherung bzw. zur nutzlosen Vernichtung von elektrischer Energie an das anlageninterne Stromnetz geregelt zuschaltbar ist.
  • Durch die Erfindung werden eine Industrieanlage, ein Regallagersystem sowie eine Verfahren zum Betreiben einer Industrieanlage geschaffen, womit mit einfachen und daher kostengünstig realisierbaren Mitteln der Energieverbrauch für den Nutzer gesenkt werden kann.
  • Dies wird mit einer Industrieanlage gemäß Anspruch 1, mit einem Regallagersystem gemäß Anspruch 5 sowie mit einem Verfahren gemäß Anspruch 8 erreicht. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Dadurch, dass gemäß der Erfindung die elektrische Energie einfach ungeregelt dem anlagen- oder systeminternen Wechselspannungs-Stromnetz zur Verfügung gestellt wird, d. h. die rückgewonnene elektrische Energie nicht geregelt oder gezielt gesteuert an andere Verbraucher verteilt wird, ist keine aufwändige Steuerungsvorrichtung erforderlich, die andernfalls die Verbraucher hinsichtlich ihrer Stromaufnahme und Stromabgabe in ihrem Betrieb aufeinander abstimmen müsste. Dies hat auch den Vorteil, dass die Verbraucher vollkommen frei nach ihren funktionseigenen Zwecken einsetzbar sind; d. h. z. B., dass Regalbediengeräte im Regallager ausschließlich hinsichtlich einer zeiteffektiven Regallagertätigkeit (Einlagern/Auslagern von Regalwaren, Sortier-, Kommissioniertätigkeit etc.) betrieben werden können, ohne auf die Stromaufnahme/Stromabgabe des jeweiligen Lagerbediengeräts Rücksicht nehmen zu müssen. Das heißt, die Steuerung der Bewegung der Regalbediengeräte kann ausschließlich gemäß dem Warenumschlag erfolgen und damit zum Erreichen maximaler logistischer Effizienz eingerichtet sein. Hierbei ist die Steuereinrichtung des Regallagers bevorzugt derart ausgebildet, dass es die Tätigkeit der Regalbediengeräte, d. h. das Einlagern der Regalwaren in das Regal bzw. das Auslagern der Regalwaren aus dem Regal, zeiteffektiv regelt. Zeiteffektiv bedeutet hierbei, dass Waren schnellstmöglich unverzüglich auf Anforderung aus dem Regal geholt werden und einzulagernde Ware schnellstmöglich unverzüglich in das Regal gebracht werden. Hierzu umfasst die Steuereinrichtung z. B. Sensoren, die erkennen, welches Lagerbediengerät gerade wie tätig bzw. untätig ist (arbeitet/sich bewegt oder stillsteht), und z. B. Sensoren, die erkennen, welches Lagerbediengerät hinsichtlich der Distanz zwischen der Regalposition, die die momentan zu transferierende Regalware im Regal hat, und einer Warenübergabeposition (z. B. einer Warenausgabe) gerade den kürzesten Weg zurückzulegen hat, um aus diesen Informationen jenes Lagergerät auszuwählen, das dann in der kürzesten Zeit den Regalwarentransfer vornehmen kann.
  • Bei der Erfindung entfallen ferner gesonderte und bei Bedarf zuschaltbare Bremseinheiten, wie gesonderte Speicher zur Aufnahme von rückgespeister elektrischer Energie oder wie gesonderte Bremswiderstände zur nutzlosen Vernichtung von elektrischer Energie durch bloße Umwandlung in Wärme. Die oben angegebenen üblichen elektrischen (Nutz-)Verbraucher stellen im Sinne der Erfindung keine Bremseinheiten dar. Die üblichen Nutz-Verbraucher unterscheiden sich von einer gezielt für die zur Überschussenergievernichtung vorgesehenen Bremseinheit zum Beispiel dadurch, dass die Nutzverbraucher unabhängig vom Vorliegen von rückgespeister Überschussenergie ihren Nutzzwecken gemäß verwendet werden, wohingegen die gemäß der Erfindung nicht vorgesehene, gesonderte Bremseinheit mit einer Steuerung vorzusehen wäre, die bei Bedarf und damit in geregelter Weise, z. B. bei Energieüberschuss im anlageninternen Stromnetz, die Bremseinheit zur Energievernichtung oder Energiespeicherung zuschaltet. Eine gesonderte Speichereinheit zur Rückgewinnung ist so zu verstehen, dass in ihr die überschüssige elektrische Energie im wesentlich komplett (im Rahmen des erwartenden Bedarfs) gesondert speicherbar ist, um sie dem anlageninternen Stromnetz wieder im wesentlichen komplett zur Verfügung stellen zu können. Darunter fallen also nicht irgendwelche Batterieladestationen bzw. Batterieladegeräte zum Laden von üblichen Gebrauchsbatterien, wie von Taschenlampen, Anlagen-Batteriefahrzeugen (E-Gabelstapler, E-Transportfahrzeuge); letztere stellen übliche Verbraucher dar. Ferner stellen daher auch z. B. zur Spannungs- und Stromnetzstabilisierung ggf. herangezogene Kondensatoren keine derartigen gemäß der Erfindung nicht vorgesehene Bremseinheiten dar, die gezielt überschüssige rückgespeiste Energie vernichten/speichern sollen. Auch Energiespeicher wie Akkumulatoren und Kondensatoren auf/in anlageninternen elektrischen Fahrzeugen und Maschinen (z. B. zum Antrieb derselben) stellen keine solche Bremseinheit dar, weil sie nicht in geregelter Weise zur (gezielten) Aufnahme von Energieüberschüssen im Stromnetz zuschaltbar sind, sondern nur in Abhängigkeit von ihrem eigentlichen Arbeitsbetrieb und damit unabhängig von dem im Stromnetz vorliegenden Energieüberschuss/-mangel an das Stromnetz angeschlossen und von diesem ggf. wieder abgetrennt werden.
  • Damit sind die Anlage bzw. das System hinsichtlich ihrer/seiner funktionellen Effizienz (Effizienz des Regalwarenverkehrs) vorteilhaft; die Anlage bzw. das System können ferner sehr kostengünstig realisiert werden, und trotzdem kann eine erhebliche Reduktion der Stromkosten erzielt werden. Letzteres ist insbesondere wegen der Auswahl der Lagerbediengeräte zur Stromrückgewinnung gegeben.
  • Lagerbediengeräte haben in der Regel große Bewegungswege mit schweren Lasten zurückzulegen, sodass entsprechend starke Motoren vorzusehen sind, mit denen im Bremsbetrieb beim induktiven Bremsen erhebliche elektrische Energie rückgewinnbar ist. Bevorzugt erfolgt die Rückführung der Energie direkt am Regalbediengerät, indem an diesem bzw. an dessen Elektromotor oder dessen Elektromotoren ein Vier-Quadranten-Steller angeordnet ist, ggf. für jeden E-Motor einen, über den die elektrische Energie ins anlagen- bzw. systeminterne Stromnetz automatisch zurückgespeist wird. Die Lagerbediengeräte bzw. deren elektrische Motoren arbeiten direkt mit Wechselspannungs-Strom, z. B. mit Wechselstrom oder Drehstrom, und sind daher mit bzw. als Wechsel- oder Drehstrommotoren ausgebildet.
  • Die unterschiedlichen Verbraucher, d. h. die Verbraucher unterschiedlichen Typs, sind z. B. die eingangs angegebenen Verbrauchertypen, wie Leuchten, elektrische Werkzeugmaschinen, Heizungen, E-Fahrzeuge, etc., wobei die Regalbediengeräte hierbei ebenfalls einen Typ dieser Verbraucher bilden. Die Verbrauchertypen können unterscheiden sich durch Leistungsaufnahme (Niedrig, Mittel, Hoch), Strombedarfart (Drehstrom oder üblicher Wechselstrom) usw. unterscheiden.
  • Der Erfinder hat erkannt, dass Industrieanlagen oder Regallagersysteme stets, also Tag und Nacht, einen gewissen Minimalstromverbrauch haben, weil immer irgendwelche elektrischen Verbraucher, Anlagenbeleuchtungen bei Nacht und elektrische Arbeitsgeräte am Tag, in Betrieb sind, sodass nach einer Ausführungsform der Erfindung nur genauso viele Lagerbediengeräte zur Energierückgewinnung vorgesehen werden, dass die maximal zu erwartende rückgewonnene Energie unter dem minimal zu erwartenden (Dauer-)Energieverbrauch der Anlage bzw. des Systems liegt. Daher ist es im Rahmen der Erfindung möglich, dass bei einem Regallager mit mehreren elektrischen Regalbediengeräten eine Teilanzahl, z. B. auch nur eines der Regalbediengeräte, zur Energierückgewinnung, d. h. mit einem Bremsgenerator ausgestattet, vorgesehen ist, wohingegen der andere Teil der Regalbediengeräte nicht mit einem Bremsgenerator ausgestattet ist. Bei größeren Anlagen mit höherem Minimalverbrauch können dann mehrere oder auch alle der Regalbediengeräte zur Stromrückgewinnung vorgesehen sein.
  • Um maximale Stromrückgewinnung zu erzielen, sind möglichst viele der Regalbediengeräte (am besten alle) als rückspeisende Regalbediengeräte ausgebildet, wobei in diesem Falle bevorzugt eine Rückspeisung der überschüssigen Energie an das anlagenexterne, d. h. das öffentliche Stromnetz, erfolgt. Die Erfindung sieht hier bevorzugt eine automatische Rückspeisung, d. h. eine ungeregelte Rückspeisung, ins externe Stromnetz vor, die automatisch (ungeregelt) bei Energieüberschuss erfolgt. Hierdurch entfallen wiederum Kosten für eine entsprechende Strom-/Spannungsregelung. Der rückgespeiste Strom wird abhängig vom Stromanbieter ggf. sogar vergütet; doch selbst bei unvergüteter Rückspeisung ist diese Variante letztlich kostengünstig, da der Energieüberschuss in jedem Fall kostenfrei ans öffentliche Netz erfolgen kann, sodass keine anlageninternen Bremseinheiten vorgesehen werden müssen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. In der Zeichnung zeigt 1 ein Beispiel einer Industrieanlage mit einem Regallagersystem gemäß der Erfindung.
  • Die in 1 gezeigte Industrieanlage 1 weist eine anlageninternen Stromversorgungseinrichtung 3 auf, von welcher ein anlageninternes Wechselspannungs-Stromnetzes bereitgestellt wird und welche eine Mehrzahl von Wechselspannungs-Stromanschlüssen 5, an welche unterschiedliche elektrische Verbraucher X, M, 15 angeschlossen sind. Verbraucher X, M sind zum Beispiel Leuchten und Arbeitsmaschinen; die elektrischen Verbraucher sind von unterschiedlicher elektrischer Charakteristik; so liegen Drehstrommaschinen, Wechselstrommaschinen vor, die mit unterschiedlicher Spannung, z. B. 380 V oder 220 V, betrieben sein können. Die Leuchten arbeiten in der Regel mit 220 V Wechselstrombetrieb. Um diesen unterschiedlichen elektrischen Charakteristiken der elektrischen Verbraucher nachkommen zu können, sind die Anschlüsse 5 entsprechend unterschiedlich ausgebildet, und auch das Wechselspannungs-Stromnetz ist entsprechend in unterschiedlich ausgebildete Bereiche (Leitungsstränge) mit z. B. größerer und kleinerer (Strom-)Absicherung ausgebildet.
  • Elektrische Verbraucher der Industrieanlage 1 werden auch von den elektrischen Komponenten eines Regallager 9 der Industrieanlage 1 gebildet. Das Regallager 9 weist hier mehrere Regale 11 (hier Hochregale) auf, zwischen denen sich Regalgänge 13 erstrecken, in denen jeweils ein Regalbediengerät 15 in Form eines gesteuert oder geregelt verfahrbaren Wagens vorgesehen ist. Jedes der Regalbediengeräte 15 hat eine Hubvorrichtung 17, mit welcher Regalwaren 19 in das jeweilige Regal 11 einlagerbar und aus diesem auslagerbar sind. Die Regalwaren 19 werden von den Regalbediengeräten 15 zwischen einer Regalwarenschnittstelle 21 des Regallagers 9 und den Regalen 11 hin- und her transportiert; die Regalwarenschnittstelle 21 kann z. B. eine Warenausgabe/Wareneingabe sein, an welcher die Regalwaren 19 von einer Person direkt manuell aus dem Regallager 9 entnehmbar sind und in dieses eingebbar sind; die Regalwarenschnittstelle kann hierbei z. B. als Kommissionierstelle ausgebildet sein, an welcher ein Kommissioniersystem zum Kommissionieren der Regalwaren angeordnet ist.
  • Die Regalwarenschnittstelle 21 kann auch eine Übergabestation zu einem Förderer, z. B. einem Hängeförderer, sein; hierbei werden Regalwaren 19 z. B. automatisch vom Regallager 9 an der Regalwarenschnittstelle 21 auf die Fördertechnik übertragen, um von dieser z. B. zu einer Kommissionieranlage oder zu einer Warenausgabe oder zu einer sonstigen Weitersortieranlage oder Versandanlage transportiert zu werden, und die Regalwaren 19 werden umgekehrt von dem Förderer an der Regalschnittstelle 21 zur Zwischenlagerung im Regallager 9 an die Lagerbediengeräte 15 übergeben.
  • Die Stromversorgung der elektrischen Antriebe der Lagerbediengeräte 15, welche hier einen E-Motor für den Fahrantrieb und einen E-Motor für den Hubantrieb aufweisen, erfolgt über eine an den zugehörigen Wechselspannungs-Stromanschluss 5 angeschlossene Stromschiene 23, an welcher ein Stromabnehmer 25 des jeweiligen Regalbediengeräts 15 schleifend anliegt. Zwei der Regalbediengeräte 15 sind mit einem Vier-Quadranten-Steller 27 ausgestattet und mittels dessen derart ausgebildet, dass sie unter Aufnahme elektrischer Energie von der anlageninternen Stromversorgungseinrichtung 3 im Motorbetrieb arbeiten können, und dass sie aber auch automatisch unter Abgabe von elektrischer Energie an die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung 3 im Generatorbetrieb arbeiten, wenn ihre E-Motoren bremsen. Das heißt, bei diesen beiden Regalbediengeräten erfolgt das Abbremsen der Fahr- und Hubbewegungen u. a. induktiv mit Rückgewinnung elektrischer Energie.
  • Die Bewegung der Regalbediengeräte wird durch eine regallagerseitige Steuereinrichtung 29 geregelt, von welcher die Regalbediengeräte 15 derart gesteuert werden, dass sie das Einlagern von Regalwaren 19 in das Regallager 9 und das Auslagern von Regalwaren 19 aus dem Regallager 9 durchführen ohne Berücksichtigung der (momentanen) elektrischen Energieaufnahme und Energieabgabe durch die beiden energierückspeisefähigen Regalbediengeräte 15 sowie auch ohne Berücksichtigung der (momentanen) elektrischen Energieaufnahme durch die sonstigen an die anlageninterne elektrische Stromversorgungseinrichtung 3 angeschlossenen elektrischen Verbraucher X, M und damit ohne Berücksichtigung der (momentanen) Energieaufnahme und Energieabgabe (sämtlicher) der an die anlageninternen Energieversorgung 3 angeschlossenen Verbraucher X, M, 15. Damit können die Regalbediengeräte 15 ausschließlich im Hinblick auf eine zeiteffiziente Durchführung des Regalwarenverkehrs gesteuert werden, wofür die regallagerseitige Steuereinrichtung 29 bevorzugt entsprechend ausgebildet ist. Die Steuervorrichtung 29 ist hierbei z. B. über Sensoren über die momentane Position und die momentane Tätigkeit/Untätigkeit der Regalbediengeräte 15 informiert und steuert auf Anforderungsbedarf jenes Regalbediengerät 15 an, welches gemäß seiner momentanen Position und seinem Tätigkeitsplan die Anforderung am schnellsten erfüllen kann. Falls pro Regal 11 genau ein Lagerbediengerät 15 vorliegt, dann kann die regallagerseitige Steuervorrichtung 29 auch einfach derart ausgelegt sein, dass das jeweilige Lagerbediengerät die Aufträge (Ware einlagern und Ware auslagern) einfach nacheinander in der Reigenfolge des Auftragseingangs ununterbrochen abarbeitet.
  • Die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung 3 ist derart ausgebildet ist, dass von ihr die von den beiden energierückspeisefähigen Regalbediengeräten 15 abgegebene elektrische Energie ungeregelt in das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz rückgespeist wird; d. h. die anlageninterne Stromversorgung weist keine Steuerung bzw. Regelung auf, die die von den beiden energierückspeisefähigen Regalbediengeräten 15 abgegebene elektrische Energie an bestimmte Verbraucher geregelt bzw. gezielt verteilen kann, wodurch die rückgespeiste elektrische Energie dem anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz und daran angeschlossenen Verbrauchern allgemein, d. h. keinem Verbraucher speziell zugeordnet sowie zeitlich und energiemengenmäßig gesehen ungeregelt, d. h. wahllos bzw. willkürlich bzw. unkoordiniert, zur Verfügung gestellt wird.
  • Ferner ist die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung 3 derart bremseinheitsfrei ausgebildet, dass die von den beiden energierückspeisefähigen Regalbediengeräten 15 abgegebene elektrische Energie weder zur Rückgewinnung anlagenintern in geregelter Weise gesondert speicherbar noch anlagenintern ungenutzt in gezielter bzw. koordinierter bzw. geregelter Weise gesondert vernichtbar ist. Der Wegfall einer geregelten Speicherung/Vernichtung von elektrischer Energie ist so zu verstehen, dass gemäß der Erfindung nicht in Abhängigkeit von der Menge an rückgespeister elektrischer Energie ein elektrischer Energiespeicher oder eine Bremse dem anlageninternen Stromnetz zugeschaltet oder von diesem weggeschaltet wird.
  • Die Industrieanlage 1 kann derart ausgelegt sein, dass ihr stets vorliegender minimaler Verbrauch an elektrischer Energie stets größer als die maximal zu erwartende rückgespeiste elektrische Energie von den rückspeisefähigen Regalbediengeräten 15 ist. Demgemäß wird die Anzahl der rückspeisenden Regalbediengeräte 15 in Abhängigkeit von deren Rückspeiseleistung und in Abhängigkeit vom Anlagen-Minimalenergieverbrauch bestimmt.
  • Im vorliegenden Falle weist die elektrische Stromversorgungseinrichtung 3 eine Verbindungseinrichtung bzw. eine Wechselspannungsschnittstelle 31 auf, mittels welcher elektrische Energie von einem anlagenexternen Wechselspannungs-Stromnetz 33 (öffentliches Stromnetz) in das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz 3 einspeisbar ist und mittels welcher elektrische Energie von dem anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz 3 in das anlagenexterne Wechselspannungs-Stromnetz 33 einspeisbar ist
  • Die Stromversorgungseinrichtung 3 kann eine Stromversorgungs-Steuereinrichtung 35 aufweisen, welche den Stromtransfer zwischen dem externen Netz 33 und dem anlageninternen Netz überwacht und ggf. steuert bzw. regelt. So kann die Steuereinrichtung 35 z. B. mittels Sensoren einen Mangel an elektrischer Energie im anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz erkennen und demnach elektrische Energie vom externen Netz anfordern und einen Überschuss an elektrischer Energie im anlageninternen Stromnetz erkennen und demnach elektrische Energie ins externe Stromnetz rückspeisen. Bevorzugt sind die Verbindungseinrichtung 31 und die Stromversorgungs-Steuereinrichtung 35 und damit die anlageninterne Stromversorgung 3 derart eingerichtet, dass der Stromtransfer vom externen zum anlageninternen Stromnetz und umgekehrt einfach ungeregelt automatisch bei Bedarf erfolgt. Bei Rückspeisemöglichkeit ins anlagenexterne (öffentliche) Stromnetz muss die Anlage 1 nicht unter Berücksichtigung der rückspeisbaren Energie ausgelegt werden, stattdessen werden dann im Regallager 9 bevorzugt so viele wie möglich, am besten alle Lagerbediengeräte 15 rückspeisbar vorgesehen, um möglichst viel elektrische Energie wiedergewinnen zu können.
  • Das beschriebene Regallager 9 kann als Bestandteil eines eigenständigen Regallagersystems vorgesehen sein, wobei die obige anlageninterne Stromversorgungseinrichtung 3 dann eine entsprechend ausgebildete systeminterne Stromversorgungseinrichtung darstellt.
  • Im Betrieb der Anlage 1 bzw. des Regallagersystems werden die Regalbediengeräte 15 von der regallagerseitigen Steuervorrichtung 29 derart gesteuert, dass sie das Ein- und Auslagern von Regalwaren in das bzw. von dem Regallager 9 ohne Berücksichtigung der (momentanen) elektrischen Energieaufnahme und Energieabgabe durch die ansonsten an das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz angeschlossenen Verbraucher X, M, 15 durchführen, sodass die von dem jeweiligen Regalbediengerät 15 abgegebene elektrische Energie ungeregelt, d. h. völlig willkürlich, in das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz rückgespeist wird und die dadurch von dem Regalbediengerät abgegebene elektrische Energie dem anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz und daran angeschlossenen Verbrauchern allgemein, d. h. nicht auf einzelne Verbraucher abgestimmt und hinsichtlich des Zeitpunkts des zur Verfügung Stellens und hinsichtlich der Menge an Energie, ungeregelt, zur Verfügung gestellt wird. Eine Verteilung der abgegebenen elektrischen Energie an bestimmte Verbraucher erfolgt demnach nicht. Die von dem jeweiligen energierückspeisefähigen Regalbediengerät 15 abgegebene elektrische Energie wird weder gezielt bzw. geregelt bzw. koordiniert zur Rückgewinnung anlagenintern gespeichert, noch gezielt, geregelt bzw. koordiniert anlagenintern ungenutzt vernichtet.
  • Falls keine Rückspeisemöglichkeit an das öffentliche Netz 33 gegeben ist, sollte die Anlage 1 bzw. das Regallagersystem daher derart ausgelegt sein, dass die maximal zu erwartende von den Lagerbediengeräten 15 rückgespeiste elektrische Energie kleiner ist als der minimale stetige Vrbrauch an elektrischer Energie der Anlage 1 bzw. des Regallagersystems.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2008/031608 [0004]
    • - DE 19654620 A1 [0004]
    • - WO 2005/117248 [0004]
    • - DE 19836325 A1 [0004]

Claims (10)

  1. Industrieanlage (1) mit – mehreren elektrischen Verbrauchern (X, M, 5) unterschiedlichen Typs, – einer anlageninternen Stromversorgungseinrichtung (3), von welcher ein anlageninternes Wechselspannungs-Stromnetz bereitgestellt wird und welche eine Mehrzahl von Wechselspannungs-Stromanschlüssen (5) aufweist, über welche die elektrischen Verbraucher (X, M, 15) an das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz angeschlossen sind, – einem Regallager (9), in welches Regalwaren (19) ein- und auslagerbar sind und welches aufweist: mehrere elektrisch betriebene Regalbediengeräte (15), die einen Typ der elektrischen Verbraucher (X, M, 15) darstellen und von denen wenigstens eines derart ausgebildet ist, dass es unter Aufnahme elektrischer Energie von der anlageninternen Stromversorgungseinrichtung (3) im Motorbetrieb und unter Abgabe von elektrischer Energie an die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung (3) im Generatorbetrieb arbeiten kann, und eine Steuereinrichtung (29), welche eingerichtet ist, um die Regalbediengeräte (15) das Ein- und Auslagern von Regalwaren (19) durchführen zu lassen ohne Berücksichtigung der jeweiligen elektrischen Energieaufnahme und Energieabgabe durch die ansonsten an das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz angeschlossenen Verbraucher (X, M, 15), wobei – die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung (3) derart ausgebildet ist, dass von ihr die von dem wenigstens einen Regalbediengerät (15) abgegebene elektrische Energie ungeregelt in das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz rückgespeist wird, sodass die dadurch von dem Regalbediengerät (15) abgegebene elektrische Energie dem anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz und damit den daran angeschlossenen Verbrauchern (X, M, 15) allgemein zur Verfügung gestellt wird, ohne dass eine Verteilung der abgegebenen elektrischen Energie an bestimmte Verbraucher erfolgt, und wobei – die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung (3) zuschaltbremseinheitsfrei ausgebildet ist, sodass die von dem wenigstens einen Regalbediengerät (15) abgegebene elektrische Energie weder zur Rückgewinnung anlagenintern in geregelter Weise speicherbar noch anlagenintern ungenutzt in geregelter Weise vernichtbar ist.
  2. Industrieanlage (1) nach Anspruch 1, wobei die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung (3) eine Stromzufuhr-Verbindungseinrichtung (31) aufweist, mittels welcher elektrische Energie von einem anlagenexternen Wechselspannungs-Stromnetz in das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz einspeisbar ist, und eine Stromabfuhr-Verbindungseinrichtung (31) aufweist, mittels welcher elektrische Energie von dem anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz in das anlagenexterne Wechselspannungs-Stromnetz einspeisbar ist
  3. Industrieanlage (1) nach Anspruch 2, wobei die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung (3) derart ausgebildet ist, dass von ihr im anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz vorliegende, überschüssige elektrische Energie automatisch an das anlagenexterne Wechselspannungs-Stromnetz rückgepeist wird.
  4. Industrieanlage (1) nach Anspruch 1, wobei die Wechselspannungs-Stromanschlüsse (5) angepasst an die elektrischen Charakteristiken der unterschiedlichen Verbraucher (X, M, 15) entsprechend unterschiedlich ausgebildet sind.
  5. Regallagersystem für eine Industrieanlage (1), mit – einer systeminternen Stromversorgungseinrichtung (3), von welcher ein Wechselspannungs-Stromnetzes bereitgestellt wird und welche eine Wechselspannungs-Schnittstelle (31) zum Anschluss an ein anlagenexternes Wechselspannungs-Stromnetz aufweist (33), und – einem Regallager (9) mit mehreren elektrischen Verbrauchern (X, M, 15) unterschiedlichen Typs, die an die systeminterne Stromversorgungseinrichtung (3) angeschlossen sind und die mehrere elektrisch betriebene Regalbediengeräte (15) als einen Typ der Verbraucher (X, M, 15) umfassen, von denen wenigstens eines derart ausgebildet ist, dass es unter Aufnahme elektrischer Energie von der systeminternen Stromversorgungseinrichtung (3) im Motorbetrieb und unter Abgabe von elektrischer Energie an die systeminterne Stromversorgungseinrichtung (3) im Generatorbetrieb arbeiten kann, und mit einer Steuereinrichtung (29), welche eingerichtet ist, um die Regalbediengeräte (15) das Ein- und Auslagern von Regalwaren (19) durchführen zu lassen ohne Berücksichtigung der jeweiligen elektrischen Energieaufnahme und Energieabgabe durch die an das systeminterne Wechselspannungs-Stromnetz angeschlossenen Verbraucher (X, M, 15), wobei – die systeminterne Stromversorgungseinrichtung (3) derart ausgebildet ist, dass von ihr die von dem wenigstens einen Regalbediengerät (15) abgegebene elektrische Energie ungeregelt in das systeminterne Wechselspannungs-Stromnetz rückgespeist wird, sodass die von dem wenigstens einen Regalbediengerät (15) abgegebene elektrische Energie dem systeminternen Wechselspannungs-Stromnetz allgemein zur Verfügung gestellt wird, ohne dass eine Verteilung der abgegebenen elektrischen Energie an bestimmte der elektrischen Verbraucher (X, M, 15) erfolgt, und wobei – die systeminterne Stromversorgungseinrichtung (3) derart bremseinheitsfrei ausgebildet ist, dass die von dem wenigstens einen Regalbediengerät (15) abgegebene elektrische Energie weder zur Rückgewinnung systemintern in geregelter speicherbar noch systemintern ungenutzt in geregelter Weise vernichtbar ist.
  6. Regallagersystem nach Anspruch 5, wobei die Wechselspannungs-Schnittstelle (31) derart ausgebildet ist, dass über sie elektrische Energie von dem anlagenexternen Wechselspannungs-Stromnetz in das systeminterne Wechselspannungs-Stromnetz und von dem systeminternen Wechselspannungs-Stromnetz in das anlagenexterne Wechselspannungs-Stromnetz speisbar ist.
  7. Regallagersystem nach Anspruch 6, wobei die systeminterne Stromversorgungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass Von ihr im systeminternen Wechselspannungs-Stromnetz vorliegende, überschüssige elektrische Energie automatisch an das anlagenexterne Wechselspannungs-Stromnetz rückgespeist wird.
  8. Verfahren zum Betreiben einer Industrieanlage mit einer anlageninternen Stromversorgungseinrichtung, von welcher ein anlageninternes Wechselspannungs-Stromnetzes bereitgestellt wird und welche eine Mehrzahl von Wechselspannungs-Stromanschlüssen aufweist, an welche elektrische Verbraucher unterschiedlichen Typs angeschlossen sind, und einem Regallager mit mehreren elektrisch betriebenen Regalbediengeräten als ein Typ der Verbraucher, von denen wenigstens eines derart ausgebildet ist, dass es unter Aufnahme elektrischer Energie von der anlageninterne Stromversorgungseinrichtung im Motorbetrieb und unter Abgabe von elektrischer Energie an die anlageninterne Stromversorgungseinrichtung im Generatorbetrieb arbeiten kann, wobei – die Regalbediengeräte derart gesteuert werden, dass sie das Ein- und Auslagern von Regalwaren in das bzw. von dem Regallager ohne Berücksichtigung der jeweiligen elektrischen Energieaufnahme und Energieabgabe durch die ansonsten an das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz angeschlossenen Verbraucher, wobei – die von dem Regalbediengerät abgegebene elektrische Energie ungeregelt in das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz rückgespeist wird, sodass die dadurch von dem Regalbediengerät abgegebene elektrische Energie dem anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz und daran angeschlossenen Verbrauchern allgemein zur Verfügung gestellt wird, ohne dass eine Verteilung der abgegebenen elektrischen Energie an bestimmte der elektrischen Verbraucher erfolgt, und wobei – die von dem Regalbediengerät abgegebene elektrische Energie weder zur Rückgewinnung anlagenintern in geregelter Weise gespeichert, noch anlagenintern ungenutzt in geregelter Weise vernichtet wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei im anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz vorliegende, überschüssige elektrische Energie automatisch an ein anlagenexternes Wechselspannung-Stromnetz rückgespeist wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei bei elektrischem Energiemangel im anlageninternen Wechselspannungs-Stromnetz automatisch elektrische Energie vom anlagenexternen Wechselspannungs-Stromnetz in das anlageninterne Wechselspannungs-Stromnetz eingespeist wird.
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