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Die
Erfindung betrifft ein Federscharnier für Brillen gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Federscharniere
der hier angesprochenen Art sind bekannt. Sie weisen ein Scharnierelement, mindestens
ein Federelement und ein Gehäuse
zur Aufnahme dieser Elemente auf. Dabei ist das Gehäuse typischerweise
entweder unlösbar
mit einem Brillenelement wie beispielsweise einem Brillenbügel oder
einem Mittelteil einer Brille verbunden, wobei diese Verbindung
durch Löten,
Schweißen
oder auf andere übliche
Weise hergestellt werden kann, oder das Gehäuse umfasst verschiedene Einzelteile,
die auf komplizierte Weise zusammengesetzt und an dem Brillenelement
befestigt werden müssen.
Hierbei kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Brillenbügel selbst
das Gehäuse
aufweist oder Teile des Gehäuses
umfasst. All diesen Ausführungsbeispielen
ist gemeinsam, dass das Gehäuse
entweder gar nicht oder nur sehr umständlich von dem Brillenelement,
an dem es vorgesehen ist, getrennt werden kann. Insbesondere ist
es gar nicht oder nur schwer möglich,
ein solches Gehäuse
auszutauschen, wobei dies aus technischen oder aus modischen Überlegungen
wünschenswert
sein kann. Das Gehäuse könnte so
bei Beschädigung
leicht ersetzt werden. Auch wäre
es möglich,
die Gestalt oder Farbe des Gehäuses
an wechselnde modische Gegebenheiten, beispielsweise die Kleidung
des Brillenträgers,
anzupassen.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Federscharnier zu schaffen,
welches ein Gehäuse
aufweist, das von dem Brillenelement bezie hungsweise dem restlichen
Federscharnier zerstörungsfrei
getrennt werden kann.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch ein Federscharnier mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Das Federscharnier
zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens ein an einem Brillenelement
einer Brille anordenbares Trägerelement
vorgesehen ist, auf dem das Gehäuse
lösbar
befestigbar ist. Hierdurch ist insbesondere ein Austausch des Gehäuses möglich.
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Besonders
bevorzugt wird ein Federscharnier, bei dem das Trägerelement
einstückig
mit dem Brillenelement ausgebildet ist. Bei einem solchen Ausführungsbeispiel
entfallen Verfahrensschritte, die sonst zur Befestigung des Trägerelements
notwendig sind.
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Es
wird auch ein Federscharnier bevorzugt, bei dem das Trägerelement
an dem Brillenelement durch Löten,
Schweißen,
Kleben, Schrauben oder Laserheften befestigbar ist. Bei einem solchen
Ausführungsbeispiel
können
das Brillenelement, beispielsweise ein Mittelteil einer Brille oder
ein Brillenbügel,
getrennt von dem Trägerelement
gefertigt werden. Anschließend
können
die Elemente miteinander verbunden werden.
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Auch
wird ein Federscharnier bevorzugt, bei dem das Trägerelement
als Sperrkörper
ausgebildet ist. Hierbei kann das Gehäuse besonders einfach aufgebaut
sein, weil keine Vorsprünge
oder sonstigen Elemente vorgesehen werden müssen, die die Funktion eines
Sperrkörpers
erfüllen.
Es reduziert sich gegebenenfalls auch die Gesamtzahl der notwendigen
Teile, weil kein separater Sperrkörper vorgesehen sein muss.
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Besonders
bevorzugt wird auch ein Federscharnier, bei dem das Gehäuse Kunststoff
umfasst, vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Auf diese Weise kann
das Gehäuse
sehr einfach modischen Gegebenheiten angepasst, beispielsweise in
verschiedenen Formen und Farben hergestellt werden.
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Schließlich wird
noch ein Federscharnier bevorzugt, bei dem das Gehäuse durchscheinend, opak
oder durchsichtig ausgebildet ist. Hierbei kann durch das Gehäuse hindurch
der Mechanismus des Federscharniers beobachtet werden, was insbesondere
für technisch
interessierte Benutzer einen hohen Reiz bedeuten kann.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsbeispiele ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
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1 den
Zusammenbau eines ersten Ausführungsbeispiels
eines Federscharniers;
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2 ein
Trägerelement
des Federscharniers nach 1;
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3 ein
auf einem Brillenelement angeordnetes Trägerelement des Federscharniers
nach 1;
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4 einen
Zusammenbau, umfassend ein Trägerelement,
ein Scharnierelement und ein Federelement gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1;
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5A/B
verschiedene Ansichten eines Trägerelements
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
eines Federscharniers;
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6 einen
Zusammenbau, umfassend ein Trägerelement,
ein Scharnierelement und ein Federelement gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
eines Federscharniers;
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7 ein
Ausführungsbeispiel
eines Gehäuses
für ein
erfindungsgemäßes Federscharnier;
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8 einen
Zusammenbau des zweiten Ausführungsbeispiels
eines Federscharniers, und
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9 eine
Schnittzeichnung eines dritten Ausführungsbeispiels eines Federscharniers.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Federscharniers 1, das mit einem nicht dargestellten weiteren
Scharnierteil zusammenwirken kann. Es umfasst ein Gehäuse 3,
das ein Scharnierelement 5 und mindestens ein hier nicht
dargestelltes Federelement zumindest teilweise aufnimmt. Weiterhin
ist mindestens ein Trägerelement 7 vorgesehen, welches
hier ebenfalls innerhalb des Gehäuses 3 angeordnet
ist und von dem nur eine Stirnfläche 11 sichtbar
ist. Das Scharnierelement 5 umfasst Stege 9, 9', über die
das Federscharnier 1 mit einem weiteren, hier nicht dargestellten
Scharnierteil verbindbar ist. Hierzu können die Stege 9, 9' zwischen Scharnierlappen
des nicht dargestellten Scharnierteils in an sich bekannter Weise
eingreifen.
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2 zeigt
das Trägerelement 7 des
Federscharniers 1 gemäß 1.
Es ist – im
Querschnitt, das heißt
in einer Ebene, die senkrecht auf der Längsachse des Federscharniers 1 steht,
gesehen – im
Wesentlichen T-förmig
ausgebildet. Dem Betrachter zugewandt ist die Stirnfläche 11,
an die sich zwei Seitenflächen
anschließen,
von denen hier nur eine Seitenfläche 13 sichtbar
ist. Da das Trägerelement 7 – im Querschnitt
gesehen – T-förmig ausgebildet
ist, weist es einen Vorsprung 15 auf, der sich seitlich über die
Seitenfläche 13 hinaus
erstreckt. Ebenso weist es einen weiteren Vorsprung 15' auf, der sich seitlich über die
nicht sichtbare Seitenfläche
hinaus erstreckt. Das dargestellte Ausführungsbeispiel des Trägerelements 7 weist
in dem der Stirnfläche 11 abgewandten
Bereich der Vorsprünge 15, 15' mindestens
eine Rastnase 17, bevorzugt zwei Rastnasen 17, 17' auf. Die mindestens
eine Rastnase 17 umfasst eine Anlauffläche 19. Bevorzugt
umfassen beide Rastnasen 17, 17' jeweils eine Anlauffläche 19, 19'.
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Das
Trägerelement 7 ist
auf einem hier nicht dargestellten Brillenelement einer Brille anordenbar. Bei
dem Brillenelement kann es sich bevorzugt um den Bügel einer
Brille oder um das Mittelteil einer Brille handeln. Vorzugsweise
kann das Trägerelement 7 an
dem Brillenelement durch Löten,
Schweißen,
Kleben, Schrauben oder Laserheften befestigt werden. Falls es auf
das Brillenelement auflötbar
ist, weist das Trägerelement 7 vorzugsweise
abgestufte Unterkanten 21, 21' auf, die in der Lage sind, überschüssiges Lot
aufzunehmen, sodass dieses nicht über die Seitenflächen übersteht,
von denen hier nur die Seitenfläche 13 sichtbar
ist.
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Ist
das Trägerelement 7 auf
ein Brillenelement aufschweißbar,
umfasst es vorzugsweise an seiner Unterseite 23 mindestens
eine hier nicht dargestellte Schweißwarze.
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3 zeigt
das Trägerelement 7 gemäß 2,
das hier auf einem Brillenelement 25 angeordnet ist. Gleiche
und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen,
sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
Das Brillenelement 25 kann bevorzugt ein Brillenbügel oder
das Mittelteil einer Brille sein.
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Wie
bereits gesagt, kann das Trägerelement 7 bevorzugt
an das Brillenelement 25 gelötet, geschweißt, geklebt,
geschraubt oder lasergeheftet werden. Bei dem dargestellten bevorzugten
Ausführungsbeispiel
ist das Trägerelement 7 allerdings
einstückig
mit dem Brillenelement 25 ausgebildet. Dies hat den Vorteil,
dass das Brillenelement 25 und das Trägerelement 7 nicht
als separate Teile gefertigt werden müssen. Es entfällt somit
auch der Verfahrensschritt eines Verbindens der beiden Elemente miteinander.
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Bei
anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen
können
Trägerelement 7 und
Brillenelement 25 als separate Teile hergestellt werden.
Dies kann beispielsweise vorteilhaft für den Herstellungsablauf sein.
Das Trägerelement 7 kann
anschließend
mit dem Brillenelement 25 verbunden werden, bevorzugt durch
Löten,
Schweißen,
Kleben, Schrauben oder Laserheften.
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Allen
Ausführungsbeispielen
ist gemeinsam, dass das Trägerelement 7 fest
und stabil mit dem Brillenelement 25 verbunden ist. Dies
ist für
das erfindungsgemäße Federscharnier
wesentlich, weil alle auf das Federscharnier 1 wirkenden
beziehungsweise in diesem entstehenden Kräfte von dem Trägerelement 7 aufgenommen
und in das Brillenelement 25 eingeleitet werden müssen. Das
Trägerelement 7 darf
sich dabei nicht von dem Brillenelement 25 lösen, weil
sonst die Funktionsfähigkeit
des Federscharniers 1 beeinträchtigt wäre.
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4 zeigt
einen Zusammenbau gemäß dem Ausführungsbeispiel
eines Federscharniers 1 nach 1. Er umfasst
das Trägerelement 7,
das Scharnierelement 5, sowie ein Federelement 27. Gleiche
und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen,
sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Das
Scharnierelement 5 ist vorzugsweise ein Stanzteil, das
U-förmig
ausgebildet ist. Es umfasst zwei Arme 29, 29', die das Federelement 27 seitlich
umgreifen. Sie umgreifen auch das Trägerelement 7, wobei
die Innenflächen
der Arme 29, 29' bei
einer Betätigung
des Federscharniers an den Seitenflächen des Trägerelements 7 gleiten
und von diesen geführt werden.
Gleichzeitig gleitet eine Oberseite 31, 31' der Arme 29, 29' an den Unterseiten
der Vorsprünge 15, 15', von denen
hier nur eine Unterseite 33 erkennbar ist. Auf diese Weise
wird der Arm 29 des Scharnierelements 5 von der
Seitenfläche 13 und
der Unterseite 33 sicher geführt, während der Arm 29' von der hier
nicht dargestellten, der Seitenfläche 13 gegenüberliegenden
Seitenfläche
sowie von der Unterseite des Vorsprungs 15' geführt wird.
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Die
Stege 9, 9' weisen
Nocken 35, 35' auf, die
bei unbelastetem Federscharnier 1 an der Stirnfläche 11 im
Bereich der Arme 15, 15' anschlagen.
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Aus
der Darstellung gemäß 4 wird
deutlich, dass das Trägerelement 7 bei
diesem Ausführungsbeispiel
auch als Sperrkörper
wirkt. Dies bedeutet, dass das Federelement 27 an dem Trägerelement 7 anliegt,
und dass in dieses eingeleitete Kräfte beziehungsweise von diesem
ausgehende Federkräfte
von dem Trägerelement 7 aufgenommen
werden. Es muss hier also kein zusätzlicher Sperrkörper vorgesehen
werden. Gleichzeitig muss auch das hier nicht dargestellt Gehäuse 3 keine
Vorsprünge
oder ähnliche
Elemente aufweisen, die als Sperrkörper dienen könnten. Es
kann also entsprechend einfach konstruiert sein.
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Bei
anderen Ausführungsbeispielen
kann ein zusätzlicher
Sperrkörper
vorgesehen sein. Auch kann es vorgesehen sein, dass das Gehäuse 3 Vorsprünge oder ähnliche
Elemente aufweist, die als Sperrkörper wirken.
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Es
ist möglich,
das Trägerelement 7,
das Scharnierelement 5 und das Federelement 27 als Baugruppe
so vorzusehen, wie es in 4 dargestellt ist. Dies bedeutet,
dass die dargestellten Elemente zunächst zusammengefügt werden,
wobei in einem weiteren Schritt das Trägerelement 7 an einem
Brillenelement 25 befestigt wird.
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Selbstverständlich ist
es in einem anderen Ausführungsbeispiel
auch möglich,
das Trägerelement 7 zunächst an
einem Brillenelement 25 zu befestigen, wobei in einem weiteren
Schritt das Scharnierelement 5 und das Federelement 27 montiert werden.
Diese Reihenfolge ist notwendig, wenn das Trägerelement 7 einstückig mit
dem Brillenelement 25 ausgebildet ist.
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Wird
zunächst
das Trägerelement 7 an
einem Brillenelement 25 vorgesehen und danach das Scharnierelement 5 mit
dem Federelement 27 montiert, kann bevorzugt das Scharnierelement 5 im
Bereich der Stege 9, 9' leicht aufgeweitet werden, sodass
die Arme 29, 29' an
dem Trägerelement 7 vorbeigeführt werden
können.
Befindet sich das Scharnierelement 5 in seiner in 4 dargestellten
Position bezüglich
seiner Längsachse,
können
die Stege 9, 9' aufeinander
zugebogen werden, sodass die Nocken 35, 35' sicher im Bereich
der Arme 15, 15' an der
Stirnseite 11 anliegen. Auf diese Weise wird die in 4 dargestellte
Endposition des Trägerelements 7,
des Scharnierelements 5 und des Federelements 27 erreicht.
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Es
ist zu erkennen, dass die Vorsprünge 15, 15' über die
Arme 29, 29' des
Scharnierelements 5 hinausstehen. Dieser überstehende
Bereich der Vorsprünge 15, 15' dient der Führung des
Gehäuses 3, was
im Folgenden noch erläutert
werden wird.
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Nachteilig
an dem bisher dargestellten Ausführungsbeispiel
ist, dass eine seitliche Führung
des Scharnierelements 5 nur durch die Seitenflächen des Trägerelements 7 bereitgestellt
wird. Bei einer Belastung des Scharniers in einer Richtung, die
beispielsweise auf der Seitenfläche 13 des
Trägerelements 7 senkrecht
steht, kann das Scharnierelement 5 um das Trägerelement 7 verschwenkt
und dabei aufgebogen werden.
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5A zeigt
eine erste Ansicht des Trägerelements 7 eines
zweiten Ausführungsbeispiels
eines Federscharniers, bei dem eine zusätzliche Führung bereitgestellt wird,
welche die zuvor beschriebene Verdrehung und Aufweitung des Scharnierelements 5 verhindert.
Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen
versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen
wird. Deutlich erkennbar ist, dass an der Unterseite 23 eine
Schweißwarze 37 zum
Aufschweißen
des Trägerelements 7 auf
ein Brillenelement 25 vorgesehen ist. Das Trägerelement 7 ist
in diesem Ausführungsbeispiel
als Brücke
ausgebildet, die das Scharnierelement 5 übergreift.
Hierzu sind seitlich von den Seitenflächen, von denen hier wiederum
nur die Seitenfläche 13 dargestellt
ist, in einem Abstand angeordnete Wände 39, 39' vorgesehen,
die den Seitenflächen
zugewandte Wandflächen
umfassen, von denen hier nur eine Wandfläche 41' dargestellt ist.
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5B zeigt
eine weitere Ansicht des Trägerelements 7 gemäß 5A.
Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen,
sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
Es zeigt sich, dass das Trägerelement 7 bis
auf die zusätzlichen
Wände 39, 39' sehr ähnlich aufgebaut
ist wie dasjenige gemäß 2.
Die Vorsprünge 15, 15' ragen in den 5A, 5B allerdings
seitlich auch über
die Wände 39, 39' hinaus. Sie
dienen damit zur Führung
des Gehäuses 3,
was im Folgenden noch erläutert
werden wird.
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6 zeigt
einen Zusammenbau des zweiten Ausführungsbeispiels des Federscharniers
mit einem Trägerelement 7 gemäß den 5A und 5B.
Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen
versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen
wird. Deutlich erkennbar ist, dass das Trägerelement 7 das Scharnierelement 5 wie
eine Brücke übergreift.
Dabei liegen die dem Federelement 27 zugewandten Innenflächen der
Arme 29, 29' wiederum bereichsweise
an der Seitenfläche 13 beziehungsweise
an der dieser gegenüberliegenden
Seitenfläche
des Trägerelements 7 an.
Zusätzlich
liegen aber auch die dem Federelement 27 abgewandten Außenflächen der
Arme 29, 29' be reichsweise
an der Wandfläche 41' beziehungsweise
an der korrespondierenden, gegenüber
angeordneten Wandfläche
der Wände 39, 39' an. Die Arme 29, 29' sind also jeweils zwischen
einem mittleren Teil des Trägerelements 7 und
den Wänden 39, 39' angeordnet.
Auf diese Weise wird jeder Arm beidseitig sicher geführt. In
das Scharnierelement 5 eingeleitete Kräfte, die senkrecht auf der
Seitenfläche 13 stehen,
werden also von den Wänden 39, 39' aufgenommen,
sodass ein Aufweiten beziehungsweise Verschwenken des Scharnierelements 5 um
das Trägerelement 7 nicht
möglich
ist.
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Wie
bereits ausgeführt
stehen die Vorsprünge 15, 15' seitlich über die
Wände 39, 39' hinaus. Sie dienen
auf diese Weise der Führung
des Gehäuses 3,
was noch im Folgenden erläutert
werden wird.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
ist es möglich,
dass die Vorsprünge 15, 15' nicht seitlich über die
Wände 39, 39' hinausstehen.
In einer analogen Ansicht zu 6 stehen
dann nur die Rastnasen 17, 17' über die Wände 39, 39' seitlich hinaus.
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Ebenso
ist es in einem weiteren Ausführungsbeispiel – analog
zu 4 – möglich, dass
die Vorsprünge 15, 15' bündig mit
den Armen 29, 29' abschließen. In
einer ähnlichen
Ansicht wie in 4 stünden dann lediglich die Rastnasen 17, 17' über die Arme 29, 29' seitlich hinaus.
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In
den genannten Ausführungsbeispielen, bei
denen die Vorsprünge 15, 15' seitlich nicht über die
Arme 29, 29' beziehungsweise
die Wände 39, 39' überstehen,
ist die Führung
des Gehäuses 3 nicht
so sicher und stabil wie in den in Zusammenhang mit 4 und 6 beschriebenen
Ausführungsbeispielen.
Trotzdem wird das Gehäu se
durch die Rastnasen 17, 17' sicher gehalten, was im Folgenden noch
beschrieben werden wird.
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Der
in 6 dargestellte Zusammenbau aus Trägerelement 7,
Scharnierelement 5 und Federelement 27 wird vorzugsweise
als Baugruppe zusammengesetzt, wobei in einem hierauf folgenden
Schritt das Trägerelement 7 an
dem Brillenelement 25 angeordnet wird. Vorzugsweise wird
das Trägerelement 7 auf
das Brillenelement 25 aufgeschweißt. Hierzu kann es an seiner
Unterseite 23 eine Schweißwarze 37 umfassen.
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Das
Trägerelement 7 kann
aber auch auf das Brillenelement 25 aufgelötet, aufgeklebt,
aufgeschraubt oder lasergeheftet werden.
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Es
wird noch deutlich, dass auch bei dem in 6 gezeigten
Ausführungsbeispiel
das Trägerelement 7 als
Sperrkörper
ausgebildet ist. Auch hier liegt also das Federelement 27 an
einer der Stirnfläche 11 gegenüberliegenden
Fläche
des Trägerelements 7 an
und kann hier Kräfte
einleiten.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
kann auch ein separater Sperrkörper
vorgesehen sein. In wieder einem anderen Ausführungsbeispiel kann das Gehäuse Vorsprünge oder
andere Elemente umfassen, die als Sperrkörper dienen.
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7 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
eines Gehäuses 3 für ein Federscharnier 1.
Es weist eine Ausnehmung 43 auf, die sich entlang einer
Längsachse
des Gehäuses 3 erstreckt,
und das Scharnierelement 5 sowie das mindestens eine Federelement 27 zumindest
bereichsweise aufnehmen kann. Die Ausnehmung 43 wird seitlich
begrenzt durch Seitenflächen 45, 45'. Das dargestellte
Ausführungs beispiel eines
Gehäuses 3 weist
mindestens eine Ausnehmung 47' in der Seitenwand 45' zur Verrastung
mit der mindestens einen Rastnase 17' des Trägerelements 7 auf.
Bevorzugt weist das Gehäuse 3 zwei Ausnehmungen 47, 47' jeweils in
den Seitenwänden 45, 45' zur Verrastung
mit den beiden Rastnasen 17, 17' auf. Die mindestens eine Ausnehmung 47' kann auch als
Hinterschneidung ausgebildet sein. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist das Gehäuse
bevorzugt auf das Trägerelement 7 aufklipsbar.
Hierzu muss es eine gewisse Elastizität aufweisen.
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In
diesem Fall umfasst das Gehäuse
bevorzugt Kunststoff, wobei besonders bevorzugt wird, wenn es aus
Kunststoff besteht.
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Vorzugsweise
wird das Gehäuse 3 von
der der Stirnfläche 11 gegenüberliegenden
Seite des Trägerelements 7 auf
dieses aufgeschoben. Dabei gleiten die Rastnasen 17, 17' an den Seitenwänden 45, 45', wobei die
Ausnehmung 43 aufgeweitet wird. Wenn die Rastnasen 17, 17' die Ausnehmungen 47, 47' erreichen,
verrastet das Gehäuse
hier, sodass die Ausnehmung 43 aufgrund der Elastizität des Gehäuses auf
ihre normale Größe reduziert
wird. Das Gehäuse 3 ist
dann auf das Trägerelement 7 aufgeklipst. Um
das Aufschieben des Gehäuses 3 auf
das Trägerelement 7 zu
erleichtern, können
an den Rastnasen 17, 17' Anlaufflächen 19, 19' vorgesehen
sein. Die Seitenwände 45, 45' des Gehäuses gleiten
dann beim Aufschieben desselben auf das Trägerelement 7 zunächst an
den Anlaufflächen 19, 19', wobei die Ausnehmung 43 kontinuierlich
aufgeweitet wird.
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Ist
das Gehäuse
auf dem Trägerelement 7 aufgeklipst,
kann es durch Aufweiten der Ausnehmung 43 wieder gelöst werden.
Es ist also möglich, das
Gehäuse 3 rasch
und ohne viel Aufwand gegen ein verschiedenes Gehäuse 3 auszutauschen.
Gerade wenn das Gehäuse 3 Kunststoff
umfasst beziehungsweise aus Kunststoff besteht können hier also verschiedene
modische Varianten realisiert werden, die beispielsweise abhängig von
der Kleidung des Brillenträgers
lösbar
an dem Trägerelement 7 befestigt
und wieder ausgetauscht werden können.
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Um
das Lösen
des Gehäuses 3 zu
erleichtern, können
die den Anlaufflächen 19, 19' – in axialer Richtung
des Federelements 27 gesehen – gegenüberliegenden Kanten der Rastnasen 17, 17' ebenfalls Anlaufflächen aufweisen.
Das Gehäuse
kann dann noch einfacher gelöst
werden, indem es entgegen der Richtung verlagert wird, in der es
auf das Trägerelement 7 aufgeschoben
wird. Sind in diesem Bereich keine Anlaufflächen vorhanden, muss gegebenenfalls
die Ausnehmung 43 mit Hilfe eines Werkzeugs, beispielsweise
eines Schraubenziehers, aufgeweitet werden, um das Gehäuse von
dem Trägerelement 7 zu
lösen.
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8 zeigt
einen Zusammenbau des zweiten Ausführungsbeispiels eines Federscharniers 1. Gleiche
und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen,
sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Hier
wird noch Folgendes deutlich: Das Gehäuse 3 kann im Bereich
seiner Seitenwände 45, 45' zusätzliche
Ausnehmungen 49, 49' aufweisen,
in die die Vorsprünge 15, 15' eingreifen.
Auf diese Weise wird das Gehäuse 3 hier
sicher geführt
und insbesondere in einer Richtung sicher gehalten, die senkrecht
auf einer dem Federscharnier 1 zugewandten Fläche des Brillenelements 25 steht.
Das Gehäuse 3 kann
also nicht so leicht von dem Trägerelement 7 beziehungsweise
dem Brillenelement 25 abgehoben werden.
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In
hier nicht dargestellten Ausführungsbeispielen
kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse 3 nicht an das
Trägerelement 7 angeklipst,
sondern angelötet,
angeklebt, angeschweißt
oder durch Laserheftung angebracht wird. Hierbei muss allerdings darauf
geachtet werden, dass das Gehäuse
lösbar mit
dem Trägerelement 7 verbunden
bleibt. Es muss also möglich
sein, das Gehäuse 3 zerstörungsfrei wieder
von dem Trägerelement 7 zu
entfernen. Hierzu kann beispielsweise ein kleiner Löt- oder
Klebpunkt beziehungsweise eine Punktschweißverbindung vorgesehen sein.
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Bei
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist das Gehäuse 3 durchscheinend, opak
oder durchsichtig ausgebildet. Der Benutzer kann dann das Trägerelement 7,
das Scharnierelement 5 und das Federelement 27 durch
das Gehäuse 3 sehen.
Insbesondere ist es möglich,
die Funktionsweise des Federscharniers 1 durch das Gehäuse 3 zu
beobachten. Dies bedeutet insbesondere für einen technisch interessierten
Benutzer einen großen Reiz
und lässt
dieses Ausführungsbeispiel
eines Federscharniers 1 besonders attraktiv erscheinen. Selbstverständlich ist
es möglich,
das Gehäuse 3 hierbei
farbig zu gestalten. Es ist auch möglich, das Gehäuse 3 farbig
zu gestalten, wenn es nicht durchscheinend, opak oder durchsichtig
ausgebildet ist.
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9 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel eines
Federscharniers 1 in Schnittdarstellung. Gleiche und funktionsgleiche
Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern
auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Bei dem hier
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Gehäuse 3 auf
das Trägerelement 7 aufgeschraubt. Hierzu
umfasst das Trägerelement 7 eine
Gewindebohrung 51, in die eine Schraube 53 eingreift.
Auch auf diese Weise kann das Gehäuse 3 sicher und stabil
aber lösbar
auf dem Trägerelement 7 befestig
werden. Die dargestellte Schraubverbindung ist insbesondere dann
vorteilhaft, wenn das Gehäuse 3 Metall umfassen
beziehungsweise aus Metall bestehen soll. Bei einem solchen Ausführungsbeispiel
kann das Gehäuse 3 beispielsweise
farbig lackiert sein, sodass sich auch hier ein modischer Effekt
und ein ästhetischer
Vorteil beim Austauschen des Gehäuses 3 ergeben
kann.
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In
Zusammenhang mit 9 wird noch ein weiterer Vorteil
der vorliegenden Erfindung deutlich: Bei bekannten schweißbaren Federscharnieren
ist vorgesehen, dass in dem den Stegen 9, 9' abgewandten
Bereich des Gehäuses 3 mindestens
eine weitere Schweißwarze
vorgesehen ist. Typischerweise wird also dieses Ende des Gehäuses 3 auf
ein Brillenelement 25 aufgeschweißt. Wird nun ein solches herkömmliches
Federscharnier überdehnt,
indem Zugkräfte
in das Scharnierelement 5 eingeleitet werden, die in 9 beispielsweise
45° nach
links unten ausgerichtet sind, wird, sobald das Federelement 27 auf
Block liegt, durch das Scharnierelement 5 ein Kippmoment
in das Gehäuse 3 eingeleitet,
wodurch dieses an seinem den Stegen 9, 9' gegenüberliegenden
Ende unter Zerstörung
der dort angeordneten Schweißverbindung
abreißen
kann.
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Dies
ist bei dem erfindungsgemäßen Federscharnier
gemäß 9 ausgeschlossen.
Wird hier ein solches Kippmoment in das Gehäuse 3 eingeleitet,
werden die zugehörigen
Kräfte
vollständig
von dem Trägerelement 7 aufgenommen.
Weil dieses näher
am Einleitungsort der entsprechenden Kräfte angeordnet ist, wirkt hier
ein deutlich verringertes Hebelmoment. Zwar kann das Gehäuse 3 in
seinem den Stegen 9, 9' abgewandten Endbereich von dem
Brillenelement 25 abheben, es tritt hierbei aber keine Zerstörung auf,
weil keine Schweißverbindung
vorhanden ist. Endet also die das Kippmoment verursachende Krafteinleitung,
kann das Gehäuse 3 in
seine ursprüngliche
Position zurückfedern,
ohne dass eine Beschädigung
irgendeines Elements gegeben wäre.
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Bei
allen erwähnten
Ausführungsbeispielen kann
vorgesehen sein, dass das Gehäuse 3 so
ausgebildet ist, dass es eine gewisse Vorspannung in einer Richtung
aufweist, die orthogonal auf der dem Federscharnier 1 zugewandten
Fläche
des Brillenelements 25 steht, wenn es auf dem Trägerelement 7 befestigt
ist. Die Unterseite des Gehäuses 3 wird
so sicher auf das Brillenelement 25 aufgepresst, sodass insbesondere
in dem den Stegen 9, 9' abgewandten Endbereich des Gehäuses 3 keine
Lücke zum
Brillenelement 25 hin entsteht. Je nach Stärke dieser elastischen
Vorspannung kann es möglich
sein, dass selbst in überdehntem
Zustand des Federscharniers 1 keine Lücke zwischen dem den Stegen 9, 9' gegenüberliegenden
Endbereich des Gehäuses 3 und
dem Brillenelement 25 gegeben ist.
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Insgesamt
zeigt sich, dass das erfindungsgemäße Federscharnier ein leichtes
Austauschen des Gehäuses 3 ermöglicht,
sodass zum einen eine Beschädigung
leicht reparierbar ist, zum anderen das Design, insbesondere Form
und Farbe des Gehäuses 3,
flexibel an andere modische Randbedingungen, beispielsweise die
Kleidung eines Benutzers, angepasst werden kann.