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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum zeitweisen Festhalten von
dünnen
flächigen
Gegenständen
gemäß den Merkmalen
des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
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Es
ist zum Beispiel bekannt, dünne
flächige Gegenstände in Form
von Notizzetteln, die mit einer adhäsiven Schicht am Rand versehen
sind, an Gegenständen
zu befestigen, um sie als wiedervertbare und mitnehmbare Notizzettel
gebrauchen zu können, wobei
sie nach Aufschreiben einer Notiz auf diesem Zettel in einem Buch,
einer Zeitschrift, einer Zeitung oder dergleichen zeitweise befestigt
und danach ohne Beschädigung
wieder gelöst
werden können.
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Neben
solchen Notizzetteln gibt es Vorrichtungen zum zeitweisen Festhalten
von dünnen
flächigen
Gegenständen,
die eine Klammer aufweisen, mit der der dünne flächige Gegenstand festgehalten
werden kann. Eine solche Klammer hat jedoch den Nachteil, dass sie
ihrerseits nicht ohne weiteres an einem Gegenstand dauerhaft befestigt
werden kann, so dass die Gefahr besteht, dass der damit festgehaltene
dünne flächige Gegenstand
verloren geht.
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Daneben
sind sogenannte Pinnwände
bekannt, bei denen Notizzettel mit Nadeln an der Pinnwand befestigt
werden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass dabei der mit der Nadel
festgehaltene dünne
flächige
Gegenstand beschädigt
(durchstochen) wird.
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Außerdem existieren
Pinnwände
aus einem flachen metallischen Werkstoff, auf der die dünnen flächigen Gegenstände mittels
Magneten festgehalten werden. Dies hat zwar den Vorteil, dass diese
Gegenstände
nicht mehr beschädigt
werden, allerdings besteht die Gefahr, dass die Magnete verloren
gehen können.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum
zeitweisen Festhalten von dünnen
flächigen
Gegenständen
dahingehend zu verbessern, dass mit ihr die eingangs geschilderten
Nachteile vermieden werden.
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Diese
Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass eine Platte mit einer Klebeschicht versehen ist, wobei die Klebeschicht
der Befestigung der Platte an einem Gegenstand dient, und ein Magnet
zum zeitweisen Festhalten von dünnen
flächigen
Gegenständen
an der Platte vorgesehen ist, wobei der Magnet über eine Schnur unverlierbar
an der Platte befestigt ist.
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Mit
der Klebeschicht, die zumindest teilweise, insbesondere vollständig auf
der einen Oberfläche
der dünnen
Platte aufgebracht ist, kann diese ohne weiteres an einen Gegenstand
befestigt werden. Dies geschieht schnell und einfach, ohne dass z.
B. Befestigungslöcher
gebohrt werden müssen, mit
denen die Platten über
Schrauben an einem Gegenstand befestigt werden. Die Klebeschicht
ist beispielsweise ein doppelseitiges Klebeband, welches auf der
einen Seite der Platte aufgeklebt wird und auf der von dieser Oberfläche wegweisenden
Seite mit einer Schutzschicht versehen bleibt, die erst dann von
dem Anwender der erfindungsgemäßen Vorrichtung
abgezogen wird, wenn diese an dem Gegenstand, also an den Bestimmungsort,
befestigt werden soll.
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Die
Verwendung eines Magnetes zum zeitweisen Festhalten der dünnen flächigen Gegenstände hat
den Vorteil, dass diese einerseits ausreichend an der Platte befestigt
sind und andererseits nicht beschädigt werden. Außerdem ist
ein leichtes Lösen des
Magnetes von der Platte, die beispielsweise entweder vollständig oder
zumindest teilweise aus einem magnetisierbaren Werkstoff besteht,
möglich.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist darin zu
sehen, dass der Magnet über eine
Schnur unverlierbar an der Platte befestigt ist. Dadurch kann der
Magnet nicht verloren gehen, insbesondere dann nicht, wenn gerade
ein dünner
flächiger
Gegenstand von der Platte entnommen werden soll und der Magnet ebenfalls
von der Platte entfernt wurde. Hierbei ist es selbstverständlich möglich, dass
je nach Größe der Platte
auch mehr als ein Magnet über
eine Schnur oder jeweils ein Magnet über eine eigene zugehörige Schnur
mit der Platte unverlierbar verbunden ist.
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Ein
besonderer Vorteil ist darin zu sehen, dass die Platte mit der Klebeschicht
zu ihrer Befestigung zusammen mit dem Magnet, der über die Schnur
unverlierbar an der Platte befestigt ist, eine Einheit bilden, so
dass diese Einheit z. B. als Werbegeschenk an Kunden gegeben werden
kann. Dabei ist von weiterem Vorteil, dass die Platte auf der Befestigungsseite
(auf Seite der Klebeschicht, und/oder auf der davon abgewandten
Oberfläche
mit Bildern, Informationen oder dergleichen versehen werden kann.
Dies kann schon mit Herstellung der Einheit erfolgen, kann aber
auch später
durch den Benutzer dieser Einheit erfolgen, in dem er selbst z.
B. auf der Oberfläche
der Platte, die von der Klebeschrift-Seite abgewandt ist, eigenständig Aufkleber
aufbringt.
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Weitere
erfindungswesentliche Ausgestaltungen einschließlich ihrer Vorteile, die daraus
resultieren, sind in den Unteransprüchen angegeben, im Folgenden
beschrieben und anhand der Figuren erläutert.
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Es
zeigen, soweit im Einzelnen dargestellt, einerseits die 1 und 3 und
andererseits die Figuren und 2 und 4 zwei
Alternativen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum zeitweisen Festhalten von dünnen
flächigen
Gegenständen.
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1 zeigt
eine Platte gemäß Patentanspruch 1,
wobei diese Platte gebildet ist von einer Kunststoffplatte 1 und
einer damit verbundenen Metallplatte 2. Die Platte besteht
wegen der einfachen Herstellbarkeit und Dauerhaltbarkeit vorzugsweise aus
Kunststoff, wobei alternativ auch Platten aus Glas, Metall, Pappe
und anderen Materialien möglich sind.
Auf den einander zugewandten Oberflächen der Kunststoffplatte 1 und/oder
der Metallplatte 2 ist eine Klebeschicht 3, 4 aufgebracht,
die die beiden Platten 1, 2 nach ihrem Zusammenführen zusammenhalten.
Alternativ zu der Klebeschicht 3, 4 auf jeder
der beiden Platten 1, 2 ist es denkbar, nur die
Klebeschicht 3 auf der Kunststoffplatte 1 oder
auch nur die Klebeschicht 4 auf der Metallplatte 2 anzubringen.
Analog zu der Klebeschicht 3, die auf der Oberfläche der
Kunststoffplatte 1 in Richtung der Metallplatte 2 aufgebracht
ist, ist auch auf der davon abgewandten Oberfläche der Kunststoffplatte 1 eine
Klebeschicht (hier nicht dargestellt) aufgebracht, mit der die Kunststoffplatte 1 im
fertigen Zustand an einem Gegenstand befestigt wird. Besonders bevorzugt
ist vor der Befestigung der Kunststoffplatte 1 an dem gewünschten
Gegenstand diese Klebeschicht mit einer Schutzschicht versehen,
die von dem Anwender abgezogen wird.
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Weiterhin
ist in 1 erkennbar, dass ein Magnet 5 zum zeitweisen
Festhalten von dünnen
flächigen
Gegenständen über eine
Schnur 6 an der Kunststoffplatte 1 befestigt ist.
Alternativ oder ergänzend
kann die Schnur 6 auch nur an der Metallplatte 2 (z.
B. durch Kleben) befestigt sein oder auch der eine Strang der Schnur 6 an
der Kunststoffplatte 1 und der andere Strang der Schnur 6 an
der Metallplatte 2 befestigt sein.
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Während in 1 dargestellt
ist, dass die beiden Platten 1, 2 über nur
eine Klebeschicht auf der einen Platte 1, 2 oder über jeweils
eine Klebeschicht 3, 4 auf jeder Platte 1, 2 zusammengefügt werden,
ist es auch denkbar, dass die Kunststoffplatte 1 unter Weglassung
einer zwischen den Platten 1, 2 vorhandenen Klebeschicht über Rastmittel
miteinander verbunden werden. Hierzu kann beispielsweise die Kunststoffplatte 1 Rasthaken
aufweisen, die an wenigstens zwei oder mehr Stellen den Rand der
Metallplatte 2 umgreifen. In diesem Zusammenhang ist auch
die Alternative denkbar, dass die beiden Platten 1, 2 als
Kunststoffplatten ausgebildet sind und zwischen ihnen eine magnetisierbare
Metallplatte zwischengelegt ist, die mit dem Magneten 5 zusammenwirken
kann. Außerdem
ist es in diesem Fall denkbar, dass zwischen den beiden Platten 1, 2 eine
Folie mit einem beliebigen Aufdruck zwischengelegt wird, wobei der
Aufdruck durch die zumindest eine transparent ausgeführte Kunststoffplatte
sichtbar ist.
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Bezüglich der
Befestigung des Magneten 5 an der Platte, insbesondere
an Kunststoffplatte 1, ist es von Vorteil, wenn die Kunststoffplatte 1 als
Spritzgussteil ausgebildet ist, wobei gleichzeitig auch die Schnur 6 als
angespritzte Kunststoffschnur ausgebildet ist. So ist es denkbar,
dass die Kunststoffplatte 1 in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren
hergestellt wird und danach in einem weiteren Schritt die Schnur 6 ebenfalls
aus Kunststoff an der Kunststoffplatte 1 angespritzt wird.
Gegenüber
einem zweistufigen Verfahren zur Herstellung der Kunststoffplatte 1 und
der Kunststoffschnur 6 ist es denkbar, diese beiden Elemente
in ein und demselben Verfahrensschritt in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren
herzustellen. Ebenfalls ist denkbar, dass die Metallplatte 2 mit
der Kunststoffschnur 6 in einem oder mehrstufigen Verfahren
mit der Kunststoffplatte 1 mittels einem Kunststoff-Spritzgussverfahren
verbunden wird.
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Um
die dünnen
flächigen
Gegenstände
optimal auf der Metallplatte 2 halten zu können, ist
der Magnet 5 flächig
ausgebildet und mit einer Öffnung versehen,
wobei die Schnur 6 durch die Öffnung führt. In der 1 ist
der Magnet 5 in einer runden Form dargestellt, wobei die Öffnung eine
Zentralöffnung
ist. Andere geometrische Formen als rund sind ebenso denkbar wie
Anbringungen der Öffnung,
die nicht in der Mitte der geometrischen Erstreckung des Magnetes 5 liegen.
Der Magnet 5 ist dabei konstruktiv so gestaltet, dass er
seine Festhaltekraft über
den Umfang oder die Fläche
auf die Platte, insbesondere die Metallplatte 2, wirksam
macht.
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In
diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass
die Kunststoffplatte 1 und die Schnur 6 in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren
hergestellt werden können,
wobei gleichzeitig auch der Magnet 5 in einem Spritzgussverfahren
aus einem Kunststoffmaterial mit magnetischen Eigenschaften hergestellt
wird.
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In 3 ist
erkennbar, wie die Kunststoffplatte 1 mit der Metallplatte 2 verklebt
sind, der Magnet 5 auf der Oberfläche der Metallplatte 2 gehalten
ist und von der Schnur 6 unverlierbar an der gesamten Einheit
angeordnet ist.
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2 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zum zeitweisen Festhalten von dünnen
flächigen
Gegenständen
in einer zweiten Variante unter Verwendung der schon in 1 gezeigten
und dazu beschriebenen Kunststoffplatte 1 und der Metallplatte 2.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
ist der Magnet 5 wieder über die Schnur 6 unverlierbar
an der Kunststoffplatte 1 gehalten.
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Bei
dieser zweiten Variante können
wie in 1, die Kunststoffplatte 1 mit der Metallplatte 2 mittels
einer oder mehrere Klebeschichten verbunden sein.
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Eine
weitere Variante ist darin zu sehen, dass anstelle der Zusammenfügung der
beiden Platten 1, 2 über eine Klebeschicht ist hier
eine Befestigungsplatte 7 vorgesehen ist, die im Randbereich
zumindest zwei Rastmittel aufweist, die nach dem Zusammenfügen der
Platten 1, 2 und 7 die Randbereiche dieser
Platten 1, 2 umgreifen (siehe 4)
und damit werden die Kunststoffplatte 1 und die Metallplatte 2 von
der Befestigungsplatte 7 zusammengehalten.
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Eine
weitere Variante ist darin zu sehen, dass die Kunststoffplatte 1,
die Metallplatte 2 und die Befestigungsplatte 7 über Klebeschichten
miteinander verbunden werden, um eine dreischichtige Vorrichtung
bereitzustellen, die den Vorteil hat, dass die Oberfläche, auf
der die dünnen
flächigen
Gegenstände
gehalten werden sollen, nicht direkt auf der Metallplatte 2,
sondern auf einer Kunststoffoberfläche aufliegen. Damit werden
diese Gegenstände
einerseits geschützt
und andererseits ist es möglich,
in die aus Kunststoff bestehende Platte 7 Bilder, Beschriftungen
oder dergleichen einzubringen.
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Mit
Blick auf die 1 und 2 ist es
insgesamt denkbar, dass zwischen der Klebeschicht zur Befestigung
der Kunststoffplatte 1 an einem Gegenstand (wobei diese
Klebeschicht in 1 nicht dargestellt ist) und
der Kunststoffplatte 1 selber eine Zwischenschicht einlegbar
ist. Diese Zwischenschicht kann genauso wie die Klebeschicht transparent
ausgeführt
sein, wobei die Zwischenschicht je nach Anwendungsfall, wie z. B.
Informations- oder Werbezwecken, bestimmte Motive enthalten kann.
Ebenso kann bei einer transparenten Kunststoffplatte 1 eine solche
Zwischenschicht zwischen der Kunststoffplatte 1 und der
Metallplatte 2 vorhanden sein. Gleiches gilt mit Blick
auf die zweite Alternative, wie sie in 2 dargestellt
ist, wobei eine solche Zwischenschicht zwischen der Metallplatte 2 und
der transparenten Befestigungsplatte 7 einlegbar ist. In
diesem Zusammenhang hat die Ausgestaltung der Befestigungsplatte 7 mit
ihren umfangsseitig vorhandenen Rastmitteln 8 den Vorteil,
dass die Zwischenschicht je nach Anwendungsfall eingesetzt und später ohne Zerstörung der
gesamten Vorrichtung ausgewechselt werden kann.
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Bevorzugt
handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung um einen Zettelhalter,
der vorzugsweise von innen an die Windschutzscheibe in einem Auto
geklebt werden kann. Denkbar sind auch andere Anwendungen, z. B.
an einem Kühlschrank oder
anderen Gegenständen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
besteht aus der Kunststoffplatte (Kunststoffscheibe), an der das
Kunststoffseil angespritzt ist. Auf der einen Seite befindet sich
ein Bild (Aufkleber oder Aufdruck) über das Klarsicht-doppelseitiges
Klebeband befestigt wird. Somit ist dieses Bild nach der Befestigung
an der Windschutzscheibe von außen
sichtbar. Auf der anderen Seite befindet sich als Klebeschicht ebenfalls
doppelseitiges Klebeband oder andere Klebeschichten, an der die
Metallplatte 2 (Metallschicht) gleicher Form und gleicher
Größe geklebt
wird. Die Metallplatte erhält
auf der anderen Seite ebenfalls ein Bild mittels Aufkleber oder
einen Aufdruck. Damit bilden beide Platten (Scheiben) eine Einheit
und jede Seite dieser Einheit zeigt ein Bild.
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Die
Form der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist frei wählbar,
d. h. alle denkbaren Formen sind möglich. Auch die Motive der
Bilder bzw. Aufdrucke sind frei und können Logos, Smileys, Schriftzüge oder
andere Dinge darstellen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird das Ziel erreicht, Informationen auf Zetteln sicher für eine gewisse
Zeit aufzubewahren und/oder sichtbar zu machen, wie z. B. einen
Parkschein, Adressen, Einkaufszettel und dergleichen. Es handelt
sich um ein kleines „Gimmick”, um die
zeitweise Sicherung von aktuellen Klein- und Kurz- Informationen mit
Innen- und/oder Außenwirkung.
Da beide Seiten der Platten mit einem Bild versehen sind (was nicht zwangsweise
der Fall sein muss), können
Firmen diese Seiten als Werbeträger
(Logo) nutzen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann somit beispielsweise Scheckkartenformat aufweisen aber auch
kleiner oder deutlich größer sein.
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- 1
- Kunststoffplatte
- 2
- Metallplatte
- 3
- Klebeschicht
- 4
- Klebeschicht
- 5
- Magnet
- 6
- Schnur
- 7
- Befestigungsplatte
- 8
- Rastmittel