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DE102009012458A1 - Vorrichtung zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen Download PDF

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DE102009012458A1
DE102009012458A1 DE200910012458 DE102009012458A DE102009012458A1 DE 102009012458 A1 DE102009012458 A1 DE 102009012458A1 DE 200910012458 DE200910012458 DE 200910012458 DE 102009012458 A DE102009012458 A DE 102009012458A DE 102009012458 A1 DE102009012458 A1 DE 102009012458A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen, wobei erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass eine Platte mit einer Klebeschicht versehen ist, wobei die Klebeschicht der Befestigung der Platte an einem Gegenstand dient, und ein Magnet (5) zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen an der Platte vorgesehen ist, wobei der Magnet (5) über eine Schnur (6) unverlierbar an der Platte befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
  • Es ist zum Beispiel bekannt, dünne flächige Gegenstände in Form von Notizzetteln, die mit einer adhäsiven Schicht am Rand versehen sind, an Gegenständen zu befestigen, um sie als wiedervertbare und mitnehmbare Notizzettel gebrauchen zu können, wobei sie nach Aufschreiben einer Notiz auf diesem Zettel in einem Buch, einer Zeitschrift, einer Zeitung oder dergleichen zeitweise befestigt und danach ohne Beschädigung wieder gelöst werden können.
  • Neben solchen Notizzetteln gibt es Vorrichtungen zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen, die eine Klammer aufweisen, mit der der dünne flächige Gegenstand festgehalten werden kann. Eine solche Klammer hat jedoch den Nachteil, dass sie ihrerseits nicht ohne weiteres an einem Gegenstand dauerhaft befestigt werden kann, so dass die Gefahr besteht, dass der damit festgehaltene dünne flächige Gegenstand verloren geht.
  • Daneben sind sogenannte Pinnwände bekannt, bei denen Notizzettel mit Nadeln an der Pinnwand befestigt werden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass dabei der mit der Nadel festgehaltene dünne flächige Gegenstand beschädigt (durchstochen) wird.
  • Außerdem existieren Pinnwände aus einem flachen metallischen Werkstoff, auf der die dünnen flächigen Gegenstände mittels Magneten festgehalten werden. Dies hat zwar den Vorteil, dass diese Gegenstände nicht mehr beschädigt werden, allerdings besteht die Gefahr, dass die Magnete verloren gehen können.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen dahingehend zu verbessern, dass mit ihr die eingangs geschilderten Nachteile vermieden werden.
  • Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass eine Platte mit einer Klebeschicht versehen ist, wobei die Klebeschicht der Befestigung der Platte an einem Gegenstand dient, und ein Magnet zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen an der Platte vorgesehen ist, wobei der Magnet über eine Schnur unverlierbar an der Platte befestigt ist.
  • Mit der Klebeschicht, die zumindest teilweise, insbesondere vollständig auf der einen Oberfläche der dünnen Platte aufgebracht ist, kann diese ohne weiteres an einen Gegenstand befestigt werden. Dies geschieht schnell und einfach, ohne dass z. B. Befestigungslöcher gebohrt werden müssen, mit denen die Platten über Schrauben an einem Gegenstand befestigt werden. Die Klebeschicht ist beispielsweise ein doppelseitiges Klebeband, welches auf der einen Seite der Platte aufgeklebt wird und auf der von dieser Oberfläche wegweisenden Seite mit einer Schutzschicht versehen bleibt, die erst dann von dem Anwender der erfindungsgemäßen Vorrichtung abgezogen wird, wenn diese an dem Gegenstand, also an den Bestimmungsort, befestigt werden soll.
  • Die Verwendung eines Magnetes zum zeitweisen Festhalten der dünnen flächigen Gegenstände hat den Vorteil, dass diese einerseits ausreichend an der Platte befestigt sind und andererseits nicht beschädigt werden. Außerdem ist ein leichtes Lösen des Magnetes von der Platte, die beispielsweise entweder vollständig oder zumindest teilweise aus einem magnetisierbaren Werkstoff besteht, möglich.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist darin zu sehen, dass der Magnet über eine Schnur unverlierbar an der Platte befestigt ist. Dadurch kann der Magnet nicht verloren gehen, insbesondere dann nicht, wenn gerade ein dünner flächiger Gegenstand von der Platte entnommen werden soll und der Magnet ebenfalls von der Platte entfernt wurde. Hierbei ist es selbstverständlich möglich, dass je nach Größe der Platte auch mehr als ein Magnet über eine Schnur oder jeweils ein Magnet über eine eigene zugehörige Schnur mit der Platte unverlierbar verbunden ist.
  • Ein besonderer Vorteil ist darin zu sehen, dass die Platte mit der Klebeschicht zu ihrer Befestigung zusammen mit dem Magnet, der über die Schnur unverlierbar an der Platte befestigt ist, eine Einheit bilden, so dass diese Einheit z. B. als Werbegeschenk an Kunden gegeben werden kann. Dabei ist von weiterem Vorteil, dass die Platte auf der Befestigungsseite (auf Seite der Klebeschicht, und/oder auf der davon abgewandten Oberfläche mit Bildern, Informationen oder dergleichen versehen werden kann. Dies kann schon mit Herstellung der Einheit erfolgen, kann aber auch später durch den Benutzer dieser Einheit erfolgen, in dem er selbst z. B. auf der Oberfläche der Platte, die von der Klebeschrift-Seite abgewandt ist, eigenständig Aufkleber aufbringt.
  • Weitere erfindungswesentliche Ausgestaltungen einschließlich ihrer Vorteile, die daraus resultieren, sind in den Unteransprüchen angegeben, im Folgenden beschrieben und anhand der Figuren erläutert.
  • Es zeigen, soweit im Einzelnen dargestellt, einerseits die 1 und 3 und andererseits die Figuren und 2 und 4 zwei Alternativen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen.
  • 1 zeigt eine Platte gemäß Patentanspruch 1, wobei diese Platte gebildet ist von einer Kunststoffplatte 1 und einer damit verbundenen Metallplatte 2. Die Platte besteht wegen der einfachen Herstellbarkeit und Dauerhaltbarkeit vorzugsweise aus Kunststoff, wobei alternativ auch Platten aus Glas, Metall, Pappe und anderen Materialien möglich sind. Auf den einander zugewandten Oberflächen der Kunststoffplatte 1 und/oder der Metallplatte 2 ist eine Klebeschicht 3, 4 aufgebracht, die die beiden Platten 1, 2 nach ihrem Zusammenführen zusammenhalten. Alternativ zu der Klebeschicht 3, 4 auf jeder der beiden Platten 1, 2 ist es denkbar, nur die Klebeschicht 3 auf der Kunststoffplatte 1 oder auch nur die Klebeschicht 4 auf der Metallplatte 2 anzubringen. Analog zu der Klebeschicht 3, die auf der Oberfläche der Kunststoffplatte 1 in Richtung der Metallplatte 2 aufgebracht ist, ist auch auf der davon abgewandten Oberfläche der Kunststoffplatte 1 eine Klebeschicht (hier nicht dargestellt) aufgebracht, mit der die Kunststoffplatte 1 im fertigen Zustand an einem Gegenstand befestigt wird. Besonders bevorzugt ist vor der Befestigung der Kunststoffplatte 1 an dem gewünschten Gegenstand diese Klebeschicht mit einer Schutzschicht versehen, die von dem Anwender abgezogen wird.
  • Weiterhin ist in 1 erkennbar, dass ein Magnet 5 zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen über eine Schnur 6 an der Kunststoffplatte 1 befestigt ist. Alternativ oder ergänzend kann die Schnur 6 auch nur an der Metallplatte 2 (z. B. durch Kleben) befestigt sein oder auch der eine Strang der Schnur 6 an der Kunststoffplatte 1 und der andere Strang der Schnur 6 an der Metallplatte 2 befestigt sein.
  • Während in 1 dargestellt ist, dass die beiden Platten 1, 2 über nur eine Klebeschicht auf der einen Platte 1, 2 oder über jeweils eine Klebeschicht 3, 4 auf jeder Platte 1, 2 zusammengefügt werden, ist es auch denkbar, dass die Kunststoffplatte 1 unter Weglassung einer zwischen den Platten 1, 2 vorhandenen Klebeschicht über Rastmittel miteinander verbunden werden. Hierzu kann beispielsweise die Kunststoffplatte 1 Rasthaken aufweisen, die an wenigstens zwei oder mehr Stellen den Rand der Metallplatte 2 umgreifen. In diesem Zusammenhang ist auch die Alternative denkbar, dass die beiden Platten 1, 2 als Kunststoffplatten ausgebildet sind und zwischen ihnen eine magnetisierbare Metallplatte zwischengelegt ist, die mit dem Magneten 5 zusammenwirken kann. Außerdem ist es in diesem Fall denkbar, dass zwischen den beiden Platten 1, 2 eine Folie mit einem beliebigen Aufdruck zwischengelegt wird, wobei der Aufdruck durch die zumindest eine transparent ausgeführte Kunststoffplatte sichtbar ist.
  • Bezüglich der Befestigung des Magneten 5 an der Platte, insbesondere an Kunststoffplatte 1, ist es von Vorteil, wenn die Kunststoffplatte 1 als Spritzgussteil ausgebildet ist, wobei gleichzeitig auch die Schnur 6 als angespritzte Kunststoffschnur ausgebildet ist. So ist es denkbar, dass die Kunststoffplatte 1 in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren hergestellt wird und danach in einem weiteren Schritt die Schnur 6 ebenfalls aus Kunststoff an der Kunststoffplatte 1 angespritzt wird. Gegenüber einem zweistufigen Verfahren zur Herstellung der Kunststoffplatte 1 und der Kunststoffschnur 6 ist es denkbar, diese beiden Elemente in ein und demselben Verfahrensschritt in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren herzustellen. Ebenfalls ist denkbar, dass die Metallplatte 2 mit der Kunststoffschnur 6 in einem oder mehrstufigen Verfahren mit der Kunststoffplatte 1 mittels einem Kunststoff-Spritzgussverfahren verbunden wird.
  • Um die dünnen flächigen Gegenstände optimal auf der Metallplatte 2 halten zu können, ist der Magnet 5 flächig ausgebildet und mit einer Öffnung versehen, wobei die Schnur 6 durch die Öffnung führt. In der 1 ist der Magnet 5 in einer runden Form dargestellt, wobei die Öffnung eine Zentralöffnung ist. Andere geometrische Formen als rund sind ebenso denkbar wie Anbringungen der Öffnung, die nicht in der Mitte der geometrischen Erstreckung des Magnetes 5 liegen. Der Magnet 5 ist dabei konstruktiv so gestaltet, dass er seine Festhaltekraft über den Umfang oder die Fläche auf die Platte, insbesondere die Metallplatte 2, wirksam macht.
  • In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Kunststoffplatte 1 und die Schnur 6 in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren hergestellt werden können, wobei gleichzeitig auch der Magnet 5 in einem Spritzgussverfahren aus einem Kunststoffmaterial mit magnetischen Eigenschaften hergestellt wird.
  • In 3 ist erkennbar, wie die Kunststoffplatte 1 mit der Metallplatte 2 verklebt sind, der Magnet 5 auf der Oberfläche der Metallplatte 2 gehalten ist und von der Schnur 6 unverlierbar an der gesamten Einheit angeordnet ist.
  • 2 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen in einer zweiten Variante unter Verwendung der schon in 1 gezeigten und dazu beschriebenen Kunststoffplatte 1 und der Metallplatte 2. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Magnet 5 wieder über die Schnur 6 unverlierbar an der Kunststoffplatte 1 gehalten.
  • Bei dieser zweiten Variante können wie in 1, die Kunststoffplatte 1 mit der Metallplatte 2 mittels einer oder mehrere Klebeschichten verbunden sein.
  • Eine weitere Variante ist darin zu sehen, dass anstelle der Zusammenfügung der beiden Platten 1, 2 über eine Klebeschicht ist hier eine Befestigungsplatte 7 vorgesehen ist, die im Randbereich zumindest zwei Rastmittel aufweist, die nach dem Zusammenfügen der Platten 1, 2 und 7 die Randbereiche dieser Platten 1, 2 umgreifen (siehe 4) und damit werden die Kunststoffplatte 1 und die Metallplatte 2 von der Befestigungsplatte 7 zusammengehalten.
  • Eine weitere Variante ist darin zu sehen, dass die Kunststoffplatte 1, die Metallplatte 2 und die Befestigungsplatte 7 über Klebeschichten miteinander verbunden werden, um eine dreischichtige Vorrichtung bereitzustellen, die den Vorteil hat, dass die Oberfläche, auf der die dünnen flächigen Gegenstände gehalten werden sollen, nicht direkt auf der Metallplatte 2, sondern auf einer Kunststoffoberfläche aufliegen. Damit werden diese Gegenstände einerseits geschützt und andererseits ist es möglich, in die aus Kunststoff bestehende Platte 7 Bilder, Beschriftungen oder dergleichen einzubringen.
  • Mit Blick auf die 1 und 2 ist es insgesamt denkbar, dass zwischen der Klebeschicht zur Befestigung der Kunststoffplatte 1 an einem Gegenstand (wobei diese Klebeschicht in 1 nicht dargestellt ist) und der Kunststoffplatte 1 selber eine Zwischenschicht einlegbar ist. Diese Zwischenschicht kann genauso wie die Klebeschicht transparent ausgeführt sein, wobei die Zwischenschicht je nach Anwendungsfall, wie z. B. Informations- oder Werbezwecken, bestimmte Motive enthalten kann. Ebenso kann bei einer transparenten Kunststoffplatte 1 eine solche Zwischenschicht zwischen der Kunststoffplatte 1 und der Metallplatte 2 vorhanden sein. Gleiches gilt mit Blick auf die zweite Alternative, wie sie in 2 dargestellt ist, wobei eine solche Zwischenschicht zwischen der Metallplatte 2 und der transparenten Befestigungsplatte 7 einlegbar ist. In diesem Zusammenhang hat die Ausgestaltung der Befestigungsplatte 7 mit ihren umfangsseitig vorhandenen Rastmitteln 8 den Vorteil, dass die Zwischenschicht je nach Anwendungsfall eingesetzt und später ohne Zerstörung der gesamten Vorrichtung ausgewechselt werden kann.
  • Bevorzugt handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung um einen Zettelhalter, der vorzugsweise von innen an die Windschutzscheibe in einem Auto geklebt werden kann. Denkbar sind auch andere Anwendungen, z. B. an einem Kühlschrank oder anderen Gegenständen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht aus der Kunststoffplatte (Kunststoffscheibe), an der das Kunststoffseil angespritzt ist. Auf der einen Seite befindet sich ein Bild (Aufkleber oder Aufdruck) über das Klarsicht-doppelseitiges Klebeband befestigt wird. Somit ist dieses Bild nach der Befestigung an der Windschutzscheibe von außen sichtbar. Auf der anderen Seite befindet sich als Klebeschicht ebenfalls doppelseitiges Klebeband oder andere Klebeschichten, an der die Metallplatte 2 (Metallschicht) gleicher Form und gleicher Größe geklebt wird. Die Metallplatte erhält auf der anderen Seite ebenfalls ein Bild mittels Aufkleber oder einen Aufdruck. Damit bilden beide Platten (Scheiben) eine Einheit und jede Seite dieser Einheit zeigt ein Bild.
  • Die Form der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist frei wählbar, d. h. alle denkbaren Formen sind möglich. Auch die Motive der Bilder bzw. Aufdrucke sind frei und können Logos, Smileys, Schriftzüge oder andere Dinge darstellen.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird das Ziel erreicht, Informationen auf Zetteln sicher für eine gewisse Zeit aufzubewahren und/oder sichtbar zu machen, wie z. B. einen Parkschein, Adressen, Einkaufszettel und dergleichen. Es handelt sich um ein kleines „Gimmick”, um die zeitweise Sicherung von aktuellen Klein- und Kurz- Informationen mit Innen- und/oder Außenwirkung. Da beide Seiten der Platten mit einem Bild versehen sind (was nicht zwangsweise der Fall sein muss), können Firmen diese Seiten als Werbeträger (Logo) nutzen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann somit beispielsweise Scheckkartenformat aufweisen aber auch kleiner oder deutlich größer sein.
  • 1
    Kunststoffplatte
    2
    Metallplatte
    3
    Klebeschicht
    4
    Klebeschicht
    5
    Magnet
    6
    Schnur
    7
    Befestigungsplatte
    8
    Rastmittel

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen, dadurch gekennzeichnet, dass eine Platte mit einer Klebeschicht versehen ist, wobei die Klebeschicht der Befestigung der Platte an einem Gegenstand dient, und ein Magnet (5) zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen an der Platte vorgesehen ist, wobei der Magnet (5) über eine Schnur (6) unverlierbar an der Platte befestigt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte gebildet ist von einer Kunststoffplatte (1) und einer damit verbundenen Metallplatte (2), wobei der Magnet (5) zum zeitweisen Festhalten von dünnen flächigen Gegenständen über die Schnur (6) an der Kunststoffplatte (1) befestigt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunstsoffplatte (1) über zumindest eine Klebeschicht (3, 4) mit der Metallplatte (2) verbunden ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die die Kunstsoffplatte (1) über Rastmittel mit der Metallplatte (5) verbunden ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnur (6) als eine an die Platte, insbesondere an die Kunststoffplatte (1) angespritzte Kunststoffschnur ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnet (5) flächig oder in anderer geometrischer Form ausgebildet und mit einer Öffnung versehen ist, wobei die Schnur (6) durch die Öffnung führt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffplatte (1) und die Metallplatte (2) von einer Befestigungsplatte (7) zusammengehalten werden.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsplatte (7) Rastmittel (8) aufweist, wobei die Rastmittel (8) die Kunststoffplatte (1) und die Metallplatte (2) zumindest teilweise umfangsseitig umgreifen.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Klebeschicht zur Befestigung der Platte, insbesondere der Kunststoffplatte (1), an einem Gegenstand und der Platte eine Zwischenschicht einlegbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Metallplatte (2) und der Befestigungsplatte (7) eine Zwischenschicht einlegbar ist.
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