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Die
Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung für die
lösbare Verbindung zweier Gegenstände, mit einem
Rahmen, der dazu vorgesehen ist, mit einem ersten Gegenstand verbunden
zu werden, und einem im Rahmen angeordneten Greifelement, welches
dazu vorgesehen ist, mit einem spreizbaren Greifende in eine hinterschnittene
Nut eines zweiten Gegenstands einzugreifen, gemäss dem
Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs.
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Stand der Technik
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Zum
Aufbau von Regalen, Display-Systemen, Messeständen, Zelten,
Werkbänken, Labortischen und dergleichen werden häufig
Profilleisten mit wenigstens einer in Leistenlängsrichtung
verlaufenden hinterschnittenen Profilnut verwendet. An der genannten
Nut können andere Profilleisten mit ihrer Stirnseite befestigt
werden. Auf diese Weise lässt sich aus einer kleinen Anzahl
von standardisierten Bauteilen eine Vielfalt von verschiedenen Tragrahmenstrukturen
zum Aufbau von Regalen, Labortischen, Display-Systemen und dergleichen
realisieren.
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Die
genannten Profilleisten sind in erster Linie hohle Strangprofile,
vorzugsweise aus Aluminium, die beispielsweise einen quadratischen
oder Vieleckquerschnitt haben können. Die Strangprofile weisen
parallel zur Längsachse verlaufende hinterschnittene Profilnuten
auf, deren ebenfalls parallel zur Längsmittellinie verlaufenden Öffnungen
gegenüber der Nutbreite schlitzartig verengt sind. Eine
mögliche Ausführungsform einer solchen Profilleiste
ist zum Beispiel in
EP
1409815 B1 und
DE
4216439 A1 gezeigt.
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Zur
Verbindung der Profilleisten untereinander sind verschiedene Vorrichtungen
bekannt. Die Profilleisten können miteinander verschraubt
werden, was jedoch aufwendig ist. Ebenfalls bekannt sind Verbindungsvorrichtungen,
die im wesentlichen hammerkopfartige Vorsprünge aufweisen
und stirnseitig an einer ersten Profilleiste oder einem anderen zu
fixierenden Gegenstand befestigt werden. Der hammerkopfartige Vorsprung
wird in die Profilnut einer zweiten Profilleiste eingesetzt und
hintergreift damit die hinterschnittene Profilnut. Die hammerkopfartigen
Anschlussbereiche können entweder nur von einem Ende der
durchlaufenden Profilleiste in die Nut eingesetzt und in dieser
verschoben werden, oder sie müssen mit aufgestelltem Hammerkopfbereich
in die schlitzartige Öffnung eingeführt und durch
Drehen in die Profilnut eingesetzt werden. In beiden Fällen
ist die Montage aufwendig und unflexibel, da das nachträgliche
Anordnen von Anschlussprofilleisten an eine durchlaufende Profilleiste
schwierig ist.
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Für
einen effizienten Aufbau von Gestellen und Messeständen
werden häufig spezielle Verbindungsvorrichtungen verwendet.
Diese werden Klemmschlösser oder Spannschlösser
genannt, und sind vorzugsweise an einem Längsende reversibel
in einem Hohlprofil einführbar und arretierbar. Sie verfügen über
Befestigungsmittel, die durch die schlitzartige Öffnung
der Profilnut eines anderen Hohlprofils eingeführt werden
können, und mit welchen die Verbindungsvorrichtung form-
und/oder kraftschlüssig in der hinterschnittenen Profilnut
befestigt werden kann.
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DE 8134536 U1 zeigt
ein Klemmschloss, bei welchem ein in einem ersten Hohlprofil angeordnetes zangenförmiges
Greifelement durch Eindrehen einer Druckschraube auseinandergedrückt
wird, wodurch die hinterschnittenen Backen des Greifelements in die
hinterschnittene Längsnut eines zweiten Hohlprofils eingreifen,
und so die beiden Hohlprofile formschlüssig verbunden werden.
Diese Vorrichtung weist eine Vielzahl von kompliziert geformten
Teilen auf. Ein form- und kraftschlüssiges Verklemmen ist nicht
möglich, sondern lediglich eine Arretierung in Längsrichtung.
Es verbleibt somit ein gewisses Spiel.
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Aus
EP 599178 A1 ist
ein Spannschloss bekannt, bestehend aus einem in einem Hohlprofil
befestigbaren hohlen Schlosskörper und einem darin längsbeweglich
angeordneten Greifelement. Durch Drehen eines Bolzens wird das federkraftbeaufschlagte,
zangenartige Greifelement gegenüber dem Haltekörper
in Längsrichtung verschoben, wodurch Distanzhalter des
Haltekörpers die Backen des Greifelements auseinanderdrücken,
so dass diese kraft- und/oder formschlüssig in die hinterschnittene
Nut eines zu verbindenden Hohlprofils eingreifen. Das Greifelement
ragt im gelösten Zustand, in welchem es in die Profilnut
eingeschoben werden kann, relativ weit aus dem Haltekörper
heraus, was bei beengten Platzverhältnissen problematisch
sehr sein kann.
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US 4799819 zeigt ein Klemmschloss,
bei dem ein U-förmig gebogenes einteiliges Federelement
in einem Rahmen angeordnet ist. Durch Drehung eines Exzenterbolzens
wird eine im Innenraum des Federelements angeordnete Scheibe verschoben,
welche die Greifkanten des Federelements auseinanderdrückt.
Diese hintergreifen daraufhin die hinterschnittene Nut, wodurch
die Verbindungsvorrichtung in der Nut verklemmt werden kann. Ein ähnliches
System zeigt auch
DE 2941008 .
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EP 166794 A1 zeigt
ein Spannschloss, bei welchem ein einteiliges Federelement mit einer
Greifkante in eine hinterschnittene Nut eingebracht und anschliessend
durch Drehen eines Bolzens in den Rahmen zurückgezogen
wird. Dabei wird es durch eine am Rahmen vorhandene Rampe aus der
Längsachse gedrückt, so dass die Greifkante die
hinterschnittene Nut hintergreift.
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EP 412338 zeigt ein Klemmschloss
mit einem einteiligen Federelement mit einem Längsschlitz im
Ausleger, wodurch sich zwei nebeneinander liegende Federzungen mit
je einer Greifkante bilden. Nach dem Einführen der Greifkanten
in eine hinterschnittene Nut wird das Federelement zurück
in den Rahmen gezogen, wobei Rampen am Rahmen des Klemmschlosses
die Federzungen nach unten bzw. oben wegdrücken, so dass
die Greifkanten der beiden Federzungen je eine Seite der hinterschnittenen Nut
hintergreifen. Ein analoges System ist aus
DE 4216439 bekannt, bei dem eine im
Rahmen verlaufende Querstrebe die beiden Federzungen beim Zurückziehen
in den Rahmen auseinanderdrückt.
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Darstellung der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Verbindungsvorrichtung zur Verfügung
zu stellen, welche die oben erwähnten und andere Nachteile
nicht aufweist. Insbesondere soll eine erfindungsgemässe Verbindungsvorrichtung
kompakt und aus wenigen Einzelteilen aufgebaut sein.
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Diese
und andere Aufgaben werden erfüllt durch eine Verbindungsvorrichtung
gemäss dem unabhängigen Patentanspruch. Weitere
bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen
Ansprüchen gegeben.
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Eine
erfindungsgemässe Verbindungsvorrichtung für die
lösbare Verbindung zweier Gegenstände weist einen
Rahmen auf, der dazu vorgesehen ist, mit einem ersten Gegenstand
verbunden zu werden, und ein in diesem Rahmen angeordnetes Greifelement,
welches dazu vorgesehen ist, mit einem Greifende in eine hinterschnittene
Nut eines zweiten Gegenstandes einzugreifen. Beispielsweise kann
der Rahmen in ein Hohlprofil des ersten Gegenstandes einführbar
und in diesem arretierbar sein, z. B. mit einem Federbolzen. Das
Greifelement umfasst zwei zueinander entlang einer Längsachse
verschiebbar angeordnete Federteile. Diese sind derart ausgestaltet
und wirken mit dem jeweils anderen Federteil der beiden Federteile
derart zusammen, dass die Spannweite des Greifendes des Greifelements von
der Versetzung der beiden Federteile gegeneinander entlang der Längsachse
abhängt.
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In
einer bevorzugten Variante einer erfindungsgemässen Verbindungsvorrichtung
ist im Rahmen ein drehbar gelagerter Exzenterbolzen angeordnet,
und die beiden Federteile weisen in einem Führungsbereich
Antriebskulissen auf. Der Exzenterbolzen und die Antriebskulissen
sind derart miteinander wechselwirkend ausgestaltet, dass eine axiale
Drehung des Exzenterbolzens Verschiebungen der Federteile entlang
der Längsachse gegenüber dem Rahmen und dem jeweils
anderen Federteil bewirkt Der Exzenterbolzen kann zusätzlich
als Federbolzen wirken, mit welcher die Verbindungsvorrichtung durch
den Rahmen hindurch reversibel in einer Wandung eins Hohlprofils
arretiert werden kann.
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In
einer besonders bevorzugten Variante verfügt der Exzenterbolzen über
zwei Exzenterscheiben, von denen jeweils eine mit der Antriebskulisse eines
Federteils zusammenwirkt. Die beiden Federteile mit ihren Antriebskulissen
sowie der Exzenterbolzen mit seinen Exzenterscheiben sind derart
ausgestaltet, dass bei einer axialen Drehung des Exzenterbolzens
von einer ersten in eine zweite Drehstellung eines oder beide Federteile
von einer ersten, gelösten Position eine bestimmte Strecke
aus dem Rahmen heraus fahren, beispielsweise in eine hinterschnittene
Nut hinein, wobei die Spannweite des Greifendes maximal wird. In
einem zweiten Schritt werden beide Federteile zusammen eine bestimmte Strecke
in den Rahmen hinein in eine zweite, greifende Position gezogen.
Das Greifende liegt dann auf der der Verbindungsvorrichtung abgewandten
Innenfläche der hinterschnittenen Nut auf.
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Die
auf das Greifende wirkende Zugkraft senkrecht zur hinterschnittenen
Nut bewirkt schliesslich eine form- und kraftschlüssige
Verbindung zwischen Verbindungsvorrichtung und hinterschnittener Nut,
und damit eine entsprechend stabile Verbindung zwischen dem mit
dem Rahmen verbundenen ersten Gegenstand und dem zweiten Gegenstand
mit seiner hinterschnittenen Nut.
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In
einer weiteren bevorzugten Variante einer erfindungsgemässen
Verbindungsvorrichtung können im Führungsbereich
der Federteile Vorsprünge vorhanden sein, welche in einer
zur Längsachse gefluchteten Führungsnut des Rahmens
geführt sind.
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Die
Federteile wiederum können einen an den Führungsbereich
anschliessenden Ausleger aufweisen, welcher an seinem Längsende
eine vom anderen Federteil weg nach aussen gebogene Greifkante ausbildet.
Diese Greifkanten der beiden Federteile bilden zusammen das Greifende
des Greifelements. Ein erstes der beiden Federteile kann im Ausleger
eine Aussparung aufweisen, in welcher in einer ersten, gelösten
Position der Verbindungsvorrichtung der Ausleger eines zweiten der
beiden Federteile angeordnet ist. Die Spannweite des Greifendes
des Greifelements ist so minimal. Die Ausleger der beiden Federteile
stützen sich gegenseitig aufeinander ab, wobei die Ausleger
derart geformt und ausgestaltet sind, dass bei einer Verschiebung
der Federteile entlang der Längsachse von einer ersten,
gelösten Position in eine zweite, greifende Position sich
die Ausleger gegenseitig derart nach aussen drücken, dass
die Spannweite des Greifendes zwischen der Greifkanten der beiden
Ausleger maximal wird. Eines oder beide Federteile kann eine Federlasche
aufweisen, welche auf dem Rahmen abgestützt ist, und eine gegen
das andere der beiden Federteile gerichtete Federkraft erzeugt.
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Ausführung der Erfindung
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Im
Folgenden wird der Gegenstand der Erfindung anhand von Zeichnungen
erläutert
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1 zeigt
schematisch eine mögliche Ausgestaltungsform einer erfindungsgemässen
Verbindungsvorrichtung, (a) in einer perspektivischen Ansicht, (b)
in einer Aufsicht, (c) in einer Seitenansicht mit Blick auf die
Greifkanten, und (d) in einer Seitenansicht mit Blick von hinten
auf den Führungsbereich der Federteile.
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2 zeigt
schematisch die Verbindungsvorrichtung aus 1 in einer
halbtransparenten Darstellung.
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3 zeigt
die Federteile der gleichen Verbindungsvorrichtung in einer ersten,
gelösten Position, in welcher die Spannweite des Greifendes
minimal ist und in eine hinterschnittene Nut eingeführt werden
kann. Zur besseren Verständlichkeit ist der Rahmen nicht
gezeigt.
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4 zeigt
eine Aufsicht auf die Federteile während der Verschiebung
von einer ersten, gelösten Position (a) in eine zweite,
greifende Position (c).
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5 zeigt
eine Seitenansicht auf die Federteile und die hinterschnittenen
Profilnut, während der Verschiebung von einer ersten, gelösten
Position (a) in eine zweite, greifende Position (b).
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6 zeigt
eine mögliche Ausführungsform eines Exzenterbolzens
und der Federelemente sowie deren Zusammenwirken.
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7 zeigt
eine erfindungsgemässe Verbindungsvorrichtung mit versenktem
Exzenterbolzen/Federbolzen während des Einsetzens in ein Hohlprofil.
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Eine
mögliche Ausgestaltung einer erfindungsgemässen
Verbindungsvorrichtung bzw. Spannschloss ist in 1 dargestellt,
in (a) einer perspektivischen Darstellung, (b) einer Aufsicht mit
Blick auf den Exzenterbolzen, (c) einer Frontalansicht mit Blick
auf die Greifkanten der Federelemente, und (d) einer Rückansicht
mit Blick auf Exzenterbolzen und Federteile. 2 zeigt
die Verbindungsvorrichtung aus 1 in einer
halbtransparenten Darstellung, um die Positionierung der einzelnen
Bauteile zueinander zu zeigen.
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Die
dargestellte erfindungsgemässe Verbindungsvorrichtung 1 besteht
aus einem im wesentlichen quaderförmigen, hohlen Rahmen 3,
einem darin angeordneten Greifelement 2, bestehend aus zwei
Federteilen 41, 42 und einem Exzenterbolzen 5 zur
Betätigung des Greifelements. Gedreht wird der genannte
Exzenterbolzen 5 über ein geeignetes Werkzeug,
beispielsweise einen Schraubendreher, oder wie im gezeigten Beispiel
einem Torx-Schlüssel. Während auf einer vorderen
Seite des Rahmens sich die Greifkante 435 des ersten Federteils 42 noch
im Inneren des Rahmens 3 befindet, ragt die Greifkante 436 eines
zweiten Federteils 41 aus dem Rahmen heraus.
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Zwei
Zentriernocken 33, 33', die an diesem vorderen
Ende des Rahmens angeordnet sind, dienen der zentrierten Positionierung
des Spannschlosses 1 in der hinterschnittenen Nut 221 eines
Gegenstandes, wie beispielsweise einer Profilstange eines Messestandsystems.
Zudem dienen sie der Ableitung von Scherkräften in die
Profilstange.
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Die
Zentriernocken 33, 33 können jedoch auch
weggelassen werden, um beispielsweise eine möglichst kompakte
Bauweise der Verbindungsvorrichtung zu erreichen. Ebenso können
die Federelemente so realisiert werden, dass sich im gelösten
Zustand des Spannschlosses alle Greifkanten innerhalb des Rahmens
befinden.
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Der
quaderförmige Rahmen kann in ein entsprechendes Hohlprofil 21,
beispielsweise eines Querträgers eines Messesystems, eingeführt
werden. Der Exzenterbolzen 5 ist derart ausgestaltet, dass
er auch als Federbolzen funktioniert, welcher während des
Einschiebens des Spannschlosses 1 in das Hohlprofil 21 in
den Rahmen 3 versenkt ist, um beim Erreichen einer entsprechenden
Rastposition in einer Öffnung in der Wandung 211 des
Hohlprofils in dieser einzurasten. Die dazu notwendige nach aussen
gerichtete Federkraft wird durch die Federelemente generiert, die
sich auf dem Rahmen abstützen. Das Spannschloss kann so
im Hohlprofil reversibel arretiert, wobei der Exzenterbolzen von
aussen weiterhin zugänglich bleibt.
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Die
bekannten Spannschlösser, welche in Hohlprofilen eingesetzt
werden können, sind in der Regel auf einen bestimmten Profiltyp
ausgerichtet. Adapter zur Anpassung an andere Abmessungen sind ebenfalls
bekannt. Eine erfindungsgemässe Verbindungsvorrichtung
kann problemlos derart gestaltet werden, dass sowohl die Abmessungen
des Rahmens als auch die Position des Federbolzens und die Dimensionen
des Greifelementes den bestehenden Spannschlössern entspricht,
womit sich eine volle Kompatibilität erreichen lässt.
Das vorteilhafte erfindungsgemässe Spannschloss kann die
bisher verwendeten Spannschlösser so direkt ersetzen.
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Für
einen einfachen Zusammenbau und eine ebenso einfache Zerlegung des
erfindungsgemässen Spannschlosses 1 weist der
Rahmen 3 am hinteren Ende einen Einschnitt 34 auf,
in dem der Exzenterbolzen 5 nach dem Einbringen in den
Rahmen zusammen mit den Federteilen zu liegen kommt. Der Einschnitt 34 dient
gleichzeitig als Aufnahmelager für den Exzenterbolzen,
um die über die Federteile auf den Bolzen entlang der Längsachse
wirkenden Zugkräfte auf den Rahmen bzw. direkt auf das
Hohlprofil 21 zu übertragen. Zur Demontage bzw.
Montage des Spanschlosses wird der Exzenterbolzen 5 in
eine Entnahmeposition gedreht, in der eine Demontagenut gefluchtet
zu einer entsprechenden Rippe 35 des Rahmens liegt. Nur
in dieser Orientierung kann der Exzenterbolzen überhaupt
entfernt werden, und auch nur, wenn er nicht in den Rahmen eingedrückt
ist. So wird vermieden, dass die erfindungsgemässe Vorrichtung
während des Einschiebens in das Hohlprofil auseinander
fallen könnte.
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In 3 sind
die Federteile der gleichen erfindungsgemässen Verbindungsvorrichtung
wie in 1 und 2 gezeigt, in einer ersten,
gelösten Position. Zur besseren Verständlichkeit
ist der Rahmen weggelassen. In dieser Position von Federelementen
und Exzenterbolzen ist die Spannweite 46 des Greifendes 43 minimal
und kann in eine hinterschnittene Nut 221 eines Hohlprofils 22 eingeführt werden.
Gegebenenfalls, je nach Breite des Schlitzes der Nut 221,
kann das Greifende 43 direkt eingeführt oder durch
eine geeignete Schwenkbewegung eingebracht werden. Bei einer anschliessenden
Verschiebung der Federteile von der ersten, gelösten Position
in eine zweite, greifende Position verschieben sich die Greifkanten 435, 436 des
Greifelementes 4 gegeneinander, wobei die Spannweite 46 des Greifendes 43 zu
einem maximalen Wert wächst, der grösser ist als
die Breite des Schlitzes der Profilnut 221. Das Greifelement 4 hintergreift
nun die hinterschnittene Profilnut 221, wobei die Ausleger 414, 424 der
beiden Federteile 41, 42 im Bereich des Greifendes
aufeinander abgestützt sind. Das Greifende 43 ist
deshalb senkrecht zur Längsachse 31 und der Achse
der Profilnut 221 starr und nicht federnd, was einen sichereren
Sitz ermöglicht als bei den bekannten Spannschlössern,
bei denen die beiden Teile des Greifelementes zangenförmig
eine Profilnut hintergreifen, die Distanz dieser Zangenbacken aber
durch entsprechende Federkrafteinwirkung konstant gehalten ist.
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Die 4 und 5 zeigen
schematisch die beiden Federelemente 41, 42 in
einer Aufsicht und einer Seitenansicht während der Verschiebung,
von der ersten, gelösten Position (a), über eine
Zwischenstufe (b), zur zweiten, greifenden Position (c).
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In
der ersten Position (a), die auch in 3 dargestellt
ist, befindet sich das erste Federelement 41 in einer Position,
in welcher der Ausleger 414 mit Greifkante 435 gegenüber
dem Ausleger 424 mit Greifkante 436 zurückgezogen
ist. Der Exzenterbolzen 5 ist in einer ersten Orientierung,
was für den Benutzer durch eine Markierung 54 von
aussen ersichtlich ist. Der Ausleger 414 befindet sich
grösstenteils in einer Aussparung 423 zwischen
den Auslegern 424 des zweiten Federelements 42,
wobei das Ende des Auslegers 414 am Ende der Aussparung 423 im Bereich
zwischen den Auslegern 424 des zweiten Federelements 42 aufliegt.
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Bei
einer Drehung des Exzenterbolzens 5 nach rechts um einen
Viertel, dargestellt in Abbildung (b), greift eine erste Exzenterscheibe
(nicht sichtbar) des Exzenterbolzens 5 in eine erste Antriebskulisse (nicht
sichtbar) des ersten Federteils 41 ein, und verschiebt
diese innerhalb des Rahmens entlang der Längsachse 31 nach
rechts. Gleichzeitig greift eine zweite Exzenterscheibe (ebenfalls
nicht sichtbar) in die Antriebskulisse des zweiten Federteils 42 ein, und
verschiebt diese ebenfalls nach rechts, wobei jedoch die Verschiebung
grösser ist als die des ersten Federteils. Als Folge davon
verschiebt sich die relative Position der Federteile 41, 42 zueinander,
und der Ausleger 414 gleitet mit seinem vorderen Ende auf dem
zweiten Federteil 42 wie auf einer Rampe, wodurch die Federteile 41, 42 nach
aussen weggedrückt werden, was sowohl im ersten 41 als
auch im zweiten 42 Federteil eine gegen das andere Federteil gerichtete
Federkraft erzeugt. Der Abstand der Greifkanten 435, 436 und
damit auch die Spannweite 46 des Greifendes 43 wächst.
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Bei
weiterer Drehung des Exzenterbolzens 5 in eine Endposition,
dargestellt in Abbildung (c), werden wiederum beide Federteile 41, 42 entlang
der Längsachse 31 zurück in das Gehäuse
gezogen, wobei die Verschiebung des ersten Federteils 41 kleiner ist
als der des zweiten Federteils 42. Der Ausleger 414 mit
Greifkante 435 verschiebt sich deshalb weiter gegen die
Greifkante 436 des zweiten Federteils 42, bis
schliesslich die zweite, greifende Position erreicht ist, in der
die beiden Greifkanten 435, 436 symmetrisch überlappen.
In dieser Position sind die beiden Ausleger 414, 424 am
Greiferende 43 stabil gegeneinander abgestützt,
und hintergreifen mit den Greifkanten 435, 436 die
Profilnut 221 sicher. Durch den gleichzeitigen Zug der
beiden Federteile in Richtung Rahmen wird auch eine Zugkraft entlang
der Längsachse 31 erzeugt, so dass der Rahmen
gegen die Profilnut verspannt wird, so dass eine form- und kraftschlüssige
Verbindung zwischen Verbindungsvorrichtung und Profil entsteht.
Die Federteile üben dabei aufgrund Ihrer Formgebung auch
in Längsrichtung 31 eine Federkraft aus.
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Das
gezeigte Beispiel ist nur als eine von vielen möglichen
Varianten zu sehen. Bei einer erfindungsgemässen Verbindungsvorrichtung
können die Exzenterscheiben, die Antriebskulissen und die
Federelemente auf verschiedene Arten aneinander angepasst werden,
um eine getrennte Verschiebung der Federelemente zu erreichen, die
gemäss dem erfinderischen Prinzip dazu führt,
dass die effektive Spannweite 46 des Greifelements 4 ändert.
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Zum
Lösen der erfindungsgemässen Verbindungsvorrichtung
wird der Exzenterbolzen zurück in die Ausgangsstellung
gedreht, wodurch die Exzenterscheiben über die Antriebskulissen
die Federteile zurück in die ursprüngliche Position
schieben. Die Verbindungsvorrichtung kann wieder aus der Nut entfernt
werden.
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Die
bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Verbindungsvorrichtung, wie sie in den vorangehenden Figuren gezeigt
ist, wird in 6 anhand der Ausgestaltung der
Federelemente 41, 42 und des Exzenterbolzens 5 weiter
erläutert. 6(a) zeigt den
Exzenterbolzen 5 mit den beiden Exzenterscheiben 532, 531,
welche jeweils mit der Antriebskulisse 425, 415 eines
Federteils 42, 41 zusammenwirken. Eine ringförmige
zweite Auflagefläche 522 dient der Abstützung
des durch die Federteile 41, 42 federkraftbeaufschlagten
Bolzens 5 auf der Innenseite des Rahmens 3. Eine
Entnahmenut 524 verhindert ein versehentliche Zerlegung
der Vorrichtung 1, insbesondere bei der Montage in einem
Hohlprofil, da der Exzenterbolzen 5 nur aus dem Gehäuse 3 entnommen
werden kann, wenn der Bolzen 5 nicht in das Gehäuse
gedrückt ist und zudem gefluchtet zur Längsachse 31,
und damit zur Rippe 35 des Rahmens 3, steht. Die
beiden Federteile 41, 42, welche in 6(b), (c) gezeigt sind, weisen in einem
Mittelbereich zwei Aussparungen 412, 422 auf,
die vor allem dem Erreichen der gewünschten Federkraftwirkung
der beiden Federteile dient. Das zweite Federteil 42 weist
zudem eine Federlasche 421 auf, mit welche das zweite Federteil 42,
und damit auch das erste Federteil 41 und der Exzenterbolzen,
gegenüber dem Rahmen 3 federkraftbeaufschlagt
abgestützt ist. Zur kostengünstigen Herstellung
des Federteils 42 ist die Federlasche aus dem Material
der Aussparung 422 gefertigt, so dass das Federteil einteilig
aus einem Blech gefertigt werden kann, beispielsweise durch Stanzen
oder Laserschweissen, mit anschliessender Blechumformung. Alternativ kann
auch das andere Federteil, oder auch beide, mit einer Federlasche
ausgestattet werden.
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7 zeigt
eine erfindungsgemässe Verbindungsvorrichtung 1 während
des Einsetzens in ein Hohlprofil (nicht gezeigt). Der Exzenterbolzen
ist gegen die Federkraft der Federlasche 421 in den Rahmen 3 gedrückt.
Die erste Auflagefläche 521 läuft dann
beim Einführen in das Hohlprofil auf der Innenseite der
Wandung des Hohlprofils. Nach Erreichen der entsprechenden Öffnung
im Hohlprofil springt der Exzenterbolzen wieder aus dem Gehäuse,
und wirkt also zusätzlich als Federbolzen, der die erfindungsgemässe
Verbindungsvorrichtung im Hohlprofil reversibel formschlüssig
fixiert.
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- 1
- Verbindungsvorrichtung
- 21,
22
- Gegenstand
- 211
- Wandung
- 221
- Profilnut
- 3
- Rahmen
- 31
- Längsachse
- 32
- Führungsnut
- 33,
33'
- Zentriernocke
- 34
- Einschnitt
- 35
- Rippe
- 4
- Greifelement
- 41,
42
- Federteil
- 411,
421
- Federlasche
- 412,
422
- Aussparung
- 423
- Aussparung
- 414,
424
- Ausleger
- 415,
425
- Antriebskulisse
- 416,
426
- Führungsbereich
- 417,
427
- Vorsprung
- 43
- Greifende
- 46
- Spannweite
- 435,
436
- Greifkante
- 5
- Exzenterbolzen
- 51
- Eingriffsöffnung
für Schraubendreher
- 511
- optische
Positionsmarkierung
- 521
- erste
Auflagefläche
- 522
- zweite
Auflagefläche
- 523
- dritte
Auflagefläche
- 524
- Demontagenut
- 531,
532
- Exzenterscheibe
- 533
- Demontageanschlag
- 54
- Markierung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1409815
B1 [0003]
- - DE 4216439 A1 [0003]
- - DE 8134536 U1 [0006]
- - EP 599178 A1 [0007]
- - US 4799819 [0008]
- - DE 2941008 [0008]
- - EP 166794 A1 [0009]
- - EP 412338 [0010]
- - DE 4216439 [0010]