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DE102009011991A1 - Chirurgisches Implantat mit einem Träger in flächiger Form - Google Patents

Chirurgisches Implantat mit einem Träger in flächiger Form Download PDF

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Abstract

Ein chirurgisches Implantat mit einem Träger in flächiger Form (Fig. 1), angepaßt an die Implantation in menschliches Gewewbe, insbesondere zur Behandlung von Hernien, Uterusprolapsen oder Harninkontinenz, weist durch die kovalente und langzeitstabile Anbindung von bioaktiven Wirkstoffen an die Oberfläche, welche bei langzeitiger Implantation chemisch stabil bleiben, durch die Anbindung unbeeinträchtigte Pharmakophoren auf, die in Kontakt mit glattem Muskelgewebe oder Bindegewebe entzündungshemmende oder zellwachstumsfördernde Wirkung oder beides entfalten.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Implantat mit einem Träger in flächiger Form. Solche Medizinprodukte werden beispielsweise im Rahmen chirurgischer und minimalinvasiver Eingriffe zum Zweck der Rekonstruktion von Bindegewebsdefekten in den menschlichen Körper eingebracht. Häufig in Form eines Bandes ausgebildet werden sie dabei beispielsweise zur Behandlung von Hernien, Harninkontinenz, Uterusprolapsen oder ähnlichen Störungen verwendet.
  • Im Folgenden wird der Einfachheit halber bei der Erörterung des Standes der Technik und der Erfindung der Begriff Band verwendet, wobei dies im Rahmen dieser Erfindung keine Einschränkung auf die Ausgestaltung des chirurgischen Implantats in Form eines Bandes darstellt.
  • Bänder sind in zahlreichen Anwendungsgebieten zu unverzichtbaren Implantaten geworden. Der Stand der Technik offenbart zahlreiche Ausgestaltungsformen für Bänder. Grundsätzlich sind resorbierbare und nicht-resorbierbare Bänder zu unterscheiden. Letztere bestehen beispielsweise aus einer synthetischen Netzstruktur oder aus einem synthetischen Gewebe. Auch biologische Materialien, synthetisiert oder tierischen Ursprungs, wie beispielsweise Kollagen oder dermale Matrix, finden Anwendung als Träger für nicht-resorbierbare Bänder. Resorbierbare Bänder bestehen ebenso meist aus organischen Stoffen, die tierischen Ursprungs sind oder synthetisiert werden. Diese zeichnen sich jedoch dadurch aus, daß sie in der Umgebung, in die sie implantiert werden, resorbieren, sich also innerhalb eines gewissen Zeitraums auflösen. Daher werden sie dann angewendet, falls sie nur temporär benötigt werden. Für eine dauerhafte Funktion werden nicht-resorbierbare Bänder verwendet. Weiterhin sind Bänder ausgebildet in verschiedenen geometrischen Formen auf dem Markt erhältlich, um den unterschiedlichen Anwendungen und Implantationstechniken gerecht zu werden. Auch quadratische oder runde Formen finden Verwendung.
  • Während der Implantationszeit treten als schwerwiegende Probleme bei allen bisher eingesetzten Bändern hauptsächlich die folgenden Probleme auf: Entzündungsreaktionen des umliegenden Gewebes und schlechtes Einwachsen in das umliegende Gewebe. Dies führt zu schwerwiegenden Funktionsstörungen, die in manchen Fällen eine oftmals schwierige Entfernung des Bandes notwendig machen. Ein gutes Einwachsen des Bandes in das umliegende Gewebe ist wichtig, um das Verbleiben des Bandes an der ursprünglichen Stelle und damit die erwünschte Funktionalität sicherzustellen. Resorbierbare Bänder weisen hier tendenziell eine bessere Gewebeverträglichkeit auf als nicht-resorbierbare Bänder, bieten dafür jedoch schlechtere mechanische Eigenschaften und sind aufgrund ihrer resorbierbaren Natur nur für die temporäre Anwendung geeignet.
  • Um die genannten Probleme zu lösen sind dem Stand der Technik folgende Ansätze zu entnehmen:
    WO 20090 10879 schlägt ein nicht-resorbierbares Band mit einer resorbierbaren Beschichtung vor, die mindestens ein Kollagen enthält und mit einem oder mehreren Wirkstoffen versetzt werden kann. In der ersten Zeit nach der Implantation soll durch die resorbierbare Beschichtung eine verbesserte Verträglichkeit mit dem umliegenden Gewebe erzielt werden. Die Beschichtung resorbiert und die wahlweise beigesetzten Wirkstoffe werden dabei freigegeben. Sie sollen unter anderem das Einwachsen in das Gewebe unterstützen oder entzündungshemmende Wirkung entfalten.
  • US 2008118550 schlägt zur Verbesserung der Entzündungsproblematik ein Band mit einer auf Fischöl basierenden Beschichtung vor, die auch therapeutische Wirkstoffe enthalten kann. Die Beschichtung soll über einen sogenannten Airbrush, also mit einem Sprühverfahren, aufgebracht werden. Die wahlweise dem Fischöl zugesetzten Wirkstoffe sollen kontrolliert freigegeben werden, das Einwachsen in das Gewebe unterstützen und entzündungshemmende Wirkung entfalten.
  • WO 2005007019 schlägt eine glitschige Beschichtung vor, die Verletzungen des Gewebes während des Einsetzens des Bandes vermeiden und gleichzeitig ein gutes Einwachsen des Bandes ermöglichen soll. Die glitschige Beschichtung soll nach der Implantation entweder selbständig resorbieren oder durch eine Spülung entfernt werden.
  • Der Stand der Technik offenbart zahlreiche weitere Patente für implantierbare flächige Implantate, die auf dem Prinzip der Wirkstofffreigabe basieren. Dabei wird jedoch ein Reservoir an Wirkstoffen benötigt, das zwangsläufig beschränkt ist. Ist dieses Reservoir aufgebraucht, so nimmt die Oberfläche wieder ihre ursprünglichen Eigenschaften an. Das Implantat kann wieder Entzündungsreaktionen auslösen und eine gute Einbettung in das umliegende Gewebe kann nicht dauerhaft gewährleistet werden. Dies läßt die Anwendung bei längeren Implantationszeiten als wenig sinnvoll erscheinen. Zum besseren Einwachsen des Bandes in das umliegende Gewebe werden Wirkstoffe in das Gewebe freigegeben, jedoch die Eigenschaften der Oberfläche des Bandes selbst nicht dauerhaft verändert. Dies wird wiederum bei Ansätzen verfolgt, die Materialien tierischen Ursprungs als Träger für das Band vorschlagen. Jedoch können mit Materialien tierischen Ursprungs nicht immer die mechanischen Eigenschaften erzielt werden, die für die verschiedenen Anwendungen erforderlich sind und wie sie mit synthetischen Materialien einfach erreicht werden können.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt entgegen dem verbesserungswürdigen Stand der Technik ein anderer Ansatz zur Lösung der Problematik von Entzündungsreaktionen und schlechtem Einwachsen von Bändern in das umliegende Gewebe zugrunde:
    Die Erfindung schlägt einen Träger in flächiger Form vor, bei dem an der Oberfläche ein entzündungshemmender oder ein zellwachstumsfördernder Wirkstoff oder eine Kombination aus beiden kovalent und langzeitstabil gebunden ist. Damit werden die Wirkstoffe, welche der oben genannten Problematik entgegenwirken, dauerhaft an die Oberfläche des Trägers gebunden. Nicht nur in der ersten Zeit nach der Implantation, sondern auch nach längeren Implantationszeiträumen (mehreren Monaten bis Jahren) haben Bänder die negativen Eigenschaften Entzündungsreaktionen auszulösen und nicht mit Zellen besiedelt zu werden. Durch die dauerhafte und ganzflächige Anbindung von entzündungshemmenden und zellwachstumsfördernden Stoffen werden die Eigenschaften der Oberfläche des Bandes grundlegend und dauerhaft verändert. Eine Wirkstofffreigabe mit einer damit verbundenen systemischen Wirkung auf den Patienten und eventuellen Nebenwirkungen findet nicht statt.
  • Die einzige chemische Bindungsmethode, die eine dauerhafte Verankerung eines Wirkstoffes auf der Oberfläche eines Bandes sicherstellt, ist die kovalente Bindung. Diese Bindung ist die stabilste bekannte chemische Bindungsform und weist Bindungsenergien auf, die im angestrebten Implantationsgebiet des menschlichen Körpers nicht überwunden werden, d. h. es findet keine Ablösung statt.
  • Als Pharmakophor wird die Gesamtheit der Eigenschaften eines Moleküls bezeichnet, die für dessen pharmakologische Wirkung verantwortlich sind. Dabei werden alle sterischen und elektronischen Eigenschaften, die notwendig sind um Wechselwirkungen mit einer bestimmten biologischen Zielstruktur zu ermöglichen und eine biologische Antwort auszulösen oder zu blockieren, berücksichtigt. Die dem Stand der Technik entnommenen Ansätze für implantierbare flächige Implantate basieren auf dem Prinzip der Wirkstofffreigabe. Die Wirkstoffe liegen dabei nach der Freigabe vom Implantat im umliegenden Gewebe in einer gelösten Form vor, in welcher deren Wirksamkeit gewährleistet ist. Da der in dieser Erfindung zugrundegelegte Ansatz auf einer dauerhaften Anbindung der Wirkstoffe ohne Wirkstofffreigabe basiert, ist es entscheidend, daß die Pharmakophoren der bioaktiven Wirkstoffe durch dauerhafte Bindung an die Oberfläche nicht in beeinträchtigt werden. Wie im Hinblick auf die Erfindung festgestellt wurde, kann die Bindung von Wirkstoffen an den Träger zu einer Abschwächung der zellwachstumsfördernden und entzündungshemmenden Eigenschaften führen, d. h. die Pharmakophoren wurden durch die Anbindung beeinträchtigt. Dies kann zum einen durch starke elektrostatische Wechselwirkungen des angebundenen Wirkstoffs mit der direkt angrenzenden Festkörperoberfläche des Trägers verursacht werden. Auch kann durch die ungeeignete Auswahl der Bindungsstellen am Wirkstoff bei der Anbindung eine Geometrie entstehen, welche die für die Wirksamkeit entscheidenden chemischen Prozesse verhindert. In diesem Falle spricht man von einer sterischen Hinderung. Daher ist erfindungsgemäß die Anbindung so zu gestalten, daß die Pharmakophoren nicht sterisch gehindert werden.
  • So vergrößert beispielsweise das wahlweise Einfügen eines sogenannten Spacers (Zwischenmolekül) zwischen die Trägeroberfläche und den Wirkstoff deren Abstand und kann damit die oben erläuterte Abschwächung der biochemischen Aktivität der Wirkstoffe vermeiden. Weiterhin hat sich in manchen Fällen die wahlweise Endpunktanbindung des Wirkstoffs an den Spacer im Vergleich zu der Anbindung über mehrere Bindungsstellen des Wirkstoffs als vorteilhaft erwiesen, da dabei die funktionellen Gruppen des Wirkstoffs frei zugänglich bleiben und die Pharmakophoren nicht gestört werden.
  • Gemäß bevorzugten Ausführungsformen kann der Träger in aus einem Polymer, wie Silikon, Polyurethan, Polyethylen, Polypropylen oder dergleichen bestehen. Auch Metalle oder Metalllegierungen, wie medizinischer Edelstahl oder dergleichen sind als Träger möglich und können wahlweise mit einem Polymer überzogen werden. Ebenso sind biologische Stoffe, wie zum Beispiel Schweinedarm-Kollagen oder dergleichen als Träger möglich, sofern an diesen eine kovalente Anbindung des bioaktiven Wirkstoffes möglich ist. Bevorzugte Ausführungsformen sind Träger in flächiger Form, an deren Oberfläche dauerhaft Pharmakophoren geschaffen werden, die in situ (am Implantationsort) entzündungshemmende oder zellwachstumsfördernde Wirkung oder beides entfalten, ohne dabei einen Wirkstoff freizugeben. Die Auswahl für die chemischen Komponenten der wahlweisen Spacer-Lage wird je nach Materialbeschaffenheit des Trägers und seiner Substratoberfläche getroffen. So können beispielsweise Spacer auf der Basis einer Propylsiloxyl-Verbindung, einer Adipinsäure-Verbindung, einer Polyethylenimin-Verbindung, einer Benzophenon-Verbindung oder dergleichen bestehen. Als bioaktive Wirkstoffe sind alle Stoffe geeignet, die entzündungshemmende oder zellwachstumsfördernde Eigenschaften in Kontakt mit glattem Muskelgewebe oder Bindegewebe aufweisen. Weiterhin ist eine ausreichende chemische Stabilität dieser Stoffe in situ notwendig, damit es während des gesamten Implantationszeitraumes des Bandes nicht durch chemische Reaktionen mit dem umliegenden Gewebe zu einer Degradation und damit zu einem Unwirksamwerden der Wirkstoffe kommt. Entsprechend des Anspruchs 1 der vorliegenden Erfindung sollen daher nur Wirkstoffe Verwendung finden, welche bei langzeitiger Implantation chemisch stabil bleiben, wie beispielsweise 2-Hydroxypropansäure, synthetische Cannabinoide, synthetische und biologische Poly- und Oligosaccharide oder dergleichen. Unter langzeitiger Implantation wird im Umfeld von Medizinprodukten im allgemeinen eine Dauer von 30 Tagen oder mehr verstanden.
  • Es wurden beispielsweise experimentelle Untersuchungen mit erfindungsgemäß ausgerüsteten Bändern aus Polypropylen durchgeführt, an denen entzündungshemmende und zellwachstumsfördernde Pharmakophoren an der Oberfläche geschaffen wurden, indem das Cannabinoid HU-210 über einen Polyethylenimin-Spacer kovalent angebunden wurde. Folgende Verbesserungen konnten nachgewiesen werden:
    Eine signifikante Anregung des Zellwachstums konnte in vitro bei humanen glatten Muskelzellen beobachtet werden. Auf der Oberfläche von unbeschichteten Bändern aus Polypropylen wurde nach 48 h Inkubation in Zellsuspensionen mit 200.000 Zellen pro Milliliter bei 37°C kein Zellwachstum festgestellt. Auf der Oberfläche von erfindungsgemäß ausgerüsteten Bändern dagegen konnte mittels Fluoreszenzmikroskopie die Ansiedlung vitaler Zellen und deren gesundes Wachstum nachgewiesen werden.
  • Im Tiermodell Ratte konnte in vivo eine deutliche Reduktion des Auftretens von Entzündungsreaktionen nach 90-tägiger Implantation der erfindungsgemäß ausgestatteten Bänder in das Bauchgewebe nachgewiesen werden. Die Auswertung erfolgte histologisch, als Referenz wurden unbehandelte Bänder aus Polypropylen analog implantiert. Die Analyse der explantierten beschichteten Bänder mittels Infrarotspektroskopie und energiedispersiver Röntgenspektroskopie zeigte, daß keine Degradation der Beschichtung oder Ablösung des Wirkstoffs stattfand. Somit liegt die erfindungsgemäße Langzeitstabilität des Beschichtung und chemische Stabilität der angebundenen Wirkstoffe vor.
  • Nachfolgend wird in Form einer Auflistung einzelner Verfahrensschritte ein beispielhaftes Beschichtungsverfahren zur kovalenten Anbindung des Cannabinoids HU-210 über einen Polyethylenimin-Spacer auf einem Band aus Polypropylen wiedergegeben:
    • 1. Band für 2 Minuten in eine Lösung aus konzentrierter Schwefelsäure und Kaliumpermanganat einlegen.
    • 2. Band mehrfach in deionisiertem Wasser spülen.
    • 3. Band zur Anbindung der Spacer-Lage für 5 Minuten in eine wässrige Polyethylenimin-Lösung einlegen.
    • 4. Band mehrfach in deionisiertem Wasser spülen.
    • 5. Band zur Bildung der Cannabinoidlage auf der Spacer-Lage für 2 Stunden in eine wässrige Lösung aus HU-210 mit Cyanoborhydrid einlegen.
    • 6. Band mehrfach in deionisiertem Wasser spülen.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes sind der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen, in der Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 zeigt ein in Form eines Bandes ausgebildetes flächiges chirurgisches Implantat mit einer Gewebestruktur.
  • 2 zeigt ein in Form eines Bandes ausgebildetes flächiges chirurgisches Implantat mit einer Netzstruktur und einer Verstärkung in den Randbereichen.
  • 3 zeigt ein rechteckiges flächiges chirurgisches Implantat mit einer Netzstruktur.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2009010879 [0005]
    • - US 2008118550 [0006]
    • - WO 2005007019 [0007]

Claims (8)

  1. Ein chirurgisches Implantat mit einem Träger in flächiger Form, angepaßt an die Implantation in menschliches Gewebe, insbesondere zur Behandlung von Hernien, Uterusprolapsen oder Harninkontinenz, gekennzeichnet durch die kovalente und langzeitstabile Anbindung von bioaktiven Wirkstoffen an die Oberfläche, wobei die Pharmakophoren dieser Wirkstoffe durch die Anbindung unbeeinträchtigt bleiben und die Wirkstoffe bei langzeitiger Implantation chemisch stabil bleiben und in Kontakt mit glattem Muskelgewebe oder Bindegewebe entzündungshemmende oder zellwachstumsfördernde Wirkung oder beides entfalten.
  2. Ein chirurgisches Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem Polymer, insbesondere Silikon, Polyurethan, Polyethylen, Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyamid, Polytetrafluoroethylen oder dergleichen in Form eines Gewebes, eines Gitters oder Netzes besteht.
  3. Ein chirurgisches Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem eigenstabilen Gerüst, insbesondere aus Metall oder einer Metallegierung mit einer Beschichtung aus einem Polymer, insbesondere Silikon, Polyurethan, Polyvinylchlorid oder dergleichen besteht.
  4. Ein chirurgisches Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem biologischen Material, insbesondere einem Kollagen, einer dermalen Matrix oder dergleichen besteht.
  5. Ein chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die dauerhafte kovalente Anbindung über eine Spacer-Lage gebildet ist.
  6. Ein chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der bioaktive Wirkstoff aus 2-Hydroxypropansäure besteht.
  7. Ein chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der bioaktive Wirkstoff aus einem Cannabinoid besteht.
  8. Ein chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der bioaktive Wirkstoff aus einem synthetischen oder biologischen Poly- oder Oligosaccharid besteht.
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