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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Antriebssystem zum Antrieb und
zur Führung eines Wandelementes, insbesondere für
ein Raumtrennwandsystem, mit einer Wageneinheit, die in einer Führungsschiene
längsbeweglich geführt ist, wobei die Wageneinheit
einen Rollenwagen und eine Antriebseinheit aufweist.
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Antriebssysteme
zum Antrieb und zur Führung eines Wandelementes für
Raumtrennwandsysteme sind hinreichend bekannt. Die Antriebssysteme verfügen über
Wageneinheiten mit jeweiligen Antrieben, so dass die Wageneinheiten
selbsttätig in der Führungsschiene verfahren können.
Hierfür sind Wageneinheiten mit verschiedenen Ausbildungen
bekannt, die zumeist einen Rollenwagen aufweisen, der sich innerhalb
der Führungsschiene befindet, wobei an diesem eine Antriebseinheit
angebracht ist, in der wenigstens der Antriebsmotor und optional
ein Getriebe aufgenommen ist.
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Bei
schief montierten Deckenschienen, nicht waagerechten Decken oder
beim Überfahren von Abzweigungen kommt beim Verfahren der
Wandelemente eine Pendelbewegung in das System Rollenwagen – Aufhängung – Wandelement,
was zu einer Biegebelastung der Aufhängung führt.
Infolge dessen werden die Rollenwagen einseitig belastet und verfahren
nur noch mit einer Rollenseite in der Deckenschiene. Die einseitige
Belastung kann zu einem Verkanten der Rollenwagen bzw. der Führung
in der Deckenschiene führen, was zu einer Störung
der gesamten Schiebewand führt. Die einseitige Belastung kann
aber auch zu einer erhöhten Belastung der Führungsrollen
führen, wodurch im Extremfall die Antriebskräfte überschritten
werden und die Anlage während des Verfahrens zum Stehen
kommt. Es kann aber auch beim Verkanten des Rollenwagens dazu kommen,
dass eine Rolle angehoben wird und dadurch kein Drehmoment übertragen
kann, was auch wiederum zu einer Störung der Anlage führt.
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Aus
der
EP 0 959 219 A2 ist
ein Antriebssystem zum Antrieb und zur Führung eines Wandelementes
für ein Raumtrennwandsystem offenbart. Hierin ist eine
Wageneinheit vorgesehen, die über Laufrollen in der Führungsschiene
längsbeweglich aufgenommen ist, wobei die Laufrollen über
eine Antriebseinheit angetrieben werden. Um eine Führung der
Wageneinheit innerhalb der Führungsschiene und insbesondere
innerhalb von Abzweigungen mehrerer Führungsschienen zu
ermöglichen, sind Führungsrollen vorgesehen, die
oberseitig des Rollenwagens der Wageneinheit in vorgegebenen Führungsbahnen
innerhalb der Führungsschiene geführt sind. Bei
einer schief montierten Laufschiene werden die Tragbolzen mit einer
zusätzlichen Biegekraft belastet und die Führungsrollen
müssen eine extreme Flächenpressung abtragen,
was die Antriebskräfte übersteigen kann.
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Aus
der
DE 199 32 891
A1 ist ein Antriebssystem einer Wageneinheit für
ein Raumtrennwandsystem bekannt, das über mehrere Führungsrollen verfügt
und innerhalb der Führungsschiene weitere Führungseinrichtungen
erforderlich sind, die mit den Führungsrollen zusammenwirken.
Bei einer Pendelbewegung der Schiebewand aufgrund nicht waagerechter
Deckenschiene wird dieser Rollenwagen zwar nicht in dem Schlitz
der Laufschiene verkanten, aber die Belastung auf die Führungsrollen
wird so groß, dass die Antriebskräfte ggf. nicht
mehr ausreichen und die Schiebewand beim Verfahren stehen bleibt.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Antriebssystem
zum Antrieb und zur Führung eines Wandelementes für
ein Raumtrenn wandsystem zu schaffen, das einen Ausgleich für seitliche
Kräfte, wie z. B. durch eine Pendelbewegung hervorgerufen,
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird ausgehend von einem Antriebssystem mit einer in einer
Führungsschiene längsbeweglich geführten
Wageneinheit gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1 in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
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Die
Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass eine
schwenkbare Anordnung des Wandelementes an der Wageneinheit eine
Fehlfunktion ausschließt, die aufgrund einer möglichen
Verkantung des Rollenwagens in der Führungsschiene oder
einer zu großen Kraftbelastung auf die Führungsrollen auftreten
kann. Damit ist die Montage der Führungsschiene an der
Decke nicht mehr so aufwändig, da mit größeren
Toleranzen gearbeitet werden kann. Ebenfalls ist die Montage der
Führungsschienen an in sich schiefen Deckenkonstruktionen
leichter, da auf die ausgleichenden Unterkonstruktionen verzichtet
werden kann. Die Schwenkbarkeit des Wandelementes gegenüber
der Wageneinheit stellt sicher, dass stets beide Laufrollen in der
Führungsschiene aufliegen und konstante Anteile des Wandelementgewichtes
aufnehmen. Dadurch ist der Kraftschluss in jeder Betriebssituation
gewährleistet.
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In
bevorzugter Ausführungsform ist das Wandelement über
ein Gelenk am oder im Rollenwagen aufgehängt, so dass das
Wandelement in einem gewissen Rahmen seitlich frei pendeln kann,
ohne dass dies Auswirkungen auf das Antriebssystem in der Führungsschiene
hat. Dabei sollte der Drehpunkt möglichst nahe in die Rollenwagenachse
gelegt werden, um ein Verkanten des Laufwagens zu vermeiden.
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Dadurch,
dass zwischen dem Wandelement und dem Gelenk im Rollenwagen ein
Tragblech angeordnet ist, kann ein modularer Aufbau des An triebssystems
erfolgen, indem am Tragblech z. B. der Motor und eine Getriebestufe
angeordnet werden, und damit nur der Rollenwagen in der Führungsschiene
läuft. In bevorzugter Ausführungsform ist die Antriebseinheit
dabei unterhalb des Rollenwagens angeordnet. Dies ermöglicht
eine leichte Wartung, da zum Austausch von Motor und Getriebe weder
das Wandelement, noch die Führungsschiene demontiert werden
muss.
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Eine
Anordnung einer Führungseinrichtung zwischen dem Rollenwagen
und der Antriebseinheit nutzt sehr platzsparend den vorhandenen
Schlitz in der Führungsschiene. Damit wird das ganze System preiswerter,
da innerhalb der Führungsschiene keine Laufflächen
für Führungsrollen benötigt werden.
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Vorteilhafterweise
weist die Führungseinrichtung zumindest eine und bevorzugt
zwei Führungsrollen auf, die zur Führung der Wageneinheit
auf seitlich an die Führungseinrichtung angrenzende Führungsflächen
abrollen. Weist die Führungseinrichtung zwei Führungsrollen
auf, wird der Rollenwagen in Längsrichtung der Führungsschiene
geführt. Besitzt die Führungsschiene eine Krümmung
oder durchläuft die Wageneinheit eine Abzweigung, so kann
der Rollenwagen durch die Führung mittels der zwei Führungsrollen
dem Verlauf der Führungsschiene folgen. Die Führungsrollen
wälzen gegen die Führungsflächen ab,
die an der Führungsschiene ausgebildet sind und sich im
unteren Bereich befinden. Die Führungsschiene bildet ein
kastenartiges Hohlprofil mit C-förmigem Querschnitt und
folglich mit einer unterseitigen Öffnung, durch die sich
die Führungseinrichtung hindurch erstreckt. Die Wageneinheit
ist drehbar am Wandelement angeordnet, wobei das Wandelement durch
zwei Wageneinheiten in der Führungsschiene geführt
sein kann, von denen eine Wageneinheit angetrieben ist. Die zweite
Wageneinheit dient lediglich der Führung des Wandelementes innerhalb
der Führungsschiene ohne Antriebsfunktion. Die Wageneinheiten
sind daher drehbar an dem Wandelement angeordnet, so dass der Rollenwagen dem
Krümmungsverlauf der Führungs schiene folgen kann.
Durchquert die Wageneinheit eine Weiche, so sind Mittel erforderlich,
die derart mit der Führungseinrichtung zusammenwirken,
dass die Verfahrrichtung der Wageneinheit der gewünschten
Richtung entspricht. Hierzu können die Führungsschienen
am Ort der Weiche Klappelemente aufweisen, die nach Art einer Schienenweiche
die Richtung der Weiterfahrt der Wageneinheit vorgeben können.
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Eine
weitere, sehr platzsparende Verbesserung ergibt sich, wenn die Führungsrollen
drehbar auf den Bolzen angeordnet sind, die das Tragblech mit dem
Gelenk verbinden. In bevorzugter Ausführungsform werden
auf jeden Bolzen zwei Führungsrollen montiert, die vertikal übereinander
angeordnet sind. Dies wirkt einem Verkanten innerhalb des Schlitzes der
Führungsschiene vor, da sich die Bolzen bei einer seitlichen
Auslenkung des Wandelementes nicht nur um das Gelenk drehen, sondern
auch verbiegen, da ein Teil der Führungsrollen an der Führungsfläche anliegt.
Die Anordnung von zwei übereinander angeordneten unabhängigen
Führungsrollen optimiert das Laufverhalten, wenn bei einem
Verkanten die Führungsrollen sich mit entgegengesetzten
Drehrichtungen bewegen, wenn die Führungsrollen an unterschiedlichen
Führungsflächen anliegen.
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Das
Gelenk kann direkt im oder am Rollenwagen angeordnet werden, oder
innerhalb eines Einsatzes gelagert werden, wie dies z. B. bei Gleitlagern oder
Kugelgelenken bekannt ist.
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Die
Führungsschiene ist an der Decke eines Raumes angebracht,
wobei sich der Antriebsmotor in vertikaler Richtung unterseitig
der Führungsschiene hinweg erstreckt und gemeinsam mit
einer elektrischen Einheit in einem Tragblech aufgenommen ist. Die
Erstreckungsrichtung des Antriebsmotors in vertikaler Richtung entspricht
der Anordnung der Rotationsachse der Motorwelle, so dass sich diese
senkrecht zur Bewegungsrichtung des Rollenwagens innerhalb der Führungsschiene
befindet. Der Antriebsmotor weist im Wesentlichen eine zylinderförmige Grundstruktur auf,
um die sich das Tragblech herum erstreckt. Hingegen ist das Tragblech
U-förmig gebogen ausgeführt und mit einer U-Öffnung
versehen, die vertikal nach unten gerichtet angeordnet ist. Innerhalb
des U-förmigen Tragbleches ist neben dem Antriebsmotor
ferner eine elektrische Einheit benachbart zum Antriebsmotor angeordnet
und am Tragblech befestigt.
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Zum
Antrieb des Rollenwagens können verschiedene Getriebekonzepte
vorgesehen sein, um den oberhalb der Führungseinrichtung
angeordneten Rollenwagen durch den unterhalb der Führungseinrichtung
angeordneten Antriebsmotor anzutreiben.
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Ein
mögliches Getriebekonzept zwischen dem Antriebsmotor und
dem Rollenwagen umfasst ein Stirnradgetriebe, wobei der Antriebsmotor
einen seitlichen Versatz zur Antriebswelle aufweist. Der Antriebsmotor
selbst kann am Gehäuse des Stirnradgetriebes befestigt
sein, wobei das Stirnradgetriebe und der Antriebsmotor auch eine
mechanische Einheit bilden können.
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Vorteilhafterweise
bildet das Stirnradgetriebe eine erste Getriebestufe zwischen dem
Antriebsmotor und dem Rollenwagen, wobei zwischen der Antriebswelle
und der Rollenwagenachse ein Winkelgetriebe angeordnet ist, um eine
zweite Getriebestufe zu bilden. Das Winkelgetriebe lässt
eine begrenzte Schwenkbarkeit innerhalb der Verzahnungsgeometrie
zu, wenn der Drehpunkt nahe der Teilkreisebene liegt. Das Winkelgetriebe
kann als Kronenverzahnung, als Kegelradverzahnung oder als sonstige
Verzahnung ausgeführt sein, um die Drehbewegung der vertikal
verlaufenden Antriebswelle auf die horizontal verlaufende und quer
zur Verfahrrichtung des Rollenwagens innerhalb der Führungsschiene
angeordnete Rollenwagenachse zu übertragen. Außenseitig
sind an der Rollenwagenachse Laufrollen gelagert, von denen wenigstens
eine durch den Antriebsmotor angetrieben wird. Der Rollenwagen kann
ferner eine Rollenwagenachse mit zwei Laufrollen aufweisen, wobei
eine der Laufrollen auf einer Seite des Rollenwagens angetrieben
ist und die gegenüberliegend angeordnete zweite Laufrolle
freidrehend gelagert ist. Hierdurch werden zwei Ausführungsformen
des Rollenwagens aufgezeigt, wobei eine erste Ausführungsform
zwei Laufrollen auf einer Rollenwagenachse aufweist, von denen nur
eine Laufrolle angetrieben wird. Die gegenüberliegende
Laufrolle ist dabei frei drehbar. Die zweite Ausführungsform
des Rollenwagens weist zwei Rollenwagenachsen auf, die jeweils zwei
Laufrollen aufnehmen. Zwei Laufrollen auf einer Seite des Rollenwagens
sind dabei angetrieben, wobei die gegenüberliegend angeordneten zwei
weiteren Rollen freidrehend gelagert sind. Hierdurch wird die Problematik
vermieden, dass der Rollenwagen bei einer Krümmung in der
Führungsschiene zum Geradeauslauf neigt. Durch einseitig
angetriebene Laufrollen kann der Rollenwagen einer Krümmung
in der Führungsschiene folgen, ohne dass dies zu einem
Verklemmen oder einem Verkanten des Rollenwagens in der Führungsschiene
führt. Alternativ können alle vier Laufrollen
angetrieben werden, wobei die Rollenwagenachse ein Differenzial
aufweist, um die Differenz der Drehgeschwindigkeit einer in einer
Krümmung innenliegenden Laufrolle im Vergleich zu einer
außenliegenden Laufrolle auszugleichen.
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Eine
weitere Verbesserung wird dadurch erreicht, dass zwischen dem Elektromotor
und dem Winkelgetriebe eine schwenkbare Kupplung angeordnet ist.
Diese kann als Drehgelenkkupplung ausgebildet sein, womit ein Verschwenken
des Wandelementes einschließlich der am Tragblech angeordneten
Antriebseinheit um z. B. ±5° gegenüber
dem Rollenwagen zur Senkrechten hin möglich ist. Die in
der Ausführungsform beschriebene Gestaltung der Kupplung
mittels Kupplungswelle, Kupplungsoberteil und Kupplungsunterteil
ermöglicht auch einen axialen Längenausgleich.
Alternativ kann auch eine flexible Welle zwischen der Antriebseinheit
und dem Winkelgetriebe eingesetzt werden.
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Vorliegend
wird ein Antriebssystem mit einer Wageneinheit geschaffen, die aufgrund
ihrer Grundstruktur, bestehend aus Rollenwagen, Führungs einrichtung
und Antriebseinheit, eine Vielzahl von Ausführungsformen
zulässt. Insbesondere seien verschiedene Getriebeformen
erwähnt, um den Antrieb durch den Antriebsmotor auf die
Rollenwagenachse zu übersetzen.
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Ist
als Winkelgetriebe eine Kegelradverzahnung zwischen der Antriebswelle
und der Rollenwagenachse vorgesehen, so kann die Antriebswelle auch
zwei Rollenwagenachsen antreiben, in dem ein Kegelrad auf der Antriebswelle
ein Kegelrad auf einer Rollenwagenachse antreibt und die zweite
Rollenwagenachse unter Zwischenschaltung einer Zwischenwelle angetrieben
wird.
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Weitere,
die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend
gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt.
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Es
zeigen:
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1:
ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Antriebssystems zum Antrieb und zur Führung eines Wandelementes
mit einer erfindungsgemäßen Wageneinheit;
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2:
eine Schnittansicht der Wageneinheit durch die Führungseinheit;
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3:
eine Schnittansicht der Wageneinheit durch den Antriebsstrang.
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel eines Antriebssystems 1 gemäß der
vorliegenden Erfindung. Das Antriebssystem 1 dient zum
Antrieb und zur Führung eines Wandelementes, das insbesondere
für ein Raumtrennwandsystem Verwendung findet und in der
Figur nicht näher gezeigt ist.
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Das
Wandelement kann an eine Wageneinheit 2 montiert werden,
wobei die Wageneinheit 2 innerhalb einer Führungsschiene 3 längsbeweglich
geführt ist. Die Wageneinheit 2 ist gemäß der
vorliegenden Erfindung unterteilt in einen Rollenwagen 4,
der sich im kastenartigen Hohlraum der Führungsschiene 3 befindet.
Unterseitig der Führungsschiene 3 ist eine Antriebseinheit 5 vorgesehen,
die wenigstens einen Antriebsmotor 13 umfasst, um den Rollenwagen 4 anzutreiben.
Zwischen dem Rollenwagen 4 und der Antriebseinheit 5 ist
eine Führungseinrichtung 6 angeordnet. Dabei erstreckt
sich die Führungseinrichtung 6 zwischen dem Rollenwagen 4 und
der Antriebseinheit 5, wobei durch die Führungseinrichtung 6 zugleich
die mechanische Verbindung zwischen dem Rollenwagen 4 und
der Antriebseinheit 5 gebildet ist.
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Die
Führungseinrichtung 6 weist wenigstens eine Führungsrolle 7 auf,
die sowohl gegen die linke Seite als auch gegen die rechte Seite
durch Führungsflächen 8 geführt
ist. Diese sind an der Führungsschiene 3 ausgebildet
und bilden eine Art Längsschlitz, der in Laufrichtung der
Führungsschiene 3 verläuft. Die Führungsflächen 8 werden
durch die Flanken des Längsschlitzes gebildet, auf denen die
Führungsrolle 7 entweder an der linken oder der rechten
Seite abrollen kann. Im Ergebnis wird eine Wageneinheit 2 vorgeschlagen,
die eine platzsparende und vorteilhafte Führungseinrichtung 6 aufweist, die
zugleich eine vorhandene Querschnittsform einer Führungsschiene 3 nutzt,
indem an dieser Führungsflächen 8 angebracht
sind.
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Der
Rollenwagen 4 weist oberseitig Stromabnehmer 11 auf,
die in jeweiligem Kontakt mit Stromschienen 12 stehen.
Die Stromschienen 12 sind über Isolatoren in der
Oberseite der Führungsschiene 3 aufgenommen. Verfährt
die Wageneinheit 2 innerhalb der Führungsschiene 3,
so ist ein dauerhafter Strom- und/oder Signalkontakt zwischen der Wageneinheit 2 und
den ortsfest eingebrachten Stromschienen 12 gewährleistet.
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Der
Rollenwagen 4 besitzt einen Rollenwagenoberteil 4a und
einen Rollenwagenunterteil 4b, wobei am Rollenwagenoberteil 4a Anschlagflächen 30 vorgesehen
sind, um ein Verkippen oder Anheben der Wageneinheit 2 innerhalb
der Führungsschiene zu begrenzen, indem die Anschlagfläche 30 gegen die
Innenseite der Führungsschiene zur Anlage gelangt.
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Der
Rollenwagen 4 weist eine oder zwei Rollenwagenachsen 21 auf,
wobei gemäß des dargestellten Ausführungsbeispiels
zwei Laufrollen 22 auf der Rollenwagenachse 21 drehbar
aufgenommen sind. Eine der beiden Laufrollen 22 kann dabei
durch einen Antriebsmotor 13 angetrieben werden, wobei der
Antrieb über ein Getriebe, z. B. ein Stirnradgetriebe 23,
erfolgt und sowohl der Antriebsmotor 13 als auch das Getriebe
sind in der Antriebseinheit 5 aufgenommen.
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Die
Antriebseinheit 5 besteht im Wesentlichen aus einem Tragblech 18,
in dem der Antriebsmotor 13 und eine zweite elektrische
Einheit 17 aufgenommen sind. Zwischen der ersten elektrischen Einheit 16 auf
dem Rollenwagen 4 und der zweiten elektrischen Einheit 17 innerhalb
der Antriebseinheit 5 erstreckt sich eine elektrische Verbindung 19,
die über Befestigungspunkte 31 sowohl am Rollenwagen 4 als
auch am Tragblech 18 an der Wageneinheit 2 befestigt
ist.
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Das
Tragblech 18 ist in seitlicher Richtung, die der Laufrichtung
der Wageneinheit 2 entspricht, mit mechanischen Anschlägen 32 ausgeführt,
die einen jeweiligen Vorsprung in Verfahrrichtung bilden. Das Tragblech 18 ist
U-förmig gebogen, wobei die U-Öffnung vertikal
nach unten gerichtet angeordnet ist. In der U-Öffnung des
Tragbleches befindet sich ein Tragelement 27, an dem ein
Tragbolzen 28 über eine Lageranordnung 33 drehbar
aufgenommen ist. Der Tragbolzen 28 besitzt eine Hohlbohrung,
um eine weitere elektrische Verbindung 34 durch den Tragbolzen 28 hindurch
zu führen, so dass sich diese zwischen der Antriebseinheit 5 und
dem Wandelement, das am Tragbolzen 28 aufgenommen ist,
erstreckt.
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Der
Antriebsmotor 13 kann konzentrisch zur Antriebswelle angeordnet
sein. Dadurch wird an mindestens einer Seite des Tragbleches 18 Platz
geschaffen, um die zweite elektrische Einheit 17, die in Form
einer Platine ausgebildet sein kann, seitlich an einem Tragblech 18 innerhalb
der Antriebseinheit 5 anzuordnen. Dies bietet den Vorteil,
dass im Wartungsfall die zweite elektrische Einheit 17,
der Antriebsmotor 13 und das Getriebe 23, 24 gewartet
und gegebenenfalls ausgetauscht werden können, ohne den
in der Führungsschiene laufenden Rollenwagen 4 ausbauen
zu müssen. Die zweite elektrische Einheit 17 dient
wenigstens zur Steuerung des Antriebsmotors 13, wobei eine
weitere elektrische Verbindung 34 durch eine Kabelführung
hindurch geführt ist, die sich innerhalb des Tragbolzens 28 befindet. Damit
kann eine weitere Verbindung zwischen der Wageneinheit 2 und
einem Wandelement hergestellt werden.
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In 2 ist
eine Seitenansicht der Wageneinheit 2 gezeigt, wobei wenigstens
der Rollenwagen 4 und die Führungseinrichtung 6 dargestellt
sind.
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Die
Aufhängung der Schiebewand an den Rollenwagen erfolgt über
Bolzen 51, die schwenkbar im Rollenwagen 4 angeordnet
sind. Dazu weist der Bolzen 51 an einem Ende ein Gelenk 52 auf,
das in diesem Ausführungsbeispiel als Kugel ausgeführt
ist. Der Bolzen 51 kann einstückig mit dem Gelenk 52 verbunden
sein, was eine preiswerte Fertigung als Drehteil ermöglicht.
Der Bolzen 51 mit dem Gelenk 52 kann aber auch
aus mehreren separaten Teilen bestehen, womit eine werkstoffoptimierte
Gestaltung möglich ist. Das Gelenk 52 kann direkt
im Rollenwagenunterteil 4b oder in einem separaten Einsatz 50 innerhalb
des Rollenwagenunterteils 4b gelagert sein. Auch hiermit
lassen sich die Werkstoffpaarungen hinsichtlich Verschleißverhalten
optimieren. Am anderen Ende weist der Bol zen 51 eine Befestigungsmöglichkeit
für ein Befestigungselement 53 auf, um z. B. das
Tragblech 18 oder eine anders gestaltete Aufnahme für
die Schiebewand befestigen zu können. Damit hängt
die Schiebewand an dem Bolzen 51 und kann mit dem Bolzen 51 am
Gelenk 52 verschwenkt werden. Die Lagerung des Bolzens 51 im
Rollenwagen kann dabei so erfolgen, dass neben der schwenkbaren
Befestigung des Wandelementes auch ein Längenausgleich
möglich ist. Eine Begrenzung des Schwenkwinkels erfolgt
durch die Gestaltung bzw. der Wahl des Durchmessers der Bohrung 57,
durch den der Bolzen 51 in den Rollenwagen 4 hineinreicht.
Der Bolzen 51 ist hinsichtlich seiner Länge so
gestaltet, dass er eine oder mehrere Führungsrollen 7 aufnehmen
kann. In den Ausführungsbeispielen der 1 bis 3 sind
zwei Führungsrollen 7 auf jedem Bolzen 51 dargestellt,
was bei einem Verschwenken der Schiebewand zu einer geringeren Verkantung
innerhalb der Führungsschiene 3 beiträgt.
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Um
die Führungsrollen 7 zu lagern, können nicht
dargestellte Distanzbuchsen vorgesehen werden, die als Lager wirken.
Die Führungsrollen 7 sind untereinander durch
Anlaufscheiben getrennt, so dass ein entgegengesetztes Verdrehen
möglich ist.
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Die
Bolzen 51 dienen ferner zur federbelasteten Aufnahme eines
Stromabnehmers 11. Dieser wird durch zwei Führungsstifte 14 gelagert,
die jeweils in einem zugeordneten Bolzen 51 aufgenommen
sind. Die Führungsstifte 14 sind durch Federelemente 15 belastet,
so dass der Stromabnehmer 11 gegen die Stromschiene 12 gedrückt
werden kann, die sich oberhalb der Stromabnehmer 11 befindet. Durch
die doppelt abgestuften Bohrungen in dem Gelenk 52 werden
die Führungsstifte 14 und die Federelemente 15 getrennt
aufgenommen, wodurch die Bauhöhe der Stromabnehmer 11 reduziert
wird.
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In 3 ist
durch die Schnittansicht der Antriebsstrang erkennbar, der sich
zwischen dem Antriebsmotor 13 und der Rollenwagenachse 21 er streckt.
Der Antriebsmotor 13 ist an einem Stirnradgetriebe 23 angeordnet,
aus dem sich eine Antriebswelle vertikal nach oben in den Rollenwagen 4 hinein erstreckt.
An der Antriebswelle und der Rollenwagenachse 21 ist ein
Winkelgetriebe 24 in Form einer Kegel- oder Kronenradverzahnung
ausgebildet, damit kann durch Betrieb des Antriebsmotors 13 die
Rollenwagenachse 21 und folglich die Laufrollen 22 in Drehbewegung
versetzt werden. Die Antriebswelle ist durch ein Lager 35 im
Rollenwagenunterteil 4b drehbar gelagert. Bei einem seitlichen
Verschwenken der Schiebewand um die Gelenke 52 kann in
einem begrenzten Verschwenkwinkel weiterhin die Kraftübertragung
durch das Winkelgetriebe 24 erfolgen, da dieses Winkelfehler
bei der Anordnung der Ritzel ausgleicht. Dies ist aber nur bei kleinen
Schwenkwinkeln möglich.
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Zum
Ausgleich von größeren Schwenkwinkeln kann zwischen
Stirnradgetriebe 23 und Winkelgetriebe 24 eine
schwenkbare Kupplung angeordnet werden. Diese kann aus einer Kupplungswelle 56,
einem Kupplungsunterteil 55 und einem Kupplungsoberteil 54 bestehen.
Das Kupplungsunterteil 55 ist dabei mit dem Stirnradgetriebe 23 verbunden.
Das Kupplungsoberteil 54 greift in das Winkelgetriebe 24 ein
und ist im Zwischensteg 9 in einem Lager 35 gelagert.
Beide Kupplungsteile 54, 55 werden durch die Kupplungswelle 56 verbunden,
die innerhalb einer Distanzbuchse 36 angeordnet ist. Die
Kupplung kann als winkelnachgiebige Kupplung, wie z. B als Zahn- oder
Gelenkkupplung ausgestaltet sein. Die Kombination der gelenkigen
Aufhängung der Schiebewand mit der schwenkbaren Kupplung
ermöglicht eine Schwenkbarkeit der Schiebewand, die jede
Ungenauigkeit in der Montage der Laufschiene oder bei schiefen Deckenkonstruktionen
kompensiert.
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Die
Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung
nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel.
Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung
auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen
Gebrauch macht.
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- 1
- Antriebssystem
- 2
- Wageneinheit
- 3
- Führungsschiene
- 4
- Rollenwagen
- 4a
- Rollenwagenoberteil
- 4b
- Rollenwagenunterteil
- 5
- Antriebseinheit
- 6
- Führungseinrichtung
- 7
- Führungsrolle
- 8
- Führungsfläche
- 9
- Zwischensteg
- 11
- Stromabnehmer
- 12
- Stromschiene
- 13
- Antriebsmotor
- 14
- Führungsstift
- 15
- Federelement
- 16
- erste
elektrische Einheit
- 17
- zweite
elektrische Einheit
- 18
- Tragblech
- 19
- elektrische
Verbindung
- 21
- Rollenwagenachse
- 22
- Laufrolle
- 23
- Stirnradgetriebe
- 24
- Winkelgetriebe
- 27
- Tragelement
- 28
- Tragbolzen
- 30
- Anschlagfläche
- 31
- Befestigungspunkt
- 32
- mechanischer
Anschlag
- 33
- Lageranordnung
- 34
- elektrische
Verbindung
- 35
- Lager
- 36
- Distanzbuchse
- 50
- Einsatz
- 51
- Bolzen
- 52
- Gelenk
- 53
- Befestigungselement
- 54
- Kupplungsoberteil
- 55
- Kupplungsunterteil
- 56
- Kupplungswelle
- 57
- Bohrung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0959219
A2 [0004]
- - DE 19932891 A1 [0005]