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DE102009011489A1 - Verfahren zur Herstellung von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines Untergrundes und Schablone - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines Untergrundes und Schablone Download PDF

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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist ein Verfahren zum Herstellen von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines Untergrundes (2), insbesondere auf Bodenflächen oder Gebäudeflächen, weiter insbesondere zur Herstellung von Text- und/oder Bilddarstellungen für die Werbung oder von Mustern zur Dekoration. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die graphische Information erhältlich ist durch zumindest bereichsweisen nicht-vollflächigen Abtrag wenigstens einer durch Einwirkung von Chemikalien oder Bestandteilen der Luft oder durch sonstige Verschmutzung entstandenen Oberflächenschicht (3) des Untergrundes (2) von einem Grundmaterial des Untergrundes (2), wobei die Abtragsdicke die Schichtdiche der Oberflächenschicht (3) im wesentlichen nicht überschreitet und wobei durch den Abtrag die Kontur der graphischen Information festgelegt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines Untergrundes, insbesondere auf Bodenflächen oder Gebäudeflächen, weiter insbesondere zur Herstellung von Text- und/oder Bilddarstellungen für die Werbung oder von Muster zur Dekoration. Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung eine Schablone ausgebildet zur Verwendung bei einem Verfahren zur Herstellung von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines Untergrundes.
  • Aus dem Stand der Technik ist bekannt, graphische Informationen, wie Werbebotschaften oder auch Muster und Ornamente, auf die Oberfläche von beliebigen flächigen Untergründen, die als Träger für graphische Informationen in Betracht kommen, insbesondere auf die Fassaden von Gebäuden, auf Straßen- und Bürgersteigflächen oder auch auf die Oberflächen von Möbeln und Wandverkleidungen, aufzumalen oder aufzukleben. Von Nachteil bei dieser Art, graphische Informationen auf die Oberfläche eines Untergrundes aufzubringen, ist der Umstand, daß zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die graphische Information nicht mehr gewünscht ist, das Entfernen der graphischen Information durch Abtragen der Farbe oder Abziehen von Aufklebern aufwendig und in Abhängigkeit von dem Untergrund zum Teil nicht rückstandsfrei möglich ist. Es verbleiben dann Reste der graphischen Information auf dem Untergrund, die als störend und wenig ästhetisch ansprechend empfunden werden. Darüber hinaus ist von Nachteil, daß nicht auf jeden Untergrund eine graphische Information aufgemalt oder aufgeklebt werden kann. Insbesondere ist das Bekleben oder Bemalen von feuchten Untergründen oder Untergründen mit schlechten Hafteigenschaften nur bedingt möglich.
  • Darüber hinaus ist aus dem Stand der Technik bekannt, graphische Informationen, wie beispielsweise alphanumerische Zeichen, Symbole oder Ornamente, in Holz-, Glas- oder Metallflächen zu erzeugen. Hierbei werden oberflächennahe Bereiche eines Grundmaterials, aus dem der Untergrund besteht, spanend abgehoben bzw. abgetragen, so daß Vertiefungen in dem Grundmaterial entstehen, die von einem Betrachter als graphische Information, bei spielsweise als Muster, Bilder, Ziffern oder Buchstaben oder dergleichen, wahrgenommen werden. Im Ergebnis kommt es zu einer irreversiblen Zerstörung des Grundmaterials durch den Materialabtrag zumindest im oberflächennahen Bereich. Ein Wiederherstellen einer ebenen Oberfläche des Grundmaterials zur Beseitigung der graphischen Informationen ist zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel nicht oder nur mit großem Aufwand möglich.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Schablone jeweils der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, mit denen es möglich ist, eine graphische Information in einfacher Weise und kostengünstig auf die Oberfläche eines Untergrundes aufzubringen, wobei es beim Aufbringen im wesentlichen zu keiner Zerstörung des Grundmaterials des Untergrundes kommt und wobei die Herstellung temporärer, d. h. lediglich über einen begrenzten Zeitraum existenter, graphischer Informationen möglich ist.
  • Die vorgenannte Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß wenigstens eine durch Einwirkung von Chemikalien oder Bestandteilen der Luft oder durch sonstige Verschmutzungen entstandene Oberflächenschicht, wie eine Patina oder Schmutzschicht, des Untergrundes bereichsweise nicht-vollflächig von einem Grundmaterial des Untergrundes abgetragen wird, wobei die Abtragsdicke die Schichtdicke der Oberflächenschicht im wesentlichen nicht überschreitet und wobei durch den Abtrag die Kontur der graphischen Information festgelegt bzw. die graphische Information erzeugt wird. Bei dem Grundmaterial handelt es sich im Sinne der Erfindung um das Material, aus dem der Untergrund im Neuzustand besteht, d. h. vor der Ausbildung eines Oberflächenbelages als Folge der Einwirkung von Chemikalien oder Bestandteilen der Luft oder von Verschmutzungen.
  • Der Erfindung liegt der Grundgedanke zugrunde, eine durch Einwirkung von Chemikalien oder Bestandteilen der Luft oder durch Verschmutzung entstandene Schicht auf einem flächigen Untergrund in bestimmten Flächenabschnitten zumindest teilweise zu entfernen, um eine besondere graphische Gestaltung des Untergrundes zu erzielen, wobei beim Entfernen bzw. Abtragen der Oberflächenschicht die ursprüngliche Farbe und/oder Helligkeit des Grundmaterials des Untergrundes mehr oder weniger stark wieder hergestellt wird. Im Kontrast aus in der Regel dunkleren verwitterten oder verschmutzten Flä chen und gereinigten, in der Regel helleren Flächen des Untergrundes entstehen Motive in allen denkbaren Größen, Formen und Ausgestaltungen. Insbesondere Werbebotschaften können so auf Straßen, Fußgängerflächen oder Fassadenwänden in einfacher Weise erzeugt werden, ohne daß dabei das Grundmaterial des Untergrundes als solches herstört werden muß. Im Ergebnis wird durch den Abtrag von Patina bzw. von Schmutzschichten der ursprüngliche Zustand des Grundmaterials zumindest zum Teil in bestimmten Flächenbereiches des Untergrundes wieder hergestellt, während die Patina oder Schmutzschicht auf anderen angrenzenden Flächenbereichen erhalten bleibt. Durch den Wechsel von gereinigten und nicht gereinigten Flächen lassen sich graphische Informationen erzeugen, ohne daß ein Material auf den Untergrund aufgebracht oder der Untergrund überklebt bzw. angemalt werden muß. Die ”graphische Information” im Sinne der Erfindung ist das Ergebnis einer nicht-vollflächigen Reinigung des Untergrundes mit dem Ziel, benachbarte Flächen mit unterschiedlicher Farbe und/oder unterschiedlicher Helligkeit zu schaffen, die von einem Betrachter des Untergrundes als gewollte besondere graphische Ausgestaltung des Untergrundes wahrgenommen werden, wie Ziffern- oder Buchstabenfolgen, Symbole, Figuren oder sonstige Muster.
  • Die Erfindung läßt es bedarfsweise zu, daß auch das Grundmaterial des Untergrundes beim Entfernen der Oberflächenschicht zu einem geringen Teil mit abgetragen wird, wobei in diesem Fall eine oberflächennahe Schicht des Grundmaterials mit einer Schichtdicke von weniger als 2 mm, vorzugsweise von weniger als 1 mm, insbesondere von weniger als 0,1 mm, abgetragen werden kann. Vorzugsweise ist jedoch vorgesehen, daß beim Abtragen der Patina oder Verschmutzungsschicht das Grundmaterial des Untergrundes nicht beschädigt oder zerstört oder abgetragen wird.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es nicht zwingend erforderlich, daß die Patina bzw. Schmutzschicht vollständig von dem Grundmaterial abgetragen wird. Hier kann es zur Herstellung von graphischen Informationen auf der Oberfläche des Untergrundes bereits ausreichend sein, wenn die Patina bzw. Schmutzschicht zu 10% bis 90%, vorzugsweise zwischen 20% bis 70%, insbesondere zwischen 30% bis 50%, abgetragen wird. Hierbei kommt es im wesentlichen darauf an, daß beim Abtragen der Oberflächenschicht von dem Grundmaterial des Untergrundes eine Farbveränderung und/oder Helligkeits änderung in diesem Bereich stattfindet, die im Zusammenspiel mit umgebenden nicht behandelten Flächen des Untergrundes die graphische Information erkennen läßt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß eine Schablone auf den Untergrund aufgelegt wird und daß die Oberflächenschicht lediglich an solchen Flächen des Untergrundes abgetragen wird, die nicht von der Schablone abgedeckt sind. Eine klar definierte durch die Innen- und/oder Außenkontur der Schablone festgelegte Grenze trennt dann solche Flächenbereiche, in denen eine Farbänderung oder Aufhellung durch Reinigung des Untergrundes auftritt, von den nicht-gereinigten bzw. unbehandelten Flächenbereichen, die beim Reinigungsvorgang durch die Schablone abgedeckt sind. Die Schablone wirkt hierbei als Blende beim Abtragen der Oberflächenschicht, so daß sich graphische Informationen mit genau begrenzten Konturen erzeugen lassen.
  • Um Schattierungen zu erzeugen, kann die Oberflächenschicht an benachbarten Bereichen des Untergrundes unterschiedlich stark abgetragen werden, so daß sich eine mehr oder weniger starke Farbveränderung und/oder Aufhellung des Untergrundes in diesen Bereichen ergibt. Auch ist es möglich, daß nacheinander mehrere Schablonen versetzt zueinander auf den Untergrund aufgelegt werden, wobei die Oberflächenschicht jeweils an von der Schablone nicht abgedeckten Bereichen des Untergrundes abgetragen wird. Durch mehrfaches teilweises Abtragen der Oberflächenschicht lassen sich so unterschiedliche Farbschattierungen und/oder Helligkeiten erzeugen.
  • Der Abtrag der Oberflächenschicht kann mechanisch erfolgen, vorzugsweise mit Hochdruckwasser, insbesondere bei einem Wasserdruck von mehr als 15 bar bis 200 bar, oder mit Höchstdruckwasser, insbesondere bei einem Wasserdruck von mehr als 200 bar bis 1.500 bar. Zu diesem Zweck ist der Einsatz von Hochdruckreinigern möglich, die an sich aus dem Stand der Technik bekannt sind. Grundsätzlich kann ein mechanischer Abtrag auch durch Einsatz von Bürsten oder dergleichen erreicht werden.
  • Um den Abtrag der Patina oder von Verschmutzungen von dem Grundmaterial zu verstärken und/oder zu beschleunigen, kann wenigstens ein Abrasivmit tel, insbesondere Granat oder Korund, eingesetzt werden, wobei das Abrasivmittel zusammen mit dem Hochdruckwasser bzw. Höchstdruckwasser eingesetzt wird.
  • Für einen mechanischen Abtrag der Oberflächenschicht kann Druckluft mit einem Strahlmittel, insbesondere mit Sand, eingesetzt werden. Andere Strahlmittel, wie Schlacke, Glasgranulate, Granulate auf der Basis von nachwachsenden Rohstoffen wie Nußschalen oder dergleichen, sind grundsätzlich ebenfalls geeignet.
  • Alternativ und/oder ergänzend kann auch vorgesehen sein, daß die Oberflächenschicht chemisch, vorzugsweise unter Zugabe wenigstens eines Reinigungsmittels zum Hochdruck- oder Höchstdruckwasser, oder auch thermisch durch Abbrennen, vorzugsweise mit einem Laserverfahren, abgetragen bzw. abgebaut wird. Grundsätzlich ist auch ein Abtrag der Oberflächenschicht durch Ätzen möglich. Vorzugsweise sollten jedoch solche Verfahren zum Einsatz kommen, bei denen nicht-umweltschädliche Abtragsmittel eingesetzt werden.
  • Um das Abtragen der Oberflächenschicht weiter zu vereinfachen, kann Heißdampf und/oder Heißwasser eingesetzt werden, was insbesondere das Abtragen von Verschmutzungen erleichtert.
  • Um die Herstellung von graphischen Informationen auch in solchen Bereichen zu ermöglichen, die nicht an eine öffentliche Strom- und/oder Wasserversorgung angeschlossen sind, kann der Abtrag mit einem mobilen Hochdruckreiniger erfolgen, der einen Wassertank und/oder eine eigene Stromquelle aufweist. Dadurch wird das Erzeugen von graphischen Informationen auf dem Untergrund vereinfacht. Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich, daß der Hochdruckreiniger für einen Betrieb an eine öffentliche Wasserleitung und/oder das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird.
  • Durch den Abtrag sollte ein aufgehellter und/oder farblich veränderter Flächenbereich des Untergrundes mit einer Breite von wenigstens 5 cm, insbesondere von wenigstens 10 cm, erzeugt werden, um beim Betrachten des Untergrundes mit einem üblichen Betrachtungsabstand die graphische Informati on wahrnehmen zu können. Der ”übliche” Betrachtungsabstand betrifft beispielsweise bei einer auf einem Straßenpflaster stehenden Person ca. 1,5 bis 2 m. Bei Fassaden kann der übliche Betrachtungsabstand zwischen 1 bis 3 m oder mehr betragen. Insofern können auch graphische Informationen mit deutlich größeren Abmessungen erzeugt werden. Die Gesamtgrundfläche eines abgeschlossenen aufgehellten oder farblich veränderten Flächenbereiches des Untergrundes kann wenigstens 100 cm2, vorzugsweise wenigstens 400 cm2, insbesondere mehr als 1 m2, betragen. Die Grundfläche der Schablone kann in diesem Zusammenhang mehr als 0,5 m2, insbesondere mehr als 1 m2, weiter insbesondere mehr als 2,5 m2, betragen. Die Grundfläche ist dabei bezogen auf den durch die Außenränder der Schablone festgelegten Flächenbereich.
  • Vorzugsweise wird eine Schablone aus Metall eingesetzt, insbesondere aus Aluminium oder Edelstahl, so daß der Abrieb an der Schablone beim Abtragen der Oberflächenschicht gering ist. In Abhängigkeit von dem eingesetzten Strahlmittel und der geforderten Lebensdauer der Schablone können grundsätzlich auch Schablonen aus Kunststoff eingesetzt werden, die ebenfalls ein geringes Gewicht aufweisen, was den Transport der Schablone vereinfacht. Eine Aluminium-Schablone zeichnet sich durch ein sehr geringes Gewicht und eine hohe Verschleißfestigkeit sowie Beständigkeit gegen Wasser und Chemikalien aus. Die Schablone kann hier eine Dicke zwischen 0,5 bis 5 mm aufweisen.
  • In die Schablone können beliebig konturierte Ausnehmungen eingebracht werden, wobei im Bereich der Ausnehmungen die Oberflächenschicht abgetragen werden kann. Die restlichen Flächenbereiche der Schablone wirken als Blende. Das Abtragen der Oberflächenschicht kann natürlich auch in dem die Schablone umgebenden Außenbereich des Untergrundes vorgesehen sein.
  • Darüber hinaus kann die Schablone mehrteilig ausgebildet sein, so daß die Schablone für einen Transport in mehrere Teile zerlegt werden kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Schablone faltbar, wobei wenigstens zwei Schablonenteile gelenkig, beispielsweise über ein Klavierband oder dergleichen, miteinander verbunden sein können. Kommen Metallfolien bzw. dünne Bleche zum Einsatz, kann sich die Schablone auch aufrollen und damit platzsparend anordnen lassen.
  • Die Verschleißfestigkeit der Schablone sollte deutlich größer sein als die Verschleißfestigkeit der Oberflächenschicht, so daß der Abtrag bzw. Verschleiß der Schablone beim Reinigungsvorgang gering ist und es nicht zu einer Verschmutzung des Untergrundes durch abgetragene Teile der Schablone kommt. Vorzugsweise kommt es beim Reinigen des Untergrundes allerdings zu keinem Abtrag bei der Schablone, was eine ausreichende Verschleißfestigkeit voraussetzt.
  • Um eine ausreichend hohe Lebensdauer der Schablone sicherzustellen und eine ungewollte Verschmutzung des Untergrundes im Bereich der gereinigten Flächen auszuschließen, ist die Schablone vorzugsweise aus einem rostfreien Material hergestellt, was beim Einsatz von Hochdruckwasser oder Höchstdruckwasser zum Abtrag der Oberflächenschicht von Vorteil ist. Kommen Reinigungsmittel zum Einsatz, sollte die Schablone darüber hinaus hinreichend reinigungsmittelbeständig sein.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an Beispielen erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • 1 und 2 schematisch die Herstellung von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines Untergrundes unter Verwendung eines Hochdruckreinigers und einer ersten Schablone und
  • 3 und 4 schematisch die Herstellung von graphischen Informationen bei Verwendung einer zweiten Schablone.
  • In den 1 und 2 ist schematisch ein Verfahren zum Herstellen von aufgehellten Bereichen 1 als graphische Informationen auf der Oberfläche eines Untergrundes 2 dargestellt, wobei es sich bei dem Untergrund 2 um ein Straßenpflaster handelt. Die aufgehellten Bereiche 1 entstehen durch zumindest bereichsweisen nicht-vollflächigen Abtrag wenigstens einer durch Verschmutzungen entstandenen Oberflächenschicht 3 des Untergrundes 2. Die Reinigung des Untergrundes 2 erfolgt im Bereich von Ausnehmungen 4 einer Schablone 5. Beim Reinigen des Untergrundes 2 wird die Dicke der Schmutzschicht im Bereich der Ausnehmungen 4 verringert, was zu einer Aufhellung in diesen Bereichen führt. Die Reinigung des Untergrundes 2 erfolgt dabei mit einem lediglich schematisch dargestellten Hochdruckreiniger 6, der reines Wasser ohne Reinigungsmittel oder sonstige Zusatzstoffe auf den Untergrund 2 aufsprüht. Die Schablone 5 wirkt dabei als Blende, wobei unterhalb der Schablone 5 kein Abtrag der Oberflächenschicht 3 bzw. keine Reinigung des Untergrundes 2 stattfindet. Dies führt zu dem in 2 dargestellten Muster, wobei aufgehellte Bereiche 1 benachbart zu dunkleren nicht behandelten Bereichen des Untergrundes 2 angeordnet sind, so daß sich eine besondere graphische Gestaltung des Untergrundes 2 ergibt.
  • Die Oberflächenschicht 3 bzw. die Schmutzschicht muß nicht an jeder Stelle des Untergrundes 2 die gleiche Dicke aufweisen, wobei in Abhängigkeit von der Oberflächenstruktur und dem Material des Untergrundes 2 und bedingt durch Umgebungseinflüsse Flächenbereiche des Untergrundes 2 unterschiedlich stark verschmutzt sein können. Auch können Flächenbereiche des Untergrundes 2 überhaupt nicht verschmutzt sein, so daß diese Flächenbereiche die gleiche Farbe und/oder Helligkeit aufweisen können, wie die aufgehellten Bereiche 1 nach erfolgter Reinigung.
  • Bei der in 1 dargestellten Schablone 5 sind im wesentlichen viertelkreisförmige Ringsegmentabschnitte als Ausnehmungen 4 vorgesehen, wobei die Schablone 5 aus Aluminium besteht und einen äußeren ringförmigen Flächenabschnitt aufweist, der über Stege mit einem zentralen kreisförmigen Flächenabschnitt verbunden ist. Dadurch werden die Ausnehmungen 4 gebildet. Es versteht sich, daß die Schablone 5 und deren Ausnehmungen 4 beliebige Konturen aufweisen können. Beispielsweise ist es möglich, daß die Schablone 5 Ausnehmungen in Form von Ziffern- und/oder Buchstabenfolgen aufweist oder auch als solche die Außenkontur einer Ziffern- oder Buchstabenfolge aufweist.
  • Die aufgehellten Bereiche 1 können jeweils eine Breite b von wenigstens 5 cm, insbesondere von wenigstens 10 cm, und/oder eine Fläche A von wenigstens 100 cm2, vorzugsweise wenigstens 400 cm2, insbesondere von mehr als 1 m2, aufweisen. Die Breite b und die Fläche A wird dabei festgelegt durch die Größe einer Ausnehmung 4.
  • Bei dem in den 3 und 4 dargestellten Verfahren wird eine zweite Schablone 7 als Blende beim Reinigen des Untergrundes 2 durch Besprühen mit Hochdruckwasser eingesetzt, wobei die Innenkontur und die Außenkontur der Schablone 7 eine Ringfläche 8 scharf begrenzen, in der die Oberflächenschicht 3 beim Reinigungsvorgang nicht abgetragen wird und der Untergrund 2 folglich im Bereich der Ringfläche 8 aufgrund der Verschmutzung seine dunklere Farbe beibehält. Um die Ringfläche 8 herum liegen nach dem Reinigungsvorgang und Abheben der Schablone 7 aufgehellte Bereiche 1 vor, wobei sich die graphische Information wiederum aus dem Zusammenwirken der aufgehellten Bereiche 1 mit den angrenzenden dunkleren Bereichen des Untergrundes 2 ergibt.
  • Die hergestellten graphischen Informationen sind vergänglich. Je nach Grad der Verschmutzung bzw. der Dicke der Oberflächenschicht und der Intensität des Abtrags kann es von wenigen Wochen bis zu Monaten dauern, bis die gereinigten Flächen wieder die Farbe und/oder Helligkeit der benachbarten nicht-gereinigten Flächen annehmen.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Herstellen von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines Untergrundes (2), insbesondere auf Bodenflächen oder Gebäudeflächen, weiter insbesondere zur Herstellung von Text- und/oder Bilddarstellungen für die Werbung oder von Mustern zur Dekoration, durch zumindest bereichsweisen nicht-vollflächigen Abtrag wenigstens einer durch Einwirkung von Chemikalien oder Bestandteilen der Luft oder durch sonstige Verschmutzung entstandenen Oberflächenschicht (3) des Untergrundes (2) von einem Grundmaterial des Untergrundes (2), wobei die Abtragsdicke die Schichtdicke der Oberflächenschicht (3) im wesentlichen nicht überschreitet und wobei durch den Abtrag die Kontur der graphischen Information festgelegt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß 10% bis 90%, vorzugsweise zwischen 20% bis 70%, insbesondere zwischen 30% bis 50%, der Oberflächenschicht (3) abgetragen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schablone (5, 7) auf den Untergrund (2) aufgelegt wird und daß die Oberflächenschicht (3) an von der Schablone (5, 7) nicht abgedeckten Bereichen des Untergrundes (2) abgetragen wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht (3) an benachbarten Bereichen des Untergrundes (2) unterschiedlich stark abgetragen wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nacheinander mehrere Schablonen (5, 7) versetzt zueinander auf den Untergrund (2) aufgelegt werden, wobei die Oberflächenschicht (3) jeweils an von der Schablone (5, 7) nicht abgedeckten Bereichen des Untergrundes (2) abgetragen wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht (3) mechanisch abgetragen wird, vorzugsweise mit Hochdruckwasser, insbesondere bei einem Wasserdruck von mehr als 15 bar bis 200 bar, oder mit Höchstdruckwasser, insbesondere bei einem Wasserdruck von mehr als 200 bar bis 1.500 bar.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abtrag unter Zugabe wenigstens eines Abrasivmittels, insbesondere Granat oder Korund, zu dem Hochdruckwasser bzw. Höchstdruckwasser erfolgt.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht (3) durch Druckluft mit einem Strahlmittel, insbesondere mit Sand, abgetragen wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht (3) chemisch abgetragen wird, wobei, vorzugsweise, der Abtrag mit Hochdruck- oder Höchstdruckwasser unter Zugabe wenigstens eines Reinigungsmittels erfolgt.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht (3) thermisch abgetragen wird
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht (3) mit Heißdampf und/oder Heißwasser abgetragen wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abtrag mit einem mobilen Hochdruckreiniger (6) erfolgt, wobei, vorzugsweise, eine Strom- und/oder Wasserversorgung unabhängig von öffentlichen Versorgungsnetzen vorgesehen wird.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch den Abtrag eine Breite (b) eines aufgehellten und/oder farbveränderten Bereiches (1) des Untergrundes (2) von wenigstens 5 cm, insbesondere von wenigstens 10 cm, erzeugt wird.
  14. Schablone ausgebildet zur Verwendung bei einem Verfahren zur Herstellung von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines Untergrundes (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit wenigstens einem beim Abtragen der Oberflächenschicht (3) als Blende wirkenden Flächenabschnitt.
  15. Schablone nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Schablone (5, 7) zur Herstellung eines aufgehellten und/oder farbveränderten Bereiches (1) mit einer Breite von wenigstens 5 cm, insbesondere von wenigstens 10 cm, und/oder einer Fläche von wenigstens 100 cm2, vorzugsweise wenigstens 400 cm2, insbesondere mehr als 1 m2, ausgebildet ist.
  16. Schablone nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine Grundfläche der Schablone (5, 7) von mehr als 0,5 m2, insbesondere mehr als 1,0 m2, weiter insbesondere mehr als 2,5 m2, vorgesehen ist.
  17. Schablone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schablone (5, 7) aus Metall besteht, vorzugsweise aus Aluminium oder Edelstahl.
  18. Schablone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schablone (5, 7) mehrteilig ausgebildet ist.
  19. Schablone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schablone (5, 7) faltbar ist, wobei, vorzugsweise, wenigstens zwei Schablonenteile gelenkig miteinander verbunden sind.
  20. Schablone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißfestigkeit der Schablone (5, 7) größer ist als die Verschleißfestigkeit der Oberflächenschicht (3).
  21. Schablone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schablone (5, 7) rostfrei und/oder reinigungsmittelbeständig ist.
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