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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von graphischen
Informationen auf der Oberfläche
eines Untergrundes, insbesondere auf Bodenflächen oder Gebäudeflächen, weiter
insbesondere zur Herstellung von Text- und/oder Bilddarstellungen für die Werbung
oder von Muster zur Dekoration. Darüber hinaus betrifft die vorliegende
Erfindung eine Schablone ausgebildet zur Verwendung bei einem Verfahren
zur Herstellung von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines
Untergrundes.
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Aus
dem Stand der Technik ist bekannt, graphische Informationen, wie
Werbebotschaften oder auch Muster und Ornamente, auf die Oberfläche von beliebigen
flächigen
Untergründen,
die als Träger
für graphische
Informationen in Betracht kommen, insbesondere auf die Fassaden
von Gebäuden,
auf Straßen-
und Bürgersteigflächen oder
auch auf die Oberflächen
von Möbeln
und Wandverkleidungen, aufzumalen oder aufzukleben. Von Nachteil
bei dieser Art, graphische Informationen auf die Oberfläche eines
Untergrundes aufzubringen, ist der Umstand, daß zu einem späteren Zeitpunkt,
wenn die graphische Information nicht mehr gewünscht ist, das Entfernen der
graphischen Information durch Abtragen der Farbe oder Abziehen von
Aufklebern aufwendig und in Abhängigkeit
von dem Untergrund zum Teil nicht rückstandsfrei möglich ist.
Es verbleiben dann Reste der graphischen Information auf dem Untergrund,
die als störend
und wenig ästhetisch
ansprechend empfunden werden. Darüber hinaus ist von Nachteil,
daß nicht
auf jeden Untergrund eine graphische Information aufgemalt oder
aufgeklebt werden kann. Insbesondere ist das Bekleben oder Bemalen von
feuchten Untergründen
oder Untergründen
mit schlechten Hafteigenschaften nur bedingt möglich.
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Darüber hinaus
ist aus dem Stand der Technik bekannt, graphische Informationen,
wie beispielsweise alphanumerische Zeichen, Symbole oder Ornamente,
in Holz-, Glas- oder Metallflächen
zu erzeugen. Hierbei werden oberflächennahe Bereiche eines Grundmaterials,
aus dem der Untergrund besteht, spanend abgehoben bzw. abgetragen,
so daß Vertiefungen
in dem Grundmaterial entstehen, die von einem Betrachter als graphische
Information, bei spielsweise als Muster, Bilder, Ziffern oder Buchstaben
oder dergleichen, wahrgenommen werden. Im Ergebnis kommt es zu einer
irreversiblen Zerstörung des
Grundmaterials durch den Materialabtrag zumindest im oberflächennahen
Bereich. Ein Wiederherstellen einer ebenen Oberfläche des
Grundmaterials zur Beseitigung der graphischen Informationen ist
zu einem späteren
Zeitpunkt in der Regel nicht oder nur mit großem Aufwand möglich.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Schablone
jeweils der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, mit denen
es möglich
ist, eine graphische Information in einfacher Weise und kostengünstig auf
die Oberfläche
eines Untergrundes aufzubringen, wobei es beim Aufbringen im wesentlichen
zu keiner Zerstörung
des Grundmaterials des Untergrundes kommt und wobei die Herstellung
temporärer,
d. h. lediglich über
einen begrenzten Zeitraum existenter, graphischer Informationen
möglich
ist.
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Die
vorgenannte Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten
Art dadurch gelöst,
daß wenigstens
eine durch Einwirkung von Chemikalien oder Bestandteilen der Luft
oder durch sonstige Verschmutzungen entstandene Oberflächenschicht,
wie eine Patina oder Schmutzschicht, des Untergrundes bereichsweise
nicht-vollflächig
von einem Grundmaterial des Untergrundes abgetragen wird, wobei
die Abtragsdicke die Schichtdicke der Oberflächenschicht im wesentlichen
nicht überschreitet
und wobei durch den Abtrag die Kontur der graphischen Information
festgelegt bzw. die graphische Information erzeugt wird. Bei dem
Grundmaterial handelt es sich im Sinne der Erfindung um das Material,
aus dem der Untergrund im Neuzustand besteht, d. h. vor der Ausbildung
eines Oberflächenbelages
als Folge der Einwirkung von Chemikalien oder Bestandteilen der
Luft oder von Verschmutzungen.
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Der
Erfindung liegt der Grundgedanke zugrunde, eine durch Einwirkung
von Chemikalien oder Bestandteilen der Luft oder durch Verschmutzung entstandene
Schicht auf einem flächigen
Untergrund in bestimmten Flächenabschnitten
zumindest teilweise zu entfernen, um eine besondere graphische Gestaltung
des Untergrundes zu erzielen, wobei beim Entfernen bzw. Abtragen
der Oberflächenschicht
die ursprüngliche
Farbe und/oder Helligkeit des Grundmaterials des Untergrundes mehr
oder weniger stark wieder hergestellt wird. Im Kontrast aus in der
Regel dunkleren verwitterten oder verschmutzten Flä chen und
gereinigten, in der Regel helleren Flächen des Untergrundes entstehen
Motive in allen denkbaren Größen, Formen
und Ausgestaltungen. Insbesondere Werbebotschaften können so
auf Straßen,
Fußgängerflächen oder
Fassadenwänden
in einfacher Weise erzeugt werden, ohne daß dabei das Grundmaterial des
Untergrundes als solches herstört
werden muß.
Im Ergebnis wird durch den Abtrag von Patina bzw. von Schmutzschichten
der ursprüngliche Zustand
des Grundmaterials zumindest zum Teil in bestimmten Flächenbereiches
des Untergrundes wieder hergestellt, während die Patina oder Schmutzschicht
auf anderen angrenzenden Flächenbereichen
erhalten bleibt. Durch den Wechsel von gereinigten und nicht gereinigten
Flächen
lassen sich graphische Informationen erzeugen, ohne daß ein Material
auf den Untergrund aufgebracht oder der Untergrund überklebt
bzw. angemalt werden muß. Die ”graphische
Information” im
Sinne der Erfindung ist das Ergebnis einer nicht-vollflächigen Reinigung des
Untergrundes mit dem Ziel, benachbarte Flächen mit unterschiedlicher
Farbe und/oder unterschiedlicher Helligkeit zu schaffen, die von
einem Betrachter des Untergrundes als gewollte besondere graphische
Ausgestaltung des Untergrundes wahrgenommen werden, wie Ziffern-
oder Buchstabenfolgen, Symbole, Figuren oder sonstige Muster.
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Die
Erfindung läßt es bedarfsweise
zu, daß auch
das Grundmaterial des Untergrundes beim Entfernen der Oberflächenschicht
zu einem geringen Teil mit abgetragen wird, wobei in diesem Fall
eine oberflächennahe
Schicht des Grundmaterials mit einer Schichtdicke von weniger als
2 mm, vorzugsweise von weniger als 1 mm, insbesondere von weniger als
0,1 mm, abgetragen werden kann. Vorzugsweise ist jedoch vorgesehen,
daß beim
Abtragen der Patina oder Verschmutzungsschicht das Grundmaterial
des Untergrundes nicht beschädigt
oder zerstört
oder abgetragen wird.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es nicht zwingend erforderlich, daß die Patina bzw. Schmutzschicht
vollständig
von dem Grundmaterial abgetragen wird. Hier kann es zur Herstellung
von graphischen Informationen auf der Oberfläche des Untergrundes bereits
ausreichend sein, wenn die Patina bzw. Schmutzschicht zu 10% bis
90%, vorzugsweise zwischen 20% bis 70%, insbesondere zwischen 30%
bis 50%, abgetragen wird. Hierbei kommt es im wesentlichen darauf
an, daß beim
Abtragen der Oberflächenschicht
von dem Grundmaterial des Untergrundes eine Farbveränderung
und/oder Helligkeits änderung
in diesem Bereich stattfindet, die im Zusammenspiel mit umgebenden
nicht behandelten Flächen
des Untergrundes die graphische Information erkennen läßt.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß eine Schablone auf den Untergrund
aufgelegt wird und daß die
Oberflächenschicht
lediglich an solchen Flächen
des Untergrundes abgetragen wird, die nicht von der Schablone abgedeckt
sind. Eine klar definierte durch die Innen- und/oder Außenkontur der Schablone festgelegte
Grenze trennt dann solche Flächenbereiche,
in denen eine Farbänderung
oder Aufhellung durch Reinigung des Untergrundes auftritt, von den nicht-gereinigten
bzw. unbehandelten Flächenbereichen,
die beim Reinigungsvorgang durch die Schablone abgedeckt sind. Die
Schablone wirkt hierbei als Blende beim Abtragen der Oberflächenschicht,
so daß sich
graphische Informationen mit genau begrenzten Konturen erzeugen
lassen.
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Um
Schattierungen zu erzeugen, kann die Oberflächenschicht an benachbarten
Bereichen des Untergrundes unterschiedlich stark abgetragen werden,
so daß sich
eine mehr oder weniger starke Farbveränderung und/oder Aufhellung
des Untergrundes in diesen Bereichen ergibt. Auch ist es möglich, daß nacheinander
mehrere Schablonen versetzt zueinander auf den Untergrund aufgelegt
werden, wobei die Oberflächenschicht
jeweils an von der Schablone nicht abgedeckten Bereichen des Untergrundes
abgetragen wird. Durch mehrfaches teilweises Abtragen der Oberflächenschicht
lassen sich so unterschiedliche Farbschattierungen und/oder Helligkeiten
erzeugen.
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Der
Abtrag der Oberflächenschicht
kann mechanisch erfolgen, vorzugsweise mit Hochdruckwasser, insbesondere
bei einem Wasserdruck von mehr als 15 bar bis 200 bar, oder mit
Höchstdruckwasser, insbesondere
bei einem Wasserdruck von mehr als 200 bar bis 1.500 bar. Zu diesem
Zweck ist der Einsatz von Hochdruckreinigern möglich, die an sich aus dem
Stand der Technik bekannt sind. Grundsätzlich kann ein mechanischer
Abtrag auch durch Einsatz von Bürsten
oder dergleichen erreicht werden.
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Um
den Abtrag der Patina oder von Verschmutzungen von dem Grundmaterial
zu verstärken und/oder
zu beschleunigen, kann wenigstens ein Abrasivmit tel, insbesondere
Granat oder Korund, eingesetzt werden, wobei das Abrasivmittel zusammen
mit dem Hochdruckwasser bzw. Höchstdruckwasser
eingesetzt wird.
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Für einen
mechanischen Abtrag der Oberflächenschicht
kann Druckluft mit einem Strahlmittel, insbesondere mit Sand, eingesetzt
werden. Andere Strahlmittel, wie Schlacke, Glasgranulate, Granulate auf
der Basis von nachwachsenden Rohstoffen wie Nußschalen oder dergleichen,
sind grundsätzlich ebenfalls
geeignet.
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Alternativ
und/oder ergänzend
kann auch vorgesehen sein, daß die
Oberflächenschicht
chemisch, vorzugsweise unter Zugabe wenigstens eines Reinigungsmittels
zum Hochdruck- oder Höchstdruckwasser,
oder auch thermisch durch Abbrennen, vorzugsweise mit einem Laserverfahren,
abgetragen bzw. abgebaut wird. Grundsätzlich ist auch ein Abtrag
der Oberflächenschicht
durch Ätzen
möglich. Vorzugsweise
sollten jedoch solche Verfahren zum Einsatz kommen, bei denen nicht-umweltschädliche Abtragsmittel
eingesetzt werden.
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Um
das Abtragen der Oberflächenschicht weiter
zu vereinfachen, kann Heißdampf
und/oder Heißwasser
eingesetzt werden, was insbesondere das Abtragen von Verschmutzungen
erleichtert.
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Um
die Herstellung von graphischen Informationen auch in solchen Bereichen
zu ermöglichen, die
nicht an eine öffentliche
Strom- und/oder Wasserversorgung angeschlossen sind, kann der Abtrag
mit einem mobilen Hochdruckreiniger erfolgen, der einen Wassertank
und/oder eine eigene Stromquelle aufweist. Dadurch wird das Erzeugen
von graphischen Informationen auf dem Untergrund vereinfacht. Grundsätzlich ist
es natürlich
auch möglich,
daß der Hochdruckreiniger
für einen
Betrieb an eine öffentliche
Wasserleitung und/oder das öffentliche
Stromnetz angeschlossen wird.
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Durch
den Abtrag sollte ein aufgehellter und/oder farblich veränderter
Flächenbereich
des Untergrundes mit einer Breite von wenigstens 5 cm, insbesondere
von wenigstens 10 cm, erzeugt werden, um beim Betrachten des Untergrundes
mit einem üblichen
Betrachtungsabstand die graphische Informati on wahrnehmen zu können. Der ”übliche” Betrachtungsabstand
betrifft beispielsweise bei einer auf einem Straßenpflaster stehenden Person
ca. 1,5 bis 2 m. Bei Fassaden kann der übliche Betrachtungsabstand
zwischen 1 bis 3 m oder mehr betragen. Insofern können auch
graphische Informationen mit deutlich größeren Abmessungen erzeugt werden. Die
Gesamtgrundfläche
eines abgeschlossenen aufgehellten oder farblich veränderten
Flächenbereiches
des Untergrundes kann wenigstens 100 cm2, vorzugsweise
wenigstens 400 cm2, insbesondere mehr als
1 m2, betragen. Die Grundfläche der
Schablone kann in diesem Zusammenhang mehr als 0,5 m2,
insbesondere mehr als 1 m2, weiter insbesondere mehr
als 2,5 m2, betragen. Die Grundfläche ist
dabei bezogen auf den durch die Außenränder der Schablone festgelegten
Flächenbereich.
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Vorzugsweise
wird eine Schablone aus Metall eingesetzt, insbesondere aus Aluminium
oder Edelstahl, so daß der
Abrieb an der Schablone beim Abtragen der Oberflächenschicht gering ist. In
Abhängigkeit
von dem eingesetzten Strahlmittel und der geforderten Lebensdauer
der Schablone können grundsätzlich auch
Schablonen aus Kunststoff eingesetzt werden, die ebenfalls ein geringes
Gewicht aufweisen, was den Transport der Schablone vereinfacht.
Eine Aluminium-Schablone zeichnet sich durch ein sehr geringes Gewicht
und eine hohe Verschleißfestigkeit
sowie Beständigkeit
gegen Wasser und Chemikalien aus. Die Schablone kann hier eine Dicke
zwischen 0,5 bis 5 mm aufweisen.
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In
die Schablone können
beliebig konturierte Ausnehmungen eingebracht werden, wobei im Bereich
der Ausnehmungen die Oberflächenschicht
abgetragen werden kann. Die restlichen Flächenbereiche der Schablone
wirken als Blende. Das Abtragen der Oberflächenschicht kann natürlich auch
in dem die Schablone umgebenden Außenbereich des Untergrundes
vorgesehen sein.
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Darüber hinaus
kann die Schablone mehrteilig ausgebildet sein, so daß die Schablone
für einen Transport
in mehrere Teile zerlegt werden kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Schablone faltbar, wobei wenigstens zwei Schablonenteile gelenkig,
beispielsweise über
ein Klavierband oder dergleichen, miteinander verbunden sein können. Kommen
Metallfolien bzw. dünne
Bleche zum Einsatz, kann sich die Schablone auch aufrollen und damit
platzsparend anordnen lassen.
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Die
Verschleißfestigkeit
der Schablone sollte deutlich größer sein
als die Verschleißfestigkeit
der Oberflächenschicht,
so daß der
Abtrag bzw. Verschleiß der
Schablone beim Reinigungsvorgang gering ist und es nicht zu einer
Verschmutzung des Untergrundes durch abgetragene Teile der Schablone kommt.
Vorzugsweise kommt es beim Reinigen des Untergrundes allerdings
zu keinem Abtrag bei der Schablone, was eine ausreichende Verschleißfestigkeit
voraussetzt.
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Um
eine ausreichend hohe Lebensdauer der Schablone sicherzustellen
und eine ungewollte Verschmutzung des Untergrundes im Bereich der
gereinigten Flächen
auszuschließen,
ist die Schablone vorzugsweise aus einem rostfreien Material hergestellt,
was beim Einsatz von Hochdruckwasser oder Höchstdruckwasser zum Abtrag
der Oberflächenschicht
von Vorteil ist. Kommen Reinigungsmittel zum Einsatz, sollte die
Schablone darüber
hinaus hinreichend reinigungsmittelbeständig sein.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an Beispielen erläutert. In
der Zeichnung zeigen
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1 und 2 schematisch
die Herstellung von graphischen Informationen auf der Oberfläche eines
Untergrundes unter Verwendung eines Hochdruckreinigers und einer
ersten Schablone und
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3 und 4 schematisch
die Herstellung von graphischen Informationen bei Verwendung einer
zweiten Schablone.
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In
den 1 und 2 ist schematisch ein Verfahren
zum Herstellen von aufgehellten Bereichen 1 als graphische
Informationen auf der Oberfläche
eines Untergrundes 2 dargestellt, wobei es sich bei dem
Untergrund 2 um ein Straßenpflaster handelt. Die aufgehellten
Bereiche 1 entstehen durch zumindest bereichsweisen nicht-vollflächigen Abtrag wenigstens
einer durch Verschmutzungen entstandenen Oberflächenschicht 3 des
Untergrundes 2. Die Reinigung des Untergrundes 2 erfolgt
im Bereich von Ausnehmungen 4 einer Schablone 5.
Beim Reinigen des Untergrundes 2 wird die Dicke der Schmutzschicht
im Bereich der Ausnehmungen 4 verringert, was zu einer
Aufhellung in diesen Bereichen führt. Die
Reinigung des Untergrundes 2 erfolgt dabei mit einem lediglich
schematisch dargestellten Hochdruckreiniger 6, der reines
Wasser ohne Reinigungsmittel oder sonstige Zusatzstoffe auf den
Untergrund 2 aufsprüht.
Die Schablone 5 wirkt dabei als Blende, wobei unterhalb
der Schablone 5 kein Abtrag der Oberflächenschicht 3 bzw.
keine Reinigung des Untergrundes 2 stattfindet. Dies führt zu dem
in 2 dargestellten Muster, wobei aufgehellte Bereiche 1 benachbart
zu dunkleren nicht behandelten Bereichen des Untergrundes 2 angeordnet
sind, so daß sich
eine besondere graphische Gestaltung des Untergrundes 2 ergibt.
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Die
Oberflächenschicht 3 bzw.
die Schmutzschicht muß nicht
an jeder Stelle des Untergrundes 2 die gleiche Dicke aufweisen,
wobei in Abhängigkeit von
der Oberflächenstruktur
und dem Material des Untergrundes 2 und bedingt durch Umgebungseinflüsse Flächenbereiche
des Untergrundes 2 unterschiedlich stark verschmutzt sein
können.
Auch können
Flächenbereiche
des Untergrundes 2 überhaupt nicht
verschmutzt sein, so daß diese
Flächenbereiche
die gleiche Farbe und/oder Helligkeit aufweisen können, wie
die aufgehellten Bereiche 1 nach erfolgter Reinigung.
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Bei
der in 1 dargestellten Schablone 5 sind im wesentlichen
viertelkreisförmige
Ringsegmentabschnitte als Ausnehmungen 4 vorgesehen, wobei
die Schablone 5 aus Aluminium besteht und einen äußeren ringförmigen Flächenabschnitt
aufweist, der über
Stege mit einem zentralen kreisförmigen
Flächenabschnitt
verbunden ist. Dadurch werden die Ausnehmungen 4 gebildet.
Es versteht sich, daß die
Schablone 5 und deren Ausnehmungen 4 beliebige
Konturen aufweisen können.
Beispielsweise ist es möglich,
daß die
Schablone 5 Ausnehmungen in Form von Ziffern- und/oder
Buchstabenfolgen aufweist oder auch als solche die Außenkontur
einer Ziffern- oder Buchstabenfolge aufweist.
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Die
aufgehellten Bereiche 1 können jeweils eine Breite b
von wenigstens 5 cm, insbesondere von wenigstens 10 cm, und/oder
eine Fläche
A von wenigstens 100 cm2, vorzugsweise wenigstens
400 cm2, insbesondere von mehr als 1 m2, aufweisen. Die Breite b und die Fläche A wird
dabei festgelegt durch die Größe einer
Ausnehmung 4.
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Bei
dem in den 3 und 4 dargestellten
Verfahren wird eine zweite Schablone 7 als Blende beim
Reinigen des Untergrundes 2 durch Besprühen mit Hochdruckwasser eingesetzt,
wobei die Innenkontur und die Außenkontur der Schablone 7 eine Ringfläche 8 scharf
begrenzen, in der die Oberflächenschicht 3 beim
Reinigungsvorgang nicht abgetragen wird und der Untergrund 2 folglich
im Bereich der Ringfläche 8 aufgrund
der Verschmutzung seine dunklere Farbe beibehält. Um die Ringfläche 8 herum liegen
nach dem Reinigungsvorgang und Abheben der Schablone 7 aufgehellte
Bereiche 1 vor, wobei sich die graphische Information wiederum
aus dem Zusammenwirken der aufgehellten Bereiche 1 mit den
angrenzenden dunkleren Bereichen des Untergrundes 2 ergibt.
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Die
hergestellten graphischen Informationen sind vergänglich.
Je nach Grad der Verschmutzung bzw. der Dicke der Oberflächenschicht
und der Intensität
des Abtrags kann es von wenigen Wochen bis zu Monaten dauern, bis
die gereinigten Flächen
wieder die Farbe und/oder Helligkeit der benachbarten nicht-gereinigten
Flächen
annehmen.