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DE102009011442B4 - Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen Download PDF

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DE102009011442B4
DE102009011442B4 DE102009011442A DE102009011442A DE102009011442B4 DE 102009011442 B4 DE102009011442 B4 DE 102009011442B4 DE 102009011442 A DE102009011442 A DE 102009011442A DE 102009011442 A DE102009011442 A DE 102009011442A DE 102009011442 B4 DE102009011442 B4 DE 102009011442B4
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Jörg Evertz
Nico Spinelli
Holger Von Dr. Both
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Ivoclar Vivadent AG
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Wieland Dental and Technik GmbH and Co KG
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Abstract

Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen (10; 10a, 10b, 10c, 10d),
– wobei eine Mehrzahl von Zahnersatzteilen (10; 10a, 10b, 10c, 10d) durch spanende Bearbeitung aus einem gemeinsamen flächigen Rohling (30) mit einer Oberseite (32) und einer gegenüberliegenden Unterseite (34) herausgearbeitet wird und
– wobei die herzustellenden Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) jeweils eine Kontaktfläche (16a, 16b, 16c, 16d) aufweisen, die dem späteren Kontakt mit einem Zahnstumpf eines Patienten dient und durch die eine Einsetzrichtung (20, 20b, 20c, 20d) des jeweiligen Zahnersatzteils (10; 10a, 10b, 10c, 10d) als Referenzrichtung (20, 20b, 20c, 20d) definiert ist, in Richtung derer das jeweilige Zahnersatzteil (10; 10a, 10b, 10c, 10d) auf den Zahnstumpf aufsetzbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die aus einem gemeinsamen Rohling (30) herausgearbeiteten Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) zueinander derart ausgerichtet sind, dass die Referenzrichtung (20b, 20d) mindestens eines ersten Zahnersatzteils (10; 10b, 10d) in Richtung der...

Description

  • Anwendungsgebiet und Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen, wobei eine Mehrzahl von Zahnersatzteilen bzw. Gebissmodellteilen durch spanende Bearbeitung aus einem gemeinsamen flächigen Rohling mit einer Oberseite und einer gegenüberliegenden Unterseite herausgearbeitet wird. Im Falle von mehreren Zahnersatzteilen, die aus einem gemeinsamen Rohling herausgearbeitet werden, weisen die herzustellenden Zahnersatzteile dabei jeweils eine Kontaktfläche auf, die dem späteren Kontakt mit einem Zahnstumpf eines Patienten dient und durch die eine Einsetzrichtung des jeweiligen Ersatzteils als Referenzrichtung definiert ist, in Richtung derer das jeweilige Zahnersatzteil auf den Zahnstumpf aufsetzbar ist. Im Falle von mehreren Gebismodellteilen, die aus einem gemeinsamen Rohling hergestellt werden, erstreckt sich eine Referenzrichtung der Gebissmodellteile orthogonal von einer Bodenfläche eines Gebissmodellteils in Richtung von Zahnabschnitten des Gebissmodellteils oder in Richtung von Einsetzöffnungen des Gebissmodellteils zur Aufnahme von Zahnabschnitten. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betrieb einer Anordnungseinrichtung, ein entsprechendes Computerprogrammprodukt und einen korrespondierenden computerlesbaren Informationsträger sowie einen durch das Herstellungsverfahren hergestellten Verbund mit einer Mehrzahl von Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen.
  • Bei einem gattungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen werden die Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile nicht aus einem jeweils eigenen Rohling hergestellt, sondern aus einem gemeinsamen Rohling, der um ein Vielfaches größer als einzelne Zahnersatzteile oder Gebissmodellteile ist, so dass aus ihm eine Vielzahl von Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen hergestellt werden kann. Die Verwendung eines gemeinsamen Rohlings ist erheblich wirtschaftlicher als die Verwendung von auf die Größe von einzelnen Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen angepassten Rohlingen. Die Bearbeitung erfolgt bei gattungsgemäßen Verfahren insbesondere durch Fräsen, Bohren oder Schleifen.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Herstellungsverfahren, bei denen mehrere Zahnersatzteile oder mehrere Gebissmodellteile aus einem gemeinsamen Rohling herausgearbeitet werden, sehen vor, dass durch Materialabtrag die Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile derart aus dem Material des Rohlings herausgearbeitet werden, dass ihre Referenzrichtung jeweils weitgehend identisch ist. Es sind üblicherweise also alle Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile so auf das Volumen des Rohlings verteilt und ausgerichtet, dass im Falle von Zahnersatzteilen die Referenzrichtung aller Zahnersatzteile in Richtung der Unterseite des Rohlings weist und eine zumeist vorhandene Kaufläche bzw. Oberseite des Zahnersatzteils in Richtung der Oberseite des Rohlings weist bzw. dass im Falle von Gebissmodellteilen die Bodenflächen aller Gebissmodellteile in Richtung der Unterseite des Rohlings weisen.
  • Diese Anordnung führt zu einer nicht optimalen Nutzung des Materials des Rohlings, da die Zahnersatzteile zumeist eine sich entgegen der Referenzrichtung verjüngende Form aufweisen und da die Gebissmodellteile zumeist eine sich in Richtung der Referenzrichtung verjüngende Form aufweisen. Dabei ist die maximale Aufweitung von Zahnersatzteilen üblicherweise an ihrem in Referenzrichtung weisenden Ende gegeben. Die maximale Aufweitung der Gebissmodellteile ist zumeist im Bereich ihrer Bodenfläche vorgesehen, also an ihrem entgegen der Referenzrichtung weisenden Ende.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein weiteres Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile bei den bislang üblichen Verfahren alle im Bereich der Unterseite des Rohlings angeordnet. Da jedoch zum Zwecke der spanenden Bearbeitung aufgrund der Größe des Werkzeugs ein Mindestabstand zwischen den Zahnersatzteilen verbleiben muss und da dieser Mindestabstand auch zwischen den in etwa auf gleicher Höhe im Rohling vorzusehenden genannten Bereichen maximaler Aufweitung gegeben sein muss, können bislang nur vergleichsweise wenig Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile aus einem gemeinsamen Rohling hergestellt werden.
  • In Anbetracht der hohen Materialkosten sind die Rohlinge, aus denen die Zahnersatzteile und Gebissmodellteile herausgearbeitet werden, bei Zahnersatzteilen und Gebissmodellteilen ein erheblicher Kostenfaktor, so dass die Zahl der durch einen Rohling herstellbaren Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile maßgeblichen Einfluss auf die Kosten des einzelnen Zahnersatzteils bzw. Gebissmodellteils hat. Als nachteilig wird angesehen, dass diese reinen Materialkosten der Zahnersatzteile bzw. der Gebissmodellteile bei den aus dem Stand der Technik bekannten Herstellungsverfahren vergleichsweise hoch sind.
  • Aus der DE 10 2005 035 474 A1 ist es bekannt, die Herstellposition für Zahnersatzteile innerhalb eines Rohlings hinsichtlich der Drehstellung, hinsichtlich der Position und hinsichtlich der Verkippung zu variieren.
  • Aus der DE 10 2007 013 065 A1 ist es bekannt, aus einem Rohling eine Vielzahl von Zahnersatzteilen herzustellen, die mittels Verbindungsstegen miteinander verbunden bleiben, bis sie von verbleibenden Rest des Rohlings gelöst werden. Auch aus der DE 10 2007 013 065 A1 und der WO 2004/086999 A1 ist es bekannt, mehrere zahnmedizinische Konstruktionen aus einem gemeinsamen Rohling herzustellen.
  • Aus der EP 2016922 A2 ist es bekannt, Zahnersatzteile aus mehreren Rohlingen herauszuarbeiten, die mittels eines gemeinsamen Trägers verbunden sind.
  • Aufgabe und Lösung
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein gattungsgemäßes Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen bzw. von Gebissmodellteilen dahingehend weiterzubilden, das der Materialbedarf je Zahnersatzteil bzw. Gebissmodellteil verringert wird.
  • Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass die aus einem gemeinsamen Rohling herausgearbeiteten Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile zueinander derart ausgerichtet sind, dass die Referenzrichtung mindestens eines ersten Zahnersatzteils bzw. ersten Gebissmodellteils in Richtung der Oberseite des Rohlings weist und die Referenzrichtung mindestens eines zweiten Ersatzteils bzw. zweiten Gebissmodellteils in Richtung der Unterseite des Rohlings weist.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren wird eine Mehrzahl von Zahnersatzteilen bzw. Gebissmodellteilen aus einem gemeinsamen Rohling hergestellt. Vorzugsweise werden in Abhängigkeit von der Größe der Zahnersatzteile zehn oder mehr Zahnersatzteile aus demselben Rohling hergestellt. Im Falle von Gebissmodellteilen sind es vorzugsweise drei oder mehr Gebissmodellteile, die aus demselben Rohling hergestellt werden.
  • Im Falle von Zahnersatzteilen, weisen diese jeweils eine Außenfläche auf, die nach Einsetzen des Zahnersatzteils in den Mund eines Patienten offen liegt. Weiterhin weisen die Zahnersatzteile eine Innenfläche auf, die zumindest teilweise eine Kontaktfläche bildet, welche bestimmungsgemäß auf einen Zahnstumpf im Mund des Patienten aufgesetzt wird und hierfür an die Form dieses Stumpfes angepasst ist. Üblicherweise weist der Kontaktbereich eine konkave Formgebung auf, insbesondere eine zu einem konischen Zahnstumpf korrespondierende Negativform.
  • Gebissmodellteile stellen dagegen ein Positiv einer Mundregion eines Patienten dar. Ein Basisabschnitt des Gebissmodellteils weist dabei die Form eines Abschnitts des Kiefers sowie des Zahnfleisches des Patienten auf. An der Unterseite des Basisabschnitts ist die Bodenfläche des Gebissmodellteils vorgesehen. Auf der der Bodenfläche abgewandten Seite schließt sich an den Basisabschnitt entweder einstückig ein Zahnabschnitt an, der die Form eines Zahns oder Zahnstumpfes des Patienten aufweist, oder es ist im Basisabschnitt auf der der Bodenfläche abgewandten Seite eine Einsetzöffnung vorgesehen, in die ein separat gefertigter Zahnabschnitt eingesteckt werden kann.
  • Bei dem verwendeten Rohling handelt es sich um Körper aus einem Material für Zahnersatzteile, beispielsweise aus Zirkoniumdioxid, aus Aluminiumoxid, aus Kunststoffen oder aus glasartigen und keramischen Werkstoffen. Der Rohling wird an zwei gegenüberliegenden Seiten durch eine Oberseite und einer Unterseite abgeschlossen, die zueinander parallel ausgerichtet sind. Die Begriffe der Oberseite und der Unterseite im Sinne dieser Erfindung sind willkürlich zugeordnet und austauschbar. Als Flächennormale des Rohlings wird im Weiteren eine Achse verstanden, die orthogonal zur Oberseite bzw. zur Unterseite verläuft.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass mindestens ein erstes Zahnersatzteil oder Gebissmodellteil derart im Rohling angeordnet ist und aus ihm herausgearbeitet wird, dass seine Referenzrichtung in Richtung einer Oberseite des Rohlings weist. Weiterhin ist ein zweites Zahnersatzteil oder Gebissmodellteil im Rohling derart angeordnet, dass dessen Referenzrichtung in Richtung der Unterseite des Rohlings weist. Diese im Sinne der Erfindung als gegenläufig bezeichnete Ausrichtung ist bereits gegeben, wenn die Referenzrichtung des ersten Zahnersatzteils oder Gebissmodellteils eine Richtungskomponente in Richtung der Oberseite aufweist und die Referenzrichtung des zweiten Zahnersatzteils oder Gebissmodellteils eine Richtungskomponente in Richtung der Unterseite aufweist. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Referenzrichtungen parallel zu der Flächennormalen des Rohlings ausgerichtet sind.
  • Aufgrund der sich bei Zahnersatzteilen üblicherweise entgegen der Referenzrichtung verjüngenden konischen Formgebung bzw. der sich bei Gebissmodellteilen üblicherweise in Richtung der Referenzrichtung verjüngenden Formgebung, führt die gegenläufige Anordnung von benachbarten Zahnersatzteilen bzw. Gebissmodellteilen dazu, dass bezogen auf eine Projektion in Richtung der Flächennormalen des Rohlings die Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile näher aneinander angeordnet sein können, ohne dass dies zu einer Verringerung des minimalen Abstands dieser benachbarten Zahnersatzteile bzw. benachbarten Gebissmodellteile zueinander führt. Es muss also im Mittel je Zahnersatzteil bzw. Gebissmodellteil weniger Material abgetragen werden. Daraus resultieren geringere Materialkosten sowie kürzere Bearbeitungszeiten.
  • Besonders von Vorteil ist die gegenläufige Anordnung, wenn gleichzeitig auch die Lage und/oder Ausrichtung der Zahnersatzteile oder Gebissmodellteile in Bezug auf die Referenzrichtung optimiert wird. So können die Zahnersatzteile oder Gebissmodellteile beispielsweise hinsichtlich der Referenzrichtung gegeneinander versetzt werden, so dass die jeweils am stärksten aufgeweiteten Abschnitte der Zahnersatzteile bzw. der Gebissmodellteile je nach jeweiliger Ausrichtung in unmittelbarer Nähe zur Oberseite bzw. Unterseite des Rohlings angeordnet sind.
  • Es wird als bevorzugt angesehen, wenn die Referenzrichtungen des ersten und des zweiten Zahnersatzteils bzw. des ersten und des zweiten Gebissmodellteils jeweils mit der Flächennormalen des Rohlings einen Winkel kleiner 20° einschließen. Bei einer solchen Ausrichtung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile sind die Referenzrichtungen zumindest nahezu parallel zu der Flächennormalen des Rohlings. Im Sinne einer kompakten Anordnung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile innerhalb des Rohlings wird dies als vorteilhaft angesehen.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn zwischen 35% und 65% der aus einem gemeinsamen Rohling hergestellten Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile jeweils eine Referenzrichtung aufweist, die in Richtung der Oberseite des Rohlings weist, und wenn zwischen 35% und 65% der aus einem gemeinsamen Rohling hergestellten Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile jeweils eine Referenzrichtung aufweist, die in Richtung der Unterseite des Rohlings weist. Eine derartige Anordnung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile, bei der jeweils in etwa die Hälfte der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile in Richtung der Oberseite bzw. in Richtung der Unterseite weist, ist in Hinblick auf die Ausnutzung des Rohlings von Vorteil.
  • Bei einer Weiterbildung des Verfahrens weisen im Rohling benachbart angeordnete Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile zumindest überwiegend eine gegenläufige Ausrichtung auf. Der Vorteil der gegenläufigen Anordnung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile ist besonders groß, wenn benachbarte Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile möglichst konsequent gegenläufig ausgerichtet sind. Im Fall von Zahnersatzteilen werden als benachbarte Zahnersatzteile dabei die drei oder vier einem bestimmten Zahnersatzteil nächstliegenden anderen Zahnersatzteile in demselben Rohling angesehen.
  • Bei Zahnersatzteilen ergibt sich eine besonders vorteilhafte Anordnung, wenn die Zahnersatzteile im Rohling zumindest abschnittsweise in Art eines Schachbretts in Zeilen und Spalten angeordnet sind, da dadurch erreicht werden kann, dass für jedes Zahnersatzteil gilt, dass die vier dem jeweiligen Zahnersatzteil nächsten benachbarten Zahnersatzteile gegenläufig dazu ausgerichtet sein können.
  • Bevorzugt ist es, wenn bei dem Verfahren benachbart zueinander zwei Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile aus dem Rohling herausgearbeitet werden, deren Ausrichtung gegenläufig zueinander ist und die in einer Projektion in Richtung der Flächennormalen des Rohlings maximal um 2,5 mm, vorzugsweise um maximal 1,5 mm, voneinander beabstandet sind. Derartig geringe Abstände in der Projektion zwischen getrennt zu verwendenden Zahnersatzteilen bzw. Gebissmodellteilen lassen sich bei Verwendung der jeweils gleichen Ausrichtung aller Zahnersatzteile oder Gebissmodellteile kaum herstellen, da der geringe Abstand der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile zueinander sehr dünne Bearbeitungswerkzeuge erfordert, welche hinsichtlich der Bearbeitungsqualität und der Bearbeitungszeiten nachteilig sind. Mit dickeren Bearbeitungswerkzeugen ist die Bearbeitung bei gleicher Ausrichtung aller Zahnersatzteile aufgrund der geringen Abstände der Zahnersatzteile von maximal 2,5 mm gemäß dieser Weiterbildung nicht möglich.
  • Bei einer Weiterbildung des Verfahrens wird das Verfahren von einer Anordnungseinrichtung und einer Bearbeitungseinrichtung gemeinsam durchgeführt, wobei die Anordnungseinrichtung dafür ausgebildet ist, ausgehend von Daten zu den jeweiligen Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen die Anordnung und Ausrichtung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile im Rohling festzulegen, und wobei die Bearbeitungseinrichtung dafür ausgebildet ist, auf Basis der durch die Anordnungseinrichtung festgelegten Anordnung und Ausrichtung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile im Rohling die spanende Bearbeitung des Rohlings durchzuführen.
  • Die Anordnungseinrichtung, die im einfachsten Falle durch einen Industrie-PC mit entsprechendem Programm gebildet werden kann, ist vorzugsweise dafür ausgebildet, Daten hinsichtlich der herzustellenden Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile zu erhalten, beispielsweise mittels einer netzwerkbasierten Schnittstelle. Weiterhin erhält die Anordnungseinrichtung Daten über die Formgebung des flächigen Rohlings, aus dem die Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile hergestellt werden sollen. Vorzugsweise sind Daten über verschiedene verwendbare Arten von Rohlingen in der Anordnungseinrichtung bereits hinterlegt. Die Daten über die Formgebung des Rohlings können auch für mehrere verschiedene Arten von Rohlingen vorliegen, aus denen manuell oder automatisiert ausgewählt werden kann. Ausgehend von diesen Daten zu den Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen einerseits und zum zu verwendenden Rohling andererseits ordnet die Anordnungseinrichtung die Zahnersatzteile bzw. die Gebissmodellteile derart im Volumen des Rohlings an, dass mindestens zwei Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile zueinander gegenläufig angeordnet sind. Nachdem die Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile im Rohling angeordnet wurden, stellt die Anordnungseinrichtung Daten über die Verteilung und Anordnung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile in dem gemeinsamen Rohling zum Zwecke der nachfolgenden Bearbeitung des Rohlings zur Verfügung.
  • Bei diesen Daten über die Verteilung und Anordnung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile kann es sich bereits um NC-Steuerdaten für die Bearbeitungseinrichtung handeln, die von einem Steuergerät der Bearbeitungseinrichtung unmittelbar in Steuersignale/Steuerbefehle für die Bewegungsabläufe des Werkzeugs bzw. des Rohlings umgesetzt werden können. Es kann sich jedoch bei den ausgegebenen Daten im einfachsten Falle auch um isolierte Informationen zur Lage und/oder Ausrichtung der Zahnersatzteile bzw. der Gebissmodellteile im Rohling handeln, die erst in einem nachfolgenden Schritt und unter Einbeziehung der Daten über die Formgebung der Zahnersatzteile bzw. der Gebissmodellteile zu NC-Steuerdaten verarbeitet werden.
  • Die unmittelbar oder mittelbar von der Anordnungseinrichtung erzeugten NC-Steuerdaten werden nachfolgend von der Bearbeitungseinrichtung zur spanenden Bearbeitung des Rohlings genutzt, so dass hierdurch die Überführung des Rohlings in einen Verbund von vorzugsweise noch miteinander durch Materialbrücken verbundenen Zahnersatzteilen bzw. Gebissmodellteilen mit zumindest zum Teil gegenläufiger Ausrichtung durchgeführt werden kann.
  • Als besonders vorteilhaft wird es hinsichtlich der Bearbeitungseinrichtung angesehen, wenn diese dafür ausgebildet ist, beim Herausarbeiten der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile aus dem gemeinsamen Rohling ein um seine Haupterstreckungsachse rotierendes Bearbeitungswerkzeug gegenüber dem Rohling zumindest zeitweise derart anzustellen, dass die Rotationsachse des Bearbeitungswerkzeugs nichtparallel zur Flächennormalen des Rohlings verläuft.
  • Die bei dem Verfahren verwendete Bearbeitungseinrichtung ist vorzugsweise demnach dafür geeignet, das Werkzeug anzustellen, vorzugsweise um mindestens 3° gegenüber der Flächennormalen des Rohlings, um hierdurch auch problemlos bis zu jenen Bereichen des Rohlings zu gelangen, die aufgrund der gegenläufigen Anordnung benachbarter Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile und der Beabstandung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile zueinander bei einer zur Flächennormalen parallelen Ausrichtung des Werkzeugs nicht ohne Verletzung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile bearbeitet werden können. Es können beispielsweise an sich bereits bekannte 5-Achse-Bearbeitungsmaschinen verwendet werden.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betrieb einer Anordnungseinrichtung oben beschriebenen Typs. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Computerprogrammprodukt sowie einen computerlesbaren Informationsträger, wie beispielsweise eine Festplatte oder eine CD-ROM, mit einem Programmcode, der zur Durchführung des Verfahrens zum Betrieb einer Anordnungseinrichtung oben beschriebenen Typs ausgebildet ist.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung einen Verbund aus einer Mehrzahl von aus einem gemeinsamen Rohling herausgearbeiteten Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen, die untereinander durch Materialbrücken verbunden sind. Im Falle von Zahnersatzteilen weisen diese jeweils eine Kontaktfläche auf, die dem späteren Kontakt mit einem Zahnstumpf eines Patienten dient und durch die eine Einsetzrichtung des Zahnersatzteils als Referenzrichtung definiert ist, in Richtung derer das Zahnersatzteil auf den Zahnstumpf aufsetzbar ist. Im Falle von Gebissmodellteilen erstreckt sich die Referenzrichtung der Gebissmodellteile orthogonal von einer Bodenfläche des jeweiligen Gebissmodellteils in Richtung von Zahnabschnitten des Gebissmodellteils oder in Richtung von Einsetzöffnungen des Gebissmodellteils zur Aufnahme von Zahnabschnitten.
  • Der Verbund zeichnet sich dabei dadurch aus, dass die Referenzrichtung mindestens eines ersten Zahnersatzteils bzw. Gebissmodellteils mit der Referenzrichtung mindestens eines zweiten Zahnersatzteils bzw. Gebissmodellteils einen Winkel zwischen 140° und 220° einschließt. Dieser nach dem vorbeschriebenen Verfahren herstellbare Verbund, der durch spanende Bearbeitung aus dem Rohling herausgearbeitet wird, bietet eine besonders effiziente Materialnutzung, da die Menge des zur Herstellung des Verbundes vom Rohling abzutragende Material durch die gegenläufige Ausrichtung der Zahnersatzteile bzw. Gebissmodellteile vergleichsweise gering ist.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen oder Gebissmodellteilen aus einem Rohling mittels eines spanenden Fertigungsverfahrens, wobei in einem ersten Verfahrensschritt mittels eines als Bohrer ausgebildeten ersten Werkzeugs eine Bohrung in eine Außenfläche des Rohlings in etwa in Richtung der Flächennormalen des Rohlings eingebracht wird und in einem zweiten Verfahrensschritt ein Fräswerkzeug in den Rohling in etwa in Richtung der Flächennormalen einfährt, wobei das Fräswerkzeug beim Einfahren mindestens abschnittsweise innerhalb der Bohrung angeordnet ist.
  • Gegenüber der aus dem Stand der Technik bekannten Technik, bei der hierfür ausschließlich Fräswerkzeuge genutzt werden und demnach auch das Ersteindringen in den Rohling durch ein Fräswerkzeug erfolgt, stellt das erfindungsgemäß Verfahren einen Vorteil dar, da das Fräswerkzeug hierdurch geschont wird. Die in diesem Bereich üblichen Fräswerkzeuge sind vor allem dafür ausgebildet, quer zu ihrer Rotationsachse in das abzutragende Material einzudringen. Die stirnseitige Belastung, die bei einem Eindringen in das Material in Richtung der Rotationsachse auftritt, führt zu hohem Verschleiß des Werkzeugs, so dass die Standzeit des Werkzeugs deutlich verringert wird.
  • Der genannte Ablauf mit der Einbringung einer Bohrung und einem anschließenden von dieser Bohrung ausgehenden Fräsvorgang kann für jeden zu bearbeitenden Rohling einmalig oder mehrfach an verschiedenen Stellen des Rohlings durchgeführt werden.
  • Als besonders vorteilhaft wird es angesehen, wenn die im ersten Verfahrensschritt eingebrachte Bohrung eine Durchgangsbohrung ist, so dass sowohl die Fräsbearbeitung des Rohlings aus Richtung der Oberseite des Rohlings als auch aus Richtung der Unterseite des Rohlings ausgehend von dieser Durchgangsbohrung möglich ist.
  • Bei einer Weiterbildung des Verfahrens wird das Fräswerkzeug nach dem Einfahren in den Rohling in etwa orthogonal (+/– 30°) zur Flächennormalen des Rohlings bewegt, wobei das Fräswerkzeug zumindest zu Beginn dieser Bewegung derart angestellt wird, dass eine Rotationsachse des Fräswerkzeugs mit der Bewegungsrichtung einen Winkel zwischen 45° und 85° einschließt. Diese Anstellung des Fräswerkzeugs führt dazu, dass das Fräswerkzeug beim vollständigen Eindringen in das Material nicht über seine gesamte in den Rohling eingefahrene Länge gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig belastet wird, was zu einem harten Schlag führen würde und zudem auch zu einem ungewünschten Schwingen des Werkstücks führen kann.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird anhand der Figuren erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 eine Mehrzahl zu erstellender Zahnersatzteile,
  • 2 einen Rohling, aus dem die Zahnersatzteile gemäß 1 herausgearbeitet werden sollen,
  • 3 die Verteilung und Ausrichtung der Zahnersatzteile innerhalb des Rohlings gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 4 die Verteilung und Ausrichtung der Zahnersatzteile der 1 in einem Rohling gemäß der 2 entsprechend der bislang üblichen Art (Stand der Technik),
  • 5a bis 5g den Bearbeitungsvorgang zur Herstellung der Zahnersatzteile gemäß 1,
  • 6 einen erfindungsgemäßen Verbund von Zahnersatzteilen,
  • 7 zwei zu erstellende Gebissmodellteile und
  • 8 die Verteilung und Ausrichtung der Gebissmodellteile der 7 in einem gemeinsamen Rohling.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Der Erläuterung der Figuren ist voranzustellen, dass die Erfindung in den 1 bis 3 und 5a bis 5g anhand eines Schnittes durch den Rohling der 2 verdeutlicht wird. Es ist jedoch festzuhalten, dass dies nur eine Vereinfachung darstellt, um die Erfindung deutlicher zu erläutern.
  • Die zweidimensionale Anordnung der Zahnersatzteile auf der Fläche des Rohlings wird anschließend anhand der 6 verdeutlicht.
  • 1 zeigt vier herzustellende Zahnersatzteile 10a bis 10d. Jedes dieser Zahnersatzteile, bei welchen es sich um Zahnkronen handelt, verfügt über eine Außenseite 12a bis 12d sowie eine Ausnehmung 14a bis 14d, die von einer Kontaktfläche 16a bis 16d begrenzt wird. Die Ausnehmungen 14a bis 14d sind jeweils an die Formgebung eines Zahnstumpfes im Mund eines Patienten angepasst, der mittels des jeweiligen Zahnersatzteils 10a bis 10d überkront bzw. bedeckt werden soll. Aus der Formgebung der jeweiligen Ausnehmung 14a bis 14d der Zahnersatzteile 10a bis 10d ergibt sich eine Einsetzrichtung als Referenzrichtung 20a bis 20d. Diese Referenzrichtung 20a bis 20d ist jene Richtung, in der das Zahnersatzteil 10a bis 10d auf den jeweils hierfür vorgesehenen Zahnstumpf aufgesetzt wird.
  • Diese vier Zahnersatzteile 10a bis 10d der 1 sollen mit dem nachfolgenden im Detail beschriebenen Bearbeitungsverfahren aus einem gemeinsamen Rohling 30 herausgearbeitet werden, der in 2 dargestellt ist. Dieser Rohling 30 ist als flächiger Rohling mit einer zylindrischen Form ausgebildet. Er weist eine Oberseite 32 und eine dazu flächenparallele Unterseite 34 auf, die derart voneinander beabstandet sind, dass jedes der Zahnersatzteile 10a bis 10d hinsichtlich seiner Höhe in dem Rohling 30 angeordnet werden kann, also nachfolgend aus diesem herausgearbeitet werden kann.
  • Zur Bearbeitung des Rohlings 30 wird bei dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren zunächst eine Anordnung der Zahnersatzteile 10a bis 10d im Rohling 30 vorgenommen. Unter einer solchen Anordnung wird verstanden, dass festgelegt wird, welche Teile des Rohlings 30 bei der nachfolgenden spanenden Bearbeitung stehen bleiben sollen, um die jeweiligen Zahnersatzteile dadurch zu bilden, und welche Teile des Rohlings 30 durch die spanende Bearbeitung entfernt werden sollen. Diese Anordnung wird durch eine Anordnungseinrichtung in Form eines Rechners vorgenommen, welcher zu diesem Zweck Daten über die Formgebung der Zahnersatzteile 10a bis 10d sowie Daten über die Formgebung des Rohlings 30 nutzt. Alternativ dazu kann auch eine manuelle Festlegung der Anordnung, Lage und Ausrichtung erfolgen.
  • Die Anordnung der Zahnersatzteile 10a bis 10d erfolgt unter der Maßgabe, dass die Zahnersatzteile zur Gewährleistung der Herstellbarkeit jeweils um mindestens eine Distanz 90 von beispielsweise 3 mm voneinander beabstandet sein sollen. Um im Hinblick auf eine möglichst gute Ausnutzung des Volumens des Rohlings 30 unter Berücksichtigung der in etwa konischen Formgebung der Zahnersatzteile 10a bis 10d zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen, erfolgt die Verteilung der Zahnersatzteile 10a bis 10d im Rohling 30 durch die Anordnungseinrichtung derart, das benachbarte Zahnersatzteile hinsichtlich der Ausrichtung ihrer jeweiligen Referenzrichtung zueinander gegenläufig platziert werden. Das Ergebnis dieser Anordnung ist in 3 dargestellt. Aus dieser Figur ist ersichtlich, dass die Zahnersatzteile 10a bis 10d mit alternierender Ausrichtung angeordnet sind, so dass die Referenzrichtung 20a, 20c der Zahnersatzteile 10a, 10c jeweils in Richtung der Unterseite 34 des Rohlings 30 weist und die Referenzrichtung 20b, 20d der Zahnersatzteile 10b, 10d in Richtung der Oberseite 32 des Rohlings 30 weist. Die Referenzrichtungen 10a bis 10d sind bei der vorliegenden Anordnung nicht genau parallel zu einer Flächennormalen 36 des Rohlings 30 angeordnet, sondern schließen mit dieser Winkel zwischen 2° und 5° ein.
  • Die in 3 dargestellte Anordnung der Zahnersatzteile 10a bis 10d im Rohling 30 führt dazu, dass die Rohlinge zwar in der Projektion entlang der Flächennormalen 36 nur um eine Distanz 92 von weniger als 2 mm beabstandet sind, tatsächlich jedoch einen minimalen Abstand 90 von 3 mm aufweisen. Grund für diesen Abstand 90, der größer als der in der Projektion geltende Abstand 92, ist die Anordnung der Zahnersatzteile 10a, 10b, 10c, 10d in Verbindung mit der in etwa konischen Formgebung der Zahnersatzteile.
  • Zum Vergleich hierzu ist in 4 eine konventionelle Art der Anordnung der Zahnersatzteile 10a bis 10d im Rohling 30 gezeigt. Bei dieser konventionellen Anordnung weisen die Referenzrichtungen 20a bis 20d der Zahnersatzteile 10a bis 10d allesamt in etwa in die gleiche Richtung, vorliegend in Richtung der Unterseite 34 des Rohlings 30. Diese weitgehend identisch ausgerichteten Referenzrichtungen 20a bis 20d führen dazu, dass aufgrund der Formgebung der Zahnersatzteile alle Zahnersatzteile 10a bis 10d im Bereich der Unterseite 34 des Rohlings 30 ihre jeweils maximalen Erstreckung bezogen auf die Erstreckungsrichtung 4 des Rohlings 30 aufweisen. Konsequenz dieser Anordnung ist dadurch, dass der minimale Abstand 90' der Zahnersatzteile 10a bis 10d zueinander identisch ist zu dem minimalen Abstand 92' der Zahnersatzteile 10a bis 10d bezogen auf die Projektion in Richtung der Flächennormalen 36. Die Zahnersatzteile 10a bis 10d nehmen dadurch gemeinsam mit den Zwischenbereichen zwischen den Zahnersatzteilen 10a bis 10d einen erheblich größeren Anteil des Volumens des Rohlings 30 ein, wie die figurenübergreifenden Linien 6a, 6b, 6b' verdeutlichen, die die Gesamterstreckung der Zahnersatzteile 10a bis 10d im Rohling 30 gemäß dem Stand der Technik und gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren begrenzen.
  • Aus den 5a bis 5g geht die spanende Bearbeitung des Rohlings 30 hervor. Die 5a bis 5g zeigen dabei jeweils einen Schnitt durch den Rohling 30 entlang der in 2 gepunktet dargestellten Schnittfläche 38.
  • Aus 5a geht der Zustand vor Beginn der Bearbeitung hervor. Der Rohling 30 ist zu diesem Zeitpunkt noch in seinem Ausgangszustand. Entsprechend der in 3 dargestellten geplanten Anordnung der Zahnersatzteile 10a bis 10d sind die Zahnersatzteile 10a bis 10d in der 5a gepunktet dargestellt.
  • Als erster Verfahrensschritt wird, wie in 5b ersichtlich ist, eine Bohrung 40 mittels eines Bohrers 60 am Rand des Rohlings 30 in diesen eingebracht. Der Bohrer 60 dringt zu diesem Zweck in Richtung der Flächennormalen 36 in die Oberseite 32 des Rohlings 30 ein. Die dadurch entstandene Bohrung 40 ist in 5c ersichtlich.
  • Anschließend wird ein Fräser 62 in die Bohrung 40 in Richtung der Flächennormalen 36 eingefahren, wobei es beim vorliegenden Beispiel noch nicht zum Berührkontakt zwischen dem Material des Rohlings 30 und dem Fräser 62 kommt. Bei nicht dargestellten Varianten des Verfahrens kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Fräser exzentrisch zur Mittelachse des Bohrers in die Bohrung 40 eingeführt wird oder einen den Bohrungsdurchmesser übersteigenden Werkzeugdurchmesser aufweist, so dass er bereits beim Einführen mit dem Material des Rohlings 30 in Kontakt kommt. Die Einführung des Fräsers 62 im Bereich der Bohrung 40 führt jedoch unabhängig davon, ob der Fräser 62 hierbei bereits in Kontakt mit dem Material des Rohlings 30 kommt, dazu, dass der Fräser 62 weniger belastet wird als bei einem Eindringen ohne zuvor erzeugte Bohrung 40. 5d zeigt den Zustand nach dem Einfahren des rotierenden Fräsers 62.
  • Ausgehend von dem Zustand der 5d wird der Fräser anschließend in Erstreckungsrichtung 4 des Rohlings 30 verfahren, wobei der Fräser 62 zuvor oder dabei derart angestellt wird, dass eine Rotationsachse 62a des Fräsers 62 im angestellten Zustand mit der Flächennormalen 36 des Rohlings 30 einen Winkel α von etwa 8° einschließt. Dieses Anstellen des Fräsers 62 führt dazu, dass dieser bei der nachfolgenden Bewegung in Richtung des Pfeils 4 zunächst im Bereich der Oberseite 32 des Rohlings 30 in Kontakt mit dem Material des Rohlings 30 gelangt und dass erst mit fortschreitender Bewegung des Fräswerkzeugs 62 in Richtung des Pfeils 4 der in den Rohling 30 eingefahrene distale Abschnitt des Fräsers 62 vollständig in Kontakt mit dem Material 30 gelangt. Hierdurch wird vermieden, dass es zu einem schlagartigen Kontakt zwischen dem Fräser 62 und dem Rand der Bohrung 40 kommt. Die mit einem derartigen schlagartigen Kontakt einhergehende Verschleißwirkung auf den Fräser 62 sowie die damit einhergehende starke Kraftbeaufschlagung des Rohlings 30 wird durch das kontinuierliche Eindringen des Fräsers 62 vermieden. Die 5e zeigt den Fräser 62 in einem Zustand, in dem ein oberer Abschnitt des eingefahrenen Teils des Fräsers bereits in Kontakt mit dem Material des Rohlings 30 ist, während ein unterer Abschnitt noch frei in der Bohrung 40 rotiert.
  • Mit fortschreitender Bewegung des Fräsers 62 in Richtung des Pfeils 4 gelangt jedoch der komplette eingefahrene Teil des Fräsers 62 in Kontakt mit dem Material des Rohlings 30. Dies ist in 5f dargestellt.
  • In nicht näher dargestellter Art und Weise wird anschließend eine Relativbewegung des Rohlings 30 und des Fräsers 62 vorgenommen, die zu einem Materialabtrag führt, bei dem lediglich noch die entsprechend der 3 angeordneten Zahnersatzteile 10a bis 10d sowie diese Zahnersatzteile verbindende Stege 18 und ein Rand 19 stehen bleiben. Der derart bearbeitete Rohling, aus dem sich durch die Bearbeitung ein Verbund von Zahnersatzteilen 10a bis 10d ergeben hat, ist in 5g dargestellt.
  • 6 zeigt einen weiteren Verbund von Zahnersatzteilen 10, der durch das erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen herstellt wurde. Auch dieser Verbund, der als nicht abgetragener Teil eines Rohlings 30 zurückbleibt, weist einen stabilisierenden Randbereich 19 und herausgearbeitete Zahnersatzteile 10 auf, wobei die Zahnersatzteile 10 untereinander und mit dem Randbereich 19 durch Materialbrücken 18 verbunden sind, die eine Querschnittsfläche zwischen 2 mm2 und 8 mm2 aufweisen.
  • Er ist ersichtlich, dass die Zahnersatzteile 10 in einer zweidimensionalen Matrix mit Zeilen 50 und Spalten 52 angeordnet sind. Diese schachbrettartige Anordnung, bei der sowohl entlang der Zeilen 50 als auch entlang der Spalten 52 im Wechsel Zahnersatzteile mit nach oben gerichteter Einsteckrichtung und mit nach unten gerichteter Einsteckrichtung angeordnet sind, gewährleistet eine besonders gute Materialnutzung. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Zeilen 50 mit den Spalten 52 einen Winkel von genau 90° einschließen. Stattdessen stellen alle Winkel in einem Bereich zwischen 70° und 110° eine gute Form der Anordnung dar. Es ist weiterhin auch nicht erforderlich, dass alle Zahnersatzteile 10 in der Matrix angeordnet sind. Bereits wenn beispielsweise 2 × 2, 2 × 3 oder 3 × 3 Zahnersatzteile derart angeordnet sind, ist eine vorteilhafte Materialnutzung zu erzielen.
  • 7 und 8 zeigen das in den 1 bis 3 dargestellte Anordnungsverfahren am Beispiel von Gebissmodellteilen.
  • Aus 7 gehen zwei Modellteile 110a, 110b hervor, die aus einem gemeinsamen Rohling 130 hergestellt werden sollen. Die Gebissmodellteile 110a, 110b weisen jeweils einen Basisabschnitt 111a, 111b auf, an dessen Unterseite die Unterseite 112a, 112b der Gebissmodelle vorgesehen ist. Der Basisabschnitt 111a, 111b selbst weist zumindest partiell die Formgebung eines Abschnitts des Kiefers/Zahnfleisches eines Patienten auf.
  • An der der Unterseite 112a, 112b abgewandten Oberseite der Basisabschnitte 111a, 111b sind Zahnabschnitte 113a, 113b bzw. eine Ausnehmung 114a zur Aufnahme eines separaten Zahnabschnitts vorgesehen. Diese Zahnabschnitte 113a, 113b weisen die Form von Zähnen des Patienten oder bereits für einen Zahnersatz, wie beispielsweise für Kronen und Brücken, präparierte Zahnstümpfe auf.
  • Ähnlich den Referenzrichtungen 20a, 20b, 20c, 20d beim Ausführungsbeispiel der vorangegangenen Figuren, weisen auch die Gebissmodellteile 110a, 110b Referenzrichtungen 120a, 120b auf, wobei die Referenzrichtungen dadurch definiert sind, dass sie sich orthogonal von der Unterseite 112a, 112b in Richtung der Oberseite mit den Zahnabschnitten 113a, 113b erstrecken.
  • 8 zeigt die Einbettung der Gebissmodellteile 110a, 110b in den gemeinsamen Rohling 130. Ähnlich der Anordnung der 3 sind die Gebissmodellteile dabei gegenläufig ausgerichtet. Die Referenzrichtung 120a des ersten Gebissmodellteils 110a weist in Richtung der Oberseite 132 des Rohlings 130, während die Referenzrichtung 120b des zweiten Gebissmodellteils 110b in Richtung der Unterseite 134 weist. Dies erlaubt es, die Gebissmodellteile 110a, 110b in der dargestellten Form nahe beieinander im Rohling 130 zu positionieren und dabei gleichzeitig zu gewährleisten, dass ausreichender Raum zur Bearbeitung zwischen den Gebissmodellteile 110a, 110b verbleibt.

Claims (15)

  1. Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen (10; 10a, 10b, 10c, 10d), – wobei eine Mehrzahl von Zahnersatzteilen (10; 10a, 10b, 10c, 10d) durch spanende Bearbeitung aus einem gemeinsamen flächigen Rohling (30) mit einer Oberseite (32) und einer gegenüberliegenden Unterseite (34) herausgearbeitet wird und – wobei die herzustellenden Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) jeweils eine Kontaktfläche (16a, 16b, 16c, 16d) aufweisen, die dem späteren Kontakt mit einem Zahnstumpf eines Patienten dient und durch die eine Einsetzrichtung (20, 20b, 20c, 20d) des jeweiligen Zahnersatzteils (10; 10a, 10b, 10c, 10d) als Referenzrichtung (20, 20b, 20c, 20d) definiert ist, in Richtung derer das jeweilige Zahnersatzteil (10; 10a, 10b, 10c, 10d) auf den Zahnstumpf aufsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die aus einem gemeinsamen Rohling (30) herausgearbeiteten Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) zueinander derart ausgerichtet sind, dass die Referenzrichtung (20b, 20d) mindestens eines ersten Zahnersatzteils (10; 10b, 10d) in Richtung der Oberseite (32) des Rohlings (30) weist und die Referenzrichtung (20a, 20c) mindestens eines zweiten Zahnersatzteils (10a, 10c) in Richtung der Unterseite (34) des Rohlings (30) weist.
  2. Verfahren zur Herstellung von Gebissmodellteilen (110a, 110b), – wobei eine Mehrzahl von Gebissmodellteilen (110a, 110b) durch spanende Bearbeitung aus einem gemeinsamen flächigen Rohling (130) mit einer Oberseite (132) und einer gegenüberliegenden Unterseite (134) herausgearbeitet wird, – wobei eine Referenzrichtung (120a, 120b) der Gebissmodellteile (110a, 110b) sich orthogonal von einer Bodenfläche (112a, 112b) eines Gebissmodellteils (110a, 110b) in Richtung von Zahnabschnitten (113a, 113b) des Gebissmodellteils oder in Richtung von Einsetzöffnungen (114a) des Gebissmodellteils (110a, 110b) zur Aufnahme von Zahnabschnitten erstreckt, und – wobei die aus einem gemeinsamen Rohling (130) herausgearbeiteten Gebissmodellteile (110a, 110b) zueinander derart ausgerichtet sind, dass die Referenzrichtung (120a) mindestens eines ersten Gebissmodellteils (110a) in Richtung der Oberseite (132) des Rohlings (130) weist und die Referenzrichtung (110b) mindestens eines zweiten Gebissmodellteils (120b) in Richtung der Unterseite (134) des Rohlings (130) weist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Referenzrichtung (20a, 20c, 20b, 20d; 120a, 120b) des ersten und des zweiten Zahnersatzteils (10, 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteils (110a, 110b) jeweils mit einer Flächennormalen (36) des Rohlings einen Winkel kleiner 20° einschließen.
  4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – zwischen 35% und 65% der aus einem gemeinsamen Rohling hergestellten Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteile (110a, 110b) jeweils eine Referenzrichtung (20b, 20d; 120a) aufweist, die in Richtung der Oberseite (32; 132) des Rohlings (30; 130) weist, und – zwischen 35% und 65% der aus einem gemeinsamen Rohling hergestellten Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteile (110a, 110b) jeweils eine Referenzrichtung (20a, 20c; 120b) aufweist, die in Richtung der Unterseite (34; 134) des Rohlings (30; 130) weist.
  5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass benachbart angeordnete Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteile (110a, 110b) zumindest überwiegend eine gegenläufige Ausrichtung aufweisen.
  6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass benachbart zueinander zwei Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteile (110a, 110b) aus dem Rohling (30; 130) herausgearbeitet werden, deren Ausrichtung gegenläufig zueinander ist und die in einer Projektion in Richtung der Flächennormalen (36) des Rohlings (30; 136) maximal um 2,5 mm, vorzugsweise um maximal 1,5 mm, voneinander beabstandet sind.
  7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren gemeinsam von einer Anordnungseinrichtung und einer Bearbeitungseinrichtung durchgeführt wird, wobei – die Anordnungseinrichtung dafür ausgebildet ist, ausgehend von Daten zu den jeweiligen Zahnersatzteilen (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteilen (110a, 110b) die Anordnung und Ausrichtung der Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteile (110a, 110b) im Rohling (30; 130) festzulegen und – die Bearbeitungseinrichtung dafür ausgebildet ist, auf Basis der durch die Anordnungseinrichtung festgelegten Anordnung und Ausrichtung der Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteile (110a, 110b) im Rohling (30; 130) die spanende Bearbeitung des Rohlings (30; 130) durchzuführen.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungseinrichtung dafür ausgebildet ist, beim Herausarbeiten der Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteile (110a, 110b) aus dem gemeinsamen Rohling (30; 130) ein um seine Haupterstreckungsachse rotierendes Bearbeitungswerkzeug (60, 62) gegenüber dem Rohling (30; 130) zumindest zeitweise derart anzustellen, dass die Rotationssachse (62a) des Bearbeitungswerkzeugs (60, 62) nichtparallel zur Flächennormalen (36) des Rohlings (30; 130) verläuft.
  9. Verfahren zum Betrieb einer Anordnungseinrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass – die Anordnungseinrichtung hinsichtlich einer Mehrzahl von Zahnersatzteilen (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteilen (110a, 110b) Daten erhält, die separate Informationen über die Formgebung der jeweiligen Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteile (110a, 110b) enthalten, – wobei die Formgebung der Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) jeweils eine Kontaktfläche (16a, 16b, 16c, 16d) aufweist, die dem Kontakt mit einem Zahnstumpf eines Patienten dient und durch die eine Einsetzrichtung (20a, 20b, 20c, 20d) des Zahnersatzteils (10; 10a, 10b, 10c, 10d) als Referenzrichtung (20a, 20b, 20c, 20d) definiert ist, in Richtung derer das Zahnersatzteil (10; 10a, 10b, 10c, 10d) auf den Zahnstumpf aufsetzbar ist, oder – wobei eine Referenzrichtung (120a, 120b) der Gebissmodellteile (110x, 110b) sich orthogonal von einer Bodenfläche (112a, 112b) eines Gebissmodellteils (110a, 110b) in Richtung von Zahnabschnitten (113a, 113b) des Gebissmodellteils (110a, 110b) oder in Richtung von Einsetzöffnungen (114a) des Gebissmodellteils (110a) zur Aufnahme von Zahnabschnitten erstreckt, – die Anordnungseinrichtung Daten über die Formgebung eines flächigen Rohlings (30; 130) erhält, – die Anordnungseinrichtung die Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder die Gebissmodellteile (110a, 110b) derart auf das Volumen des Rohlings (30; 130) verteilt, dass die Referenzrichtung (20b, 20d; 120a) mindestens eines ersten Zahnersatzteils (10b, 10d) oder Gebissmodellteils (110a) in Richtung einer Oberseite (32; 132) des Rohlings (30; 130) weist und die Referenzrichtung (20a, 20c; 120b) mindestens eines zweiten Zahnersatzteils (10a, 10c) oder Gebissmodellteils (110b) in Richtung einer Unterseite (34; 134) des Rohlings (30; 130) weist und – die Anordnungseinrichtung Daten über die Anordnung und Verteilung der Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteile (110a, 110b) in dem gemeinsamen Rohling (30; 130) zum Zwecke der nachfolgenden Bearbeitung des Rohlings (30; 130) zur Verfügung stellt.
  10. Computerprogrammprodukt mit Programmcode für eine Anordnungseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass der Programmcode ausgebildet ist zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 9.
  11. Computerlesbarer Informationsträger mit darauf abgespeichertem Programmcode, dadurch gekennzeichnet, dass der Programmcode ausgebildet ist zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 9.
  12. Verbund mit einer Mehrzahl von aus einem gemeinsamen Rohling (30) herausgearbeiteten Zahnersatzteilen (10; 10a, 10b, 10c, 10d), die untereinander durch Materialbrücken (18) verbunden sind, wobei – die Zahnersatzteile (10; 10a, 10b, 10c, 10d) jeweils eine Kontaktfläche (16a, 16b, 16c, 16d) aufweisen, die dem späteren Kontakt mit einem Zahnstumpf eines Patienten dient und durch die eine Einsetzrichtung (20a, 20b, 20c, 20d) des Zahnersatzteils (10; 10a, 10b, 10c, 10d) als Referenzrichtung (20, 20b, 20c, 20d) definiert ist, in Richtung derer das Zahnersatzteil (10; 10a, 10b, 10c, 10d) auf den Zahnstumpf aufsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Referenzrichtung (20b, 20d) mindestens eines ersten Zahnersatzteils (10; 10b, 10d) mit der Referenzrichtung (20a, 20c) mindestens eines zweiten Zahnersatzteils (10; 10a, 10c) einen Winkel zwischen 140° und 220° einschließt.
  13. Verbund mit einer Mehrzahl von aus einem gemeinsamen Rohling (30) herausgearbeiteten Gebissmodellteilen (110a, 110b), die untereinander durch Materialbrücken (18) verbunden sind, – wobei eine Referenzrichtung (120a, 120b) der Gebissmodellteile (110a, 110b) sich orthogonal von einer Bodenfläche (112a, 112b) eines Gebissmodellteils (110a, 110b) in Richtung von Zahnabschnitten (113a, 113b) des Gebissmodellteils (110a, 110b) oder in Richtung von Einsetzöffnungen (114a) des Gebissmodellteils (110a) zur Aufnahme von Zahnabschnitten erstreckt, und – wobei die Referenzrichtung (120a) mindestens eines ersten Gebissmodellteils (110a) mit der Referenzrichtung (120b) mindestens eines zweiten Gebissmodellteils (110b) einen Winkel zwischen 140° und 220° einschließt.
  14. Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen (10; 10a, 10b, 10c, 10d) oder Gebissmodellteilen (110x, 110b) aus einem flächigen Rohling (30; 130) mittels eines spanenden Fertigungsverfahrens, wobei – in einem ersten Verfahrensschritt mittels eines als Bohrer ausgebildeten ersten Werkzeugs (60) eine Bohrung (40) in eine Außenfläche (32) des Rohlings (30; 130) in etwa in Richtung einer Flächennormalen (36) des Rohlings eingebracht wird, und – in einem zweiten Verfahrensschritt ein Fräswerkzeug (62) in den Rohling (30; 130) in Richtung der Flächennormalen (36) einfährt, wobei das Fräswerkzeug (62) beim Einfahren mindestens abschnittsweise innerhalb der Bohrung (40) angeordnet ist.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Fräswerkzeug (62) nach dem Einfahren in den Rohling (30; 130) in etwa orthogonal zur Flächennormalen (36) des Rohlings (30; 130) bewegt wird, wobei das Fräswerkzeug zumindest zu Beginn dieser Bewegung derart angestellt wird, dass eine Rotationsachse (62a) des Fräswerkzeugs (62) mit der Bewegungsrichtung (4) dieser Bewegung einen Winkel zwischen 45° und 85° einschließt.
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