DE102009011398A1 - Schneidvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Eine Schneidvorrichtung zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten umfasst ein antreibbares Kreismesser, das um eine Messerachse rotiert, die auf einer Bahn um eine Mittelachse umläuft, und ein an der von einem aufzuschneidenden Produkt abgewandten Seite des Kreismessers vorgesehenes, relativ zu dem Kreismesser drehbares Abdeckelement. Es ist eine Haltevorrichtung vorgesehen, die dazu ausgebildet ist, einer Eigenrotation des Abdeckelements um die Messerachse entgegenzuwirken.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, insbesondere einen Hochleistungs-Slicer, mit einem antreibbaren Kreismesser, das um eine Messerachse rotiert, die auf einer Bahn um eine Mittelachse umläuft, und einem an der von einem aufzuschneidenden Produkt abgewandten Seite des Kreismessers vorgesehenen, relativ zu dem Kreismesser drehbaren Abdeckelement.
- Das Abdeckelement dient bei derartigen Schneidvorrichtungen dazu, ein störendes Anhaften von abgetrennten Produktscheiben am Kreismesser zu verhindern. Die Produktscheiben treten in Kontakt mit dem Abdeckelement und werden daran abgestreift. Auf diese Weise können auch relativ weiche Lebensmittelprodukte mit hoher Schnittfolge aufgeschnitten werden. Eine Schneidvorrichtung mit einem Abdeckelement ist beispielsweise in der
EP 0 169 399 B1 beschrieben. - Das Abdeckelement, das beispielsweise als flache, zu dem Kreismesser koaxiale Scheibe vorgesehen sein kann, neigt während des Betriebs der Schneidvorrichtung zu einer Eigenrotation um die Messerachse. Eine Eigenrotation des Abdeckelements kann ungünstige Auswirkungen haben, da die Gefahr besteht, dass abgetrennte Produktscheiben durch die rotierende Abdeckscheibe mitgenommen und unkontrolliert weggeschleudert werden.
- Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, Schneidvorrichtungen der genannten Art hinsichtlich der Produktscheibenablage zu verbessern.
- Die Aufgabe wird durch eine Schneidvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist eine Haltevorrichtung vorgesehen, die dazu ausgebildet ist, einer Eigenrotation des Abdeckelements um die Messerachse entgegenzuwirken, insbesondere eine Eigenrotation des Abdeckelements um die Messerachse zu verhindern. Durch die Haltevorrichtung kann erreicht werden, dass das Abdeckelement nicht von der Rotationsbewegung des Kreismessers mitgenommen wird, sondern stillsteht oder nur relativ geringfügige Eigenrotationsbewegungen ausführt. Dadurch wird erreicht, dass die durch das rotierende Kreismesser abgeschnittenen Produktscheiben zuverlässig an der Abdeckscheibe abgestreift werden. Durch dieses geordnete Abstreifen kann eine exakte und reproduzierbare Ablageposition der Produktscheiben erzielt werden. Insbesondere können auch weiche und schwer aufzuschneidende Lebensmittelprodukte zuverlässig verarbeitet werden.
- Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
- Die Haltevorrichtung kann insbesondere dazu ausgebildet sein, das Abdeckelement festzuhalten. Es ist also kein eigener Antrieb für das Abdeckelement notwendig, sondern es genügt, dieses durch einfache Maßnahmen gegenüber der Umgebung zu fixieren.
- Vorzugsweise wirkt die Haltevorrichtung mit der von dem Kreismesser abgewandten Seite des Abdeckelements zusammen. Von dieser Seite aus ist das Abdeckelement leicht zugänglich und kann an einem geeigneten Angriffspunkt gehalten werden.
- Die Haltevorrichtung kann das Abdeckelement mit einem feststehenden Element, insbesondere einem Rahmen oder einem Gehäuse der Schneid vorrichtung, koppeln. Das Abdeckelement wird also an einem gestellfesten Bauteil festgelegt, sodass ein sicherer Stillstand gewährleistet ist.
- Gemäß einer Ausführungsform umfasst die Haltevorrichtung eine Gelenkarmanordnung. Da das Abdeckelement stets mit dem Kreismesser in Verbindung steht, läuft es während des Betriebs der Schneidvorrichtung um die Mittelachse um. Eine Gelenkarmanordnung ermöglicht es, das Abdeckelement trotz dieser Umlaufbewegung an einem gestellfesten Bauteil zu fixieren.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Gelenkarmanordnung einen ersten Gelenkarm und einen zweiten Gelenkarm, die relativ zueinander bewegbar, insbesondere um eine parallel zur Messerachse verlaufende Schwenkachse relativ zueinander verschwenkbar, sind. Der zweite Gelenkarm kann dabei an dem feststehenden Element angelenkt sein und der erste Gelenkarm kann drehfest mit dem Abdeckelement verbunden sein. Der erste Gelenkarm hält somit das Abdeckelement gegenüber der Umgebung fest, während der zweite Gelenkarm der Anbindung des ersten Gelenkarms an das feststehende Element dient. Durch die Verschwenkbarkeit der Gelenkarme kann der variable Abstand des umlaufenden Abdeckelements zu dem feststehenden Element ausgeglichen werden.
- Vorzugsweise ist der erste Gelenkarm an zwei voneinander beabstandeten Stellen mit dem Abdeckelement verbunden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass das Abdeckelement durch den Gelenkarm sicher festgehalten wird und auch unter größerer Belastung keine Verdrehung des Gelenkarms relativ zu dem Abdeckelement um die Messerachse möglich ist.
- Der erste Gelenkarm kann zwei ausgehend von dem zweiten Gelenkarm auseinanderlaufende, insbesondere in einem spitzen Winkel zueinander stehende, Schenkel aufweisen, deren eines Ende jeweils mit dem Abdeckelement verbunden ist. Beispielsweise kann es sich bei dem ersten Gelenkarm um ein V-förmiges Bauteil mit einem Scheitelabschnitt und zwei freistehenden Enden handeln. Der Scheitelabschnitt kann an dem zweiten Gelenkarm angelenkt sein, während die freistehenden Enden mit dem Abdeckelement verbunden sein können. Ein derartiges Bauteil kann leicht und dennoch stabil ausgeführt werden.
- Bevorzugt definiert die Gelenkarmanordnung Anlenkpunkte, die im Wesentlichen in einer parallel zu einer Schneidebene des Kreismessers verlaufenden Ebene liegen. Während der Schneidbewegung bewegen sich die Gelenkarme somit in einer gemeinsamen Ebene und benötigen keinen zusätzlichen Bauraum entlang der Messerachse. Aufgrund der Umlaufbewegung des Kreismessers und des mit ihm in Verbindung stehenden Abdeckelements kann es bei einer derartigen Konfiguration zu geringfügigen Oszillationsbewegungen des Abdeckelements gegenüber der Umgebung kommen, welche jedoch im Hinblick auf die Ablage der Produktscheiben unkritisch sind.
- Gemäß einer alternativen oder zusätzlichen Ausführungsform umfasst die Haltevorrichtung einen torsionssteifen Koppelstab. Ein derartiger Koppelstab kann insbesondere von der Seite aus direkt an das Abdeckelement herangeführt und an diesem befestigt sein. Diese Variante zeichnet sich durch eine große Einfachheit aus.
- Der Koppelstab ist vorzugsweise längenveränderlich, um auch dann eine dauerhafte Kopplung von Abdeckelement und einem feststehenden Element zu gewährleisten, wenn der Koppelstab abseits der Mittelachse an dem feststehenden Element befestigt ist und somit der Abstand zwischen den beiden Befestigungspunkten des Koppelstabs während der Umlaufbewegung des Abdeckelements variiert. Durch die Längenveränderlichkeit des Koppelstabs wird die Abstandsvariation kompensiert.
- Der Koppelstab kann mittels zweier Anbindungsgelenke drehfest mit dem Abdeckelement und mit dem feststehenden Element in Eingriff stehen. Jegliche Eigenrotation des Abdeckelements um die Messerachse kann bei dieser Variante verhindert werden, also insbesondere auch die vorstehend erwähnten geringfügigen Oszillationsbewegungen.
- Gemäß einer Weiterbildung kann der Koppelstab um seine Längsachse rotierend antreibbar sein, um eine Rotation des Abdeckelements mit beliebiger Drehzahl herbeizuführen. Eine einstellbare Rotation des Abdeckelements relativ zu dem Kreismesser um die Messerachse kann je nach Anwendung sinnvoll sein, um beispielsweise die Schnittgutpositionierung gezielt zu beeinflussen.
- Vorzugsweise umfasst das Abdeckelement eine zu dem Kreismesser koaxiale Scheibe, die sich radial bis zum Bereich der Schneide des Kreismessers erstreckt. Somit treten die abgetrennten Produktscheiben weitgehend vollflächig mit dem Abdeckelement in Kontakt, wodurch ein sicheres Abstreifen ohne Anhaftungsprobleme am Kreismesser ermöglicht wird.
- Das Abdeckelement ist vorzugsweise auf dem Kreismesser gelagert. Es ist somit kein eigener Antrieb für die dem Kreismesser folgende Umlaufbewegung des Abdeckelements erforderlich.
- Das Abdeckelement ist bevorzugt an der von dem Kreismesser abgewandten Seite mit Erhebungen versehen. Derartige Erhebungen können die Ablage von Produktscheiben weiter verbessern, da ein unerwünschtes Anhaften an dem stillstehenden Abdeckelement verhindert wird.
- Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beispielhaft beschrieben.
-
1 ist eine teilweise Darstellung einer Schneidvorrichtung mit einem umlaufenden Kreismesser gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung. -
2A ist eine Vorderansicht der Schneidvorrichtung gemäß1 , bei welcher sich das Kreismesser in einer ersten Position befindet. -
2B ist eine Vorderansicht der Schneidvorrichtung gemäß1 , bei welcher sich das Kreismesser in einer zweiten Position befindet. -
3 ist eine teilweise Darstellung einer Schneidvorrichtung mit einem umlaufenden Kreismesser gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. -
4A ist eine Seitenansicht der Schneidvorrichtung gemäß3 , bei welcher sich das Kreismesser in einer ersten Position befindet. -
4B ist eine Seitenansicht der Schneidvorrichtung gemäß3 , bei welcher sich das Kreismesser in einer zweiten Position befindet. - Gemäß
1 ist ein scheibenförmiges Kreismesser10 drehbar gelagert und mit einem nicht dargestellten Antrieb verbunden, der in der Lage ist, das Kreismesser10 um eine Messerachse M rotierend anzutreiben. Eine Exzenterschwinge14 bewirkt ferner, dass das Kreismesser10 auf einer Kreisbahn um eine Mittelachse Z planetarisch umläuft. Es ist möglich, einen gemeinsamen Antriebsmotor für die Rotationsbewegung um die Messerachse M sowie für die Umlaufbewegung um die Mittelachse Z vorzusehen. Alternativ ist es auch möglich, für jede Achse M, Z einen eigenen Antriebsmotor vorzusehen. - Koaxial zu dem Kreismesser
10 ist ein Abdeckelement24 gelagert, das hier als hauben- oder tellerartig gewölbte Abdeckscheibe ausgebildet ist. Die Abdeckscheibe24 ist relativ zu dem Kreismesser10 um die Messerachse M drehbar und erstreckt sich radial bis in den Bereich der Schneide26 des Kreismessers10 . Somit ist eine Seite des Kreismessers10 beinahe vollflächig durch das Abdeckelement24 abgedeckt. - Um eine Eigenrotation der Abdeckscheibe
24 um die Messerachse M zu verhindern, ist eine Haltevorrichtung vorgesehen, die bei der Ausführungsform gemäß1 als Gelenkarmanordnung30 ausgebildet ist. Die Gelenkarmanordnung30 umfasst einen ersten Gelenkarm32 und einen zweiten Gelenkarm34 , welche um eine parallel zur Messerachse M verlaufende Schwenkachse relativ zueinander verschwenkbar sind. Ein erstes Ende36 des zweiten Gelenkarms34 ist an einem lediglich schematisch dargestellten Rahmen38 der Schneidvorrichtung angelenkt und ein zweites Ende40 des zweiten Gelenkarms34 ist an dem ersten Gelenkarm32 angelenkt. Der erste Gelenkarm32 weist zwei Schenkel42 und43 auf, die an einem Scheitelabschnitt44 miteinander verbunden sind und davon ausgehend in einem spitzen Winkel W auseinander laufen. An dem Scheitelabschnitt44 ist das zweite Ende40 des zweiten Gelenkarms34 ange lenkt. Beide Schenkel42 ,43 sind an einem dem Scheitelabschnitt44 entgegengesetzten Endabschnitt45 des ersten Gelenkarms32 fest mit der Abdeckscheibe24 verbunden, zum Beispiel verschraubt oder vernietet. Die entsprechenden Befestigungsstellen46 ,47 befinden sich abseits der Messerachse M. Zur Stabilisierung des ersten Gelenkarms32 ist ferner ein halbkreisförmig gekrümmter Verbindungsholm48 vorgesehen, welcher um die Messerachse M herum verläuft und die beiden Schenkel42 ,43 an dem Endabschnitt45 miteinander verbindet. Die durch die Gelenkarmanordnung30 definierten Anlenkpunkte49 ,50 sowie die Befestigungsstellen46 ,47 an der Abdeckscheibe24 liegen in einer gemeinsamen Ebene, welche parallel zu der Schneidebene des Kreismessers10 und nur geringfügig versetzt zu dieser verläuft. Während der Umlaufbewegung des Kreismessers10 bleiben die Anlenkpunkte49 ,50 sowie die Befestigungsstellen46 ,47 stets in der gemeinsamen Ebene. - Während des Betriebs der Schneidvorrichtung nähert sich, wie in
2A dargestellt ist, das Kreismesser10 auf seiner Umlaufbahn einem aufzuschneidenden Produktriegel55 , der sich auf einer Produktzuführung57 befindet und mittels eines nicht dargestellten gesteuerten Antriebs automatisch vorgeschoben wird. Im weiteren Verlauf der planetarischen Umlaufbewegung trennt die Schneide26 des Kreismessers10 gemäß2B eine Produktscheibe58 von dem Produktriegel55 ab. Die Abdeckscheibe24 sorgt dafür, dass die abgetrennte Produktscheibe58 nicht an dem Kreismesser10 haften bleibt, sondern an der Oberfläche der Abdeckscheibe24 abgestreift wird. Die konvexe Wölbung der Abdeckscheibe24 unterstützt das kontrollierte Abstreifen der Produktscheibe58 . Zur weiteren Verbesserung des Abstreifvorgangs sind an der Oberfläche der Abdeckscheibe24 umlaufende Erhebungen59 vorgesehen. - Durch die Gelenkarmanordnung
30 wird die Abdeckscheibe24 an dem Rahmen38 festgelegt. Der variierende Abstand zwischen der mit dem Kreismesser10 umlaufenden Abdeckscheibe24 und dem Rahmen38 wird dabei durch die Schwenkbewegung der beiden Gelenkarme32 ,34 kompensiert, wie auch in2A und2B zu erkennen ist. Es ergibt sich während der Umlaufbewegung aufgrund der veränderlichen Winkelstellung der beiden Gelenkarme32 ,34 eine geringfügige, oszillierende Drehung der Abdeckscheibe24 um die Messerachse M. Diese Oszillationsbewegung weist jedoch nur einen äußerst geringen Hub auf und ist daher einer exakten Produktscheibenablage nicht abträglich. Die abgetrennte Produktscheibe58 fällt positionsgenau von der Abdeckscheibe24 ab und kann in gewünschter Weise weiterverarbeitet, insbesondere einer automatischen Ablage-, Transport- und/oder Verpackungslinie zugeführt, werden. - In
3 ist eine Schneidvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung dargestellt, wobei äquivalente Komponenten mit den gleichen Bezugszeichen wie bei der ersten Ausführungsform bezeichnet sind. Die Haltevorrichtung zum Festhalten der Abdeckscheibe24 ist hier als torsionssteifer und längenveränderlicher Koppelstab60 ausgebildet. Der Koppelstab60 steht mittels zweier Anbindungsgelenke62 ,64 drehfest mit der Abdeckscheibe24 und mit dem Rahmen38 der Schneidvorrichtung in Eingriff. Da die Anbindungsgelenke62 ,64 drehsteif ausgeführt sind, kann sich die Abdeckscheibe24 nicht mit dem Kreismesser10 mitdrehen, sondern bleibt während der Umlaufbewegung im Stillstand. Der Koppelstab60 greift im Bereich der Messerachse M an dem Abdeckelement24 an und beschreibt während der Umlaufbewegung des Abdeckelements24 eine Kegelfläche, wie auch aus den4A und4B hervorgeht. - Ein Vorteil der Schneidvorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform besteht darin, dass auf Wunsch ein Antrieb für den Koppelstab
60 vorgesehen sein kann, um eine gezielte Rotation der Abdeckscheibe24 in einer vorgegebenen Richtung und mit einer definierten Drehzahl zu ermöglichen. Mit einem derartigen Antrieb kann eine definierte Relativdrehung zwischen dem Kreismesser10 und der Abdeckscheibe24 herbeigeführt werden. Eine derartige Relativdrehung kann zur gezielten Beeinflussung des Ablageverhaltens der Schneidvorrichtung herangezogen werden. Durch die Wahl der Geschwindigkeit der Relativdrehung kann der bei jedem Schnitt von der Abdeckscheibe24 auf die abgetrennte Produktscheibe58 ausgeübte Bremseffekt gezielt vorgegeben werden, sodass eine besonders exakte Ablage der jeweiligen Produktscheibe58 möglich ist. - Insgesamt ist durch das Prinzip des Festhaltens der Abdeckscheibe
24 eine wesentliche Verbesserung des Ablageverhaltens der zugehörigen Schneidvorrichtung zu erzielen. Somit können insbesondere auch weiche, ansonsten schwer zu schneidende Lebensmittelprodukte problemlos aufgeschnitten werden. -
- 10
- Kreismesser
- 14
- Exzenterschwinge
- 24
- Abdeckscheibe
- 26
- Schneide
- 30
- Gelenkarmanordnung
- 32
- erster Gelenkarm
- 34
- zweiter Gelenkarm
- 36
- erstes Ende
- 38
- Rahmen
- 40
- zweites Ende
- 42
- Schenkel
- 43
- Schenkel
- 44
- Scheitelabschnitt
- 45
- Endabschnitt
- 46
- Befestigungsstelle
- 47
- Befestigungsstelle
- 48
- Verbindungsholm
- 49
- Anlenkpunkt
- 50
- Anlenkpunkt
- 55
- Produktriegel
- 57
- Produktzuführung
- 58
- Produktscheibe
- 59
- Erhebung
- 60
- Koppelstab
- 62
- Anbindungsgelenk
- 64
- Anbindungsgelenk
- M
- Messerachse
- Z
- Mittelachse
- W
- Winkel
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0169399 B1 [0002]
Claims (17)
- Schneidvorrichtung zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, insbesondere Hochleistungs-Slicer, mit einem antreibbaren Kreismesser (
10 ), das um eine Messerachse (M) rotiert, die auf einer Bahn um eine Mittelachse (Z) umläuft, und einem an der von einem aufzuschneidenden Produkt (55 ) abgewandten Seite des Kreismessers (10 ) vorgesehenen, relativ zu dem Kreismesser (10 ) drehbaren Abdeckelement (24 ), gekennzeichnet durch eine Haltevorrichtung (30 ,60 ), die dazu ausgebildet ist, einer Eigenrotation des Abdeckelements (24 ) um die Messerachse (M) entgegenzuwirken, insbesondere eine Eigenrotation des Abdeckelements (24 ) um die Messerachse (M) zu verhindern. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (
30 ,60 ) dazu ausgebildet ist, das Abdeckelement (24 ) festzuhalten. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (
30 ,60 ) mit der von dem Kreismesser (10 ) abgewandten Seite des Abdeckelements (24 ) zusammenwirkt. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (
30 ,60 ) das Abdeckelement (24 ) mit einem feststehenden Element (38 ), insbesondere einem Rahmen oder einem Gehäuse der Schneidvorrichtung, koppelt. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung eine Gelenkarmanordnung (
30 ) umfasst. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkarmanordnung (
30 ) einen ersten Gelenkarm (32 ) und einen zweiten Gelenkarm (34 ) umfasst, die relativ zueinander bewegbar, insbesondere um eine parallel zur Messerachse (M) verlaufende Schwenkachse relativ zueinander verschwenkbar, sind. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Gelenkarm (
34 ) an einem feststehenden Element (38 ) angelenkt ist und der erste Gelenkarm (32 ) drehfest mit dem Abdeckelement (24 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gelenkarm (
32 ) an zwei voneinander beabstandeten Stellen (46 ,47 ) mit dem Abdeckelement (24 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gelenkarm (
32 ) zwei ausgehend von dem zweiten Gelenkarm (34 ) auseinanderlaufende, insbesondere in einem spitzen Winkel (W) zueinander stehende, Schenkel (42 ,43 ) aufweist, deren eines Ende jeweils mit dem Abdeckelement (24 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkarmanordnung (
30 ) Anlenkpunkte (49 ,50 ) definiert, die im wesentlichen in einer parallel zu einer Schneidebene des Kreismessers (10 ) verlaufenden Ebene liegen. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung einen torsionssteifen Koppelstab (
60 ) umfasst. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Koppelstab (
60 ) längenveränderlich ist. - Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Koppelstab (
60 ) mittels zweier Anbindungsgelenke (62 ,64 ) drehfest mit dem Abdeckelement (24 ) und mit einem feststehenden Element (38 ) in Eingriff steht. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Koppelstab (
60 ) um seine Längsachse rotierend antreibbar ist, um eine Rotation des Abdeckelements (24 ) mit beliebiger Drehzahl herbeizuführen. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (
24 ) eine zu dem Kreismesser (10 ) koaxiale Scheibe umfasst, die sich radial bis zum Bereich der Schneide (26 ) des Kreismessers (10 ) erstreckt. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (
24 ) auf dem Kreismesser (10 ) gelagert ist. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (
24 ) an der von dem Kreismesser (10 ) abgewandten Seite mit Erhebungen (59 ) versehen ist.
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