DE102009011280A1 - Verfahren zum Überprüfen der Funktion eines Bremssystems mit Bremskraftverstärker - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Verfahren beschrieben, mit dessen Hilfe die korrekte Funktion des Bremsunterdrucksystems eines Kraftfahrzeugs und insbesondere der Ausgangssignale PU eines Drucksensors 48, der eines Drucksensors 50, der im Unterdruckbereich des Bremssystems angeordnet ist, überprüft wird.
Description
- Bremssysteme mit Bremskraftverstärker sind bei nahezu allen Serienfahrzeugen Standard. Da das Bremssystem und mit ihr der Bremskraftverstärker in höchstem Maße sicherheitsrelevant sind, ist eine kontinuierliche Überprüfung der Funktion des Bremssystems von großer Bedeutung für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs über die gesamte Fahrzeuglebensdauer.
- Vor allem bei Fahrzeugen, deren Brennkraftmaschine nach dem Dieselverfahren arbeitet, wird häufig eine Unterdruckpumpe eingesetzt, die von der Kurbelwelle der Brennkraftmaschine mittelbar oder unmittelbar angetrieben wird, um den zur Bremskraftverstärkung erforderlichen Unterdruck bereitzustellen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Überprüfen der Funktion eines Bremssystems mit Bremskraftverstärkers bereitzustellen, das insbesondere Fehlfunktionen im Unterdrucksystems des Bremskraftverstärkers sicher und kostengünstig detektiert und dadurch potentielle Gefährdungen der Fahrzeuginsassen aufgrund von Fehlfunktionen des Bremssystems schon im Vorfeld erkennt und sie vermeidet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Verfahren zum Überprüfen der Funktion eines Bremssystems eines Fahrzeugs mit Brennkraftmaschine und Bremskraftverstärker, wobei der Bremskraftverstärker mit Unterdruck als Hilfsenergie arbeitet, und wobei im Unterdruckbereich des Bremssystems ein Drucksensor vorgesehen ist, dadurch gelöst, dass bei einem Bremsvorgang des Fahrzeugs der Bremsdruck erfasst wird, dass das Ausgangssignal des Drucksensors vor beginn des Bremsvorgangs in einem Speicher abgelegt wird, wenn der Bremsdruck innerhalb eines vorgegebenen ersten Druckbereichs liegt, dass nach Beendigung des Bremsvorgangs eine Differenz aus einem aktuellen Ausgangssignal des Drucksensors und dem in dem Speicher abgelegten Ausgangssignal gebildet wird, und dass diese Differenz zur Ermittlung der ordnungsgemäßen Funktion beziehungsweise eventuell auftretender Fehlfunktionen des Bremssystems, insbesondere des Unterdruckbereichs, herangezogen wird.
- Das erfindungsgemäße Verfahren nutzt den Effekt aus, dass bei einem intakten Bremssystem ein definierter und reproduzierbarer Zusammenhang zwischen dem Bremsdruck während der Bremsung und der anschließenden Änderung des Drucks im Unterdruckbereich des Bremskraftverstärkers besteht. Wenn ein hoher Bremsdruck aufgebaut wird, dann wird mehr Hilfsenergie von dem Unterdruckspeicher des Bremskraftverstärkers benötigt und entsprechend steigt nach dem Lösen des Bremspedals beziehungsweise nach der Beendigung des Bremsvorgangs steigt der Druck im Unterdruckspeicher an. Wenn man nun vor Beginn eines Bremsvorgangs das Ausgangssignal des Drucksensors erfasst und in einem Zwischenspeicher abspeichert und anschließend nach Beendigung des Bremsvorgangs eine Differenz aus dem nun aktuellen Ausgangssignal des Drucksensors und dem im Zwischenspeicher abgelegten Ausgangssignal bildet, kann man Fehlfunktionen des Unterdruckbereichs, sei es durch eine mangelhaft arbeitende Pumpe oder Undichtigkeiten im Unterdrucksystem erkennen. Dabei ist der Zusammenhang zwischen dem Bremsdruck während des Bremsvorgangs und der Druckänderung im Unterdruckbereich des Bremssystems vor und nach der Bremsung zu berücksichtigen. Dies kann dadurch erfolgen, dass das erfindungsgemäße Verfahren nur ausgeführt wird, wenn der Bremsdruck innerhalb eines vorgegebenen Druckbereichs liegt oder indem eine Kennlinie oder ein Kennfeld, welches den oben genannten Zusammenhang abbildet, erfolgen.
- Wenn nämlich die Differenz ⎕p der beiden Ausgangssignale des Drucksensors vor und nach Beendigung des Bremsvorgangs kleiner als ein vorgegebener erster Schwellwert ist, besteht ein Fehlerverdacht. Gleichzeitig kann in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens in diesem Fall der Wert eines Diagnosezählers erhöht werden. In entsprechender Weise verringert sich der Wert des Diagnosezählers, wenn die Differenz ⎕p größer oder gleich dem ersten Schwellwert ist. Dann nämlich wird dies als Beleg dafür gewertet, dass das Bremssystem und insbesondere der Unterdruckbereich des Bremssystems in Ordnung ist.
- Wenn der Wert des Diagnosezählers größer als ein vorgegebener zweiter Schwellwert ist, dann erfolgt ein Eintrag in einen Fehlerspeicher und/oder die Ausgabe eines Fehlersignals. Dann ist es erforderlich, das Fahrzeug einer Werkstatt zuzuführen und die Ursache für das Auftreten des Fehlersignals zu ermitteln und gegebenenfalls zu beheben.
- In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Verfahren nur durchgeführt wird, wenn sich das Fahrzeug zu Beginn des Bremsvorgangs innerhalb eines vorgegebenen Geschwindigkeitsbereichs befindet. Ein weiteres Kriterium für die Durchführbarkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens ist, dass vor Beginn des Bremsvorgangs eine ausreichend lange Zeit kein Bremsvorgang vorgenommen wurde, da nur dann sichergestellt ist, dass die Unterdruckpumpe einen ausreichenden Unterdruck im Druckspeicher aufgebaut hat und somit nachvollziehbare und reproduzierbare Druckverhältnisse im Bremssystem herrschen.
- Um die Dichtheit des Bremssystems, insbesondere des Unterdruckbereichs des Bremssystems zu ermitteln, bevor das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt wird, wird in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens eine Zeitdauer ⎕t ermittelt, innerhalb derer der Drucksensor nach dem Start der Brennkraftmaschine ein Ausgangssignal ausgibt, das einem Druck entspricht, der unterhalb eines vorgegebenen Druckgrenzwerts DGW liegt.
- Wenn diese Bedingung erfüllt ist, bedeutet dies, dass sich das Unterdrucksystem aller Voraussicht nach in funktionsfähigem Zustand befindet, da in ausreichend kurzer Zeit nach dem Start der Brennkraftmaschine ein vorgeschriebener Unterdruck-Grenzwert DGW unterschritten wurde. Wenn eine Fehlfunktion der Unterdruckpumpe beziehungsweise eine Undichtigkeit im Bremssystem vorhanden ist, gelingt es nicht innerhalb der vorgegebenen Zeitdauer ⎕t einen ausreichend niedrigen Bremsunterdruck aufzubauen. Als Folge eines auf diese Weise ermittelten Fehlers wird eine Fehlermeldung ausgegeben beziehungsweise ein entsprechender Eintrag in einem Fehlerspeicher gemacht.
- In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird nur dann eine Fehlermeldung vom Steuergerät ausgegeben, wenn während der Ermittlung der Zeitdauer ⎕t kein Bremsvorgang stattgefunden hat. Wenn nämlich während der Ermittlung der Zeitdauer ⎕t ein Bremsvorgang stattfindet, dann wird das Erreichen des Druckgrenzwerts verzögert und insofern ist ein Überschreiten der Zeitdauer ⎕t nicht als Indikator für eine Fehlfunktion der Unterdruckpumpe beziehungsweise der Dichtheit des Unterdrucksystems benutzt werden.
- Als weitere Absicherung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass ein Ausgangssignal des Drucksensors daraufhin überprüft wird, ob es elektrisch in Ordnung ist. Je nachdem ob der Drucksensor durch einen Bus, insbesondere einen CAN-Bus, oder über eine Signalleitung mit dem Steuergerät verbunden ist, erfolgt die Überprüfung des Ausgangssignals des Drucksensors auf verschiedene, aus dem Stand der Technik bekannte Weisen.
- Die eingangs genannte Aufgabe wird ebenfalls gelöst durch eine Steuer- und Regeleinrichtung sowie ein Computerprogramm, welche nach den erfindungsgemäßen Verfahren arbeiten.
- Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen entnehmbar. Alle in der Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
- Kurzbeschreibung der Figuren
- Nachfolgend wird anhand der Figuren ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beispielhaft erläutert. Es zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung einer Brennkraftmaschine; und -
2 ein Flussdiagramm mit dem erfindungsgemäßen Verfahren. - Detaillierte Beschreibung
-
1 zeigt das technische Umfeld der Erfindung. Im Einzelnen zeigt die1 eine Brennkraftmaschine10 mit einem Brennraum12 , der von einem Kolben14 beweglich abgedichtet wird. Ein Wechsel der Füllungen des Brennraums12 wird durch wenigstens ein Einlassventil16 und ein Auslassventil18 gesteuert, die dazu von entsprechenden Aktoren20 ,22 betätigt werden. In der Ausgestaltung der1 dient ein Injektor24 zur Dosierung von Kraftstoff in eine Luftfüllung des Brennraums22 . Das resultierende Gemisch aus Kraftstoff und Luft wird von einer Zündkerze26 gezündet. Die Füllung des Brennraums12 mit Luft erfolgt aus einem Ansaugrohr28 mit einem Ansaugstutzen30 . Das Ansaugrohr28 weist eine Drosselklappe32 , die von einem Drosselklappen-Steller34 betätigt wird, sowie einen Luftmassenmesser36 auf. - Die Brennkraftmaschine
10 wird von einer Steuer- und Regeleinrichtung42 (auch bspw. ”Digital Motor Electronics (DME)” genannt) gesteuert, die dazu Signale verarbeitet, in denen sich verschiedene Betriebsparameter der Brennkraftmaschine10 abbilden. In der Darstellung der1 sind das vor allem das Signal mL des Luftmassenmessers36 , das Signal FW eines Fahrerwunschgebers44 , der eine Drehmomentanforderung des Fahrers erfasst, das Signal n eines Drehzahlgebers46 , der eine Drehzahl n einer Kurbelwelle der Brennkraftmaschine40 erfasst und das Signal P_L eines Umgebungsdrucksensors48 . Der Umgebungsdrucksensor48 ist im Bereich des Ansaugstutzens30 angeordnet. - Es versteht sich, dass moderne Brennkraftmaschinen
10 mit einer Vielzahl weiterer Geber und/oder Sensoren ausgerüstet sind, die hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt sind. Beispiele solcher Sensoren sind Temperatursensoren, weitere Drucksensoren, Abgassensoren, et cetera. Die Aufzählung der Geber36 ,44 ,46 und48 ist insofern nicht abschließend gemeint. Es muss auch nicht für jeden von der Steuer- und Regeleinrichtung42 verarbeiteten Betriebsparameter ein eigener Sensor vorhanden sein, weil die Steuer- und Regeleinrichtung42 verschiedene Betriebsparameter mithilfe von Rechenmodellen aus anderen, gemessenen Betriebsparametern modellieren kann. - Aus den empfangenen Gebersignalen bildet die Steuer- und Regeleinrichtung
42 unter anderem Stellgrößen zur Einstellung des von der Brennkraftmaschine10 zu erzeugenden Drehmoments. In der Ausgestaltung der1 sind dies insbesondere eine Stellgröße S_K zur Ansteuerung des Injektors24 , eine Stellgröße S_Z zur Ansteuerung der Zündkerze26 und eine Stellgröße S_L_DK zur Ansteuerung des Drosselklappen-Stellers34 . Im Übrigen ist die Steuer- und Regeleinrichtung42 dazu eingerichtet, insbesondere dazu programmiert, das erfindungsgemäße Verfahren oder eine seiner Ausgestaltungen durchzuführen und/oder den entsprechenden Verfahrensablauf zu steuern. - Die Brennkraftmaschine
10 ist, wie aus1 ersichtlich, mit einer Unterdruckpumpe48 gekoppelt, und treibt diese an. Die Unterdruckpumpe48 dient dazu, die für einen Bremskraftverstärker erforderliche Hilfsenergie in Form von Unterdruck bereitzustellen. Der Rest des Bremssystems ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. - In dem Unterdruckbereich, das heißt auf der Saugseite der Unterdruckpumpe
48 ist ein Drucksensor50 , der dazu dient, den im Unterdruckbereich herrschenden Unterdruck pu zu erfassen. Über eine Signalleitung (ohne Bezugszeichen), die auch als Bus, insbesondere als CAN-Bus ausgestaltet sein kann, wird ein Ausgangssignal des Drucksensors50 an das Steuer- und Regelgerät42 übermittelt. Des weiteren ist neben dem Fahrwunschgeber44 ein Bremspedal vorhanden, das mit einem Bremswunschgeber52 gekoppelt ist. Der entsprechende Bremswunsch BW wird ebenfalls an die Steuer- und Regeleinrichtung42 über eine Signalverbindung übertragen. - In
2 ist ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Ausgangspunkt des Verfahrens ist der im Unterdruckbereich von dem Drucksensor50 detektierter Unterdruck pu, der als Eingangsgröße des erfindungsgemäßen Verfahrens dient. - In einem ersten Funktionsblock
100 wird das Ausgangssignal des Drucksensors50 eingelesen. Entsprechend der Codierung des Sensorsignals, entweder als analoges Ausgangssignal oder als Bussignal, verzweigt das Verfahren in einer ersten Verzweigungsstelle102 entweder in einen zweiten Funktionsblock104 oder einen dritten Funktionsblock106 . In dem zweiten Funktionsblock104 wird eine elektrische Diagnose des Drucksensors50 beziehungsweise von dessen Ausgangssignal durchgeführt. In dem dritten Funktionsblock106 wird eine Überprüfung des Drucksensors50 vorgenommen, wenn der Drucksensor50 über einen Daten-Bus, insbesondere einen CAN-Bus, mit der Steuer- und Regeleinrichtung42 verbunden ist. - Nach den Funktionsblöcken
104 und106 wird das Verfahren in einer zweiten Verzweigungsstelle108 wieder zusammengeführt. Wenn die elektrische Diagnose im zweiten Funktionsblock104 beziehungsweise die Auswertung der Businformation im dritten Funktionsblock106 zum Ergebnis geführt haben, dass der Drucksensor50 beziehungsweise dessen Ausgangssignal in Ordnung ist, dann wird das Verfahren in einem vierten Funktionsblock108 fortgeführt. Wenn das in den Funktionsblöcken104 beziehungsweise106 zum Ergebnis kommen, dass der Drucksensor50 beziehungsweise dessen Ausgangssignal nicht in Ordnung sind, springt das Verfahren zu einem vierten Verzweigungsblock118 und beeinflusst in entsprechender Weise die in einem siebten Funktionsblock120 abgearbeiteten Funktionen des Bremssystems, die auf dem Ausgangssignal pu des Drucksensors50 basieren in entsprechender Weise. - Im anderen Fall verzweigt das erfindungsgemäße Verfahren von der zweiten Verzweigungsstelle
108 ausgehend zu einem vierten Funktionsblock110 . In diesem vierten Funktionsblock110 wird eine allgemeine Diagnose des Bremsunterdrucksystems vorgenommen. Diese allgemeine Diagnose kann beispielsweise darin bestehen, dass eine Zeitdauer ermittelt wird, innerhalb derer der Drucksensor50 nach dem Start der Brennkraftmaschine ein Ausgangssignal pu ausgibt, das einem Druck entspricht, der unterhalt eines Druckgrenzwerts DGW liegt. In diesem Fall ist von einer korrekten Funktion des Bremsunterdrucksystems auszugehen, da in ausreichend kurzer Zeit nach dem Start der Bremskraftmaschine ein geforderter Mindestunterdruck erreicht oder unterschritten wird. Dies ist nur dann möglich, wenn die Unterdruckpumpe48 korrekt arbeitet und auch sonst keine Undichtigkeiten oder Leckagen im Bremsunterdrucksystem auftreten. Des weiteren ist es naturgemäß möglich noch weitere Tests des Bremsunterdrucksystems vorzunehmen. - Anschließend wird in einer dritten Verzweigungsstelle
112 entschieden, ob eine Fehlfunktion des Bremsunterdrucksystems in dem vierten Funktionsblock110 festgestellt wurde oder nicht. Wenn Fehlfunktionen festgestellt wurden, dann wird in einem fünften Funktionsblock114 ein entsprechender Eintrag in einem Fehlerspeicher vorgenommen und/oder es wird in der Regel- und Steuereinrichtung42 eine entsprechende Reaktion auf den Fehlereintrag vorgenommen. So kann beispielsweise eine Notlauffunktion eingeschaltet werden und/oder Änderungen in der Funktionsweise der Steuer- und Regeleinrichtung vorgenommen werden. - Wenn jedoch kein Fehler in dem vierten Funktionsblock
110 des Bremsunterdrucksystems diagnostiziert wurde, dann wird in einem sechsten Funktionsblock116 die erfindungsgemäße Plausibilisierung der Ausgangssignale des Drucksensors50 vorgenommen. Diese Plausibilisierung erfolgt dadurch, dass der Bremsdruck bei einem Bremsvorgang erfasst wird und immer dann, wenn der Bremsdruck innerhalb eines vorgegebenen ersten Druckbereichs liegt, nach Beendigung des Bremsvorgangs eine Differenz aus einem aktuellen Ausgangssignals des Drucksensors50 und dem in einem Speicher abgelegten Ausgangssignal des Drucksensors50 vor dem Bremsvorgang gebildet wird, dass die Differenz mit einem vorgegebenen ersten Schwellwert verglichen wird, und dass ein Fehlerverdacht besteht, wenn die Differenz kleiner als ein vorgegebener erster Schwellwert ist. - Wenn ein solcher Fehlerverdacht besteht, kann in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ein Diagnosezähler inkrementiert werden und nach dem Erreichen eines vorgegebenen zweiten Schwellwerts erfolgt ein entsprechender Eintrag in einen Fehlerspeicher. Zusätzlich oder alternativ kann auch ein Fehlersignal ausgegeben werden.
- Je nach dem Ergebnis der verschiedenen Diagnosen in den Funktionsblöcken
104 ,106 ,110 und116 , kann anschließend in dem siebten Funktionsblock das Ausgangssignal PU des Drucksensors50 in entsprechend modifizierter Weise ausgewertet beziehungsweise berücksichtigt werden. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht also, die Plausibilisierung der Ausgangssignale pu des Drucksensors50 , so dass wenn das Ausgangssignal pu nach Durchlaufen des erfindungsgemäßen Verfahrens als korrekt gewertet wird, alle Funktionen des Bremssystems, die auf dem Unterdrucksignal PU basieren, in der vorgesehenen Weise abgearbeitet werden können. - Wenn jedoch aufgrund der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Prüfung von Fehler im Bremsunterdrucksystem oder dem Drucksensor
50 detektiert wurden, können diese Fehlern in entsprechender Weise in dem siebten Funktionsblock120 dadurch berücksichtigt werden, dass beispielsweise Notfallnotlauffunktionen des Regel- und Steuergeräts42 aktiviert werden oder bestimmte Parameter geändert und/oder veränderte Algorithmen durchlaufen werden, um trotz der Fehlfunktion des Bremsunterdrucksystems noch eine bestmögliche Bremsleistung und maximale Sicherheit des Fahrzeugs zu erreichen.
Claims (13)
- Verfahren zum Überprüfen der Funktion eines Bremssystems eines Fahrzeugs mit Brennkraftmaschine (
10 ) und Bremskraftverstärker, wobei der Bremskraftverstärker mit Unterdruck als Hilfsenergie arbeitet, und wobei im Unterdruckbereich des Bremssystems ein Drucksensor (50 ) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Bremsvorgang des Fahrzeugs der Bremsdruck (pBrems) erfasst wird, dass das Ausgangssignal (pU1) des Drucksensors (50 ) vor Beginn des Bremsvorgangs in einem Speicher abgelegt wird, wenn der Bremsdruck (pBrems) innerhalb eines vorgegebenen ersten Druck-Bereichs (DB) liegt, und dass nach Beendigung des Bremsvorgangs eine Differenz aus einem aktuellen Ausgangssignal (pU2) des Drucksensors (50 ) und dem in dem Speicher abgelegten Ausgangssignal (SDS1) gebildet wird, und dass die Differenz (⎕p) zur Ermittlung auf die Funktion des Bremssystems, insbesondere des Unterdruckbereichs, ausgewertet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Differenz (⎕p) zur mit einem vorgegebenen ersten Schwellwert (SW1) verglichen wird, dass Fehlerverdacht besteht, wenn die Differenz (⎕p) kleiner als ein vorgegebener erster Schwellwert (SW1) ist.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Wert eines Diagnosezählers () erhöht wird, wenn ein Fehlerverdacht besteht und/oder wenn die Differenz (⎕p) kleiner als der erste Schwellwert (SW1) ist.
- Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Wert eines Diagnosezählers verringert wird, wenn die Differenz (⎕p) größer oder gleich dem ersten Schwellwert (SW1) ist.
- Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Eintrag in einem Fehlerspeicher und/oder die Ausgabe eines Fehlersignals erfolgt, wenn der Wert des Diagnosezählers größer als ein vorgegebener zweiter Schwellwert (SW2) ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es nur durchgeführt wird, wenn sich das Fahrzeug zu Beginn des Bremsvorgangs innerhalb eines vorgegebenen Geschwindigkeitsbereichs befindet.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es nur durchgeführt wird, wenn zwischen dem Ende des letzten vorangegangenen Bremsvorgangs und dem Beginn des nächsten Bremsvorgangs mehr Zeit vergangen ist als eine vorgegebene Mindest-Dauer (⎕tmin).
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zeitdauer (⎕T) ermittelt wird, innerhalb derer der Drucksensor nach dem Start der Brennkraftmaschine einen Ausgangssignal (pu) ausgibt, das einem Druck entspricht, der unterhalb eines Druck-Grenzwerts (DGW) liegt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Fehlermeldung ausgegeben wird, wenn die Zeitdauer (⎕T) größer als ein dritter Schwellwert (SW3) ist.
- Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass nur dann eine Fehlermeldung vom Steuergerät (
42 ) ausgegeben wird, wenn während der Ermittlung der Zeitdauer (⎕T) kein Bremsvorgang stattgefunden hat. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ausgangssignal des Drucksensors (
50 ) daraufhin überprüft wird, ob es elektrisch in Ordnung ist. - Steuer- und/oder Regeleinrichtung (
42 ), dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Anwendung in einem Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche programmiert ist. - Computerprogramm, dadurch gekennzeichnet, dass es zur Anwendung in einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11 programmiert ist.
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