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DE102009011091A1 - Gurtaufroller mit einer Einrichtung zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge - Google Patents

Gurtaufroller mit einer Einrichtung zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge Download PDF

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DE102009011091A1
DE102009011091A1 DE200910011091 DE102009011091A DE102009011091A1 DE 102009011091 A1 DE102009011091 A1 DE 102009011091A1 DE 200910011091 DE200910011091 DE 200910011091 DE 102009011091 A DE102009011091 A DE 102009011091A DE 102009011091 A1 DE102009011091 A1 DE 102009011091A1
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retractor
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Klaus-Peter Singer
Frank Matzen
Erik Ziel
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/34Belt retractors, e.g. reels
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
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    • B60R2022/4808Sensing means arrangements therefor
    • B60R2022/4825Sensing means arrangements therefor for sensing amount of belt winded on retractor

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Gurtaufroller (1) mit einer Einrichtung zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge und einer in einem Aufrollerrahmen (4) drehbar gelagerten Gurtwelle (3), auf die der Gurt (10) aufwickelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung eine durch die Drehung der Gurtwelle (3) bewegte Kurvenscheibe (11) umfasst, an der ein dem Aufrollerrahmen (4) zugeordneter beweglich geführter Nocken (15) federbelastet anliegt, und der Nocken (15) eine durch die Bewegung der Kurvenscheibe (11) erzwungene Bewegung ausführt und die Stellung des Nockens (15) durch eine Sensoreinrichtung (22) sensierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gurtaufroller mit einer Einrichtung zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
  • Gurtaufroller werden z. B. in Sicherheitsgurtsystemen von Kraftfahrzeugen verwendet, welche den Insassen im Unfall zurückhalten und verhindern, dass der Insasse im Unfall auf harte Oberflächen, wie z. B. die Windschutzscheibe, trifft und sich dadurch schwerwiegende Verletzungen zuzieht. Ferner sind solche Gurtaufroller in modernen Kraftfahrzeugen mit irreversiblen oder reversiblen Gurtstraffern versehen, welche im Unfall oder in einer Vorunfallphase in dem Sicherheitsgurtsystem vorhandene Gurtlose herausziehen und dadurch die Koppelung des Insassen an das Kraftfahrzeug weiter verbessern. Insbesondere bei reversiblen Gurtstraffern, welche z. B. einen Elektromotor aufweisen, der die Gurtwelle in Aufrollrichtung antreibt, kann die erzeugte Gurtkraft gesteuert werden, so dass in Abhängigkeit von dem Insassentyp, von der Sitzstellung oder der Gurtbandauszugslänge eine unterschiedliche Gurtkraft erzeugt werden kann. Hierbei ist die Gurtbandauszugslänge von besonderer Bedeutung, da die ermittelte Gurtbandauszugslänge auch dazu verwendet werden kann, um bestimmte Zustände des Sicherheitsgurtsystems zu erkennen, wie z. B. „der Insasse hat gerade den Gurt angelegt” oder „der Insasse hat gerade den Gurt abgelegt”. In den genannten Fällen kann es sinnvoll sein, die Gurtkraft kurzzeitig zu erhöhen, um den Gurt in eine Parkposi tion aufzurollen oder beim Anschnallen erzeugte Gurtlose wieder herauszuziehen. Ferner sind Gurtaufroller bekannt, welche eine pyrotechnische Vorstraffeinrichtung aufweisen, die nur bei angelegtem Gurt im Unfall ausgelöst werden soll. Auch in diesem Fall ist es wichtig den Anschnallzustand zu ermitteln.
  • Ein weiteres Problem bei Gurtaufrollern ist, dass die Gurtaufroller bei schnellem Gurtbandeinlauf ungewollt blockieren können. Zur Überwindung dieses Problems sind verschiedene Systeme bekannt, welche das Sensorsystem in Abhängigkeit von dem Unterschreiten einer vorbestimmten Gurtbandauszugslänge beim Gurtbandeinlauf abschalten. Auch bei Gurtaufrollern mit einer ELR/ALR Funktion erfolgt die Umschaltung aus dem ELR in den ALR Betrieb in Abhängigkeit von dem Überschreiten einer vorbestimmten Gurtbandauszugslänge. Ferner sind moderne Gurtaufroller mit einer zwischen zwei oder mehreren Kraftbegrenzungsniveaus bekannt, bei denen das Kraftbegrenzungsniveau in Abhängigkeit von der ausgezogenen Gurtbandauszugslänge umschaltbar ist.
  • Es kann daher aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, die Gurtbandauszugslänge zu sensieren, wobei die Genauigkeit der Sensierung dabei von besonderer Bedeutung ist, da es sich bei dem Gurtaufroller um ein sicherheitsrelevantes Bauteil handelt und eine Fehlsteuerung zu erheblichen Schäden führen kann.
  • Aus der DE 41 32 876 C2 ist z. B. ein Gurtaufroller bekannt, der eine mechanische Einrichtung aufweist, welche eine vorbestimmte Gurtbandauszugslänge sensiert und bei Überschreiten der Gurtbandauszugslänge den Gurtaufroller aus einem ELR-Betrieb in einen ALR-Betrieb umschaltet. Die Einrichtung umfasst ein mechanisches Zählgetriebe, das den Gurtaufroller bei Überschreiten des vorgegebenen Schaltpunktes über eine Schalt wippe mechanisch umschaltet. Da es sich bei dieser Lösung um eine mechanische Einrichtung mit verschiedenen ineinandergreifenden Teilen handelt, ist eine Verbesserung der Genauigkeit der Sensierung nur mit einer aufwendigen sehr hohen Fertigungsgenauigkeit zu erreichen. Ferner muss bei dieser Lösung für jede zu sensierende Gurtbandauszugslänge ein Schaltnocken vorgesehen werden, so dass nicht beliebig viele Gurtbandauszugslängen sensiert werden können, und jede zu sensierende Gurtbandauszugslänge einen konstruktiven Aufwand darstellt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Gurtaufroller mit einer Einrichtung zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge zu schaffen, bei dem die Gurtbandauszugslänge mit einer hohen Genauigkeit während des Gurtbandauszuges sensierbar sein soll, und darüber hinaus beliebig viele vorbestimmte Gurtbandauszugslängen ohne Erhöhung des konstruktiven Aufwandes sensierbar sein sollen.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch einen Gurtaufroller mit einer Einrichtung zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge mit den Merkmalen des Anspruchs 1, während bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen, der Beschreibung und den zugehörigen Figuren zu entnehmen sind.
  • Die erfindungsgemäße Lösung sieht vor, dass die Einrichtung eine durch die Drehung der Gurtwelle bewegte Kurvenscheibe umfasst, an der ein dem Gehäuse des Gurtaufrollers zugeordneter beweglich geführter Nocken federbelastet anliegt, und der Nocken eine durch die Bewegung der Kurvenscheibe erzwungene Bewegung ausführt, und die Stellung des Nockens durch eine Sensoreinrichtung sensierbar ist. Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass zunächst die Drehbewegung der Gurtwelle über die Kurvenscheibe in eine Bewegung des Nockens überführt wird, und dann erst die Bewegung des Nockens sensiert wird. Die Bewegung des Nockens kann durch die Anlage an der Kurvenscheibe durch eine rein lineare Bewegung gebildet sein oder auch durch eine andere Bewegungsform, welche in Anpassung an die Art der Sensoreinrichtung dann leichter und genauer zu sensieren ist. Ferner bietet die vorgeschlagene Lösung den Vorteil, dass der Nocken bei entsprechender Formgebung der Kurvenscheibe eine kontinuierliche erzwungene Bewegung ausführt, so dass durch die Sensierung der Stellung des Nockens mit einer Sensoreinrichtung auch verschiedene Gurtbandauszugslängen sensiert werden können, ohne dass dadurch der konstruktive Aufwand erhöht wird.
  • Weiter wird vorgeschlagen, dass die Kurvenscheibe einen Abschnitt aufweist, an dem der Nocken bei vollständig eingezogenem Gurt vor der Montage im Fahrzeug anliegt, und der Abschnitt eine derartige Kontur aufweist, dass der Nocken in der Anlage an der bewegten Kurvenscheibe bei einem Gurtbandauszug bis zu einer vorbestimmten Gurtbandauszugslänge nicht bewegt wird. Die Einrichtung zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge wird dadurch bewusst erst mit der Montage, wenn die Gurtbandauszugslänge beim Einbau des Gurtaufrollers in das Fahrzeug eine vorbestimmte Gurtbandauszugslänge überschreitet, in einen Zustand versetzt, in dem ein weiterer Gurtbandauszug ein Signal erzeugt. Dadurch ist die Einrichtung in dem Zustand der Anlieferung beim Fahrzeughersteller in einem quasi deaktivierten Zustand.
  • Weiter wird vorgeschlagen, dass die Kurvenscheibe einen Abschnitt aufweist, an dem der Nocken während der Ausführung der erzwungenen Bewegung anliegt, und der Abschnitt eine derartige Kontur aufweist, dass die Bewegung des Nockens mit zunehmender Gurtbandauszugslänge abnimmt. Da das Gurtband auf der Gurtwelle spiralförmig aufgewickelt ist, ist die Gurtbandauszugslänge pro Umdrehung der Gurtwelle nicht konstant, sondern nimmt mit zunehmender Gurtbandauszugslänge ab, und zwar ca. um 10 mm je Umdrehung der Gurtwelle. Durch die vorgeschlagene Formgebung der Kurvenscheibe kann dieser Einfluss kompensiert werden, so dass der Nocken schließlich im Idealfall eine zu der Gurtbandauszugsbewegung proportionale Bewegung ausführt, und durch die Sensierung der Bewegung des Nockens zumindest annähernd proportional auch die Gurtbandauszugslänge sensiert werden kann.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass ein von der Gurtwelle angetriebenes mechanisches Getriebe vorgesehen ist, und die Kurvenscheibe mit dem Getriebe gekoppelt ist. Durch das Getriebe kann die Drehbewegung der Gurtwelle soweit untersetzt werden, dass die Kurvenscheibe je Umdrehung der Gurtwelle nur um einen geringfügigen Betrag bewegt wird. Die Kurvenscheibe kann dadurch entsprechend klein ausgebildet werden, und es muss nur ein verhältnismäßig kleiner Freiraum in dem Gurtaufroller zur Ermöglichung der Bewegungsfreiheit der Kurvenscheibe vorgesehen werden.
  • Eine einfache Ausführungsform des Getriebes kann dadurch geschaffen werden, indem dieses durch eine exzentrisch an der Gurtwelle gelagerte Taumelscheibe mit einer in einer gehäusefesten Innenverzahnung des Gurtaufrollers kämmenden Außenverzahnung gebildet ist, und die durch die Bewegung der Gurtwelle zu einer Taumelbewegung angeregte Taumelscheibe über einen in einer Führungskontur an der Kurvenscheibe verschieblich geführten Mitnehmer mit der Kurvenscheibe gekoppelt ist. Die Verwendung einer Taumelscheibe bietet den Vorteil, dass eine sehr große Untersetzung mit nur zwei ineinander kämmenden Zahnrädern verwirklicht werden kann.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass der Nocken in Radialrichtung außen an der Kurvenscheibe anliegt und bei Bewegung der Kurvenscheibe eine lineare Verschiebebewegung in Radialrichtung ausführt. Die Ausrichtung des Nockens ist insofern von Vorteil, dass dadurch die durch die Bewegung der Gurtwelle bewegte Kurvenscheibe eine größtmögliche Bewegung des Nockens im Verhältnis zu der eigenen Bewegung erzwingt.
  • Weiter wird vorgeschlagen, dass der Nocken einen Magneten aufweist und die Sensoreinrichtung durch einen feststehenden Magnetfeldsensor gebildet ist. Die Bewegung des Nockens kann dadurch berührungslos sensiert werden, indem der Nocken mit dem durch den Magneten erzeugten Magnetfeld an dem Magnetfeldsensor vorbeigeführt wird.
  • Die Erfindung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Gurtaufroller eine reversible Vorstraffeinrichtung aufweist und das Signal der Sensoreinrichtung einer Ansteuereinheit für die Vorstraffeinrichtung zugeführt wird. Das für die Ansteuerung der Vorstraffeinrichtung erforderliche Signal wird damit direkt an dem Gurtaufroller selbst erzeugt, so dass eine gesonderte externe Ansteuerleitung entfällt.
  • Weiter wird vorgeschlagen, dass an der der Kurvenscheibe zugewandten Seite des Nockens eine Führungsnut vorgesehen ist, in die die Kurvenscheibe eingreift. Durch die Führungsnut wird verhindert, dass der Nocken während der Bewegung der Kurvenscheibe von dieser abrutschen kann.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles näher erläutert. In den Figuren sind im Einzelnen zu erkennen:
  • 1: Gurtaufroller in Seitenansicht
  • 2: Gurtaufroller in Schnittrichtung B-B der 4
  • 3: Gurtaufroller in Schnittrichtung C-C der 2
  • 4: Gurtaufroller in Schnittrichtung A-A der 1
  • 5a5c: Gurtaufroller in Schnittrichtung D-D der 2 bei verschiedenen Gurtbandauszugslängen
  • 6: Kurvenscheibe mit Nocken
  • 7a und 7b: Kurvenscheibe mit Nocken entlang der Schnittrichtung E-E aus 6 in verschiedenen Stellungen
  • In 1 ist ein Gurtaufroller zu erkennen, welcher eine in einem Aufrollerrahmen 4 drehbar gelagerte Gurtwelle 3 und an einer Seite des Aufrollerrahmens 4 einen pyrotechnischen Gurtstraffer 2 aufweist. An der anderen Seite des Aufrollerrahmens 4 ist eine Federkassette 32 und ein Gehäuse 7 mit der Einrichtung 5 zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge vorgesehen.
  • In 2 ist der Gurtaufroller 1 in der Darstellung entlang der Schnittrichtung B-B zu erkennen. Die Gurtwelle 3 ist in zwei Öffnungen 31 und 28 des Aufrollerrahmens 4 drehbar gelagert und in Aufrollrichtung über eine in der Federkassette 32 angeordnete Feder 12 vorgespannt. Die Feder 12 ist über einen Wellenzapfen 14 mit der Gurtwelle 3 verbunden, auf dem zusätzlich eine Buchse 13 angeordnet ist, auf der eine Taumelscheibe 6 exzentrisch gelagert ist.
  • Die Gurtwelle 3 ist an der Seite der Federkassette 32 mit einem Ende eines Torsionsstabes 30 verbunden, der mit seinem anderen Ende mit einem gegenüber dem Aufrollerrahmen 4 verriegelbaren Profilkopf 29 verbunden ist. Die Seite des Gurtaufrollers 1, an der der Profilkopf 29 angeordnet ist, wird demnach auch Verriegelungsseite genannt. Im Unfall wird der Profilkopf 29 gegenüber dem Aufrollerrahmen 4 verriegelt, so dass sich die Gurtwelle 3 durch plastische Torsinn des Torsionsstabes 30 in Gurtbandauszugsrichtung drehen kann, wobei die plastische Verformung des Torsionsstabes 30 das dabei wirkende Kraftbegrenzungsniveau bestimmt. Die Einrichtung 5 zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge ist dabei bewusst auf der Seite der Gurtwelle 3 angeordnet, an der die Federkassette 26 angeordnet ist, damit die Gurtbandauszugsbewegung der Gurtwelle 3 auch während der kraftbegrenzten Gurtbandauszugsbewegung möglichst einfach und unmittelbar sensiert werden kann. Da an der Verriegelungsseite durch die Blockiervorrichtung des Profilkopfes 29 und die Ansteuerung der Blockiervorrichtung bereits verhältnismäßig viele Bauteile angeordnet werden müssen, ist der zur Verfügung stehende Bauraum an der Verriegelungsseite bereits sehr begrenzt. Ferner ist der direkte Zugang zu der Gurtwelle 3 zur Sensierung deren Bewegung hier verhältnismäßig schwierig. Aus diesen Gründen ist die Anordnung der Einrichtung 5 aus konstruktiven Gründen an der Seite der Federkassette 26 wesentlich günstiger, und ermöglicht zudem eine Sensierung der Gurtbandauszugsbewegung während der Kraftbegrenzungsphase.
  • In der 3 ist der Gurtaufroller 1 entlang der Schnittrichtung C-C aus der 2 zu erkennen. Die Taumelscheibe 6 weist eine Außenverzahnung 9 auf, welche in einer an dem Gehäuse 7 angeordneten und dadurch an dem Aufrollerrahmen 4 festgelegten Innenverzahnung 8 kämmt. Das Gehäuse 7 und der Aufrollerrahmen 4 sind insgesamt feststehend und können als Bestandteil der allgemein als Gehäuse des Gurtaufrollers 1 bezeichneten feststehenden Grundstruktur des Gurtaufrollers 1 begriffen werden. Die Innenverzahnung 8 ist fest an dem Gehäuse 7 angeordnet, kann aber auch an einem beliebigen anderen feststehenden Teil des Gehäuses des Gurtaufrollers 1 angeordnet sein. Insofern bezieht sich der Begriff „gehäusefest” auf das Gehäuse des gesamten Gurtaufrollers 1. Die Außenverzahnung 9 der Taumelscheibe 6 weist 59 Zähne auf, während die Innenverzahnung 8 an dem Gehäuse 7 60 Zähne aufweist. Durch dieses Verzahnungsverhältnis wird die Taumelscheibe 6 bei einer Umdrehung der Gurtwelle 3 genau um einen Zahn gegenüber dem Gehäuse 7 relativ verdreht.
  • Ferner ist in 2 auf dem Wellenzapfen 14 eine zentrisch gelagerte Kurvenscheibe 11 zu erkennen, die in den 5a5c entlang der Schnittrichtung D-D aus der 2 in verschiedenen Stellungen und in 6 vergrößert dargestellt ist. Die Kurvenscheibe 11 ist über einen an der Taumelscheibe 6 angeordneten Mitnehmer 27, welcher in eine Führungskontur 26 an der Kurvenscheibe 11 eingreift, mit der Taumelscheibe 6 verbunden. Der in Umfangsrichtung gerichtete Anteil der Relativbewegung der Taumelscheibe 6 gegenüber dem Gehäuse 7 wird dadurch auf die Kurvenscheibe 11 übertragen, so dass die Kurvenscheibe 11 bei einem Gurtbandauszug eine Drehbewegung ausführt. An der Kurvenscheibe 11 liegt ein in seiner Längsrichtung verschieblich an dem Gehäuse des Gurtaufrollers 1 angeordneter Nocken 15 an. Der Nocken 15 ist durch eine sich an einer fest an dem Gehäuse des Gurtaufrollers 1 angeordneten Grundplatte 20 abstützenden Feder 16 in Richtung der Kurvenscheibe 11 federbelastet, so dass er bei einer Drehbewegung der Kurvenscheibe 11 an deren Außenkontur anliegt und dadurch eine durch die Bewegung und Formgebung der Außenkontur der Kurvenscheibe 11 erzwungene Bewegung ausführt. Die Kurvenscheibe 11 kann in zwei Abschnitte 11a und 11b unterteilt werden, die jeweils eine Außenkontur 18 und 19 aufweisen, welche die Bewegung des Nockens 15 in Längsrichtung während der Drehbewegung der Kurvenscheibe 11 bestimmen.
  • In 5a ist die Stellung der Kurvenscheibe 11 bei vollständig eingezogenem Gurtband 10 dargestellt. Der Nocken 15 liegt an der Außenkontur 18 des Abschnitts 11a an. Die Außenkontur 18 weist einen konstanten Radius auf, so dass der Nocken 15 bei einer Drehung der Kurvenscheibe 11 aus dieser Stellung entgegen dem Uhrzeigersinn zunächst einmal nicht bewegt wird, bis die Kurvenscheibe 11 die in 5b dargestellte Stellung erreicht, in der der Abschnitt 11a in den Abschnitt 11b übergeht. Diese Stellung entspricht der vorbestimmten Gurtbandauszugslänge, welche bei der Montage im Fahrzeug überschritten werden muss, so dass die Einrichtung 5 bei einem weiteren Gurtbandauszug ein Signal erzeugt. Die Außenkontur 19 des Abschnitts 11b ist so geformt, dass der Nocken 5 eine zu der Gurtbandauszugslänge proportionale oder annähernd proportionale Verschiebebewegung ausführt. Sofern das Signal nicht proportional ist, kann dieses aber auch in der weiteren Signalverarbeitung oder durch eine Kalibrierung berücksichtigt werden.
  • In 4 ist der Gurtaufroller 1 aus 1 entlang der Schnittrichtung A-A zu erkennen. Auf der Gurtwelle 3 ist das Gurtband 10 spiralförmig aufgewickelt, so dass auf der Gurtwelle 3 zwei Lagen 10a und 10b des Gurtbandes 10 übereinanderliegen. Aufgrund des spiralförmig gewickelten Gurtbandes 10 nimmt der Wickeldurchmesser mit zunehmender Gurtbandauszugslänge ab, so dass die Gurtbandauszugslänge je Umdrehung der Gurtwelle 3 ebenfalls abnimmt. Dieser Effekt wird durch die Formgebung der Außenkontur 19 bei der Sensierung der Gurtbandauszugslänge berücksichtigt, so dass die vorgeschlagene Einrichtung bei einer entsprechenden Signalaufbereitung eine kontinuierliche millimetergenaue Messung der Gurtbandauszugslänge ermöglicht.
  • In den 7a und 7b ist der Nocken 15 und die Kurvenscheibe 11 in der Darstellung entlang der Schnittrichtung E-E in unterschiedlichen Stellungen zu erkennen. Der Nocken 15 ist an seiner der Kurvenscheibe 11 zugewandten Seite mit einer Führungsnut 15a versehen, in die die Kurvenscheibe 11 eingreift. Die Führungsnut 15a ist so ausgerichtet, dass die Kurvenscheibe 11 sich in ihre Drehrichtung gegenüber dem Nocken 15 bewegen kann aber keine quer zu der Drehrichtung gerichtete Bewegung gegenüber dem Nocken ausführen kann, so dass der Nocken 15 nicht den Kontakt zu der Kurvenscheibe 11 verlieren kann. An dem Nocken 15 ist ein Magnet 21 vorgesehen, welcher ein Magnetfeld 24 erzeugt. Der Magnet 21 und der Nocken 15 können als körperliche Einheit verstanden werden, so dass eine Bewegung des Nockens 15 gleichzeitig eine identische Bewegung des Magneten 21 und des Magnetfeldes 24 zur Folge hat. Dem Magneten 21 gegenüberliegend ist eine Sensoreinrichtung 22 über ein Trägerelement 23 in einer Aufnahme 25 gehäusefest an dem Gurtaufroller 1 angeordnet. Die Sensoreinrichtung 22 ist durch einen Magnetfeldsensor wie z. B. einen Hallsensor gebildet. In der 7a befindet sie die Kurvenscheibe 11 in der Stellung, in der der Gurt vollständig oder nahezu vollständig aufgewickelt ist, wie sie z. B. auch in der 5b dargestellt ist. Der Magnet 21 befindet sich direkt gegenüber der Sensoreinrichtung 22, so dass die Sensoreinrichtung 22 einer hohen magnetischen Flussdichte ausgesetzt ist. In 7b befindet sich die Kurvenscheibe 11 in einer Stellung, in der der Gurt ausgezogen ist, wie z. B. in der 5c dargestellt. Der Nocken 15 liegt aufgrund der Federbelastung durch die Feder 16 an der Außenkontur 19 des Abschnittes 11b der Kurvenscheibe 11 an und wurde dabei gegenüber der in 7a dargestellten Stellung linear verschoben. Der Magnet 21 befindet sich nun in einer seitlich verschobenen Stellung gegenüber der Sensoreinrichtung 22, so dass die magnetische Flussdichte des auf die Sensoreinrichtung 22 einwirkenden Magnetfeldes 24 entsprechend kleiner ist. Die veränderte magnetische Flussdichte bewirkt dann eine Veränderung des Signals der Sensoreinrichtung 22, welches dann zur Ermittlung der Gurtbandauszugslänge verwendet wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4132876 C2 [0005]

Claims (9)

  1. Gurtaufroller (1) mit einer Einrichtung zur Sensierung der Gurtbandauszugslänge und einer in einem Aufrollerrahmen (4) drehbar gelagerten Gurtwelle (3), auf die der Gurt (10) aufwickelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung eine durch die Drehung der Gurtwelle (3) bewegte Kurvenscheibe (11) umfasst, an der ein dem Gehäuse des Gurtaufrollers (1) zugeordneter beweglich geführter Nocken (15) federbelastet anliegt, und der Nocken (15) eine durch die Bewegung der Kurvenscheibe (11) erzwungene Bewegung ausführt, und die Stellung des Nockens (15) durch eine Sensoreinrichtung (22) sensierbar ist.
  2. Gurtaufroller (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kurvenscheibe (11) einen Abschnitt (11a) aufweist, an dem der Nocken (15) bei vollständig eingezogenem Gurt (10) vor der Montage im Fahrzeug anliegt, und der Abschnitt (11a) eine derartige Kontur (18) aufweist, dass der Nocken (15) in der Anlage an der bewegten Kurvenscheibe (11) bei einem Gurtbandauszug bis zu einer vorbestimmten Gurtbandauszugslänge nicht bewegt wird.
  3. Gurtaufroller (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kurvenscheibe (11) einen Abschnitt (11b) aufweist, an dem der Nocken (15) während der Ausführung der erzwungenen Bewegung anliegt, und der Abschnitt (11b) eine derartige Kontur aufweist, dass die Bewegung des Nockens (15) mit zunehmender Gurtbandauszugslänge abnimmt.
  4. Gurtaufroller (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein von der Gurtwelle (3) angetriebenes mechanisches Getriebe vorgesehen ist, und die Kurvenscheibe (11) mit dem Getriebe gekoppelt ist.
  5. Gurtaufroller nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mechanische Getriebe durch eine exzentrisch an der Gurtwelle (3) gelagerte Taumelscheibe (6) mit einer in einer gehäusefesten Innenverzahnung (8) des Gurtaufrollers (1) kämmenden Außenverzahnung (9) gebildet ist, und die durch die Bewegung der Gurtwelle (3) zu einer Taumelbewegung angeregte Taumelscheibe (6) über einen in einer Führungskontur (26) an der Kurvenscheibe (11) verschieblich geführten Mitnehmer (27) mit der Kurvenscheibe (11) gekoppelt ist.
  6. Gurtaufroller (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Nocken (15) in Radialrichtung außen an der Kurvenscheibe (11) anliegt und bei Bewegung der Kurvenscheibe (11) eine lineare Verschiebebewegung in Radialrichtung ausführt.
  7. Gurtaufroller (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Nocken (15) ein Magnet (21) zugeordnet ist, und die Sensoreinrichtung (22) durch einen feststehenden Magnetfeldsensor gebildet ist.
  8. Gurtaufroller (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurtaufroller (1) eine reversible Vorstraffeinrichtung aufweist, und das Signal der Sensoreinrichtung (22) einer Ansteuereinheit für die Vorstraffeinrichtung zugeführt wird.
  9. Gurtaufroller (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der der Kurvenscheibe (11) zugewandten Seite des Nockens (15) eine Führungsnut (15a) vorgesehen ist, in die die Kurvenscheibe (11) eingreift.
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