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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Luftreinigungsvorrichtung nach
dem Oberbegriff von Anspruch 1, welche sich insbesondere zur Aufreinigung bzw.
Filterung von Luft (d. h. insbesondere zur Aufbereitung von Luft)
in insbesondere geschlossenen Räumen, vorzugsweise für
Fahrgastzellen bzw. Kabinen von Kraftfahrzeugen, eignet. Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung zur Aufreinigung bzw. Filterung von Luft
in insbesondere geschlossenen Räumen sowie ein Verfahren
zur Aufreinigung bzw. Filterung von Luft unter Einsatz der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung.
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In
Räumen, bei denen ein nur geringer oder gar kein Luftaustausch
stattfindet, wie es beispielsweise für Fahrgastzellen bzw.
Kabinen von Kraftfahrzeugen der Fall ist, liegen oftmals hohe Geruchs-
und Schadstoffbelastungen vor, insbesondere wenn in den Fahrgastzellen
bzw. Kabinen geraucht oder gegessen wird. Als besonders unangenehm
wird mit gesundheitlichen Risiken verbundener Zigarettenrauch bzw.
Tabakrauch empfunden, welcher oftmals noch über Tage und
Wochen nach erfolgtem Zigaretten- bzw. Tabakkonsum wahrnehmbar und
störend ist. Zudem können aus Inneneinrichtungsgegenständen,
wie z. B. Fahrzeugsitzen, Armaturenbrettern, Türverkleidungen
oder dergleichen, Geruchs- bzw. Schadstoffe in die Umgebung abgegeben
werden, was gleichermaßen nachteilig ist. Zudem kommen neben
den vorgenannten Geruchs- bzw. Schadstoffquellen insbesondere bei
Kraftfahrzeuge noch aus dem Straßenverkehr stammende Schadstoffe,
wie Abgase, Feinstaub oder dergleichen, hinzu, welche in den Innenraum
von Kraftfahrzeugen eindringen können. Die zuvor angeführten
Geruchs- und Schadstoffe können zu negativen Beeinträchtigungen,
wie Unwohlsein, Kopfschmerzen, Unkonzentriertheit, führen
und sogar schwerwiegende gesundheitliche Risiken hervorrufen.
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Auch
eine hohe (Luft-)Feuchtigkeit in Räumen mit geringem Luftaustausch
führt oftmals zu einer Geruchsbelästigung, welche
insbesondere auch mit einem Befall von Schimmelpilzen einhergeht,
was zu einer hohen Belastung der Luft mit Sporen führen kann.
Verdorbene Lebensmittel oder dergleichen können in geschlossenen
Räumen zu einer unangenehmen Geruchsbelästigung führen.
Auch Pollen und sonstige in der Luft vorhandene Allergene bilden eine
weitere Belastungsquelle.
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Die
zuvor beschriebene Problematik ist insbesondere bei Fahrgastzellen
bzw. Kabinen von Kraftfahrzeugen gravierend, da hier ein relativ
kleines Raum- bzw. Luftvolumen vorliegt und der Austausch mit Außenluft
nicht immer effektiv ist. Denn zum einen ist der Luftaustausch durch
das Belüftungssystems eines Fahrzeuges begrenzt, und zum anderen
kann die Außenluft selbst mit Geruchs- bzw. Schadstoffen
angereichert sein, wie es z. B. bei starkem Verkehrsaufkommen der
Fall sein kann. Hinzu kommt noch, daß das Belüftungssystem
bei Nichtbetrieb des Kraftfahrzeuges nicht aktiv ist und somit im Raum
vorhandene Geruchs- bzw. Schadstoffe gar nicht abtransportiert werden
können, so daß sich die Geruchs- bzw. Schadstoffe
sozusagen im Innenraum festsetzen können. Gerade in Fahrgastzellen
bzw. Kabinen von Kraftfahrzeugen treten störende Gerüche
bzw. hohe Schadstoffkonzentrationen oftmals in hohen Konzentrationen
auf, was auch damit zusammenhängt, daß aufgrund
des kleinen Raum- bzw. Luftvolumens Geruchs- bzw. Schadstoffe nicht
in ausreichendem Maße verdünnt werden können,
insbesondere da jedem Insassen eines Kraftfahrzeuges ein nur sehr
kleines Raum- bzw. Luftvolumen zur Verfügung steht.
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Zudem
können Geruchs- bzw. Schadstoffe auch in die Innenausstattungsteile
eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise in die Sitze, eindringen und
somit über einen langen Zeitraum im Fahrzeug verbleiben
bzw. nach erfolgter Kontamination nur langsam wieder in die Luft
des Innenraumes abgegeben werden (”kalter Zigarettenrauch”).
Derartig belastete Fahrzeuge weisen oftmals einen geringeren Verkaufswert
auf.
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Im
Stand der Technik sind zur Verbesserung der Innenluft von Räumen
Filtrationssysteme bekannt, welche nach Art einer separaten Einheit
beispielsweise in den Innenraum eines Kraftfahrzeuges gestellt und
dort betrieben werden können. Derartige Systeme kommen
insbesondere dann zum Einsatz, wenn das Fahrzeug nicht im Betrieb
ist, beispielsweise über Nacht. In diesem Zusammenhang
sind im Stand der Technik Vorrichtungen bekannt, welche der Luft
Feuchtigkeit entziehen, um auf dieser Weise einer Schimmelpilzbildung
entgegenzuwirken. Derartige Systeme sind aber hinsichtlich der Neutralisie rung
bzw. Entfernung von Schadstoffen und/oder Geruchsstoffen nicht effektiv.
Darüber hinaus sind Partikelfilter für Innenräume
bekannt, welche jedoch nur hinsichtlich einer Entfernung bzw. Zurückhaltung
von Staub- bzw. Schwebstoffen optimiert sind, so daß Geruchs-
bzw. Schadstoffe als solche von derartigen Systemen ebenfalls nicht
wirksam aus dem Innenraum eines Kraftfahrzeuges entfernt werden
können. Zudem sind im Stand der Technik Filtersysteme bekannt,
welche auf Adsorbentien zurückgreifen. Bei diesen Systemen
liegen die Adsorbentien jedoch oftmals beispielsweise in Form einer
losen Schüttung vor, was hinsichtlich der Adsorptionsleistung
und der Handhabbarkeit des Systems jedoch nachteilig ist, insbesondere
da derartige Filter zu einer Gassenbildung neigen und zudem schnell
verstopfen. Zudem sind die Luftfilter des Standes der Technik strömungstechnisch
nicht immer optimiert, so daß mitunter auch in diesem Lichte
nichtoptimale Filterleistungen resultieren.
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Vor
diesem technischen Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung folglich darin, eine Luftreinigungsvorrichtung zur Aufbereitung bzw.
Aufreinigung bzw. Filterung von Luft für insbesondere geschlossene
Räume bereitzustellen, welche die zuvor geschilderten Nachteile
des Standes der Technik zumindest weitgehend vermeidet oder aber
wenigstens abschwächt. Insbesondere sollte eine derartige
Luftreinigungsvorrichtung die hohen Anforderungen in bezug auf die
Entfernung von Schad-, Geruchs- und Giftstoffen aus der aufzureinigenden
Luft im Innenraumeinsatz erfüllen. Zudem sollte ein derartiges
System mobil ausgebildet sein und über eine einfache Handhabbarkeit
verfügen.
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Die
zuvor geschilderte Aufgabenstellung wird im Rahmen der vorliegenden
Erfindung durch die Luftreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung sind Gegenstand der diesbezüglichen
Unteransprüche.
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Weiterer
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die erfindungsgemäße
Verwendung der Luftreinigungsvorrichtung zur Aufreinigung bzw. Filterung
von Luft in insbesondere geschlossenen Räumen gemäß Anspruch
39. Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Verwendung sind Gegenstand der diesbezüglichen Unteransprüche.
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Schließlich
ist weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung das Verfahren
zur Aufreinigung bzw. Filterung von Luft in insbesondere geschlossenen
Räumen gemäß Anspruch 42.
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Die
Anmelderin hat nun überraschenderweise herausgefunden,
daß die zuvor geschilderte Aufgabe dadurch gelöst
werden kann, daß erfindungsgemäß eine
Luftreinigungsvorrichtung bereitgestellt wird, welche eine Filtereinrichtung
und eine Luftfördereinrichtung zur Durchströmung
der Filtereinrichtung mit Luft aufweist, wobei die Filtereinrichtung mindestens
ein Filterelement mit an einem Träger fixierten partikulären
Adsorbentien zur Adsorption von Geruchs- bzw. Schadstoffen aufweist.
Die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
weist eine hohe Effizienz hinsichtlich der Beseitigung von Geruchsstoffen
sowie Gift- bzw. Schadstoffen aus der Luft auf, so daß sich
die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
insbesondere zur Aufbereitung bzw. Aufreinigung bzw. Filterung von
Luft in insbesondere geschlossenen Räumen, wie Fahrgastzellen bzw.
Kabinen von Kraftfahrzeugen, eignet. Aufgrund der speziellen Ausgestaltung
der Filtereinrichtung weist die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung sowohl Filter- bzw. Filtrationseigenschaften,
d. h. Eigenschaften zur Entfernung von Staub bzw. Schwebstoffen
aus der zu reinigenden Luft, als auch adsorptive Eigenschaften auf,
d. h. Eigenschaften zur adsorptiven Entfernung von Geruchsstoffen
sowie Schad- bzw. Giftstoffen. Aufgrund der Verwendung von an Trägerstrukturen
fixierten Adsorbentien weist die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung auch eine strömungstechnische
Optimierung auf.
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Bei
der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
handelt es sich insbesondere um ein mobiles bzw. tragbares System,
welches über eine eigene Luftfördereinrichtung
und gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
auch über eine eigene Energieversorgungseinrichtung verfügt,
so daß das erfindungsgemäße System leicht
handhabbar und universell einsetzbar ist. Zudem weist die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung kompakte Außenmaße auf,
was die Handhabbarkeit gleichermaßen erleichtert und den
Einsatzbereich vergrößert. Wie nachfolgend noch
geschildert, eignet sich die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung insbesondere zur Aufreinigung von Luft
in Räumen mit kleinem Volumen, wie Fahrgastzellen oder
dergleichen, aber auch zur Aufreinigung von Luft in kleinen Innenräumen, wie
Abstell- bzw. Vorratskammern oder dergleichen.
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Insbesondere
kann die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
bei Nichtbenutzung aber auch im Betrieb eines Kraftfahrzeuges im
Innenraum des Fahrzeuges aufgestellt bzw. insbesondere reversibel
befestigt und in Betrieb genommen werden, so daß auf diese
Weise in effektiver Weise (z. B. über Nacht) Geruchs- bzw.
Schadstoffe eliminiert werden, so z. B. Zigarettenrauch bei Raucherfahrzeugen.
Die effektive Entfernung von Geruchs- und/oder Schadstoffen – und
zwar sowohl auf der Ebene von Stäuben, Aerosolen oder dergleichen
als auch in bezug auf gasförmige Geruchs- und/oder Schadstoffe – führt
zu einer deutlichen Entlastung der Insassen und zu einer Aufwertung
des Kraftfahrzeuges insgesamt.
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Es
versteht sich von selbst, daß Ausgestaltungen, Ausführungsformen,
Vorteile und dergleichen, welche nachfolgend zu Zwecken der Vermeidung
von Wiederholungen nur zu einem Erfindungsaspekt ausgeführt
sind, selbstverständlich auch in bezug auf die übrigen
Erfindungsaspekte entsprechend gelten.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung – gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung – ist somit eine
Luftreinigungsvorrichtung, insbesondere zur Aufreinigung und/oder
Filterung von Luft in insbesondere geschlossenen Räumen,
vorzugsweise für Fahrgastzellen und/oder Kabinen von Kraftfahrzeugen,
wobei die Luftreinigungsvorrichtung nach der Erfindung eine Filtereinrichtung
und eine Luftfördereinrichtung zur Durchströmung
der Filtereinrichtung mit Luft aufweist. Die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, daß die Filtereinrichtung mindestens
ein Filterelement mit an einem Träger fixierten partikulären
Adsorbentien zur Adsorption von Geruchs- und/oder Schadstoffen aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung kombiniert
die positiven Eigenschaften eines Luftfilters mit Filterfunktion
gegenüber Schwebstoffen, wie Stäuben oder Aerosolen,
mit adsorptiven Eigenschaften beispielsweise gegenüber
gasförmigen Substanzen, so daß insgesamt eine
hohe Effizienz hinsichtlich der Aufreinigung von Innenraumluft resultiert.
Die erfindungsgemä ße Luftreinigungsvorrichtung
stellt gewissermaßen ein autarkes System dar, welches unabhängig
von externen Energiequellen betrieben werden kann, wobei es sich
aufgrund seiner kompakten Ausgestaltung universell für
eine Vielzahl von Anwendungsfällen bei gleichzeitig sehr
guter Handhabbarkeit einsetzen läßt. Bei der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung handelt es sich insgesamt somit um eine
Luftfiltrationsvorrichtung mit adsorptiven Eigenschaften.
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In
diesem Zusammenhang hat die Anmelderin in völlig überraschender
Weise herausgefunden, daß der Einsatz einer speziellen
Filtereinrichtung mit mindestens einem Filterelement, welches an
einem Träger fixierte partikuläre Adsorbentien
zur Adsorption von Geruchs- bzw. Schadstoffe aufweist, eine signifikante
Steigerung der Filtrations- bzw. Adsorptionseigenschaften realisiert
werden können. Ohne sich auf diese Theorie beschränken
zu wollen, kann die deutlich gesteigerte Effizienz beispielsweise
damit begründet werden, daß die an dem Träger
fixierten Adsorbentien eine verbesserte Zugänglichkeit
für die aufzubereitende Luft aufweisen, so daß auf
diese Weise Schad- bzw. Giftstoffe, aber auch Schwebstoffe effektiv
aus der Luft entfernt werden können.
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Zudem
wird aufgrund der Verwendung spezieller Träger eine Gassenbildung
vermieden, was gleichermaßen zu einer Verringerung des
Durchströmungswiderstandes führt, so daß der
durch die Filterelemente bedingte Druckabfall gering ist, was die Leistungsfähigkeit
weiter verbessert bzw. was dazu führt, daß das
erfindungsgemäße System mit relativ leistungsschwachen
und energiesparenden Luftfördereinrichtungen betrieben
werden kann. Aufgrund des Einsatzes spezieller Trägerstrukturen
mit daran fixierten Adsorbentien kann auch die Menge an Adsorbentien
insgesamt verringert werden, was vor dem Hintergrund der Produktionseffizienz
bzw. hinsichtlich der Verringerung von Produktionskosten von Vorteil
ist. Zudem ist die Handhabbarkeit erleichtert, beispielsweise da
die speziellen Filterelemente beispielsweise im Vergleich zu losen
Schüttungen leichter ausgetauscht werden können.
Auch resultiert eine bessere Kombinationsmöglichkeit verschiedenartiger
Filterelemente, so daß die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
in bezug auf den jeweiligen Einsatzbereich gewissermaßen
maßgeschneidert werden kann. Zudem ist die auch die Regenerierbarkeit
der Adsorbentien und damit die Wiederverwertung der Filterelemente
deutlich verbessert, da die erhöhte Zugänglichkeit
der Adsorbentien auch im Rahmen von Regenerationsverfahren vorteilhaft
ist.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung kann es vorgesehen sein, daß die
partikulären Adsorbentien des Filterelementes vorzugsweise
mittels eines diskontinuierlich, insbesondere punktförmig
aufgetragenen Klebstoffes an den Träger fixiert sind. Diesbezüglich
kann der Klebstoff ein Schmelzklebstoff (Hotmelt), insbesondere
ein reaktiver oder nichtreaktiver Schmelzklebstoff, oder ein thermoplastischer
Klebstoff sein. Diesbezügliche Klebstoffe sind dem Fachmann
an sich wohlbekannt, so daß es diesbezüglich keiner
weiteren Ausführungen bedarf.
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Zur
Erreichung einer hohen Adsorptions- bzw. Filtereffizienz ist es
von Vorteil, wenn die partikulären Adsorbentien des Filterelementes
zu mindestens 50%, insbesondere zu mindestens 60%, vorzugsweise
zu mindestens 70%, für die adsorbierenden Geruchs- und/oder
Schadstoffe frei zugänglich sind. Die partikulären
Adsorbentien des Filterelementes sollten zu mindestens 50%, insbesondere
zu mindestens 60%, vorzugsweise zu mindestens 70%, nicht mit Klebstoff
bedeckt sein, um auf diese Weise eine hohe Kontaktfläche
bzw. eine hohe Zugänglichkeit für die aufzureinigende
Luft zu gewährleisten.
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Der
Klebstoff sollte in einer Menge von 1 bis 200 g/m2,
insbesondere 5 bis 150 g/m2, vorzugsweise 10
bis 120 g/m2, bevorzugt 20 bis 100 g/m2, besonders bevorzugt 25 bis 80 g/m2, ganz besonders bevorzugt 30 bis 75 g/m2, aufgetragen sein.
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Die
Beladungsmenge mit Adsorbentien kann in weiten Bereichen variieren.
Im allgemeinen sollten die partikulären Adsorbentien des
Filterelementes in einer Menge von 5 bis 500 g/m2,
insbesondere 10 bis 450 g/m2, vorzugsweise
20 bis 400 g/m2, bevorzugt 25 bis 350 g/m2, besonders bevorzugt 50 bis 325 g/m2, ganz besonders bevorzugt 50 bis 300 g/m2, auf den Träger aufgebracht sein.
Mit anderen Worten sollte die Beladungsmenge an geruchs- und/oder schadstoffadsorbierenden
partikulären Adsorbentien derart ausgelegt sein, daß die
durch das Adsorptionsmaterial bereitgestellte Adsorptionskapazität
ausreicht, um bei der Verwendung der erfindungsgemäßen
Luftreinigungs vorrichtung aus der Umgebung bzw. aus der Innenluft
stammende Schad- und/oder Geruchsstoffe dauerhaft adsorptiv zu binden
bzw. zu entfernen.
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Die
partikulären Adsorbentien des Filterelementes sollten kornförmig,
vorzugsweise kugelförmig ausgebildet sein. In diesem Zusammenhang
sollte der mittlere Partikeldurchmesser im Bereich von 0,01 bis
2,0 mm, insbesondere 0,05 bis 1,0 mm, vorzugsweise 0,1 bis 0,8 mm,
liegen. Bei den Angaben bezüglich des mittleren Durchmessers
handelt es sich um den sogenannten D50-Wert,
welcher beispielsweise und in nichtbeschränkender Weise
durch Laserbeugung oder Siebanalyse ermittelt werden kann, was dem
Fachmann wohlbekannt ist.
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Die
partikulären Adsorbentien des Filterelementes können
ausgewählt sein aus der Gruppe von Aktivkohle; Zeolithen;
anorganischen Oxiden, insbesondere Siliciumdioxiden, Silicagelen
und Aluminiumoxiden; Molekularsieben; mineralischen Granulaten;
Klathraten; sowie deren Mischungen. Als partikuläre Adsorbentien
wird besonders bevorzugt Aktivkohle eingesetzt, welche eine hohe
Wirksamkeit hinsichtlich der Adsorption von Gift- bzw. Schadstoffen, aber
auch hinsichtlich der Adsorption von Geruchsstoffen aufweist. Ohne
sich auf diese Theorie beschränken zu wollen, weisen die
vorgenannten partikulären Adsorbentien nämlich
Poren zur Aufnahme bzw. Speicherung, insbesondere Adsorption, von Geruchs-
bzw. Schadstoffen auf. Mit anderen Worten weisen die partikulären
Adsorbentien poröse Strukturen zur Aufnahme von Geruchs-
bzw. Schadstoffen auf, so daß diese in effektiver Weise
aus der aufzureinigenden Luft entfernt werden. Aufgrund der relativ unspezifischen
Adsorptionseigenschaften der erfindungsgemäß eingesetzten
Adsorptionsmaterialien eignet sich die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung zur Adsorption beliebiger Schad-, Gift-
und Geruchsstoffe, so daß die erfindungsgemäße
Vorrichtung auch vor diesem Hintergrund sozusagen universell einsetzbar
ist.
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In
diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn die partikulären
Adsorbentien des Filterelementes in Form diskreter Aktivkohleteilchen, insbesondere
in Kornform (”Kornkohle”) oder Kugelform (”Kugelkohle”),
ausgebildet sind oder diese umfassen. Die partikulären
Adsorbentien des Filterelementes sollten eine spezifische Oberfläche
(BET) von mindestens 500 m2/g, insbesondere
mindestens 750 m2/g, vorzugsweise mindestens
1.000 m2/g, besonders bevorzugt mindestens
1.200 m2/g, aufweisen. Zudem sollten die
partikulären Adsorbentien des Filterelementes, insbesondere
die Aktivkohle, eine spezifische Oberfläche (BET) von 500
bis 2.500 m2/g, insbesondere 750 bis 2.250
m2/g, vorzugsweise 900 bis 2.000 m2/g, besonders bevorzugt 1.000 bis 1.750 m2/g, aufweisen. Was die Adsorbentien weiterhin
anbelangt, so sollten die partikulären Adsorbentien des Filterelementes
eine Aktivkohle mit einem Adsorptionsvolumen Vads von
mindestens 250 cm3/g, insbesondere mindestens
300 cm3/g, vorzugsweise mindestens 350 cm3/g, besonders bevorzugt mindestens 400 cm3/g, sein. In diesem Zusammenhang sollten die
partikulären Adsorbentien des Filterelementes eine Aktivkohle
mit einem Adsorptionsvolumen Vads von 250
bis 2.000 cm3/g, insbesondere 300 bis 1.500 cm3/g, vorzugsweise 350 bis 1.400 cm3/g, sein.
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Besonders
gute Ergebnisse hinsichtlich der Adsorptionseigenschaften werden
erreicht, wenn die partikulären Adsorbentien des Filterelementes
eine Aktivkohle mit einem Gesamtporenvolumen nach Gurvich von mindestens
0,50 cm3/g, insbesondere mindestens 0,55
cm3/g, vorzugsweise mindestens 0,60 cm3/g, besonders bevorzugt mindestens 0,65 cm3/g, ganz besonders bevorzugt mindestens
0,70 cm3/g, sind. Die partikulären
Adsorbentien des Filterelementes können eine Aktivkohle
mit einem Gesamtporenvolumen nach Gurvich von 0,50 bis 2 cm3/g, insbesondere 0,55 bis 1,8 cm3/g, vorzugsweise 0,60 bis 1,5 cm3/g, besonders bevorzugt 0,65 bis 1,2 cm3/g, ganz besonders bevorzugt 0,70 bis 1 cm3/g, sein.
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Insbesondere
vor dem Hintergrund der weiteren Verbesserung der Adsorptionseigenschaften und
der Regenerierbarkeit der Adsorbentien kann es erfindungsgemäß vorgesehen
sein, daß die partikulären Adsorbentien des Filterelementes
eine Aktivkohle, welche eine Imprägnierung aufweist, sind,
insbesondere wobei die Imprägnierung ausgewählt
ist aus der Gruppe von (i) Metallen, vorzugsweise Kupfer, Silber,
Cadmium, Platin, Palladium, Rhodium, Zink, Quecksilber, Titan, Zirkonium,
Molybdän und/oder Aluminium, insbesondere deren Ionen und/oder
Salzen; (ii) Enzymen; (iii) basischen Verbindungen, insbesondere
organischen Basen, wie organischen Aminen; (iv) sauren Verbindungen,
insbesondere salz- und schwefelsauren Verbindungen oder freien organischen
oder anorganischen Säuren; sowie deren Mischungen und/oder
Kombinationen. In diesem Zusammenhang sollte die Imprägnierung, bezogen
auf die Aktivkohle, in einer Menge von 0,01 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise
0,1 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 bis 15 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt
1 bis 10 Gew.-%, auf die Aktivkohle aufgebracht sein. Auch für
die oben aufgeführten Adsorbentien kann eine derartige
Katalysatorimprägnierung in Betracht kommen.
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Zur
Erreichung guter Durchströmungseigenschaften sollte der
Träger des Filterelementes gasdurchlässig, insbesondere
luftdurchlässig, und/oder wasserdurchlässig und/oder
wasserdampfdurchlässig ausgebildet sein.
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Was
den Träger des Filterelementes als solchen anbelangt, so
kann dieser beispielsweise flächig bzw. zweidimensional
ausgebildet sein. Der Träger des Filterelementes kann in
diesem Zusammenhang ein textiler Träger bzw. ein textiles
Flächengebilde sein. Es liegt dabei im Rahmen der vorliegenden
Erfindung, wenn der Träger des Filterelementes ein insbesondere
textiles Flächengebilde in Form eines Gewebe, Gewirkes,
Gestrickes, Geleges, Textilverbundstoffes, Vlieses oder Nonwovens
ist. Der Träger des Filterelementes sollte gemäß dieser
Ausführungsform ein Flächengewicht von 25 bis
500 g/m2, insbesondere 30 bis 250 g/m2, vorzugsweise 35 bis 200 g/m2,
aufweisen.
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Das
Filterelement kann zudem eine Mehrzahl an mit partikulären
Adsorbentien beaufschlagten Trägern aufweisen. Diesbezüglich
können die Träger lagen- und/oder schichtartig
in dem Filterelement angeordnet sein, so daß auf diese
Weise sozusagen eine Mehrschichtstruktur pro Filterelement resultiert. Dabei
können die unterschiedlichen Lagen lose aufeinander liegen
oder in dem Fachmann an sich bekannter Weise miteinander fixiert
sein. Als Träger können auch sogenannte Partikel-
bzw. Aerosolfiltermaterialien eingesetzt werden, insbesondere wie
sie nachfolgend noch beschrieben sind.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es gleichermaßen
möglich, daß der Träger für
die partikulären Adsorbentien des Filterelementes ein gasdurchlässiger,
insbesondere luftdurchlässiger, insbesondere mattenförmiger
dreidimensionaler Träger ist. In diesem Fall kann der Träger
des Filterelementes ein Schaumstoffmaterial, insbesondere ein offenzelliger
oder offenporiger Schaum, insbesondere Schaumstoff, sein.
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In
diesem Fall sollten die partikulären Adsorbentien an den
Wandungen der Zellen oder Poren des Schaumstoffmaterials, insbesondere
Schaumstoffs, fixiert sein. Der Einsatz spezieller Schaumstoffe,
insbesondere wie sie nachfolgend noch genau definiert sind, führt
zu einer deutlich gesteigerten Leistungsfähigkeit der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung. Insbesondere wird durch den Einsatz derartiger
Systeme in effektiver Weise eine Gassenbildung verhindert, so daß optimale
Durchströmeigenschaften hinsichtlich der zu filternden
Luft resultieren. Zusätzlich können derartige
Trägersysteme mit den Adsorbentien derart beaufschlagt
werden, daß eine optimale Zugänglichkeit der Adsorbentien
in bezug auf die aufzureinigende Luft vorliegt.
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Gemäß dieser
erfindungsgemäßen Ausführungsform sollte
der Träger des Filterelementes ein insbesondere offenporiger
und/oder offenzelliger Schaum, insbesondere Schaumstoff, auf Basis
mindestens eines organischen Polymers, insbesondere auf Basis von
Polyurethanen, Polyolefinen, Polystyrolen, Polyvinylchloriden, Polyisocyanuraten
und Formaldehydharzen, besonders bevorzugt ein Polyurethanschaumstoff,
sein.
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Der
Träger des Filterelementes sollte ein insbesondere offenporiger
und/oder offenzelliger Schaumstoff auf Polyurethanbasis (PU-Schaumstoff) oder
Polyolefinbasis (PO-Schaumstoff), insbesondere ein vorzugsweise
großporiger retikulierter Polyurethanschaumstoff, sein.
Erfindungsgemäß kann es vorgesehen sein, daß der
Träger ein offenporiger bzw. ein offenzelliger Schaum,
insbesondere Schaumstoff, mit einem mittleren Porendurchmesser von
1 bis 5 mm, bevorzugt 1,5 bis 3 mm, ist.
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Erfindungsgemäß ist
es zudem vorteilhaft, wenn der Träger des Filterelementes,
insbesondere der Schaum oder Schaumstoff, eine Porigkeit (Porosität)
von 5 bis 50 ppi, insbesondere 10 bis 30 ppi, aufweist und/oder
wenn der Träger des Filterelementes, insbesondere der Schaum
oder Schaumstoff, flach ausgebildet ist. Der Träger, insbesondere
der Schaum oder Schaumstoff, sollte eine Dicke von 1 bis 40 mm,
insbesondere 5 bis 30 mm, vorzugsweise 10 bis 25 mm, aufweisen.
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Der
Träger des Filterelementes sollte selbsttragend ausgebildet
sein. Zudem sollte der Träger des Filterelementes thermisch
beständig ausgebildet sein, insbesondere bis mindestens
80°C, vorzugsweise bis mindestens 100°C, besonders
bevorzugt bis mindestens 120°C.
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Weiterhin
kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß der
Träger des Filterelementes, insbesondere der Schaum oder
Schaumstoff, versteift und/oder ausgehärtet ist, vorzugsweise
durch insbesondere thermische und/oder chemische Aushärtung.
In diesem Zusammenhang kann es erfindungsgemäß vorgesehen
sein, daß der Träger des Filterelementes, insbesondere
der Schaum oder Schaumstoff, mit einem chemischen Aushärtungsmittel
getränkt und nachfolgend ausgehärtet ist. Dabei
kann das Aushärtungsmittel ein Klebstoff oder eine anderweitige
Haftmasse sein, welche gleichermaßen zur Fixierung der
partikulären Adsorbentien dient.
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Der
Träger des Filterelementes, insbesondere das Schaumstoffmaterial,
sollte die partikulären Adsorbentien in Mengen von 30 bis
90 Gew.-%, insbesondere 40 bis 85 Gew.-%, vorzugsweise 50 bis 80 Gew.-%,
besonders bevorzugt 55 bis 80 Gew.-%, bezogen auf den Träger,
enthalten. Hierdurch werden besonders gute Adsorptionseigenschaften
erreicht. Der Träger, insbesondere das Schaumstoffmaterial, sollte
zudem ein Gesamtflächengewicht von 1.500 bis 8.000 g/m2, insbesondere 2.000 bis 6.000 g/m2, vorzugsweise 2.500 bis 5.000 g/m2, aufweisen. Von besonderem Vorteil ist
es, wenn das Verhältnis von mittlerem Porendurchmesser
des als Träger verwendeten offenzelligen oder offenporigen
Schaums, insbesondere Schaumstoffs, zu mittlerem Partikeldurchmesser
der partikulären Adsorbentien mindestens 1,2, insbesondere
mindestens 1,5, vorzugsweise mindestens 1,7, besonders bevorzugt
mindestens 2, beträgt und bevorzugt im Bereich von 1,2
bis 7, insbesondere 1,5 bis 6, vorzugsweise 1,7 bis 5, besonders
bevorzugt 2 bis 4, liegt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann
es vorgesehen sein, daß die Filterelemente zusätzlich
Aktivkohlefasern aufweisen bzw. daß die Luftreinigungsvorrichtung nach
der Erfindung zusätzliche Filterelemente mit Aktivkohlefasern
aufweist. Durch den gezielten Einsatz von Aktivkohlefasern kann
das Adsorptionsverhalten der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung insgesamt verbessert werden, insbesondere in Kombination
mit den partikulären Adsorbentien. Denn Aktivkohlefasern
weisen eine optimierte Adsorptionskinetik auf, wobei Geruchs- bzw.
Gift- und Schadstoffe auch über längere Zeiträume
wirksam adsorbiert werden, während partikuläre
Adsorbentien im allgemeinen über eine sehr gute ”Spontaneität” hinsichtlich
der Adsorption verfügen, so daß auf diese Weise
durch die gezielte Kombination der jeweiligen adsorptiven Materialien
das Adsorptionsverhalten insgesamt verbessert ist.
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Was
die Aktivkohlefasern anbelangt, so können diese hergestellt
sein durch Carbonisieren und nachfolgende Aktivierung geeigneter
organischer Ausgangsfasern, insbesondere von Cellulosefasern, Fasern
auf Basis von Cellulosederivaten, Phenolharzfasern, Polyvinylalkoholfasern,
Pechfasern, Acrylharzfasern, Polyacrylnitrilfasern, aromatischen Polyamidfasern,
Formaldehydharzfasern, divinylbenzolvernetzten Polystyrolfasern,
Ligninfasern, Baumwollfasern und/oder Hanffasern, vorzugsweise von Fasern
auf Basis von Cellulose und Cellulosederivaten.
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Die
Aktivkohlefasern können als textiles Aktivkohlefasergebilde,
insbesondere als Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege, Gewirre, Vlies,
Filz oder sonstiger Textilverbundstoff, vorzugsweise als Nonwoven-Material,
vorliegen, insbesondere wobei das textile Aktivkohlefasergebilde
ein Flächengewicht von 10 bis 200 g/m2,
insbesondere 10 bis 150 g/m2, vorzugsweise
10 bis 120 g/m2, besonders bevorzugt 20
bis 100 g/m2, ganz besonders bevorzugt 25
bis 80 g/m2, aufweisen kann. Die Aktivkohlefasern
können mittlere Faserdurchmesser von 1 bis 25 μm,
insbesondere 2,5 bis 20 μm, vorzugsweise 5 bis 15 μm, aufweisen.
Die Aktivkohlefasern können weiterhin eine längenbezogene
Masse (Titer) von 1 bis 10 dtex, insbesondere 1 bis 5 dtex, aufweisen.
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Was
die Kombination der partikulären Adsorbentien mit den Aktivkohlefasern
im Rahmen der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
anbelangt, so ist es vorteilhaft, wenn der mittlere Teilchendurchmesser
der partikulären Adsorbentien mindestens um das Dreifache,
insbesondere mindestens um das Vierfache, vorzugsweise mindestens
um das Fünffache, besonders bevorzugt mindestens um das Sechsfache,
größer ist als der mittlere Faserdurchmesser der
Aktivkohlefasern.
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Erfindungsgemäß kann
es in diesem Zusammenhang auch vorgesehen sein, daß die
partikulären Adsorbentien und die Aktivkohlefasern an separaten Trägern
angeordnet sind. In diesem Zusammenhang können der Träger
mit den partikulären Adsorbentien und der Träger
mit den Aktivkohlefasern einen Verbund ausbilden. Gleichermaßen
ist es aber auch möglich, daß die partikulären
Adsorbentien und die Aktivkohlefasern an demselben Träger
befestigt, insbesondere hiermit verklebt sind.
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Sofern
der Einsatz von Aktivkohlefasern vorgesehen ist, ist es erfindungsgemäß bevorzugt,
daß die Aktivkohlefasern in bezug auf die Strömungsrichtung
der aufzureinigenden Luft hinter den partikulären Adsorbentien
angeordnet sind, da auf diese Weise das Adsorptionsverhalten insgesamt
optimiert wird.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung kann es vorgesehen sein, daß die
Luftreinigungsvorrichtung mindestens zwei Filterelemente, vorzugsweise eine
Vielzahl an Filterelementen, aufweist, insbesondere wobei die Filterelemente
gleich oder voneinander verschieden, vorzugsweise voneinander verschieden,
ausgebildet sind. Diesbezüglich können die jeweiligen
Filterelemente wie zuvor definiert ausgebildet sein. Die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung kann insbesondere mindestens drei, bevorzugt
mindestens vier oder mehr Filterelemente aufweisen, wobei die Filterelemente
hinsichtlich der Durchströmung mit Luft gewissermaßen
in Reihe in der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung angeordnet
sein können.
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Die
jeweiligen Filterelemente können dabei gemäß dieser
Ausführungsform voneinander verschiedene mittlere Partikeldurchmesser
der jeweilig verwendeten partikulären Adsorbentien bzw.
voneinander verschiedene mittlere Porendurchmesser der jeweiligen
Träger bzw. voneinander verschiedene Porigkeiten der jeweiligen
Träger aufweisen.
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So
kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß die
Filterelemente angeordnet sind derart, daß im Betriebszustand
der Luftreinigungsvorrichtung das oder die Filterelement(e) mit
den größeren mittleren Partikeldurchmessern der
jeweiligen partikulären Adsorbentien bzw. mit dem größeren
mittleren Porendurchmesser der jeweiligen Träger bzw. mit der
größeren Porigkeit der jeweiligen Träger
in Richtung der einströmenden Luft vor dem oder den Filterele ment(en)
mit den kleineren mittleren Partikeldurchmessern der jeweiligen
partikulären Adsorbentien bzw. mit dem kleineren mittleren
Porendurchmesser der jeweiligen Träger bzw. mit der kleineren Porigkeit
der jeweiligen Träger angeordnet sind.
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Mit
anderen Worten ist es vorteilhaft, wenn die Filterelemente mit den
größeren mittleren Durchmessern der partikulären
Adsorbentien bzw. mit den größeren mittleren Porendurchmessern
der jeweiligen Träger bzw. mit der größeren
Porigkeit der jeweiligen Träger in bezug auf die Durchströmungsrichtung
der Luft im Betriebszustand der erfindungsgemäßen
Vorrichtung stromaufwärts zu den anderen Filterelementen
angeordnet sind. Der Vorteil, wenn das Filterelement mit den grobkörnigeren
Adsorbentien – in Strömungsrichtung der einströmenden
Luft betrachtet – vor dem Filterelement mit den feinkörnigeren
Adsorbentien stromaufwärts zu dem Filterelement mit der
feinkörnigeren Aktivkohle positioniert ist, kann insbesondere
darin gesehen werden, daß das Filterelement mit der grobkörnigeren
Aktivkohle eine größere Beladungs- bzw. Adsorptionskapazität aufweist
und somit bereits einen Großteil der zu adsorbierenden
Stoffe abfängt (ca. 90 bis 95%); das Filterelement mit
der feinkörnigeren Aktivkohle dagegen hat zwar eine geringere
Beladungs- bzw. Adsorptionskapazität, aber eine bessere
Adsorptionskinetik, so daß es ohne weiteres gegebenenfalls
das erste Filterelement durchbrechende Stoffe adsorbieren kann.
Dies kann durch den vorzugsweise nachgeschalteten Einsatz von Aktivkohlefasern – also stromabwärts
zu den partikulären Adsorbentien – noch zusätzlich
verbessert werden. Die Menge an durchbrechenden Stoffen ist relativ
gering, da die zu adsorbierenden Stoffe zum Großteil bereits
von dem ersten Filterelement adsorbiert werden, so daß das nachgeschaltete
Filterelement seine Funktion als Filterelement zur Adsorption von
den das erste Filterelement etwaig durchbrechenden Stoffen lange
Zeit aufrechterhalten kann, da seine Kapazität für
die Adsorption der relativ geringen Mengen durchbrechender Stoffe
vollkommen ausreichend ist.
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Wie
zuvor angeführt, kann es im Rahmen der vorliegenden Erfindung
somit vorgesehen sein, daß das oder die im Betriebszustand
stromabwärts angeordnete(n) Filterelement(e) Aktivkohlefasern,
insbesondere wie zuvor definiert, aufweist bzw. aufweisen, da hierdurch
das Adsorptionsverhalten – wie zuvor geschildert – insgesamt
weiter verbessert werden kann.
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Erfindungsgemäß ist
es möglich, daß jedes einzelne Filterelement zusätzlich
mit einer Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht, vorzugsweise
einer Partikel- und Aerosolfilterschicht, ausgestattet ist. Diesbezüglich
ist auch beachtlich, daß der Träger als solcher,
sei es in Form eines zweidimensionalen oder dreidimensionalen Trägers,
wie zuvor definiert, bereits als solcher die Funktion einer Partikel-
bzw. Aerosolfilterschicht ausüben kann.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung kann es auch vorgesehen sein,
daß die Luftreinigungsvorrichtung, insbesondere die Filtereinrichtung,
mindestens ein zusätzliches Filterelement mit mindestens einer
Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht aufweist.
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Auf
diese Weise können in effizienter Weise Stäube
bzw. Schwebstoffe bzw. Aerosole aus der aufzureinigenden Luft – bei
gleichzeitiger Entlastung der Adsorbentien – gefiltert
werden. Somit kann auch eine weiter verbesserte Schutzfunktion gegenüber beispielsweise
in den Verbrennungsgasen von Dieselmotoren enthaltenen oder durch
Reifen- und Bremsabrieb gebildeten Feinstäuben gewährleistet werden.
Auch die Pollenfilterfunktion kann durch diese Maßnahme
noch weiter verbessert werden.
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Als
Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht kann ein textiles Flächengebilde,
vorzugsweise ein luftdurchlässiges Textilmaterial, eingesetzt
werden. Diesbezüglich kann das textile Flächengebilde
ein Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoff,
insbesondere ein Vlies, sein. Die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht
kann ein Flächengewicht von 1 bis 100 g/m2,
insbesondere 5 bis 50 g/m2, aufweisen. Die
Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht kann weiterhin ein Flächengewicht
von höchstens 100 g/m2, insbesondere
höchstens 50 g/m2, aufweisen.
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Besonders
gute Ergebnisse hinsichtlich der Filtration von Stäuben
bzw. Schwebstoffen können erreicht werden, wenn die Partikel-
und/oder Aerosolfilterschicht ein aus Textilfasern bestehendes textiles Flächengebilde
ist, wobei der mittlere Durchmesser der Textilfasern höchstens
50 μm, insbesondere höchstens 30 μm,
vorzugsweise höchstens 20 μm, bevorzugt höchstens
10 μm, besonders bevorzugt höchstens 5 μm,
ganz besonders bevorzugt höchstens 2 μm, betragen
sollte und/oder wobei der Durchmesser der Textilfasern im Bereich
von 0,05 bis 50 μm, insbesondere 0,1 bis 50 μm,
vorzugsweise 0,2 bis 30 μm, besonders bevorzugt 0,2 bis
20 μm, ganz besonders bevorzugt 0,5 bis 10 μm,
liegen sollte.
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Weiterhin
kann die Partikel- und Aerosolfilterschicht ein aus Textilfasern
bestehendes textiles Flächengebilde mit durch die Textilfasern
begrenzten Poren oder Maschen sein. Diesbezüglich kann
das textile Flächengebilde eine mittlere Porengröße
oder mittlere Maschenweite von höchstens 200 μm,
insbesondere höchstens 100 μm, vorzugsweise höchstens 75 μm,
besonders bevorzugt höchstens 50 μm, ganz besonders
bevorzugt höchstens 40 μm, aufweisen.
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In
diesem Zusammenhang kann es gleichermaßen vorgesehen sein,
daß die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht ein aus
Textilfasern bestehendes textiles Flächengebilde mit durch
die Textilfasern begrenzten Poren oder Maschen ist, wobei das Verhältnis
der mittleren Porengröße oder Maschenweite zum
mittleren Durchmesser der Textilfasern im Bereich von 0,1 bis 2.000,
insbesondere 1 bis 500, vorzugsweise 5 bis 350, besonders bevorzugt
10 bis 300, ganz besonders bevorzugt 25 bis 250, liegen sollte.
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Die
Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht kann ein aus Textilfasern
bestehendes textiles Flächengebilde sein, wobei als Textilfasern
natürliche und/oder synthetische Fasern, vorzugsweise synthetische
Fasern (Chemiefasern), eingesetzt werden können, insbesondere
aus der Gruppe von Polyester (PES); Polyolefinen, wie Polyethylen
(PE) und Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (CLF); Polyvinylidenchlorid
(CLF); Acetat (CA); Triacetat (CTA); Polyacryl (PAN), Polyamid (PA);
Polyvinylalkohol (PVAL); Polyurethanen; Polyvinylestern; (Meth-)Acrylaten;
sowie deren Mischungen.
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Die
im Rahmen der vorliegenden Erfindung eingesetzte Partikel- und/oder
Aerosolschicht kann einen mittleren Wirkungsgrad Ein nach DIN
EN 779 (Juli 1993) von mindestens 40%, insbesondere mindestens
50%, vorzugsweise mindestens 70%, besonders bevorzugt mindestens
90%, ganz besonders bevorzugt mindestens 95%, aufweisen. Zudem kann die
Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht einen mittleren Abscheidegrad
Am nach DIN EN 779 (Juli 1993) von
mindestens 50%, insbesondere mindestens 70%, vorzugsweise mindestens
90%, besonders bevorzugt mindestens 95%, ganz besonders be vorzugt mindestens
99%, aufweisen. Die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht kann
zudem einen integralen Anfangsdurchlaßgrad Di nach DIN
EN 1822 (April 1998; DEHS-Aerosol, MPPS = 0,1 bis 0,3 μm)
von höchstens 50%, insbesondere höchstens 40%,
vorzugsweise höchstens 30%, besonders bevorzugt höchstens
20%, ganz besonders bevorzugt höchstens 10%, aufweisen.
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Zudem
sollte die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht bei einer Anströmgeschwindigkeit
von 0,1 m/s eine mittlere Abscheiderate gegenüber Partikeln
und/oder Aerosolen mit Durchmessern im Bereich von 0,1 bis 0,3 μm
von mindestens 80%, insbesondere mindestens 90%, vorzugsweise mindestens 95%,
aufweisen. Schließlich sollte die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht
bei einer Anströmgeschwindigkeit von 0,1 m/s eine mittlere
Abscheiderate gegenüber Partikeln und/oder Aerosolen mit Durchmessern ≥ 2 μm,
insbesondere ≥ 1,5 μm, von mindestens 95%, insbesondere
mindestens 98%, bevorzugt mindestens 99%, aufweisen.
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Was
die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht weiterhin anbelangt,
so sollte diese eine Dicke von 0,001 bis 10 mm, insbesondere 0,01
bis 5 mm, vorzugsweise 0,01 bis 1 mm, aufweisen. Die Partikel- und/oder
Aerosolfilterschicht kann an einem Träger, insbesondere
wie zuvor definiert, fixiert sein.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine
als HEPA-Filter (High Efficiency Penetration oder Particulate Air) oder
ULPA-Filter (Ultra Low Penetration oder Particulate Air) ausgebildete
Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht eingesetzt ist.
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Was
die Anordnung des zusätzlichen Filterelementes mit der
Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht anbelangt, so ist es besonders
vorteilhaft, wenn dieses in Durchströmungsrichtung der
Luft vor dem oder den übrigen Filterelement(en) angeordnet ist.
Mit anderen Worten sollte das Filterelement mit der Partikel- und/oder
Aerosolfilterschicht im Betriebszustand der Luftreinigungsvorrichtung
stromaufwärts zu dem oder den übrigen Filterelement(en) angeordnet
sein. Auf diese Weise werden die Adsorbentien nämlich nicht
durch die zuvor ausgefilterten Stäube bzw. Schwebstoffe
in ihren Adsorptionseigenschaften beeinflußt.
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Was
die Formgebung bzw. dreidimensionale Ausgestaltung der Filterelemente
einschließlich des zusätzlichen Filterelementes
anbelangt, so kann diese in weiten Bereichen variieren. So kann
es im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorgesehen sein, daß das
bzw. die Filterelement(e) und/oder das zusätzliche Filterelement
mit der Partikel- und/oder Aerosolschicht – unabhängig
voneinander – plattenförmig ausgebildet sind.
Gleichermaßen kommt es aber auch in Betracht, daß das
bzw. die Filterelement(e) bzw. das zusätzliche Filterelement
hohlzylindrisch ausgebildet sind. Bei einer derartigen Ausgestaltung mit
einem hohlzylindrischen Aufbau der jeweiligen Filterelemente sollten
die jeweiligen Filterelemente voneinander unterschiedliche Durchmesser
aufweisen, so daß diese gewissermaßen ineinander
verschachtelt angeordnet werden können, wobei diesbezüglich
die zuvor genannte Abfolge der Filterelemente in bezug auf die Durchströmrichtung
der Luft beibehalten werden sollte. Beispielsweise sollte zunächst
ein Filterelement mit einer Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht
gewissermaßen als innerer Hohlzylinder angeordnet werden,
wenn das System aus mehreren hohlzylindrischen Filterelementen von
innen mit der aufzureinigenden Luft mittels der Luftfördereinrichtung
angeströmt wird.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es besonders vorteilhaft,
wenn das bzw. die Filterelement(e) bzw. das zusätzliche
Filterelement waschbar bzw. regenerierbar ausgebildet ist.
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Zur
Gewährleistung hoher Durchströmraten mit Luft
sollte das bzw. die Filterelement(e) und/oder das zusätzliche
Filterelement eine Gasdurchlässigkeit, insbesondere Luftdurchlässigkeit,
von mindestens 5 l·m–2·s–1, insbesondere mindestens 10 l·m–2·s–1, vorzugsweise
mindestens 30 l·m–2·s–1, besonders bevorzugt mindestens
50 l·m–2·s–1, ganz besonders bevorzugt mindestens
200 l·m–2·s–1 oder mehr, bei einem Strömungswiderstand
von 127 Pa, aufweisen.
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Was
die Luftfördereinrichtung der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung anbelangt, so kann diese ein insbesondere
elektrisch betriebener Ventilator bzw. Lüfter bzw. ein
insbesondere elektrisch betriebenes Gebläse sein.
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Die
Luftfördereinrichtung sollte im Betriebszustand der Luftreinigungsvorrichtung
stromaufwärts zu den Filterelementen und/oder stromaufwärts
zu dem zusätzlichen Filterelement angeordnet sein. Alternativ
kommt es im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch in Betracht,
wenn die Luftfördereinrichtung stromabwärts zu
den jeweiligen Filterelementen oder zwischen den jeweiligen Filterelementen
angeordnet ist. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn die Luftfördereinrichtung
insbesondere hinsichtlich ihrer Luftfördermenge regelbar
ausgebildet ist.
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Wie
zuvor angeführt, handelt es sich bei der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung vorzugsweise um ein mobil einsetzbares
bzw. tragbares System. In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn
die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
eine eigene Energieversorgungseinrichtung insbesondere zum Betrieb
der Luftfördereinrichtung aufweist. In diesem Zusammenhang
kann die Energieversorgungseinrichtung ein Akkumulator, eine Batterie,
eine Brennstoffzelle oder aber auch eine Solarzelle oder dergleichen
sein. Demnach ist die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
energetisch autark, so daß ein Betrieb auch ohne externe
Energiezufuhr möglich ist, was beispielsweise bei Betrieb in
einem Kraftfahrzeug von Vorteil ist, da auf diese Weise die Kraftfahrzeugbatterie
nicht belastet wird. Alternativ oder in Ergänzung zu der
vorgenannten Maßnahme mit der eigenständigen Energieversorgung
kann es aber auch vorgesehen sein, daß die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung Anschlußeinrichtungen zum Anschluß beispielsweise an
das Bordnetz eines Kraftfahrzeuges aufweist. Gleichermaßen
kommt auch ein Netzbetrieb in Betracht, wobei diesbezüglich
vorzugsweise entsprechende Netzteile eingesetzt werden. Im allgemeinen handelt
es sich bei der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
um ein schwachstrombetriebenes System.
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Die
erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung weist
im allgemeinen ein Gehäuse auf, welches vorzugsweise aus
Kunststoff und/oder aus Metall gebildet ist, wobei das Metall bzw.
der Kunststoff noch mit Oberflächenbeschichtungen, beispielsweise
mit einer Lackierung, versehen sein kann. Dabei sollten die jeweiligen
Komponenten der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung,
und zwar insbesondere die Luftfördereinrichtung, die Filtereinrichtung
mit dem Filterelement bzw. mit den Filterelementen und gegebenenfalls
mit dem zusätzlichen Filterelement und die Energieversorgungseinrichtung von
dem Gehäuse aufgenommen sein bzw. in das Gehäuse
integriert sein.
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Dabei
sollte das Gehäuse mindestens eine Lufteintrittsöffnung
und/oder mindestens eine Luftaustrittsöffnung aufweisen,
welche vorzugsweise an unterschiedlichen Stellen des Gehäuses
angeordnet sind und hinsichtlich ihrer jeweiligen Funktion, nämlich
Lufteinlaß für die aufzureinigende Luft einerseits
und Luftauslaß für die gereinigte Luft andererseits
optimiert sein können. So kann beispielsweise die Luftaustrittsöffnung
derart konzipiert werden, daß diese größer
ist als die Lufteintrittsöffnung oder daß diese
Diffusoreinrichtungen zur Verbreiterung des Luftstromes aufweist,
so daß bei Gebrauch der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung kein unangenehmer Luftzug entsteht.
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Das
Gehäuse der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
kann beispielsweise auch Aufnahmevorrichtungen für die
Filtereinrichtung bzw. für die Filterelemente aufweisen,
wobei diesbezüglich insbesondere gewährleistet
sein sollte, daß die Filterelemente bzw. die Filtereinrichtung
bzw. die Filterelemente leicht aus dem Gehäuse entnehmbar
sind, um ein leichtes Wechseln der entsprechenden Filtereinrichtung
bzw. Filterelemente zu ermöglichen. Diesbezüglich
kann das Gehäuse auch noch mit Verschlußklappen
oder dergleichen versehen sein, welche einen leichten Zugang zu
den Filterelementen bzw. der Filtereinrichtung ermöglichen.
Zudem kann das Gehäuse noch Luftleiteinrichtungen zur Optimierung des
Luftdurchtrittes durch die Filterelemente bzw. durch die Filtereinrichtung
aufweisen.
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Die
Formgebung der Luftreinigungsvorrichtung nach der Erfindung kann
in weiten Bereichen variieren, wobei insbesondere eine Optimierung
der Formgebung vor dem Hintergrund des jeweiligen Einsatzes in Betracht
gezogen werden kann. So kann es im Rahmen der vorliegenden Erfindung
vorgesehen sein, daß die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung eine Form aufweist, welche eine Integration
bzw. Befestigung der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
in bzw. mit Inneneinrichtungs- bzw. Austattungsgegenstände(n)
des aufzureinigenden Raums, wie Sitzen, Bodenbestandteilen, Handschuhfächern,
Mittelkonsolen, Ablagen oder dergleichen, ermöglicht. Beispielsweise
kann die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
an Konturen bzw. Formen eines Kraftfahrzeuginnenraumes angepaßt
sein, so daß eine sichere, insbesondere formschlüssige
Fixierung der Luftreinigungsvorrichtung nach der Erfindung möglich
ist.
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In
diesem Zusammenhang kann es zudem vorgesehen sein, daß die
Luftreinigungsvorrichtung nach der Erfindung zusätzlich
Befestigungs- bzw. Aufnahmeeinrichtungen zur vorzugsweise reversiblen
Befestigung der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
an Ausstattungsgegenständen des aufzureinigenden Raumes,
beispielsweise Sitzen, Bodenbestandteilen, Handschuhfächern,
Mittelkonsolen, Ablagen oder dergleichen, aufweist. Hierdurch ist
eine sichere Funktion der erfindungsgemäßen Luftreinigungseinrichtung
auch beim Betrieb des Kraftfahrzeuges möglich.
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Die
erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung zeichnet
sich zudem durch einen hohen Luftdurchsatz und damit eine hohe Reinigungs-
bzw. Aufreinigungseffizienz aus. In diesem Zusammenhang sollte die
erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung im
Betriebszustand einen vorzugsweise regelbaren Luftdurchsatz von
5 bis 200 m3/h, insbesondere 10 bis 175
m3/h, vorzugsweise 15 bis 150 m3/h,
bevorzugt 20 bis 125 m3/h, aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung eignet
sich in besonderem Maße zur Aufreinigung von Luft in Räumen
mit einem Raumvolumen von bis zu 50 m3,
insbesondere bis zu 30 m3, vorzugsweise
bis zu 20 m3, bevorzugt bis zu 10 m3.
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In
diesem Zusammenhang wird der typische Einsatzbereich der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung durch Kleinräume oder dergleichen gebildet,
wobei diesbezüglich insbesondere Kraftfahrzeuginnenräume,
Fahrgastkabinen oder dergleichen in Betracht kommen. Aber auch für
kleine Räume in Wohnungen, Häusern oder dergleichen,
wie Abstellkammern oder kleinen Zimmern, eignet sich die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung in besonderem Maße.
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Die
erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung kann
eine Reihe weiterer Merkmale aufweisen, welche den Einsatzbereich
der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
weiter vergrößern bzw. die Handhabung weiter verbessern:
So kann es vorgesehen sein, daß die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung zusätzlich Kühlelemente
bzw. Heizelemente zur Temperaturregulierung aufweist. Zudem kann
die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
Regel- bzw. Steuerelemente, wie Geruchs- und/oder Gassensoren, oder
eine Zeitschaltuhr aufweisen, um einen geregelten bzw. gesteuerten
Betrieb der Luftreinigungsvorrichtung zu ermöglichen. Zudem
kann es vorgesehen sein, daß die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung fernsteuerbar ist. Auch eine Kopplung
mit der elektrischen Steuerung von Kraftfahrzeugen, beispielsweise
mit einem CAN-Bussystem, kann in Betracht kommen, z. B. um die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung über das Bordsystem des Kraftfahrzeuges
zu steuern. Auch ein Anschluß – beispielsweise
mittels geeigneter Luftleitungselemente, wie Luftschläuchen – an
ein Kraftfahrzeuggebläse kommt in Betracht, so daß auf
diese Weise beispielsweise von dem Kraftfahrzeuggebläse
stammende Luft gefiltert bzw. die von dem Kraftfahrzeuggebläse
stammende Luft der aufzureinigenden Innenluft in der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung zugemischt wird, so daß sozusagen
von außen stammende Luft zumindest teilweise durch die
erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung mitaufgereinigt
wird. Somit ist auch ein Mischbetrieb der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung möglich, bei dem ein Teil der
Innenluft und zumindest ein Teil von von außen zugeführter Luft
gereinigt wird. Die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
kann zudem Einrichtungen zur Anreicherung der Luft mit Duftstoffen
aufweisen.
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Weitere
Vorteile, Eigenschaften, Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines in der einzigen
Figur dargestellten Ausführungsbeispiels. Es zeigt:
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Fig.
eine schematische Schnittdarstellung der Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung, wonach das erfindungsgemäße System
zwei Filterelemente jeweils mit an einem Träger fixierten
partikulären Adsorbentien sowie ein zusätzliches
Filterelement mit einem Aerosol- und Partikelfilter aufweist.
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Die
einzige Figur zeigt eine schematische Schnittdarstellung der Seitenansicht
der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung 1 entsprechend einer
speziellen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung. Die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung 1, welche sich insbesondere zur
Aufreinigung und/oder Filterung von Luft in insbesondere geschlossenen
Räumen, vorzugsweise für Fahrgastzellen und/oder
Kabinen von Kraftfahrzeugen, eignet, weist eine Filtereinrichtung 2 und
eine Luftfördereinrichtung 3 zur Durch strömung
der Filtereinrichtung 2 mit Luft auf. Die erfindungsgemäße
Luftreinigungsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß die
Filtereinrichtung 2 zwei Filterelemente 4a und 4b jeweils mit
an einem Träger fixierten partikulären Adsorbentien
zur Adsorption von Geruchs- und/oder Schadstoffen aufweist. Die
Komponenten der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
sind in einem Gehäuse 9 untergebracht, welches
eine Lufteintrittsöffnung 6 für den Eintritt
aufzureinigender Luft und eine Luftaustrittsöffnung 7 zum
Austritt aufgereinigter Luft aufweist. Die in Form eines Ventilators
ausgebildete Luftfördereinrichtung 3 ist, bezogen
auf den Betriebszustand der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung, stromaufwärts zu der Filtereinrichtung 2 bzw.
den Filterelementen 4a, 4b und dem zusätzlichen
Filterelement 5 angeordnet. Die Luftfördereinrichtung 3 wird
durch eine Energieversorgungseinrichtung 8 mit Energie
versorgt. Die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung 1 gemäß der
in der einzigen Figur dargestellten Ausführungsform weist
zudem ein zusätzliches Filterelement 5 mit einem
Partikel- und/oder Aerosolfilter auf. Das zusätzliche Filterelement 5 ist
stromaufwärts zu dem Filterelemente 4a und 4b angeordnet.
Was die Filterelemente 4a und 4b anbelangt, so
weist das Filterelement 4a partikuläre Adsorbentien
mit einem größeren mittleren Teilchendurchmesser
als das Filterelement 4b auf. Durch die gezielte Kombination
und Anordnung der Filterelemente wird insgesamt eine Luftreinigungsvorrichtung 1 bereitgestellt,
welche über hervorragende Filter- und Adsorptionseigenschaften sowohl
gegenüber in der Luft befindlichen partikulären
Teilchen bzw. Schwebstoffen und Aerosolen als auch gegenüber
gasförmigen Geruchs- bzw. Schadstoffen aufweist.
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Für
weitere diesbezügliche Einzelheiten zu der erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung 1 kann auf die vorstehenden Ausführungen
verwiesen werden.
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Weiterer
Gegenstand der vorliegenden Erfindung – gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung – ist die Verwendung
der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung,
wie zuvor definiert, zur Aufreinigung bzw. Filterung von Luft in
insbesondere geschlossenen Räumen.
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Wie
zuvor angeführt, kann es sich bei den insbesondere geschlossenen
Räumen um Fahrgastzellen bzw. Kabinen von Kraftfahrzeugen,
aber auch um kleine Innenräume, beispielsweise von Wohnungen
oder Häusern, wie Abstellkammern oder dergleichen, handeln.
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Im
Rahmen der erfindungsgemäßen Verwendung der Luftreinigungsvorrichtung
nach der Erfindung wird die aufzubereitende Luft von Staub, insbesondere
Straßenstaub, (Blüten-)Pollen, Bakterien, Viren,
(Pilz-)Sporen, Allergenen, (Zigaretten-)Rauch, Geruchsstoffen oder
dergleichen, und von gasförmigen Geruchs- und Schadstoffen
in effizienter Weise gereinigt.
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Schließlich
ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung – gemäß einem
dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung – das erfindungsgemäße
Verfahren zur Aufreinigung bzw. Filterung von Luft in insbesondere
geschlossenen Räumen, wie Fahrgastzellen bzw. Kabinen von
Kraftfahrzeugen. Das erfindungsgemäße Verfahren
zeichnet sich dadurch aus, daß die Luftreinigungsvorrichtung
nach der Erfindung, wie zuvor definiert, in dem insbesondere geschlossenen
Raum betrieben wird, insbesondere für eine Dauer für
bis zu 12 Stunden, insbesondere bis zu 10 Stunden, vorzugsweise
bis zu 8 Stunden.
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Weitere
Ausgestaltungen, Abwandlungen und Variationen der vorliegenden Erfindung
sind für den Fachmann beim Lesen der Beschreibung ohne weiteres
erkennbar und realisierbar, ohne daß er dabei den Rahmen
der vorliegenden Erfindung verläßt.
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand der nachfolgenden Ausführungsbeispiele
veranschaulicht, welche die vorliegende Erfindung jedoch keinesfalls
beschränken soll.
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AUSFÜHRUNGSBEISPIELE:
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Es
werden unterschiedliche Luftreinigungsvorrichtungen hergestellt,
bei denen jeweils in einem Gehäuse ein Ventilator mit einer
eigenständigen Energieversorgung in Form einer Batterie
angeordnet wird. Der Ventilator ist in dem Gehäuse an einer
Eintrittsöffnung für Luft angeordnet. In bezug
auf den Betriebszustand der jeweiligen Luftreinigungsvorrichtung
werden stromabwärts zu dem Ventilator Filterelemente, wie
nachfolgend angeführt, angeordnet, durch welche die aufzureinigende
Luft im Betriebszustand strömt. Die aufgereinigte Luft
wird durch eine der Lufteintrittsöffnung im Gehäuse
gegenüberliegende Luftaustrittsöffnung in die
Umgebung abgegeben.
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Insgesamt
werden drei Luftreinigungsvorrichtungen bereitgestellt: Zum einen
wird eine nichterfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
(A) hergestellt, welche ein zusätzliches Filterelement
auf Basis einer Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht aus einem
textilen Flächengebilde mit einer mittleren Porengröße
von etwa 100 μm aufweist, wobei dieses zusätzliche
Filterelement einem Adsorptionsfilterelement auf Basis von Aktivkohle
in loser Schüttung vorgeschaltet ist, d. h. im Betriebszustand
stromaufwärts angeordnet ist.
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Zum
anderen werden zwei erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtungen
(B) und (C) bereitgestellt, welche jeweils ein im Vergleich zu der
nichterfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
(A) identisches und auch identisch angeordnetes (stromaufwärts
zu den Filterelementen mit Adsorbentien) zusätzliches Filterelement
auf Basis einer Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht aufweisen.
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Die
erste erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtungen
(B) weist ein Filterelement mit partikulären Adsorbentien
auf, wobei als Träger ein dreidimensionaler Träger
auf Basis eines offenporigen Polyurethanschaumes mit einem mittleren
Porendurchmesser von 4 mm eingesetzt wird, welcher mit partikulären
Adsorbentien in Form von Aktivkohle mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 0,8 mm belegt ist.
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Die
zweite erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
(C) weist im Vergleich zu der ersten erfindungsgemäßen
Luftreinigungsvorrichtung (B) noch ein zusätzliches Filterelement
mit Adsorbentien auf, welches zu dem ersten Filterelement mit dem groben
Polyurethanschaum im Betriebszustand der Luftreinigungsvorrichtung
stromabwärts angeordnet ist, wobei dieses zweite Filterelement
gleichermaßen einen dreidimensionalen Träger auf
Basis eines Polyurethanschaumes aufweist, wobei diesbezüglich
jedoch ein offenporiger Schaum mit einem mittleren Porendurchmesser
von 1 mm verwendet wird. Zudem werden in bezug auf das zweite Filterelement mit
dem feinporigen Schaum der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
(C) partikuläre Adsorbentien auf Basis von Aktivkohle mit
einem mittleren Partikeldurchmesser von 0,2 mm eingesetzt.
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Die
auf diese Weise hergestellten bzw. ausgerüsteten Luftreinigungsvorrichtungen
(A), (B) und (C) werden anschließend jeweils einem Adsorptions- bzw.
Filtertest unterzogen, wobei die entsprechenden Luftreinigungsvorrichtungen
jeweils in einen abgeschlossenen Raum mit einer Kantenlänge
von jeweils 2 m gebracht werden. Die in dem Raum befindliche Luft
wird mit VOCs (Volatile Organic Compounds) mit einer VOC-Raumluftkonzentration
von etwa 10.000 ng/m3 angereichert. Die
Luftreinigungsvorrichtungen werden jeweils für 10 Stunden
betrieben.
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Bei
der nichterfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtung
(A) resultiert nach Ablauf des Testes eine VOC-Raumluftkonzentration
von 1.500 ng/m3, während für
die erste erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung
(B) mit dem grobporigen Schaum und den Aktivkohlepartikeln mit großem Durchmesser
ein Wert von unter 300 ng/m3 resultiert. Für
die erfindungsgemäße Luftreinigungsvorrichtung (C)
mit den Filterelementen auf Basis des grobporigen Schaumes und den
Adsorbentien mit großem Partikeldurchmesser einerseits
und dem Filterelement mit dem feinporigen Schaum und den partikulären
Aktivkohleadsorbentien mit geringem Teilchendurchmesser resultiert
ein Wert von unter 100 ng/m3.
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Die
vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen die hervorragenden
Eigenschaften der erfindungsgemäßen Luftreinigungsvorrichtungen
(B), (C) hinsichtlich der Filterung bzw. Adsorption von Schadstoffen
aus der Luft, wobei eine signifikante Steigerung erreicht werden
kann, wenn in der zuvor angeführten Art und Weise spezielle
Filterelemente auf Basis von Schaumstoffen mit Aktivkohle eingesetzt und
kombiniert werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - DIN EN 779
(Juli 1993) [0058]
- - DIN EN 779 (Juli 1993) [0058]
- - DIN EN 1822 (April 1998 [0058]