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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Stromleitprofil für
ein Stromschienensystem gemäß dem Oberbegriff
des Anspruch 1.
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Stromschienensysteme
finden in der Beleuchtungstechnik in vielfacher Form Verwendung, da
sie im Vergleich zu fest installierten oder eingebauten Leuchten
eine hohe Flexibilität bei der individuellen Planung von
Beleuchtungsanordnungen für spezifische Anforderungen bieten. Üblicherweise
bestehen Stromschienensysteme aus mehreren einzelnen Elementen,
die nach dem Baukasten-Prinzip zusammengesetzt werden, sodass die
gesamte Anordnung in einfacher Weise an die zu beleuchtenden Räumlichkeiten
angepasst werden kann. Hierbei können nicht nur zweidimensionale
sondern auch dreidimensionale Strukturen gebildet werden.
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Ein
Stromschienensystem der eingangs geschilderten Art, welches auf
dem Markt sehr erfolgreich ist, ist in der
DE 100 25 647 A1 der Anmelderin beschrieben.
Wie bei nahezu jedem Stromschienensystem wird auch hier das Grundgerüst
durch Tragschienen gebildet, die zu der gewünschten Struktur zusammengesetzt
werden und der Halterung der Stromversorgungs- und Steuerleitungen
sowie der einzelnen Leuchten dienen. Die Drähte sind hierbei innerhalb
eines so genannten Stromleitprofils angeordnet, welches in Längsrichtung
verlaufende und von einer Kontaktierungsseite zugängliche
Nuten aufweist, in der die Drähte aufgenommen sind. Die Besonderheit
des aus der
DE 100
25 647 A1 bekannten Systems besteht dabei darin, dass das
Stromleitprofil durch mehrere ineinander gesetzte Kunststoffelemente
gebildet wird, die an ihren Endbereichen derart ausgestaltet sind,
dass sie mit entsprechenden Vorsprüngen überlappend
ineinander greifen und in dem Verbindungsbereich den Nuten entsprechende
und zur Kontaktierungsseite hin offene Kanäle bilden. Hierdurch
wird die Möglichkeit geschaffen, über die gesamte
Länge des Stromschienensystems hinweg Leuchten frei anzuordnen,
wobei trotz allem ein aus Sicherheitsgründen geforderter
Berührungsschutz gewährleistet ist.
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Bei
den in der
DE 100
25 647 A1 beschriebenen Kunststoffelementen zur Bildung
des Stromleitprofils handelt es sich um verhältnismäßig
kurze Kunststoffteile, welche wie oben beschrieben zu der länglichen
Struktur zusammengefügt werden. Die Herstellung dieser
Kunststoffelemente erfolgt üblicherweise im Spritzgussverfahren.
In der Zwischenzeit wurden allerdings neuartige Herstellungsverfahren
entwickelt, mit deren Hilfe auch verhältnismäßig komplexe
Kunststoffelemente über eine größere
Länge hinweg hergestellt werden können. Die Verwendung
solcher längeren Kunststoffteile zum Bilden eines Stromleitprofils
würde den Vorteil mit sich bringen, dass die Montage des
Systems aufgrund der reduzierten Bauteile deutlich erleichtert werden
würde. Auf der anderen Seite besteht dann das Problem, dass
sich die Kunststoffteile im Vergleich zu der üblicherweise
aus Metall bestehenden Tragschiene verhältnismäßig
stark ausdehnen bzw. zusammenziehen, falls Temperaturänderungen
auftreten. Eine einfache Verlängerung der aus der
DE 100 25 647 A1 bekannten
Kunststoffteile ist dementsprechend nicht ohne Weiteres möglich.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zu Grunde,
eine neuartige Lösung zum Realisieren eines Stromleitprofils
für ein Stromschienensystem zu bilden, bei dem die Probleme
im Hinblick auf eine unterschiedliche Längenausdehnung
im Vergleich zu der aus Metall bestehenden Tragschiene vermieden
werden.
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Die
Aufgabe wird durch ein Stromleitprofil für ein Stromschienensystem
mit den Merkmalen des Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die
erfindungsgemäße Lösung beruht auf dem
Gedanken, auch bei längeren einstückigen Kunststoffelementen
zum Bilden eines Stromleitprofils einen Längenausgleich
zu ermöglichen. Dies wird dadurch geschaffen, dass das
Kunststoffelement einen speziell ausgestalteten Ausgleichsbereich
aufweist, der eine Relativbewegung zweier durch diesen Ausgleichsbereich
miteinander verbundenen Abschnitte des Kunststoffelements zulässt.
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Dementsprechend
wird gemäß der vorliegenden Erfindung ein Stromleitprofil
für ein Stromschienensystem vorgeschlagen, wobei das Stromleitprofil
in Längsrichtung verlaufende und von einer Kontaktierungsseite
her zugängliche Nuten zur Aufnahme von Drähten
für die Stromversorgung und/oder Übertragung von
Steuersignalen aufweist. Erfindungsgemäß weist
das Stromleitprofil ein längliches Kunststoffelement auf,
welches zumindest einen Längenausgleichsbereich aufweist,
der in Längsrichtung des Stromleitprofils eine Relativbewegung
zweier durch den Längenausgangsbereich miteinander verbundene
Abschnitte des Kunststoffelements zulässt.
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Durch
die Nutzung des erfindungsgemäßen Längenausgleichsbereich
wird nunmehr die Möglichkeit eröffnet, auch längere
Kunststoffelemente zum Bilden eines Stromleitprofils einzusetzen.
Ein entsprechendes Stromschienensystem kann dementsprechend in deutlich
einfacherer und kostengünstigerer Weise montiert werden.
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Gemäß einem
besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung ist vorgesehen, dass die durch den Längenausgleichsbereich
miteinander verbundenen Abschnitte mit Vorsprüngen derart
ineinander greifen, dass über den gesamten Längenausgleichsbereich
hinweg den Nuten entsprechende und zu der Kontaktierungsseite hin
offene Kanäle gebildet sind. Dementsprechend ist auch in
dem Längenausgleichsbereich die Kontaktierung der Drähte
und damit eine Anordnung einer Leuchte ermöglicht, wobei
trotz allem die einschlägigen Sicherheitsnormen erfüllt
werden. Vorzugsweise sind hierbei an dem Stirnbereich eines Abschnitts Vorsprünge
ausgebildet, welche in an dem gegenüberliegenden Abschnitt
ausgebildete Ausnehmungen eingreifen.
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Der
Längenausgleichsbereich selbst wird vorzugsweise durch
eine das Kunststoffelement durchbrechende Fuge gebildet, welche
an ihren Seiten zwei die beiden Abschnitte miteinander verbindende
Federbereiche aufweist. Diese können insbesondere V-förmig
ausgebildet sein. Ferner kann vorgesehen sein, dass an dem Längenausgleichsbereich
Begrenzungselemente ausgebildet sind, welche eine Ausdehnung dieses
Bereichs auf eine vorgegebene Länge begrenzen. Ein zu starkes
Zusammenziehen des Kunststoffelements wird auf diese Weise vermieden.
Das Kunststoffelement selbst kann an den Längsseiten Arme
aufweisen, mit deren Hilfe eine Befestigung an einer Tragschiene
ermöglicht wird.
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Nachfolgend
soll die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher
erläutert werden. Es zeigen:
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1 Die
Schnittdarstellung einer Tragschiene eines Stromschienensystems
mit einem erfindungsgemäßen Stromleitprofil;
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2 bis 4 Ansichten
eines Kunststoffelements zum Bilden des erfindungsgemäßen Stromleitprofils;
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5 eine
Ansicht der Anordnung der Drähte innerhalb des Kunststoffelements;
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6a und 6b Ansichten
zur Verdeutlichung der Funktionsweise des Längenausgleichsbereichs
und
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7 und 8 Ansichten
von Begrenzungsmitteln, mit deren Hilfe ein Ausdehnen des Längenausgleichsbereichs
auf einen vorbestimmten Bereich begrenzt wird.
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1 zeigt
zunächst eine Schnittdarstellung durch ein Stromschienensystem
gemäß der vorliegenden Erfindung. Das System besteht
zunächst aus einem aus Metall bzw. Blech gebildeten U-förmigen, länglichen
Trägerelement 1, das nachfolgend als Stromschiene
bezeichnet wird, welches mit seinem Mittelschenkel zwei durch nicht
dargestellte Befestigungsmittel an einem Träger beispielsweise
einer Decke oder einer Raumwand befestigbar ist. Die Abdeckung der
nach unten offenen Stromschiene erfolgt in denjenigen Bereichen,
in denen keine Leuchten angeordnet werden, durch eine mit dieser
verrastbaren Abdeckschiene 4.
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Für
die Stromversorgung bzw. Übermittlung von Steuerinformationen
bzw. Steuerbefehlen für die Leuchten sind mehrere Leiterdrähte 61 bis 65 und 71 bis 76 vorgesehen,
die an den Innenseiten der beiden Seitenwände 3a und 3b in
Längsrichtung der Stromschiene 1 verlaufen. Die
Halterung der Leiterdrähte 61 bis 65 und 71 bis 76 erfolgt mit Hilfe von in die Seitenbereiche
der Stromschiene 1 eingelegten Trägerelementen 8 aus
einem isolierenden Material. Die über Trägerelemente 8 weisen
jeweils entsprechende Nuten 9 auf, in welche die nicht-isolierten
Leiterdrähte 61 bis 65 und 71 bis 76 des Stromschienensystems eingelegt
werden. Die Form der Nuten 9 ist dabei derart gewählt,
dass ein Berührungsschutz gewährleistet wird.
Dies bedeutet, dass die Nuten 9 derart bemessen sind, dass
ein versehentliches Berühren der Leiterdrähte 61 bis 65 und 71 bis 76 ausgeschlossen
ist. Die Leiterdrähte 61 bis 65 und 71 bis 76 werden lediglich von einem in die
Stromschiene 1 einzuführenden – nicht
dargestellten – Drehabgriff kontaktiert, der in die jeweiligen
Nuten 9 der Trägerelementen 8 einzuführende
Kontakte aufweist und über diese die Leuchte mit Strom
und Steuerinformationen versorgt. Das gesamte Stromschienensystem setzt
sich dann aus einer Vielzahl solcher einzelnen Stromschienen zusammen.
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Bei
dem aus der
DE 100
25 647 A1 bekannten Stromschienensystem werden mehrere,
verhältnismäßig kurze Trägerelemente
zu einem sog. Stromleitprofil für die Halterung der Leiterdrähte
zusammengefügt. Durch dieses modulare Zusammenfügen
und eine spezielle Ausgestaltung der Endbereiche der Trägerelemente
werden in Abständen von ca. 30 cm bis 40 cm Ausgleichsstellen
gebildet, die eine ”Wärmeatmung” des
Stromleitprofils ermöglichen. Dies ist deshalb von Bedeutung,
da sich die aus Kunststoff bestehenden Isolierstoffträger
bei Wärme wesentlich stärker als die darin eingebetteten Leiterdrähte
ausdehnen oder bei Kalte sich entsprechend stärker zusammenziehen.
Durch das modulare Zusammenfügen der Trägerelemente
wird gewährleistet, dass auch bei einem Zusammenziehen bzw.
Ausdehnen der Kunststoffteile durchgehende Nuten zur Aufnahme der
Leiterdrähte gebildet werden und dementsprechend zu jedem
Zeitpunkt ein ausreichender Berührungsschutz gegeben ist.
Somit wird letztendlich ermöglicht, dass die Leuchten an
einer beliebigen Stelle in die Stromschiene eingesetzt werden können.
Die angesprochene spezielle Ausgestaltung der Endbereiche der Isolierstoffträger kann
der
DE 100 25 647
A1 entnommen werden.
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Anstelle
dieser verhältnismäßig kurzen Trägerelemente
kommen bei dem System der vorliegenden Erfindung nunmehr längere
Kunststoffelemente zum Einsatz. Derartige längere Elemente
können beispielsweise mit einer neuartigen Technologie
erstellt werden, die unter der Bezeichnung EXJECTION-Technologie
bekannt wurde. Diese ermöglicht es, extrusionsähnliche
Profile zu spritzen, welche über ihre Länge hinweg
gesehen spritztechnische Merkmale aufweisen können, beispielsweise
Durchbrüche, Querrippen, Querschnittsänderungen
und dergleichen. Auf diese Weise wird die Herstellung eines länglichen
Stromleitprofils erleichtert, gleichzeitig müssen allerdings
Maßnahmen getroffen werden, welche das zuvor beschriebene
Ausdehnen und Zusammenziehen bei Wärmeänderungen
ermöglichen. Hierzu werden speziell ausgestaltete Kunststoffelemente
eingesetzt, wie sie zunächst in den 2 bis 4 dargestellt
sind.
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Diese
allgemein mit dem Bezugszeichen
10 versehenen Kunststoffelemente
weisen zunächst wiederum in Querschittsrichtung gesehen
und – wie in
4 dargestellt – ein
wellenförmiges Profil auf, durch welche nebeneinander in
Längsrichtung verlaufende Nuten
9 gebildet sind,
in denen die hier nicht dargestellten Drähte aufgenommen
werden. Diese Nuten
9 sind zur Innenseite der Tragschiene
1 hin
offen und erlauben dementsprechend eine Kontaktierung der Drähte
durch ein entsprechendes Kontaktierungselement, beispielsweise durch
den aus der
DE 100
25 647 A1 bekannten Drehabgriff.
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Die
Besonderheit besteht nunmehr darin, dass das wellenförmige
Profil des Kunststoffelements 10 in einem bestimmten Abschnitt 15,
der nachfolgend als Längenausgleichsabschnitt bezeichnet
wird, unterbrochen ist. Die Unterbrechung erfolgt durch eine Fuge 16,
welche sich in Querrichtung erstreckt und dementsprechend das Kunststoffelement 10 in
zwei benachbarte Abschnitte 20, 30 unterteilt, welche über
den Längenausgleichsbereich 15 miteinander verbunden
sind. Genaugenommen erfolgt die Verbindung zwischen beiden Bereichen 20 und 30 an zwei
länglichen Seitenarmen 11 des Kunststoffelements 10,
deren Aufgabe es zunächst ist, das Kunststoffelement 10 in
der Tragschiene 2 zu halten. Die Seitenarme 11 werden
hierbei wie in 1 dargestellt in die entsprechend
profilierten Seitenwände 3a, 3b der Tragschiene 1 eingeschoben.
In dem Längenausgleichsbereich 15 sind nunmehr
auch diese Seitenarme 11 unterbrochen, derart, dass lediglich eine
Verbindung über einen V-förmigen Abschnitt 17 verbleibt,
wobei die beiden Seitenarme 18 des V-förmigen
Abschnitts 17 im Außenbereich schmaler ausgebildet
sind und ihre Breite zur Mitte hin zunimmt.
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Diese
besondere Ausgestaltung der Arme 18 des V-förmigen
Abschnitts 17 ermöglicht eine Relativverschiebung
zwischen beiden Abschnitten 20 und 30, wie dies
in den 6a und 6b dargestellt
ist. 6a zeigt dabei die Anordnung im Normalzustand,
in dem das Kunststoffelement 10 in der Tragschiene 1 montiert
ist, wobei die Montage vorzugsweise derart erfolgt, dass das Kunststoffelement 10 mit
seinen stirnseitigen Enden fest an der Tragschiene 1 befestigt
wird. Erhöht sich nunmehr die Temperatur, so hat dies zur
Folge, dass sich das Kunststoffelement 10 bzw. die Abschnitte 20, 30 ausdehnen. Die
Ausdehnung wird nunmehr dadurch ausgeglichen, dass – wie
in 6b dargestellt – sich die beiden Abschnitte 20 und 30 in
dem Längenausgleichsbereich 15 aufeinander zu
bewegen, was durch ein entsprechendes Verformen des V-förmigen
Abschnitts 17 ermöglicht wird. Die Längsausdehnung der
Trennfuge 16 reduziert sich hierbei, erlaubt allerdings,
dass die Abschnitte 20 und 30 selbst weiterhin die
durchgehenden Nuten 9 zur Aufnahme der Drähte 6 bilden
können.
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Eine
Besonderheit liegt nunmehr darin, dass an dem Stirnende des Abschnitts 20 stiftförmige
Vorsprünge 21 ausgebildet sind, welche in entsprechende
Ausnehmungen an dem zweiten Abschnitt 30 eingreifen. Durch
diese Vorsprünge 21 werden auch im Bereich der
Trennfuge 16 die Nuten 9 des Stromleitprofils
weitergeführt, und zwar unabhängig davon, ob eine
zusätzliche Ausdehnung in Längsrichtung vorliegt
oder nicht. Dies ist in den 6a und 6b gezeigt,
bei denen sich die Vorsprünge 21 grundsätzlich
bis zu dem gegenüberliegenden Stirnbereich des Abschnitts 30 erstrecken.
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Ferner
sind Mittel vorgesehen, mit denen ein übermäßiges
Zusammenziehen der Abschnitte 20 und 30, also
eine übermäßige Vergrößerung
der Trennfuge 16 verhindert wird. Diese Abgrenzungsmittel
sind an einem der beiden Seitenarme 11 ausgebildet und
in den 7a und 7b dargestellt. Es
handelt sich hierbei um einen zusätzlichen Steg 19,
der am Ende des V-förmigen Bereichs 17 angeordnet
ist und an seinen Enden zwei hakenartige Elemente 19a und 19b aufweist.
Diese Haken 19a, 19b übergreifen seitliche
Vorsprünge 25 und 35 an den Abschnitten 20 und 30,
wie insbesondere in 3 gezeigt ist. Ziehen sich nunmehr
aufgrund einer Temperatursenkung die Abschnitte 20 und 30 zusammen,
was aufgrund der Befestigung der Enden des Kunststoffelements 10 an
der Tragschiene 1 eine Ausdehnung der Trennfuge 16 zur
Folge hat, so begrenzen die Vorsprünge 19a und 19b ein übermäßiges
Ausdehnen der Fuge 16, was ggf. zur Folge hätte,
dass die Vorsprünge 21 nicht mehr über
die gesamte Länge hinweg die Nuten 9 des Stromleitprofils fortführen.
Es liegt also ein mechanischer Stopp vor, der ein zu weites Auseinanderziehen
der Fuge 16 verhindert.
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Letztendlich
wird also durch das erfindungsgemäße Kunststoffelement
wiederum ein Stromleitprofil geschaffen, welches über die
gesamte Länge eines Stromschienensystems hinweg eine Kontaktierung
der Drähte und damit ein Montieren einer Leuchte ermöglicht,
gleichzeitig allerdings auch in geeigneter Weise auf Temperaturschwankungen
reagieren kann. Dadurch, dass das Stromleitprofil nunmehr durch
ein einstückiges Kunststoffelement gebildet ist, wird die
Herstellung und insbesondere auch die Montage des Systems vereinfacht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10025647
A1 [0003, 0003, 0004, 0004, 0020, 0020, 0022]