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Die
Erfindung betrifft ein Verriegelungssystem für Paneele
mit einem Paneelkern und mit einer Gebrauchsoberfläche,
umfassend wenigstens an zwei sich gegenüberliegenden Paneelkanten
angeordnete Verriegelungsprofile zur formschlüssigen Verriegelung
gleichartiger Paneele, die durch Einwinkeln, jedoch nicht durch
horizontales Aufeinanderzuschieben der Paneelkanten verbindbar sind,
mit der Maßgabe, dass eines der Verriegelungsprofile mit
einer am Paneelkern angeordneten hinterschnittenen Feder und das
gegenüberliegende mit einer am Paneelkern angeordneten
hinterschnittenen Nut versehen ist, dass die Nut versehen ist mit
einem Nutgrund, einer oberen Nutwand, die der Gebrauchsoberfläche
zugewandt ist, und einer unteren Nutwand, die der Gebrauchsoberfläche
abgewandt ist, dass die Hinterschneidung der Nut in der unteren
Nutwand und die Hinterschneidung der Feder an einer der Gebrauchsoberfläche
abgewandten Federunterseite vorgesehen ist, dass die Federunterseite
einen Federtiefpunkt aufweist, der den größten
senkrechten Abstand der Federunterseite von der Ebene der Gebrauchsoberfläche
aufweist, dass an der Federunterseite eine Lagerfläche
vorgesehen ist, dass die Lagerfläche sich schräg
aufwärts gerichtet in einem Bereich zwischen dem Federtiefpunkt
und dem freien Ende der Feder erstreckt, dass die untere Nutwand einen
Tragbereich für die Lagerfläche der Federunterseite
aufweist, wobei der Tragbereich in Richtung Nutgrund aufwärts
verläuft, und dass die Lagerfläche der Federunterseite
im zusammengefügten Zu stand der Verriegelungsprofile Kontakt
mit dem Tragbereich der unteren Nutwand aufweist.
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Derartige
Verriegelungssysteme werden beispielsweise angewendet für
Fussbodenpaneele, wie Parkettpaneele oder Laminatpaneele. Die Paneele können
einen Kern aus Holzwerkstoff, Kunststoff oder Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoff
aufweisen.
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Aus
der
WO 97/47834 sind
unterschiedliche Ausführungsbeispiele von Verriegelungssystemen und
damit versehenen Paneelen bekannt.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel der
WO 97/47834 sind die formschlüssigen
Verriegelungsprofile so gestaltet, dass gleichartige Paneele, durch horizontales
aufeinander zu schieben der Paneelkanten verbindbar sind. Die Bewegung
des Aufeinanderzuschiebens ist in
6 der
WO 97/47834 mit dem Bezugszeichen
T angedeutet.
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Ein
anderes Ausführungsbeispiel der
WO 97/47834 ist anhand der
2–
4 beschrieben. Es
weist formschlüssige Verriegelungsprofile auf, die so gestaltet
sind, dass gleichartige Paneele, durch Einwinkeln verbindbar sind,
nicht aber durch horizontales Aufeinanderzuschieben der Paneelkanten
verbunden werden können. Zum Einwinkeln werden die Paneele
mit ihren Paneelkanten aneinandergesetzt, wobei die Gebrauchsoberflächen
der beiden Paneele zunächst einen Winkel zueinander einnehmen,
der kleiner ist als 180°. Die Verriegelung erfolgt dann durch
eine Einwinkelbewegung, respektive Faltbewegung, bei der der Winkel
zwischen den Gebrauchsoberflächen größer
wird und die Gebrauchsoberflächen endlich einen Winkel
von 180° zueinander einnehmen. Auf diese Weise entsteht eine
Verriegelung, welche einem horizontalen Auseinanderbewegen der Paneele
senkrecht zu den Paneelkanten entgegenwirkt.
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Ein
drittes Ausführungsbeispiel der
WO 97/47834 ist anhand der
22–
25 beschrieben. Diese
Lehre schlägt vor, die formschlüssigen Verriegelungsprofile
so zu gestalten, dass gleichartige Paneele, sowohl durch horizontales
Aufeinanderzuschieben der Paneelkanten als auch durch Einwinkeln
verbindbar sind. Bei dieser Gestaltung kann der Anwender zwischen
den beiden erwähnten Fügearten wählen.
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Die
Erfindung betrifft ein Verriegelungssystem gemäß der
Gattung des Ausführungsbeispiels der
2–
4 der
WO 97/47834 . Genau wie
dort ist eine Verbindbarkeit der Verriegelungsprofile ausnahmslos
durch Einwinkeln vorgesehen. Auf die Möglichkeit, die Verriegelungsprofile,
respektive Paneelkanten, durch horizontales Aufeinanderzuschieben
zu verbinden, wird verzichtet. Dies, weil letztgenannte Fügeart
eine relativ starke Verformung der Verriegelungsprofile erfordert,
was den inneren Zusammenhalt des Materials beeinträchtigt,
aus dem die Verriegelungsprofile hergestellt sind.
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Das
bekannte gattungsgemäße Verriegelungssystem gemäß den
2–
4 der
WO 97/47834 weist eine
Federunterseite mit einer nach außen gewandten Wölbung
auf. In der unteren Nutwand ist eine Mulde vorgesehen, deren Form
passend zu der Wölbung der Federunterseite ausgebildet
ist. Während des Einwinkelns der Paneele kommen Reibflächen
in Kontakt, nämlich die Federunterseite des einen Verriegelungsprofils,
die an der Mulde des anderen Verriegelungsprofils entlang reibt. Auf
diese Weise überträgt die Feder eine Kraft in
die untere Nutwand. Die Überlappung der beiden Reibflächen
nimmt während der Fügebewegung stetig zu. Dadurch
steigt die Reibkraft und hemmt die Fügebewegung zunehmend.
Die auf die untere Nutwand wirkende Reibkraft verursacht durch elastische
Verformung der unteren Nutwand eine Reaktionskraft. Die Verformung
der unteren Nutwand und deren Reaktionskraft wird gesteigert, wenn
Schmutzpartikel zwischen die Reibflächen der Federunterseite
und der Mulde geraten.
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Im
verriegelten Zustand bleibt der nahezu vollständige Reib kontakt
zwischen der Federunterseite und der Mulde der unteren Nutwand erhalten, so
dass eine permanente Verformung die untere Nutwand beansprucht.
Dadurch ermüdet das Material des Verriegelungsprofils rasch.
Die bekannten Verriegelungsprofile sollen ein horizontales Auseinanderbewegen
verriegelter Paneele senkrecht zu den Paneelkanten verhindern. Die
Größe der Haltekraft gegen horizontales Auseinanderbewegen
verriegelter Paneele wird jedoch aufgrund der Gestaltung der Verriegelungsprofile
als zu gering eingestuft.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Verriegelungssystem so
weiterzubilden, dass die Verriegelungsprofile geschont werden und
die Verriegelungswirkung steigt.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Federunterseite zumindest
beginnend am Federtiefpunkt eine erste Federfreifläche aufweist,
die sich in Richtung des Paneelkerns erstreckt, sodass die Federfreifläche
keinen Kontakt mit der unteren Nutwand aufweist, wenn die Verriegelungsprofile
zusammengefügt sind, dass sich an die erste Federfreifläche
eine Federrastfläche anschließt, die zur Gebrauchsoberfläche
senkrecht angeordnet ist, und dass die untere Nutwand eine mit der
Federrastfläche zusammenwirkende Nutrastfläche
aufweist.
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Das
Verriegelungssystem weist eine Federunterseite auf, die in einen
distalen Bereich (dem Paneelkern fern) und einen proximalen Bereich
(dem Paneelkern nah) unterteilt werden kann. Die Grenze zwischen
dem distalen Bereich und dem proximalen Bereich bildet der an der
Federunterseite befindliche Federtiefpunkt.
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Die
Erfindung sieht vor, dass der proximale Bereich der Federunterseite
weitgehend keinen Kontakt mit der unteren Nutwand hat, wenn die
Verriegelungsprofile, respektive die Paneele, fertig verriegelt sind.
In dem proximalen Bereich der Federunterseite kann ein Kontakt mit
der unteren Nutwand nur an der senkrechten Federrastfläche
entstehen, welche die zugeordnete Nutrastfläche berühren
kann. Es handelt sich dabei um einen Kontakt hinterschnittener Flächen,
die auf diese Weise einem horizontalen Auseinanderbewegen verriegelter
Paneele senkrecht zu den Paneelkanten entgegenwirken. Weil sowohl
die Federrastfläche als auch die Nutrastfläche senkrecht
zu der jeweiligen Gebrauchsoberfläche angeordnet sind,
ergeben sich hohe Haltekräfte gegen das Auseinanderbewegen
in der erwähnten horizontalen Richtung.
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Das
vorgeschlagene Verriegelungssystem kann beispielsweise für
ein erstes Kantenpaar eines Paneels verwendet werden, während
ein zweites Kantenpaar ein alternatives Verriegelungssystem aufweisen
kann. Das alternative Verriegelungssystem kann beispielsweise so
gestaltet sein, dass dessen Verriegelungsprofile eine Fügebewegung
mit im Wesentlichen senkrechter Bewegungskomponente gestatten. Durch
die Einwinkelbarkeit des ersten Kantenpaares können dann
die Verriegelungsprofile des zweiten Kantenpaares gleichzeitig durch
eine scherenartige Bewegung senkrecht aufeinander zu bewegt und
verriegelt werden.
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Andererseits
kann das zweite Kantenpaar mit dem gleichen einwinkelbaren Verriegelungssystem
versehen sein, wie das erste Kantenpaar. Im Stand der Technik sind
Verfahren bekannt, mit denen zwei rechtwinklig zueinander angeordnete
Paneelkanten eines neuen Paneels jeweils durch Einwinkeln verbunden
werden können. Dies, in dem eine erste der rechtwinklig
zueinander angeordneten Paneelkanten an einem ersten Nachbarpaneel
durch ein erstes Einwinkeln verriegelt wird. Anschließend wird
die zweite der rechtwinklig zueinander angeordneten Paneelkanten
des neuen Paneels durch ein zweites Einwinkeln mit einem zweiten
Nachbarpaneel verriegelt. Die bereits verriegelte Paneelkante des
ersten Nachbarpaneels vollzieht dabei die zweite Einwinkelbewegung
mit und wird gemeinsam mit dem neuen Paneel herabgeschwenkt, so
dass sich aller drei Paneele dann in einer Ebene befinden.
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Der
Kern eines Paneels, das mit dem Verriegelungssystem ausgerüstet
ist, kann ein Holzwerkstoff in Form einer Spanplatte oder einer
Grobspanplatte (OSB) sein. Ein Kern aus Holzfaserwerkstoff kann
beispielsweise eine mitteldichte (MDF) oder hochdichte Faserplatte
(HDF) umfassen. Ein Kern aus Kunststoff kann Polyvinylchlorid (PVC)
aufweisen, um beispielsweise eine Design-PVC-Platte herzustellen
(LVT, engl.: luxury vinyl tile). Der Kern kann aber auch einen geschäumten
Kunststoff aufweisen. Ein Kern aus Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoff
kann Holzfasern oder Holzspäne aufweisen, die beispielsweise
mit Kunstharz vermischt sind (WPC). Der Kern oder daran angebrachte
Schichten können ein Regenerat aufweisen, das aus Reststoffen
hergestellt ist, beispielsweise Altpapier. Der Kern kann mit einer
an der Gebrauchsoberfläche angeordneten dekorativen Schicht
versehen sein. Die Seite des Kerns, die der Gebrauchsoberfläche
abgewandt ist, kann mit einer Gegenzugschicht versehen sein. Die
dekorative Schicht und/oder die Gegenzugschicht können
ein Regenerat aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße Gestaltung der Verriegelungsprofile
verhindert die permanente Verformung der unteren Nutwand durch den
Bereich der Federfreifläche, weil diese im verriegelten
Zustand keinen Kontakt zur unteren Nutwand aufweist. Dies wirkt
einer Ermüdung des Materials im Bereich der Nut entgegen.
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Zweckmäßig
reicht die Lagerfläche der Federunterseite bis an das freie
Ende der Feder heran, respektive bis an die Federfront. Dadurch
hat die Federunterseite bis zur Federfront hin Kontakt mit dem Tragbereich
der unteren Nutwand. Der Kontakt kann an dem Federtiefpunkt beginnen
oder irgendwo zwischen dem Federtiefpunkt und der Federfront. Die Konstruktion
wirkt dem Eindringen von Schmutzpartikeln zwischen Lagerfläche
und Tragbereich entgegen. Dadurch wird ein aus dem Stand der Technik
bekanntes Problem eines keilförmigen Spalts vermieden (
WO 97/47834 ,
2–
4).
Der keilförmige Spalt besteht im Stand der Technik im Wesentlichen aus
einer Spaltfläche an der Federunterseite, die während
der Fügebewegung fortschreitet. Durch die fortschreitende
Bewegung des Spalts werden Schmutzpartikel eingesammelt. Der keilförmige
Zuschnitt des Spalts befördert und verdichtet die Schmutzpartikel
in die Spaltspitze. Durch die Verdichtung werden die Lagerfläche
und der Tragbereich auseinander gekeilt, wobei Schmutzpartikel zwischen
die Lagerfläche und den Tragbereich gelangen können.
Im Gegensatz dazu wirkt die vorgeschlagene Weiterbildung einer Verdichtung
von Schmutzpartikel entgegen. Schmutzpartikel werden von der Federfront
vorwärts geschoben und gelangen vorzugsweise in einen Freiraum,
der zwischen der Federfront und dem Nutgrund gebildet wird.
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Günstigerweise
schließt sich an die senkrechte Federrastfläche
eine zweite Federfreifläche an. Die zweite Federfreifläche
kann parallel zur Gebrauchsoberfläche des Paneels angeordnet
sein oder sich zum Paneelkern hin und in Richtung der Gebrauchsoberfläche
des Paneels aufwärts erstrecken. Im erstgenannten Fall
(parallele zweite Federfreifläche) kann die senkrechte
Höhe der Federrastfläche größer
ausgebildet sein als dann, wenn sie sich aufwärts erstreckt.
Die Nutrastfläche weist jeweils eine zur Höhe
der Federrastfläche passende Höhe auf.
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Eine
senkrechte Federrastfläche mit großer Höhe
bewirkt ein hohes Maß an Hinterschneidung und damit eine
hohe Haltekraft der Verriegelungsprofile gegen ein horizontales
Auseinanderbewegen der Paneele senkrecht zu den verriegelten Paneelkanten.
Eine senkrechte Federrastfläche mit geringerer Höhe
begünstigt das Einwinkeln der Verriegelungsprofile, weil
eine zwecks Herstellung der formschlüssigen Verriegelung
gegebenenfalls erforderliche Verformung gering gehalten werden kann.
Die Verriegelungsprofile können so gestaltet sein, dass
die zu erwartende Verformung das Material der Verriegelungsprofile
nicht in solchem Grade schädigt, dass diese unbrauchbar
werden.
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Vorzugsweise
weist die untere Nutwand eine erste Nutfreifläche auf,
die der ersten Federfreifläche gegenüberliegt,
wenn die Verriegelungsprofile zusammengefügt sind.
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Die
Federoberseite ist einfacherweise parallel zur Gebrauchsoberfläche
des Paneels angeordnet.
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Die
obere Nutwand ist, um das Ineinanderfügen durch Einwinkeln
zu begünstigen, zweckmäßig mit einer
Freifläche versehen, die im zusammengefügten Zustand
der Verriegelungsprofile keinen Kontakt mit der Federoberseite aufweist.
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Ein
weiterer Nutzen wird darin gesehen, dass die untere Nutwand weiter
von dem Paneelkern hervorragt als die obere Nutwand. Unter anderem
erleichtert das Fügen der Verriegelungsprofile durch Einwinkeln
der Paneele, indem die Feder eines Paneels zum Einwinkeln zunächst
auf die hervorstehende untere Nutwand aufgelegt werden kann.
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Die
Hinterschneidung der unteren Nutwand befindet sich bevorzugt in
einem Abstandsbereich des Paneelkerns, wobei die obere Nutwand in
demselben Abstandsbereich des Paneelkerns endet.
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Die
Federunterseite weist vorteilhaft zumindest ab dem Federtiefpunkt
bis zum freien Ende der Feder hin eine nach außen gerichtete
Wölbung auf. Die Wölbung befindet sich somit im
oben erwähnten distalen Bereich der Federunterseite. Günstig
ist es, wenn darüber hinaus die untere Nutwand mit einer Wölbung
versehen ist, die zur Wölbung im distalen Bereich der Federunterseite
komplementär ist. Auf diese Weise bieten die komplementären
Wölbungen eine Führung für die Bewegung
des Einwinkelns der Verriegelungsprofile, respektive der Paneele.
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Weiterhin
wird ein Paneel mit einem der vorbeschriebenen Verriegelungssysteme
vorgeschlagen.
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Nachstehend
sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
mehrerer ausschnittsweiser Darstellungen detailliert beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine
Paneelkante eines Verriegelungssystems mit einem Verriegelungsprofil,
das eine Feder aufweist,
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2 eine
der Paneelkante gemäß 1 gegenüberliegende
Paneelkante desselben Paneels,
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3 Verriegelungsprofile
gemäß der 1 und 2,
wobei zwei gleichartige Paneele im zusammengefügten Zustand
dargestellt sind,
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4 eine
erste alternative Ausführungsform des Verriegelungssystems,
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5 eine
zweite alternative Ausführungsform des Verriegelungssystems.
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Das
Verriegelungssystem 1 ist für Paneele vorgesehen.
Die Paneele weisen Paneelkanten auf, die zwecks Verriegelung der
Paneele mit komplementären formschlüssigen Verriegelungsprofilen
versehen.
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1 zeigt
einen Abschnitt eines Paneels 2, nämlich eine
erste Paneelkante 3, an der ein erstes Verriegelungsprofil 4 ausgebildet
ist. Das Verriegelungsprofil 4 weist eine hinterschnittene
Feder 5 auf. Von demselben Paneel 2 ist in 2 eine
der ersten gegenüberliegende zweite Paneelkante 6 dargestellt. Diese
ist mit einem zweiten Verriegelungsprofil 7 versehen, das
eine Nut 8 aufweist. Die Nut 8 ist passend zu
der Feder 5 der ersten Paneelkante 3 gestaltet.
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Ein
Paneel 2 dieser Art kann an gegenüberliegenden
Paneelkanten 3 und 6 jeweils mit Nachbarpaneelen
derselben Art verriegelt werden. Die Nachbarpaneele müssen
dafür an den Paneelkanten Verriegelungsprofile aufweisen,
die jeweils komplementär beziehungsweise kompatibel zu
den Paneelkanten 3 und 6 des Paneels 2 ausgebildet
sind.
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Die
Feder 5 des in 1 gezeigten Verriegelungsprofils 4 ist
an einem Paneelkern 9 aus Holzfaserwerkstoff ausgebildet.
Die Kontur des Verriegelungsprofils 4 ist mit Fräswerkzeugen
hergestellt. Das gleiche gilt für die Nut 8 des
Verriegelungsprofils 7.
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Das
Paneel 2 weist eine Gebrauchsoberfläche 10 auf.
Dieser gegenüberliegend ist eine Unterseite 11 des
Paneels 2 angeordnet. Die Feder 5 weist eine Federoberseite 12 auf,
die parallel zur Gebrauchsoberfläche 10 angeordnet
ist. Zwischen der Federoberseite 12 und der Gebrauchsoberfläche 10 erstreckt
sich die Paneelkante etwa senkrecht zur Gebrauchsoberfläche 10,
wobei ein oberer Bereich eine Fugenstoßfläche 13 bildet.
Das freie Ende der Feder 5 weist eine flache Federfrontfläche 14 auf,
die senkrecht zur Gebrauchsoberfläche 10 angeordnet ist,
sowie eine Federunterseite 15 auf der der Gebrauchsoberfläche 10 abgewandten
Seite der Feder 5. Die Federunterseite 15 weist
einen Federtiefpunkt 16 auf. Am Federtiefpunkt 16 weist
die Federunterseite 15 den größten senkrechten
Abstand von der Ebene der Gebrauchsoberfläche 10 auf.
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Der
Federtiefpunkt 16 unterteilt die Federunterseite 15 in
eine distale Federunterseite 15a (dem Paneelkern fern)
und eine proximale Federunterseite 15b (dem Paneelkern
nah).
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Die
distale Federunterseite 15a weist eine Lagerfläche 17 mit
einer nach außen gerichteten Wölbung 17a auf.
Die gewölbte Lagerfläche 17 ist zur Federfrontfläche 14 hin
aufwärtsgerichtet. Dem Federtiefpunkt 16 zugewandt
weist die proximale Federunterseite 15b eine erste Federfreifläche 18 auf. An
der ersten Federfreifläche 18 schließt
eine Federrastfläche 19 an, die senkrecht zur
Gebrauchsoberfläche 10 angeordnet ist. Die senkrechte
Federrastfläche 19 dient da zu, einem horizontalen
Auseinanderbewegen verriegelter Paneele 2 senkrecht zu
den Paneelkanten 3 und 6 entgegenzuwirken. An
die senkrechte Federrastfläche 19 schließt
eine zweite Federfreifläche 20 an. Die zweite
Federfreifläche 20 erstreckt sich zum Paneelkern 9 hin
und in Richtung der Gebrauchsoberfläche 10 des
Paneels 2 schräg aufwärts.
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Nach 2 umfasst
die Nut 8 des Paneels 2 einen Nutgrund 21 sowie
eine obere Nutwand 22 und eine untere Nutwand 23.
Die obere Nutwand 22 ist kürzer als die untere
Nutwand 23, dass heißt, die obere Nutwand 22 steht
um ein geringeres Maß von der Paneelkante 6 hervor
als die untere Nutwand 23.
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An
dem freien Ende der oberen Nutwand 22 ist eine Fugenstoßfläche 24 vorgesehen.
Auf einer der Gebrauchsoberfläche 10 des Paneels 2 abgewandten
Innenseite 25 weist die obere Nutwand 22 zwei
Bereiche auf. Ein erster Bereich ist dem Nutgrund 21 zugewandt
und als Kontaktfläche 26 für die Federoberseite 12 ausgebildet.
Die Kontaktfläche 26 ist parallel zur Gebrauchsoberfläche 10 angeordnet. Der
zweite Bereich der Innenseite 25 der oberen Nutwand 22 ist
der Öffnung der Nut 8 zugewandt und bildet eine
schräge Öffnungsfläche 27, welche
die Öffnung der Nut 8 erweitert.
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Die
untere Nutwand 23 ist mit einer Innenseite 28 versehen,
die der Gebrauchsoberfläche 10 zugewandt ist.
In diese Innenseite 28 ist eine Hinterschneidung 29 eingearbeitet,
die zur Aufnahme der Federunterseite 15 eines Nachbarpaneels
dient. Zum Nutgrund 21 gewandt weist die Innenseite 28 einen
Tragbereich 30 auf, der aufwärts gewölbt
ist und in den Nutgrund 21 übergeht. Dem Nutgrund 21 abgewandt
weist die Hinterschneidung 29 eine Nutrastfläche 31 auf,
die senkrecht zur Gebrauchsoberfläche 10 angeordnet
ist. Die senkrechte Nutrastfläche 31 ist zwischen
zwei Nutfreiflächen angeordnet. Eine erste Nutfreifläche 32 erstreckt
sich von der Nutrastfläche 31 in Richtung des
Tragbereichs 30. Eine zweite Nutfreifläche 33 erstreckt
sich von der Nutrastfläche 31 zum Ende der unteren
Nutwand 23 schräg aufwärts.
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An
die zweite Nutfreifläche 33 schließt
ein Endbereich 34 der unteren Nutwand 23 an, der
nicht hinterschnitten ist. Die Innenseite 28 der unteren
Nutwand 23 ist in diesem Endbereich 34 parallel
zur Gebrauchsoberfläche 10 angeordnet ist. Die
untere Nutwand 23 endet dem Paneelkern 9 abgewandt
mit einer Stirnfläche 35, die senkrecht zur Gebrauchsoberfläche 10 angeordnet
ist.
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Der
zusammengefügte Zustand zweier Paneele ist in 3 dargestellt.
Die Paneele 2 und 2' sind identische Paneele.
Beide entsprechen dem Paneel, das anhand der 1 und 2 erläutert
ist. Identische Merkmale des Paneels 2' sind nachfolgend
mit denselben Bezugszeichen versehen, jedoch mit ”Hochstrich” indiziert.
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Die
Feder 5 des Paneels 2 ist in die Nut 8' des
Paneels 2' eingewinkelt worden. Die Fugenstoßfläche 13 der
Feder hat Kontakt mit der Fugenstoßfläche 24' der
Nut 8'. Außerdem berührt die Lagerfläche 17 der
distalen Federunterseite 15a den Tragbereich 30' der
unteren Nutwand 23'. Zwischen der Federfrontfläche 14 und
dem Nutgrund 21' ist ein Hohlraum 36 gebildet.
Drückt das Paneel 2 im verriegelten Zustand in
horizontaler Richtung gegen das Paneel 2', so überträgt
die Fugenstoßfläche 13 der Feder 5 einen
Teil der Druckkraft in die Fugenstoßfläche 24' des
Paneels 2'. Ein anderer Teil der Druckkraft wird von der
Lagerfläche 17 der distalen Federunterseite 15a in
den Tragbereich 30' der unteren Nutwand 23' übertragen.
Dadurch werden die Fugenstoßflächen 13 und 24' entlastet.
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Die
untere Nutwand 23' kann eine Druckkraft mit horizontaler
Komponente aufnehmen. Sie könnte dies nicht, wenn sie parallel
zur Gebrauchsoberfläche angeordnet wäre. Da der
Tragbereich 30' der unteren Nutwand 23' jedoch
schräg aufsteigend verläuft, kann eine horizontale
Kraftkomponente vom Tragbe reich 30' aufgenommen werden.
Selbstverständlich kann die Lagerfläche 17 wegen
ihrer schräg aufsteigenden Anordnung auch eine Kraftkomponente übertragen,
die senkrecht zur Gebrauchsoberfläche 10 des Paneels 2 wirkt.
Die senkrechte Kraftkomponente wird von dem schräg aufsteigenden
Tragbereich 30' der unteren Nutwand 23' aufgenommen.
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Die
erste Federfreifläche 18 ist an der proximalen
Federunterseite 15b angeordnet. Ihr gegenüber
befindet sich die erste Nutfreifläche 32'. Zwischen
den beiden Freiflächen 18 und 32' ist
ein Hohlraum 37 gebildet. Wegen des Hohlraums 37 kann
im Bereich der Freiflächen 18 und 32' keinerlei
Kraft übertragen werden.
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Die
senkrechte Federrastfläche 19 berührt die
senkrechte Nutrastfläche 31' der unteren Nutwand 23',
so dass sich diese Rastflächen 19 und 31' hintergreifen.
Die Rastflächen 19 und 31' können eine
Kraft übertragen, die parallel zu der Gebrauchsoberfläche 10 beziehungsweise 10' der
Paneele 2 und 2' wirkt. Dies aber nur dann, wenn
das Paneel 2 und das Paneel 2' senkrecht zu den
Paneelkanten 3 beziehungsweise 6' voneinander
weg gezogen werden. Die Kraft wirkt als Haltekraft einem Auseinanderbewegen
der Paneele 2 und 2' entgegen. Eine Kraftkomponente
die senkrecht zu den Gebrauchsoberflächen 10 und 10' wirkt,
können die Federrastfläche 19 und Nutrastfläche 31' nicht
aufnehmen beziehungsweise übertragen.
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Der
zweiten Federfreifläche 20 der Feder 5 liegt
gemäß 3 die zweite Nutfreifläche 33' der
unteren Nutwand 23' gegenüber. Diese Freiflächen 20 und 33' sind
hinterschnitten, haben jedoch keinen Kontakt miteinander. Stattdessen
ist durch den Abstand dieser Freiflächen 20 und 33' ein
Zwischenraum 38 gebildet. Die Stirnfläche 35' der
unteren Nutwand 23' hat einen Abstand zur Paneelkante 3 des benachbarten
verbundenen Paneels 2.
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Der
dargestellte verriegelte Zustand wird erreicht, in dem die Paneele 2 und 2' an
ihren Paneelkanten 3 und 6' eingewinkelt werden.
Dazu müssen die Gebrauchsoberflächen 10 und 10' einen
Winkel zueinander einnehmen, der kleiner ist als 180°.
Zu diesem Zweck wird einfacherweise das Paneel 2 schräg
zum Paneel 2' positioniert und seine Feder 5 ansatzweise
in die Öffnung der Nut 8 gesetzt. Anschließend
wird das Paneel 2 um die Paneelkante 6' als Drehachse
herabgeschwenkt bis die Gebrauchsoberflächen 10 und 10' in
einer Ebene liegen und zueinander einen Winkel von 180° einnehmen. Die
distale Federunterseite 15a gleitet dabei über den
Tragbereich 30' der unteren Nutwand 23'. Die Frontfläche 14 der
Feder 5 schiebt gegebenenfalls vorhandene Schmutzpartikel
vor sich her bis in den Hohlraum 36.
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Eine
erste alternative Ausführungsform des Verriegelungssystems
ist in 4 dargestellt. Diese basiert auf dem Ausführungsbeispiel
gemäß 3. Daher sind die Bezugszeichen übernommen
worden. Ein Unterschied besteht in der Gestaltung des Bereichs der
Rastflächen, nämlich der Federrastfläche 19 und
der Nutrastfläche 31'. Im Ausführungsbeispiel der 3 sind
die Rastflächen 19 und 31' in Kontakt. Im
Gegensatz dazu ist gemäß 4 zwischen
der Federrastfläche 19 und der Nutrastfläche 31' eine
Lücke L vorgesehen. Dies erleichtert das Einwinkeln. Außerdem
erlaubt die Lücke L eine Beweglichkeit der Feder 5 relativ
zur Nut 8'. Wenn die Lücke L sich durch eine relative
Bewegung von Feder 5 und Nut 8' verringert, entfernt
sich dadurch die Fugenstoßfläche 13 von
der Fugenstoßfläche 24' der oberen Nutwand 22'.
Die Nutfreifläche 32' ist so gestaltet, dass ein
Zurückziehen der Feder 5 aus der Nut 8' keine
Verformung der unteren Nutwand 23' erzeugen kann und somit
keine elastische Rückwirkung von der unteren Nutwand 23' gegen
die proximale Federunterseite 15b möglich ist.
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Beispielsweise
für Fußbodenpaneele sehen Normen ein tolerierbares
Maß an Fugenöffnung vor. Beim Ausführungsbeispiel nach 4 mit
der Lücke L kann sich zwischen der Fugenöffnung
und der Größe der Lücke L ein Gleichgewicht
einstellen, wenn die Paneele 2 und 2' nicht durch äußere
Kräfte aufeinander zu oder voneinander weg bewegt werden.
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Eine
zweite alternative Ausführungsform des Verriegelungssystems
zeigt 5. Diese ist weitgehend identisch mit 4.
Insbesondere ist auch hier zwischen der Federrastfläche 19 und
der Nutrastfläche 31' eine Lücke L vorgesehen,
die das Einwinkeln erleichtert. Im Unterschied zu 4 weist
die Nutfreifläche 32' eine Gestaltung auf, die
von dem Tragbereich 30' in Richtung der Stirnfläche 35' schräg
abfällt und sich der Unterseite 11' annähert.
Schmutzpartikel können stets von dem Tragbereich 30' über
die schräge Nutfreifläche 32' herabrutschen,
damit der Kontaktbereich zwischen Lagerfläche 17 und
Tragbereich 30' möglichst schmutzfrei bleibt.
Durch die Gestaltung der Nutfreifläche 32' ist
gewährleistet, dass ein Zurückziehen der Feder 5 aus
der Nut 8' keine Verformung der unteren Nutwand 23' erzeugen kann
und somit keine elastische Rückwirkung von der unteren
Nutwand 23' gegen die proximale Federunterseite 15b möglich
ist.
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- 1
- Verriegelungssystem
- 2
- Paneel
- 2'
- Paneel
- 3
- Paneelkante
- 4
- Verriegelungsprofil
- 5
- Feder
- 6
- Paneelkante
- 7
- Verriegelungsprofil
- 8
- Nut
- 9
- Paneelkern
- 10
- Gebrauchsoberfläche
- 11
- Unterseite
- 12
- Federoberseite
- 13
- Fugenstoßfläche
(Feder)
- 14
- Federfrontfläche
- 15
- Federunterseite
- 15a
- distale
Federunterseite
- 15b
- proximale
Federunterseite
- 16
- Federtiefpunkt
- 17
- Lagerfläche
- 17a
- Wölbung
- 18
- erste
Federfreifläche
- 19
- senkrechte
Federrastfläche
- 20
- zweite
Federfreifläche
- 21
- Nutgrund
- 22
- obere
Nutwand
- 23
- untere
Nutwand
- 24
- Fugenstoßfläche
(Nut)
- 25
- Innenseite
(obere Nutwand)
- 26
- Kontaktfläche
- 27
- Öffnungsfläche
- 28
- Innenseite
(untere Nutwand)
- 29
- Hinterschneidung
- 30
- Tragbereich
- 31
- Nutrastfläche
- 32
- erste
Nutfreifläche
- 33
- zweite
Nutfreifläche
- 34
- Endbereich
(untere Nutwand)
- 35
- Stirnfläche
(untere Nutwand)
- 36
- Hohlraum
- 37
- Hohlraum
- 38
- Zwischenraum
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
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- - WO 97/47834 [0003, 0004, 0004, 0005, 0006, 0007, 0008, 0018]